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ausgesprochen. dem Vereine der zu gebenden
atutena A Pescleß des dae
er im Falle einer Subhastation die erste Hypothek bezahlen oder mit Opfern anderweitig werde beschaffen müssen; vor Allem aber die Entstehung einer größeren Anzahl von Inhaberpapieren, bei welchen Sicherheit mit leichter Begebbarkeit verbunden war, verrin⸗ gerten immer mehr die Neigung der Kapitalisten, Gelder gegen Hypo⸗ thek auszuleihen. Sind doch in den Jahren 1848 bis 1862 gegen 190 Millionen Thaler neuer Anleiheverschreibungen des preußischen Staats an den Markt gekommen und ist von 1844 bis 1864 das konzessio⸗ nirte Anlagekapital aller altpreußischen Bahnen von 34 auf 446 Millionen Thaler gestiegen. Am Anfange der sechsziger Jahre war die in der außerordentlichen Vermehrung der Subhastationen zum Ausdruck kommende Bedrängniß einer großen Anzahl von Berliner Grundbesitzern die Veranlassung, die Erörterungen über die Möglich⸗ keit einer Abhülfe wieder aufzunehmen. In der unter Friedrich dem Großen entstandenen schlesischen Landschaft und später in den Kredit⸗ verbänden des ländlichen Grundbesitzes von Posen, Ost⸗ und West⸗ preußen, Sachsen und der Lausitz hatte die Idee, zwischen die Kapi⸗ talisten und die Kreditbedürftigen eine Genossenschaft in die Mitte treten zu lassen, welche die Hypotheken gegen Ausgabe von Pfandbriefen übernahm, dagegen Schuldnerin des dem Grundbesitze gewährten Kredits und Gläubigerin des Grundbesitzers wurde, günstige Resultate gehabt. Es lag nahe, den Versuch einer Uebertragung dieser Orga⸗
nisation auf den städtischen Grundbesitz zu machen. Jedoch hatten
die Schwierigkeit des Gegenstandes sowie die geringe Aussicht, für die Pfandbriefe ein weiteres Absatzgebiet zu finden, zur Folge, daß
die Berathungen über die Gestaltung eines Pfandbriefinstituts im
Schooße des Magistrats erst Anfang 1867 begannen. Abgesehen von der Organisation des Instituts, waren es vornehmlich drei Fragen, welche den Gegenstand der Verhandlungen auf Grundlage dreier aus der Mitte des Magistrats hervorgegangener Statutenentwürfe bil⸗ deten. Zunächst handelte es sich um die Feststellung, welcher Kredit gegen erste Hypothek mit absoluter Sicherheit den Grundbesitzern ge⸗ währt werden könne. Bei der Unsicherheit über den Werth des Grund und Bodens mußte derselbe aus der Reihe der Abschätzungs⸗ grundlagen ausscheiden. Es blieben dann wesentlich zwei Fundamente, auf welchen, getrennt oder vereinigt, die Normirung des Werths ruhen konnte: die Feuerversicherungssumme, welche von der städtischen Feuersozietät festgestellt wird, als Bauwerth, und der Nutzungsertrag der Grundstücke, wie ihn die städtische Steuerdeputation behufs Er⸗ hebung der Haus⸗ und Miethssteuer annimmt, zu fünf Prozent kapi⸗ talisirt, als Ertragswerth. Die Kombination beider Grundlagen er⸗ schien naturgemäß und nothwendig, weil einerseits die Feuerversiche⸗ rungssumme nicht selten weit unter dem kapitalisirten Ertrag bleibt, andererseits der Ertrag weit größeren Schwankungen in Folge der Mode und der Zeitverhältnisse unterliegt als jene. Die nachtheilige Wirkung dieser Schwankungen wurde dadurch beseitigt, daß die Er⸗ mittlung des Durchschnittsertrags aus einer Reihe von Jahren vor der Beleihung vorgeschrieben wurde. Man entschloß sich für
die Annahme des zehnjährigen Durchschnittswerthes. Jedoch
soll die Aufnahme von Neubauten schon nach fünfähriger Benutzung zulässig sein und die geringere Grundlage der Durch⸗ schnittsberechnung durch einen Abzug von dem ermittelten Betrage ersetzt werden. Die Hälfte des so ermittelten Bauwerths und reinen Ertragswerths sollte die Beleihungsgxenze bilden. Der leichteren Veränderlichkeit des Ertragswerths entsprach es jedoch, drei Viertel des Bauwerths als das Marimum des zu gewährenden Kredits anzu⸗ nehmen. Neben der Verpfändung des Grundstücks wurde die Ver⸗ pflichtung zur Uebernahme der persönlichen Verbindlichkeit nicht nur für den Darlehnsnehmer, sondern auch für jeden späteren Erwerber des Pfandgrundstücks bei Vermeidung der Kündbarkeit des Darlehns Was den Zinsfuß betrifft, mit welchem die von Grundbesitzer ihren Hpypothekenschuldnern Pfandbriefe ausgestattet werden sollten, so wurde zunächst die Ausgabe von Pfandbriefen zu dem
einheitlichen Zinssatze von 4 ½ Prozent beschlossen. Die Pfandbriefe
sollten durch Amortisation getilgt und Zwecks derselben ausgeloost werden. Aus der Annahme des Prinzips, daß das Pfandbriefinstitut keine städtische Anstalt, wie zeitweilig vorgeschlagen war, sondern ein selbständiger Verein sein sollte, ergab sich die Nothwendigkeit, neben
den Mitteln zur Verzinsung und Amortisation der Pfandbriefe aus
Beiträgen der Kreditnehmer einen Reservefonds zur Sicherung gegen mögliche Verluste und zur Deckung der Verwaltungskosten zu be⸗ schaffen. Die hierfür vorgeschlagene Einziehung eines Eintrittsgeldes von 2 % der Darlehnssumme, welche zum Reservefonds fließen sollte, und eines jährlichen Beitrages von ½ % zum Reservefonds und von ¼ % zu den Verwaltungskosten fand schließlich mit der Maßgabe Billigung, daß der Ueberschuß des Reservefonds über 10 % der ausgeliehenen Darlehen zur Amortisation der Darlehen herangezogen werden solle. Der Schuldner sollte also neben jener einmaligen Zahlung von 2 %, das Darlehn im Ganzen mit 5 % verzinsen. Außerdem hatte er 1 pro Mille des Feuerkassen⸗ werthes bei der Meldung zu zahlen als einmaligen Beitrag zu den Verwaltungskosten. Die Berechnung der Amortisation schloß sich im Wesentlichen den Statuten des neuen Posener Kreditvereins an. Aus den Darlehnsnehmern je eines Jahres werden Jahresgesellschaften Fide. deren Guthaben an dem Reservefonds im Verhältniß zu den iträgen für denselben alljährlich festgestellt und nach Maßgabe der Darlehnshöhe auf die einzelnen Grundstücke vertheilt wird. Hat das Guthaben am Reservefonds 5 % der Darlehnssumme erreicht, so fließt † % der Zinsen in den Amortisationsfond, wozu bei einer Höhe des Antheils von 10 % die Zinsen desselben treten. Bei Beruͤcksichtigung der ordentlichen Bestandtheile des Amortisationsfonds ergiebt sich eine Ablösungszeit von 45 ½ Jahren, welche thatsächlich durch Zinserspar⸗ nisse ꝛc. kürzer wird. — Ueber die Organisation und die Aufsicht der Verwaltung des „Berliner Pfandbriefinstituts“ entnehmen wir dem Berichte folgende Angaben: Die Kommission, welche mit der Ent⸗ werfung des Statuts befaßt war, beschloß hinsichtlich der Organi⸗ sation und der Theilnahme der städtischen Behörden an der Leitun Folgendes: Die Angelegenheiten des Pfandbriefinstituts sollten dur eine aus dem Direktor und drei Räthen, deren einer (der Syndikus) die Qualifikation zum Richteramt haben muß, bestehendes Pfand⸗ briefamt verwaltet werden. Zur Unterstützung der Direktion sollten vier Bauverständige, welche die Qualifikation für das höhere Baufach haben müssen, 2g Das Ergebniß der von dem Magistrat für die Besetzung dieser Aemter vorgenommenen Wahlen sollte der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt werden, welcher binnen 14 Tagen ein Widerspruchsrecht gegen die Berufung eines von dem Magistrat gewählten Direktionsmitgliedes zustehe. Die Wahl sollte bei zweimaligem Widerspruch der Stadtverordneten auf den Minister des Innern übergehen. Die spezielle Beaufsichtigung des Pfandbriefamts wurde einem von dem Vorsitzenden des Magistrats ernennenden —= übertragen, welcher die erste Fnstans zur Entscheidung von Beschwerden über die Verwaltung und den Geschaftsgang bildet. Von seinen Anordnungen sollte Berufung an den Magistrat im e der Beschwerde stattfinden; von diesem eeht sie nach dem endgültigen Statut an den Minister des Innern. ie Vertretung der Interessen der Grundbesitzer wurde einem von densel⸗ ben zu wählenden Ausschuß, der aus seiner Mitte einen engeren Ausschuß zu designiren hatte, und der 242— übertragen. Die 2 der Ausschußmitglieder ist nach der Anzahl der vorhandenen ädtischen Feuersozietätsreviere (13, dann 15 und ebenso viele Stell⸗ vertreter) normirt, jedoch Feefegs. daß die Hälfte derselben aus Stadtverordneten ben solle. m weiteren Ausschusse steht die Entgegennahme des jahrlichen ichts über die Verwaltung, die Regultrung des Etats und die Decharge der Rechnung; dem aus 3 Stadtverordneten und 3 des Grundbesitzes bestehenden engeren Ausschusse die Vorbereitung der Beschlüsse des weiteren Aus⸗ schusses über den Etat und die Rechnung, sowie die v an den Kassenrevisionen zu. Die alle drei Jahre auf rufung durch den Magistrat zusammentretende Generalver⸗ ammlung, iu welcher die Mitglieder eines jeden Feuer⸗ ozietätsreviers drei Deputirte auf 6 Jahre wählen, erhält schriftlichen icht über die Lage des Instituts und ist über vorgeschlagene ten. Die außerordentliche Berufung erfolgt sses oder des Magistrats. Ein nach diesen
e
Grundzügen abgefaßter Entwurf eines Statuts wurde am 13. April 1867 von der Stadtverordnetenversammlung mit nicht erheblichen Modifikationen genehmigt. Nachdem ein von dem Magistrat früher überreichter Entwurf von Kommissarien des Ministers des Innern am 30. März und 1. April mit Deputirten des Magistrats in Be⸗ rathung genommen war, wurde am 29. April 1867 das Projekt dem Ministerium des Innern mit dem Antrage, die Königliche Genehmi⸗ gung herbeizuführen, überreicht. Das Staats⸗Ministerium erklärte sich zwar im Allgemeinen bereit, die Genehmigung nachzu⸗ suchen, erhob aber — neben weniger erheblichen — ein prinzipielles Bedenken. Es erachtete mit Rücksicht darauf, daß die städtischen Behörden als solche bei dem Institute Funktionen nicht zu üben hätten, weil die Thätigkeit desselben gesetzlich zu den Angelegenheiten der Kommunalverwaltung nicht gehöre, die vorgeschlagene Einwirkung der Stadtverordneten für ausgeschlossen. In dieser Richtung stellte es dem Entwurfe die Genehmigung nur dann in Aussicht, wenn die Kammer sich mit ihrem Vermögen durch Uebernahme einer Garantie an dem Unternehmen betheiligte. Hierauf hat die Stadtverordneten⸗ versammlung am 23. Januar 1868 unter Ablehnung der Uebernahme einer Garantie Seitens der Kommune auf ihre Betheiligung an der Verwaltung des Instituts verzichtet. Von den übrigen Aenderungen, welche der Entwurf auf Verlangen des Staats⸗Ministeriums erfuhr, ist die erheblichste, daß die Grundbesitzer in den ersten der Beleihung folgenden acht Jahren statt ½ % zum Amortisationsfonds ½ % der Darlehnssumme zu zahlen verpflichtet sind. Nachdem am 28. April 1868 Grundstücke mit 5 768 300 Thlr. Feuerkassenwerth angemeldet waren, ist am 8. Mai 1868 die Allerhöchste Genehmigung des Statuts für das Berliner Pfandbrief⸗Institut erfolgt. Dasselbe hat während der Berichtsperiode zwei Nachträge (vom 30. November 1870 und 28. April 1876) erhalten. Inhalts derselben ist die Aus⸗ gabe fünfprozentiger Pfandbriefe zulässig und muß die Rückzahlung eines gewäyrten Darlehns, welches bei Empfangnahme in fünfprozen⸗ tigen Pfandbriefen mit 5 ½ zu verzinsen ist, in nicht ausgeloosten Pfandbriefen desjenigen Zinsfußes, zu welchem das Darlehn gegeben ist, erfolgen. Durch einen dritten Nachtrag vom 25. Juni 1879 ist das Recht zur Ausgabe auch 4 % iger mit 4 ½ zu verzinsender Pfand⸗ briefe gewährt. Für die Besitzer mit 5 bezw. 4 % igen Pfandbriefen beliehener Grundstücke, welche besondere Jahres⸗ gesellschaften bilden, besteht ein besonderer Reservefonds. Sogleich nach der Genehmigung des Statuts hatte die Thätigkeit des Pfandbrief⸗Instituts begonnen. In den Jahren bis 1871 konnten die Geschäfte desselben einen erheblichen Aufschwung nicht nehmen. Der Aufschwung des Instituts beginnt im Jahre 1871. Die Ausdehnung der Geschäfte desselben in der Zeit vom 22. September 1868, an welchem Tage die ersten 4700 Thlr. Pfandbriefe auf das Grundstück Schön⸗ hauser⸗Allee 62 ausgegeben sind, bis zum 31. Dezember 1876 ergeben folgende Zahlen: Im Jahre 1868 war die Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 12, deren Feuerversicherungswerth 490 380 ℳ, emittirte Pfandbriefe zu 4 ½ % 258 000 ℳ, Reservefonds in 4 ½ % igen Pfand⸗ briefen 6183,30 ℳ, der Ueberschuß des Verwaltungsfonds betrug 15 794 ℳ In den folgenden Jahren waren diese Zahlen: 1869: Grundstücke 37, Fenervershn 1 788 150 ℳ, emittirte (4 ½ % ige) Pfand⸗ briefe 842 100 ℳ, Reservefonds 28 585 ℳ, Tilgungsfonds 6000 ℳ, Ueberschüsse des Verwaltungsfonds 14 307 ℳ; 1870: Grundstücke 18, Werth 853 650 ℳ, Pfandbriefe 440 100 ℳ, Reservefonds 44 538 ℳ, Tilgungsfonds 8700 ℳ, Ueberschüsse 14 130 ℳ; 1871: Grundstücke 96, Werth 5 274 600 ℳ, Pfandbriefe (4 ½ % ige) 285 900 ℳ, (5 %nige) 2 383 200 ℳ, Reservefonds in 4 ½ % igen Pfandbriefen 57 437, in 5 „% igen 53 149 ℳ, Tilgungsfonds 16 800 ℳ, Ueberschüsse 20 175 ℳ; 1872: Grundstücke 195, Werth 12 113 325 ℳ, Pfandbriefe 4 751 100 bzw. 1 590 000 ℳ, Reservefonds 175 143 bez. 97 239 ℳ, Tilgungs⸗ fonds 52 800 ℳ, Ueberschüsse 34 495 ℳ; 1873: Grundstücke 138, Werth 10 222 500 ℳ, Pfandbriefe 3 977 400 bezw. 1 428 300 ℳ, Reservefonds 291 723 bezw. 142 781 ℳ, Til⸗ gungsfonds 167 100 ℳ, Ueberschüsse 66 525 ℳ; 1874: Grund⸗ stücke 155, Werth 16 010 365 ℳ, Pfandbriefe 7 093 500 bezw. 1 040 700 ℳ, Reservefonds 502 449 bezw. 190 309 ℳ, Tilgungsfonds 156 900 ℳ, Ueberschüsse 95 344 ℳ; 1875: Grundstücke 107, Werth 10 179 050 ℳ, Pfandbriefe 5 499 300 bezw. 575 400 ℳ, Reservefonds 715 056 bezw. 232 732 ℳ. Tilgungsfonds 143 400 ℳ, Ueberschüsse 125 136 ℳ; 1876: Zahl der bepfandbrieften Grundstücke 91, Feuer⸗ versicherungswerth 9 027 800 ℳ, emittirte Pfandbriefe (zu 4 ½ %) 5 431 800 ℳ, (zu 5 %) 534 000 ℳ, Rese vefonds (in 4 ½ % igen Pfand⸗ briefen) 969 668 ℳ, (in 5 % igen) 280 044 ℳ, Tilgungsfonds 370 800 ℳ, Ueberschüsse des Verwaltungsfonds 146 998 ℳ In den genannten 9 Jahren zusammen betrug die Zahl der bevpfandbrieften Grundstücke 849, indessen kommen hiervon 30 Grundstücke, deren Besitzer von 1868 — 1876 die Darlehne zurückgezahlt haben, in Abzug. Der Feuerversicherungswerth betrug in diesen 9 Jahren zusammen 65 959 820 ℳ; diese Summe ermäßigt sich durch das Ausscheiden bepfandbriefter Grundstücke — in Folge von Darlehns⸗Rückzahlungen — um 1 978 500 ℳ Die emittirten Pfandbriefe betrugen, und zwar zu 4 ½ %: 28 579 200 ℳ (hiervon sind die 1871, 1873, 1874 und 1876 zurückgezahlten 539 000 ℳ abzuziehen), zu 5 %: 7 551 600 ℳ (hiervon sind die 1873 — 1876 zurückgezahlten 543 900 ℳ abzuziehen). Die ganze Summe der emittirten Pfandbriefe von 18885—1876 betrug also 36 130 800 ℳ 1 Bestimmungen über die Anlage von Röhren und Leitungen unter dem Straßenpflaster in Berlin. (Cen⸗ tralbl. der Bauverw.) Um den argen Mißständen zu begegnen, welche aus dem so häufigen, oft in kurzen Zwischenräumen an den⸗ selben Stellen stattfindenden Aufbrechen des Pflasters entstehen, ist ein Abkommen zwischen der städtischen Straßen⸗Bauverwaltung und den Verwaltungen der Kanalisation, Wasser⸗ und Gasleitung, sowie der Telegraphen⸗ und Rohrpostleitungen zu Stande gekommen, wonach die einzelnen Verwaltungen alljährlich und außerdem in monatlichen Zeiträumen Anzeige von den geplanten Arbeiten auf den Straßen machen werden. Ferner sollen regel⸗ mäßig wiederkehrende Konferenzen stattfinden zur Regelung des Ineinandergpeifens der betreffenden Arbeiten u. s. w. Gleichzeitig ist vereinbart worden, daß in Zukunft bei Neuanlagen die Röhren und Leitungen der einzelnen Verwaltungen nur einen bestimmten Streifen der Straße in Anspruch nehmen dürfen, und zwar sind bestimmt: 1) die ersten 2,0 m des Fußwege von der Baufluchtlinie ab gerechnet für die Kabel und Röhren der Telegraphen, 2) das dritte Meter für die Gasröhren, 3) der Raum von 3 bis 4,7 m für die dort etwa zu ver⸗ legenden Kanalisationsröhren, 4) der Raum von 4,7 bis 5,3 m für die Wasserröhren, 5) der dann anschließende Raum für die etwa unter dem Straßendamm erforderlichen größeren Kanalisationsröhren.
„Die längst geplante Umgestaltung des Schinkelplatzes 82. wie das „Centralbl. der Bauverw.“ mittheilt, nunmehr verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Entwurfe wird beabsichtigt, den Platz zwischen den drei Standbildern Schinkels, Beuths und Thaers mit reich gemustertem Mosaikpflaster zu versehen und in der Mitte eine Fontainenschale aus polirtem Granit aufzustellen. Hinter dem Standbilde Schinkels, welches wie die beiden andern Denkmäler mit einem niedrigen gußeisernen Schutzgitter umgeben wird, ist eine halb⸗ kreisförmige Nische von 11 m Durchmesser angeordnet, in der eine Sitzbank mit Rückwand, ebenfalls aus politem Granit, Aufstellung finden soll. Während die Kosten dieser Anlagen von einem Comitsé, das sich die Umgestaltung des Platzes zur Aufgabe gemacht hat, be⸗ stritten werden, soll die Verschönerung des zwischen den Denkmälern und der Bauakademie belegenen Rasenplatzes auf Kosten der Stadt bewirkt werden. Wenn die Ausführung nach dem vorliegenden Ent⸗ — so dürfte der Schinkelplatz eine neue Zierde Berlins
Das Preisrichterko der Ausstellung des Vereine Ornis“ ist zu . ultat gelangt: erhielten erste Preise in der Abthei ung „ausländische Vögel“: Hr. Blaauw für einen Tritonkakadu (Nr. 18), Hr. Suck für ein Paar olivengelbe Sit⸗
tiche (Nr. 41), Hr. Dulitz für ein Paar rothflügelige Sittiche (Nr. 55),
Hr. Hermann Schulze für einen grünen Edelpapagei (Nr. 121), Hr.
— 1 eine g- E““ — 1950 — 59), Frl. agenbe für ein aar rothköpfige angflügelpapagei
Nr. 210), für einen Armakakadu (Nr. 213), 1* 2 Breitschwanzloris (Nr. 223 — 24), für ein Paar grünburzeliche Sperlingspapageien (Nr. 253) und für ein Paar Kron⸗ Finken von Ekuador (Nr. 1121), Hr. Wucherpfennig für zwei Paar gelbmantelige Loris (Nr. 286— 87), für zwei Paar Rosenpapageien (Nr. 381 — 382) und für 6 Blauheher (Nr. 1985 — 90), Hr. H. Vockel⸗ mann für ein Paar Ceylon⸗Papageichen (Nr. 547) und für einen Ammer⸗ sperling (Nr. 1355), Hr. Dommasch für 2 japanische braunbunte Mövchen (Nr. 970 — 71) und für 4 Muskatfinken (Nr. 1002 — 5) Hr. Bargheer für eine Kollektion Körnerfresser (Nr. 995— 1001), Hr. v. d. Snickt für Magelhaens⸗Zeisige (Nr. 1051 — 55), für siebenstreifige Ammern (Nr. 1065 — 68) und für graue Lerchen (Nr. 1070 — 91), Frl. Wohlgemuth für eine Taube von der Samoa⸗Insel (Nr. 2174) und Hr. Bergemann endlich für Ge⸗ sammtleistung — In der Ahtheilung für einheimische Vögel erhielten folgende Aussteller erste Preise: Hr. Mieth für einen weißen Staar (Nr. 1724), Hr. Rothe für einen Zwerg⸗Fliegenschnäpper (Nr. 1762), Hr. Fiedler für eine Kollektion von 11 Arten Drosseln (Nr. 1658/60 u. 1778/85), Hr. Loffhagen für zwei Blauraken (Nr. 1727) und für eine Rohrdommel (Nr. 2006), Hr. Lemm für die reichste Kollektion einheimischer Vögel, außerdem für 14 Arten ein⸗ heimischer Sylvien und für eine Blaurake (Nr. 1906). In der Ab⸗ theilung für Kanarien wurden erste Preise vertheilt an Hrn. Mieth für Nr. 704, 701 und 698, Hrn. Maier für gescheckte und einfarbige Pariser Trompeter (Nr. 923, 926 und 927) und Hrn. Hein für Norwich⸗Kanarien (Nr. 942 — 946) und für Cinnomons (Nr. 947— 950). Der Besuch der Ausstellung ist ein sehr erfreulicher, nicht minder der Absatz der Loose.
annover, 4. November. (W. T. B.) Heute Nachmittag 2 Uhr erfolgte in dem Laboratorium der Egestorfschen Zündhütchenfabrik bei Bornum, eine halbe Meile von Han⸗ nover, eine Explosion, in Folge deren das alte und das neue Laboratorium in die Luft flogen und ein Arbeiter getödtet und vier andere verletzt wurden.
mit seiner Gesellschaft hier ein und wird, wie er in einer in hiesigen Zeitungen veröffentlichten Anzeige mittheilt, am Sonnabend, d. 12. d. M., seinen Cirkus in der Markthalle eröffnen. Hr. Renz ist während der Zeit seiner Abwesenheit von hier bemüht gewesen, verschiedene neue Kunstspezialitäten seinem Institut einzuverleiben und hat seinen Stall wieder um eine Anzahl der edelsten Rassepferde vermehrt.
Hr. Direktor Ernst Renztrifft am Donnerstag, d. 10. d. M.,
Von Montag, den 7. d. Mts. ab wird sich der Eingang zum Flora⸗Etablissement in Charlottenburg während der Winter⸗ nhzmeke, ebenso wie in früheren Jahren, in der Wilmersdorferstraße befinden.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Sozial⸗Correspondenz. Allgemeine Ausgabe (heraus⸗ gegeben von Dr. Victor Böhmert und Arthur von Studnitz in Dres⸗ den). Nr. 44. — Inhalt: Zur Wohlfahrt der Arbeiter im Winter. — Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen 1882. — Gegenwär⸗ tiger Stand des Vereins gegen Armennoth und Bettelei in Dresden. — Nachahmenswerth. — Sammlungen im kleinsten Style. — Die Nesselpflanze. — Obst in Sachsen. — Arbeitsmarkt.
Mittheilungen der Handelskammerzu Frankfurta. M. Nr. 31. — Inhalt: Bekanntmachungen der Handelskammer. — Be⸗ schluß zur Makler⸗Syndikats⸗Ordnung. — Deutsches Reichsstempel⸗ Abgaben⸗Gesetz. — Zusammenstellung der seither ergangenen behörd⸗ lichen Bescheide bezüglich Ausführung des Neichsstempel⸗Abgaben⸗ Gesetzes. — Postalisches. — Eisenbahn⸗Nachrichten. — Instruktion, betreffend die Benutzung der Fernsprech⸗Einrichtungen bei den Güter⸗ Erpeditionen Frankfurt a. M. (Taunusbahn) und zu Sachsenhausen durch Private. — Waaren⸗Auktionen. — Notizen über den deutschen Ausfuhrhandel. — Nachtrag zur Ausführung des Reichsstempel⸗Ab⸗ gaben⸗Gesetzes vom 1. Juli 1881.
Das Schiff, Wochenschrift für die gesammten Interessen der Binnenschiffahrt, herausgegeben unter Mitwirkung von Arthur von Studnitz, Dresden. (Viert ljährl. 2 ℳ) Nr. 83. — Inhalt: Der Fleischersche Hydromotor. — Von der Warthe. — Höhenlage, Ge⸗ fälle, Wassermenge und Pferdekräfte unserer Hauptströme. — Weg⸗ weiser für junge Elsaß⸗Lothringer in den Dienst der Wasserbauver⸗ waltung. — Dampftreidelbetrieb. — Reichsstempelsteuer. — Sub⸗ missionsbedingungen bei preußischen Wasserbauten. — Häfen. — Brücken. — Fähren. — Wasserbau. — Schiffbau. — Personen⸗ schiffahrt. — Flößerei. — Schiffahrtsbetrieb. — Verschiedene Pa⸗ tente. — Ausländische Patente. — Unfälle. — Geschäftsberichte. — Vom Frachtenmarkt. — Polizei und Gericht. — Personalien. — Literatur. — Wasserstand. — Kurse — Briefkasten. — Inserate.
Milch⸗Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. Begründet von Benno Martiny. Unter Mit⸗ wirkung von Fachmännern herausgegeben von C. Petersen, Oeko⸗ nomie⸗Rath. in Eutin (Fürstenthum Lübeck). Verlag von M. Heinsius in Bremen. Nr. 44. — Inhalt: Zum Einsäuern des Futters. Von Hagemann, Sudheim. — Ist die Haltung von Milch⸗ vieh, und unter welchen Verhältnissen, schwerer oder leichter Rassen zu empfehlen. Von D. Gäbel. — Verschiedene Mittheilungen. Deutschland. Berlin. Nahrungsmittelverfälschung. — Breslau. Lupinose. — Braunschweig. Fleischkontrole. — Hildesheim. Milch⸗ preis. — Ansteckende Hausthierkrankheiten. Deutschland. Verbreitung ansteckender Thierkrankheiten in Preußen während des Quartals Januar⸗März 1881. — Oesterreich⸗Ungarn. Zur Rinderpest in Oester⸗ reich. — Allgemeine Berichte. Butter und Kunstbutter. Von Dr. P. Radenhausen. — Erfahrungen in der Praxis. Ueber Jungvieh⸗ aufzucht. — Geräthe⸗, Maschinen⸗ und Baukunde. Ein neuer Milch⸗ kühlapparat. — Literatur. Untersuchungen über die Verwendung der Lupinenkörner als Futtermittel von Dr. O. Kellner. — Vergleichende Untersuchung der in den Kreisgräbern, tieferen Erdschichten und im Moore des Herzogthums Oldenburg aufgefundenen Rindsknochen mit den der zur Zeit daselbst vorkommenden Rindviehrasse. — Sprechsaal. Frage und Antwort. — Zur Beseitigung des Wruckengeschmackes der Milch. Von Kast, Molkerei⸗Instruktor, Nikolaiken, reußen. — Markt⸗ und Ausstellungskalender. — Marktberichte. — Anzeigen.
Auf der Höhe. Internationale Revue, herausge — von Leopold v. Sacher⸗Masoch. I. Band. 2. Heft. November 1881. Leipzig, Greßner & Schramm. — Inhalt: Sacher⸗Masoch. (Leipzig.) Der SHeee — Angelo de Gubernatis. (Florenz.) Congreß der Orientalisten in Berlin. — Franz von Löher. (München.) Die Be⸗ richte der Jesuiten. Archivalische Studien. — Louis Lisvin. (Paris.) Die Anfänge des Wahlsvstems in Frankreich. — Moritz Brasch. (Leipzig.) Hermann Lotze. Ein philosophisches Charakterbild aus Gegenwarkt. — Adolph Silberstein. t.) Ein ungarischer Dorfnovellist. — Koloman Mikszath. (Bu⸗ —2) Zasztrabs Glück und Ende. Eine slovakische Geschichte. — Rosalia Rosenfeldt (epene9e Asta. Ein Bild aus der Kopenhagener Gesellschaft. —
i Friese. (Dresden.) Jagd in Norwegen. — Cervin. (Leipzig.) Schriftsteller⸗Congresse. — Revue des geistigen Lebens. Budapest. (A. Silberstein.) London. (Helen Zimmern.) Moskau. (Kalantarow.)
aris. (Paul d’'Abrest.) — Chronik der eleganten st. Berlin. Baronin Harder.) London. (Helen Zimmern.)
Redacteur: Riedel.
Berlin: — — 8
Verlag der Expedition (Kessel). Druc: W. Elener. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
1015] Oeffentliche Zustelung.
Saargemünd, den 31. Oktober 1881. 16 Der Ober⸗Sekretär: b Erren. 1
etzt ohne bekannten Wohn⸗ u
zum Deutschen
Rei
en Staats
Berlin, Sonnabend, den 5. November
2
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
K
5 seInf erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. R
Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
5
Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der in den Akten M. Nr. 303 de 1879 Komm. II. gegen den Kaufmann Friedrich Emil Mylius wegen betrüglichen Banke⸗ rutts unter dem 31. Juli 1879 erlassene Steckbrief wird in den Akten U. R. II. No. 498 de 1881 zu⸗ rückgenomen. Berlin, den 1. November 1881. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter: Pochhammer.
Der Kutscher Rudolf Radtke, zuletzt in Satz⸗ korn, Kreis Osthavelland wohnhaft, am 20. April 1847 zu Baltupönen, Kreis Ragnit geboren, evan⸗ gelisch und bisher angeblich nicht bestraft, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der be⸗ vorstehenden Auswanderung der Millitärbehörde Anzeige erstattet zu haben — Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bran⸗ denburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 7. September 1881. Meter, Ge⸗ richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. V.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
8— 10 2] Oeffentliche Zustellung.
Der Alois Mock in Höge, Gemeinde Blitzenreute, Oberamts Ravensburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Reich in Ravensburg, klagt gegen den Josef Habisreutinger, früher zu Stuben, Gemeinde Blön⸗ ried, Oberamts Saulgau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Pfandschein vom 3. Juli 1881 über ein dem Beklagten gegebenes Darlehen mit der Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 2600 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 27. April 1881 und auf Tragung der Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ravensburg auf
Donnerstag, den 23. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ „den 29. Oktober 1881. Sekretär Remshardt, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Die Lonise Maus, Ehefrau von Franz Pisto⸗ rius, und dieser selbst, Ackerer, Beide in Bußweiler wohnend, und Kons., vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagen gegen den Johann Nikolas Maus, Kellner, ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, und Kons., mit dem Antrage auf Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses dder am 15. Dezember 1877 zu Bußweiler ver⸗
lebten Maagdalena Kautzmann, Wittwe von
Balthasar Maus, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtésstreits vor die Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 21. Dezember 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt u bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1c1e, Oeffentliche Zustellung.
Die Franziska Harter, Ehefrau von Peter Baer, ie Tagelöhnerin, in St. Avold wohnend, Klägerin Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, flagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Baer, früher Schuhmacher, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit Antrage auf Ehescheidung 1 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Kaiscrlichen Landgerichts zu Saargemünd
auf den 16. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
„ Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser *
der Klage bekannt gemacht. emünd, den 31. Oktober 1881.
8 * 2. 4 Der Ober⸗Sekretär:
Erren.
— 2. 2*
801⁷ Oeffentliche Zustellun „ Der Kaspar Kern. Wirth und Rentner, zu Naßweiler wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt 28 nz, klagt den Nikolas Altmener, früher gmann und Wirth zu Merlenbach, sowie dessen blose Ehefrau Susanne, geb. Klein, Beide 58 Aufenthaltsort,
einem Schuldscheine, mit dem eeee
Kaiserliches Landgericht wolle die Verklagten so⸗ lidarisch verurtheilen, dem Kläger zu zahlen: 1) die Summe von 600 ℳ, 2) 5jährige Zinsen zu 5 % mit 150 ℳ, 3) Zinsen vom Tage der Klage, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 9. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Saargemünd, den 31. Oktober 1881. Der Obersekretär:
1oa sl Oeffentliche Zustellung.
Der Herr Amtsrichter Lange zu Rehna klagt in Vertretung der Frau Geheim⸗Hofrath Koch zu Gade⸗ busch gegen den Weinhändler Otto Halbach, früher hierselbst, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen rückständiger Miethe von 180 ℳ und 11 ℳ 60 ₰ Arrestkosten mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 180 ℳ und 11 ℳ 60 ₰, zusammen 191 ℳ 60 ₰, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Gadebusch auf
Freitag, den 16. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr. “
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gadebusch, den 3. November 1881.
Gerichtsaktuar Zürens, 8 als Gerichtsschreiber. g
aovol Oeffentliche Zustelung. Der Tischler Carl Wilhelm Fahr aus Göthe⸗ nitz bei Weißenfels, geboren am 28. November 1848, zuletzt in Meuselwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaub⸗ niß ausgewandert zu sein, 1“ gegen §. 360 Nr. 3 des Derselbe wird auf S den 22. Dezember 1881141,, Vormittags 10 Uhr, vor das Herzogliche Schöffengericht zu Altenburg zur Henztwer andlung geladen. Bei unentschuldigtem usbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl. Bezirks⸗ kommando zu Altenburg abgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. Altenburg, den 21. Oktober 1881. Der Herzogliche Amtsanwalt. G i. V. E. Ulrich, Rfdr.
140113] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Robert Underberg u. Comp. in Frankfurt a. M. klagt gegen den Schirmhändler C. J. Winter in Amorbach, z. Z. unbekannt wo? aus einem Wechsel vom 6. Juli I. J. über 155 ℳ 10 ₰ im Wechselprogesse, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 155 ℳ 10 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 15. Oktober l. J., und der Streitskosten, und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Prozesses in die Sitzung des Amtsgerichts Amorbach vom
ienstag, den 13. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr. en.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Amorbach, den 31. Oktober 188313. Deer Kgl. Gerichtsschreibeer: 8 8 Haering.
1“
[40414] Oeffentliche Aufforderung. Zu dem Nachlasse des am 29. Juni 1877 verstorbenen Kaufmannes Johannes Eifländer von Darmstadt sind neben einer größeren Anzahl anderer Personen nachbenannte Personen als Erben berufen: 1) Margaretha, geb. Eifländer, Ehefrau des Andreas Wendzinsky von Storndorf, zuletzt in Amerika, 8. 2) Wilhelm Büchlein, Schlosser von Eberstadt. Da der Aufenthalt dieser letztgenannten Personen unbekannt ist, werden dieselben hiermit öffentlich aufgefordert, sich — binnen acht Wochen — dar⸗ über zu erklären, ob sie die ihnen angefallene Erb⸗ schaft antreten, andernfalls Verzicht unterstellt und der Nachlaß den übrigen Erben ausgehändigt wer⸗ den wird. Darmstadt, den 14. Oktober 1881. Grohherzogliches Amtsgericht Darmstadt I. Schäfer.
140,311 ꝙOeffentliche Zustellung. Der Taglöhner Franz Beck von Grosselfingen, reußischen Oberamts Hechingen, vertreten durch tsanwalt Wetzel I. in Tübingen, hat gegen den riedrich Henzler, Schäfer von Neckarhausen, K. ürttembergischen Oberamts Nürtingen, zuletzt wohnhaft gewesen auf dem Heimburgerhofe bei Grosselfingen, zuletzt mit unbekanntem Aufenthalts⸗ ort abwesend, un gfeßen seinen Vater, Jacob ler, Bauer in Neckarhausen, eine Klage auf
ebung eines zwischen denselben am W. oder 22. Juli 1880 abgeschlossen bfindungsvertrags
bei der Civilkammer des K. Württembergischen Landgerichts Tübingen eingereicht, und beantragt, zu erkennen:
1) der Vater Jacob Henzler sei kostenfällig schul⸗ dig, anzuerkennen, daß das Muttergut seines Sohnes Friedrich Henzler durch den darüber mit dem Letzteren am 20. oder 22. Juli 1880 abgeschlossenen Abfindungsvertrag nicht aufge⸗ hört habe, Muttergut zu sein und seinem Sohne Friedrich zu gehören; der Beklagte Friedrich Henzler sei kostenfällig schuldig, anzuerkennen, daß durch den über sein Muttergut mit seinem Vater Jacob Henzler abgeschlossenen Abfindungsvertrag vom 20. oder 22. Juli 1880 dasselbe nicht aufgehört habe, ihm, dem Friedrich Henzler, zu gehören und für seine Verbindlichkeiten nach Beendigung der väterlichen Nutznießung Zahlungs⸗ und Exe⸗ kutionsmittel zu sein;
der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Württ. Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 1. Februar 1882, Morgens 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Tübingen, den 1. November 1881. 8 Justiz⸗Referendär Becht, Gerichtsschreiber am K. Landgerichte.
404191 Verkaufsanzeige und
Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen der Firma A. Wester⸗ mann zu Winsen g. d. L., Gläubigerin, gegen den Abbauer Steinke zu Sahrendorf, Schuldner, wegen Forderung, soll auf den Antrag der Gläubigerin im Wege der Zwangsvollstreckung die sub Nr. 19 zu Sahrendorf belegene Abbauerstelle des Schuldners, bestehend:
1) aus einem aus Fachwerk erbauten und mit Strohdach versehenen und 2 Stuben, 1 Kam⸗ mer, 1 Küche, Scheundiele und daran befind⸗ licher Stallung enthaltenen Wohnhause, 2) aus 95 M. Grundbesitz incl. Hausplatz, in dem am Dienstag, den 20. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube stattfindenden Termine gegen Meistgebot öffentlich verkauft werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Zugleich werden Alle, welche an den bezeich⸗ neten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur An⸗ meldung dieser ihrer Rechte, unter Androhung des Rechtsnachtheils, aufgefordert, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.
Winsen a. d. L., den 1. November 1881.
Königliches Amtsgericht. 2.
Rasch.
[39346] Aufgebot. 1 8 Auf Antrag der unverehelichten Sophie Kebel in Hannover wird der unbekannte Inhaber des der An⸗ tragstellerin angeblich abhanden gekommenen, auf deren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs der Sparkasse der Kapital⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Han⸗ nover Nr. 16 857 aufgefordert, spätestens im Ter⸗ mine, am Freitag, 26. Mai 1882, Morgens 11 Uhr, seine Rechte allhier anzumelden und die bezeichnete Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, 24. Oktober 1881. — 1 Königliches Amtsgericht, Abtheilung 15. 8 gez. Pagenstecher. Ausgefertigt: Ulves, Gerichtsschreiber.
[404363ö60 eeqac. “ Ladnug mit öffentlicher Zustellung.
Die ledige Dienstmagd Christina Elisabetha Baver von Burggrub und die Kuratel deren unehe⸗ lichen Kindes rg, geboren am 8. April 1881, Letztere vertreten durch den Vormund Gemeinde⸗ diener Georg Baver zu Burggrub, haben unterm Heutigen bei dem Königlich bayerischen Amtsgericht Bamberg 11. gegen den ledigen Dienstknecht Georg Brehm von Lindach Klage wegen Vaterschaft, Ali⸗ menten ꝛc. erhoben und von diesem Georg Brehm verlangt: Anerkennung der Vaterschaft zu fraglichem Kinde, die Zahlung eines jährlichen Alimentations⸗ beitrages von sechzig Mark — in vierteljährigen Raten vorauszahlbar — bis zum zurückgelegten vier⸗ zehnten Lebensjabr genannten Kindes und darüber hinaus, wenn das Kind wegen geistiger oder körper⸗ licher Gebrechen außer Stand sein sollte. 88 u er⸗ nähren, ferner die Zablung von dreißig Mark Tauf⸗ und Kindbettkosten, dreißig Mark Entschädigung für die jungfräuliche Ehre, der Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, die Zahlung der Kur⸗ und Beerdigungs⸗ kosten, falls das Kind innerhalb der Alimentations⸗ periode erkranken oder versterben sollte, sowie die
ahlung der Kosten für seinerzeitige Erlernung eines P.eees — den genannten Gcorg Brehm zur ung dieser Klagsache in die des
Königlichen Amtsgerichts Bamberg II. geladen und
gebeten:
Das K. Amtsgericht wolle den Beklagten Georg Brehm für schuldig erkennen, daß er die Vaterschaft zu genanntem Kinde anzuerkennen, die sämmtlichen obenaufgeführten Ansprüche zu leisten und sämmt⸗ liche Streitskosten zu tragen habe. .
Nach Verfügung des Königlichen Oberamtsrichters Schneider vom Heutigen wurde zur Verhandlung dieser Klagsache öffentliche Sitzung auf Freitag, den 24. Februar 1882, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königlichen Amtsgerichts Bamberg II. bestimmt und die Ladung des Be⸗ klagten Georg Brehm, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Antrag der Klagpartei bewilligt und es er⸗ geht daher in Gemäßheit der Bestimmung des §. 187 der R. C. P. O. Ladung des Beklagten Georg Brehm hierzu durch öffentliche Zustellung mit dem Anfügen, daß der Klagpartei das Armenrecht be⸗ willigt und ihr der Gerichtsvollzieher Michel dahier zur Bewirkung von Zustellungs⸗ und Zwangsvoll⸗ streckungshandlungen beigegeben wurde.
Bamberg, den 28. Oktober 1881.
Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber am Königlich bayerischen Bamberg II. Hirth.
[31562] Alusfertigung. Bekanntmachung.
Auf den Grundstücken Bl. Nr. 3247 a. und 4522 in der Steuergemeinde Gundelfingen, dem vormali⸗ gen Wagner Anton Hurler, jetzt der Stadtgemeinde Gundelfingen und beziehungsweise dem Mühlbesitzer Josef Sailer dort gehörig, ist für die Privat⸗Leih⸗ kasse Giengen ein 5 %iges Darlehnskapital zu 515 Fl. = 882 ℳ 86 ₰ im Hppothekenbuche für Gundelfingen⸗Peterswörth Bd. XXVI. Seite 24 082 am 6. November 1846 eingetragen. Auf Antrag der jetzigen Besitzer obiger Objekte ergeht in Bezug auf §. 82 Neue Fassung des Hyp. Ges. und §. 824 der Reichs⸗Civ.⸗Proz.⸗Ordn. an alle Diejenigen, welche an die Forderung ein Recht zu haben glau⸗ ben, hiermit die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens bis zu dem hiermit auf “
Dienstag, den 28. März 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei Gericht anzumel⸗ den, widrigenfalls die Forderung für erloschen er⸗ klärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird. Lauingen, den 1. September 1881. Kgl. bayer. Amtsgericht. gez. Heumann. . .
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bestätigt.
Lauingen, den zweiten September Eintausend
achthundert einundachtzig. 1“ Schwarz, Kgl. Gerichtsschreiber.
140444] Bekanntmachung.
Das Kgl. Landgericht München I. hat laut Be⸗ schluß vom 30. v. Mts. die öffentliche Zustellung der Klage des Metzgermeisters Anton Hörmann hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Boscowitz dahier, klagt gegen den Kesselschmied Jo⸗ hann Schambeck und den K. Kammerjunker Mar Freiherrn von Wendland, Beide zuletzt hier wohn⸗ haft, nun unbekannten Aufenthalts — wegen Forde⸗ rung — bewilligt und ist zur Verhandlung der Klage die Sitzung der I. Civilkammer vom
Freitag, den 20. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr, . bestimmt. 1
Kläger beantragt Verurtheilung beider Beklagten unter solidarischer Haftung zur Zahlung von 1100 ℳ nebst 5 % Zinsen hieraus seit 9. August lI. Is. sowie zur Tragung der Kosten, weil Schambeck mit dem Kaufschillingsreste zu 1100.ℳ, zahlbar 9. August l. Js., für ein von ihm erkauftes Pferd nebst Ge⸗ schirr noch im Rückstande sei, welchen Schuldrest Mar Freiherr von Wendland als Bürge und Selbst⸗ zahler übernommen habe. 8
Die Beklagten werden hierdurch aufgefordert, rechtzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, um sich am obigen Ter⸗ mine vertreten zu lassen. .“
München, 2. November 1881.
Die Gerichtsschreibereieie des Königlichen Landgerichts München I. Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber: Rodler.
[40440] Bekanntmachung. K 8 Nr. 24 766. Beschluß Großh. Amtsgerichts von eute:
Der Metzger Karl Maver von Nöttingen wird für verschollen erklärt; zugleich werden seine gesetz⸗ lichen Erben, nämlich:
1) Schneider Ferdinand Mayer von Nöttingen, .2) Taglöhner Karl Friedrich Maxer von Nöt⸗
tingen,
3) Michaͤel Maver, Wittwe von Nöttingen. 4) Pbilipp Maver von Nöttingen, zur Zeit in
Amerika, 8 8 gegen Sicherheitsleistung in den fürsorglichen Besitz seines Vermögens eingewiesen.
Pforzheim, den 15. Oktober 1881. 8 Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtkgerichts:
8 Sigmund.