1881 / 189 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

vu 82 n22 bunpaglus Sf vr 2— 20 bF urzugpar 42 „bunzopn En vaein g Sünnaqusc —e vvnnigaoloach a bunjafnn . Pead nweacn va no 10101 uoe e un güee paasucmuz,,e, nna- 2ng an 8 11q—ꝗ%ꝗy1¶sucn 6 uaa e enöch 129 dq M ueada nonl⸗ iu uaizvgeoach uo oiꝛqpp⸗ * „121 ang 98 C 82 Unp⸗ un 1c⸗ 2 521 229 2paS uund 299 v 5 28 vundjoag e 22 20 bap wce üen vP —hmn⸗h nec 1“; 1,3,8 nacInglaho een dusnpg deeehenna deaekhn na im zng zua üobom lvoc⸗ 5 310 unbah eeee ¹h Uunq⸗1828 20721 m.nehahn „nbompg ns Los aenagel d 8ö“ ’Pbua. 22 2,zn usqoqeb no 8* p e a 153 eh nce sudinnnas 85121 go acpngclob8p 1on, 899 w Jpq, ee weeeeen ——— 1 B29 ee e 22p 9 Pe 123 Sepiene ,gng.s dabe § 1b v NSC 22 E. Pn p 1 uru aicpazgung unuen, eegnnac, 2sbsjquvg uscin⸗ E un 26 8 Inv zqna⸗q ee 28 Ss K pir 1. 02 havasuohdangüss :.gn Hunugzcgercnne e 6 gun⸗ unnboF 15 uc Vunc. Purn 2 & hnn avg mnup güd E2 end une vunlnan 2ePvnnd evens qph, eehe e ¹ goup 25va ds.h-vrva. al-ꝙ obsea 2 unraüpnans uepaneg eeeeng a Heur —— unza eea znud e eee e au eee ee e 1010l gda na u⸗ceac eee d ene 29 2 un Döpneüno 1- .“ 1⸗phn Snls 8 9 ¹ 2²2 bunz⸗g209 219 8. Pa ud dunzunscnece Ju enna Sog bungpcpggn ns zwai weann Fvunugzosanzuosk, növes n ganiqpusbunlr. 511-—801 8s 121 ꝓphgnoaach)

aaquvsch up zꝛpm 8 and u2 19g, 1-;nne Pnupne zgvasgon nd; 2 §§ 0l 8 Lr 8 zunugaozanzuo prle dge aoc apg, ei dee e emech e vliwch un „ꝙp g 229 9' 8 e anl qppnagsnv uUnbunuges Inlänv 12ꝓ 08 vHunqa lenva0 ꝓp Pp; 8 A: b 222]Js 1 I- 1 2 83 1oee küe

2 8 aguvs 21P 208 p . un uagjqveab 12a ud 1oneia ee e eeeeae en 98. 5 gurc e. 5—ö— ee bes 2 uobunaq ) 6 ½ 22

2 8 280 8 gbuna⸗cpi 9 F. F. u⸗ 8 893 *8Q aulfoq loch 2% nog h 1

nanbunace Sengn hehng an uSgvhlleag 218 n 88 Snslsnasagn —8* 8 g* 59 —— bncvare i 8en sn⸗ pbu üee un8) Fourl ua a kee wi n.ncn abcve-. cein sv a2qyn Sanzuc F uauo 1 devann. 2ok-- .u0 9 min 121919 mjsqoqne 88 1 wlodsbunz „128 803 obgr. ün sbuna c⸗ E.nenng, nanss aAloasbunrapn 2 uensävistup *. 1☛ 9 29

X 20 2ꝙS, 122 Bunacete aaguoeu Fpleen niqaeg a ü ene 8 un dnbce 88 nd w z9em 5] n . gnmai n dunma ine acplmasunees „Junabgbung⸗⸗ laud

. ah⸗ G

gPo S pul ponn

01¹ (¶& v v 195 8) 2ovna —n

1 pvh eeee üe eee en dq bunaqvaus 1 epnans uonlhcsg ana

encnd, nnnvansl digunuach —39rZean e1sol' L 1-g mend beun 13 nmnn 2W u 2122 12 2 1 gunS ꝙꝓpv Z uaan . 8 4 u⸗ aanea29 -epan zur vpi ghn 216 sva ceee ee weeeee § Sg ct.⸗ 8 mn zuasqolbbud g uIqad n vonsuog 8 82 q qpocae 1. v d 890 8 vomaörun da gun uoqoqnqlnv mann —— aInana olc 22 1 Iööö aun 2 “z be⸗ ambvzes amn

hn n. vunpo C Iv.ne. uegosazig aeae ee ane erwena Pe endfencenleene. ven Fens * 10 2992 0 ulo hehe e 2n an Ipa —. vov 22 vazn m nehh mmou 2nps molalg 100 ponauo nnn, Sod weeee een zumnsbuna upsöc. Seo, ee ie e e uv unova 122 ec er ua2s gog bngen un 3 2 mum u. S.0cpsbungnng aucec imh 161aho⸗ I;- g2. 9 01joch 223 vunzagüvsnn. il 2u1 103 „20 vnse 8221ꝙt. b „21292 2 Scprlan 12J bünlgvH ü zaguos eh re eee wwee Iur 9 2 92 vöh Fnn 4qob unichna Iqpoaguonus e . 1nnemnsn urp ignaach

bucahr, reü ane,ege- mned an u bpg bän Fn⸗. h 883 80 Sugptaog , sopß wemne zbohalnv uarbvea2— 9. 8- —e ee cr 2zun]qve ie

agur 129 eo awojoch a0- bunzoagrn 2z„ qun ⸗=bunzniocs gbuna⸗ 2q⸗eqaca q;r LuvH ueeee m ꝛpqunz K-hh. . .es m0C 122 8 288 —, uoqoqun 0. 19 Us*⸗en; ves vo- üeeüe eh ³ 2 ack a02- vee 8 2” 81- ecieeeg ma l we - „& ne auppebesꝛquv Pnagsnv vnach. da, eüe ng . ung ee ee, eeeeea 0881 1. un unqogobnv gm Füru üdee ce we neeeee e un dun unnvano) 2T., ena uocg. vdusn 21 2vS2 12 u G—. awnaqeL II un a2g iee a 1o-a nnaa üieh (1 6 Nrngog 282199 moa 8 zung ö“ bheh ec gnaach) bunaqvaee ee Ge e üne 8 : verh ng 2nl 8. ng S e sbuna en 8s Epbec L=L-b Mo⸗ E. rvouca- 122 9 9ꝙꝗ s I* 3 dün 0 Llurnoe . u uuns unavaʒ üph un naag 802- ee 22 buvla vvaiadvicß uc

nu uun E LSlqosr q cpc ü ’1 1 nn vuspun unz nnl gnmusasg 1en nnar alg Ano ꝛcal uncgo gun a29,E uobmh, 9od lvʒsanzuo a—c

8 8 82 „ueh üe wenaeenee 8 . abuvsunm ee v 1 ppang unpazna K 8 8 z16 v 2 2 2 71 1 aloe uecpn.

aun qul ub 2 and gun uonce 81- 8Es 8 „guvgaog e eng eea Inla 1,3. gvoPnxg oup peeers U-ennn 15=2 bumauub aaz qun ⸗1291S U 22 uo cqpv uH vvge vh, cpru dungcg 127elops g̃n 0. 82c 82- zenvg2 vq eevue-nn⸗

aqvölnss aup em U uwhgvae ee eae eee, den uI w &

in Nanupd wol. anJ cpnv eege e 92129212gud

„ens 1- oh hn aeneeegehe 82 Lieaee aS viqo 120 gIe aa K Pnq.

v gaqpoiguocHne. 322 bunJeee necp eöa⸗. 9v 1u.“ 1“ v 2* a29iqnosbsuagus⸗ Sbuna2 P 11122 & 8⸗1169⸗2 v al2g neene danba uo wocprnqgon eee Bgon un bunlqvH, 12— upqgsnh u2 129, ulnv und 2cPah 8 21 vunjgvg 5n ee 219 zun uourolg,J, 1o0 s. 229 vundzg 21 Suo u*2 22 lunp auiqvubũvlcun. vunnnl b 81022291 Inaboösbunancr „Zbuna le-e 123 Iee en eeege weng 12288

L vE le- heEE 2c⸗ 22 vunjge. u5 4010b avq. gve a-ol vv unlcc. EI““ Fens unahr. nza9 ü. F auvg usausbonca un gen „5, ;u een „a pl ugc uebn 55n e e Penv’ gun uoqvjud „pauv vscen⸗ 8 0a schen neg nüd es G“

„Incp 2 de- e0an3,na nozeess u nnng —. n voa 19g vrzuv uebn uesvnn dn ZenSh gch zso no zusng de vnhog smutaanceh acG, bunagsg np 5nn Pan 8. 881“ 8= dvHcena vncponen henan nahesxnanh us 88t dan eng 8 22 nuonnrrig das nlmsc, ns e gog augo voqpqnelnv dunugioszionanan 461—

2 un1110 82 bunlllr L 1a —2%— 2:1 una n nn 26 1pra p

dacns uneee⸗ du, 2og IIeg e Uppbsbuna na un⸗cobuv u⸗—o ang aun uourf⸗h & era Ind 82992 mlctug duria cs aa a9n öIrivg;g: , 10 Pg 2g Iöpen nn uzuugg oon zgg eaeiig an nn Pncnd vögesnnig epra28 129 uv zandsh unaebu enne ws pvu nü⸗gzcal nigree]—gn⸗ 1. 1n nchgas 8yg uanIvq“ns allna

2 * zwqpin“lobuemes 11n“ a9 uo loe bi eaeee

zunzalgaac eeneneee wheee üdenhs *

272

.

„12 a2 2MS.

7.

P

ν mnA’ Plrch Werschulben einer zur Begriff des „zweimeiligen Umkreises des waren (Reichstagsverhandlungen von 1871 Band 2 Seite 666, Band 3 Verkehernur mn wicher vnerhals Benfschtende zenee 1g Leitung des Betriebes einer Fabrik angenom⸗ 8 Ursprungsortes“ politischer Zeitungen in §S. 1] Seite 734/35), jedoch bei der zweiten Berathung ein Antrag des Ab⸗ vurfes * b r Verletzung und einer mit dem ei t⸗ 187 tungen politischen Inhalts auf die Entfernung von zwei

herüs noch in den Verhandlungen des Reichstags ein Anhaltspunkt lichen Fa brikbetribbe nicht unmittelbar ööö 28. Oktober 1871. Postzwang bezweckte, angenommen worden war (Reichstagsverhand⸗ 8

Gegen eine solche enge Auslegung spricht von §. 20 zunächst bindung stehender Handlun g. 1 In der Strafsache wider den Buchdrucker M. in R. 88 1.ne2 S. 0. 121 12— fe teer 3 noch abgesehen insbesondere die Erwägung, daß sie dahin führen Haftpflichtgesetz v. 7. Juni 1871 §. 2 1 wegen Verletzung des Postgesetzes, dem Antrag des cordneten Becker angenommen (Rei

vn e aständen ta entchedenschkand ansasigen Beut⸗ S d . 1 8 hat das Reichsgericht, Erster Strafsenat, am verhandlungen von 1871 Band 2 Seite 731/35.) Aus den

9 SZ. 8A C tele 1 . 8 . sn 2

die ausschließlich für den Verkehr im glstante elme sind be⸗ ] achen des Bier rauereiarbeiters F. M. zu B., Juni 1881 tagsverhandlungen ergiebt sich, daß man mit den ——

6 Abge-

s 1 ö gr 8 8 ichs denen also von einem Verkehre in Deutschland, worunter der Natur ügers und Imploranten, 8 X.*“ —2 -2 —2 bous Feere 1 daß auf die Revision des Angeklagten das Urtheil Lewähren wollte, und aus den Worten feabeoren

S s 8 B. B i de die jetz hervorzuheben, daß kein genügender Grund vorliegt, Dampfbrauereibesizer A. Sch. daselbst, Verklagten und der Strafkammer des Großherzoglich badischen Land⸗ —— e. dem Ausdrucke „Verkehr“ in §. 9 einen anderen Sinn zu geben, als 7 2 8 3 1 gerichts zu K. vom 6. Mai 1881 soweit es eine Ver⸗ von 1871 Band 2 Seite 732) erhellt, daß er den „Umkreis von zwei er in §. 8 hat, hier aber unzweifelhaft sein Sinn ein weiterer, näm⸗ hat das Reichsgericht, Zweiter Civilsenat, vom 13. Mai 2* urtheilung des Angeklagten enthält nebst der demselben in Meilen vom Erscheinungsorte des Blattes“*, „den Verkehr von der lich 8 ist daß derienige, welcher das Recht auf Markenschutz er⸗ 1881, 8 8 dieser Beziehung zu Grunde liegenden thatsächlichen Feststel⸗ Stadt in den Umkreis von zwei Meilen, also namentlich von einer 8 182 affe 8 e 8 entsghend, für Recht erkannt: 1.“ lung aufzuheben und die Sache insoweit zur anderweiten Pebern Stadt in die nächstgelegenen kleinen Städte“ im Auge hatte. Waare im Auslande geltend machen bürfe.“ beim Absatze der daß das Urtheil des Ober⸗Landesgerichts zu N. vom 19. Okto⸗ 1 Verhandlung und Entscheidung an das genannte Landgericht Es sollte biernach im Gesetzentwurf für den .n⸗ ;2 u1“ ; 55 5 „on urückzuverweisen sei. innerhalb eines Ortes angenommene Freiheit vom Postzwan Jedenfalls aber muß bei Anwendung des §. 9 in Verbindung ber 1880 zu vernichten, die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens, 3 . noch über die Grenzen des Ortes hinaus für den Verkehr na mit §. 20 von einer weiteren Auslegung desselben ausgegangen und unter Kompensation der außergerichtlichen, jedem Theile zur dem außerhalb des Ursprungsortes nen Raum ausgedehnt angenommen werden, daß Ausländer, welche zur maßgebenden Zeit Hälfte aufzuerlegen, die Sache selbst zur anderweiten Ver⸗ werden, und sollte dieser weiter dem freien Verkehr überlassene Raum e 22 . u“ 20 gleichgestellt waren, um ihren handlung, Beweisaufnahme und Entscheidung 1 b 1 1 1 sich rings um den Ursprungsort in der Breite von zwei Meilen aus⸗ Pefits „8. zzu sichern, na darzuthun haben, daß ihre rufungsgericht zurückzuweisen. 1u“ Die angefochtene Entscheidung, welche in der von dem Ange⸗ dehnen. Die Absicht der Anträge, welche insbesondere große Städte als zei des Jahres 1875 in ihrem Absatz⸗ klagten vorgenommenen Versendung der zu R. dreimal wöchent⸗ Erscheinungsort der Zeitungen im Auge hatten, würde daher theilweise ö ung gehabt haben, ohne daß Werth darauf Gründe G lich erscheinenden „Freien Stimme“, einer Zeitung po⸗ wieder vereitelt, wenn in den zweimeiligen Umkreis der Ursprungsort ob ihr Absatz sich insbesondere auch auf Deutschland 1 litischen Inhalts, gegen Bezahlung nicht mittelst der Post, selbst wieder eingerechnet und die zwei Meilen von der (gedachten) has t a 2 b“ Mit Unrecht haben die Vorderrichter die Anwendbarkeit des §. 2 sondern durch die Großherzoglich hadische Staatseisenbahn als Mitte des Ursprungsortes an gerechnet würden, und würde eine 8 er Zwe des Gesetzes spricht entschieden für diese Auffassung. des Haftpflichtgesetzes auf den der Klage zu Grunde gelegten Fall sogenanntes Erpreßgut, nach K., eine Zuwiderhandlung gegen §. 1 des weitere theilweise Vereitelung dadurch erfahren, wenn andererseits as Markenschutzgesetz will nicht etwa blos das konsumirende (deutsche) verneint. Nach der Klage soll die Verletzung des Klägers durch das Gesetzes vom 28. Oktober 1871 über das Postwesen des Deutschen in die zwei Meilen auch der Raum des Bestimmungsortes bis Publikum schützen, sondern hat vorzugsweise auch den Zweck, den be⸗ Verschulden des vom Beklagten angestellten ersten Brauers A. ver⸗ Reichs (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 347,58) erblickt, beruht auf der An⸗ in dessen (gedachte) Mitte eingerechnet würde. rechtigten Interessen der Gewerbetreibenden Schutz zu verleihen, zu ursacht worden sein, während derselbe mit Hülfe des von ihm hier⸗ nahme, es sei unter den in der Bestimmung des §. 1 des genannten Für die Ansicht des Untergerichts kann auch aus §. 2 des Ge⸗ verhüten, daß das Vertrauen, welches ein Gewerbetreibender durch zu beorderten Klägers und eines anderen Arbeiters beschäftigt war, Gesetzes „Hinsichtlich der politischen Zeitungen erstreckt dieses Verbot setzes vom 28. Oktober 1871 über das Posttarwesen im Gebiete des Umsicht und Redlichkeit für seine Waare erworben hat, von Anderen in den zur Brauerei des Verklagten gehörigen Räumen zum sich nicht auf den zweimeiligen Umkreis ihres Ursprungsortes“ enthal⸗ Deutschen Reichs (Reichsgesetzblatt Seite 358/62) ein Beweisgrund illoxaler Weise ausgebeutet werde; es will jenem ebenso sittlich zu Lagern von Bierfässern ein 1000 1 fassendes Faß auf Lager tenen Worten „zweimeiligen Umkreis“ ein von der Mitte des nicht entnommen werden. Zunächst ist hervorzuheben, daß die Be⸗ mißbilligenden, als gemeinschädlichen Verfahren entgegentreten, welches zu bringen. Die Vorderrichter bezweifeln weder, daß die Ursprungsortes mit einem Halbmesser von zwei Meilen gezogenen stimmung des §. 2 des Gese über das Posttaxwesen bereits in in der französischen Rechtsprechung als „concurrence déloyale“ be⸗ Brauerei des Verklagten als eine Fabrik, noch daß der genannte A. Kreis zu verstehen, und müsse innerhalb desselben der Bestimmungs⸗ den bezüglichen, gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf über zeichnet und schon nach allgemeinen Rechtsprinzipien (Art. 1382 und als eine zur Leitung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene ort gelegen sein, um die Ausnahme vom Postzwang zu begründen, das Postwesen des Deutschen Reichs dem Reichstag vorgeleg⸗ 1383 Code civ.) für widerrechtlich erachtet. 8 Person zu erachten sei; sie vermissen aber das Erforderniß der Kau⸗ und entscheide hiernach die Entfernung der Mittelpunkte der beiden ten Gesetzentwurf enthalten, die in Rede stehende Bestimmung Mit diesem Zwecke würde die bezeichnete beschränkende Auslegung salität zwischen der Verletzung und dem Fabrikbetriebe des Beklagten, Orte, welche in den einzelnen Staaten als solche amtlich angenommen des §. 1 des Gesetzes über das Postwesen da wie aus dem Obi⸗ des §. 9 sich in Widerspruch öö“ 11“ und dies zwar deshalb, weil die in Frage stehende Arbeit, „das Rei⸗ zu werden pflegen. Diese Auslegung der Worte „zweimeiligen Umkreis gen ersichtlich, in dem Entwurfe des Gesetzes über das Postwesen Zufolge derselben 1 es bei Einführung des Markenschutz⸗ nigen, Fortbewegen und Lagern der Bierfässer mit dem eigent⸗ ihres Ursprungsortes“ ist nicht gerechtfertigt. Entscheidend für die in nicht enthalten war. Sodann verfolgt §. 2 des Gesetzes über das gesetzes Jedermann, jei er Deutscher oder Ausländer, gestattet ge⸗ lichen Fabrik betriebe nichts gemein habe“. 8 der angeführten Gesetzesbestimmung aufgestellte Freiheit vom Post⸗ Posttaxwesen einen ganz anderen Zweck als die in Rede stehende wesen sein, durch die bloße Priorität der Anmeldung sich das Waaren⸗ Dieser Entscheidungsgrund ist nicht rein thatsächlicher Natur, zwang ist vielmehr, ob die Entfernung von dem äußersten Ende des Bestimmung des §. 1 des Gesetzes über das Postwesen. Um die seichen eines unter dem Schutze des §. 20 stehenden Ausländers oder er beruht vielmehr auf der Rechtsansicht, daß bei Anwendung des Ursprungsortes der Zeitung nach der Richtung des Bestimmungs⸗ mühevolle detaillirte Feststellung der Entfernung aller einzelnen dem im Auslande ansässigen Deutschen, als ausschließliches Eigenthum an⸗ §. 2 a. a. O. zwischen dem Fabrikbetriebe im engern Sinne und dem 8* ortes hin bis zum Anfangspunkte des Bestimmungsortes nicht Posttargesetz unterworfenen Orte von einander zu vermeiden, und zueignen, ohne daß letzterem die Möglichkeit geboten wäre, auf gewerblichen Unternehmen des Fabrikanten im weiteren Sinne zu unter⸗ 8 über zwei Meilen beträgt. damit zur Erleichterung der Postverwaltung, werden durch §. 2 des Post⸗

dhern Hefthstand zu wahren, falls sie nicht den scheiden sei“, und zwar so, daß insbesondere bei einer Dampfbrauerei unter . Zunächst spricht für die von dem Untergericht angenommene Aus⸗ targesetzes die dort bezeichneten Tarquadrate festgesetzt und werden für Nachweis zu führen vermöchten, daß ihre Waare auch in Deutschland dem Ersteren nur der Kreis derjenigen Verrichtungen, welche zu den legung nicht das Wort „Umkreis“ und die Erwägung, daß von ver⸗ die Taxirung der Sendungen von den Postanstalten das eine nach 25 in §. 9 vorausgesetzten ausgedehnteren Absatz gehabt habe. Da⸗ spezifisch gefahrbringenden Anstalten der Dampfbrauerei, den b

*

berei, den chiedenen Punkten der Gemarkung aus ein Umkreis nicht möglich denen des anderen Taxquadrats die Orte des Taxquadrats einheitlich daß das in dieser unredlichen Weise erworbene Feuerungsanlagen, der Anwendung von Dampf, der Beschaffenheit 8 ei. Das Wort „Umkreis“ wird nicht etwa blos in dem Sinne zusammengefaßt; bei einem solchen Prinzip mußte selbstverständlich ausschließliche Recht, den Prinzipien des Markenschutzgesetzes gemäß, der Betriebsstätte, den

8 8 . 3 4 12 8 2 5 js 2 2 2 i. für welche Beschränkunz sich weber g bösgblgd de Gefetent 8 ursächlicher Zusammenhang zwi⸗ 8 Abs. 1 des Gesetzes über das Postwesen vom geordneten Fischer, welcher die Befreiung der

e 8 s 25 8 Werkzeugen, dem Zusammenwirken - gebraucht, daß die damit bezeichnete Fläche einen förmlichen, gleich⸗ ein bestimmter Punkt des Quadrats zur Berechnung der allgemeine Geltung beanspruchen könnte, nicht blos für den Verkehr einer größeren Zahl von Personen in beschränkten und ungünstigen mäßigen, mit 2 von demselben Punkte ausgehenden Radius Entfernungsstufe festgesetzt werden. Die Geltun dieses in Deutschland, sondern auch für den auswärtigen Verkehr, „daß es Fabrikräumen in Beziehung stehen, verstanden werden dürfe, wogegen gezogenen mathematischen Kreis bildet, sondern auch in dem Sinne, Prinzips im Verhältniß der Sendungen von Postanstoihe 7. diesem ganzen Umfange den früheren Besitzern gegenüber von Verrichtungen, die, wie die in Frage stehenden, in gleicher Weise im daß die äußere Begrenzung der mit dem Worte „Umkreis“ bezeichneten des einen nach denen des anderen Quadrats führt ferner zu einer 89 ertschen Gerichten anerkannt werden mußte. Gewerbebetriebe des Frachtführers, Böttchers, handwerksmäßig Fläche eine unregelmäßige ist und nicht einem gleichmäßigen, von gegenseitigen Ausgleichung hinsichtlich des Maßes des von der Ent⸗ fen ar kann dies nicht Wille des Gesetzes sein. arbeitenden Brauers vorkämen, im Verhältnisse zum Fabrikbetriebe G“ leeinem Punkte ausgehenden Radius entspricht. Die Be⸗ fernungsstufe abhängigen Portobetrags und insofern, zumal nach §. 2 Es lag für den Gesetzgeber um so weniger Veranlassung vor, sich lediglich als „Außenarbeiten“ charakterisirten. eichnung zweimeiliger Umkreis ihres Ursprungsortes“ trifft des Posttargesetzes auch die bei den Entfernungsstufen sich ergebenden gegen die Aneignung der Waarenzeichen ausländischer Gewerbe⸗ Dditese rechtliche Aufstellung ist nicht zu billigen. Es ist aller⸗ daher auch dann zu, wenn die Begrenzung nicht die Form Bruchmeilen unberücksichtigt bleiben, durchschnittlich nicht zu einer 8 enden besondere Nachsicht zu üben, als die Uebung, deutsche dings anzuerkennen, daß das Spezialgesetz vom 7. Juni 1871 seinen eines Kreises gewinnt. Es entspricht ferner grade den Worten höheren Belastung des korrespondirenden Publikums. Bei der in d SCe vzit gusländischen d arenbezeichnungen zu versehen geeignet ist, hauptsächlichen legislatorischen Grund in der eigenthümlichen Ge⸗ . Unkreis ihres Ursprungsortes“, damit eine Fläche zu bezeichnen, Rede stehenden Bestimmung des §. 1 des Gesetzes über das Post⸗ die eutsche Industrie im Allgemeinen empfindlich zu schädigen. fährlichkeit hat, die mit dem Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken welcher der Ursprungsort nicht als Bestandtheil angehört, sondern wesen handelt es sich dagegen um die, aus Rücksicht auf die 28 Hat aber fragliche DBestimmung in §. 9 den vorstehend erörterten und verbunden ist, aber es ist nicht richtig, daß die vom Ge⸗ eine außerhalb desselben gelegene, sich jedoch unmittelbar an den⸗ essen des zeitungslesenden ublikums als wünschenswerth er⸗ fseiunn, so folgt ohne Weiteres, daß ihr Sinn in §. 3 kein anderer setzgeber bezüglich des Fabrikbetriebs im Gegensatz zum Handwerks⸗ selben anschließende, die Umgebung des Ursprungsortes bildende Fläche. schienene Entbindung von dem Postzwang und würde die Berechnung 291 . * zwar muß dies um so zweifelloser erscheinen, wenn er⸗ betriebe unterstellte Gefährlichkeit nur dann und nur in so weit Wenn nun die den Umkreis des Ursprungsortes bildende Fläche den letzteren der zwei Meilen von der Mitte des Ursprungsortes bis zur Mitte neGcic §. 9. ursprünglich nicht enthalten war, viel⸗ vorliegt, wenn und in wie weit die Fertigung gewerblicher Objekte selbst als Bestandtheil nicht umfaßt, der Ursprungsort vielmehr als des Bestimmungsortes nicht zu einer gegenseitigen Ausgleichung von falchr erg 8— ge . der Reichstagsverhandlungen aus F 9 in den⸗ mittels Maschinen und insbe ondere Dampfmaschinen bewirkt . von ihr ausgeschlossen erscheint, so kann auch der Berechnungsfaktor, Verschiedenheiten, sondern lediglich zur erheblichen Beeinträch⸗ 8 geklan rische gh wurde. „Der Grund, aus welchem der Appellrichter wird. Ist dies aber für den egriff von „Fabrik“ im Sinne des welcher für die räumliche Ausdehnung dieses Umkreises im Gesetze tigung des räumlichen Umfangs der Freiheit der Zeitungsbe⸗ das k ägerische. L eweiserbieten für unerheblich erklärte und in Folge Haftpflichtgesetzes gleichgültig, so kann es auch zur Beantwortung der für maßgebend erklärt ist, nach dem unterstellbaren, nicht ctwa förderung von Postzwang gegenüber der Berech der zwei Meilen dessen den in Frage stehenden Klaganspruch zurückwies, erscheint daher Frage, was bei einer als Fabrik anerkannten Bierbrauerei zum das Gegentheil erkennen lassenden, Willen des Gesetzes seinen—vom äußersten Ende des Ursprungeortes bis zum Anfangspunkt des rechtsirrthümlich, und war die Entscheidung, welche auch nicht aus Fabrikbetriebe zu rechnen, und was als „Außenarbeit“ zu erachten sei, Anfang nicht aus einem innerhalb des Ursprungsortes ge- Bestimmungsortes führen. anderen Gründen sich rechtfertigt, aufzuheben. nicht darauf ankommen, ob eine besondere Verrichtung, im vorliegen: legenen Punkte, insbesondere nicht an der (gedachten) Mitte Das Reichsgericht hält übrigens hierbei die Ortsgrenzen nicht den Falle das Auflagern eines Bierfasses in den dazu bestimmten des Ursprungsortes nehmen, sondern erst an der Grenze des wie das Untergericht bei Auslegung der von Dambach das Ges Räumen der Brauerei mit jenen vom Appellationsrichter bezeichneten Ursprungsortes, weil eben erst außerhalb der Grenzen des über das Postwesen des Deutschen Reichs, Note 11 zu §. X aufgestell⸗ spezifisch gefahrbringenden Anstalten in Verbindung steht. Was⸗zur An⸗ Ursprungsortes der Um kreis desselben beginnt. Es entspricht des⸗ ten, mit der obigen Ansicht des Reichsgerichts übereinstimmenden, wendbarkeit des §. 2 a. a. O. allein erfordert wird, ist nur dies, daß die heäalb auch dem unterstellbaren Willen des Gesetzgebers, die zwei Ansicht unterstellt für gleichbedeutend mit den „Gemarkungs⸗ Verrichtung, bei welcher ein Unfall sich zugetragen, mit dem technischen und Meilen, welche er als Berechnungsfaktor des Um kreises des grenzen“, da die „Gema *eines Ortes (einer Gemeinde) cinen mechanischen Betriebe des als Fabrik sich charakterisirenden Unternehmens Ursprungsortes aufgestellt hat, jeweils erst an den Grenzen des viel weiteren Umfang haben kann, als der Ort selbst. in Verbindung steht, und der Leitung resp. der Beaufsichtigung Des⸗ Ursprungsortes beginnen zu lassen. Ein solcher Wille des Gesetz⸗ Bei Beantwortung der Frage, ob ein Ort innerhalb des zwei⸗ is. sdessen Verschulden den Unfall veranlaßt haben gebers ergiebt sich aber auch aus der Entstehungsgeschichte und dem meiligen Umkreises des Ursprungsortes falle, berechnen sich ferner die soll. Da in dieser Vo 's

2

Dase raussetzung im vorliegenden Falle ist von Zweck der mehrerwähnten Gesetzesbestimmung. zwei Meilen auf Grundlage der direkten Messung nach der Luftlinie, den Vorderrichtern nicht verneint worden, und konnte im Hinblick auf Die in Rede stehende Bestimmung war, ebenso wie die Be⸗ nicht darnach, wie groß die Entfernung unter Benutzung der den die Klagebegründung nicht verneint werden; die die Klage wegen freiung von Zeitungen politischen Inhalts, welche nur einmal Verkehr von dem Ursprungsort mit dem Bestimmungsort ver⸗ mangelnder gesetzlicher Substanziirung abweisende Entscheidung unter⸗ wöchentlich erscheinen, vom Postzwang, dem Gesetzentwurfe über mittelnden Straße sein würde. Zu einer Berech auf liegt demnach der Aufhebung. “.““ ““ 8 das Postwesen des Deutschen Reichs, welcher dem Reichstage der letterwähnten Grundlage giebt die Ausdrucksweise des setzes vorgelegt wurde, fremd (rgl. Reichstagsverhandlungen von keinen Anhalt und führt hierzu auch nicht die rische Veran⸗ 1871 Band 3 Aktenstück Nr. 87, Seite 194 ff.) und wurde, nach⸗ lassung der in Rede stehenden Bestimmung, no Urn daß dem Anträge, welche auf die gänzliche Beseitigung des Post⸗ die zwei Meilen nicht von der Mitte des Ursprungsortes, sondern zwangs für Zeitungen politischen Inhalts gerichtet waren, bei der von dem äußersten Ende desselben in der Richtung nach dem Be⸗

zweiten und dritten Berathung des Gesetzentwurfs abgelehnt worden stimmungsorte hin zu berechnen sind.

EEEEbEE