. —,
aauch dann, wenn Rindvieh von außerhalb der Zone in dieselbe
§. 10. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb der im §. 5 bezeichneten Kreise zum Zweck des Verkaufs aufgetrieben wird und in einem anderen Kreise als dem⸗ jenigen des Marktortes seinen Standort hat, darf die Zulässig⸗ keit der Verladung auf der Eisenbahn von dem Landrath des Standorts im Voraus bescheinigt werden. Dieselbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausgestellten Ur⸗ sprungs⸗Atteste zu vermerken und darf demnächst der vorge⸗ schriebene Erlaubnißschein von dem Landrath des Marktorts ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besitzer des Ursprungs⸗Attestes binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande oder Vieh⸗Revisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (§. 12), zur Berichtigung des Viehregisters zurückzureichen. Dieser hat demnächst das Attest dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu übersenden (§. 23).
III. Hornbrandzeichen.
§. 11. Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn ver⸗ sendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Monaten, und zu dessen Verladung nach den vorstehenden Bestimmungen ein Erlaubnißschein erforderlich wird, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei dessen Fehlen auf dem linken zu versehen, welches den Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welchem das Rind herstammt, sowie die Nummer angiebt, unter welcher dasselbe in dem Erlaubniß⸗ schein bezeichnet und aufgeführt ist. Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ist dann dieser Mangel in dem Erlaubniß⸗ chein zu bemerken. Das Brandzeichen kann unmittelbar vor der Verladung
von dem dieselbe beaufsichtigenden Thierarzt dem Rinde auf⸗
gedrückt werden. IV. Rindvieh⸗Kontrole. §. 12. In den Kreisen Poln.⸗Wartenberg und Namslau (und zwar in letzterem in den Amtsbezirken Drophkau, Brzezinke, Skorischau, Groß⸗Butschkau, Buchelsdorf, Groß⸗ Hennersdorf, Lorzendorf, Reichen, Strehlitz und Wallendorf) sind nach dem anliegenden Formular II. für jeden Guts⸗, Gemeinde⸗ und Stadtbezirk Rindvieh⸗Register in zwei Exemplaren anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. 1 §. 13. Diese Register haben die Orts⸗ und Gutsvorsteher auszustellen und nach den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplar verwahren, liegt im Bereich der Amtsbezirke die Prüfung und Feststellung der Register ob. Wo die Ortsvorstände der deutschen Sprache nicht mächtig, der sonst nach dem Urtheil der Aufsichtsbehörde nicht völlig efähigt sind, hat die Anstellung von Vieh⸗Revisoren zu er⸗ olgen, welche vom Landrath ernannt werden. §. 14. In die Register ist nach Anleitung des Formu⸗ lars der gesammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Gemeindemitgliedes einzutragen, desgleichen jeder Ab⸗ und Zugang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers, insofern der Kauf oder die Erwer⸗ bung, resp. der Verkauf nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist dies gleichfalls zu vermerken. Ebvbenso ist in die Register einzutragen, wenn für das be⸗ treffende Thier ein Ursprungsattest (cfr. §. 19 sequ.) aus⸗ ggestellt wird. §. 15. Jeder Vieh haltende Wirth ist verpflichtet, alle Veränderungen in seinem Viehstande dem Ortsvorstande resp. Vieh⸗Revisor innerhalb 24 Stunden zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem Amtsvorsteher die Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welcher das in seinem Besitz be⸗ sindliche Register hiernach berichtet. Kälber sind spätestens vier Wochen nach der Geburt an⸗ zumelden. §. 16. Die Führung der Register von Seiten der Orts⸗ vorstände resp. der angestellten Revisoren auf dem Lande unter⸗ iegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche zur Unterstützung in dieser Thätigkeit die Gensd'armen des Bezirks equiriren dürfen, sowie überall der außerordentlichen Revision er Grenz⸗ und Kreis⸗Thierärzte, der Letzteren bei Gelegenheit ihrer Dienstreisen. Jede stattgehabte Revision ist im Register u vermerken. Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehregistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. .17. In allen Stadt⸗, Guts⸗ und Gemeindebezirken, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlächtern und Viehhändlern Viehbücher zu füh⸗ ren, in welche jedes von ihnen angekaufte, zum Schlachten be⸗ timmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzu⸗ tragen ist. Binnen 24 Stunden nach bewirkter Einstellung in einen Revisionsbezirk ist dem Ortsvorstande resp. Vieh⸗Revisor unter Ueberreichung der Ursprungsatteste oder sonstigen Legitimationsscheine davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm n derselben Frist die erfolgte Schlachtung oder der Wieder⸗ verkauf anzuzeigen. „Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im 5§. 16 bezeichneten Beamten. §. 18. Für den Bereich der der Grenze naheliegenden Distrikte bleibt vorbehalten, wenn die dahin gehörigen Orte überwiegend aus isolirt belegenen Selhen (Ausbauten) bestehen, die Anlegung besonderer Viehbuüͤcher für jede Vieh haltende Besitzung neben dem gemeinschaftlichen Viehregister Se, behal enso wird die Anordnung vor ten, daß in den⸗ selben Bezirken sich die Amtsvorsteher die Ab⸗ und Zu⸗ gänge von Rindvieh behuss besserer Kontrole gegenseitig mittheilen. 8 1 8 V. Ursprungsatteste. Transport von Rindvieh auf Landwegen. g. 19. Innerhalb der Zone, binnen welcher nach vor⸗ stehenden Bestimmungen Rindvieh⸗Register anzulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Hornbildung) über die Grenze einer Stadt⸗ oder Dorffeldmart treibt, ein nach dem Formular III. ausgefertigtes Ursprungsattest besitzen, also
eintritt. Diese Atteste, welche die Ortsvorstände, resp. Vie Revisoren in deutscher Sprache zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben, bestätigen die Amtsvorsteher ihrem ganzen Inhalt nach ebenfalls mit Siegel und Unter⸗ schrift. Den Letzteren ist vorbehalten, in einzelnen n vor G —₰ Bestätigung die Vorprüfung durch den Gensd’armen zu verlangen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt und unter⸗ liegt deren Verwendung der Kontrole.
g. 20. Für Rindvieh, welches auf Märkten aufgetrieben Zei
Ursprungsatteste erforderlich und zwar auch dann, wenn das⸗ selbe am Markt zugleich seinen Standort hat.
§. 21. Die Ursprungsatteste sind unter Angabe des Trans⸗ porteurs und Zwecks, und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form von Kollektiv⸗ Attesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits⸗, Züch⸗ tungs⸗ oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf⸗oder Stadt⸗ feldmark geführt wird. Dort, wo es üblich ist, Rindvieh zu Feldarbeits⸗ und sonstigen Spanndiensten zu benutzen, bleibt vorbehalten, die Bestimmungen, für solche Fälle Ursprungs⸗ Atteste zu erfordern, vollständig außer Kraft zu setzen.
§. 22. Für den Bereich der an der Grenze mit Rußland nahe liegenden Bezirke bleibt die Anordnung vorbehalten, daß alles Rindvieh, welches außerhalb der Dorflage betroffen wird, durch Ursprungsatteste (§. 21) zu legitimiren sei.
.23. Im Falle des Ankaufs eines Rindes und dessen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beab⸗
sichtigten, aber unterbliebenen Verkaufs auf Märkten muß das ausgestellte Ursprungsattest innerhalb vierundzwanzig Stunden nach der Ankunft, beziehentlich Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande resp. Revisor zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt resp. zurückgegeben werden. Dieser hat die Atteste dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu überreichen. Die Vernichtung darf nicht vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Die Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht abgelaufen ist.
§. 24. Zur Nachtzeit und zwar in den Monaten vom 1. Oktober bis 1. April von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr
und in den übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr ist in der Zone, in welcher die Rindviehkontrole ein⸗ geführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die Feldmark⸗ grenze auf Landwegen verboten.
§. 25. Alle vorstehend den Amtsvorstehern übertragenen
dienstlichen Geschäfte liegen in den Städten den städtt Polizeibehörden ob. 8 städtischen
Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. August 1881
in Kraft.
Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des
§. 328 des Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsges. Bl. S. 95).
Breslau, den 12. Juli 1881. Königlicher Regierungs⸗Präsident. von Juncker.
Rindvieh⸗Register . Amtsbezirk.
. ten
Nr. 1.
.. unter Nr...
Hier ist das Geschlecht,
zeichen einzutragen.
Eis enbahnstation
und wird erst dann zuläs stehende Attest ausgestellt worden ist.
r vorstehende Erlaubnißschein verliert mit dem .. seine Gültigkeit,
erfolgt sein muß. C11“
so daß bis zu diesem Ta e die Ve ladung
. . erfolgt, unter Nummer . . der Kontrole eingetragen und die Thiere von einer anderen Eisen⸗ bahnstation nicht übernommen worden sind, bescheinigt.
Der Stations⸗Vorstand.
Aufgestellt am
Formular I.
die Erlaubniß ertheilt, die nachstehend bezei neten w..... Stück Rindvieh, welche in dem ddh ezeich von .eingetragen sind, und zwar:
Farbe und Abzeichen na nhalt des Ursprungsattestes, sowie das Seüegenag
. Eventuell hat das letztere der die Verladung überwachende Thierarzt nachzutragen.)
Zugtencht tzird beschein ur v zu er h wird bescheinigt, daß das vorbezeichnet Vieh die letzten vier Wochen im Kreise 1 hee
Die Verladung hat unter Kontrole des ... . stattzufinden sig, nachdem von diesem das unten
w... gestanden hat.
Daß die Thiere, auf welche sich der vorstehende Erlaubniß⸗ schein bezieht, am heutigen Tage, als am Tage der Verladung, von mir untersucht, und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind, bescheinigt. “
1 ö14A4“ Der Grenz⸗(Kreis⸗)Thierarzt.
Daß die Verladung auf Station. Eisenbahn am
188
. der
Formular II.
Laufende V
N (Ochse, Kuh, Stärke Alter g. u. s. w.)
N
Farbe und Abzeichen.
————
Ursprungs⸗Zeugniß.
Datum.
Ort.
Kuh * Ochse 20 ,ö 111“
and
Roth, weißer Bauch, weiße Füße
Schwarzbunt, Vorderfüße weiß, weiße Flecke auf der Ricke .
Dunkelgrau mit weißem Kopf 8 6
Hellgrau mit kürzerem rechtseitigem Horn Schwarz mit weißem K.
5./10. 78
2./7. 79 3./12. 79
8*
Landsberg EWWT
ugang
Abgang
Von wem und woher Datum
An wen und wohin
8 6./10. 78. Von Peter aus Landsberg 8
Von C. Müller aus Neugut
3./2. 80. Beim Besitzer geboren
Verkauft an Mut in Pleß
Geschlachtet
(Die vorstehenden Ausfüllungen sind Beispiele für die vor
Die Bezeichnungen roth, weiß u. s. w. genügen nicht.
„vorst llungen unehmenden Eintr. Anm.: Jeder Besitzer erhält eine Nummer mit römischer Zahl und mindestens eine Seite. 8 die Beschreibung in Kolonne „Farbe und Abzeichen“ muß möglichst genau sein.
“
Die Zugänge werden ohne Unterbrechung der fortlaufenden Nummern in den ersten Kolon
Ursprungs⸗At
Gültig auf Tage für den Transport von
*
Nummer
des Vieh
Name, Stand und Wohnort
des Empfängers. Geschlecht.
registers.
und Abzeichen.
v11A“ Gesehen der Gensd'arm ..
“
Es wird hiermit bescheinigt, daß die vorbe Rindvieh während der etzten vier 3 standen haben.
den ten
ochen am hiesigen Orte ge⸗
„IbhhETEbb—]— nde⸗ (Guts⸗) Vorsteher (Vieh⸗Revisor) Richtigkett bestätigt
Am 10. August beginnt in der Staats⸗Navigati Flensburg die nac Navigationsschule zu
Pheiffer daselbst zu richten.
Der sxetgemmn ng
Bekanntmachung für Seefahrer.
ste Schifferprüͤfung für gro 3 Die Anmeldungen sind an den S.Hle. Hit. rtlontlehrer Altona, den 28. Juli 1881.
L. Provinz Schleswig⸗Holstein.
wird, sind im ganzen Umsange des Regierungsbezirks
9 der heutigen —— 6 wird Nr. 30 der enregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
8
LWö Preußen. in einem
lebenden veil den
einseitig unter
enthält, einen an
Aicchtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 29. Juli. emeinschaftlichen Testament dem Über⸗
lebenslänglichen Nießbrau n dem Nachlaß des zuerst verstorbenen 8 wendet und zugleich
—
Haben Ehegatten
tten zuge⸗
eine bestimmte dritte Person zum
nstigen Nachlasses nach Beider Ableben er⸗ 1 kann nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 2. Juni d. J.,, keiner der beiden Gatten iderruf des früheren gemein ments, soweit dasselbe Bestimmungen über seinen Nachlaß
deren Erben einsetzen.
schaftlichen Testa⸗
88 11“ “ .
— Der Königliche Gesandte in München, Graf von Werthern⸗Beichlingen, hat einen ihm Allerhöchst be⸗ willigten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäststräger der Legations⸗ sekretär Graf zu Eulenburg.
Bayern. München, 26. Juli. (Allg. Z.) Auf das bei dem Festbankett am Sonntag an den Köͤnig abgesendete Huldigungstelegramm ist folgende Antwort an den Präsidenten des Centralcomités, von Miller, eingetroffen: Freudig bewegt von dem Huldigungsgruß der bei dem
27
FI. deutschen Bundesschießen versammelten Schützen, lassen Se. Majestät der König denselben huldvollsten Dank und Gruß darbieten. Se. Majestät freuen Sich, Deutschlands Schützen und deren Gäste in Seiner Hauptstadt für den fried⸗ lichen Wettstreit der Waffen einträchtig verbunden zu wissen und wünschen dem Feste, das so schön begonnen, eben so ge⸗ lungenen und glücklichen Verlauf. von Ziegler.“
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 27. Juli. (Lpz. Ztg.) Am Sonnabend sind der Großherzog und die Großherzogin von ihrer auf den Kuraufenthalt des Großherzogs in Teplitz folgenden gemeinschaftlichen Reise, die von dem genannten Badeorte über Wien nach Ischl zur Ein⸗ weihung der dortigen evangelischen Kirche und zurück über Nürnberg und Berlin führte, in Rabensteinfeld eingetroffen. Der Großherzog begiebt sich nun nach Doberan; der gesammte Hof wird ihm bald folgen. Das erbgroßherzogliche Paar weilt schon seit längerer Zeit zu Heiligendamm.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juli. Der Kaiser ist heute Vormittags von Bruck a. d. Leitha hierher zurück⸗ gekehrt.
Niederlande. Haag, 24. Juli. (Allg. Ztg.) Ein hier von der Nordpol⸗Expedition eingegangener tele⸗ graphischer Bericht aus Vardö meldet, daß die sanitären Ver⸗ hältnisse der Bemannung des „Willem Barents“ nichts zu wünschen übrig lassen. Die Reise nach Spitzbergen wurde vollführt. Nur hat sich cine Landung als unmöglich heraus⸗ gestellt. Der Befehlshaber, Schiffslieutenant von Broekhuijzen, hoffte, zwei Tage später die Reise nach dem Kara⸗Meere an⸗ zutreten. — In Rotterdam hat sich ein Comité zur Samm⸗ lung von Beiträgen gebildet, damit sich auch die Niederlande bei den internationalen, in 1882 —83 in den Nordpolgegenden anzustellenden magnetischen und meteorologischen Beobachtungen betheiligen könne. Den Beschlüssen der in 1879 und 1880 in Hamburg und Bern zur Vorbereitung dieser Untersuchungen abgehaltenen Kongresse gemäß, würden den Niederlanden, falls die nothwendige auf 30 000 Fl. veranschlagte Summe wirklich aufgebracht werden möchte, die Station Port⸗Dickson an der Mündung des Jenissee⸗ Flusses anheimfallen. — Morgen werden dreihundert Jahre verflossen sein, seitdem sich die Niederlande endgültig von Spanien lossagten. Aus diesem Anlaß werden in zahl⸗ reichen Gemeinden des Landes Feste veranstaltet. — Die Königliche Familie ist von ihrem Ausfluge nach Deutsch⸗ land wohlbehalten auf das Königliche Sommerschloß „Het Loo“ zurückgekehrt.
— 28. Juli. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat die eine Verbesserung des gegenwärtigen Kanals von Amster⸗ dam nach dem Rhein bezweckende Vorlage mit 21 gegen 16 Stimmen genehmigt.
Großbritannien und Irland. London, 27. Zuli. (Allg. C.) Ueber das Höllenmaschinenkomplott liegen folgende Telegramme aus Amerika vor:
New⸗York, 26. Juli. O'Dovonan Rossa stellt jede Kenntniß von der Liverpooler Höllenmaschinen⸗Affaire in Abrede. Die „Evening⸗Post“ bringt ein Telegramm aus Washington, welches besagt: „Das Staatsdepartement besitzt keine Information über die Affaire. So weit es etwas darüber in Erfahrung bringen kann, wird es natürlich so handeln, wie es unseren herzlichen und innigen Beziehungen mit England geziemt.“ 1 8
Boston, 26. Juli. Der heutige „Boston Advertiser“ meldet, daß der Dampfer „Malta“ auf seiner Reise zehn Fässer an Bord nahm, die angeblich Cement enthielten und als solche ohne Argwohn zur Beförderung angenommen wurden. Das Blatt fügt hinzu, daß die Namen des Absenders und Adressaten wahrscheinlich fiktiös sind und daß die Versendung gefährlicher Güter unter falscher Deklarirung den Absender einer strengen Bestrafung in den Vereinigten Staaten, so⸗ wie auch in England aussetzt. 1
Der New⸗Yorker Korrespondent der „Daily News⸗ berichtet unterm 25 d.: „O Donovan Rossa sagt, daß der Liverpooler Bericht über die Entdeckung von Dynamitmaschinen, soweit er dabei in Be⸗ tracht komme, gänzlich falsch sei. Er habe keine Höllenmaschine ver⸗ schifft, kenne Niemand der dies gethan, und halte die Geschichte für g lächerlich, als daß eine vernünftige Person ihr nur einen Augen⸗
lick Glauben schenken könnte. Wenn die Maschinen wirklich ge⸗ funden worden seien, so sei dies ein Komplott, welches den Zweck habe, Vorurtheile gegen diejenigen zu erzeugen, welche Freiheit für
rland wünschen. Doch sei nicht unwahrscheinlich, daß sie von rländern gesandt wurden, nach dem Geiste zu urtheilen, der viele derselben in Amerika, Australien und selbst in England beseelte. Es herrsche ein weit verbreiteter Entschlu unter dem irischen Volke, sagt O Donovan Rossa, England zu lehren, daß es eine weise Politik sein würde, die Regierung Irlands aufzugeben. Er weigert sich, die Frage zu be⸗ antworten, ob die Gesellschaft der vereinigten Irländer materiellen Beistand für die geheimen Angriffe gegen die britische Regierung liefere. Eine Fiugschrift welche die Statuten der Gesellschaft der vereinigten Irländer enthält, bringt eine in der im Juni v. J. in Pbiladelphia abgehaltenen Konvention gefaßte Erklärung, worin es u. A. heißt: „Wenn im Inlande angegriffen, ist England sehr zer⸗ störbar. Seine ungehcuren Vorräthe aller Arten für seine Flotten und Heere und seine fast unglaublich großen Quantitäten an Waaren ind in großen kompakten entzündbaren Städten zusammengedrängt. ür deren Vertheidigung gegen einen intelligenten Eindringling würde eine Marine nutzlos sein und seine Armee würde vergebens dem Vernichter Widerstand leisten, der weder Pulver noch Blei fürchtet. Seine Städte sind zur Zerstörung wie geschaffen. Der Verlust der⸗ selben würde England so verkrüppeln, daß es außer Stande sein würde, für sich selber Sorge zu tragen, ge⸗ schweige denn irgend ein anderes Land zu bewältigen. Um es in diese Lage zu verschen, ist weder Trommel noch Fahne, weder Kanone noch Sähel, weder Lager noch Schiffe, weder dat noch Matrose erforderlich. — chrliche, ernste, gehorsame Männer unter den Befehlen eines intelli⸗ genten, vernünftigen Führers könnten in wenigen Tagen einen sehr Kasen Theil der Hülfsquellen des seeräuberischen Englands für
fj und Verthei vernichten.“
Das Komplott, dem anfänglich von Seiten der tonange⸗ benden Presse nicht viel Glauben beigemessen wurde, 12 nachdem es amtliche Bestätigung gefunden, allgemeine t⸗ rüͤstung hervorgerufen. Die „Times“ schreibt:
„Es wird die Pflicht der Regicru ein, es an keinen Vor⸗ sichtsmaßregeln zu lassen, um achinationen der Wage⸗
hälse zu vereiteln, welche im Bunde gegen die Gesellschaft sind, und wir mögen ohne Zweifel auf die Mitwirkung der Behörden in den Vereinigten Staaten zählen, in dem Bemühen, Männer zur Rechen⸗ schaft zu ziehen, welche die Feinde ihrer Mitmenschen sind. Es würde thöricht sein, vorauszusetzen, daß diese Entdeckung uns in Sicherheit versetzt, oder daß die Bosheit derjenigen, welche die 10 Maschinen
exportirten, ihr Außerstes gethan. Es ist demnach Wachsamkeit noth⸗ wendig. Wir haben es hier mit einer Bande rücksichtsloser Ver⸗ brecher zu thun. Die Gesellschaft wird alle Anstrengungen, sie zu be⸗ strafen und den Ursachen ein Ende zu setzen, welche die tödlichen Leidenschaften, deren Werkzeuge sie sind, erwecken, mit Beifall be⸗ rüßen.“
—„Daily News“ und „Standard“ rechnen auf die Unterstützung der Vereinigten Staaten. „Wir“, sagt letztgenanntes Blatt, „ver⸗ langen keine Entschädigung, wir erheben keine Ansprüche, wir ver⸗ langen nur, daß die Regierung der Vereinigten Staaten uns ihren freundlichen Beistand leiste, um einer infamen Verschwörung für einen Massenmord den Garaus zu machen.“ *†
Die Bemühungen der Polizei in Liverpool, die Absender oder Empfänger der aus Boston importirten Höllenmaschinen zu ermitteln sind bis jetzt erfolglos geblieben. Man fürchtet, daß die verfrühte Veröffentlichung des Komplotts die Aussicht auf Ermittelung der Schuldigen vereitelt hat. Eine Prüfung der Maschinen hat ergeben, daß ihre Entladung fürchterliche Verheerungen angerichtet haben würde. Die irischen Homerule⸗ Abgeordneten wollen ein Manifest erlassen, worin sie ihren Ab⸗ scheu über das Höllenmaschinenkomplott auszudrücken und gegen geheime Ausschreitungsversuche gegen englisches Leben und Eigenthum zu protestiren beabsichtigen.
Fast sämmtliche New⸗Yorker Zeitungen besprechen die Entdeckung der Höllenmaschinen in Liverpool.
Die „Times“ sagt, die britische Regierung könne mit Zuversicht auf die ernste Mitwirkung der Unionsbehörden in der Entdeckung der Thäter rechnen. Die „Tribüne“ äußert sich in ähnlicher Weise Die irischen Blätter erklären, die ganze Affaire sei zu dem Behufe aufge⸗ bracht worden, um die irischen Patrioten in Amerika zu schädigen. O Donovan Rossa's Organ „United Irishman“ sagt: „Wenn die Maschinen den Zweck hatten, Mr. Forster und Mr. Gladstone wegen ihrer Mordthaten in Irland hinzurichten, so thut es uns leid, daß sie denselben nicht in gehöriger Form zugingen.“
— Das unter dem Befehle des Herzogs von Edinburg stehende Reservegeschwader langte am 25. ds., von Kiel kommend, in der Rhede von Leith an. An Bord des Ad⸗ miralsschiffes befindet sich Prinz Heinrichvon Preußen. Gestern eröffnete der Herzog von Edinburg unter entsprechen⸗ den Feierlichkeiten und in Gegenwart einer großen Volks⸗ menge den neuen Dock in Leith. Derselbe hat einen Umfang von 16 Acres. Die Einfahrt ist 270 Fuß lang und 65 Fuß breit. Das Bassin hat bei der Einfahrt eine Breite von 650 Fuß und die Länge beträgt 1000 Fuß. Dies ist der fünfte Dock, der in Leith während des gegenwärtigen Jahrhunderts gebaut worden. Die Herstellungskosten belaufen sich auf circa 400 000 Pfd. Sterl.
— 28. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause antwortete der Unter⸗Staatssekre'är Dilke auf eine Anfrage Burtons, der Regierung sei keine Anzeige über eine im Interesse der türkischen Staatsgläubiger erfolgte Mission eines Parlamentsmitgliedes (Bourke) nach Konstantinopel zuge⸗ gangen, die Regierung habe darüber auch keinerlei Ansicht ausgesprochen; die Politik der Regierung in Bezug auf die zahlreichen schwebenden türkischen Fragen werde davon auch durchaus nicht berührt. — Später nahm das Haus den Bericht über die irische Landbill an. Die dritte Lesung der Bill wurde auf morgen ausgesetzt. — Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Bombay hat gestern ein Zusammenstoß der Truppen Ejub Khans mit den Truppen des Emirs Abdurrah⸗ man stattgefunden. Während des Gefechtes ging eines der zur Heeresmacht des Emirs gehörigen Reaimenter zum Feinde über, dessen Reihen es verstärkte. Der Rest der Truppen des Emirs ergriff vhierauf unter Zurücklassung von Geschützen und Gepäckwagen die Flucht.
— 29. Juli. (W. T. B.) Mehrere Morgenblätter mel⸗ den, die Londoner Polizei bemühe sich, die Namen einer An⸗ zahl von Delegirten zu dem jüngsten revolution ären Kongresse zu ermitteln. Die Regierung beabsichtige, die gerichtliche Verfolgung gegen einzelne Theilnehmer einzu⸗ leiten.
Amtlichen Berichten zufolge fand das Treffen zwischen Ejub Khan und dem Emir Abdurrahman bei Karez⸗ latta, 32 Meilen von Kandahar, statt. Nach dem Kampfe gsing die Reiterei von Kandahar zu Ejub Khan über. In
andahar befindet sich nur eine schwache Besatzung.
— Der Vizekönig von Indien telegraphirt an das Indische Amt in London unterm 26. ds.: Die am Helmund stehende Streitkraft des Emirs besteht aus drei Regimentern Kabulesen, einem Regiment aus Kelat und einem aus Candahar, 1300 Chassadars, zwei Regimentern Kavallerie, 2000 irregulären Reitern und 18 Geschützen. Ein Regiment Kabulesen und 8 Geschütze befinden sich in der Stadt, und drei Regimenter Infanterie, ein Reximent Kavallerie, 8 Geschütze und 8 Compagnien Khassadars sind aus Kabul unterwegs. Ein Regiment soll entweder in Khel Akhnud oder in Jaldak, zwischen Candahar und Kelat, stehen, und der Rest in Mukur.
— Aus Pretoria meldet eine „Reutersche“ Depesche vom 25. d8.: Die den Unterhandlungen im Wege stehende Schwierigkeit ist noch nicht beseitigt und seit dem 20. ds. haben die Vertreter der Boeren keine Sitzung mit der König⸗ lichen Kommission gehabt. — Der Prozeß gegen die der Er⸗ mordung Mr. Malcoli's beschuldigten fünf Boeren ist vor dem Oberrichter und einer holländischen Jury eröffnet worden. — Man erwartet den Zusammentritt des Volks⸗ raads im September d. J. — Sir Evelyn Wood erwiderte auf die an ihn gerichteten Anfragen, er habe von der, durch in jüͤngster Zeit umlaufende Gerüchte, den Zulus zuge⸗ schriebenen drohenden Haltung keine Kenntniß.
Frankreich. Paris, 28. Juli. (W. T. B.) Das Budget ist von der Kammer und von dem Senat definitiv nehmiat worden. Die Kammer hat den für Verlängerung r Algierer Eisenbahn von Kreider bis Mecheria gefor⸗ derten Kredit von einer Million auf sechs Millionen erhöht. Die Vorlage, betreffend den Verkauf sämmtlicher Kron⸗ diamanten, wurde von der Kammer genehmigt. Der Schluß der Session erfolgt voraussichtlich morgen. — 29. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ausschreibung der Wahlen auf den 21. August.
ETpanien. Madrid. Den „Daily News“ wird von hier gemeldet: Man ist in Spanien noch immer wegen der in Nordafrika besorgt und zwar infolge der aus
an und Tangier eingegangenen Berichte des Inhalts, daß mehrere Araberchefs, notorische Fanatiker, aus den unter der
Herrschast des Sultans von Marokko stehenden Städten ent⸗ kommen sind und die Stämme an der französischen Grenze von Tlemcem nach Geryville und selbst bis Tetuan in den maurischen Besitzungen aufwiegeln. Die fremden Konsuln in Marokko berichten über beträchtliche Aufregung unter den Muselmanen, welche den Gang der Ereignisse in Algier, Tunis und Trivolis gespannt verfolgen und ihre Feindselig⸗ keit gegen die Europäer kaum verhehlen können. Spanien überwacht diese muselmanische Agitation mit vielem Interesse.
Griechenland. Athen, 26. Juli. Der „Pol. Corr.“ wird von hier gemweldet:
Der Einzug der griechischen Truppen in Arta am 6. d. M. gestaltete sich zu einem rührenden Schauspiele. Gegen die Mittagsstunde des genannten Tages begannen, nachdem in der Nacht vorher die türkischen Truppen abgezogen waren, die Vorbereitungen zum Empfange der griechischen Truxppen. Auf allen Häusern wurde die griechische Flagge aufgehißt, die Thüren und Fenster wurden mit Lorbeer und Myrthen geschmückt, prächtige Triumpfbogen zierten in kleinen Abständen die Hauptstraßen der Stadt, und die Bildnisse der griechischen Majestäten sah man allenthalben in sinnreichen Aus⸗ schmückungen angebracht. Um 1 Uhr Mittags zogen die sämmtlichen Bewohner der Stadt im Festgewande und mit weißblauen Bän⸗ dern um die Brust angethan, mit Fahnen aus der Stadt, um der griechischen Armee entgegenzugehen. Der Erzbischof war gleichfalls im Festornate und in Begleitung des gesammten Klerus vor die Stadt gezogen. Ihm folgten die Türken und die Juden. Nach der Besetzung der Kasernen und des Kastells durch kleinere Detachements zog General Soutzos, gefolgt von einem zahlreichen Stabe, mit dem General Sapuntzakis in die Stadt. Endlose enthusiastische Zito⸗ Rufe der griechischen Bevölkerung begrüßten ihn. Der Ent⸗ husiasmus, die Rührung, die Freudenthränen, die Hurrah⸗ und Zito⸗Rufe steigerten sich noch, als die Klänge der Musikkapelle des 4. Infanterie⸗Bataillons ertönten. Die Priester reichten den Soldaten das Kreuz zum Kusse und besprengten sie mit Weihwasser, die Bewohner umarmten stürmisch die Soldaten. Nur mit der größten Schwierigkeit konnte, sich das an der Tete marschirende Bataillon durch die Straßen fortbewegen; Frauen und Kinder überschütteten es aus den Fenstern mit Blumen und Kränzen. Der gleiche Empfang wurde auch den nachfolgenden drei Infanterie- Bataillonen, dem Genie⸗Bataillon und den Soldaten des Gebirgs⸗ Artillerie⸗Bataillons zu Theil, welche insgesammt in der Stadt unter⸗ gebracht wurden. Des Abends waren alle Häuser ausnahmslos be⸗ leuchtet, und gaben sich die Bewohner die ganze Nacht hindurch einer allgemeinen Fröhlichkeit hin. Der Abstand zwischen der griechischen Armee und der türkischen ist ein großer; die Bekleidung, die Bewaff⸗ nung, die Geräͤthschaften der griechischen Armee sind durchwegs neu und reinlich gehalten, die Pferde der Kavallerie, die Maulthiere der Artillerie und des Trains feurig und kräftig und alle mit neuem Geschirre versehen. Im Allgemeinen machte die äußere Erscheinung der grie⸗ chischen Armee den besten Eindruck. Nicht so steht es bei der tür⸗ kischen Armee, bei der das gerade Gegentheil der Fall ist; doch ersetzt bei den Türken die große Ausdauer und die stramme Disziplin alle übrigen Mängel. — Die provisorische Verwaltung der neuen Eparchien wird für den Moment durch einen Kgl. Kommissar besorgt, dessen Vollmachten und Befugnisse durch ein Kgl. Dekret geregelt wurden. Ein zweites Kgl. Dekret erstreckt um zwei Monate, vom Beginn der Okkupation angerechnet, alle gerichtlichen Fristen so wie die der Wechselzah⸗ lungen. Zum Kgl. Kommissär für die erste Zone wurde Lurioti ernannt, einer der hervorragendsten Advokaten Athens, ein gebürtiger Epirote, der in der Schweiz seine Erziehung und Ausbildung erhalten hatte Lurioti war vordem durch viele Jahre Staatsanwalt beim Athener Appellationshofe gewesen. Der Bezirk von Arta erhält in ihm einen erfahrenen und rechtsgelehrten Vorstand. — General Soutzos wird demnächst hierherkommen, um sich nach Thessalien zu verfügen. — Die europäische Kommission begab sich nach Menidion und von dort mittelst des Dampfers „Iris“ nach Prevesa, Zante und dem Piräus. Von den Mitgliedern derselben sind der englische Ge neral Hamley und Oberst Clery mit anderen Delegirten vor acht Tagen nach Konstantinopel abgereist, während der italienische Kommissar Oberst Bellini und die Engländer Swaine und Vincent hier blieben. Die Kommission wird sich am 3. August wieder in Athen zusammenfinden und über Stylis und Lamia nach Domoko und Karditza behufs Räumung der zweiten Zone begeben. Die grie chische Ostarmee beginnt bereits, sich an der (Erenze zu konzentriren Das Lager in Chalkis wurde vor wenigen Tagen aufgelöst und wurde die dort gelegenen sieben Infanterie⸗Bataillone auf vier Dampfern nach Stylis überführt. Die Okkupation von Punta hatte nicht statt gefunden; dieselbe wird nach der Konvention erst nach der Räumun der sechsten Zone erfolgen.
Türkei. Konstantinopel, 24. Zuli. (Wien. Z.) Die Ratifikationen des türkisch⸗griechischen Grenz vertrages werden morgen ausgewechselt. Die Grenz⸗ absteckungs⸗Kommissäre sind auf ihrer Reise nach dem in der zweiten Zone des Distriktes gelegenen abzutretenden Terr torium, in welchem sie die neue türkischegriechische Grenze zu traciren haben werden, in Janina angekommen.
— 29. Juli. (W. T. B.) Bezüglich des Zollkordons bei Arta hat die Pforte noch keine Entschließung gefaßt; wie es heißt, würde zur Erörterung der Frage die Absendung einer gemischten Kommission nach Arta beantragt werden. — Die in dem jüngsten Prozesse wegen Ermordung des Sultans Abdul Aziz Verurtheilten sind gestern Abend mit dem Staatsschiffe „Thalia“ nach Hedjas abgegangen. 8
— Aus Philippopel, 20. Juli, wird der „Pol. Corr.“ u. A. geschrieben: 1 ö““ 8
„Die Aufmerksamkeit der ostrumelischen Provinzialregierung ist
eenwärtig in hohem Maße von dem Räuberunwesen an der öst⸗ ichen Grenze des Landes in Anspruch genommen. An 300 ostrume⸗ lische Soldaten sind dieser Tage gegen die 100 bis 120 Köpfe zäh⸗ lenden, unter der Führung des berüchtigten Häuptlings Spanos stehenden mazedonischen Räuber, ausgesendet worden. Bei Ge⸗ legenbeit eines in der vergangenen Woche vom Inspektor der Provinzial⸗Gensd armeric, Oberst Borthwick, veranstalteten Streiszuges gegen die Räuber gelang es den Letzteren, neun Reservesoldaten plötzlich zu uüͤberraschen und mit sich als Gefangene sortzuführen. Allerdings entließen sie bereits nach einigen Stunden sieben Soldaten, allein sie behielten zwei als Geißeln, bis man ihnen ein Pferd und einen Hammel, welche ihnen am vorhergehenden Tage von einer Abtheilung Milizsoldaten abgenommen worden sein sollten, zurückgestellt haben werde. Der Häuptling Spanos, der, wie es scheint, mit den ostrumelischen Militairbehörden auf gleichem Fuße unterhandeln möchte, soll die Unverfrorenheit gehabt haben, an den Obersten Vorthwick ein Billet zu richten, in welchem er Letz⸗ teren auffordert, die von ihm besehliake Bande nicht zu sehr zu be⸗ belligen, da cs sonst Oberst Borthwick später schwer zu bedauern haben würde. Spanos wird, wie es heißt, gegenwärtig auf türkischem Ge⸗ Uiene von drei bis vier, unter dem Befehle Nedschiß Paschas stehenden Bataillons cifrig verfolgt und dürfte sich weniger behufs Ausfüh von Räuberecien, als um seine Bande vor gänzlicher Vernichtung zu bewahren, in das ost⸗ vocelisce Gebiet begeben haben. Inzwischen ist die oftrumelische Pro⸗ vinzialregierung mit der bulgarischen een übereingekommen. auf die Laellsoamnenen Gäste Jagd zu m s wurden nceuerlich Verstärkungen an die Grenze entsendet und die Leitung der Ope⸗ rationen wurde aus den Händen des Obersten Borthwick mmen und dem tussischen Hauptmann Idanow, der für einen entschlossenen Soldaten gilt, anvertraut. Der Präfekt von Pbilippopel,. Hr. Konselow, der alle und Stege des Waldes von Bellova kennt, wurde dem neuen Kommandanten als Civil⸗Bei⸗ ratb heilt. Die bulgarische Regierung hat ihrerscits 600 Soldaten
die ze entsendet, um ein schen der Räuber auf