1881 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Oct 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

Meistbetrag Gebühr Die Ausstellung der einer (vom Absender zu entrichten) Postanweisung hat zu erfolgen

Lünder. Postanweisung. für je in

20 20 mindestens 40 92

17) Postanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig. 18)

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Franken und Centimen (100 Franken = 81,40). Kronen und Oere (100 Kronen = 112,75). Franken und Centimen (100 Franken = 81,40). [türkischer Goldwährung (türki- sschen Pfunden, Piaster und Para)

(16 Piaster Gold = 3,00).

Dollars und Cents. der Name u. die Adresse des Absenders 21) Die Postanweisung muss ausser dem Namen müssen, der auszuzahlende Betrag des Empfängers und der genauen Bezeichnung und der Tag der Einzahlung kön- desselben seinen Vornamen oder mindestens die nen angegeben sein. Weitere An- Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen

17) Rumänien 500 Franken.

mindestens 40 20 1 mindestens 40

355 Kronen. 500 Franken. 400

18) Schweden

19) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum Betrage von 200 Franken zulässig.

20)

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

19) Schweiz 20) Türkei (nur Konstan- emopel

schriftliche Mittheilungen jeder Art. mindestens 40

21) Vereinigte Staaten von .20 Amerika 50 Dollars. minde 40

Vorbemerkungen. Die Gebührensätze sind für den billigsten, im Betriebe be- findlichen Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. Jedes zur Berechnung kommende Wort Taxwort darf nach dem Morsealphabet im verkehr innerhalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, dem kaukas. Russland und der asiat. Türkei (ausgeschlossen Cypern, Candia und Rhodus durch die Schweiz und über Alexandrien) nicht mehr als 15 Buchstaben (europäisches Taxirungsverfahren), im übrigen Verkehr nicht mehr als 10 Buchstaben,

(aussereuropäisches Taxirungsverfabren) enthalten.

je 15 bz. 10 Buchstaben (Morse-Schriftzeichen) für ein weiteres Wort gezählt.

Bei Anwendung des europäischen Taxirungsverfahrens dürfen Telegramme in verabredeter Sprache nur in einer der zulässigen Sprachen abgefasst sein. Bei Anwendung des aussereuropäi- schen Taxirungsverfahrens können in jedem Telegramm Wörter der deutschen, englischen, spani- schen, französischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen und lateinischen Sprache zu-

gleich vorkommen.

Bei längeren Worten werden überschiessende

Eigennamen (d. s.: Namen von Personen und Ortschaften) werden im Text der

Telegramme in verabredeter Sprache nur dann zugelassen, wenn sie dieselbe Bedeutung wie im gewöhnlichen Privattelegramm haben.

Gebühren-Berechnung.

Der reine Worttarif kommt zur Anwendung im Verkehr

mit Frankreich (einschl. Algerien und Tunis), und dem aussereuropäischen Auslande (ausschl. kaukasisches Russland und asiatische Türkei). Ausser der Wortgebühr wird eine Grundtaxe für das Tele-

gramm erhoben

Dieselbe beträgt 20 Pf. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxem-

burg, ferner 40 Pf. im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Niederland. Norwegen, Oesterreich-Ungarn, dem europäischen Russland, Schweden und der Schweiz. Eine fünfwortige Zuschlagsgebühr neben der Wortgebühr wird erhoben im Verkehr mit

Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Gibraltar, Griechenland.

Rumänien, dem kaukasischen Russland, Serbien, Spanien und der Türkei. Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird auf eine

durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. Für dringende Telegramme, d. s. solche, welche bei der Beförderung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Tele-

gramms zur Erhebung. vbezeichneten Ländern zulässig.

Für das vorauszubezahlende Antworts-Telegramm (R P) wird eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten berechnet.

Derartige Teleg.

Italien, Malta, Montenegro, Portugal,

ramme sind nur nach den in der folgenden Tabelle mit (D)

die Gebühr Soll eine andere Wortzahl für die

Antwort vorausbezahlt werden, so ist diese vor der Adresse des Ursprungs-Telegramms in Klam- mern anzugeben, z. B. (RP. 6 Worte). gramms ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutschlands und im Verkehr mit Luxemburg. Im übrigen Verkehr dürfen nicht mehr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden.

Die Wortzahl

des vorauszubezahlenden Antworts-Tele-

Für die Vergleichung eines Telegramms wird die Hälfte der Gebühr für das ge-

gaben sind nicht zulässig.

1“ ““

enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche

Bezeichnung der Firma.

Dem Bestimmungsort

ist der Name des Staats (state) und, wenn mög-

lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

wöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben. Für die Empfangsanzeige ist die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10

Worten zu entrichten.

81

Durch die Empfangsanzeige wird dem Aufgeber eines Telegramms die Zeit,

zu welcher die Bestellung durch die Telegraphenanstalt erfolgt ist, mittels Telegramms mitgetheilt. Telegramme können auf Wunsch des Aufgebers

Nachzusendende Telegramme. innerhalb der Grenzen Europas nachgesandt werden.

Verlangen statt,

Das Nachsenden findet auch ohne besonderes sofern der neue Aufenthaltsort des Adressaten unzweifelhaft bekannt ist, und sich

am neuen Adressort eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet. Die volle Gebühr für die Nachsendung

wird vom Empfänger erhoben.

Offen zu bestellende Telegramme. ist der Vermerk „(R 0)“ vor die Aufschrift zu setzen.

Tarif durch den Vermerk (R 0) hinter den Ländernamen angedeutet.

Weiterbeförderung.

Falls Telegramme offen bestellt werden sollen, Die Zulässigkeit solcher Telegramme ist im

Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für

Weiterbeförderung mit ECilboten ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 80 für jedes Telegramm

durch den Aufgeber im Voraus bezahlt werden; geschieht dies nicht. dungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Im

so werden die billigst be- Verkehr mit dem Auslande

werden die Kosten vom Empfänger eingezogen. Nur der Aufgeber eines Telegramms mit Empfangs- anzeige kann auch im Verkehr mit dem Auslande für die Weiterbeförderung einen Betrag zur Deckung der Auslagen und zur späteren Verrechnung niederlegen.

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für Das Telegramm wird, alle Aufschriften einge-

je 100 Worte oder einen Theil derselben 40 ₰. rechnet, als ein einziges Telegramm taxirt.

Telegraphische Meldung von

übermittelt gegen Zahlung einer Gebühr von 30 ₰. Eine Quittung über die entrichteten Gebühren wird dem Aufgeber eines Telegramms nur auf Verlangen gegen Zahlung eines Zuschlags von 20 ertheilt.

Die Zeichen für besondere Arten von Telegrammen sind v or die Aufschrift in Klammern

zu setzen und zühlen als je 1 Wort.

Solche Zeichen sind:

der Unbestellbarkeit eines Telegramms wird

D = dringendes Telegramm. RP = Anwort bezahlt. CR = Empfangs- anzeige bezahlt. T C = Verglichenes Téelegramm. FS = nachzusenden. PP =

Post bezahlt. XP = Eilbote bezahlt. RO0 =

offen zu bestellendes Telegramm.

. Für jedes Telegramm, welches vom Aufgeber einem Telegraph enboten oder Land- briefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlags-

gebühr von 10 zur Erhebung.

88 Für Telegramme nach

Grund-

oder

Zu- schlags-

taxe

Taxe für ein

Wort

Für Telegramme nach

Grund- oder Zu-

schlags- taxe

Taxe für ein

Wort

Für Telegramme . nach

Grund- oder Zu-

schlags- taxe

Für Telegramme nach

Grund- oder Zu-

schlags- taxe

Taxe für ein

Wort

Europa.

Deutschland (D) (R 0)

a. nach ausserhalb des Aufgabe- ortes gelegenen Telegraphen- anstalten in Deutschland . ..

innerhalb d. deutschen Reichs- Telegraphengebiets in Städten mit mehr als einer Telegra- phenanstalt (Stadttelegramm)

Belgien (D) (RO0) . ..

Bosnien-Herzegowina (D) (RO)

Bulgarien

Dänemark (R O0)

Frankreich (D) CRO0)) .

Gibraltar...

Griechenland (D

land

b. Inseln: Ithaka, Kephalonia, Zante, Spezzia, St. Maura, Hydra, Kythira. Kea Skiathos. Tinos, Andros, Kythnos ... .. Syra. 2 22 2 2* Grossbritannien und Irland.... Helgoland (D) (RO0)) . . ktalien (D) (RO).. .

Monteènegro. . Niederland (D) (RO)... Norwegen (D) (R0) Oesterreich-Ungarn (D) (RO0). Portugal (D) (RO0) . hRumänien (D) (RO0) .. Russland (D) a. europäisches... b. kaukasisches... c. asiatisches: nach den Aemtern westlich östlich. vom Meridian von d Werkhne-Udinsk. öööö11ö16—— Schweiz (RO) .. Spanien (D) (RO) .. Türkel a. europäische G-estland) (D nur für Constantinopel) .... b. asiatische (Festland) nach den Hafenämtern. nach den Aemtern im Innern. c. Inseln: (durch die Schweiz und über Alezxandrien): Cypern...... Candia u. Rhodus Oypern. (über Monte- JMetelin, Samos, negro) Rbodus, Chios Candia... Chios (über Schweiz, Otranto, LZante)

8

bo pbe bo bo 80 &

888

S8188

HSSSS

.

SESSSS S +☛ ☛‿ 182.— 8888828S

—₰½

Asien.

Afghanistan (über Bushire oder

Arabien (Aden) (RO)..

Balutschistar (über Bushire oder Malta) ...

Birma siehe Indien.

China (Hongkong, Amoy, Shanghai) (über Bushire oder Amur oder Malta) eD via Amur) (RO) ..

Cochinchina (über Bushire oder Malta) (RO0) .

Japan (D) (R 0)

Java (über Bushire oder Malta)(RO)

Indien und Birma (über Bushire

oder Malta). Indien westlich Chittagong, aus- J ““ Indien östlich Chittagong und Daeh C“ Mandalay in Birua xe v (über Bushire oder Malta (R O0] EETEE“ are-v. (über Bushire oder Malta) (R0) öb

Persien ausschl. Persischer Golf

Persischer Golf (über Russland, Persien).

1111111“ b. den übrigen Aemtern des Persischen Golls.

Philippinen-lInsel Luzon (Manilla) (D via Amur) (kRO0)) .

Singapore (über Bushire oder AE1

Sumatra (über Bushire oder Malta) J““

Afrika.

Alexandria Nieder- Ober- Algerien (D) (RO0) inseln (St. Vinoont) ( ) 8 8 8 8 9 8 28 2 Goldküste in Afrika ausser der Taxe für Madeira 85 Porto. Madelra (RO0) Maroooo ausser d. Taxe f. Spanien nach Küstenorten 20 ₰, nach anderen Orten 80 Porto. Mascarenen Ineeln ausser der Taxe für Aräbien 1,65 Porto. Mozambique (über Aden) Natal öeöe; b. den übrigen Aemtern Natals 8. Lorenzo-Marquez (Delagoa-Bai) (über Aden)..

Aegypten,

88o“

Seychellen Inseln ausser der Taxe für Arabien 1,65 Porto.

Süd-Afrika (Capcolonie, Transvaal und Orange-River Freistaat) (über Aden) .

Tripolis ausser d. Taxe für Malta 1,60 Porto.

Tunis (D) (R 0). .

Zanzibar (über Aden) ..

Amerika. Argentinische Republik. Buenos Ayres den übrigen Aemtern..... Bolivien. Antofagasta.. .. Brasilien. Pernambuco Bahia und Maranbam Rio de Janeiro und Para .. . . Santos, Desterro und Rio grande do Sul den übrigen Aemtern der nördl u. mittl. Region . der südlichen Region. .. vmhe x668 Guyana (Britisch) (über Borkum). Berbice Mexico (über Borkum). Matamoras. .. Tampico Veracruz Camargo, Cadereyta de Jimenez, Cerralvo, Mier, Monterey, Rey- Dnosa und Saltillo den übrigen Aemtern a. der mexikanischen Bundes- reagierüng . b. der Einzelstaaten und der Privatgesellschaften..... Panama (lsthmus) (über Borkum). Panama . Peru. Iquique . . . . . Region Ariea.. Mollendo ... ve“ Uruguay. Montevideo’. den übrigen Aemtern Vereinigte Staaten von Amerlka u. Britisch Amerika(über Borkum).

Canada, Cape Breton, Connecticut.

Maine, Massachusetts, Neu- Braunschweig,

New-Hampshire, Stadt mit Brooklyn, Neu-Schott- land, Prinz Rhode Island, St. Miquelon, Vermont . Columbia (District), Delaware,

Maryland, New-Jersey, New-

Pierre-

Eönards Inseln,

111

Newfoundland, New -York

vYork Staat ausschl. New-York Stadt mit Brooklyn, Pennsylvania Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwaukee in Wis-

consin, Ghio, Virginia (Ost-),

West-Virginia, St. Louis iPn

Missouri 8 Alabama, Denver u. Leadville in

Colorado(Territ.), Carolina(Nord-

u. Süd-), Florida (Lake-City,Pen-

sacola, St. Mark’s, Talahassee), Georgia, Mississippi, New- Orleans in Louisiana, Tennessee Arkansas, Indian (Territ.), Jowa, Kansas (Territ.), ausschl New-Orleans, Minne-

sota, Missouri ausschl. St. ouis,

Nebraska (Territ), Texas, Wis- consin ausschl. Milwaukee .. . Arizona, California, Colorado

(Territorium), ausschl. Denver]

u. Leadville, torium),

Dakota (Terri- Idaho (Territorium),

Manitoba (Territorium), Mon-

tana (Territorium), Nevada (Territorium), New-Mexico, Ore- gon, Utah. Washington (Territorium), Wyo- ming (Territoriuuu)

Columbia (Britisch), Vancouver vN“

Florida (ausschl. Lake-City, Pensacola, St. Mark's und Talahassee) 85

Westindien (über Borkum). ö1611““

VIVLE8A*“ “““

Cuba, und zwar nach Havana

Clantaoaegoo Santiago de Cubaa Guantanamo u. Manzanillo . den übrigen Aemtern ....

Dominica (kleine Antillen) .

Grenhhh . . .....

Guadelonpe. ..

Jamaica -

Martinique.

Porto Rico . . Ste. Croix-.

St. Kitts (St. Christoph).

vIEävIZZFFöö wEEE“

St. Vincent (Westindien) I....FöFbö

Australien.

(über Bushire oder Malta). Port Darwin, Süd- und West- Australien, Victoria und Tas- IAEIIISESI3IIIs11“ Neu-Süud-Wales und Queensland Neu-Seeland (RO0) . .

Louisiana

(Territorium),

Dmeck: W. EKlsner, DPerlin, Wilhahm-Shragsae 82.

1,60

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

R

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Aue Post⸗Anstulten nehmen Bestehung on:

für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expr⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 382.

den 6. Oktober,

Abends.

Se. Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten Golz, Commandeur des Eisenbahn⸗Regi⸗ ments, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Friederich im Eisen⸗ bahn⸗Regiment die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Insignien des Königlich spanischen Militär⸗Verdienst⸗ Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung. Am 15. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Cöln an der Moselbahn die Personen⸗Haltestelle Burgen für den Verkehr eröffnet

werden. Berlin, den 5. Oktober 1881.

In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:

88

Körte.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am Königlichen Domgymnasium zu Verden,

Dr. Franz Münnich zum Königlichen Gymnasial⸗Direktor

zu ernennen; und dem Fischhändler Gottfried Georg Krentzlin zu

Wiesbaden das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Oberlehrer am Königlichen Domgymnasium in Ver⸗

den, Dr. Franz Münnich ist als Direktor an das König⸗

liche Ulrichs⸗Gymnasium zu Norden versetzt worden. Der Oberlehrer Hermann am Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Gymnasium in Cöln ist in gleicher Eigenschaft an das Königliche Domgymnasium in Verden versetzt worden. Die an der städtischen höheren Töchterschule zu Elberfeld angestellten Lehrer Dr. Liebrecht und Dr. Greiffenhagen sind zu Obe lehrern an der Anstalt ernannt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Berlin, 6. Oktober. Se. Majestät der

Preußen.

Kaiser und König beehrten gestern, wie dem „W. T. B.“

aus Baden⸗Baden gemeldet wird, trotz dem kalten regnerischen Wetter mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und dem Erbgroßherzog von Baden das bei Iffezheim stattgehabte Armee⸗Rennen mit Ihrer Gegenwart. Den Kaiserpreis ge⸗ wann Lieutenant Frhr. von Thumb mit seinem „Kedgeree“. Zur Beseitigung der Ungleichheiten, welche in der Be⸗ handlung des Reisegepäcks bei Retourbillets im Be⸗ reiche der Staatseisenbahnverwaltung zur Zeit bestehen, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten durch Cirkularerlaß vom 20. v. M. bestimmt, daß vom 15. Oktober d. J. an im ganzen Gebiet der Staatseisenbahnverwaltung, soweit solches nicht bereits geschieht, auf normal gebildete Retourbillets so⸗ wohl auf der Hin⸗ als auf der Rückreise 25 kg Freigepäck zu gewähren sind. Retourbillets mit außergewöhnlicher Er⸗ mäßigung, mit denen diese Vergünstigung nicht bereits ver⸗ knüpft ist, bleiben von derselben ausgeschlossen, während bei sogenannten Saisonbillets über die Behandlung des Reise⸗ gepads von Fall zu Fall zu entscheiden ist. Die auf den Linien des vormaligen rheinischen Eisenbahnunternehmens bisher erhobene Einschreibegebühr für Reisegepäck ist vom 15. Oktober d. J. an nicht mehr zu erheben.

In neuerer Zeit sind von den Bezirksregierungen und Obersörstern so zahlreiche Anträge auf Verlängerung des den im 4. Dienstjahre stehenden Jägern der Klasse A. während der Winter⸗ und bezw. Frühjahrsmonate ertheilten Forst⸗ urlaubs eingegangen, daß sich die Inspektion der Jäger und Schützen außer Stande gesehen hat, sämmtlichen derartigen Antragen zu entsprechen. Dieselbe hat sich bereit erklärt, auch fernerhin nach Möglichkeit allen berechtigten des⸗ fallsigen Wünschen der Forstverwaltung Rechnung tragen zu wollen und in anerkannt dringenden Fällen Jäger der Klasse A., welche bereits ein halbes Jahr zum Forsturlaub gelangt waren, oder solche, welche in vereinzelten Fällen zu diesem Urlaub bis dahin noch nicht eehe; wurden, auch während der militärischen Ausbildungsperiode weiterhin rlauben. Selbstverständlich muß aber die Verlängerung

8

zu beu

bezw. Ertheilung eines solchen den militärischen Interessen entgegenstehenden Urlaubs auf diejenigen besonderen Aus⸗ nahmefälle beschränkt bleiben, in denen ein unabweisliches Be⸗ dürfniß auf Ergänzung der Forstschutzkräfte in einem be⸗ stimmten Reviere oder Reviertheile vorliegt und die Forstver⸗ waltung außer Stande ist, diese Ergänzung in anderer Weise zu bewerkstelligen, wie z. B. durch Heranziehung bezw. ander⸗ weite Vertheilung der für den betreffenden Bezirk angemel⸗ deten Reservejäger oder durch Zuhülfenahme geeigneter Wald⸗ arbeiter.

Der Minister für Landwirthschaft ꝛc. hat die Bezirks⸗ regierungen durch Cirkularerlaß vom 18. v. M. veranlaßt, vorstehende Gesichtspunkte in Zukunst gehörig ins Auge zu fassen und nur in wirklich dringlichen Fällen entsprechend mo⸗ tivirte Antrage auf längere Belassung der Dispositionsurlauber im Forstdienste an die Inspektion der Jäger und Schützen gelangen zu lassen. Alle derartige Anträge sind hinfort von der Regierung selbst, nicht aber von den Lokalforstbeam⸗ ten einzubringen und zwar, damit der genannten Militär⸗ behörde die nöthige Zeit zur erforderlichen Korrespondenz mit den betreffenden Truppentheilen verbleibt, rechtzeitig vor Ablauf des zuerst ertheilten Urlaubs, jedenfalls aber bis spätestens zum 15. April.

Nach einer ferneren Mittheilung der mehrgenannten In⸗ spektion gehen bei derselben nicht selten auch Anträge auf Ueberweisung eines qualifizirten Jägers zur Vertretung er⸗ krankter Forstbeamten für wenige Wochen ein. Auch solchen Anträgen wird in wirklich dringenden Bedarfsfällen, sobald eine Aushülfe in anderer Weise nicht zu beschaffen ist, fernerhin die Genehmigung nicht versagt werden; es läßt sich dabei jedoch nicht verkennen, daß die betreffenden Jäger bei einer so kurzen Beuklaubung zum Forstdienste, für welchen sie immerhin sich anderweit zu equipiren ge⸗ zwungen sind, bei Remunerirung nach den für die Dis⸗ positions⸗Urlauber durch die Cirkularverfügung vom 17. Fe⸗ bruar 1874 vorgeschriebenen Diätensätzen in eine pekuniäre mißliche Lage versetzt werden. Um diesem Uobelstande vorzu⸗ beugen, sind die Königlichen Regierungen ermächtigt worden, hinfort denjenigen Jägern, welche für eine kürzere Zeitdauer als 3 Monate zum Forstdienste beurlaubt und im letzteren be⸗ schäftigt werden, an Stelle der sub e. der oben genannten Cirkularverfügung aufgeführten Sätze Diäten bis zum Be⸗ trage von „Zwei Mark“ pro Tag zu gewähren.

Württemberg. Stuttgart, 4. Oktober. Der Groß⸗ herzog von Hessen in gestern Mittag hier inkognito an⸗ gekommen und hat, geführt von dem Prinzen zu Sachsen⸗ Weimar, die Landes⸗Gewerbeausstellung besucht, sodann eine Fahrt durch den Rosenstein und die Wilhelma unternommen und ist Abends, einer Einladung des Königs folgend, im Residenzschloß abgestiegen. Heute früh verließ der Großherzog Stuttgart, um einen Besuch am Königlichen Hoflager zu Friedrichshafen abzustatten. Von wird sich, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, der Großherzog Ludwig über Partenkirchen nach Hinterriß im bayrischen Karwendelgebirge begeben, einem Punkt im oberen Isargebiet, südöstlich vom Walchensee, wo der Herzog von Coburg ein Jagdschloß hat. Der Großherzog von Hessen wird dort in nächster Zeit der Gemsjagd obliegen. I“

Sesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Oktober. (W. T. B.) Die österreichisch⸗ungarische Zollkonferenz ha gestern ihre Berathungen fortgesetzt. Dem „Fremdenblatt“ zu t folge wäre der größte Theil des Zolltarifs bereits erörtert und von allen Seiten die Nothwendigkeit konstatirt worden, die Zollansätze für die aus Deutschland in größeren Quan⸗ titäten eingeführten Artikel entsprechend zu erhöhen.

Niederlande. Luxemburg, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Kammer nahm den Gesetzentwurf, wodurch der Staat die Noten der Nationalbank in ihrem vollen Betrage einzulösen ermächtigt wird, einstimmig an. Das Ministerium erklarte, daß es dem Könige seine Entlassung eingereicht habe. Die Kammer ernannte ferner mit Zustimmung der Regierung eine Untersuchungs⸗Kommission.

Großbritannien und Irland. London, 4. Oktober. (Allg. Corr.) Ueber die Zustände in Irland läßt sich die „Times“ aus Dublin schreiben: „Der Aufruhr wird offen gepredigt. Die Maske, welche denselben verhüllte, wird weg⸗ geworfen, und es wird jetzt offen verkündigt, daß nur „Irland für die Iren“, der Boden und die Souveränetät des Landes das Vosk befriedigen würde. Parnell bekannte am letzten Sonntag offen, daß dies das Ziel der gegen⸗ wärtigen Agitation sei. Sexton, sein Adjutant, wiederholte dasselbe Programm in einer Ansprache an einen neuen Verein, der den bezeichnenden Titel „Die Jung Irland⸗ gesellschaft“ führt. Es bedarf keiner Kommentare zur Erläu⸗ terung einer solchen Sprache, und die uslegung, welche die Bevölkerung ihr beigelegt hat, äußert sich in ihrer wachsenden Unzufriedenheit, ihrer Verachtung gegen die gesetzliche Autorität, und ihrer Unduldsamkeit gegen britische

*

Gesetze und Alle, die dieselben handhaben oder denselben Ge⸗ horsam leisten.“ Großes Aufsehen macht eine Rede, welche der erst vor einigen Tagen aus dem Kilmainhamgefängnisse entlassene Pater Sheehyam Sonntag in Cork gehalten hat. Der „Jrish Times“ zufolge ist eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 3 000 000 Pfd. Sterl., an deren Spitze ein Mitglied der Königlichen Familie stehen wird, in der Bildung begriffen, welche bezweckt, die Brachländere ien in Irland anzukaufen und für Kulturzwecke zu mäßigen Bedingungen im Wege der Verpachtung oder des Ver⸗ kaufes zu parzelliren. 8

Im Ausstellungspalast in Dublin nahm gestern der 25. Jahreskongreß des Vereins für Sozial⸗ politik seinen Anfang. Lord O’Hagan, der Lordkanzler von Irland, hielt die Eröffnungsrede, die sich über die legalen und sozialen Reformen verbreitete, die seit 1861 in Irland ver⸗ wirklicht worden.

5. Oktober. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau wird aus Prätoria gemeldet: In Uebereinstim⸗ mung mit den Instruktionen des Volksraad hat die Re⸗ gierung der Boern der englischen Regierung eine Depesche zugehen lassen, in welcher sie erklärt, daß die Konvention mit England dem Vertrage von Sandriver zuwiderlaufe. Gleichzeitig wird gegen mehrere Artikel der Konvention Protest erhoben und eine Modifikation derselben verlangt.

Frankreich. Paris, 5. Oktober. (W. T. B.) Der „Temps“ bestäatigt, daß das Kabinet beschlossen habe, etwa zehn Tage vor dem Zusammentritt der Kammern seine Entlassung zu nehmen, damit zum 28. Oktober das neue Kabinet konstituirt sei.

General Saussier telegraphirte heute an den Kriegs⸗ Minister, daß er Befehl gegeben habe, die Forts von Tunis zu besetzen. Französische Truppen stünden in Medjez⸗el⸗Bab zur Unterstützung der tunesischen Truppen unter Ali Bey.

(Fr. Corr.) Nach einem dem „Telegraphe“ zu⸗ gegangenen Berichte waren die Araber, welche die Station Oued⸗Zargua überfielen, etwa 600 Mann stark und meistens beritten. Sie richteten mit 300 Eichenbohlen, die sie aus dem Schienenwege gerissen hatten, einen großen Scheiterhaufen an, steckten ihn in Brand und unterhielten das Feuer mit den Vorräthen von Oel und Wagenschmiere, die sie auf der Station fanden. Nachdem sie ihre Opser grausam verstümmelt hatten, warfen sie einen Theil der Leichen auf den Scheiter⸗ haufen. Raimbert selbst wurde noch lebendig in die Flammen geschleudert.

Dem „Temps“ zugegangene Depeschen versichern, daß die Truppen Aly Beys in anerkennenswerther Weise ihre Pflicht gethan und auch alle ihre Positionen behauptet haben. Der General Logerot hat ihnen 4 Bataillone französischer Truppen zu Hülfe geschickt. 8

Die Expedition gegen Kahiruan steht unmittelbar bevor und wird, wie man an unterrichteter Stelle glaubt, bis zum 12. d. in vollem Zuge sein. Der General Saussier wird persönlich den Befehl über die Kolonne von Zaghuan übernehmen. Von Susa nach Kahiruan wird man in dem Maße, als das Expeditionscorps vorrückt, eine fliegende Eisenbahn (nach dem System Decauville) legen, welche für die Verproviantirung wichtige Dienste leisten und sich auf dem flachen und sandigen Boden leicht herstellen lassen wird. Mit dieser Bahn wird Susa, d. i. das Meer, die Operationsbasis bleiben; die Ver⸗ wundeten werden immer hierher geschafft und die größeren Ambulanzen bei der Truppe selbst entbehrt werden können.

(Cöln. Ztg.) Ueber den Vorfall auf dem Bahnhofe von Oued⸗Zargua wird gemeldet:

Der Angriff erfolgte nach Abgang der Züge, von denen der eine von Tunis kam, der andere von Algerien, durch 600 Araber, welche sich in einer Terrainfalte versteckt hatten. Die Bahnbeamten waren beim Frühstück, als der Angriff stattfand Nachdem die Araber Schlachtopfer fürchterlich hatten, warfen sie dieselben zum Theil auf einen Scheiterhaufen. Der Stationsvorsteher, ein ehemali⸗ ger Lieutenant, der das Kreuz der Ehrenlegion trug, wurde lebendig verbrannt. Der von Ghardimau kommende Bahnzug entgleiste in- folge der Wegnahme der Schienen drei Kilometer von Oued Zargua; die Reisenden sahen sich genöthigt, zu Fuß den Weg nach Oued Zar-⸗ gua zurückzulegen, und fanden bei ihrer Ankunft den Bahnhof ge⸗ plündert und zwei verwundete Arbeiter, die noch lebten. Sie setzten den Weg uße fort und erreichten Nachts 2 Uhr Medschesrel⸗ Bab, wo sie den Rettungszug fanden, der eine Kolonne von 700 Mann gebracht hatte. Die erste Nachricht von dem Unfalle kam nach Medsches⸗el⸗Bab von einem Beamten, der sich in einer Cisterne versteckt gehalten und, als die Nacht eingebrochen, die Flucht er⸗ griffen hatte. Die Aufständischen wollten Medsches⸗el⸗Bab angreifen, wo sich die Munition befand, die auf Ali Beys Befehl 1. ge⸗ schickt worden war. Diese Munition wurde von zwei Offizieren und sieben Soldaten bewacht, nachdem der Rest der Bedeckung, ungefähr 200 Mann, nach der Ankunft in Medsches⸗el⸗Bab entflohen war. Zwei andere Banden zerstörten die Eisenbahn oberhalb Oued⸗Zargua. Mehrere Eisenbahnbeamte retteten sich dadurch, daß sie sich in die Waggons fluüchteten, die bei den Arbeiten an der Eisenbahn gebraucht werden. Man ist ohne Nachrichten von den Truppen Ali Bevs. Nach Empfang der Nachricht von dem Gemetzel von Oued⸗Zargua forderte Roustan den englischen und den italienischen Konsul auf, üc mit ihm bei der Untersuchung über das —22— zu betheiligen.

Ule drei sind nach Oued⸗Zargua abgereist. Bahnzug, wel⸗

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