W 11“
1““ Berlin, 28. Juni 1881.
nach Ermitt. des K. Pol.-Präs.
Höchste] Keirigste Preise.
sches
*
per 10) Kilegr. ℳ Für Weizen gute Sorte. . “ 24 Weizen mittel Sorte.. . . . 22 Weizen geringe Sorte.. 8 8 20 Roggen gute Sorte . . . 11n Roggen mittel Sorte.. 21 Roggen geringe Sorte .20 Gerste gute Sorte. . 20 Gerste mittel Sorte. . N u 17 Gerste geringe Sorte 1“ * Hafer gute Sorte. 1I1I1I11”“ Hafer mittel Sorte. 1 1 Hafer geringe Sorte 1“ “ . 6 v“
1 I1“
vas -- v 9 v
Erbsen. 3 Speisebohnen, weisse. “ ““] Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. Hammelfleisch 1 Kilogr.. Butter 1 Kilogr.. . Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr.. Aale Zander Hechte Barsche 1 Schleie 8 . Bleie v1““ Krebse pr. Schoeock . .
(W. T. )
0Cdoono—
2. —
+ —ro — bdor
Königsberg, 28. Juni.
20 40 40 30 80
40
10
6
ℳ 23 21 19 21 20 19 19 17 14 85
11
15
16
6
— EE“ qqAq
₰ 60 39 40 60 60 60
80
20 80
2
20 25 50
80 60
80
60 70
50
Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen unverändert,
loco 117/118 pfd. September - Oktober oco pr. 2000 Pfd. Zollgew.
172,50, Gerste ruhig, 00 % loco 60,00, pr. Juni 59,50, Bewölkt.
Danzig, 28. Juni. (W. T. B.) 8
P Getreidemarkt. Weizen loco Konsumgeschäft. Umsatz 180 weniger wachsen —.—, hellbunt 197,00, hochbunt und glasig September-Oktober Transit 120 Pfd. 198,00, poln. 188,00, Roggen pr. September-Oktober Transit 165,00, do. pr. Oktober-November Transit 160,00. Kleine
Tonnen. Bunt und hellfarbig, mehr oder
pr. Juni-Juli Transit 206,00, pr. 202,00. Roggen fest, loco inländischer pr. oder russischer Transit
Hafer
156,00, pr. Juni 150,00. Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 165,00. Spiritus pr. 100 Liter pr. August 59,75. — Wetter:
8
2000 Pfd. Zollgew. 190,00, pr. Juni 197,50, pr.
still.
Weisse
ausge-
220,00,
Gerste loco 130,00. Grosse Gerste loco 150,00. Hafer loco 150,00.
Cöln, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,00, fremder loco 22,50, pr. Juli 22,35, pr. November 20.85. Roggen loco 22,00, pr. Juli 19,95, pr. November 17,70. Hafer loco 17,25. Rüböl loco 29,90, pr. Oktober 29.00.
Bremen, 28. Juni. (W. T. B.)
Petroleum. (Schlussbericht.) Fester. Standard white loco 7,75 à 7,80 bez., pr. Juli 7,75 à 7,80 bez., pr. August-Dezember 8,07 ½ bez.
Hamburg, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco fest. Roggen loco fest und auf Termine ruhig.
Weizen pr. Juli-August 215,00 Br., 214,00 Gd. pr. Septbr.- Oktbr. 216,00 Br., 215,00 Gd., Roggen pr. Juni-Juli 197 Br., 196,00 Gd., pr. Sept.-Okt. 178,00 Br., 177,00 Gd. Hafer still. Gerste still. Rüböl ruhig. loco 56,00, pr. Oktober 56,50. Spiritus ruhig, pr. Juni 50 ½ Br., pr. Juli-August 50 Br., pr. August-Septem- ber 49 ¾ Br., pr. September-Oktbr. 48 ¾ Br. Kaffee sehr ruhig, Um- satz 2000 S. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,95 Br., 7,80 Gd., pr. Juni 7,80 Gd., pr. Septbr.-Dezember 8,05 Gd. — Wetter: Sehr trübe.
Pest, 28. Juni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco lustlos, auf Termine matt, pr. Herbst 11,32 Gd., 11,35 Br. Hafer pr. Herbst 6,70 Gd., 6,75 Br. Mais pr. Juli-August 6,35 Gd., 6,37 Br. Kohlraps 12 ⅛. — Wetter: Trübe.
Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Roggen pr. Oktober 210.
Amsterdam, 28. Juni. (W. T. B.) XX“
Bancazinn 54.
Antwerpen, 28. Juni. (W. T. B.)
Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes. Type weiss, loco 19 ¼ bez. u. Br., pr. Juli 19 ½ Br., pr. September 20 ½ Br., pr. Septbr.-Dezember 20 ¾ bez., 20 ¾ Br. — Fest.
Antwerpen, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen befestigt. Roggen vernachlässigt. Hafer ruhig. Gerste unverändert.
London, 28. Juni. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 1 Weizenl Schön.
London, 28. Juni. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12. 27. Ruhig.
Liverpool, 28. Juni. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Unverändert. Middl. amerika- nische Juli-August-Lieferung 6 3%6, August-September-Lieferung 6 ⁄2 d.
Liverpoel, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Sämmtliche Getreidearten unverändert. — Wetter: Schön.
Manchester, 28. Juni. (W. T. B.)
12r Water Armitage 7 ½, 12r Water Taylor 8, 20r Water Micholls 8v⁄. 30r Water Clayton 9 ¼, 32r Mock Townhead 9 ⅜, 40 r
auf Termine ruhig.
Wetter :.
Mule Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 11, 36r Warpcops Qua-
lität Rowland 9 ¼. 40r Double Weston 10 ½., 60r Double courante Qual. 13 ⅞, Printers 16⁄16 34⁄10 8 ½ pfd. 88 ½. Ruhig.
Glasgow, 28. Juni. (W. T. B.)
Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 46 sh. 10 d.
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 10,900 gegen 11 500 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Paris, 28. Juni. (W. T. B.)
Rohzucker 880 loco ruhig, 63,25 à 63,50. Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juni 74.25, pr. Juli-August 74,00, pr. Oktober-Januar 64,00.
Paris, 28. Juni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Juni 29,10. pr. Juli 28,80, pr. Juli-August 28,75, pr. September-Dezember 28,75. Mehl ruhig, pr. Juni 67,25, pr. Juli 66,50, pr. Juli-August 66,00, pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, 62,75. Rüböl ruhig, pr. Juni 75.75. per Juli 76,00, pr. Juli-August 76.00, pr. September- Dezember 78,00. Spiritus ruhig, pr. Juni 64,75, pr. Juli 64,25, pr. Juli-August 64,00, pr. September-Dezember 61,25.
St. Petersburg, 28. Juni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 56,75, pr. August 56,40. Weizen loco 16,25. Roggen loco 12,60. Hafer loco 5,60. Hanf loco 34,00. Leinsaat (9 Pud) loco 16,25. — Wetter: Warm.
Hull, 28. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Englischer Weizen ruhig, für fremden gute Nachfrage.
(W. T. B.)
New-York, 28. Juni.
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11, do. in New-Orleans 10 ¾. Petroleum in New-York 8 ¼ Gd., do. in Phila- delphia 8 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificates — D. 78 C. Mehl 5 D. — C. Rother Winterweizen 1 D. 28 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 28 C., do. pr. Juli 1 D. 27 ½ C. do. pr. August 1 D. 24 ¼¾ C., Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 v½. Kaffee (Rio-) 11 ½. Schmalz (Marke Wilcox) 11 ⁄16, do. Fairbanks 11 ⅜, do. Rohe & Brothers 11 8. Speck (short clear) 9 ¼ C. Getreidefracht 4 ¼.
New-York, 28. Juni. (W. T. B.)
Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti- schen Häfen der Vereinigten Staaten nach England 194,000, do. nach dem Kontinent 90,000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 30,000 Qrtrs.
Rio de Janeiro, 27. Juni. (W. T. B.)
Wechselcours auf London 21 ⅞, Tendenz des Kaffeemarktes: Fest. Preis für good first 4500 à 4650. Durchschnittliche Tageszufuhr 8000 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 32 000. do. nach dem Kanal und Nordeuropa 44 000, do. nach dem Mittel- meer 11 000, Vorrath von Kaffee in Rio 168 000 Sack.
Weisser pr. Juli 74,25,
Generalversammlungen.
Juli Eisenhüttenwerk Marienhütte bei Kotzenau, Aktien- Gesellschaft (vormals Schlittgen & Haase). OArd. Gen. Vers in Berlin. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft. in Hamburg. Ausser- ord. Gen.-Vers. in Hamburg. Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt. Ord. Gen. Vers. in Leipzig. Gutehoffnungshütte, Aktien-Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb. Ausserord. Gen. Vers. in Oberhausen.
—
Theater. Vietoria-Theater. (Direktion: Emil Hahn.) Donnerstag: Kleine Preise. Kinder zahlen zu allen nummerirten Plätzen die Hälfte des Kassenpreises. Zum letzten Male: Oberon. Romantisch⸗komi⸗ Feenmärchen mit Ballets in 14 Bildern, nach einem vorhandenen Stoffe von Charles Caßmann, bearbeitet von H. Wilken. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arran⸗ girt von Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinen nach Angabe und geleitet vom Ma⸗ schinenmeister H. Geisler. Die Kostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗Garderobiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Kräͤmer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Krolls Theater. Donnerstag: Gastspiel der Damen Frau Reicher⸗Kindermann und Frl. Wilde und des K. baver. Kammersängers Hrn. Franz Nach⸗ baur und des Kammersängers Hrn. Ed. Feßler. Der Troubadour. Ovper in 4 Akten von Verdi. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗ Concert. Dirigenten Herren Kéler⸗Béla und Hell⸗ muth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr. I. Parquet à 4 ℳ, II. Parquet 3 ℳ, Loge 2 ℳ. Entrée incl. Theater 1 ℳ% Abonne⸗ mentsbillets à Dtzd. 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen. Passe⸗ Partouts und freie Entrées haben zu dem Gastspiel außer für die Herren Vertreter der Presse keine Gültigkeit.
Freitag:
— —
Großes Gartenfest. Dazu: Der Blitz. Krolls Etablissement.
Täglich Nachmittags von 5 ½ 1 Vorstellun⸗ gen des Automaten King⸗Fu.
National-Theater. Donnerstag: Volkstag. Im Garten: Concert der Zigeunerkapelle Farkas Moör. Tvroler Gesellschaft Rainer. Auftreten der Frau Spindler mit 9 jähr. Tochter. Feuerwerk. Illumination. Alpenglühen. Im Gast⸗ sviel Carl Swoboda. Auf Gnade und Ungnade. Flotte Bursche. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. Entrée 40 ₰.
—r Speoater- Theater
Germania-Sommer-Theater. Donnerstag: Gastspiel des Fräulein Clara Bonné und des Herrn Louis Thimm. Zum 6. M.: Arbeit bringt Segen, oder Unter der Erde. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten von Elmar. Musik von Suppé.
Freitag: Benefiz für Herrn Louis Thimm. Madame Potiphar. “
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zum 5. Male: (Novität!) Der wahre Jakob. Posse mit Ges. in 3 Akten von C. Wald und ermann. Musik von G. Michaelis. Im prachtvollen Sommergarten: Von 6—11 Uhr ununterbrochen: Großes Doppel⸗ Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Königl. Sächsischen 1. Hrseven⸗ egnente Nr. 18, in Uniform, unter Leitung des Königl. Stabstrom⸗
ters und Trompetinen⸗Virtuosen Hrn. Alwin
üller und der Kapelle Herold. uftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt „die schwäbischen Singvögel“, der Tvroler Concert⸗Sänger⸗Gesellschaft L. Rainer jun. aus Achensee und des Tenoristen Hrn. Ignaz Coönradi. Abends: brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater
reitag:
von den 3 Musik⸗Corps Regiments (Königl. Musikdirektor Ruscheweyh), des Sächs. Husaren⸗Regiments und der Kapelle Herold.
6. großes Militär⸗Concert, ausgeführt
22702] des 3. Garde⸗Grenadier⸗
be
— 81.
„
die Lö
B —
meister Frl. Maria Weiß mit Hrn. Regierungs⸗Referen⸗ dar Karl v. Davier (Langensalza).
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Kaemmerer mit Frl.
Hr 8
9.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl.
Collet
En. Josep
sop
Rittmeister Eifenbach mit Frl. Therese Gräfin von Bernstorff (Wedendorf). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Ba⸗ taillons⸗Commandeur i. W.). — Hrn. Ober⸗Amtmann Gründler (Heid⸗ chen). — Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Wilmowski (Hannover). — Eine Tochter: Hrn. Germershausen (Insterburg). — Hrn. Justiz⸗Rath Fleck (Konitz). Gestorben: Hr. Rittergutsbesitzer Benjamin von Wittke (Prebendow). — Hr. b D. Carl Baron (Magdeburg). — Hr. Oberst und Ober⸗Stallmeister a. D. Schmertzing (Gera).
— 88 Marie Roth mit Hrn. Bürger⸗ (Ottweiler — St. Wendel). —
hine Werls (Bensheim a. B.). — Friedrich Riedesel Freiherr zu
werden kann.
W. v. Weltzien (Münster Die convertirten Stüc
Landrath
——
Rechnungs⸗Ratth Für fehlende
D
Ferdinand Freiherr
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
th, geb.
„ Q8
928 . 2
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[22544]
Kaufliebhaber wollen sich zu der angegebenen Zeit nschen Gasthause zu Ankum versammeln. Bersenbrück, 21. Juni 1881. —
im Kuhlman
Helwig Be
mit der Auf
la
222252— —— 12 „ [22550] Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe des Gastwirths Wilhelm Hecke⸗ roth. Maria Elisabeth. geb. Rüppel, 2) der Gärtner Adam Jacob Schaumburg und ³) die Fürstenthumer Kreises sind gezogen worden: Wittwe des Kutschers Martin Rumpf, Elis-
Schaumburg, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Casvari daselbst, klagen gegen den Jacob Berk, Sohn des Schreiners rk, zuletzt in Cassel, jetzt unbekannt wo? aus der im Jahre 1864 stattgehabten Zahlung des dem Beklagten in dem Testamente des Jacob Spohr vom 10. April 1839 vermachten Legats von 600 ℳ mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, schung der für ihn im Grundbuche von Cassel Fol. 123 Art. 103 III. 27 600 ℳ zu bewilligen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die † Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cassel auf den 24. November 1881, Vormittags 11 Uhr, forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cassel, den 24. Juni 1881.
Ort
gegeben, zweiter und gesetzlich letzter
705 dungen u. dergl. Bei der am 11. ds. Mts. mäßigen Ausloosung der Elij Litt. C. zu Cassel,
159 à 150 ℳ
Termin fälligen Zinsen gegen
Bekanntmachung.
stattgehabten plan⸗ ige I. vierprocentigen Emission de 1854 der Kreisobligationen des
Nr. 256 260 und 261 à 300 ℳ Litt. D. Nr. 911 12 15 16 17 20 25 30 Die
32 34 39 41 43 53 55 76 77 85 86 und bligationen ergeht
An die Inhaber dieser Kreisobligat hierdurch die Aufforderung, vom 2. Januar 1882 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem s Rückgabe der Kreis⸗ —
Convertirung der Essener Stadtobligationen III. Emission.
1 Durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 17. Juni d. Is. ist die Stadtgemeinde Essen ermächtigt worden, den Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 750 000 Mark, zu deren Aufnahme die Stadt
Essen durch das Privilegium vom 21. Oktober 1870 (G.⸗S. S. 605 ermächtigt worden ist, von fünf auf vier Prozent herabzusetzen, vorbehaltlich aller sonstigen Bestimmungen des Privilegiums und mit der Maß⸗ gabe, daß die noch nicht getilgten Anleihescheine denjenigen Inhabern derselben, welche de des Zinsfußes nicht zustimmen, noch vor dem 1. Juli 1881 zum 1. October 1881 gekündigt werden.
Mit Bezug hierauf ersuchen wir diejenigen Inhaber der gedachten Anleihescheine, welche mit Herabsetzung des Zinsfußes von fünf auf vier Prozent einverstanden sind, die Anleihescheine nebst Talon
in der Zeit vom 15. Juli bis 15. August cr. unter Anschluß eines Verzeichnisses über
die Anleihescheine nach No., Littera und Geldbetrag an den Oberbürgermeister Hache einzusenden.
Herabsetzung
—
1 Als Convertirungsprämie wird die Verzinsung mit fünf Prozent bis zum 31. December cr. gewährt, sodaß der Coupon über fünf Prozent Zinsen pro 1. Juli bis 31. December d. J. zurückbehalten
e werden nach erfolgter Abstempelung umgehend unter Anschluß des neuen Talons und der neuen Coupons pro 1. Januar 1882 bis Ende December 1886 zurückgegeben werden. Denjenigen Inhabern von Obligationen III. Emission, welche mit der Herabsetzung des Zins⸗ fußes nicht einverstanden sind, werden dieselben hiermit derart gekündigt,
daß deren Verzinsung mit dem
O
30. September d. Js. aufhört, und das Capital der Obligationen nebst Stückzinsen pro 1. Juli bis 30. September cr. gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und Coupons am 1. October d. J. bei der Gemeindekasse I. hierselbst in Empfang genommen werden kann.
Foupons wird der Betrag derselben vom Capital gekürzt werden. Essen, den 27. Juni 1881.
Die städtische Anleihe⸗ und
Schuldentilgungs⸗Commission.
munal⸗Kasse hierselbst zu erheben. 1 Vom 1. Januar 1882 ab werden die ausgeloosten Sch ge 7 8 8 „ 9 p zus Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst. Coeslin, den 15. Juni 1881. 8 Die ständige Commission für den Chausseebau im vormaligen Fürstenthumer Kreise.
22659] die Besetzung der hiesigen Raths⸗Secretair⸗ Stelle betreffende Bekanntmachung vom 10. d. M. wird hierdurch zurückgenommen. Grünberg i. Schl., den 25. Juni 1881. Der Magistrat. v Kampfmeyer.
1 [22683] eingetragenen
öffentlichen Zustellung wird
Roos, I. Civilkammer.
1 en den Brauerei⸗ 2 9 8. achdem Actien⸗Capital⸗Conto ein annehmbares Ge b. Staatsprämie.
c. Verschiedene Creditoren 8
Ste 1 und Stelle anberaumt auf d. Gewinn⸗ und Verlust. Conto:
Anlage der Hauptbahn von Hennef bis Ruppichteroth mit Siegbrücke nebst Uferbauten, Zweigbahn Saurenbacherthal und den Stationen dieser Bahnstrecke sammt den wegen Mitgebrauchs der Strecke Ruppichteroth⸗Wald⸗ bröl nöthig gewordenen Erweiterungsbauten.. “ “ Anlage der Bahnstrecke Rupvichteroth⸗Waldbröl und deren 116“““ .Wagen, Lokomotiven und verschiedene Mobilien: aa. die ursprüngliche Anlage betrefnie . bb. wegen Betriebs der neuen Strecke nöthig gewordene Vermehrungen „Anschaffungen für den Personen⸗Verkehll 3 Baumaterialien, Betriebsvorräthe und Kassenbestände.. 3 400 noch nicht ausgegebene Aktien
Bekanntmachung. Debitoren. . In Zwangsvollstreckungssachen geg besitzer B. Hutmacher zu Ankum, wird, nachdem im heutigen Verkaufstermine bot nicht ab⸗ Termin an
Brölthaler Eisenbahn⸗Actien⸗Gesellschafft.
Bilanz am 31. Dezember 1880.
Activa. 4 8 einschl. Geleise⸗Verstärkungen,
. ℳ 428 912. 180 888.
. . 72 880. 49 337.
38 799.
22 708.
120 000.
4 963.
obligationen und der Coupons bei der Kreis⸗Com⸗
Passiva. 1 I ℳ 510 000.
180 000. 228 490.
Donnerstag, den 21. Juli er., Brutto⸗Ueberschuß des Betriebes
üun 41
N
K
achmittags 2 ½ Uhr. 8 Zinsen⸗ und Provision
önigliches Amtsgericht. Mende.
euerungen und Abs breibung
ASl8888 82
88 Cöln, den 28. Juni 1881.
1.“
Neichs⸗An
für das Vierteljahr. 1
8*
Alle Post⸗Anstalten nehmen Gestellung an;
für Brrlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗
Insertionspreis für den Raum einer ruckzrile 30 ₰.
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, D
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:
dem Major von Unruh, à la suite des 1. Garde⸗ E“ und persönlichen Adjutanten Sr. öniglichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen; sowie
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann von Witzleben, persönlichen Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, und
dem Hauptmann von Sluyterman⸗Langeweyde, à la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, kommandirt zur Dienstleistung als Adjutant bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preußen. v14“
— 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddeen nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Betriebs⸗Inspektor der Broelthaler Eisenbahn, Saling zu Hennef, und 1 dem preußischen Staatsangehörigen, Großherzoglich säch⸗ sischen Baurath Hostmann zu Eisenach;
des Ehren⸗Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ DOrdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher Schmidt zu Hannover;
des Fürstlich waldeckischen Verdienst⸗Ordens 8 dritter Klasse: ddem Eisenbahn⸗Stationsvorstehe Frank⸗ V“ 111“ 11A1“ 1 8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher Harke zu Eydtkuhnen die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
“ “ Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Otto Thilenius zu Bad Soden die Führung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pyrmont ihm verliehenen Titels Sanitäts⸗ Rath mit der Bezeichnung der fremdherrlichen Verleihung zu gestatten; und 1
dem Drahtwaarenfabrikanten Heinrich Fiedler zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen. 8 8
Auf den Bericht vom 1. d. Mts. will Ich hierdurch ge⸗ nehmigen, daß der Zinsfuß der auf Grund der Privilegien vom 21. März 1864, 31. Mai 1865, 10. Juli 1874, 2. De⸗ zember 1876 und 22. Februar 1869 beziehungsweise Meines Erlasses vom 19. März 1877 Seitens des Kreises Greifswald ausgegebenen Kreisanleihescheine, soweit dieselben sich noch im Umlaufe befinden, gemäß dem Kreistagsbeschlusse des genann⸗ ten Kreises vom 21. Mai d. J. von vier ein halb auf vier Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß bei der Kündigung dieser Anleihescheine die in ihnen festgese te Kün⸗ digungsfrist von sechs Monaten einzuhalten ist. Alle sonstigen Bestimmungen der gedachten Privilegien und der auf Grund derselben ausgefertigten Kreisanleihe scheine bleiben unberührt. Dieser Erlaß ist nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 — G. S. S. 357 — zu veröffentlichen. Bad Ems, den 15. Juni 1881. Wilhelm. Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten werbe: n. Auftrage: von Boetticher. Friedberg. von Puttkamer.
An den Minister für Handel und Gewerbe, den Finanz⸗ Minister und den Minister des Innern. 28.
Fuüͤr den Minister für Handel und
Für den Finanz⸗ Minister:
Konzessions⸗Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Perleberg nach Wit⸗
tenberge durch die Stadtgemeinde Perleberg.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. MNachdem von dem Magistrat und den Stadtverordneten der Stadt Perleberg darauf angetragen worden ist, der Stadtgemeinde Perleberg die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkraft end für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be⸗ stimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge⸗ ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Perleberg nach Witten⸗ berge zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung der Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, unrter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen:
1
Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen. II. Die Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Di⸗ rigenten zu übertragen, welcher ur die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsiaztigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. Die Wahl dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. 8 8 EEE1“ Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: “ die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn. Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn längstens — bis zum 1. Juli 1883 erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von
steigerung der Bahnanlagen Gebrauc S
muß —
dem Vorbehalte der Vers r b machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession ni vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen;:
1) Der Konzessionar ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per⸗ sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der siaatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu⸗ richten. b
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre, vom Be⸗ ginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres soll der Konzessionar nur dann angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu be⸗ fördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 8000 ℳ pro Kilometer be⸗ tragen hat, oder wenn für die mehr einzustellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öͤffent⸗ lichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.
2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. 8
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Marimaltarifsätze für die einzelnen Güter⸗ klassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichts⸗ rechts) üͤberlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsätze die Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Er⸗ mäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. 8 2 E 1
Auch ist der Konzessionar hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta⸗ rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tariffystems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu olgen, insoweit solches vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Stadtgemeinde getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses Fonds;
alljährlich zu
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗ gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;
b. die Zinsen des Reservefonds;
e. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 10 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsf dem Reservefonds vor.
VI.
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen. v“ ““
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Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, ins⸗ besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. “ 1. 8
Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Konzessionar erst dann angehalten werden können, wenn⸗ die Brutto⸗Einnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16000 ℳ pro Kilometer beträgt. 3 1
Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen soll der Kon⸗ zessionar erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Brutto⸗Einnahme im Durch⸗ schnitt der drei letzten Jahre mindestens 12000 ℳ pro Kilometer etragen hat, oder wenn dem Konzessionar von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichen⸗ der Zuschuß zu den ihm erwachsenden Bau⸗ und Betriebskosten ge⸗ leistet wird.
VIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel⸗ baren Staatsbeamten ꝛc. vom 27. März 1872 für die Staatseisen⸗ bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.!
IX.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdiensen regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, da für die Zeit bie zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des au die Betrlebberöffnung folgenden Kalenderiahres an Stelle der Artike 2, 3 und 4 des Gesetzes die im deß des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof⸗ fenen Bestimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder