1881 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

erichtsvollzieher bedarf es hierzu nicht. Die bezeichneten Per⸗ onen sollen jedoch mit der Ausführung solcher Zustellungen nur am Ort ihres Wohnsitzes beauftragt werden. Eine beson⸗ dere Entschädigung wird ihnen dafür nicht gewährt.“

„— Die Bestimmungen der Geschäftsordnungen für die Gerichtsschreibereien, daß Ladungen und Benachrichti⸗ gungen durch die Gerichtsschreiber vollzogen

werden sollen, hat zu der mißverständlichen Auffassung ge⸗ führt, daß die von den Gerichten ausgehenden Schreiben regelmäßig als Benachrichtigungen behandelt und Verfügungen nur mit der Unterschrift des Gerichtsschreibers versehen wer⸗ den, so daß der Adressat aus ihnen nicht ersehen kann, von wem oder auf wessen Anordnung sie erlassen sind. Um den hieraus entstandenen Unzuträglichkeiten abzuhelfen und ein thunlichst gleichmäßiges Verfahren herbeizuführen, hat der Justiz⸗Minister durch eine Verfügung vom 31. v. M. Nach⸗ stehendes bestimmt: 1) für alle Schreiben in Ange⸗ legenheiten der Justizverwaltung und für alle an öffentliche Behörden gerichteten Zuschriften gilt als Regel, daß sie vom Richter zu vollziehen sind. Eine Ausnahme findet nur in den Fällen statt, wo durch besondere Vorschrift der Gerichtsschreiber als die zur Vollziehung des Schriftstücks zuständige Person bezeichnet ist; 2) wo über die Vollziehung der an Privatpersonen gerichteten Zuschriften nicht eine besondere Vorschrift besteht, wird es sich empfehlen, eine richterlich getroffene Entscheidung schon durch die Fassung und Unterschrift sofort als eine solche zu kennzeichnen. Denn die Mittheilung einer vom Richter getroffenen Entscheidung mit der alleinigen Unterschrift des Gerichtsschreibers und ohne ausdrückliche Bezugnahme ouf die vorhergegangene richter⸗ liche Entscheidung ist irreführend und erschwert dem Empfänger das richtige Verständniß der erhaltenen Ver⸗ fügung; 3) aus jeder vom Richter angeordneten La⸗ dung oder Benachrichtigung muß die Behörde ersichtlich sein, welche die Anordnung getroffen hat; 4) der Gerichtsschrei⸗ ber hat die von ihm selbständig erlassenen Schreiben und die vom Gericht angeordneten Ladungen und Benachrichtigungen mit der Unterschrift seines Namens und seiner Amtseigen⸗ schaft in nachstehender b“ 1“

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Gerichtsschreiber des Königlichen gerich

Die Vollziehung der von ihm nach gesetzlichen Vorschrif⸗ ten zu ertheilenden Ausfertigungen, Auszüge, Beglaubigun⸗ gen und Bescheinigungen geschieht in gleicher Weise unter Beidrückung des Gerichtssiegels.

In Bezug auf das preußische Eisenbahngesetz vom 3. November 1838 hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Erkenntniß vom 1. Oktober d. J., folgende Rechtssätze

ausgesprochen: 1) die Nichterfüllung der im §. 14 des Eisen⸗ bahngesetzes den Eisenbahnunternehmern auferlegte Verpflich⸗ tung zur Einrichtung und Unterhaltung aller Anlagen, welche die Regierung an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedi⸗ gungen, Bewässerungs⸗ oder Vorfluthsanlagen ꝛc. nöthig findet, damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefavren und Nach⸗ theile in Benutzung ihrer Grundstücke gesichert werden, hat die Schadenersatzpflicht des Eisenbahnunternehmers zur Folge für die Unfälle und Schäden, welche demzufolge entstehen; 2) die Bestimmung des §. 25 des Eisenbahngesetzes, nach welchem die Eisenbahngesellschaft (resp. der Eisenbahnunterneh⸗ mer) zum Ersatz verpflichtet ist für allen Schaden, welcher bei der Besörderung auf der Bahn, an den auf derselben besör⸗ derten Personen und Gütern, oder auch an anderen Personen und deren Sachen entsteht, findet nicht nur Anwendung auf die Fälle, in denen die Beschädigung bei der Fahrt von Per⸗ sonen⸗ oder Güterzügen stattfindet, sondern überhaupt auf jede Bewegung von Transportmitteln auf der Bahn (also auch bei der Fahrt von Lokomotiven ohne angehängte Wagen).

Die von einer preußischen Schulgemeinde angestellten Lehrer werden, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 29. September d. J., dadurch Mitglieder der Gemeinde und haben gleich den anderen Hausvätern der Gemeinde zu den Schulsteuern einen Beitrag zu leisten, falls nicht im Anstellungsvertrage eine Befreiung von der Steuer ausgesprochen ist oder sonnige besondere Gründe (Verjährung, Privileg) für die Steuerbefreiung sprechen. 1

1 Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß ist von sei⸗ nem Urlaube nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

Cassel, 4. November. In der heutigen Sitzung des zehnten Kommunal⸗Landtages 8 1üöemeken Bezirks Cassel fanden die Wahlen für den Legitimations⸗ ausschuß, den Eingabenausschuß und den Hauptausschuß statt. Die zur Berathung stehende Vorlage, betreffend die Ver⸗ erbung der Landgüter, wurde an einen besonderen Aus⸗ schuß überwiesen.

Bayern. München, 3. November. (Allg. Ztg.) Zu der Meldung von der Ernennung des Grafen von Drechsel auf Deuffstetten zum Mitgliede der Kammer der Reichsräthe ist berichtigend zu bemerken, daß der Graf nicht zum lebens⸗ länglichen, sondern zum erblichen Reichsrath ernannt wurde.

1 4. November. (W. T. B.) In der heutigen 8 der Kammer der Abgeordneten motivirte der Abgeordnete Luthardt seinen Antrag auf Auf⸗ hebung der Simultanschule, wobei er betonte, daß der konfessionelle Friede Bayerns hauptsächlich durch das Bestehen der Simultanschulen gestört werde. Der Kultus⸗ Minister von Lutz wiederlegte in einstündiger Rede die von dem Abgeordneten vorgebrachten Motive, entwickelte das Recht, die Zulässigkeit und die Nothwendigkeit der angefochtenen Schulverordnung vom Jahre 1873 und erklärte scemen bezüglich der Stellung des Ministeriums zur Simultan⸗ schule, daß er, trotz aller Angriffe, von Allem, was er seit seinem Amtsantritt vor 12 Jahren bis jetzt gesagt und gethan, Nichts zurücknehme. Selbst das eifrigste Mitglied der Partei der Rechten würde, wenn es Kultus⸗ Minister wäre, über die Simultanschule nicht hinweg⸗ kommen. Er glaube, die Simultanschule werde immer be⸗ stehen, wenn auch vielleicht ein Nachfolger dieselbe auf kurze Zeit beseitigen sollte. Der Abg. Bonn (Regensburg) bemerkte,

durch die Wahlen wiederholt zugerufen worden, man es nicht wolle, dennoch bleibe. sein Verbleiben eine patriotische Pflicht, sei eine grund⸗ irrige. Die ganze Rechte des Hauses vertrete in dem Antrage, die Forderung des Rücktritts des Ministeriums Lutz, das zum Schaden des bayerischen Volkes auf seinem Platze verharre. Wolle Lutz den Willen des Landes befolgen, so müsse er gehen und mitnehmen, was mit ihm solidarisch sei. Kultus⸗Minister von Lutz erwiderte auf die Vorwürfe, welche der Abg. Bonn wegen der „Wahlkreis⸗Geometrie“ er⸗ hoben: diese möge man erst erheben, wenn man mit gutem Beispiele vorangegangen sei. Die Herrschsucht der Geistlich⸗ keit sei dieselbe wie früher und werde sich auch so bald nicht än ern. Ein Kulturkampf existire in Bayern nicht; alle Bif ofsstühle seien besetzt, und es sei sehr die Frage, ob das Land ine Regierung ertragen werde, welche mit der Oppo⸗ sition ginge. Er habe noch dieselbe Pflicht zu bleiben und er wiederhole: er bleibe, bis der ihn abberufe, der ihn hier⸗ hergesetzt. In Bayern sei nur ein gemäßigtes Regiment möglich, daß er seit 12 Jahren zum Ausdruck bringe.

Sachsen. Dresden, 4. November. (Dr. J.) Aus Anlaß des Namenstages der Königin, in deren Befinden eine hocherfreuliche Besserung eingetreten ist, fand in den heutigen Morgenstunden große Militärreveille statt.

Beide Kammern nahmen heute ihre Sitzungen wieder auf. In der Sitzung der Ersten Kammer wurde zunächst Erbgraf Magnus zu Solms⸗Wildenfels als Mitglied der Kammer verpflichtet. Auf der Registrande befand sich u. A. ein Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums, nach welchem Geh. Rath von König auf Noschkowitz das ihm Allerhöchst übertra⸗ gene Mandat als Mitglied der Kammer aus Gesundheitsrück⸗ sichten niedergelegt hat. Die Kammer wählte hierauf zu Mit⸗ gliedern des Landtagsausschusses zur Verwaltung der Staats⸗ schulden die Herren Präsident von Zehmen und Bürgermeister Löhr, zu Stellvertretern die Herren Handelskammer⸗Präsident Rülke und Kammerherr von der Planitz. Die Sitzung der Zweiten Kammer wurde vom Präsidenten Haberkorn mit einer küurzen Ansprache eröffnet. In der allgemeinen Vor⸗ berathung wurde sodann das Königliche Dekret, betreffend den Personal⸗ und Besoldungsetat der Landesimmobiliar⸗ Brandversicherungsanstalt auf die Jahre 1882/83, der Finanz⸗ deputation, das Königliche Dekret, betreffend den Ent⸗ wurf eines Gesetzes, Gehaltsverhältnisse der Mitglieder des Oberlandesgerichts betr., der Gesetzgebungsdeputation unter Vernehmung mit der Finanzdeputation überwiesen, das König⸗ liche Dekret, betr. das Reisefortkommen der Spezialkommissare in agrarischen Auseinandersetzungen, zur Schlußberathung ge⸗ stellt, das Königliche Dekret, betr. die Umwandlung der Real⸗ schule I. Ordnung in Wurzen in ein Königliches Gymnasium, der Finanzdeputation überwiesen und das Königliche Dekret, die Heiz⸗ und Ventilationsanlagen in den Staatslehranstalten betr., in Schlußberathung genommen.

Elsaß⸗Lothringen. Str aßburg, 3. November. (Els.⸗Lthr. Ztig.) Zu Ende voriger Woche ist der Prinz Friedrich von Sachsen⸗Meiningen, geb. am 12. Oktober 1861 und jüngster Sohn Sr. Hoheit des regierenden Herzogs Georg von Sachsen⸗Meiningen, in hiesiger Stadt angekommen und alsbald bei dem hier garnisonirenden Feldartillerie⸗Re⸗ giment Nr. 15 als Seronde⸗Lieutenant eingetreten.

4. November. (W. T. B.) Die „Elsaß⸗Lothrin⸗ gische Zeitung“ schreibt bezüglich der elsaß⸗lothringischen Reichstagswahlen: Nachdem die amtliche Ermittelung der Wahlresultate vom 27. Oktober stattgefunden, scheine der Augen⸗ blick gekommen, über deren Verlauf und das Ergebniß der Wahl⸗ bewegung in Elsaß⸗Lothringen ein abschließendes Urtheil zu fällen, und hebt sodann hervor, daß ein Protestprogramm nur in Straßburg und Mülhausen aufgestellt worden sei. Wenn diese Kandidaturen auch nicht mit Erfolg hätten bekämpft werden können, so sei doch die Stimmenzahl an den beiden Orten erheblich hinter den Erwartungen und Anstrengungen der betreffenden Comité's zurückgeblieben. In Straßburg über⸗ schreite die Zahl der Enthaltungen, vereinigt mit den auf die Gegenkandidaten abgegebenen Stimmen, die Zahl der Stimmzettel für Hrn. Kablé; in Mülhausen, wo außer einem Sozialdemokraten ein Gegenkandidat überhaupt nicht vorhanden gewesen, sei noch nicht einmal die Hälfte der Wähler zur Wahl erschienen. Bringe man in beiden Fällen ferner in Anschlag, daß in Straßburg wie in Mülhausen Umstände lokaler und persön⸗ licher Natur für viele Wähler bestimmend waren, so sei das Wahlergebniß an beiden Orten, namentlich im Vergleich zu den Erwartungen und Anstrengungen der Protestpartei im Lande und ihrer Pariser Freunde, als ein Gewinn für den Protest nicht zu verzeichnen; derselbe dürfe mehr als eine opfervolle Behauptung des Besitzstandes an zwei Stellen für sic nicht in Anspruch nehmen, wobei die Chancen des Radi⸗ kalismus in allen größeren Städten noch nicht einmal in An⸗ schlag gebracht seien. Herr Besançon in Metz könne bei seinem ruhigen und gemwäßigten Auftreten dieser Gruppe kaum beigesellt werden; von allen anderen Kandidaten habe keiner die Flagge des Protestes aufgezogen, weil ihre Kan⸗ didatur sonst einfach unmöglich e sein würde. Es sei somit die Thatsache zu verzeichnen, daß wenigstens zwölf Ab⸗ geordnete des Landes diesmal nicht als Vertreter der Protest⸗ partei im Reichstage erschienen und daß die anderen drei den einzig möglichen Proteststandpunkt, den der starren Negation, gleichfalls entweder verlassen zu wollen erklärt oder denselben ohnehin bereits praktisch verlassen hätten, um ihre Kandidatur überhaupt möglich zu machen. Die demokratisch⸗republi⸗ kanische Opposition sei dabei in zwei von diesen drei

ällen stärker als die nationale. Die „Elsaß⸗Lothringische

eitung“ analysirt sodann den Standpunkt dieser zwölf Abgeordneten und schließt: „Die Wahlen in Elsaß⸗ Lothringen lassen sich mithin nicht anders charakterisiren, als daß sie ein entschiedenes Ueberwiegen der katholischen Partei unter gleichzeitiger, nach den Persönlichkeiten mehr oder minder ausgesprochener, Annäherung derselben an Deutschland und unter entschiedener Abschwächung der Protestpartei bedeuten. Wenn das Wahlresultat in seiner Gesammtheit bezüglich der Parteistellung der einzelnen Abge⸗ ordneten nicht denjenigen Erwartungen entspricht, welche ur⸗ sprünglich bestanden haben, so ist die Ursache zunächst darin

·- daß Lutz’s Auffassung, daß

belassenen Waffe des Wahlrechts keinen Gebrauch gemacht hat, sowie daß die zu Gunsten der einzelnen Erwählten abge⸗

gebenen Stimmen sehr erheblich hinter der Hälfte der Zahl

der eingeschriebenen Wähler zurückbleiben. Gerade die be⸗ deutende Wahlenthaltung den so großartigen Agitationen gegenüber, welchen die „Diktatur“ unbehindert freien Lauf ließ, beweise, wie erheblich die Beruhigung ver Gemüther im Lande zugenommen und daß bei der Bevölkerung der länd⸗ lichen Wahlkreise, dem konservativen Sinne derselben ent

sprechend, das Vertrauen in die Gesundung der Verhältnisse

des Landes im erfreulichen Fortschreiten begriffen sei.

1“

11“ 1“ 1““ 1 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. November. Di „Bud. Corr.“ meldet: Der Marine⸗Ausschuß der ungari⸗ schen Delegation hielt heute Vormittags Sitzung und be⸗ gann mit der Verhandlung des Marinebudgets. Der Heeres⸗ ausschuß hält heute Nachmittags nur eine Konferenz, seine meritorischen Verhandlungen beginnt er erst morgen 10 Uhr Vormittags. bestehendes Subcomité entsendet, welches in einer heute Mit⸗ tags abgehaltenen Sitzung die auf das Verpflegswesen bezüg lichen Titel in Verhandlung zog und die hierauf bezüglichen Daten des Kriegs⸗Ministeriums prüfte. 4. November. (W. T. B.) Das „Armee⸗Verord⸗ nungsblatt“ veröffentlicht das vom Kaiser am 24. v. M sanktionirte provisorische Wehrgesetz für Bosnie und die Herzegowina.

Großbritannien und Irland. London, 3. November

Der Ausschuß hat ein aus drei Mitgliedern

(Allg. Corr.) Die Mitglieder des Ministeriums treffen 8

nach und nach in London wieder ein, um an den bevor stehenden Kabinetsberathungen und den Vorbereitungen de Gesetzvorlagen für die kommende Parlamentssession Theil z nehmen. Im Anfang der nächsten Woche werden die regel mäßigen Ministerrathssitzungen für die Vorlagen de neuen Session beginnen. Die Einladungen zu der ersten derselben sind bereits ausgesandt worden.

Frankreich. Paris, 4. November. (W. T. B. der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer übernahr Brisson den Vorsitz unter Abstattung seines Dankes für sein Wahl und mit der Versicherung, daß er bestrebt sein werde dem ihm von seinen Vorgängern im Amte gegebenen Bei⸗ spiele nachzueifern. Frankreich habe gezeigt, daß es die re publikanische Regierung sichern wolle auf der Grundlage der Legalität. Brisson theilte der Kammer hierauf mit, daß ihm 3 Interpellationen über Tunis zugegangen seien. Der Minister⸗Präsident Ferry erklärte: er wolle sich über die Stellung des Kabinets den Interpellationen gegenüber aussprechen. Das Kabinet sei stets der Ansicht gewesen, daß seine Gewalten erschöpft seien mit der Kammer, aus welcher das Kabinet hervorgegangen. Der Rücktritts entschluß des Kabinets sei lediglich vertagt worden, weil das Ministerium auf die ihm gemachten Beschul⸗ digungen antworten und weil es der Kammer die Verant⸗

wortlichkeit des vollständig solidarischen Kabinets anbieten

wollte. Er sei bereit, alle vorläufigen Erklärungen, die er für

werde, desto besser werde es sein für das Land und die Re⸗

.

nothwendig halte, abzugeben; je früher die Debatte fröffnct

publik. Naquet beantragte, die Interpellation auf nächsten Montag festzusetzen. Der Antrag wurde jedoch von der Kammer abgelehnt und die Interpellation auf morgen anberaumt.

Aus Tunis wird gemeldet: Bei Beantwortung de

Glückwünsche des Minister⸗Residenten Roustan zum Bei⸗

ramsfest sprach der Bey die Hoffnung aus, daß Frank⸗ reich bald Herr sein werde über die Aufständischen und daß das Land unter dem französischen Protektorat einen raschen Aufschwung nehmen möge. Der Bey versicherte zugleich seine Ergebenheit sür Frankreich, denn er sehe ein, daß Tunis ohne Frankreichs moralische und materielle Unterstützung verloren sei. Dem General Jappy gegenüber bemerkte der Bey, daß die Religion den Arabern die Unter⸗ werfung unter ihren Souverän anbefehle; zu allen Zeiten hätten es aber gewisse Stämme an dieser Unterwerfung sehlen lassen, 8 es habe immer der Gewehrschüsse bedurft, um sie zu zügeln.

Spanien. Madrid, 4. November. (W. T. B.)

Die Budgetkommission des Deputirtenkongresses

hat den Gesetzentwurf über Staatsschuld und über die Ermächtigung des Ministers zu

die Konvertirung der

Verhandlungen mit den Inhabern der spanischen Schuld ge⸗ 8 1

nehmigt.

ZItalien. Rom, 4. November. (W. T. B.) Der irische Deputirte Errington ist in einer Spezial⸗ mission der englischen Regierung beim Vatikan eingetroffen. Errington war in ähnlicher Mission bereits vor mehreren Monaten in Rom.

Griechenland. Athen, 4. November. Die Deputirtenkammer ist aufgelöst Vornahme der Neuwahlen ist auf den 1. Zusammentritt der neuen Kammer auf den 30. anberaumt.

Türkei. Konstantinopel, 4. November. (W. T. B. Der Sultan hat dem Kaiser Wilhelm den Großkordon des Nischani⸗Imtiaz⸗Ordens mit dem Stern in Brillanten verliehen. Die Dekoration wird durch einen außerordentlichen Abgesandten, der ein Muschir sein wird, nach Berlin über⸗ bracht werden.

Rumänien. Bukarest, 3. November. (W. „Pr.“) Das Kriegsbudget für das nächste Jahr weist bei einem Gesammtbedarf von 29 Millionen dem laufenden Jahre gegen⸗ über eine Mehrforderung von dritthalb Millionen nach. b

4. November. (W. T. B.) Das amtliche Blatt ve offentlicht die Ernennung Farra's zum General⸗Konsul in Pest, Voinesco geht an Stelle Farra's nach Konstantinopel.

Asien. (Allg. Corr.) Aus Teheran wird dem Reuterschen Bureau unterm 2. d. gemeldet: Den hier

worden; Januar, Januar k. J.

Afrika. Egypten. Kairo, 2. November. (Allg. Corr.) Das Courban⸗Beiram⸗Fest begann heute mit einem Staatsempfang beim Khedive im Khezireh⸗Palast. Unter den Anwesenden befanden sich die Mitglieder des diploma⸗ tischen Corps, die Patriarchen, die Minister und viele ein⸗ heimische nnd europäische Notabilitäten. Hr. von Schaeffer, der österreich⸗ungarische Agent in Egypten, ist zum österreich⸗ ungarischen Gesandten in Washington ernannt worden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Dresden, Sonnabend, 5. November. Zweite Kammer. Interpellation des Abg. Bebel, betreffend die Verhängung des Nleinen Belagerungszustandes über Leipzig. Nach Begründung der Interpellation durch Bevel erklärte der Minister des Innern in Beantwortung derselben: dem Abg. Bebel, dessen Wahlgültigkeit noch zweifelhaft sei, geziemte mehr Mäßigung. Die Re⸗ gierung sei nur dem Reichstage Rechenschaft schuldig. Die sächsische Regierung müsse sich erinnern, daß die Sozialdemo⸗ kratie den Umsturz der Krone, die Umwandelung des indivi⸗ duellen Eigenthums in Kommunaleigenthum und den Zu⸗ samm nbruch der Religion bezwecke und hierzu nach ihrem eigenen Manifest kein Mittel scheue. Die Regierung müsse die revolutionäre Partei bekämpfen. Der Minister motivirte sodann ausführlich die über Leipzig verhängte Maßregel, welche der öffentlichen Verhöhnung der Autorität erfreulicher Weise ein Ende bereitet habe. Die Verant⸗ wortung für die Nachtheile aus dieser Maßregel falle auf die g aller Warnung weiter thätig gewesenen Agitatoren zurück.

Die Nr. 44 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung eines Verzeichnisses der im Königreich Dänemark zur Anerkennung der Staatsangehörig⸗ keit berufenen Behörden. Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß einer Steuerstelle. Konsulatwesen: Entlassung. Marine und Schiff⸗ fahrt: Erscheinen des III. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste von 1881. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Elberfeld, 4. November. (W. T. B.) Bei der heute hier stattgehabten Stichwahl erhielten Reinhard Schmidt (Fortschr.) 13 121 und Moses Oppenheimer (Sozialist) 12 172 Stimmen; Schmidt ist sonach gewählt. 1“

Offenburg, 5. November. (W. T. B.) Bei der hier statt⸗ gehabten Stichwahl erhielt Schuck (natlib.) 8436, Meyr (Centr.) 7874 Stimmen; der Erstere ist sonach gewählt. 1

Karlsruhe, 4. November. (W. T. B.) Bei der heutigen Stichwahl im hiesigen (10. badischen) Wahlkreise siegte Schneider (natlib.) mit über 1000 St. Mehrheit über v. Marschall (kons.).

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht im Septemberheft zur

Statistik des Deutschen Reichs eine Uebersicht über den Tabak⸗ bau und die Ergebnisse der Tabakernte im deutschen Zollgebiet für das Erntejahr 1880/81 (1. Juli 1880 bis 30. Juni 1881). Die Angaben dieser Uebersicht verdienen besonderes Interesse, da bezüglich des deutschen Tabakbaues im gedachten Jahre zum ersten Mal die Bestimmungen des Tabaksteuergesetzes vom 16. Juli 1879 in Kraft waren. Der mit Tabak bepflanzte Flächeninhalt betrug im Zollgebiet 1880 2 417 594 a, 690 298 a mehr als im Vorjahre. Zum Theil wird diese sehr erhebliche Zunahme des deutschen Tabakbaues durch den Umstand verursacht worden sein, daß für den im Jahre 1879 geernteten Tabak ungewöhnlich hohe Preise, durchschnittlich 75,40 für 100 kg getrockneter Blätter, erzielt worden waren. Auch der im Jahre 1880 geerntete Tabak wurde gut be⸗ zahlt, durchschnittlich mit 71,0“ für 100 kg, wobei übrigens berücksichtigt werden muß, daß dieser Preis die wesentlich er⸗ höhte Tabaksteuer mit einschließt. Die Tabakernte des Jahres 1880 war quantitativ eine vorzügliche, denn die geerntete Menge ist für das deutsche Zollgebiet auf 51 531 594 kg Tabak in getrocknetem dachreifem Zustande festgestellt worden und berechnet sich durchschnitt⸗ lich zu 2132 kg auf 1 ha der Erntefläche, gegen 1640 kg im Vor⸗ jahre. Von der angegebenen Gesammterntemenge entfallen auf das Großherzogthum Baden 15 289 684 kg, das Königreich Preußen 13 524 830 kg, das Königreich Bayern 11 028 757 kg und Elsaß⸗ Lothringen 8 085 135 kg. Der Gesammtwerth der Tabakernte des Zollgebiets ist 1880 zu ungefähr 36 ½ Millionen Mark erhoben worden, über 15 Millionen mehr als im Vorjahre.

Fünfundzwanzig, Jahre der schlesischen Stein⸗ kohle. (Stat. Corr.) Die große statistische Tafel, welche die Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn jährlich über den Transport der Steinkohlen in ihrem eigenen und dem benachbarten Bereiche veröffentlicht, ist für 1880 berausgekommen. Sie zeigt, trotz der vielfachen Klagen über schlechte Zeiten, eine bis dahin niemals er⸗ reichte Zunahme der Förderung wie des Verbrauches und verdient eine aufmerksame Beachtung. 8

In Oberschlesien hat die Förderung von Steinkohle während der letzten 25 Jahre nur 1859, 1866, 1875 und 1877, im nieder⸗ schlesischen Reviere außerdem 1864, 1869 und 1876 eine Einbuße gegen das jeweilige Vorjahr erlitten, und im Ganzen ist der Antheil des letzteren Revieres am Gesammtquantum Schlesiens um ein halbes Prozent gefallen. Eine Vermehrung der Produktion der oberschle⸗ sischen Reviere um mehr als 10 % trat in den Jahren 1858, 1862— 65, 1868, 1871 72 und 1880 ein, des niederschlesischen Reviers in den Jahren 1857 58, 1862, 1865, 1867— 68, 1870 72 und 1880, und zwar mit Ausnahme der Jahre 1862 bezw. 1865 regelmäßig von einer Steigerung des Grubenpreises begleitet. Daß die ganze Förderung 4 mal so viel Breunmaterial als vor einem Viertel⸗ jahrhundert geliefert hat, illustrirt eben so sehr das rapide

nwachsen der Großindustrie, als auch die starke Vermehrung der Bevölkerung und der heizbedürftigen Haushaltungen während dieses letzten Zeitraums. Zugleich ist der mittels Eisenbahnen fortgeschaffte Antheil der Produktion von auf beinahe oder absolut auf das Elffache der Transportmenge vor 25 Jahren, gestiegen. 8

Die Preisbewegung der ober⸗ und der niederschlesischen Kohle ist ungeachtet aller Abhängigkeit vom Weltmarkte ungleichmäßig. Jene erreichte 1873 ihren höchsten Stand mit 39,2 Durchschnittswerth pro Centner an der Grube, diese erst 1874 mit 51,2 ₰; am wohl⸗ feilsten war jene 1862 bei 16,8 und diese im Jahre 1860 mit 21,6 ₰. Gefallen ist der Grubenwerth in den oberschlesischen Revieren 1859 bis 62, 1867 und 1874 79 und hat noch 1880 den Durchschnitts⸗ werth von 1856 nicht erreicht; im niederschlesischen Revier fiel er 1859 60, 1864, 1867, 1869 und 1875 79, hat aber den vor fünf⸗

Jahren 50 und dann 46,2 ₰, bis 1869 die Kosten dieses Weges denen über Dittersbach gleichgestellt wurden. Hier waren 1866—74 39,1, 1875 77 39 und seitdem 40 Fracht zu zahlen. Im Mittel kamen auf ein Jahr Tonnen zu 20 Ctr. gefördert in Ober⸗ Nieder⸗ schlesien schlesien 2 349 006 662 867 3 490 116 882 721 5 182 812 1 247 826 7 628 152 2 152 533 8 257 202 2 078 622 1879 8 909 903 2 287 089 19,2 1880 10 016 520 2 640 244 20,4 In Breslau galt durchschnittlich der Centner schlesischer Kohle: Pfennige Stückkohle efe. ober⸗

ober⸗ schles. schles. schles. schles. schles. 76,8 81,8 65,5 68,D2 51 (erst von 47 71,8 79,1 64,1 71,4 49,5 1867 ab) 48,2 79,4 L1111“ 48,2 1871 75 92,7 .8 72,9 63,6 64,7 1876—78 76,5 8 J61683 55,3 1879 7 72 59,8 46 54,2 1880 72 I1ö 70 64 46 58 Theils durch Ermäßigung der Eisenbahnfracht, theils durch An⸗ passung der Oefen an eine bestimmte Sorte schlesischer Kohle ist der Berliner Markt mehr und mehr dahin gebracht worden, das ein⸗ heimische Erzeugniß dem englischen vorzuziehen, und nachdem schon 1868—71 eine ähnliche Periode voran gegangen war, ist seit 1876 die schlesische Stückkohle sogar entschieden theurer als die englische ge⸗ worden, ohne daß ihr Absatz darunter gelitten hätte. Es galten (englische Stückkohlen 1859 64 und seit 1866, Schmiede⸗Nußkohlen seit 1859, Fabrik⸗Nußkohlen seit 1867) in Berlin durchschnittlich der Centner: Pfennige 111““ schlesische Stückkohle Kleinkohle Stückkohle

100,1 77,9 94,1-109,1 88,1 68,5 92,7-105,5 90,2 -97,8 68,7.74, 84,7-99,2 103,3 -117,0 76,6 -86,2] 110,1 -132,3 93,7-102,7 72-77, 86-97,3 . 1879.. 94-102 74-82 76-85 75-88 1880 .. 95-104 72-78 80-87 75-82 3 1 Berlin empfing nach unserer Quelle als Zu⸗ und Durchfuhr in den drei letzten Jahren: Tonnen zu 20 Centner b 1878 1879 1880 englische Steinkohle ungefähr .180 000 195 000 230 000 sonstige Kohle und Koks aller Art . 1 051 854 1 110 844 1 249 107 darunter westfälische Steinkohle. 90 156 78 803 91 131 schlesische Steinkohle, aufgegeben auf der Oberschlesischen Eisenbahn 531 444 562 618 623 290 auf der Rechte Oderufer⸗Eisenbahn 116 240 111 336 130 144 96 961 148 399

Grubenwerth pro Centner in Ober⸗ in Nieder⸗ schlesien schlesien

21,4 27,8 17,7 28,4 21,1

34,3

23,4

der Perioden

1856 60 1861 65 1866 70 1871— 75 1876—78

und nieder⸗

Kleinkohle nieder⸗ ober⸗ nieder⸗

2 ober⸗

in den

Jahren 1856 60 1861 65 1866 70

englische Schmiede⸗ kohle 845 82,2 -95,4 84,3-95,1 98,2-114,2 82,7 94,3

Fabrik⸗ kohle

in den Jahren 1856-60. 1861-65. 1866-70. 1871-75. 1876 78.

auf der Schles. Gebirgs⸗ u. Bresl.⸗

Schweidnitz⸗Freib. Bahn 101 644

Von dem „Prachtwerk Ariosts Rasender Roland“ (Breslau

und Leipzig, S. Schottländer) liegen uns die Lieferungen 21 bis 30. vor. Das ursprünglich französische „Rolandslied“ gehört zu dem Ka⸗ rolingischen Sagenkreise; der „Pfaffe Konrad“ (1139— 1195) bearbeitete dasselbe auf Antrieb Heinrichs des Löwen deutsch. Sage und Ge⸗ schichte sind in dieser großen Dichtung innig mit einander verwebt. Roland, altdeutsch Hruodland, ist einer der Helden, mit deren Hülfe der große Karl seine Riesenschlachten gegen die Sarazenen schlägt, welche von der pyrenäischen Halbinsel wuchtig gegen das Frankenreich andringen. Roland ist der kriegsgerüstete Wächter der Macht Karls an den Pyrenäen. Da brechen die Schaaren Marsilies aufs Neue hervor; bei Roncevalles entbrennt ein mörderischer Kampf, in grimmiger Noth stößt Roland in sein Horn, Karl kommt zu Hülfe, er findet bei seinem Erscheinen die Sarazenen geschlagen und gewichen, aber seine besten Helden und darunter auch Roland, sind gefallen. Der große Frankenkaiser ist, wie der Dichter erzählt, darüber so voll Trauer, daß er blutige Thränen weint. Weit umfassender und groß⸗ artiger singt Ludovico Ariosto, der Meister des romantischen Epos, sein Rolandslied. Mitten im Glanze der italienischen Literatur und Kunst stehend, zu dessen Urhebern er gehört, und begünstigt durch die geschmeidige Sprache seines Landes hat er in 46 Gesängen ein Meisterwerk geschaffen, welches seine Unsterblichkeit begründete. In seinem „Rasenden Roland“ übt, wie bei allen poetischen Bearbeitungen sagenhafter Geschichte, das Wunder seinen Zauber; es wirken übernatürliche Kräfte in Gestalt von Engeln und Ungeheuern auf seine Helden ein, und diese selbst leisten oft Uebermenschliches. Aber der große Italiener greift auch mitten hinein in die Geschichte seiner Zeit: der „Königliche Franz“ von Frankreich, Heinrich VIII., Kaiser Maxr, Karl V. kommen in seiner Dichtung zum Vorschein. Seine Phantasie umspannt eine ganze Welt von Romantik und Wirklichkeit. Ariosts „Rasender Roland“ ist mehrfach deutsch bearbeitet worden, indeß gilt die Nachdichtung on Hermann Kurz. welcher sich schon vorher durch eine gelungene Uebersetzung von „Tristan und Ilolt“ Ruf erworben hatte, als die beste, dem Original getreueste. Seine glatten, charaktervollen Verse, von Gustav Doré’'s Meisterhand illustrirt, hat mit besonderer Be⸗ rücksichtiung der deutschen Familie Paul Heyse gründ⸗ lich revibirt. Die vorliegenden Hefte 21—30 führen uns bis zum 27. Gesange. Was dichterische Phantasie in Worten nicht schildern konnte, hat Doré mit seinem Griffel er⸗ änzt. Die Pracht seiner Landschaften zeigt sich überall, das Wald⸗ idyll im 19. Gesange ist überaus reizvoll. Fernere packende Momente in Wort und Bild sind Zerbino’s Tod, der Kampf zwischen Liebe und Ruhmbegier, die entfesselten Kriegsfurien, das wundervolle maurische Architekturstüͤck, die daherstürmende For⸗ tuna in der Einleitung des Gesanges 26, der in Gesang 21; vor Allem aber die Raserei Rolands die Treulosigkeit eines geliebten Weibes in den Gesängen 23 und 24. Die Macht, welche das Weib über den starken Dichter in diesem wilden, grausenerregenden Rasen überwältigend dargelegt, und der Illustrator hat sie meisterhafter gegenständlich gemacht. Der auf nur 1 50 gestellte Preis der Lieferung erleichtert die Verbreitung dieses Prachtwerks in den gebildeten Kreisen.

das Jahr 1882. Zum Gebrauch der Beamten der allgemeinen Ver⸗ waltung und der Verwaltung des Innern, einschließlich der Bürger⸗ meister sämmtlicher Städte Preußens ꝛc., unter Benutzung offizieller Quellen von Beamten des Ministeriums des Innern bearbeitet,

Dreizehnter Jahrgang. Friedr. Schulze’8

Kalendarium. Genealogie des Königl. lichen Eide. Porto⸗Tare. Gebührenta

Zinstabelle. Münztabelle. Maß⸗ und ichts⸗Vergleichun

Giftmischer über

Iden übt, hat der

Preußischer Termin⸗ und Notiz⸗Kalender auf

Verlag. Berlin, Wilhelm⸗ straße 1 8. Der soeben erschienene neue Jahrgang hat folgenden Inhalt:

reuß. Hauses. Die gebräuch⸗ für Telegramme.

tabellen. Zeitvergleichungstabelle. —7 der in den bisher

kreisen mit jedem neuen Jahre größerer Verbreitung. Der vor⸗ liegende dreizehnte Jahrgang ist noch durch das Verzeichniß der Regierungs⸗Referendarien erweitert worden. Der Preis beträgt 2 50 ₰, mit Papier durchschossen 3

Ein Katalog über eine Preisermäßigung werth⸗ voller Bücher aus R. v. Deckers Verlag, Marquardt & Schenk in Berlin SW., Jerusalemerstraße Nr. 56 (nur bis Ende 1882 gültig), ist soeben ausgegeben worden. Derselbe enthält Werke aus folgenden Gebieten: 1) Theologie. 2) Geschichte, Biographie, Reisen. 3) Rechts⸗ und Staatswissenschaft, Politik und Statistik. 4) Handel, Gewerbe, Verkehr. 5) Landwirthschaft, Technologie. 6) Kriegswissenschaft, Marine. 7) Medizin, Pharmacie, Naturwissen⸗ schaft. 8) Schöne Literatur. 9) Schöne Künste. Der Katalog ist gratis von der Verlagsbuchhandlung, wie auch durch jede handlung zu beziehen. 8

Gewerbe und Handel.

Die außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Deutschen Bank hat am 2. d. M. beschlossen 15 000 000 neuer Aktien zu emittiren. Die neuen Aktien werden den alten Aktionären zum Course von 130 % offerirt, und zwar sind die Ein⸗ zahlungen an folgenden Terminen zu leisten: 40 % des Nominal⸗ betrages bei der Zeichnung, 20 % am 24. Februar 1882, 20 % am 21. Juni 1882, 20 % am 21. August 1882, 20 % am 21. Oktober 1882 und 10 % am 21. Dezember 1882. Die neuen Aktien gewähren den Anspruch auf die Hälfte derjenigen Dividende, welche für das Jahr 1882 auf die anderen Aktien entfällt, und sollen vom 1. Januar 1883 ab den übrigen Aktien gleichgestellt sein. Das Bezugsrecht ist in der Zeit vom 5. bis 26. cr. geltend zu machen.

Königsberg i. Pr., 5. November. (W. T. B.) Die Be⸗ triebseinnahme der Ostpreußischen Südbahn pro Oktober 1881 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 79 955 ℳ, im Güterverkehr 539 378 ℳ, an Ertraordinarien 9000 ℳ, zusammen 628 343 ℳ; im Monat Oktober 1880 definitiv 356 484 ℳ, mithin mehr gegen den entsprechenden Monat des Vor⸗ jahresk271 859 Vom 1. Januar bis ult. Oktober 1881 im Ganzen 3 091 692 gegen 2 937 695 im Jahre 1880, mithin mehr gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 154 007

Washington, 4. November. (W. T. B.) Das Schatz⸗ amt macht bekannt, daß es beabsichtige, bis auf Weiteres an jedem Mittwoch die prolongirten Obligationen, die noch nicht zur Amortisi⸗ rung einberufen sind, zu amortisiren, und zwar bis zum Betrage von 2 Millionen Dollars.

New⸗York, 4. November. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 215 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 49 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 65 000 B., Vorrath 697 000 B. 8

Verkehrs⸗Anstalten.

(Centralbl. der Bauverw.) Die landespolizeiliche Prüfung und Abnahme der Strecke Schlesischer Bahnhof Jannowitzbrücke der Berliner Stadtbahn hat gleichzeichtig mit einer ersten Probe⸗ fahrt auf dieser Strecke am Sonnabend, den 29. Oktober d. J., statt⸗ gefunden.

Triest, 4. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Achilles“ ist gestern Nachmittag von Konstantinopel hier ange⸗ kommen.

New⸗York, 4. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Denmark“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. 9 1e“

Berlin, 5. November 1881.

Die Brandenburgische Provinzial⸗Synode trat gestern in die Berathung über das Proponendum des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, betreffend die Wiederbelebung der General⸗Kirchen⸗ und Schulvisitationen. Es lagen behufs Abgabe eines Gutachtens folgende Fragen vor: 1) Wird die Wiederbelebung dieser Generalvisitationen als ein segenbringendes Mittel zur Weckung kirchlichen und christ⸗ lichen Lebens empfohlen? 2) In welcher Weise können event. die Geldmittel aufgebracht werden, um jenes Institut zu einem allgemei⸗ nen und regelmäßigen zu machen? Nach längerer Diskussion nahm die Synode den Antrag der Syn. Frhrn. v. Rheinbaben und Frhrn. v. Manteufeel an. Derselbe lautet:

.1) Die Wiederbelebung außerordentlicher General⸗Kirchenvisi⸗ tationen ist als ein segensreiches Mittel zur Weckung des kirchlichen und christlichen Lebens angelegentlichst zu empfehlen.

2) Die Synode hegt das Vertrauen, daß die Kosten der General⸗ Kirchenvisitationen, wie schon jetzt in der Kurmark, auch in der Neu⸗ mark und Niederlausitz zunächst durch freiwillige Gaben aus den be⸗ theiligten Kreisen werden beschafft werden.“

Alsdann wandte sich die Synode zu dem Antrage des Kreis⸗ synodal⸗Vorstandes der Synode Strausberg: „dahin zu wirken, daß dem Religionsunterricht in der Volksschule die ihm gehührende Stel- lung in der Weise bald wieder eingeräumt werde, daß 1) bei voller Unterrichtszeit wöchentlich sechz Stunden dem Religions⸗ unterricht gewidmet werden, so daß der Unterricht jedes Tages mit demselben beginnen kann; 2) daß im Schul⸗ unterricht die Perikopen in ihrer kirchlichen Bedeutung anerkannt und eingehend behandelt werden; 3) daß die beiden letzten von den Sakramenten handelnden Hauptstücke des kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers wieder anerkannt und behandelt werden.“ Nach Schluß der Diskussion wurde, dem Antrage des Syn. Engels, gemäß über die ersten beiden Nummern des Straußberger Antrages Ueber⸗ gang zur Tagesordnung beschlossen, die Nr. 3 dem Kirchenregiment zur Berücksichtigung empfohlen. Die Syvnode erledigte hierauf noch das Gemeindestatut für die Kirchengemeinde Louisa und einen Antrag der Kreissynode Landsberg wegen der Wahl der Gemeindeältesten durch Ueberweisung an das Kirchenregiment zur Berücksichtigung.

Entgegen irrthümlichen Zeitungsnachrichten über den Zweck des Gerüstes, welches seit mehreren Monaten das Standbild des Großen Kurfürsten auf der Langen Brücke umgiebt, wird das „Centralbl. der Bauverw.“ von zuständiger Seite ersucht, mitzu⸗ tbeilen, daß dasselbe lediglich deshalb aufgestellt ist, um eine Kopie der Büste des Standbildes in natürlicher Größe anzufertigen, womit der Kultus⸗Minister die General⸗Direktion der Königlichen Museen beauftragt hatte. Diese Arbeit ist vor einigen Wochen beendet worden, und das Gerüst wird nunmehr, nachdem das Denk⸗ mal von dem schwärzlichen Ueberzug, mit dem alle Bronze-⸗ Denkmäler in Berlin mehr oder weniger behaftet sind, ge⸗ reinigt ist, in wenigen Tagen befeitigt werden. Bei der Reinigung hat sich die erfreuliche Thatsache ergehen, daß die schöne Patina, welche das Denkmal fruͤher vor allen übrigen Bronzedenkmälern auszei nete, sich vollkommen erhalten hat. Für die Zukunft hofft man die Verunreinigung, welche namentlich eine Folge der aus der Spree aufsteigenden Schweffelwasserstoffgase ist, durch einen aufgebrachten schützenden Ueberzug verhindern und so die Patina sichtbar erhalten u können. Im näachsten Jahre soll dem Vernehmen nach eine Ab⸗- des ganzen Standbildes in natürlicher Größe erfolgen, um Kopien des bisher no ls auch auswärtigen Museen

t vervielfältigten herrlichen

eingegangenen Berichten über die Besetzung von Herat zufolge wurde diese Stadt am 5. Oktober von mehreren tausend Mann Kavallerie aus Jamshidi, Hezareh und Firuz⸗ kuki besetzt. Der Sohn Mir Afzul Khans, bes Gouverneurs von Herat, hatte den Feind 30 Meilen östlich von der Stadt angegriffen; er wurde aber Pichlagen und floh mit Jakub Khans Familie nach Turbet Sheikhjam auf persisches Gebiet. Ejub Khan wurde am 10. Oktober in der Nähe von Ghasen auf persischem Territorium gesehen. 1“

erschienenen Jahrgängen des Terminkalen abgedruckten Gesetze und Verordnungen. Verzeichniß der Behörden und Beamten der allgemeinen. Verwaltung und der Verwaltung des Innern inkl. der Referendarien und der Bürgermeister sämmtlicher Städte Bem s, erweitert durch die Namen der Beamten des Ober⸗

rwal erichts und der Verwaltungsgerichte, sowie der Propin⸗ zial⸗ un Pescheieche— ,2— —. die regelmäßige und ko llständigung des Verzeichnisses der Behörden und Beamten, sowie seine bewährte Einrichtung für den praktischen Ge⸗ brauch erfreute sich dieser Termin⸗ und Notizkalender in mten⸗

daß der Antrag auch eine politische Seite enthalte; daß zwischen nglich zu

der Regierung und den Volksvertratern die Einigleit fehle und daß in dem kirchenfeindlichen Geiste der Regierung die Unzufriedenheit ihren Grund habe. „Wir wollen den Ver⸗ treter dieses kirchenfeindlichen Geistes beseitigt haben.“ Auch die der Selbständigkeit Bayerns sei mit ungens⸗ eender Energie Errhr. daher der Kampf gegen das Mini⸗ erium Lutz! sei unerhört, daß das Ministerium, dem

undzwanzig Jahren behaupteten Durchschnittswerth überschritten.

Auf die Preise der Kohle hat natürlich die Bahnfracht nach Berlin eingewirkt. Dieselbe betrug von Heübeih, 9 1856 65,4, 1857 60 72,3, 1861 62 66,8, blieb alsdann bis 1876 62, ward 1877 auf 60,6 und für die drei letzten Jahre auf 58 ½ berahgesetzt. Von Schoppinitz über Oels nach Berlin mußten für den Centner 1870 73 63, 1874 76 62, 1877 61,1 und 1878 80 59 Fracht erlegt werden. Durch nähere Lage zum Absatzcentrum Berlin ist Niederschlesien sehr begünstigt; es galt die Fracht von Waldenburg über Liegnitz nach Berlin 1857— 60 52,5, in den beiden folgenden

zu suchen, daß die autonomistische Partei es in ihrem und des Landes Interesse für richtig erachtet hat, bei den dies⸗ maligen Wahlen nicht 122— zu erscheinen. In einem solchen Gesammtergebniß eine Niederlage der deutschen Verwaltung zu erblicken, muß der Phantasie der Pariser Blaͤtter vorbe⸗ halten bleiben, welche namentlich die Thatsache ihren Lesern verschweigen, daß im Gegensatz zu früher die Hälfte der Wahler von der ihnen zustehenden und zu freiester Ausübung

Der Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1861 bis 1876 enthält in seinem dritten ste u. A. Mittheilungen über die Entstehung des Berline fandbriefinstituts, von denen wir folgenden Auszug geben im Jahre 1844 war die Frage zur Erörterung gekommen, i welcher Weise der Kreditnoth der Berliner Grundbesitzer Abhülfe ge⸗ schafft werden könne. Die S igkeit der Realisation von Hypo⸗

8 S vothe ihekenforderungen, die Sorge des brpothele