merlin, 1. Aug. 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol.-Pràsd.
Höchste] Uedrigste Preise.
23 40
21 60 21 *
19 80 19 19 60 19 40 18 60 17 6 17 40 16 17 16 15
15 14 13 17 16 15 15 14 13
per 100 Kilogr. Für Weizen gute Sorte.. . Weizen mittel Sorte. Weizen geringe Sorte. Roggen gute Sorte. Roggen mittel Sorte Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte.. Gerste mittel Sorte.. Gerste geringe Sorte. Hafer gute Sorte. Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt-Stroh . Erbsen 1 Speisebohnen, weisse 42 11114“*“ I11“ öD“ 7 Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr.. Hammelfleisch 1 Kilogr.. Butter 1 Kilogr.. . 8 Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr.. E“ 8 Zander Hechte Barsch b Schleie “ 8 Bleie . 8 Krebse pr. Schoock . . Berlin, 2 August. Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus.)
Weizen loco fest, Termine höher. Gekündigt 10,00 Ctr. Kündi- gungspreis 213 ℳ Loco 200 — 236 ℳ nach Qualität, schwimmend „ per diesen Monat 212,5 bez., per August-September —, per September-Oktober 212 — 212,5 bez., Per Oktober-November 211,5 — 212 bez., per November-Dezember 211-212 bez., per De- zember-Januar 1882 —, per April-Mai 213,5 — 214,5 bez.
Roggen loco flau, Termine fest. Gekündigt 12 000 Ctr. Kündigungspr. 172 ℳ Loco 170 — 192 ℳ nach Qual., russischer —, inländ. neuer 182 — 192 ab Bahn bez., per diesen Monat 171,5 — 172,5 — 172 bez., per August-September —, per September-Okto- ber 164,5 — 165 bez., per Oktober-November 162 — 162,25 bez., per November-Dezember 160 — 160,25 bez., per Dezember-Januar 1882 —, per April-Mai —.
Gerste geschäftslos. 140 — 170 ℳ nach Qual. en z Hafer loco fest. Termine still. Gekündigt — Ctr. digungspreis ℳ Loco 140 — 175 ℳ nach Qualität, per diesen Monat 140,5 bez., per August-September —, per Sep- tember-Oktober 141 bez. und Br., per Gktober-November 139,5 nom., per November-Dezember 139,5 bez., per April-Mai 142,5— 143 bez. 1
Mais unverändert. Gekündigt — Ctr. Kündigungspr. — ℳ L,0 c0 129 — 135 ℳ nach Qualität. per diesen Monat —, per Sep- tember-Oktober —, per Oktober-November —.
Erbsen per 1000 Kilogramm. Kochwaare 187 — 220 nach Qual., Futterwaare 170 — 186 nach Qual.
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70 80 60 20 80 10 80 70 80
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Per 1000 Kilogramm grosse und kleine
Kün-
Roggenmehl fester. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — ℳ per 100 Kilogr. Nr. 0 und 1 per 100 Kilogr. unversteuert incl. Sack, per diesen Monat 23,20 — 23,30 bez., per August-September 22,90 — 22,95 bez., per September-Oktober 22,60 — 22,70 bez., per Oktober-No- vember 22,25 bez., per November-Dezember 22 bez., per April-Mai 21,75 — 21,80 bez. b
Oelsaaten per 1000 Kilogramm. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — ℳ, neuer Winterraps 253 — 263 ℳ, neuer Winterrübsen 248. — 258 ℳ, Sommerübsen —. 8 8
Rüböl steigend. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Fass —, ohne Fass — bez., per 100 Kilogr., per diesen Monat, per August-September und per September-Oktober 56,4 — 57,4 bez., per Oktober-November 56,7 — 57,6 bez., per No- vember-Dezember 57,5 — 57,8 bez., per April-Mai 57,9 — 58 bez.
Leinöl per 100 Kilogr. loco ohne Fass —, Lieferung DN.
Petroleum ruhig. Raffinirtes (Standard white) pr. Ctr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ pr. 100 Kilogramm. Loco —, per diesen Monat 23,5 bez., per August-September —, per September-Oktober 23,3 bez., per Oktober-November 23,9 ℳ, per November-Dezember 24,5 bez., per Dezember-Januar 1882 —, per April- Mai —. 8
Spiritus fest. Gekündigt — Liter. Kündigungepreis — ℳ per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Loco mit Fass 58,5 bez., per diesen Monat 58 — 57,8 bez., per August-September 57 — 57,4 — 57,2 bez., per September-Oktober 54,1 — 54,3 — 54,1 bez., per Oktober-November 52,7 — 52,9 — 52,7 bez., per November-De- zember 52 — 52,2 — 52 bez., per Dezember-Januar 1882 52 — 51,8 bez., per Januar-Februar —, per April-Mai 53 — 53,1 — 52,9 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 %. Loco ohne Fass —.
Weizenmehl No. 00 30,00 — 29,00, No. 0 29,00 — 28,00, No. 0 und 1 28,00 — 27,00. Roggenmehl No. 0 24,50 — 23,50, No. 0 und ·1 23,50 — 22,50 per 100 Kilogr. Brutto incl. Sack. Fei Marken über Notiz bezahlt.
Cöln, 1. August. (W. T. B.) 1
Getreidemarkt. Weizen hiesiger 1oco 23,25, fremder loco 22,75, pr. November 21,65, pr. März 21,70. Roggen loco 20,50, pr. November 16,60, pr. März 16,20. Hafer loco 17,00. Rüböl loco 30,50, pr. Oktober 29,90, pr. Mai 30,00.
Bremen, 1. August. (W. T. B.) G
Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco 7,35 Br., pr. September 7,50 Br., pr. Oktober-Dezember 7,75 Br.
Hamburg, 1. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termine fest. Roggen loco fest, auf Termine fester.
Weizen pr. August 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. September- Oktbr. 211,00 Br., 210,00 Gd., Roggen pr. August 170,00 Br., 168,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 161,00 Br., 160,00 Gd. Hafer flau. Gerste flau. Rüböl höher, loco 57,00, pr. Oktober 57,00. Spiritus ruhig, pr. August 48 Br., pr. August-September 47 ¼ Br., pr. September-Oktober 46 ¾ Br., pr. Oktob.-November 46 ¾ Br. Kaffee sehr fest, Umsatz 6000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,30 Br., 7,20 Gd., per August 7,20 Gd., per September- Dezember 7,60 Gd. — Wetter: Schön.
Pest, 1. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine fester, pr. Herbst 11,45 Gd., 11.50 Br. Hafer pr. Herbst 7,12 Gd., 7,15 Br. Mais pr. Juli-August 6,25 Gd., 6,28 Br. Kohlraps pr. Mai-Juni 13 ½l. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 1. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Welzen auf Termine uuverändert, pr. November 290. Roggen loco höber, auf Termine fester, pr. Oktober 196, pr. März 187. Raps pr. Oktober 358, pr. Frühjahr 368 Fl. Rüböl loco 33 ⅜, pr. Herbst 33 ¼, pr. Mai 1882 34 ¼.
Amisterdam, 1. August. (W. T. B.)
Bancazinn 54 ¼.-
11““
Antwerpen, 1. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend. Rog- gen ruhig. Hafer behauptet. Gerste fest.
Antwerpen, 1. August. (W. T. B.)
Petrolenummarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtes, Type weiss, loco 18 ⅛ bez. u. Br., pr. September 19 Br., pr. Septbr.-De- zember 19 ½ bez. u. Br., pr. Oktober-Dezember 19 ¾ Br. Ruhig. 2½
Londen, 1. August. (W. T. B.)
Feiertaes wegen heute kein Getreidemarkt.
Glasgow, 1. August. (W. T. B.) “
Feiertags wegen heute kein Markt.
Bradford, 1. August. (W. T. B.)
Der Wollmarkt war gut besucht, aber sehr ruhig, Verkäufer halten Preise, Garne ruhig.
Paris, 1. August. (W. T. B.)
Rohzucker 880 loco ruhig, 63,00 à 63,25. Weisser Zucker fest, Nr. 3 lpr. 100 kg pr. August 77,75, pr. Septem- ber 67,00, pr. Oktober-Januar 63,37.
Paris, 1. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. August 28,75, pr. Sep- tember 29,00, pr. September-Dezember 29,25, pr. November- Februar 29,25. Mehl fest, pr. August 8 Marques 68.00, pr. September 9 Marques 64,25, pr. September-Dezember, 9 Marques 63,75, per November-Fesruar 9 Marques 63,50. Rüböl steigend, pr. August 81,50, pr. September 82,50, pr. September-Dezem- ber 83,50, pr. Januar-April 82,50. Spiritus ruhig, pr. Angust 62,75, pr. September 62,00, pr. September-Dezember 61,25, pr. Januar-April 60,75.
New-York, 1. August. (W. T. B.)
Waarenberieht. Baumwolle in New-Nork 12 ½⅛, do. in New-Orleans 11 ⅞. Petroleum in New-Nork 7 ¾ nom., do. in Phila- delphia 7 ½ nom., rohes Petroleum 6 ¼, do. Pipe line Certificates — D. 76 C. Mehl 5 D. — C. Rother Winterweizen loco 1 D. 26 C. do. pr. laufenden Monat 1 D. 25 ¼ C., do. pr. September 1 D. 28 C., do. pr. Oktober 1 D. 30 C. Mais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅝. Kaffee (Rio-) 11 ⅛. Schmalz (Marke Wilcox) 11 ¾, do. Fairbanks 11 ⅝, do. Rohe & Brothers 11 ¼, Speck (short clear) 9 ¼ C. Getreidefracht 4 ½. “ .
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 1. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).
Rinder(Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 1522 Stück. I. Qualität. Fette: 118 ℳ, II. Qualität. Halbfette: 102 ℳ. III. Qualität. Gut genährte: 84 ℳ IV. Qualität. Magere: 70 ℳ
Schweine (Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 5325. Stück. I. Qualität. Englische etc.: 114 ℳ II. Qualität. Bakony: 108 ℳ III. Qualität. Landschweine: a. Schwere: 110 ℳ, b. Leichte: 104 ℳ IV. Qualität. Russen: 98 ℳ
Kälber (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 1263 Stück. I. Qualität. Schwere: 1,10 ℳ II. Qualität. Leichte: 0,80 ℳ
Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 37126 Stück. I. Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns etc.: 1,20 ℳ, b. Andere: 0,90 ℳ, II. Qualität. Magere, Weide- und Merz- vieh: 0,40 — 0,60 ℳ
Generalversammlungen.
Württembergische Vereinsbank
16. August: 1““ Ausserord. Gen.-Vers. zu Stuttgart.
in b — 8
Theater.
Krolls Theater. Mittwoch: Allessandro
Stradella. Vor und nach der Vorstellung, Abend bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens
ältester Robert Mache (Brieg). — Frau Haupt⸗ mann Clara v. Engelbrechten, geb. v. IJlow (West⸗ end⸗Charlottenburg). — Hr. Postdirektor Hermann v. Lippe (Langensalza). — Hr. Ober⸗Amtmann Timm (Schwerin).
Großes Doppel⸗Concert. Dirigenten: Herren Kéler⸗Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Dr. Krauß. Rigoletto. Vormerkungen auf Billets werden an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen entgegen
[27701]
8
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Lobenstein, ladungen u. dergl. 2 1 Oeffentliche Zustellung. 8 Die verehelichte Anna Maria Emilie Glatzer, ge⸗ borene Bartel, hierselbst, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Steinschneider hier, klagt gegen ihren dem
—
1
Lobenstein Nr. 4694 mit einer Baareinlage von 802 ℳ 56 ₰ (bis zum 31. Dezember 1879. berechnet), lautend auf den Namen der Johanne Marie Christiane Kästner in Unterlomnitz und eingetragen im Hauptbuch der genannten Kasse Vol. 6, Fol. 196, wird für kraftlos erklärt.“ den 14. Juli 1881.
Fürstliches Amtsgericht.
Dr. Niegold, A.⸗G.⸗Ass.
1276751 Mecklenburgische Bank in Schwerin.
Status per ultimo Juli 1881.
Activa:
Cassenbestand und Bankguthaben ℳ 1 11601 Wechsel..
1 ECA““ Darlehen gegen Unterpfand und
Verschiedene Bekanntmachungen.
reportirte Effecten „ 2 543 455.50 Eigene Effecten. „ 89 064,04
genommen. 1 Krolls Etablissement. 8 1 Rittersaal: King⸗Fu.
National-Theater. Mittwoch: Im pracht⸗ vollen Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der berühmten Original⸗Zigeuner kapelle Farkas Môr und der Hauskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftr. des Schwe⸗ dischen Damen⸗Quintetts Sachse und der Wiener Nachtigallen Geschw. Reichmann. Alpenglühen. Illumination. Wasserfall. Im Theater: Der Statthalter von Bengalen. Schauspiel in 4 Akten von H. Laube. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 ½ Uhr. Entrée 50 ₰.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: 6. ßes Volksfest. Im Sommergarten: Dovppel⸗ „ ausgeführt von der echten ungarischen Zigeuner⸗Kapelle im National⸗Kostüm, welche im Wintergarten des Centralhotels sensationellen Erfolg errang, unter Direktion des Zigeuner⸗Primas Herrn Benczv Gypula und der Kapelle Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Doktor Sanftleben. Schwank in von Franz Treller. Halbe Theater⸗ kassenpreise: I. Parquet 1 Mark zꝛc. Entrée 50 Pf. Bei ungünstiger Witterung findet die Concert⸗Auf⸗ führung im Theater statt. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Concert der Zigeuner⸗Kapelle ꝛc.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elsbeth Magunna mit Hrn. Ge⸗ richts⸗Assessor a. D. Ludwig Honthumb (Stettin). — Frl. Katharina Benemann mit Hrn. Predigt⸗ amtskandidat Conrad Duval (Sennewitz bei Trotha — Halle a. 1.. 8
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Eugen Fischer (Höͤchst a. M.) — Hrn. Major Güntzel (Memel). — Hrn. Amtsgerichts⸗Rath Carl Stüler (Wippra i. H.) — Eine Tochter: Hrn. Marrer Rud. Mickel (Groß⸗Milkau bei Rochlitz). — Hrn. Pastor J. Sternberg (Parlin). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Wolpmann (Coblenz).
Gestorben: Hr. Hauptmann Fritz v. Spdow
Aufenthalte nach unbekannten Ehemann, früheren Postschaffner Johann Gottlieb Adolf Glatzer, früher gleichfalls hier wohnhaft, wegen unüberwindlicher Abneigung, beziehungsweise Versagung des Unter⸗ halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
das zwischen den Parteien bestehende Band der
Ehe zu trennen und keinen Theil für überwie⸗
gend schuldig zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die XIII. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin
auf den 20. Dezember 1881, 8 Vormittags 11¼ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1
Berlin, den 27. Juli 1881.
8 ß i. V.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Civilkammer 13. u III“ 6 Aufgebot. u
Die Wittwe Kupferschmieds Carl Fluhme zu Camen hat zur Erlangung eines Ausschlußurtheils das Aufgebot der Parzelle Flur 14 Nr. 2/60 Berg⸗ camen behufs ihrer Eintragung als Eigenthümerin in das Grundbuch beantragt. „
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thums⸗ oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ rechte an dem Grundstücke geltend machen wollen, auf⸗ gefordert, dieselben bei Vermeidung der spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den
17. Februar 1882, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden.
Der Steuerrollenauszug kann auf unserer Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden. Camen, 25. Juli 1881.
Königliches Amtsgerickt
8
“ . 1“
Bekanntmachung. 8 „Im Aufgebotsverfahren, die Kraftloserklärung eines der Johanne Christiane Marie, verehel. Amts⸗ schulz Hoh, vorher verw. Kästner in Heinersdorf, abhanden gekommenen Schuldbuchs der Sparkasse zu Lobenstein betreffend, wird in Gemäßheit §. 848 der Reichs⸗Civilproßordnung der wesentliche Inhalt des in der öffentlichen Sitzung des unterzeichneten Gerichts vom 14. Juli 1881 erlassenen Ausschluß⸗ urtheils in Folgendem hierdurch bekannt gemacht:
cist. Jul. Schier (Oberléßnitz). — Hr. Landes⸗
2 — Hr. Sesgneister a. D. Franz
„Das Schuldbuch der Fürstlichen Sparkasse in
Bank des Berliner Kassen- [27721] Vereins am 1. August 1881. Activa. 1) Metall- und Papiergeld, Gut- haben bei der Reichsbank etc. 2) Wechselbestände .. . . . 3) Lombardbestüände . . . . . 4) Grundstück u. Caution etc. . Passiva.
15,940,805. 3,627,385. 7099,600.
301,506.
23,373,794.
ℳ
Giro-Guthaben etec.
Nicht eingeforderte 60 % des Actien- 3 000 000,—
c““ 8 Dobttogaim . . “*
NℳoR 7276 770,50 Passiva:
Actien-Capital... . ℳ 5 000 000,—
Einlagen, Baar-Conto-Corrente und Sparbücher 1 595 947,80 620 771,70
Creditoren-.. .
. * * . . —
Die Direction. Steiner. Fr
[27711]
zu schliessen.
7) Wahl der Revisions-Commission.
tagsstunden des 11.
zu nehmen.
Hamburg, den 19. Juli 1881.
Zehnte ordentliche Generalrversammlung
Hypotheken-Bank in Hamburg,
Sonnabend, den 13. August 1881, 8 Nachmittags 2½¼ Uhr. im Assecuranz-Saale der Börsenhalle hier. Tagesordunung: 1— 1) Bericht der Direction über das am 30. Juni 1881 abgelaufene Geschäftsjahr. 2) Bericht der Revisions-Commission und Ertheilung
der Decharge an Aufsichtsrath und
3) Antrag des Aufsichtsraths und der Direction auf Verlegung des Geschäftsjahrs und demgemässe Aenderung des Art. 11 der Statuten. dem Bureau der Gesellschaft einzusechen.)
4) Für den Fall der Annahme des Antrages unter Nr. 3, Antrag des Aufsichtsraths und der Direction das mit dem 1. Juli d. J. eröffnete Geschüftsjahr am 31. Dezember d. J.
(Der Wortlaut des Antrages ist in
5) Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl der in Gemässheit Artikel 6 Absatz 2 der Statuten interimistisch gewühlten Aufsichtsrathsmitglieder. 6) Neuwahl zweier Mitglied er des Aufsichtsraths an Stelle der Ausscheidenden.
Actionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, baben üfegen Vorzeigung ihrer Actien Eintrittskarten und numerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenz
und 12. August d. J. bei den Herren Notaren Dr. Dr. Bartels und Dr. Des Arts hier, grosse Bäckerstrasse No. 13, in Empfang
vermerkt ist, in den Vormit- Stockfleth.
Die Direction.
Hypotheken-Bank in Hamburg.
X7IET7I25p
“
Daz Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
I
88 8 85
Berlin,
zfertin 1b 28* 1 V r Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- ausertionspreis für den Raum rintr Arucszeite 80 3. oöo 88 zer den Host⸗Anst ch die Expe
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; -
den 3. August, Abends.
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich schwarzburgischen Ehren⸗Kreuzes erster Klasse: ddeem Königlichen Gesandten z. D. Grafen zu Limburg⸗ Stirum; sowie der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Forstmeister Schimmelpfennig zu Magdeburg.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Ordens dritter Klasse:
dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Levinstein zu Schöneberg bei Berlin; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens:
dem Weltpriester Diefenbach zu Sachsenhausen bei Frankfurt a. M.; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens 88 zweiter Klasse mit dem Stern: dem im türkischen Staatsdienste beschäftigten Regierungs⸗
Rath Wettendorff zu Konstantinopel; sowie
5,5 Uhr
des Ritterkreuzes des Königlich griechischen
Erlöser⸗Ordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Hosprediger Sr. Majestät des Königs von Griechenland, Petersen zu Athen
und dem Verlagsbuchhändler, Professor G. Langenscheidt zu Berlin.
Deutsches Reich. 8
„Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Mark den Fabrikanten Rudolph Schoeller zum Konsul in Zürich zu ernennen geruht. “
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich während der Zeit vom 16. bis einschl. 31. August, wie 75 A. Von Norden nach Norderney.
1) Von Norden nach Norddeich mittels Privatfuhrwerks, von Norddeich bach Norderney mittels Dampfschiffes.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 2,30 Uhr Nachm., am 17. August 3,15 Uhr Nachm., am 18. August 4,15 Uhr Nachm., am 19. August 5,15 Uhr früh und 5,30 Uhr Nachm., am 20. August 6,30 Uhr früh und 6,30 Uhr Abends, am 21. August 7,15 Uhr früh. und 6,30 Uhr Abends, am 22. August 9 Uhr Vorm., am 23. August 9,45 Uhr Vorm., am 24. August 10,30 Uhr Vorm., am 25. August 11 Uhr Vorm., am 26. August 11,15 Uhr Vorm., am 27. August 11,45 Uhr Vorm., am 28. August 12,15 Uhr Nachm., am 29. August 12,45 Uhr Nachm., am 30. August 1,15 Uhr Nachm., am 31. August 2 Uhr Nachm.
1 Diese Verbindung wird zur Beförderung von Postsachen jeder Art benutzt.
Die Fehrztit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr ¾ Stun⸗ den, von Norddeich nach Norderney ungefähr 1 Stunde.
2) Von Norden über Hilgenriedersiel nach Norderney auf dem Wege durch das Watt mittels Wagen.
„Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 7,10 Uhr früh, am 17. August 7,55 Uhr früh, am 18. August 8,55 Uhr früh, am 25. August 3 Uhr früh, am 26. August 3,35 Uhr früh, am 27. August 4,10 Uhr früh, am 28. August 4,40 Uhr früh, am 29. August — früh, am 30. August 5,40 Uhr früh, am 31. August 6,10 Uhr früh. “ 81
Diese Verbindung wird nur zur Briefbeförderung benutzt.
Die Fahrzeit beträgt etwa 3 ½ Stunden.
1 B. Von Emden nach Norderneyv. Miittels der Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschtfabrtegesenlcfaften, deren Abfahrt aus Emden stattfindet: am 16. August 12 Uhr Nachm., am 17. August 1,15 Uhr Nachm., am 18. Auguft 2 Uhr Nachm., am 19. August 3 Uhr Nachm., am 20. August 12 Uhr Mittags, am 21. August 11,30 Uhr Vorm., am 22. August 1 Uhr achm., am 23. August 1,30 Uhr Nachm., am 24. vv 8 Uhr früh, am 25. August 8,45 Uhr früh, am 26. August 9,30 Uhr Vorm., am 27. August 10 Uhr Vorm., am 28. August 10,30 Uhr Vorm., am 29. August 11,45 Uhr Vorm., am 30. August 11,30 Uhr Vorm.,
Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung eä“]
Die Fahrzeit beträgt ungefähr 4 ½ Stunden. w
„Wie sich die Verbindungen vom 1. September ab gestalten bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten.
1.“
DOhldenburg, den 30. Juli 1881.
Der Kalserliche Ober⸗Postdirektor: 8 Er rüo I
an Stelle der Tülehterereame mit gleicher
wählen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Coblenz, Rentner Caspers, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl, in gleicher Eigenschaft für eine fernere sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen. v
Konzessions⸗Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn
von Stargard über Pyritz nach Cüstrin durch die Star⸗ gard⸗Cüstriner Eisenbahn⸗Geselsschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
„Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Stargard⸗Cüstriner Eisenbahn⸗ Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Ge⸗ ellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den
etrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von edbnes und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be⸗ timmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge⸗ ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Stargard über Pyritz nach Cüstrin zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen:
I.
„Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Stargard⸗ Cüstriner Eisenbahn⸗Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Pyritz oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn gelegenen Orte.
„Die Gesellschaft ist den bestehenden, win den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Sraen wnterworfen.
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 6 000 000 ℳ festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien
darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dür⸗ fen auch nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent der von ihnen gezeichneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der letzteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht entbunden werden. Das Anlagekapital muß ungeschmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bau⸗Ausführung und durch Ausführung in General⸗Entreprise erleiden. Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, Wirkung einzufor⸗ dern und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehal⸗ ten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be⸗ zeichnende öffentliche Kasse, behufs Bewirkung der erforderlichen Bau⸗ zahlungen zu erfolgen hat. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 4 ½ % des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inha⸗ bern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Bis zum Ablaufe der unter VIII. Nr. 3 festgesetzten Baufrist kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 4 % des No⸗ .⸗ venal ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III.
Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesell⸗ schaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant⸗ wortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Pelarn bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen 8 .—, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
rbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. —
Sofern die oberste eein h⸗ durch den Vorstand elbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die
ahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. rvv
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens gwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben.
Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind
stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu
12* Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das
staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen
lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
CWuuö Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
„Aallle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell⸗ schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
„Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Junt 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen. 11161“
1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten:
„die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, „
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen,
die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
6 Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: ANW 8
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ en
Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
. 2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — in zwek Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Prgegerebiste in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Für den Fall, daß die Seseglgafs mit der Erfüllung der ihr nach Maßgabe dieser Konzession obliegenden Verpflichtungen, insbe⸗ sondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 6 000 000 ℳ fest⸗ gesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei⸗ dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 300 000 ℳ, in Worten: Dreihunderttausend Mark, in baar: oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben beziehungs⸗ weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rück⸗ abe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren
fallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Ge⸗ sellschaft den Bau verzögern sollte. Im Uebrigen erfolgt die Rück⸗ abe der Kaution nach völliger Vollendung und Ausrüstung der Bahn.
er 5 Minister ist jedoch ermächtigt, schon vorher nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Vaufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß ö und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll sedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗
e1“ — “ ür den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen: ) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per⸗ sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben
und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗
8 vF. 8*
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88 Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu⸗