1881 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

11“ 8 88 fte der Ausbruch der Rin⸗ derpest konstatirt, so hat der Landrath sofort die ab⸗ solute Gehöftssperre des infizirten Gehöfts und die relat ive Ortssperre für die Ortschaft anzuordnen und telegraphische Anzeige zu erstatten.

. Der Abtrieb der auf den Schlachtviehmarkt der Stadt Breslau gebrachten Rindviehstücke und anderer Wiederkäuer wird hiermit verboten.

Die vom Schlachtviehmarkte abgelassenen Viehstücke dür⸗ fen nicht über die Stadt Breslau hinaus und ins⸗ besondere auch nicht mit der Eisenbahn weiter beför⸗ dert werden.

XIV. Zuwiederhandlungen unterliegen den Bestimmun⸗ gen des §. 328 des Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs Gesetzblatt Seite 95).

Breslau, den 8. Dezember 1881.

Königlicher Regierungs⸗Präsident ͤa“

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am gestrigen Tage Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Kron⸗ pPrinzessin von Schweden und Norwegen sowie Se. Durch⸗ laucht den regierenden Fürsten Heinrich XIV. Reuß j. Linie. Heute Mittags 1 ¼ Uhr erschienen zur Begrüßung Sr. Majestät des Kaisers und Königs im Königlichen Palais Se. Majestät der König Albert von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen, Se.

önigliche Hoheit der Großherzog von Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach, Se. Königliche Hoheit der Erbgroß⸗ herzog von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach und Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg.

Von 2 Uhr ab hörten Se. Majestät die Vorträge des

hefs des Civil⸗Cabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ rinzen und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen dem Gottesdienst in der Garnisonkirche bei. 8 Im Königlichen Palais fand ein Diner zur Verabschie⸗ dung der außerordentlichen türkischen Botschaft statt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist zu Aller⸗ höchstihrem Bedauern durch die noch nothwendigen Gesund⸗ heitsrücksichten verhindert worden, die Wohlthätigkeitsver⸗ käufe und einige Anstalten in gewohnter Weise persönlich zu

esuchen; Allerhöchstdieselbe war jedoch am Sonnabend Abend urze Zeit in der Sitzung des Central⸗Comités der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz anwesend. 8

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am Sonnabend Nachmittag um 5 Uhr zum Diner zu Ihren Majestäten und besuchten demnächst am Abend die Vorseellung im Opernhause. 6 h Gestern wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz dem Gpoodttesdienst in der Garnisonkirche bei.

Mittags um 2 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten den Kronprinzlichen Herrschaften ein Fejeuner dinatoire statt, zu welchem Se. Majestät der Kaiser und König sowie die Kronprinzlich schwedischen Herrschaften

rschienen. 1 Um 3 ¾ Uhr gab Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Ihren Königlichen Hohbeiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ rinzessin von Schweden und Norwegen bei Höchstihrer Ab⸗ reise das Geleit nach dem Hamburger Bahnhof. 8 8 Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz stattete demnächst Sr. Durchlaucht dem Fürsten Reuß j. L. einen Besuch ab.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Vorstellung

im Opernhause. eute früh 7 ¾ Uhr begrüßte Höchstderselbe Se. König⸗ liche Hoheit den Großherzog von Sachsen bei dem Eintreffen lauf dem Anhalter Bahnhofe und gab Höchstdemselben das Geleit nach dem Königlichen Schlosse.

8 u.“

a ervoreer

8 .

1 Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

Die Nachricht, nach welcher die Königliche Staats⸗ regierung mit der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗ gesellschaft wegen des Erwerbes dieses Unternehmens für den Staat in weitere Verhandlungen eingetreten sei, bestätigt sich. Zwischen Regierungskommissarien und Vertretern der

Gesellschaft haben ausführliche Besprechungen und Erörterungen über den Werth des Unternehmens stattgefunden, auf Grund welcher der Gesellschaft nunmehr ein definitives Angebot 8 Sne s echsprozentigen Rente für die Aktionäre gemacht wor⸗

en ist.

Die in der Angelegenheit der „Großbritanni⸗ schen gegenseitigen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft“ am 12. November cr. vor dem Kanzleigericht zu

LWoondon stattgehabte Verhandlung lautet nach einem Referat der „Daily News“ wie folgt:

8 Diese Angelegenheit wurde nunmehr dem Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung unterbreitet, und handelte sich um die verschiedenen Punkte, welche von dem Referenten, dem die Sache durch den Vize⸗Kanzler im vergangenen Januar übergeben war, besonders bearbeitet waren. Die Gesellschaft wurde im Jahre 1844 gegrün⸗ det und erschienen Statutennachträge in den Jahren 1861, 1872 und 1878. Am 28. Oktober 1880 wurde durch Frau Popham ein Antrag auf Liquidation eingereicht und im Januar 1881 klagten zwei Personen auf Anerkennung eines Vorzugsrechts, doch wurde

dieser Prozeß aufgehoben in Folge eines Gerichtsbefehls, der auf die

träge der Frau Popham und Genossen ergangen war, und anordnete, daß ein Gutachten über einen Reduktionsplan der von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen in Gemäßheit des §. 22 des Lebensversicherungsgesellschaftsaktes von 1870 erstattet werden solle an Stelle eines Liquidationsbefehls. Der Geschäftsbetrieb der Ge⸗ semschan umfaßte sechs Klassen von Polizen⸗Inhabern und der Re⸗ serent hatte einen Plan entworfen, in welchem die Rechte aller sechs Klassen Berücksichtigung erfahren. Die jetzt zur Diskussion stehenden waren unter anderem folgende: Ob das Datum des ersten ags (der Frau Popham) oder ein anderes Datum dasjenige sein solle, von welchem an der Plan in Kraft treten solle; zweitens, ob die Polizen⸗Inhaber solcher Policen, deren

des

Leben versichert war, und die vor Einreichung besagten? An⸗ trags gestorben waren, nach Maßgabe des erwähnten Gesetzparagraphen in ihren Ansprüchen zu reduziren seien; drittens, ob die Inhaber noch laufender nicht partizipirender Polizen pari passu mit den partiziprender Polizen zu reduziren seien, oder welche Reduktion den ersteren gegenüber zur Anwendung kommen solle; und viertens ob die rückständigen Prämien, welche auf die von der Gesellschaft ausge⸗ stellten Polizen fällig geworden sind, zum vollen Betrage zu zahlen seien. Die letzte Frage betraf aber die Beschaffung der Kosten. Es erschienen im Termin Herr W. W. Karslake O. C. und Herr Beddall für Frau Popham und für die Vertreter anderer verstorbenen partizipirenden Polizeninhaber; Herr Eddis Q. C. und Herr Grosvenor Woods für gewisse Renteninhaber; Herr W. Pearson Q. C. und Herr G. Woods für die Vertreter ver⸗ storbener nicht participirenden Policen. Inhaber, Herr G. Hastings O. C. und Herr D. Gardiner und Herr Reckewich OQ. C. und Herr Chubb und Herr Boome für dieselbe noch lebenden Klassen von Polizeninhabern; Herr W. G. Robinson Q. C. und Herr Kirby für den Referenten; und Herr Buckley und Herr Nortt⸗ 8 Lawrance für die Interessenten an dem Zustandekommen es Planes. Der Vize⸗Kanzler war in Bezug auf die erste Frage der Ansicht, „Waiszdem der Appellationsgerichtshof die Angelegenheit an diesen à 1 50-5, behufs eines Planes zur Reduktion der Verpflichtungen zurjaagewiesen habe, das Datum des Pophamschen Antrags ventisch mit demjenigen sein müsse, von welchem an die Ausführung Planes ihren Anfang nehme; daß, hinsichtlich der nächsten Frage er dafür hielte, daß die Verstorbenen und deren Vertreter nicht in den Reduktionsplan einzubeziehen seien, da ihre Ansprüche fällig gewesen seien und aus den Aktiven der Gesellschaft befriedigt werden müßten; daß in Bezug auf die dritte Frage er dafür halte, daß die noch laufenden, nicht partizipirenden und parti⸗ zipirenden Polizen pari passu zu reduziren seien; und in Bezug auf die vierte Frage erachte er, daß die rückständigen Prämien der Ge⸗ sellschaft zum vollen Betrage einzuzahlen seien. Die Kosten dieses speziellen Falles seien aus den Aktiven der Gesellschaft zu bestreiten. Schließlich verfügte der Vize⸗Kanzler, daß alle derartig entstehende Prioritätsfragen der weiteren Entscheidung des hohen Gerichtshofes

vorbehalten bleiben müßten.

Unter den Begriff „falsche Schlüssel“ beim schweren Diebstahl („wenn der Dieb in einem Hause mit⸗ telst falscher Schlüssel verschlossene Räume oder Behältnisse öffnet“) fallen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 23. September d. J., auch solche ursprüng⸗ lich echte Schlüssel, welche dem Eigenthümer abhanden gekom⸗ men und von ihm durch andere Schlüssel ersetzt worden sind. Dasselbe gilt, nach einem Urtheil des III. Strafsenats des Reichsgerichts, vom 21. September d. J., für den Fall, daß der Verkäufer eines verschlossenen Behälters, zwei Schlüssel zu dem Schlosse hat, aber nur einen Schlüssel dem Käufer übergiebt und den anderen Schlüssel zurückbehält. Der zurückbehaltene Schlüssel ist sodann für das Schloß des verkauften Gegen⸗ standes ein „falscher“. EEC x a.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich spanischen Hofe, Graf zu Solms⸗Sonnewalde, ist vom Urlaube nach Madrid zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Ge⸗ sandtschaft wieder übernommen.

e’

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Kikut in Löbau, Dr. Blumberg, Dr. Düvelius, Dr. Wolf Lewin und Dr. Louis Lewin in Berlin, Dr. Homburg in Len⸗ gerich, Dr. Hoffkamp in Dorsten, Dr. Reinhard und Dr. Ger⸗ hartz in Uerdingen, Dy. Linkenheld und Dr. Rinck in Elberfeld. 18 S. M. S. Victoria“, 10 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Valois, hat am 22. v. Mts. von Porto Grande die Heimreise angetreten.

S. M. Kanonenboot „Wols“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Strauch, ist am 5. November cr. in Hong⸗ kong eingetroffen.

Cassel, 9. Dezember. In der heutigen Sitzung des Kommunal⸗Landtags, referirte zunächst der Eingaben⸗ Ausschuß über mehrere Petitionen die durch Uebergang zur Tagesordnung ihre Erledigung fanden. Hiernächst ließ sich die Versammlung die Mittheilung des ständischen Verwaltungs⸗ Ausschusses, betreffend die Seitens der Staatsregierung angeord⸗ nete außergewöhnliche Abgabe von Waldstreu aus Staatsforsten pro 1881/82, zur Nachricht dienen und beschloß, den Antrag der Abgg. Hollandt, Pfannstiel und Utendörffer, betreffend die Ab⸗ gabe von Streuzeug an die Einwohner des Kreises Schmalkalden aus dem in demselben gelegenen, zum Fideikommiß des Herzog⸗ lich sachsen⸗gothaischen Gesammthauses gehörigen Waldungen nebst den dazu gehörigen Eingaben der Ortsvorstände von zwanzig Landgemeinden jenes Kreises an den Ober⸗ Präsidenten mit dem Ersuchen abzugeben, mit der durch die Sachlage, insbesondere durch den diesjährigen Nothstand gebotenen Beschleunigung eine amtliche Fest⸗ stellung des Sachverhalts vornehmen und je nach deren Ergebnisse in jeder zulässigen Weise seine Fürsorge nicht nur behufs Abhülfe des dermaligen Nothstandes durch außerordent⸗ liche Verabfolgung von Streuzeug, sondern auch dahin ein⸗ treten zu lassen, daß künftig die für den Kreis Schmalkalden in hohem Grade wichtige Bestimmung des §. 4 der Ver⸗ einbarung vom 30. Januar/13. Februar 1869 zu vollständiger und unverkürzter Aussührung gebracht werde.

Alsdann beschäftigte sich der Kommunal⸗Landtag mit dem, die Beseitigung der aus dem Zusammenlegungsverfahren für den Immobiliarverkehr sich ergebenden Stockungen be⸗ treffenden Antrage der Abgg. Renner und Brandt und beschloß nach kurzer Debatte mit Einstimmigkeit einen Antrag an die Königliche Staatsregierung dahin, daß zur Beseitigung der Stockungen und Hemmnisse, welche gegenwärtig der Immobiliarverkehr in den der Zusammen⸗ legung unterworfenen Gemarkungen des Regierungsbezirks Cassel erleidet, der §. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 1875 durch eine Bestimmung des folgenden Inhalts:

„Zur Ausführung des Auseinandersetzungsplanes gehört die Uebernahme der Auseinandersetzungsresultate in das Grundsteuer⸗

kataster, welche auf Grund des endgültig festgestellten Planes die Bezirksregierung von Amtswegen zu veranlassen hat.“

ersetzt bezw. ergänzt und daß außerdem zur Beseitigung der ervorgetretenen Mißstände durch Erlaß geeigneter Ver⸗ im Verwaltungswege baldigst Fürsorge getroffen werde.

Schließlich wurden die bisherigen Mitglieder der ständi⸗ schen Schatzkommission wiedergewählt.

Sachsen. Dresden, 10. Dezember. Ueber das Be⸗ finden der Königin theilt das „Dr. J.“ 1n.25 mit: Ihre Majestät die Königin hatte zwar zu Anfang der Woche

egenwärtig aber ”b die . wunden, so 9 ie haßf ranke eeit auf kurze Zeit verlassen kann.

abermals etwas Fieber, erscheinungen wieder 9 seit zwei Tagen das

Schlaf und

ppetit sind gut, die Kräfte nehmen langsam zu.

2 1“ 8 1 Oldenburg. Oldenburg, 9. Dezember. (Wes. Ztg.) Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzun 8 stand xu. A. die Berathung über einen von der Staats⸗ regierung vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend das Moorbrennen. Die jährlich vorkommenden kleineren und größeren Moorbrände im Herzogthum und der dadurch ent⸗ stehende, oft bedeutende Schaden haben zu der Ueberzeugung geführt, daß diesem Uebel durch Schaffung einer genügenden und besseren Aufsicht über die Moore und das Moorbrennen, als solche bisher geübt ist, wesentlich gesteuert werden könne; eine solche Aufsicht soll nach der Gesetzvorlage durch eine ent⸗ sprechende Vermehrung der angestellten Moorvögte bewirkt werden. Der Verwaltungsausschuß, an welchen die Vorlage zur Berichterstattung gegangen war, beantragte die Enbloc⸗ Annahme des Gesetzentwurfs; derselbe wurde zu nochmaliger Prüfung an den Ausschuß zurückverwiesen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Dezem⸗ ber. (W. T. B.) Die Eröffnung des Landtages des Großherzogthums ist heute durch den dirigirenden Staats⸗ Minister Dr. Thon vollzogen worden. In der Eröffnungsrede werden außer der Vorlage, betreffend den Verkauf der Thü⸗ ringer Eisenbahn, kleinere Vorlagen und eine nachträgliche Vorlage, betreffend das provisorische Ausführungsgesetz, zum Reichsviehseuchengesetz, angekündigt.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Rudolstadt, 9. De⸗ zember. (Lpz. Ztg.) Der Landtag des Fürstenthums hat in seinen letzten beiden Sitzungen die von der Fürstlichen Regierung mit der Königlich preußischen Staatsregierung ab⸗ geschlossenen Verträge wegen des Uebergangs der Thüringischen Eisenbahnunternehmungen auf den preußischen Staat und wegen der Herstellung der Eisenbahn von Eichicht bis zur bayerischen Landesgrenze die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt und ist dann nach Annahme der Gesetzentwürfe be⸗ züglich des Feuerlöschwesens und wegen Ausführung des Viehseuchengesetzes zur Berathung des Staatshaushalts⸗Etats übergegangen. Die dem Landtage vorgelegten Haupt⸗Landes⸗ und Landeskredit⸗Kassenrechnungen pro 1878—80 wurden einem Landtagsausschusse zur Prüfung überwiesen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 9. Dezember. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Die gestrige zweite Plenarsitzung des Landesausschusses wurde vollständig durch die erste Lesung des Etats ausgefüllt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Dezember. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause gab heute der Minister⸗Präsiden Graf Taaffe eine Mittheilung der Statthalterei über den Brand' im Ring⸗Theater bekannt. In dieser von dem Minister⸗Präsidenten verlesenen Relation des Statthalters heißt es: Die Erhebungen über die Entstehungsursache des Brandes seien noch nicht abgeschlossen. Nach den bis⸗ herigen Erhebungen dürfte anzunehmen sein, daß eine oberhalb der fünften Soffite hängende Coulisse durch die Soffitenbeleuchtung Feuer gefangen habe, das sich mit unglaublicher Schnelligkeit über den Schnürboden verbreitet habe. Der Theaterfeuerwehrmann, welcher die eiserne Courtine habe herablassen wollen, behaupte, daß die Maschine in Folge der intensiven Hitze den Dienst versagt habe. Aus Allem gehe hervor, daß der Brand auf dem Bühnenraum eine Weile gedauert habe, bevor er sich dem Zuschauerraum mit⸗ getheilt habe, und hier liege das furchtbare Versäumniß, daß von der Bühne aus unterlassen worden sei, unmittelbar nach dem Ausbruch des Feuers den eisernen Vorhang herab⸗ zulassen und das Feuersignal nach außen zu geben, (große, anhaltende Bewegung) wodurch ein schnelleres Eingreifen der Rettungsanstalten und die Rettung der im Zuschauerraume befindlichen Personen ermöglicht worden wäre, während thatsächlich zur Zeit der ersten Rettungs⸗ maßregeln der Brand den Zuschauerraum schon ergriffen gehabt habe. Um einer Gasegploson vorzubeugen, soll der Beleuchtungsinspektor den Gasometer abgedreht haben, ohne daß die Nothlampen angezündet gewesen seien, wodurch den Unglücklichen die Rettung unmöglich geworden sei. (Anhaltende Bewegung.) Im März habe eine Untersuchung sämmtlicher Theater bezüglich der Feuersicherheit und die letzte Untersuchung des Ring⸗Theaters erst vor 14 Tagen stattgefunden. Die von der delegirten Kommission für nothwendig befundenen Vorkehrungen seien laut Zuschrift des Magistrats vom 20. Sep⸗ tember an die Polizei den I“ aufgetragen und dem Stadtbauamt sei die Ausführung der Aufträge übertragen worden. Die Erhebungen über schuldige Versäumnisse seien im Gange. Der Minister⸗Präsident bemerkte weiter, daß er gestern sogleich verfügt habe, daß die für die Theater be⸗ stimmten Polizeikommissare eine Stunde vor dem Beginn der Vorstellungen sich in die respektiven Theater zu begeben und sich täglich zu überzeugen haben, ob die angeord⸗ neten Verfügungen auch wirklich zur Ausführung gekommen seien (Beifall). Der Minister⸗Präsident versicherte schließlich, daß die Regierung auch weitere Verfügungen erwägen un ihr Möglichstes thun werde, um für die Sicherheit des die Theater besuchenden Publikums zu sorgen (lebhafter Beifall). Das Haus bewilligte sofort einen Kredit von 50 000 Fl. für die Hinterbliebenen der Verunglückten. Eine von Mit⸗ gliedern aller Parteien unterzeichnete Interpellation an die Regierung verlangt Schutz gegen die Wiederholung solcher Katastrophen.

11. Dezember. Heute Nachmittag stellten sich die Beamten des Ministeriums des Auswärtigen dem neu ernannten Minister des Auswärtigen, Grafen Kalnoky, vor. Auf die Begrüßungsrede des Sektionschefs von dankend, hob Graf Kalnoky hervor, er sei sich seiner großen und schweren Aufgabe, namentlich als Nachfolger eines so hervorragenden Staatsmannes, wie der Baron von Haymerle war, wohl bewußt. Er rechne auf die volle und treue Unter⸗ stützung des so ausgezeichneten Beamtenkörpers und betrachte es als seine besondere Aufgabe, den Geist und das Interesse dieses Ministeriums zu heben und zu pflegen. 1

12. Dezember. (W. T. B.) Heute Vormittag fand im Stephansdome das feierlsche Requiem für die bei dem Brande des Ring⸗Theaters Verunglückten statt. Der Dom war ganz schwarz drapirt; in demselben stand der von exotischen Pflanzen und in einem Licht⸗ meer erglänzende Katafalk. Die Kirche war von einer unüberseh⸗ baren Menge Andächtiger, welche Trauerkleider trugen, überfüllt. Unter Vorantritt der Geistlichkeit erschienen der Kronprin die vrshergv der gesammte Hofstaat, die obersten chargen, sämmt iche Minister, Mitglieder des Herrenhauses des Abgeordnetenhauses mit den beiden Präsidenten, die Spitzen

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der Behörden, der Gemeinderath mit dem Bürgermeister, die Generalität, Vertreter der Offiziercorps und andere Nota⸗ bilitäten. Bischof Angerer celebrirte das Requiem, die Mit⸗ glieder des Hofopernchors sangen ergreifende Chorale, in welche das erschütternde Schluchzen der Leidtragenden hineintönte. Der weite Platz vor dem Dome sowie die einmündenden Straßen waren von vielen tausend Menschen besetzt.

—— 12. Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus votirte einen Kredit von 50 000 Fl. für die Hinterbliebenen der bei der Katastrophe des Ring⸗Theatersums Leben

Gekommenen, nachdem der Präsident dem tiefempfundenen Beileid Ausdruck gegeben hatte. fempf

Pest, 10. Dezember. Im Unterhause interpellirte der Deputirte Hermann unter Bezugnahme auf die furchtbaren, opferreichen Theaterbrände in Nizza und Wien, ob der Minister des Innern nicht die bei den Theatern verwendeten Heiz⸗ und Beleuchtungsapparate unter Zuziehung von Fachprofessoren des Polytechnikums einer Prüfung unterziehen, auf Grund der gewonnenen Resultate ein Statut ausarbeiten lassen und die Befolgung desselben allen Theatern des Landes zur Pflicht machen wolle.

Der Magistrat von Pest hat beschlossen, bei der

tadtvertretung eine Kundgebung des Beileids an die Wiener Kommunece, die Uebersendung von 2000 Gulden für die Opfer des Brandes des Ring⸗Theaters und die Einleitung von Sammlungen zu dem gleichen Zwecke zu beantragen.

Großbritannien und Irland. London, 9. De⸗ mber. (Allg. Corr.) Die von der irischen Regierung eschlossene Verstärkung der Polizeimacht Irlands m 1000 Mann ist ein Schritt in der rechten Richtung zur

Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung in diesem Lande. Es wird beabsichtigt, diese 1000 Mann größtentheils aus den Mannschaften der Armeereserve 1. Klasse sowie aus den Pen⸗

der Armee, Flotte und Polizei zu rekru⸗

. Die gegenwärtige Polizeimacht ist zu schwach

für die Herstellung eines tüchtigen Patrouillendienstes in den unruhigen Bezirken, und nur durch fortgesetztes wachsames Patrouilliren kann den Gewaltthaten der ver⸗ mummten und bewaffneten Ligabanden ein Ziel gesetzt werden. Zu gleicher Zeit ist, wie „Freemans Journal“ erfährt, ein Cirkular an die irische Konstablerschaft erlassen worden, welche en Konstablern einschärft, sich um die Erlangung von ge⸗ heimer Information über zu begehende Landverbrechen zu be⸗ SEESeeeö-ö—ö—]——];];

Frankreich. Paris, 10. Dezember. (W. T. B.) Der

enat hat die zur Entschädigung der Opfer des 2. Dezember

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geforderten Kredite angenommen. Bei der Berathung über

die tunesischen Kredite brachte der Herzog von Broglie

ddie vielfachen, dem Senat zugefügten Schmähungen zur

*

Sprache, welchen man nicht zu einer Revision der Verfassung,

ndern zu einem wahrhaften Selbstmord auffordere. Zur Sache erkannte Broglie an, daß die Verantwortlichkeit für die Expedition nach Tunis bis zu dem früheren Kabinet zurückreiche, verlangte aber von dem neuen Kabinet Aufschlüsse über die Zukunf und die Organisation der Okkupation von Tunis. Der Redner deutete die durch die Nachbarschaft der Türkei geschaffenen Schwierigkeiten an und erinnerte an die Worte des ehemaligen Minister des Aeußern, de Moustier: „Wenn Tunis nicht existirte, müßte man es erfinden.“ Broglie glaubt, der Ver⸗

trag vom Bardo könnte einer Revision unterzogen werden, und

fordert die Regierung auf, nicht Fragen vor die Kammer zu bringen, wenn deren Lösungen bereits eingetreten seien. Gam⸗

b bettazollte dem Senate in seiner Erwiderung Lob, konstatirte dessen hohe Bedeutung in der republikanischen Verfassung, er⸗

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FKiwohnten.

kannte die Nothwendigkeit einer ersten Kammer an und behauptete, daß er lediglich eine Befestigung des Senats anstrebe. (Bei⸗ fall.) Er lehnte jede Solidarität mit dem vorigen Kabinet ab und stellte Gesetzentwürfe, betreffend Tunis, in Aussicht, sobald nur die Herstellung der Ruhe daselbst vollendet sei, was nächstens der Fall sein werde. Er werde einen solchen Gesetz⸗ entwurf Anfangs Februar vorlegen und möchte bezüglich der tunesischen Schuld ein Abkommen mit den dabei interessirten Mächten treffen, wie es bezüglich der egyptischen Finanzen geschehen sei. Was die diplomatische Frage an⸗ lange, so hoffe er, daß die Regierungen des Aus⸗ landes keine Schwierigkeiten machen würden. England hyabe den Bardovertrag anerkannt. Redner meinte, man könne auf diese Weise zu einer Abmachung mit Italien ge⸗ langen und fügte hinzu: die auswärtigen Regierungen kennen unsere herzlichen Gesinnungen ihnen gegenüber; auch ist es erlaubt zu hoffen, daß wir mit Geduld und Mäßigung zu einer Lösung der über diese Frage erhobenen Schwierigkeiten gelangen werden. Gambetta erklärte, der Gesammtverlust der Truppen in Tunis übersteige nicht 1100 Mann, und schloß mit der Erklärung: Der Vertrag vom Bardo bindet uns bis zu dem Tage, wo man ein ehrenhaftes Mittel sinden wird, ihn dem Bey gegenüber zu erfüllen, ohne ihn zu zerreißen, vielmehr seine Bestimmungen zu präzisiren. Redner hält es für möglich, Tunis zu reorganisiren, ohne ihm die Unab⸗ hängigkeit zu nehmen. Der Finanz⸗Minister äußerte in Erwiderung auf eine bezügliche Aeußerung Bochers: das Budget von 1881 werde die Kosten der Expedition von Tunis vollständig decken, und es werde noch ein Ueberschuß von 20 bis 25 Millionen verbleiben. Buffet bestand darauf, daß eine ernste Kontrole der Ausgaben nothwendig sei; er sagte, ein Parlament ohne snenel⸗ Macht verliere alle politische Autorität. Dies sei für eine Kammer eine erniedrigende Lage. Buffet beantrage eine Tagesordnung, welche darauf abzielte, dem Parlament eine wirksame Kontrole zu sichern. Nach einer Erwiderung des Finanz⸗Ministers wurde jedoch das Amendement Buffet mit 170 gegen 95 Stimmen abgelehnt. Fortsetzung der Berathung am Montag.

Italien. Rom, 11. Dezember. (W. T. B.) Der König empfing heute Nachmittag den neu ernannten chine⸗ sischen Gesandten Li⸗Fong⸗Pao, welcher seine Be⸗ igungsschreiben überreichte. Der Gesandte erinnerte in einer Ansprache an die Freundschafts⸗ und Handelsbeziehungen, welche vor langer Zeit schon zwischen China und Italien be⸗ anden hätten und deren Andenken in China 22 nicht er⸗

schen sei. Der König erwiderte mit herzlichen Worten. Der französisch⸗italienische Handelsvertrag wird sofort der Kammer zugehen. zu Ehren der neuen Heiligen hielt der Papst eine Kapelle ab, welcher sämmtliche Mitglieder des heiligen Aeene, der in Rom anwesende Episkopat und eine An⸗ zahl Personen, namentlich Framosen/ welche wegen Raum⸗ mangels bei der Heiligsprechung nicht zugegen sein konnten, Kardinal Schwarzenberg celebrirte die Messe.

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8 dem Saale, in welchem die Heiligsprechungen stattfanden, ind die Dekorationen wegen der demnächst stattfindenden Seligsprechungen belassen worden.

Türkei. Konstantinopel, 11. Dezember. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der russisch⸗türkischen Finanz⸗ kommission wurde die Berathung der Details der Arran⸗ gements fortgesetzt, ohne daß ein Ergebniß erzielt wurde. In Folge der Abreise Mancardi's wird Bourke die italie⸗ nischen Bondholders vertreten.

Rumänien. Bukarest, 10. Dezember. (W. T. B.) Heute am Jahrestage der Einnahme von Plewna be⸗ eigten die Minister in corpore dem Könige und der Königin ihre Ehrfurcht und ersuchten bei dieser Gelegenheit den König, der Königin das Großkreuz des Kronen⸗Ordens in Brillanten zu verleihen. Auf eine Interpellation in der Kammer über das Verschwinden des Goldes und des Silbers aus dem Verkehr und den Ersatz durch Banknoten und Hypo⸗ thekarscheine erwiderte Bratiano, daß die Banknoten und Hy⸗ pothekarscheine glücklicherweise keinen Zwangscours haben. Die Küferung werde die Scheine zu fünf und zehn Lei einziehen

11. Dezember. Der von der Kommission des Senates angenommene Entwurf einer Adresse an den König ist eine kurze Paraphrase der Thronrede. In dem⸗ selben heißt es bezüglich der Donaufrage: Der Senat habe mit Befriedigung gesehen, daß in der Frage der freien Donauschiffahrt, welche mit der politischen und ökonomischen Entwicklung Rumäniens eng verbunden ist, die rumänische Regierung die Rechte und die Interessen des Landes ver⸗ treten und vertheidigt habe. Der Senat habe das volle Ver⸗ trauen, daß, wenn die Regierung fortfahre, sich im vollen Einverständnisse mit den Gefühlen der Nation zu befinden, sie eine definitive Lösung dieser Frage herbeiführen werde, welche der legitimen Erwartung des rumänischen Volkes ent⸗

spreche.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 8. Dezember. (Hamb. Corr.) Die Landesvertheidigungs⸗Kommis⸗ sion hat nunmehr, nachdem sie verschiedene Vorschläge einer Subkommission zur Vorberathung überwiesen hat, ihre Be⸗ rathungen ausgesetzt, um sie im Laufe des nächsten Monats wieder aufzunehmen und zum Abschluß zu bringen. Es wird jedoch längere Zeit vergehen, bis ein detaillirter Bericht der Kommission über die verschiedenen Gesetzentwürfe nebst Motiven und Anlagen vorliegen wird, und der vollständige Abschluß der Arbeiten der Kommission steht daher nicht vor dem Frühjahr zu erwarten. Gemäß den Be⸗ schlüssen der Kommission wird das schwedische Heer auf dem Kriegsfuß aus 106 478 Mann Linientruppen, 28 165 Mann Reserve und 41 378 Mann Depot⸗ und Besatzungstruppen be⸗ stehen. Nach Durchführung der Reorganisation, also nach 15 Jahren, wird das Landheer 26 900 000 Kronen, die Flotte 7100 000 Kronen, das gesammte Vertheidigungswesen also 34 Millionen Kronen kosten. Da man darauf rechnet, daß Schweden nach 15 Jahren 5 313 000 Einwohner hat, würden also die Vertheidigungsausgaben sich auf 6 Kronen 40 Oere per Kopf belaufen; die vorgenannte Heeresstärke wird 3,43 Proz. der Bevölkerung, Linie und Reserve allein 2,53 Proz. betragen.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Dezember. (Hamb. Corr.) In der gestrigen Sitzung des Folkethings fand die erste Lesung der Vorlagen, betreffend die Gerichtsreform, statt. Die Abgg. Leth und Juel hielten die Grundlage der Vorlagen für unbrauchbar und befürworteten die Niedersetzung einer parlamentarischen Kommission zum Zwecke der Ausarbeitung vollständig neuer Gesetzentwürfe. Der Justiz⸗Minister meinte, daß es hiernach ve; sei, sich in diesem Jahre auf eine Realitätsdebatte einzulassen. Der Abg. Klein vertheidigte die Vorlagen. Alsdann entstand kussion zwischen dem radikalen moderaten Abg. Juel, welche bekundete, daß sich inner⸗ halb der Linken zwei Strömungen einander gegenüber stehen. Berg wiederholte nämlich, was er schon während der Budgetdebatte angedeutet hatte, daß man sich nicht auf Ver⸗ handlungen mit dem jetzigen Ministerium einlassen dürfe, während Juel betonte, daß das Folkething dadurch, daß es sich auf einen rein formellen negativen Standpunkt stelle, sehr leicht seinen Einfluß verlieren könne, ohne seinem Ziele näher zu kommen. Er wolle daher mit den Ministern arbeiten, die der König entsende, aber danach streben, daß den Gesetzen eine Fassung gegeben werde, welche die Mehrzahl befriedige. Schließ⸗ lich wurden die Vorlagen einer aus 15 Mitgliedern bestehenden Kommission überwiesen.

eine politische Dis⸗ Abg. Berg und dem

Nr. 49 des Deutschen Handels⸗Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt —8 15 enthält: Gesetzgebung: Frankreich und Belgien: Mustersendungen auf dem Postwege zwischen beiden Staaten. Italien: Weiterer Hafen für die Einfuhr von Olivenkernen. Berichte: Großbri⸗ tannien: Handelsbericht aus Penang für 1880. Schweden und Norwegen: Handelsbericht aus Gothenburg für 1880. China: Handelsbericht aus Amoy für 1880. Argentinische Republik: Han⸗ 11“

I

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Die VII. Kommission des Reichstags zur Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Be⸗ rufsstatistik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 1882, und des Entwurfs einer Ergänzung des dem Reichstage vorliegenden Entwurfs des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 hat sich, wie folgt, konstituirt: Dr. Freiherr von Hertling, Vorsitzender, Dirichlet, Stellvertreter des Vorsitzenden, Freiberr von Göler, Schriftführer, Dr. Hirsch, Stellvertreter des Schriftführers, Dr. Baumbach. Birkenmaver, Freiherr von Dalwigk⸗Lichtenfels, Ebert, Dr. Franz, Fritzen, von Gerlach, Dr. Günther (Berlin), Kochhann (Landsberg), Kopfer, Dr. von Kulmiz, Freiherr von Ow (Freudenstadt), Dr. Paasche, Petersen, Pfähler, Sander, Stoͤtzel.

Definitives Nachwahlresultat nach Meldung des „W T. B.“ Reg.⸗Bez. Minden.

„1. Wahlkr. Minden⸗Lüͤbb Abgegeben 16 333 St., davon für von Oheimb (kons.) 10 125, für Hoepner (liberal) 5894 Stimmen.

Ilerlohn, 11. Dezember. (W. T. B.) Bei der gestrigen Reichstagsnachwahl im Wahlkreise Zsertohn⸗Afrenn erhielten, soweit bisher bekannt rmn. 8818, General⸗ Sekretär Bueck 6544 Oppenheimer 430 Stimmen. Aus einigen

kleineren Ortschaften fehlt das Resultat noch, doch kann die Wahl von Langerhans als gesichert angesehen werden.

Braunschweig, 10. Dezember. (W. T. B.) Bei der gestrigen Stichwahl im 3. Braunschweiger Wahlkreise erhielten, soweit jett bekannt, Stadtrath Dr. Weber (nat.⸗lib.) 2885, von Schwartz (kons.) 825 St. Webers Wahl gilt als gesichert.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Publikationen aus den Königlich preußischen Staatsarchiven. Veranlaßt und unterstützt durch die Königliche Archiv⸗Verwaltung. Neunter Band: Die Gegenrefor⸗ mation in Westfalen und am Niederrhein, Aktenstücke und Erläuterungen, zusammengestellt von Ludwig Keller. Erster Theil (1555 1585). „Leipzig, Verlag von S. Hirzel. 1881. Die aktenmäßige Ueberlieferung in Betreff der hier behandelten Epoche ist außerordentlich reichhaltig und vollständig, und dies fällt um so mehr ins Gewicht, als die gleichzeitige Geschichtsschreibung nur die vornehmsten Begebenheiten registrirt hat und der Verlauf der Ereignisse bisher vollständig im Dunkeln lag. Die Mehrzahl der mitgetheilten Aktenstücke stammt aus den Königlichen Staatsarchiven zu Münster, Düsseldorf und Marburg sowie aus dem Königlich bayerischen Allgemeinen Reichsarchiv zu München. Einzelne Ergänzungen lieferten die Staatsarchive zu Weimar und Dresden, die Stadtarchive von Wesel und Soest sowie die Ma⸗ nuskriptensammlungen der Königlichen Bibliothek zu Berlin und des Bergischen Geschichtsvereins zu Elberfeld. Der Verfasser hat das reiche Urkundenmaterial in drei Theile zerlegt und mit kommentiren⸗ den Einleitungen versehen. Das erste Buch behandelt die Verhält⸗ nisse in Cleve⸗Mark und Ravensberg. Nach einer vorausgeschickten Charakteristik der Stellung des Herzogs Wilhelm zu den konfessio⸗ nellen Fragen im ersten, dem Religionsfrieden folgenden Jahrzehnt wird das Eingreifen Alba's und die Rückkehr des Herzogs zum röm schen Katholizismus geschildert. Die nächsten Abschnitte haben so dann die veränderten kirchlichen Verhältnisse, die Wahl eines Coad⸗ jutors für den Bischof von Münster, Johann von Hoya, und ihre Wirkungen, die Verhandlungen mit der Kurie, die Maßregeln zur Wiederherstellung der alten Kirche, die vergeblichen Versuche, die Schwester des Herzogs und seine Töchter zu bekehren und den allge⸗ meinen Widerstand des Landes gegen die Gegenreformation zum Vorwurf. Im zweiten Buche werden die Verhältnisse des Bisthums Münster geschildert, und zwar zunächst die allgemeinen Verhältnisse bis zum Jahre 1566, dann die Persönlichkeit Johann von Hoya's, die erste Bewerbung Baverns um Münster, das Eingreifen der großen Mächte, der weitere Verlauf des Erbmännerprozesses und seine Folgen, Conrad von Westerholt und die clevische Administration. Das dritte und letzte Buch bezieht sich auf das Bisthum Paderborn, die allgemeinen Verhältnisse desselben bis zum Jahre 1568, die Zeiten Johanns von Hoya und der Bischöfe Valentin und Heinrich. Als selbstredende Illustrationen sind jedem Buche die dazugehörigen Akten⸗ stücke angehängt. Auf dieselben ist im Text stets mit genauen An⸗

gaben verwiesen, so daß sie schnell aufzufinden sind.

Gewerbe und Handel.

Das Königlich ungarische Ackerbau⸗, Gewerbe⸗ und Handels⸗ Ministerium hat unterm 1. d. M. an sämmtliche Munizipalbehörden in Ungarn eine Cirkularverordnung ergehen lassen, worin das Gebiet des Königreichs Ungarn nunmehr für frei von Rinder⸗ pest *) erklärt wird.

Demzufolge sind die gegen die Seuche regeln wieder aufgehoben worden, jedoch unter Aufrechterhaltung der gegenüber Nieder⸗Oesterreich**) zu beobachtenden strengen Grenzsperre.

Amtlichen Nachrichten zufolge ist die KNinderpest im Gou⸗ vernement Warschau †) neuerdings auch in den Dörfern Polrzebna⸗ Dobrzykowska, Kreis Gostynin, und Osiny, Kreis Nowo⸗Minsk, aus⸗

v 35 ₰— „aus gebrochen. G

Dagegen ist erloschen.

Berlin. Am 8. Dezember hielt der Verein deutscher Eisen⸗ und Sta hlindustrieller seine diesjährige Generalversamm⸗ lung ab. Auf Grund zahlreicher statistischer Angaben des gedruckt vorliegenden Geschäftsberichts, sowie in Folge allseitiger Bestätigung vielfacher Wahrnehmungen über eine erfrenliche Besserung in der

Lage der Eisenindustrie faßte man einstimmig folgenden Be⸗ schluß: „Die Generalversammlung des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller nimmt Kenntniß von der am 7. Dezember durch den Ausschuß des Centralverbandes gefaßten Resolution bezüglich der wohlthätigen Wirkung der Zollreform vom 15. Juli 1879. Sie er⸗ klärt ihre volle Zustimmung zu dieser Resolution und bestätigt für die durch den gänzlichen Wegfall des Zollschutzes am schwersten be⸗ droht gewesene Eisenindustrie die erfreuliche Besserung, welche so⸗ wohl in der Gesammtlage der Industrie als insbesondere in den Lohnverhältnissen des Arbeiterstandes zu Tage getreten ist.“ Vor der Generalversammlung fand eine längere Vorstandssitzung statt, in der man sich, außer mit internen Angelegenheiten, vorzugsweise mit dem Wagenmangel der Staatsbahnen, der Unfallversicherung, sodann mit dem Projekt einer Berliner internationalen Eisenbahn⸗Ausstellung beschäftigte. In Bezug auf letztere wurde konstatirt, daß bei sämmt⸗ lichen vertretenen (meist großen) Hüttenwerken und Maschinenbau⸗ Anstalten die Idee einer Eisenbahn⸗Ausstellung durchaus keinen An⸗ klang fand, weil man sich gegenüber den hohen Kosten entweder keinen oder doch nur einen sehr geringen Erfolg versprechen konnte.

In der Sitzung des Aufsichtsraths der Neuen Gas⸗ Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin vom 12. d. M. wurde einstim⸗ mig beschlossen, das Aktienkapital der Gesellschaft um 300000 zu erhöhen; diese Aktien sollen statutenmäßig den alten Aktionären zum Paricourse offerirt werden. Wenn diese neuen Aktien von den Aktio⸗ nären, wie zu erwarten, nicht bezogen werden, sollen sie dem Ver⸗ käufer der Gasanstalt in Grünberg i. Schl. vertragsmäßig al pari in Zahlung gegeben werden und partizipiren pro 1881,82 an der Divi⸗ dende, da die Anstalt inkl. Gewinn seit 1. Oktober unter sehr günsti⸗ gen Bedingungen erworben worden ist. Die Produktion der Gas⸗ anstalt Grünberg betrug im Jahre 1880/81 über 15 Millionen Cbf. und ist noch im Steigen begriffen.

Die Bilanz des Hörder Bergwerks⸗ und Hütten⸗ Vereins per 30. Juni cr. schließt, wie die „B. Börs. Ztg.“ meldet, auf beiden Seiten mit 15 672 262 ab. Die liquiden Mittel be⸗ tragen an Cassa 66 513 ℳ, Wechsel 35 458 ℳ, Effekten, aus⸗ schließlich 1000000 noch nicht begebener Obligationen, 84 210 ℳ, Debitoren 2 336 384 ℳ, Fabrikate und Materialien 3 236 8650 ℳ, vorausbezahlte Assekuranz⸗Prämie 2645 ℳ, insgesammt 5 762 677 ℳ, denen an Ereditoren 1 892037 ℳ, Obligationszinsen 37 500 und an rückständigen Löhnen 244 791 ℳ, insgesammt also 2 174 329 gegenüberstehen; es stellt sich demnach der Betriebsfonds auf 3 588 748 Der Saldo der Patent⸗Conti beträgt 478 237 ℳ, das Garantie⸗Conto 506 828 ℳ, der Reservefonds 718 500 ℳ, der Hochofen⸗Reparaturfonds 50 000 ℳ, das Delcredere⸗Conto 21 066 ℳ, der pro 1880/81 erzielte Reingewinn stellt sich auf 381 647 ℳ, wovon 57 247 zur Dotirung des Reservefonds, 28 907 zu Tantièmen, 294 756 zur Verthei⸗ lung einer Dividende vpn 2 resp. 4 % auf die Aktien verwendet und 736 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Glasgow, 10. Dezember. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 624 200 Tons sscgen 489 400 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befind⸗ lichen Hochöfen 106 gegen 121 im vorigen Jahre.

„Washington, 10. Dezember. (W. T. B.) Außer der Ermäch⸗ tigung zur Amortisirung von 5 Millionen Dollars an jedem Mitt⸗ woch, einschließlich der 105. Serie der eingerusenen Obligationen, ordnete der Schatzsekretär Folger an, daß, wenn sich obiger Betrag

*) Conf. R. A. Nr. 220 de 1881. 88 **) Conf. R. A. Nr. 208 und 215 de 188 4.

s. Zt. getroffenen Maß⸗

die Seuche im Kreise Petrikau †) nunmehr gänzlich

c Confr. R. A. Nr. 284 de 1881. R. A. Nr. 268 de 1881.