1881 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

26. Aug. 1881. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol.-Prä⸗.

Höchste] Fedrigrte Preise. . per 100 Kilogr. ₰4.*[ℳ Für Weizen gute Sorte 24 10 23 Weizen mittel Sorte. .„L E18n Weizen geringe Sorte.. 20 19 Roggen gute Serte.. . 18 80 18 Roggen mittel Sorte. 18 50 18 Roggen geringe Sorte. 8 20 17 Gerste gute Sorte. 80 18 Gerste mittel Sorte.. 70 16 Gerste geringe Sorte. 50] 14 Hafer gute Sorte. . 3 50 17

Hafer mittel Sorte. 5 80 15 Hafer geringe Sorte Richt-Stroh ee.““ Erbsen. B Speisebohnen, weisse. v1e“ E“ Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr.. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr... Hammelffeisch 1 Kilogr.. Butter 1 Kilogr.... Jö6 Karpfen pr. Kilogr.. Aale 8 Zander Hechte 8 Barsche 8 Schleie 5 ö Bleie . . GG“ Krebse pr. Schock. 8 1“ Posen, 26. August. (W. T. B.) Spiritus pr. August 57,10. pr. September 55,60, pr. Okto- ber 53,70, pr. November-Dezember 52,60. Gekündigt 15 000 Liter, Fest. 8 Cöln, 26. August. (W. T. B.) .“ 11.“ . Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,00, fremder loco 25,00, pr. November 24,65, pr. März 24,10. Roggen loco 21,00, pr. November 18,45, pr. März 18,00. Hafer loco 17,00 Rüböl loco 31,50, pr. Oktober 30,40, pr. Mai 30,50. Bremen, 26. August. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) höher. Standard white loco 7. pr. September 7,55, pr. Oktober-Dezember 7,80, pr. Januar 7, Alles bez. Hamburg, 26. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco höher, auf Termine matt. Roggen loco fest, auf Termine matt. Weizen pr. August 238,00 Br., 237,00 Gd., pr. September- Oktbr. 238,00 Br., 237,00 Gd. Roggen pr. August 178,00 Br., 177,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 170,00 Br., 168,00 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl fest. loco 58,00, pr. Oktober 58,50. Spiritus fester, pr. August 51 ½ Br., pr. August-September 50 Br., pr. September-Oktober 48 ¾ Br., pr. Oktober-November 48 Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum fest, Standard white loco 7,70 Br., 7.60 Gd., per Angust 7,60 Gd., per Sep- ember-Dezember 7,75 Gd. Wetter: Trübe. Pest, 26. August. (W. T. B.) 8 Produktenmarkt.

88-01

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UiIIIsses! [882888882*

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40 20 40 50 30 80 20

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* .* .

SAIE=ZAIZAIEESI —₰

5 9 .

Weizen loco höher, auf Termine fester, pr. Herbst 13,00 Gd., 13,05 Br. Hafer pr. Herbst 8,00. Gd., 8,05 Br. Mais pr. September-Oktober 6,97 Gd., 7,00 Br. Kohlraps 13 ¼. Wetter: Schön.

Ruhig.

Amsterdam, 26. August. (W. T. B..)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Wetzen auf Termine niedriger, pr. November 321. Roggen loco und auf Termine höher, pr. Oktober 218, pr. März 202, Raps pr. Oktober 361. Rüböl loco 33 ¼. pr. Herbst 33 ¼, pr. Mai 1882 35.

Amsterdam, 26. August. (W. T. B.)

Bancazinn 54 ½.

Antwerpen, 26. August. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) weiss, loco 18 ¾ bez. u. Br., pr. September-Dezember 19 ½ Br.,

Raffinirtes, Type September 18 ¾ Br., pr. pr. Oktober-Dezember 19 ¾ Br.

Antwerpen, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen fest. Hafer steigend. Gerste gefragt. 8

London, 26. August. (W. T. B.) ““

An der Küste angeboten 6 Weizenladungen. Wetter: Schön. Havannazucker Nr. 12. 25 ½. Ruhig.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikanische ¹/16 d. billiger. Middl. amerikanische Oktober-November-Lieferung 67⁄32, November-De- zember-Lieferung 6 3⁄16 d.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen höher, Mehl 6 d fest. Wetter: Regenschauer.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.)

(Baumwollen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 49 000 B. (v. W. 76 000 B.), desgl. von amerikanischen 36 000 B. (v. W. 55 000 B.), desgl. für Spekulation 3000 B. (v. W. 8000 B.), desgl. für Export 4000 B. (v. W. 6000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 42 000 B (v. W. 62 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 4000 B. (v. W. 3000 B.). Wirklicher Export 7000 B. (v. W. 4000 B.), Import der Woche 50 000 B. (v. W. 53 000 B.), davon amerikanische 39 000 B. (v. W. 38 000 B.), Vorrath 747 000 B. (v. W. 750 000 B.), davon amerikanische 584 000 B. (v. W. 583 000 B.) schwimmend n. Grossbritannien 161 000 B. (v. W. 175 000 B.) davon amerikanische 65 000 B. (v. W. 77 000 B.)

Manchester, 26. August. (W. T. B.)

12r Water Armitage 7 ½, 12r Water Taylor 7 ¼, 20r Water Micholls 9, 30r Water Clayton 9 ½, 32r Mock Townhead 9 ½, 40 r Mule Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 11 ¼, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 10. 40r Double Weston 10 ½, 60r Double courante Qual. 14. Printers ¹6⁄16 31⁄50 8 ½ pfd. 99. Ruhig.

London, 26. August. (W. T. B.)

In der gestrigen Wollauktion waren Preise unverändert.

London, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 47 730, Gerste 700, Hafer 45 880 Qrts.

Weizen 2 sh. höher als letzten Montag, Gerste und Hafer ruhig, Mais williger.

Paris, 26. August. (W. T. B.)

Rohzucker 880 loco ruhig, 57,00 à 57,50. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr. August 66,50, pr. September 64,50 pr. Oktober-Januar 62,75.

Paris, 26. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet. pr. August 32,80, pr. September 32,00. pr. September-Dezember 32,00, pr. November- Februar 32,00. Mehl behanptet, pr. August 8 Marques 71.75, pr. September 9 Marques 67,50, pr. September-Dezember 9 Marques 57,90, per November-Februar 9 Marques 68,10. Rüböl fest, pr. August 83,25, pr. September 83,50, pr. September-Dezem- ber 83,75, pr. Januar-April 83,75. Spiritus fest, pr. August 62.75, pr. September 63,50, pr. September-Dezember 63,50, pr. Januar-April 63.25. *

New-Nork, 26. August. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 12 ½ nom., do. in New-Orle ans 11 1nom. Petroleum in New-York7 % Gd., do. in Phila- delphia 7 ¾ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificates D. 81 C. Mehl 5 D. 75 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 45 C.

Weizen steigend.

billiger, Mais

8

do. pr. laufenden Monat 1 D. 44 ¼ C., do. pr. September 1 D. 45 ¾ C., do. pr. Oktober 1 D. 47 ¼ C. Mais (old mixed) 72 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅝. Kaffee (Rio-) 12. Schmalz (Marke Wilcox) 11 ½, do. Fairbanks 11 ¾¼, do. Rohe & Brothers 11 ½. Speck (short clear) 9 ½ C. Getreidefracht 5.

New-Nork, 25. August. (W. T. B.)

Visible Supply an Weizen 17 500 000 Bushel, an do. do. Mais 17 200 000 Bushel.

St. Petersburg, 26. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 56,50, pr. August 56,50. Weizen loco 17,00. Roggen loco 11,25. Hafer loco 5,60. Hanf loco 31,50. Leinsaat (9 Pud) loco 15,75. Wetter: Regen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 26. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).

Rinder Auftrieb 167 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): I. Qualität. Fette: II. Qualität. Halbfette: ℳ. III, Qualität. Gut genährte: 80 IV. Qualität. Magere: 64

Schweine Auftrieb 659 (Durchschnittspreis für 100 kg): Stück. I. Qualität. Englische ete.: II. Qualität. Bakony: 114 III. Qualität. Landschweine: a. Schwere: ℳ; b. Leichte: 110 IV. Qualität. Russen: 100

Kälber Auftrieb 720 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg): I. Qualität. Schwere: 1,10 II. Qualität. Leichte: 0,80

Schafe Auftrieb 498 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg), I. Quaslität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns etc.: b. 1,00 ℳ, II. Qualität. Magere, Weide- und Merz- vieh:

Frankfurt a. M., 25. August. (Getreide- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss). Am hiesigen Ge- treidemarkt trat nach der grossen Bewegung eine fühlbare Re- aktion ein; im Allgemeinen besteht eine günstige Meinung fort, doch bekunden die dieswöchentlichen Coursschwankungen eine gewisse Unsicherheit. Hiesiger Landweizen wurde zu sehr unregelmässigen Preisen gehandelt, ab Umgegend 24 ½ ¼¾ sogar bis 25 ℳ, frei hier 25 ¼ ℳ, unsere Mühlen waren hauptsächlich Käufer. für Export wurde wenig genommen. Ueber Roggen ist nicht Günstiges zu berichten. Die Tendenz war eine sehr an- genehme und feste, und die Abschlüsse geschahen zu Preisen, welche einen Vorausgang konstatiren; ohne die beschränkte Aus- wahl in disponibler Waare würden die Umsätze ohne Zweifel grösser gewesen sein; die Notiz 20 ¼ frei hier und 19 ½ 20 ab Umgegend bleibt; grössere Parthieen sind nur über Notiz käuflich. Das Geschäft in Gerste nimmt denselben Verlauf wie jedes Jahr um diese Zeit; die hiesigen Brauereien beobachten Ruhe, während sich die Händler für wirklich feine Waare animirt zeigen; heutiger Cours 20 21 für feinste Waare. Hafer blieb in disponibler Waare dringlicher Nachfrage gegenüber sehr knapp; die Ankünfte wurden zu täglich sich erhöhendeu Preisen Seitens der Händler schlank geräumt. Die Notiz 15 ¾ 16 ½¼ bleibt, hochfein darüber. Hülsenfrüchte in feinster Waare gesucht und theuer, am offenen Markt wenig gehandelt. Raps sehr fest, 28 ½ 29 ½ ℳ, je nach Qualität und Herkunft, namentlich böhmischer bevorzugt. Mais fest gestimmt, der Umsatz war nicht bedeutend, bunter 15 ¼ ℳ, weisser 16 Die Besserung für Mehl hat weitere Fortschritte gemacht; da unser Markt aber nur auf das Konsumgeschäft angewiesen ist und die Spekulation hier keine Stätte hat, ist der Umsatz unbedeutend gewesen. Feinstes hiesi- ges Milchbrod- und Brodmehl wird von 68 70 im Verband offerirt. Roggenmehl 0/1 ziemlich fest, aber sehr still geblieben, Abschlüsse von irgend welcher Bedeutung sind nicht gemeldet worden; das Angebot sowohl von Stettin als Berlin ist wieder theurer gewordeu. Heute notiren wir Roggenmehl 0/1 pr. April/ Mai nach Berliner Börsen-Usance 23 Roggenkleie und Weizenkleie anhaltend gefragt, Offerten erwünscht.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- Zum, 1. haus. 161. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Terxt von Mosen⸗

thal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Krolop, Hr. Ernst) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 159. Vorstellung. Clavigo. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. In Seene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 162. Vorstellung. Coppelia. Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter

und A. Saint⸗Leon. Musik von Leon Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von P. Taglioni. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 160. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr. Dienstag: Opernhaus. Auf Allerhöchsten Befehl. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Plätze: Carmen. Oper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. r. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang

(Frl. Tagliana, 7 Uhr. 8 UHeber den größten Theil der Billets ist Allerhöchst verfügt.

Schauspielbaus. 161. Vorstellung. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. An⸗ fang 7 Uhr.

Anschlagsäulen.

vatore. Sgra. Brogi.) Ende 11 Uhr. Raja Lary.

Germania-Sommer-Theater. Sonntag: Male: von Emil Pohl.

Montag: Klein Geld.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag zum 15. Male und folgende Tage: Der Sklave. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Sommergarten:

Dorꝛ

Doppel⸗Concert. Die ganze Kapelle der Kaiserlichen II. Matrosen⸗Division aus Wil⸗ helmshaven (32 Mann in Uniform) unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn C. Latann, und die Kapelle Herold. Hr. Ignaz Conradi. 20 000 Gasflammen. der Vorstellung 7 Uhr. Mittwoch: Großes Volksfest.

Italienische Oper, Bernburgerstraße 22a. (Central Skating Rink.) „(Der Troubadour.) Bianchi

Vor und nach der Vorstellung Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag: La Traviata. Titelpartie: Sgra.

zu Potsdam 20. August 1881. Beschreibung.

Klein Geld. Posse mit Gesang abzuliefern.

Größe 2“

farbe wetterbraun.

Im prachtvollen Genossen und am 7. Oktober

-. le hierdurch Rommer, Tenorist 22. Brillante Illumination durch Anfang des Concerts 4 ½ Uhr,

Perrn zurückgenommen. Geschwister

anwalt.

selben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß Potsdam, den Königliche Staatsanwaltschaft. Statur schlank, Haare schwarz, Bart schwarzer Schnurrbart, Nase gewöhnlich, Mund klein, Gesicht länglich, Gesichts⸗

Die von dem Königlichen Kreisgericht zu Grün⸗ berg am 5. November 1874 und am 22. November 1878 gegen die Militärpflichtigen Bartsch und 1875 gegen den Musketier Kappel erlassenen Steckbriefe werden Glogau, den August 1881. Der Königliche Erste Staats⸗

[30710] Bekanntmachung. 1 Die zum Neubau einer Infanterie⸗Kaserne hier⸗

selbst erforderlichen

Tischler⸗Arbeiten, veranschlagt zu 23 955,10

Anstreicher⸗Arbeiten, dto. 10 932,75

Klempner⸗Arbeiten, dto. 8 752,50

Schlosser⸗Arbeiten, dto. 00

Glaser⸗Arbeiten, dto. 2 661,00 sollen im Wege der öffentlichen Submission Sonn⸗ abend, den 10. September cr., Vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten Verwaltung Münzkaserne, große Johannisstraße Nr. 82 verdungen werden. Die Bedingungen ꝛc. liegen ebendaselbst während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Altona, den 27. August 1881.

Entrée inkl. Theater 75 ₰. Das Nähere die

[30699] Sonntag: 11 Tro-

(Sgra. Wizjak, klagt Sgr. Santinelli, Sgr.

gegen ihren

Fiorio 3 8 8 . dorf, Kreis Grünberg,

lichen Landgerichts zu Glogau auf

Krolls Theater. Sonntag: Der Barbier von Sevilla. Vor und nach der Vorstellung Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer⸗ artens Großes Doppel⸗Concert. Dirigenten: Herren J. C. Engel und Hellmuth. Anfang des Concerts 4, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Montag: Der Waffenschmied. Großes Doppel⸗ Concert. Anfang 5, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Frieda David

Verehelicht.

aussen mit Hrn. soste (Lübeck Berlin). Hr. Hauptmann a. D. mann 1. Inirr mit Frl. Maria Dorff (Halver [30698] Düsseldorf).

Hackenberg (Barmen). Fer.

Gymnasiallehrer Dr. Schmerder,

und Amt⸗

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fabrikarbeiter Bothe, Auguste I. Marie Ernestine, geb. Grimm, zu Heinersdorf, ver⸗ ca. treten durch den Rechtsanwalt Friedmann hierselbst, Ehemann, den Fabrikarbeiter Karl Friedrich Herrmann Bothe, früher zu Heiners⸗ gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Erklärung des Verklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗

. den 20. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr, zeigers“ Familien⸗Nachrichten. mit der Aufforderung, einen bei

Verlobt; Frl. Clara Thompson mit Hrn. Gym⸗ nasiallehrer Hugo

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Königliche Garuison⸗Verwaltung.

Für die unterzeichnete Werft sollen zum Neu⸗ bau eines Schiffes ca. 324 000 kg Eisenplatten Qualität, ca. 56 500 kg desgl. II. Qualität,

55 500 kg Facgon⸗Eisen, ca. 81, 500 kg Stahlplatten, ca. 150 000 kg Winkeleisen, ca. 41 000 kg Schiffsnieten beschafft werden. Reflek⸗ tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Lieferung von Eisen⸗ platten, Winkeleisen und Nieten“ bis zu dem am 12. September 1881, Mittags 12 Uhr, im Burcau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einreichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Erxpedition des viermal wöchentlich in Stutt⸗ gart erscheinenden „Allgemeinen Submissions⸗An⸗ owie in der Registratur der Verwal⸗ tungs⸗Abt eilung zur Einsicht aus, und kann Ab⸗ schrift derselben auf portofreien Antrag und gegen Einsendung von 2,00 Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 25. August 1881. Kaiserliche Werft, Verwal⸗ tungs⸗Abtheilung.

dem gedachten

Bekanntmachung.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge⸗

Dienstag: Gastspiel des Königl. preuß. Kammer⸗ sängers Hrn. Theodor Wachtel: Fra Diavolo.

illets I. Parqu. 3 ℳ, II. Parqu. 2 ℳ, Loge

1 50 ₰, Entrée inkl Theater 1 sind vorher

zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufs⸗

sttellen. 9.

National-Theater. Sonntag u. Montag: I prachtvoll illuminirten Sommergarten: Gr. Doppel⸗ ncert, ausgeführt von der berühmtesten ungarischen Original⸗Zigeunerkapelle Farkas⸗Moöru. d. Hauskapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Tyroler Gesellschaft „Alpenrose“ (Gänsluckner) u. der Schwe⸗ chen Damen⸗Gesellschaft (Quintett Sachsc). Alpen⸗ hen. Wasserfall. 3 Im Theater: Zum 2. u. 3. M.: Der Zerrissene, oder: Ueberall Geister. 129 mit Gesang in 3 Akten von J. Nestrov. In Scene gesetzt Hell. Anfang des Con⸗ certs Entrée 50

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Geh. Legations⸗ Rath a. D. Hellmuth v. Oertzen (Leppin). Hrn. Kammerherr Otto Graf zu Rantzau⸗Rohls⸗ torff (Pronstorf in Holstein). Eine Tochter: Hrn. Premier⸗Lieutenant Walter Schultze (Glogau). Hrn. Pastor K. Wolff (Waren). Urn. Fen Freiherr von Hertzberg (Heuckewalde). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef G. R. v. Rex (Magdeburg).

Gestorben: Hr. Oberförster Louis Huhn (Ber⸗ lin). Hr. Oberstlieutenant a. D. Freiherr Hu⸗ bert v. Wangenheim (Gotha).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Dienstknecht, Arbeiter, auch Kutscher Friedrich August Knoblich, am 4. März 1853 zu Bornim

Iw diebstahls verhängt.

geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungsbaft 8 8 v Es wird ersucht, de

Der Rechtsanwalt Selcke zu Bromberg ist ver⸗ storben und in der Liste der bei dem unterzeichneten Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht.

Bromberg, den 26. August 1881.

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, 8 Tubmissionen ꝛc. 1“

Pferde⸗Auktion. Montag, den 5. September d. Js., Vormittags von 11 Uhr ab, sollen zu Breslau Tauenzienstraße Nr. 9 8 zum Land⸗ estütdienst nicht mehr verwendbare Hengste des öniglichen Niederschlesischen Landgestüts öffentlich meisthietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden und können

dieselben vom 4. September c., Nachmittags 3 Uhr ab, in Galisch Hotel, Breslau, besichtigt werden. Leubus, den 26. 42 1881. Der Königliche Landstallmeister. raf Stillfried.

8 8

Verschiedene Bekanntmachungen. [30707] 1 1 Durch den Eintritt des bisherigen Inhabers in ein anderes Amt wird die Stelle eines Beigeord⸗ neten bei dem hiesigen Magistrate erledigt. Mit dem Bemerken, daß der Gehalt der Stelle vorläufig auf 3600 sährlich festgesetzt und zu derselben die Qualifikation zum Richteramte oder höheren Verwaltungsdienste erforderlich ist, werden geeignete Bewerber ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung eines kurzgefaßten Lebenslaufs und der Qualifika⸗ tions⸗Atteste bis zum 1. Oktober d. Js. an den Unterzeichneten einzureichen. 8 Nordhausen, den 23. August 1881. Der Sbtbeeen⸗Howseber. Löbnitz. 8

[24181] b stadt iErDT2.,2. L.aee

Rbainpreussen Prgramm kauenle

1 vpon Hsterwieck nach Wasserleben durch die

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Hierteljahr.

2.

Berlin,

N

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an; g. 1

2 für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe- Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 ₰. 8 9 8

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 382.

Montag,

.August, Abends

——

Da Ich nach langer, schmerzlicher Krankheit nunmehr durch Gottes Gnade in die Reconvalescenz trete, sehne Ich Mich von ganzem Herzen danach, hierdurch den tief empfun⸗ denen Dank auszusprechen, den Ich allseitig für so große, Mich wahrhaft ergreifende Theilnahme schulde. Von Nah und Fern, von Vereinen und Privatpersonen, von allen Stufen der Bevölkerung wie aus allen Klassen der Gesell⸗ schaft, aus dem weiten Kreise aller Bekenntnisse und Stände und aus fremden Landen sind Mir Zeichen jener Theilnahme zugegangen, die ihren Lohn trägt in dem Bewußtsein, Mir wohlgethan zu haben, die Ich aber nie vergessen darf, wenn es Mir gelingt, nach Wiederkehr Meiner noch fehlenden Kräfte Meinen Beruf an der Seite des Kaisers pflichttreu weiterzuführen. Damit dieser Dank, warm und herzlich wie Ich ihn empfinde, Alle erreiche, die Meiner so mitfühlend ge⸗

dacht haben, ersuche Ich Sie, das Vorstehende in entsprechender

Weise bekannt zu machen. 3 Coblenz, den 27. August 1881,

An den Reichskanzler.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

e dem Apvpellationsgerichts⸗Rath z. D. und Geheimen Justiz⸗

Rath Schwarckzu Marienwerder den Rothen Adler⸗Orden zwei⸗ ter Klasse mit Eichenlaub; sowie den Förstern Bergmann zu Wittstock im Kreise Greifenhagen und Pentzlin zu Wild⸗ berg im Kreise Demmin, ferner dem Schafmeister Wirth zu Pfützthal im Mansfelder Seekreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. E1““ EEETEII“

2 1“M“ 8 28

. 8 8

ruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Geheimen Ober⸗Baurath Schwedler, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; des Ritterkreuzes desselben Ordens:

ddem Bahnhofs⸗Inspektor der Berlin⸗Anhaltischen Eisen⸗ bahn, Rickmann zu Berlin.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

die Königlich preußischen Landräthe Boediker und Magdeburg zu Kaiserlichen Geheimen Regierungs⸗Räthen und vortragenden Räthen im Reichsamt des Innern zu er⸗ nennen.

In Altona wird am 16. September d. J. mit einer Seesteuermanns⸗ und Seeschifferprüfung für große Fahrt be⸗ gonnen werden. 8 8

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath

Nas se zu Berlin zum Präsidenten der Regierung in Trier

zu ernennen; und die Wahl des Landschafts⸗Raths Goerl auf Quiram

zum Provinzial⸗Landschafts⸗Direktor des Departements Schneide⸗

mühl für den Zeitraum von sechs Jahren zu bestätigen.

betreffend den Bau und Betrieb einer sisFbehr

gemeinde Osterwieck.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem istrat und den Stadtverordneten der Osterwieck darauf 85 ist, der Stadtgemeinde tterwieck die Konzession au und Betrieb mittelst Dampffraft und für die Beförderung von onen und 8 im q N 1.2 h der nordnun e Eise vedneier Bahn von Osterwieck nach

len, wollen Wir diese zession, sowie das ung Beschtönkung des nd

eigenthums nach

Betriebe einer, für den

gewöhnliche Elementarereigni

Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen:

I. „Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.

II.

Die Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Dirigenten zu übertragen, welcher für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. Die Wahl dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

III.

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die S eite der Bahn soll 1,435 m betragen. 8

„. EWIEI1” EEE11“ Für den Bau insbesondere folgende Bestimmungen: 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: ddie Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der vasprna auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anvednüngen, welche een poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 31. Dezember 1882 erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Inan⸗ griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Der —— soll jedoch nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die faüs⸗ einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf⸗ ö vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht ange⸗

alten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung die⸗ nende Züge in jeder Richtung zu fahren. 2

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar kann der Konzessionar die Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr nach eigenem Ermessen bestimmen. Für die Folgezeit unterliegt jedoch dieser Tarif sowie die Abänderung desselben der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch demnächst, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf⸗ sichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Marimaltarifsätze für die einzelnen Güter⸗ klassen unter Beruücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. * 1

Auch ist der Konzessionar hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta⸗ rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsvstems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Die Konzessionar hat mit der E 7 des Betriebes der Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normatipbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Stadtg de getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der en der

—x Jvemnemen Erneuerung des O. ues und der Be⸗ sͤmittel.

In den Erneuerungsfonds fl

a. der Erlös aus den 12 abgängigen Materialien;

b. die jen dieses Fonds; . Be innahmen alljährlich zu entnehmende lativ festgesetzt.

außer⸗ ind größere Unfälle hervorgerufenen

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estimmungen gegen den Konzessionar

Cc. Rücklage. 2* dieser Rücklage wird durch das R Der Reservefonds dient v Bestreitung von solchen du e u

Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen: 1

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte; 1

b. die Zinsen des Reservefonds;

c. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.

„EFrreicht der Reservefonds die Summe von 10 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

VI.

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

„b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Auffichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

VII.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen perpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen⸗ bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet.

VIII.

Der Korzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel⸗ baren Staatsbeamten ꝛc. vom 27. März 1872 für die Staatseisen⸗ bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsaätze, Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

IX. Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes degeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom D. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu ehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, Ff fir die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des au die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof⸗ fenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten Lelle durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsi tsbehörde die Bahn die Cigerssfafz als. Eisenbahn untergeordneter Heüene verliert, tritt das Eisenbahn⸗

ostgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein⸗ chränkung in Anwendung. 8

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den beüslic der Leistungen für militärische bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen.

XI. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ enigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen taats⸗Eisenbahnen j ig .—

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen A vereinbarende eventuell vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zu

setzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten. XIII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministertz der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reich chtsbebörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenhahnen untergeord⸗ neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (afr. Artikel IX. in fne), so ist der Konzessionar auf Erfordern des bezeichneten Ministertz ver⸗ pflichtet, die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers 4— umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der⸗ selbe auf Erfordern der Staatsregierung tet, das thum

und den Betrieb der Bahn ünf sachen ööVEöbZN