1881 / 125 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

meinen Verwendung von Tafeltrauben, und zweitens gehören Diejen

gen, welche Weintraubenkuren gebrauchen, meines Erachtens auch nicht den minder wohlhabenden Klassen an. Ich glaube also, daß dieser Grund sich von keinem Standpunkte aus rechtfertigen läßt, nament⸗ lich nicht vom Standpunkte derjenigen, welche behaupten, b. die indirekten Steuern und Zölle die minder wohlhabenden Klassen eson⸗ ders belasten. Ich halte aber auch die Anmerkung in der vorgeschla⸗ genen Weise nicht für irgendwie sichernd. Es hat sich im vorigen Jahre herausgestellt, daß der Wein, damit er zollfrei eingeführt wer⸗ den kann, in verhältnißmäßig sehr kleinen Verpackungen eingeht und es lohnt sich das auch bei der Höhe des Weinzolles, der dadurch um⸗ gangen werden soll; denn wenn 28 30 ℳ, Gewinn in Aussicht stehen, sobald es gelingt, so viel Trauben zollfrei einzuführen, als zur Herstellung von 100 kg Wein nöthig sind, so können hinsichtlich der Verpackung sehr erhebliche Aufwendungen gemacht werden, die sich nicht immer rentiren werden. Die Folge des Antrages würde einfach sein, daß die einzelne Verpackung im Gewicht von ca. 8 kg einge⸗ richtet würde, und die Trauben auch zur Weinbereitung zollfrei ein⸗ gingen. Ich möchte mich daher nach allen Richtungen gegen diese Vorschläge aussprechen.

Der Abgeordnete Lender führte aus, daß in den Wein⸗ bau treibenden Distrikten Badens in Folge vierjähriger Miß⸗ ernten und des übermäßigen Imports ungarischer und italienischer Trauben die Kalamität jetzt ihren Höhepunkt er⸗ reicht habe; schon sei die Auswanderung in erschreckender Steigerung begriffen. Der Weinbau sei dringend eines Schutzes bedürftig. Der Weinzoll diene für die Weinfabrikation hauptsächlich als Schutzzoll gegenüber der Konkurrenz namentlich von Italien und Ungarn und der Bundesrath habe alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausreichend gewürdigt, wenn derselbe 15 als Zoll festgesetzt habe. Jede Reduktion an dem von der Regierung vorgeschlagenen Zoll involvire die Gefahr, einerseits dem Weinbau nicht den noͤthigen Schutz zu gewähren, andererseits die Staatskasse zu schädigen. Was den zweiten Antrag des Abg. Sonnemann betreffe, so dürfe man nicht vergessen, daß nicht die Konsumenten die Trauben kom⸗ men ließen, sondern die Händler, wobei es sich nicht kontro⸗ liren lasse, ob dieselben nicht auch zur Weinfabrikation ge⸗ braucht würden. Er bitte deshalb, die Anträge abzulehnen.

Nachdem der Abg. Sonnemann seinen Antrag dahin mo⸗ difizirt hatte, daß der Zoll 10 vom Bruttogewicht betragen solle, wurde sein Antrag abgelehnt und die Vorlage der Re⸗ gierung angenommen.

Mit der Diskussion über die Erhöhung des Mehlzolls von 2 auf 3 wurde verbunden der Bericht der Petitions⸗ kommission über die Petitionen des Verbandes deutscher Müller, betr. die Herabsetzung des Mehlausbeute⸗Verhältnisses und der Zollrückvergütung auf Mehl.

Die Kommission beantragte durch ihren Referenten, den Abg. Dr. Rentzsch:

„die Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, §. 7 Nr. 3 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 dahin abzuändern,

daß der Nachweis der Identität bei der mit Rücksicht auf die Ausfuhr von Mehl gestatteten zollfreien Einfuhr von Getreide in⸗ soweit erlassen werde, daß gestattet wird, so viel ausländisches Ge⸗ treide in die Mühlen zollfrei einzuführen, als von denselben Stellen aus Mehl dem Ausbeuteverhältniß entsprechend zur Ausfuhr ins Ausland gelangt.“

Die Abgg. Dr. Witte (Mecklenburg), Richter (Hagen) und Rickert wünschten §. 7 Nr. 3 des Zolltarifgesetzes durch nach⸗ folgende Bestimmungen zu ersetzen:

„Für Mühlenfabrikate (Nr. 25 q 2 des Tarifs) wird eine Erleichterung dahin gewährt, daß bei der bescheinigten Ausfuhr an Mehl den betreffenden Mühlen der Eingangszoll für das in die⸗ selben eingeführte und zur Verwendung gelangte ausländische Ge⸗ treide soweit zurückerstattet wird, als das ausgeführte Mehl eine dem 1ö“ entsprechende Gewichtsmenge an Getreide darstellt.“

Dagegen beantragten die Abgg. Frhr. von Heereman und von Kardorff,

die Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu über⸗ weisen, „dahin wirken zu wollen, den §. 7 Nr. 3 des Zolltarif⸗ gesetzes vom 15. Juli 1879 in der Weise abzuändern, daß unter Aufrechterhaltung des Identitäts⸗Nachweises nur für die Person und die Fabrikationsstelle bei der Ausfuhr von Mehl der Zoll einer entsprechenden Quantität von importirtem, ausländischen Getreide unter Berechnung des Ausbeuteverhältnisses, nachgelassen werde. Anmerkung. Bei dieser Beschränkung des Identitäts⸗Nach⸗ weises wird vorausgesetzt, daß der Verkauf von ungemahlenem, ausländischen Getreide aus den Mühlen nicht zulässig ist.“

Hierauf wurde die weitere Berathung um 4 ¼ Uhr auf

Abends 7 ½ Uhr vertagt. ““ 8

Die gestrige Abendsitzung des Reichstags, der mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Goßler um 7 ³¾ Uhr eröffnet. Das Haus setzte die Nachmittags abgebrochene Debatte über die Erhöhung des Mehlzolles fort.

Der Abg. Dr. Witte (Mecklenburg) befürwortete seinen Antrag. Er stimme mit der Vorlage in dem Gedanken überein, daß dem Müllergewerbe geholfen werden müsse, in allem andern weiche er von derselben ab. Redner griff darauf die Motive der Vorlage an und betonte, daß es sich nicht um die Interessen einzel⸗ ner weniger Vertreter des Gewerbes, sondern um die des Gesammt⸗ gewerbes handle und diese könnten auf dem jetzt betretenen Wege nicht geschützt werden. Die Regierung habe in der gegenwärtigen Vorlage nicht die wünschenswerthe Sorgfalt aufgewandt, obgleich ein ausgiebiges Material vorgelegen habe; auf Grund ganz vereinzelter Petitionen dürften so wich⸗ tige Gesetzentwürfe nicht ausgearbeitet werden. An der Hand eines reichen Zahlenmaterials kam Redner zu dem Schlusse, daß die Erhöhung des Mehlzolles weder den Konsumenten, noch dem Müllergewerbe irgend einen Nutzen bringen könne und wies die Regierung darauf hin, daß dem Müllergewerbe lediglich durch Erleichterung des Exportes zu helfen sei. Er bitte deshalb seinen Antrag anzunehmen, da die Vorlage lediglich ein Prohibitivsystem inaugurire

Der Abg. Freiherr von Varnbüler (auf der Journalisten⸗ tribüne unverständlich) trat den Ausführungen des Vorred⸗ ners entgegen und empfahl die von den verbündeten Regie⸗ rungen in der Vorlage beantragte Erhöhung des Mehlzolles.

Der Abg. Freiherr von Heereman betonte ausdrücklich, daß er der Wichtigkeit der Sache wegen nicht umhin könne, trotz der Ermüdung des Hauses in längerer Ausführung auf die Sache einzugehen, und stellte sodann als Hauptsatz an die Spitze seiner Ausführungen, daß er der Erhöhung des Mehl⸗ zolles zustimme, weil er dieselbe den wirthschaftlichen Verhält⸗ nissen Deutschlands sörderlich und nothwendig erachte. Er werde für die Erhöhung des Mehlzolles stimmen, weil die⸗ selbe im Interesse des wirthschaftlichen Wohles des Landes liege, und weil dieselbe lediglich eine Konsequenz des Getreide⸗ zolls sei und gegenüͤber dem ausländischen Mehlimport, nament⸗ lich dem französischen, der Süddeutschland überschwemme,

li⸗

sich als eine gerechte Abwehr darstelle. Er gebe zu, daß durch Getreide⸗ und Mehlzölle die Preise etwas erhöht würden, doch verschwinde diese Erhöhung im Detailverkauf. Die Klagen der Abgg. Lamberger und Löwe (Berlin) über den Druck der Schutzzölle seien übertrieben und unberechtigt; vor allen Din⸗ gen vergäßen die Freihändler immer, in wie engem Zusam⸗ menhange das Wo l und Wehe der Landwirthschaft mit dem der Industrie stände. Es sei nicht zu leugnen, daß die große Mühlenindustrie, namentlich im Westen, sehr darniederliege und besonders gehe der Mehlexport von Jahr zu Jahr zurück. Die Exportindustrie des Mehles erleichtere den stetigen Absatz des Getreides für die Landwirthschaft, und in so fern sei die Landwirthschaft am Gedeihen dieser Industrie lebhast inter⸗ essirt. Um den Mehlexport etwas zu erleichtern, empfehle er den von ihm gestellten Antrag zur Annahme.

Der Bundesbevollmächtigte, Direktor im Reichs⸗Schatzamt Burchard bezeichnete es als die Absicht der Regierung, den Beschwerden der Mühleninteressenten so weit als möglich ent⸗ gegenzukommen. Doch lasse sich die Wirkung des Mehl⸗ und Getreidezolles auf den Mehlexport nach der kurzen Zeit des Bestehens der Zölle noch nicht übersehen. Der Export sei immer noch ein bedeutender und habe im letzten Jahre eine Million Doppel⸗Centner betragen. Nach Annahme des An⸗ trages von Heereman würde der Reichskasse bei diesem Export eine Mindereinnahme von etwa 1 Million Mark zugefügt. Außerdem würden die vorgeschlagenen Erleichterungen nur den großen exportirenden Mühlenetablissements zu Gute kommen und diesen ein wirthschaftliches Uebergewicht über die kleineren Mühlen verleihen. Wenn man mit dem Identitätsnachweise bei der Mühlenindustrie so milde vorgehe, würden auch andere Industrien mit ähnlichen Forderungen kommen, z. B. auch die Textilindustrie, welche jetzt schon Rückvergütung der Garnzölle beanspruche.

Der Abg. Bamberger glaubte, den Grund der Klagen der Müller nicht in dem zu niedrigen Mehlzoll, sondern in der zu hohen Belastung des eingeführten Getreides finden zu müssen und empfahl sowohl aus praktischen wie aus prinzi⸗ piellen Gründen die Wiederbeseitigung der Kornzölle. Alle Klagen der Landwirthschaft gingen nur von dem Standpunkte aus, daß die neuen Erfindungen, welche den Verkehr beför⸗ derten, den alten Schlendrian unmöglich machten. Wenn man den Schutzzöllnern folgen wollte, dann müßte man neben jede Eisenbahn, welche die Verbindung von Ort zu Ort erleichtere, einen Schutzzoll stellen, um gewisse, durch die rasche Beförde⸗ rung leidende Gewerbe zu entschädigen. Was hätte Deutsch⸗ land ohne die importirten Getreidemengen aus Amerika und Rußland ansangen sollen? Es hätte seine Eisen⸗ und Textil⸗ fabrikate nicht nach Amerika senden können. Aber das sei der Erbfehler der Anhänger des Schutzolles, daß sie meinten, alle Importe müßten mit Geld bezahlt werden.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen; bei der Ab⸗ stimmung wurde der Punkt 2 des 8. 1, sowie der ganze §. 1, d. h. also Traubenzoll⸗ und Mehlzollerhöhung, wie die Regie⸗ rung sie empfohlen habe, angenommen. Bezüglich der Petitionen wurde der Antrag der Abgg. von Kardorff und von Heereman angenommen. Ein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt.

Nach den weiteren Vorschlägen der Regierung sollen die Zollsätze für unbedruckte und bedruckte Tuch⸗ und Zeugwaaren, die jetzt 135 resp. 150 betragen, folgender⸗ maßen modifizirt werden: die Waaren werden eingetheilt in gröbere Waaren (mehr als 200 g pro Quabratmeter schwer) und feinere Waaren welche leichter als 200 g pro Quadrat⸗ meter sind); die groben Waaren sollen auch in Zukunft den Zoll von 135 resp. 150 bezahlen; der Zoll für die feineren aber soll sowohl für die bedruckten wie für die unbedruckten Waaren 220 pro 100 kg betragen.

Der Abg. Sonnemann beantragte für grobe unbedruckte Waaren einen Zoll von 100 ℳ, für grobe bedruckte Waaren 120 ℳ, für feinere unbedruckte von 180 ℳ, für feinere be⸗ druckte von 200 pro 100 kg; dieser Zoll soll aber nicht, wie dee Regierung vorschlägt, am 1. Juli, sondern erst am 1. Oktober 1881 in Kraft treten.

Der Abg. Löwe (Berlin) beantragte dagegen, den Zoll für hartes Kammgarn, aus Glanzwollen gesponnen, auf 3 herabzusetzen.

Nachdem der Berichterstatter Abg. Dr. Witte den Be⸗ schluß der Petitionskommission, die bekannte Petition von Interessenten der Glauchau⸗Meeraner Kleiderstoffweberei durch die zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären, zur An⸗ nahme empsohlen hatte, machte der Abg Sonnemann darauf auf⸗ merksam, daß die in den Motiven enthaltenen Schilderungen ganz abwichen von den Reden, welche die Schutzzöllner über die segensreichen Wirkungen des neuen Zolltarifs gehalten hätten. Die Industrie, um welche es sich hier handle, sei eine exportirende, deshalb würden ihr die Schutzzölle nichts nützen. Wenn man damit zu hoch gehe, dann könnte man den Export schädigen, weil das Ausland zu Repressalien grei⸗ fen würde. Die Zölle auf ähnliche Waaren in Frankreich seien viel niedriger, als sie hier in der Vorlage enthalten seien. Er empfehle seinen Abänderungsantrag.

Der Abg. Löwe (Berlin) wies darauf hin, daß nach den Motiven gewisse Garnsorten nicht in Deutschland gesponnen würden, trotzdem man bei Einführung des Zolles die Erwar⸗ tung gehegt habe, daß diese Garne in Deutschland hergestellt werden würden. Es sei also vollständig klar, daß die Er⸗ höhung des Zolles auf diese Garne, die harten Kammgarne, ein Fehler gewesen, den man, sobald als man ihn erkenne, repariren müsse. Er bitte deshalb, die im Jahre 1879 nur mit geringer Mehrheit beschlossene Zollerhöhung rückgängig zu machen und deshalb seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Rickert beantragte abermals Vertagung der Sitzung, und da Widerspruch seen wurde, so erhob der Antragsteller Zweifel an der Beschlußfähigkeit des Hauses, weshalb die Auszählung durch Namenbauseuf vorgenommen wurde. Derselbe ergab die Anwesenheit von nur 174 Mit⸗ Eüefen⸗ also die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. Schluß 11 ½ Uhr.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Dem jüngst veröffentlichten Berichte des K. K. österreichischen Ackerbau⸗Ministeriums über den Stand der Saaten in Oester⸗ reich um die Mitte Mai entnehmen wir folgende Mittheilungen: Die Witterung blieb in der ersten Mai⸗Hälfte vorherrschend kühl, in der mittleren und südlichen Zone überdies regnerisch. In der Zeit vom 10. bis 14. Mai näherte sich die Temperatur in vielen Gegen⸗ den dem Gefrierpunkte bis auf wenige Grade, erreichte denselben aber nur ausnahmsweise. Einige und zwar schwache Fröste sind aus Böhmen, Nieder⸗Oesterreich, Nord⸗Tirol und auch aus Dalmatien gemeldet, Schneefälle saber kamen an den genannten Tagen auch im

Hügellande Nieder⸗Oesterreichs und Böhmens zahlreich und weit verbreitet vor, in Nord⸗Tirol, Salzburg und Ober⸗Oesterreich blieb der Schnee sogar in vielen Gegenden einige Tage liegen. Der dadurch auf den Roggensaaten der letztgenannten Länder verur⸗ sachte Schaden ist nicht unbedeutend, da der Roggen bereits im Schossen begriffen war und geknickt wurde. In den nördlichen Län⸗ dern hat die anhaltende Kälte bereits in vielen Gegenden einen etwas dünnen Stand des Roggens verursacht und theilweise das Aussch sen bis jetzt gehemmt. In den mittleren und südlichen Ländern stehen alle Wintersaaten gut, der Weizen auch in den nördlichen. Der Anbau der Sommersaaten war Mitte Mai in den Nordostländern noch nicht beendet. In den Nordwestländern war das Auflaufen und das weitere Wachsthum dieser Saaten theilweise gehemmt, doch läßt sich noch kein eigentlicher Schaden konstatiren. In den mittleren und süd⸗ lichen Ländern stehen Gerste und Hafer im Allgemeinen recht gut. Der Anbau der Hülsenfrüchte hat sich in den nördlichen Ländern ver⸗ zögert, in den mittleren war derselbe im Zuge. Der Anbau von

ais war Mitte Mai nur in den südlichen Laͤndern beendet, sonst im Zuge. Der Anbau der Kartoffeln war in den südlichen Ländern und in den Vorländern der Alpen in der Hauptsache beendet, in den Alpenländern sowie in den Nordwestländern der Beendigung nahe in Galizien aber kaum zur Hälfte durchgeführt. In Krain faulen in Folge der großen Nässe viele Saatkartoffeln im Boden. Die Zuckerrüben wurden in den Nordwest⸗ ländern größtentheils unter günstigen Umständen bereits angebaut und waren schon an manchen Stellen gleichmäßig aufgelaufen. Der Raps fing erst in den wärmeren Lagen der nördlichen Länder zu blühen an. Der Glanzkäfer tritt nicht selten auf, doch beschränken sich die mitgetheilten Klagen darauf, daß von jenen Sorten, welche bereits im Winter gelitten hatten namentlich in Galizien viele sich nicht mehr erholten und nun eingeackert werden müssen. Dasselbe gilt von jenen, welche durch die Schneefälle in dieser Periode stark getroffen wurden (namentlich in Nieder⸗Oesterreich und Böhmen). Der Hopfen begann zu treiben und wurde an die Stange geführt. Derselbe zeigt sich auch in Galizien gesund und kräftig. Der Klee steht zwar dicht, ist aber im Wachsthum sehr gehemmt, und wird der Rothklee in den nördlichen Ländern im Mai, in vielen Gegenden selbst vor Mitte Juni kein Grünfutter liefern, was sehr lebhaft beklagt wird. Lu⸗ zerne wurde selbst in Görz erst Mitte Mai schnittreif. Auch die Wiesen waren in der Entwickelung zurück. In den mittleren und südlichen Ländern erwartet man indeß im Allgemeinen wenigstens von den Thalwiesen gute Ernten. Die Ob stbäume standen in den mittleren Ländern größtentheils im Blüthenschmucke. Die Kirschen fingen in den nördlichen Ländern an zu blühen und näherten sich in den südlichen Ländern der Reife. Bei den reichlichen Blüthen⸗, beziehungsweise Knospenansätzen und äußerst geringen Frostschäden ist eine reichliche Obsternte zu hoffen, um so mehr, da auch verhältnißmäßig wenig Raupen vorkommen. Der Wein berechtige zu den besten Hoffnungen sowohl vermöge der kräftigen Triebe und des reichlichen Ansatzes als wegen der glücklich überstandenen Frostgefahren. Nur mache, wenigstens für die mittleren Länder und Mähren die ungewöhnlich verspätete Entwickelung die Erreichung der vollen Reife fraglich. Die Seidenra upenzucht war durch die Kälte etwas gehemmt; die einzelnen Entwickelungs⸗ perioden der Raupen dauerten bisher länger als gewöhnlich. In Süd⸗ Tirol und Görz haben dieselben theils die erste, theils die zweite, in Dalmatien zum Theil schon die dritte Häutung überstanden. Ueber Krankheiten liegen keine Angaben vor. Ueber den Saaten stand in Ungarn in der Zeit vom 5.—13. Mai d. J. entnehmen wir dem Berichte des ungarischen Amtsblattes folgende Angaben: die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen waren nicht besonders günstig. Aus vielen Theilen des Landes wird über das Vorkommen häufiger Niederschläge, begleitet von kalten Winden und frostigen Nächten geklagt. Wenn dadurch auch der Saatenstand gegen die etwas hochgespannt gewesenen Erwartungen zurückgeblieben sei, könne im großen Ganzen dennoch konstatirt werden, daß noch immerhin Hoffnung auf eine gute Ernte vorhanden sei. Zu dieser Ansicht berechtigten die vorliegenden Berichte insofern, als aus vielen derselben schon jetzt hervorgehe, daß die Wirkung der Niederschläge in vielen Fällen den Saaten günstig gewesen. Was die einzelnen Frucht⸗ gattungen anbelangt, so ist aus den Berichten zu entnehmen, daß bei dem Raps die günstigen Chancen noch immer vorhanden sind, theils ist derselbe noch in voller Blüthe, theils aber, und namentlich in höheren Lagen, bereits abgeblüht und mit reichlichem Schotenansatz versehen. Weizen hat zwar, namentlich in niederen Lagen, etwas gelitten und wird hie und da über Vergilben und Rost geklagt, doch sind die günstigen Berichte überwiegend, was bei dem Roggen keineswegs der Fall ist. Bei diesem ist, soweit schon jetzt ein Urtheil zulässig erscheint, auch nur auf eine Mittelernte wenig Aussicht vorhanden. Nahezu das⸗ selbe könne von Gerste und Hafer gesagt werden, obschon aus einigen Gegenden die Berichte hierüber günstig, vereinzelte sogar sehr günstig lauten. Jedenfalls erscheine es angezeigt, mit der Beurtheilung der Aussichten noch zuzuwarten. Klee und sonstige Futterge⸗ wächse haben durch die vorherrschend kühle Witterung und an⸗ dauernde Nässe verhältnißmäßig am meisten gelitten und entwickeln sich nur langsam. Die Weide ist gleichfalls zumeist mager. Der Wein bietet vorläufig mit einigen Ausnahmen recht gute Aussichten. Der Traubenansatz ist in den meisten Fällen befriedigend. Die Aus⸗ sichten bei dem Obst lauten fortwährend mit wenigen Ausnahmen günstig und steht noch immer ein reiches Obstjahr zu erwarten. Schließlich sei noch im Allgemeinen erwähnt, daß aus vielen Theilen des Landes noch immer Klagen über Wasserrückstände einlaufen, wo⸗ durch für dieses Jahr viele Tausend Joch der Kultur entzogen bleiben.

Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Preußischen Feuer⸗Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft weist darauf hin, daß das Jahr 1880 für die Feuerversicherungs⸗Gesellschaften ganz allgemein ein sehr ungün⸗ stiges gewesen ist. Unter den obwaltenden Verhältnissen dürfte ecs nicht überraschen, daß die Gesellschaft mit einem Verlust gearbeitet hat; derselbe ist aber sofort von Aktionären gedeckt worden. Die Zahl der im Jahre 1880 abgeschlossenen Versicherungen betrug 159 408 mit einer Versicherungssumme von 788 759 957 und einer Prämieneinnahme von 1 782 810

Nach dem Geschäftsberichte der Holsteinischen Marsch⸗ b ahn für 1880 hat der Personen⸗ wie Güterverkehr eine nicht un⸗ wesentliche Zunahme des Verkehrs erfahren. Den Stammaktien der Strecke Glückstadt⸗Elmshorn wird eine Dividende von nur 1 % ge⸗ zahlt, weil mit dem Jahre 1880 die Bildung des Erneuerungsfonds begonnen hat. Die Rücklage in diesen Fonds pro 1880 betrug regu⸗ lativmäßig 67 210 ℳ, wogegen im Jahre 1879 nur 41 000 an den Reservefonds überwiesen wurden. ie Anzahl der beförderten Per⸗ sonen 51124 390 995 Personen gegen 376 544 Personen im Jahre 1879, mit einem Ertrage von 351 104 gegen 340 660 An Gütern kamen zur Beförderung 128 639 t gegen 110 196 t im Vor⸗ jahre; die Einnahme aus dem Güterverkehr ergab 305 387 gegen 286 010 pro 1879. 3

Dem Geschäftsbericht des Essener Bergwerks⸗Vereins

König Wilhelm“ entnehmen wir folgende Daten: Der Absa betrug 3 396 982 Ctr. Kohlen, und der Durchschnittserlös stellte sich auf 24,93 pro 100 Ctr., während die Selbstkosten sich auf 21,90 pro 100 Ctr. beliefen. Der Effekt betrug 18,5 Ctr. pro Mann und Schicht und der Durchschnittslohn 2,56 pro Schicht. Der Betriehsüberschuß bezifferte sich auf 116 322 ℳ, so daß zu⸗ züglich der Stempelkosten⸗Rückerstattung im Betrage von 42 772 und eines Gewinnvortrags aus 18790 von 1399 ein Betrag von 160 494 zur Verfügung stand, wovon zu statutenmäßigen Abschrei⸗ bungen 147 571 und als Gewinnvortrag auf neue Rechnung 12 923 verwendet worden. Die Förderung warcder niedrigen Preise wegengauf 11 129000 Ctr. pro Taghreduzirt. . erhter

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unter den im Termine bekannt zu machenden Be⸗

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Bei „Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

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lage

Berlin, Dienstag, den 31. Mi

des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* fIns erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der Arbeiter Friedrich Theodor Jo⸗ hann Richter aus Tribsees, 30 Jahre alt, ist durch Erkenntniß des Königlichen Schöffengerichts zu Grimmen vom 22. Januar 1881 wegen Diebstahls zu 3 Wochen Gefängniß rechtskräftig verurtheilt worden. Sein jetiger Aufenthalt ist unbekannt und wird ersucht, denselben zu verhaften und an ihm die erkannte Strafe zu vollstrecken, auch von dem Ge⸗ schehenen uns Mittheilung zu machen. Grimmen, den 17. Mai 1881. Königliches Amtsgericht II.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Christoph Friedrich Ebel von hier, zuletzt hier wohnhaft, welcher sich verborgen hält, soll eine durch vollstreck⸗ baren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, Abtheilung I., vom 31. März 1881 wegen Bettelns erkannte einwöchige Haftstrafe vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gefängniß des nächsten Amtsgerichts ab⸗ zuliefern, welches um Strafvollstreckung und Mit⸗ theilung hiervon ersucht wird. Celle, den 24. Mai 1881. Königliches Amtsgericht I. Kistner.

Steckbriefserneuerung. Der in Nr. 104 pro 1880 unterm 4. Mai aufgenommene Steckbrief nach⸗ stehenden Inhalts: Der in Nr. 309 pro 1873 hinter dem Stephan Marchellek erlassene Steckbrief: Der Privatsekretär und Agent Stephan Marchellek aus Graetz, Sprache polnisch und deutsch, 38 Jahre alt, katholisch, von schlanker Statur, dunkelblondem Haar und blaugrauen Augen, hat sich seiner Ver⸗ Urtung wegen Urkundenfälschung durch die Flucht zu entziehen gewußt. Er soll sich von seinem Wohn⸗ orte Graetz zunächst nach Berlin begeben haben. Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und an das Gericht zu Meseritz abzuliefern, wird hiermit in Erinnerung gebracht und zu den Akten 194/73 Nachricht erbeten von der Königlichen Staatsanwaltschaft in Meseritz.

Subhastatonen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

..; Aufgebot. In Zwangsvollstreckungssachen der Wittwe des weil. Halbhöfners Joachim Heinrich Peters, geb. Meyer, in Stemmen, Gläubigerin,

gegen den Pferdehändler Eenshc Peters in Campen, chuldners, wegen Forderung, sollen auf Antrag der Gläubigerin nachbenannte, auf Antrag der Klägerin gerichtsseitig gepfändete Grundstücke, nämlich:

1) das unter Nr. 20 a. der Gebäudesteuerrolle ver⸗ zeichnete Wohnhaus nebst der unter b. daselbst verzeichneten Scheune mit Pferdestall nebst Hofraum und Garten (Artikel 18, Karten⸗ blatt 4, Parzelle 111, 4 ar 30 qm bezw. Par⸗ zelle 110, 13 ar 34 qm groß, folgende in der Gemarkung Campen belegenen Ländereien 63 ar 61 qm Ackerland vor dem

Mooore (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 109),

123 ar 30 qm Wiese und Weide „Im Fuhlau⸗

Moore“ (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 50/66, 12999h 3 ha 06 ar 84 qlm AOckerland „Vor dem Moore“ (Art. 18, Kartenblatt 4, Parzelle 200/093),

dingungen öffentlich versteigert werden und wird zu diesem Zwecke Termin auf Sonnabend, den 9. Juli d. Is., Morgens 10 Uhr, im Christoph Peters'schen Wirthshause zu Campen angesetzt, wozu zahlungsfähige Kaufliebhaber hiermit geladen werden. 3 Zugleich werden alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, deikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, zufgefordert, diese Rechte unter Vorlegung der dieselben egrün⸗ denden Urkunden spätestens in dem obigen Termine so gewiß anzumelden, als sie widrigenfalls mit ihren Rechten und Ansprüchen im Verhältnisse zum neuen Erwerber ausgeschlossen werden sollen. den 19. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. 9. gez. Nöldeke. Beglaubigt und veröffentlicht: * Der Gerichtsschreiber: Rraczeburg, Sekretär. 8

Aufgebot. Der Kaufmann Heinrich Witzenmann in Pforz⸗ heim, vertreten durch Dr. Hertzog hier, hat das Ausgebot eines angeblich in Verlust gerathenen, von 8. Schlesinger am 29. September 1879 in Berlin Drei Monate à dato auf M. Feller in Frankfurt ü. erelogenen⸗ von Letzterem acceptirten, von dem Aussteller am 20./10. 1879 an Dennig und Co. und von diesen an Hch. Witzenmann in Pforzheim in⸗ dossirten Wechsels de 1095. beantragt. Der In⸗ der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in m auf Donnerstag, den 8. Dezember 1881, Vormitta

7. Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 23. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

118306] Oeffentliche Zustellung. Die Gewerkschaft der Zeche Prinz Regent zu Weitmar, domizilirend zu Bochum und vertreten durch deren Grubenvorstand resp. durch Rechtsanwalt Köchling zu Bochum, klagt gegen den Bierbrauer Caspar Kröner zu Westherbede, jetzt zu Hilbeck bei Hamm a./d. Lippe wegen rückständiger Zinsen vom 1. Januar 1878 bis 1. Januar 1880 von dem Ka⸗ pitale ad 1500 aus der Obligation vom 18. Fe⸗ bruar 1881 und Cession vom 19. Januar 1876 mit dem Antrage auf Zahlung von 150 nebst 5 % Zinsen seit der Rechtskraft des Fsengheifen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Werl auf den 21. September 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Werl, den 19. Mai 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18299] Oeffentliche Zustellung. Zur Verhandlung des Rechtsstreits in Sachen des Liebmann Reiß in Bobenhausen gegen August Horst von Sellnrod, unbekannten Aufenthalts, wegen For⸗ derung, ist unter Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung vom 9. April I. J. in Nr. 88 des Reichs⸗ Anzeigers, bezw. Nr. 103 und 132 der Darmstädter Zeitung, anderweiter Termin auf Mittwoch, 28. September l. J., Vormittags 8 Uhr, anberaumt worden, was dem Beklagten hiermit be⸗ kannt gemacht wird. Gießen, 25. Mai 1881. Engel, Hülfsgerichtsschreiber bei Großherzoglichem gericht der Provinz Oberhessen.

[18322 Oeffentliche Zustellung. 8

Die verehelichte Müller Woigk, Johanne Christiane, geborne, Wagner, zu Halle a. S., ver⸗ treten durch den Iunstiz⸗Rath Krukenberg, klagt gegen deren Ehemann, den Müller Ernst Hermann Woigk, in unbekannter Abwesenheit wegen böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle a. S., Zimmer Nr. 20, auf

den 3. November 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 24. Mai 1881.

Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18317] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schusters August Mahn, Julie, geb. Engel, zu Parchim, vertreten durch den Rechtsanwalt Wehmever, klagt gegen den Schuster August Mahn, frühger zu Parchim, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Trennung der be⸗ stehenden Ehe auf mehrere Jahre, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Großberzoglichen Landgerichts zu Schwerin ö

auf den 26. September 1881, Vormittags 10 Uhr, 11

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. *

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schwerin, den 28. Mai 1881. 1 (L. S.) A. F. J. Schweden, L. Ger. Sekretär,

Gerichtsschreiber des Erofgbegogl. Mecklenburg⸗

Schwerinschen Landgerichts.

Land⸗

1“ Fhefrau Ludwig Deuß, Adelgunde, geborene Hellermann, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gaul gegen 8 1) den zu Cöln wohnenden Kaufmann Ludwig Deuß, 2) den zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Justizrath Erwin Zimmermann, als Konkursverwalter über das Vermögen des genannten Ludwig Deuß, Beklagte, ad 1 ohne Anwalt, ad 2 vertreten durch sich selbst, hat das Königl. Landgericht I. Civilkammer in Cöln, durch Urtheil vom 4. April 1881 die zwischen den Eheleuten Ludwig Deuß bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen, die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Königl. Notar Schluͤnkes hierselbst verwiesen und dem beklagten Ehemanne die Kosten des Rechtsstreits zur Last Cöln, den 27. Mai 1881. F. Gaul, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 30. Mai 1881. Verbeeck,

[18302] Verkaufsanzeige

und

Aufgebot.

8 K. No. S./S81.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll die Köthner⸗ stelle des ae Wolff Nr. 368 in Achim bezw. die unter Artikel Nr. 413 der Grundsteuer⸗Mutter⸗ rolle von Achim auf den Namen des Wolff regi⸗ strirten Grundstücke verkauft werden und ist öffent⸗ lich meistbietender Verkaufstermin auf Donnerstag, den 14. Juli d. J.,

Morgens 11 Uhr, hier anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Be⸗ merken geladen werden, daß die Kaufbedingungen in hiesiger Gerichtsschreiberei zur Einsicht offen liegen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an dem Verkaufsobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche im gedachten Termine unter Androhung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber das Recht verloren geht. Achim, den 24. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. I. Dieckmann.

[183111 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Eick vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Bertha, geb. Dornbach, in Lennep, Ehefrau des Kohlen⸗ und Specereihändlers Wilhelm Sure daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage, die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 9. Juli c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Elberfeld, den 30. Mai 1881.

Schuster, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[18312] Bekanntmachung. 8 Die durch Rechtsanwalt Dr. Sondag vertretene, zum Armenrechte zugelassene Emilie, geb. Schellen⸗ berg, zu Barmen, Ehefrau des Kleidermachers Fried⸗ rich Bornemann daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehe⸗ manne bestehende eheliche Sägergamnebischaft. mit Wir⸗ kung seit dem Tage der Klagezustellung, für auf⸗ gelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 8. Juli c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Elberfeld, den 30. Mai 1881. Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts.

[18313] Bekanntmachung. 8

Die durch Rechtsanwalt Bloem vertretene, zum Armenrechte zugelassene Lisette, geb. Tesche zu Rem⸗ scheid, Ehefrau des Sägenschmieds Franz Carl⸗ Müchelhach daselbst, hat gegen diesen beim König⸗ lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genann⸗ ten Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemein⸗ schaft, mit Wirkung seit dem Tage der Klage⸗ zustellung, für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 9. Juli ec., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elber⸗ feld anberaumt.

Elberfeld, den 30. Mai 1881.

Schuster, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[ĩ18314] Bekanntmachung. 8 Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 30. April 1881 ist die zwischen den Eheleuten Kupferschläger Eduard Huismann zu Barmen und der Helene, geb. Tillen⸗ berg, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 11. März 1881 für aufgelöst erklärt worden. 1“ Elberfeld, den 30. Mai 1881. 8 Schuster, Assistent, IB Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

*

disso]x, Bekanntmachung. Nach Anzeige des Notats Dr. jur. Conrad Schnell zu Bingen ist zwischen dem Sigmund Simon, Banquier, in Frankfurt a./M. wohnhaft und Clementine Hanau, ohne Geschäft in Saarlouis, vor ihrer Verehelichung unterm 16. Mai 1881 ein Ehe⸗ vertrag mit der Bestimmung errichtet worden, daß unter den zukünftigen Ehegatten in ihrer Ehe, eine auf die Errungenschaft beschränkte Gütergemeinschaft im Sinne der Artikel 1498 und 1499 des bürger⸗ lichen Gesetzbuches stattfinden soll, an welcher Ge⸗ meinschaft der Errungenschaft die beiden Ehegatten zu gleichen Theilen partizipiren. Frankfurt 2* den 28. Mai 1881. Keshnigliches Amtsgericht. V.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geichte, Gr. Kornmarkt 12,

118292] Bekanntmachung. Die Obligation vom 6. Mai 1854 über die im General⸗Wirthschaftsbuche von Hersfeld Bd. VIII. Fol. 21 und im Grundbuch von Hersfeld Bd. XV. Art. 619 in Abthl. III. sub Nr. 1 und resp. Bd. XV. Art. 626 in Abthl. III. Nr. 1 eingetragene Forderung der Ehefrau des Bäckers Georg Hermann Huth⸗ Elisabeth, geb. Brecht, zu Hersfeld von 300 Thlr. ist abhanden gekommen, und werden auf Antrag der Gläubigerin alle Diejenigen, welche Rechte aus der bezeichneten Urkunde herleiten zu können glauben, ütsgefeerr diese bei dem König⸗ lichen Amtsgericht, Abthl. II., hierselbst spätestens in dem auf den 14. September 1881, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Obligation für kraftlos erklärt wer⸗ den wird. Hersfeld, den 28. Mai 1881. Pflugmacher, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts,

[18189]

In Sachen des Ziegeleibesitzers Franz Eduard Meyer hierselbst, Klägers, wider den Buchbinder⸗ meister Heinrich Wilhelm Brandes, Beklagten, wegen Hypothekzinsen zu 634 75 ₰, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, in der Sonnenstraße Nr. 739. belegenen Hauses und Hofes sammt dem Nr. 162 B. in der 6. Wanne am Kröppelberge belegenen 2 Mrg. 14,61 Rth. haltenden Abfindungsplan und übrigem Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. d. M. verfügt, auch die Eintra⸗ gung dieses Beschlusses im Grundbuche am 17. d. Mts. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf

Abthl. II.

Dienstag, den 20. September er., Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 41,

angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hy⸗ pothekenbriefe zu überreichen haben. 1“

Braunschweig, den 24. Mai 1881. 8 Herzogliches Amtsgericht. VI. 86 Rhamm. [18147]

Auf Antrag des Kleinkäthners O. Bendt in Mühlenwurth wird der etwaige Inhaber des ver⸗ loren gegangenen Kaufcontracts zwischen Otto Bendt senior und dem Antragsteller, vom 12. Mai 1874, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am

Freitag, den 16. Dezember 1881, Morgens 10 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Uetersen, den 27. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Echte. Veröffentlicht: Schödensack, Gerichtsschreiber.

[18195] K. Amtsgericht Laupheim. b Der von Joseph Frank, Bauern von Altheim, zu Gunsten der Stiftung des weil. Lorenz Liensanft von Staig, dermal. Verwalter, Stiftungspfleger Röscheisen von Staig, wegen eines Kapitals von 1000 Fl. (Upfbch. Thl. II. Bl. 606) ausgestellte Pfandschein ist verloren gegangen. Der Rechtsnachfolger des Joseph Frank, nämlich dessen Sohn Anton Frank von Steinberg, hat nun das Aufgebot dieses Pfandscheins beantragt, und wird deshalb der Inhaber dieser Urkunde aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Freitag, 9. Dezember d. J., Morgens 9 Uhr, estgesetzten Aufgebotstermine seine Rechte an der⸗ elben geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden würde. Den 24. Mai 1881. 1G Oberamtsrichter: Steinhart. Z. B.: Gerschrbr. Riedle.

[18298 In Sachen des Kaufmanns G. Feye in Nien burg, Gläubigers, gegen den Zimmergesellen Conrad Niemann daselbst, Schuldners, wegen Forderung, wird Termin zur Subhastation der dem Schuldner gehörenden Bürgerstelle Nr. 586 nebst Zubehör hier⸗

selbst, am alten Drakenburger Wege, auf Sonnabend, den 24. September d. J.⸗ Morgens 10 Uhr, anberaumt. . Das Verkaufsobjekt besteht insbesondere aus dem in der Cräse erxmeterteehee A Nienburg, Kar⸗ 31 1 tenblatt 2, Parzelle 6z und 63 zur Größe von

18 a 40 qm verzeichneten Hofraum und Hausgarten mit dem darauf stehenden Wohnhause. 8 Alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbe⸗ sondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung in dem obigen Termine bei Meidung des Ausschlusses gegenüber dem neuen Erwerber geladen. ienburg, den 23. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Frank.