b. Post mittels Privat⸗Personenfuhrwerks täglich 7 Uhr 30 Min. früh (nach Ankunft der um 11 Uhr 30 Min. Nm. aus Flensburg abgehenden Personenpost) in Hoyer 9 Uhr 30 Min. Vm.,
c. mittels besonderen Privat⸗Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff von Hoyer nach Sylt vor Ankunft der unter a. und b. aufgeführten Be⸗ förderungsmittel abfährt. Der Abgang dieses Personenfuhrwerks richtet sich nach dem Abgange des Schiffes von Hoyer.
Von Hee nach Sylt täglich mittels des Dampfschiffes „Ger⸗ mania“. Der Abgang des Schiffes ist vom Eintritt der Fluth ab⸗ hängig. An den Tagen 12. bis 19., 25. bis 30. Juni ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2. Stunden. 8
Kiel, den 2. Juni 1881.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung: Triebel.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landes⸗Direktor für die Provinz Pommern von Heyden zu Stettin zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt a./O., und die Gerichts⸗Assessoren van Ham und Storm zu Amts⸗ richtern zu ernennen; sowie dem im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten beschäftigten bisherigen Bürger⸗ vS Theodor Tappen den Charakter als Konsistorial⸗ ath, dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Halle a. S., Dr. Hermann Fitting den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, und dem Kreis⸗Steuereinnehmer Scheuermann zu Liegnitz aus Anlaß seines 50jährigen Dienstjubiläu kt als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 4. Juni 1881.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern Nach⸗ mittag nach Marienbad weitergereist.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdozent Dr. Paul Grützner bei der medi⸗ zinischen Fakultät der Universität zu Breslau ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in derselben Fakultäjt ernannt worden.
An der Andreasschule zu Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Eduard Karl Schulz zum Ober⸗ lehrer genehmigt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Hantelmann in Zöeelcan ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsrichter Disse in Wongrowitz an das Amtsgericht in Wreschen und der Amtsrichter Dr. Berwin in Sohrau an das Amtsgericht in Gleiwitz.
Der Amtsrichter Lisser in Schildberg, der Amtsrichter Ledermann in Königshütte und der Landrichter Basch in Meseritz sind in Folge ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst entlassen.
Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts⸗Rath von Rakowski in Weißenfels und dem Amtsgerichts⸗Rath Kehr in Marburg.
Der Staatsanwalt von Bernstorff in Halberstadt ist an das Landgericht in Kiel versetzt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Lübbes in Sonderburg bei dem Landgericht in Flens⸗ burg, der Rechtsanwalt Eglinger in Cöln bei dem Land⸗ gericht daselbst und der Rechtsanwalt Seibertz bei dem Amtsgericht in Treptow a. R. und bei dem Landgericht in Stargard. 8
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Wolff bei dem Amtsgericht in Fürsten⸗ walde, der Gerichts⸗Assessor Golinsky bei dem Amtsgericht in Waldenburg, der Gerichts⸗Assessor Schulte bei dem Amts⸗ gericht in Wesel, der Gerichts⸗Assessor Frorath bei dem Amtsgericht in Eisleben und der Gerichts⸗Affessor Tilliß bei dem Amtsgericht in Culm.
Dem Rechtsanwalt und Notar Bang in Ruhrort ist in
85 Eigenschaft als Notar der Wohnsitz in Wesel ange⸗
wiesen.
Die nachgesuchte Entlassung ist ertheilt: dem Rechts⸗
anwalt und Notar, Justizrath Klinckmüller in Schwiebus, em Notar Seibertz in Treptow a. R. und dem Notar ugspurg in Verden.
Der Rechtsanwalt und Notar Baur in Wesel ist in Folge seiner Allerhöchst bestätigten Wahl zum Bürgermeister
us dem Justizdienst geschieden.
Der Amtsrichter Dr. Deutsch in Barmen, der Notar
ustizrath Braun in Aachen und der Rechtsanwalt Sabarth i Breslau sind gestorben.
AMiicchtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag den hef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski. Heute nahmen Se. Majestät die Meldung des zum Com⸗ mandeur der 3. Feld⸗Artillerie⸗Brigade ernannten Obersten
von Fassong entgegen und hörten darauf den Vortrag des General⸗Adjutanten von Albedyll.
— Ein Ober⸗Landesgericht hat in einer Entscheidung des Berufsgerichts den Satz aufgestellt: „Es sind unter den im kaufmännischen Verkehr abgeschlossenen Kauf⸗ und Lie⸗ erungsverträgen im Sinne der Kabinetsordre vom 30. April 1847, betreffend den Stempelc., nur solche zu ver⸗ stehen, durch welche bewegliche Sachen zu dem Zwecke gekauft werden, um sie als Waare, sei es in unveränderter Gestall, sei es nach Verarbeitung oder Veredlung zu einer anderen
Waare, wieder zu verkaufen, nicht aber auch z. he, durch welche der Käufer bewegliche Gegenstände erwirbt, um sie zu seinem eigenen Bedarf in seinem Haushalt, seiner Wirthschaf ¹ seinem Gewerbe oder zu sonstigen Zwecken zu verwenden“. Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 25. Oktober v. J., kann dieser Satz nicht als richtig anerkannt werden. Nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch muß unter einem im kaufmännischen Verkehr abgeschlossenen Kauf⸗ und Lie⸗ ferungsgeschäft die von einem Kaufmanne vorgenommene Veräußerung der nach seinem Geschäft zur Veräußerung be⸗ stimmten Waaren verstanden werden. Daß nur eine solche Waarenveräußerung, welche eine Weiterveräußerung Seitens des Erwerbers bezweckt, unter den Begriff des Kauf⸗ und Lieferungsvertrages im kaufmännischen Verkehr falle, dafür sst 129 der Kabinetsordre vom 30. April 1847 kein Anhalt zu
— Der General⸗Lieutenant von Strubberg, General⸗ Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, hat sich nach Bentheim begeben und wird von dort eine Dienst⸗ reise nach den westlichen Provinzen zur Inspizirung der dem⸗ selben unterstellten Institute antreten.
— Der General⸗Lieutenant von Ziemietzky, bisher Commandeur der 31. Division, welcher kürzlich in gleicher Eigenschaft zur 3. Division versetzt worden, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
— Der General⸗Lieutenant z. D. Baeyer, Präsident des geodätischen Instituts und Central⸗Bureaus der euro⸗ päischen Gradmessung, ist nach Marienbad zum Gebrauche einer Kur abgereist und wird nach Beendigung derselben von
dort aus Inspektionsreisen in Gradmessungsangelegenheiten antreten.
— S. M. S. „Luise“, 8 Geschütze, Kommdt. Korv. Kapt. Stempel, ist am 3. d. Mts. in Kiel eingetroffen.
„Bayern. München, 3. Juni. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist gestern Abend, von Bozen kommend, hier eingetroffen und setzt heute Abend die Reise über Ulm nach Wiesbaden fort.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondeeshausen, 2. Juni. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag hat heute in zweiter und letzter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend die Do⸗ mänenrente enbloc einstimmig angenommen. Der Geheimrath Reinhardt sprach sodann im höchsten Auftrage, und nachdem er die Wichtigkeit dieses Gesetzes hervorgehoben, die Vertagung des Landtages aus, worauf dieser vom Präsidenten Drechsler mit einem Hoch auf den Fürsten geschlossen wurde. Seit dem 5. März, dem Eröffnungstage bis heute haben 11 Sitzungen stattgefunden, in denen 10 Gesetzentwürfe zur Erledigung ge⸗ kommen sind.
Reuß ä. L. Greiz, 1. Juni. (Leipz. Ztg.) Der Landtag des Fürstenthums ist, nachdem die Regierungsvor⸗ lagen durch ihre (einstimmige) Annahme erledigt worden, heute mit seiner nach der Verfassung erforderlichen Zustim⸗ mung anderweit vertagt worden. — Die nunmehr beendeten Neuwahlen für die verfassungsmäßig ausgeloosten Landtags⸗ abgeordneten sowie deren Stellvertreter, soweit solche aus der Zahl der Großgrundbesitzer und aus der Zahl der übrigen wahlberechtigten Landesangehörigen zu wählen gewesen sind, sind dem von konservativer Seite aufgestellten Wahlpro⸗ gramam entsprechend fausgefallen. ö1111“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Juni. Die Staats⸗ vertrags⸗Kommission des Herrenhauses hält morgen Mittags eine Sitzung ab, in welcher der Handelsvertrag mit Deutschland in Verhandlung genommen werden wird. Wie die „Pr.“ vernimmt, wird das nach der Geschäftsordnung zu⸗ lässige abgekürzte Verfahren vorgeschlagen werden, üwe im Plenum schon in der Sonnabendsitzung der mündliche Be⸗ richt erstattet wird. Da das abgekürzte Verfahren auf Wunsch der Regierung eingeleitet wird, so schließe man in Herren⸗ hauskreisen daraus, daß die offizielle Vertagung schon am Sonnabend, den 4. Juni, am Schlusse der Herrenhaussitzung ausgesprochen werden soll. Die „Politik“ meldet dagegen, daß auch das Universitätsgesetz, welches sich nicht auf der Tagesordnung der Sonnabendsitzung befindet, noch vor der Vertagung erledigt werden wird.
Prag, 2. Juni. Wie das „Prager Abendblatt“ meldet, treffen der Kronprinz Nudolph und die Kronprinzessin Stephanie am 8. Juni in Prag ein. Die Fahrt von Schönbrunn nach Prag erfolgt mit Rücksicht auf den Gesund⸗ heitszustand der Frau Kronprinzessin im strengsten Incognito, und wird weder in den einzelnen Bahnstationen, noch in Prag ein Empfang stattfinden.
Triest, 2. Juni. Heute fand eine von 151 hervor⸗ ragenden Persönlichkeiten Triests besuchte Versammlung statt, in welcher, der „Pr.“ zufolge, der Vorschlag, die Feier des vor 500 Jahren erfolgten Anschlusses Triests an Oesterreich mittelst einer allgemeinen österreichischen Industrie⸗ und landwirthschaftlichen Ausstellung in Triest mit zweimonatlicher Dauer im Herbste 1882 zu begehen, ohne Debatte angenommen wurde.
Pest, 3. Juni. (W. T. B.) Der ungarische Reichs⸗ tag ist durch Königlichen Befehl zum 24. September d. J. einberufen. Eine Verordnung des Ministers des Innern setzt die Vornahme der Neuwahlen für die Zeit vom 24. Juni bis einschließlich 3. Juli d. J fest.
Großbritannien und Irland. London, 3. Juni. (W. T. B.) Im Laufe der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses gebrauchte der Deputirte O’'Kelly den Behauptun⸗ gen eines anderen Deputirten gegenüber die Worte: ver⸗ leumderisch und lügnerisch, nachdem schon vorher der Ge⸗ brauch des Wortes „lügnerisch“ einem andern Deputirten untersagt worden war. Das Haus beschloß mit 188 gegen 14 Stimmen, den Deputirten O'Kelly für den Rest der Sitzung u suspendiren. Parnell kündigte für kommenden Freitag den Antrag an, daß die Suspendirung O’Kelly's durch keinen Präzedenzfall gerechtfertigt sei. — Der Premier Gladstone stellte den Antrag, daß sich das Haus am Schluß der heutigen Sitzung bis zum 9. cr. vertage. — Die Deputirten Gorst und Churchill drückten ihr Bedauern über den Mangel an Informationen über die Zustände in Irland und im Transvaallande aus. Gladstone erwiderte: die Exekutive von Irland habe gestern Abend ener⸗ gische Maßregeln zur Unterdrückung der Unordnungen er⸗ griffen. Northcote erklärte: die Mittheilung Gladstone’s sei weit davon entfernt, die durch das Verbleiben Forsters in
polis
id durch bie alarmirenden Gerüchte verursachten Besorgnisse zu beseitigen; die größte Gefahr liege Schwäche und Unsicherheit der Regierung den Ereignissen in Irland gegenüber. Der Staatssekretär des Innern Harcourt wies die der Regierung gemachte Beschuldigung zurück und behauptete seinerseits: Northeote habe den Wunsch Besorgnisse hervorzurufen und dadurch die Schwierigkeiten zu vermehren und die Situation noch ernster zu machen. Hierauf wurde die Einzelberathung der Landbill fortgesetzt. — In einer Abendsitzung fuhr das Unterhaus in der Debatte über das von Me’ Carthy beantragte Tadelsvotum gegen die Regierung wegen deren Vorgehen in Irland fort. Der Antrag wurde schließlich mit 130 gegen 22 Stimmen ab⸗
gelehnt. G
4. Juni. (W. T. B.) Die beurlaubten Offi⸗ ziere der in Irland stationirten Regimenter haben den Befehl zur sofortigen Rückkehr erhalten. 400 Mann Garde⸗ truppen sind gestern von Dublin nach New⸗Pallas abgegangen um von dem dortigen Kastell Besitz zu ergreifen und die Ord⸗ nung wieder herzustellen. Die Truppen sind angewiesen zu schiezen, sons Trberstang gelzistet wird.
— g. Corr. us Pietermaritzburg wir
„Daily Telegraph“ unter dem 30. v. M. benhag. “
Die von den Boeren in Potchefstroom weggenommenen Kanonen werden heute den Engländern wieder zurückgestellt werden. Was das
angebliche Hinderniß betrifft, auf welches die Unterhandlunge
zwischen Sir Evelyn Wood und den 11“ sein sollen, so verdient dasselbe ganz und gar keinen Glauben. Iäm Gegentheil weist Alles darauf hin, daß eine friedliche Lösung erzielt werden wird. Gleich sicher ist, daß dem Marsch des Obersten Buller
nach Potchefstroom durchaus keine feindselige Bedeutung beigemessen werden darf. Es ist ein Gerücht im Umlauf, wonach die Einwohner Transvaals, welche dem britischen Regiment loyal geblieben waren benachrichtigt worden wären, daß das ganze Land den Boeren zurück⸗ erstattet werden würde. —
und eine beträchtliche Anzahl Leute verloren. Die Boeren veran
stalteten zum Schutze ihrer eigenen Farmen eine Aushebung, um en
alle Fälle vorbereitet zu sein, Kampfe.
Frankreich. Paris,
allein es kam zu keinem wirkli
2. Juni. (Cöln. Ztg.) nats über die Listenabstimmung wie bei der Verhand lung in der Deputirtenkammer neutral zu bleiben. Der Se⸗ nator Millaud, das einzige Ausschußmitglied des Senats
das für das Gesetz Bardoux ist, hatte heute eine Unterredung mit dem Präsidenten Grévy, welcher erklärte, er werde *b
dieser Frage aus seiner verfassungsmäßigen Zurückhaltung
nicht heraustreten und habe auch niemand Auftrag ertheilt,
eine Ansicht in seinem Namen über diese Frage auszusprechen. Millaud war im Auftrage Gambetta's faesn See. In Tunesien ist der Krieg als vollständig be⸗ endet zu betrachten. Von den Krumirs sich bis jetzt nur zwei Stämme noch nicht unterworfen, nämlich die Tebainia und die Rekhaissis. Ihre Unterwerfung wir aber bald erfolgen, da der Bey sie dazu auffordern ließ. Die
Mekna haben sich unterworfen, und die französischen Generäle
gaben ausnahmsweise Befehl, ihre Ernten nicht zu vernichten
und sie so dem Hungertode preiszugeben. Außer den oben
erwähnten Krumirstämmen haben sich auch die Mogod und die Ben Mater noch nicht unterworfen, die zwischen Mekna und Biserta stehen. Der Angriff gegen dieselben erfolgt, sobald die französischen Truppen die nothwendigen Vorräthe erhalten aben. 8
— (Fr. Corr.) Dem Kriegs⸗Minister ist aus SGee folgende Depesche zugegangen: vgeehk sts 1. Juni, 10 Uhr Abends. General Cerez telegraphirt mir aus Oran: Bu⸗Amema mit seinen Truppen ist gestern drei oder vier Kilometer südlich von Geryville gesehen worden. Major Fossoyeux schickte einige Kanonenschüsse in ihre Reihen, ließ dann die nordöstlich von dem Platze gelegenen Abhänge mit 250 Mann Infanterie, die zwei Bergkanonen hatten, besetzen und ließ auf die Truppen des tators schießen, die zum Theil in südlicher Richtung auseinanderstoben. Der Gum setzte ihnen nach, aber nicht rasch genug, um sie zu erreichen, ehe sie das Gebirge, das sehr steil ist, erklkommen hatten. Bu⸗Amema scheint mit den Seinigen die Straße nach Hitten einzuschlagen. Die nunmehr vereinigten Kolonnen de Mallaret und Inno⸗ centi marschiren auf Kheider zu. In Bir⸗el⸗Amra herrscht beinahe Wassermangel; die Verwundeten und Kranken werden morgen in Sfid und des Abends per Eisenbahn in Saida anlangen.“
Dem Gemeinderath von Paris lieat das Budget de Stadt für 1882 vor. Die ordentlichen Ausgaben von Paris betragen darnach 237 670 000 Fr., die ordentlichen Einnahmen werden auf 240 445 000 Fr. veranschlagt. Die Ausgaben sind um 9 Millionen Fr. gegen 1881 gestiegen.
— 3. Juni. (W. T. B.) Im Senat legte heu Waddington den Bericht der Kommission vor, welche die Ablehnung des von der Kammer beschlossenen Gesetzentwurfs über Wiederherstellung der Listenwahl beantragt. In dem Berichte wird jeder Gedanke an einen Konflikt mit der Kammer zurückgewiesen und erklärt, daß, falls ein Konflikt entstehen sollte, die Verantwortung da⸗ für nicht dem Senate zufallen würde. Ferner wird in dem Berichte auf die in der Listenwahl liegende Gefahr hinge⸗ wiesen, indem dieselbe irgend einen Prätendenten herbeiführen könne, welchem Widerstand zu leisten die Kammer und der Senat gar nicht die Macht besitzen würden, weil er als der Erwählte der Nation anzusehen sein werde. Die Berathung über 8 Listenwahl wurde auf kommenden Donnerstag anbe⸗ raumt. 8
Griechenland. Athen, 3. Juni. (W. T. B.) Die
Gesandten der Mächte theilten heute dem Minister⸗Präsidenten Komunduros mit, daß die Mitglieder für die Kommission zur Absteckung der griechisch⸗türkischen Grenze und zur Ausführung der Konvention bereits ernannt seien.
Türkei. Konstantinopel, 1. Juni. Dem Reuter⸗ schen Bureau wird von hier gemeldet: „Der Ministerrath er⸗ örterte heute mehrere Finanzfragen, die mit dem Anschluß e österreichischen, serbischen und türkischen Eisen⸗ ahnen im Zusammenhange stehen. — Der Gouverneur von Janina hat sich nach Arta begeben. Eine Hälfte der gegen⸗ wärtig in Thessalien stationirten türkischen Streit⸗ kräfte wird dort verbleiben, um die Uebergabe des an Griechenland abgetretenen Gebietes zu erleichtern. Die an⸗ dere Hälste wird nicht aufgelöst, sondern nach Tri⸗ gesandt werden. Die gemäß der Konvention
*
2. 1G Die über Zusammenstöße zwischen Boeren und Eingeborenen im Umlauf gewesenen Gerüchte sind dementirz worden. Zwei Eingebornenstämme haben sich untereinander bekriegt
Ministerrath beschloß heute, in der Verhandlung des Ser⸗
haben
mit Griechenland zu bildende türkische Kommission ist
noch nicht ernannt worden. — 2 Frage ihre Lösung gefunden, sind die türkischen Panzerschiffe, die eine zeitlang seefertig im Bosporus ankerten, nach dem Goldenen Horn gebracht worden, um dort eine Veränderung in ihrer Armatur zu bewerkstelligen. Kruppsche Kanonen werden die Armstrongschen auf den oberen Verdecken der Schiffe ersetzen.
— Wie der „Polit. Corresp.“ mitgetheilt wird, hätte der türkische Ministerrath den Beschluß gefaßt, dem Sultan eine Vermehrung der türkischen Streitmächte in Tri⸗ poli (Berberei) und die Errichtung eines ständigen türkischen Armee⸗Corps daselbst vorzuschlagen. — Demselben Blatte geht aus Mekka die Nachricht zu, daß der Sultan Abdul Hamid in der heiligen Stadt einen großen Erfolg zu verzeichnen hat. Seit der Regierung des Sultans Selim I. sah man keine türkische Fahne in Mekka wehen. Dem Einflusse des dortigen Militär⸗Kommandanten Nedschib Pascha gelang es, die Zustimmung des Emirs Cherif Abdul Mutalib dazu zu erwirken, daß fortan an Freitagen und Festtagen auf den drei Forts der Stadt und auf den öffentlichen Gebäuden die türkische Flagge aufgehißt werde. Das erste Mal wurde dieser Akt in sehr zeremoniöser Weise vollführt und wohnten demselben der Cherif in Galauniform, die Mitglieder der Familie des Propheten, die Ulemahs⸗ Notabeln und Lokalbehörden bei. Vor der Aufhissung der Fahnen wurde ein Gebet für das Wohlergehen des Chalifen Abdul Hamid rezitirt. — Verschiedene in europäischen Blättern zur Veröffentlichung gelangte Korrespondenzen über die Verhältnisse in Arabien sind von dem Emir Cherif Abdul Mutalib übel vermerkt worden. Um die Provenienz dieser Korrespondenzen zu eruiren, ließ er auf der dortigen Post zur Aufgabe gelangte verdächtige Briefe öffnen. Durch diese Prozedur erfuhr er die Namen einer Anzahl Korrespon⸗ denten, welche sodann vorgeladen und einem Verhör unter⸗ zogen wurden.
Rumänien. Bukarest, 4. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Senats interpellirte Gradisteano die Regierung in Bezug auf die Donaufrage. Der Minister⸗ Präsident Bratiano verlangte, daß zunächst der frühere Mini⸗ ster des Auswärtigen die Lage auseinandersetze. Boeresco re⸗ kapitulirte darauf die Angelegenheit bis zum Schlusse der letzten Session der Donaukommission und fügte hinzu, die Re⸗ gierung sei seitdem zu der Ansicht gelangt, daß eine von der Donaukommission unabhängige Seitenbehörde, gleichviel ob die⸗ selbe aus 3 oder 4 Delegirten bestehe, selbst nach dem Auf⸗ hören der Donaukommission gegen den Vertrag verstoße. Die von Oesterreich gemachten Konzessionen habe das frühere Ministerium als ungenügend betrachtet, jedoch habe letzteres bei den mündlichen Unterhandlungen in die Einsetzung einer Spezialkommission gewilligt, die aber von der Donaukom⸗ mission unabhängig sein und in allen Streitfragen deren Entschei⸗ dung anrufen müsse. Das Präsidium sei eine Frage des Ueberein⸗ kommens, aber kein Privilegium, eine dominirende Stimme dürfe es nicht haben. Es sei der Regierung indessen nicht gelungen die Mächte für diese Ansichten zu gewinnen. — Der Minister⸗ Präsident Bratiano erklärte hierauf, er glaube, daß Nichts kompromittirt sei, er müsse jedoch, um handeln zu können, das Vertrauen nicht nur der Majorität, sondern auch der Mi⸗ norität verlangen. Theodor Rosetti konstatirte im Namen der Opposition, daß letztere in dieser Frage Vertrauen zur Regie⸗ rung habe. Nachdem noch Joan Bratiano und Gradisteano das Wort ergriffen hatten, ging der Senat zur Tagesordnung über.
— 4. Juni. Auch in der Deputirtenkammer wurde gestern bezüglich der Donaufrage eine Interpellation an die Regierung gestellt. Der Deputirte Joneccu; Roeette Vor⸗ legung der über diese Frage stattgehabten E Foyndenz. Von Seiten der Regierung wurde die Beantwortung *. Inter⸗ pellation für Montag zugesagt. — Die Meldung von einer unmittelbar bevorstehenden Reise des rumänischen Königpaars ins Ausland bestätigt sich nicht.
— Ueber die rumänische Armee wird der „Cöln. Z.“ unter dem 28. Mai von hier geschrieben:
„Die Huldigungsfeier wurde mit einem interessanten militärischen Schauspiele beschlossen. Man hatte von einer allgemeinen Konzen⸗ tration der Truppen abgesehen und nur die in der Haupstadt selbst garnisonirenden Truppen waren aufgerufen, um an dem Königlichen Paare vorbeizudefiliren. Es bot sich dabei Gelegenheit, ein Bild von den verschiedenen Truppengattungen Rumäniens zu bekommen. Ru⸗ mänien hat gese
Nachdem die griechische
setzlich seine allgemeine Dienstpflicht und beträgt die
Dienstzeit drei Jahre im stehenden Heere und fünf in der Reserve. Aber außer der Linie giebt es noch drei andere Kategorien von Truppen. Da ist zunächst die Territorialarmee. In dieser wird der nicht durch das Loos in die Linie berufene Mann in jedem Monate acht Tage zur Dienstleistung und in jedem Jahre zwei Monate zur Waffenübung herangezogen. Die Dienstzeit ist hier für die Infanterie sechs Jahre, bei der Kavallerie fünf und vier bei der Artillerie. Die Linie zählt zur Zeit 8 Infanterie⸗Regimenter, 5 Kavallerie⸗Regimenter zu 4 Schwa⸗ dronen und 5 Artillerie⸗Regimenter zu 6 Batterien, darunter je eine reitende. Die Territorialarmee zählt 30 Infanterie⸗Regimenter, näm⸗ lich die Dorobanzen, eine sehr beliebte Truppe, die sich im letzten Kriege ausgezeichnet hat, 11 Kavallerie⸗Regimenter, die Kalaraschi, Uund 14 Vatterien. Diese beiden Truppengattungen also, Linie und Territorialarmee, bilden die beiden hauptsächlichen Theile der Wehrkraft Rumäniens. Zu diesen beiden Kategorien gesellen sich aber noch zwei weitere: die Miliz und die Landwehr mit dem Land⸗ sturme. Diese Elemente der Wehrkraft sind noch erst in der Ent⸗ wicklung begriffen. Es ist in jüngster Zeit die Bildung von 30 Re⸗ gimentern dieser Milizen ganz auf dem Fuße der Dorobanzen in An⸗ griff genommen worden, doch sind die Cadres noch nicht fertig und mit dem Kommando sind einstweilen noch die Obersten der Doro⸗ banzen⸗Regimenter betraut. Die Nationalgarde endlich ist, je nach der Bevölkerungsdichtigkeit ihrer Bezirke, in Legionen zu je zwei Bataillonen, in Bataillone und in den Gegenden mit sehr dünner Bevölkerung in Compagnien eingetheilt. Der Vorbeimarsch lieferte ein sehr interessantes Bild, indem sämmtliche erwähnten Truppenarten vertreten waren. Die rumänische Territorialarmee stellt einen genialen Kompromiß dar zwischen den gesellschaftlichen Verhältnissen eines hauptsächlich ackerbautreibenden Landes und den Anforderungen des militärischen Dienstes, und das mag auch das auf den ersten Blick befremdende Verhältniß der Zahl ihrer Regimenter — 30, außerdem stellt die Miliz 30 Bataillone — zu der geringen ahl der Linien⸗Regimenter erklären. Sehr große Leute wies die vorüberziehende Artillerie auf und gute Pferde dazu; sie hat Hcenti⸗ netrige Geschütze neuester Konstruktion, während dje darauf folgende Territorial⸗Artillerie Geschütze älteren Modelles mit sich führte. Recht wohlgefällig war auch der Eindruck der Kavallerie (Ka⸗ araschi), ein Ulanen⸗Regiment Roscori Nr. 2 und ein Husaren⸗Re⸗ giment. Bei den letzteren, die zur Territoriglarmee zählen, ihre Pferde selbst stellen müssen, bemerkte man die Sorgfalt, mit der jeder Zug vollständig gleichfarbige Thiere hatte. So viel ist gewiß: es ist in guter, strammer Anfang gemacht; ein allen Anforderungen ent⸗ sprechendes Offiziercorps improvisirt sich nicht in zehn, auch nicht in wanzig Jahren. Rumänien steht allen Ereignissen mit einer Wehr⸗ kraft gegenüber, die in wenigen Jahren an 200 000 Mann zählen ä .
Serbien. Belgrad, 3. Juni. (W. T. B.) Die Skupschtina ist heute vom Fürsten mit einer Thronrede geschlossen worden, welche von der ganzen Versammlung mit lebhaften Ziviorufen aufgenommen wurde. Am Nachmittag hat der Fürst sodann seine Reise über Pest nach Berlin an⸗ getreten.
MRußland und Polen. St. Petersburg, 4. Juni. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht die Kaiserlichen Ukase, durch welche der Kriegs⸗Minister Graf Miljutin und der Generalgouverneur von Finnland, Graf Adlerberg III., auf ihre Bitte wegen zerrütteter Gesundheit ihrer Stellungen enthoben werden. An Stelle Miljutins wird General Wannowski zum Kriegs⸗ Minister und an Stelle Adlerbergs der bisherige General⸗ stabschef Graf Heiden II. zum Generalgouverneur von Finnland ernannt. Ein Reskript des Kaisers verleiht dem Grafen Miljutin die Bildnisse des jetigen und des ver⸗ storbenen Kaisers mit Diamanten auf der Brust zu tragen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 30. Mai. (Cöln. Ztg.) Das Wehrpflichtgesetz hat die Königliche Bestätigung nicht erhalten, doch ist die Aufhebung der Bürger⸗ wehr genehmigt worden.
Dänemark. Kopenhagen, 3. Juni. (W. T. B.) Der König begiebt sich morgen auf dem Königlichen Dampfer „Dannebrog“ nach Lübeck und von dort nach Hamburg, um seinen erkrankten Bruder, den Herzog Friedrich von Schles⸗ wig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg zu besuchen, und kehrt am nächsten Dienstag hierher zurück.
Nr. 22 des Central⸗Blatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: All⸗ gemeine Verwaltungssachen: Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeam⸗ ten der Civilverwaltung. — Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilung. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Hete der Ent⸗ scheidungen des Ober⸗Seeamts und der Seecämter. Ernennung. — Justizwesen: Aenderung im Verzeichniß der zur Einziehung von Ge⸗ richtskosten bestimmten Stellen. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
— Nr. 22 des Justiz⸗Ministerialblattes hat folgenden Inhalt: Erkenntniß des Reichsgerichts vom 25. Oktober 1880. e Begriffsbestimmung der im kaufmännischen Verkehr abschlossenen
Kauf⸗ und Lieferungsgeschäfte.
Statistische Nachrichten.
(Els.⸗Lothr. Ztg.) Im Ober⸗Postdirektionsbezirk Metz (Lothringen) sind gegenwärtig 73 Elsaß⸗Lothringer in Beam⸗ tenstellen und 328 in Unterbeamtenstellen beschäftigt. Nach dem Sr. Majestät dem Kaiser unter dem 1. September 1880 erstatteten Berichte über die Entwickelung des Post⸗ und Telegraphenwesens in Elsaß⸗Lothringen waren im Metzer Ober⸗Postdirektionsbezirk an ein⸗
Elsaß⸗Lothringern beschäftigt: Ende 1871 18 Beamte und 137 Unterbeamte, „ 1872 32 8 183 1 „ 1876 46 . „ 196 16“* Mitte August 1880 711 „ „ 231 “
Es ergiebt sich aus obiger Aufstellung zur Genüge, daß die Zahl der den Postdienst aufsuchenden Elsaß⸗Lothringer in stetem Zunehmen geblieben ist. Die Gesammtziffer derselben für die beiden Ober⸗Post⸗ direktionsbezirke des Landes stellt sich wie folgt:
Ober⸗Postdirektionsbezirk Straß⸗ burg (Ober⸗ und Unter⸗Elsaß) 181 Beamte 632 Unterbeamte Ober⸗Postdirektionsbezirk Metz
1171716161656 8 328 ü
zusammen in Elsaß⸗Lothringen 254 Beamte 960 Unterbeamte.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Gesetze, betreffend die Abwehr und Unterdrückung
von Viehseuchen ꝛc. R. von Deckers Verlag, Marquard u. Schenk in Berlin. — Bekanntlich ist mit dem 1. April d. J. die hierüber bisher geltende Gesetzgebung großentheils beseitigt, indem durch das Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 die in den Einzelstaaten geltenden bezüglichen Bestimmungen ꝛc. außer Kraft gesetzt sind, derart, daß auch in diesen zur Ausführung des Reichsgesetzes neue gesetzliche und reglementarische Vorschriften- erforderlich wurden. Die vorliegende Zusammenstellung umfaßt dieselben in übersichtlicher Ordnung; ins⸗ besondere enthält sie das vorbezeichnete Reichsgesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880, die zugehörige Instruktion des Bundesraths vom 12.,24. Februar 1881 mit den ausführlichen Anweisungen über das Desinfektions⸗ und Obduktionsverfahren, das preußische Ausführungsgesetz vom 12. März 1881, das Reichsgesetz, betr. die Maßregeln gegen die Rinder⸗ pest vom 7. April 1869, die Instruktion des Bunddesratss zu dem letzteren vom 7. April 1869, das Reichsgesetz, betr. die Zuwiderhandlun⸗ gen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhr⸗ verbote vom 21. Mai 1878, das Viehseuchengesetz für Elsaß⸗Lothrin⸗ gen vom 27. März 1881 und die zugehörige Ministerialperordnung vom 28. März 1881 ꝛc. Auch die von dem preußischen Minister für Landwirthschaft ꝛc. über die Ausführung der Viehseuchengesetze am 22. April 1881 erlassene Anweisung hat in dem Buche Aufnahme gefunden. Dasselbe ist mit Anmerkungen aus den Motiven zu den qu. Gesetzen ꝛc. versehen; ein alphabetisches Sachregister erleichtert den Gebrauch. Bei der Wichtigkeit, welche die gedachten Bestimmun⸗ gen sowohl für die mit der Handhabung derselben betrauten Polizei⸗ und Gemeindebehörden bezw. für die thierärztlichen Kreise, insbeson⸗ dere aber für die Viehbesitzer haben, welche durch Nichtbeachtung der Bestimmungen über Anmeldung von Viehseuchen, über die vorgeschrie⸗ benen Absperrungs⸗ und Desinfektionsmaßregeln ꝛc. sich sowohl er⸗ heblichen finanziellen Verlusten durch Wegfall der Entschädigung für getödtete Thiere wie auch empfindlichen Strafen aussetzen, wird diese die bis auf die neueste Zeit geltenden Bestimmungen umfassende Zu⸗ sammenstellung einem vielseitigen Bedürfnisse entsprechen. Der Preis beträgt für 10 Bogen gr. 8° kart. 2 ℳ —
— Die in Lieferungen erscheinende „Geschichte der deutschen Literatur“ von Dr. Wilhelm Scherer (Berlin, Weidmann’ sche Buchhandlung) liegt nunmehr bis zum 4. Hefte vor. In diesem ge⸗ langt das 7. Kapitel, betitelt „Sänger und Prediger“ zum Abschluß, in welchem der Verfasser das Absterben der mittelhochdeutschen Dich⸗ tung und der Kultur, aus welcher sie erwuchs, mit dem Auftreten der Bettelorden in Deutschland (seit 1220) in Zusammenhang zu bringen sucht. Das achte Kapitel behandelt „das ausgehende Mittelalter“ (von 1348 bis 1517), in welchem das Volkslied, die Novelle und komische Anekdote, vor Allem aber das Fastnachtspiel die Massen beherrschte. Ein besonderer Abschnitt ist dem Wiederaufleben des klassischen Alter⸗ thums, dem Humanismus gewidmet. Das folgende Kapitel trägt den Titel „Reformation und Renaissance.“ In diesem ist die Charakte⸗ ristik Luthers und seiner folgenreichen literarischen That der Bibel⸗ übersetzung besonders interessant. Aber auch der Abschnitt, welcher seine Genossen und Nachfolger, namentlich Johann Fischart schildert, ist fesselnd und prägnant geschrieben. Mit einer Charakterisirung der Unferdaltungslitrrafur in Prosa und dem Anfang des Abschnitts über das Drama von 1517 bis 1620 schließt de Lieferung. Trotz größter Gedrungenheit der Darstellung macht diese dennoch nirgends den
Eindruck peinlicher Kürzung, sondern liest sich ebenso unterhaltend, als sie zugleich dem Leser eine mit geläutertem, objektivem Urthei vorgetragene Belehrung bietet.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
London, 2. Juni. Bei dem vorgestrigen nationalen Der by
rennen in Epsom liefen 15 Pferde. Sieger blieb mit einer halben Länge Mr. Lorillards „Iroquois“, (geritten von Archer); zweites wurde Mr. Normans „Peregrine“ (geritten von Webb), der Sieger des diesjährigen Rennens um den 2000 Guineen⸗Preis, der allgemein als Sieger gegolten; und drittes Lord Rosebery’s „Town Moor“ (geritten von Lemaire). Der Sieger legte die 1 ½ Meilen lange Bahnstrecke in 2 Minuten 50 Sekunden zurück; er stand beim Ablauf 11: 2 in den Wetten. „Iroquois“ ist ein brauner Hengst von amerikanischer Abstammung. Es ist das erste Mal, daß ein amerikanisches Pferd siegreich aus der Konkurrenz um das blaue Band des Turfs hervorgegangen. . 8
Gewerbe und Handel.
Amtlichen Nachrichten zufolge ist im Gouvernement Warschau die Rinderpest in dem Dorfe Zaborow⸗Stary, Kreis Gostvnin, ausgebrochen, dagegen in den Dörfern Tokary*) und Gory, Kreis Gostynin, sowie Cisowe*), Kreis Sochaczew, erloschen.
— Die Bilanz der Werra⸗Eisenbahn weist für das Jahr 1880 einen Reingewinn von 491 125 ℳ auf, aus welchem nach Be⸗ gleichung der Staatssteuer eine Dividende von 3 % vertheilt werde kann. Für 1879 wurden 2 % Dividende gegeben. 8
St. Petersburg, 4. Juni. (W. T. B.) Nach amtlicher Bekanntmachung werden vom 1. Juni a. St. (13. Juni n. St.) die Zollgebühren pro Pud Jute um 40 Kopeken, für Jutesäcke, Lein⸗ säcke und grobe Emballagegewebe um 2 Rubel, für Jutedielenläufer, Hanf und dergl. um 50 % gegen den bisherigen Tarif erhöht.
New⸗York, 3. Juni. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 32 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 39 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 30 000 B., Vorrath 463 000 B.
Friedrich Graf zu Eulenburg kt.
Am 2. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr, verstarb zu Schöneberg der Königliche Staats⸗Minister, Kammer⸗ herr und Domkapitular des Domkapitels zu Brandenburg, Graf zu Eulenburg, im Alter von nahezu 66 Jahren.
Friedrich Albert Graf zu Eulenburg, ein Sohn des Ritt⸗ meisters Grafen Friedrich zu Eulenburg, geboren zu Königs⸗ berg i. Pr. am 29. Juni 1815, trat, nachdem er auf den Universitäten zu Königsberg i. Pr. und Berlin die Rechts⸗ und Staatswissenschaften studirt hatte, am 1. Dezember 1835 als Auskultator bei dem vor⸗ maligen Ober⸗Landesgerichte in Königsberg i. Pr. in den Staatsdienst. Am 11. September 1837 zum Referen⸗ darius ernannt, wurde er zunächst bei dem Landgerichte in Coblenz und seit dem 1. April 1839 bei den Oberlandes⸗ gerichten in Cöln und demnächst in Münster beschäftigt. Nach Ablegung der dritten juristischen Prüfung wurde er unterm 18. Januar 1842 zum Gerichtsassessor ernannt und dem Landgerichte in Cöln überwiesen. Da er den Wunsch aus⸗ gesprochen hatte, in die allgemeine Verwaltung über⸗ nommen zu werden, so wurde ihm gestattet, sowohl in Cöln als demnächst in Oppeln nach seiner im Januar 1844 erfolgten Versetzung an das dortige Land⸗ und Stadtgericht Behufs seiner Vorbereitung für das Verwaltungsfach auch Arbeiten bei der Regierung mit zu übernehmen. Er wurde demnächst unterm 18. November 1844 zum Regierungs⸗ Assessor ernannt, anfangs dem Regierungskollegium in Oppeln überwiesen und im Juli 1845 an die Regierung in Merseburg versetzt. Seine außergewöhnliche Befähigung und gründliche wissenschaftliche Bildung in Verbindung mit einer hervorragenden Geschäftsgewandtheit gab Veranlassung, daß er im Juli 1848, als er im Begriff stand, eine Reise nach Nord⸗Amerika, zu welcher er einen ein⸗ jährigen Urlaub erbeten hatte, anzutreten, zur Beihülfe bei legislatorischen Arbeiten als Hülfsarbeiter zunächst in das Finanz⸗Ministerium und demnächst unterm 27. Januar 1849. in das Ministerium des Innern berufen wurde. In dieser Stellung erhielt er unterm 26. September 1849 die Bestal⸗ lung als Regierungs⸗Rath.
Unterm 22. März 1852 wurde Graf Friedrich zu Eulen⸗ burg unter besonderer Anerkennung der von ihm gkleisteten ersprießlichen Dienste zum General⸗Konsul für Belgien in Antwerpen, unterm 21. September 1855 zum Legations⸗
Rath und unterm 25. April 1859 zum General⸗Konsul in
Warschau ernannt. Diese letztere Stellung hat er jedoch nicht angetreten, da er, nachdem ihm unterm 30. Juli 1859 die Kammerherrnwürde verliehen worden war, unterm 17. Ok⸗ tober 1859 mit der Leitung der nach den ostasiatischen Ge⸗ wässern zu entsendenden Expedition beauftragt wurde.
Dem als Chef dieser Expedition unterm 9. April 1860 zum außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister ernannten Grafen gelang es, durch seine Beharrlichkeit, seine Energie und seine Gewandtheit die Hindernisse, welche der ihm gestellten Aufgabe ent⸗ gegenstanden, zu beseitigen und das ihm gesteckte Ziel vollständig zu erreichen. Die Freundschafts⸗, andels⸗ und Schiffahrtsverträge, welche von ihm zwischen Preußen und Japan am 24. Januar 1861, und zwischen den Staaten des Zollvereins, Mecklenburg und den Hansestädten Lübeck, Hamdurg und Bremen einerseits und China andererseits unterm 2. September 1861 abgeschlossen worden sind, haben sich für die Entwickelung der Bezsehungen zu den genannten beiden Staaten im hohen Grade als förderlich erwiesen, und noch fortdauernd lassen sich die segensvollen Wirkungen seiner damaligen erfolgreichen Thätigkeit erkennen. Nach Beendi⸗ gung seiner Mission wurde ihm durch Verleihung des Rothen Adler⸗Ordens II. Klasse die Allerhöchste Anerkenung hierfür zu Theil. Unterm 24. Juni 1862 wurde er zur Disposition gestellt, gleichzeitig aber seine anderweite Verwendung im aus⸗ wärtigen Dienste in Aussicht genommen und er einstweilen in der politischen Abtheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten beschäftigt.
Seine Wiederverwendung erfolgte jedoch nicht im aus⸗ wärtigen Dienste, sondern durch die Berufnng als Minister des Innern, welche Stellung ihm durch Allerhöchste Ordre vom 8. Dezember 1862 übertragen wurde. Als er unter den schwieriasten Zeitverhältnissen dieses ihm durch das Aller⸗
höchste Vertrauen übertragene Amt übernahm, erklärte er in