1881 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Landrath von Tepper⸗Laski ist als Hülfs⸗ arbeiter in das Staats⸗Ministerium eingetreten.

Cassel, 7. Dezember. In der heutigen Sitzung des Kommunal⸗Landtags referirte zunächst der Legiti⸗ mationsausschuß. Demnächst ließ sich die Versammlung den Bericht des ständischen Verwaltungs⸗Ausschusses über die Ergebnisse der kommunalständischen Verwaltung in den Jahren 1879 und 1880 zur Nachricht dienen, erklärte die Rechnungen der ständischen Schatzkasse für die Jahre 1877, 1878 und 1879 unter Ertheilung der Decharge für abgehört und beschloß, in Betreff der, die Zu⸗ ziehung eines eventuell zu wählenden Ausschusses zur Vertheilung der nach dem Gesetze vom 13. Juni 1873 etwa auszuschreibenden Landlieferungen betreffenden Vorlage von der Wahl eines besonderen Ausschusses abzusehen und den ständischen Verwaltungsausschuß zur Mitwirkung bei Verthei⸗ lung einer nach §. 16 des bezeichneten Gesetzes etwa auszu⸗ schreibenden Landlieferung bezw. der auf den kommunal⸗ ständischen Verband des Regierungsbezirks Cassel entfallenden Quote auf die einzelnen Kreise zu beauftragen.

Hierauf faßte der Kommunal⸗Landtag zu Nr. 4 der Tages⸗ ordnung einstimmig folgende Beschlüsse:

1) Die Gewährung einer Entschädigung für an der Pockenseuche gefallene Schafe nach Maßgabe der Vorschriften des §. 22 des preußischen Gesetzes, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 12. März 1881, wird, mit Rücksicht auf den Mangel eines desfallsigen Bedürf⸗ nisses, abgelehnt.

2) Von der Uebertragung der Entschädigungspflicht für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser Anordnung an der Seuche gefallenen Thsere, sofern dieselben mit der Rotzkrankheit sner behaftet waren, auf kleinere Verbände, wird abge⸗ ehen, un

3) Das vom Hauptausschusse vorgelegte neue Reglement zur Aus⸗ führung der Vorschriften, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, wird mit einer redaktionellen Abänderung unter Vor⸗ behalt der Genehmigung der Herren Ressort⸗Minister genehmigt. „Nachdem schließlich die erforderlichen Ergänzungswahlen für den ständischen Verwaltungsausschuß vorgenommen worden waren, wurde die Sitzung geschlossen.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, Corr.) In Folge der vom AOckerbau⸗Ministerium angeord⸗ neten Erhebungen über die Wirkungen des Gesetzes, betreffend die Freitheilbarkeit der Grundstücke, hat das Lem⸗ berger Ober⸗Landesgericht, in dessen Bereich auch bekanntlich die Bukowina gehört, einen bemerkenswerthen Bericht an das Justiz⸗Ministerium erstattet. Von den 127 Bezirksgerichten und 8 Gerichtshöfen erster Instanz dieses Ober⸗Landesgerichts⸗ Sprengels haben 97 Bezirksgerichte (davon 9 in der Bukowina) und 4 Gerichtshöfe die nachtheiligen Wirkungen der unbedingten Freitheilbarkeit der bäuerlichen Grundstücke sowohl für die Betheiligten als auch für das allge⸗ meine Interesse der Bodenkultur und der Steuerkraft als überwiegend bezeichnet, während nur 27 Bezirksgerichte (davon 6 in der Bukowina) und 4 Gerichtshöfe die gegen⸗ theilige 1. ausgesprochen und dabei alle jene Motive vor⸗ gebracht haben, welche der Votirung des Gesetzes zu Grunde gelegt wurden. Es wird in dem Berichte des Ober⸗Landesge⸗ richtes besonders hervorgehoben, daß die schon jetzt in ihrer Mehrheit zu einer rationellen Bewirthschaftung kaum hin⸗ reichenden Bauerngüter in dem Maße verkleinert werden, daß den Besitzern der Unterhalt damit nicht gesichert werden kann. Bei der notorischen Anhänglichkeit des Landvolkes, besonders desjenigen in Galizien und in der Bukowina, an die väterliche Scholle entschließen sich die Mit⸗ erben nur in Ausnahmsfällen, auf die physische Theilung der ihnen angefallenen Grundwirthschaft zu verzichten. Dieselben dringen vielmehr auf geometrisch gleiche Theilung jeder Par⸗ zelle, mögen diese zerstreut oder zu einem langen Streifen von sürorr Breite gelegen sein. Diese Erbtheilung der Grund⸗ ücke kommt in den Berichten der Bezirksgerichte in einer nie geahnten Zahl vor, und an dieselbe reihen sich die leider überaus zahlreichen Fälle der Theilung und des Verkaufes kleiner Parzellen als eine unmittelbare Folge der leicht⸗ sinnig unter wucherischen Bedingungen kontrahirten Schul⸗ den an. Die Möglichkeit, durch den Verkauf einer Par⸗ zelle die Schuld zu tilgen, hat viel zu der allgemeinen Verschuldung der Bauernschaft beigetragen. Fälle, in welchen die Theilung der Grundstücke sich als ein Akt ver⸗ nünftiger wirthschaftlicher Resorm darstellt (Arrondirung, Me⸗ lioration u. dgl.) gehören leider zu den seltenen Ausnahmen. Das Lemberger Ober⸗Landesgericht stellt alle Arten der Thei⸗ lung der Grundstücke und alle dabei thätigen Motive zusam⸗ men und gelangt schließlich zu der unumwunden ausgedrückten Ueberzeugung, daß in Folge dieser Grundtheilungen der ge⸗ sunde, kräftige Bauernstand, diese Hauptquelle der materiellen Macht des Staates, immer mehr schwindet, während die neu⸗ entstandenen und entstehenden Zwergwirthschaften zur Ent⸗ wicklung einer rationellen Bewirthschaftung so wie zur Vor⸗ nahme von Meliorationen nicht geeignet sind.

Schweiz. Bern, 7. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der National⸗ rath wählte Zyro aus Bern zum Präsidenten, Deucher aus dem Thurgau zum Vize⸗Präsidenten; Beide sind radikal.

Großbritannien und Irland. London, 7. De⸗ mber. (W. T. B.) Bei der in Londonderry attgehabten Ersatzwahl zum Unterhause wurde Porter

(liberal) mit einer Majorität von 647 Stimmen gewählt.

Frankreich. Paris, 6. Dezember. (Fr. Corr.) Der heute in der Kammer zur Vertheilung gelangte Bericht des Abg. Leroy über die für die neuen Ministerien begehrten Kredite lautet: die Errichtung der neuen Mini⸗ sterien ist in Ihrem Ausschusse lebhaft getadelt und nicht minder lebhaft vertheidigt worden. Trotz aller Meinungs⸗ verschiedenheit hat sich jedoch eine Majorität gebildet, welche erachtete, daß man aus politischen Gründen die Kre⸗ dite bewilligen müsse. Die Gesetzlichkeit der be⸗ treffenden ekrete hat Ihr Ausschuß einstimmi anerkannt; aber die Mehrheit hat den Wuns geäußert, gr. in Zukunft kein, neues Ministerium ohne vorgängige Zustimmung der Kainmer ins Leben gerufen werde. Unter den Umständen, wie der Gesetzentwurf uns im Lauf einer nothwendig kurzen Session vorgelegt worden ist, und angesichts einer Vertheilung der Dienstzweige, die uns unvollständig schien und von der Regierung selbst nicht enügend erwogen werden konnte, waren wir der Ansicht, daß die Be⸗

6. Dezember. (Pol.

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willigung der für 1881 nachgesuchten Kredite, also von andert⸗ halb Zwölfteln der gesammten Jahresausgabe, keinen Präcedenz⸗ fall für das Budgetjahr 1882 schaffen könne und das Prüfungsrecht des künftigen Budgetausschusses ausdrücklich gewahrt bleiben müßte. Ferner schien es uns für die Beurtheilung der von der Regierung beliebten Zerlegung der Dienstzweige unerläßlich, entsprechend berechtigte Tableaux für alle neugegründeten oder umgewandelten Ministerien zu haben. Die Mitglieder der Re⸗ gierung haben versprochen, uns diese Tableaux sogleich nach der Wiederkehr der Kammern vorzulegen. Mehrere von uns haben auch wegen der Ungleichheit der Bezüge der Unter⸗ Staatssekretäre Bemerkungen gemacht, und dieselbe Frage ist wegen der Beamten der verschiedenen Ministerien auf⸗ geworfen worden. Der Herr Conseil⸗Präsident und mehrere seiner Kollegen haben eine Lösung dieser Frage in Aussicht gestellt, wovon Ihr Ausschuß nur mit Befriedigung Akt nehmen konnte. Unter den eben erwähnten Vorbehalten beantragt der Ausschuß die Bewilli⸗ gung der verlangten Kredite mit folgender Ausnahme: eine Summe von 30 000 Fr. wird für die Unterbringung des Ministeriums des Handels und der Kolonien in einem Lokale verlangt, „welches die Regierung miethen oder käuflich er⸗ werben soll“. Ihr Ausschuß hat sich bestimmtere Angaben über die bezüglichen Pläne der Regierung, die Grundstücke, welche sie im Auge hätte, und den Ueberschlag der zu ge⸗ wärtigenden Gesammtausgabe erbeten. In Ermangelung dieser Aufschlüsse beantragt der Ausschuß, jede Entscheidung über den betreffenden Kredit zu vertagen.

Italien. Rom, 7. Dezember. (W. T. B.) Bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des Aus⸗ wärtigen in der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer richtete Massari die Anfrage an die Regierung, ob sie die auf die tunesische und egyptische Frage be⸗ züglichen Schriststücke vorlegen werde, und welche Maßregeln sie zum Schutze der in Sfax sowie der in Peru und Chili lebenden Italiener getroffen habe. Der Redner besprach sodann die Reise des Königs und der Königin nach Wien, welche das ganze Land mit großem Beifall begrüßt habe, und gab schließlich dem Wunsche Ausdruck, die Regierung möge die Zweifel bezüglich der Verwirklichung der von dieser Reise erwarteten guten Folgen zerstreuen. Sonnino Sidney erklärte die Wiener Reise als ein sehr wichtiges Ereigniß, als den Beginn eines rationellen Systems von Allianzen. Er setze keinen Zweifel in die Intentionen der Regierung, aber die Erklärungen der ungarischen Staatsmänner, die Haltung der ungarischen und deutschen Presse, die Aeuße⸗ rungen des Fürsten Bismarck und andere Umstände machten den berechtigten Argwohn rege, daß es Italien nicht gelungen sei, das Mißtrauen Europas gegen Italien zu zerstreuen. Man müsse also in ein Bündniß mit Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland, als nützliche Alliirte, ohne Bedenken eintreten. Teano dankte der Regierung dafür, daß sie die Besetzung der Bai von Assab gefordert habe; sie möge die Schwierigkeiten beseitigen sowie England dies gethan habe, als es Aren okkupirte. Minghetti führte aus: man habe der Wiener Reise Beifall gezollt, weil sie von hervor⸗ ragend politischer Bedeutung sei; sie sei opportun und noth⸗ wendig gewesen, um Jalien aus seiner gefährlichen Isolirung heraus zu ziehen. Sobald Italien einmal unabhängig geworden, habe der jahrhundertlange Groll zwischen Italien und Oesterreich aufgehört. Nach der Okku⸗ pation Roms habe die wohlwollende Haltung Oester⸗ reichs gegen Italien dazu beigetragen, viele Schwierig⸗ keiten zu überwinden. Er glaube nicht, daß man in Wien Verträge unterzeichnet habe, er hoffe, man habe dort eine ge⸗ meinsame Aktion vereinbart. Der Zweck der Wiener Reise dehne sich wohl auch auf Deutschland aus; unangenehme Zwischenfälle dürften diese Verhaltungslisien nicht modifiziren. Nach den Worten des Fürsten Bismarck, welche nicht von der Absicht eingegeben gewesen, Italien direkt zu beleidigen, be⸗ dürfe man, um den angedeuteten Zweck zu erreichen, Zeit. Eine geschickte loyale auswärtige Politik müsse die verbreiteten Vorurtheile über hinterlistige Pläne und beunruhigende Be⸗ strebungen Italiens zerstreuen. Die Regierung müsse eine feste Richtschnur für ihr Verhalten haben und nach dieser die innere Politik, entgegen jedem Einflusse von außen, gestalten. Man müsse die Freundschaft Italiens begehrenswerth und sicher machen. „Wir müssen den Mächten Garantien für die Stabilität und Sicherheit bieten. Die beste Antwort auf die Aeußerungen des Fürsten Bismarck sind Thaten. Die Re⸗ gierung darf die Politik nicht der Erwerbung einiger Stimmen opfern. Sie muß Europa beruhigen; alsdann wird man die Früchte der Wiener Reise ernten.“ Die Sitzung wurde so⸗

dann aufgehoben.

7. Dezember, Nachts. (W. T. B.) Deputirten⸗ kammer. Fortsetzung der Berathung des Budgets des Mi⸗ nisteriums des Auswärtigen. Der Minister des Aus⸗ wärtigen, Mancini, erklärte in Beantwortung der gestri⸗ gen Interpellationen: er werde die verlangten Schriftstücke mittheilen, mit Ausnahme derjenigen, welche die schwe⸗ benden Verhandlungen kompromittiren könnten. Als er das Portefeuille des Auswärtigen übernommen habe, seien durch die Ereignisse in Tunis und Marseille die Beziehungen des Wohlwollens zu Frankreich erschüttert gewesen. Die Beziehungen zu Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn seien zwar regelmäßige gewesen, aber es habe sich in ihnen ein unerklärliches Mißtrauen ausgeprägt. Die Lage sei eine schwierige gewesen ohne irgend ö. Schuld. Das Kabinet habe sich bemüht, Italien das Ansehen und den Einfluß wieder zu gewinnen, auf welche es ein Recht habe, indem es zeigte, daß der einzige Ehrgeiz des italienischen Volkes darin bestände, ein Mustervolk zu werden, im Innern durch eine glückliche Ver⸗ bindung der Freiheit mit der Achtung vor dem Gesetz und der strengen Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, nach Außen hin durch die Erfüllung aller internationalen Pflichten. Es macht sich bereits eine Besserung unserer aus⸗ wärtigen Beziehungen sichtbar, wie dieses durch die Budget⸗ kommission konstatirt worden ist. Die Aufgabe des Kabinets war, das Mißtrauen bezüglich der angeblichen Absichten Italiens zu zerstreuen und friedliche und freundschaftliche Be⸗ jehungen herzustellen, namentlich mit den benachbarten Na⸗ onen, gleichzeitig aber vorzuschreiten in der größten Konfor⸗ mität der Ansichten mit den Nationen, welche am meisten bei der Aufrechterhaltung des Friedens interessirt waren und mit uns die größte Solidarität und Gemeinschaft der Interessen hatten. ir begriffen, daß unsere Pflicht Zurückhaltung war und daß wir hier Mäßigung und Ruhe empfehlen mußten, als in Marseille die bekannten Unruhen vorgekommen waren. Bei den ur n— mit wurde unsere ltung als eine kluge, konziliante und

würdige beurtheilt. Der eine Prüfung der auswärtigen Lage ein, wie dieselbe durch den Berliner Vertrag geschaffen sei: Das große Interesse Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns sich zu Re⸗ präsentanten und Vertheidigern der Politik der Erhaltung und des Friedens zu machen, das Aufhören des jahrhundert⸗ langen Hasses zwischen den Völkern Italiens und Deutsch⸗ lands, welche wieder Brüder geworden waren, endlich der ein⸗ stimmige Wunsch des italienischen Volkes überzeugten uns, daß es angezeigt sei, in Wien und Berlin alles Mißtrauen zu zerstören und Freundschaft zwischen den drei Völkern anzu⸗ knüpfen. Wir begannen mit Wien, nachdem wir die Ueberzeu⸗ gung gewonnen hatten, daß Oesterreich von dem gleichen Wunsche beseelt war, wie wir. Die Entrevue hatte großen Erfolg und trug den Stempel großer Herzlichkeit und politischer Delikatesse, welche jede Anspielung auf Dinge ausschloß, die nicht das volle Vertrauen auf die Loyalität unserer Politik hätten kennzeichnen können. Man tauschte Erklärungen gegenseitiger Freundschaft und Unterstützung aus. Der Abschluß des Vertrages mit Frank⸗ reich beweist, daß unsere Annäherung an Oesterreich keine Feind⸗ schaft gegen irgend Jemand involvirt. Mancini fügte hinzu: Unsere Beziehungen zu Deutschland sind nicht allein regelmäßige, sondern sehr wohlwollende und haben sich in der letzten Zeit noch gebessert. Der intelligente Eifer des Botschafters, Grafen de Launay habe viel hierzu beigetragen. Der Minister s prach sich eben⸗ falls rühmend über den Grafen Robilant aus. Sodann theilte er auszüglich die Berichte der Botschaft mit, welche den Be⸗ weis liefern, daß Fürst Bismarck jeden Freundschaftsakt gegen Oesterreich als ebenso an Deutschland gerichtet betrachtet habe. Mancini erwähnte ferner die Erklärungen, welche zu voller Zufriedenheit den durch die Worte Kallay's hervorgerufenen Zwischenfall beendet haben. Was die jüngsten Aeußerungen des Fürsten Bismarck angehe, so seien dieselben die Folge einer oratorischen Exkursion durch mehrere Völkerschaften Europas, um darzuthun, daß der Liberalismus überall ein maskirter Republikanismus sei. Aus Freundschaft und Achtung für Deutschland glaube er, daß Schweigen und absolute Reserve die beste und würdigste Antwort sei. Es sei sogar unnöthig, auf die Behauptung näher einzu⸗ gehen, daß die italienische Monarchie und Dynastie von großen Gefahren bedroht werde: Das öffentliche Bewußt⸗ sein bezeugt uns, daß es vielleicht in keinem anderen Lande solidere Wurzeln für die Monarchie und Dynastie giebt als bei uns, wo die Dynastie, wie in Deutschland, durch her⸗ vorragende Dienste ihr Loos mit der nationalen Sache ver⸗ knüpft hat. Die auf die türkisch⸗griechischen Angelegenheiten bezüglichen diplomatischen Schriftstücke, erklärte der Mi⸗ nister; würden in der nächsten Woche mitgetheilt wer⸗ den, die auf Tunis bezüglichen werde er vorlegen, sobald die Zeit dazu gekommen sei. Inmitten der allgemeinen In⸗ differenz sei es Italien allein, das die durch den Bardo⸗ vertrag geschaffene Lage nicht anerkannt habe; jede Debatte darüber würde gegenwärtig verfrüht und gefährlich sein. Man verhandele über Wiederaufnahme der Untersuchung von Sfax oder eine andere zufriedenstellende Lösung. Was die egyptische Frage anbelange, so würde das Reformwerk einen besseren Erfolg gehabt haben, wenn die Aktion Italiens, ver⸗ bunden mit derjenigen Frankreichs und Englands, der ge⸗ meinsamen Aktion einen uninteressirten Charakter auf⸗ gedrückt hätte. Um über die italienischen Re⸗ klamationen in Peru endgültig zu entscheiden, sei eine gemischte schiedsrichterliche Kommission vorgeschla⸗ gen worden. Assab werde von Italien als Handels⸗ station festgehalten werden. Was die Niedermetzelung der Expedition Giulletti's in Beibul anbetreffe, so habe Egypten die eingeleitete erste Untersuchung als unzureichend anerkannt und die Einleitung einer zweiten kollektiven Untersuchung unter Mitwirkung eines italienischen Delegirten zugestanden. In der Donaufrage beschäftige sich Italien nur damit, das große Prinzip der Freiheit zu wahrn, ohne über die Mo⸗ dalitäten sich bestimmt zu entscheiden. Endlich kündigte der Minister an, daß die Initiative ergriffen worden sei zu einer internationalen Konvention zum Schutze der bürger⸗ lichen Rechte von Ausländern, und daß eine Kommission nie⸗ dergesetzt worden sei zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über die Auslieferung. Der Minister schloß: sein Ziel sei, daß Italien sein legitimes Ansehen und seinen legitimen Einfluß unter den civilisirten Nationen ausübe; zur Er⸗ reichung dieses Zieles bedürfe das Ministerium aber der Sta⸗ bilität. Die Diplomatenloge war dicht besetzt; die Rede des Ministers wurde an mehreren Stellen mit lebhaftem

Beisall aufgenommen.

7. Dezember. (W. T. B.) Die Ceremonie der Canonisirung beginnt morgen um 8 Uhr und endet vor⸗ aussichtlich um 12 ½ Uhr. Von 11 Uhr ab läuten alle Glocken der Kirchen. Die Pfarrer und die übrigen Geistlichen Roms veranstalten morgen Abend eine Beleuchtung der Straßen. Die italienischen und französischen Pilger umfassen etwa 1000 Personen; gegen 700 Pilger sind bereits einge⸗ troffen. Die Bischofstribüne enthält nur 210 Sitze, während die Zahl der in Rom gegenwärtig anwesenden Bischöfe über 1500 beträgt. Bei der Ausgabe der Karten ist mit der größ⸗ ten Vorsicht verfahren worden, um Profanen den Eintritt unmöglich zu machen. Von Seiten der Regierung sind Vor⸗ sichtsmaßregeln ergriffen worden.

Rumänien. Bukarest, 7. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer gaben heute die Deputirten Majorescu und Vernescu, welche die Opposition in der Adreßkommission repräsentiren, ihre Demission, weil die Re⸗ gierung sich weigerte, die diplomatischen Aktenstücke über die Donaufrage vorzulegen. Der Minister⸗Präsident Bratiano erklärte, daß er die bezüglichen Aktenstücke nicht vorlegen könne, so lange die betreffenden Verhandlungen sich noch in der Schwebe befänden und weil einige Male von derartigen Mittheilungen ein indiskreter Gebrauch du Veröffentlichung gemacht worden sei. Die Kammer ich darc Fegaffe die De⸗ mission der beiden Deputirten ab.

Terbien. Belgrad, 7. Dezember. Kaljeviecs ist zum Gesandten in

Dänemark. Kopenhagen, 5. Dezember. (Hamb. Corr.) Das Folkething trat heute in die erste Lesung des Budgets ein. Bis zum Ahang;, der Post sprachen nur Mitglieder der Rechten. Der Abg. Hage beschäftigte sich eingehender mit der finanziellen Seite des Budgets. Er wies darauf hin, daß das Budget im Grunde einen Ueberschuß von ca. 6 Mill. Kronen aufweise; es sei daher kein unbilliges Ver⸗ langen, wenn man die Beseitigung der drückendsten Steuer⸗ lasten fordere. Vor allen Dingen müßten die Schiffsabgaben beseitigt werden; sodann sei die Aufhebung des Zolles auf

(W. T. B.) ukarest ernannt worden.

Minister ging alsdann auf

Trauungen in den 8 au 1

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Kohlen, Eisen und andere Rohmetalle, Holz, Pech, Theer ꝛc., sowie Salz und Käse im hohen Grade wünschenswerth. Es würde hierdurch eine Mindereinnahme von 3 800 000 Kronen verursacht werden. Als Kompensation beantrage er die Erhöhung des Zolles auf Tabak um 600 000 Kronen und die Einführung einer Bier⸗ steuer, die 1 200 000 Kronen ergeben würde. Der wirkliche Ausfall in den Einnahmen würde somit nur ca. 2 Millionen Kronen betragen. Schließlich bemerkte Redner, daß man nach seiner Ansicht suchen müsse, ein Zollbündniß mit den beiden anderen skandinavischen Reichen zu schließen; erst dann könne man an eine durchgreifende Reform des dänischen Zolltarifs denken. Der nächste Redner, Abg. Schou, schloß sich im Wesentlichen den Ausführungen Hage's an; auch er wünschte den Zollanschluß Dänemarks an Norwegen und Schweden. Die dänische Industrie müsse und könne eine Beseitigung der Zoll⸗ schranken dem übrigen Norden gegenüber ertragen.

Amerika. (Allg. Corr.) Der amerikanische Marinerath hat jetzt seinen Bericht veröffentlicht über die Umgestaltung der amerikanischen Flotte. Er stimmt im Wesentlichen mit den bereits früher gegebenen Mittheilungen. Es sollen 38 neue ungepanzerte Schiffe gebaut werden. Die Vertheilung ist etwas anders als früher gemeldet, nämlich 2 größere Fahr⸗ zeuge von 5873 t Deplacement mit einer Geschwindigkeit von 15 Knoten, 6 Schiffe von 4500 t von 14 Knoten Ge⸗ schwindigkeit, 10 Schiffe von 3043 t und 13 Knoten, end⸗ lich 20 Kanonenboote, letztere von Holz, die anderen Schiffe von Stahl. Die beiden größeren Klassen sollen gedeckte Schiffe sein. Die Bestückung würde nach dem Vorschlage aus acht- und sechszölligen Stahlgeschützen bestehen und außer⸗ dem jedes Schiff vier Hotchkins⸗Revolverkanonen erhalten. Den Bau von Panzerschiffen empfiehlt der Marinerath auf später zu verschieben. Er bringt außerdem den Bau von fünf Spornschiffen (rams) aus Stahl von 2000 Tons Deplacement, fünf Torpe okanonenbooten, zehn Kreuzertorpedoböten und zehn Hafentorpedobooten in Vorschlag. Die Kosten für die ganze Flotte werden auf 29 Mill. Doll. veranschlagt.

Afrika. Egypten. Aus Kairo wird dem „Reuter⸗ schen Bureau“ unterm 5. d. M. berichtet; Ein Erlaß des Khedive ordnet für den 4. Mai nächsten Jahres eine Volks⸗ zählung an. In Folge eines zwischen dem Scheik⸗ul⸗ Islam von Egypten und den Ulemas der Elazhar⸗Universität entstandenen Streites ist die Absetzung des Scheik⸗ul⸗ Islam erfolgt. Einem der Verwaltung der Daira Sanieh zugegangenen amtlichen Berichte zufolge verspricht die dies⸗ jährige egyptische Zuckerernte ungewöhnlich gut aus⸗ zufallen. .

Sorau, 7. Dezember. (W. T. B.) Bei der gestern hier stattgehabten Nachwahl zum Reichstage sind nach den bis jetzt vorliegenden Resultaten für Schön⸗Breslau (deutsche Reichspart.) 5895, für Witt⸗Charlottenburg (Sezess.) 4973 und für Zisowski (Soz.) 2381 Stimmen abgegeben worden. Aus 15 Ortschaften stehen die Resultate noch aus. Es ist eine engere Wahl zwischen Schön und Witt erforderlich. ün v

Minden, 7. Dezember. (W. T. B.) Bei der gestern hier stattgehabten Nachwahl zum Reichstage ist der Landrath von Oheimb (konserv.) mit einer Majorität von über 4000 Stimmen gewählt worden. 6 1

Landtags⸗Angelegenheiten. 1*

Im 7. Liegnitzer Wahlbezirk ist an Stelle des verstorbenen

Landgerichts⸗Raths Bracht der Landrath von Haugwitz zu Cann⸗

stadt mit 391 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Die evangelischen Trauungen in den Jahren 1876 bis 1880. (Stat. Corr.) Als am 1. Oktober 1874 im preußischen Staate allerwärts die Eheschließung in die Hand weltlicher Beamten gelegt wurde, befürchtete man in weiten Kreisen von dieser durch das Gesetz vom 9. März 1874 vorgeschriebenen Abänderung der bisherigen Form der Eheschließung eine erhebliche und dauernde Verringerung der kirchlichen, nunmehr nicht mehr geseplich erforderlichen Trauungen, durch welche nach alter Sitte die christliche Ehe ihre Weihe empfängt. Anfänglich hat auch wirklich eine starke Abnahme der Trauungen statt tangan doch erwiesen sich die altgewohnte Volkssitte und das kirchfe e Bewußtsein bald stark genug, um in der großen Mehrzahl der Fälle die Eheschließenden dazu zu bestimmen, dem Akte der bürgerlichen Eheschließung freiwillig die kirchliche Trauung folgen zu lassen. Wir stellen die aus dem Vergleiche der Eheschließungen und Trauungen berechnete Trauungsziffer der evangelischen Bevölkerung für die letzten fünf Jahre und für die einzelnen Provinzen hier zu⸗ nächst für die rein evangelischen Ehepaare zusammen. 8

Auf je 1000 Eheschließungen rein

Provinzen: evangelischer Paare entfielen evangelische Jahren:

4 —— 1877 1878 Ostpreußen 900 885 898 Westpreußen 898. 899 899 . 300 321 360 Brandenburg. 866 872 873 ihhk . . . 8 915 919 F8 9³7 957 Schlesien. ööö 927 925 vh .6 852 860 Schleswig⸗Holstein. 933 941 964 annover 979 976 968 mhse .. 951 982 en⸗Nassau 925 927 928 heinland 972 973 973 Hohenzollern 833 667 833 Staat 850 877 88⁷ .

Ueberall, wo der niedersächsische Stamm vorherrscht, folgt der bürgerlichen Eheschließung fast ohne Ausnahme die kirchliche Trauung; Hannover, Westfalen, Schleswig⸗Holstein, auch Rheinland, welches eit mehreren Generationen bereits die Ehen durch weltliche Beamte chließen läßt, haben die alte Sitte vorzugsweise treu bewahrt,

eniger die östlichen Provinzen, insbesondere Sachsen und e nd am wenigsten die Landes⸗Hauptstadt Berlin, in welcher nahebe drei ear. aller rein evangelischen Ehen auch im letzten Beobach⸗

ungsjahre noch ungetraut geblieben sind. d uch in einigen anderen großen Städten (namentlich in Frank⸗ furt a. M., Magdeburg, Stettin, Königsberg i. Pr. und Breslau) leibt ein namhafter Theil der neuvermählten Evangelischen unge⸗

Auf je 1000 Eheschließungen rein evangelischer Paare entfielen evangelische Trauungen in den Jahren:

1876 1877 1878 1879

v1111“ 300 321 360 404 111ö1“ 651 647 644 695 1e;;öö1.; Königsberg i./ Pr. . . . 661 650 708 666 Frankfurt a./ MWM. .. 478 486 441 502 v“ 972 1011 969 978 b11X“ 649 655 667 700 374 475 444 503 883 920 928 922 b111116“ 581 981 929 864 v 114“ 910 897 929 950 v11A6“ 357 380 413 494 vbö““ 687 73³8 815 877 v44*“ 889 840 1091 1000 1125 1q1mX“ 938 965 978 988 Daß in einzelnen Städten mehr Trauungen als Eheschließungen vorkommen, findet darin seine Erklärung, daß viele auf dem Lande standesamtlich geschlossene Ehen in den Städten kirchlich eingesegnet, d. h. getraut werden. Das ist ganz besonders in Gegenden mit über⸗ wiegender katholischer Bevölkerung der Fall, in welchen es an evange⸗ lischen Kirchen auf dem Lande fehlt. Die Trauungsziffer der evangelischen Mischehen wird aus dem Vergleiche der halben Zahl solcher Mischehen mit der Zahl der evangelisch getrauten gemischten Ehepaare berechnet, da anzunehmen ist, daß ebensoviele evangelische Mischehen in einer anderen, als der evangelischen Kirche, getraut werden. 8

Wir stellen die in der vorbezeichneten Weise berechneten Ergeb⸗ nisse für die letzten fünf Jahre und die einzelnen Provinzen hier kurz zusammen.

Größte Sädte:

Von je 1000 neuvermählten evangelischen Personen wurden evangelisch getraut in den Jahren: 1876 1877 1878 1879 1880 SGi1““ 692 734 738 755 ET 710 693 726 698 111n1nmn1“] 247 308 347 395 Brandenburg.I 670 754 790 770 IVWTI1I““ 480 447 495 636 a8Io8Io111X“*“”] 990 1173 1184 11“*“” 971 978 982 1002 C1111I1“ 623 654 722 784 Schleswig⸗Holstein 111“ 753 599 878 657 8mm““ 745 825 789 80³ I 8381ö— 734 718 710 692 essen⸗Nassau . . 668 686 729 798 880 oI““ 896 878 868 913 Hobhemolleein 11“ 308 222 308 364 GSiaaktk 16 772 784 808 833 Die Ergebnisse der neuesten sächsischen Armen⸗ statistik. (Soz. Corr.) Als sich im November 1880 zum ersten Mal Armenpfleger aus allen deutschen Gauen in Berlin versammelten, wurde es von allen Seiten für nothwendig erachtet, zunächst gleich⸗ mäßige statistische Erhebungen über die Zahl und Verbreitung der Armen, sowie über Organisation und Kosten der Armenpflege zu ver⸗ anstalten. Demgemäß sollte auch die Armenstatistik den ersten Gegen⸗ stand der Tagesordnung des zweiten Armenpfleger⸗Kongresses bilden. Ehe derselbe zusammentrat ergriff die Reichsregierung selbst die Ini⸗ tiative in dieser wichtigen Angelegenheit, indem sie durch Rundschreiben vom 11. Juli d. J. eine Zählung der Verarmten im ganzen Deutschen Reiche anordnete, weil bei den Berathungen des Unfallversicherungs⸗ gesetzes und des Antrages auf Revision des Unterstützungswohnsitzgesetzes wiederholt auf den Mangel. an einschlägigem statistischen Material hingewiesen worden sei. Die erregten Debatten über Unfallversiche⸗ rung und Altersversorgung sind dadurch in die richtigen ruhigen Bah⸗ nen geleitet worden und man ist dem Reichskanzler für die Anregung dieser Erhebung zu Dank verpflichtet, so unvollständig auch das Ma⸗ terial der ersten deutschen Armenzählung ausfallen mag. Alle Einzel⸗ staaten und Armenbehörden werden aus den bei dieser Zählung ge⸗ machten Erfahrungen viel lernen können. Im Königreich Sachsen hat man die im Reichsinteresse angeordnete Zählung von Anfang an für die eigene Landesstatistik zu verwerthen gesucht und zu diesem Zweck die zwar umständliche, aber anerkannt zuver⸗ lässigste Erhebungsmethode mittelst Zählkarten für jeden Ver⸗ armungsfall zur Anwendung gebracht. Man hat auch nicht die von dem Reichskanzler zugelassene und weit bequemere Ausfüllung der Fragebogen „nach dem Bestande im Monat Oktober 1881“ gewählt, sondern die Ausfüllung für das ganze Kalenderjahr 1880 bewirkt. Die städtischen und ländlichen Gemeinden Sachsens haben sich der Ausfüllung der Zählkarten bereitwillig unterzogen und die Armenbehörden in Dresden und Leipzig haben in ihrem eigenen Interesse sogar vollständigere Zählkarten als die für das ganze Land bestimmten angewendet. Nachdem die Zählkarten im Königlichen statistischen Bureau sorgfältig geprüft und mehr als 6000 unvoll⸗ ständig oder falsch ausgefüllte Zählkarten an die betreffenden Gemein⸗ den zurückgesendet und berichtigt worden waren, ist die Zusammen⸗ stellung des Materials Ende November beendigt worden und es haben sich rabei folgende Hauptresultate ergeben: Zu Abtheilung A. des Reichsformulars. (Die Zahl der Unterstützten und die Ursachen der Verarmung betr.) Die Zahl aller im Jahre 1880 im Königreich Sachsen aus Ge⸗ meindemitteln Unterstützten beläuft sich auf 83 031. Betreff der Ursachen der Unterstützungsbedürftigkeit vertheilen sich dieselben auf die einzelnen Gruppen, wie folgt: Gruppe I. (Unfall) „2 119 (2,55 %) II. (Arbeitsunfähigkeit) 20 478 (24,66 %) III. (Gebrechen) 6 640 (8,00 %) IV. (Andere Ursachen) 53 794 (64,79 %) (darunter 20 939 Kinder). 888 Auf Stadt und Land vertheilen sich die Unterstützten fol⸗ gendermaßen: .

Provinzen:

vorüber⸗-⸗ gehend zusammen 18 727 50 972

Städtenn wurden 32 245 Von den —— unterstützt 24 970 7 089 32 059 Im ganzen Lande . 57 215 25 816 Es geht hieraus hervor, daß von den durch 8 Stadtgemeinden Unterstützten 63 % dauernd, 37 %, f- e gehend,

Landgemeinden 888“ 78 .

8 allen Unterstützten zusamm. 69 8 unterstützt wurden. I

Von der Gesammtzahl der Unterstützten kamen auf die Stadt⸗ gemeinden 61 % und auf die Landgemeinden 39 %.

Mit Rücksicht auf die Einwohnerzahl der Städte und des platten Landes entfallen auf 1000 Köpfe der städtischen Bepölkerung 42, auf 1000 Köpfe der ländlichen Bevölkerung 18 Unterstützte.

Das bedeutende Ueberwiegen des weiblichen Geschlechtes geht aus folgenden Zahlen hervor:

Es wurden unterstützt: mhüne .... .. Ehefrauen derselben. ledige, verwittwete, ges ginder (inkk. Dobvehwaisen) ..

inder (inkl. Doppe EA A Zu Abtheilung B. des Reichsformulars. 8 (Die Unterschiede zwischen den völlig und theilweise Unterstützten betreffend.) 85 Von der Gesammtzahl der dauernd Unterstützten wurden in den Städten 2464 völlig, 29 781 theilweise unterhalten

6 523

ziedene, getrennt lebende 1b rauens⸗ 85 8 b Mn 8 . 238 844

traut, wie folgende Zusammenstellung zeigt.

in den Dörfern 2263 2 707 im ganzen Lande 4727 82 488

unterhalten wurden.

XX“

In Prozentzahlen ausgedrückt, ergiebt sich, daß in den Städten 7,64 % völlig, 92,36 % theilweise, in den Dörfern 9,06 2 90,94 8G im ganzen Lande 8,26 5 91,74 8

Zu Abtheilung C. des Reichsformulars. (Den Werth des völligen Unterhalts betr.)

Der Werth der Unterstützung der 4727 völlig unterhaltenen Personen vertheilt sich auf Stadt⸗ und Landgemeinden in folgender Weise:

Es wurden völlig unterhalten:

a. in Stadtgemeinden: Männer an 133 349 Tagen mit einem Aufwand von 95 472,71 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 71,60 ₰, Frauen an 154 659 Tagen mit einem Aufwand von 118 937,93 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 76,90 ₰, Kinder an 353 468 Tagen mit einem Aufwand von 168 360,29 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 47,63 ₰, in Summa 641 476 Tage und ein Aufwand von 382 770,93 ℳ; b. in Landgemeinden: Männer an 131 436 Tagen mit einem Aufwande von 66 259,92 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 50,41 ₰, Frauen an 138 731 Tagen mit einem Aufwande von 59 754,98 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 43,07 ₰, Kinder an 319 524 Tagen mit einem Aufwande von 74 201,49 ℳ, d. i. pro Tag und Kopf 23,22 ₰, in Summa 589 691 Tage und ein Aufwand von 200 216,39

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Unser Vaterland, in Wort und Bild geschildert von einem Verein der bedeutendsten Schriftsteller und Künstler Deutschlands und Oesterreichs. IV. Band: Küstenfahrten an der Nord⸗ und Ostsee. Geschildert von Edmund Hoefer, M. Lindemann u. A., illustrirt von Gustav Schön⸗ leber, H. Baisch u. A. 22 Lieferungen groß Fol. Verlag der Ge⸗ brüder Kröner in Stuttgart (jede Lieferung 1 50 ₰). Mit dem Erscheinen der 22. Lieferung, welche die höchst interessante malerische Küstenfahrt an der Ostsee durch die Schilderung der Strecke von Pillau über Königsberg und Memel bis an die russische Grenze schließt, ist nun auch dieser 4. Band des Prachtwerks vollendet. Derselbe reiht sich den früheren gleichwerthig an, und namentlich kann sich die illustrative Ausstattung trotz der bei Weitem weniger dankbaren Aufgaben, die den Künstlern hier gestellt waren, mit jenen vollauf messen: einzelne der Schönleberschen Zeichnungen namentlich sind geradezu meisterhaft. Freilich fand aber die Kunst des Zeichners auch in der des Holzschneiders eine Interpretation, die mittels der modernen Vervollkommnungen auch den leisesten Wünschen und An⸗ deutungen des Ersteren gerecht zu werden und so die individuellsten künstlerischen Konzeptionen aufs Intimste wiederzugeben vermag. Die hier gebotenen zahlreichen, gewiß nicht mühelos gesammelten und in Holzschnitt facsimilirten Originalzeichnungen von unseres Vater⸗ landes Seeküsten stellen demnach eine Kollektion dar, welche, auch abgesehen von ihrem interessanten Inhalte als Veduten, einen bleiben⸗ den Kunstwerth behalten werden. Dieser neueste Band von „Unser Vaterland“ bildet übrigens ein in sich abgeschlossenes Ganze und dürfte in dem schönen Gewande, welches ihm die Verlagshandlung in Gestalt einer künstlerisch ornamentirten Einbanddecke gegeben hat, namentlich allen Denen eine erinnerungsreiche Weihnachtsfreude be⸗ reiten, die ihre Villeggiatur in einem der hier in Wort und Bild gleich fesselnd geschilderten vielbesuchten Nord⸗ oder Ostseebäder zu nehmen gewohnt sind.

Les Constitutions de tous les pays civilisés recueillies, mises en ordre et annotées par Mme. la Princesse de Lesignano, Bruvxelles, F. Hayez. Die gelehrte Verfasserin bietet hier in einem Bande vereinigt den Wortlaut der Verfassungs⸗ urkunden sämmtlicher civilisirter Länder der Erde, den sie mit er⸗ läuternden, historischen und staatsrechtlichen Anmerkungen begleitet hat. Vorausgeschickt ist dem Werke die „déclaration des droits de l'homme et du citoyen vom 26. August 1789“ und in einer Ein⸗ leitung eine kurze Biographie des Abbé Siéyès, aus dessen Feder bekanntlich der erste Entwurf zu der deéclaration de droits de l'’homme geflossen ist. Der eigentliche Inhalt des um⸗ fangreichen Werkes ist in zwei Theile gegliedert, deren erster größerer in alphabetischer Anordnung die Verfassungen der europäischen und deren zweiter die Verfassungen der außer⸗ europäischen Staaten behandelt. An der Spitze des ersten Theiles steht Deutschland mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, der auch die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 hinzugefügt ist. Daran schließen sich die übrigen europäischen Länder mit ihren Verfassungen in folgender Reihe: Oesterreich⸗Ungarn mit den Reichs⸗Grundgesetzen vom 21. Dezember 1867; Baden mit der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818; Bavpern mit der vom 19. Mai 1818. Hieran schließt sich ein kurzes Resumsé über die Gesetze für die parlamentarischen Wahlen in den deutschen Staaten. Der nächste der aufgeführten Staaten ist Belgien mit seiner Konstitution vom 7. Februar 1831 und den Wahlgesetzen vom 16. Mai und 26. August 1878. Ihm folgen Dänemark mit dem V vom 28. Juli 1866; Spanien mit der spanischen Konstitution vom 30. Juni 1276; Frankreich mit den konstitutionellen Gesetzen der Republik vom 23. Februar und 24. Dezember 1875 und in einem Anhange: dem Senatsbeschluß vom 21. Mai 1870, welcher die Verfassung des zweiten Kaiserreiches feststellt; Großbritannien und Irland mit den Verfassung des Vereinigten Königreichs (1692—1878) und dem konstitutionellen System des britischen Kolonialreiches; Griechenland mit der hellen ’schen Verfassung vom 16./28. No⸗ vember 1864; Italien mit dem Verfassungsstatut vom 4. März 1848; Luremburg mit der Großherzoglichen Konstitu⸗ tion vom 17. Oktober 1868: die Niederlande mit dem Grundgesetz vom 24. August 1815 und 28. Dezember 1858; Portugal und Algarve mit der Verfassungsurkunde vom 29. April 1826 und 5. Juni 1852; Preußen mit der Verfassung vom 31. Januar 1850; Rumänien mit der Konstitution der Vereinigten Fürstenthümer vom 30. Juli 1866 und 20. Oktober 1879; Rußland mit den „Verfassungs⸗Präliminarien“ vom 16./28. Juni 1870; der apostolische Heilige Stuhl mit der Eneyklika vom 8. Dezember 1864 und 4. August 1879; San Marino mit dem Staats⸗ gesetz vom 28. November 1849; Sachsen⸗Coburg⸗Gotha mit der Verfas⸗ sung vom 3. Mai 1852; Schweden und Norwegen mit den skandinavischen Konstitutionen vom 6. Juni 1809 und 22. Juni 1866; die Schweiz mit dem Bundesgesetz vom 29. Mai 1874; die Türkei mit der otto⸗ manischen Konstitution vom 23. Dezember 1876 (7. Zilhidje 1293); und schlicßlich Württemberg mit dem Verfassungsgesetze vom 25. Sep⸗ tember 1819. Der zweite Theil umfaßt, wie bereits erwähnt, die Staatsgrundgesetze der außereuropäischen Staaten. Den Anfang machen hier die Vereinigten Staaten mit der Unabhängigkeitserklä⸗ rung vom 4. Juli 1776 und der Bundesverfassung vom 17. De⸗ zember 1787. Hieran schließen sich: die Republik Meriko mit der Bundesverfassung der merxikanischen Union vom 4. Februar 1857 und 6. November 1874 und das Gesetz über die konstitutionellen Reformen vom 24. Dezember 1874; die Republiken von Mittelamerika mit ihren Verfassungen und zwar: Guatemala vom 2. Oktober 1859, San Salvador 16. April 1871, Honduras 20. No⸗ vember 1875, Nicaragua 19. August 1858, und Costa⸗Rica 26. Dezember 1859:; dann folgen die Verfassung des Staates von Haiti vom 14. Juni 1867, die dominikanische Kon⸗ stitution vom 18. November 1844 und die bhrasilianische Verfassung vom 25. März 1824 und 12. Mai 1240, an welche sich die Republiken von Südamerika mit ihren Verfassungs⸗

esetzen reihen und zwar Venezuela mit der Konstitution vom 27. Mai

874, Columbia vom 8. Mai 1863, Ecuador vom 11. August 1869, Peru vom 10. November 1860, Bolivia vom 11. August 1825, Chili vom 29. Oktober 1833, Paraguay vom 25. November 1870, Uruguar vom 10. September 1829, und die Argentinische Konfödcration vom 1. Mai 1853 und 6. Juni 1860. Afrika ist durch Egypten vertreten mit dem Verfassungsstatut vom 25. November 1866. Ein kurzes