—xggg.—ö 8 8 8 8
“ 8 1“
1881 zur Rückzahlung gelangenden Prioritäts⸗Obligationen der Taunus⸗Eisenbahn sind folgende Nummern gezogen worden: 1) von dem 3 ½ prozentigen Anlehen von 1844:
— 37. Rückzahlungsrate —
Litt. A. Nr. 12 24 81 134 155 173 195 199 220 237, Litt. B. Nr. 76 88 93 166 188 205 222 281 284 297, Litt. C. Nr. 3 46 71 80 162 188 320 340 364; 2) von dem E“ Anlehen von 1862: — 19. Rückzahlungsrate. — Litt. A. Nr. 11 101 263, Litt. B. Nr. 64 85 105 149 307 59. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 31. Dezember 1881 ab bei
der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst den
dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinsscheinen und zwar von dem Anlehen von 1844, Reihe III. Nr. 2 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe IV., und von dem Anlehen von 1862, den am 30. Juni 1882 fälligen Zinsschein ohne laufende Nummer nebst Talons zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Hauptkasse der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktion zu Frankfurt a. M. und bei der Königlichen Kreiskasse daselbst, sowie ferner bei den König⸗ lichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen. Zu diesem Zwecke
können die Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ 8 Anweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. J.
ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest⸗ stellung vom 31. Dezember 1881 ab die Auszahlung bewirkt.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit ab⸗
zuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapital⸗
betrage zurückbehalten.
Vom 1. Januar 1882 ab hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch
ständigen Obligationen:
1) von dem 3 ½ prozentigen Anlehen von 1844: aus der 34. Verloosung, rückzahlbar am 31. Dezember 1878: Litt. B. à 500 Fl. Nr. 292, Litt. C. à 250 Fl. Nr. 121; aus der 35. Verloosung, rückzahlbar am 31. Dezember 1879: Litt. B. à 500 Fl. Nr. 215; aus der 36. Verloosung, rückzahlbar am 31. Dezember 1880: Litt. C. à 250 Fl. Nr. 170; 2) von dem 4prozentigen Anlehen von 1862: aus der 17. Verloosung, rückzahlbar am 31. Dezember 1879: Litt. A. à 1000 Fl. Nr. 46; aus der 18. Verloosung, rückzahlbar am 31. Dezember 1880: Litt. B. à 500 Fl. Nr. 566 hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 15. September 1881. “ 1 Hauptverwaltung der Staatsschulden. - Sydow. Hering. Merleker. Michell).
FSenninee“ Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juni 1881, betreffend die Genehmigung der Verwendung des Restes der in Gemäßheit des
Allerhöchsten Privilegiums vom 23. Juni 1873 von dem Kreise Ro⸗
senberg aufgenommenen Anleihe von insgesammt 35 000 Thalern oder 105 000 ℳ mit noch 52 800 ℳ zum Bau einer Chausse von Riesenburg im Kreise Rosenberg nach Germen im Kreise Marien⸗ werder, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marien⸗ werder Nr. 32 S. 235, ausgegeben den 11. August 1881;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Juni 1881, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund des Allerhöchsten Pri⸗ vilegiums vom 13. November 1876 von der Stadt Düsseldorf auf⸗ genommenen Anleihe von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 30 S. 267, ausgegeben den 30. Juli 1881;
3) das Allerhöchste Privilegium vom 29. Juni 1881 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Neuß im Betrage von 800 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 380 S. 267 bis 269, ausgegeben den 30. Juli 1881;
4) das unterm 29. Juni 1881 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft Kleinbrodsende⸗Baumgarth im Kreise Stuhm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 32 S. 175 bis 178, ausgegeben den 6. August 1881 (vergl. die Bekanntmachung S. 312 Nr. 22);
5) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Juli 1881, betreffend die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts für die auf dem Banne von Euren gelegenen, zur Einrichtung eines Exerzierplatzes für die Garnison Trier erforderlichen Terrainflächen und deren Erwerbung für den Reichsmilitärfistus, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 35 S. 279, ausgegeben den 2. September 1881;
6) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juli 1881, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Jerichow II. für die zum Bau der Chausseen von Hohenseeden nach Jerichow und von Woltersdorf über Rogaesen bis zur Kreisgrenze am Fiener Damme in der Richtung auf Ziesar erforderlichen Grundstücke, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 35 S. 295, aus⸗ gegeben den 27. August 1881;
7) das Allerhöchste Privilegium vom 13. Juli 1881 wegen Aus⸗ brtigmng auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kreises Jerichow II. im Betrage von 300 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 35 S. 295 bis 297, aus⸗ gegeben den 27. August 1881.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. September. Se. Majestät der Kaiser und König kehrten, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonnabend Mittag um 12 Uhr, nach Beendigung des Flottenmanövers, nach Friedrichsort zurück, wo die Nacht „Hohenzollern“ Anker warf. Se. Majestät besichtigten alsdann das Legen einer Minensperre und entzündeten von der Nacht aus, zu welcher ein Kabel getegt war, Allerhöchst⸗ selbst eine Mine. Die Detonation war eine gewaltige. Das Kanonenboot, welches als iel diente, wurde in die Luft gesprengt und vollständig zertrümmert.
Auch die Süsesasaernn Fischtorpedos wurden auf das
Erfolgreichste zu Ende geführt. Ein von der Korvette „Blücher“ lancirter geladener Torpedo traf die als Ziel dienende Hulk „Elbe“, worauf sich eine graue Dampf⸗ und Wassermasse, mit Schiffssplittern vermischt, thurmhoch erhob. Se. Majestät der Kaiser besichtigten das zerstörte Schiff und begaben Sich sodann auf der „Hohenzollern“ nach Kiel zurück. Das inzwischen zu⸗ rückgekehrte Geschwader gab den Königssalut; die Mann⸗ schaften paradirten in den Raaen und begrüßten Se. Majestät bei der Abfahrt mit dreimaligen Hurrahrufen.
Abends 6 Uhr reisten Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Albrecht von Kiel ab. Eine dichtgedrängte Volksmenge hatte sich wieder in der Feststraße zusammenge⸗ schaart, die den Kaiser, Allerhöchstwelcher mit dem Feld⸗ marschall Grafen Moltke fuhr, enthusiastisch begrüßte. Auf dem Bahnhofe hatten sich die Spitzen der Behörden, das Offizier⸗Corps und die Studentenschaft versammelt. Unter tausendfachem Hurrah schieden Se. Majestät, nachdem Aller⸗ höchstderselbe von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg und dem Prinzen Heinrich Abschied genommen.
— Ueber die Ankunft der Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften in Karlsruhe liegen folgende Meldungen des „W. T. Bu9
Karlsruhe, 18. September. Se. Majestät der Kaiser, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm sind um 11 Uhr Vormittags hier eingetroffen und von Ihren Königlichen Hoheiten dem Groß⸗ herzog und der Großherzogin, sowie dem gestern hierher zurück⸗ gekehrten Erbgroßherzoge, dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm und dem Prinzen Karl von Baden, der Generalität und dem Staats⸗Minister Turban am Bahnhofe empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung fand die Auffahrt nach dem Schlosse statt. — Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin blieb in Darmstadt und wurde daselbst von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog von Hessen empfangen. Die Kronprinzessin wird Sich Nachmittags mit der Großherzoglichen
Familie nach vem Jagdschlosse Wolfsgarten begeben und be⸗
absichtigt morgen die Reise nach Karlsruhe fortzusetzen. — In Frankfurt wurden Se. Majestät der Kaiser von Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Kronprinzen von Schweden und Höchst⸗ dessen Bruder begrüßt.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern Nachmittag von Baden⸗Baden mittels Extrazuges von Oos nach Karlsruhe, um während der dort bevorstehenden Doppelfeier in der Nähe des Hohen Familien⸗ kreises bis zum 21. d. M. zu verweilen. An den Festlichkeiten wird Ihre Majestät jedoch, Ihres noch leidenden Gesundheits⸗ zustandes wegen, Sich nicht betheiligen können.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl ist am Sonnabend Abend mit der Lehrter Bahn aus Ostende in Berlin eingetroffen und wird Sich heute nach Schloß Glineke bei Potsdam begeben.
— Nach §. 128 der Reichs⸗Strafprozeßordnung vom 1. Fe⸗ bruar 1877 sind vorläufig festgenommene Personen, sofern sie nicht wieder in Freiheit gesetzt werden, unverzüglich dem Enssr c c des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt ist, vorzuführen. In Erläuterung dieser Vorschrift und um mehrfache bei Anwendung derselben entstandene Zweifel zu beseitigen, zur Nachachtung für die Polizeibehörden und deren Organe, hat der Minister des Innern im Ein⸗ vernehmen mit dem Justiz⸗Minister durch einen Cirkularerlaß vom 11. Juli d. J., was folgt, bestimmt:
1) Die Organe des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes haben die von ihnen vorläufig festgenommenen Personen zunächst der Polizeibehörde des Aufgreifungsorts zuzuführen, welcher letzteren dann obliegt, die gesetzlich vorgeschriebene Vorführung des Festgenommenen, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt Ts in thunlichst beschleunigter Weise ihrerseits zu ver⸗ anlassen.
Hinsichtlich der von Gensd'armen bewirkten vorläufigen Festnahmen behält es bei den besonderen in dem Cirkular⸗Er⸗ laß vom 7. August 1880 getroffenen Bestimmungen sein Bewenden. Hiernach sind die Gensd'armen ermächtigt, in Fällen, in welchen der Sitz des Amtsgerichtes dem Orte der Festnahme näher liegt, als der Sitz der Polizeibehörde des Aufgreisungsorts auch fernerhin die Vorführung an erst⸗ gedachter Stelle unmittelbar zu bewirken.
2) Die Vorführung der vorläufig festgenommenen Per⸗ sonen ist dem Wortlaute des §. 128 der Reichs⸗Strafprozeß⸗ ordnung gemäß beim Amtsrichter und nicht also, wie dies der früheren Vorschrift des §. 4 des Gesetzes vom 12. Februar 1850 entsprach, bei den Organen der Staatsanmaltschast zu bewirken. Wird etwa in Fällen, in denen Amts⸗ gericht und Staatsanwaltschaft ihren Sitz an dem gleichen Orte haben, aus Zweckmäßigkeitsgründen eine abwei⸗ chende Art der Vorführung dahin vereinbart, daß die Vor⸗ führung vor den Amtsrichter durch Vermittelung der Staats⸗ anwaltschast ersolgt, so werden die betheiligten Polizeibehörden hiervon jedesmal besonders Nachricht erhalten.
8 Auf größeren Bahnhöfen ist wahrgenommen worden, daß bei der Ausgabe des Reisegepäcks die Uebung be⸗ steht, kein Gepäckstück an die Reisenden zu verabsolgen, bevor nicht sämmtliche Stücke entladen und in dem zur Ausgabe be⸗ stimmten Raume niedergelegt sind. Der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten hat durch Cirkular⸗Erlaß vom 21. v. M. an⸗ geordnet, daß denjenigen Reisenden, welche sich durch Vorzei⸗ gung des Gepäckscheins als zur Empfangnahme des zugehöri⸗ gen, bereits ausgeladenen und von ihnen bezeichneten Gepäcks ausweisen, dieses, ohne die Entladung aller übrigen Stücke abzuwarten, unverzüglich überantwortet und von einem Theile der Gepäckträger alsbald nach den Fuhrwerken geschafft werde.
— Die Aussage eines im Strafprozeß vor der Haupt⸗ verhandlung vernommenen Zeugen, welcher erst in der Hauptverhandlung von seinem Rechte, das Zeugniß zu ver⸗ weigern, Gebrauch macht, darf zwar nach §. 251 der deutschen Strafprozeßordnung nicht verlesen werden, wohl aber darf, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 30. Juni d. J., der Untersuchungsrichter oder sonstige Ver⸗ hörsbeamte uͤber die vor ihm gemachte Aussage von den nunmehr ihr Zeugniß verweigernden Zeugen als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommen werden.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1881
Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) einschließ⸗ lich der kreditirten Beträge zur Anschreibung gelangt: Zölle 77 478 228 ℳ (+ 9 802 680 ℳ), Tabaksteuer 440 273 ℳ (+ 122 211 ℳ), Rübenzuckersteuer — 18 346 291 Ie 5 099 345 ℳ), Salzsteuer 12 981 974 ℳ (+ 279 767 ℳ) Branntweinsteuer 8 980 410 ℳ (— 648 795 ℳ), Uebergangs⸗ abgaben von Branntwein 42 346 ℳ (— 6185 ℳ), Brau⸗ steuer 6 861 394 ℳ (+ 91 548 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 447 562 ℳ (+. 66 053 ℳ), Summe 88 885 896 (+ 4607 934 C), Spielkartenstempel 284 310 ℳ (— 22 246 ℳ).
Die zur Reichskasse Ist⸗Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten beträgt bis Ende August 1881: Zölle 70 686 094 ℳ (+ 13 091 079 ℳ), Ta⸗ baksteuer 351 649 ℳ (+ 84 185 ℳ), Rübenzuckersteuer 64 991 159 ℳ (+ 9 658 825 ℳ), Salzsteuer 13 327 526 ℳ (+ 410 982 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 15 116 683 ℳ (— 7116 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 199 324 ℳ (+ 130 076 ℳ), Summe 170 672 435 ℳ (+ 23 368 031 ℳ), Spielkarten⸗ stempel 373 504 ℳ (+ 9444 ℳ).
—— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye⸗ rische Ministerial⸗Rath Freiherr von Raesfeld, ist in Berlin wieder eingetroffen.
— Der kommandirende General des III. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Groß gen. von Schwarz⸗ hoff, ist den Folgen eines vor einigen Wochen stattgehabten Sturzes mit dem Pferde gestern Morgen erlegen.
— Der General⸗Lieutenant von Strubberg, General⸗ Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, hat sich 88 kurzem Urlaub nach Karlsruhe und der Rheinprovinz
egeben.
C1uqp General⸗Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗Militär⸗Examinationskommission, ist in dienstlichen An⸗ gelegenheiten nach Dresden abgereist.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Hadlich in Cassel.
eingetroffen.
Wilhelmshaven in See zu gehen.
Kiel, 18. September. der König von Schweden tuaf heute früh auf der schwe⸗ dischen Korvette „Balder“ mit großem Gefolge hier ein und reiste mittelst Extrazuges um 8 Uhr 40 Minuten nach Frank⸗ furt a. M. weiter.
Kiel, 19. September. (W. T. B.) Die ‚Kieler Ztg.“ veröffentlicht folgendes Allerhöchste Schreiben an den Ober⸗Präsidenten Steinmann:
Manöver des IX. Armee⸗Corps Meine Schritte wiederum nach der Provinz Schleswig⸗Holstein lenken zu können, an welche sich aus früheren, wiewohl kurzen Besuchen so angenehme Erinnerungen für Mich knüpfen. Wie die Provinz erst noch vor wenig Mo⸗ naten, als Mein geliebter Enkel eine Prinzessin des Schleswig⸗ Holsteinschen Fürstenhauses heimführte, bei diesem glückver⸗ heißenden Ereigniß Beweise aufrichtiger Theilnahme gegeben hat, so
an Orten, welche Ich nur vorübergehend berührt habe, vornehmlich aber in den Städten Itzehoe, Altona und Kiel ein so herzliches Willkommen gefunden, eine so frohe Bewegung der Bevölkerung wahrgenommen, daß Ich Meine lebhafte Befriedigung darüber nicht zurückhalten kann. Von Neuem bin Ich durch die vielfachen Huldi⸗ gungen, welche Mir von allen Seiten und in den verschiedensten
worden, daß auch dieser Theil Meiner Monarchie von einem biederen treuherzigen Volke bewohnt wird, welches, je länger je mehr, mit Herz und Hand Mir ergeben, sich immer fester und inniger mit dem deutschen Vaterlande vereinigt. Mit solchen Empfindungen aus der Provinz scheiden zu können, ist ein erhebendes Gefühl für Mich. Es ist Mir aber auch ein Bedürfniß, dies öffent⸗ lich auszusprechen und damit zugleich Meinen Dank für die Mir zu Theil gewordene warme Aufnahme zu verbinden. Ich veranlasse Sie, dies der Bevölkerung von Schleswig⸗Holstein mitzutheilen und zu dem Zweck diesen Meinen Erlaß bekannt zu machen. Kiel, den 17. September 1881 “ 1 Frankfurt a. M., 18. September. (W. T. B.) Se. Majestät der König von Schweden ist mit den Prinzen Oskar und Eugen und großem Gesolge heute Abend 9 ³¾¼ Uhr hier angekommen und hat im Russischen Hofe Ab⸗ steigequartier genommen. Am Bahnhofe wurde der König von dem bereits hier weilenden Kronprinzen, Königliche Hoheit, sowie von dem Prinzen Karl von Schweden, dem schwedischen Konsul Baron Erlanger und den Spitzen der Staatsbehörden empfangen. Die Weiterreise der gesammten
schwedischen Königsfamilie nach Karlsruhe ist auf morgen Vormittag 10 Uhr festgesetzt.
Württemberg. Schloß Friedrichshafen, 16. Sep⸗ tember. Die Herzogin Wera von Württemberg, Großfürstin von Rußland, ist heute mit ihren Kindern, den Herzoginnen Elsa und Olga, nach mehrwöchentlichem Besuche bei Ihren Majestäten wieder von hier abgereist.
Baden. Karlsruhe, 17. September. (W. T. B.) Anläßlich der bevorstehenden Hochzeitsfeie rlichkeiten ist die Stadt, insbesondere das Rathhaus und die Stadtkirche, bereits auf das Festlichste geschmückt. Auf dem Markte ist ein großer mit reichen Laubgewinden dekorirter Triumphbogen errichtet. An verschiedenen Stellen sind umfangreiche Vor⸗ bereitungen zur Illumination getroffen. In dem für Donnerstag in Aussicht genommenen Festzug sollen sämmt⸗ liche alte badische Landestrachten vorgeführt werden. Viele Fönde sind bereits eingetroffen. Das Waner ist seit heute
n.
— 18. September. (W. T. B.) Ihre Majestät die Kaiserin traf heute Nachmittag um 5 ¾¼ Uhr von Baden⸗ Baden hier ein, stieg am Mühlburgerthore aus und fuhr durch den Schloßpark zum Schloß. — Nachmittags um 51 ¼ Uhr kamen der Großfürst Michael mit der Gro fürstin Ilga
bis zum Schlusse des Monats August 1881 (verglichen mit der
und dem Großfürsten Michaͤel Michailowitsch an. — Um
Bramann in Königsberg, Dr. Brandmann in Neuhof und
— S. M. S. „Moltke“, 16 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Pirner, ist am 19. Juli cr. in Coquimbo
S. M. Knbt. „Hyäne“, 4 Geschütze, Kommandant Kapt. Lt. von Gloeden, ist am 18. September cr. in Pl.; mouth eingetroffen und beabsichtigte am 19. dess. Mts. nach
(W. T. B.) Se. Majestät
Es ist Mir eine besondere Freude gewesen, bei Gelegenheit der
habe Ich auch jetzt bei Meinem persönlichen Erscheinen überall, selbst
Formen dargebracht wurden, in der Ueberzeugung bestärkt
6“ 2 vi
3 ½ Uhr fand Empfang der hier beglaubigten und der außerordentlichen Gesandten statt, um 5 Uhr Galatafel für das diplomatische Corps. — Im Laufe des Nachmittags machten Se. Majestät der Kaiser eine Fahrt durch die auf das Festlichste und Reichste geschmückten Straßen der Stadt, überall mit enthusiastischen Zurufen begrüßt. Abends 7 Uhr brachte der badische Sängerbund unter außerordentlich zahl⸗ reicher Betheiligung der Bevölkerung ein Fackelständchen. Im Theater fand Festvorstellung statt, bei welcher ein Fest⸗ spiel von Putlitz zur Aufführung gelangte. — Die anläßlich der Hoffestlichkeiten verliehenen Ordensauszeichnungen werden heute amtlich publizirt. . 1
— 18. September, Nachmittags. Se. Königliche Hoheit der Großherzog und die Prinzessin Elisabeth von Sachsen⸗Weimar sind hier eingetroffen. Se. Kaiserliche
oheit der Kronprinz besuchte bald nach Seiner Ankunf die Kunstgewerbe⸗Ausstellung, in der Höchstderselbe gegen eine Stunde verweilte. — Vormittags um 11 Uhr fand die Er⸗ öffnung der Landwirthschaft⸗, Gartenbau⸗ und Bienenausstellung statt.
— 19. September. (W. T. B.) Der neue Hofstaat der Prinzessin Victoria ist folgendermaßen zusammen⸗ gesetzt: Oberhofmeisterin Gräfin Wachtmeister, Hofdamen Fräu⸗ lein von Lagerberg, Freiin von Ackerjelm und Kammerherr von Lilliehöck.
essen. Darmstadt, 17. September. (W. T. B. Der Landtag ist auf den 17. k. M. einberufen worden.
1 Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 17. September. Die Kaiserin und Königin ist gestern, den 16. d. M., Abends von Schönbrunn nach Gödöllö abgereist.
— 18. September. (W. T. B.) Wie die „Montagsrevue“
vernimmt, wird in der nächsten Zeit eine Begegnung der Kaiser von Oesterreich und von Rußland seattfinden; über den Ort und die Zeit der Begegnung sei noch nichts efinitiv bestimmt. 8 17. September. (W. T. B.) Von den wegen der Exzesse im Kuchelbade Angeklagten wurden Kan⸗ kowsky und Vesely des Verbrechens der öffentlichen Gewalt⸗ thätigkeit schuldig erkannt und Ersterer zu fünf, Letzterer zu drei Monaten mit Fasten Fesehit bltse verurtheilt. Der Angeklagte Züngl wurde freigesprochen.
Des. 18. September. (W. T. B.) Der Minister⸗ Präsident Tisza hielt hier gestern eine Rede, in welcher er die Ziele der bestehenden Parteien erörterte. Bezüglich der liberalen Partei äußerte der Minister, sie benutze den Frieden, um das Versäumte auf jedem Gebiete des Staatslebens nach⸗ zuholen, damit eine etwaige Stunde der Gefahr die Nation erstarkt finde. Die Ziele der achtundvierziger Partei seien auf konstitutionellem Wege nicht zu erreichen und eine Aenderung des bilateralen Vertrages unthunlich. Auch die Noth⸗ wendigkeit eines großen stehenden Heeres für die Sicher⸗ heit der Monarchie sei unabweisbar, solange andere Staaten in Waffen ständen. Der Vereinigten Opposition macht der Redner den Vorwurf der Programmlosigkeit. Das gemeinsame Zollgebiet sei im gemeinsamen Interesse aufrecht zu erhalten, ohne indeß das Recht auf ein selbstständiges Zollgebiet aufzugeben. Der Minister weist sodann die Voraussetzung zurück, als habe die Regierung mit der Einverleibung der Militärgrenze in Kroatien sich die kroatischen Stimmen im Reichstage sichern wollen, die Frage bezüglich Fiume's sei gesetzlich schon seit der Regierung der Kaiserin Maria Theresia gelöst. Betreffend die Verwaltungsreform stellt Tisza ein auf die Qualifikation bezügliches Gesetz in Aussicht und weist hin auf die Befesti⸗ gung des Staatskredits in Folge des ernsten Strebens der Regierung und der Legislative, auf dem Wege der Konsoli⸗ dirung der Verhältnisse des Landes vorzuschreiten, und be⸗ merkte schließlich, daß eine Resorm des Oberhauses nur dann angezeigt sei, wenn zugleich eine gründliche Lösung dieser Frage möglich sei. Die Rede wurde mit großem Beifall auf⸗ genommen. 3
Pest, 17. September. Die Erzherzöge Karl Ludwig und Eugen sind, wie der „Pester Lloyd“ meldet, gestern Abends in Budapest angekommen. 8
— Der Kaiser büit folgendes Allerhöchste Hand⸗ schreiben erlassen: — “
Lieber Tisza! Jener von herzlicher und aufrichtig treuer An⸗ hänglichkeit zeugende Empfang, welchem Ich in dieser Gegend auch bei dieser Gelegenheit überall begegnete, hat Mein räterliches Herz mit wahrhafter Freude erfüllt. Es steigert aber diese Meine Freude noch insbesondere die Wahrnehmung, daß die gesammte Bevölkerung der von der gegenwärtigen Militärconcentration berührten Komitate nicht nur die diesfälligen Lasten mit voller Bereitwilligkeit trug, sondern in erfreulichem guten Einvernehmen mit dem Militär darin wett⸗ eiferte, um allen Bedürfnissen desselben mit freundlicher und lobens⸗ werther Zuvorkommenheit zu entsprechen und um dieselben freigebig zu befriedigen. . 1 82
Von diesen freudigen Gefühlen durchdrungen, gereicht es Mir vor Meiner Abreise zur Befriedigung, Sie zu beauftragen, der wackeren Bevölkerung dieser ganzen Gegend für die zahlreichen Beweise von Liebe und Opferwilligkeit Meinen warmen Dank und Meine volle Anerkennung auszudrücken. egeben i is n 15. September 1881.
Gegeben in Miskolcz, an “
Megyaszo, 16. September. Der Kaiser hat folgende bereits telegraphisch erwähnte Handbillette erlassen:
„Lieber Herr Vetter Feldmarschall Erzherzog Albrecht! Nach Beendigung der Schlußmanöver hei Miskolcz, welche Mich im hohen Grade befriedigt haben, ist es Mir Bedürfniß, zunächst Euer Liebden für die vorzügliche Anlage so wie für die Instruktion und Leitung derselben Meinen wärmsten Dank zu sagen. Zugleich beauftrage Ich Sie auch, den bei der Oberleitung und als Schiedsrichter verwen⸗ deten Generalen, Stabs⸗ und Ober⸗Offizieren für ihre ersprießliche Mitwirkung, dann beiden Corps⸗Kommandanten G. d. K. Freiherrn von Edelsheim⸗Gyulay und FMv. Freiherrn von Appel für die zweckmäßige Führung ihrer verwendeten Kommandanten und Truppen, ihren sichtbaren Eifer, ihre und kriegsgemäße Aus⸗ 1 ei tennung auszusprechen. rüstung Meine Anerkennung auszusp ö
Lieber Herr Vetter Feldzeugmeister Erzherzog Joseph! Mit Helondece, defrled geng babe ch Mich während der eben zum Ab⸗ schlusse gelangten Manbver bei Miskolcz von der sehr guten Ausbil⸗ dung und Manövrirfähigkeit der Honved⸗Kavallerie so wie von den bedeutenden Fortschritten überzeugt, welche in der Detailausbildung, der militärischen Haltung und dem guten Aussehen der Honved⸗Infan⸗ terie erreicht worden sind. Indem Ich Sie beauftrage, den betreffen⸗ den Abtheilungen Meine volle Anerkennung bekannt zu geben, benütze Ich mit Freuden diesen Anlaß, Ew. Liehden für die unausgesetzte Mühewaltung, welche Sie der kriegsgemäßen Ausbildung Meiner un⸗ garischen Landwehr zuwenden, Meinen Dank auszusprechen.
G“ gaaun Franz Joseph.
Niederlande. Haag, 17. September. (W. T. B.) Die Leichenfeierlichkeiten für den verstorbenen Prin⸗ zen Friedrich der Niederlande finden am Freitag, den 23. d. M., Vormittags 11 Uhr, vom Schlosse Depauw aus statt. Der Trauerzug wird sich durch den Haag nach der Stadt Delst bewegen, wo der Pastor van Koetsveld die Leichenrede hält. Außer der Königlichen Familie werden Prinz Albrecht von Preußen und der Erbgroßherzog von Sachsen den Feierlichkeiten beiwohnen.
Belgien. Brüssel, 14. September. (Allg. Ztg.) Der „Moniteur Officiel“ veröffentlicht die Novelle zum Aus⸗ lieferungsvertrage, welche zwischen Belgien und Ruß⸗ land vereinbart worden ist. Dieselbe besteht aus zwei Ar⸗ tikeln, welche lauten:
„Art. 1. Das wegen einer der in dem Artikel 2 der Konvention vom 4. September (23. August) 1872 erwähnten Handlungen ver⸗ folgte Subjekt wird ausgeliefert nach Vorzeigung des Verhaftsbefehls oder irgend eines gleichwerthigen Aktes der kompetenten auswärtigen Behörde, sofern diese Akte die genaue Angabe des Verbrechens ent⸗ hält, wegen dessen die Auslieferung begehrt wird. — Art. 2. Wenn das Verbrechen oder Vergehen, wegen dessen die Auslieferung bean⸗ tragt wird, außerhalb des Gebietes der reklamirenden Partei began⸗ gen worden, wird der Reklamation Folge zu leisten sein, sofern die Gesetzgebung des Landes, von dem die Auslieferung gefordert wird, in diesem Falle die Verfolgung derselben Handlungen, auch wenn sie außerhalb seines Gebietes begangen worden, gestattet“.
Großbritannien und Irland. London, 16. Sep⸗ tember. (Allg. Corr.) In dem runden Saale der Rotunde in Dublin wurde gestern die langvorbereitete nationale Konvention der irischen Landliga eröffnet. Es hatten sich etwa 1300 Delegirte aus allen Theilen Irlands, darunter viele Priester eingefunden. “
Der Vizekönig von Indien Lord Ripon, beabsichtigt im Winter British-Birma zu bereisen, um dort Reformen einzuführen, welche dazu angethan sind, den Wohlstand dieser Provinz zu erhöhen. 8
Das Kolonialamt hat von dem Gouverneur der Cap⸗ kolonie, Sir Herkules Robinson, folgende Depesche erhalten: Capstadt, 13. September. Masupha hat endlich sämmtliche Bedingungen der Konvention angenommen, und dieselbe ge⸗ langt nun im ganzen Basutolan de zur vollständigen Durch⸗ führung. Da der Frieden somit sicher hergestellt ist, war Hr. Sauer, der Sekretär für die Eingeborenen⸗Angelegenheiten, im Stande, sich nach Capstadt zurückzubegeben.
Frankreich. Paris, 17. September. (W. T. B.) Die Minister konferirten heute mit Rou stan. In Folge der sodann getroffenen Entscheidungen wurde dieser ange⸗ wiesen, sich sofort auf seinen Posten zurückzubegeben.
Das Journal „Napoléon“ stellt die Behauptungen des „Ordre“ über die Abdankung des Prinzen Napoleon zu Gunsten seines ältesten Sohnes in Abrede. 8
— 18. September. (W. T. B.) Eine Verfügung des Kriegs⸗Ministers vom 17. d., ordnet an, daß keine Militärperson des Jahrganges 1876, welche vor Ablauf der bestimmten Zeit zur Entlassung kommt, von heute ab nach Afrika gesandt werden soll. Demzufolge ist davon Abstand genommen, die in Afrika stehenden Infanteriebataillone auf die Stärke von 600 Mann zu bringen.
Griechenland. Athen, 11. September. (Pol. C.) Nachdem die Besetzung der dritten und vierten thessalischen Zone glücklich vollzogen ist, beginnt heute die Okkupation der fünften Zone, welche die Hauptorte Larissa, Turnavo, Tempe, die Vorberge des Olymp bis Karali, Derven, Larissa, Ossa, Ampelakia, Agyia bis zur Vereinigung des Ossa⸗Thales mit dem Pelion⸗Gebirge, den Karla⸗See und Cap Dermata mit inbegriffen, umfaßt. Die Besetzung dieser Zone dürfte am 13. d. Mts. vollendet sein. Die griechischen Truppen sind seit gestern um die Stadt Pharsalos konzentrirt. Es sind drei Kolonnen, aus 7 Bataillonen Infanterie, 4 Batterien und 1 Ba⸗ taillon Kavallerie bestehend, im Ganzen 9700 Mann, welche heute nach dem Eintreffen der internationalen Kommission mit dem Ober⸗Kommandirenden General Soutzos und dessen Stab in Pharsalos unter der Führung von Karaiskakis nach Larissa abgehen werden. Wie bei der Besetzung aller bisher okku⸗ pirten Städte wird auch in Pharsalos eine aus mehreren Mitgliedern der internationalen Kommission und griechischen Stabsoffizieren bestehende Kommission vorerst die öffentlichen Gebäude übernehmen, worauf der geregelte Einzug der Truppen erfolgen wird. Die türkische Besatzung von Larissa so wie alle administrativen Beamten haben sich gestern nach Servia an der Südgrenze von Macedonien begeben, das nun⸗ mehr die neue Hauptstadt dieses Distriktes, dessen Mittelpunkt bisher Larissa war, bilden wird. Am 14. d. M., also am Tage nach der Besetzung Larissas, wird auch das Vorgebirge Aktion oder Pounta am Eingange des Golses von Prevesa von einem an diesem Tage von der Insel Leukas übersetzen⸗ den Infanterie⸗Bataillon besetzt werden. — Einige der meist gefürchteten Brigantenchefs sind mit ihren Ban⸗ den — im Ganzen 87 Missethäter — theils gefangen genommen worden, theils haben sie sich dem General Soutzos freiwillig ergeben, obgleich sie wissen, daß das griechische Gesetz dem einmal verfehmten Räuber keinen Pardon gewährt. General Soutzos wird sie in Larissa interniren. Irgend eine ihr Schicksal mildernde Zusage dürfte den Helden der Berge denn doch gemacht wor⸗ den sein. — Im Piräus haben die Baggerungen mittelst der neuen Maschine im nördlichen Theile des Hafens be⸗ gonnen. Es wird der von den Alten Zea genannte Theil des Hafens, der jetzt versumpft ist, schiffbar gemacht und mit Quais versehen. Dadurch dürfte der Hasen zu einem der größten und besten auf der Balkan⸗Halbinsel gestaltet werden.
Serbien. Belgrad, 17. September. Wie der „Polit. Corr.“ von hier gemeldet wird, dürfte die Mi nisterkrisis erst nach der Reise gelöst werden, welche der Fürst in den näch⸗ sten zwei Wochen in das e Landes antreten wird und welche zwanzig Tage dauern soll. 8
— 16. 3 (W. T. B.) Der russische Minister⸗ Resident von Persiani hat den Wunsch seiner Regierung nach Abschluß eines Handelsvertrags mit Serbien zu erkennen gegeben.
Bulgarien. Sofia, 15. September. (Wien. Z.) Durch einen Ukas des Fürsten Alexander wird für alle zwischen dem 27. April und 1. Juli begangenen politischen Vergehen Am⸗ nestie gewährt, und werden vom 13. September ab alle außerordentlichen militärischen Kommissariate und Subkom⸗ missariate aufgehoben.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Sep⸗ tember. shar T. B.) Wie der „Herold“ mitthelti, ist durch
“ . 8 v
1“ 8 v11“
einen Kaiserlichen Erlaß an den Finanz⸗Minister die Eröff⸗ nung der im nächsten Jahre stattfindenden Ausstellung
zu Moskau auf den 16. Mai, der Schluß derselben auf den 15. September festgesetzt worden.
Amerika. Washington, 17. September. (W. T. B.) Eine amtliche Depesche von heute sagt, daß in dem Be⸗ finden des Präsidenten keine merkliche Veränderung eingetreten ist, daß aber die Symptome fast sämmlich um ein Geringes ungünstiger sind. Die Besorgniß ist im Zunehmen.
Long-⸗Branch, 17. September, Mittags. (W. T. B.) Der Präsident hatte heute früh während 20 Minuten Fieberschauer, wobei sich der Puls auf 137 erhob und worauf Erbrechen erfolgte. Die Lage ist sehr kritisch. Man be⸗ fürchtet, daß sich die Fieberschauer wiederholen.
— 18. September. (W. T. B.) Die Aerzte haben dem Präsidenten Garfield mittelst Einspritzung entfasertes Rinderblut beigebracht; die Kräfte Garfields haben ein wenig zugenommen; der Präsident fühlte sich gestern Abend leichter und war ruhiger. Obwohl der Zustand des Präsidenten ein äußerst kritischer ist, sind die Aerzte etwas hoffnungsvoller, sie fürchten indessen eine Rückkehr des Fieberfrostes. Die Mini⸗ ster Windom, Hunt und James sind hierher zurückgekehrt, die Ankunft Lincolns wird erwartet.
— 18. September, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Der Präsident Garfield ist zwar sehr schwach, hat aber den Tag doch ruhig zugebracht. Puls 102, Temperatur 98, 04.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
Frankfurt a. M., Montag, 19. September. Se. Majestät der König von Schweden mit der Königlichen Familie fuhr heute Vormittag 10 Uhr in einem festlich mit Blumen und Fahnen geschmückten Extrazuge von hier nach Karlsruhe.
Long⸗Branch, Sonntag, 18. September. Präsident Garfield hatte kurz nach Ausgabe des Abendbulletins aber⸗ mals einen 9 bis 10 Minuten dauernden Fieberschauer, jedoch weniger heftig als gestern. Der Puls erreichte ein Mal 134, fiel später aber wieder auf 120. X“
Die Nr. 37 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen des Reichs vom 1. April bis Ende August 1881. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Umwandlung einer Steuerstelle; — Ableben eines Reichsbevollmächtigten. — Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Kon sulatwesen: Ernennung. — Bankwesen: Status der deutschen Noten banken Ende August 1881.
— Nr. 17 des Marineverordnungsblatts hat folgenden Inhalt: Krankenproviant. — Zeugnisse für Militärpflichtige. — Ver⸗ waltung der Handwaffen. — Sattel⸗ und Zaumzeug. — Geldver⸗ pflegungsreglement. — Schiffsbücherkisten. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
— Nr. 32 des Beihefts zum Marineverordnungsblatt hat folgenden Inhalt: Vom südamerikanischen Kriegsschauplatz. II. — Vom tunesischen Kriegsschauplatz. I. — Heben und Bergen des Wracks „Barbarossa“ in der Kieler Föhrde. — Nachrichten vermisch⸗ ten Inhalts. — Maschinenbau. — Vermischtes. — Literarisches.
Statistische Nachrichten.
New⸗York, 18. September. (W. T. B.) Im August d. J. sind 56 744 Auswanderer hier eingetroffen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Im Verlage der Hartungschen Druckerei zu Königsberg er⸗ schien soeben: „Das preußische Feld⸗ und Forstpolizei⸗ gesetz vom 1. April 1880 mit erläuternden Anmerkungen zum praktischen Gebrauch, bearbeitet von Gustav Hasford, Landrichter.“ (Preis 1 ℳ) — Wie der Titel ergiebt, hat es sich der Verfasser zur besonderen Aufgabe gemacht, dem praktischen Bedürfniß zu ent⸗ sprechen; er ist sichtlich bemüht gewesen, durch die dem Tert hinzu⸗ efügten erläuternden Anmerkungen, bei welchen nicht nur die Molive des Gesetzes, sondern auch die Rechtsprechungen des frühe⸗ ren Ober⸗Tribunals und des Reichsgerichts gebührend berück⸗ sichtigt sind, die Auffassung und Anwendung des Gesetzes Allen, welche mit demselben in Berührung kommen, zu erleichtern und etwaige Bedenken zu beseitigen. Die Ausgabe des Gesetzes dürfte daher sowohl den Feld⸗ und Forstbesitzern, Amtsvorstehern und Po⸗ lizeibeamten wie den Juristen zur Verwendung in der Praris will⸗ kommen sein. 8
— Die National⸗ und Landesfarben von 150 Staa⸗ ten der Erde. Mit historischen Erläuterungen für belehrende und praktische, namentlich dekorative Zwecke von A., Grenser. 2. Auf⸗ lage mit 6 Farbendrucktafeln. (W., Rommel in Frankfurt a. M.) Preis ℳ 1,50.— Der Verfasser hat in dem vorliegenden Schriftchen die Länderfarben der verschiedensten Nationalitäten in alphabetischer Ordnung zusammengestellt und dabei über den Ursprung der Farben für jedes einzelne der Länder historische Auskunft ertheilt. Die inter⸗ essante Einleitung erörtert den Zusammenhang der Länderfarben mit der Heraldik. Die kleine Schrift enthält ein sehr reiches Material, dessen Sammlung ohne Zweifel große Mühe verursacht hat.
— Die „Bonner Ztg.“ schreibt: „Die bereits seit Jahren vom biesigen Provinzial⸗Museum unter der Leitung des Direktors Prof. Dr. E. aus'm Weerth in aller Stille vorgenommene Bloßlegung des kurz vor unserer Zeitrechnung gegründeten Römerlagers „Bonna hat in diesem Jahre einen rühmlichst anzuerkennenden Erfolg aufzuwei⸗ sen. Unter Assistenz des Hrn. Bildhauers Koenen aus Neuß wurden in verhältnißmäßig kurzer Zeit nicht nur die vollständigen Reste der Porta principalis sinistra und Theile der an diese grenzenden Umfassungsmauer, sondern auch die Reste der Porta principalis dextra und Ueberbleibsel der den östlichen Abschluß des Lagers bildenden Einfriedigung bloßgelegt, so daß wir im Stande sind, uns mit der Lage, Castralform und Lager⸗Ordnung dieses militärischen Standquartiers bekannt zu machen. Dasselbe bildete un⸗ gefähr ein Quadrat von 520 m mit stark abgerundeten Ecken und war von einer durchschnittlich 1,80 m breiten Mauer, einem cg. 17 m breiten Umfassungsgraben, sowie einem etwa 9 m breiten Außenwalle umgeben. Gegen die innere Fläche der Umfassungsmauer lehnte sich ebenfalls ein Wall von 9 m Breite, neben dem im ganzen Umkreise des Lagers die 5,40 m breite via angularis verfolgt werden konnte. Außer dieser Lagerstraße fanden sich noch drei weitere, die via prae- toria, die via principalis und via qumtana. Jede derselben ver⸗ lief mit ihren Endstücken in ein entsprechendes Thor. Es sind: die Porta praetoria, welche auf dem Rheindorferweg, dicht bei der Südostecke des ifraelttischen Begräbnißplatzes lag; die auf demselben Wege, füdlich neben dem Wege „An der Esche“ (nördlich dem Rosenthal) vorgefundene Porta documana; die Porta priner- alis dextra, welche vor dem Wichelshof, auf dem Viehweg, zum
Vorschein kam; die auf diesem Wege, gleich östlich neben der Rhein⸗