1881 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 22. Juli 1881. Marktpreise

nach Ermitt. des K. Pol.-Pràäs.

Pest, 22. Juli.

Höchste] Fecrigste

Produktenmarkt.

164 ruhig, pr. Herbst 11,43 Gd.,

per 100 Kiülogr.

aaSeQvö—]

13113141ee6“] Weizen geringe Sorte.. . . 19 etgtisz Frhh. Pagbh. . . . . .. ..1. Eospen zmtttel Sogteoe. .117

Gerste gute Sorte... n

Gerute gertage Sorsta . . . ... 14

14 hb 1414“ 6 1A6666*“

Heuj neues

Erbsen. 8

Speisebohnen, weisse

8“*“

Kartoffeln

Rindfleisch

von der Keule 1 Kilogr.. Bauchfleisch 1 Kilogr..

Schweinefleisch 1 Kilogr.

Kalbfleisch 1 Kilogr. ..

Hammelfleisch 1 Kilogr..

Butter 1 Kilogr.. . 3

Eier 60 Stück..

Karpfen pr. Kilogr..

Aale .

Zander

Hechte

Barsche

Schleie

Bleie

Krebse pr. Schock 11

Hamburg, 22. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt.

ßä

nE 0e

D+ —- —-O— O bobobdboeahdd——--— 00 —D₰ b0

v n

fest.

Oktbr. 207,00 Br., 206,00 Gd.,

Spiritus ruhig, pr. Juli 48 Br., pr. August-Se Ppr. Septbr-Oktbr. 47 Br., pr. Oktober-November 4 ruhig. geringer Umsatz.

00 Gd. Wetter: Kühler.

Regpen gertzgeb Sorta. . . . . .1 111n11nq“

* I 11113131“1“

2

Weizen loco unverändert, auf Roggen loco unverändert, auf Termine fester. Weizen pr. Juli-August 206,00 Br., 205,00 Gd., pr. Septbr.- Roggen pr. Juli-August 167,00 Br., 166,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 159,00 Br., 158,00 Gd. Hafer nd Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 55,00, pr.

Gd., 6,75 Br. ETEEETö 40 21 z 20 60 19 40 60 18 40 90 17 70

Amsterdam, 22. Juli. Getreidemarkt. niedriger, pr. Herbst 32 ½, 16 W Petroleummarkt. 15 10 weiss,

16 Antwerpen, 22. 15 Getreidemarkt. 13 flau. Hafer behauptet. 5 Paxris, 22. Juli.

ex Rohzucker 880

Juli.

292 24 Paris, 22. Juli.

9*

30 Produktenmaxrtkt.

28,75, Oktober,

9 Marques, 63,00, 62,50.

Rüböl still, per

8 pr. September-Dezember 60,75. 70 London, 22. Juli.

20 London, 22. Juli. 40 Getreidemarkt.

80 gen fest; Mais †¼ sh. theurer. 80 Manchester, 22. Juli.

Termine lität Rowland 10.

Oktober 55.50. tember 48 Br., Br. Kaffee sehr

5000 B.),

(W. T. B.) K8 Weizen loco geschäftslos, auf Termine 11,47 Br. Mais pr. Juli-August 6,22 Gd., 6,27 Br. pr. Mai-Juni 12 ⅞. Wetter: Trübe. EäPp) (Schlussbericht.) November 288. mine niedriger, pr. Oktober 195, 7 pr. Mai 1882 33 ½⅛. 17 Antwerpen, 22. Juli. (W. T. B.) (Schlussbericht.) loco 18 ¾ bez. u. Br., pr. August 19 Br., 13 19 ¼¾ Br., pr. Septbr.-Dezember 20 bez. und Br. V (W. T. B.) 4 d (Schlussbericht.) Weizen ruhig. Roggen Gerste unverändert. (W. T. loco ruhig, Zueker matt, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 81,25, pr. 22 77,00, pr. September 67,25, pr. Oktober-Januar 64,25. . (W. T. B.) Weizen fest, 6 225 Aug. 28,25, pr. September-Oktober 28,75, pr. Mehl fest, pr. Juli 68,00, pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, Juli September-Dezember 78,00, per Januar-April chend, pr. Juli 62,25, pr. August 62,25, pr. September-Oktober

G. T. B.)

80 An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. Wetter: 60 Segnerisch. Havannazucker Nr. 12. 25 ½. (W. T. B.) (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit, 20 letztem Montag: Weizen 35 850, Gerste 1000, Hafer 45 990 Orts. 80 Fremder Weizen mitunter

(W. T. P)

12r Water Armitage 7 ½, 12r Water Taylor 8, Micholls 9 †, 30r Water Clayton 10, 32r Mock Townhead 9 ½, 40 r Mule Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 11 ¼, 36r Warpcops Qua-

40r Double Weston 10 ¾, 60r Double courante

Qual. 14 ¼, Printers ¹6⁄16 31 ⁄50 8 ½ pfd. 94. Fest.

Liverpool, 22. Juli. (W. T. B.)

(Baumwollen-Wochenbericht.) W. 65 000 B.), desgl. von amerikanische 37 000 B. (v. W. 50 000 B ) desgl. für Spebulation 3000 B. (v. W. 7000 B.), desgl. für Export 3000 B. (v. W. 2000 B.), desgl. für wirkl. Petroleum fest, Standard white loco W

56 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 7,40 Br., 7,50 Gd., per Juli 7,40 Gd., per August-Dezember

Wirklicher Export 3000 B der Woche 31 000 B. (v. W. 50 000 B), davon amerikanische

5 1“ 11] ““

Hafer pr. Herbst 6.72 Kohlraps

Welzen auf Termine Roggen loco flau, auf Ter- pr. März 185. Rüböl loco 31 ¼, pr.

Rafünirtes, Type pr. September Ruhig.

B.) 62,75 à 63,00. Weisser

August

pr. JInli 28,00, pr. September-Dezember

pr. August 67,50, pr. Sept- 76,75,

pr. August 76,75, pr.

78,00. Spiritus wei- Wilcox) 12 ½,

Stetig

19 000 B. (v. w. 40 000 B.), 826 000 B.), davon schwimmend n. Grossbritannien 186 000 B. (v. W. davon amerikanische 86 000 B. (v. W. 73 000 B.) Liverpool, 22. Juli. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner amerikanische September-Oktober-Lieferung 6 d. Liverpool, 22. Juli. Getreidemarkt. fest. Wetter: Regenschauer. Slasgow, 22. Juli. 8 Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 7 d. bis 47 sh.

do. Fairbanks 12 ⁄16, do. Rohe & Br̃ he speck (short clear) 9 ¼¾ C. Getreidefracht 4 ½. .“

New-Xork, 22. Inli.

Visible Supply an Weizen 14 800 000 Bushel, an do. do. Mais 16 000 000 Bushel.

Vorrath 802 000 B. (v. W. amerikanische 613 000 B. (v. W. 635 000 B.) 172 000 B.)

Umsatz 7000 B., davon für ruhig. Middl.

(W. T. B.)

Weizen und Mais 1 d. theurer, Mehl

(v. †. B)

St. Petersburg, 22. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco 15,60. loco 33,00. Leinsaat (9 Pud) loco 15,75. Wetter: Warm. New-York, 22. Juli. Waarenbericht. New-Orleans 11 ½. delphia 7½8 Gàd., D. 76 C. Mehl 5 D. 05 C. Rother Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 27 ¾ C., do. pr. August 1 D. 28 ¼ C. do. pr. September 1 D. 29 ½ refining Muscovados) 75.

Talg loco 57,00, pr. August 57,00. Roggen loco 10.40. Hafer loco 5,00. Hanf

(W. T. B.)

Baumwolle in New-York 1111⁄16, Petroleum in New-York 7 ¾ Gd.,

rohes Petroleum 6 ¼, do. Pipe line Certificate

Winterweizen 1 D. 28 C

C. Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Fair Kaffee (Rio-) 11 ¼. Schmalz (Marke 12,

(W. T. B.)

sh. theurer, angekommene Ladun-

20r Water I. Qualität.

III. Qualität. Wochenumsatz 51 000 B. (v. 106 1 I. Qualität. Kons. 45 000 B (v. 6000 B. (v. W. (v. W. 5000 B.), Import

vieh: —.

hofs vom 22. Juli 1881. dem Schlachtgewicht.

Rinder (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 141 Stück

Qualität. Gut genährte: 82 IV. Gualität. Magere: 65 Schweine Stück. I. Qualität. Englische etc.: —. Landschweine: IV. Qualität. Russen: 98 Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg): Schwere: 1,00 II. Qualität. Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 133 Stück I. Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns etc.: 1,10 b. Andere: 0,80 ℳ, II. Qualität.

Auftrieb und Marktpreise nac (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).

Fette: —, II. Qualität. Halbfette: —1I1II (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 320

II. Qualität. Bakony:

Auftrieb 652 Stück. Leichte: 0,75

Magere, Weide- und Merz

Wochen⸗Ausweis d

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

er Deutschen Zettelbanken vom 7. Juli 1881.

Gegen die M 5 Jechse Vor⸗ Wech sel. woche.

Gegen die Vor⸗ woche.

deen Lombard⸗ fforderun⸗

Vor⸗ 8 gen.

woche.

3 sächsischen Banken.

4 norddeutschen Banken

nkfurter Bank Die Bayerische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken.

„SSbe

Noten⸗ die Umlauf.

Gegen Täglich Gegen [Verbind⸗ Gegen

fällige die lichkeiten die Verbind⸗- Vor⸗ sauf Kün⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche. digung. woche.

Vor⸗ woche.

370 042 17 019 28 868 398 55 792 453 53 094 + 1 856 18 583 166 36 445 + 224

53 828 +

68 829 39 793 7 381 212 4 657 260

11 205 2—- 220 7 795 + 253 2 006 36

169 2 112 52

798 709 40 4 10 398 45 779 1 13 130, 11 536 64 771 50 278 + 1 563

75 179 618 27 096 32 778 172 858 Sö1 1 707 75 111 . 786 19 447 + 688 562 902 3018 528 140 202 108. „2 71Lq 206 4 0

Summa.

1† 616 652 15 7871 103 985 40 320 94 60120 1507012055088 2Wn’SPEE

Thbeater.

Krolls Theater. Sonntag: Rigoletto. (Ri⸗ goletto: Hr. Kammersänger Feßler.) Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Dirigenten: Herren Kéler⸗Béla und Hellmuth. An⸗ fang des Concerts 4, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Montag: Fidelio. (Fidelio: Frl. Wilde.) Gro⸗ ßes Doppel⸗Ceoncert. Anfang 5, der Vorstellung

6 ½ Uhr. Krolls Etablissement. Rittersaal: King⸗Fu.

National-Theater. Senntag und Montag: m prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel⸗ Loncert, ausgeführt von der berühmten Original⸗ Zigeunerkapelle Farkas Môr und der Hauskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Wie⸗ ner Nachtigallen Geschw. Reichmann und der Tyroler Gesellschaft Rainer. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Einen Jux will er sich machen. Posse in 4 Akten von J. Nestrov. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des [ 5 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.

Relle-Alliance-Theater. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Ertra⸗Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps: die Kapelle des Königlich Sächsischen Schützen⸗Regiments Nr. 108 (Prinz Georg von Sachsen), 54 Mann in Uniform (Spenialität: Quartetts auf 12 Waldhörnern) unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. E. Werner, und die Kapellen Baumgarten und Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Brillante Illu⸗ mination durch 20 00) Gasflammen. Im Theater: Zum 97. Male: Hopfeurath’s Erben. Volkestück mit Gesang in 5 Akten von H. Wilken. Anfang des Concerts 4 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag: Spielt nicht mit dem Feuer. Doppel⸗ Concert u. s. w.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Ftl. Clara Ferié mit Hrn. Amtmann Freiherrn von Steinaecker (Münster Barop). Frl. Magda Kraudt mit Hrn. Alcrander Teuchert (Groß⸗Rinnersdorf bei Harvpers⸗ dorf, Kreis Goldberg⸗Hainau). Frl. Martha Adices mit Hrn. Dr. med. Wilhelm Schmalfuß

(Robbraken b. 1v5, voren: Ein Sohn: Hrn. Rit bbesitzer Pietor Miketta (Sokollnik). Zwei Söhne: Hrn. von Winterfeld⸗Neubof (Neubof) Eine Hrn. Hauptmann von Hülst (Münster

81

Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Gposbrecht von Uttenboven (Heinschdorf b. Warmbrunn). von Milczewki

Sonntag:

Haurtmann a. D. Robert ½ a. D

[26298] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister Franz Slanina zu Forst i./L., vertreten durch den Rechtsanwalt Lange ebendaselbst, klagt gegen den Schlosser, früheren Schützenfabri⸗ kanten Heinrich Scholz, zur Zeit von unbekanntem Aufenthalt, im Wechselprozesse aus dem gezogenen Wechsel vom 22. Februar 1881, zahlbar am 22. Mai 1881, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Wechselsumme von 150 nebst 6 % Zinsen seit 22. Mai 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Forst i./L. den 27. Oktober 1881, Vormittags 9 ¼ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jentsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

aag ür b 12628820] Oeffentliche Ladung. In der Prozeßsache des Civil⸗Ingenieurs und Patent⸗Anwalts R. Gottheil, früher zu Berlin, Leipzigerstraße Nr. 96 wohnhaft, seinem gegenwärti⸗ gen Aufenthalte nach unbekannt, Verklagten und Appellanten, wider den Königlichen Staats⸗Archivar Dr. Schuchard zu Berlin, Kläger und Appellaten, wegen 1435 und Zinsen 1148/80 W. ist zur Abnahme des für den Kläger durch Beschluß vom 20. Januar d. J. normirten Eides sowie zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung und zum Schluß der Sache auf den 17. November 1881, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem IV. Civil⸗Senat des Königlichen Kammer⸗ gerichts in dessen Sitzungssaale, Lindenstraße Nr. 14, Termin angesetzt. Zu demselben wird der Verklagte auf Anordnung des vorzedachten Gerichts hiermit öffentlich geladen. Berlin, den 12. Juli 1881. Der 2232— des IV. Civil⸗Senats des Königlichen Kammergerichts. 8 In dessen Vertretung: Klinkert.

Zur Erlangung eines Ausschlußerkenntnisses behufs der Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche haben die durch ihren Vormund vertretenen Mino⸗ rennen Schöttes von Elspe das Aufgebot fol⸗ gender Grundstücke: Flur XII. 184, 187, 191 der —ꝙ Elere, als deren Eigenthümer Johann Vernard Wolf von Elspe eingetragen ist,

beantragt.

Es werden daher alle „welche Eigen⸗ thumsansprüche an diesen Grundstücken geltend 8 machen haben, aufgefordert, dieselben spätestend dem an hiesiger Gerichtsstelle

am 27. Jannar 1882, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, mit der War⸗ nung, daß die Ausbleibenden mit ihren ctwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke präfludirt wer⸗

Aufgebot.

Hvpothekarisch

den und ihnen auferlegt wird.

Förde, den 25. Juni 1881. Königliches Amtsgerich

alb ein ewiges Stillschweigen

[26288]

Nicht protokollirte Ansprüche an die zu Rumohr⸗ hütten belegene Landstelle des Erbpächters und Woll⸗ spinners Jürgen Christian Delfs daselbst, oder an die Kaufgelder aus denselben, sind bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse spätestens in dem auf

Sonnabend, den 24. September 1881,

„Vpormittags 10 Uhr, .Eerdchtostelle anstehenden Aufgebotstermin anzu⸗ melden.

Bordesholm, den 20. Juli 1881.

Königliches Amtsgerich (gez.) Jeß.

[26270] 8

In Seerollfte aessa⸗s der Wittwe des weil. Halbhöfners Joachim Heinrich Peters, geb. Mexyer, in Stemmen, Gläubigerin,

3 gegen den Pferdehändler Heinrich Peters in Campen, Schuldner, wegen Forderung,

2 jetzt Subhastation, wird auf Antrag der Gläubigerin behufs Erledigung des an einem Formmangel leidenden Aufgebots⸗ verfahrens ein neuer Aufgebotstermin auf

Dienstag, den 20. September d. Js., Morgens 10 Uhr, anberaumt.

Alle, welche an den in der Zwangsversteigerungs⸗ anzeige und Aufgebot vom 10. Mai d. Js. näber beschriebenen Immobilien des Schuldners Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, diese Rechte unter

Vorlegung der dieselben begründenden Urkunde spätestens in obigem Termine anzumelden, unte dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zu dem neuen Erwerber de Grundstücke verloren geht.

Uebrigens bedarf es einer wiederholten Anmel dung der im jetzigen Verfahren bereits angemeld Rechte nicht. 8

Tostedt, den 12. Juli 1881.

Königliches Amtsgericht.

(gez.) Nöldeke. Ausgefertigt und veröffentlicht: J. V.: 8 9 Mund, W“ Justizanwärter beim Königlichen Amtsgericht.

[26327] In der Konkurssache über das Vermögen

Kaufmanns Guhlow hieselbst wird hiedurckh bekannt gemacht, sti

daß in Folge Bestimmung eines am 6. d. Mts. abgeschlossenen Vergleichs die Zwangsversteigerung des hier sub Nr. 104 belegenen Wohnhauses nicht stattfindet und demnach sämmtliche mittels Ladung vom 21. Mai d. Is. in dieser Sache anberaumte Termine abge⸗ kündigt werden. Stargard i. Mecklbg., den 21. Juli 1881. Großherzogliches Amtsgericht. F. Scharenberg. Hhn aasah [25397] 8 Das Königliche Amtsgericht dahier hat in Sitzung am 27. Juni 1881 auf Löschung des im Grundbuch von Altengronau Bd. I. Art. 13 auf dem Grundvermögen des Wirths Martin Behringer von Altengronau, pfandrechtlich eingetragenen Postens „Zahlung sämmtlicher in den Konkursakten über den Nachlaß des Eduard Suffner und über das Vermögen des Johannes Müller angemeldeten For⸗ derungen“ erkannt. 8 Schwarzenfels, am 13. Juli 1881. Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts. Dreist. [26431] Brennholzlieferung. 900 cbm kiefern Klobenholz 1. Klasse, 200 250 . 6 vom Monat September ab bis zum Schluß der Schiffahrt in d. J. hier anzuliefern, werden zur Submission gestellt. „Die näheren Bedingungen sind in der Registratur einzusehen. Schriftliche versiegelte Gebote mit der Aufschrift

der unterzeichneten Direktion bis zum 10. August d. J., Mittags 12 Uhr, angenommen. Verlin, den 22. Juli 1881.

Königliche Porzellan Manufactur⸗Direktion.

[26430] z u

Aktiva. ltttzehumth . .. au. Eigene Effecten, Consols,

Reichsanleihe ꝛc. 1 388 023,40 e. 10 978,20 Pfandbrief⸗Formulare ... 58 401,40

Guthaben Bankiers gegen Effecten⸗Be⸗ 3 555 696,99 Anlage im Hypothekengeschäft. 91 663 493,86 tücks⸗Conto... 615 884,88 1 363 561,82

784 492,

in laufentzer Rech⸗ .

nung und . Debitoren 8

estellte

Vorschüsse

aus Hyvpothekengeschäften. 8 777,25 1 5 505

öö 2 ““

Preußische Hypotheken⸗Actien⸗Bank

Berlin. Status am 30.

Juni 1881. Passiva. etencapiiaakak cssaahahh . Pfandbriefe im Umlauf, abzüg⸗ lich verlooster Pfandbriefe. Verlooste, noch einzulösende .- edbeigfe zuzüglich Agio. einzulösende Pfandbrief⸗ Noch einzulösende Dividenden⸗ N Amortisationsfonds ie .

Ueberschugß

6 000 000

86 425 550 3 900 600

474 305,23 16 531,01

a. Schwere: 112 ℳ, b. Leichte:

des

der

„Brennholzlieferung“ werden unter der Adresse

. 109 818,44

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Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.

*

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

1 1“

Hoheit stehenden Personen Orden zu verleihen und zwar: den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den im Dienste des Landgrafen von Hessen Königliche

dem Hofmarschall, Obersten z. D. von Küchler;

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

dem Großherzoglich hessischen Kammerherrn, Major a. D. von Donop, fruͤheren Hauptmann à la suite des 3. Garde⸗

Regiments z. FPF.

1““““ v11“ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: deem Postinspektor Kleine zu Cassel die Erlaubniß zur nnin 8 von des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont

Durchlaucht ihm verliehenen Verdienst⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Epkenntmnmagung.. Werthbriefe im Verkehr mit Spanien.

Vom 16. Juli ab können Briefe mit Werthangabe, deren Inhalt aus Werthpapieren besteht, nach den wich⸗ tigeren Orten Spaniens (einschließlich der Balearen und der Canarischen Inseln) versandt werden. Der angegebene Werth darf den Meistbetrag von 4000 nicht überschreiten. Die Werthbriefe müssen frankirt werden. Die Taxe setzt sich zu⸗ sammen 1) aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestimmungsort, 2) aus einer Versicherungsgebühr, welche für je 160 20 beträgt. Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft. en

Berlin W., den 9. Juli 1881.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts.

Stephan.

Königreich Preußen. Privilegium 18 wegen Ausfertigung auf den Inhaber l ntender Anleihescheine der Stadt Mülheim an der Ruhr im Betrage von 750 000 vom 6. Juli 1881.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Vertretung der Stadt Mülheim an der Ruhr in

den Stadtverordneten⸗Sitzungen vom 11. März und 15. Juni 1881 beschlossen hat, die zur theilweisen Regulirung der städtischen Schulden⸗ verhältnisse erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu be⸗ schaffen, wollen Wir auf den Antrag der städtischen Vertretung,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit een

versehene, Beec, der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im

Betrage von 750 000 ausstellen zu dürfen, 8 da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ nerin Etwas zu erinnern gefunden hat, gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, unter Aufhebung des Privilegiums vom 28. Oktober 1880 (Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Stuͤck 50), zur Aus⸗ stellung von Anleihescheinen zum Betrage von 750 000 ℳ, in Buchstaben siebenhundertfünfzigtausend Mark, welche in 1500 Ab⸗ chnitten zu 500 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Til⸗ gungsplane mittelst oosung jährlich vom 1. Januar 1882 ab mit wenigstens Einem und einem Fünftel Pro des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den gedachten Schuldverschreibungen und der etwaigen Ueberschüsse des städtischen Wasserwerks zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Gene ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, da ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen 2e 28 r. 8 dem Nachweise der Ueber⸗ tragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1

3 Dnrc vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. be Urkundlich veh.n vue hnt Aets. Unterschrift eigedrucktem König nsiegel. 8. Gegeben Cel d 6. Jani 1881.

ilhelm.. b 1* Für den Fen Jhtaister:

Friedberg.

und

*

von Puttkamer. gretgpnsvin Regierungsbezirk Düsseldorf. Trocgeniempat z (Stadtsiegel.)

₰½ Anleiheschein

der Stadt Mülheim an der Ruhr

üüͤber 500 Reichswährung. üb. Ausgeferti aäß des unter des Allerhöchsten Privi⸗ vom 898 ktober 1880 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Stück Nr. 9 ertheilten landesherrlichen Pririlegiums a

Auf Grund der von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf genehmigten Stadtverordnetenbeschlüsse vom 11. März und 15. Juni 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 750 000 bekennen sich die Unterzeichneten Namens der Stadt Mülheim an der Ruhr durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd⸗ bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 750 000 ℳ, welche an die Stadt Mülheim an der snr baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. 82 1 Pro⸗ Rüͤchzahlung der ganzen Schuld von 750 000 ℳ6 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1882 bis spätestens 1918 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem und einem Fünftel Prozent des Kapitales jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und der etwaigen Ueberschüsse des städtischen Wasserwerks gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Mai jeden Jahres. Der Stadt Mülheim an der Ruhr bleibt jedoch das Recht vor⸗ behalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu. 11

Die arce e g9 hen sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, dem amtlichen Kreisblatt des Kreises Mülheim an der Ruhr. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späaäteren Fälligkeitstermine zurück⸗ zuliefern. Fuͤr die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Ka⸗ pitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalsbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach §§. 838 und ff. der Feeceree für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83), beziehungs⸗ weise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 281). 2

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nac Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1885 ausgegeben; die ferneren Bins scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Mülheim an der Ruhr gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber 85. Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht⸗

itig geschehen is 1 vätis gesch Bns . der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafter die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem Vermögen und it ihrer Steuerkraft. 8 dis Hese⸗ zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 88 Mülheim an der Ruhr, en 188. Der Bürgermeister. SDie städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. n: Kontrolbuch Fol.: bneih 8 vhanitrie Rendamt.

verlorener oder Vorschrift der

Regierungsbezirk Düsseldorf. Faeh. .. (Stadtsiegel.) Zinsschein.

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K.rE5nezaren v zu vier eee Zinsen

über D haber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in 9 p Sen 8 28 8 die Zinsen der S ür da a öF1“ Lüuseeeöae heim an der Ruhr. Mülheim an der Ruhr, den. 188. Der Bürgermeister.

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Rheinprovinz

(Trockener Z

G8 Amtsblatt der Kön Reglerung zu DPüssel⸗ 1

Sammlung für 188 „Seite.... laufende Nr. .)

Der Stadtkaßeen⸗Rendant.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit en wird. 8 86 X“ Die Namensunterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines

Kontrolbeamten versehen werden.

Regierungsbezirk Di

Rheinprovinz. . 1 (Stadts

(Trockener Zinsscheinstempel.) Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr. Kber

v

der obigen Schuldverschreibung die .te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Mülheim an der Ruhr, den 1

1“ Der Bürgermeister.

N. N. chuldentilgungs⸗Komission. tadtkassen⸗Rendant.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede eannv n der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. b 8 Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. ter Zinsschein.

Di

.. ter Zinsschein.

Anweisung.

8 privileginm 6 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhabe lautender Anleihescheine der Stadtgemeinde Mülheim an der Ruhr bis zum Betrage von 750 000 Reichs⸗ währung. Vom 6. Juli 1881. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von der Vertretung der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Sitzung am 11. März 1881 beschlossen worden ist, zur theil⸗ weisen Deckung der jetzt vorhandenen Schulden mit höheren Zinssätzen ein Darlehn von 750 000 Reichsmark aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds zu entnehmen, 1 vollen Wir auf den Antrag der gedachten Gemeindevertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Inva⸗ lidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lau⸗ tende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläu⸗ biger als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 750 000 ausstellen zu dürfen, 8 da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin ctwas zu erinnern gefunden hat, 1 gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, unter Aufhebung des Privilegiums vom 28. Oktober 1880 (Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Stück 50), zur Ausstellüng von Anleihescheinen zum Be⸗ trage von höchstens 750 000 ℳ, in Buchstaben: „Siebenhundertfünfzig⸗ tausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 nach der Bestimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gat⸗ tungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge⸗ ordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Einem und einem Fünftel und höchstens Sechs vom Hundert des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genechmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des thums verpflichtet zu sein. Durch vorsiehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Frbehene der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens Staates nicht übernommen. Urkundlich unter Unserer Hrchstelbenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Coblenz, den 6. Juli 1881 (L. 8) wilh 1 Für vmarmee

von Puttkamer. riedberg.

Rheinpropinz.

Kegternaenfr Düsseldorf. (Trockener Stempel.) 8

Stadtsiegel.)

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu