1881 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Oct 1881 18:00:01 GMT) scan diff

vamrhigtmeshe—-—

und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗

k. *

Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons beschädigt oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Gesellschaft ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufer⸗ tigen und auszureichen. .

Außer diesem Falle ist die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zu⸗ lässig nach gerichtlicher Mortifikation derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist.

Eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verloren ge⸗ gangener Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedoch Demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist (§. 2) bei der Gesellschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten

zahlt werden. Auch eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verlorener

Talons findet nicht statt.

Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2, zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm⸗ und Stamm⸗Priori⸗ tätsaktien nebst deren Zinsen und Dividenden. Dagegen bleibt den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. August 1871 emittirten Prioritäts⸗Obligationen der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗ Gesellschaft in Höhe von 3 000 000 das Vorzugsrecht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts⸗ Obligationen ausdrücklich gesichert. 1

Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus⸗ genommen: a. wenn ein Zinszahlungstermin länger als richtigt bleibt; 8

wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans⸗ portbetrieb auf der Märkisch⸗Posener Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; b

wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten

wird.

In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. 1 8 8

In dem sub c. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Priori⸗ täts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Ämortisationsquantums hätte stattsinden sollen. Die Kündigung ver⸗ liert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Obligationen S dcheic bewirkt.

drei Monate unbe⸗

8 86 8

So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗Obligationen eingelöst oder der Einlösungsgeldbetrag gerichtlich deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen gehört, veräußern, dies bezieht sich jedoch nicht auf solche Grundstücke, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest der betreffenden Eisenbahn⸗Aufsichts⸗ behörde. Eine weitere Aktienemission oder ein Anleihegeschäft darf die Gesellschaft nur dann unternehmen, wenn diesen Prioritäts⸗ Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Aktien oder der aufzunehmenden Anleihe vorbehalten und gesichert ist.

911.

Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗Zeitung und das Gubener Tageblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Be⸗ kanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu treffenden Bestimmung.

Zu Ürkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem König⸗ lichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obli⸗

ationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährle istung von

Peiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 1 Gegeben Baden⸗Baden, den 26. September 1881. 1 Maybach. Bitter.

a A. K Prioritäts⸗Obligation II. Emission

8 der * . Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesells Zeder Obligation sind zwanzig Foupons auf zehn Jahre und ein 2 zur e,ee fer⸗ F. at naerer Coupons beigegeben. über 16“ 1“ 85 Reichswährung. 8b Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch⸗Posener Eisen⸗ bahn⸗ Gesellschaft Dreitausend Mark (Fünfhundert Mark) Reichs⸗ währung zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privi⸗ legium vom genehmigten Darlehn von 500 Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. Guben, den ..

aft.

Verzinsbar zu vier Prozent.

Der der Meäerisc. Polenfe Eisenbahn⸗Gesellschaft. 4 a

(Stempe (Drei milirte Unterschriften.) . 7. N., Rendant. EFinngetragen sub Fol.. .. des Registers.

ö1ö1nm”““

Zinscoupon 89 Märkisch⸗Posener Gisenbahg Priorttats.Oblloation II. Emission 1 r

zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18 ... 2 Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. S 8 2 esiche Scgsen der obengenannten Priorit ,v 902 Een Der Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaf (Zwei faksimilirte Unterschriften. insen, deren 22ö innerhalb N. N., Rendant. Fehem 1 5. ö82 (faksimilirte Unterschrift.) den Coupon n P 1144*“ an, nicht geschehen ist, verfall 1“

vier

Serie von zwanzig Stü . 1 Obligation, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im spruchs oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebra erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Obligation.

16 v N. N., Rendant.

legt worden.

stummenschule zu Straßburg i. Els.,

bligationen über ark (Fünfhundert Mark) zu erheben mit 60,00 8

Lt. und Commandeur des Inf

der 8 Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligation II. Emission. 9

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende 4 Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts⸗

alle eines lce Wider⸗ t werden kann, Inhaber der

Guben, den .. ten 585 Der Verwaltungsrath 2* Märkisch⸗Vosener ee a Hehenischast.

inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Spengler beim Gymnasium an der Apostelkirche zu Cöln ist das Prädikat Professor beige⸗

Die Ernennung des ordentlichen Lehrers Hebestreit am Gymnasium zu Stendal zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

8 Bekanntmachung. In der zu Berlin am 19. und 20. August d. J. abge⸗ haltenen Prüfung für Vorsteher von Taubstummenanstalten

haben Paul, Vorsteher und Lehrer an der städtischen Taub⸗

Sawallisch, Lehrer an der provinzialständischen Taubstummenanstalt zu Emden, und S 89 lott, Lehrer an der Taubstummenanstalt zu Braun⸗ weig, das Zeugniß der Befähigung zur Leitung einer Taubstummen⸗ anstalt erlangt. Berlin, den 30. September 1881 Der Minister 1— der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1““ Im Auftrage: 1““ de la Croix.

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Ministerium des Innern. 8

QmRmRnEBü

Der Geheime Regierungs⸗Rath und vortragende Rath von Zastrow ist vom Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten in gleicher Eigenschaft in das Ministerium des Innern versetzt worden. 1“

Zustiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Brand zu Bielefeld ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herford, ernannt worden.

Versetzt sind: der Amtsrichter Motty in Pitschen an daß Amtsgericht in Beuthen O. Schl., der Amtsrichter Herr⸗ mann in Haigerloch an das Amtsgericht in Freiburg a. U., der Amtsrichter Erxleben in Alfeld an das Amtsgericht in Isenhagen und der Amtsrichter Feldmann in Arnswalde an das Amtsgericht in Wald. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge⸗ richtsassessor sesbrmen n bei dem Amtsgericht in Heydekrug, der Gerichtsassessor Skrodzki bei dem Amtsgericht in Jo⸗ hannisburg, der Landrichter a. D. Basch aus Meseritz bei dem Landgericht J. in Berlin und der Gerichtsassessor Seele’s bei dem Amtsgericht in Remscheid. 1 8 Der Rechtsanwalt und Notar Kühne hat seinen Wohnsitz von Landeck (nicht Landeshut) nach Glatz verlegt.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nummer 1 der in Genf erscheinenden, in der polni⸗

en Druckschrift 8 2 „Przedswit“

die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Posen, den 4. Oktober 1881. Königliche a; Abtheilung des Innern.

schen Druckerei Rue de Lausanne No. 49 gedruckten periodi⸗ 3 1“ irgendwie geeignet sein vom 15. August 1881 nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch

man. 3 88

84 8

Regts. Nr. 121, Graf zur Lippe Biesterfeld⸗Falkenflucht, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 20, v. Gleich, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 13, zu Obersten mit einem Patent vom 16. September d. J., v. Röll, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 120, v. Kaiser, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 121, Heinrich, Major und Bats. Comman⸗ deur im Inf. Regt. Nr. 125, zu Oberst⸗Lts. mit einem Patent vom 16. September d. J., Etzel, Sec. Lt. im Dragoner⸗Regiment Nr. 25, unter Versetzung in das Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Wotschke, Sec. im Drag. Regt. Nr. 26, zu Pr Lts., befördert. Frhr. v. Stetten, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, in das Drag. Regt. Nr. 25, v. Bayer⸗Ehrenberg, Sec. Lt. im Fuß⸗ Art. Bat. Nr. 13, in das Ulan. Regt. Nr. 19, Frhr. Pergler v. Perglas, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, in das Ulan. Regt. Nr. 20, versetzt. Leo, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, unter Zörsep. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Sauter, Pr. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt. Logan, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, zum Pr. Lt. befördert. Alius, Königl. Preuß. Feuerw. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, kommandirt nach Württemberg, zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Baden⸗Baden, auch gestern mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und dem Erbgroßherzog von Baden, bei schönstem Herbstwetter, den Rennen bei Iffezheim bei. In dem Offizier⸗Jagdrennen siegte abermals der Lieutenant Freiherr von Thumb mit seinem ‚„Kedgeree“. Der Kaiser überreichte demselben den Ehrenpreis.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl traf heute früh von Glineke in Berlin ein und empfing den be⸗ sonderen Abgesandten Sr. Majestät des Königs Kalakaua, Baron von Friesen, in Höchstseinem Palais, um aus dessen Händen das Großkreuz des Ordens König Kalakaua I. ent⸗ gegenzunehmen. Später empfing Se. Königliche Hoheit den Königlich Niederländischen außerordentlichen Gesandten und Minister, Herrn von Rochussen, in Abschieds⸗ uüdienz. 8 Königliche Hoheit kehrt heute Nachmittag nach Glineke zurück.

Es ist zur Kenntniß des Justiz⸗Ministers gekommen, daß Geschäftsleute sich nicht selten der Hülfe der Gerichts⸗ vollzieher zur Veranstaltung von Waarenauktionen bedienen, die nur zu dem Zweck veranstaltet werden, um ent⸗ weder auf Kredit entnommene Waaren in betrügerischer Ab⸗ sicht zu Schleuderpreisen zu versilbern, oder schlechte und ge⸗ ringwerthige Waaren dem Publikum unter Umständen darzu⸗ bieten, welche die Erzielung eines unverhältnißmäßig hohen Erlöses verheißen. Es darf angenommen werden, daß die Ge⸗ richtsvollzieher sich von der Auffassung leiten lassen, es sei nicht ihres Amtes, die Absichten, von denen ihre Auf⸗ traggeber bei derartigen Versteigerungen geleitet werden könnten, einer Prüfung zu unterziehen, und daß sie darum ihre Mitwirkung bei derartigen Versteigerungen im guten Glauben eintreten lassen. Allein die einfache Thatsache, daß eine Versteigerung durch einen Gerichtsvoll⸗ zieher abgehalten wird, erzeugt die Gefahr, daß das Pu⸗ blikum im Vertrauen auf die amtliche Stellung des Verstei⸗ gerungsbeamten sich über den wahren Charakter der Verkäufe täuschen läßt, und daß auf diese Weise durch die Mitwirkung der Gerichtsvollzieher dem bezeichneten Auktionsunwesen von Seiten unreeller Verkäufer indirekt ein wirksamer Vorschub geleistet wird. Um eine solche Täuschung und Schädigung zu verhüten, sind die Gerichtsvollzieher durch eine Verfügung des Justiz⸗Ministers vom 29. v. M. angewiesen worden, bei der Uebernahme und Ausführung von freiwilligen Versteige⸗ rungen die nachstehenden Bestimmungen zu befolgen: 1) Dem Gerichtsvollzieher steht es zu, die Uebernahme freiwilliger Ver⸗ steigerungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, die Ab⸗ lehnung muß aber erfolgen, wenn die Vermuthung begründet ist, daß es sich um ein unreelles Auktionsgeschäft handelt. 2) Aus der Bekanntmachung des Versteigerungstermins muß deutlich ersichtlich sein, daß der Verkauf ein freiwilliger ist. Die Bekanntmachung darf keine Angaben enthalten, welche könnten, über den Anlaß des Ver⸗ kaufs, über die Beschaffenheit der zum Verkauf kommenden Gegenstände oder über die Person und die Verhältnisse des Auftraggebers einen Irrthum zu erwecken. 3) Freiwillige Ver⸗ steigerungen dürfen in der Ausführung mit Zwangsversteige⸗ rungen nicht derart verbunden werden, daß das Publikum über den Charakter des Geschäfts in Unklarheit oder Irrthum

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Königlich Preußische Armee.

eere. Baden⸗Baden, 26. September.

ittje ger⸗Bat. Nr. 5 in das Inf. Regt. Nr. 84, 1

Im aktiven Hein

Pr. Lt. vom J

Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 11, das Jäger⸗Bat. Nr. 5 versetzt. und Gaffron, Regt. Nr. 24, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 1,

1. Oktober.

in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, Geibel, Oberst, aggreg. dem Inf. beauftragt mit Wa er henf der

Linienkommissar in Königsberg i. Pr., unter Stellung des gedachten Regiments, zum Eisenb. Linienkommissar ernann Hagen, Oberst⸗Lt. vom zur Dienstleist. bei der

versetzt. häfte als

btheil. des Großen Genera

äßigen Stabsoffiz. ernannt. v Stamf Inß Megt⸗ Nr. 79, in das Regt. einrangirt. Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 4. Oktobe

1ce in Thorn, Art. Depot in Neu⸗ ach, Ebelt, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot t. Thorn, zum Art. Depot in Metz versetzt. Abschiedsbewilligungen. Baden, 4. Oktober. Frbc. v. . und Eisenb. Linienkommissar in Bromberg, mit Pens. und der Un des Drag. Regts. Nr. 3, der Abschied bewilligt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

personalveränderungen.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

nf. ne. Nr. 79, dem Regt. aggres und enb. stabes ommandirt. Pedell, Major vom Inf. Regt. Nr. 79, zum etats⸗ ord, Major, aggreg. dem

reughauptm. vom Art. Dep. in Neu⸗Breisach, zum Art. Dep. obel, Sen. pr. Lt. vom Art. Depot in Metz, zum re

maktiven Heere. Baden⸗ Korff, Major à la suite der 1 nauesten

versetzt werden könnte. 4) Die Versteigerung von Waaren eines Wanderlagers darf nur dann übernommen werden, wenn dem Gerichtsvollzieher die Entrichtung der Steuer für den Wanderlagerbetrieb nachgewiesen ist. EI“

unter Beförder. zum Pr. Lt., 5 t Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Oktober. Wie die v. Prittwitz Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Keutner, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Reggt Nr. 1,

4. ktober. Regt. Nr. 51 und Gesh Eisenb. à la suite

„Presse“ vernimmt, trifft der Kaiser Donnerstag, den 13. d., in Wien ein. Sonnabend, den 15. d., wird sich Se. Ma⸗ jestät nach Gödöllb begeben. König Albert von Sachsen und Kronprinz Rudolph würden am 13. Wien verlassen und Ersterer sich nach Dresden, Letzterer nach Prag begeben. Die Kaiserin und Erzherzogin Marie Valerie sollen erst in der zweiten Hälste des Monats Dezember in Wien t. eintreffen.

Die „Bud. Corr.“ meldet: „Die Berathungen der österreichisch⸗ungarischen Zollkonferenz wurden heute Nachmittags in einer dreistündigen übung im Auswärtigen mte fortgesett. Der allgemeine Zou⸗ r. tarif wurde bis zu Ende durchbes n, mehrere Anträge aber wieder ad referendum genommen und einige Positionen in suspenso belassen, die sodann in der morgen in fortzusetzenden Berathung erörtert werden sollen. Die verschie⸗ denen Mittheilungen einiger Blätter, die über den Verlauf der Sitzungen und den 858 der gestellten Anträge die ge⸗

erails mitzutheilen wissen, sind, wie auf das Be⸗ stimmteste versichert wird, zum größten Theile willkurliche Kombinationen oder tendenziöse Fühler, indem Anträge, Seite ausgehen, anderen Regierunge⸗

Vortheil der ellsch Sts

aktiven Heere. 30. September. Frhr. v. Lupin,

Ernennungen, Beförderungen erse aee Im welche von der einen

vertretern fzugeschrieben und akademische Erörterungen als

Anträge dargestellt werden. Ueber die Details der Berathun⸗

gen sind Mittheilungen um so weniger zulässig, als ja die

eventuellen Vereinbarungen der Entscheidung der beiderseitigen Ministerien zu unterbreiten sein werden.“

Wie die „W. A. Ztg.“ meldet, tritt die Donaukom⸗ mission am 17. Oktober in Galatz wieder zusammen. Gegenstand ihrer Thätigkeit wird das Reglement für die Ufer⸗ staaten⸗Kommission sein, worüber eine vollkommene Einigung in der vorigen Session nicht erzielt werden konnte.

Großbritannien und Irland. London, 6. Oktober. (Allg. Corr.) In der Grasschaft Mayo werden Vorbereitungen zu einer irischen nationalen Bemwegung für Ende dieses Monats getroffen. In öffentlichen Versammlungen zum Zwecke der Erörterung der Vortheile der Landakte soll den Pächtern der Nutzen klar gemacht werden, welchen dieselbe ihnen bietet, nebst Instruirung der landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter über die von denselben einzuschlagende Haltung.

7. Oktober. (W. T. B.) Die in London nicht anwe⸗ senden Mitglieder des Kabinets sind für nächsten Mittwoch tele⸗ graphisch zu einem Kabinetsrath einberufen worden, welcher über die Transvaalfrage und über die egyptische Frage berathen soll.

Leeds, 8. Oktober. (W. T. B.) Bei einem gestern dem Premier Gladstone zu Ehren veranstalteten Bankett, an welchem gegen 1400 Prsonen theilnahmen, hielt Gladstone eine Rede, in welcher er ausschließlich über die Lage Irlands sprach, dessen moralischen und materiellen Fort⸗ schritt während der letzten 40 Jahre er hervorhob. Der Premier sprach sich sehr heftig über das von Parnell gepredigte Plünderungs⸗ system aus, welches mit dem Patriotismus des Irländers O' Connell im Widerspruch stehe. Die Devise des Letzteren sei: „Anhänglichkeit an das Vaterland“, diejenige Parnells: „Feindschaft gegen England und Schottland“. Parnell habe weder vor dem Eigenthum, noch vor dem menschlichen Leben Achtung und thue alles Mögliche, die Irländer zu verhindern, die wirklichen Wohlthaten des Agrargesetzes zu genießen, da die Pazifikation Irlands seinen Interessen zuwiderlaufe. Die allgemeine Zaghaftigkeit Irlands sei sehr zu beklagen, und es sei zu bedauern, daß kein Meeting und keine Kund⸗ gebung zu Gunsten des Gesetzes und der Ordnung stattge⸗ sunden habe. Die Stunde des letzten Konfliktes zwischen dem Gesetze und der Ungesetzlichleit scheine heranzukommen. Er (Gladstone) rechne darauf, daß alle Klassen der Bevölkerung die Regierung unterstützen würden (Lebhafter Beifall). Glad⸗ stone wurde nach Schluß des Banketts von etwa 2500 Fackel⸗ trägern nach seiner Wohnung geleitet.

In Beantwortung zahlreicher ihm überreichter Adressen erklärte der Premier: ein dem irischen ähnliches Agrargesetz sei für England nicht nöthig, in den Beziehungen der Pächter zu den Grundbesitzern seien jedoch viele Verbesserungen einzuführen.

Frankreich. Paris, 7. Oktober. (W. C. B.) Das Journal „La petite Rèpublique“ verwirft den Gedanken des Rücktritts des Ministeriums vor dem Zusammentritt der Kammern. Es sagt: das Ministerium müsse sich wegen seiner Handlungen vor dem Parlamente verantworten und sich erst nach der öffentlichen Debatte zurückziehen. Ein vor⸗ zeitiger Rücktritt würde für das Kabinet nicht ehrenhaft sein, würde dem neuen Ministerium Verlegenheiten bereiten und überdies der Zustimmung des Staatsmannes bedürsen, den der Präsident der Republik zur Bildung des neuen Kabinets zu berufen beabsichtige.

Eine Depesche des Generals Logerot aus Tunis vom 6. d. meldet, daß seit gestern früh die Position Belvédere von zwei Bataillonen besetzt sei, und daß die andern Forts von Tunis morgen besetzt werden würden. Eine mobile Kolonne sei auf dem Marsche von Medjez nach Testur von e7218;0. angegriffen worden, Letztere seien aber zurückgeschlogen worden.

7. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der heute im Elysée abgehaltene Ministerrath beschäftigte sich . lich mit den Angelegenheiten von Tunis; das vom Kabinet anläßlich der Einberufung der Kammern einzuschlagende Verhalten kam gar nicht in Frage. Am nächsten Dienstag findet abermals ein Ministerrath statt. Londoner Mel⸗ dungen zufolge werden Frankreich und England ihren diplomatischen Agenten in Kairo wegen der Absendung türkischer Kommissäre nach Egypten identische Instruktionen zugehen esee. )2 (Fr. Corr.) Aus Tunis hat der Kriegs⸗Mini eine Reihe von Depeschen erhalten: 3 Sn

Aus Algier, 6. Oktober, meldet General Saussier: Ich gebe Be⸗ fehl, die n von Tunis zu besetzen. Unsere Truppen stehen in Medjez el Bab und unterstützen das Lager Ali. Beys. Der General

(Guäalilliot meldet mir, daß in Khrumirland nichts Neues voreangen

der Schlucht von Nebeur ein kleines Gefecht gehabt,

ist. General Logerot

meldet aus 8 Am 2. d. haben die 8 Tunis, 4 tober

beiden Bataillone, welche nach Kef zogen, in dem aber

das Geschütz des Obersten Laroque, welcher diesen Bataillonen aus

8g

Neues.

hbocf von Beja besetzt und benaen von Ghardimau haben den Bahnhof von

werden. Die fliegende Kolonne von M

Kef entgegengezogen war, bald ein Ziel setzte. Die Truppen erreich⸗ ten Kef mit drei Verwundeten. Der Leins. sagt der Dhberfi 1. empfindliche Verluste erlitten. Das 29. Jägerbataillon rastet in Kef und geht dann nach Qued⸗Melitz, das es in zwei Etappen erreichen wird. Der Oberst schließt seinen Bericht mit den Worten: „Alles

geht gut.“

Derselbe General Logerot meldet aus La Manuba (dem franzö⸗ sllchen Lager bei Tunis), 5. Okrober Abends: Nichts Neues 8 ger des Generals Sabathier bei Ben Hamidies. Seit den i Tagen, die er diesen Punkt besetzt hält, sind viele eingeborene

ahs und Trabelsi mit ihren Heerden in die Duars, wel

te verlassen hatten, zurückgekehrt; der Khalifat der Ria at sein Lager mit Gerste und anderen Lebensmitteln ver⸗ proviantirt. Die Eingeborenen zeigen die besten Gesinnungen für uns und fangen an ihre Felder zu bebauen. Die Milais⸗Uled⸗Said⸗ Suaissi, von denen es h daß sie sich nördlich vom Salzsee der Enfida usammengezogen hätten und bis Djebelina vorgedrungen wären, haben sich nicht gezeigt und nicht einmal den Engpaß von Tum⸗Karuba überschritten zu haben. Spione der Trabelsi und der Riahs sind beauftragt, sie zu beobachten. Die Riahs fangen auch schon an, die Kameele herbeizutreiben, welche sie als Pfand für ihre Unterwerfung zu liefern haben. Auf der Eisenbahn nichts Die Administration hat das Bahnhofsmaterial von Beja nach Ghardimau schaffen lassen; zwei Compagnien halten den Bahn⸗ haben sich darin —27 zwei Com⸗ 1 Suk⸗el⸗Arba inne; e werden heute Abend nach Ghardimau zurückkehren und in Suk⸗el⸗ rba durch das von Kef kommende 20. Jäger⸗Bataillon abgelöst ledjez el Bab hat sich e Medjez sowie der Bahnhof von Teburba

eeneral Logerot. Rom, 7. Oktober. (W. T. B.) Der

früh nach Testur det. bleiben besetzt.

Italien.

Fersge E des in Bukarest akkreditirten glischon

esandten White durch den Papst war durch keine spe⸗

111 11“ zielle Mission desselben veranlaßt. White ist Katholik und hatte eine Privataudienz beim Papste nachgesucht. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten von Uruguay, Borde nama, welcher gestern vom Kardinal⸗Staatssekretär Jacobini empfangen wurde, will die von ihm nach Europa unternommene Reise benutzen, um mehrere zwischen Urugay und dem Vatikan schwebende Fragen zu regeln. Die Blättermeldung, daß der Papst römischen Katholiken gegen⸗ über von der Möglichkeit seiner Abreise von Rom ge⸗ sprochen habe, wird in unterrichteten Kreisen als unbe⸗ gründet bezeichnet. Der Kardinal Moretti ist in Bo⸗ logna gestorben. Der italienische Botschaster in Wien, Graf Robilant, hat sich zu einem Besuch Mancini's nach Neapel begeben.

Türkei. Konstantinopel, 7. Oktober. (W. T. B.)

Die wegen der Grenze mit Griechenland bei Zarko Kriteri entstandene Differenz ist noch nicht geregelt, dem Vernehmen nach soll aber in der Kürze eine befriedigende Lösung zu erwarten sein. Die Vertreter der Besitzer türkischer Schuldtitel haben in einem Schreiben an Server Pascha für den für die russische Kriegsentschädigung vorbehaltenen Tribut des Fürstenthums Bulgarien und für den Tribut von Cypern, den England für die Anleihe von 1855 zurückhält, eine Kompensation verlangt. Aus St. Petersburg, 7. Oktober, berichtet „W. T. B.“: Der „Porjadok“ meldet: Nach Mittheilung aus der hiesigen türkische: Botschaft hatte der Botschafter Schakir Pascha in der letzten Zeit häufig mit dem Leiter des Aus⸗ wärtigen Amtes, von Giers, Unterredungen über die lau⸗ fenden politischen Fragen. Hauprsächlich sei die Frage wegen des Modus der Zahlung der Kriegskontribution Seitens der Türkei an Rußland berührt worden. Hinsichtlich der neuen Regierung in Bulgarien habe Schakir Pascha erklärt, die Türkei sehe in dem gegen⸗ wärtigen, durch die Bemühungen Rußlands geregelten Zustande eine hinlängliche Garantie für die Aufrechterhaltung des Prinzips, welches die Türkei bei ihrer Politik auf der Balkanhalbinsel verfolge. Die Türkei sehe die letzte Verän⸗ derung der Regierung als die Rettung Bulgariens an. Die Frage wegen der Suzeränetät sei im Prinzip bei beiden Reichen entschieden. Was die armenische Reformfrage angehe, so sei die Ausführung derselben durch die Ereignisse in Egypten, sowie durch die Unruhen der kurdischen Stämme verhindert worden. Schakir Pascha ist auf weitere 3 Jahre am hiesigen Hofe als Botschafter akkreditirt.

Amerika. New⸗York, 4. Oktober. (Allg. Corr.) Aus Arizona hier eingegangenen Nachrichten zufolge überrumpelten einige Chiricahua⸗Indianereine Abtheilung Soldaten, die mit der Reparatur einer Telegraphenlinie beschäftigt waren, und tödteten vier derselben. Auch haben die Indianer einen Transportzug überfallen und fünf der Wagenführer ermordet, während eine andere Bande derselben ein Truppen⸗Detache⸗ ment angriff und mit demselben einen mehrstündigen Kampf hatte. Es wurde ein Sergeant getödtet, und sechs Mann trugen davon. Die Indianer zogen sich schließlich zurück.

Asien. Afghanistan. (Allg. Corr.) Eine Reutersche Depesche aus Bombay meldet unterm 5. ds., daß, Nach⸗ richten aus Kandahar zufolge, der Emir am 30. v. M. dort seinen öffentlichen Einzug hielt und am 2. ds. eine allge⸗ meine Illumination stattfinden sollte.

11“*“ 11 1 111“

Die Nr. 40 des Centr al⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Zusatz⸗Konvention zu dem deutsch⸗ dänischen Uebereinkommen wegen wechselseitiger Unterstützung Hülfs⸗ bedürftiger ꝛc. Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen in den Be⸗ fugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen. Militärwesen: Nachtrags⸗ verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Feuopisgen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗ reiwilligen Militärdienst berechtigt sind; desgl. Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Hand⸗ buchs für die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1881. Konsulat⸗ v*& Ernennung; Bestellung eines Konsularagenten; Todes⸗ feh⸗ 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete.

Nr. 40 des Deutschen Handels⸗Archivs, Wochenschrift A und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des küt olgenden Inhalt: Gesetzgebung: Oesterreich⸗Ungarn: Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen und des , vom 26. September 1881, betreffend das Verbot der Ein⸗ uhr von Trauben, Trestern, Kompost, Düngererde, schon gebrauchten Spalieren und Pfählen aus Italien. 5ve. und Schweiz: Verlängerung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. Frank⸗ reich: Die Zollsätze des neuen französischen Zolltarifs ꝛc. Beilage. Spanien: Verordnung, betreffend Ueberladung aus Schiffen. Be⸗ richte: Oesterreich⸗Ungarn: Bericht über die Handels⸗, Kredit⸗ und Industrieverhältnisse des Jahres 1880, und Uebersichten der Ver⸗ kehrswerthe des Jahres 1879. Großbritannien: Eisen und Stahl im Eleveland⸗Distrikt. Schiffahrt im Vereinigten Königreich wäh⸗ rend des Jahres 1880. Mineralproduktion von Neusüdwales im ahre 1880. Portugal: Handelsbericht aus Lourenço Marques s delagoa⸗Bai) für 1880. Frankreich: aus Bordeaur ür 1880. Handelsbericht aus Havre für 1880. Mexiko: Han⸗ delsbericht aus Durango für 1880. 1

Nr. 8 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlichpreußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden nhalt: Cirkular, die Beschränkung der Seitens der betreffenden Zehörden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu ertheilenden Voll⸗ machten betreffend, vom 17. August 1881. Allgemeine Verfügung an die Beamten der Staatsanwaltschaften, die von diesen an andere Behörden zu machenden Mittheilungen betreffend, vom 12. Juli 1881. Allerhöchster Erlaß, die Rangbestimmung der Bau⸗ und Maschi⸗ neninspektoren der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung, sowie der Maschineninspektoren der Staatseisenbahnverwaltung betreffend, vom 17. Juni 1881. Cirkular, die Bewilligung von Umzugskosten an versetzte Staatsbeamte welche Familie haben beireffend, vom 31. Juli 1881. Erlaß, die Kommunalbesteuerung der Gerichts⸗ vollzieher betreffend, vom 6. Juni 1881. Cirkular, die Verrechnung der den Provinzialkassen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Generalstaatskasse zur Verfügan gestellten Summen betreffend, vom 27. April 1881. Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entschei⸗ dung der Kompetenzkonflikte vom 11. Juni 1881, betreffend die Frage, ob der Magistrat zu einer Strafandrohung berechtigt ist, welche nicht die Durchführung einer polizeilich für nothwendig erklärten Maßregel, sondern die Erfüllung eines mit der Stadt getroffenen Abkommens, üͤber dessen Perfektion Parteien noch nicht einig sind⸗ durch den anderen Kontrahenten bezweckt (Ges. v. 2. Juli 1875 und v. 7. September 1879).

Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte

1 1 vom 12. Juli 1881. Darüber, ob eine Sparkasse zu den städtischen Abgaben herangezogen werden oder ob vermöge der in Anspruch ge⸗ nommenen Abgabenfreiheit die thatsächlich zur Stadtkasse gezahlten Beträge zurückfordern kann, ist nicht im Rechtswege, sondern von den Verwaltungsbehörden zu entscheiden. Cirkular, die Vorführung vorläufig festgenommener Personen vor den Amtsrichter betreffend, vom 11. Juli 1881. Cirkular, die formelle Behandlung der Ent⸗ würfe zu fiskalischen Landbauten und deren Veranschlagung betreffend, vom 21. Juni 1881. Verfügung, die Anzeigepflicht von Milz⸗ brandfällen betreffend, vom 3. September 1881. Cirkular, die Reisekostenvergütung für Privatthierärzte bei Behandlung kranker Gestütpferde betreffend, vom 8. September 1881.

Nr. 36 des Justiz⸗Ministerialblattes hat folgenden In⸗ halt: Bekanntmachung des Justiz⸗Ministers vom 29. September 1881, betreffend das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Berlin. Allgemeine Verfügung vom 29. September 1881, betreffend die Vornahme freiwilliger Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher. Allgemeine Verfügung vom 29. September 1881, betreffend die Ver⸗ waltung der auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 5. September 1835 gebildeten Fonds zur Unterstützung hülfsbedürftiger Kinder ver⸗ storbener Justizbeamten.

Nr. 28 des Centralblatts der Bauverwaltung, her“ ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Ueber Eisenkonstruktionen und Walzprofile. Von der Gewerbe⸗ und Industrieausstellung in Breslau. Die Einrichtung des Lokalver⸗ kehrs auf der Berliner Stadtbahn. Wohnhaus zu Santiago in Chile. Vermischtes: Allgemeine baugewerbliche Ausstellung in Braunschweig. Die Seinekanalisirung von Paris bis Rouen. Feuerlöschwesen in London. Normalzeit für Amerika. Bücher schau. Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Statistische Nachrichten.

„Ueber die einheimische Produktion von Flachs, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Flachs, Leinengarn und Lein⸗ wand geben die Veröffentlichungen des Kaiserlichen statistischen Amts folgende Auskunft: Im Erntejahr 1880/81 war mit Flachs eine Fläche von ca. 129 300 ha = 0,5 % der Ackerfläche und 0,2 % der Gesammtfläche des Reichs bestellt. Die Produktion davon wird angegeben auf 764 320 Doppelcentner (zu 100 kg) gebrochenen = 382 160 Doppelcentner gehechelten Flachs. Davon wurden im Ernte⸗ jahr (vom 1. Juli 1880 bis 30. Juni 1881) ausgeführt 248 790 Doppelcentner, die Einfuhr betrug jedoch 405 690 Doppelcentner, s daß eine Mehreinfuhr von 156 900 Doppelcentnern stattfand.

Im Kalenderjahr 1880 wurden eingeführt

ausgeführt 107964 gef

16 912 Doppelcentn 6816 1

Leinengarn Leinwand, vehh 72 757 f gebleicht ꝛc. 2 113 Damast, Tisch⸗, Bett⸗, Handguche Jeug 328 4 750 8 ie Einfuhr dieser 4 Waarengattungen repräsentirte einen Wer von 28 705 000 ℳ, die Ausfuhr von 8n 18 124 900 t6

(Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas“ zufolge gingen während des Monats August d. J. 82 Segel⸗ schiffe (worunter 2 als verloren angemeldet) zu Grunde, und zwar 5 amerikanische, 3 österreichische, 30 britische, 4 dänische, 5 nieder⸗ ländische, 10 französische, 10 deutsche, 1 italienisches, 6 norwegische, 4 russische, 1 spanisches und 3 schwedische. An Dampfern wurden 15 als verloren angemeldet, darunter 1 amerikanischer, 11 britische, 1 französischer und 2 norwegische. Während der vergangenen Woche wurden 28 Schiffbrüche angemeldet, worunter sich 14 britische (incl. 5 Dampfer) befanden. Ihre Gesammtzahl für das laufende Jahr stellte sich hiernach auf 1211 oder 281 mehr als in demselben Zeit⸗ raum des vorigen Jahres. Der annähernde Werth des verloren ge⸗ gangenen Eigenthums betrug 5 000 000 £, darunter 4 000 000 £

Von dem im Verlage von Duncker & Humblot in Leipzie scheinenden „Jahrbuch für böö Verwalkungen 2 Volkswirthschaft im Deutschen Reich, herausgegeben von Gustay Schmoller“ ist das vierte Heft des fünften Jahrganges ausgegeben worden. Das vorliegende Heft hat folgenden Inhalt: Arbei und Armuth. Von Gustav Cohn. Der Grundsatz der Nichtauslieferung politischer Verbrecher. Von Dr. Hoseus. Sczialpolitisches aus den Schweizer Alpen. Von A. von Miaskowski. Die Armen⸗ gesetzgebung Frankreichs in den Grundzügen ihrer histo⸗ rischen Entwickelung. Von F. Freiherrn von Reitzenstein. Schluß.) Die Reichsgesetzgebung in den Jahren 1879 und 18

Die Währungsfrage nach der Münzkonferenz. Von W. Lexis.

Die Entwickelung der Zinkindustrie Schlesiens nach Herstellung der Eisenbahnen in den Jahren 1844 1879. Von Robert Simson. Das untere und mittlere gewerbliche Schulwesen in Preußen. Von Gustav Schmoller. Außer diesen größeren Abhandlungen bringt das vorliegende 9 in dem Abschnitt „Kleinere Mittheilungen“ An⸗ gaben über: Bremens Handel 1880 und in den früheren Jah⸗ ren; die Konkurrenz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem europäischen Getreidemarkt; die Viehversicherung im Groß⸗ herzogthum Hessen; der Handel der Schweiz mit Nahrungsmitteln und die Lage der Landwirthschaft in Bayvern. Der Abschnitt Lite⸗ ratur enthält Besprechungen folgender Bücher: L. Gumlowicz, Rechts⸗ staat und Sozialismus. H. Loehnis, Die europäischen Kolonien. E. v. Böhm⸗Bawerk, Rechte und Verhältnisse vom Standpunkte der volkswirthschaftlichen Güterlehre. O. V. Leo, Allgemeine Nationalökonomie. P. Dehn, Unfallstatistisches zur ÜUnfall⸗ Versicherung. B. Matthiaß, das sfoenus nauticum und die ge⸗ sa fclich⸗ Entwicklung der Bodmerei. In der Rubrik „Zeit⸗ chriften’ hat in dem vorliegenden Bande Heft 1—7 des VII. Jahrganges der von dem Präsidium der K. K. statistischen Centralkommission redigirte und herausgegebene „statistische Monats⸗ schrift“ Erwähnung gefunden. Der Preis des vor⸗ liegenden Heftes beträgt 6.ℳ Das erste Heft des sechsten Jahrganges, das 8. Januar 1881 ausgegeben wird, soll, Abänderungen vorbehalten, wie die Verlagsbuchhandlung mittheilt, folgende Abhandlungen ent⸗ halten: Sonderstellung und Zollanschluß Hamburgs. Ein Bruchstück deutscher Geschichte von Gustav Tuch (Hamburg). Die Ergebnisse der deutschen Handelsstatistik von Geh. Rath Dr. H. von Scheel (Berlin). Die bayerische Steuerreform von Dr. K. Th. Eheberg (Würzburg). Die gegenwärtige Lage der mitteleuropäischen, beson⸗ ders der deutschen Landwirthschaft von Dr. G. Schmoller (Straßburg). Die Statistik der letzten Jahre u. s. w.

Der im age von Julius Springer hierselbst herauskom⸗ mende Sasessest. elender. für Maschinen⸗ und Hütten⸗ esghleune, Fenrenhe von . Fehland, früberem Eisenbahn⸗ maschinenmeister, Eisenhütten⸗Ingenieur, Dampfkesselfabrik⸗ und Eisen⸗ werksbesitzer ꝛc. Mit einer Beilage und zahlreichen eingedruckten Holzschnitten, ist in dem abssanqe für 1882 erschienen. Der vorliegende Jahrgang hat sowohl in auf Hüttenwesen, wie in den übrigen? .Aletzen erhebliche Verbesserungen erfahren. In ersterer Beziehung ist die Umarbeitung des Kapitels „Hüttenwerke“ durch den Herausgeber, soweit sie durch die Fortschritte im Eisenhütten⸗ wesen geboten erschien, hervorzuheben. Die neue Abhandlung, die Frucht mühevoller und langwieriger Arbeit, —g t die deutsche und auch die österreichisch⸗ungarische Eisen⸗ und Stahlfabrikation auf Grund zuverlässiger „und umfassender Materialien. Bei den übri Abschnitten des vorliegenden Jahrganges ist zu bemerken, daß die?

rechnungen von einfa Maschinentheilen mehrfach vereinfacht und