Berlin, 25. Juli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol.-Präs ¼ Termine flauer, pr. Herbst 11,25 Gd., 11,30 Br. Hafer pr. Herbst Eochste Ran 6,72 Gd., 6,75 Br. Mais pr. Juli-August 6,20 Gd., 6,22 Br. Kohl- r 2 raps Pr. Mai-Juni 12 ⅛. — Wetter: Schön. — 8 Amsterdam, 25. Juli. (W. T. B.
per 100 Kilogr. ℳ 341ℳ Bancazinn 54 ½. 6”“”¹ — 8 5
Für Weizen gute Sorte 8 4 23 40 23 Amsterdam, 25. Juli. (W. T. B.) 8 5 — 4— “] “ 21 60 21 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Welzen auf Termine 4gB geringe Sorte.. . 19 89 129 unverändert, pr. November 288. Roggen loco fest, auf Ter- oggen gute Sorte. . “ 18 80 18 mine fester, pr. Oktober 197, pr. März 188. Rüböl loco 31 ½, pr. Herbst 32, pr. Mai 1882 33.
Roggen mittel Sorte. 1 3 12 Antwerpen, 25. Juli. (W. T. B.)
62,50. Rüböl behauptet. per Juli 77,00, pr. Angust 77,00, pr. September-Dezember 77,75, per Januar-April 78,50. Spiritus behauptet, pr. Juli 62,75, pr Angust 62,75, pr. September-Oktob. —, pr. September-Dezember 61,00.
New-York, 23. Juli. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 1111¼16, do. in New-Orleans 11 ½. Petroleum in New-York 7 ¾ Gd., do. in Phila- delphia 7 ½8 Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificates — D. 78 C. Mehl 5 D. 05 C. Rother Winterweizen 1 D. 26 ¼ C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 26 ¼ C., do. pr. August 1 D. 26 C., do. pr. September 1 D. 27¼¾ C. Mais (old mixed) 57 C. Zucker (Fair
Roggen geringe Sorte.. 8 20 112 Gerste gute Sorte . 16
Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte . Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt-Stroh
en! altes. Heuj neues 11““ Speisebohnen, weisse Linsen. Kartoffeln. Rindfleisch
von der Keule 1 Kilogr..
Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr.. . Hammelfleisch 1 Kilogr.. Putter 1 Kilogr.. . 8 Eier 60 Stück 3 Karpfen pr. Kilogr..
.
Barsche Schleie Bleie 1 . Krebse pr. Schock. 1“” Pest, 25. Juli. (W. T. B.)
bäeTb
lIIiIII18S8I18I
ꝙε —SPSSSbobobdbohheh
60 60
Lrodnktenmarkt. Weizen loco flan. 5—– 10 billiger, auf
Petroleummaxkt.
15 weiss, loco 18 ½ bez. u. Br., pr.
16 8 Antwerpen, 25. Juli. 15 Getreidemarkt. Roggen flan. London, 25. Juli. Getreidemarkt. Hafer fester, Erbsen 1 sh. theurer. London, 25. Juli.
An der Küste angeboten
—
88*
Lieferung 6 d. Glasgow, 25. Juli.
Bradford, 25. Juli. Wolle fest. gute Nachfrage, Paris, 25. Juli. (W. T. Rohzucker 880
Paris, 25. Juli.
20 Produktenmarkt.
3 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1
28,60, [Cktober. 9 Marques. 63.00.
(Schlussbericht.)
13 9 19 ½ Br., pr. Septbr.-Dezember 20 Br. 8 (W. T. B.) (Schlussbericht.) Hafer ruhig. Gerste still. (W. T. B.) . (Schlussbericht.) Weizen ruhig amerikanischer Mais ½¼ — ½ sh., runder
(W. T. B.)
Wolkig. — Havannazucker Nr. 12. 25 ½. Liverpool, 25. Juli. (W. Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für
Spekulation und Export 1000 B.
kanische September-Oktober-Lieferung 65 16, November-Dezember
(W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 5 d. bis 47 sh. 4 d. (W.
loco ruhig, Znckerweichend, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 80,80. pr. August 76,10, pr. September 67,60, pr. Oktober-Januar 64,00.
(W. T. B.) 1ö Weizen ruhig, pr. Aug. 28,10, pr. September-Oktober 28,75, pr. September-Dezember Mehl ruhig, pr. Juli 68,00. pr. Septbr.-Dezember. 9 Marqnes.
Raffnirtes, Type August 18 ½ Br., pr. September Ruhig.
Weizen
refining Muscovados) 7 ⅜. Wilcox) 12 ½, do. Fairbanks 12 ¼, do. Rohe & Brothers 12, Speck (short clear) 9 ¾˖ C. Getreidefracht 4 ½.
Kaffee (Rio-) 11 ¼. Schmalz (Marke
weichend.
stetig,
9 Weizenladungen. — I. Qualität.
Ruhig.
Wetter: T. B.) III. Qualität.
Sich bessernd. Middl. ameri-
I. Qualität.
815 Garne stetig, ruhig, Stoffe ruhig.
B.) à 63,00. Weisser
62,75
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieceh- hofs vom 25. Juli 1881. dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).
Rinder (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 1503 Stück. Féette: 118, Qualität. Gut genährte: 82 ℳ IV. Qualität. Magere: 68 ℳ
Schweine (Durchschnittspreis für 100 kg): Stůück. I. Qualität. Englische etc.: 116. II. Qnalität. Bakony: 110. Landschweine: 106 ℳ IV. Qualität. Russen: 100 ℳ
Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 1090 Stück. Schwere: 1,10 ℳ II. Qualität.
Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Anftrieb 40405 Stück. I. Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns etc.: 1,20 ℳ, b. Andere: 0,90 ℳ, II. Qualität. Magere, Weide- vieh: 0,40 — 0,62 ℳ
Auftrieb und Marktpreise nach
II. Qualität. Halbfette: 102. III. Auftrieb 4796
a. Schwere: 112 ℳ, b. Leichte:
Leichte: 0,80 ℳ
und Merz-
Juli 27,80, pr. 9. Au
pr. August 67,25, pr. Sept.- 18.
gust: Pul.
Generalversammlungen.
verfabrik Rottweil-Hamburg. Ord. Gen.-Vers. zu Rottweil.
Thüringische Apolda.
Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. zu
Theater.
Krolls Theater. Mittwoch: Die Zauberflöte. Vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillan⸗ ter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Concert. Tirigenten: Herren Kéler⸗Béla — SSe Anfang des Concerts 5, der Vor⸗ tellung 6 ½ Uhr. .“
Krolls Etablissement. Rittersaal: King⸗Fu.
National-Theater. Mittwoch: Im pracht⸗ vollen Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der berühmten Original⸗Zigeuner⸗ kapelle Farkas Mör und der Hauskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Wie⸗ ner Nachtigallen Geschw. Reichmann und der Tyroler Gesellschaft Rainer. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Einen Jux will er sich machen. Posse in 4 Akten von J. Nestroyv. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Fünf⸗ tes Volksfest. Im Sommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Kapellen des 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiments und des Königlichen Cadetten⸗ Corps, unter Leitung der Königlichen Musik⸗Direk⸗ toren Herren Baumgarten und Herold. Auftreten der Tyroler Gesellschaft L. Rainer jun., der Ge⸗ schwister Rommer und des Tenoristen Hrn. Ignaz Conradi. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Im Theater: Auf allgemeines Verlangen, zum 220. Male: Der Rattenfänger von Hameln. Halbe Theater⸗Kassenpreise: I. Parauet 1 ℳ u. f. w. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag: Die Herren Eltern. — Doppel⸗ Concert u. s. w.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ottv Freiin von Rosenberg mit Hrn. Lieutenant von Wallenberg (Klötzen —- Ma⸗ rienwerder).
Verehelicht: Hr. Seconde⸗Lieutenant Magnus von Eberhardt mit Frl. Clara von Kalitsch (Ber⸗ lin — Dobritz in Anhalt). — Hr. Lieutenant Ha⸗ rald Graf Groeben mit Frl. Martha von Larisch (Berlin— Frankfurt a. O.). — Hr. Oberst⸗Lieute⸗ nant a. D. von Cranach mit Frl. Louise Gräfin Brockdorff (Darmstadt). — Hr. Premier⸗Lieute⸗ nant und Brigade⸗Adjutant Fritz von Jagwitz mit
ßrl. Blanche Houble⸗Murray (Darnhall in Schott⸗ and).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major von Graberg (Posen).
Gestorben: Verw. Frau General Rosalie von Grieszheim, geb. von Knebel⸗Döberitz (Potsdam). — Hr. Seconde⸗Lieutenant Alfred von Geyso (Schwedt a. O.. — Hr. Major z. D. August von Lewinski (Sagan). — Frau Schloß⸗Haupt⸗ mann Emilie von Wurmb, geb. von Selchow (Schloß Groß⸗Furra).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
126072- Oeffentliche Zustellung.
Nr. 5100. Die Ehefrau des Ludwig Huber, Hedwig, geb. Berger, von Zell, vertreten durch An⸗ walt Neumann dahier, klagt gegen ihren Ehemann, z. Zt. an unbekannten Orten, auf Vermögens⸗ absonderung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Freiburg auf
den 20. Oktober 1881, Bormittags 8 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen hbei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Freiburg, den 21. Juli 1881.
Der Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Landgerichts: Dr. Harden.
9 6 7 12867] Aufgebot.
Der Kaufmann FH hier hat zur Er⸗ langung eines Ausschluß⸗Erkenntnisses behufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuche das Aufgebot
der gegenwärtig als Garten benutzten am Oelse⸗
bach gegenüber der hiesigen Bleich⸗ und Appretur⸗
Anstalt belegenen Baustellen der abgebrochenen
Häuser Nr. 359, 360, 361, Greiffenberg a. Q., nach den Vorschriften des Gesetzes vom 7. März 1845 beantragt.
Als letzter Eigenthümer ist im Grundbuch einge⸗ tragen bei Nr. 359 der Tagearbeiter Gottlieb Baver, bei Nr. 360 und 361 der Kaufmann und Senator Peter Heinrich Weiß.
Es werden hiernach alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den
18. November 1881, Vormittags 11 ½ Uhr, im neuen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Aus⸗ bleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf diese Grundstücke präkludirt werden und ihnen des⸗ halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.
Greiffenberg a. Q., den 9. Juli 1881.
Kgsnigliches Amtsgericht.
3
29 1266880 Bekanntmachung. Nachstehende Hypothekenurkunden:
1) der Geschwister Emma, Gustav und Otto Neubacher zu Messeden über 2475 ℳ, einge⸗ tragen im Grundbuch des Bauerguts Messe⸗ en Nr. 2, Abtheilung 3 Nr. 2, auf Grund
Vertrags vom 30. Juni und 20. Juli
Perrey zu Stehlischken über 80 Thaler, eingetragen im Grundbuche der Eigenkathe Schilleningken Nr. 88, Abthei⸗ lung 3 Nr. 2, auf Grund des Vertrages vom
24. April 1856
sind durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom
12. Juli 1881 für kraftlos erklärt, die erste Urkunde
zum Zwecke der Ausfertigung einer neuen.
Stallupönen, 12. Juli 1881. Königliches Amtsgericht.
— . 8 avid TLaäabid
g90 1266902 Bekanntmachung.
In Sachen betreffend das Aufgebot des von dem Bäckermeister Dinse hier gefundenen Ringes ist der am 25. September d. J. an hiesiger Gerichtsstelle zur Anmeldung etwaiger Rechte und zum Erlaß des Ausschlußurtheils anstehende Termin auf den 2 epeeasser d. Js., Vormittags 10 Uhr, verlegt.
Neuwarp, den 22. Juli 1881.
Königliches Amtsgericht.
[26683¹1 LE1““ In Sachen, betreffend das auf Antrag der Möl⸗ ler'schen Erben und des Gastwirths Schultz aus Artlenburg wegen der auf der früher Hauenschild⸗ schen, jetzt Schultz’schen Stelle ingrossirten und noch nicht gelöschten 3 Hypotheken erlassene Aufgebot erschien: 8 vorgelesen, genehmigt und ist folgender Ausschlußbescheid erlassen und sofort öffentlich verkündet: „Da Ansprüche an die im Aufgebote vom 6. April d. J. gedachten, von dem weiland Lan⸗ desökonomie⸗Kommissär Friedrich Wilhelm Hauenschild unter dem 5. Februar 1844, 1. Fe⸗ bruar 1847 und 21. März 1866 über respektive 1259 Thlr., 3000 Thlr. und 1500 Thlr. aus⸗ gestellten und ingrossirten Obligationen überall nicht angemeldet sind, so werden dem gestellten räjudize gemäß, die drei gedachten Obliga⸗ tionen damit für kraftlos erklärt. Lüneburg, den 12. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. III. gez. A. Keuffel.“ Beglaubigt: Schaper,
Sekretär.
—
[26721]
Verkündet am 22. Juli 1881. Boehm, Gerichtsschreiber. 1 Im Namen des Königs! 6 Auf den Antrag des Rechtsanwalts Fuisting zu Jauer als Kurator der unbekannten Betheiligten der Post Abtheilung III. Nr. 3 Skohl Nr. 1, welche bei der Zwangsversteigerung dieses Grundstücks mit 42 ℳ 72 ₰ zur Hebung gelangt ist, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jauer durch den Amts⸗ richter Oswiecimski für Recht: daß alle unbekannten Interessenten mit ihren An⸗ sprüchen an die Spezialmasse der Kaufgelderhebung der Post Abtheilung III. Nr. 3 aus der Zwangsver⸗ steigerung von Skohl Nr. 1 auszuschließen, das über diese Post lautende Hypothekeninstrument kraftlos zu erklären, die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gebühren und Auslagen des Kurators aus Spezialmasse zu entnehmen.
[26779] . Geschehen vor Königlichem Amtsgerichte Hannover, Abtheilung 16,
am 12. Juli 1881 in öffentlicher Sitzung.
2 Gegenwärtig: Anmetsgerichts⸗Rath Jordan. Gerichts⸗Assistent Brecke.
8 In Sachen 8 b betreffend Zwangsversteigerung des zu Hannover an der Heisenstraße sub Nr. 3 belegenen und im Hypo⸗ thekenbuche für Schloßwende Fol. 303 beschriebenen Bürgerwesens
8 1b K. 41/81 erschienen auf Aufruf nach 11 ½ Uhr: 8
ꝛc. ꝛc. “
Termin zur Einzahlung des Kaufpreises und zum weiteren Verfahren, insbesondere zur Vertheilung des Erlöses, wird auf:
Donnerstag, den 22. September 1881,
Vormittags 11 Uhr, anberaumt.
Zu diesem Termine werden Käufer unter Hinweis auf §. 10 der Kaufbedingungen, Gläubiger und Schuldner unter der Verwarnung geladen, daß im Ausbleibungsfalle ihre Ansprüche bezw. Einwendun⸗ 58 der Vertheilung des Erlöses unberücksichtigt bleiben.
Verkündet. Beglaubigt: (gez.) Jordan. Beglaubigt. 8 Brecke, Gerichtsschreiber.
Vorstehende Ladung wird dem Schuldner, Maler Georg Dietrich, früher zu Frankfurt a. M., jetzt en Aufenthaltsorts öffentlich hiermit zu⸗ gestellt.
Hannover, den 20. Juli 1881.
1u Brecke,
Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts Hannover.
Abth. 16. — * Verkündet am 30,. Juni 1881. Ztieziorowsli, Gerichtsschreiber.
b Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Grundbesitzers Johann Laskowsli aus Soczien erkennt das Königliche Amts⸗ gericht III. zu Lyck durch den Amtsgerichtsrath Kuhr:
da der Antragsteller den Verlust der nachstehend
bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum
Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da das
Aufgebot nach den Gesetzen zulässig ist;
da das Aufgebot durch Anheftung an die Ge⸗
richtstafel, sowie durch Einrückung in Nr. 18 des
öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt bekannt ge⸗ macht ist,
da weder in dem Aufgebotstermine vom 30.
Juni 1881, noch seitdem Rechte Dritter auf die
Urkunde angemeldet sind und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht:
Das über die im Grundbuche des Grundstücks
Soczien Bd. I., Bl. Nr. 15. Abtheilung III.,
eingetragenen:
Nr. 1 ursprünglich 50 Thaler 9 Pf., noch
44 Thaler 6 Sgr. 10 Pf. Erbtheil der Eva,
Nr. 2 ursprünglich 50 Thaler 9 Pf., noch
44 Thaler 6 Sgr. 10 Pf. Erbtheil des Mathes,
Nr. 3 ursprünglich 50 Thaler 9 Pf., noch
““
[26682]
12
44 Thaler 6 Sgr. 10 Pf. Erbtheil des Woytek
Geschwister Witt, auf Grund des Erbrezesses
vom 14. Dezember 1827 gebildete Dokument
wird für kraftlos erklärt und die Kosten dem
Antragsteller auferlegt. b Kuhr.
8 Buchal zu
Grottkau
126688] Im Namen des Königs! dessen Ehefrau Ernestine Seiffert zu Nieder⸗ des Grundbesitzers Maurers von hier für Recht: Tharnau in Abtheilung III. Nr. 7 auf Grund der orderung von 49 Thlr. nebst Zinsen wird für kraft⸗
a. auf die in Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗
von da auf die Trennstücke Blatt 43, 44 und Lichtenberger Aecker aus der gerichtlich geneh⸗ den Johann Langner eingetragen gewesenen und gelangten Ausstattungsmasse per 9,15 ℳ,
Die Kosten fallen den Antragstellern nach Ver⸗ [26880] 8 Hubert wohnenden Eheleuten Wirth und Ackerer
Hebenstreit, F
Auf den Antrag: “
1) des Gärtnerstellenbesitzers Joseph Seiffert und A56 des Carl Boithmannsdorf,
3) des hierzu bestellten Pflegers Rechtsanwalt Wolff
erkennt das Königliche Amtsgericht zu
durch den Amtsgerichts⸗Rath Steuer
1) das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstücke des Joseph Seiffert Nr. 30 Nieder⸗ Verhandlung vom 7. Juni 1850 für den Gärtner Joseph Pohl aus Endersdorf eingetragene Darlehns⸗ los erklärt,
2) diejenigen unbekannten Interessenten, welche stücks Blatt 17 Boithmannsdorf aus der Ur⸗ kunde vom 18. Dezember 1818 eingetragene und 45 Boithmannsdorf übertragene Darlehnsforde⸗ rung der Geschwister Johann Nepomuk und Josef Habich zu Boithmannsdorf per 9,15 ℳ,
.auf die in Abtheilung III. Nr. 2 auf Blatt 12
igten R üti 22. Mai 1 „ 9 2 8 — 5 füß migten Repartition vom 26. Mai 1851 für bei der nothwendigen Subhastation des Grund⸗ stücks Blatt 12 Lichtenberger Aecker zur Hebung Ansprüche erheben wollen, werden mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen. hältniß zur Last.
Verkündet am 12. Juni 1881.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Landgerichts zu Cleve vom 5. Juli 1881 wurde zwischen den zu St. Carl Buscher und Hendrika, geb. van de Laak, ohne Stand, vollständige Gütertrennung ausgesprochen.
. 7 . 2 Gerichtsschreiber des Landgerichts. 1
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion zn Han⸗ nover. Es soll die Lieferung von: 130 Satzachsen, 260 Stück Tragfedern und 315 Stück Spiralfedern, für Personen⸗, Gepäck⸗ und Viehwagen, vergeben werden. Termin: Dienstag, den 9. August d. J., Vormittags 10 Uhr. Bedingungen sind gegen Einzahlung von 2 ℳ vom unterzeichneten Büreau zu beziehen. Hannover, den 25. Juli 1881. Maschinentechnisches Burcau.
Submission von alten Werkstatts⸗Mate⸗ rialien. Die an den Hauptwerkstätten Buckau, Stendal, Halberstadt, Potsdam und Berlin ange⸗ sammelten alten Werkstatts⸗Materialien, als Eisen, Stahl, Kupfer, Roth⸗ und Weiß⸗Guß, Messing, Zink, Tuch, Plüsch, Glas ꝛc. sollen verkauft werden. Die Bedingungen, sowie die Nachweisung, aus welcher die zu verkaufenden Quantitäten zu ersehen sind, liegen in dem diesseitigen General⸗Büreau, Fürsten⸗ straße 1—10, und dem Materialien⸗Büreau, Fürsten⸗ wallstraße 10, zur Einsicht aus und können auch von dem General⸗Büreau auf portofreie Anfragen gegen Erlegung von 50 ₰ bezogen werden. Die Eröffnung der mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf von alten Werkstatts⸗Materialien“ versehenen, fran⸗ kirt und verschlossen bis spätestens zum 12. August er., Mittags 11 Uhr, an das Materialien⸗Bürcau einzureichenden Offerten findet daselbst in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten statt. Magdeburg, den 19. Juli 1881. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
König
v““
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
111“
—
Alle Nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
V 2 98 sser Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberförster von Minckwitz zu Zeitz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Förster Hoffmann zu Chacobsee im Kreise Lübben, dem Förster a. D. Müller zu Neudamm, dem Förster a. D. Wernicke zu Driesen, früher zu Hubachtstheerofen im Kreise Friedeberg N. M., dem evangelischen Schullehrer, Organisten und Küster Eggerichs zu Mara im Kreise Aurich, dem Regierungs⸗ boten a. D. Ulrich zu Cassel und dem herrschaftlichen Kutscher Kern zu Gurschen im Kreise Fraustadt, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Steuermann Kaiser zu Neuwied die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Ober⸗Regierungs⸗Rath Herr⸗ mann im Staats⸗Ministerium des Innern, zur Zeit stell⸗ vertretender Bevollmächtigter beim Bundesrathe, den Rothen
Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den seitherigen Konsul in St. Petersburg, Legations⸗
Rath Brauer, zum Wirklichen Legations⸗Rath und vor⸗
tragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen. 8
““
d die Bezeichnung des Ra mgehaltes der Schankgefäße. Vom 20. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 8 König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was solgt: Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen ꝛc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast⸗ und Schankwirthschaften dienen, müssen mit einem bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Nähe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Liter⸗ maß versehen sein. Der Bezeichnung des Sollinhalts be⸗ darf es nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter
beträgt.
Per Strich und die Bezeichnung müssen durch Schnitt, Schliff, Brand oder Aetzung äußerlich und in leicht erkenn⸗ barer Weise angebracht sein. 88
Zugelassen sind nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maßgröße entspricht, welche vom Liter auf⸗ wärts durch Stufen von ½ l, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind zugelassen Gefäße, deren Sollinhalt ¼ 1 beträgt.
Der Abstand des Füllstrichs von dem oberen Rande der Schankgefäße muß . 8 8 a. bei Gefäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren
angebracht, zwischen 2 und 6 cm, b. bei anderen Gefäßen zwischen 1 und 3 cm betragen. eer Maximalbetrag dieses Abstands kann durch die zu⸗ ständige höhere Verwaltungsbehörde hinsichtlich solcher Schank⸗ gefaße, in welchen eine ihrer Natur nach stark schäumende lüssigkeit verabreicht wird, über die vorstehend bezeichneten renzen hinaus festgestellt gö 8
Der durch den Füllstrich begrenzte Raumgehalt eines “ darf 1 a. Gefäßen mit verengtem Halse höchstens ¼12, b. bei anderen Gefäßen höchstens 1¼ geringer sein als der Sollinhalt.
Gast⸗ und Schankwirthe haben gehörig gestempelte Flüssig⸗ keitsmaße von
einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße eigneten Einzel⸗ oder necit N Han bereit zu halten.
Gast⸗ und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vor⸗ schriften zuwiderhandeln, werden mit G.ner. bis zu ein⸗ hundert Mark oder mit Haft bis se vier Wochen bestraft. Gleichzeitig ist auf Einziehung der vorschriftswidrig befundenen Schansgesbße zu erkennen, auch kann die Vernichtung derselben ausgesprochen werden.
g. 6. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf festverschlossene Kersieoelte, verkapselte, festverkorkte u. G w.) Flaschen und rüge, sowie auf Schankgefäße von ½ 1 oder weniger nicht Anwendung
ge⸗
“
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer bgenpimdigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. “““
Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881.
(L. S.) Wilhelm. von Boetticher. 8 G Bekanntmachung.
Nachdem die von der Königlich preußischen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse für das Etatsjahr 1879/90 gelegten Rechnungen über die Einlösung der vom vormaligen Norddeutschen Bunde ausgegebenen Schuldverschreibungen der Anleihe vom Jahre 1870 und der vom Deutschen Reiche ausgegebenen Schatz⸗ anweisungen vom Bundesrathe und vom Reichstage dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten, nach⸗ stehend bezeichneten Bundes⸗ bezw. Reichsschulden⸗Dokumente, deren Littern, Nummern resp. Serien und Beträge durch unsere Bekanntmachung vom 23. Oktober 1880 veröffentlicht wurden, heute im Beisein von Kommissarien der Reichs⸗ schulden⸗Kommission und unserer Verwaltung durch Feuer vernichtet worden, nämlich:
1) Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1970. . (Sthck aber 300 ℳ
2) Unverzinsliche Reich⸗ . schatzanweisungen von 1878 Ser. XLIV. bis XLIX., von 1879 Ser. I. bis XIII., XVI. und XVII., XX. bis XXVII. b 8 und IXI.— „ 133 032 000 „
zusammen 10 177 Stück öͤber 133 032 300 ℳ Dies wird nach der Bestimmung im §. 7 des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundesgesetzblatt S. 339) und im §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Preuß. Ges. Samml. S. 57) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 26. Juli 1881. Reichsschulden⸗Verwaltung. Hering. Merleker.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Polizei Assessoren Held zu Stettin und Wenzig zu Danzig zu Polizei⸗Raäthen zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 12. Juni d. J. genehmige Ich, daß der zur Deckung der Kosten für den Erwerb des inner⸗ halb des Kreises Rosenberg belegenen, zum Bau der Marien⸗ burg⸗Mlawkaer Eisenbahn erforderlichen, unentgeltlich abzu⸗ tretenden Grund und Bodens nicht verwendete Theil der durch Mein dem Kreise Rosenberg verliehenes Privilegium vom 23. Juni 1873 genehmigten Anleihe von insgesammt 35 000 Thlr. oder 105 000 ℳ mit noch 52 800 ℳ zu dem vom Kreise Ro⸗ senberg beschlossenen Bau einer Chaussee von Riesenburg im Kreise Rosenberg nach Germen im Kreise Marienwerder Ver⸗ wendung finde. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Bad Ems, den 17. Juni 1881.
Wilhelm. Der Minister des Innern. ewerbe: Im Allerhöchsten Auftrage: von Boetticher. Maobach. Bitter. von Puttkamer. An den Minister für Handel und Gewerbe, den Minister
der öffentlichen Arbeiten, den Finanz⸗Minister und den Minister des Innern.
Für den Minister für Handel und
8 BUBWUeees“ eesselertitans auf den Inhaber lautender Stadt⸗ An &
eihescheine der Stadt Gollnow im Betrage von 60 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Vertretung der Stadt Gollnow in der gemeinschaft⸗ lichen Sitzung des Magistrats und der Stadtverordneten am
29. November 1880 1 30. Dezember 1880 bezw. 3. Januar 1881 beschlossen hat, die zur
Betheiligung an dem Ill. Damm Colberfer Eisenbahnunternehmen
derc Zechnans von 60 000 ℳ Stammaktien men Mittel
im f 4 zu beschaffen, wollen Wir auf den An⸗
trag der Stadtvertretung:
8 zu diesem Zwecke auf jeden ber lautende, mit Zinsscheinen
verse Seitens der Glaͤubiger unkündbare seihescheine im ge von 60 000 ℳ ausstellen zu dür
da sich hier
f weder im 8 der Gläubiger 8 der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, t des §. 2 des Gesetzes vom
17. i 1833 sstell von cheinen zum Betrage von 1ec, Sen Enneeen ne e H eceben A tten
10 000 ℳ zu 1000 ℳ 109090 „ 500 „ 1111858 zusammen 60 000 ℳ u“ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom 1. April 1881 ab mit wenigstens einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges ö“ Unsere landesherrliche Genehmigung er⸗ theilen. ie Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wir⸗ kung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor⸗ gegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 1. Juli 1881. (L. S.) Wilhelm. Für den Minister für Handel und Gewerbe: von Boetticher.
Bitter. von Puttkamer.
Regierungsbezirk Anleiheschein der Stadt Gollnow . te Ausgabe Bowustabe Nr.... über Mark Reichswährung.
1. Juli 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom 188. Nr.. .Seite.. und Gesetz⸗Samm⸗ Seite ... laufende Nr....)
Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Stettin ge⸗ nehmigten Beschlusses der städtischen Behörden vom 29. November bezw. 30. Dezember 1880 und 3. Januar 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 60 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Gollnow Namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Dar⸗ lehnsschuld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt wor⸗ den und mit 4 ½ % jährlich zu verzinsen ist. 3
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1882 bis spätestens 1920 einschließlich, aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin und dem in Gollnow erscheinenden Lokalblatt. Gebht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Stettin ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 4 ½ Prozent jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schusdverschreibung bei der Kämmereikasse zu Gollnow und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren
älligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ cheine wird der Betrag vom Kapital absezogen. Die ge⸗ kündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig gewor⸗ den, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗ prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗ gesetz⸗Blatt Seite 83), beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungs⸗ esetzes n Pescee Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. mml. Seite 281). b 8
Zinsscheine 2 weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der viersährigen Verzährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an⸗
eldeten und 82 dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen
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Mns Fssen Sealbverschrribung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1891 gusgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfsährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgalbe einer neuen Reihe von Zinsscheinen bei der Kämmereikasse in Gollnow Ablicferung der der älteren Zinsscheinreihe beige⸗
druckten sung. Beim Lersaste der Anweisung erfolgt die Aus⸗
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Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom