Ausgefertigt gemäß des unter Aufhebung des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 28. Oktober 1880 (Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Düsseldorf Stück 50) ertheilten landesherrlichen Privilegiums vom 6. Juli 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düssel⸗ dorf vom .. ten.. eBII“ Gesetz⸗Sammlung für 18 .. Nr. 1¹
Auf Grund des unterm durch die Königliche Regie⸗ rung zu Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenver⸗ sammlung vom 11. März 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 750 000 ℳ aus dem Reichs⸗Invalidenfonds bekennen sich die Unter⸗ zeichneten Namens der Stadt Mülheim an der Ruhr durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ℳ Reichswährung, welche an die Stadt Mülheim an der Ruhr baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 750 000 ℳ erfolgt vom Jahre 1881 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von Einem und einem Fünftel Prozent des Nennwerths des ur⸗ sprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Der Stadtgemeinde Mülheim an der Ruhr bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen bis höchstens Sechs vom Hundert des Nenn⸗ Sb des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver⸗ tärken.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.
Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 ℳ abgerundet.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt.
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . . ab im Monat Mai jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden ersten Januar.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, je einem in Mülheim an der Ruhr und in Cöln erscheinenden öffentlichen Blatte.
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Stadtverord⸗ netenversammlung zu Mülheim an der Ruhr mit Genehmigung der König⸗ lichen Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht.
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be⸗ zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuldverschreibungen.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli jeden Jahres von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst.
Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung in Mülheim an der Ruhr bei der Stadtkasse und in Berlin und Cöln bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge⸗ machten Einlösestellen und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitales eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838. und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 — R. G. Bl. S. 83 — bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — Ges. S. S. 281.
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung zu Mülheim an der Ruhr angemeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser EE“ sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 18 ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Füiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Ihhaber 2 Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Mllheim an der Ruhr, den.. ten.. Der Bürgermeister. N N
Die Schuldentilgungs⸗Kommission. Eingetragen Kontrolbuch Fol. .. Der Stadtkassen⸗Rendant
. ö.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Trockener Stempel.) (Stadtsiegel.) Erster (bis .) Zinsschein (te) Serie Anleibeschein der Stadt Mülk Ruh nleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr Ausgabe, Buchstabe. .Nr. .. über .
1 Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am ten und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom. ten bis . . ten.. mit (in Buchstaben)) ℳ; p.„ bei der Stadt⸗ kasse zu Mülheim an der Ruhr und bei den bekannt gemachten nlösestellen in Berlin und Cöln. Mülheim an der Ruhr, den.. ten. * Der Bürgermeister. 1 vie ds „Serfenlle.. 8. ie Schuldenti Kommission. (aegamnste.) Eingetragen Kontrolbuch Nr. .. Der Stadtkassen⸗Rendant. (Eigenhändig zu vollziehen.) Dieser Zinsschein ist ungü ng. wenn dessen innerhalb vier Jahren nach der Fällig
ℳ9.
W “
Geldbetrag nicht keit, vom Schluß des betreffen⸗
Rheinprovinz. S. (Trockener Stempel.) . (Stadtsiegel.)
9 Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr “ Ausgabe, Buchstabe... Nr.
über ℳ Reichswährung.
8 1 8 8 Der In aber dieser Anweisung empfängt gegen deren Zinsen die.. te Reihe 85“
ℳ Reichswährung zu vier Zinsscheine für die fünf Jahre vom.
habers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ist. Mülheim an der Ruhr, den “ Der Bürgermeister. (Faesimile.) Die Schuldentilgungs⸗Kommission. (Facsimile.) Eingetragen Kontrolbuch Fol. .. . Der Stadtkassen⸗Rendant. “ . (cigenhändig zu vollziehen.) “ Die Anweisung ist unter den beiden letzten Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite mit abweichenden Lettern in nachstehender Form abzudrucken.
8
8
9. Zinsschein. 10. Zinsschein.
Anweisung.
8 nisterium er geistlichen, u terrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
In der zu Berlin am 28. und 29. März d. J. abgehalte⸗ nen Zeichenlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be⸗ fähigung zur Ertheilung des Zeichenunterrichts an mehrklassi⸗ gen Volks⸗ und an Mittelschulen erlangt:
2) Fräulein Flügel, technische Lehrerin daselbst, 3) Fräulein Friedemann zu Elbing, 4) Fräulein Gerbing zu Berlin, Fräulein Hardt, technische Lehrerin daselbst, Fräulein Klostermann zu Bochum,
Fräulein Kowalewski zu Stettin, Fräulein Langer zu Landeshut, Fräulein Mertens zu Berlin, ) Fräulein Patzwahl daselbst, Fräulein Seliger zu Ernsthöhe Pommern, und 12) Fräulein Wiedemann zu Danzig. Berlin, den 12. Juli 1881. . Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und M 1— Angelegenheiten. Im Auftrage:
Ministerium des
2 8 Innern. Bekanntmachung.
Auf Grund des §. 38 der Reichsgewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Zuli 1879 (Reichsgesetzbl. S. 267) werden hiermit über den Um⸗ fang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Ge⸗ schäftsbetrieb der Pfandleiher in Anschluß an das Gesetz, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 (Ges. Samml. S. 265) die nachfolgenden Vorschriften erlassen:
1) das vom Pfandleiher nach §. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 zu führende Pfandbuch muß dauerhaft gebun⸗ den und durchweg mit Seitenzahlen versehen sein. Dasselbe ist, bevor es in Gebrauch genommen wird, der Ortspolizei⸗ behörde zur Prüfung und Beglaubigung vorzulegen. In demselben dürfen weder Rasuren vorgenommen, noch unleser⸗ liche Eintragungen gemacht werden. Das Pfandbuch darf ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde weder ganz noch theilweise vernichtet werden.
2) In dem Psandbuch sind außer den in §. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 vorgeschriebenen die folgenden Rubriken — und prompt in bestimmungsmäßiger Weise aus⸗ zufüllen: sub 3 b.) Stand und Wohnung des Verpfänders, Angabe wie er sich legitimirt hat; sub 8) falls das Geschäft zur Verlängerung eines frühe⸗ ren Geschäfts dient: Hinweis auf die Nummer der Eintragung des früheren Geschäfts;
.8ub 9) Tag, an welchem die Einlösung des Pfandes er⸗ folgte, event. Hinweis auf die Nummer, unter welcher eine Verlängerung des Geschäftes bemerkt ist;
sub 10) Tag, an welchem der Verkauf des Pfandes erfolgte. Name, Stand, Wohnung des Gewerdes; Betrag des Kaufpreises.
.3) Die Pfandstücke sind vom Pfandleiher gegen Feuers⸗ gefahr angemessen zu versichern und in einem besonderen Raume oder Behältniß, getrennt von anderen Gegenständen, aufzubewahren. Jedes Pfandstück ist mit einer der Eintragung im Pfandbuche korrespondirenden Nummer zu versehen.
4) Es ist an einer in die Augen fallenden Stelle des Geschäftslokals ein Exemplar des Gesetzes, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 sowie ein Exemplar doser Instruktion und eine gedruckte Zinstabelle auszu⸗
gen. 5) Alle dem Pfandleiher von Behörden oder Privat⸗ eersonen zugehenden Benachrichtigungen über verlorene oder in Eigenthümer widerrechtlich entfremdete Gegenstände sind nach der Zeitfolge geordnet ..
6) Bei Einlösung eines Pfandes ist dem Verpfänder auf
Verlangen eine Quittung auszustellen. Die eingelösten Pfand⸗ scheine hat der Pfandleiher mindestens ein Jahr lang auf⸗ zubewahren. 7) Der Verkauf von Pfandobjekten ersolgt nur auf Grund einer ortspolizeilich beglaubigten Liste, in welcher jedes⸗ mal die betreffenden einzelnen Pfänder nach den Nummern des Pfandbuchs unter Angabe des Tages der Verpfändung und der Fälligkeit der Forderung sowie des Betrages der Kapital und Zinsen aufzuführen sind.
8) Ortspolizeibehörde bleibt 2à jederzeit Revisionen des gesammten Geschäftsbetriebes der Pfandleiher
den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
11“ 8
eine
vorzunehmen. gegen xV Bestimmungen
Regierungsbezirk Düsseldorf.
— Berlin, den 16. Juli 1881.
zu dem Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr, Buchstabe ..
Prozent bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr
und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Cöln, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten In⸗
1) sute Bühring zu Berlin, 1
den Monat Juni d. Js.
strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 bestraft.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Herrfurth.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Thierarzte Heinrich Wilhelm Erhard Reiß⸗ mann zu Berlin ist die von ihm bisher kommissarisch ver⸗ waltete Kreisthierarztstelle für den Verwaltungsbezirk des Polizeipräsidiums zu Berlin definitiv übertragen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Ver⸗ loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1556 Stück gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, I
en Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das
2. Semester d. J. vom 15. E . fc gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu ge⸗ hörigen nicht mehr zahlbaren Kupons Ser. VIII. Nr. 5 bis 8 nebst Talons bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hier⸗ selbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen, bei den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Kupons und Talons einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern⸗ den Kupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage de 1
om 1. Januar k. J. ab hört die Verzinsun der gekündigten Dokumente auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 1. Juli 1881. 1
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, von Goßler, von Kissingen nach der Schweiz;
der Ober⸗Landforstmeister und Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Ulrici nach Bromberg; der Wirkliche Geheime Ober⸗Medizinal⸗Rath im Mini⸗ sterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. Housselle, nach Baden⸗Baden.
Bekanntmachung.
Vom 15. September 1881 ab werden die Strafsachen der Land⸗ und Amts⸗Gerichte I. und II. in Berlin nicht mehr in den im Innern der Stadt belegenen Gerichts⸗ häusern, sondern in dem „in Berlin, Altmoabit Nr. 11. 12. NV.“ neu errichteten Gerichtsgebäude bearbeitet werden. Es wird deshalb ergebenst ersucht, vom gedachten Zeitpunkt ab alle Brief⸗, Packet⸗ und Werthsendungen an die resp. genannten vier Gerichte oder die Staats⸗ oder Amts⸗ Anwaltschaften an denselben auf der äußeren Adresse nach „Berlin, Altmoabit Nr. 11. 12. NW.“ zu richten. Berlin, den 20. Juni 1881. Die Präsidenten und Ersten Staatsanwälte öcoc*“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Juli. Wie „W. T. B.“ aus Gastein meldet, wohnten Se. Maäjestät der Kaiser estern nach dem Bade und der Morgenpromenade dem Gottes⸗ ienste in der evangelischen Kapelle bei, wo der Ober⸗Hof⸗
rediger Dr. Kögel die Predigt hielt Am Nachmittage fuhren e. Majestät nach maaseen 1
— In dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Köͤnigin ist seit Ausgabe der letzten Bulletins keine Veränderung eingetreten. Trotz des schleppenden Ganges der Wie⸗ derherstellung hat der Krästezustand darunter nicht gelitten, si vielmehr auf einer relativ befriedigenden Höhe erhalten; d wird voraussichtlich noch eine längere Zeit vergehen, ehe der Genesungsprozeß so durchgreifende Fortschritte gemacht haben wird, daß die Hohe Kranke auf einige Dauer die liegende Stellung Piseten kann, welche bisher nur auf halbe Stunden —— 8* Aufenthalt auf einem Tragsessel vertauscht werden
unte. Die Behandlung Ihrer Majestät ist jetzt hauptsächlich in den Händen des Leibarztes Geheimen Medizinal⸗Raths Dr. Velten. Indessen treffen der Geheime Medizinal⸗Rath Professor Dr. Busch, sowie der Professor Madelung ebenfalls noch abwech⸗ selnd zu ärztlichen Besuchen von Bonn in Coblenz ein.
Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte aufgestellte, in der ersten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für ergiebt für die 64 Bahnen, entsprechenden Monate
welche auch schon
9) Zuwiderhandlun werden, soweit nicht nach allgemeinen 2 Vorschriften höhere Strafe eintritt, gemäß 8. r. 12 des Neichs⸗
Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen
ℳ oder mit Haft
werden konnten, nachstehende Daten: (Die preußischen Staat bahnen und vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen sind dabei als ein Bahnkomplex betrachtet, weil durch die am 1. April d. Js. eingetretene veränderte Bezirks⸗ eintheilung ein Vergleich bei den einzelnen Verwaltungsbezirken nicht durchweg zu ermöglichen war.)
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im d. J. a. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852,18 km Betriebslänge) bei 48 Bahnen mit zusammen 25 515,09 km höher und 15 bei Bahnen mit zu⸗ sammen 3337,09 km niedriger als in demselben Monate des Vor⸗ jahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 45 Bahnen mit zusammen 23 819,31 km höher und bei 18 Bahnen mit zusammen 5032,87 km (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger als in demselben Monat des Vor⸗ jahres, b. beim Vergleiche der von 63 Bahnen pro⸗ visorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provi⸗ sorischen Angaben: im Ganzen (mit 28 829,06 km Be⸗ triebslänge) bei 52 Bahnen mit zusammen 25 394,57 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 3434,49 km niedriger als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 49 Bahnen mit zusammen 23 954,61 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 4874,45 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Monate des Vorjahres.
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Januar bis Ende Juni d. J.: a. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermit⸗ telten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852,18 km Betriebslänge) bei 25 Bahnen mit zusammen 17 806,59 km höher und bei 38 Bahnen mit zusammen 11 045,59 km geringer als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriecbslänge bei 21 Bahnen mit zusammen 4029,36 km höher und bei 42 Bahnen mit zusammen 24 822,82 km (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim Ver⸗ gleiche der von 63 Bahnen provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provi⸗ sorischen Angaben: im Ganzen (mit 28 829,06 km Be⸗ triebslänge) bei 35 Bahnen mit zusammen 21 158,82 km höher und bei 28 Bahnen mit zusammen 7670,24 km geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 32 Bahnen mit zusammen 19 066,84 km höher und bei 31 Bahnen mit zusammen 9762,22
m (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge)
uni
geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres.
Bei den unter Staatsverwaltung stehenden rivatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene
Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende Juni d. J. das
gesammte konzessionirte Anlagekapital 1212606 500 ℳ (409 350 900 ℳ Stammaktien, 45 450 000 ℳ Prioritäts-Stamm⸗ aktien und 757 805 600 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Län ge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 4090,22 km, so daß auf je 1 km 296 465 ℳ entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Juni d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 403 601 657 ℳ
(556 019 950 ℳ Stammaktien, 216 576 900 ℳ Prioritäts⸗ Stammaktien und 631 004 807 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi⸗
tal bestimmt ist, 6972,21 km, so daß auf je 1 km 201 314 ℳ entfallen.
— Der Anspruch auf Schmerzensgeld einer durch Verschulden eines Anderen verletzten Person gehört nach einem
Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 9. Mai d. J, im Geltungsbereiche des Preußischen Allgemeinen Land⸗
rechts zu dem freien Eigenthum derjenigen Person, welche ihn ursprünglich erworben hat, so daß er von dieser cedirt und vererbt werden kann.
— Der General⸗Lieutenant Bronsart von Schellen⸗ dorff, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Grunenfeld bei Braunsberg in Ostpreußen begeben.
Bayern. München, 22. Juli. (Allg. Ztg.) Daß die nächste Kammer der Abgeordneten zu einem großen Theile aus neuen Mitgliedern bestehen werde, war schon seit einiger Zeit vorauszusehen, man hat aber wohl kaum er⸗ wartet, daß die Kammer sogar zur Fälfte erneuert werden wird, und doch ist dies der Fall, denn es sind etwa 80 Männer gewählt worden, welchen das Mandat eines Abgeordneten zum ersten Male übertragen wurde. In den bisherigen Wahlnachrichten sind die Parteibezeichnungen vieler Gewählter theils nicht, theils in von einander abweichender Weise angegeben, in Folge dessen denn auch die Berechnungen der Stärke der einzelnen Parteien in unseren Blättern nicht vollständig übereinstimmen. Wir werden es in der nächsten Kammer auch nicht mehr, wie bisher, mit 2 oder 3 Fraktionen, sondern allem Anschein nach mit 5 bis 6 zu thun haben. Am meisten verstärkt werden die „Extremen“, die auf das Regensburger Programm Gewaählten, in den Ständesaal in der Prannerstraße einziehen, denn die Zahl derselben läßt sich schon heute auf mindestens 20 berechnen, während die Fraktion in der letzten Kammer nur aus 9 und später nur mehr aus 7 Mitgliedern bestand.
— 24. Juli. (W. T. B.) Zu dem hier stattfindenden deut⸗ schen Bundesschießen sind bis jetzt 6000 bis 7000 Schützen hier angekommen, darunter 800 Wiener Schuützen. Se. Kaiserlsche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat eine prachtvolle getriebene silberne Schale als Ehrengabe übersandt. — Die russischen Großfürsten Sergius und Paul trafen heute Morgen aus Paris hier ein und setzten nach kurzem Aufenthalte die Reise nach Salzburg und VBerchtesgaden fort. — Der Festzug der Schützen nahm bei prächtigem Wetter einen glänzenden Verlauf. Derselbe endete bei der Feldherrnhalle, in welcher sich saͤmmtliche Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, die Siaats⸗Minister, die Stadt den, sowie höhere Militär⸗ und Civilpersonen be⸗ sanden. Hier ersolgte die seierliche Uebergabe der Bundes⸗ sahne unter Ansprachen des Beigeordneten Dr. Bansch und des Rechtsanwalts Reinartz von Düsseldorf, sowie des Vor⸗
eenden des deutschen Schüͤtzenbundes, welche von dem Ersten
ürgermeister Dr. Erhardt erwidert wurden. An dem Fest⸗ bankette nahmen an 3000 Personen Theil. Das Ehrenprä dium hatte Prinz Ludwig Übernommen. Derselbe 3 die Schuützengäste. Landgerichts⸗Direktor Sterzing (Gotha)
brachte den Toast auf den König von Bayern, Bildhauer und Erz⸗ gießer Ferdinand von Miller, Präsident des 7. deutschen Bundes⸗ schießens, auf Se. Majestät den Kaiser aus. Reinartz (Düssel⸗ dorf) brachte ein Hoch aus auf den Ehrenpräsidenten Prinzen Ludwig, Bürgermeister Erhardt auf die deutschen Schüsn und Gäste, Dr. Kopp (Wien) auf München. An Se. Majestät den Kaiser und an den König von Bayern wurden Huldigungstelegramme gesendet.
Sachsen. Dresden, 24. Juli. (W. T. B.) Der König hat heute Nachmittag seine Reise nach Süddeutschland angetreten.
Württemberg. Stuttgart, 22. Juli. Die Königin von Sachsen, welche unter dem Namen einer Gräfin von Plauen heute Vormittag hier angekommen ist, hat, wie der „St. A. f. W.“ meldet, die Landes⸗Gewerbeausstellung unter der Führung des Prinzen Hermann zu Sachsen⸗Weimar mit einem Besuche bedacht. Von hier aus wird sich die Königin zum Besuche der Fürstlich hohenzollernschen Familie nach Krauchenwies begeben und von da nach Tarasp reisen, um dort die Kur zu gebrauchen.
— 25. Juli. (W. T. B.) Der König von Sachsen ist heute Vormittag hier angekommen und am Bahnhof von dem Prinzen Wilhelm, dem Prinzen von Weimar und dem Minister von Mittnacht empfangen worden. Der König wird die hiesige Landesgewerbe⸗Ausstellung besuchen und sodann nach Friedrichshafen weiterreisen.
Baden. Karlsruhe, 22. Juli. Der Kronprinz von Schweden und Norwegen ist .1 früh über Con⸗ stanz und Chur nach St. Moritz abgereist.
— Wie die ‚Karlsr. Z.“ erfährt, sind nunmehr die Be⸗ stimmungen über die Feierlichkeiten bei der Vermäh⸗ lung der Prinzessin Victoria mit dem Kronprinzen von Schweden und Norwegen und der silbernen Hoch⸗ zeit des Großherzogs und der Großherzogin festge⸗ stellt. Demgemäß würde den 18. September 1881 als Vor⸗ feier der silbernen Hochzeit Ihrer Königlichen Hoheiten eine Theatervorstellung bei festlich erleuchtetem Hause stattfinden. Den 19. werden die Hohen Gäste, die zu den kommenden Festtagen geladen sind, eintreffen. Den 20., 4 ½ Uhr, ist die Civiltrauung im engsten Familienkreise, um 5 Uhr findet die kirchliche Trauung in der Schloßkirche zugleich mit der Einsegnung des Hohen Jubel⸗ paares statt. Nach der kirchlichen Trauung ziehen sich die Hohen Neuvermählten in ihre Appartements zurück und nehmen die Glückwünsche der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ent⸗ gegen. Hierauf begeben sich der Großherzog und die Groß⸗ herzogin und die Hohen Neuvermählten in den Marmorsaal, um die Defilircour abzuhalten. Nach der Defilircour ist Fürst⸗ liche Tafel und Marschallstafel der Hofstaaten. Den 21., um 11 Uhr, ist feierlicher Kirchgang. Nach dem Gottesdienst wer⸗ den die Deputationen empfangen. Um 6 Uhr ist großes Gala⸗ diner. Abends 8 Uhr ist Galatheater zu Ehren der Neuver⸗ mählten. Den 22. September werden um 10 Uhr die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften die kunstgewerbliche Aus⸗ stellung besuchen. Um 3 Uhr findet ein großer Festzug vor dem Portal des Residenzschlosses statt. Abends 8 ½ bis 11 ½ Uhr ist großer Hofball. Den 23. ist Festball in dem Museum. Den 24. werden die Höchsten Herrschaften einer
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Juli. Der Kaiser ist gestern Abends von Ischl nach Schönbrunn zurückgekehrt. — Der Kronprinz Rudolf und die Kronprinzessin Ste⸗ phanie sind am 22. in Salzburg eingetroffen. — Der Erz⸗ herzog Albrecht ist am 21. d. M. von Kufstein in Insbruck eingetroffen und am nächsten Morgen nach Reutte gereist.
Prag, 21. Juti. In der vorletzten Sitzung des Landes⸗ ausschusses wurde das Landesbudget für 1882 festgestellt. Wie der „Pokrok“ diesbezüglich meldet, wurde das Gesammt⸗ erforderniß mit 6 777 075, die eigene Deckung mit 782 744 Fl. veranschlagt, so daß sich ein Defizit von 5 994 331 Fl. ergiebt, welches um 140 011 Fl. größer erscheint als das sür das laufende Jahr präliminirte. Im Jahre 1881 wurde zur Bedeckung des Abganges ein Zuschlag per 22 ½ Kr. auf jeden Gulden der direkten Steuern sammt Zuschlägen ausgeschrieben, zur Bedeckung des Abganges im Jahre 1882 wäre daher ein Zuschlag von 25 ½ Kr. erforderlich.
Pest, 22. Juli. (Pol. Corr.) Mit Ende dieses Mo⸗ nates beginnen im Schooße des Ministeriums verschiedene sehr wichtige Berathungen, in welchen eine große Anzahl von Gesetzentwürfen, welche dem Reichstage im Herbste unter⸗ breitet werden sollen, und in erster Reihe der nächstjährige Budgetvoranschlag — wenn auch nicht in allen Details — zur Feststellung gelangen werden. So viel ist außer Zweifel, daß in erster Reihe das Kommunikations⸗ und das Handels⸗ Ministerium wichtige Vorlagen vorbereiten: das Kommuni⸗ kations⸗Ministerium bezüglich einiger Flußregulirungsarbeiten und Vizinal⸗Eisenbahnbauten, das Handels⸗Ministerium aber bezüglich der wichtigen Frag: der Gewerbereform.
Großbritannien und Irland. London, 25. Juli. (W. T. B.) Der russische Botschafter Fürst Lobanoff ist nach St. Petersburg abgereist. 8
Nach einer Meldung der heutigen Morgenblätter sind von der Liverpooler Polizei an Bord zweier von New⸗York angekommener Dampfer 12 mit Dynamit geladene, mit einem sechsstundigen Uhrwerk versehene Höllenmaschinen ent⸗ deckt worden, welche in mit Cement gefüllte Fässer verpackt waren.
— Der „Daily News“ wird aus Lahore vom 21. ds. gemeldet, I. 5— habe die Vorposten des Emirs nach Girishk zurückgetrieben.
2 Uus Durban, 21. Juli, meldet die „A. C.“: Glaub⸗ würdiger Information zufolge entbehrt die Meldung der „Wahrheit“, daß in den Unterhandlungen der Köͤnig⸗ lichen Kommission mit den Boeren⸗Führern ein ernstes
inderniß eingetreten sei. Hier eingegangene Nachrichten aus
retoria vom 19. d. besagen, daß der Entwurf der Konvention den Vertretern der Boern unterbreitet worden und Gegenstand der Diskussion gewesen ist. Wie verlautet, wurde die Konvention mit von zwölf Artikeln, die modifizirt werden sollen, günstig aufgenommen. Die Untersuchung gegen die Mörder von itän Elliot nimmt ihren Fortgang.
Aus Adelaide, 21. Juli, berichtet man der genannten Correspondenz: Die hiesige Ausstellung wurde heute von dem Gouverneur Sir W. F. D. Jervois eröffnet.
Frankreich. Paris, 23. Juli. (W. T. B.) heutigen Ministerrathe mitgetheilte Berichte bestätigen, der
Einladung der Gesellschaft „Eintracht“ Folge leisten.
8
„Agence Havas“ zufolge, die Nachrichten von der in Tunis eingetretenen Beruhigung. — Aus Kairouan werden
Unterwerfungserklärungen gemeldet. Die Stämme, welche sich
für einen Aufstand vorbereiteten, haben ihr Vorhaben auf⸗ gegeben. wieder hergestellt, ebenso herrscht in der Provinz Konstantine vollständige Ruhe. Auch die jüngsten Nachrichten aus der Provinz Oran lauten recht befriedigend.
— Der Senat begann heute die zweite Berathung des Budgets. Fresneau von der Rechten und Bocher vom rechten Centrum unterzogen die Finanzverwaltung einer scharfen Kritik. Der Finanz⸗Minister Magnin und Varroy traten für die Finanzverwaltung ein.
25 Zöglinge der Militärschule zu St. Cyr, welche der Messe zur Feier des Geburtstages des Grafen Chambord beigewohnt hatten, wurden heute aus der An⸗ stalt entlassen und in Regimenter eingereiht, wo sie 5 Jahre lang als Soldaten zweiter Klasse dienen sollen.
— 24. Juli. Einer Correspondenz der „Agence Havas“ aus Tripolis zufolge entspräche die Haltung der lokale Behörden den von Konstantinopel gegebenen feierlichen Ver⸗ sicherungen bis jetzt nicht. Die Ausschiffung von Truppen und Kriegsmaterial werde mit einer gewissen Ostentation vor⸗ genommen, als ob man den muselmännischen Fanatismus auf⸗ reizen wolle. Das Schreiben zählt viele Fälle von Plackereien auf, welche Franzosen oder französische Schutzbefohlene von den türkischen Behörden zu erleiden hatten. Der Correspon⸗ dent glaubt, daß die Pforte von diesen Thatsachen teine Kenntniß habe und spricht die Hoffnung aus, daß sie denselben baldigst ein Ende machen werde.
Italien. Rom, 23. Juli. (W. T. B.) Die Ver⸗ handlungen der Regierung mit den Vertretern der Süd⸗ bahn sind, der „Agenzia Stefani“ zufolge, in Folge des Entgegenkommens der Minister Baccarini und Magliani be⸗ reits beendigt.
Türkei. Konstantinopel, 25. Juli. (W. T. B.) Der Sultan hat gestern den katholisch⸗armenischen Patriarchen Azarion in feierlicher Audienz empfangen.
Bulgarien. Sofia, 22. Juli. Der „Times“ meldet man von hier, der frühere Minister des Auswärtigen Zan⸗ kow und Skaviekow seien gestern früh in Plewna ver⸗ haftet worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Juli. Die Expertenkommission in Sachen der Reorganisation der Loskaufsoperationen ist, wie die „St. Petersb. Ztg.“ mittheilt, mit einer Majorität von neun Stimmen zum Be⸗ schluß gelangt, die geplanten Vergünstigungen seien ohne Ausnahme, wenn auch in verschiedenem Grade, in allen Ge⸗ bieten des Reiches zu gewähren.
Wie demselben Blatte berichtet wird, stehen erhebliche Re⸗ formen auf dem Gebiete des Preßwesens und die Aus⸗ arbeitung eines einheitlichen Gesetzes in Aussicht, das der russischen Presse ermöglichen soll, ihre Bestimmung leichter zu erfüllen, als bisher.
— 24. Juli. (W. T. B.) Das „Journal de St. Petersbourg“ bespricht den Londonerrevolutionären Kongreßund be⸗ merkt, der englische Staatssekretär des Innern, Harcourt, habe er⸗ klärt, daß er auf die bezügliche Interpellation des Deputirten Borlase nichts zu antworten habe. Harcourt übernehme, in⸗ dem er sich in dieser Angelegenheit so passiv zeige, eine große Verantwortlichkeit. Das genannte Blatt fährt fort: Wir haben unsere Meinung über die Solidarität der Regierungen bereits zu oft ausgesprochen, um jetzt nochmals auf diesen Gegenstand zurückkommen zu müssen. Die Revolutionare sind offen und verheimlichen die Mittel nicht, welche sie anzuwenden beabsich⸗ tigen. Die Konservativen aller Färbungen müssen die noth⸗ wendigen Maßregeln der Vertheidigung ergreifen.
Schweden und Norwegen. Malmö, 20. Juli. (Cöln. Ztg.) Die skandinavische Gewerbe⸗, In⸗ dustrie⸗ und Landwirthschafts⸗Ausstellung ist vor⸗ gestern hier eröffnet worden. Heute traf die Königliche Familie aus Schloß Sofiero dazu ein. Das Ausstellungs⸗ feld hat 60 000 Quadratfuß.
Dänemark. Kopenhagen, 22. Juli. (Hamb. Corr.) König Christian und der Kronprinz sind in letzter Nacht von ihrem Besuche in Malmö per Dampfschiff „Dannebrog“ nach hier zurückgekehrt.
Amerika. Washington, 24. Juli. (W. T. B.) Das Vormittags 11 Uhr über das Befinden des Präsidenten ausgegebene Bulletin sagt: Nach einer unter den Aerzten stattgehabten Konsultation wurde, einige Finger breit von der ursprünglichen Wunde entfernt, ein Einschnitt gemacht, um den Abfluß von Eiter zu erleichtern. 8
Um 1 ½ Uhr Nachmittags hatte das Fieber nachgelassen. Garsield haite etwas Nahrung zu sich genommen und war dann eingeschlummert. ö
Eine Meldung von heute Abend 6 Uhr lautet: Die gün⸗ stigen Erscheinungen dauern fort, das operative Eingreifen scheint von gutem Erfolge gewesen zu sein. 2 8
— 24. Juli, Abends. (W. T. B.) Der Staats⸗Sekretär
des Aeußern, Blaine, hat amerikanischen Vertretern im Aus⸗
lande folgende telegraphische Nachrichten zugehen lassen: Das Befinden des Präsidenten Garfield wurde gestern Mittag
hunslich schlechter, er hatte Fröste, abwechselnd mit Fieber bei
teigendem Pulse und sehr hoher Temperatur. Um 10 Uhr Abends wurden die Doktoren Hamilton und Agnew herbeige⸗ rusen. Es stellten sich darauf abermals Fröste ein, der Prästdent
hatte keinen Schlaf und war sein Befinden gegen Morgen nicht
ufriedenstellend. Um 8 Uhr Morgens fand eine Konsultation über Aerzte statt und wurde eine Operation beschlossen. Es wurde 88 .
um den Abzug des Eiters zu erleichtern. sehr günstig und war das Befinden des Prasidenten um 12 Uhr Mittags gebessert. Der Präsident wurde
geringste Klage. Wir sind voller Hoffnung.
Ueber die Entwickelun 8s eenns während der Jahre 1851—1880, über die wir nach ciner statistischen Arbeit des cidgenöfsischen Zolldepartements bereits vor cinigen Tagen einige interessante Aufstellungen mittheilten, ent nehmen wir der „N. Zürch. Ztg.“ weiter Folgendes: Der Import und Ervoer: von Thieren stellte sich
In Gabes, Sousa und Djerba ist die Ruhe
2 4 inschnitt im Rücken unter der Wunde gemacht, 8 Das Resultat war
üt Operation nicht chloroformirt, und ertrug dieselbe ohne die
des Schweizerischen Imports