1881 / 224 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Sep 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 22. Sept. 1881. Marktpreize nach Ermitt. des K. Pol.-Pra“. Höchste] Fetrigrts Preise.

per 100 KLogr. ℳℳ Für Weizen gute Sorte.. 24 50 24

o 23 22 Weizen geringe Sortee . . 421 50 21 aneih üünbn Unsth. . .5 19 20 19 Roggen mittel Sorte . 8 18 90 Roggen geringe Sorte.. 8. 18 60 Gerste gute Sortee 8 19 40 Gerste mittel Sorte.. . . 17 Gerste geringe Sorte. 8 14 50 öö616ö1ö1ö1ö16ö1ö1166 16 90 Hafer mittel Sorte . . .111“ Hafer geringe Sorte .. 1114*“ öaa284* Speisebochnen, weisse. . 8 Linsen... Kartoffeln. Rindfteisch

von der Keule 1 Kilogr..

Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr... Hammelfleisch 1 Kilogr.. Butter 1 Kilogr. . Eier 60 Stück.. Karpfen pr. Kilogr., Aale 8 . Zander Hechte Barsche . Schleie u““ Bleie 3 v“ Krebse pr. Schock. Stettin, 22 September. 1 Getreidemarkt. Weizen pr. September-Oktober 233,00, pr. April-Mai 227,00. Roggen pr. September-Oktober 185,00, pr. Oktober-November 179,00, pr. April-Mai 169,00. Rübsen pr. September-Oktober 254,00 Rüböl 100 Kilogr. pr. September- Oktober 56 00, pr. April-Mai 56.70. Spiritus loco 60.20. pr. Sep- tember 60,50, per September-Oktober 57,40, pr. April-Mai 54,70. Petroleum pr. September-Oktober 8,90.

Posen, 22. September. (W. T. B.) 1

Spiritus pr. September 57,10, pr. Cktober 54,80. pr. No- vember 53.00. pr Dezbr. 52,.60, pr. April-Mai 53,20. Niedriger.

Breslau, 23. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiricus pr. 100 Liter 100 % pr. Septbr. 57,30, do. pr. Septbr.-Oktbr. 55,90, do. pr. April- Mai 53,70. Weizen pr. Sept.-Oktbr. 227,00. Roggen pr. Septbr. 180,50, do. pr. Septbr.- Okt. 178,00, do. pr. April-Mai 173,00. Rüböl loco pr. Septr.- Oktober 54,25, do pr. Oktober-November- 54,00, do. pr. April- Mai 55,50. Zink 15.50. Wetter: Regnerisch.

Cölin, 22. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,00, fremder loco 24,50, pr. November 24,75, pr. März 23,85. Roggen loco 21,00, pr. November 18,80, pr. März 17,85 Hafer loco 16,00

S81S”

eAI Z“ S 8558

, .8 2 , , 2 2

10 90

90 70 30 10 20 80 80 60 20 80

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80 60 60 40 60 40

s 0 b0 0 dd ————n SS

„66 6961“

DO—boddo

(w. T. B.)

Bremen, 22. September. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht). Schluss williger. Standard white loco 8,60 à 8,50 bez., pr. Oktober 8,60 à 8,50 bez., November-Dezember 8,70 à 8,65 bez., Februar-März 8,50 Br.

Hamburg, 22. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fest, Roggen loce unverändert, auf Termine fest.

Weizen pr. September-Oktober 241,00 Br., 240,00 Gd. pr. Oktober-November 233,00 Br., 231.00 Gd. Roggen pr. Sep- tember-Oktober 181,00 Br., 179,00 Gd., pr. Oktober-November 180,00 Br., 179,00 Gd. Hafer und Gerste uuverändert. Rüböl still, loco 58,00, pr. Oktober 58,00. Spiritus matt, pr. September 53 Br., pr. Oktober-November 48 ¾ Br., pr. November-December 47 ¾⅞ Br., pr. April-Mai 46 Br. Kaffee matt, Umsatz 2000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 9,00 Br., 8,90 Gd., per Sep- tember 8,90 Gd., per Oktober-Dezember 8,80 GdG. Wetter: Sehr trübe. 8

Pest, 22. September. (W. T. B.) 8

Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine behauptet. pr. Herbst 12,68 Gd., 12,72 Br., per Frühjahr 13,33 Gd., 13,35 Br. Hafer pr. Herbst 7,73 Gd., 7,77 B. Mais pr. Mai-Juni 7,65 Gd., 7,67 Br. Kohlraps 13 ⅛.— Wetter: Trübe.

Amsterdam, 22. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen pr. Oktober 226, pr. März 204.

Antwerpen, 22. September. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbricht.) Weizen Roggen fest. Hafer ruhig. Gerste behauptet.

Antwerpen, 22. September. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtes. Type weiss, loco 21 ½ bez. und Br., pr. Oktober 21 ¼ Br., pr. Oktober- Dezember 21 ½ Br., pr. Januar 21 ½ Br. Weichend.

Lendon, 22. September. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 4 Weizenladungen. Bewölkt.

Liverpool, 22. September.

(Offlzielle Notirungen.) Upland good ordinary 6, Upland low middl. 6 ½. Upland middl. 7 ¼, Mobile middl. 7 ¼, Orleans good ordin. 6 ¼16, Orleans low middl. 6 ⅞, Orleans middl. 7 ½, Orleans middl. fair 7 ½⅛, Pernam fair 6 ¾, Maceio fair 6 ¾, Maran- ham fair 6 ¾, Egyptian brown middl. 5, Egyptian brown fair 6 ⅝, Egyptian brown good fair 7, Egyptian white fair 6 8⅜, Egyptian white good fair 7 ⅛½, Dhollerah middl. 3, Dhollerah good middl. 3 ½, Dhollerah middl. fair 4, Dhollerah fair 4 ½¼, Dhollerah good fair 4 ¼, Dhollerah good 5 ⁄16, Oomra fair 4 ¼, Oomra good fair 4 ¾, Oomra good 5 ⅛, Scinde fair 3 ½, Bengal fair 4, Ben- gal good fair 4 ⁄16, Madras Tinnevelly fair 5, do. do. good fair 5 ⅜, Madras Western fair 4 ½, Madras Western good fair 4 ⅛.

Liverpoel, 22. September. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 12 000 B., davon für Spekuleation und Export 2000 B. Midd’. Amerikaner und good ordinary Upland ⁄⁄6 d. höher. Surrats stetig. Middl. amerika- nische September-Oktober-Lieferung 619 ⁄22, März-April-Lieferung 6 d.

Bradford, 22. September. (W. T. B.)

Wolle ruhiger, aber fest, wollene Garne ruhiger, wollene Stoffe thätiger.

Glasgow, 22. September. (W. T. B)

Roheisen. Mixed numbers warrants 50 sh. 3 d. bis 50 sh.

pr. Januar 8,60 Br., pr.

behauptet.

Wetter 1 (W. T. B.)

pr. P.

Paris, 22. September. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. September 32,00, r. Oktober 32,50, pr. November-Februar 32,30, pr. Januar- April 32,30. Mehl 9 Marques behauptet, pr. September 67,25, pr. Oktober 67,60, per November-Februar 68,25, pr. Januar-April 68,25. Rüböl ruhig, pr. September 79,75, pr. Oktober 80,25, pr. November-Dezember 81.50. steigend, pr. September 68,25, pr. Oktober 67,25, pr. ber-Dezember 66,75, pr. Januar-April 66,25.

Paris, 22. September. (W. T. B.) 3

Rohzucker 88s jloco ruhig, 57,75 à 8800. Weissor Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 kg pr. September 64,80, pr. Oktober- 62,80. pr. Okt.-Januar 63,25.

New-York, 22. September. (W. T. B.) 1

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11 ⅞, do. in New-Orleans 11 ½. Petroleum in New-York 8 ½ Gd., delphia 8 Gd., rohes Petroleum 7, do. Pipe line D. 97 C. Mehl 6 D. 50 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 48 C., do. pr. laufenden Monat 1 D. 48 C., do. pr. Oktober 1 D. 49 C., do. pr. November 1 D. 52 C. Mais (old mixed) 73 C. Zucker (Fair refining MUuscovados) 7 vx. Kaffee (Rio-) 11 ½. Schmalz (Marke Wilcox) 127/16, do. Fairbanks 12 ⅜, do. Rohe & Brothers 12⅛. Speck (short clear) 11 C. Getreidefracht 4 ¼.

Novem-

Berlin, 22. September. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen

und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht-

lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.] Bei ruhigen Umsätzen sind feste und mehr- fach höhere Preise. Roheisen: in dem am Montag in Carlisle stattgehabten Meeting der Delegirten der Glasgower und Middles- broer Eisenproduzenten ist beschlossen worden: die Einschrän- kung der Produktion um 12 ½ % in Glasgow und 12 ½ % in Middles-⸗ bro zu empfehlen und zu dem Zweck 30 Hochöfen kalt zu legen, in Folge dessen waren Warrants stark gestiegen, die Notirungen für Verschiffungseisen sind nominell, Middlesbro-Eisen fester. Hier ist für Roheisen wenig Begehr, da die grösseren Fabriken für den Winter bereits versorgt sind und es gelten gute und beste Marken schottisches 7,75 à 8,30, englisches 6,30 à 6,70 und deutsches Giessereieisen 8,00 à 8,40. Ein Königl. Institut hat, wie alljährlich, auch jetzt einen grösseren Posten deutsches Giessereieisen gekauft. Eisenbahnschienen zum Verwalzen gur zu lassen 7,75 à 8,00. Walzeisen besser 14,25 à 14,75. Kupfer fest, englisches und australisches 132,00 à 137,00, Mans- felder 135,50 à 136.00. Zinn steigend, Bankazinn 200,00 à 202,00, prima engl. Lammzinn 202,00 à 203,00. Zink höher, schlesischer Hüttenzink 33,50 à 34,00. Blei höher, Harzer, sächsiches und schlesisches 30,75 à 31,00. Kohlen und Koks: Verladungen aus England sind wegen Mangel an Schiffsräumen schwach und sind daher festere Preise; Schmiedekohlen bis 60,00, E“ bis 63,00 pro 40 hl, Schmelzkoks 2,20 à 2,40 pro kg.

Berlin, 16. September. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus- per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus- geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 16. Septbr. 1881 60,6 1 61 F 2 69¾ 8 ohne Fass. 5 60,2 59,9 60 2 59,5

pr. Januar-April 81,50. Spiritus

do. in Phila- Certificates

für dus Vierteljahr.

taats⸗Anzeiger.

88 8

8 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellunsg au;

für Berlin anßer den Host⸗Anstalten anch die Expe⸗

2 Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82.

September, Abends.

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeig

nehme’⸗ im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32,

Bestellungen für das Ausland nehmen an:

und der Schweiz die Post⸗Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Auguste Ammel, St.-André des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Brandgasse Nr. 5), C. für Griechenland und die Türke

Ju lius Dase in Triest;

Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deuts

er für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs⸗Spediteure entgegen. in Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden successeur de G. A. Alexandre (Paris, cour du commerce, Klincksieck (rue de Lille No. 11) und Paul Collin (rue Lavoisier No. 10) in Paris; für Italien Herr

i das Kaiserlich Königliche Post⸗Amt in Triest; für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall Str eet E. C.) in London; für Nord⸗Amerika Herr E. Steiger (22 & 24 Frankfort Street) in New⸗VYork.

chen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im

T)eutschen Reichs⸗Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 50 ₰. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Lieutenant z. D. Freiherrn von Wech⸗ mar, bisher Commandeur der 11. Division, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse; dem katholischen Schullehrer und Organisten Schröter zu Fürstenwerder im Kreise Marien⸗ burg W./Pr. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; dem städtischen Waldmeister Holz⸗ apfel zu Hechingen das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht zu Münster, Grawert, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Königreich Preunßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des ordentlichen Professors, Geheimen Regie⸗ rungs⸗Naths Dr. Curtius zum Rektor der Friedrich⸗Wil⸗ helms⸗Universität in Berlin für das Studienjahr 1881/82 zu bestätigen. 1 Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗

leihescheine des Provinzialverbandes der Provinz Westpreußen bis zum Betrage von 3000 000

weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechselung zu bestimmenden Frist an den In⸗ haber des Anleihescheins.

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstocke durch allmähliche Einlösung mit jährlich wenigstens Einem Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der durch die angekauften oder gekündigten Anleihe⸗ scheine in Wegfall kommenden Zinsenbeträge. Sie beginnt nach Ab⸗ lauf des auf die erste Ausgabe folgenden Etatsjahres. Die Einlö⸗ sung wird, wenn sie nicht vortheilhafter durch Ankauf bewerkstelligt werden kann, im Wege der Aufkündigung nach vorgängiger Bestim⸗ mung durch das Loos, vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt in diesem Falle während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren

Rüböl loco 31,00, pr. Oktober 29,60, pr. Mai 29.90. 10 ½ d. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

nach Ausgabe, Buchstabe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, drei

Theater.

Königliche Schauspiele. Opernhaus. 186.

Sonnabend: Vorstellung. Die Zauber⸗ flöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schika⸗ neder. Musik von Mozart. (Pamina: Frl. Pollack, vom Königlichen Theater in Preßburg, als Gast, Frl. Lehmann, Frl. Driese, Hr. Fricke, Hr. Junck, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 185. Vorstellung. Othello, der MNohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. In Scene gesetzt vom Direktor Detz. Anfang halb 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 187. Vorstellung. Der Templer und die Jüdin. Große romantische Oper in 3 Abtheilungen nach Walter Scotts Roman: „Ivanhoe“ von A. W. Wohlbrück. Musik von H. Marschner. Tanz von P. Taglioni. (Frl. Horina, Fr. v. Voggenhuber, Hr. W. Müller, Hr. Fricke, Hr. Betz, Kr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 186. Vorstellung. Gold und Eisen. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr. 8

Wallner-Theater. Sonnabend: Z. 15. Male: Ralte Seelen.

Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann. Sonnabend: Zum 1. Male: Cato von Eisen. Lustspiel in 3 Akten von Heinrich Laube. In Scene

gesetzt von Emil Neumann. (Debuts: Frl. Annie Schulz, vom Stadttheater in Mainz; Hr. Eschen⸗

bach, vom Lobetheater in Breblaun; Hr. Erdmann,

vom Carolatheater in Leipzig.) .“

Krolls Theater. Sonnabend: Diaphanora⸗ mische Darstellung der Reise Sr. Königl. Hoh. des Prinzen Heinrich um die Erde, nach der Natur aufgenommener Slizzen des Malers Hrn. C. Salzmann. Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Concert im Sommergarten. Anfang 6, der Vorstellung 7 Uhr.

National-Theater. Weinbergsweg 6 und 7.

Sonnabend: Der Sturm. Romantisches Märchen in 4 Akten und einem Vorspiel von W. Shakespeare, nach Schlegel und Tieck bearbeitet, eingerichtet und neu inscenirt vom Direktor van Hell. Musik von A. Wiedeke. Die neuen Ballet⸗Arrangements vom Balletmeister Herrn A. Bruz. Mit neuen Deko⸗ rationen und Kostümen. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang 7 Uhr.

Billets sind zu haben an der Theaterkasse von 10 1 und von 6 Uhr ab, bei dem Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a., bei den Herren Georg Schleh, Neue Schönhauserstraße 12, Löser & Wolff, Brunnenstraße 1, Gustav Bodin, Friedrichstraße 114, Central⸗Burcau, Behrenstraße 24.

In Vorbereitung: Gastspiel der Frau Franziska Elmenreich. g 2

bn .“ Germania-Theater. Sen abend: Zum 297 M.: So sind sie Alle. (Frl. Lindemann und Löwe als Gäste.) Sonntag: Z. 2098 M.: So sind sie Alle.

2

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum

letzten M.: Unter fremder Flagge. Schwank in 4 Akten von A. Slottko. Vorher: Z. letzten M.: Zwischen 2 Stühlen. Lustspiel in 2 Akten von M. Brée. Bei günstiger Witterung: Gartenconcert, der Kapelle des Königlichen Kadetten⸗Corps, unter Leitung des Königlichen —eee s. 8. Hrn. Herold. Abends 9 Uhr: Brillante Illumination des Gartens. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Sonntag: Auf allgem. Verl.: Deutscher Krieg. Original⸗Luftspiel in 5 Akten von F. Y. Z.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Kanzlei⸗Rath Richard Ranniger mit Frl. Anna Hempel .een: Hr. Pre⸗ mier⸗Lieutenant und Regiments⸗Adjutant Victor Dallmer mit Frl. Edith Fournier (Baudach).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister und Escadronchef Tello v. Wilamowitz⸗Moellendorff (Wandsbeck). Hrn. Ober⸗Stabsarzt Dr. Gähde (Magdeburg). Eine Tochter: Hrn. Premier⸗ Licutenant v. Bismarck (Berlin). Hrn. Pre⸗ ““ George v. Stangen (Königs⸗ berg).

Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant Max Wil⸗ helm Arthur von Donop⸗Wöbbel (St. Kilda bei Melburn).

Subhastationen, en Vor⸗ ladungen u. dergl.

[33825] Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Schneider Christian Bock, Caspars Sohn, dahier die Eintragung des auf den Namen von Caspar Bock, Chrittop bs Sohn, katastrirten, in der Gemarkung von Frankenberg belegenen Grund⸗ eigenthums, als:

Bl. 43 Nr. 28 Wiese auf der krummen Furche

15 a 38 qm unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Frankenberg beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert,

solche bis zum 16. November 1881, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ enfalls nach Ablauf dieser 54 der bisherige Be⸗ fiter als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obener⸗ wähnte Grundvermögen erwirht, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegen⸗ über Denjenigen, deren Rechte in Folge der inner⸗ halb der oben geseßten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. 8 Frankenberg, am 12. September 1881. I“ E Amtsgericht. . alaminus.

1888202]2 Bekanntmachung.

Nach vorgelegter Bescheinigung haben die Kinder und Erben des im Jahre 1881 verstorbenen Acker⸗

manns Ludwig Koester IV. aus Deisel mit Hinzu⸗

rechnung der Besitzzeit dieses ihres Erblassers das in 84 Helmarshäuser Gemarkung belegene Grund⸗ stück: Ch. Bl. 39 Nr. 76 Land im Gründefeld, 31,36 Are seit länger als 10 Jahren im ununterbrochenen Eigenthumsbesitze gehabt.

Nach dem Antrage der gedachten Erben werden alle Diejenigen, welche etwa Rechte an dem bezeich⸗ neten Grundstück zu haben glauben, hiermit öffent⸗ lich aufgefordert, dieselben innerhalb 6 Wochen und spätestens im Termine am

6. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr, hier anzumelden, unter dem Rechtsnachtheil, daß nach Ablauf der Frist der Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs, das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Den⸗ jenigen, deren Rechte mameübeit der Ausschlußfrist angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verliert.

Carlshafen, den 12. September 1881.

I] Holm, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33809] In Sachen des Kaufmanns B. Buchholz zu Papenburg, Klä⸗ gers, wider den Schuhmacher Jos. Lübbers zu Haren, Beklagten, wegen Forderung, wird Termin zum öffentlichen Verkaufe des dem Beklagten abgepfän⸗ deten zu Haren au der Nordstraße sub Nr. 41 be⸗ legenen Wohnhauses nebst Hofraum und Hausgarten Ktbl. 2 Parz. 163 und 164 der Grundsteuermutter⸗ rolle auf Donnerstag, den 17. November 1881, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt. 8 Alle, welche hieran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, haben solche Ansprüche in hiesen Termin so gewiß anzumelden, als dieselben sonst dem neuen Erwerber gegenüber ausgeschlossen werden sollen. Der Ausschlußbescheid soll nur an die Eerichts⸗ tafel geheftet werden. 8 Meppen, den 14. September 1881. 8 Königliches Amtsgericht 1 8 P. Russell. Beglaubigt: Bruchhaus, Gerichtsschreiber.

[33816]

In der Zwangsvollstreckungssache des Rechts⸗ anwalt Stegmann in Gandersheim, Klägers, wider den Anbauer Heinrich Müller in Seesen, Beklagten, wegen Deserviten und Auslagen, werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, ihre Forderungen unter vees⸗ des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben⸗ orderungen hinnen zwei Wochen bei Vermeidung des

wescase. Ue anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 29. Dezember 1881 Morgens 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden. Seesen, den 16. September 1881. Herzogliches Amtsgericht. Bartels.

[33811]

Der Fabrikbesitzer F. Fiedler zu Leopoldsbhall bei Staßfurt hat das Aufgebot eines Wechsels über 128 ℳ, gezogen von dem Kaufmann Isaak Herz in Jeßnitz auf den Handelsmann August Zipfel in Schkölen, zahlbar an den Fabrikbesitzer F. Fiedler in Leopoldshall bei Staßfurt und am 20. August 1879 fällig gewesen, beantragt.

Der Inhaber des Wechsels spätestens in dem auf

den 14. April 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Naumburg a./S., den 7. September 1881.

Königliches Amtsgericht.

wird aufgefordert,

[33828]

Der in Pirna wohnhaft gewesene Rechtsanwalt Friedrich Alexander Aster ist am 8. Juli dss. Js. verstorben und ist dessen Name in der Liste der bei dem unterzeichneten Königl. Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. I““

Pirna, den 15. September 1881.

Königl. Sächs. Amtsgericht. Richtep, Ober⸗Amtr.

116“ 8 [33824]

Das Hypothekendokument über 800 Thaler einge⸗ tragen im Grundbuche der früher dem Bürger Paul Pylka jetzt dem Eigenthümer Ferdinand Voß in Kaehme gehörigen Grundstücke Kaehme Nr. 76 Ab⸗ theilung III. Nr. 5 und Nr. 151 Abtheilung III. Nr. 2, nach Löschung von 200 Thalern am 3. No⸗ vember 1877 noch giltig auf 600 Thaler für den Fleischermeister Ferdinand Reinert in Birnbaum aus den zwei 2g vom 21. August 1866 und der Schuldverschreibung vom 21. September 1866 zu⸗ folge Verfügung vom 24. September 1866, ist in der öffentlichen Sitzung des Königlichen Amtsgerichts Birnbaum vom 20. September 1881 für kraftlos⸗ erklärt worden.

Birubaum, den 20. September 1881.

Königliches Amtsgericht.

(33839] b 4 Der Rechtsanwalt Aronson in Posen ist nach Aufgabe seiner Zulassung in der Liste der bei dem bpsgen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte ge⸗ öscht. Posen, den 22. September 1881. Der Präsident des Königlichen Landgerichts.

33820 b 183829]1 Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt und Notar Albert Samuel Ludwig Heinrich Albrecht ist in die Liste der bei dem biesigen Königlichen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 1 am 23. August 1881. eingetragen worden.

Ueckermünde, den 17. September 1881.

Königliches Amtsgericht

zu

8 negro, Rumänien und Serbien 1 40 ₰, Norwegen über Kopenhagen 1 60 ₰,

Drten 2 20 ₰. Das ssender im Voraus zu entri

8 sden nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:.

des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens und des Großherrlich tür⸗ kischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant der Reserve des 4. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 5, Dr. Schmidt, zur Zeit ange⸗ stellt bei der Ottomanischen Bank in Konstantinopel;

des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich

italienischen Krone: dem Rechtsanwalt Esser II. zu Cöln; des Komthurkreuzes des Königlich portugiesischen Christus⸗Ordens: dem Privatlehrer Dr. phil. Diercks zu Dresden; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Kaufmann Georg Justus Eduard Groening Bordeaux; sowie des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens:

dem Schriftsteller und Maler Ludwig Pietsch zu Berlin.

3

1u“ 111““ Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Postpacketverkehr mit Konstantinopel.

Vom 1. Oktober ab können Postpackete ohne Werth⸗ angabe bis 3 kg nach Konstantinopel auf dem Wege über Varna befördert werden. Die Absendung findet wöchentlich 522 in geschlossenen Packetsäcken statt. Das vom

bsender im Voraus zu entrichtende Porto beträgt ohne Unterschied des Gewichts bis zur angegebenen Gewichtsgrenze 2 20 ₰. Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Berlin W., den 23. September 1881.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts

Stephan.

1

1 anntmachung. 1 Tarif für Postpackete nach dem Auslande. Vom 1. Oktober ab beträgt das Porto für Postpackete

8 8

ohne Werthangabe bis 3 kg: 1) nach Italien, entes 2) na 3) nach Bul⸗ garien und Schweden 1 80 ₰, 4) nach Egypten, und zwar nach Alexandrien 2 ℳ, nach anderen egyptischen orto ist in allen Fällen vom Ab⸗ ten. Ueber die sonstigen Versen⸗ dungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft. In den Tarifen für Packetsendungen nach den Nachbarländern Deutschlands kreten Aenderungen nicht ein. Berlin W., den 23. September 1881. 8 Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Nachdem von dem Provinziallandtage der Provinz Westpreußen in der Sitzung vom 14. März d. J. mit Rücksicht auf die bevor⸗ stehende vollständige Begebung der auf Grund des Privilegiums vom 3. Juli 1878 misFrfertigendes Provinzialanleihescheine bis zum Be⸗ trage von 3 000 000 beschlossen worden, für Zwecke des Provinzial⸗ Hülfskassenfonds weitere, auf den Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine unter der Bezeichnung

„Anleihescheine des Provinzialverbandes der Provinz

Westpreußten“ 8*2 auszustellen und auszugeben, wollen Wir hiermit dem genannten Provinzialverbande in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von weiteren Anleihescheinen bis zum Höchst⸗ betrage von 3 000 000 ℳ, in Buchstaben

„Drei Millionen Mark“

nach Maßgabe der beifolgenden Bedingungen durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine befugt ist, die daraus hervorgehenden Rechte ohne Nachweis der Uebertragung des Eigenthums geltend zu machen. 8 1

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 1

Gegeben Berlin, den 8. September 1881. 8

ꝑ“*“*“ EEE“ Zugleich für den Finanz⸗Minister. 8 von Puttkamer.

Bedingungen

für die Ausgabe verzinslicher vageidescheige durch den Provinzial⸗ verband der Provinz Westpreußen für Zwecke des Provinzialal8 Hülfskassenfonds. III. Ausgabe. .

Der Provinzialverband der Provinz Westpreußen ist befugt, für Zwecke des Provinzial⸗Hülfskassenfonds (Reglement vom 10. Oktober 1876) nach vollständiger Begebung der auf Grund des Allerhöchsten

rivllegiums vom 3. Juli 1878 auszufertigenden Provinzial⸗Anleihe⸗ cheine bis zum Betrage von 3 Millionen Mark anderweit Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine unter der Bezeichnung „Anleihe⸗ scheine des Provinzialverbandes der Provinz Westpreußen III. Aus⸗ gabe“ auszustellen und auszugeben.

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf den Betrag derjenigen Darlehne nicht übersteigen, welche aus dem Pro⸗ vintlal Huͤlseka enfonds, nach Eebhab⸗ der §§. 2—9 des vorbezeichneten Reglements gewährt werden. Er darf niemals die Summe von drei Mällionen ark Überschreiten.

Die Anleihescheine werden in Abschnitten von 200, 500, 1000, 2000 und 3000 nach dem beigefügten Muster ausgefertigt.

Die Anfertigung geschieht unter der Aufsicht des Landesdirektorg.

Die Anzahl der ausgefertigten Stücke und deren Betrag ist

öffentlich bekannt zu machen. 8,3

Die Anleihescheine werden jaährlich mit 3 ½, mit 4 oder mit 4 ½ % verzinset. Zu diesem Zwecke werden ihnen Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach den belgefügten Mustern bei⸗

ben. xein- Die Zahlung der Zinsen erfolgt vom 1. April bezw. 1. Oktober jeden Jahres ab gegen Rückgabe der den Zinzscheine bei der Lande banptfaßs und den vom Landesdirektor öffentlich bekannt zu machenden besonderen Zahlstellen.

Das Forderungsrecht aus einem —,—7 erlischt, wenn der⸗ selbe nicht binnen vier Jahren vom Ablauf des eenderjahres, in fällig wurde, zur Zahlung gehörigen Orts präsentirt worden ist.

Mit dem Ablauf des fänssahrioe⸗ Zeitraums werden, nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung, die neuen Zinsscheine dem Ein⸗ lieferer der Anweisungen ausge Beim Verluste der An⸗

sale, und zwar in den Monaten Mai, Juni und Juli, die Ein⸗

lösung vom 1. Oktober desselben Jahres an. B

Der Provinzialverband hat das Recht, den Tilgungsstock zu ver⸗ stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.

Wenn die Anleihe aber mit einem Zinsfuß von 4 ½ % emittirt werden sollte, so darf dieselbe nicht vor Ablauf von 10 Jahren, vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine an gerechnet, gekündigt oder im Zinsfuß herabgesetzt werden. veep. . 1b

Auch die durch Ankauf behufs der Tilgung erworbenen Anleihe⸗ scheine sind bekannt zu machen.

J. D.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihe⸗ scheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben aus der Landes⸗Haupt⸗ kasse und den vom Landesdirektor öffentlich bekannt zu machenden e Zahlstellen an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben. S

it den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. s

Der Betrag der sehlenden Zinsscheine wird am Kapitale gekürzt und für die Einlösung dieser Scheine reservirt.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessenungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine weder zur Ein⸗ lösung präsentirt, noch der Bestimmung unter §. 7 gemäß, als ver⸗ loren oder vernichtet behufs Ertheilung neuer Anleihescheine ange⸗ meldet, so erlischt das Forderungsrecht aus denselben.

Alle die Anleihescheine betreffenden öffentlichen Bekanntmachun⸗

en erfolgen durch die Danziger Zeitung, die Regierungs⸗Amtsblätter in Danzig und Marienwerder, den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 1

Sollte eines dieser Blätter eingehen, oder der Provinzial⸗ Ausschuß andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß im ersten Falle ein anderes Blatt gewählt und in beiden Fällen die erfolgte Aenderung durch die übrig bleibenden resp. durch die bisher benutzten Blätter öffentlich bekannt gemacht werden.

§. 7.

Das Aufgebot und die Kraftloterklärung verlorener oder ver⸗ nichteker Anleihescheine folgt nach Vorschrift der §§. 838 ff. der Civil⸗ prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗ gesetzblatt S. 83) bezw. §. 20 des Enseme le zur Deutschen

ivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S., 281). 1

Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch kann nach dem Ermessen des Landes⸗ direktors Demjenigen, welcher vor Ablauf der vierjährigen Verjäh⸗ rungsfrist den Verlust eines Zinsscheines bei ihm anmeldet und be⸗ scheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn bis zum 2—5 der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf dersel⸗ ben ausgezahlt werden.

Si Keezebenen Anleihescheine, und Abrer ür die erheit der ausgegebenen Anleihescheine und ihr Zinsc haften 9 erster Linie die dem Provinzial⸗Hülfskassenfonds gehörigen, auf Grund der 2 bis 9 des oben bezeichneten e⸗ ments erworbenen Darlehn mngen und das Stammpermögen der Provinzial⸗Hülfskasse, in zweiter Linie das gesammte übrige Vermögen des Provinzlalverbandes von Westpre

§. 9. Der Provinzialausschuß überwacht die Befolgung der vorstehen⸗ den Vorschriften.

T den Anleihescheinen des Provinzialverhandes der Pro⸗ (Iester dnhen für Zwecke des Provinzial⸗Hülfskassenfonds):

Anleiheschein des Provinzialverbandes der Provinz West een, für Zwecke des

Provinzial⸗Hülfskassen 9 dn abe. 1 e.Feehrnn 0 2 .6 3 9„ 9„ . 9„ 2„ 2 8 über Mark.