Der Abg. Dr. Baumbach sragte an, warum die Aus⸗ führungsbestimmungen zum Nahrungsmittelgesetz noch nicht erlassen seien; er bedauere, daß von amtlicher Seite noch immer nicht eine Feststellung der schädlichen Farben angeordnet sei. Die Unsicherheit, welche der Mangel einer solchen Ver⸗
ordnung im Gefolge habe, habe auf einen so großen Gewerbs⸗ zweig, wie die Spielwaarenindustrie, den nachtheiligsten Ein⸗ fluß, um so mehr, wenn man bedenke, daß dieselbe fast aus⸗ schließlich Hausindustrie sei. Grade hier handle es sich um eine Maßregel des Schutzes nationaler Industrie, um die er das Gesundheitsamt dringend bitten möchte. Dieser Schutz
sei um so mehr geboten, als der Zolltarif von 1879 auf
diesen Gewerbszweig geradezu schädigend gewirkt habe. Die deutsche Spielwaarenindustrie sei vorzugsweise auf den Export angewiesen, der unter den Revpressalien, die dem Tarif von 1879 gegenüber namentlich Frankreich ausgeübt habe, schwer leide.
Der Bundesrathskommissar Geheime Reg. Rath Köhler er⸗ widerte, daß die fragliche Verordnung in Vorbereitung be⸗ riffen sei. del Abg. Dr. Hüter erkannte es als einen dankenswerthen Fortschritt an, daß das Gesundheitsamt seit 1 ½ Jahren statistisch⸗ätiologische Untersuchungen veröffentliche, er wünsche indeß, daß das Amt zu diesem Zweck nähere Fühlung mit den deutschen Aerztevereinen suche. Auch bitte er, die zu diesem Zwecke an die Aerzte zu erlassenden Aufforderungen nicht durch Vermittelung der Polizeibehörden, wie dies jetzt ge⸗ schehe, sondern der Aerztevereine ergehen zu lassen, da diese Aufforderungen zu sehr den Charakter polizeilicher Requi⸗ sitionen an sich trügen. Er wünsche endlich, daß die auf dem Gebiet des Militärwesens gemachten Erfahrungen für die Medizin in umfangreicherem Maße als bisher nutzbar gemacht würden.
Der Abg. Schlutow fragte, ob die Verordnung über Fest⸗ stellung des Grades der Entzündbarkeit des Petroleums schon in Vorbereitung sei.
Der Bundesrathskommissar erwiderte, daß man sich, um eine Grundlage zu gewinnen, erst über einen Apparat habe einigen müssen, durch welchen der Grad der Inflammabilität des Petroleums festzustellen sei, da verschiedene Apparate zu verschiedenen Resultaten geführt hätten. Eine zu diesem Zwecke niedergesetzte Kommission habe sich für den englischen Apparat entschieden, ohne indessen, aus Rücksicht auf den Ver⸗ kehr, die Acceptirung des englischen Testpunktes empfehlen zu
können. Man habe demgemäß die weitere Frage erörtern müssen, was als äußerste Grenze der Entflammbarkeit anzu⸗ nehmen sei. Diese Verhandlungen seien noch nicht abge⸗ schlossen.
Der Bundesrathskommissar, Direktor des Gesundheits⸗ amts Dr. Struck erklärte, daß er für die Verzögerung des Erlasses der Ausführungsbestimmungen zum Nahrungsmittel⸗ gesetz nicht verantwortlich sei. Dem Abg. Hüter müsse er er⸗ widern, daß er es stets für seine Pflicht gehalten habe und noch halte, mit den Aerztevereinen Fühlung zu nehmen; in Folge dessen seien auch 2 Mitglieder des deutschen Aerztever⸗ eins als außerordentliche Mitglieder des Amtes thätig.
Der Abg. Rickert sprach die dringende Bitte nach einer Deklaration der §§. 10 und 11 des Nahrungsmittelgesetzes
aus, damit die Interessenten doch positiv wüßten, was erlaubt sei, was nicht. Wenn es so weiter gehe, so würden die reellsten Geschäfte geschädigt werden, da es dieselben doch nicht darauf ankommen lassen würden, jeden Augenblick mit dem
Staatsanwalt in Konflikt zu gerathen. Sei man der Ansicht, daß das Gallisiren des Weines erlaubt sei, wie viele behaup⸗ teten, dann möge man dem Publikum doch sagen: das sei er⸗ laubt! Er frage schließlich, ob die Reichsregierung von den Petitionen der Handelskammer über diesen Punkt Kennt⸗ niß habe.
Der Bundesrathskommissar Geh. Reg. Rath Köhler bejahte die letzte Anfrage, es seien aber auch Petitionen nach der entgegen⸗ gesetzten Richtung eingegangen. Eine Deklaration des §. 10 des Nahrungsmittelgesetzes halte er zur Zeit für unthunlich.
Der Abg. Dr. Virchow erklärte, daß hier abwechselnd der Direktor des Gesundheitsamts und ein Beamter des Reichs⸗ amts des Innern aufträten, liege an der Unsicherheit der Kompetenzen. Es sei erstaunlich, wofür man nicht Alles das Gesundheitsamt verantwortlich mache, selbst für das Petroleum! Das rühre nur daher, daß man dasselbe unter den Nahrungs⸗ mitteln aufgeführt habe. Dem Abg. Reichensperger bemerke er, daß nicht Alles, was die Gesundheit des Menschen be⸗ drohe, der Medizin zuzuschreiben sei. Seine wissenschaftliche Thätigkeit müsse das Gesundheitsamt mehr zurücktreten lassen und dafür mehr nach der praktischen Seite hin wirken. Eine besondere Aufmerksamkeit müsse man z. B. den Ausführungs⸗ verordnungen zum Nahrungsmittelgesetze widmen; man brauche ja nicht alle Verordnungen auf einmal zu erlassen, sondern die wichtigeren und dringenderen zuerst. Ueberhaupt empfehle er auf diesem Gebiet häufiger den Weg der Verordnung zu beschreiten, als den des Gesetzes, da es sich hierbei doch nur um rein polizeiliche Thätigkeiten handle.
Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, der vom Regierungs⸗ vertreter gemachte Unterschied zwischen Interessenten und Pro⸗ duzenten existire seines Erachtens in diesem Falle nicht. Die
Auslegung des Gesundheitsgesetzes im §. 10 bestehe beinahe ebenso für die Produzenten, wie für die Weinhändler. Ihm gingen beständig Klagen und Anfragen zu darüber, daß Nie⸗ mand wisse, woran er sich zu halten habe, ob die leiseste Ver⸗ änderung der Weine erlaubt oder verboten sei. Es könne die Regierung deshalb kein Vorwurf treffen, aber er lasse es nicht gelten, daß das Gesetz genüge und dem Richter müsse die Auslegung desselben überlassen werden. Denn die verschiedenartige Auslegung bringe einen großen wirthschastlichen Mißstand hervor. Das Gesetz habe zur Aufgabe, entgegenzutreten einmal der gänzlichen Fälschung von Wein, sodann Demjenigen, was gesundheitswidrig sei. Nach dieser Auffassung lasse sich eine Grenze ziehen, was er⸗ laubt und verboten sei. Wenn die Klagen allgemein so leb⸗ haft seien, dann könne der Gesetzgeber sich nicht darauf be⸗ kunen⸗ er wisse nicht, was Rechtens sei, das solle der Richter inden.
Der Bundesrathskommissar Direktor Dr. Struck wies die gegen das Gesundheitsamt und die Thätigkeit seiner Mit⸗ glieder gerichteten Vorwürfe zurück und berief sich auf die seiner Zeit vom Reichstage ausdrücklich gutgeheißene Organi⸗ sation dieser Behörde.
Nach Ablehnung eines Schlußantrages bemerkte der Abg. Dr. Lasker, auf die Klagen, daß die Ausführungsverord⸗ nungen zum Nahrungsmittelgesetz nach 2 ¾ Jahren noch immer nicht erschienen seien, gebe der Direktor des Gesundheitsamts die erstaunliche Antwort, daß er dafür nicht verantwortlich sei und auch keinen Einfluß darauf habe. Als der Reichstag das Nahrungsmittelgesetz berathen habe, wurde ihm (dem Red⸗ ner), der an dem Zustandekommen desselben stark betheiligt gewesen sei, der Vorwurf gemacht, daß in dem Gesetz
viele Fragen angeregt, aber nicht gelöst würden. Damals sei, wie heute vom Abg. Virchow darauf hingewiesen, daß ge⸗ wisse Materien ihrer leichten Veränderlichkeit halber der gesetz⸗ geberischen Regelung Schwierigkeiten böten, welche durch die leichter zu verändernde Form der Verordnung zu lösen seien. Um so merkwürdiger finde er die Anwort, daß der Direktor des Gesundheitsamts keinen Einfluß auf das Erscheinen der ersehnten Ausführungsbestimmungen habe. Er glaube, daß wohl diejenige Reichsinstanz hier anwesend sei, die Antwort, die der Direktor des Gesundheitsamts nicht ertheilen könnte, jetzt zu geben.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher, das Wort:
Meine Herren! Ich muß den Herrn Direktor des Reichsgesund⸗ heitsamts doch etwas in Schutz nehmen gegen den Vorwurf, den ihm der Hr. Abg. Lasker rücksichtlich seiner Erklärung gemacht hat. Die Erklärung, die der Herr Vorsitzende des Reichsgesundheits⸗ amts abgegeben hat, ist von seinem Standpunkte aus ganz korrekt. Das Reichsgesundheitsamt ist eine technische Behörde, welche über technische Fragen gehört wird, und das Schicksal der weiteren Bearbeitung der Ausführungsbestimmungen, welche auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes zu erlassen sind, liegt nicht in seiner Hand.
Was nun den Gegenstand selbst anlangt, so beklage ich es auf das allertieffte — und ich gebe dem Hrn. Abg. Lasker darin ganz Recht —, daß wir bisher mit den Ausführungsvorschriften zum Nahrungsmittelgesetz nicht fertig geworden sind. Ich trete auch der Auffassung, welche Hr. Abg. Virchow vorhin geäußert hat, darin bei, daß das Bestreben, etwas Vollständiges zu liefern durch diese Aus⸗ führungsbestimmungen, sich nicht empfiehlt, daß es vielmehr kor⸗ rekter ist, diejenigen Materien, welche ganz zweifelsfrei sind, und rücksichtlich deren schon jetzt die nöthigen Vorschriften erlassen werden können, gesondert zu behandeln und die Zweifel, welche bei anderen Punkten bestehen, der weiteren Verhandlung in separato zu überlassen. Das ist der Weg, den einzuschlagen ich mir jetzt vorge⸗ setzt habe, und ich hoffe, daß wir auf diesem Wege zum Rande kom⸗ men werden. Wenn bisher die Sache nicht zum Abschlusse gediehen ist, so glauben Sie mir, meine Herren, liegt es zum großen Theil darin, daß die technischen Fragen, die in der Materie liegen, nicht übereinstimmend und nicht zweifels⸗ frei von den Technikern beantwortet worden sind. Es ist in der That für den Bundesrath und für die Reichsregierung nicht leicht, sich in technischen Fragen, die streitig sind, für die eine Meinung zu ent⸗ scheiden und die andere zu verwerfen. Wir müssen dahin streben, daß wir die technischen Zweifel auf jedem möglichen Wege, der uns zu Gebote steht, lösen, und erst dann, wenn wir sie gelöst haben, mit den Vorschriften vorgehen. Wie gesagt, habe ich es jetzt vor, die Mate⸗ rien einzeln zu behandeln, Alles, was zweifelsfrei ist, zusammenstellen zu lassen in eine Kaiserliche Verordnung, und die übrigen Fragen, die noch der weiteren Erörterung bedürfen, nach und nach der Entscheidung zuzuführen. . —
Kap. 12 wurde bewilligt, ebenso ohne weitere Debatte der Rest des Etats, des Reichsamts des Innern.
Vor Schluß der Sitzung nahm das Wort der Abg. Sonnemann und lenkte die Aufmerksamkeit auf einen Gegen⸗ stand, der eigentlich auch mit dem Reichsgesundheitsamt zu⸗ sammenhänge, nämlich auf die überaus mangelhafte Beleuch⸗ tung der Journalisten⸗Tribüne. In den späteren Nachmit⸗ tagsstunden sei es den Herren unmöglich ohne ernstere Gefahr für ihre Augen in dem auf der Tribüne herrschenden Zwie⸗ licht zu arbeiten. Die wenigen Stearinkerzen, die man dann auf der Tribüne vertheile, genügten auch nicht, dem Uebel⸗ dande⸗ abzuhelfen, den er der Beachtung des Präsidenten empfehle.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¾ Uhr auf Sonn⸗ abend 12 Uhr.
2 nerat für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 9 dez Deutschen Reichs-Anzeigers und Köuiglich Preuhischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
u.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete
Deffentlicher Anzeiger. 8b nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
5. Inngtrielle Etablissements, Fabrikoen
und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
44756]
unbekannten Aufenthaltsorts,
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
—
28 u. s. w. von öcentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. 8
A8
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8
44760] Oeffentliche Zustellung. 1“ Die Ehefrau Werner, Catharina Maria Dorothea, geb. Findorf, zu Lüneburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Angelbeck, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Landbrief⸗ träger, jetzigen Arbeiter, Georg Heinrich Chri⸗ stoph Werner, früher in Lüneburg wohnhaft, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen öslicher Verlassung mit dem Auftrage, die zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erkennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung ides Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Lüneburg “ aauf Dienstag, den 7. März 1882,2 “ Vormittags 10 Uhr, “ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 2 (gez.) Jordan, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1817671 Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Philipp Schneider, Maurermeister zu Bous, klagt gegen den Friedrich Burkhard, Wirth und Bäcker, früher zu Schafhausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen in diesem Jahre verrichteter Maurerarbeiten mit dem Antrage auf Zahlung des Betrages von 129 ℳ 35 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 11. November 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Saarlouis auf den 26. Januar 1882, Vormittags 9 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
[447591 SOeffentliche Bnstelnng.
Die Ehefrau des Michael Poth IV. von Groß⸗ Zimmern, jetzt zu Vilbel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Purgold in, Darmstadt, klagt gegen ihren
8
Ehemann, Michael Poth IV. von Groß⸗Zimmern,
dermalen mit unbekanntem Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung auf Grund Ehebruchs, von lebens⸗ gefährlichen Drohungen und Mißhandlungen Seitens ihres Ehemannes, Verstoßung durch denselben und egenseitiger unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe vom Bande und Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die dritte Civilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 14. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. —
Darmstadt, den 1. Dezember 1881.
fannmüller, “
Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
acon Oeffentliche Ladung.
Nachdem die Ehefrau des Försters Hartmann Heerich, Caroline, geb. Luther, von hier für sich und für ihre Schwester, Ehefrau des Steueraufsehers Johannes Schunk, Anna Gertrude, geb. Luther, in Nassau, die Eintragung des noch theilweise auf den Namen von
a. Schullehrer Martin Luther, b. Schuhmacher Friedrich Wilhelm Kiel und „Ehefrau Gertrude, geb. Vogt, katastrirten, in der Gemarkung von Lichtenau belege⸗ nen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 2 Nr. 47. Vor der Thalhecke, Wiese, 42 a 46 qm, Kartenbl. 2 Nr. 48. Vor der Thalhecke, Acker, 21 a 44 qm unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen un⸗ unterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Lichtenau beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an — Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens bis zum 25. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls der bisherige Besitzer als Eigen⸗ thümer in dem Grundbuch eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen
Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dn ehgengen sind, verliert. “ ichtenau, — Reg.⸗Bez.Cassel,] am 18. November 8 Königliches Amtsgericht. 8
[44749] Aufgebot.
Auf zulässigen Antrag wird der unbekannte In⸗ haber der Schuldverschreibung Fürstlicher Rentkam⸗ mer vom 2. Januar 1863 Litt. D. Nr. 1093 über 300 ℳ aufgefordert, spätestens im Termine
den 7. Juli 1882, Morgens 9 Uhr, seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft⸗ los erklärt werden soll.
Bückeburg, 28. November 1881.
Fürstliches Amtsgericht. Bigmann.
144750] Aufgebot.
Der Justizrath Loerbroks hat Namens des Jürgens und D. Kipp zu Flerke und des H. Schulze⸗Berge zu Berge bei Hamm das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 23. März 1881 ver⸗ storbenen Landwirths Kipp gen. Riewe zu Flerke beantragt. 8
Es werden deshalb die Nachlaßgläubiger auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nach⸗ laß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erb⸗ lassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Soest, den 30. November 1881. “
Königliches Amtsgericht.
ü
[44738] Amtsgericht Bergedorf.
Auf Antrag des Gemeindevorstehers Carsten Putt⸗ 82 in Curslack, als Kuratorz des Höfners Jo⸗ hafs Wulff daselbst, wird ein Aufgebot dahin er⸗ assen:
daß Alle, welche an den unter der Kuratel des Antragstellers stehenden Johann Wulff in Curs⸗ lack Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Freita. den 10. Februar 1882, ormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses. Bergedorf, den 30. November 1881. Das Amtsgericht. Lamprechtt.
Erbvorladung.
Julie Geyer von hier, angeblich Ehefrau des Architekten Emil Fahrenholz in New⸗York ist an dem Nachlaß ihres am 17. August 1881 ver⸗ storbenen Vaters Johann Gener, Schmiedemeister dahier kraft Gesetzes mit erbberechtigt.
„Da deren derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird dieselbe hiermit zu den Erbtheilungs⸗ verhandlungen mit Frist von drei Monaten mit dem Bedeuten anher vorgeladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens die Erbschaft Denen werde zu⸗ getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Vor⸗ geladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre. Karlsruhe, den 1. Dezember 1881. Gr. Bad. Notar: eö18“ 8
8939
8
3473871 m21 3 144737] Verschollenheit
Nr. 8605. Nachdem Schuster Johann Walzer von Schielberg der diesseitigen Aufforderung vom 22. November 1880 Nr. 9330 keine Folge geleistet hat, wird er für verschollen erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen Erben, nämlich: Marie Elisabethe Wirsching, ledig, Marie Elisabethe Seiberlich, ledig, Josef Seiberlich, ledig, alle von Gundelsheim, geßen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz ge⸗ geben.
Ettlingen, 30. November 1881. .
Der Gerichtsschreiber g. Amtsgerichts:?
Ma 3
447581 SOeffentliche Zustellung. Die Frau Tute, Ottilie, geb. Wallrath, hier, bertreten durch den Rechtsanwalt Döring hier, lagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit ebenden Ehemann, den Schneider Heinrich Christian Ludwig Tute, früher gleichfalls hier, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeßkosten auf⸗ ulegen, und de⸗ den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin 1 anf den 1. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Berlin, den 29. November 1881. Buchwald, 111““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
. Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Pabst, Johanne Christiane, geb. Dorn, bier, vertreten durch den Rechtsanwalt Plantiko ier, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit ebenden Ehmann, den Klempner Carl Benjamin Bruno Pabst, früher gleichfalls hier, wegen bös⸗ icher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:
die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten
auch für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären,
nd ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ ung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf
den 27. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Dezember 1881.
chtsschreib Behnan, Landgerichts I
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Civilkammer 11. 3
45754] Oeffentliche Zustellung.
8 Der Kaufmann Albert Lange zu Schildau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Steltzer zu Torgau, agt gegen den Johanu Friedrich Gustav Clauß, wegen Zahlung des Kaufpreises für Stroh und Hafer aus dem schrift⸗ ichen Anerkenntniß vom Jahre 1877, mit dem An⸗ rage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung on 150 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Dezember
8877 und das Urtheil für vorläusig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen
zerhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Torgau auf den 27. Februar 1882, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Torgau, den 28. November 1881.
3 Fleck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 44755] Oeffentliche Zustellung. Die unverehelichte Pauline Pilgram zu Halher. tadt und der gesetzliche Vormund deren unehelichen Kindes Emma Pilgram, Arbeiter Karl Pilgram, zu Loethen, vertreten durch den Rechtsanwalt Kreis zu Halberstadt, klagen gegen den Weißwaarenhändler F. Groß zu Halberstadt wegen Ansprüchen aus der außerehelichen Schwängerung mit dem Antrage auf Frklärung des Beklagten als natürlichen Vater der mma Pilgram und Zahlung von 30 ℳ Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten Hemie 100 ℳ. ährlicher Alimente und laden den Beklagten zur nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das 2 Amtsgericht zu Halberstadt, Abth. VI., auf den 11. Februar 1882, Vormittags 11 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 15. November 1881. 6 Schulz, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
847571 SOeffentliche Zustellung. In Sachen der Frau Maedel, Auguste Friederike, b. Langhof, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt targardt hier, gegen ihren Ehemann, den Maurer⸗ meister Johann Friedrich Maedel, früher gleichfalls gier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wird der lagte zur mündlichen Verhandlung über die ihm ügestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civilkam⸗ mer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 9. März 1882, Vormittags 10 ¾ Uhr, der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ achten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen. eü n diesem Termine soll auch Beweis über die agebehauptungen erhoben werden. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies ekannt gemacht. “ 2 Berlin, den 1. Dezember 1881 G.A. ta... Buchwald, Herichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13. *
Oeffentliche Zustellung.
tto Vieweger in Meudnitz, vertreten * errn Rechtsanwalt Moritz Höpner in eäcei. klagt gegen den Tischler G. A. Hörich, nüder in Connewitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, aicsen einer Restforderung von 1910 ℳ 75 ₰ sammt anvang für käuflich geliefert erhaltenes Nutzholz und Sen Erwirkung des Rückempfangs einer deponirten echerheitsleistung von 1000 ℳ, — ₰ mit dem 9 mce, den Beklagten kostenpflichtig zu verur⸗
1) dem Kläger die vorerwähnten 1910 ℳ 75 ₰ sammt Zinsen davon zu 5 % jährlich vom 17. Januar 1881, als dem Tage der letzten
„ Abschlagszahlung, ab zu bezahlen und
2) die Rü gabe der vom Kläger als Sicherheits⸗ eistung bei dem Königlichen Amtsgericht zu efpiig deponirten 1000 ℳ — ₰ geschehen
8 assen,
tauch den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des
iglichen Landgericht⸗ zu Leipzig 1
44792]
aauf den 27. Februar 1882, 8 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 1. Dezember 1881.
— „Schrödel, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II. 8
47à52 — 2 11“ 1447551 Oeffentliche Zustellung
Die Sparkasse zu Connewitz, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Martini in Leipzig, klagt im Urkundenprozesse gegen den Bauunternehmer Johann Friedrich Wagner, zuletzt in Klein⸗ zschocher, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen einer hypothekarischen Darlehnsforderung von 12 000 ℳ — ₰ sammt Anhang, mit dem Antrage, zu erkennen, daß Beklagter als persönlicher Schuldner sowie aus der Substanz und den Nutzungen des Grundstücks sub Fol. 362 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs für Connewitz mit Raschwitz der Klä⸗ gerin 12 000 ℳ — ₰ sammt 5 % Zinsen jährlich seit dem 1. Januar 1881 zu bezahlen schuldig, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig
auf den 15. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 26. November 1881.
achs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1447471 Verkaufs⸗Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Magistrats der Stadt Hildes⸗ heim, Gläubigers, gegen den Partikulier Meyer zu Hildesheim, als Vormund der minderjährigen Kin⸗ der des Tischlers Weingarten, Wilhelm und Heinrich Weingarten zu Hildesheim, Schuldner, wegen Forde⸗ rung, soll das den Schuldnern gehörige, an der kur⸗ zen Burgstraße zu Hildesheim unter Nr. 1477 be⸗ legene Wohnhaus nebst Hofraum, einem Garten, einer Werkstätte, einem Nebenwohnhause. einem Stallgebäude und sonstigem Zubehör, das Ganze beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Hildesheim unter Artikel Nr. 1284, Parzelle 30 des Kartenblatts 30 zur Größe von 4 ar 06 qm zwangsweise in dem dazu auf
Donnerstag, den 2. März 1882, Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden, und wird noch bemerkt, daß das Haus Nr. 1477 6 Stuben, 12 Kammern und 3 Küchen enthält.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund⸗ stücks verloren gehe.
Hildesheim, den 22. November 18811.
Königliches Amtsgericht, Abth. I. 8 Bening.
Verkaufs⸗Anzeige
und Aufgebot.
In Sachen des Bäckers Georg Gleie zu Lüthorst wider den Arbeiter Franz Sonnemann zu Sievers⸗ hausen, wegen Forderung, soll auf Antrag des Ersteren die dem Schuldner Sonnemann gehörige, in der Gemarkung Neuhaus belegene s. g. Sand⸗ bornwiese, P. 3 K. 5 des Flurbuchs, Art. Nr. 8. der Grundsteuermutterrolle, in der auf
Sonnabend, den 21. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, auf dem Torfhause bei Silberborn angesetzten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Bemerkt wird, daß nach Angabe des Schuldners die nördliche Grenze dieser Wiese — abweichend von der katasteramtlichen Flurkarte — durch eine Steinmauer gebildet wird, und daß die im Flurbuch enthaltene Größenangabe — 72 a 3 am — vom Schuldner als unzutreffend bezeichnet ist.
Alle, welche an dem gedachten Grundstücke Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben glauben, werden aufgefordert, solche Rechte bei Vermeidung des Verlustes derselben im Verhältniß zu dem neuen Erwerber des Grundstücks im obigen Termine anzu⸗ melden.
Uslar, den 30. November 1881.
Königliches Amtsgericht. 1144“*“ [4476 1 “
In Sachen des Maurermeisters Carl Lampe in Nienburg, als Vormund für die minderjährigen Kinder des weiland Zimmermanns Louis Druve daselbst: Carl, August, Heinrich, Anna und Marie, Gläubigers, gegen den Heinrich Bühmann in Nienburg, in väterlicher Gewalt seiner Kinder: Fritz, Heinrich und Carl, Schuldners, wegen Forde⸗ rung, steht Termin zur Subhastation des den Kin⸗ dern des Heinrich Bühmann gehörigen Wohn⸗ hauses Nr. 968 nebst Zubehör hierselbst ad 43 a 84 qm an, auf
Mittwoch, den 25. Jannar 1882, Morge⸗ns 10 Uhr.
Alle Diejenigen, weiche an dem Verkaufsobjekte Eigenthums⸗, Näher“, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbe⸗ 2f auch Serituten und Realberechtigungen zu
aben vermeinen, werden zu deren Anmeldung bis su dem obigen Termine bei Meidung des Aues⸗ schlusses gege nüber dem neuen Erwerber geladen.
Nienbu’. g, 21. November 1881.
b Königliches Amtsgericht. 8 Frank. 75
[44748]
229 [44751]
Auf den dem Werkmeister Johann Bernard Hein⸗ rich Niehues zu Neuenkirchen gehörigen Grundstücken
Aufgebot.
Flur 11 Nr. 251, 252 und 253 Cata Neuenkirchen steht Band 13,
Cruse, eingetragen. Der frühere Eigenthümer der genan stücke Kaufmann Johann brüggen zu Neuenkirchen hat das Au
Demgemäß werden alle bezeichnete Post Ansprüche zu machen durch aufgefordert, dieselben spätestens Königlichen Amtsgerichte hier auf
den 1. März 1882, Mittags 1
falls sie mit denselben ausgeschlossen die Post selbst im Grundbuche gelöscht Burgsteinfurt, den 25. November 1 Königliches Amtsgericht.
13, Blatt 42 des Grundbuchs von Neuenkirchen ein Kapital von Dreihundert Reichs⸗ thaler nebst Zinsen aus der Urkunde vom 28. No⸗ vember 1766 zu Gunsten der Eheleute Bürgermeister Heinrich Schmitz und Anna Catharina, geborene
nten Grund⸗
Hermann Joseph Zur⸗ fgebot dieser Post unter der Behauptung, daß dieselbe getilgt sei, zum Zweck deren Löschung im Grundbuche beantragt. Diejenigen, welche an die
anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗
stralgemeinde
haben, hier⸗ in dem am
2 Uhr, werden und
wird. 881.
[44744] Bekanntmachung.
Gerichte Ferner ist der bei dem Landgericht
der R. A. O. in
Einführung eines gemeinschaftlichen
zugelassen worden.
Darmstadt, den 29. November 1881 Großherzoglich
Kempff.
In die Liste der beim Königlichen La Dortmund zugelassenen
Königliches Landgericht.
1447451 Bekanntmachung.
zungswahl besteht der Vorstand der
Gießen.
Darmstadt, Muhl in Gießen, g..: zipger in Darmstadt,
Gutfleisch in Gießen. Darmstadt, den 29. November 1881.
Kempff.
Zur Rechtsanwaltschaft bei dem unterzeichneten sind zugelassen worden:† Fa.H enxak Rechtsanwalt Ernst Emmerling in Darmstadt, Rechtsanwalt Dr. Georg Best in Darmstadt.
Rheinhessen zu Mainz zugelassene Rechtsanwalt Dr. Hermann Horch in Mainz auf Grund des §. 114 O. in den bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen verhandelten Prozessen bis zur
Gesetzbuchs auch bei dem unterzeichneten Gerichte
Hessisches Ober⸗Landesgericht.
Rechtsanwälte ist
Nr. 27 der Rechtsanwalt Carl Tewaag zu Dort⸗
mund eingetragen. 16 Dortmund, den 1. Dezember 1881
In Folge der am 1. v. M. stattgehabten Ergän⸗ kammer für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts aus; den Rechtsanwälten Buchner, Dr. Köhler in Darmstadt, Dr. Levita, Dr. Lippert, Petri in Mainz, Dornseiff, Dr. Gutfleisch, Dr. Muhl in
Seitens dieses Vorstandes wurden erwählt: zum Vorsitzenden: Rechtsanwalt Buchner in
zum Stellvertreter desselben: Rechtsanwalt Dr. zum Schriftführer: Rechtsanwalt Dr. Gervinus zum Stellvertreter desselben: Rechtsanwalt Dr.
Großherzoglich Hessisches Ober⸗Landesgericht.
der Provinz
bürgerlichen
ndgericht zu unter
Anwalts⸗
Gervinus,
Zettelbanken.
[44774] Süthaütse-hrachn er
c MNeichs⸗Ban vom 30. November 1881
8 Activa. Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das sein zu 1392 Mark berechnet).. eesstand an Reichskassenscheinen. „ an Noten anderer Banken an Wechsel.. an Lombardforderungen. an Effecten. ’8 an sonstigen Activen. Passiva. Das Grundkapital Der Reservefonds. Der Betrag der . 11) Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ 1 nblschreten 5 sů E1““ 2) Die sonstigen Passiva. Berlin, den 3. Dezember 1881. Reichsbank⸗Direktorium. v. Dechend. Boese. Rotth.
umlaufenden
Uebersicht
der
[44740]
Activa. Metallbestand... . Reichskassenscheine. . Noten anderer Banken . NSChsd... „ Lombardforderungen. vVIZ„ Sonstige Actirna
Passiva. ivII ˙—-.. vitituttulutuzzzzs. z.ech . . „ . Umlaufende Noten.. . Sonstige täglich füllige Verbind-
öe An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten Daaeʒ hä . . . .
. ℳ
v9 ᷑ 2 9
ℳ
Event. Verbindlichkeiten aus wei-
ter begebenen im Inlande zahl- vadeaes hh⸗u,hh k . .. 6 Die Direction.
Wochen⸗Ausweise der deutschen
Pfund 8
755,235,000
Gallenkamp. Herrmann. Koch. v. Koen
b
533,634,000 34,812,000 20,025,000
370,598,000 62,285,000 15,444,000 23,870,000
120,000,000 16,425,000
156,741,000 232,000
en.
der Chemnitzer Stadtb in Chemnitz
am 30. November 1881. Activa.
V Status
[24764]
1) Cassa
Metallbestand ℳ 211,296. 67.
Bestand an Reichskassen⸗
Bestand an
8 MNpoten an⸗
dHerer Banken 66600 — “
+ ℳ 266,736.67
W˙3252 498 668. 13.
1 Lom bardforderungen „ 65,888.—.
10,340.—.
4) Effekren .. „ 127,500. —. 5) Sonstige Aktiven. „ 492,869.51. Passiva, 9 Grundkapital .ℳ 510,000. —. 7) Reservefonds .14756900.—.
8) Betrag der umlaufenden
1X““ 506,000.—.
9) Sonstige täglich fällige Ver⸗
bindlichkeiten.. 110,314. 15.
10) An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkei⸗
2,052,200. —.
E111131“ 8 11) Sonstige Passiven „ 145,648.15. Weiter begebene und zum Incasso ge sandte, im Inlande zahlbare Wechsel ℳ 555,114. —.
[44765]
am 30. November 1881. Activa.
Metallbestand Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand Lombard-Forderungen . Effecten. Sonstige Activa
5 429 353,48 ¹ 18 640— „ 330 900—
„ 19 096 595 99
„ 905 030—
2 48 72009
. „ 2 068 732 95 ℳ 27 897 72 51
ℳ
9 000000— 1 379 827 61 15 588 200 — 634 871 n 484 762 67
„ 810 310 24 ℳ27 897 97251
Die zum Incasso gegebene n, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen. ℳ 1 699 118,50.
Grundcapital
Reservefonds
Umlaufende Noten...
Täglich fällige Verbindlichkeiten
An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten.
Sonstige Passiva
2⁴ 2
Braunschweig ische Bank.
Stand vom 30. November 1881. [44770] Acti va. Metallbestand EEIöuu“ 550,479.7 Reichskassenscheine.. 86 30,800. Noten anderer Banken.. 161,700. Wechsel-Bestand. 11,135,230. Lombard-Forderungen. 5,244,020. 2,669,348.
2
Effecten-Bestand . „ Sonstige Activa
s 2 3 2 2
P assiva. . . ℳ 10,500,000. 8 326,515.
1,837, 100.
Grundkapital .
Reservefonds. „ Umlaufende Noten. ““ Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten ““ An eine Kündigu agsfrist ge- bundene Verbir dlichkeiten . Sonstige Pussira
5,057,656.
1,828,300. 159,613.
Eventuelle Ve rbindlichkeiten aus weiter be gebenen, im In- lande zahlba ren Wechseln. ℳ 333,724. Brannsc] aweig, 30. November 1881. — Die Direktion. ewig. Stübel.
8 Wochen⸗Uebersicht
Wün ttembergischen Notenban
vom 30. November 1881. Activa.
9,795,417 23 63,400 — 3,040,000 — 18,219,473 26 823,000 — 509,191/14 727,037 05
Weell esttauahbg 4 Bestar d an Reichskassenscheinen. „ an Noten anderer Banken 88— VqqPöb7685 an Lombardforderungen. b--5. an sonstigen Aktiven.
Passiva.
I
Hannoverschen Bank vom 30. November 1881.
1,889,6 59. 7, 740.
274 ,900. 14,05 4,358. 7/48,685. 932,774. 6,732,616.
12,000,000. 960,242. 4,532,600. 4,460,040.
819,702. 1,468,148.
1,157,501.
b Das Grundkapital Der Reservefonds. Der Betrag der e-8 Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ , Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ V bundenen Verbindlichkeiten.. „ 16,800 — Die sonstigen Heffinen ELEWE1616868 743,552 72 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln ℳ 1 808 519. 91.
““
9,000,000, — 406,609 34
22,789,000 — . 22a1,556 62
umlaufenden
Verkäufe, Verpachtungen, I“ Tubmissionen ꝛc. 1
[44775] Oberschlesische Eisenbahn.
ur Vergebung der vieserung inct. Aufstellung von 3 Stück Decimal⸗Plateau⸗Waagen von je 75 8 Tragfähigkeit für das neue Gütterschuppengebäude auf Bahnhof Mpvelowitz steht am Sonnabend, den 17. Dezember er., g’ 9 ¼ Uhr. Submissionstermin an, bis zu welcher Stunde Offerten entgegengenommen werden. dingun⸗ gen ꝛc. werden gegen Francoeinsendung von 50 ₰ abgegeben.
Kattowitz, den 26. November 1881.
Königliches Gisenbahn⸗Betrichs⸗Amt.