jenem Hafen, nicht aber die Eisenbahnfracht nach Hamburg oder Bremen zu tragen verrnögen. Vor Kurzem ist zur Belebung des belgisch⸗australischen Handels der Versuch gemacht worden, eine. direkte Segelschiffverbindung zwischen Antwerpen und Sydney ein⸗ u⸗ richten. Das erste 825 Register⸗Tons fassende Schiff dieser neuen Linie ist am 5,. Januar d. J. in Sydney mit voller Ladurng ein⸗ getroffen. Woichtige Bestandtheile dieser Ladung waren: Feasterglas, Draht, Cerment, Schiefer, Nägel, Glascylinder, bunte Ziegelsteine, Feuersteine, Soda, Lichte, Salz. Diese Güter sollen sehr passend für den Markt in Sydney gewählt und größtentheils schon vor der Ankunft verkauft gewesen sein. An deutschen Wacaen befanden sich unter der Ladung Cement aus Süddeutschland und Tuche vom Rhein. Darnpfer, die von Hamburg via. Antwerpen nach Australien expedirt werden, würden wahrscheinlich einen Theil dieses belgisch⸗australischen Handelsverkehrs an sich ziehen, da die Beförderung durch Segelschiffe wegen ihrer Langsamkeit große Nachtheile hat, die sich bei einer Zu⸗ nahme des Geschäftsverkehrs noch fühlbarer machen werden.
Das gedachte Schiff war von Antwerpen bis Sydney fast vier Monate unterwegs; ein Dampfer von mittlerer Geschwindigkeit würde
8
via Kap Horn die Reise in 50 bis 60 Tagen machen. IV.
ortsetzung der australischen Dampferlinie nach den Südsee⸗Inseln.
Mit der Herstellung einer direkten Dampferverbindung zwischen Deutschland und Australien tritt zugleich die Frage eines direkten Dampferverkehrs der Südsee⸗Inseln mit Deutschland im Anschluß an jene Verbindung in den Vordergrund. Die deutschen Dampfer könnten, nachdem sie in Sydney die dorthin bestimmten Waaren aus⸗ geladen, nach den Tonga⸗ und Samoa⸗Jaseln gehen, vielleicht auch bei den Fidji⸗Inseln anlaufen, um sodann ihren Rückweg wieder über Sydney und Melbourne via Suezkanal zu nehmen.
Durch die Zahlungseinstellung der Godeffroy'schen Firma in Ham⸗ burg und durch die Ablehnung der Vorlage, betreffend die Unterstützung einer internationalen Handelsgesellschaft für die Südsee⸗Inseln im Reichstage, hat das politische Ansehen Deutschlands in den Südsee⸗ inseln einen schweren Stoß erlitten. Das unter der Initiative der genannten Firma begonnene Unternehmen, durch Erwerb von Grund⸗ besitz, Anlage von Plantagen, Errichtung von Handelsstationen in den verschiedenen Gruppen der Südseeinseln, eine feste Basis für den dortigen deutschen Handel zu gewinnen, ist ins Stocken gerathen; Positionen, welche schon gewonnen waren, haben wieder aufgegeben werden müssen, und der einst dominirende Einfluß Deutschlands bei den einzelnen Häuptlingen, welche durch Geldinteressen mit dem Ham⸗ burger Hause verbunden waren, ist an mehr als einer Stelle verloren gegangen. Als Deutschland es unternahm, auf der gewonnenen kom⸗ merziellen Grundlage durch regelmäßige Stationirung von Kriegs⸗ schiffen, Anlage von Kohlenstationen, Abschluß von Handelsverträgen und sonstigen Uebereinkünften, sowie durch Ausbreitung des Konsular⸗ wesens die Beziehungen in der Südsee zu sichern und weiter nutzbar zu machen, mußten sich diejenigen europäischen Mächte, welche dort bereits festen Fuß gefaßt hatten, zu einer Vertagung weiterer An⸗ nexionspläne entschließen. Diese Pläne sind wieder aufgenommen wor⸗ den, seitdem der Reichstag durch Verweigerung der erforderlichen Unterstützung zur Fortführung des von der Godefroy'schen Firma be⸗ gonnenen kaufmännischen und nationalen Unternehmens, die Suͤdsee⸗
politik der Regierung desavouirt hat.
1 Frankreich hat inzwischen die Gesellschaftsinseln auch der Form nach annektirt und beabsichtigt eine Dampferlinie nach Neu⸗Caledo⸗ nien einzurichten. England hat Rotumah annektirt und subventionirt aus rein politischen Gründen eine Dampferlinie zwischen Fiji und Tonga, obwohl zwischen diesen Inseln gar kein Geschäftsverkehr exi⸗ stirt, lediglich um den High-Commissioner auf Fiji in beständiger
Verbindung mit Tonga zu erhalten. Demnächst soll nun dieses eng⸗ lische Dampfernetz auch nach Samoa ausgedehnt werden. Wenn die unablässigen Bemühungen des gegenwärtigen High-Commissioner für West⸗Polynesien von Erfolg sind, so wird voraussichtlich nach dem Tode des regierenden Königs von Tonga das Reich desselben unter eng⸗ lischen Schutz genommen werden.
6 Während so der Handel und die politische Machtstellung fremder Länder in der Südsee im Wachsen begriffen sind, macht Deutschland nach beiden Richtungen hin Rückschritte. Wenn wir uns nicht nach dem Vorgange anderer Staaten zu einem Landerwerb in der Südsee entschließen wollen, so bleibt nur eine möglichst kräftige Unterstützung
unnserer Handelsinteressen übrig, deren Gewicht einen allzu raschen Gang der fremden Annexionspolitik vielleicht noch aufzuhalten vermag.
Durch die Einrichtung einer deutschen Dampferlinie nach den Südsee⸗Inseln resp. die Ausdehnung der Fahrten der australischen Linie dorthin würde Deutschland zeigen, daß es noch nicht gewillt ist, die Stellung aufzugeben, welche der deutsche Handel dort seit vielen
Jahren mit Ehren behauptet hat, daß es englische und französische
Konkurrenz nicht fürchtet, vielmehr entschlossen ist, mit gleichen Mitteln, wie die anderen Nationen seine kaufmännischen Etablisse⸗ ments in der Südsee zu unterstützen.
Das Erscheinen regelmäßig eintreffender deutscher Dampfer in Tonga und Apia würde außerdem dazu beitragen, das Ansehn des Reichs gegenüber den dortigen Herrschern zu kräftigen; letztere wissen wohl, daß Deutschland ihr bester Schutz ist und sie würden in der
Errichtung einer solchen Dampferlinie einen neuen Beweis für das
fortdauernde Interesse des Reiches an den dortigen deutschen Handels⸗ beziehungen erblicken. Der Eindruck, welchen die Ausdehnung der
englischen Dampfschiffahrt von Fiji nach Tonga auf die tonganische
Regierung gemacht hat, zeigt deutlich, daß man die politische Trag⸗ weite der neuen Verbindung sehr wohl verstanden hat.
Was die fü einer direkten Dampferlinie nach den Südsee⸗Inseln zu erzielenden Vortheile anbelangt, so ist es allerdings bei der mangelhaften Sta⸗ tistik über den Handelsverkehr in der Südsee und über die Bethei⸗ ligung Deutschlands an demselben schwer, eine ziffermäßige Berech⸗ nung über die Aussichten des dortigen deutschen Handels zu geben. Da die wirthschaftlichen Verhältnisse der Südsee⸗Inseln aber erst in der Entwickelung begriffen sind, so können deren Konsum und Pro⸗ duktion in einem zu den vorliegenden Zahlen außer allem Verhältniß stehenden Maße durch eine regelmäßige Dampfverbindung gesteigert werden. Die Einfuhr deutscher Waaren nach den verschiedenen Inselgruppen der Südsee umfaßt eine Reihe von Aritikeln, deren Konsum sowohl unter den Eingeborenen selbst, als auch unter den dortigen europäischen und amerikanischen Ansiedlern in schneller Zunahme begriffen ist. Hierher gehören: Reis, Wein, Bier, Spirituosen und andere Verzehrungsgegenstände, Holz⸗ waaren, gewalzte Eisenbleche, eiserne Nägel, baumwollene Stoffe und sonstige Industrieartikel, welche bisher mit Segelschiffen aus Ham⸗ burg importirt wurden. Eine direkte Dampferverbindung mit Deutschland würde gegenüber der englischen und amerikanischen Kon⸗ kurrenz in den genannten Artikeln entschieden dem deutschen Handel einen starken Rückhalt gewähren und demselben einen größeren An⸗ theil am Gesammtimporte sichern. Dasselbe gilt in noch höherem Grade von der Ausfuhr, deren Werthe bekanntlich schon jetzt sehr bedeutend sind. Die deutsche Handels⸗Plantagengesellschaft der Süd⸗ see⸗Inseln hat aus Apia allein im Jahre 1880 7200 Tonnen Kopra und 300 Ballen Baumwolle verschifft. Aus Fiji wurden für deutsche Rechnung verschifft: “
1876 1877 1878 1879 2604 4969 5214 2714 8 Tonnen Kopra. “
Indessen muß betont werden, daß auch nach Herstellung einer Dampferverbindung ein gewisser Theil des deutschen Erport⸗ und Im⸗ portgeschäftes mit den Südsee⸗Inseln nach wie vor durch Segelschiffe vermittelt werden wird, da eine Reihe von Artikeln nur unter beson⸗ ders günstigen Umständen die Dampferfrachten tragen kann. Es ist daher von Wichtigkeit, daß abgesehen von dem direkten Handel zwi⸗ schen Deutschland und den Südsee⸗Inseln die fragliche Dampferlinie eine zweite Aufgabe in der Vermittelung des zwischen Sydney resp. anderen gustralischen Plätzen und der Südsee bestehenden Verkehrs finden wird. An diesem Verkehr sind deutsche Firmen in Sydney in hervorragender Weise betheiligt. Der deklarirte Werth der Erporte von Sydney nach Fiji und den Südsee⸗Inseln betrug im Jahre 1878 138 820 £, der Werth der Importe von dort 76 621 £. Die Zahl der angekommenen und abgegangenen Schiffe, welche in diesem Ver⸗ kehr beschäftigt waren, belief sich auf 145 mit einem Raumgehalt von 47 979 Registertons; darunter liefen 27 englische Dampfer von und nach Fiji. Der Handelsverkehr speziell in Fiji betrug:
im Jahre 1876 1877 1878 1879
Import 94 805 132 855 136 607 142 212 £
Erport 103 459 140 894 192 865 169 040
Total 198 264 273 749 329 473 811 252 „
Fine Steigerung dieser Umsätze und somit auch der Schiffahrt ist namentlich bei dem raschen Aufblühen der Insel Fiji unter engli⸗ scher Herrschaft schon für die nächste Zeit mit Sicherheit zu erwarten. Deutsche Dampfer, die von Sydney ausgehend in vierwöchentlichen oder sechswöchentlichen Zwischenräumen eine Rundreise nach Levuka, Tonga⸗Tabu, Apia, und zurück in alternirender Reihenfolge unter⸗ nehmen würden, könnten daher auf ein ziemlich beträchtliches Waaren⸗ quantum rechnen. Apia würde dadurch voraussichtlich noch mehr als dies schon jetzt der Fall ist, Mittelpunkt des deutschen Handels in der Südsee und bei seiner Freihafenstellung, zugleich Centraldepot für Waaren und Produkte werden, die für die Stationen auf den einzel⸗ nen Inselgruppen bestimmt sind oder von dort zur Ausfuhr gelangen.
Nebenbei wurde bei Herstellung einer Dampferlinie nach den Südsee⸗Inseln die Verbesserung des bisherigen Post⸗ und Personenver⸗ kehrs als Ziel ins Auge zu fassen sein. Die Kaufleute in Apia klagen schon lange über die Langsamkeit und Unregelmäßigkeit ihrer Verbin⸗ dungen mit der Außenwelt. Briefe für die Südsee⸗Inseln bleiben oft wochenlang in Sydney oder Auckland liegen, und es ist mehr als einmal vorgekommen, daß der europäischen Kolonie auf Samoa bei verzögerter Ankunft von Segelschiffen die Provisionen von Fleisch und Getränken ausgegangen sind. Reisende in der Südsee haben oft viele Wochen auf eine Gelegenheit zur Rückkehr nach Fiji oder dem austra⸗ lischen Festlande zu warten. Eine regelmäßige Dampferverbindung von Sydney aus würde diese Mißstände beseitigen, abgesehen von dem der Dampferlinie aus der Beförderung der Briefpost erwachsenden Vortheile. Wenn auf den deutsch⸗australischen Dampfern eine Beför⸗ derung von Postpacketen stattfinden sollte, so könnte eine solche auch auf die Südsee⸗Inseln ausgedehnt werden. Der Passagierverkehr zwischen Sydney, Fiji und den Südsee⸗Inseln ist zur Zeit zwar noch unerheb⸗ lich, jedoch in steter Steigerung begriffen.
8 8
im Jahre
12
Nothwendigkeit der Staatssubvention für die projek⸗ tirten Dampferlinien. Was die Beschaffung der Mittel für die Einrichtung und Er⸗ haltung der vorhin besprochenen Dampferlinien betrifft, so ist, von einer unbefangenen Erwägung der Verhältnisse aus zunächst festzu⸗ stellen, daß es sich hier erstens um Herstellung einer Einrichtung han⸗ delt, die der Gesammtheit des deutschen Handels und damit der
deutschen Volkswirthschaft zu Gute kommen soll, und daß zweitens
r den deutschen Handel insbesondere durch Herstellung
die hierzu erforderliche Kapitalanlage nicht eine solche sein kann, auf deren geschäftsmäßig nachweisbare Verzinsung vom ersten Betriebs⸗ jahre an zu rechnen sein wird. Die zunächst hier in Betracht kom⸗ menden Privatpersonen aus kaufmännischen und industriellen Kreisen werden wohl kaum, wenigstens nicht bei uns in der Heimath, geneigt und zugleich genügend mit Mitteln ver⸗ sehen sein, um durch eine Kapitalanlage, die ihnen in der Gegenwart keine Dividende abwerfen soll, für den Aufschwung des deutschen Handes in der Zukunft zu wirken. Die natürlichen Verhältnisse weisen also auf die Nothwendigkeit des Eingreifens derjenigen Macht hin, der vermöge ihrer über die Masse der vergänglichen Einzel⸗ interessen befindlichen Stellung die Wahrnehmung der bleibenden und zu⸗ künftigen Interessen der Gesammtheit obliegt. Es zeigt der historische Vor⸗ gang aller Kulturnationen, die sich heute eines blühenden Handels⸗ verkehrs erfreuen, daß überall die Regierungen die Begrün⸗ dung und Festigung des auswärtigen Handels und ins⸗ besondere der Schiffahrt so lange geleitet und unterstützt haben, bis nach langjähriger Pflege der erstarkte Verkehr auf eigene Füße gestellt werden konnte. England insbesondere hat nach allen Richtungen des Handelsverkehrs seine Dampferlinien subventionirt und wo heute etwa eine britische Schiffslinie dieser Staatsunter⸗ stützung ermangelt, da hat sie dieselbe doch Jahre hindurch nach ihrer Begründung bezogen, bis man den Verkehr für genügend entwickelt hielt, um die Verbindung selbst zu nähren. Die anderen großen Staaten, Frankreich, Oesterreich⸗Ungarn, Italien, Rußland zahlen entweder längst ihren Dampferlinien für lange Fahrt Staatsunter⸗ stützungen oder sind eben jetzt damit beschäftigt, solche subventionirte Linien zu begründen. Bei dieser Praxis aller anderen Staaten sollte sich, wie in den amtlichen Berichten aus China bemerkt wird, auch derjenige, der aus theoretischen Gründen gegen jede Staatssubvention Einsprache zu erheben geneigt ist, der Erkenntniß nicht verschließen, daß, um die deutsche Dampfschiff⸗ fahrt konkurrenzfähig zu machen, ihr die gleichen Mittel geboten wer⸗ den müssen, welche die Dampfschiffahrt anderer Nationen genießt, — ebenso gut wie Jemond prinzipiell für die Verminderung der stehenden Heere sein kann und doch für eine Vermehrung des Bestandes der deutschen Armee stimmt, weil die Anzahl der Truppen unserer Nach⸗ barn dies nothwendig macht. „Unsere politische wie unsere volks⸗ wirthschaftliche Entwickelung“, heißt es in jenen Berichten, „ist eben eine andere und in vielen Fällen eine langsamere gewesen, als die anderer Staaten und wir würden Unrecht thun, den Phrasen einer modernen Schule diejenigen Mittel zu opfern, welche sich in anderen Ländern unter ähnlichen wie den jetzt bei uns herrschenden Verhält⸗ nissen bewährt haben.“
Hält man die Herstellung einer direkten Dampferverbindung zwischen Deutschland und China resp. Australien für die erste Vor⸗ bedingung zum Aufschwunge des deutschen Handels in jenen Ländern, so wird man auch zur Folgerung gelangen müssen, daß eine Staats⸗ subvention für eine solche Linie erforderlich ist, da eine deutsche nicht⸗ subventionirte Dampfschiffahrt mit den subventionirten Linien der anderen Nationen nicht konkurriren kann. Es ist allerdings richtig, daß neben den vier nach China laufenden subventionirten Dampfer⸗ linien, unter denen eine englische, noch andere nichtsubventionirte Dampf⸗ schiffe regelmäßige Fahrten zwischen England und Ostasien unterhalten, ebenso wie auch die deutschen Linien zwischen Hamburg resp. Bremen und Amerika niemals eine Staatssubvention erhalten haben; aber es ist dabei zu bedenken, daß einerseits Deutschland des ungeheuren Frachtverkehrs mit Ostasien, den England besitzt, ermangelt und auch noch auf eine lange Zukunft hinaus ermangeln muß, daß aber andererseits die deutsch⸗amerikanischen Dampferlinien in der Form der auf ihren Schiffen aus der Heimath in die Fremde überführten Auswanderermengen eine Subvention nicht unbedenklicher Art auf Kosten des Vaterlandes beziehen.
Um zu zeigen, welchen Werth die englische Regierung auf regel⸗ mäßige Dampfschiffverbindung mit Australien legt, ist zu erwähnen, daß von Seiten der Regierungen in New⸗South⸗Wales und in New⸗ Zealand eine jährliche Subvention voo 72 500 £ der Pacific Mail Ship Company für eine vierwöchentliche Dampferverbindung mit San Franzisco gezahlt wird. Die Regierung von Victoria zahlt eine Sub⸗ vention vyvn 80 000 9 an die Peninsular-Oriental Steam Navigation Co. für eine 14 tägige Verbindung mit Galle und von da via Suez⸗ Kanal nach Europa; die Kolonie Quensland ist eben im Begriff, einen neuen Kontrakt mit der British India Steamship Co. zu schließen, nach welchem die Subvention 55 500 £ jährlich betragen soll. Die Totalsumme der von den australischen, Kolonialregierungen und von Neuseeland gezahlten Subventionen für Dampferverbin⸗ bindungen beträgt 207 500 f.
Andere Nationen beeilen sich ebenfalls, Dampferverbindungen mit Australien zu etabliren. Von Batavia ist eine Dampferverbindung viermal des Jahres via Sourabaja, Port Darvin, Brisbaue, Sydney, Melbourne nach Adelaide und zurück eingerichtet, mittelst welcher 5 und Reis eingeführt, Mehl ausgeführt wird. Für diese vier Qin⸗ und Herreisen zahlt die Regierung in Batavia und die Kolonie Südaustralien je eine Subvention von 8300 , also in Summa 16 600 £ Ebenso beabsichtigt Frankreich, seine Häfen durch eine Dampferlinie mit Neukaledonien, Australien und Mauritius zu ver⸗ binden. Es erscheint demnach hohe Zeit, wenn Deutschland die in Australien und in der Südsee vertretenen deutschen Interessen stärken will, dieses durch Herstellung einer direkten Verbindung zu thun; das heute noch offene Feld zur Begründung eines solchen Verkehrs wird, wenn Deutschland die Gelegenheit ungenützt vorbeigehen läßt, bald von den Linien anderer Nationen eingenommen sein. 88
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deulschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Ureußischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Christoph Friedrich Ebel von hier, zuletzt hier wohnhaft, welcher sich verborgen hält, soll eine durch vollstreck⸗ baren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, Abtheilung I., vom 31. März 1881 wegen Bettelns erkannte einwöchige Haftstrafe vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gefängniß des nächsten Amtsgerichts ab⸗ zuliefern, welches um Strafvollstreckung und Mit⸗ tbheilung hiervon ersucht wird. Celle, den 24. Mai 881. Königliches Amtsgericht I.
gebracht.
bereit.
Kistner.
Subhastatlonen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen u. dergl. 18
8
1s2es] Oeffentliche Zustellung.
S 22 1183361 und'Sachen zegen die Zimmermannseheleute Jolef — — -. eres Roßkopf von Wemding als Schuldner, b,— Subhastation, werde ich alr ernannter Ver⸗ Ferungsbeamter das Anwesen Hawsnummer 418 Femding und bestehend aus der in der Steuer⸗ Ade Wemding gelegenen Realität:
Pl. Nr. 515 ½¼, und
Wohnhe Ste ½ Stall JVofraum zu dsne, Stadel mit S
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
am Donnerstag, den 14. Juli ds. Is., Vormittags 11 Uhr in dem oberen, neben dem Saale gelegenen Zimmer des Wetzstein'schen Gasthauses zu Wemding im Zwangswege öffentlich versteigern.
Das Anwesen wird im Ganzen zur Versteigerung
Die nähere Beschreibung des Versteigerungsgegen⸗ standes sowie die Versteigerungsbedingungen liegen auf meinem Amtszimmer in Monheim zur Einsicht
Hiervon werden Schuldner Joseph und Theres Rohkopf, üeer Vefenthaltzort bieraats — ist, zur Wahrung ihrer Rechte öffentlich verständigt.
Monheim, den 27. Mai 1881. 6
Miax Heimbucher, K. Notar.
Aufgebot.
Der Tischlermeister F. Köster junr. in Schleswig, als Vormund des abwesenden Harald Hansen aus Schleswig, hat das Aufgebot zweier, auf den Namen seines abwesenden Mündels lautender Contrabücher der Friedrichsberger Spar⸗ und Leihkasse Nr. 1075 vom 2. Juli 1859 über 190 Thlr. dän. R. M. und Nr. 107 vom 16. Mai 1868 über 26 Thlr. 14 Sgr.
Oeffentlicher Anzeiger.
und Grosshandel.
9. Familien-Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmachungen. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.] 7. Literarische Anzeigen. 8 2 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- u. s. w. von öffentlichen Papieren.
beilage. * 2
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
in dem auf
Schleswig, den 25. Mai 1881.
“ Aufgebot.
1uu““
gekommener Urkunden beantragt:
Pr. Court., weil dieselben auf eine unerklärliche Weise abhanden gekommen sind, beantragt.
Es werden daher die etwaigen Inhaber der bezeich⸗ neten Contrabücher hierdurch aufgefordert, spätestens
Donnerstag, den 15. Dezember 1881, 10 Uhr Morgens, im Lokale des unterzeichneten Amtsgerichts angesetzten Aufgebotstermine ihre Rechte hierselbst anzumelden und die Contrabücher vorzulegen, widrigen Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. S
Königliches Amtsgericht. II. Veröffentlicht: Köhnke, Gerichtsschreiber i. V.
Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden I.
1) des von dem hierselbst, Friedenstraße 26 wohn⸗ haft gewesenen Kaufmann Julius T 1. April 1880 an eigene Ordre auf den Pütter zu Charlottenburg, Berlinerstraße 92, gezogenen, von diesem acceptirten, in 842 girirten, am 1. Juli 1880 fälligen, in Berlin⸗ Ea NSIZIZIEE“ zahlbaren Primg⸗Wechsels über 2464 ℳ, 8 8
von der unverehelichten A straße 26:
2) der Schuldverschreibungen der konsolidirten 4 ½prozentigen Preuß. Staatsanleihe vom Jahre 1870 Litt. C. Nr. 23330 über 500 Thlr. = 1500 ℳ und Litt. E. Nr. 33953 über 100 Thlr. = 300 ℳ, 1
von den Erben des am 27. Dezember 1879 zu Allenburg verstorbenen Chemikers Gustav Reichel:
1) dem Gutsbesitzer Victor Hugo Reichel in Rywoczin,
2) dem Literaten Eugen Caesar Reichel in Berlin
3) dem Fräulein Emma Olga Lina Reichel in Berlin.
Die Inhaber der vorgedachten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf . den 10. März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte I., Jüdenstraße 58. Treppe, Zimmer 21, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärun
Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 14. Mai 1881. Ab 4 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 55.
alls die
eil unterm errn
lanco
uguste Neumann, Frieden⸗
[184701
Verkaufs⸗Anzeige
und
Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Hofbesitzers Wilhelm Eggert zu behe;. den Hauswirth Ernst Eduard Lembcke zu Rassau, Beklagten b- 8 8e Forderung, 1 ie dem Beklagten gehörige, in Gr. Rassau Hausnummer 3 belegene Halbhufnerstelle, id aus — “ 1eeee massiv erbauten Wohnhause mit Ziegel⸗ dach, 1 Stube, 5 Kammern und Schmiede⸗ werkstatt enthaltend, einem 1u““ Strohdach 1 3 S. kleinen Stallgebäude, mit Lehmwänden und Strohdach versehen, “ den unter Artikel Nr. 3 der Grundsteuermutter⸗ rolle von Gr. Rassau verzeichneten Ackerlände⸗ reien, Weiden, Wiesen und Garten in einer Gesammtgröße von 16 ha 09 a zum Grund⸗ steuerreinertrage von 17073⁄1% Thlr. in dem dazu au dasonnerstag, den 14. Juli d. J. Nachmittags 3 ½ Uhr, 1 in dem Hause des Gastwirths Schwarz in Gr. Rassau Termine öffentlich meistbietend verk werden. verkrufte edbaber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken geladen, daß die Verkaufsbedingungen auf hiesiger Gerichtsschreiberei während der Geschäf 8 stunden ausliegen und daß bislang in dem Gebäude das Schmiedehandwerk betrieben ist. 1 Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Verkaufsobjekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und andere Realberechtigungen zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, diese Rechte im vorgenannten Termine unter Vorlegung der ihre Ansprüche begründenden Urkunden anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im ncks zum neuen Erwerber das ht verloren geht. Recht verloren geheschein wird nur durch Anschlag an hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht. Neuhaus a./E., den 15. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. 8 (gez.) Swart. Beglaubigt: „ 1 Schoop, A.⸗G.⸗Sekretär, “ Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Neuhaus a./E.
117455] Aufgebot.
Im Auricher Grundbuch stehen Tom. 22 Leb. 2 Nr. 81 pag. 642 zwei und zwei Diemath von 8 Die⸗ mathen in der Engerhafer Meede, grenzend ostwärts an Luilf Bruns Schmidt, südlich an die freie Meede, westlich an Berend Gerken und Harm Gerdes Wittwe, nördlich an Willm Tjaden, von dem Tom. 23 Vol. 1 Nr. 20 pag. 153 registrirten Immobile des Rummert Engelbarts Müseler hierher übertragen, und ferner Tom. 22 Vol. 2 Nr. 84 pag. 666 noch 4 Diemath in der Engerhafer Meede, grenzend östlich an Luilf Bruns, südlich an Thade Peters Bens, westlich an Berend Gerken und Harm Ger⸗ des Wittwe, nördlich an den Vehnhuser Meede⸗ Weg, als — Schiffsrheders Jann D. Trost zu Papenburg eingetragen.
Fit nt Napenzacge Grundstücken ist zu Gunsten des Thade Peters Bens zu Upende eine Hypothek über 1911 Thlr. 6 gGr. 8 Pf. G. nebst 3 ½ %% Zin⸗ sen auf Grund einer Schuldurkunde vom 31. Ja⸗ nuar 1851 eingetragen. 111“
Auf e Eigenthümerin, Wittwe des Gerd Tönjes Wilts, Trientje Niklaassen, geb. Martens, zu Moorhusen, welche die gesetzlichen Eide geleistet und Nachweise geliefert hat, werden Alle, welche Eigenthumsansprüche an vorbezeichneten Im⸗ mobilien und Rechte an obiger Hypothek zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem au
eledas, den 6. September d. J., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß im Nichtanmeldungsfalle ihre Eigenthumsansprüche für erloschen erklärt werden sollen und mit der Besitz⸗ titelberichtigung für Angrzcsgelleran wird verfahren werden, auch die Hypothek für vollständig erloschen erklärt werden soll. Aurich, den 20. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. III. 1 (gez.) Lindemann. Beglaubigt: Bramerloh, Sekretärä, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14807] Amtsgericht Hamburg. Der hiesige Rechtsanwalt Dr. Antoine⸗Feill, in Vollmacht von Arendal’s Privatbank in Arendal hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von Sorén A. Dedekam in Arendal am 27. Sep⸗ tember 1880 an die Ordre von Arendal'’s Privat⸗ bank auf G. H. Kaemmerer Söhne in, Hamönig gezogenen, von Letzteren acceptirten Wechsels, fällig 3 Monat dato, groß ℳ 4500. 3 8— Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, 1. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermie seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung er Urkunde erfolgen wird. “ Hamburg, 5. Mai 1881. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung I. 8 Zur Beglaubigung: 8 Romberg, 8 Gerichts⸗Sekretär. [18229] In Sachen der Lina, gebornen Meyer, Ehefrau von Adolph Thiriot, Kaufmann, sie ohne besonderen Stand, zu St. Johann wohnend, Klägerin, gegen 9 den Adolph Thiriot, Kaufmann, zu St. Johann wohnend, 2) den Rechtsanwalt Dr. Strauß, daselbst wohnend, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter des Ver⸗ mögens des Vorgenannten, Beklagten, ö ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen
aus Lehmfachwerk mit
SS
—
25. April 1881, die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne, dem Beklagten ad 1, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, deren Thei⸗ lung in zwei Hälften verordnet und sind die Par⸗ teien zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung vor den Notar Mügel zu Saarbrücken verwiesen worden. Saarbrücken, den 28. Mai 1881. . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: 11“ — * V. 1“ Manke. [18210] 4 Nr. 5221. Aufgebot. Serafin Sitterle's Ehe⸗ frau, Katharina, geb. Wolf, von Gündlingen, erwarb von ihrer Mutter Ph. Wolf Wtb. durch Schenkung vom 31. Oktober 1877, mit ehemännlicher Bewil⸗ ligung, folgende auf der Gemarkung Altbreisach be⸗ legenen Grundstücke: a. 18 Ar Acker im Hochstetter⸗ feld III. Strecke, neben Präbendgut und Innocenz Glockner Ehefrau; b. 22 Ar 50 Meter Acker daselbst, neben Max Müller und Fidel Wolf. Da bezüglich dieser Güter Erwerbstitel in den Grund⸗ und Unter⸗ pfandsbüchern dieser Gemeinde fehlen und die Er⸗ werberin das Aufgebot beantragt hat, so werden alle Diejenigen, welche an diesen Liegenschaften in den Grund⸗ und Unterpfandsbüchern nicht eingetragene, und auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverbande be⸗ ruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebots⸗ termine bei Gr. Amtsgerichte anzumelden, ansonst die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. Breisach, 19. Mai 1881. Der Gerichts⸗ schreiber des Gr. Amtsgerichts: Weiser.
18307 3 nachstehende, vom Königlichen Amtsgerichte Hildesheim, vbtheitung III., am 14. Mai 1881 er⸗ oͤffnete Ausschlußurtheil: - Mac e n hü Aufgebote vom 30. Dezember 1880 zuwider. der unbekannte Inhaber der dem Köthner Ernst Haarstick zu Bledeln angeblich ab⸗ handen gekommenen, im Aufgebote näher bezeich⸗ neten Urkunde — nämlich der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung des hiesigen E1“ vom 3. Mai 1876 über ein dem p. Haarstick von dem Händler Ernst Lüders in Gleidingen geschuldetes, mit 5 % verzinsliches, am 5. Mai 1876 auf die Anbauer⸗ stelle Nr. 112 zu Gleidingen nebst Zubehör ein⸗ getragenes Darlehenskapital von 1800 ℳ, — sich weder in dem auf Mittwoch, den 13. April 1881, anberaumten Aufgebotstermine noch bis dahin oder bislang bei dem hiesigen Amtsgerichte gemeldet hat, so wird dem gestellten Präfudiz gemäß auf den im heutigen Termine gestellten Antrag des p. Haarstick die vorgedachte Urkunde hiermit für kraftlos erklärt“, . 8 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hildesheim, am 21. Mai 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abth. III. Reinhard.
147 8 2 8 8 8 L18hg- Antrag des Kleinkärdners O. Benot in Mühlenwurth wird der etwaige Inhaber des ver⸗ loren gegangenen Kaufcontracts zwischen Otto Bendt senior und dem Antragsteller, vom 12. Mai 1874, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am Freitag, den 16. Dezember 1881,
Morgens 10 Uhr, . seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Uetersen, den 27. Mai 1881. Königliches Amtsgericht. gez. Echte. “ Veröffentlicht: Schödensack, Gerichtsschreiber.
[18333 Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Eigenthümerwittwe Anna Schulz, geb. Kolberg, zu Braunsberg, wird der Böttcher und Seefahrer Martin Schulz aus Brauns⸗ berg als angeblich verschollen hierdurch aufgefordert, bätestens im Termin 1 G den 17. März 1882, Mittags 12 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. ““
Braunsberg, den 28. Mai 1881.
Königliches Amtsgericht J.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
1üsssol Bekanntmachung. Das Königliche Haussideicommiß⸗Gut Bisch⸗
dorf im Rosenberger Kreise des Regierungsbezirks Oppeln, 21 Kilometer von dem Bahnhof Sausen⸗ berg der Rechten Oderufer⸗Bahn, und 10 Kilometer von der Kreisstadt Rosenberg gelegen, mit einem Areal von 449,866 Hektar, worunter 353,563 Hektar Acker und 74,370 Hektar Wiesen, soll auf die 18 Jahre vom 1. Juli 1882 bis ultimo Juni 1900 im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Das Pachtgelderminimum ist auf 8700 ℳ und die Pachtkaution auf den dritten Theil des jährlichen Pachtzinses festgesetzt. 8 1 Zur Uebernahme der Pachtung ist der Nachweis eines disponiblen Vermögens von 80 800 ℳ erfor⸗ derlich, welcher spätestens 14 Tage vor dem Lizita⸗ tionstermin durch ein Attest des Kreislandraths oder der Steueberanlasumosbehoͤrde oder auf sonst glaub⸗ hafte Weise zu führen ist. 1 32 dem auf Montag, den 31. Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Breitestraße Nr. 32 hierselbst, anberaumten Bie⸗ tungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Be⸗ merken ein, daß die Verpachtungs⸗ und Lizitations⸗ bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien und Druckkosten Abschriften ertheilen, in unserer Registratur während der Dienst⸗ stunden und bei dem Königlichen Oberförsterei⸗Ver⸗ walter, Herrn von Gustedt in Bischdorf, eingesehen werden können. Der jetzige Pächter, Herr Ober⸗ amtmann Jaenisch in Bischdorf, wird die Besichti⸗ gung der Pachtstücke nach vorheriger Meldung ge⸗ tatten.
Berlin, den 1. Mai 1881.
Königliche Hoflammer der Königlichen Familiengüter.
[1716721 11“ Die A hrung von Erd⸗ und Deicharbeiten behufs Erhöhung eines Theils des sog. Kommunika⸗ tionsdeiches oberhalb und unterhalb des Weichsel⸗ und Nogatkanales bei Pieckel, bei welcher 176 000 resp. 221 000 cbm Erde zu bewegen sind, sollen im Submissionswege an qualifizirte Unternehmer ver⸗ geben werden, wozu ein Termin auf Mittwoch, den 15. Juni ecr.,
Vormittags 10 Uhr, 8 im Bureau des Unterzeichneten anberaumt ist. Anschlag und Bedingungen liegen ebendaselbst von heute ab zur Einsicht aus, können auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien zugesandt werden. Marienburg W.⸗Pr., den 21. Mai 1881.
Der Wasserbau⸗Inspektor: Kischke.
Submission. Es sollen die Anfertigung und Lieferung von a. 4 St. Tenderlocomotiven nebs Reservestücken, b. 6 St. Personenwagen II. und III. Cl., 6 St. Personenwagen III. Cl., 4 St. Gepäckwagen, c. 32 St. Satzachsen, 72 St. Trag⸗ federn für Wagen, 24 St. Spiralfedern für Zug⸗ apparate und 72 St. Spiralfedern für Buffer im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen im diesseitigen Generalbureau hierselbst zur Einsicht aus und können von demselben gegen Einsendung von je 2 ℳ für die Locomotiven, die Wagen und die Achsen ꝛc. auf desfallsige Anforderung bezogen werden. Offerten sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrift: Submission auf „Locomotiven“ resp. „Wagen“ oder „Achsen“ versehen, bis zum Sub⸗ missionstermin Mittwoch, den 15. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, an das diesseitige maschinen⸗ technische Bureau einzusenden. Magdeburg, den 25. Mai 1881. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
[18142] 1 1
Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No⸗
vember 1853, Nr. 451 der Gesetzsammlung, am
9. d. M. stattgehabten dreinndfünfzigsten Aus⸗
loosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungs⸗
kasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausge⸗ geben worden sind, sowie bei der auf Grund der Ge⸗ setze vom 4. und 5. Mai 1876, Nr. 8 und 7 der
Gesetzsammlung vom Jahre 1876, an demselben
Tage erfolgten sechsten Ausloosung von Schuldbriefen
derselben Kasse, deren Ausgabe zur Ablösung von
Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien zc. ꝛc.
stattgefunden hat, sind die nachverzeichneten Schuld⸗
briefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt worden:
A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten. Aus Serie A. Nr. 26. b
Aus Serie B. Nr. 281 565 1037 1421 1445
1557 1684 1875 2120 2180 2201 2206 2208 und
2229.
Aus Serie C. und 492. Aus Serie D. Nr. 136. ““ Aus Serie E. Nr. 123 216 480 549 559 und 570.
Aus Serie F. Nr. 45 und 156.
B. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien ꝛc. Aus Serie A. Nr. 3089.
Aus Serie B. Nr. 3021 3031 3084 und 3184.
Aus Serie C. Nr. 3045.
Aus Serie D. Nr. 3028.
Aus Serie E. Nr. 3014 3060 3074 und 3101.
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Er⸗ lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, bei der Herzogl. Ablösungskasse⸗Verwaltung allhier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser
Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die lau⸗
fenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, so⸗
fern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen
Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit
dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Er⸗
lasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten oben bezeichneten Schuld⸗ briefe auf. Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 28. April
1877 ausgeloosten, inzwischen sämmtlich zur Rück⸗
zahlung gekommenen Schuldbriefe der Ablösungs⸗
kasse, nämlich: 89 Serie A. Nr. 2 Serie B. Nr. 206/713 901 1266 1575 1739 1750
1891 2081 2108 2149 und 2156, Serie C. Nr. 121 262 364 390 und 429, Serie D. Nr. 52,
Serie E. Nr. 445 501 und 503, Serie F. Nr. 31 und 113 nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und den abge⸗ lieferten Zinsabschnitten, der gesetzlichen Bestimmung
gemäß, verbrannt worden sind. Ferner wird darauf aufmerksäm gemacht, daß fol⸗
gende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der
Ablösungskasse, nämlich: .
a. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten: Serie A. Nr. 183, 1 * Serie B. Nr. 148 235 695 1121 1574 1793
1837 1978 2118 2132 2198 2207 2209 2220 2223
2232 2235 und 2245, Serie C. Nr. 247 288 366 438 456 481 493
und 494. 8 3 17 und 142,
Serie D. Nr. Serie E. Nr. 73 132 148 393 und 547, Serie F. Nr. 30 40 112 und 152, Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben an bvrn ꝛc.: Serie A. Nr. 3097 und 3113, 1 Serie B. Nr. 3001 3017 3057 und 3079,
Serie D. Nr. 3005, b F Serie E. Nr. 3004 3054 und 3059 bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Ver⸗ waltung noch nicht präsentirt worden sind. Es wer⸗ den daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung
dieser Schuldbriefe bereits gufgehört hat. 3 Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß der am 1. Mai 1877 fällig gewordene 6. insabschnitt zum Rentenbrief Litt. C. Nr. 297 zur Einlösung nicht präsentirt worden ist und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr seine Güͤltigkeit ver⸗ lore 58 1 10. Whns 1881 otha, den 16. Mai⸗ . Herzoglich Sächs. Staats⸗Ministerium. In Vertretung: 1 Jacobi.
Nr. 195 311 348 354 432 437
Landgerichts zu Saarbrücken, I. Civilkammer, vom
sucht,
N1114“ Aktien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗Stiftung Für das Jahr 1880 sind folgende Aktien unserer Gesellschaft durch das Loos zur Amortisation be⸗ stimmt worden: Nr. 149. 421. 442. 475. 477. 512. 520. 525. 586. 692. 883. 943. 974.
Ferner sind noch nicht abgehoben: 1 1
a. die im April 1879 pro 1878 verloosten Aktien:
Nr. 43. und 312. “ 1
b. die im April 1880 pro 1879 verloosten Aktien:
Nr. 47. 62. 186. 229. 740. 784. 816. 911. und 922.
Inhaber der gezogenen Aktien werden er⸗ den Baarbetrag von 300 Mark pro Aktie, gegen Auslieferung der letzteren und der noch nicht fälligen Dividendenscheine, im Bureau des Schatz⸗ meisters der Gesellschaft, Herrn Banquier F. Bor⸗ chardt, Französische Straße Nr. 32, in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober d. J. (§. 26 des Statuts), in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr täglich, in Empfang zu nehmen. Für diejenigen Aktien, welche nicht abgehoben werden, treten die Folgen ein, welche die §§. 27 und 29 des Gesellschaftsstatuts bestimmen. Berlin, 1. Juni 1881.
Curatorium der Alexandra⸗Stiftung.
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. In Ausführung des §. 8 des Ver⸗ trages vom 5. Juni 1879, betreffend den Uebergang des
— Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenb ens auf den Staat (Geset Sammlung pro 1879 pag. 646 bis 657) fordern wir im Auftrage des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten und des Herrn Finanz⸗Ministers die Inhaber der Stamm⸗Aktien Litt. A. der genannten Gesellschaft auf, die letzteren vom 1. Juli d. J. ab gegen Empfangnahme der entsprechenden Anzahl Staatsschuldverschreibungen bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse hierselbst oder bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin (Leipziger⸗ Platz Nr. 17) während der Dienststunden von 9 Uhr Morgens bis 1 Uhr Mittags, unter Beifügung eines arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses, nach den von den Einlösungskassen einzufordernden For⸗ mularen einzureichen. Es werden für je zwei Aktien Litt. A. drei Staatsschuldverschreibungen der vier⸗ prozentigen konsolidirten Anleihe zum Nominal⸗ betrage von je Dreihundert Mark gewährt. Die Staatsregierung stellt den Aktionären auch Stücke, soweit vorhanden, von 5000 ℳ, 2000 ℳ, 1000 ℳ, 500 ℳ und 200 ℳ mit der Maßgabe zur Disposi⸗ tion, daß für je zwei Aktien Staatsschuldverschrei⸗ bungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zum Nominalbetrage von Neunhundert Mark gewährt werden. Die Staatsschuldverschreibungen sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Juli 1881 ab versehen. Demgemäß sind gleichzeitig mit den Aktien sämmt⸗ liche im Juli 1881 noch nicht fällig gewordene Di⸗ videndenscheine (bei den nicht zur Abstempelung ge⸗ langten Aktien) resp. Zinscoupons (bei den zur Ab⸗ stempelung gebrachten Aktien), sowie die zugehörigen Talons einzuliefern. Für etwa fehlende Dividenden⸗ scheine resp. Zinscoupons werden die Conpons der Staatsschuldverschreibungen für die entsprechende Zeit zurückbehalten. Sofern bei den nicht zur Ab⸗ stempelung gelangten Aktien der auf das Jahr 1881 lautende, am 2. Januar 1882 fällige Dividenden⸗ schein zur Präsentation gelangt, wird die für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1881 zu zah⸗ lende Rente von 9 ℳ für jeden Dividendenschein baar ausbezahlt. Die Frist, innerhalh welcher die Aktien Litt. A. einzureichen sind, wird in Gemäßheit des al. 3 des §. 8 des Vertrages vom 5. Juni 1879 auf ein Jahr, also bis zum 1. Juli 1882, mit der Maßgabe festgesetzt, daß die Inhaber der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsentirten Aktien den An⸗ spruch auf den Umtausch derselben gegen Staats⸗ schuldverschreibungen verlieren. Bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin können die den Aktien entsprechenden Staatsschuldverschreibungen nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einreichung der Aktien gegen Wiederablieferung der zu ertheilenden Interimsquittung ausgehändigt werden. Magdeburg, den 27. Mai 1881. König⸗ liche Eisenbahn⸗Direktion.
Die
Dritte Einzahlung auf die im Jahre 1879 emittirten Stamm⸗Aktien der Rhei⸗ nischen Eisenbahn⸗ 1 Gesellschaft. E Die Inhaber der 40 gigen Interimsscheine zu den im Jahre 1879 emittirten 13 086 000 ℳ = 57 448 Stück neuer Stamm⸗ Aktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft wer⸗ den hiermit aufgefordert, den auf der Rückseite der Interimsscheine abgedruckten Emissionshedingungen vom 15. Mai 1879 gemäß die dritte Einzahlung von 30 % mit 225 Mark pro Alktie a dem Zeitraume vom 15. Juni bis 1. Juli d. J. ent⸗ weder 4 2 in Köln bei unserer Hauptkasse, 85 oder in Berlin bei der Hauptseehandlungskasse, ddem Bankhause S. Bleichroeder und der Bank für Handel und In⸗ deußstrie, oder in Hamburg bei der Norddeutschen Bank 8 zu leisten. 8 “ Bei der Zahlungsleistung sind die Interims bheine mit einem arithmetisch geordneten Nummern⸗Ver⸗ zeichniß derselben vorzulegen. — Dieselben werden nach erfolgter Abquittirung Zug um Zug zurückge⸗ A 1. Juli cr. zahlfälligen Zins⸗ und Renten⸗ Coupond von Obligationen und Aktien der Rbeini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft gnen Aeeg 15. Juni cr. b in Zahlung angenommen werden. ab ig Jag dritte Einzahlung bis zum 2. Juli d. J. nicht leistet, hat die im §. 8 der vorerwähnten Be⸗ dingungen esgedecühmn Nachtheile zu gewärtigen. — ieser lautet wörtlich: de nntr mit den ausgeschriebenen Ratenzahlungen im Rückstande bleibt, hat eine Konventional⸗ strafe von zehn Prozent der ausgeschriebenen Rate, deren Zahlung im Rückstande geblieben ist und sechs Prozent Verzugszinsen zum Vor⸗ theile der Gesellschaft verwirkt. Ist die Auf⸗ forderung zur Zahlung mindestens drei Mal in den hierzu statutgemäß bestimmten öffentlichen Blättern, das letzte Mal wenigstens vier Wochen
1.
vor dem für die Einzahlungen gesetzten Schluß⸗