S8
1
Berlin, 4 Aug. 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol.-Präs
Hamburg, 4. August.
—
Höchste] Eedrigrae — Preigse.
Getreidemarkt.
per 100 Kuogr. Für Weizen gute Sorte.. Weizen mittel Sorte. Weizen geringe Sorte. Roggen gute Sorte.. Roggen mittel Sorte. Roggen geringe Sorte. Gerste gute Sorte Gerste mittel Sorte. Gerste geringe Sorte Hafer gute Sorte Hafer mittel Sorte. Hafer geringe Sorte Richt-Stroh 2 “ “ Speisebohnen, weisse E1“ EKartoffeln. Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr.. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr... Hammelfleisch 1 Kilogr.. Butter 1 Kilogr... . Eier 60 Stück .. Karpfen pr. Kilogr., Aale . Zander Hechte Barsche . . Schleie “ . 1“ Bleie 8 “ 8 Krebse pr. Schock “
Stettin, 4 August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr.
.„ 6115s
„
165.00, pr. Frühjahr 156,50. Kilogr. pr. Herbst 57,20, pr. Frühjahr 58,00. pr. August 57,00, per September-Oktober 52,50. Petroleum pr. Herbst 7,80. Posen, 4. August. (W. T. B.) Spiritus pr. August 55.20. pr. ber 51.60, pr. November-Dezember 49,60. Ermatten Cöln, 4. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. 22,50, pr. November 22.05, pr. 20,50, pr. November 16.85, pr. März Rüböl loco 31.50, pr. Oktober 30,60, pr. Mai 30,80. Bremen, 4 Angust. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht).
53,50,
März 22,20.
—,——Oborboo oddh——
[288288818.
August —. 215,50, pr. Frühjahr 216,50. Roggen pr. Angust 176,00, pr. Herbat Rübsen pr. Herbst 270,00. Rüböl 100 Spiritus loco 57.50,
September 53.70, pr. Okto-
Weizen hiesiger loco 23,25, fremder loco
16,40, Hafer loco 17,00.
Standard white .September 7.35. pr. Oktober-Dezember 7.55. Alles bezahlt.
Weizen pr. ℳ ₰ Oktbr. 211,00 Br., 40 23
60 21 80 19 20] 19 20 17 20
50 60
210,00 Gd.
still. Gerste ruhig.
sehr fest, Umsatz 5000 Sack. loco 7,30 Br., 7,20 Gd.,
Pest, 4. August.
7,25 Br.
Juni 13 ⅛. — Wetter: Schön. Amsterdam, 4. August. Bancazinn 55 ¼. Amsterdam, 4. August. Getreidemarkt.
UIIIIIssgsssesles.
81111
290.
Antwerpen, 4 August. Getreidemarkt. Roggen flau. Hafer behauptet.
8888 1IIIsS
Petroleummarkt. weiss, loco 18 ¼ bez. und Br., 70 pr. Septbr.-Dezember 19 ¼ bez. u 70 Br. Fest.
88 Lenden, 4. Angust. (W. 80 An der Küste angeboten 1 Schön. — Havannazucker Nr. 12.
80 Liverpool, 4. Au
—
vember-Dezember-Lieferung 6 d.
pr. Herbst Liverpool, 4. August. low middl. 6 ½, Upland middl. good ordin. 511⁄16, r. Frühjah 3 ⸗ “ fair 635, Maranham fair 6 ,
6 ½, Egyptian white good fair 7,
d. good middl. 3 ½,
Roggen loco fair 315216, Bengal good
good fair 4 ¾. Bradford, 4. Angust.
loco 7.25, In guten Wollen besseres
(W. T. B.) Weizen loco und auf Termine fest. IRoggen loco und auf Termine fest.
August 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. September-
Br., 168,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 161,00 Br., 160,00 Gd. Hafer Rüböl fest, loco 58,00, pr. Oktober 59,00. Spiritus ruhig, pr. August 48 Br., pr. September-Oktober 46 ½ Br., pr.
per August 7,20 Gd., per September- Dezember 7,50 Gd. — Wetter: Schön. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco unverändert auf Termine ruhig. pr. Herbst 11,56 Gd., 11.60 Br. Hafer Mais pr. August 6,30 Gd., 6,35 Br.
(Schlussbericht.) Roggen pr. Oktober 200, pr. März 191.
(Schlussbericht.)
Antwerpen, 4. August. (W. T. B.) (Schlussbericht.) pr. September 18 ½ bez., . Br.,
gust. (W. T. B.) 90 Baumwolle (Schlussbericht). 80 Spekulation und Export 1000 B. 50 August-Lieferung 618/⁄16. September-Oktober-Li ferung 6 ⁄1⁶, No-
8“
(Offizielle Notirungen.) Upland good ordinary 5 ½⅛, 6¹³⁄16, Mobile middl. 613⁄16, Orleans Orleans low middl. 6 ⁄18. Orleans middl. fair 7 ½, Pernam fair 6 96, Bahia fair 7 ¼. Maceio Egyptian brown middl. 4 ¼, Egyptian brown fair 6 ¾, Egyptian brown good fair 6 ⅞, Egyptian white fair
Dhollerah middl. Dhollerah good fair 411⁄16, Dhollerah good 5 ⅜F, Oomra fair 4 3⁄16, Oomra good fair 4 ½, Oomra good 5 ⁄18., fair 4 3⁄16, do. do. good fair 5 ½, Madras Western fair 4 ½, Madras Western
(W. T. B.)
wollene Garne ruhig. Preise unverändert,
46 sh. 8 d.
Roggen pr. August 170,00
pr. August-September 47 ¼ Br., Oktob.-November 45 ¾ Br. Kaffee
Petroleum matt, Standard white tember 29,25,
pr. Herbst 7,20 Gd., ber 84,75,
Kohlraps pr. Mai-
(W. T. B.)
(W. T. B.) 8. Weizen pr. November delphis,7½ Gd. (W. T. B.)
Weizen steigend.
Gerste fest.
Raffinirtes, Type
Februar 29,25. September 9 Marques 64,00, pr. September-Dezember 9 Marques 63,90, per November-Febhruar pr. August 83, pr. Januar-April 83,50. 62,50, pr. September FJanuar-April 60,75. .“ New-Nork, 4. August. Waarenberiocht. New-Orleans 11 ⅞.
8 777
Slasgow, 4. August. (W. T. B..) — Roheisen. Mixed numbers
Paris, 4. August. (W. T. B.) Rohzucker 880 loco Zucker ruhig, tember 65,25, pr. Oktober-Januar 62,37. Paris, 4. August. Produktenmarkt. Weizen fest,
Weisser
ruhig, 62,50 à 62,75. 75,50, pr. Sep-
Nr. 3 pr. 100 kg pr. August
(W. T. B.)
pr. August 28,75,. pr. Sep- pr. September-Dezember 29,25, pr. November- Mehl fest, pr. August 8 Marques 68,00. pr.
9 Marques 63,75. Rüböl fest, 75, pr. September 84,50, pr. September-Dezem- Spiritus still, pr. August
(W. T. B.)
Baumwolle in New-Nork 121/⁄16, do. in Petroleum in New-NYork 7 ⅝ Gd., do. in Phila- rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificates
— D. 77 C. Mehl 5 D. — C. Rother Winterweizen loco 1 D. 26 C . do. pr. laufenden Monat 1 D. 26 ½ C., do. pr. September 1 D. 28 ¼¾ C., do. pr. Oktober 1 D. 31 C. Mais (old mixed) 58 C. refining Muscovados) 7⅛. Wilcox) 11 ⅞, do. Fairbanks 11 ½, do. Rohe & Brothers 119⁄16, Speck (short clear) 9 ¾ C. Getreidefracht 4 ½.
Zucker (Fair
Kaffee (Rio-) 11 v⅞. Schmalz (Marke
18 ¾ Br. pr. Oktober-Dezember 19 ⅔
T. B.)
3 Weizenladungen. — 25. Schwach.
Wetter:
Cassa pro Ton.
Umsatz 10 000 B., davon für Ruhig. Middl. amerikanische eisen 7,60 à. ganzen Längen Upland
Orleans middl. 6 ½, 139,00. Zinn
Dhollerah middl. 3, Dhollerah
fair 4, Dhollerah fair 4 ¼,
Berlin, 4. August. und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator. Posten frei hier.!] Im Metallmarkt Preise sind fest. Laufe der Woche nicht geändert;
verschifft als in der korrespondirenden Woche Eisen ruhig; hier gelten gute und beste Marken schottisches Roh- eisen 7,80 à 8,20, englisches 6,15 à 6,55 und deutsches Giesserei-
13,50 à 14,00 und Bleche 19,00 à 24,00. lisches und australisches 130,00 à 134,00, Mansfelder 138,00 à
(Wochenbericht über Eisen, Kohlen
) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren ist besserer Begehr und Der Glasgower Markt hat sich im Warrants notiren 46 sh. 8 d. Es wurden in letzter Woche 730 Tons weniger v. J. Middlesbro-
Roheisen:
8,20. Eisenbahnschienen zu Bauten in 8,00 à 8,20. Walzeisen bei reger Kauflust besser, Kupfer ruhig, eng-
besser, Banka 197,00 à 198,00, Billiton 195,00 à
196,00 und prima engl. Lammzinn 197,00 à 198,00. Zink unver- ändert, schlesischer Harzer, Sächsisches und Schlesisches 30,00 à 30,20. Kohlen und Koks fest, englische Schmiedekohlen bis 57,00, desgl. west- fälische bis 60,00 pro 40 hl, Schmelzkoks 2,00 à 2,20 pro 100 kg.
Hüttenzink 32,20 à 32,75, Blei ruhig,
Scinde fair 3¹3⁄16, Bengal Madras Tinnevelly fair 4 ⅞,
Geschäft, andere Wollen fest; 3. September:
August: Berlin and Suburban Land Ausserord. Gen-Vers. zu Berlin. 8 Werkzeugmaschinenfabrik „Vulkan“ in Chemnitz. Ord. Gen. Vers. zu Chemnitz.
Generalversammlungen. Company (limited).
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Ausserord. Gen.- Vers. zu Berlin.
Theater.
Krolls Theater. iSonnabend: Alessandro Stradella. Oper in 3 Akten von v. Flotow. Vor und nach der Vorstellung: Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens: Gro⸗ es Doppel ⸗Concert. Dirigenten: Herren eéler⸗Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Sonntag: Gastspiel des Hrn. Dr. Krauß. Der Troubadounr. Vormerkungen auf Billets werden an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen ent⸗ gegengenommen. 1“ Krolls Etablissement. Rittersaal: King⸗Fu.
National-Theater. Sonnabend: Elite⸗Tag. Im Theater: 14 Mädchen und kein Mann. Operette in 1 Akt von F. v. Suppé. Hierauf:
imn Schlafe. Lustspiel in 1 Akt von J. Rosen. Zum Schluß: Mannschaft an Bord. Operette in 1 Akt von E. Zaitz. Im prachtvollen Sommer⸗ garten: Großes venetianisches Fest. Triple⸗Concert der Hauskapelle, der Kapelle des 4. Garde⸗Regi⸗ ments und der echten ungarischen Zigeunerkapelle Farkas Môr. Auftreten des Schwedischen Da⸗ men⸗Quintetts und der Wiener Nachtigallen. Groß⸗ artige Extra⸗Illumination und Dekoration des gan⸗ zen Gartens. Nach Schluß des Theaters künstlerisch ausgestatteter Umzug des Solisten⸗Personals durch den reservirten Theil des Gartens. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 ½ Uhr. Ende 1 Uhr. Entrée incl. Theater 75 ₰.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Eine Sommernacht im Belle⸗Alliance⸗ Theater. Im
ommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt don der echten ungarischen Zigeunerkapelle im National⸗ Kestüm, unter Direktion des Zigeuner⸗Primas Herrn Benew Gvula und der Kapelle Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflam⸗ men. Im Theater: Zum 8. M.: Doktor Sauft⸗ leben. Schwank in 4 Akten von F. Treller. (Gro⸗ ßer Lach⸗Erfolg.) Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorst. 7 Uhr. Ende 12 Uhr. Entrée incl. Theater
439 8 Dieselbe Vorstellung.
Familien⸗Nachrichten. Werlobt: Frl. Rosa Hansen mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Maaß (Flensburg). — Frl. Marie Fubrmann mit Hrn. Apotheker Mar Mever [Marienberg — Kohren). — Frl. Helene Eckner rit Hrn. Maurermeister Otto Schrinner (Glogau). Verehelicht: Hr. Professor Theodor Ullmann mit Frl. Margaretha Tschmarke (Baden⸗Vaden — Mregdeburg). eboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Ba⸗ taillons⸗Commandeur J. v. Loewenfeld (Spandau). Gestorben: „Hr. Zahlmeister Ferdinand Lossow (Dandg). — Hr. Advokat und Notar August Wil⸗ helm Dörstling (Dresden). — Hr. Landgerichts⸗ Direktor Hermann v. Stutterheim Braunschweig).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen. 281607)] 3 „ Der gegen den Brauer Richard Holzapfel aus Artern wegen Betrugs erlassene Steckbrief vom 28. Juli d. J. ist erledigt.
Waltershausen, den 4. Anzust 1881.
Herzogl. S. Amtsgericht Tenneberg, II. Abth.
8 Fleischhaner.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [28048] Auszug.
Durch Urtheil des Kgl. Landgerichts, III. Civil⸗ kammer zu Cöln vom 3. Juni 1881 ist in Sachen der zum Armenrechte zugelassenen, zu Mülheim am Rhein wohnenden Elise, geb. Müller, Ehefrau des Schlossers und Spezereihändlers Peter Eduard Nicolas, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt W. Fischer II.,
gegen den zu Mülheim am Rhein wohnenden Schlosser und Spezereihändler Peter Eduard Nicolas, Be⸗ klagten, die zwischen den Parteien bestehende cheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen, die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Ausein⸗ andersetzung vor den Kgl. Notar Wagner zu Mül⸗ heim am Rhein verwiesen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites zur Last gelegt worden. Cöln, den 18. Juli 1881. W. Fischer II., 8 Rechtsanwalt. I Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 3. August 1881. Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Der Rechtsanwalt und Thüssing hierselbst ist gestorben der Rechtsanwalte gelöscht.
Dortmund, den 3. August 1881.
Königliches Landgericht.
Notar Justizrath und in der Liste
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[28168] Bekanntmachung.
Der Bedarf an Butter in den Militair⸗Waisen⸗ häusern zu Potsdam und Pretzsch für die Zeit vom 1. Oktober d. J. bis Ende März 1882, bestehend in ungefähr:
a. für Pohssam 3000 Pfd. Kochbutter,
b. für Pretzsch 800 Pfd. Kochbutter, g. und 100 Pfd. Tischbutter, soll im Wege der Submission beschafft werden.
Desfallsige Offerten werden bis zum
25. August d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ ten eröffnet. Die daselbst ausgelegten Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten als maßgebend anzuerkennen.
Auswärtige, binsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweiseu.
Potsdam, den 2. August 1881.
Königliches großes Militair⸗Waisenhaus.
[28169] Verdingung von Arbeitskräften der Gefangenen der Königlichen Strafanstalt zu Brieg. Es sollen vom 1. Oktober cr. ab ungefähr 20 männliche Gefangene, welche bisber mit Stopfen von Puppen⸗Rümpfen beschäftigt worden, kontraktlich
(nicht per Telegramm) und versiegelt mit der Auf⸗ schrift:
Submission auf Arbeitskräfte bis spätestens den 19. August d. J., an welchem Tage Nachmittags 3 Uhr die Eröffnung erfolgen soll, hierher gelangen lassen.
Die zu stellende Kaution wird ungefähr die Höhe des zu vereinbarenden dreimonatlichen Arbeitslohnes betragen.
Den Submittenten steht es frei, dem Termin bei⸗ zuwohnen.
Brieg, den 4. August 1881.
Direktion der Königlichen Strafanstalt.
[28172] Bekanntmachung.
In der hiesigen Königlichen Strafanstalt sind 100 männliche Zuchthausgefangene zur so⸗ fortigen Beschäftigung disponibel. Ausgeschlossen sind die im Betriebe befindlichen Arbeitszweige: Schuhmacherei, Kammfabrik, Bürstenfabrik, Ci⸗ garrenfabrik und Möbelfabrik. Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Kaution in Höhe der drei⸗ monatlichen Löhne zu hinterlegen.
„Unternehmer, welche auf die Arbeitskräfte reflek⸗ tiren, werden gebeten, Offerten bis zum 1. Sep⸗ tember a. cur. an die unterzeichnete Stelle ein⸗ zureichen.
Rawitsch, den 4. August 1881.
Königliche Strafanstalts⸗Direktion.
[28173 Bekanntmachung.
Höherem Auftrage zufolge soll die Fährgeld⸗ bebesten⸗ zu Wutzen a. Oder vom 1. Novem⸗
er d. Js. ab verpachtet werden, zu welchem Behufe wir einen Licitationstermin auf Donnerstag, den 25. Angust d. Js., Vormittags 11 Uhr, auf dem Königlichen Steuer⸗Amte zu Zehden ang eraumt haben. Die Pachtbedingungen liegen dort und bei uns während der Dienststunden zur Einsicht aus und wird bemerkt, daß nur dispositionsfähige Per⸗ sonen, welche 300 ℳ baar oder in Staatspapieren deponiren, zum Bieten zugelassen werden.
Frankfurt a. O., den 2. August 1881. “
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
[28171] Bekanntmachung.
Der Bedarf an frischer Butter und Kartoffeln für die in der Zeit vom 1. Oktober 1881 bis ultimo März 1882 in Kiel auszurüstenden oder diesen Hafen anlaufenden Schiffe und Fahrzeuge der Kaiferlichen Marine, sowie der Bedarf an Fourage für die in Kiel, Gaarden und Friedrichsort stationirten Ma⸗ rinetheile, soll im Wege öffentlicher Submission am Montag, den 22. August cr., Vormittags 11 Uhr, vergeben werden. Offerten sind portofrei und verschlossen mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Frisch⸗Proviant für die Kaiserliche Marine im Bereiche der Ostsee⸗ Station pro 11. Semester 1881/82“ an die unterzeichnete Intendantur hier — Friedrichstraße 11 — bis zum Beginne des Termins einzitreichen. Die Lieferungsbedingungen liegen in unserer Registratur aus und werden auf portofreich Verlangen gegen Er⸗ stattung der Copialien von ℳ 1,50 mitgetheilt. Kiel, den 2. August 1881. Kaiserliche Inten⸗ dantur der Marine⸗Station der Ostsee.
anderweitig zur Beschäftigung mit Industrie⸗Arbciten verdungen werden.
Jeder mit den Einrichtungen der Strafanstalt zu vereinbarende Arbeitszweig ist erwünscht, mit Aus⸗ nahme von Cigarren⸗, Sattler⸗ und Täschnerarbeit.
Hierauf reflektirende Arbeitgeber wollen die allge⸗ meinen Bedingungen, welche den abzuschließenden Kontrakten zu Grunde gelegt werden sollen, von hier erforder d demnächst ihre Offerten schriftlich
Verloosung, Amortisation, Zinszabhlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [28193] Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn. In der am 17. Juni cr. in Halle a./ S. statt⸗ eehabten ordentlichen Generalversammlung der
(Gesellschaft ist folgende Abänderung zum §. 22 des Gesellschaftsstatuts, betreffend die Nachzahlung von Dividenden⸗Rückständen auf die Stamm⸗Prioritäts⸗ aktien beschlossen worden: „Diese Nachzahlung erfolgt für die Zeit bis einschließlich 1879 auf die Dividenscheine der betreffenden Jahre, nachdem vorerst den Inha⸗ bern der Stamm⸗Prioritätsaktien für das lau⸗ fende Betriebsjahr 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt wor⸗ den und sodann mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung gelangenden Divi⸗ dendenscheinen früherer Betriebsjahre die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen.“
Diese Abänderung ist nach Ertheilung der Geneh⸗ migung Seitens der Königlichen Staatsregierung in das Gesellschaftsregister des Königlichen Amtsgerichts zu Halle a./S. eingetragen und ist die Eintragung von letzterem laut Verfügung vom 29. Juli cr. ver⸗ öffentlicht worden. 8
Berlin, den 3. August 1881. 8
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
28161] Gesellschaft.
Von den am 15. Juli 1873, 8. Juli 1874, 14. Juli 1875, 11. Juli 1876, 17. Juli 1877, 16. Januar und 17. Juli 1878, 15. Januar und
—
16. Juli 1879, 14. Januar und 15. Juli 1880 aus⸗ geloosten Prioritäts⸗Obligationen sind die nachbe⸗ a. von der I. Emission: 2726 2742 2945 2956 3006 3074 3413 3977 52 5339 5340 5354 5726 5926 6005 7365 .von der II. Emission: Nr. 7518 7596 9550 9834 9963 10082 10402 10474 à 11355 à 100 Thlr.; 225 Thlr., à 100 Thlr. tionen wiederbolt ersucht, den Betrag derselben gegen
zeichneten bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsen⸗ tirt worden: n Nr. 423 464 480 501 742 1024 1067 1348 und 1935 à 500 Thlr., Nr. 2148 2219 2293 2345 2399 2458 2530 à 200 Thlr., Nr. 4637 4654 4685 4752 4763 4870 St 627 6841 6869 6942 6953 7053 7156 7905 7 à 100 Thlr.; 7853 8280 8358 8383 8400 8471 à 500 Thlr., Nr. 8553 8595 8607 8749 8765 8813 9118 200 Thlr., Nr. 10532 10669 10780 10954 11052 11165 .von der III. Emission: Nr. 11777 11883 12366 12939 12941 13142 13428 13574 13660 à Nr. 14234 14433 14584 14917 14998 15333 15717 15900 16391 16817 16844 16894 17074 Mit Bezugnahme auf die früheren Bekannt⸗ machungen werden die Inhaber der obigen Obliga⸗ Ablieferung der Obligationen und Zinscoupons kei den betreffenden Zahlstellen zu erheben. Aachen, den 4. August 1881. “ Die Dircktion.
veroel Königl. Technisghhe
Hochschule zu Aachen.
Beginn d. Semester: Anfang Oktober u. nach Ostern.
Bergbau-Abtbeilung eröffnet am 1. Oktob r v. J. FPreogramm vom Rektorat.
ttionäre der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗
warrants 46 sh. 9 d. bis
62,00, pr. September-Dezember 61,00, pr.
e“
Aaͤchen⸗Mastichter Eisenbahn-
“
8
8
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ 1 für das Vierteljahr.
Sta
“
ats⸗An
§ 182.
8 eöp“ 1 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 1 1 5 8 8 für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expe⸗ Ausertiongpreis für den Ranm einer Bruckzeile 30 42½ B—
Berlin,
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 382.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen Pfarrer Kähler zu Marienfelde im Kreise Pr. Holland und dem Haupt⸗Steueramts⸗Controleur a. D. Stollberg zu Cottbus den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Departements⸗ und Kreisthierarzt Küsener zu Osnabrück den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Superintendenten Stiller zu Koischwitz im Kreise Lieg⸗ nitz das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von
Hohenzollern; sowie dem Steueraufseher a. D. Schönwolf
zu Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Commandeurkreuzes des Königlich portu⸗
giesischen Christuod⸗Ordens: dem General⸗Major von Haenisch, Chef des General⸗ stabes des VIII. Armee⸗Corps;
des Großoffizierkreuzes des Fürstlich serbischen
Takowo⸗Ordens:
Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von De⸗ renthall, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments z. F., dem Obersten von Körber, Commandeur der Garde⸗Feld⸗Ar⸗ tillerie⸗Brigade, und dem Obersten von Fassong, Comman⸗ deur der 3. Feld⸗Artillerie⸗Brigade;
des Commandeurkreuzes desselben Ordens:
ddem Oberst⸗Lieutenant von Balluseck, Commandeur des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, dem Oberst⸗Lieutenant Mauve genannt von Schmidt, Commandeur des 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiments, und dem Major von Obernitz im 1. Garde⸗Regiment z. F.; sowie
des Commandeurkreuzes des Königlich belgischen I Leopold⸗Ordens:
dem Major Freiherrn von Dörnberg, aà la suite und
beauftragt mit der Führung des Kurmärkischen Dragoner⸗Re⸗
giments Nr. 14.
Deutsches Reich.
Verordnung,
betreffend Abänderung der Verordnung vom 23. Juli 1879 über die Einrichtung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen. “
Vom 29. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des §. 5 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß⸗Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichsgesetzbl. S. 165), in Abänderung Unserer Verordnung vom 23. Juli 1879 (Gesetzbl. für Elsaß⸗ Lothringen S. 81), was folgt:
l. Das As und das Unterrichtswesen werden von dem 599 reich der I. Abtheilung des Ministeriums für Elsaß⸗Lothringen abgetrennt. Das Bergwesen wird der IV. Abtheilung zugewiesen. Die Leitung des Unterrichts⸗ wesens wird dem Staatssekretär übertragen. Die I. Abthei⸗ lung erhält die Bezeichnung: „Abtheilung für Inn 8. 2. 85
Der erste Absatz des 8. 13 der Verordnung vom 23. Juli 1879 erhält folgende Fassung:
Die Anstellung, Versetzung, Beurlaubung und Abberufung der Landesbeamten erfolgt, soweit sie bisher dem Reichskanzler zustand, durch den Statthalter oder dessen Vertreter, soweit se dem Ober⸗Präsidenten zugewiesen war, durch den Staats⸗ Sekretär. Der Staats⸗Sekretär kann die ihm hiernach zu⸗ —272— Besugnisse in Bezug auf einzelne Beamtenkategorien
Vorstande der betreffenden Ministerialabtheilung über⸗ tragen.
Urkundlich unter Unserer 8. steigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 1“
Gegeben Bad Gastein, den 29. Juli 1881. “ Wilbhelm.
Freiherr von Manteuffel.
Bekanntmachung. wird das zur
Postbeförderung dienende Dampfschiff „Cux⸗ haven“ datüticsabes n
gen der bei Curhaven stattfindenden Shichavuggen
am Dienstag, den 9. August, statt um 9 Uhr, bereits
um 8 Uhr Vormittags, und
am Sonnabend, den 20. August, statt um 9 Uhr, erst
um 10 Uhr Vormittags — —
von Hamburg nach Helgoland abgehen.
Hamburg, den 5. August 1881.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Nitschmann.
. 8 89
Königreich Preußen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den Kirchspielvogt Albert Friedrich Gustav Karl von Bennigsen⸗Foerder in Ratzeburg zum Landrath zu ernennen, sowie w dem Mitinhaber der Gericke'schen Bäckerei zu Potsdam Konrad Gericke daselbst das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Bäckers zu verleihen. * “ 1.“
Privilegium “ wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗ Uteescheine der Stadt Wollin i. P. im Betrage von
100 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wollin i. P. unterm 15. November 1880 beschlossen haben, die zur Ausführung des Neubaues eines Rathhauses und Amtsgerichts⸗ gebäudes, sowie zur Abtragung von 54 000 ℳ früherer Schulden er⸗ forderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrate EEE dAu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen
persehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 100 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 100 000 ℳ, in Buchstaben: 1 1 8 „Einhunderttausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten: 1.“ 50 000 ℳ zu 200 ℳ
zusammen 100 000 ℳ . nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom 1. April 1882 ab, mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. 84 1
Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen. 8
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Coblenz, den 6. Juli 1881. ““
(L. S.) Wilhelm. ür den Finanz⸗Minister: 8 Fried berg. von Puttkamer.
Provinz Pommern. 111“ Anleiheschein 8 der Stadt Wollin i./P. 12 Ausgabe
„ über Mark Reichswährung. 88 b
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 6. Juli 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin vom .. sen 188. Nr.. . Seite.. und Gesetz⸗Samm⸗ lung für 188 „Seite ... laufende Nr. .)
Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Stettin ge⸗ nehmigten Magistrats⸗ resp. Stadtverordnetenbeschlusses vom 15. No⸗ vember 1880 wegen Aufnahme einer Schuld von 100 000 ℳ be⸗ kennt sich der Magistrat Namens der Stadt Wollin i. P. durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an 85 Magistrat baar gezahlt worden und mit 4 ½ % jährlich zu ver⸗ zinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe — 9 gsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1882 bis spätestens 1908 einschließlich, aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens zwei Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs Zialen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem eden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmt⸗ E noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu
durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗
falls dem Tilgungsstocke zu. ’1 6 — 1,fsgdictes Schuldverschreibungen
Die a 0 werden unter staben, Nummern und Beträge,
Monate Februar
zeichnung ihrer
Regierungsbezirk Stettin. 4
sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin und dem Usedom⸗Wolliner Dampf⸗ boot zu Wollin i./P. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Stettin ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 4 ½ Prozent jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadthauptkasse zu Wollin i./ P., und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitales einge⸗ reichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 338 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20
es Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — Gesetz⸗Sammlung Seite 281. — 4
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1886 ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Wollin i. P. gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 1
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Wollin i. P., den .. ten
Der Magistrat. 8
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Bürgermeisters und eines Mitgliedes des Magistrats mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.
Regierungsbezirk Stettin. Zinsschein
2
Provinz Pommern.
zu der Schuldverschreibung der Stadt Wollin i. P. II. Ausgabe Ieg Mark zu vier ein halb Prozent Zinsen über Mark. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 188. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom. ten.. bis ten mit P4 bei der Stadthauptkasse zu Wollin i. P.
Wollin i./P., den.. ten 1
Der Magistrat. “ “
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht —— vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. *
Regierungsbezirk Stettin
Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Wollin i. P., II. Ausgabe, öHZh. ..
Der Inhaher dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe bo9- obigen Schuldverschreibung die. te Reihe von Zinsscheinen
Provinz Pommern.
ür die fünf Jahre 18. bis 18.. bei der Stadthauptkasse zu
llin 8 . 8½ * nicht rechtzeitig von dem als solchen sich aus⸗ weisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch er⸗ n* 1 p., 1 8
ollin b den vmn 1 Der Magistrat. i
Anmerkung: Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats koͤnnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt wer⸗ den, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunter⸗ schrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
8 .. ter Zinsschein.
Anweisung.
.. ter Zinsschein.