Abgereist: Se. Excellenz der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗ marschall Graf von Pückler nach Coblenz.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld von Bonn.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober
Unterm Heutigen ist der Verein 8
„Männerkreis Gostenhofff “
zu Nürnberg auf Grund der §§. 1 und 6 des Reichsgesetzes
vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestre⸗ bungen der Sozialdemokratie von uns verboten worden.
Ansbach, den 21. Juni 1881. WI.
Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.
Frhr. von Herman.
1878.
.“
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Ems, 16. Juni. Rüstow, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., in das Eisenb. Regt. versetzt. — 18. Juni. v. Kemnitz, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 126, in der Preußischen Armee, und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 5. Ok⸗ tober 1876 bei dem Inf. Regt. Nr. 67, Lischke, bisher Unter⸗Lt. zur See. in der Armee, und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 20. November 1879 bei dem Inf. Regt. Nr. 56, angestellt. Giessel, Unter⸗Lt. zur See, von dem Kommanda zur Dienstleist. bei dem Inf. Regt. Nr. 14, entbunden. — 20. Juni. Prinz Franz von Arenberg, Pr. Lt. à la suite der Armee, der Charakter als Rittm. verliehen.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. Juni. Grun⸗ dies, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 21. Juni. Heyse, Sec. Lt. a. D., bisher von der Landw. des Eisenb. Regts., unter Ertheil. der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form der Landw. Offize. des gen. Regts., der Charakter als Pr. Lt. verliehen. b In der Kaiserlichen Marine.
rnennungen, Beförderungen und Versetzungen ꝛc. Ems, 18. Juni. Hasenclever, Lt. zur See, zum Kapitän⸗Lt. mit Patent vom 16. April 1881 D. befördert. Rüdiger, Lavaud, Gertz, Frhr. v. Lyncker, Posselt, v. Henk, Thiele, Schnei⸗ der, Borckenhagen, Oebrichs, Kapitän⸗Lts., Patente ihrer Charge vom 16. April 1881, Seweloh: Kapitän⸗Lieutenant im Marinestabe, ein Patent vom 14. Mai 1881, verliehen. Caesar, Falkenthal, Koch, Voit, von Levetz ow, v. Rosenberg⸗Gruszezynski, Paech, Kaiser I., Rochlitz, v. Holleben, Graf v. Hessenstein, Laue, Lietzmann, Nah⸗ rath, Schlieper, Hecht, Wilsdorff, Marwede, von der Osten, Musculus, Borgnis, Briegleb, Rieve, Schau⸗ mann, Bethge, Weigelt, Jacobson, Kayser II., Huß, Kadetten, zu Seekadetten befördert. Lischke, Unter⸗Lt. zur See, von der Marine, behufs Uebertritts zur Armee, ausgeschieden. Grosse, Giessel, Unter⸗Lts. zur See, aus dem aktiven Seeoffiz. Corps ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. des Seeoffiz. Corps üͤbensetreten. “ b 8
Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern den Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath von Bülow zum Vortrag und machten später mit dem dienstthuen⸗ den Flügeladjutanten eine Spazierfahrt.
Heute machten Se. Majestät die übliche Brunnenpromenade und nahmen die Vorträge des Hofmarschalls, Grafen Per⸗ poncher, und des Chefs des Militärkabinets, General⸗ Adjutanten von Albedyll, entgegen.
Keen L
— In der am 23. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers von Boetticher abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths erfolgte zunächst die Mittheilung von der Ernennung des Königlich württembergischen Gesandten von Baur⸗Breiten⸗ feld zum Bundesraths⸗Bevollmächtigten. Weitere Mittheilun⸗ gen bezogen sich auf die Beschlüsse des Reichstags zu a. dem Enrwurfe eines Gesetzes über die Unfallversicherung der Ar⸗ beiter; b. dem Entwurfe eines Gesetzes über die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Ge⸗ bührenordnung für Gerichtsvollzieher; c. dem Entwurfe eines Gesetzes über die Bestrasung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch⸗ungarischen Zollgesetze; d. der am 30. Mai d. J. unterzeichneten Uebereinkunft mit Belgien wegen Regelung der Handelsbeziehungen; e. dem Vertrage mit Oesterreich⸗Ungarn wegen Ausdehnung des Vertrages vom 25. Februar 1880 über die Beglaubigung öffentlicher Urkun⸗ den auf Bosnien und die Herzegowina. 1
Der Gesetzentwurf zu b. erhielt die Zustimmung und soll ebenso wie die vom Reichstage unv rändert angenommenen Vorlagen zu c. bis e. zur Allerhöchsten Vollziehung beziehungs⸗ weise Ratifikation gebracht werden; die Abstimmung über den Unfallversicherungs⸗Gesetzentwurf blieb dagegen für eine der nächsten Sitzungen vorbehalten. 1
Dem Königlich preußischen Ober⸗Staatsanwalt in Kiel wurde auf seinen durch den Königlich preußischen Justt
Minister übermittelten Antrag die Ermächtigung zur stra rechtlichen Verfolgung eines, Beleidigungen des Bundesraths enthaltenden Zeitungsartikels ertheilt.
Die neu eingegangenen Vorlagen, betreffend a. die Aus⸗
prägung von Reichs⸗Gold⸗ und Silbermünzen im Jahre 1880;
die Vereinbarung vom 25. Mai d. J. wegen des Anschlusses
2 2
ene. an das deutsche Zollgebiet; c. den Entwurf eines
esetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Haftung der Brand⸗
versicherungsgelder für die Ansprüche Kvorrechteter Gläubiger;
d. Abänderungen und erpenaa en des §. 48 des Eisenbahn⸗ e
Betriebsreglements; e. die Abänderung der Bestimmungen über die Prüfung der Apothekergehülfen; f. die Revision der Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn⸗Postgesetz, wurden — mit Ausnahme der lediglich zur Kenntniß genommenen Ueber⸗
Die Personalvorschläge des Vorsitzenden zur Wieder⸗ besetzung erledigter Stellen bei den Disziplinarkammern in Erfurt und Danzig gelangten zur Annahme. Von den amt⸗ lichen Mittheilungen aus den Jahresberichten der mit der Beaussichtigung der Fabriken betrauten Beamten für das Jahr 1880 ist, wie der Vorsitzende zur Kenntniß brachte, der erste Band im Drucke vollendet und vertheilt worden. — Nach dem Gutachten des III. und IV. Ausschusses wurde beschlossen, daß für finnische Butter in Kübeln bei der Einfuhr zur See unter Umständen ein Tarasatz von 15 Proz. des Brutto⸗ gewichts gewährt werden kann. 5 Weiteren Ausschußanträgen entsprechend wurde beschlossen: a. den Reichskanzler zu ersuchen, Vorschriften zum Schutz gewerblicher Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit ausarbeiten zu lassen; b. dem vom Präsidium vorgelegten Entwurfe von Bestimmungen über die Beschästigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken die Zustimmung zu ertheilen; c. Eingaben, betreffend die Einschränkung der Auswanderung durch Abänderung des Paßgesetzes vom 12. Ok⸗ tober 1867 und die eventuelle Entschädigung der bei Unfall⸗ versicherungs⸗Anstalten beschäftigten Beamten, dem Reichs⸗ kanzler zu überweisen. Den Schluß bildeten Mit⸗ theilungen über eingegangene, auf Grund früherer Beschlüsse den betheiligten Ausschüssen überwiesene Eingaben und die Vorlegung der neuerdings eingegangenen Petitionen, über deren geschäftliche Behandlung Bestimmung getroffen wurde.
— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse des⸗ selben für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Die Allerhöchste Kabinetsordre, durch welche das Abschiedsgesuch des Generals der Kavallerie und komman⸗ direnden General des II. Armce⸗Corps, Chefs des Pommerschen Husaren⸗Regiments (Blüchersche Husaren) Nr. 5, Hann von Weyhern, genehmigt worden ist, hat nach dem „Mil.⸗Woch.⸗ Bl.“ folgenden Wortlaut:
Ich ersehe leider aus Ihrem Gesuche vom 3. d. M., daß. Ich Mich wieder von einem Meiner alten bewährten Generale trennen muß, die Ich seit langen Jahren gewohnt war, in allen Kommando“ stellungen bis zu den höchsten hinauf, zu Meiner vollsten Zufrieden⸗ heit und in Mir sehr wohlgefälliger Weise wirken zu sehen. Sie wissen, daß Mir das schwer fällt, denn Mein Herz und Meine Em⸗ pfindung hängt warm an Denen, die Mir und dem Vaterlande lange und treu gedient haben, aber Ich darf Mich auch der Erwägung nicht verschließen, daß der Anspruch auf Ruhe im Alter ein gerechtfertigter ist, und daß vor Allem Meine verdienten Generale nach langem an⸗ gestrengten Dienstleben einen solchen Anspruch erworben haben. Ich bewillige also Ihr Gesuch, indem Ich Sie hierdurch mit der gesetz⸗ lichen Pension zur Disposition stelle. Zugleich bestimme Ich aber, daß Sie in Ihrem bisherigen Verhältniß als Chef des Pommerschen Husaren⸗Regiments (Blüchersche Husaren) Nr. 5 verbleiben, und freue Mich, daß hierdurch Ihre Zugehörigkeit zu der Armee, welcher Sie 56 Jahre in der ehrenvollsten Weise angehörten, und zu dem Armee⸗ Corps, welches Sie über 10 Jahre mit Auszeichnung komman⸗ dirten, auch ferner bestehemibleibt. Ebenso bleibt Ihnen auch die gnädige Erinneriung und das warme Wohlwollen Ihres Königs für alle Zeiten gesichert, und wünsche Ich, daß Sie und die Armee eine Bethätigung Meiner hohen Werthschätzung der von Ihnen geleisteten Dienste darin erkennen mögen, daß Ich Ihnen heute bei Ihrem Scheiden aus dem aktiven Dienste die anbei erfolgen⸗ den Insignien des Kreuzes und des Sternes der Groß⸗Komthure Meines Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern verleihe. Möge Ihnen noch ein langer und zufriedener Lebensabend beschieden sein, in dem Sie mit wohlberechtigter Genugthuung auf Ihr Dienst⸗ leben zurückblicken und in dem — so hoffe Ich — des gnädigen Gottes Hand Ihnen auch einige Linderung für die schwere Wunde gewähren wird, die leider Ihrem glücklichen Familienleben vor Kurzem geschlagen wurde. 1“
Ems, den 14. Juni 1881.
Wilhelm.
— Zur Beseitigung entstandener Zweifel hat der Minister im Einverständnisse mit dem Minister des Innern durch eine allgemeine Verfügung vom 19. d. M. bestimmt, daß bei Ausstellung und Festsetzung der Liquidationen über Transportge bühren für Gefangenentransporte auf Land⸗ wegen der in Rechnung kommende Bruchtheil einer Meile nicht nach vollen Kilometern, sondern nach Fünfteln von 7,5 km 1,5 km abzurunden ist.
— Für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Mai 1881 haben (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) betragen die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphenver⸗ waltung 22 911 078 ℳ (+☚˖ 1 414 216 ℳ), der Reichs⸗ eisenbahn⸗Verwaltung 6 561 800 ℳ (+ 48 788 ℳ), an Wechselstempelsteuer 1 053 093 Mark (+ 10 090 ℳ).
— Die Annahme, daß durch die Zustellung des Expro⸗ priationsresoluts das Expropriationsverfahren zum Abschluß gebracht und das Veräußerungsgeschäft perfekt werde, und daß die Regierung nicht berechtigt sei, ein von ihr erlassenes Expropriationsresolut zu ändern, beruht nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 24. Januar d. J., auf Rechtsirrthum.
„Im Sinne des Gesetzes und nach dem Wortlaut des §. 8 des Gesetzes vom 3. November 1838 hat das Expropria⸗ tionsresolut nur die Bedeutung, daß der Eisenbahngesellschaft das Recht zur Expropriation verliehen wird. Sie ist beim Expropriatiosgeschäft die Enteignende; nicht die Regie⸗ rung ist es. Voraussetzung der Ausübung des Rechts, dem Grundeigenthümer den im Resolut bezeichneten Grund und Boden zu enteignen, d. h. den Grundeigenthümer zu ver⸗ pflichten, den Grund und Boden der Gesellschaft zu über⸗ geben oder die Uebergabe zwangsweise bewirken zu lassen (zu dulden), ist die Zahlung oder Hinterlegung des von den Taxatoren ermittelten Taxwerthes, §. 11 a. a. O. Die Er⸗ mittelung des Taxwerthes hat nicht die Bedeutung einer end⸗ gültigen Preisbestimmung. Denn der Grundeigenthümer kann durch das Gericht den Preis endgültig bestimmen lassen 5. 11 I. 11 Allgemeinen Landrechts. Wenn auch in §. 8 des Gesetzes vom 3. November 1838, gesagt ist, daß die Ent⸗ scheidung darüber, welche Grundstücke in Anspruch zu nehmen sind, der Regierung mit Vorbehalt des Rekurses an das Ministerium zustehe, so ist hierdurch in den Vorschriften über den Geschäftsgang bei den Regierungen gemäß der
sicht zu a. — den zuständigen Ausschüssen zugetheilt. ̃rresn
Regierungsinstruktion vom 23. Oktober 1817 nichts geändert.
Justiz⸗
Diese sieht den Fall der Remonstration besonders vor und ordnet an, daß in solchem Fall die Entscheidung nur auf Vortrag in der Sitzung erfolgen darf, §. 27 a. a. O. Da⸗ nach steht der Regierung die Befugniß zu, auf erhobene Vor⸗ stellung das Expropriationsresolut wieder abzuändern. Dem ist nur die Einschränkung beizufügen, daß durch solche Ab⸗ änderung nicht in einen in Folge des Resoluts bereits ge⸗ schaffenen Rechtszustand eingegriffken werde. So lange und soweit die Eisenbahngesellschaft von ihrem Enteignungsrecht noch keinen Gebrauch gemacht hat, so lange und so weit sie also den zu enteignenden Grund und Boden noch nicht in Besitz genommen hat, so lange besteht zwischen ihr und dem Grundeigenthümer kein Rechtsverhältniß, nach welchem letzterer verlangen könnte, daß die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch mache. Der Regierung steht daher die Befugniß zu, das von ihr verliehene Recht aufzuheben oder einzuschrwänken. Es macht auch keinen Unterschied, wenn die Gesellschaft den Taxpreis an den Grundeigenthümer bereits gezahlt oder ihn hinterlegt hat, da der Zweck der Zahlung oder Hinterlegung nicht der ist, sie von einer Verbindlichkeit zu befreien, sondern nur der, diejenige Voraus⸗ setzung zu erfüllen, von welcher die Ausübung des einseitigen Rechts der Gesellschaft abhängig ist. Denn zur Zeit der Zahlung oder Hinterlegung bestand noch keinerlei Ent⸗ schädigungsanspruch des Grundeigenthümers gegen die Gesell⸗ schaft. Ein solcher wird erst existent mit der Vollziehung der Enteignung. Diese wird aber, der Vorauszahlung der Tax⸗ summe ungeachtet, erst perfekt, wenn und soweit die Gesell⸗ schaft das Eigenthum des zu enteignenden Grund und Bodens erlangt hat.“
— Der Eröffnung der Hauptverhandlung in einer Straf⸗ sache hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗ senats, vom 19. April d. J., ein Aufruf der Sache vor⸗ herzugehen. Die Art des Aufrufs und den Ort wo solcher zu geschehen hat, bestimmt das Gericht nach seinem Ermessen. Insbesondere ist an sich der Aufruf der Sache im Anwalts⸗ zimmer, woselbst sich der vorgeladene Vertheidiger des An⸗ geklagten aufhält, nicht geboten.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Versmann ist in Berlin wieder eingetroffen.
— Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte Fürst⸗ lich serbische Gesandte Pétronisvitch hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Legations⸗Sekretär Milan Garochanine als interimistischer Geschäftsträger.
Hessen. Darmstadt, 22. Juni. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt enthält eine Bekanntmachung des Staats⸗Ministeriums, die Anrechnung geleisteter Militärdienste bei Feststellung der Anciennetätsverhältnisse der Aspiranten für den Staats⸗ oder Schuldienst betreffend. Danach wird verordnet, daß hinsichtlich der An⸗ rechnung der von einem Aspiranten des Staats⸗ oder Schul⸗ dienstes geleisteten Militärdienste bei Feststellung der An⸗ ciennetätsverhältnisse die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten sind: 1
1) Denjenigen Aspiranten des Staats⸗ oder Schuldienstes, welche vor Ablegung der Staats⸗ oder Schlußprüfung in Erfüllung der Militärpflicht im Heere oder in der Marine gedient haben, soll die Zeit dieser Dienstleistung bei Feststellung ihrer Anciennetätsver⸗ hältnisse insoweit in Anrechnung gebracht werden, als hierdurch der rechtzeitige Beginn ihrer Studien oder ihres Vorberei⸗ tungsdienstes verzögert oder die vorschriftsmäßige Dauer der einen bezw. des anderen verlängert und in Folge davon die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen hinausgeschoben worden ist. 2) Die Zeit, während welcher ein solcher Aspirant nach abgelegter Staats⸗ oder Schlußprüfung zu militärischer Dienstleistung herange⸗ zogen wird, soll bei Berechnung der Zeit der dienstlichen Beschäfti⸗ gung oder Verwendung nach bestandener Staats⸗ oder Schluß⸗ prüfung mit in Anrechnung, beziehungsweise nicht in Abzug gebracht werden. 3) Die Bestimmungen unter 1 und 2 beziehen sich lediglich auf die Feststellung der Anciennetätsverhältnisse; bezüglich der An⸗ rechnung der Militärdienste bei Festsetzung des Ruhegehalts im Falle einer Pensionirung sind die einschlagenden Bestim mungen der betreffen⸗ den Pensionsgesetze maßgebend.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 23. Juni. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Der Statthalter hat die auf heute Vormit⸗ tag anberaumt gewesene Abreise aus Carlsbad verschoben und den Aufenthalt daselbst um einige Tage verlängert.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Graf Hatzfeldt, ist heute Nachmittag hier eingetroffen. Fürst Milan von Serbien ist nach Belgrad abgereist.
— (Wien. Ztg.) Der montenegrinische Minister des Aeußern ist heute vom Kaiser in Audienz empfangen worden. — Baron von Haymerle reist heute Abend nach Neuenahr ab. 1
Der Vertreter der österreichischen Regierung, Hofrath Ritter von Niebauer begiebt sich in den nächsten Tagen wieder nach Paris, um dort den Verhandlungen der internationalen Münzkonferenz, welche am 30. d. M. wieder aufgenommen werden, beizuwohnen. Das Neich wird bei dieser Konferenz wieder durch den Vertreter der gemein⸗ samen Regierung, den Legations⸗Rath bei der österreichisch⸗ ungarischen Botschaft in Paris, Grafen Kuefstein vertreten sein. Man glaubt, daß die neuerlichen Berathungen sich nicht über die Dauer von drei Wochen hinaus erstrecken dürften. Ungarn wird bei der diesmaligen Konferenz nicht besonders repräsentirt.
Pest, 25. Juni. (W. T. B.) Nach den bisher bekann⸗ ten Resultaten der gestern begonnenen Reichstagswahlen ist der Ausfall für die Regierung als günstig zu bezeichnen; namentlich siegten in der Hauptstadt fast durchweg die An⸗ hänger der Regierung. Tisza wurde, soweit jetzt bekannt, zweimal gewählt. Das Gesammtresultat liegt noch nicht vor.
Agram, 23. Juni. (Wien. Ztg.) Der Landtag ver⸗ 22u— heute den Antrag Folnegovic auf Entsendung eines
iebener⸗Comité zur Prüfung der Petitionen in Betreff Fiumes. Folnegovic motivirte seinen Antrag. Baron Ziv⸗ ovic erklärte im Namen der Regierung, er könne die Ver⸗ sicherung abgeben, daß die Fiumaner Frage nur im Sinne des Gesetzes, also mit Hinzuthun Kroatiens, gelöst werden wird. Die Regierung habe demnach keine Einwendung gegen den vorliegenden Antrag zu erheben. Der Antrag Folnegovic wurde angenommen. Als Heener Gegenstand der Tagesord⸗
nung gelangte der Beschlußantrag Starcevic wegen der Verlegung des Sitzes der Komitatskongregation von Fiume
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nach Delnice zur Verhandlung. Baron Zivkovic erklä 1 hierin keine Gesetzesverletzung vorliege, 8 es dem Märte, daß freistehe, die Komitatskongregation wohin immer einzuberufen. Uebrigens habe es die Rücksicht für die öffentliche Ruhe ge⸗ boten erscheinen lassen, daß die Kongregation nach Delnice verlegt werde. Miskatovic beantragte den Uebergang zur
Tagesordnung, welcher Antrag nach langer Debatte mit 40 gegen 24 Stimmen angenommen wurde.
Belgien. Brüssel, 23. Juni. (Cöln. Zt In der heutigen Sitzung des Senats ward das 8— vA us⸗ wärtigen A ngelegenheiten nach kurzer Debatte zwischen Fürn “ und dem Justiz⸗Minister, der an Stelle des erkrankten Herrn Frére eintrat, angenommen. Die anze Ln. F Eeneeng. um gegen die Kuthedrtn er diplomatischen Beziehungen zwischen Belgien und de päpstlichen Stuhle zu protestiren. 8 88 8
Großbritannien und Irland. London, 23. Juni (Allg. Corr.) Die Königin kehrte gestern, begleitet 809 der Prinzessin Beatrice und den beiden Töchtern des Großherzogs von Hessen, von Balmoral nach Windsor zurück.
„Nach einem Telegramm des Vizekönigs bestätigen Briefe aus Kandahar, vom 17. d., den gemeldeten Tod des Sirdars Abdulla Khan in dem jüngsten Treffen. 52 Gefangene wurden nach Kandahar gebracht. Die Streit⸗ kraft unter Muhammed Hassan und Abdulla Khan bestand aus 900 Reitern aus Girishk. Ein Regiment Infanterie mit Geschützen ist zur Verfolgung des flüchtigen Feindes und Durchstreifung des Landes abgegangen. Berichte, welche der Bestätigung bedürfen, besagen, Sartip sei in Washir an⸗ gekommen. Der Emir hat seinen General angewiesen, nicht eher von Kandahar nach Girishk abzugehen, bis er ganz sicher sei, daß Ejub Herat verlassen habe. Von Kabul langen Ver⸗ stärkungen an.
— 24. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses lenkte Rylands die Aufmerksam⸗ keit des Hauses auf die englisch⸗türkische Kon⸗ vention und beantragte die Vorlegung des bezüg⸗ lichen Schriftwechsels, indem er sich gleichzeitig gegen die Konvention aussprach. Die Zeit sei gekommen, sich der durch die Konvention übernommenen Verpflichtungen zu entledigen. England habe der Welt durch die Konvention ein schlechtes Beispiel gegeben, welches Frankreich bereits in Tunis befolgt habe. Englands Hände seien betreffs Tunis hierdurch und durch die geheimen Zusagen des Marquis von Salisbury gebunden. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär Dilke erklärte: zwischen der jetzigen Regierung und der Pforte habe keine Korrespondenz über die englisch türkische Konvention stattgefunden. Was die Schiffahrt auf dem Euphrat und Tigris angehe, so sei darüber eine Korrespondenz vorhanden, dieselbe aber noch nicht zur Vorlage reif. Die vorige Regierung habe mit Persien wegen der Schiffahrt auf dem Karun unterhandelt, die bezügliche Korrespondenz sei aber eine vertrauliche. Uebrigens sei Persien nicht geneigt, freie Schiffahrt auf dem Karun zu bewilligen. Die en glisch⸗türkische Kon⸗ vention lege England allerdings schwere Verpflichtungen auf, ein plötzlicher Rücktritt von derselben sei indessen nicht zu empfehlen, da er ernste Folgen für den Frieden im Orient haben könne. Die für Armenien in Aussicht genommenen Re⸗ formen seien nicht vergessen worden. Was die Handelsinter⸗ essen Englands in Serbien angehe, so hoffe er, demnächst die Korrespondenz vorzulegen, aus der hervorgehe, daß die Stellung Englands in Serbien nicht nur nicht schlechter, sondern besser sei als zuvor. Im Laufe der Debatte sprach sich der Premier Gladstone anerkennend über den früheren Botschafter in Konstantinopel, Göschen, aus und bedauerte, daß derselbe nicht auf seinem Posten geblieben sei, um sich der Frage wegen der Reformen in Armenien zu widmen. Lord Dufferin habe indessen als ersten Punkt seiner Instruktionen den erhalten, sich mit dieser wichtigen Frage energisch zu beschäftigen. Hinsichtlich Tunis' sei es nicht Sache der Regierung, ihre Ansicht über die Handlungen Frankreichs auszusprechen; wenn letztere indessen die öffentliche Ruhe gefährden oder eine Verletzung des Staatsrechts involviren sollten, so sei Englands Macht, energisch dagegen zu protestiren, durch die englisch⸗türkische Konvention geschwächt, wenn nicht zerstört. Man könne Frankreichs Handlung bedauern, es sei aber schwer zu sagen, daß sich Frankreich einer Verletzung des Völkerrechts schuldig gemacht habe, da es nie die Souzeränetät der Pforte über Tunis anerkannt habe. Die Debatte wurde schließlich vertagtl, da das Haus nicht vollzählig war. — Der Sekretär der Admiralität, Trevelyan, antwortete auf eine Frage des Deputirten James: eine neue Art Kriegsschiff sei der Gegenstand der ernstesten und sorg⸗ fältigsten Erwägung der Admiralität unter Berücksichtigung der Vorgänge auf den italienischen und französischen Regie⸗ rungswerften gewesen. Ein neuer Typus sei bereits beschlossen, und er hoffe, dem Hause bald weitere Mittheilung darüber machen zu können.
Frankreich. Paris, 24. Juni. (W. T. B.) Der gestern in der Deputirtenkammer von dem Fandels⸗ Minister Tirard eingebrachte Gesetzentwurf ermächtigt die Regierung, die Handelsverträge auf drei Monate, vom 8. November ab gerechnet, zu verlängern. — Der italie⸗ nische Delegirte zur Münzkonferenz, Rusconi, welcher heute Morgen nach Paris zurückgekehrt ist, erklärte: die italienische Regierung hege den aufrichtigen Wunsch, die guten Beziehungen zwischen Frankreich und Italien aufrechtzuerhalten und glaube, daß die bedauerlichen Vorgänge, welche von beiden Regierungen mit gleicher Energie unterdrückt worden seien, die guten Beziehungen in keiner Weise beein⸗ trächtigen könnten.
IJZtalien. Rom, 24. Juni. (W. T. B.) Ueber die in verschiedenen Städten stattgehabten Demonstrationen liegen folgende weitere Meldungen vor: In Mailand zog am 23. d. Abends eine Volksmenge unter Hochrufen auf den König und die Armee vor das Präfekturgebäude, ging aber auf die Aufforderung des Präfekten, welcher erklärte, daß die egierung die nationale Ehre zu wahren wissen werde, ruhig auseinander. — In Palermo wurden anläßlich der gestrigen Demonstration einige Verhaftungen vorgenommen, ebenso in Turin. — In Messina fand gestern ebenfalls eine De⸗ monstration statt, doch zerstreute sich die Volksmenge, nachdem die gesetzliche Aufforderung hierzu erfolgt war. Griechenland. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“
meldet aus Athen unter dem 24. d. M.: Die Regierung rifft Vorbereitungen, um die Administration der neuen
ments beschlossen.
Türkei. Konstantinopel, 24. Juni.
bietsübergabe an Griechenland sind gereist.
Rumänien. Bukarest, Der Senator Michalescu des Ministeriums
MRußland und Polen. (W. T. B) eine amtliche Mittheilung, gegenwärtigen Kampfe der Parteien in Bulgarien sich dieselben, von Seiten Wort der Billigung hervorzurufen, welches Mittel erscheint, zu bringen. Von diesem liberale Partei Bulgariens
24. Juni. (W.
Gesichtspunkte an den Minister des
anderen Gelegenheiten
gnädigen Ignatieff densten,
über die Beziehungen der russischen inneren Angelegenheiten Bulgariens
an Zankoff in Sofia gerichtet: treter Rußlands in Bulgarien, kanzler, Fürsten Gortschakoff, zu wenden.
Bulgarien mit seinem Blute wiederherstellte,
des hierauf
Schutz
Kaisers zu erwirken. hat
zur Beseitigung der
Regierung zu folgendes Telegramm
und wünscht Bulgarien Gedeihen und Ruhe.“ Die Ignatieff sich nicht in ein anderes in den verschiedenen Departements der Gesichtspunkte vorhanden sei, in zu finden, welche Graf Ignatieff dem General koff auf dessen bezügliches Ersuchen ertheilt habe. Hinzugefügt wird von der „Agence Russe“, daß diejenigen russischen Offiziere, welche in bulgarische Dienste getreten sind, nicht mehr von der russischen Regierung abhängen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 22. Jun⸗ (Hamb. Corr.) Das Storthing, welches heute geschlossen werden wird, hat die Forderungen der Regierung für die Ministerialbureaux um 30 000 Kronen reduzirt. Die im Thinge angeregte Frage der Einziehung einer zeitweilig be⸗ willigten Staatsrathsgage soll in nächster Session erledigt werdben.
der
Die Nr. 25 des Central⸗Blatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend die neuen Schuldverschrei⸗ bungen der Prämien⸗Anleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853. Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs vom I1. April bis Ende. Mai 1881. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellungen von Stations⸗Controleuren. Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen. — Konsulatwesen: Ernen⸗ nungen. — Marine und Schiffahrt: Ernennung. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
— Die Nr. 25 des Deutschen Handels⸗Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich: Bestimmung, betreffend Zollerleichterungen beim Handel mit fremden Spirituosen und Weinen. — Regulativ, betreffend die Gewährung der Zoll⸗ und Steuerver⸗ gütung für Tabak und Tabakfabrikate. — Tarifirung von Draht⸗ geflechten. — Frankreich: Eingangszoll auf Guineas in der Senegal⸗ kolonie. — Neuer französischer Zolltarif. Beilage. — Rußland: Rückerstattung der Accise für in das Ausland exvortirten Zucker. — Portugal und Brasilien: Deklaration zwischen beiden Staaten in Betreff des gegenseitigen Schutzes der Fabrik⸗ und Handelszeichen. — Portugal und Großbritannien: Detlaration zwischen beiden Ländern in Betreff des gegenseitigen Schutzes der Fabrik⸗ und Handelszeichen und Muster. — Türkei: Zollfreiheit der Seidenraupen⸗Eier auf Cypern. Centralamerika: Honduras: Erhöhung des Einfuhrzolles. Berichte: Deutsches Reich: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für das Etatsjahr 1880/81. — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum Schlusse des Monats Mai 1881. — Zur Hebung des deutschen Ausfuhrhandels. — Handel und Schiffahrt von Bremen und Schiffsverkehr von Bremerhaven und Geestemünde im Jahre 1880. Schweiz: Bericht aus Genf über Handel und In⸗ dustrie im Jahre 1880. — Rußland: Taganrog (Ernteaussichten). — Nicolajeff (Ernteaussichten). — Großbritannien: Schiffahrt, Schiff⸗ bau und Handel im Bezirk von Glasgow während des Jahres 1880. — Grangemouth (Handelsbericht). — China: Bericht über die chi⸗ nesische Industrie in Changchow.
— Archiv für Post und Telegraphie. Beiheft zum Amts⸗ blatt des Reichs⸗Postamts. Herausgegeben im Auftrage des Reichs⸗ Postamts. Berlin. Juni 1881. Nr. 11. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Das Marinepostbureau in Berlin. — Geschichte der Tele⸗ graphie in Neu⸗Süd⸗Wales. — Die Weichsel und ihre Mündung. Kleine Mittheilungen: Ausbau des württembergischen Eisenbahn⸗ netzes; außerordentliche Bedürfnisse der württembergischen Post⸗ und Telegraphenverwaltung. — Das Berliner Centralbureau für den Weltverkehr. — Verbesserung des Cowperschen Kopirtelegraphen. — Postpacketbeförderung in Niederland. Literatur des Verkehrswesens: Die Reichspost der römischen Kaiser, von Professor Gottfried Ritter von Rittershain. Berlin, Verlag von Carl Hebel. Zeitschriften⸗ Ueberschau.
— Nr. 31 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 16. Juni 1881. Beitritt von Columbien, Hayti und Paraguay zum Weltpostverein.
Nr. 25 des Justiz⸗Ministerialblattes hat folgenden
Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 19. Juni 1881, betreffend die Festsetzung und Abrundung der Entfernung, nach welcher die Kosten für den Transport der Gefangenen auf Landwegen zu berechnen sind. — Erkenntniß des Reichsgerichts vom 24. Januar 1881. Bedeutung des von der Regierung in Eisenbahnangelegenheiten erlassenen Er⸗ propriationsresoluts. 8 11“
Statistische Nachrichten. .“
Ueber die Berliner Polizei, Rechtspflege
Gefängnisse im Jahre 1879 entnehmen wir dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin 1881 folgende Daten: Zum Polizei⸗ gewahrsam wurden im Jahre 1879 31 960 Personen (23 922 Männer,
7839 Frauen und 199 Kinder) ebracht, worunter 13 819 wegen Bettelns, 7294 wegen Obdachlosigkeit, 7012 wegen Unsittlichkeit.
Provinzen sofort bei deren Besetzung zu organisiren. Vor⸗ erst ist eine Eintheilung des neuen Gebiets in 5 Departe⸗
Die Delegirten der Mächte zur Ueberwachung der 80
heute nach Korfu ab⸗
t, 1 181u ist zum General⸗Sekretär des Auswärtigen ernannt worden.
St. Petersburg, 25. Juni. Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht in welcher es heißt: In dem len bemühen der russischen Regierung irgend ein — ihnen als bestes die Sympathien des Volkes auf ihre Seite aus sandte die 1 — tei Innern, Grafen Ignatieff, an welchen die Bulgaren schon früher und bei sich zu wenden gewohnt waren, ein Telegramm, in welchem sie den Grafen baten, ihnen den
Graf 1 8 1b b verschie⸗ mit Absicht in der Presse hervorgerufenen Gerüchte den
„Sie haben sich an den Ver⸗ Hitrowo, oder an den Reichs⸗ Rußland, welches Bulgarien mit beabsichtigt nicht, sich in die inneren Angelegenheiten Bulgariens zu mischen, nur gute Einrichtungen, Einigkeit,
„Agence Russe“ sagt, es sei ein Beweis, daß Graf Ressort mische, und daß volle Uebereinstimmung Antwort
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Von den CEingelieferten wurden 12458 dem Gefängniß 1627 Personen standen unter polizeilicher Aufsicht. Bei dem Kriminal⸗ Kommissariat gingen 40 036 Anzeigen über Verbrechen und Vergehen ein, darunter 3930 Diebstähle, deren Thäter nicht ermittelt werden konnten. Meldungen über falsches Geld liefen 2973 ein Die Zahl der verhafteten Einbrecher betrug 259, der Bettler 26 048 (22 689 Männer, 1635 Weiber, 1724 Kinder). Dem Leichenkom⸗ missariat wurden 2483 Unglücksfälle gemeldet, darunter 910 mit töd⸗ lichem Ausgange. Zur Isolirhaft wurden im Jahre 1878 4084 Per⸗ sonen (3500 Männer, 569 Frauen, 15 Kinder) gebracht, davon 2317 wegen Diebstahls. Unter sittenpolizeicher Kontrolle standen Ende 1879 3033 Frauenzimmer, 9,6 % mehr als Ende 1878. Das Verbrecher⸗ album wurde im Jahre 1879 um 391 Photographien vermehrt und umfaßte am Schlusse des Jahres deren 1313, darunter 484 Mörder Räuber und Einbrecher (216 aus dem Jahre 1879). 1 3 6 Bei 165 der bestehenden 181 Schiedsämter sind in den drei ersten Quartalen 1879 8111 Klagen angebracht worden (gegen 11 993 im ganzen Jahre 1878 bei allen Aemtern). 2569 (31,7 %) der Sachen wurden durch Vergleich erledigt.
Bei dem Königlichen Stadtgericht waren in der Zeit vom 1. Ok⸗ tober 1878 bis 30. September 1879 46 902 gewöhnliche Civilprozesse nach der Verordnung vom 21. Juli 1846 anhängig. An Mandaten wurden im summarischen und Mandatsprozesse 5184 erlassen, von denen 3660 die Rechtskraft beschritten, im Bagatellprozesse 107 558, von denen 38 864 rechtskräftig wurden. Auf Grund der Berordnung vom 1. Juni 1833 sind 2573 Mandate erlassen worden. Die Gesammtzahl der bürgerlichen Rechtsstreitig⸗ keiten einschließlich derjenigen Mandatssachen, in welchen auf erhobenen Widerspruch verhandelt wurde, betrug 73 864. Kon⸗ kurse gelangten 118 zur Eröffnung, 42 wurden beendet. In Straf⸗ sachen wurden auf Grund der Verordnung vom 3. Januar 1849 11 615 Mandate erlassen, von denen 9634 rechtskräftig wurden; in 37 134 Sachen wurde das Hauptverfahren eröffnet. In Wechsel⸗ sachen ergingen 21 211 Mandate, von denen 13 584 rechtskräftig wur⸗ den, 21 718 Wechselprozesse, 14 723 Ex⸗ und Immissionsprozesse und 2782 Interventions⸗ bezw. Einwandsprozesse waren anhängig. Das Stadtschwurgericht verhandelte in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1879 an 184 Tagen gegen 391, das Kreisschwur⸗ gericht gegen 93 Angeklagte. Die meisten zur Anklage stehenden Ver⸗ brechen waren schwerer Diebstahl, 149 bezw. 25 An⸗ geklagte oder 18,1 bezw. 26,8 %; demnächst Urkundenfäl⸗ schung, 75 bezw. 3 Angeklagte ä= 19,2 pezw. 3,2 %; und Verbrechen gegen die Sittlichkeit, 34 bezw. 19 Ang. = 8,7 bezw. 20,4 %. Von den männlichen Angeklagten waren 33,4 bezw. 47,7 % Arbeitsleute in Berlin, die hauptsächlich an Mord, Raub, Körperverletzung, schwerem Diebstahl und Verbrechen gegen die Sittlichkeit betheiligt waren; 4,4 bezw. 7,0 % Dienstboten, 36,1 bezw. 23,3 % Gesellen und Gehülfen, hauptsächlich an den Anklagen wegen Betrugs, schwe⸗ ren Diebstahls und Urkundenfälschung betheiligt; 9,5 bezw. 7,0 % selbständige Handwerker (Meineid); 12,4 bezw. 7,0 % Handelsleute (betrüglicher Bankerott, Verbrechen gegen die Sittlichkeit und Ur⸗ kundenfälschung).
In der Stadtvoigtei befanden sich zu Anfang des Etatsjahres 1879/80 1760 Gefangene (1253 Männer, 507 Frauen), aufgenommen wurden im Laufe des Jahres 57 724, entlassen 57 497, so daß Ende des Etatsjahres ein Bestand von 1987 verblieb. Im Zellengefängniß zu Moabit waren zu Anfang des Etatsjahres 480 Männer detinirt, der Zugang im Laufe des Jahres betrug 267, der Abgang 284, der Bestand am Jahresschluß 463 Im städtischen Arbeitshause befanden sich täglich durchschnittlich 790 Personen, von denen 664 zum Arbeits⸗ betriebe verwendet wurden; der Arbeitsverdienst stellte sich auf 38 ₰ (1875 44 ₰), die Kosten der Verpflegung berechnen sich auf 75 ₰ (1878 49 ₰) pro Kopf. .
— Im „Minist.⸗Bl. für die ges. Verwaltung des Innern“ ist die Nachweisung über den Geschäftsbetrieb und die Resultate der pr eu⸗ ßischen Sparkassen im Geschäftsjahre 1879 bezw. 1879 — 80 ver⸗ öffentlicht. Hiernach bestanden Ende des genannten Jahres 1174 Kassen mit 328 Nebenkassen und 526 Sammelstellen, 17 Kassen mehr, 6 Nebenkassen weniger und 66 Sammelstellen mehr, als zu Ende des Vorjahres. Die Minimaleinlagen, mit denen ein Sparkonto eröffnet werden kann, betrugen bei 69 Kassen unter 0,50 ℳ, bei 177 0,50 ℳ, bei 597 1 ℳ, bei 288 über 1 bis 5 ℳ, bei 10 über 5 ℳ (bei 33 nicht bestimmt.) Marimaleinlagen sind bei 365 Kassen vorgeschrieben, und zwar bei 146 300 bis 1000 ℳ, bei 140 1200 bis 2000 ℳ, bei 77 über 2000 bis 10 000 ℳ, bei 2 über 10 000 ℳ Die Einlagen betrugen Ende 1879 bez. 1879 — 80 1 476 81 1 951,51 ℳ, 92 914 825,48 ℳ mehr als am Schlusse des Vorjahres. Außerdem befanden sich in den Kassen 3 065 187,87 ℳ Separat⸗ und Sparfonds und 93 257 313,89 ℳ Reservefonds, also im Ganzen ein Baarvermögen von 1 573 134 453,27 ℳ von welchem 1 516 632 414,69 ℳ zinsbar angelegt waren und 56 502 038,58 ℳ, sowie das eigene Vermögen einzelner Kassen mit 4 969 933,67 ℳ sich baar in den Kassen befan⸗ den. Die Reservefonds betragen 6,31 % der Einlagen, die Zinsen⸗ überschüsse mit 14 536 938,53 ℳ bilden 0,96 % des zinsbar angelegten Kapitals. Das letztere beträgt (1 516 632 414,69 ℳ) 96,41 % des Baarvermögens; 353 299 737 ℳ waren in Werthpapieren zu einem Courswerth von 345 846 673,96 ℳ (durchschnittlich 97,89 %), 438 261 247,38 ℳ in städtischen, 416 566 137,27 ℳ in ländlichen Hypotheken, 156 342 602,93 ℳ auf Schuldscheine gegen Bürgschaft und Wechsel, 48 278 556,19 ℳ gegen Faustpfand, 111 337 196,96 ℳ bei öffentlichen Instituten und Korporationen angelegt. In Umlauf befanden sich 2 760 302 Sparkassenbücher, davon 681 211 bis 60 kk, 534 927 von über 60 bis 150 ℳ, 471 465 von über 150 bis 300 ℳ, 448 398 von über 300 bis 600 ℳ, 590 020 von über 600 ℳ (bei den übrigen fehlen die Angaben).
Von den Sparkassen waren 519 städtisch mit 1 656 397 Büchern und 827 725 128,48 ℳ zinsbar angelegtem Vermögen (die Inhaber⸗ papiere zum Courswerth berechnet). 235 waren Kirchspiels⸗, Fleckens⸗ und Landgemeinde⸗Sparkassen; dieselben hatten 138 278 Bücher in Umlauf und 105 222 011,35 ℳ zinsbar angelegt. In 271 Kreis⸗ und Amtskassen liefen 658 546 Bücher um, 430 680 313,18 ℳ waren zinsbar belegt. In 23 Bezirks⸗Sparkassen waren 23 749 Bücher in Umlauf und 14 167 893,69 ℳ zinsbar belegt. 5 Provinzial⸗ und städtische Sparkassen mit 139 568 Büchern hatten 45 308 329,12 ℳ zinsbar belegtes Vermögen, 16 Vereins⸗Sparkassen 103 684 Bücher und 83 817 357,24 ℳ, 105 Privat⸗Sparkassen 40 080 Bücher und 9 711 381,63 ℳ.
In den einzelnen Provinzen waren vorhanden an
1 Sparkassenbüchern insbar g Vermöge
ℳ
Ostpreußen. 55 820 17 106 553,34 Westpreußen 28 544 21 248 641,42 Brandenburg 401 649 116 289 230,08 Pommern 141 974 62 219 146,59 Posen 8 39 570 13 914 517,42 äö68686868665 121 077 660,28 Sachsen 417 208 179 516 621,62 Hannover 348 182 207 660 900,87 Westfalen 272 107 312 943 509,14 Hessen⸗Nassau. 132 517 68 680 187,80 Rheinprovinz 287 394 194 863 072,90 zusammen 2 700 302 1 516 632 414,69 ℳ
— Finanzieller Nutzen der Eisenbahnen in Frankreich für den Staat. (Stat. Corr.) Der französische Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten hat ausrechnen lassen, wie hoch, mit Ausnahme der aus dem Eigenthumsrecht fließenden, sich die unmittelbaren Ein⸗ nahmen und die Ersparnisse belaufen, die der Staat aus dem Vor handensein und dem Betriebe der Eisenbahnen zieht. Mit Ausnahme von 67 km Nebenbahnen kamen im Jahre 1879 auf durchschnittlich 22 375 km im Betriebe befindliche Eisenbahnen 147 980 000 Fr. Ein-⸗ nahmen und 77 580 000 Fr. Ersparnisse, auf einen Kilometer 6 633 und 3478, zusammen 10 111 Fr. Die einzelnen Bahnnetze waren
hieran betheiligt:
überwiesen.