1881 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Nov 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Heinrich Rottok am Gymnasium

u Rendsburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden. Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Schwarz⸗ lose an der Realschule zu Görlitz zum Oberlehrer ist ge⸗ ö1AAAA“ 86

Ministerium des Innern.

4 Dem Landrath Schreiber ist das Landrathsamt im Kreise Hadersleben übertragen worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Genossenschaftsbuchdruckerei Zürich⸗Hottingen gedruckte und „Berlin, den 22. November 1881“ datirte Flug⸗ blatt mit der Ueberschrift: „Wähler des V. Reichstags⸗ wahlkreises“ und der Unterschrift: „Einige Arbeiter und Kleinbürger im Namen Vieler“, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist.

Berlin, den 28. November 1881.

Der Königliche Polizei⸗Präsident. von Madai.

11414A4“*“

Für die nächstjährige Heeres⸗Ersatzaushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1860 bis zum 31. Dezember 1862 geboren sind, und sich hierselbst aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile dergleichen Bescheinigungen nunmehr zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufstellung der Rekru⸗ tirungs⸗Stammrolle wird in der ersten Hälfte des Monats Januar k. Is. bekannt gemacht werden. .“

Berlin, den 23. November 1881. 1

Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. November. Se. Majestät

er Kaiser und König empfingen gestern den Kaiserlich

russischen Flügel⸗Adjutanten Fürsten Dolgorouki, der sich vor seiner Abreise nach St. Petersburg verabschiedete, und hörten demnächst den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten Bismarck. Heute empfingen Se. Majestät den General von Locqueng⸗

hien, Commandeur der 30. Kavallerie⸗Brigade, und nahmen

de Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen. Hierauf unternahmen Se. Majestät die erste Ausfahrt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag militärische Meldungen entgegen.

Um 2 Uhr besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften das Kunstgewerbe⸗ museum.

Gestern wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz am Vormittage dem Gottesdienst im Dom bei.

Um 12 Uhr ertheilte Höchstderselbe dem Kaiserlichen Ge⸗ sandten Grafen zu Solms⸗Sonnewalde Audienz.

Um 12 ½ Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin das Präsidium des Reichstages.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz ertheilte darauf dem Regierungs⸗Präsidenten Wegner aus Stettin Audienz.

Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.

JIn der heutigen (4.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Bitter und von Boetticher sowie zahlreiche andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissare

desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow den

Eingang einer Denkschrift, betreffend die Ausführung der Münz⸗ 3 Fsehgebung, mit. Hierauf wurde die erste Berathung des

ntwurfs eines Gesetzes, betr. den Beitrag des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet, eröffnet. Der Abg. Dr. Hänel gab zu, daß der Standpunkt: der Eintritt Hamburgs in das Zoll⸗ gebiet stelle sich lediglich als eine Maßregel der Ausführung eines bestimmten assungsartikels dar und bedürfe der Zustimmung aller gesetzgebenden Faktoren nicht, durch⸗ aus gerechtfertigt werden könne. Was den vorliegenden Entwurf betreffe, so handle es sich demnach nur um zwei tech⸗ nische Fragen: Sei die hier vorgeschlagene Art der Aus⸗ führung die zweckmäßigste? Entspreche die Aufopferung an

tionalvermögen den ideellen und materiellen Vortheilen, welche der Eintritt in Aussicht stelle? 5 den Ver⸗ handlungen der hamburgischen Behörden sei nun fast durchgängig die Ansicht vorherrschend gewesen, daß die Freihafenstellung Hamburgs und Bremens Interessen Deutschlands nicht nur nicht schade, sondern sie im Gegen⸗ theile begünstige; man habe sich nur unter dem Drucke der Verhältnisse mit dem Zollanschlusse einverstanden erklärt, und selbst ein prinzipieller Anhänger des letzteren, Hr. Wolffson, habe die Frage, ob die kommerzielle Bedeutung Ham⸗ burgs und Deutschlands burch diese Maßregel gehoben werde, verneinen müssen. Daß der Entwurf einer gründlichen Vorberathung in einer Kommission werde unterliegen müssen, darüber herrsche wohl keine Meinungsverschiedenheit; denn der Vorlage im Hinblick auf die dort geltend gemachten Motive zuzustimmen, heiße einfach eine Gewissenlosig⸗ keit begehen. Wenn man die Motive erwäge, so glaub

man Vertheidiger der Freihafenstellung zu hören. Es werde darin u. A. auf die Bedeutung eines großen Exports Hamburgs für Deutschland hingewiesen: werde aber dieser Ex⸗ port nicht gerade durch die Freihafenstellung gehoben? Er verkenne nicht, daß die Einverleibung gewisse Vortheile im Gefolge habe, namentlich für den Transitverkehr des Inlandes; dem ständen aber nicht zu unter⸗ schätzende Nachtheile entgegen. Die Einbeziehung würde jene Industrieen schwer schädigen, welche im Hinblick auf die exceptionelle Stellung Hamburgs in dessen Umgebung empor⸗ geblüht seien. In dieser Beziehung entspreche jene Maßregel also keineswegs dem Grundsatze des Schutzes der Schwachen gegenüber den Starken. Wenn es sich hier um den Abkauf eines. Reservatrechtes handelte, würde er keinen Augenblick über die Bewilligung der geforderten Gelder im Zweifel sein; hier solle aber ein künst⸗ liches Präparat geschaffen werden, das man mit den 40 Mil⸗ lionen erst lebensfähig machen wolle, und das widerstrebe ihm; einer Staatssubvention könne er schon um des Prinzips willen nicht zustimmen. Er billige es, daß über die Beschränkung der Freihafenstellung kein Staatsvertrag mit Hamburg geschlossen, den nur der Kaiser zu schließen in der Lage sei; es liege nur ein vom Reichskanzler geschlossenes Abkommen vor, durch das nur dieser verpflichtet werde. Darum habe auch die in den Vertrag aufgenommene Klausel, nach welcher der Art. 34 auch auf das nunmehrige Freihafengebiet Anwendung finden solle, Dritten gegenüber absolut keinen bindenden Charakter, abgesehen davon, daß diese Interpretation des Artikels überaus gewagt sei. Dazu komme noch die weitere Streitfrage, ob die diesem Entwurf zu Grunde liegende Voraussetzung der Ver⸗ legung der Zollgrenze auf die Unterelbe durch einfache bundes⸗ räthliche Anordnung erledigt werden könne, oder ob nicht vielmehr, wie dies die Ansicht der Liberalen, ein Gesetz erforderlich sei. Diese Zweifelsfragen werfe er nur im Interesse einer durchaus sachlichen, unparteiischen Prüfung der Vorlage auf, deren Verweisung an eine Kom⸗ mission er beantrage.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode sprach sich dahin aus, daß Deutschland zum Zweck der Förderung seiner kommerziellen Bedeutung Alles beseitigen müsse, was seiner Entwickelung nach dieser Richtung hin hindernd im Wege sei; zu diesen Hindernissen gehörten vor Allem die lästigen Schranken, die den Verkehr auf der Elbe auf eine Länge von 12 Meilen hemmten. Aber auch die inländische Produktion werde durch die Einbeziehung gehoben; denn 460 000 Menschen, die bis jetzt vom Zollgebiet ausgeschlossen seien, würden nunmehr zu Konsumenten inländischer Produkte werden. Die Motive für die Bewilligung der 40 Millionen erschienen auchihm ungenügend; er hoffe, daß in der Kommission Seitens des Bundesraths in dieser Beziehung genauere Spezialisirungen würden gegeben werden. Eines Eingehens auf die vom Vorredner angeregten Kontro⸗ versen bedürfe es nicht, da die Bewilligung der geforderten Summe auch die Genehmigung der Verträge in sich schließe. Verfolge man die Geschichte dieser Hamburger Frage, so müsse er konstatiren, daß die Fortschrittspartei in allen ihren diesbezüglichen Bestrebungen ein glänzendes Fiasko gemacht habe: sie habe noch agitirt, als der Vertrag schon vorgelegen, und habe damit die Rolle eines Sachwal⸗ ters, der keine Klienten, eines Volksmannes, der kein Volk hinter sich habe, übernommen. Redner sprach zum Schlusse die Hoffnung aus, daß eine Verständigung über die Vorlage werde herbeigeführt werden.

Der Abg. Dr. Barth führte aus, daß die deutsche Industrie keinesweges auf die Anlage von Exportlägern angewiesen sei, die ganz überflüssig, dabei sehr kostspielig seien und nur die Kon⸗ kurrenzfähigkeit erschwerten. Von den großen Exporthäusern seien deshalb auch keine Klagen gegen die Freihafenstellung Hamburgs laut geworden. Das Interesse des Exports, das sich in den Motiven als das vorherrschende darstelle, spreche demnach gegen die Beschränkung des Freihafengebiets. Die Einwilligung Hamburgs sei auch nur unter dem Einfluß der augenblick⸗ lichen Konstellation erfolgt. Den Charakter einer Sub⸗ vention könne er der hier geforderten Summe nicht vindiziren; es handle sich vielmehr um eine Entschädigung Hamburgs für Aufgabe seines Privilegs. Mit der kommissa⸗ rischen Behandlung der Vorlage sei er einverstanden; die Kommission werde namentlich festzustellen haben, warum nicht zugleich ein ähnlicher Vertrag mit Bremen geschlossen sei. Bei Schluß des Blattes ergriff der Bevollmächtigte zum Bun⸗ desrath, Staats⸗Minister Bitter das Wort.

Bekanntlich ist in den Niederlanden der Schutz der Handels⸗ und Fabrikmarken durch Gesetz vom 25. Mai v. J., welches mit dem 1. Januar d. J. in Geltung trat, neu geregelt worden. Der Schutz dieses Gesetzes kommt auch den deutschen Gewerbetreibenden zu Gute. Im Art. 14 enthält das Gesetz eine Bestimmung, welche mit dem Ende dieses Fegee⸗ ihre Wirksamkeit verliert, bis dahin aber für die Besitzer älterer Waarenzeichen nicht ohne Bedeutung ist. Die Besitzer älterer Zeichen können nämlich bis zum Ende dieses Jahres beantragen, daß alle Waarenzeichen, welche eine betrügerische Nachahmung ihrer Zeichen darstellen, auch wenn sie früher als die letzteren angemeldet sind, von der Eintragung ausgeschlossen oder, salls schon eingetragen, wieder gelöscht werden. Vorausgesetzt ist dabei, daß die Antragsteller ihre eigenen Zeichen vorschriftsmäßig angemeldet haben.

9 Von Seiten ausländischer Behörden werden die Be⸗ amten der Staatsanwaltschaft oder die Polizeibehörden zu⸗ weilen um vorläufige Festnahme flüchtiger Per⸗ sonen ersucht, deren Auslieferung demnächst auf diplo⸗ matischem Wege beantragt werden soll. In einzelnen Fällen, wo diesen Ersuchen Folge gegeben worden, ist es unterblieben, der Centralinstanz eine bezügliche Mittheilung zu machen, wo⸗ durch dann Unzuträglichkeiten entstanden sind. Im Einver⸗ ständniß mit den Ministern der Auswärtigen Angelegenheiten und des Innern hat der Justiz⸗Minister deshalb die Beamten der Staatsanwaltschaft durch eine allgemeine Verfügung vom 17. d. M. angewiesen, in allen Fällen, in welchen derartigen Gesuchen unter ihrer Betheiligung entsprochen wird, von der erfolgten Festnahme unverzüglich dem Justiz⸗Minister Anzeige u erstatten. Die Polizeibehörden sind von dem Minister des

unern mit einer entsprechenden Anweisung versehen worden.

In Bezug auf das Retentionsrecht des Ver⸗ miethers einer Wohnung wegen der bereits fälligen und der noch nicht fälligen Miethe bis zum Ablauf der Miethskontrakts⸗ zeit hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 20. September d. J. konstant mit seiner —9 Rechtsprechung ausgesprochen, daß das durch §. 395 Theil I. Tit. 21 des Preußischen Allgemeinen Landrechts dem Ver⸗ miether wegen seines Zinses und anderer Forderungen einge⸗

8 E1““

8—8

räumte Pfandrecht an den in das Miethslokal eingebrachten Sachen des Miethers von dem Momente der Illation bis zur Beendi⸗ gung des Miethskontrakts dauert; daß der Vermiether dasselbe wäh⸗ rend dieser ganzen Zeit und bei Endigung des Miethsverhält

nisses wegen seiner derartigen fälligen und nicht fälligen Forderungen, wegen der letzteren aber selbstredend nur durch Retention gelteny machen darf, und daß der Ver⸗

miether in diesem seinem Rechte geschützt werden müsse,

„weil es sonst der Miether an der Hand hätte, durch einen vorzeitigen, ohne Bezahlung des Zinses für die noch ausstehende vertragsmäßige, bezw. gesetzliche Miethszeit vorgenommenen Auszug aus der Miethswohnung unter Mitnahme der Sachen das Pfand⸗ bezw. Retentionsrecht des Vermiethers illusorisch zu machen.“

„— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator de freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Versmann ist in Berlin wieder angekommen.

Coblenz, 27. November. Ihre Majestät die Kai serin und Königin hat Sich bei der am Sonnabend, den 26. d. M., stattgehabten Leichenfeier für den in Bonn verstor⸗ benen Geheimen Medizinal⸗Rath Prof. Dr. Wilhelm Busch durch den dienstthuenden Königlichen Kammerherrn, Grafen Matuschka⸗Greiffenklau vertreten, der leidtragenden Fa⸗ milie, wie auch den Universitätsbehörden, Ihr Beileid aussprechen und auf den Sarg einen Kranz niederlegen lassen. Ihre Majestät, Allerhöchstwelche der hülfsbereiten Thätigkeit des verstorbenen berühmten Chirurgen zum Wohle der leiden⸗ den Menschheit stets bewundernde Anerkennung gezollt hat, hatte kürzlich, im Verlaufe Ihrer schweren E krankung seine meisterhafte Behandlung und hingebende ärztliche Pflege per⸗ sönlich dankbar empfunden. Durch das überraschende Hin⸗ scheiden desselben ist Ihre Majestät die Kaiserin und Königin daher auf das Schmerzlichste berührt worden und nimmt 1““ den aufrichtigsten Antheil an diesem großen

erlust.

Baden. Baden⸗Baden, 28. November. (W. T. B. Der Großherzog hat am Sonnabend zum ersten Male das Bett verlassen und sich im Rollstuhle nach dem Gartensalon begeben, wo ihn seine Tochter, die Kronprinzessin von Schweden, zum ersten Male begrüßte.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 26. Novembe (W. T. B.) Wie die „Elsaß⸗Lothringische Zeitung“ vernimm ist nach dem Vorgange der preußischen Regierung auch für Elsaß⸗Lothringen die Verbreitung der Kaiserlichen Bot⸗ schaft an den Reichstag mittelst öffentlichen Aushanges für alle Gemeinden des Landes angeordnet worden.

8 6 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. November. Der Kaiser und die Kaiserin bleiben, wie die „Polit. Corr.“ mittheilt, bis zur zweiten Hälfte des Monats Dezember in Gödöllö und begeben sich sodann nach Wien, um nach den bisherigen Dispositionen im Februar wieder auf zwei oder drei Wochen nach Pest zu kom men.

Der Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses nahm gestern folgende Resolution an: „Die Regierung wird auf⸗ gefordert, zur thunlichsten Einf chränkung des Vaga⸗ bundenwesens erstens ihre Organe zum strengsten und energischesten Vorgehen gegen arbeitsscheue Personen und Landstreicher auf Grud der bestehenden Gesetze und Vor⸗ schriften anzuweisen; zweitens die autonomen Organe zu gleicher Thätigkeit in ihrem Wirkungskreise zu veranlassen und sich mit denselben behufs erfolgreichen Zusammenwirkens ins Ein⸗ vernehmen zu setzen; drittens, falls die bestehenden Gesetze, insbesondere das Gesetz vom 10. Mai 1873, sich zur Errei⸗ chung des angestrebten Zweckes als ungenügend erweisen soll⸗ ten, einen geeigneten Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringen.

26. November. Die erste Lesung der Regierungs⸗ vorlage über die Einführung der Postsparkassen in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses leitete der Handelsminister Freiherr von Pino mit einer Rede ein, welche nach der „Wien. Abdpst.“ folgendermaßen lautete:

Ich halte mich für verpflichtet, den Gesetzentwurf über die Post⸗ sparkassen Ihrer ernsten Aufmerksamkeit und geneigten Würdigun mit einigen Worten zu empfehlen. Wenn ich auch voraussetzen darf, daß Sie, meine Herren, mit den Erfolgen dieser Institution in anderen Ländern im Allgemeinen vertraut sind, so glaube ich doch, einige Daten der letzten Jahre in dieser Beziehung mittheilen zu sollen. In England wurden nach 20 jährigem Bestande der Pest⸗ sparkassen von 2 184 972 Einlegern über 33 Millionen Livres in die Postsparkassen eingelegt, was circa 398 Millionen unserer Währung beträgt. In 12 betrug die Zahl der Einleger nach 10 jährigem Bestande 176 Personen, die Höhe der Einlagen 108 Millionen franeh oder circa 50 Millionen Gulden. In Italien hatten nach ünfjährigem Bestande 384 000 Personen mit einem Einlagekapital von 59 Millionen Lire gleich circa 27 Millionen Gulden die Post⸗ sparkassen benutzt. Alle diese Summen wurden erspart beim unge⸗ schmälerten Fortbestande der Privatsparkassen, ja sogar bei Steige⸗ rung derselben an Kapitalseinlagen und in manchen Ländern an Zahl. Es darf wohl behauptet werden, daß diese Summen, welche ganz ewiß einen bedeutenden Zuwachs an Nationalwohlstand in senen Ländern repräsentiren, entweder gar nicht oder nur zum geringsten Theile erspart worden wären, wenn der Be⸗ völkerung das so bequeme Mittel der Postsparkassen e⸗ fehlt hätte. Wenn aber auch diese Beispiele und diese schönen Er⸗ folge nicht zu Gebote gestanden hätten, so würde ich mich doch für verpflichtet erachtet haben, die Einführung dieser Institution Ihnen, meine Herren, dringend ans Her u legen, da von der tiefinnersten Ueberzeugung bin, daß die Sache der Postsparkassen nicht nur eine volkswirthschaftlich ge⸗ sunde, sondern auch eine in hohem Grade humane ist. n Oester⸗ reich stehen der Bevölkerung gegenwärtig 324 Spareinlagestellen zur Verfügung, nämlich Priwatsper assen. Wie g diese vertheilt? Auf weiten Terrilorien findet man kaum eine, auf anderen sind sie schein⸗ bar dicht gesäet, aber immer noch nicht hinreichend für das Bedürf⸗ niß. Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen einige Beispiele mittheile. In Ober⸗Oesterreich kommt eine Sparkasse auf ciren 6,6 Quadrat⸗ meilen und 23 000 Einwohner, in Steiermark eine Spar⸗ kasse auf 8,7 Quadratmeilen und nahezu 26 000 Einwoh⸗ ner, in Böhmen eine auf 11,2 Quadratmeilen mit 66 000 Einwohnern, in Kärnten eine auf 26 Quadratmeilen und 49 000 Einwohner, im Küstenlande eine auf 72 Quadratmeilen und 325 000 Einwohner, in Galizien eine auf 89 Quadratmeilen mit 371 000 Einwohnern, in der Bukowina eine auf 186 Quadratmeilen und 569 (00 Einwohner. In den anderen Ländern schwanken die Ziffern zwischen 6 und 181 Quadratmeilen und 37 000 und 481 000 Ein⸗ wohnern. Welche ungleiche und e Vertheilung! Man könnte zwar einwenden, dort, wo Sparsinn und Intelligenz vorhanden sind, dort werden ja ohnehin Sparkassen entstehen, dort, wo solche nicht entstehen, ist eben das Bedürfniß dafür nicht vorhanden. „Erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß dem alle Erfahrungen wenigstens auf diesem Gebiete 22ö222 Im Volke ist der Sparsinn überall

88Z“ 1““

vorhanden; das Volk ist im Allgemeinen sparsam, denn es ist be⸗ triebsam, aber es fehlt ihm vielfältig an Gelegenheit, diesen Spar⸗ sinn zu bethätigen. Diese Gelegenheit soll ihm geboten werden und ich glaube, man soll nicht zuwarten, bis sich in irgend einem Orte alle jene Bedingungen zufällig zusammenfinden, welche der Errichtung einer Sparkasse günstig sind. Der Sparsinn im Volke muß also nach meiner Ansicht geweckt, er muß gefördert werden, und eines der besten Mittel hierzu bieten die Postsparkassen. Aller⸗ dings werden die Postsparkassen eine Konkurrenz hervorrufen, aber eine Konkurrenz im edelsten und nützlichsten Sinne des Wortes, die Konkurrenz im Sparen. Wenn Sie, meine Herren, den 324 Spar⸗ einlagestellen, die gegenwärtig in Oesterreich bestehen, mit einem Schlage 3993 Spareinlagestellen hinzufügen, so werden Sie dem Spartriebe des Volkes einen so mächtigen Impuls geben, daß der Erfolg die Erwartungen ohne Zweifel weit übersteigen wird und muß. Ich habe von 3993 Spareinlagestellen gesprochen, und ich habe Ihnen damit die Zahl unserer Postämter genannt. Unsere Postämter sind alle ohne Unterschied und ohneweiters befähigt, die Agenden der Postsparkassen zu führen. Sie führen ja jetzt schon das Postnachnahme⸗und das Postanweisungsgeschäft, sie besorgen sämmtliche Geld⸗ und Werth⸗ sendungen, Geschäfte, die im Jahre 1880 einen Umsatz von über 5 000 000 000 Fl. in Oesterreich repräsentirten Die Geringfügigkeit der Einbußen, welche der Staat bei dieser kolossalen Summe, für die er ja unbedingt haftbar ist, erleidet, ist ein vorzügliches Zeugniß für die Verläßlichkeit unserer Postbediensteten. Der Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, ist das Resultat der eingehendsten Erhebungen und Studien, er ist gegründet auf die verbürgten Erfahrungen in anderen Kulturländern und ist gewissenhaft unseren Verhältnissen ange⸗ paßt. Ich enthalte mich, schon jetzt auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes einzugehen, glaube aber, wohl der Ueberzeugung Aus⸗ druck geben zu dürfen, daß derselbe den Vergleich mit ähnlichen Ent⸗ würfen nicht zu scheuen hat, und ich will nur der Hoffnung Aus⸗ druck geben, daß Sie, meine Herren, diesen Gesetzentwurf annehmen und daß wir in Oesterreich bald der wohlthätigen Einrichtung der Postsparkassen theilhaftig werden. (Lebhafter Beifall rechts.)

Niederlande. Haag, 26. November. (W. T. B.) Der niederländische Gesandte in Lissabon, Mazel, ist zum außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in St. Petersburg ernannt worden.

Großbritannien und Irland. London, 27. November. (W. T. B.) Der Staatssekretär für Indien, Marquis of Hartington, hielt gestern in Blackbourne eine Rede, in welcher er auf die Nothwendigkeit hinwies, daß nicht eine Macht, sondern das gesammte Europa auf die Aus⸗ führung sämmtlicher Bestimmungen des Berliner Ver⸗ trages dringe. Bezüglich der gegenwärtigen Lage der Dinge in Irland sagte der Redner: dieselbe habe große Beunruhi⸗ gung und eine arge Enttäuschung hervorgerufen. Es werde nöthig sein, die Frage einer Kompensation für die Grund⸗ besitzer in Erwägung zu ziehen. Die Regierung werde nicht aufhören, mit Festigkeit, gleichzeitig aber auch mit unerschöpf⸗ licher Geduld vorzugehen.

28. November. (W. T. B.) Die „Times“ bespricht die zwischen der Türkei und Rußland in Konstantinopel geführten Verhandlungen und äußert sich dahin, daß die russischen Vorschläge, welche mit der vertragsmäßigen Verpflich⸗ tung Rußlands, für die Kriegsentschädigung weder eine Ge⸗ bietsannexion, noch auch eine Priorität vor den bestehenden sinanziellen Verbindlichkeiten der Pforte in Anspruch zu neh⸗ men, im Widerspruch ständen, Gegenstände seien, welche eine Einmischung Europas erheischten und nicht durch private Unterhandlungen in Konstantinopel erledigt werden könnten.

Frankreich. Paris, 25. November. (Fr. Corr.) Graf Duchatel, der Botschafter am Wiener Hofe, hat sich gestern wieder auf seinen Posten begehen.

Der General Saussier telegraphirt dem Kriegs⸗Minister über Tebessa:

Heute, 20. November, sind wir in Gafsa eingerückt. Unser Marsch nach dieser Stadt hat das erwartete Resultat gehabt: die Feoischi und die Madjeurs sahen sich von den Hammamas, die sie

eim Aufstande erhielten, abgeschnitten und sind soeben in mein Lager gekommen, um mich um Aman zu bitten.

Eine etwas verspätete Depesche des Generals Déle⸗ becque an den Kriegs⸗Minister, datirt Oglat⸗Feidja, 15. November, besagt:

Das Gebirge wird aufs Neue von unseren Truppen durchstreift. Die Uled⸗Abdallah und eine Fraktion der Amur bitten um Aman; als erste Bedingung verlange ich von ihnen, daß sie von den Bergen herabkommen und in dem Tyutthale Lager nehmen. Die Stämme scheinen zu begreifen, daß wir diesmal uns nicht versagen würden, dauernd in der Gegend zu bleiben, statt nur einmal durchzumarschiren. Ich werde, so lange es nur nöthig ist, die Brigaden Louis und Colonien in Tumassa und Oglat⸗Feidja zurücklassen; fliegende Kolonnen werden den Feind überall, wo sie ihn antreffen können, verfolgen, und ich selbst werde mich auf die Moghar werfen, von denen ich nur noch durch einige Kilometer getrennt bin. 5

Der General Javy telegraphirt dem Kriegs⸗Minister aus Tunis, 23. November:

Mit dem von den Uled⸗Ayar versuchten Widerstande geht es zu Ende. Sie sind von den Kolonnen d'Aubignv, Philibert und Laroque eingeschlossen und zerstreut worden. Die strengsten Befehle sind er⸗ theilt, daß dieser Stamm nach Gebühr gezüchtigt werde. Alles in Allem nehmen die Operationen zur Pazifizirung der Regentschaft ohne Hegegel und ohne auf ernstlichen Widerstand zu stoßen, ihren Fortgang. 1 —— 26 November. (W. T. B.) Der ehemalige Präsekt Tirman ist zum Civilgouverneur von Algier ernannt worden. General Saussier bleibt im Besitze der militä⸗ rischen Gewalt. Die Unterzeichnung des französisch⸗ niederländischen Handelsvertrags hat heute Vor⸗ mittag stattgefunden. 1

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer verlas der Präsident Brisson ein Dekret, durch welches der Gesetzentwurf, betreffend die Untersuchung des nach Frankreich importirten gesalzenen Fleisches, zurückgezogen wird.

Nachrichten aus Kreider erwähnen eines Gerüchts, wo⸗ nach Bou Amema sich zwischen Chella und Arba befinde, um den treu gebliebenen Stamm der Harrar heimzusuchen oder das französische Lager bei Medjeria anzugreisen. Irgend welche bestimmte Nachricht liegt daruͤber aber nicht vor.

27. November. (W. T. B.) Wie die „Agence 96*6 ½— erfährt, wird die Regierung im Monat Januar einen Gesetzentwurf, betreffend die Revision der Ver⸗ fassung, und darauf einen Entwurf, betreffend die Reform der Gerichte, vorlegen. Mit einer Vorlage, betreffend den Ankauf von Eisenbahnen, hat sich die Regierung noch nicht beschäftigt. Den Vorarbeiten für einen bezüglichen Ge⸗ setzentwurf würden Unterhandlungen mit den großen Eisen⸗ bahngesellschaften vorangehen.

Türkei. Konstantinopel, 27. November. (W. T. B.) Der geiechsce Gesandte Conduriotis hat gegen die Schließung der griechischen Postanstalten protestirt und an die Botschafter der euro acscen Mächte appellirt. Letztere haben heute bei dem Mni ter des Auswärtigen,

Assym Pascha, Schritte gethan und ihm maßvolle Haltung an⸗ empfohlen.

27. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der türkisch⸗russischen Finanzkommission überreich⸗ ten die türkischen Delegirten ein Verzeichniß der Einkünfte, welche nach ihrer Ansicht entweder noch unbelastet sind oder von der darauf lastenden Spezialhypothek befreit werden kön⸗ nen. Diese Einkünfte sind nach dem Verlangen der russischen Delegirten lokalisirt und werden die Letzteren diese Kombina⸗ tion prüfen. Rücksichtlich der Erhebung dieser Einkünfte be⸗ stehen die Vertreter Rußlands nicht darauf, daß eine spezielle russische Bank mit derselben betraut werde. Die Erhebung soll entweder vermittelst zweier Banken, nämlich einer tür⸗ kischen und einer russischen, oder durch einen subalternen russischen Agenten bewerkstelligt werden.

Rumänien. Bukarest, 27. November. (W. T. B.) Der König hat heute die Kammern mit einer Thron⸗ rede eröffnet. In derselben drückt der König seine hohe Befriedigung aus, daß er zum ersten Male die Session des gesetzgebenden Körpers des Königreichs Rumänien eröffnen könne, welches sympathisch von allen Mächten anerkannt wor⸗ den, mit denen es durch die freundschaftlichsten Beziehungen verbunden sei. Die äußeren Verhältnisse berechtigten zu der Hoffnung auf eine Aera der Ruhe und des Friedens. Dieser Moment sei günstig, um mit der Vervollständigung und der Verbesserung der Gesetzgebung sich zu befassen und ganz beson⸗ ders den ökonomischen Interessen Rumäniens die der Produk⸗ tion und dem Naturreichthum des Landes entsprechenden Ent⸗ wickelung zu geben. Die Thronrede zählt das bisher Ge⸗ schehene, sowie dasjenige auf, was noch zu thun erübrige, um die Entwickelung zu sördern. Dieselbe kündigt u. A. die Er⸗ richtung eines speziellen Ministeriums für Ackerbau, Industrie und Handel an, welche Zweige bisher dem Arbeits⸗Ministerium zugewiesen waren. Bezüglich der Donaufrage sagt die Thronrede: „Die Nothywendigkeit, fremde Handelsschiffe und die Flagge aller Nationen baldmöglichst in unsere Häfen zu ziehen, wird um so lebhafter empfunden, als unser Handel oft beim Export über die Landgrenzen verschiedenen Hinder⸗ nissen begegnete und derselbe seit einiger Zeit unter dem Vor⸗ geben einer Viehseuche sogar Gefahr läuft, daß ihm diese Grenzen für die Viehausfuhr vollständig geschlossen werden. Unsere vitalen Interessen gebietet demnach darüber zu wachen, daß wir wenigstens auf der Donau nicht unter Bedingungen zu leiden haben, die geeignet wären, unsere Entwickelung zu hemmen und die die freie Schiffahrt für uns zu einem illu⸗ sorischen Rechte machten. Die Geschicke Rumäniens waren stets und bleiben eng verbunden mit der Donaufreiheit. Die Rumänen erwiesen sich auch stets dankbar gegen Jene, welche zur Emanzipirung des großen Flusses von jeder ausschließ⸗ lichen Präponderanz beitrugen. Die Rumänen schöpfen dieses Erkenntlichkeitsgefühl aus der tiefen Ueberzeugung, daß die Donaufreiheit die wesentliche Bedingung der politi⸗ schen und ökonomischen Entwicklung ihres Landes ist. Diese Ueberzeugung nöthigt uns die Pflicht auf, keine Kombinationen

zu unterschreiben, deren Wirkungen dahin gingen, daß die

Schiffahrt vom Eisernen Thore bis Galatz der präpondirenden Aktion einer einzigen Macht vorbehalten bliebe. Wir wollen Niemanden schaden; allein wir wollen und müssen wollen die absolute Donaufreiheit, wenigstens in unsern Gewässern, und wir sind jetzt und künftig zu allen Opfern bereit, die noth⸗ wendig sind, um die absolute Leichtigkeit der Schiffahrt in jeder Beziehung zu sichern. Wir acceptiren strengstens die Reglements, welche bestimmt sind, die Freiheit aller Flaggen zu garantiren. Wir acceptiren strengste Ueberwachung der Ausführung des Reglements, allein wir beanspruchen auch, daß die Reglements in den rumänischen Gewässern von rumänischen Behörden ausgeführt werden. Thassächlich, selbst wenn man für den Moment die zu unsern Gunsten sprechenden Bestimmungen der Verträge und des Völkerrechts bei Seite läßt, ist nicht aus dem Auge zu verlieren, daß Nie⸗ mand an der Sicherung, Freiheit und Prosperität der Donau⸗ schiffahrt mehr interefsirt ist, als wir.“ (Wiederholter, leb⸗ hafter Beifall.) Die Thronrede konstatirt sodann, daß man die glücklichen Resultate der Finanzverwaltung besonders dem Geiste der Klugheit und Sparsamkeit verdanke, wodurch sich der Staatskredit so sehr gehoben habe. Ungeachtet aller Hindernisse sei die große Operation des Eisenbahnrück⸗ kaufs auf dem Punkte, die vom Lande gewünschte Lösung zu erhalten. Die Regierung werde Gesetzentwürfe zur Verbesse⸗ rung der sozialen Lage der Landbevölkerung vorlegen; die Armee⸗Organisation werde unablässig fortgesetzt. „Wenn wir uns Alle mit der Armee beschäftigen, werden wir hierbei von keinem unbedachtsamen Ehrgeize geleitet. Wir folgen nur dem Wunsche, uns in die Lage zu setzen, den Platz zu behaupten, den wir durch unsere Opfer und durch die Sympathien der Großmächte errungen haben. Wir folgen nur der Ueber⸗ eugung, daß wir durch die Entwickelung aller Kräste der Nrasion allein das Element der Ordnung, des Friedens und des Fortschritts in Osteuropa zu sein haben.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 26. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Gestern Nachmittag 2 ¼ Uhr erschien ein Mann von dürstigem Aussehen im Departement der Reichspolizei, angeblich um ein Bittgesuch an den Ge⸗ neral Tscherewin, den Adjunkten des Ministers des Innern, zu richten, und feuerte unmittelbar, nachdem er vorgelassen war, einen Revolverschuß auf den General ab. Dieser wendete den Schuß ab, indem er den Arm des Attentäters ergriff. Der letztere wurde sofort verhaftet. Nur die Uniform des Generals ist durch den Schuß beschädigt worden.

27. November. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗ Anzeiger“ veröffentlicht die bereits gestern gemeldeten Mit⸗ theilungen über das am Freitag erfolgte Attentat auf den General Tscherewin. Der Thäter ist ein vor wenigen Tagen aus Morschansk hier eingetroffener Edelmann, Namens Ni⸗ colai Sankowsky, aus dem Gouvernement Grodno gebürtig. Gleichzeitig verdächtig, um das Attentat gewußt zu haben, ist sein Neisebegleiter aus Morschansk, der Bürger Melnikoff, gestern Nacht verhaftet worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. November. (Hamb. Corr.) Im Hinblick darauf, daß das Privilegium von mehreren zettelausgebenden schwedischen Privat⸗ banken im Jahre 1884 endet, und der Erkenntniß, daß eine n gaitdhe Revision der Bankgesetzgebung und namentlich eine nähere Bestimmung der Verantwortlichkeit nothwendig ist, die den Aktionären der zettelausgebenden Privatbanken obliegt, forderte der letzte Reichstag die Regie⸗ rung auf, dieses Verhältniß in Erwägung zu ziehen. In Folge dessen ist in der letzien Staatsrathssitzung beschlossen worden, eine Bankkommission niederzusetzen. nem

Scchätzung des Hektarertrags einer Mittelernte in Kilo

Winterweizen

Nr. 59 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 18. November 1881: Bezug der vom Internationalen Postbüreau herausgegebenen Zeitschrift. Vom 16. November 1881. Behandlung der Post⸗Packetadressen für das Postamt in Halle, Saale.

Die Ernte des Jahres 1881 in Preußen. (Stat. Corr.) Die Ernte⸗Statistik in Preußen hat sich allmälig dahin ausgebildet, daß über den Ernteertrag eines jeden Jahres drei verschiedene Auf⸗ nahmen veranstaltet werden. Die erste, Ende Juli des Erntejahres erfolgende bezweckt die Gewinnung möglichst zuverlässiger Urtheile über die Ernteaussichten, die zweite, in der zweiten Hälfte des Ok⸗ tober vorzunehmende Ermittelung soll nach einer hinlänglichen Anzahl von Probe⸗Erdrüschen vorläufigen Aufschluß über die gesammte Erntemenge geben, während die dritte, im Februar des auf das Ernte⸗ jahr folgenden Jahres, den Zweck hat, den Hektar⸗ und Gesammt⸗ ertrag, auf Grund des bis dahin zum größten Theil bekannten allge⸗ meinen Erdruschergebnisses, definitiv festzustellen. Die ersten beiden Aufnahmen geschehen auf Aufforderung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten durch die landwirthschaft⸗ lichen Kreisvereine und erstrecken sich grundsätzlich nur auf einige wenige Gemeinde⸗ oder Gutsbezirke in jedem Kreise; die letzte Auf⸗ nahme dagegen erstreckt sich auf sämmtliche Gemeinde⸗- und Guts⸗ bezirke jedes Kreises und erfolgt durch die Ortspolizei⸗Behörden. Der Zusammenzug der Ergebnisse der drei verschiedenen Aufnahmen wird im Königlichen statistischen Büreau bewirkt, woselbst die Ein⸗ richtungen so getroffen sind, daß die Resultate der Ende Juli ermit⸗ telten Ernte⸗Aussichten schon Anfang August, die vorläufigen, Ende Oktober gewonnenen Ergebnisse schon Mitte November und die defi⸗ nitiven, im Februar des auf die Ernte folgenden Jahres festgestellten Ernte⸗Ertragszahlen schon Ende April oder Anfang Mai gedruckt ““ Kenntniß gebracht werden können und gebracht werden.

Was wir heute mittheilen, sind die Zahlen der Oktober⸗ Ermittelung. Dieselbe bezweckt sowohl den Nachweis des Aus⸗ falls der Ernte von 1881, als auch den Vergleich dieses Ausfalls mit der Oktober⸗Ermittelung von 1880 und dem definitiven Ergebniß der Ernte von 1880 und endlich mit dem Ergebniß einer sogenannten

Mittelernte. 1880 EineMittel

Oktober⸗ Definitive ernte wird 8 Ermittelung Ermittelung „ange⸗

nommen zu Doppel⸗Centner 16 033 5339 11 853 094 14 742 521 44 515 898 31 830 233 55 697 484 13 576 27 9 645 436 12 416 292 36 837 475 24 979 340 33 827 005 4 408 361 2 976 872 263 1480 127 1 244 466 1 534 276 983 369 2 063 716 1188 459

Fruchtarten. Ermitte⸗ lung Winterweizen 12 200 084 Winterroggen 51 868 465 Sommergerste 12 120 928 Hafer 30 029 419 Erbsen. 4 229 284 Ackerbohnen 1 108 244 Wicken ... 1 249 807 Buchweizen 1 833 788 Lupinen. 1 790 951

2 331 247 1 593 656 Kartoffeln 246 458 288 178 805 473 117 109 877 Winterraps. 1 201 785

; . 1 1 107 463 opfen 16 988) nichterhoben ¹–¹ ꝑ18 776 2 (leeheu. 27 582 100 46 832 345 34 482 264 42 261 811 Wiesenheu 77 778 980 109 640 778 78 663 380 107 043 801 8 Wir haben früher schon wiederholt darauf hingewiesen, daß und warum in Preußen die vorläufigen Ernte⸗Ergebnisse in der Regel und in allen Früchten erheblich, d. h. um 20 25 % höher sind als die definitiven. Daher ist es rathsam, um ein möglichst zutreffen des Urtheil über die letzte Ernte zu gewinnen, die Oktober⸗Ermittelung des Jahres 1881 mit der des Jahres 1880 zu vergleichen. Beid Aufnahmen erfolgten nach gleicher Methode, durch die nämlichen Organ und größtentheils wohl auch in den nämlichen Lokalitäten. Leider ergiebt dieser Vergleich, mit Ausnahme des Roggens, der Kartoffeln, des Winterrapses und des Hopfens, für alle übrigen Früchte ein meh * oder minder beträchtliches Minus im Jahre 1881. Wie sich letzteres über die einzelnen Provinzen verbreitet, werden wir in einem späteren Artikel nachweisen. Nachstehend werden die Hektarerträge jeder Frucht ebenso vergleichsweise zusammengestellt, wie das oben bezüglich der Ge⸗ sammterträge geschehen ist. Es wurden auf dem Hektar geerntet: 1 1881 1880 Eine nach der nach der Mittelernt Fruchtarten. Oktober⸗ Oktober⸗ definitiven wird ange 1111“ Ermitte⸗ Ermitte⸗ Ermitte⸗ nommen lung lung lung zu Kilogramm 1 251 1645 1216 1 191 1022 731 1 470 1646 1170 1 218 1494 1013 Erbsen 1 073 1119 756 Ackerbohnen 1 170 1563 1314 Wicken 993 1211 781 Buchweilen 822 925 533 ͤ1111A1“X“; 826 1076 735 Kartoffeln 111“ 9510 6228 veb 981 nicht 912 eöe“¹]; 414 serhoben! 459 Kleeheu 2 327 3950 2909 Wiesenheaen 2 333 3288 2359 1

Ein endgültiges Urtheil das sei nochmals betont ist mit vorstehenden Zahlen über die Ernte des Jahres 1881 noch nicht ausgesprochen; die Ermittelung der definitiven Ergebnisse kann erst in einigen Monaten stattfinden. Bei einigen Früchten, wie z. B. beim Weizen, dürften dieselben wohl etwas günstiger ausfallen; an⸗ derseits is aber auch zu b sorpen. daß die unerwarteten und ungewöhn⸗ lich starken Fröste zu Ende Oktober namentlich den Kartoffeln sehr schädlich geworden seien und das mitgetheilte vorläufige günstige Er⸗ gebniß nicht unwesentlich herabdrücken.

Wenn im Vorstehenden sowohl der Hektarertrag als auch der Ge⸗ sammtertrag der der vorläufigen Erhebung unterworfenen Früchte im Jahre 1881 mit dem Ertrage einer Mittelernte verglichen wurde, so ist, bei den schwankenden Vorstellungen über die Größe einer solchen, nicht allzuviel darauf zu geben, wie das schon folgende Nebeneinander⸗ stellung der Schätzungszahlen einer Mittelernte im Jahre 1880 und 1881 beweist:

—u ꝙↄ o——-

8

Winterweizen Winterroggen . Sommergerste Hafer

r. Disterenz 1881 1880

1881 gegen! 1 512 50* 87 889 DE11X1X1“ 36 1 506 8 81 1 372

Winterroggen.. Sommergerste.. doffr 5 .

chsien ... 1 148 Ackerbohnen x8 8 1 510 . . . . „. 1 13 Huchweien 966 Lupinen. 2 Kartoffeln... Winterrags

9

Die durchweg niedrigeren Zahlen 1881 gegen 1880 sind weniger in der Natur begründet, als in einer besseren Art der Schitzung. wozu eine allgemeine Aufforderung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten die Veranlassung gegeben haben dürfte.