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folgenden Sitzung wurden die landesherrlichen Propo⸗ sitionen noch einmal verlesen. Sodann kamen die Proposi⸗
tionen des Direktoriums zur Verlesung. Aus diesen verdient
zeitweilig aufgehoben worden.
1 widme und
Erwähnung, daß der vom Großherzoge von Mecklenburg⸗ Schwerin zum Landrath des Herzogthums Schwerin ernannte Kammerherr von Langen auf Neuhof am 24. Januar beeidigt und in sein Amt eingeführt ist; serner daß Kommissionen zu wählen sind: a. zur Prüfung der Landkastenrechnung vom 1. Juli 1880 bis ultimo Juni 1881 und zur Revision der vom engern Ausschuß für das Etatsjahr vom 1. Februar 1880 bis 31. Januar 1881 aufgenommenen Brandkeassenrech⸗ nung; b. zur Revision der von den Klosterlokalkommitten und den Klostervorstehern zu übergebenden Relationen in den Klosterangelegenheiten; c. zur Aufnahme der Landkastenrech⸗ nung vom 1. Juli 1881 bis ultimo Juni 1882; d. zur Auf⸗ nahme der Rechnungen der drei Landesklöster für das lau⸗ fende Etatsjahr.
. Reuß j. L. 17. November. (Weim. Ztg.) Dem heute zusammengetretenen Landtage ist eine Vorlage zugegangen über den Verkauf der Thüringischen Eisenbahn, soweit das Fürstenthum finanziell hierbei betheiligt ist, an den preußischen Staat.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. November. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ konstatirt mit Befriedigung den mächtigen Eindruck, den die übereinstimmend als hochbedeut⸗ anerkannte Botschaft des Kaisers Wilhelm allenthalben hervorgerufen habe. Dieser Ausdruck finde seinen Widerhall in der ungetheilten Würdigung, welche fast die gesammte Presse den in der Thronrede entwickelten hohen wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben
1 in der Anerkennung, welche die Presse den in großen Konzeptionen entrollten Ideen zolle. Selbstverständ⸗
lich würden diese Betrachtungen von dem Ausdrucke der befrie⸗ digsten Genugthuung begleitet, welche durch die in der Thron⸗ rede enthaltenen Hinweise auf den eminent friedlichen Cha⸗ rakter der europäischen Lage und auf die friedenverheißenden und freundschaftlichen Beziehungen zu den Nachbarreichen überall erweckt worden sei.
8 — In der heutigen Sitzung der ungarischen Dele⸗
gation sprach der Reichs⸗Finanz⸗Minister von Szlavy der Delegation für ihre Opferwilligkeit den Dank des Kaisers aus. Kardinal von Haynald dankte der gemeinsamen Regierung und der Delegation für ihre mühevolle Thätigkeit und bean⸗ tragte, den Präsidenten mit der Uebermittelung der Glück⸗ wünsche der Delegation zum Namensfeste der Kaiserin zu be⸗
auftragen. Unter lebhaften Eljenrufen auf den Kaiser wurde die Delegation geschlossen.
— Gegenüber den theils übertriebenen, theils unbegründeten
Zeitungsgerüchten über die Vorgänge an den Grenzen
der Bocche di Cattaro bemerkt die „Polit. Corresp.“,
Thatsache sei nur, daß die Gebirgsgegend von Krivoscie durch Räuberbanden beunruhigt worden sei, die aus der benachbar⸗
ten und schon einige Zeit sporadisch darunter leiden⸗ den Herzegowina stammten. Angesichts dessen seien die exponirten Gensd’armerieposten des aufgelassenen
Blockhauses Dragali eingezogen und der Transitverkehr
vom Küstenpunkt Risano durch das betreffende Gebiet
— Diese Räuberbanden, denen
sich möglicherweise Elemente aus dem betreffenden Gebiete an⸗
geschlossen hätten, sollten in die aufgelassenen Blockhäuser von
Dragali und Cerkwice und in die Schule von Unirine ein⸗
Pperne sein und dieselben devastirt haben. Der Bischof von Kattaro, der sich zur Ausübung bischöflicher
Funktionen in jene Gegenden begeben, sei von den Näuber⸗
banden aufgehalten und, wenn 8 keiten,
auch ohne Gewaltthätig⸗ zur Rückkehr veranlaßt worden. Der Statt⸗ halter habe Maßnahmen zum Schutze der friedlichen Küsten⸗ wohner gegen Gewaltthaten getroffen, von denen übrigens keine weiteren bekannt geworden seien. Bezüglich der Auf⸗ stellung der Landwehr in dem Bezirke von Kattaro kann die
„ Polit. Corresp..“ konstatiren, daß die Aufstellung der Cadres
und die Einreihung der Landwehrpflichtigen, trotz des Aus⸗
bleibens einer unbedeutenden Anzahl Stellungspflichtiger, ohne
jede Störung erfolgt ist und daß die für dieses Jahr beabsichtigte
Kontingent⸗Zahl der Einzureihenden sich theils durch die
Resultate der Stellung, theils durch die Meldung von Frei⸗ willigen im Ganzen wesentlich erhöht hat. Die gesetzliche Or⸗
ganisation der Landwehr in Süd⸗Dalmatien könne somit auch
ohne die Theilnahme der wenig zahlreichen Stellungspflichten
aus Krivoscie als durchgeführt betrachtet werden.
6 — Der diesseitige Botschafter in St. Petersburg, Graf Kalnoki, ist heute Abend hier eingetroffen und von dem Sektions⸗Chef von Kallay am Bahnhofe empfangen worden.
Belgien. Brüssel, 17. November. (Cöln. Ztg.) Der
König, 1** Namenstag durch ein Tedeum in der Kathe⸗
8 drale und empfing vorgestern eine Abordnung aus Brügge, nahm
1 eücen dee unter Vorbehalt der
ehedem so groß und reich dagestanden leichtere Verbindung zu setzen sein m
bends durch eine Illumination gefeiert wurde,
von ihr eine durch den Bürgermeister jener Stadt vorgelesene Adresse entgegen und erwiderte: Seit 30 Jahren beschästige
er sich angelegentlich mit der Frage, wie die 60 km lange Nordküste
Belgiens mit
guten Hafeneinrich⸗ zu versehen und
namentlich Brügge, das
be, mit dem Mere in te; aber man müsse doch zuvörderst ermitteln, welcher Platz an der Küste sich zu sichern und dauerhaften Anlagen am besten eigne; die ach⸗
verständigen Ingenieurs seien jetzt damit beschäftigt, doch
tungen
gingen ihre Ansichten sehr weit auseinander; deshalb habe
er, der König, über gewisse Fragen einen Preis von 25 000 Fr. ausgesetzt; die Preisrichter würden binnen kurzem ihr Urtheil abgeben und hoffentlich die Lösung gefunden haben. — Die Deputirtenkammer, die sich mit dem Fischerei⸗
geset beschäftigt, beschloß heute mit — e
t des Fischfangs
chiff⸗ und nicht flößbaren Flüssen den Ufer⸗
daß das alte Herkommen, wonach das in den nicht
bewohnern zusteht, beibehalten und der menah, da⸗ Recht 0
1 e. — Der d. J. zwischen Belgien und Zustimmung der beider⸗ andelsvertrags, der
den Gemeinden vüufpregen, abgewiesen werden Wortlaut des am 31. Oktober
eitigen Kammern abgeschlossenen en vom 1. Mai 1861
8 oll, ist jetzt veröffentlicht wor⸗ den. Zu Grunde gelegt Fn r im bnr dieses vhacht,7 in Fankreich bekannt gemachte Tarif.
Frankreich. Paris, 17. November.
Cöln. Ztg.) Di Geputirtenkammer beschäftigte — 8. 1
sich heute wieder mit
8 1 “
Der transatlantische Transportdampfer „Marti⸗ nique“, der Lebensmittel nach Tunesien bringen sollte, ist am Kap Bon gescheitert.
— (Fr. Corr.) Der General Delebeque telegraphirt dem Kriegs⸗Minister aus Kreider, 15. November: Wir befinden uns im Herzen der des Bu⸗Amema; die begonnenen Operationen dauern fort, und schon ist den Bevölkerungen, welche den Mittelpunkt des Aufstandes bilden, eine strenge Züchtigung ertheilt worden. Die telegraphischen Verbindungen sind bis Ain⸗Lefra gesichert.
Aus Oran wird unter dem 17. telegraphirt: Die Trup⸗ pen des Generals Delebeque haben im Verfolg des letzten Gefechts 10 000 Schafe, 300 Kameele, 600 Ochsen außer den Zelten und sonstigen von den Insurgenten im Stich gelasse⸗ nen Gegenständen erbeutet. Man berechnet, daß der Angriff auf den Engpaß von Funassa gestern oder heute stattgefunden
haben muß.
— 18. November. (W. T. B.) Präsident Grévy hat heute die Ernennung des vormaligen Ministers Magnin zum Gouverneur der Bank von Frank⸗ reich unterzeichnet. — Der Großfürst Konstantin von Rußland ist hier angekommen. — Nach aus Tunis eingegangenen Meldungen drängen die französischen Truppen⸗ abtheilungen die tunesischen Aufständischen immer weiter nach dem Süden zurück; im Norden von Tunis ist die Sicherheit wiederhergestellt, und kehren die Eingeborenen in ihre Ort⸗ schaften zurück.
Algier, 19. November. (W. T. B.) Si⸗Sliman machte mit 300 berittenen Aufständischen von den Ouled⸗ Sidi⸗Sheiks einen Vorstoß auf einen Punkt der Eisen⸗ bahn von Saida nach Kreider und plünderte einen Zweig⸗ stamm der Hamyans. Die Eisenbahnbeamten flüchteten nach
Kreider. Oberst Couston ist zur Verfolgung Si⸗Slimans aufgebrochen.
talien. Rom, 18. November. (W. T. B.) Der Papst präkonisirte in dem heutigen Konsistorium den neuen Patriarchen von Westindien, den neuen Erzbischof von Serajewo, sowie unter anderen die neuen Bischöfe von Trier, Fulda und Mostar.
Griechenland. Athen, 16. November. (Pol. C.) Aus Volo sind Nachrichten eingelangt, wonach am Morgen des 14. d. M. die Uebergabe der sechsten Sektion des
von der Türkei an Griechenland abgetretenen Territoriums unbeanstandet erfolgt ist.
Türkei. Konstantinspel, 19. November. (W. T. B.) Die Botschafter überreichten am Donnerstag der Pforte eine Kollektivnote, betreffend die türkisch⸗griechische Grenzlinie zwischen Kritiri und Zarko, nach welcher die vertragsmäßige Trace unverändert beizubehalten sei. In der Note heißt es: nachdem die Grenzkommission das Prinzip der Majorität zugelassen hat und die Bei⸗ behaltung der vertragsmäßigen Trace Kritiri⸗Zarko mit allen Stimmen gegen denjenigen der türkischen Kommissäre ange⸗ nommen worden ist, erklären sich die Botschafter für inkom⸗ petent, weitere Schritte in dieser Angelegenheit zu thun. — Ali Nizam Pascha und Reschid Bey werden dem Kaiser
Wilhelm die Dekoration des Nischani⸗Imtiaz⸗Ordens über⸗ bringen. s= II’
Afrika. Egypten. Kairo, 15. November. (Allg. Corr.) Die Wahlen zur Notablenversammlung haben einen ruhigen Verlauf genommen. Die arabische Bevölkerung be⸗ kundete nur geringes Interesse an der Prozedur. Scherif Pascha hat gegenüber mehreren fremden General⸗Konsuln seine Befriedigung über das Resultat der Wahlen ausgedrückt.
Alexandrien, 16. November. Die Sanitätskommission hat einen Brief aus Mekka erhalten, demzufolge die Sterb⸗ lichkeit an der Cholera daselbst am 6. d. M. bis auf 300 Todesfälle gestiegen war. Am folgenden Tage fand man es für unmöglich, einen genauen Ausweis über die Anzahl der
Sterbefälle zu erhalten. In Djeddah ist gleichfalls die Cholera ausgebrochen.
. vüne
8 Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
St. Petersburg, Sonnabend, 19. November. Das „Journal de St. Pétersbourg“ äußert bezüglich der Botschaft des Kaiscrs Wilhelm bei Eröffnung des Reichstags: die Leser derselben würden mit aufrichtigster Genugthuung den Passus aufnehmen, daß man seit zehn Jahren nicht mit solcher Friedenszuversicht in die Zukunft geblickt habe wie im gegen⸗ wärtigen Augenblicke. 1“
8
Nr. 34 des „Centralblatt der Bauverwaltung“, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Die Betriebseinrichtungen der Berliner Stadtbahn im Vergleich zu den⸗ jenigen anderer Bahnen. — Bau eines neuen Theaters und Rath⸗ hauses in Wiesbaden. — Betriebseröffnung des Gotthardtunnels. — Die neue Tay⸗Brücke (Fortsetzung). — Ueber russische Holzbaukunst Schluß). — Das Straßenpflaster der Großstädte Englands. — Fcln tes: Das neue Kunstgewerbe⸗Museum in Berlin. — Reini⸗ gung verschlammter Rohrleitungen. — Anlagen für Leichenverbren⸗ nung. — Ausgaben für Straßenhbauten in Berlin und Paris Bücherschau. — Ueber die Korrektion des Rheins. 8
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be⸗
treffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten des An⸗
schlusses der freien und Hanmfestadt Hamburg an das
I ge Zollgebiet, vorgelegt worden. Derselbe hat folgenden aut:
Wir Wi Ihelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 8 von hen ꝛc. des Reich G erfol verordnen im Namen eichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des bnesaen S8 folgt: 8.* 8 Der Reichskanzler wird ermaͤchtigt, der freien und Hansestadt Ham⸗ burg zu den Kosten der Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Expro⸗ riationen, welche durch den Zollanschluß Hamburgs und die mit dem⸗ säbe verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels⸗ und Ver⸗ ehrsanlagen veranlaßt werden, aus der Reichskasse einen Beitrag in Höhe der Hälfte des hambur ischerseits für die bezeichneten Zwecke 7
festzustellenden Kostenbedar jedoch höchstens in Höhe von 0 000 ℳ, zu leisten. dees
ahlprüfungen und vertagte si
ͤN1111“
dann bis zum Sonnabend.
1
Summe im Wege des Kredits flüfsig zu machen und zu dem Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeich⸗ neten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanwei⸗ sungen auszugeben.
§. 3.
Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Ja⸗ nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung
Urkundlichꝛc. 5 85
Gegeben ꝛc.
Begründung.
Nachdem zwischen dem Reichskanzler und dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg die in den anliegend abgedruckten Protokollen vom 25. Mai 1881 niedergelegte Verständigung über die Modalitäten eines Zollanschlusses Hamburgs stattgefunden, und der Bundesrath deren Inhalt genehmigt hat, ist Seitens des Senats in Gemäßheit des Art. 34 der Reichsverfassung der Einschluß des gesammten ham⸗ burgischen Staatsgebiets, mit Ausnahme der Hafenanlagen zu Cux⸗ haven und des unter Ziffer 1 des Hauptprotokolls näher bezeichneten, als Freihafengebiet dauernd außerhalb der Zollgrenze zu belassenden Gebietstheils, in die gemeinschaftliche Zollgrenze beantragt worden.
Die Ausführung des Zollanschlusses wird umfangreiche und kost⸗ spielige Bauten erforderlich machen, deren Kosten ohne vorgängige zeitraubende Vorarbeiten nicht bestimmt zu öübersehen sind und der⸗ malen der Veranschlagung sich noch entziehen. Angesichts der in den Protokollen enthaltenen Grundzüge für die Gestaltung des künftigen Freihafengebiets wird es jedoch, um das Freihafengebiet mit einem wirksamen Zollabschluß zu versehen und mit ausreichenden Anlagen und Zolleinrichtungen auszustatten, geboten sein, insbesondere einen Wasser⸗ weg von genügender Breite und Tiefe, welcher auch zur Zeit der Ebbe die Kommunikation zwischen der Oberelbe mit der Niederelbe im zoll⸗ inländischen Theile Hamburgs gestattet, durch den Ausbau bestehender Kanalzüge herzustellen, sowie eine Verlegung, Erweiterung und Um⸗ gestaltung der Hafenanlagen für See⸗ und Flußschiffe und die Errich⸗ tung zahlreicher Speicher auszuführen. Nach dem vorläufigen Kosten⸗ überschlage würde hierzu, je nach der noch näher festzustellenden Art der Ausführung dieser Bauten, ein Aufwand von etwa 84 bis 104 Millionen Mark erforderlich sein, welcher indessen eine Herabminderung der aus öffentlichen Mitteln aufzuwenden⸗ den Beträge erfahren würde, falls es thunlich sein sollte, die Speicherbauten ganz oder theilweise der Privat⸗ spekulation zu überlassen. Nach Ziffer 6 und 7 des Hauptprotokolls ist zur Deckung dieser Kosten außer der Ueberlassung des Ertrags der zu erhebenden Nachsteuer eine Subvention aus Reichsmitteln in Höhe der Hälfte des von Senat und Bürgerschaft festzustellenden Kosten⸗ bedarfs, jedoch bis zum Maximalbetrage von 40 Millionen Mark in Aussicht genommen und zur Ausführung dieser Bauten eine Frist bis zum 1. Oktober 1888 bestimmt worden, nach deren Ablauf mit der Ausführung des Zollanschlusses vorzugehen sein wird.
Die Betheiligung des Reichs an den entstehenden Kosten recht⸗ fertigt sich durch das konkurrirende erhebliche Interesse desselben an der befriedigenden Erledigung der Angelegenheit. Durch den Zoll⸗ anschluß Hamburgs wird das im Artikel 33 der Reichsver⸗ fassung vorgezeichnete Ziel der Einheit des Zoll⸗ und Handels⸗ gebiets nahezu erreicht. Indem dem berechtigten Anspruch des Zoll⸗ inlandes auf freien Verkehr in sich und mit seinem hervorragendsten Seehandelsplatze Erfüllung gesichert wird, gelangen die beengenden Schranken zur Beseitigung, welche dem Verkehr des Zollinlandes mit den überseeischen Ländern dermalen entgegenstehen, und es gewinnt das Reich damit eine wesentlich erweiterte Grundlage zur Entfaltung seiner Kräfte auf vielen und bedeutsamen Gebieten des wirthschaft⸗ lichen Lebens. Die Thatsache, daß trotz des Bestehens der gegenwär⸗ tigen Zolllinie in den Jahren 1877 bis 1879 eine Waarenmenge von durchschnittlich jährlich etwa 17 600 000 Doppelcentnern (12 % der durchschnittlichen Gesammtausfuhr von 147 000 000 Doppelcentner) aus dem freien Verkehr des Zollinlandes nach Hamburg und von dort in wesentlich unvermindertem Umfange weiter ausgeführt worden ist, gewährt ein Bild von der Bedeutung Hamburgs für den Erport Deutschlands. Daß die Einfügung Hamburgs in den wirthschaftlichen Organismus des Reichs diese Bedeutung noch erheblich steigern werde, kann nicht zweifelhaft sein; nicht minder erscheint aber die Annahme berechtigt, daß auch Hamburgs Handel durch ein engeres Band mit dem deutschen Wirthschaftsgebiet eine wesentliche Förderung gewinnen werde. Das große und unmittelbare Interesse, welches das Reich an einer gedeihlichen Fortentwickelung Hamburgs hat, rechtfertigt auch erheb⸗ liche finanzielle Opfer, wenn sie erforderlich sind, um den Hollanschluß unter Modalitäten, wie sie die freie Entfaltung des Hamburger Han⸗ dels bedingt, erfolgen zu lassen. Da zu diesem Zwecke die dauernde Belassung eines ausreichend bemessenen Freihafenbezirks und eine zweckentsprechende Ausstattung desselben als geboten anzusehen ist, so liegt es in der Billigkeit, die allerdings bedeutenden Kosten, welche gerade hierdurch bedingt sind, nicht Hamburg allein tragen zu lassen, sondern die Beihülfe des Reichs zu gewähren. Wenn in der Vorlage bei der Bemessung dieser Subvention die Interessen Hamburgs und der Gesammtheit prinzipiell als gleichwerthig angesehen sind, so entzieht sich dieser Maßstab zwar jeder rechnungsmäßigen Abwägung, da die wirthschaftlichen Vortheile des Zollanschlusses in der Zutunft liegen und erst allmählich in die Erscheinung treten können. Der Bestimmung einer geringen Quote der vom Reich zu tragenden Kosten würde nur die Auffassung zu Grunde liegen können, das das Interesse der Gesammtheit an dem Eintritt Hamburgs in das Zollgebiet dem⸗ jenigen, welches Hamburg an diesem Schritte hat, in WE“ Maße untergeordnet sei, eine Auffassung, deren Berechtigung nicht anzuerkennen ist. Dadurch, daß die Subvention des Reichs mit dem Höchstbetrage von 40 Millionen Mark begrenzt und dem RNeich zugleich eine Mitwirkung bei der Aufstellung des Generalplans nebst Generalkostenanschlag gesichert ist, sind die finanziell erforderlichen Garantien gegen eine übermäßige und sachlich nicht gebotene Inan⸗ spruchnahme von Reichsmitteln gegeben.
Die beantragte Ermächtigung zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel im Wege des Kredits entspricht der Natur der zu be⸗ streitenden Ausgaben, während hierdurch die Einstellung einzelner Jahresraten in den ordentlichen Etat nicht ausgeschlossen wird, so⸗ bald die Finanzlage und die Rücksicht auf die sonstigen, mit etats⸗ mäßigen Mitteln zu befriedigenden Aufgaben des Reichs dem Reichs⸗ kanzler gestatten, von der beantragten Kreditbewilligung nur theils⸗ weis Gebrauch zu machen. .
Verhandelt Berlin, den 25. Mai 1881. im Königlichen Finan rieifteraee een dem Königlich preußischen Finanz⸗Minister Bitter und dem Kaiserlichen Staatssekretär des Reichsschatzamts Scholz, in Ver⸗ tretung des Herrn Reichskanzlers —5ö und den von dem Senate nn. freien und Hansestadt Hamburg bevollmächtigten Herren Kom⸗ missarien: 1 1 9 A — 52 2 2 ) dem Herrn Senator O'Swald und Z“ 9]) dem Herrn Ministerresidenten Dr. Krüger “ andererseits hat unter Vorbehalt der Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers und des Senats der freien und Ferfesgabt Hamburg über die Modalitäten, unter welchen der Anschlu — an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, nachstehende Vereinbarung stattgefunden.
Die freie und Hansestadt Hamburg ist bereit, mit ihrem ganzen Gebiet, jedoch mit Ausschluß des nachstehend näher bezeichneten Be⸗ zirks, dem Reichszollgebiet beizutreten.
Für diesen Bezirk, welcher der Stadt Hamburg als Freihafen dauernd verbleibt, behält der Artikel 34 der Licheversafsung mit der Wirkung seine Gültigkeit, daß die Freihafenberechtigung jenes Bezirks
dieser
Der Reichskanz 8 1 2 8
ohne Hamburgs Zustimmung weder aufgehoben noch eingeschränkt werden kann.
bafen⸗ und Quai⸗Anlagen daselbst nebst einem Theile der dieselben
Der Freihafenbezirk umfaßt die Norderelbe bei Hamburg, die
nden Straßen und Häuserkomplexe und die der Stadt gegen⸗ Hüe fiefenden Stbaßen, einschließlich des Steinwärder. Innerhalb dieses, lediglich von außen zollamtlich zu bewachenden Freihafenbezirks ist die Bewegung der Schiffe und Waaren von jeder Zollkontrole befreit und die unbeschränkte Anlegung von industriellen Großbetrieben gestattet. 8 ie Begrenzung des Freihafenbezirks, welche auf dem anliegenden v Linien bezeichnet ist,) wird im Norden und Osten durch den Bahnhof und den Bahndamm der Venlo⸗Hamburger Eisen⸗ bahn gebildet. Im Süden und Westen soll die Grenze auf den An⸗ trag Hamburgs bis zu der vom Bundesrath behufs des Anschlusses von Altona und der Unterelbe beschlossenen Zollgrenze erstreckt werden. Ebenso soll auf den Antrag Hamburgs die Halbinsel, welche durch den vom Binnenhafen nach dem Oberhafen führenden Fleethzug von der Stadt geschieden ist, bezw. derjenige Theil derselben, welcher hamburgischerseits als dazu nothwendig bezeichnet werden wird, dem Freihafenbezirk einverleibt werden. Die zum Freihafenbezirk gehörenden Komplexe am nördlichen Elbufer sollen zu Wohnungen (mit Aus⸗ nahme der etwa für Lageraufseher, Hafen⸗, Zoll⸗ und Polizeibeamte erforderlichen), sowie für den Detailhandel nicht benutzt werden. Das am südlichen Elbufer belegene, zum Freihafenbezirk gehö⸗ rende Terrain soll, soweit dasselbe Eigenthum der freien und Hanse⸗ stadt Hamburg ist, nicht weiter als es zu Betriebs⸗ und Auffichts⸗ zwecken dringend erforderlich ist, mit Gebäuden bebaut werden, welche zu Wohnungen oder zum Detailhandel bestimmt sind. Die im süd⸗ lichen Freihafenbezirk jetzt vorhandenen Wohnungen und Detailhand⸗ lungen sollen, soweit sie nicht den vorstehend bezeichneten Zwecken dienen, thunlichst beseitigt werden. Auch wird hamburgischerseits auf anderweite, die 1.“ fördernde Einrichtungen thunlichst Be⸗ ht genommen werden. 8. “ 8 dacht Fe⸗ Hafenanlagen zu Curhaven verbleiben, wie bisher, außerhalb linie. “ Pol EEC1““ 8 mit dem erfolgenden Anschluß an ebiet (Nr. 7) aufgehoben. — Jolcge 112 Se Gusgs arbeitenden industriellen Großbetriebe, welche ausländische Stoffe zollfrei verarbeiten wollen, sind für die Zukunft auf den Freihafenbezirk angewiesen. Den zur Zeit W“ denen, im künftigen Zollgebiet belegenen Etablissements dieser Art soll, soweit sie wegen des Umfangs ihrer Baulichkeiten nicht wohl in den Freihafenbezirk verlegt werden können, der Fortbetrieb ihrer Fabrikation und deren Konkurrenzfähigkeit im Auslande in jeder den Verhältnissen nach zulässigen Weise für einen längeren Zeitraum er⸗ öglicht werden. ““ 1 den in Rede stehenden industriellen Betrieben gehören: a. Sprit⸗Rektifikationsanstalten; .““ „mit Hefefabrikation verbundene Kornbrennereien, welche für den Export arbeiten; 8 “ für den Export arbeitende Schmalzraffinerien; — IEEöö „Erportschlächtereien; d künftigen Zollgebiet belegene Schiffswerften; eine zur Zeit vorhandene Dampfsiederei, welche Rohrzucker verarbeitet. 8 1“ Zoll⸗ und Steuerverwaltung im hamburgischen Staatsgebiet — mit Ausnahme der in Holstein belegenen Enklaven und des Zollamts in Curhaven für den die Zollgrenze der Unterelbe passirenden See⸗ und Eehge — wird von hamburgischen Be⸗ örd nd Beamten ausgeübt. 1 eg CC“ Zollpersonal werden für Heine bestimmt zu bemessende Uebergangszeit Ausnahmen von den Bestimmungen über die Anstellung von Militäranwärtern bewilligt werden. 8b Die Kosten der Direktivbehörde hat Hamburg zu tragen. Die für die übrigen Beamten zu vergütenden Pauschsummen sollen, unter billiger Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, entsprechend normirt werden. 8 11 Die vorhandenen Zollgebäude und Revisionsanstalten, sofern sie nicht außer Gebrauch gesetzt werden, gehen unentgeltlich an Hamburg Verwerthung der außer Gebrauch tretenden Zoll⸗ und Re⸗ visionsgebäude, soweit sie nicht durch die Freihafenanlagen zum Ab⸗ bruch gelangen müssen, bleibt weiterer Verständigung vorbehalten. Die Pensionen der etwa außer Dienst tretenden hamburgischen Beamten der bestehenden indirekten Steuerverwaltung übernimmt die Zollsemeisch sdas Zollabfertigungsverfahren in den hamburgischen Zollhäfen und in den Lagerräumen wird ein besonderes Regulativ er⸗ lassen werden, in welchem unter Berücksichtigung der örtlichen Ver⸗ hältnisse (Ebbe, Fluth, Eisgang u. s. w.) soweit als irgend thunlich auf Erleichterung und Vereinfachung der Zollabfertigung Bedacht ge⸗ werden wird. 2 8 nomesnDie zur Ausführung des Vereinszollgesetzes erlassene Regu⸗ lative sollen bezüglich ihrer Anwendung auf Hamburg einer Nevision in der Richtung unterzogen werden, daß dem dortigen Handel und Verkehr nur die im fiskalischen Interesse unabweislich erforderlichen Beschränkungen und Formalitäten auferlegt werden und daß den dort obwaltenden Verhältnissen besondere Rechnung getragen werden soll. Soweit die Bestimmungen des Vereinszollgesetzes der Verwirk⸗ lichung dieser Absicht entgegenstehen, soll die enderung dieser Be⸗ timmungen beantragt werden und wird außerdem zugesagt, daß jeden⸗ fam die der freien und Hansestadt Lübeck, sei es regulativmäßig, sei es im Verwaltungswege ducestandena besonderen Erleichterungen auch f Hamburg Anwendung finden sollen. ; 6) 1Das Deutsche Reich wird zu den Kosten der Bauten, An⸗ lagen, Einrichtungen und Expropriationen, welche durch den Zollan⸗ schluß Hamburgs und die mit demselben verbundene Umgestaltung der .dhretaen Handels⸗ und Verkehrsanlagen veranlaßt werden, einen Beitrag bis zur Maximalsumme von Vierzig Millionen Mark leisten. fs Feststellung der vom Reich zu zahlenden Summe wird der ebee Fef hemmafg mwen Generalplan nebst Generalkostenanschlag aufstellen lassen, und sich über denselben im Allgemeinen mit der Rei verständigen. 1 8 1 eä z ½ Senat und Bürgerschaft bewilligten Kosten⸗ betrage bildet die Hälfte, soweit dieselbe Vierzig Millionen Mark nicht übersteigt, den vom Reiche zu leistenden Beitrag. Dieser Bei⸗ rag wird der hamburgischen Haupt⸗Staatskasse innerhalb 10 Jahren n gleichmäßigen Jahresraten ausgezahlt, deren erste ein Jahr nach erfolgter Mittheilung des vorstehend erwähnten Beschlusses des Senats und der Bürgerschaft fällig wird, und deren folgende auf die edesmalige Mittheilung der hamburgischen Regierung, daß die Arbeiten in der beschlossenen Weise ihren Fortgang nehmen, gezahlt 1 eiehe. 2 Pengt von Hamburg wird die zur Ausführung des An⸗ schlusses Fonerie⸗ 5—2 und Einrichtungen mit thunlichster Bes herstellen lassen. urg * 2 chß 6— Stadt und des Gebiets von Hamburg nach Nr. 1 dieser Dehaharzas v 84 des 8 Oktober 1888 an einem estzustellenden Tage erfolgen. p X 119 u erhebenden Nachsteuer und ihres Er⸗ — sollen die bei dem aüschlac 82 — e Lübeck nen Grundsätze zur Anwendung 2 br. n 2— enn 2 in den deutschen Zollverband 1) Zu Nr. 1 Absatz 4 der Vereinbarung. Man war darüber einverstanden, daß die dem hamburgischen Senat vorbehaltene Erklärung in Vug auf die Begrenzung F Freihafenbezirks spaätestens bis zum Eintritt Hamburgs in den Zoll⸗ verband (Nr. 7 Abs. 2 der Vereinbarung) abzugeben sein wird; n 1 ferner darüber, daß die in das Zollgebiet eintretenden Theile Hamburgs nicht als Grenzbezirk behandelt werden sollen.
*) Eine Karte, auf welcher die Begrensung des projektirten Frei⸗
Von Seiten Hamburgs ist beantragt worden, daß sowohl in Betra der Len dennh der im künftigen Zollgebiet zur Zeit vor⸗ handenen Export⸗Industriebetriebe, als auch hinsichtlich der für das Ab⸗ fertigungsverfahren und für die Privat⸗ und die Kontenläger erforder⸗ lichen Erleichterungen die in früheren Stadien der Verhandlung zur Erörterung gekommenen einzelnen Feststellungen in die endgültige Vereinbarung aufgenommen würden. Die Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten jedoch die Aufnahme dieser Punkte in die Vereinbarung aus dem Grunde ablehnen zu müssen, weil das verfassungsmäßige Recht des Bundesraths, die Bestimmung über diese Details den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen anzupassen, weder überhaupt gebunden, noch auch durch spezialisirte Zusagen beschränkt werden könne. Die bezüglichen Vorschläge, gegen welche im Allgemei⸗ nen prinzipielle Bedenken bei der Reichsregierung und bei dem preußischen Finanz⸗Ministerium bis jetzt nicht erhoben worden wären, sollten damit jedoch keineswegs abgelehnt sein, es solle vielmehr lediglich dem Bundesrathe die zuständige Entschließung über dieselben
ehalten werden. 8 8 8 1 Die hamburgischen Kommissarien erklärtendiesen Bedenken gegenüber von der Aufnahme der zolltechnischen Details in die Vereinbarung zwar absehen zu wollen, gleichwohl aber den Wunsch aussprechen zu müssen, in Bezug auf folgende Punkte, welche für u“ von be⸗ sonderer Wichtigkeit seien und sür die praktische 2 usführbarkeit des ganzen aufgestellten Anschlußprojektes von präjudizieller Bedeutung werden könnten, über die Auffassung der Reichsregierung speziell unter⸗ richtet zu werden. 8 2. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung des Spritexports für die hamburgische Seeschiffahrt und für die ausländischen Handels⸗ beziehungen Hamburgs ist es dringend wünschenswerth, daß. den im künftigen Zollgebiet zur Zeit bestehenden drei „Sprit⸗Rektifikations⸗ anstalten die Rektifikation ausländischen Sprits unter Anrechnung des Rektifikationsverlustes bei der Wiederausfuhr, sowie daß zwei mit Hefenfabrikation verbundenen Kornbrennereien das steuerfreie Arbeiten unter amtlicher Aufsicht für den Export gestattet werde. Die bezeichneten fünf Anstalten können wegen des großen Umfangs ihrer baulichen Anlagen nicht in den Freihafenbezirk verlegt werden und würden bei den L“ Zoll r Steuervorschriften außer
nde sein, ferner im Auslande zu konkurriren. “ 1 b. Für dfe Erhaltung der umfangreichen Exportschlächtereien ist es von wesentlicher Bedeutung, daß der Verkauf von ausländischem Vieh nach dem Auslande auf den im künftigen Zollgebiet belegenen Märkten in Hamburg als Transitverkehr ohne Zollentrichtung ge⸗ schehen könne. ““ scbeß c. Mit Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse in Hamburg und auf die Abhängigkeit des Verkehrs von Fluth und Ebbe ist es zur Vermeidung von Verkehrsstockungen und für die praktische Ausführ⸗ barkeit des aufgestellten ööö unerläßlich, daß die Zoll⸗
in Hamburg befugt werde: . deh gch ni Behg e. . Bewachungsdienst versehende Per⸗ sonal bei starkem Verkehrsandrange durch provisorisch Angestellte zu verstärken, auch die Mitwirkung des auf die Wahrnehmung des Zollinteresses zu beeidigenden kaufmännischen Hülfspersonals bei der Abfertigung auch hoch 1bt Waaren bezüglich der Gewichts⸗ ermittelung eintreten zu lassen; “
die Follabfertigung den Bedürfnissen entsprechend auf den Lagerräumen der Kaufleute vornehmen zu lassen; 8
den Transport der Waaren aus dem Freihafenbezirk nach den Bahnhöfen und nach den Lagerräumen im Zollgebiet zur weiteren Zollbehandlung in Verschlußfahrzeugen ohne besondere Deklaration und Revision eventuell unter Personalbegleitung vornehmen zu
en. * „ „ „ 1 Die Weiterbenutzung wenigstens eines Theiles der im künf⸗ tigen Zollgebiet belegenen Speicher⸗ und Lagerräume als Privatläger ohne amtlichen Mitverschluß und als Kontenläger ist abhängig davon, daß wenigstens die folgenden Erleichterungen in den betreffenden Re⸗ gulativen eintreten:
Aufhebung der fünfjährigen Lagerfrist;
Wegfall der zweiten jährlich vorzunehmenden Lagerrevision;
Verzicht auf die Festhaltung der Identität der Kolli in
Privattransitlägern ohne amtlichen Mitverschluß (§. 14
letzter Absatz des Regulativs für Privatläger);
Zulassung des Veredelungsverkehrs mit kontirten Waaren. Die Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers erklärten hierauf, daß die Reichsregierung den dargelegten Interessen der hambur⸗ gischen Exportindustrie und des hamburgischen Verkehrs bei der weiteren Verhandlung der Ausführungsbestimmungen thunlichste Berücksichtigung angedeihen lassen werde, auch gegen die vor⸗ stehend als erforderlich bezeichneten Erleichterungen und Ausnahmen prinzipielle Bedenken nicht zu erheben habe, und daß der Herr Reichs⸗ kanzler im Allgemeinen keinen Anstand nehmen werde, beim Bundes⸗ rath die Berücksichtigung dieser Wünsche, namentlich auch wegen der unter a. bezeichneten 5 Etablissements, zu befürworten. 16“
3) Zu Nr. 2 Absatz 1 der Vereinbarung. “
Man war darüber einverstanden, daf als längerer Zeitraum im Sinne der Nr. 2 der Vereinbarung zunächst ein solcher von 12 Jahren nach erfolgtem Einschluß in die Zolllinie in Aussicht genommen werden soll. Sn v I
4) Zu Nr. 3 der Vereinbarung.
Man war vartho einverstanden, daß die Zollstellen bei Enten⸗ wärder und Kuhwärder, sowie das Zollamt zu Curhafen für die Ab⸗ fertigung der zu Schiff ankommenden und landwärts weiter beförder⸗ ten Waaren gleichfalls unter die hamburgische Zollverwaltung gestellt
““ 5) Zu Nr. 6 der Vereinbarung.
Man war darüber einverstanden, daß zu den unter Nr. 6 der
Vereinbarung erwähnten 88258 nnd Anlagen für den Zollanschluß
amburgs insbesondere zu rechnen sind: 1 Fxh.
Henebeseer deng eines Wasserwegs von genügender Breite und Tiefe,
um auch zur Ebbezeit fahrbar zu bleiben, behufs Verbindung
der Oberelbe mit der Niederelbe im Zollgebiet durch Ver⸗
breiterung und Austiefung des Oberhafenkanals und des Fleeth⸗
uges vom Oberhafen nach dem Binnenhafen, einschließlich der Erpropriationskosten und einer Quaistraße;
die Ausführung der erforderlichen Zolleinrichtungen; 8
die Erpropriationen und Anlagen, um genügenden Raum für
Verkehr in der Nähe der Zollgrenze und der Zollabfertigungs⸗
stellen zu schaffen; 1
die Uiagestaltnc der Hafenanlagen am rechten Elbufer, einschließ⸗
lich der Herstellung der erforderlichen neuen Quais und Lager⸗
8 (Speicher); 3 8
die Hanses -2 Jc senamlaggn am linken Elbufer zum Ersatz
für die an verschiedenen Stellen in Wegfall kommenden Liege⸗
plätze für Seeschiffe nebst den erforderlichen Eisenbahnanlagen
daselbst, sowie die sonstigen im füdlichen reihafenbezirk vor⸗
zunehmenden Einrichtungen und Expropriat .17 be. nr
die Herstellung neuer Liegeplätze für Elbkähne und sonstige Fluß⸗
.- Zu Nr. 6 Absatz 2 der Vereinbarung. Man war darüber einverstanden, daß die vorgesehene Verständi⸗ gung des hamburgischen Senats mit der Reichsregierung über den Generalplan nebst Generalkostenanschlag sich nur auf eine allgemeine Erörterung der Grundlagen des Generalplans in der Richtung er⸗ strecken werde, ob die ö .n als durch den Zoll⸗ schl s veranlaßt anzusehen 1 b anschesß, Hembunde e Prtfen wird nicht beabsichtigt, vielmehr sollen die Modalitäten der Ausführung Hamburgs eigenem Ermessen überlassen werden. Bundesrath die Aufhebung des gemeinschaftlichen 2 le Nene solchen beschließen sollte, die Verwaltung desselben auf Preußen über. — 1 eende Vereinbarung soll, nachdem sie die im Ein⸗ 1“ Zustimmung erhalten, dem Bundes⸗
Artikel 34 der Reichsverfassung vorgesehenen Antrag an den Bundes⸗ rath richten, nach Maßgabe des nunmehr hergestellten Einverständ nisses den Anschluß Hamburgs an das Zollgebiet zu beschließen.
Es bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten, daß der entsprechende Beschluß des Bundesraths erst in Wirksamkeit treten soll, nachdem
Reichs zu den Kosten des Zollanschlusses bewilligt haben wird. Versmann. W. O’'Swald.
Bitter. Scholz.
n⸗Protokoll. 8 “ Verhandelt Berlin, im Königlichen Finanz⸗ ür den Reichskanzler: 8 . der Königlich preußische Finanz⸗Minister Bitte der Kaiserliche Staatssekretär des Reichsschatzamts Scholz; für den Senat der freien und Hansestadt Hambur:t: der Senator Dr. Versmann,
der Senator O'Swald,
der Minister⸗Resident Dr. Krüger. Ferner anwesend: 1u““
der General⸗Direktor der indirekten
Geheime Rath Hasselbach,
der Geheime Finanz⸗Rath Pochhammer, 1u.u1“
der Sekretär der Deputation für indirekte Steuern Roeloffs Bei den zwischen den unterzeichneten Bevollmächtigten gepflogen Verhandlungen über die Modalitäten, unter welchen der Anschluß Hamburgs an das deutsche Zollgebiet erfolgen soll, sind die na stehenden besonderen Verabredungen getroffen worden:
7) Zu Nr. 7 der Vereinbarung. Bei der Normirung des in Nr. 7 vereinbarten Zeitpunktes des Zollanschlusses von Hamburg ist vorausgesetzt, daß die Genehmigung des Reichstages zu den unter Nr. 6 getroffenen Vereinbarungen, wenn nicht früher, während der Frühjahrssession 1882 herbeigeführt werden wird. Sollte diese Genehmigung erst ein Jahr später erfolgen, so wird der Zeitpunkt des Zollanschlusses — sofern nicht anderweite Verständigung erfolgt — ebenfalls um ein Jahr hinausgeschoben. Bitter. Versmann. Scholz. W. O’'Swald. Krüger. 18
Steuern, irkliche
— Nachdem der Landesdirektor v. Saucken⸗Tarputschen zu Kö⸗ nigsberg i./Pr. und der Abg. Eugen Richter in Berlin die im III. resp. V. Wahlkreise auf sie gefallene Wahl zum Reichstagsabgeord⸗ neten abgelehnt haben, ist von dem Ober⸗Präsidenten von Berlin, Staats⸗Minister Dr. Achenbach, auf Grund des §. 34 des Wahl⸗ reglements vom 28. Mai 1870 ein in beiden Wahlkreisen gemeinsa⸗ mer Termin zur Neuwahl auf Montag, den 28. November d. J., anberaumt worden. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vor⸗ mittags und wird um 6 Uhr Nachmittags geschlossen.
Definitive Stichwahlresultate nach Meldung des Reg.⸗Bez. Marienwerder.
8. Wahlkreis. Deutsch⸗Krone. Abgegeben 10 121 St., davon
für v. Brauchitsch (kons.) 5692, für Friske (Centr.)
4 Stimmen. G Regieemigsbezrt ö. “ . 6. Wahlkreis. raustadt. Abgegeben 9670 St., davon hlapowski ra 5385, für v. Puttkamer (kons.) 4244 St.
Regierungsbezirk Breslau. E“
8. Wahlkreis. Breslau⸗Neumarkt. Abgegeben 16 127 St., da⸗ von für Herzog von Ratibor (deutsche Reichspartei) 8656, für Graf Henckel v. Donnersmarck (Centr.) 7436 St.
Württemberg. 1“
12. Wahlkreis. Crailsheim. Abgegeben 19 548 Stimmen, davon für Mayer (Volkspart.) 11 079 St., für Fürst zu Hohen⸗ lohe⸗Langenburg (deutsche Reichspartei) 8469 Stimmen.
Mecklenburg⸗Schwerin.
3. Wahlkr. Parchim. Im Ganzen abgegeben 14 385 St, davon
für Hermes (Fortschr.) 8852, für Schalburg (kons.) 5533 St. Schaumburg⸗Lippe.
Abgegeben 6245 St., davon für Hamspohn (liberal) 3304,
für v. d. Goltz (kons.) 2926 St.
Statistische Nachrichten.
Der soeben erschienenen amtlichen Statistik der Deut⸗ schen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1880 entnehmen wir folgende Angaben: Das deutsche Reichs⸗Post⸗ und Telegraphengebiet umfaßt 445 102,89 qkm (ausschließlich 4343,81 qkm Waserfche, mit 37 952 520 Einwohnern nach dem vorläufigen Ergebniß der Zählung vom 1. Dezember 1880. Es entfallen hiernach durchschnittlich 85 Einwohner auf ein Quadratkilometer. Es betrug die Gesammtzahl; der Postanstalten 7540 gegen 7308 im Jahre 1879, der Reichs⸗ Telegraphenanstalten 5659 gegen 5114, der Verkaufestellen für Post⸗ werthzeichen 7704 gegen 7291, der Postbriefkasten 47 602 gegen 45 392, der reichseigenen Post⸗ und Telegraphengrundstücke 357 gegen 345, der Beamten, Unterbeamten, Posthalter und Postillone 63 413 gegen 62 431, der durch die Post beförderten Sendungen 1 349 802 084 gegen 1 279 770 203, der beförderten Telegramme 14 412 598 gegen 12,978 238, der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Geld⸗ u. s. w. Sendungen 14 110, 786 939 ℳ gegen 13 151 574 959 ℳ, das Gesammtgewicht der durch die Post beförderten Päckereien 265 784 020 kg gegen 251 801 560 kg. Es beliefen sich die Gesammteinnahmen auf 136 647 195 ℳ im Etatsjahre 1880/81 gegen 131 528 804 ℳ im Etatsjahre 1879/80, die Gesammtausgaben (einschließlich der ein⸗ maligen Ausgaben von 2 337 868 ℳ im Jahre 1880/81 und von 2052 485 ℳ im Jahre 1879/80) auf 120 237 476 ℳ gegen 116 078 597 ℳ, der Ueberschuß betrug hiernach 16 409 719 ℳ gegen 15 450 207 ℳ — Von den Postanstalten kam je eine im Jahre 1880 auf 59,0 km auf 5034 Einwohner, im Jahre 1879 auf 60,8 km und auf 4903 Einw. Die Zahl der Orte mit Postanstalten betrug 7024, davon an Eisenbahnen belegen 2791. Zur Postbeför⸗ derung wurden benutzt: im Laufe des Jahres. 1880: ;; Dampf⸗ und Segelschiffsverbindungen gegen 52 im Jahre 1879 Die Länge der Poststrecke auf Wasserstraßen innerhalb des Reichs⸗Post⸗ gebiets betrug 2125 km gegen 1855 km, die Gesammtzahl der von den Posten zurückgelegten Kilometer 139 580 898 gegen 135 220 403, die Gesammtzahl der mit den Posten beforderten Per⸗ onen 2 544 016 gegen 2 730 333. Die Gesammtstückzahl der Brief⸗ betrug 862 871 830 gegen 808 854 970, also mehr 6,7 %. die Zahl der beförderten Zeitungsnummern 348 973 287 gegen 342 961 040, die der 2geöellägen Zeitungsbeilagen 18 417 021
gegen 16 150 921. — ie Länge der Telegraphenlinien war rot. 9 960 gegen 55 952 km und zwar der oberirdischen 54 675 gegen 52 242 km, der unterirdischen Linien 5243 gegen 3668 km, der unter⸗ seeischen Kabel 42 gegen 42 km. Die ehrung der Reichs⸗ Telegraphenlinien gegen das Vorjahr beträgt 4018 km oder 7,2 %, die Länge der Dra Nrnien 213 327 gegen 196 353 km, Vermehrung eegen das Vorjahr 16 974 km oder 8,6 %. In der Zahl der
eichs⸗Tel verzenanflchen ürnd mit enthaiten: — 1126 gegen legraphenämter in Berlin, welche mit Rohrpost⸗ einrichtung versehen sind, 23. Von der Gesammtzahl der Telegraphen⸗ anstalten entfällt eine auf 52,5 akm und auf 4478 Ehzmrcenr Heer 52,6 qkm und 4562 Einwohner. Das Gesammtpersonal bei der
hafengebiets mit rother Farbe eingetragen ist, ist dem Bureau des Reichstags zugestellt worden.
h vorgelegt werden. . een E. en eeen ertheilt ist, wird der Senat den im
igen (nicht mit Postanstalten vereinigten) Telegraphenämtern leltesdige gic -1 gegen 2774. Die Gesammtzahl der im
der Reichstag den unter Nr. 6 verabredeten Beitrag des Deutschen n. 8