1881 / 148 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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ungsgebäude Schleusenstraße Nr. 1 bis 3 an⸗ gesetzt, woselbst die Bedingungen, Zeichnungen und Preisverzeichniß bei unserem Bureauvorsteher ein⸗ gesehen, auch gegen Erlegung von 50 bezogen wer⸗ den können und die Offerten vor dem Termin porto⸗ frei einzureichen sind. Königsberg, den 24. Juni 1881. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

2229 2 [222900 Bekanntmachung.

In der am 12. November 1873 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Märkischen Portland⸗Cementfabrik ist der Beschluß gefaßt worden, das Unternehmen aufzulösen, und hätte den handelsgesetzlichen Bestimmungen ge⸗ mäß nach Eintragung dieses Beschlusses, eine Auf⸗ forderung an die Gläubiger der Gesellschaft ergehen müssen, sich zu melden. Dies ist indessen verabsäumt worden und erfolgt nunmehr hierdurch an die Gläu⸗ biger der Märkischen Portland⸗Cementfabrik die Aufforderung, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden.

Berlin, den 25. Juni 1881.

Märkische Portland⸗Cementfabrik in Liqu.

Offene Kündigung.

Die auf Grund des der Stadt Greifswald unter dem 3. Juni 1872 Allerhöchst verliehenen Privile⸗ giums verausgabten Greifswalder Stadt⸗Obliga⸗ tionen werden den Inhabern, soweit dieselben noch im Umlauf sind, sämmtlich zum 2. Januar 1882 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der be⸗ ziehlich des Privilegiums erlassenen Ministerial⸗ Verordnung vom 11. Juni 1872 (Amtsbl. der Kö⸗ niglichen Regierung zu Stralsund de 1872, Stück 25 Nr. 338) hiermit gekündigt.

Die Beträge derselben und zwar der Obligationen zu 1000 Thaler mit 3000 ℳ, zu 500 Thaler mit 1500 ℳ, zu 200 Thaler mit 600 ℳ, zu 100 Thaler mit 300 und zu 50 Thaler mit 150 ℳ, sind

[22337]

mit den am 2. Januar 1882 fälligen Zinsen in unserem Stadt⸗Hauptkassenlokale auf dem Rath⸗ hause hierselbst vom 2. Januar 1882 ab gegen Rück⸗ gabe der Obligationen, sowie der dazu gehörigen Coupons und Talons abzuheben. Für die noch nicht verfallenen fehlenden Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist hört die Verzinsung der gekündigten Obligationen auf. Die gekündigten Kapitalien, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalender⸗ jahres, in welchem sie fällig geworden, nicht abge⸗ hobenen Zinsen verjähren zum Vortheile der Stadt. Wird mit einer gekündigten Obligation der dazu gehörige Talon nicht eingeliefert, so wird dadurch die Zahlung des Kapitalbetrages nicht suspendirt, der Inhaber bleibt aber für einen etwaigen Mißbrauch des Talons verantwortlich. Greifswald, am 25. Juni 1881. 8 Der Magistrat. Helfritz.

89 2 92 1223341 Bekanntmachung.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 27. April d. Is. werden die noch im Umlaufe be⸗ findlichen, auf den Inhaber lautenden fünfprozentigen Kreisanleihescheine des Kreises Loebau der I., II. und III. Cmission zum 1. Oktober d. Js. hier⸗ durch gekündigt.

Die Kapitalbeträge der Schuldverschreibungen können gegen Rückgabe der letzteren bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse vom 1. Oktober d. Is. ab in Empfang genommen werden.

„Wir behalten uns vor, später noch andere Einlöse⸗ stellen zu bezeichnen.

Die Verzinsung der gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen hört mit dem 1. Oktober d. Js. auf.

Neumark, den 24. Juni 1881.

8 Namens des Kreis⸗Ausschusses Kreises Loebau: Auch, stellv. Vorsitzender

[22292]

kommt vom 1. Juli a. c. ab zur Einlösung:

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft; Filiale der Warschauer Handelsbank, oder bei Herren

Berlin: bei der Füüal⸗ der Mitteldeutschen Credit⸗Bank, und der Direktion der e

St. Petersburg: bei der G. Sterky & Sohn;

Disconto⸗Gesellschaft;

in Breslau: beim Schlesischen Bankverein; in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne;

in Dresden: bei der Dresdener Bank;

in v bei der Leipziger Disconto⸗Gesellschaft;

in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie.;

bei Herren Brugmann Fehee;

in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons;

Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie.

Den einzulösenden Coupons muß ein geordnetes Nummerverzeichniß beigelegt sein. Gleichzeitig werden die im Jahre 1880 und früher

in Brüssel:

66“

zum Nominalwerthe ausgezahlt und konform § schein ausgehändigt werden.

Wuaarschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

Warschau⸗Bromberger Gesellschaft.

Der am 1. Juli 1881 fällige Zinscoupon Nr. 17 der Warschau⸗Bromberger Stammaktien

. 42 der Gesellschaftsstatuten

ausgeloosten Warschau⸗Bromberger Aktien für jede derselben ein Genuß⸗

actie der Warschau⸗Wiener Eisenba vom 1. Juli cr. zu erheben:

in Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft, in St. Petersburg: bei der Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Herren

G. Sterky & Sohn,

in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit⸗Bank

Disconto⸗Gesellschaft,

in Breslau: beim Schlesischen Vankverein, in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne, in Dresden: bei der Dresdener Bank, 1 in Leipzig: bei der Leipziger Disconto⸗Gesellschaft, in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie,, in Brüssel: bei⸗ 8 Brugmann Söhne, erren N. M. Rothschild and Sons,

Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie.

Geleichzeitig kommen die, auf die Genußscheine entfallende Dividende mit 3 Stück, sowie die im Oktober vorigen Jahres ausgeloosten Actien, wofür den Inhabern Genußscheine aus⸗ gehändigt werden, bei denselben Häusern zur Auszahlung

Den einzulösenden Coupons muß ein arithmetisch geordnetes Nummerverzeichniß beigelegt werden.

in London: bei 6“ in

Warschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath.

Die von der XXIII. ordentlichen Generalversammlung auf 6 Rs. Kop. ner hn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1880 festgesetzte Dividende ist an, abzüglich der bereits erhobenen Abschlags⸗Dividende von 1 Rs. 50 Kop. per Actie

für jede Stamm⸗

und der Direction der

Rs. Kop. per

gsrath beehrt sich zu benachrichtigen, daß

I. Semester 1881 von den Obligationen I. Serie à 500 Francs,

II., III., IV., V. Serie à 100 und 500 Thaler, und VI. Serie à 300, 1500, 3000 zu den, auf den Coupons verzeichneten Valuten vom 1. Juli a. c.

finden wird:

Warschau: bei der Hauptkasse der Gesellschaft, bei der Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei

1& Sohn, in Berlin: bei der Pitials der Mitteldeutschen Credit⸗Bank, und

St. ar e 8 G. Ster

Disconto⸗Gesellschaft,

in Breslau: beim Schlesischen Bankverein,

in Frankfurt a. M.: bei Hrn. J. Weiller Söhne, in Dresden: bei der Dresdener Bank,

in Leipzig: bei der Leipziger Disconto⸗Gesellschaft, iste ippmann, Rosenthal & Cie.,

in Brüssel: hbei Hrn. Brugmann Söhne,

in London: bei Hrn. N. M. Rothschild and Sons, bei der Galizischen Bank für Handel & Industrie. Coupons sind mittelst eines arithmetisch geordneten und unterschriebenen Nummerverzeich⸗

in Amsterdam: bei Hrn.

in Krakau: 18 Die

nisses zur Auszahlung zu präsentiren. geloosten Gesells⸗ 8 Warschau, den 23. Juni 1881.

Der Verwaltungsrath

Gleichzeitig werden die oben angeführten Kassen und Handelshäuser die in den Vorjahren aus⸗ Gesellschafts⸗Obligationen I., II., III., IV. & V. Serie in den angegebenen Valuten auszahlen.

[22342] Einladung zur neunten ordentlichen Generalversammlung der Unfallversicherungsgenossenschaft zu Chemnitz.

Im Auftrage des Verwaltungsrathes der Unfallversicherungsgenossenschaft zu Chemnit w die Mitglieder derselben zu der g 29 . xbaath üet am 25. August 1881, Vormittags 10 Uhr, 8 „im Saale der Börse zu Chemnitz, neunten ordentlichen Generalversammlung hiermit ergebenst eingeladen. 8 8 Tagesordnung: 8 8 1) Vortrag, eventuell Justifikation der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichtes des Vor⸗ standes über das vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1880 rechnende neunte Geschäftsjahr 9 Beschlußfassung 1 Perwendung de⸗ veherschufses 78. Geschäftsjahr 1880. 8 8 ahl zum Ersatz der statutenmäßig ausscheidenden, aber sofort wieder wäl itgli des Verwaltungsrathes, nämlich der 1a. n ““ Commerzienrath August Götze in Chemnitz, Louis Schönherr in Chemnitz, Hermann Uhlemann in Frankenberg, Albert Voigt in K

CII

abzuhaltenden

4) Beschlußfassung über etwaige von Mitgliedern vier Tage vor der Generalversammlung anzu⸗ 58 mctrage

1 er Verwaltungsrath hat sich vorbehalten, je nach dem Ergebnisse der Entschließ 8 Bundesrathes über den vom Reichstage angenommenen Entwurf eines isfllder scherenaee bde anne zu Punkt 4 der Tagesordnung geeignete Anträge der Generalversammlung noch vorzulegen und solchenfalls dieselben noch im Jahresberichte den Mitgliedern mittheilen und begründen zu lassen. Mit Rücksicht hierauf wird die Verfendung der Jahresberichte an die Mitglieder erst nach Mitte des Monat Juli

ds. Js. erfolgen. 10 ¼ Uhr Vormittags geschlossen. Die Theilnehmer der General⸗

Das Versammlungslokal wird versammlung werden ersucht, sich als Mitglieder der Genossenschaft durch Vorzeigung ihrer Policen zu

legitimiren.

Chemnitz, am 25. Juni 1881. 8 DSDer Vorstand. J. H. Reitz. Hammer.

Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Hamburg. Alußerordentliche Generalversammlung. Actionaire der Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Hamburg werden hierdurch

Dienstag, den 12. Juli 1881, Nachmittags 2 ½ Uhr, der Börsenhalle in Hamburg abzuhaltenden außerordentlichen Generalversammlung

Die Herren

in dem Waarensaale eingeladen.

Gegenstand der Tagesordnung ist die Beschlußfassung:

a. über den Vertrag mit der Pferde⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Hamburg derselben mit der Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft und über die zu diesem Zweck, sowie zu den Erneuerungen der Linien ersterer Gesellschaft und zu der Erbauung und Erwerbung weiterer Linien erforderlichen Capitalserhöhungen in Actien und Obligationen, und

b. eventuell, falls die vorerwähnte Vereinigung nicht zu Stande kommen gabe der nöthigen Anzahl von Actien zum weiteren Linien.

Diejenigen Herren Actionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wolle werden ersucht, gemäß §. 26 des Statuts, spätestens zwei Tage vor derselben, also bis zum 10. Juli SI. Abends 6 Uhr, ihre Ackien

entweder bei der Gesellschaftskasse, Pferdemarkt 48 I., Hamburg, oder bei Herren von Erlanger & Soehne, Roßmarkt 14, Frankfurt ga./M.,

oder bei Herren C. Schlesinger⸗Trier & Cie, Behrenstraße 20, Berlin, gegen Aushändigung des Depositionsscheines zu hinterlegen, neben welchem, oder auf dessen Vorzeigung die Einlaßkarte zur Generalversammlung ertheilt wird. 1 1

Hamburg, den 25. Juni 1881.

Der Vorstand

Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in 8

8

wegen Vereinigung

Zerein sollte, über die Aus⸗ Behuf der Erbauung und Erwerbung der vorbezeichneten

ordhau Eisen HBilanz pro 1880.

Conto für Erweiterungen 1118“”“ Conto der nicht begebenen 4 ½ %igen Prioritäts⸗Obligationen Effekten⸗Conto (Reservefonds 111“*“ Hypotheken⸗Conto (Pensionskasse) ) .. —— 101 136,83 Beamten⸗Pensions⸗ und Wittwen⸗Unterstützungskassen⸗Conto 12 007,98 T eeeXA4X“; 143 560,79

Passiva. 3 750 000,00 4 500 000,00 2 000 000,00 25 800,00 19 200,00 60 000,00 35 317,87 38 500,00 45 898,45 163 841,96

9 450 000,00 822 231,13

500,00

Stammaktienkapital⸗Contoa ... Stammprioritätsaktienkapital⸗Conto ... Prioritätsobligationen⸗Conto. 1“ Conto der ausgeloosten 5 %igen Prioritäts⸗Obligationen . Conto der gekündigten 5 %igen do. 8 wbebbböe-““]; 1111444*4*“ Beamten⸗Pensions⸗ und Wittwen⸗Unterstützungskassen⸗Conto 111141”““ L1116“*“ Betriebsüberschuß lt. Betriebsrechnung . . . .. 316 019,45 Davon sind dem Zinsen⸗ und Dividenden⸗Conto für . die Prioritäts⸗Obligationen überwiesen . 63 105,00 11I1Xp wird wie folgt verwendet: a. Tantième an Verwaltungsrath und Direktion 8 345,90 .Staatseisenbahn⸗Steuer 6 114,22 .5 % Zinsen auf die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien 225 000,00 Rücklage in den Fonds zur Bestreitung der 13 454,33 252 914,45

rückständigen Dividendenscheine.. .

; 11 191 472,73 Nordhansen, den 24. Juni 1881.

die Einlösung des Zinscoupons für

ab bei folgenden Zahlstellen statt⸗

Hrn.

der Direrction der

Die Direktion.

vNatürlicher ☚ᷣ

Üiner Sauerbrunn

hervorragendster Repräsentant der alkalischen Säuerlinge

(33.6339 kohlens. Natron in 10 000 Theilen) erhöht alljährlich seinen bewähr-

ten Ruf als Heilquelle und bietet ausserdem das vortrefflichste diätetische Geträünk, insbesondere während der Sommermonate.

Depots in allen Mineralwasser-Handlungen.

M. F. L. Industrie-Direction in Bilin (Böhmen)

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8

l No. 148Z.

üutschen Reichs⸗Anz

7

eiger und Königlich Preu

Berlin, Dienstag, den 28. Juni

en Staats⸗Anzeiger.

1881.

Der Inhalt dieser Beilage, welcher a Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Pate

Central⸗Handels⸗Re

b Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ db

Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

zuch die im §. 6 des utgesetz, v

urch alle Post⸗Anstalten, für und Königlich Preußischen Staats⸗

Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, om 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht w

gister für das D

sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und erden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

eutsche Reich. r. 148)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 Insertionspreis für den

für das Vierteljahr. Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

(D. H. Arch.) Zu dem Markenschutzgesetz vom 3. März 1881 sind vom Patentamte der Ver⸗ einigten Staaten die folgenden Ausführungs⸗

bestimmungen erlassen worden:

Wer die Registrirung erlangen kann. 1) (a.) Jede Person, Firma oder Korporation, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist oder ihren Wohnsitz in einem fremden Lande hat, welches durch Vertrag, Konvention oder Gesetz Bürgern der Ver⸗ einigten Staaten gleichartige Privilegien gewährt *) und die zur ausschließenden Anwendung eines Handels⸗ zeichens berechtigt ist und dasselbe im Handel mit freriden Nationen oder mit Indianerstämmen an⸗ wendet.

(b.) Jeder Bürger oder Einwohner dieses Landes, welcher den Schutz seines Handelszeichens in einem fremden Lande wünscht, dessen Gesetze die Registri⸗ rung in den Vereinigten Staaten als Vorbedingung erheischen.

Gesetzliche Erfordernisse. 2) Ein Jeder, welcher die Registrirung eines Han⸗

delszeichens begehrt, muß im Patentamt eintragen

lassen:

a. Namen, Domizil, Geschäftsplatz oder Oertlich⸗ keit der Firma oder Korporation, welche den Schutz des Handelszeichens nachsucht, und Wohnort und Staatszugehörigkeit der einzelnen Nachsuchenden.

b. Die Waarenklasse und die besondere Kategorie der ihr angehörigen Güter, für welche das Handels⸗ zeichen angenommen worden ist.

c. Eine Beschreibung des Handelszeichens selbst mit Abbildungen desselben und die Art, in welcher es angebracht und verwendet worden ist.

d. Der Zeitraum, während dessen das Handels⸗ zeichen von dem Nachsuchenden für die beschriebene

Waarenklasse bereits benutzt worden ist.

3) Bei Einreichung eines jeden Gesuches ist eine Gebühr von 25 Dollars zu entrichten, ausgenommen in den hierunter namhaft gemachten Fällen. (S. §§. 16 und 17.)

Registrirungsgesuch.

4) Ein Gesuch um Registrirung eines Handels⸗ zeichens besteht aus einer Darlegung und Spezifika⸗ tion, einer Deklaration oder Eidesabgabe und der Abbildung mit ö der letzteren.

5) Diesen Stücken hat ein vom Nachsuchenden unterzeichneter kurzer Benachrichtigungsbrief voraus⸗ zugehen, welcher das Begehren der Registrirung ent⸗ hält.

6) Die Darlegung hat zu enthalten den vollstän⸗ digen Namen, Staatszugehörigkeit, Domizil, Wohn⸗ ort und Geschäftsplatz des Gesuchstellers (oder, wenn dieser eine Korporation ist, die Angaben nach den Gesetzen, welchen Staates oder welcher Nation die⸗ selbe inkorporirt ist), nebst einer vollständigen und deutlichen Spezifikation des Handelszeichens, in welcher besonders zwischen deren wesent⸗ lichen und nicht wesentlichen Theilen unter⸗ schieden wird. Die Darlegung hat auch anzugeben, seit welcher Zeit das Handelszeichen von dem Gesuch⸗ steller angewandt worden ist, ferner die Waaren⸗ klasse und die besondere Kategorie der ihr angehöri⸗ gen Güter, für welche das Handelszeichen angenom⸗ men worden ist, sowie die Art, in welcher das Han⸗ delszeichen an den Gütern angebracht worden ist.

7) Die Deklaration hat die Form einer Eides⸗ abgabe durch die nachsuchende Person oder durch ein Mitglied der nachsuchenden Firma, oder durch einen Beamten der nachsuchenden Korporation zu tragen, woraus hervorgeht, daß die betreffende Partei zur Zeit der Gesuchsstellung ein Recht auf die An⸗ wendung des in der Darlegung beschriebenen Handels⸗ zeichens besitzt; daß ferner keine andere Person, Firma oder Korporation ein Recht auf solche Anwendung besitzt, weder in ganz der nämlichen Form, noch in einer etwa auf Täuschung berechneten, ihr nahezu gleichen; daß endlich das betreffende Han⸗ delszeichen im gesetzmäßigen Handel mit irgend einer fremden Nation (oder fremden Nationen) oder irgend einem Indianerstamm (oder Indianerstämmen) an⸗ gewandt wird, und daß dasselbe in der zur Regi⸗ strirung eingereichten Abbildung treu wiederge⸗ geben ist.

8) Der erwähnte Eid kann innerhalb der Ver⸗ einigten Staaten von einem öffentlichen Notar, von einem Friedensrichter oder von dem Richter oder Gerichtsschreiber irgend eines Gerichtshofes, an wel⸗ chem protokollarische Verhandlungen stattfinden (court of record), abgenommen werden. In einem fremden Lande kann dies von dem Sekretär einer Gesandtschaft oder einem Kon⸗ sularbeamten der Vereinigten Staaten geschehen, oder auch irgend von einer Person, welche durch die Landesgesetze zur Abnahme von Eidesleistungen ge⸗ hörig qualifizirt und deren amtlicher Charakter durch einen Vertreter der Vereinigten Staaten beglaubigt ist, welcher ein Amtssiegel führt.

Einzureichende Abbildungen. . 9) Sofern das Handelszeichen durch eine Abbil⸗ dung wiedergegeben werden kann, welche den Vor⸗ chriften über die Zeichnungen in Betreff mechanischer

atente*) entspricht, so ist eine derartige Zeichnung durch den Gesuchsteller einzureichen; die weiter er⸗ forderlichen Kopien derselben werden auf Kosten des Patentamts auf photolithographischem Wege her⸗ gestellt. Der Gesuchsteller kann aber auch die eine Abbildung des Handelszeichens auf einer

*) Verträge mit den Vereinigten Staaten haben egenwärtig folgende Länder: ußland, Belgien, Fannkresch Oesterreich, das Deutsche Reich und Großbritannien. (Anmerk. des Originals.)

**) Diese Vorschriften werden auf an den Patent⸗ Kommissar gerichtetes briefliches Begehren mitge⸗ theilt. (Anmerk. des Originals.)

Karte von 10 auf 15 Zoll Format aufgeklebt und weitere zehn Exemplare derselben auf nicht aufgekleb⸗ tem biegsamem Papier einreichen, in allen Fällen muß jedoch der Bogen, welcher die aufgeklebte Ab⸗ bildung oder die Zeichnung enthält, die Unterzeich⸗ nung des Gesuchstellers oder seines ermächtigten An⸗ walts tragen. Verfahren im Patentamt.

10) Ueber alle Registrirungsgesuche wird in erster Instanz durch den Prüfer der Handelszeichen (Trade- Mark-Examiner) befunden. Eine abfällige Entschei⸗ dung von Seite dieses letztern über das Registri⸗ rungsrecht des Gesuchstellers wird auf desfallsige I vom Kommissär in Person kostenfrei revi⸗

irt.

11) Es wird kein Handelszeichen registrirt, wenn sich nicht herausstellt, daß dasselbe vom Gesuchsteller im Handel mit fremden Nationen oder mit Indianer⸗ stämmen angewandt wird oder durch die Bestim⸗ mungen eines Vertrages, einer Konvention oder einer Deklaration mit einer fremden Macht gedeckt ist, und ebensowenig geschieht jenes, wenn es nur aus dem Namen des Gesuchstellers besteht, oder wenn es mit dem einem Andern zugehörigen und von diesem für die nämliche Waarenklasse angenommenen bekannten oder registrirten Handelszeichen identisch ist, oder wenn es dem rechtmäßigen Handelszeichen einer andern Person so nahezu gleich ist, daß dadurch in der Anschauung des Publikums Verwechslung ent⸗ stehen oder die Käufer getäuscht werden möchten.

12) Falls Gesuche um Registrirung mit einander in Konflikt treten, oder falls ein Streit über das Recht zur Anwendung zwischen einem Gesuchsteller und einem früher Registrirten sich erhebt, leitet das Patentamt ein Einspruchsverfahren ein, damit die Parteien Gelegenheit haben, die Priorität der An⸗ nahme oder des Rechts zu beweisen. Das Einspruchs⸗ verfahren wird sich soviel als möglich nach der Praxis des Einspruchsverfahrens bei Nachsuchung von Patenten richten, jeder Gesuchsteller und Re⸗ gistrirte aber ist an das Datum der Annahme ge⸗ bunden, welches in der seinem Gesuch angefügten Darlegung angegeben ist. Auf den Antrag einer Partei, welche mit der von dem Prüfer der Ein⸗ sprüche (Examiner ofInterferences) getroffenen Ent⸗ scheidung unzufrieden ist, wird der Fall durch den Kommissär kostenfrei revidirt.

13) Wenn diesen Anforderungen Genüge geleistet ist und das Amt das Handelszeichen als gesetzmäßig registrirbar anerkannt hat, wird durch den Kom⸗ missär unter dem Siegel des Departements des In⸗ nern ein Certificat ertheilt des Inhalts, daß der Gesuchsteller dem Gesetz Genüge geleistet, und daß er das Anrecht auf den Schutz seines Handelszeichens in den aufgestellten und vorgesehenen Fällen erworben hat. Dem Certificat werden eine Abbildung des Handelszeichens und eine gedruckte Kopie der Dar⸗ legung und Deklaration beigefügt.

14) Der Schutz eines solchen Handelszeichens bleibt dreißig Jahre lang in Kraft, und derselbe kann auf nochmalige Zahlung der Gebühr auf weitere dreißig Jahre erneuert werden, ausgenommen den Fall, daß ein solches Handelszeichen für im Aus⸗ lande fabrizirte Artikel beansprucht und verwendet wird und nach den Gesetzen des fremden Landes nur für einen kürzeren Zeitraum Schutz genießt, in welchem Fall es in diesem Lande jede durch Regi⸗ strirung erlangte Kraft zu der nämlichen Zeit ver⸗ liert, wo das Handelszeichen aufhört, anderswo aus⸗ schließendes Eigenthum zu sein.

15) Das Recht auf Anwendung eines Handels⸗ zeichens ist durch ein schriftliches Instrument über⸗ tragbar, und eine solche Uebertragung eines registrirten E“ muß im Patentamt innerhalb sechzig

age nach ihrer Vollziehung gemeldet werden; falls dies nicht geschehen, soll sie in Betreff aller nachfolgen⸗ den Erwerber oder Realberechtigten (Mortgages) ohne weitere Anzeige wirkungslos werden. Für die Ueber⸗ tragung oder Abtretung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, die Identität des Handelszeichens aber durch die Certifikatnummer dargethan werden.

16) Eigner von Handelszeichen, für welche Schutz durch ihre Registrirung im Patentamt auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1870 (durch den höchsten Gerichtshof der Vereinigten Staaten für unkonsti⸗ tutionell erklärt) nachgesucht worden ist, können die⸗ selben unter Erfüllung der vorgedachten Erforder⸗ nisse für die nämlichen Güter kostenfrei registriren lassen. In jedem Gesuch dieser Art ist eine aus⸗ drückliche Bezugnahme auf das Datum und die Zahl des früheren Certifikats erforderlich. 1

17) Gesuchstellern, deren Anträge auf Grund des Gesetzes von 1870 eingereicht wurden, ent⸗ weder vor oder nach der Entscheidung des höchsten Gerichtshofes, der dasselbe für unkon⸗ stitutionell erklärte, welche Anträge jetzt vor dem Amte schweben, wird angerathen, Gesuche aufzu⸗ stellen, welche mit dem Gesetz und den vorgedachten Regeln in Uebereinstimmung stehen. Bei Einreichung eines solchen Gesuchs, welches auf das Datum des früher eingerichteten Bezug nimmt, sollen alle dafür gezahlten Gebühren gehöriger Weise angerechnet werden. Diejenigen, welche als erste Gebühr nur 10 Dollar bezahlt haben, werden hierdurch benach⸗ richtigt, daß das Gesetz eine Herabminderung der gesetzmäßigen Gebühr von 25 Dollars nicht vorsieht und daß die gesammte Gebühr verlangt wird, ehe dem Gesuch Folge gegeben werden kann.

Kopien und Veröffentlichungen.

18) Gedruckte Kopien der Darlegung und Dekla⸗ ration mit einem Duplikate des Handelszeichens können in jedem Einzelfall durch das Amt geliefert werden. Die allwöchentlich publizirte „Amtliche Zeitung“ des Patentamts wird eine Liste aller regi⸗

strirten Handelszeichen enthalten, mit Namen und Adresse des Registranten einer kurzen Beschreibung der wesentlichen Bestandtheile des Handelszeichens und der genauen Angabe der Güter, für welche dasselbe angewandt wird. Gebühren. 19) Für Einreichung eines Gesuchs um Registrirung eines Handelszeichens. Für die Eintragungen: ö4* über 300 und unter 1000 Worte . 114*X“ Für eine einzelne Druck⸗Kopie der Dar⸗

legung und Deklaration e Für ein einzelnes Eremplar der „Amtlichen

“* Jahres⸗Subskription auf die „Amtliche

EE1616166“

Correspondenz.

20) Alle Briefe sind zu adressiren an „den Pa⸗ tent⸗Kommissär“ (The Commissioner of Patents) und alle Rimessen durch Postanweisung, Check oder Tratte müssen an dessen Ordre lauten.

9 Briefe in Betreff anhängiger Gesuche haben den Namen des Gesuchstellers und das Datum der Einreichung nachzuweisen. Briefe in Betreff regi⸗ strirter Handelszeichen müssen den Namen des Regi⸗ stranten, die Zahl oder das Datum des Certifikats und die Wagrenklasse, für welche das Handelszeichen verwendet wird, angeben.

22) Das Amt kann sich nicht darauf einlassen, Anfragen zu erwidern, die ihm zu dem Zwecke ge⸗ stellt werden, sich darüber zu vergewissern, ob gewisse Handelszeichen registrirt wordeo sind, oder wenn dies der Fall, für wen und für welche Güter; auch kann dasselbe nicht Auskunft ertheilen in Betreff der Art und Ausdehnung des durch das Gesetz ge⸗ währten Schutzes oder als dessen Ausleger auf⸗ treten, ausgenommen, wenn die Anfragen auf Grund regelrecht eingereichter Gesuche erwachsen. Ein Exemplar der gegenwärtigen Regeln mit Be⸗ zeichnung dieses Paragraphen wird als schickliche Ant⸗ wort auf alle solche Anfragen betrachtet.

(Folgen die Formulare).

Cts.

Doll.

Handels⸗Register. Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Handelsrichterliche Bekanntmachung. Nachstehende Firma: 8 Fol. 620. Heinrich Hohmann & Fr. Ebeling, Schornsteinkünstler“ Bernburg8 (offene Handelsgesellschaft), S Hohmann in

Bernburg. [22449]

8 Inhaber: Schornsteinkünstler Heinrich Bernburg, Schornsteinkünstler Bernburg,

ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hiesige Handelsregister eingetragen worden. Bernburg, den 23. Juni 1881. Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. Haenisch. 1

Friedrich Ebeling in

Berlin. Handelsregister [22501] des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 25. Juni 1881 sind am 27. Juni 1881 folgende Eintragungen erfolgt: In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 10 441 die Firma: Paul Ehrhardt vermerkt steht, ist eingetragen: 8 ] Der Sitz des Handelsgeschäfts ist nach Friedrichs⸗ berg verlegt. 1“““

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 10 143 die Firma: Simon Kristeller.

Zufolge Verfügung vom 27. Juni 1881 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 7822 die hiesige Aktiengesellschaft in Firmma:. Efferten⸗Makler⸗Bank

vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Louis Fließ zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1471 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft

in Firma: Marckwald & Werner vermerkt steht, ist eingetragen: Die Eigenschaft des Kaufmanns Theodor Marck⸗ wald als alleinigen Liquidators ist erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3226 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in

Firma: . M. Goldstein & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: 7 E Die den Kaufleuten Mar Goldstein und Gustav Salomon als alleinigen Liquidatoren ertheilte Vollmacht ist erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1077 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

G. & A. Müller vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist Uebereinkunft aufgelöst. In unser Firmenregister sind je mit dem zu Berlin: unnter Nr. 12,978 die Firma:

Carl Mielke (Geschäftslokal: Prenzlauerstraße 58) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Kleophas Mielke hier, ““

unter Nr. 12,979 die Firma:

Josef Rießsß (Geschäftslokal: Alte Leipzigerstraße es ist als deren Inhaber d Josef Rieß hier,

unter Nr. 12,980 die Firma:

1 Adolf Bühler (Geschäftslokal: Kurstraße 15) und es ist als deren Inhaber der Kaufmann Ferdinand Adolf Bühler hier eingetragen worden.

durch gegenseitige

21) und

Firmenregister ist mit dem Sitze zu Nr. 12,981 die Firma: S. M. Gantzel

(Geschäftslokal: Anhaltstraße 8) und als deren In⸗ haberin Frau Marianne Elise Selma Gantzel, geb. Stender, hier eingetragen worden. 1

Dem Heinrich Gantzel zu Berlin ist für vorge⸗ nannte Firma Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5032 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

In unser Berlin unter

Der Kaufmann Jacob Levin Salomon zu Berlin

hat für sein hierselbst unter der Firma: J. L. Jacobsohn

(Firmenregister Nr. 2166) bestehendes Handelsgeschäft dem Mar Landsberg und Pincus Paul Kosterlitz, Beide zu Berlin, Kollektiv⸗Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5033 unseres Prokurenregisters eingetragen worden.

Die Handelsgesellschaft in Firma:

Mareus Nelken & Sohn (Gesellschaftsregister Nr. 2412) mit dem Sitze zu Breslau und Zweigniederlassung zu Berlin hat dem Marx Lilienfeld und Sigismund Sternberg, Beide zu Berlin, Kollektiv⸗Prokura ertheilt, und ist die⸗ selbe unter Nr. 5034 unseres Prokurenregisters eingetragen worden. 8—

Gelöscht ist: 1“ Firmenregister Nr. 8000 die Firma: J. Munk JIr. Berlin, den 27. Juni 1881. Königliches Amtsgericht I. Abthe

Buchen. Handelsregistereintrag. [22232]

Nr. 5561. In das diesseitige Firmenregister wurde eingetragen:

Unter O. Z. 74:

Joh. Bleines in Buchen.

Inhaber der Firma ist Johann Bleines, Kauf⸗ mann und Seiler in Buchen. Ehevertrag desselben mit Franziska Hofmann von Buchen, d. d. Buchen, den 17. April 1867, wonach jeder Theil 171 43 in die Gütergemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen ist.

Unter O. Z. 75:

F. J. Wörner in Buchen.

Inhaber der Firma ist Franz Josef Wörner, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Marie Josefa Buselmaier von Buchen, d. d. Buchen, den 30. Januar 1873, wonach jeder Theil 68 57 zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen ist.

Unter O. Z. 76:

C. Heilig in Buchen.

Inhaber der Firma ist Karl Heilig, Kaufmann in Bucheu. Ehevertrag desselben mit Barbara Wittemann von Buchen, d. d. Buchen, den 7. Ja⸗ nuar 1869, wonach jeder Theil 171 43 zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen davon ausgeschlossen bleibt.

Unter O. Z. 77:

Ant. Hammer in Buchen. 8

Inhaber der Firma ist Anton Hammer, Kauf⸗ mann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Regina Schmitt von Buchen, d. d. Buchen, den 18. Mat 1870, wonach jeder Theil 51 43 zur Gemein⸗ schaft gaxh alles übrige Vermögen davon aus⸗ eeschlossen bleibt. 11““ 8 Unter O. Z. 78:

Karl Schäfer in Buchen.

Inhaber der Firma ist Karl Schäfer, Kaufmann in Buchen. Ehevertrag desselben mit Klara Witte⸗ mann von Buchen, d. d. Buchen, den 25. Oktober 1859, wonach jeder Ehetheil 50 Fl. = 85 ,ℳ 71 zur Gemeinschaft einwirft, alles übrige Vermögen, dagegen davon ausgeschlossen bleibt.

See sind die Firmen:

Kalman Tilsheimer in Buchen, Josef Nruberger in Hainstadt, 4 Wolf en in Hainstadt, Michael Link alt in Mudau, Iraecl Rothschild in Gberstadt, Franz rmaun in Heidersbach, Justus Strauß in Buchen, Rarl Mottermann in Muday, Moses Frank in Buchen. Andreas Ehemann in Buchen,

Ignatz Hemberger in Buchen,

Kaufmann