1881 / 126 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

R . 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.

ffentlicher

Vorladungen

8 8 8 9. 11“ 8 Anzeiger. 5. Idnustrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w, von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

*

Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage.

ubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1 118177] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Marie Wagenblast, geb. Störrle, von Göggingen, Oberamt Gmünd, Klägerin, gegen ihren Ehemann Jakob Wagenblast von da, Be⸗ klagten, wegen eeee ladet die Klägerin vertreten durch Rechtsanwalt Frik in Ellwangen den Beklagten, nachdem er im ersten Termin aus⸗ geblieben, inzwischen aber sein Aufenthalt unbekannt

eworden ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die Civilkammer des K. Landgerichts Ellwangen auf Donnerstag, den 20. Oktober 1881, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Ellwangen, den 27. Mai 1881. s

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Hippelein, Kanzleivorstand.

11817n Oeffentliche Zustellung.

Gastwirth Carl Stöckle von Wesen hat unterm 20. Mai d. J. gegen den Gärtner Gebhard Mar⸗ schall von Reulin Klage bei dem K. Amtsgerichte Lindau wegen Forderung von 91 50 gestellt, und wurde zur Verhandlung über diese Klage vom genannten Gerichte Termin auf

Mittwoch, den 13. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr,

bestimmt. 1

Klagesantrag bezweckt Verurtheilung des Marschall zur Berichtigung der 91 50 ₰, 5 % Verzugs⸗ zinsen hieraus vom 1. April 1880 an, Tragung der Prozeßkosten sowie die Vollstreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils.

Lindau, am 23. Mai 1881.

Der Gerichtsschreiber: Semler.

2554 5 Las Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen,—

hat unterm 22. Januar 1881 folgendes

Aufgebot erlassen:

Seit 15. Juni 1877, wo das Anwesen des Kirchen⸗ pflegers Graf in Mohrenhausen niederbrannte, sind nachbezeichnete, bierin aufbewahrt gewesene baye⸗

ische Militär⸗Anlehens⸗Obligationen zu 4 Procent von 1861, welche auf den Namen der Pfarrkirchen⸗ stiftung Mohrenhausen vinkulirt waren, Litt. C. Kat. Nrn 31 386 und 34 963 zu je 100 Gulden mit den dazu gehörigen Couponsbogen über Zinsen pro 1. Juni 1877 bis dahin 1878 und Talons abhan⸗ den gekommen. .

Auf Antrag des K. Advokaten von Schultes in

München Namens der Pfarrkirchenstiftungsverwal⸗

8000s. Aufgebot.

Es ist die Todeserklärung des Seefahrers Jo hann Carl Theodor Witt aus Cröslin, geboren am 4. August 1837, in der Ehe des verstorbenen Tisch⸗ lers Johann Christoph Witt und der Catharina Dorothea Vahl bei uns beantragt.

Derselbe hat seinen Angehörigen angeblich im Jahre 1857 die letzte Nachricht von sich gegeben und ist seitdem verschollen.

Der Seefahrer Johann Carl Theodor Witt wird aufgefordert, sich spätestens in dem

auf den 22. September 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termin bei uns schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen erbberechtigten Verwand⸗ ten ausgeantwortet werden wird.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Seefahrers Johann Carl Theodor Witt als Erben oder Erbnehmer Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem anberaumten Termin bei uns anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß den bekann⸗ ten Erben ausgeantwortet werden soll.

Wolgast, den 27. November 1880.

Königliches Am tsgericht. Abtheilung I.

(2582] Aufgebot Verschollener.

Nachbenannte Personen:

1) die unverehelichte Justine Behrendt aus Garnseedorf, geboren in Herminendorf am 2. Dezember 1838, Tochter des Eottfried Behrendt und seiner Ehefrau Catharina, geb. 2) der Schiffer Friedrich Wilhelm Schwebs aus Kurzebrack, geboren zu Ziegellack am 4. Mai 1825, Sohn des Christian Schwebs und seiner Ehefrau Florentine, geb. Meyer, oder deren unbekannte Erben und Erbnehmer werden

aufgefordert, sich bei uns spätestens in dem am

10. Januar 1882, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgerichts⸗Rath Heinrichs anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls die Justine Behrendt und der Friedrich Wilhelm Schweb: wer⸗ den für todt erklärt und ihr nachgelassene; Ver⸗ mögen ihren Erben wird verabfolgt werden.

Der Antrag bezüglich der ꝛc. Behrendt ist von ihren Geschwistern Friedrich Wilhelm Behrendt in Groß Ottlau und der separirten Caroline Mar⸗ quardt, gebornen Behrendt, in Garnseedorf, bezüglich des ꝛc. Schwebs von seinem Vormunde, Schuh⸗ machermeister Johann Buchholz in Neuenburg, gestellt.

Marienwerder, den 20. Januar 1881.— Königliches Amtsgericht.

—- —-——

Zwangsversteigerungs⸗Patent.

tjung Mohrenhausen ergeht daher im Hinblick auf §. 69 des b. Ausführungsgesetzes zur R. C. Pr.

nnd K. O. die öffentliche Aufforderung an den In⸗ haber dieser beiden Obl gationen und Coupondbogen 1l

mit Talons, spätestens im Aufgebotstermin,

nämlich am 13. August 1881, Morgens 10 Uhr,

bei dem Kgl. Amtsgerichte Nünchen I., Abth. A. f. Civilsachen, im Geschäftszimmer Nr. 19, seine Rechte anzumelden und die bezeichneten 2 Obligationen sammt Couponsbogen und Talons vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos er⸗ klärt werden. 1““ München, den 25. Januar 1881.

er eschäfte leitende G richtsschreiber: Hagenauer.

. . 1I13449] Aufgebot.

Der frühere Steiger Carl Müller zu Neugatters⸗ leben bei Calbe a. S., Sohn des verstorbenen Berg⸗ manns Friedrich Müller zu Doelau und dessen Ehe⸗ frau Marie Christine, geb. Mittelbach, geboren am 2. Februar 1818, hat sich vor mehr als zehn Jahren von seinem letzten bekannten Aufenthaltsorte Neu⸗ gattersleben entfernt. Da weder von seinem Leben noch von seinem Aufenthaltsort seit mehr als 10 Jahren irgend welche Nachricht eingegangen ist, so wird auf den Antrag seiner Schwester, der Wittwe des Bäckermeisters August Sandau, Auguste, geb. Müller, zu Neugattersleben, der ꝛc. Müller resp. dessen unbekannte Erben und Erbnehmer aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den

12. April 1882, Vormittags 10 Uhr,. an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 8 an⸗ beraumten Termin persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls mit der Todeserklärung des früheren Steigers Carl Müller sofort vorgegangen und sein Vermögen seinen nächsten legitimirten Erben zuge⸗ sprochen werden wird.

Calbe a. S., den 25. April 1881.

Koöhnigliches Amtsgericht. g. 19. Aufgebot.

[89411

Der Handarbeiter August Theuring aus Großjena, vertreten durch den Rechtsanwalt Werner hier, bat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen der Handarbeitersfrau Henriette Theile aus Großjena lautenden Einlagebuches der hiesigen Stadtsparkasse über 1265,88 und Zinsen be⸗ antragt. Alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an das vorbezeichnete Buch baben, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 7. Oktober 1881, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Zimmer Nr. 17, anbe⸗ raumten Termine anzumelden; ebenso wirdeder In⸗ haber dieses Buches aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls das letztere für kraftlos erklärt werden wird.

Raumburg a./S., den 23. März 1881.

8 Königliches Amtsgericht.

den, beträgt 34 02 ₰, der für die Gebäude⸗

Die im Grundbuche von Berchum Band I. Blatt 55 auf den Namen des Stellmachers Hein⸗ rich Gerdsmann zu Berchum eingetragenen Grund⸗ stücke Flur A. Nr. 488, 819/499, 820,499, 821/499, 822/499, 823/499 Gemeinde Berchum, insgesammt vermessen zur Größe von 6 Hekt. 43 Ar 50 Qu.⸗M., sollen im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag eines Gläubigers am

14. Juni 1881, Morgens 10 Uhr, am hiesigen Amtsgericht versteigert werden.

Der Reinertrag sämmtlicher Grundstücke, nach welchem dieselben zur Grundsteuer veranlagt wor⸗ steuer ermittelte Nutzungswerth der aufstehenden Gebäulichkeiten 111

Die von den Bietern auf Verlangen zu hinter⸗ legende Bietungskaution beträgt 433,58

Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der Grundbuchtabelle und die etwa noch eingehenden Abschätzungen und anderen, die Grundstücke betreffen⸗ den Nachweisungen sind in unserer Gerichtsschreiberei einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte auf die zur Zwangsversteigerung stehenden Realitäten geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Ausschließung vor oder im Versteigerungstermine, spätestens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll am

15. Juni 1881, Morgens 10 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle verkündet werden.

Hohenlimburg, den 25. April 1881.

Koöhnigliches Amtsgericht.

[18166] Beschluß.

Die verwittwete Pauline Pätzolt, geb. Hindemith,

zu Königsberg i. Pr., hat bei unterzeichnetem Gerichte

auf Todeserklärung ihres Bruders Friedrich

Ferdinand Theodor Hindemith angetragen.

er v ist am 29. Januar 1811 als ehe⸗ licher Sohn des Bürgers und Horndrechslers Johann Karl Wilhelm Hindemith zu Jauer geboren, 1850 oder in einem darauf solgenden Jahre nach Amerika ausgewandert und hat er 1858 seiner genannten Schwester von Chicago aus die letzte briefliche Nach⸗ richt gegeben. Seitdem ist er verschollen.

Friedrich Ferdinand Theodor Hindemith, fowie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden daher aufgefordert, sich spätestens in dem am 24. März 1882, Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ stehenden Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Friedrich Ferdinand Theodor Hindemith für todt erklärt werden wird.

Jauer, den 16. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht. I. gez. Becke. 8

[18164]

Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Tischlermeisters Justus Heinrich Thölken zu Bremen als Abwesenheitscurator, wird der verschollene Cigarrenfabrikant Johann Heinrich Schröder, geboren am 17. Februar 1826 zu Bremen, Sohn des Arbeitsmanns Johann Heinrich Schröder und dessen Ehefrau, Anna Margaretha, geb. Meyer, damit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf Dienstag, den 10. October 1882,

Nachmittags 4 Uhr,

in der Amtsgerichtsstube unten im Stadthause Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, wi⸗ drigenfalls er für todt erklärt, sein Vermögen den im Falle seines Ablebens zur Erbfolge Berufenen ausgeantwortet und der etwa hinterlassenen Ehefrau die Wiederverheirathung gestattet werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermitte⸗ lungen zufolge der Verschollene im Jahre 1848 nach New⸗York gereist und aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahre 1849 auf der Rhede von Rio de Janeiro auf einem amerikanischen Schiffe am gelben Fieber gestorben ist, werden um weitere Nachrichten über dessen Fortleben oder Tod Alle ersucht, solche zu geben im Stande sind. Die unbekannten Erben und Gläubiger des Ver⸗

Verlustes spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen. Bremen, den 18. Mai 1881. 8 Das Amtsgericht. gez. Blendermann. Zur Beglaubigung: Stede, 8 Gerichtsschreiber.

1181822 Bekanntmachung.

Die über die für den Kaufmann Gottlieb Brae⸗ mer in Soldau im Grundbuche von Brodau Nr. 2 Abthl. III. Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 7 eingetragenen und an den Kaufmann Buetow in Soldau abge⸗ tretenen

233 Thlr. 10 Sgr. bezw. 66 Thlr. 20 Sgr. und

55 Thlr. 10 Sgr. gebildeten Hypotheken⸗Dokumente sind durch Aus⸗ schlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts Soldau vom 18. Oktober 1880 für kraftlos erklärt. Soldau, den 25. Mai 1881. Stoehr, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18179] Bekanntmachung.

Durch Ausschluß⸗Urtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Mai 1881 sind die unbekannten Inter⸗ essenten mit ihren Ansprüchen auf die bei der noth⸗ wendigen Subhastation des Bauerguts Kinder⸗ weitschen Nr. 1 zur Hebung gelangten Erbtheile der Geschwister Anna, Catharina und Anna Maria Heinrich von je 8 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. und die Kaufgelder der Geschwister Friedrich, Julius, Henriette und Carl Goerke von zusammen 35 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., welche im Grundbuche Kinderweitschen Nr. 1 Abtheilung 3 Nr. 2, 4 und 17 eingetragen, bezw. auf die mit diesen Posten angelegten Spezial⸗ Massen ausgeschlossen. 8—

Stallupoenen, 24. Mai 1881x.

-—ꝙKeönigliches Amtsgericht.

[181811 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 23. Mai 1881 ist das über die im Grundbuche des Vorwerks Neulatzig Abtheilung II. Nr. 8 für Tosca Bianka Schulz in Nothwendig eingetragene Rente von jährlich 600 Thaler gebildete Hypothekendoku⸗ ment, bestehend aus der Ausfertigung der Verhand⸗ lung vom 4. Mai 1867, dem Hypothekenbuchsauszuge und der Ingrossationsnote von demselben Tage für kraftlos erklärt. . 3

Filehne, den 23. Mai 1881.

Kgöhnigliches Amtsgericht.

(182011 Bekanntmachung.

Die Margaretha Rollinger, gewerblose Ehe⸗ frau von Mathias Müller, Schuhmacher, beide auf der Alten Glashütte wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, hat gegen ihren genannten Ehemann bei dem hiesigen Landgerichte Klage auf Gütertrennung erhoben und ist zur Verhandlung über diese Klage die Sitzung der Civilkammer

vom 11. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Auf Grund des §. 4 des Gesetzes vom 8. Juli 1879 wird dieser Auszug aus der Klageschrift be⸗ kannt gemacht. 1“

Saargemünd, den 26. Mai 1881. 1

Der Obersekretär

[18162] 1 6

Laut Kaufkontrakts vom 26. August 1879 hat Marie Vering aus Kloster⸗Oesede von ihrer Mark⸗ kötterei Vering, Hs. Nr. 51 zu Kloster⸗Oesede, ver⸗ kauft an

1) Colon Adolph Ostermann zu Kl. Oesede außer Wohnhaus, Scheune, Hacftan und Speicher die Grundstücke in Müllerfeld, Kartenbl. 2, Parzellen 41 bis 51 inkl., ad 4 ha 67 a 65 qum und die Wiese, Kartenbl. 4, Parz. 33, ad 1 ha 38 a 89 qm,

2) Colon Uhlmann zu Harderberg den Holzgrund „Strickmanns Theil“, 16 Scheffelsaat 23 O.⸗Rth. und den Holzgrund in „Schreibers Zuschlag“, 30 Scheffelsaat groß, 8 b

3) Neubauer Friedrich Niemann zu Kloster⸗Oesede das Grundstück „der Seekamp“, theils Holzgrund, theils Acker, 10 Scheffelsaat 33 O.⸗Rth. groß,

4) Neubauer Waßmann zu Holzmindrup, den

olzgrund der „Trieangel“, 6 Scheffelsaat 19 O.⸗ Rth. groß. 8* 14Auf Antrag der vorgenannten Käufer werden Alle, welche an diesen Kaufgegenständen Eigenthums⸗,

welche

schollenen haben ihre Ansprüche bei Meidung des [18180]

und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver⸗ meinen, zu deren Anmeldung spätestens im Ter⸗ mine am Freitag, den 15. Juli dies. Is.,

Morgens 11 Uhr, dahier unter dem Rechtsnachtheil aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Iburg, den 24. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. II.

Kramer.

[18203303] Auf die Klage der gewerblosen Barbara Schick Ehefrau des Ackerers Peter Pützinger zu Olef, sie gegenwärtig zu Wollseifen sich aufhaltend, gegen ihren genannten Ehemann hat das hiesige Kgl. Land⸗ gericht durch nunmehr rechtskräftiges Urtheil vom 22. April Ifd. Js. die zwischen Parteien bisheran be⸗ standene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und Gütertrennung zwischen denselben ausgesprochen. Aachen, den 27. Mai 1881. Der Anwalt der Klägerin: Radermacher. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Bewer.

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom

24. Mai 1881 sind die nachstehend bezeichneten

Hypothekendokumente:

1) die Ausfertigung des Erbtheilungsvergleichs vom 20. Dezember, des Hypothekenbuchsaus⸗ zuges und Eintragungsvermerks vom 24. Ok⸗ tober 1837 als Urkunde über die im Grund⸗ buche des Bauerguts Benullen Nr. 4. Ab⸗ theilung 3 Nr. 3 für die Geschwister Catha⸗ rina, Helene und Carl August Branden⸗ burger eingetragenen väterlichen Erbtheile von je 21 Thalern 25 Sgr. 66/7 Pf., die Ausfertigung des Erbrezesses vom 5. Februar und 16. März 1841, des Hypo⸗ thekenbuchs⸗Auszuges und Eintragungs⸗Ver⸗ merks vom 7. Juli 1841 als Urkunde über die im Grundbuche des Bauerguts Benullen Nr. 4 Abtheilung 3 Nr. 4 für die Geschwister Catharina, Anna, Carl August und Helene

theile von je 15 Thalern 11 Sgr. für kraftlos erklärt. Stallupoenen, 24. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. Kaiserliches Landgericht Straßburg. [18199] Auszug. In Sachen der Maria Gauckler, Ehefrau des Kaufmanns und ärbers Karl Julius Schoenlaub zu Sulz u. Wald, lägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, nicht vertreten, wegen Gütertrennung, hat das Kaiserliche Landgericht, I. Civilkammer, durch Beschluß vom 24. d. Mts. die zwischen den Parteien bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor den Kaiserlichen Notar Kiener zu Sulz u. W. verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur⸗Last gelegt. Straßburg, den 24. Mai 1881. Der Landgerichts⸗Sekretär: Riittmann.

v1““ 1

[18212] Oeffentliche Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 30. April 1881 ist die zwischen den zu Ochtendung woh⸗ nenden Eheleuten Peter Weiler, Steinhauer, und Anna Maria, geb. Lenz, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 24. Mai 1881.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

g; 2

118Is’ Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 21. d. Mts. ist die Police 81 389 der Lebensversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft Germania zu Stettiu vom 14. Januar 1867 auf C. G. Friedrich in Reichenau lautend für kraftlos erklärt.

Stettin, den 24. Mai 1881.

Königliches Amtsgericht.

[181877 Im Namen des Königs?! . Auf den Antrag der verehelichten Bauerhofsbesitzet Bertha Auguste Albertine Holzheimer, geb. Schwarz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Prenzlau durch den Amtsrichter Collmann für Recht: Die Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Erbrezeß nebst Vollziehungsverhandlung vom 9. September 1858, der Erbbescheinigung vom 5. November 1858, dem Erbrezeß vom 12. Jul⸗ 1861 nebst der Verhandlung vom 10. Auguft 1861 und der Erbbescheinigung vom 16. Sep⸗ tember 1861, den beiden Hypothekenbuchsaus⸗ zügen vom 6. Dezember 1 und den heiden Hypothekenbuchsausügen vom 17. Oktober 1861, woraus für die Antragstellerin auf dem im Grundbuche von Strehlow Bd. I. Nr. l ver⸗ zeichneten Grundstücke in Abth. III. Nr. Z und auf dem im Grundbuche von Potzlow Bd. I. Nr. 63 verzeichneten Grundstücke in Abtb. 8 Nr. 2 911 Thaler 24 Sgr. 7 Pf. un 382 Thlr. 5 Sgr. 10 Pf. eingetragen stehen wird für kraftlos erklärt. oebott⸗ Die Antragstellerin hat die Kosten des Aufgebote verfahrens zu tragen. Prenzlau, den 23. Mai 1881. Königliches Amtsgericht.

Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗

Brandenburger e väterlichen Erb⸗

derselben,

Hedrugtem Königlichen Insiegel.

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32. 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Konsistorial⸗Präsidenten Schmidt zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major a. D. Freiherrn von Wintzingerode, bisher etats⸗ mäßiger Stabs⸗Offizier im 2. Badischen Dragoner⸗Regiment Markgraf Maximilian Nr. 21, dem Kreisgerichts⸗Rath z. D. Neukirchner zu Tarnowitz, dem Pfarrer und Lokal⸗Schul⸗ inspektor Telle zu Lunow im Kreise Angermünde und dem emeritirten Pfarrer Michels, bisher zu Eupen, jetzt zu Wies⸗ baden, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Groschke, bisher Bezirks⸗Commandeur des 1. Ba⸗ taillons (Meschede) 2. Hessischen Landwehr⸗Regiments Nr. 82, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Magistrats⸗ boten Boncke zu Magdeburg und dem Bandpacker⸗Vorarbeiter Christian Wartner zu Bleiche im Kreise Wolmirstedt das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Buchhändler Dülfer zu Breslau und dem Gefreiten Apel im 4. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 67 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8 8

8 9 8 5 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Staats⸗Minister und Vorsitzen⸗

den im Ministerrathe, Dr. jur. von Lutz, das Großkreuz des

Rothen Adler⸗Ordens zu verleihen.

Deutsches NReich.

Das vierte Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober⸗ Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. in Hamburg erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,50 für das Exemplar zu beziehen. Berllin, den 31. Mai 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Königreich Preußen.

64ʃ⁷

Privilegium nigen Ausfertigung auf den Inhaber lautender leihescheine der Stadt Wandsbeck zum Betrage 1 450 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Wandsbeck unterm 16. September 1880 und 8. März 1881 beschlossen haben, die zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag

An⸗ von

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 450 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 450 000 ℳ, in Buchstaben:; Eine Million Vier⸗ hundert und Fünfzig Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: ILitt. A. 300 Stück à 2000 = 600 000 ℳ, B. 600 à 1000 = 600 000 ℳ, C. 500 à 500 = 250 000 ℳ, 8

Summa: 1400 Stück. Summa: 1 450 000 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgesetzten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung oder freihändigen Ankaufs jährlich vom 1. Oktober 1882 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die n. erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein 1„ Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Duͤrch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der aber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht

übernommen. 1 Z Sr 1 Urkundlich unter Unserer Hrhtelbebändioe Unterschrift und bei⸗

Gegeben Wiesbaden, den 9. Mai 1881. Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Auftrage

von Puttkamer.

Bitter. Provinz

Schleewig⸗Polstein.

Anleihe

1 der Stadt Wandsbeck.

.. te Ausgabe. .

Buchstabe.. Nr... über Mark Reichswährung.

ngsbezirk eswig.

Unterschrift ertheilt.

Dieser Zinsschein ist ungültig

vom 188. Mr..

. Seite ... und Gesetz⸗ Sammlung für 188 Seite. 8*

.. laufende Nummer ...) Auf Grund der Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 16. September 1880 und 8. März 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 450 000 bekennt sich die Vertretung der Stadt Wandsbeck, Namens der Stadt, durch diese, rshh jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ℳ, welche an die Stadt Wandsbeck baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 450 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1883 bis spätestens 1924 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird.

Die Ausloosung geschieht in dem Monate März jeden Jahres.

Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Til⸗ gungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlaufe be⸗ findliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen wer⸗ den unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Schleswig, der Hamburger Börsenhalle, den Ham⸗ hecher Nachrichten, dem Wandsbecker Boten und der Wandsbecker

eitung.

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.

Birs zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Okto⸗ ber, von heute an gerechnet, mit Vier Prozent jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheille, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Wandsbeck, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitales eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten er Stadt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (R. G. Bl. S. 83), beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat der Stadt Wandsbeck anmeldet und den stattgehabten Besitz der Finsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel⸗ deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Hee bis zum Schlusse des Jahres. ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Wandsbeck gegen Ablieferung der, der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung.

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schulbverschreibung, so⸗ fern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

* 8*

Wandsbeck, den. ten.. Der Magistrat. Das Stadtverordeten⸗Kollegium.

(L. 8. Anmerkung. Die Anleihes schriften des Bürgermeisters oder Beigeordneten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes, sowie des Stadtverordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters mit dem Stadtsiegel zu versehen.

ine sind außer mit den Unter⸗

Provinz Schles wig⸗Holstein. 1 Zinsschein. 8 Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Wandsbeck Buchstabe Nr. über

zu Vier Prozent Zinsen über ... Mark.. . Pfennig.

Der Inhbaber dieses Zinsscheines gegen dessen Rückgabe

in der Zeit vom 1. Oktober (beziehungsweise) 1. April 18. ab die Zinsen

der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . ten

bis. ten mit Mark Pf. bei der

Stadtkasse zu Wandsbeck. Wandsbeck, den.. ten. 8 Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium.

(Unterschriften.) wenn dessen Geldbetrag nicht

..; te Ausgabe MNa

innerhalb vier auf

efertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 881. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig

2 Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Stadtvertretung können mit Lettern oder * Faesimilestempeln eedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz

8— rovinz Regierungsbezir Schleswig⸗Holstein. - 8

8 Schleswig. 8 ECEs1sung zum Stadtanleiheschein der Stadt Wandsbeck Buchstabe. . Nr. . Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgab zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reihe von Zinsscheinen für die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Stadtkasse Wandsbeck, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausw senden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch er hoben wird. Wandsbeck, den .. ten B Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Unterschriften.) 8 Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Stadtvertretung können mit Lettern oder Faesimilestempeln druckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

2 .. te Ausgabe E11“ Mark.

.. bter Zinsschein. .. ter Zinsschein.

Anweisung.

Berlin, den 1. Juni 1881.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog nebst Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erbgroßherzogin von Mecklenburg Schwerin sind gestern Abend nach Ludwigslust zurückgereist.

8 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Witt am Altstädtischen Gymnasium zu Königsberg i. Pr. ist das Prädikat

Professor beigelegt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Königliche Regierungs⸗ und Baurath Nath 88 e⸗

Stettin ist in gleicher Amtseigenschaft an die Königliche gierung zu Potsdam, und der Bau⸗Inspektor Schelten, bisher bei der Königlichen Landdrostei zu Aurich, als Königlicher Wasser⸗Bauinspektor nach Harburg versetzt worden. 8

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 2. Januar k. J. zu tilgenden Schuldverschrei bungen der Staatsanleihe vom Jahre 1868 A. werden

am 17. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße 92, im Beisein eines Notars öffentlich durch das Loos gezogen werden.

Die gezogenen Schuldverschreibungen werden demnächst nach den Nummern und Beträgen durch Zeitungen und Amts⸗ blättter bekannt gemacht werden. b Berlin, den 25. Mai 1881.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. Mai. Stürmer, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Stettin, zum Zeug⸗Hauptm., Schönfeldt, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Mainz, zum Zeug⸗Pr. Lt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 24. April. Pullwer I., Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Cob⸗ lenz, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Ve des Kriegs⸗Ministeriums. 22. Mai. Simon, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 18. zum 1. Bat. des Regts., Lyck, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 51, zum Train⸗Bat. Nr. 6, versetzt.

In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ec. Berlin, 24. Mai. Mensing, Korv. Kapitän a. D., unter Stellung à la suite der Marine und unter Beibehalt. seiner Pens. der Gesandtschaft in Washington als unbesoldeter Marinebevoll⸗ mächtiger, mit dem Wohnsitz in New⸗York, attachirt. Schulze, Torpeder⸗Unter⸗Lt. vom Torpedodepot in Friedrichsort, mit Pens. und der Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt 8 8

1

Jahren nach A

*

des Kalenderjahres der Fälligkeit

erhoben wird. 8