1881 / 291 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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enxees ees.-gens.

geben. Meine Herren, dies ist doch mit einer sehr großen Einschränkung wahr, und ich glaube, der Herr Abgeordnete hat mehr gesprochen unter dem Eindruck von Zeitungsnachrichten, die allerdings in höchst beklagenswerther tendenziöser Weise nach jener Richtung über dieses Verfahren sich geäußert haben. Ich entsinnne mich sehr wohl, meine Herren, namentlich die Berliner Zeitungen haben wieder auf diesem Gebiete in eminentester Weise gesündigt und über eine Sache geurtheilt, die sie noch nicht kannten. Gerade die Berliner Zeitungen waren es, die, so wie nur die Thatsache der Ver⸗ urtheilung bekannt war, und einige Ohrenzeugen aus dem Prozeß sich hier eingefunden hatten, voll sittlicher Entrüstung erklärten: Das ganze Beweismaterial ist herbeigeschafft durch agents provocateurs, der Präsident des Gerichtshofes hat das auch unum⸗ wundener Weise indessen das Gericht konnte doch nicht nders wie verurtheilen. den. en Herren! Ich kann nur sagen, daß ich nach einer sorg⸗ fältigen Perlustration des ganzen Aktenmaterials zu einem vollkommen anderen Standtpunkte der Beurtheilung gelangt bin. Ich will mich zunächst auf eine Autorität berufen, da, wenn sie auch nicht unmittel⸗ bar dem Richterstande angehört, doch in diesem Hause so wohl be⸗ kannt ist, daß ihre hier von mir zu verlesende Ansicht wohl mit der nöthigen Autorität ausgestattet sein wird: Es ist dies der Ober⸗Reichs⸗ anwalt Freiherr v. Seckendorf, welcher die Klage selbst gge⸗ leitet hat Ihm ist auch die Frage vorgelegt wie es sich denn mit diesen Nachrichten verhalte, o denn in der That hier von „irgend einer Thätigkeit der Polizei die Rede sein könne, welche über das erlaubte Maß hinaus⸗ gegangen sei. Ich erlaube mir, einen Auszug aus einem Bericht vor⸗ zulesen, welchen der Wirkliche Geheimrath v. Seckendorf. in dieser Beziehung an den Herrn Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt er⸗ stattet hat und welcher mir gütigst von Letzterem zur Verfügung ge⸗ stellt ist. Herr v. Seckendorf schreibt an das Reichs⸗Justizamt Zeuge Schneider Horsch war dem Polizei⸗Inspektor Weide⸗ mann in Frankfurt a. M. seit längerer Zeit als ein junger Mann bekannt, welcher von seinem Gewerbe nur dürftig lebend, mit Sozialdemokraten verkehrt habe und. nun gern Polizeidienste leisten würde, um hierdurch eine lohnende Beschäftigung zu Er 1 fand ihn auf Befragen bereitwillig, den Urhebern der Verbreitung des Flugblattes, die revolutionäre Sozialdemokratie“ am Vorabende der Ankunft Sr. Majestät des Kaisers in Frankfurt a. M. und der Thätigkeit der von Most geleiteten rothen Partei, der sie nach den Ermittelungen der Polizeibehörde, insbesondere des Polizei⸗Raths Dr. Rumpf an⸗ gehörten, nachzuspüren, und der letztere Beamte nahm seine Dienste als Agent zu diesem Zwecke an. Ohne eine erweisliche nähere An⸗ leitung ließ sich Horsch in eine geheime Verbindung der Sozial⸗ demokraten, eine Mostsche Gruppe, aufnehmen und gelangte so zur Kenntniß und Mithülfe an Berathungen der Angeklagten, Ver⸗ breitung verbotener Druckschriften und der Vermittelung des Ver⸗ kehrs zwischen den Frankfurter und Darmstädter Verbündeten, worin er auch zur Ueberbringung von Druckplatten und Chemi⸗ kalien, die zu einem Attentate gegen ꝛc. Rumpf verwendet werden sollten, sich hergab. Weder die Polizeibehörden noch die Angeklagten schenkten ihm indessen volles Vertrauen, er gerieth sogar in Verdacht, deppeltes Spiel zu treiben und um so eher ließ die Polizeibe oͤrde in Frankfurt seine Ver⸗ haftung mit den Angeklagten und die Einleitung der Vorunter⸗ suchung gegen ihn, sowie seinen Transport ins Untersuchungs⸗ gefängniß nach Berlin auf seine eigenen dringenden Bitten, weil er Gefahr für sein Leben aus Rache der Genossen fürchtete, geschehen. Horsch entdeckte erst nach einigen Monaten dem Untersuchungs⸗ richter seine Agentenrolle, die Dr. Rumpf auf eine Anfrage des letzteren bestätigte, worauf dann die Freilassung des Horsch sofort te. ersele. der Hauptverhandlung als Zeuge eidlich vernommen, hat Horsch sich nach meiner Ansicht in voller Uebereinstimmung mit den sonstigen Beweiserhebungen und persönlich so objektiv und leidenschaftslos verhalten, daß mein Beistand, Rechtsanwalt Hochfinger im Einverständniß mit mir in der Beweisausführung ihn als glaubwürdig bezeichnen konnte. Seine Abweichungen von früheren Aussagen betrafen hauptsächlich Nebenpunkte; einigen An⸗ geklagten gegenüber waren sie auch weniger bestimmt, als in der Voruntersuchung, den Angeklagten Baum bezeichnete er nicht mehr als Gruppenführer, den Angeklagten Christ erklärte er sofort ohne Bedenken gar nicht zu kennen, da er in der Voruntersuchung von einer andern Person Namens Christ gesprochen habe und der gegen⸗ wärtige ihm nicht vorgestellt worden war. Im Uebrigen gab Horsch auf Vorhaltung einzelner Aenderungen seiner früheren Angaben die ungenügende Erklärung ab, damals habe er als Angeschuldigter, jetzt als Zeuge sich zu äußern gehabt. 1 In Betracht der Lage, in welche die geheimen sozialdemokra⸗ tischen Wühlereien und gefährlichen Pläne in Frankfurt a. M. und Umgegend im letzten Viertel des vorigen Jahres die dortigen Polizeibehörden versetzt hatten, kann ich denselben daraus, daß sie sich des Horsch wie geschehen als geheimen Agenten gegen zeitweise Bezahlung seiner Bemühungen bedienten, einen Vorwurf nicht machen; sie haben ihn nicht veranlaßt, verbrecherische Hand⸗ lungen zu provoziren, und die Verhandlungen haben nicht den geringsten Anhalt dafür gegeben, daß er provozirend zu Werke gegangen sei; seine Beschäftigung war lediglich eine beobachtende und behufs der Enthüllung der Angeklagten in vorgedachter Weise mithelfende. Sein Zeugniß vor Gericht war nach Ansicht der Reichsanwaltschaft unentbehrlich, um den Ver⸗ handlungen den Erfolg zu sichern, da ohne jenes Zeugniß die übri⸗ gen Beweismittel über die Gruppenbildungen, die Versammlungen, die Druckerei und die Verbreitung der verbrecherischen Schriften ꝛc. bezw. die Geständnisse der Angeklagten nicht zu beschaffen gewesen wären.“ Demnach steht allerdings fest, daß die Polizei sich zur Herbei⸗ chaffung des Beweismaterials geheimer Agenten bedient hat. Meine Herren, ich stelle hier ausdrücklich die Frage: wollen Sie das ver⸗ rtheilen? Wenn Sie diese Frage bejahen, dann liefern Sie die Ge⸗ sellschaft wehrlos dem Verbrechen aus. So lange es civilisirte Staaten giebt, meine Herren, ist es unmöglich, namentlich wenn das Verbrechen im Geheimen schleicht, ihm auf die Spur zu ommen, ohne ihm mit ähnlichen Mitteln entgegenzutreten ich provozire nochmals darauf, daß ich schwerlich glaube, daß irgend ein Mann in verantwortlicher Stellung einen andern Standpunkt in dieser Frage wird einnehmen können, wie ich. Gerichtshof hat auch auf Grund dieser Jeugenonsfagen ver⸗ rtheilt, er hat sogar ausdrücklich, und das hat der Herr A wohlweislich verschwiegen, in den Publikationsgründen der Polizei darin Recht gegeben, daß sie sich eines geheimen Agenten bedient hat. Er hat nur gesagt, dieser Agent genieße nach der uns vorgestellten ndividualität desselben keine volle Glaubwürdigkeit aus andern Nebenumständen. Ich will mir nur noch erlauben, ausdrücklich auf den betreffenden Passus des gerichtlichen Erkenntnisses zu provoziren. Es wird gesagt, der Gerichtshof hat den betreffenden Zeugen Horsch aus den und den Gründen nicht volle Glaubwürdigkeit beigemessen, und fortgefahren: 4. ₰2 8 schon der Anklagebehörde darin beizutreten ist, daß enüber einem Unternehmen der vorliegenden Art die Sicherheits⸗ bebörden zur Benutzung solcher ersonen sich genöthigt und ver⸗ pflichtet sehen, so hat doch der Richter die Aussagen derselben stets mit Vorsicht aufzunehmen“, ein Standpunkt, gegen den Niemand, am wenigsten ich, etwas ein⸗ zuwenden habe, haaentnig. da sich um die Verhält⸗ nisse des höchsten Gerichtshofes handelt. Aber das behaupte ich mit vollster Sicherheit, es ergiebt sich nicht entfernt das⸗ jenige, was der Herr Vorredner daraus hat deduziren wollen. Es ergiebt sich nur das Eine, daß der höchste Gerichtshof aus den Gruppenbildungen, die in ndn, und auch hier stattgefunden haben,

geordnete

unter den begleitenden Umständen ein so gefährliches und ein in dem

Maße den Hochverrath vorbereitendes Unternehmen zu finden geglaubt

hat, ldaß 88 8 treffe usstrafen belegte.

—2 F„ hatte ich über die betreffende Gerichtsange⸗ legenheit hier zu sagen, und ich möchte nun noch einmal darauf zu⸗ rückkommen, ich bitte dringend, Klagen gegen das Beamtenthum an die Stelle zu richten, wohin sie gehören, und nicht Leute, die sich nicht vertheidigen können, mit solchen Vorwürfen zu überschütten.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er müsse dem Akg. Häncl entgegentreten zu Gunsten der Auffassung des Ministers. Die Weite der Vollmacht, wie sie der Abg. Hänel einräumen wolle, sei nicht vereinbar mit dem Inhalt des Gesetzes. Seine Partei habe in diese Vollmacht eine bestimmte Instruktion hin⸗ einlegen wollen und die Regierung habe erklärt, diese Instruktion als Grenze für sich anzuerkennen. Wenn die Vorgänge, wie sie durch die Zeitungen berichtet worden seien, wahr sein sollten, so sei in der That in letzter Zeit gegen dieses Gesetz verstoßen worden, sowohl dem Wortlaute, als dem Sinne nach. Seine Partei habe damals feststellen wollen, daß die Sozialdemokraten in der Ausübung des freien Wahlrechts und in der Agitation für die Wahl nicht behindert werden sollten. Diese Verabredung zwischen der Regierung und dem ganzen Hause, ohne Unterschied der Parteien, sei nicht gehalten, sondern nach den Zeitungsberichten verletzt worden, heute sogar nach den eigenen Erklärungen des Mi⸗ nisters. Die Gesetzesverletzungen finde er darin, daß alle Versammlungen, in denen ein sozialdemokratischer Kandidat hätte auftreten sollen, verhindert worden seien, ehe noch fest⸗ gestellt gewesen sei, daß diese Versammlungen unter den Begriffen dieses Gesetzes gefallen seien. Ferner habe in Versammlungen, in denen ein sozialdemokra⸗ tischer Redner habe sprechen wollen, der überwachende Polizeibeamte mit der Auflösung gedroht oder dieselbe herbeigeführt. Dadurch seien die Rechte, die auch Sozialdemokraten unbehindert zustehen sollten, sowohl die der anderen dabei betheiligten Parteien verletzt worden. Das Gesetz sei somit üͤber die Sozialdemokratie Linaus und dieser gegenüber ungerecht gehandhabt worden. Der Minister habe heute bestätigt, es sei juristisch möglicherweise zulässig auszu⸗ legen, daß selbst sozialdemokratische Stimmzettel mit Beschlag hätten belegt werden können. Das sei so neu und von so übler Wirlung, daß schon darin für die unteren Behörden eine Verdunkelung ihrer Pflichten und Rechte herbei⸗ geführt werde. Ferner habe der Minister gemeint, ein Wahlaufruf oder eine Wahlthätigkeit in den elementarsten Formen sei gestattet, dagegen falle ein Aufruf, der etwa einen Sozialdemokraten anpreise unter die 8 nach dem Sozialistengesetz zu verbietenden Druckschriften Bei der Be⸗ rathung des Gesetzes sei zugegeben, daß für die Wahlthätigkeit allein die Grenze der Gesetzlichkeit im Sinne des gemeinen Rechts maßgebend sein solle, und daß nicht in der Thatsache, daß ein Sozialdemokrat als Wahlkandidat angepriesen werde, eine Untergrabung oder eine Tendenz der Umstürzung ge⸗ funden werden solle. Das sei ein Spiel mit Worten. Wenn er einen Kandidaten vorschlage, so preise er ihn auch an, und wenn der Vorschlag gestattet sei, so müsse auch die Anfrage erlaͤubt sein, sofern nicht in dieser Anpreisung die Tendenzen liaggen, welche das Gesetz unterdrücken wolle. Eine Kritik über dies Gesetz könne er sich deshalb versagen, weil er sich vor⸗ behalten habe, sobald die Zeit oder ein Antrag es herbei⸗ führen würde, ein Votum darüber abzugeben, ob die Verlän⸗ gerung des Sozialistengesetzes rathsam sei oder nicht, unter Vorführung aller dieser Thatsachen nachzuweisen, daß im Interesse der öffentlichen Ordnung die Verlängerung des So⸗ zialistengesetzes nicht rathsam sei. Der Ausfall der Wahlen zeige die Ausbreitung der Sozialdemokratie und die geringe Wirksamkeit dieses Gesetzes. Man habe bis jetzt noch nicht das Beispiel in Deutschland gehabt, daß die drittgrößte Stadt des Reiches nur von Sozialdemokrateu vertreten sei. Durch die Unterdrückung der Preßorgane und Vereine sei allerdings ein Damm errichtet gegen gefährliche Bestre bungen, die früher bestanden hätten. Allein das Bedenkliche sei, daß in Bezug auf die Ausweisungen eine Kontrole von oben nicht möglich, da die⸗ selbe ganz in der Hand niedexer Organe lägen. Der Minister könne hier keine Verantwortlichkeit übernehmen, derselbe lese nur die Bericht seiner Untergebenen und werde sich auch hüten, wo ein Irrthum begangen, zur APfklärung desselben beizu⸗ tragen, sofern nicht zwingende Gründe vorlägen. Er selbst habe es erlebt, daß ein Mann ausgewiesen sei, weil derselbe bekannt habe, für Hasenclever stimmen zu wollen. Heute er⸗ kläre der Minister, derselbe sei ein eifriger Agent der Sozial⸗ demokratie gewesen. Und doch habe man ihn erst verhaftet, als derselbe erklärt habe, für Hasenclever stimmen zu wollen Wenn dies nicht ein strafbarer Akt sei, so scheine es ihm weit eher ein gegen die Vergangenheit gerichteter Racheakt zu sein als ein aus seinen Handlungen entnommener Grund zur Aus⸗ weisung. Soweit die Thatsachen ihm bekannt gegeben, sei es klar, daß hier nicht im Sinne des Sozialistengesetz’s ge⸗ handelt sei, doch lege er hierfür dem Minister keine Verant⸗ wortlichkeit bei. Was der Minister hier mitgetheilt habe, be⸗ weise, daß zwischen der Anschauung, die der Minister von dem Sozialistengesetz habe, und der Anschauung, die sich hier in allen Parteien bei der Berathung jenes Gesetzes geltend gemacht habe, eine große Kluft vorhanden sei. Gegen das Gesetz werde er jetzt nicht weiter sprechen, dagegen nachsehen, ob nicht Lücken im gemeinen Recht vorhanden seien und dann erwägen, ob es nicht besser sei, diese Lücken auszufüllen, als durch ein Votum dem Sozialistengesetz erneuerte Sanklion zu geben.

Darauf nahm der Staats⸗Minister von Puttkamer, ie folgt, das Wort:

8 Has. Herren! Der Herr Vorredner hat in seinen letzten Aus⸗ führungen eine Anschauung von dem Pflichtgefühl und den Ansichten der preußischen Behörden zu Tage gefördert, um welche ich ihn keineswegs beneide. Wenn es hier als 28 „hingestellt wird, daß eine so schwere Maßregel wie die Verhängung der Ausweisung auf einem Racheakt beruhen könnte, ja, meine en, dann hört die Diskussion in geordneter Form überhaupt auf. Der Herr Abgeordnete schüttelt mit dem Kopfe. Ich erlaube mir dasjenige festzustellen, was er gesagt hat. Wenn er es zurück⸗ nehmen will, bin ich sehr gern bereit, es mir gefallen zu lassen; dies allein würde aber nicht genügt haben, mich zu zwingen, noch ein⸗ mal das Wort zu ergreifen. Ich hätte mich ja darüber mit dem Herrn Abgeordneten privatim auseinandersetzen können; er wäre gewiß eeneigt gewesen, mir die Erläuterung privatim zu geben, die er, wie

66 hoffe, durch öffentliche Zurücknahme seines Wortes geben wird. as mich zwingt, noch einmal hier zu reden, sind die Aeußerun⸗ n des Herrn Abgeordneten in Bezug auf die Handhabung des Ge⸗ etzes bezüglich der Versammlungen und auch in Bezug auf die Maß⸗ regeln, die ich schon vorhin setber angedeutet habe. Warum der Herr Abgeordnete sich so überaus ereifert hat, die Sache mit den Wahlzetteln hier nochmals in den Vordergrund zu schieben, wei c offen gestanden, nicht; denn ich habe ihm ausdrücklich erklärt, ich sei der Ansicht gewesen und habe auch

darnach verfahren, daß diese Beschlagnahme von Wahlzetteln unzu⸗

lässig sei. uruf: juristisch! links.) Was ich gesagt habe, meine Füsi 92 ef;”2 ich 2 ist das, daß eine ver⸗ schiedene juristische Anschauung möglich, und daß diese mögliche juristische Anschauung, die ich übrigens reprobirt hätte, von der Behörde mit juristischen Gründen vertreten sei. Wie in diesen Aeußerungen eine so ungeheure Kluft zwischen der Anschauung des legislatorischen Faktors und der meinigen liegen soll, ist mir in der That nicht erfindlich. .

Aber nun, meine Herren, komme ich auf den wichtigsten der von

dem Herrn Abgeordneten hervorgehobenen Punkte, nämlich, wie ich mich denn verhalte zu dem Versammlungsrechte in Bezug auf die Sozialdemokraten. Ich muß zunächst derjenigen Aeußerung des Herrn Abgeordneten entgegentreten, es habe Einverständniß darüber geherrscht, daß das Versammlungsrecht durch das Gesetz nicht beeinträchtigt werden sollte. Meine Herren, gerade das Gegentheil ist der Fall gewesen. Die Kommissarien der Regierung haben ohne Widerspruch zu finden oder wenigstens ohne ihre Ansichten zu ändern, ausdrücklich erklärt, daß, wenn in Versammlungen (Ruf: Wahlversammlungen!) ja gewiß auch Wahlversammlungen dergleichen Aeußerungen und Be⸗ strebungen zu Tage treten, welche unter das Gesetz fallen, sie ebenfalls zu verbieten beziehungsweise aufzulösen seien. Es ist das, meine Herren, in jedem einzelnen Falle eine quaestio facti, ob es sich um eine solche Versammlung handle oder nicht. Ich gehe auf diesen Theil der Diskussion des weiteren nicht ein; ich werde warten, ob der Hr. Abg. Lasker seinen Vorbehalt, in dieser Beziehung selbständige Anträge zu stellen, ausführt, dann werden wir weiter darüber disku⸗ önnen. . höre ich zu meinem Befremden von dem Herrn Abgeord⸗ neten sagen, „wie kann man überhaupt von der Wirksamkeit dieses Gesetzes sprechen, denn nie ist die Sozialdemokratie in so starker Zahl von Abge⸗ ordneten vertreten gewesen?“ Ich glaube, der Hr. Abg. Lasker hat unter seinen vielen Tagesgeschäften es verabsäumt, sich mit den betr. statistischen Daten, bekannt zu machen. Die Sozialdemokratie erhielt am 27. Ok⸗ tober d. J. 311 770 Stimmen, aber 1878 hatte sie 437 158 Stim⸗ men erhalten. Das ist also ein Rückgang um volle 40 %.

Es hat sich dies auch bei dem Wahlresultat sehr bemerkbar ge⸗ macht, denn nicht ein einziger sozialdemokratischer Abgeordneter war im ersten Wahlgang gewählt worden, was bisher noch niemals vor⸗ kam. Wenn die Uneinigkeit der anderen Parteien es leider Gottes dahin gebracht hat, daß dieses Resultat der ersten Wahl nicht defi⸗ nitiv geworden ist, so ist daran nicht die mangelnde Wirksamkeit des Gesetzes schuld, sondern es liegt in Umständen, die ich des weitern erörtern könnte, wenn es mir im Augenblick konvenirtee.

Ich will das Eine nur noch konstatiren, daß die Wirksamkeit des Gesetzes nach der Zahl der Herren Abgeordneten jener Partei, welche heute in diesem Hause sitzen, in keiner Weise beurtheilt werden darf.

Der Abg. Dr. Lasker entgegnete, er wolle nur die An⸗ gelegenheit mit dem „Racheakt“ richtig stellen. Aus dem Munde des Ministers klinge es so, als ob er gesagt hätte, daß der Beamte aus persönlicher Rache zur Anordnung der Ausweisung kommen könne. Er habe aber genau das Gegen⸗ theil gesagt. Wenn nach der Behauptung der Polizei Stahl vor Jahren ein demokratischer Agent gewesen sei und in Berlin belassen sei, nun aber auf einmal ausgewiesen sei blos wegen des einzigen Ausspruches, daß derselbe Hasenclever wähle, so würde dies mehr wie ein gegen die Vergangenheit gerichteter Racheakt, als wie cin Grund aus der Gegenwart entnommen erscheinen. Der Minister sei ein vorzüglicher Redner und wisse seine Worte wohl zu stellen, er bitte denselben aber, sie nicht auf Kosten seiner (des Redners) Person zu stellen, auch wenn ihn der Beifall seiner nächsten Freunde begleite. Dann habe er auch nicht von der Kluft gesprochen, die den Minister in seiner Ansicht trenne, daß es juristisch zulässig sei, selbst Wahlzettel zu konfisziren, sondern in seinem Verhalten und seinem Rechte, welches der Minister zu haben glaube in Bezug auf die Wahlthätigkeit und Wahlagitation der Sozialdemokraten. Daß man Wahlzettel konfisziren könne unter der Ausführung, es seien sozialdemokratische Schriften, scheine ihm jedem juristischen Verstande zu widersprechen. Was endlich das Wahlgesetz selbst betreffe, so habe der Mi⸗ nister sich in demselben Sife schon widerlegt. Er (Redner) habe dem Minister als Ansicht des Hauses bezeichnet, daß es die Betheiligung der Sozialdemokraten an der Wahl⸗ agitation an sich für durchaus gestattet hätte, und daß eine Inhibition erst einzutreten habe, wenn sozialdemokratische

endenzen zu Tage treten würden. Dennoch sei diescs Prinzip necht befolgt worden, wofür er eine Reihe von Bei⸗ spielen erbracht habe. Daß der Minister dieses Verfahren rektifizirt habe, habe er nicht gehört. Der Minister widerlege ihn (den Redner) nur anscheinend, indem derselbe sage, die Regierung habe den Vorbehalt gemacht, solche Versammlungen zu stören; der Minister müsse aber dann zugestehen, nur sobald sozialdemotische Tendenzen darin hervortreten. Er glaube, in diesem Punkt habe der Minister auf Schuldig lädirt. -vn 8 Der Abg. Stolle (auf der Journalistentribüne schwer ver⸗ ständlich) erging sich in längeren Klagen über die Maß⸗ regelungen der sozialdemokratischen Personen, welche in den Gemeinderäthen der Leipziger Vororte gesessen hätten.

““

nicht die unter ihm stehenden Beamten, sondern

Diesem günstigen Anfange ist auch eastuan eine

Zweite Beilage „Anzeiger und Königlich

Berlin, Montag, den 12. Dezember

Preußischen Staats⸗Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Der Abg. Dr. Braun erklärte, er wolle die Debatte nicht

erneuern, habe auch gar nicht die Absicht zu sprechen gehabt, die Darstellung aber, die der Minister von den Vorgängen beim Hochverrathsprozeß gegeben habe, sei so unvollständig und mit dem Hergange nicht übereinstimmend, daß er sprechen müsse, damit nicht aus seinem Schweigen ein falscher Schluß gezogen werde. Er kenne die Angelegenheit nicht aus Zeitungen, sondern habe mit seinen eigenen Ohren gehört und mit eigenen Augen gesehen, denn er habe dem Hochverrathsprozeß beigewohnt. Das Sozialistengesetz habe bei demselben übrigens, wie er dem Minister bemerken müsse, auch eine Rolle gespielt. Aufs Allerentschiedenste nun erhebe er dagegen Widerspruch, als hätte das Reichsgericht auf Grund der Aussagen des Zeugen Horsch und ähnlicher Menschen erkannt; das Gegentheil sei der Fall. Horsch sei ein Spion, darüber seien Alle einig. Der eine Unterschied, den der Minister mache zwischen 1) Spion, 2) Agent provocateur und 3) höchst verdächtigen Zeugen, dürfte selbst für einen geschulten Juristen schwierig sein. Unter allen Umständen sei es sehr schlimm, wenn solche Menschen als Zeugen fungirten, das er⸗ innere sehr an den berüchtigten Zeugen Hentze. Der Spion Horsch habe nun an den Zusammenkünften der Ange⸗ klagten Theil genommen, derselbe habe sogar an den vor⸗ bereitenden Handlungen zum Hochverrath so sehr mitgemacht, daß derselbe mit verhaftet sei. Derselbe habe sich das auch, obgleich er nur Spion gewesen, ruhig gefallen lassen. Erst als ihm das Sitzen unbequem geworden sei, habe er leise Winke gegeben, er sei ja nur Spion, nur ein Werkzeug des Polizei⸗Raths Mr. Rumpf in Frankfurt, und dieser habe auch wirklich an den Untersuchungsrichter geschrieben, man möge den Horsch doch unter irgend einem Vorwande frei lassen, derfelbe sei wirklich nur Spion. Nun komme aber noch hinzu, daß man mit den Angeklagten in der Untersuchungshaft gemeine Verbrecher zusammengebracht habe, um sie aus⸗ zuspioniren, Menschen, die wegen ihrer Verbrechen weit größere Strafen zu erwarten gehabt hätten, als die wegen Hochverraths Angeklagten. Auf Grund dieser Zeugen habe nun der Gerichtshof nicht erkannt, wie er aus⸗ drücklich konstatire. Auch aus der ganzen Haltung des Reichs⸗ anwalts habe man den Eindruck gehabt, daß er sehr wohl fühle, wie sehr ihm diese Zeugen sein Amt erschwerten. Das sei der Sachverhalt, Betrachtungen wolle er an denselven nicht anknüpfen. Wenn nun der Minister sage, nan slane ihn se verantwortlich machen, so sage er, das wäre eine Ungerechtig⸗ keit; der Minister habe solche Maßregeln nicht befohlen, könne also auch nicht dafür verantwortlich sein. Wenn der Minister dasselbe gehört und gesehen hätte wie er, so würde derselbe es ebenso mißbilligen.

Hierauf ergriff der Staats⸗Minister von Puttkamer

deas Wort:

Meine Herren, ich werde auch weiter keine Betrachtungen an⸗

8 stellen, sondern will dem Hrn. Abg. Dr. Braun nur zwei thatsächliche

Bemerkungen noch entgegengestellen. Ich habe nicht gesagt, daß der höchste Gerichtshof lediglich auf Grund der Horschschen Zeugenaus⸗ sagen verurtheilt habe, ich habe gesagt: mit verurtheilt habe, und damit steht auch das von mir Verlesene im vollsten Einklange. Der höchste Gerichtshof hat ausgesprochen: „wir messen der Aussage des Horsch nicht vollen Glauben bei;“ darauf hat er sich beschränkt. 3 Wenn nun noch besonders betont ist, daß in die Zellen der An⸗

*

geklagten Leute bineingestrct worden seien, um sie auszuspioniren, so

habe ich davon allerdings auch gelesen, die Verantwortung dafür trägt aber nicht die Verwaltung, sondern die Justiz.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, daß es ihm auch nicht eingefallen sei, den Minister für die letztere Sache verant⸗

wortlich zu machen.

Damit schloß die Debatte. Der Abg. Hasenclever bemerkte persönlich, daß er nicht

einen Angriff auf eine der liberalen Fraktionen oder Personen

gemacht habe, sondern daß liberale Presse die Aufrufe zu Sammlungen für die Familien der Hinterbliebenen

er nur bedauert habe, daß die

nicht veröffentlicht habe. Er wundere sich, daß der Abg. Hänel die Sache auf das persönliche Gebiet gebracht habe, konstatire aber, daß nicht er, sondern ein anderer Parteigenosse, dessen Name an gutem Klange dem des Abg. Hänel nicht nachstehe, für die Sammlungen verant⸗ wortlich sei.

. Die Denkschrift wurde durch Kenntnißnahme für erledigt

erklärt.

Heseaf vertagte sich das Haus um 5 ⅛¼ Uhr auf Dienstag hr.

12

8

8 Statistische Nachrichten.

Die Entwickelung der Postsparkassen. (Stat. Corr.)

Es ist neuerdings aus Anlaß der Debatten im österreichischen Ab⸗ geordnetenhause über die Errichtung von ostsparkassen die Aufmerk⸗ sankeit des Publikums sowohl durch die agespresse wie durch Bro⸗ chüren wieder lebhafter auf diesen weig der Sparanstalten gelenkt worden, wobei man meist auf die große Blüthe hinzuweisen pflegte, elcher das Institut der englischen Postsparkassen gegenwär⸗ ig steht. Es dürfte daher von allgemeinerem Interesse sein, einmal an der Hand statistischer Daten nachzuweisen, wie sich das Postsparkassen⸗ wesen nicht nur in seinem Stammlande, dem 1 König⸗ reiche, sondern auch in den übrigen Staaten, wo es bisher Eingang gefunden hat, im Laufe der Fet entwickelt hat. . n England waren die üelen Sparkassen, über welche die Regierung ein gewisses Aufsichtsrecht hatte, durch schlechte Verwaltung so in Müstrebi gerathen, daß die Regierung die einzige Hülfe in der Errichtung einer geoßeen Staats⸗S rkasse erblickte. Dieselbe wurde als eigner Zweig der Postverwa tung unterstellt, indem die Postanstalten als Annahme⸗ und uszahlungsstellen ür Spargelder dienen sollten. Am 16. September 1861 wurden die ersten ostsparkassen zugleich an 300 Postämtern eröffnet, deren Zahl in kurzer Zeit bedeutend ver⸗ mehrt würde, 8 daß schon Ende 1862 an 2500 Spar⸗ gelder eingezahlt werden konnten. Zu derselben Zeit betrug die Zahl der Sparer 178 495, welche ein Guthaben von fast 1 700 000 hatten.

leich günstige Ent⸗

wickelung gefolgt, wie nachstehende Uebersicht für das letzte Jahrzehnt

erkennen läßt.

Einde des Jahres Im Laufe des Jahres Ende des Jahres

Post⸗

Spar⸗

kassen 4 082 4 607 5 068 5 448 5 831 6 016 6 302

Spar⸗ Ein⸗ R bücher Tausende in 2 1 183 5 995

1 442 7 700 5

1 669 8 341 6

1 702 8 982 7

1 893 9 485 8

1 988 9 887 9

2 185 10 300 9

1870 1872 1874 1876 1878 1879 1880

Personen ein Guthaben von 43,8 1880 hatte sich die Zahl dieser Sparkassen Zahl der Sparer aber auf 1 519 805 Postsparkassen mehr Theilnehmer

dafür bei den selbständigen Einlagen, in welchen stets die halten sind, wesentlich höher;

scheinen

leichteren

worden, auch kleinere Beträge als 1 Schilli bei den Postsparkassen, als Ersparniß au

lischen Postämtern werden unentgeltlich Karten ausgegeben, welche Pennymarken der ersparte Penny nicht verloren geht. Ist die Postämtern auf eine Einlage von einem Shilling lautendes S

Raum zum Aufkleben von 12

beklebt, so wird sie von den

oder einem schon bestehenden Buche zugeschrie

880 an, an welchem Tage diese Einrichtung bei

sparkassen zur Einführung gelangte, bis

langten; bis zum 31. März 1881 wuchs d

auf 576 560 und läßt sich die Zabl der auf dies

Bücher auf 223 000 sch

auf ätzen. Fast ein

Jahrzehnt hatten die

Sparkassenwesens folgte. In eine staatliche

die Agenturen der belgischen Nationalbank

aber ihren Sitz nur in den größeren Städten hatten, nur eine beschränkte war, so wurden im Jahre 1870 di

gleichfalls zur Annahme von Einlagen für mächtigt. Die Folge davon war, daß die von Ende 1868 bis

gleichzeitig die Zahl der Sparbücher vo

ück⸗

837 876 792 514 030 347

Neben den Post⸗Sparkassen bestanden im Vereinigten Königreiche Ende 1879 noch 449 selbständige Sparkassen, bei welchen 1 ½ Millionen Millionen & hatten.

auf 442 vermehrt.

aufzuweisen 1“ 8 Zinszuschr bei diesen berechnet si Werth eines Guthabens auf 29 f, bei jenen nur auf 15 ½ . Die hiernach, und zwar hauptsächlich wohl ihrer 1 Zugänglichkeit halber, mit besonderer Vorliebe von denjenigen Volksschichten benutzt zu werden, welche in der Lage sind, nur kleine Sum⸗ men als Ersparniß anzulegen. Für diese Kreise der Bevölkerung ist durch ein seit Jahresfrist eingeführtes Verfahren die

fzuheben.

haben,

Postsparkassen im Vereinigten Königreiche bestanden, ehe ein anderer Staat dieser Richtung des . Belgien war schon im Jahre 1865 Generalsparkasse errichtet worden, der als Filialen

dienten.

die Generalsparkasse er⸗ Zahl der Annahmestellen Ende 1870 von 57 auf 481 w

n 39 861

zunahm und deren Einlagenbetrag von 15,3 Mill. Fr.

Fr. stieg.

Die Entwickelung der Sparkassen ist seitdem eine stetig günstige

Bücher

gewesen, wie folgende Uebersicht zeigt: Annnahme⸗ Einzahlungen sstellen Fr. in 1I1164“ 22 012 520 6 547 50 931 991 E11313““ 547 54 411 290 19. 554 64 314 383

Umlauf

92 192 122 773 169 285 176 743

Die Postanstalten scheinen hauptsächlich zu Ein

kleinen Beträgen benutzt zu werden; im Jahre 1877 gingen durch die Postanstalten 9 757 474 Fr., also fast ein Fünftel zahlungen ein, welcher Betrag sich bis 1879 auf nahe 13 Millionen Um auch das Ansammeln von kleineren Summen als 1 Fr. zu ermöglichen, hat die Verwaltung

Francs erhöhte.

der belg

sparkasse, dem englichen Vorgange falhend, kürzlich e

karten eingeführt, welche mit Briefmarken werden können; Kinder aus Volks⸗

Der dritte Staat, welcher das Instit bei sich einführte, ist Italien. Am 1. Janua

Post.Sparkassen eröffnet, und am Ende des Jahres Annahmestellen dem Publikum zugänglich gemacht,

Mitte 1881 auf in Italien Volksbanken

3365 vermehrt gegen 500 Sparkassen, schon bestanden , welche

von 5

und Mittelschulen können zu gleichem Zwecke auch Freimarken zu 2 Cent. verwenden. 1 ut der Post⸗Sparkassen r 1876 wurden die ersten waren fast 2000 deren Lahl bis worden ist. Kreditanstalten und Ende 1876 Sparbücher mit 640 Mill. Lire Einlagen in Umlauf hatten, fanden die Postsparkassen doch viel Beifall und Betheiligung, welche sich be⸗

sonders stark in den letzten Jahren gesteigert hat.

Es betrug am

Jahre: Zahl Ein⸗ der Post⸗ zah⸗ zah⸗ spar⸗ lungen. lungen. kassen. in 1 989 3 709 3 090 9 359 3 194 14 649 1879 3 259 33 564 19 346 1880. 3313 53 059 34273 Im ersten halbjabee 1881 hatten sich 35,4 Mill. Lire, die Rü⸗ Gesammtguthaben belief ich am Ende Lire und vertheilte sich auf 412 156 Bücher.

1 296 5 453 9 985

8. 1 ...

fast die Höhe von 1000 Lire. Uebrigens

haben sich auf 814 Mill. Lire belief.

Von den übrigen europässchen Staaten sind noch die Niederlande Lebentreten der Post⸗ laufenden Jahre ge⸗ gebenden Körperschaften

und Frankreich zu nennen, bei denen sparkassen durch

enen das ins Gesetz vom verflossenen bezw. sichert ist, waͤhrend in Oesterreich den gesetz

chlusse bezw. im Laufe der nebenstehenden

Rück⸗ Einlagen und Zinszuschrei⸗ bungen

Tausend Lire

2 443 6 475

11 385 26 232 46 253

die Einzahlungen auf ahlungen auf 23,6 Mill. Lire erhöht, das des Semesters 1 Auch in Italien werden den Postsparkassen besonders kleinere Summen zugewandt; denn wäh⸗ rend hier der Durchschnittsbetrag eines Buches 1880 nur 136 Lire war, bezifferte sich derselbe im Jahre 1879 bei den alten Sparkassen auf 710 Lire und erreichte bei den Kreditinstituten und Volksbanken 1 ho ben sich diese Sparanstalten trotz der Konkurrenz der Postsparkassen sstetig weiter entwickelt, sie hatten Ende 1879 mehr als 1 084 000 Bücher in Umlauf, deren Gut⸗

ein dahin gehender Gesetzentwurf unterbreitet wird.

Außerhalb Europas hat das Institut der

in Zapar, Australien und Kanada ecchang gefunden.

Kolonie ist die Postsparkasse nach engli am 1. April 1878 eröffnet worden.

Einzahlungen betraut,

10 487 Bücher zur gänzlichen Auszahlung, so hres 31 365 4

chem Muster ei Am Sch schäftsjahres 1879/80 waren 297 Postanstalten mit der A h davon im Laufe des Jahres 56 031 Stück im Betrage von 2 720 216 Dollars eingingen, w mit 1 820 213 Dollars ausgezahlt wurden. Die Zahl der in gleicher Zeit neu eröffneten Conten belief si

lusse des

auf 14 407 dage

daß am

Zücher im Umlauf blieben, welche ein erthe von 3 945 669 Dollars repräsentirten.

vermindert, die

eibungen ent⸗ ch der mittlere

glichkeit geschaffen ng, die Minimaleinlage

Karte mit 12 Marken entweder gegen ein parbuch umgetauscht ben. Vom 15. November sämmtlichen Post⸗ zum Ende des Jahres wurden auf diese Weise 84 500 Sparkarten mit 1 014 000 Penny⸗ marken eingereicht, wodurch 58 000 neue Sparbücher zur Ausgabe ge⸗ ie Zahl der Sparkarten e Weise neu eröffneten

ihre Zahl auch

sämmtlicher Ein⸗

Postsparkassen bisher

ährend 26 043 Posten

u

——õ—

inlagen

zahlungen zahlungen einschl. Zinsen Tausend, Pfund 1“

Sterling 15 099 19 318 15 26 997 30 412 32 012 3833 745

Bis Ende

Während die haben, ist Betrag der

Von den eng⸗

so daß auch

Da dieselben e Postanstalten

uchs, während auf 52 346 auf 19,6 Mill.

Einlagen K

Fr. 37 326 103 65 737 831 92 478 765 108 214 282. zahlungen von

ischen General⸗ epfalls Spar⸗ Cent. beklebt

st.

rotzdem

ca. 927 000

Zahl der in Umlauf be⸗ findlichen Bücher 57 354 114 291 157 507 238 869 339 845.

auf 58 Mill.

In letzterer ngerichtet und zweiten Ge⸗ nnahme von

gen gelangten usse des

Leiden der

Geburt“ von Salvatore vellisten,

in Ernst

hat. Durch des Familienlebens, des häuslichen Glückes und der häuslichen Tu⸗ genden steht Salpatore Farina der deutschen Auffassung ganz beson⸗ ders nahe; mit Anmuth weiß er die Alltäglichkeit zu verklären, und

Aufsatz Kapp b seines Jahrhunderts giebt, während die „Aus der Zeit des Konsulats“ je und Tagebuchblättern aus dem Nachlasse Karl Benedict Hase’s ab⸗

Afrikareisende Dr. O. der „Eisenbahnprojekte der Süden.“ 8

„Angela“, „Freifrau von anzeiger, der dem vpographische Ausstattung

Kunst, Wissenschaft und Literarnr.

F., W. Hackländers Ausgewählte Werke. In 60 zehntägigen Lieferungen à 50 oder in 20 monatlichen Bäͤnden à 1,50 Stuttgart, Verlag von Carl Krabbe. Das Unternehmen der Verla shandlung, auf welches wir bereits früher aufmerksam ge⸗ macht ha en, die Hauptwerke des erklärten Lieblings der Lesewelt, F. W. Hackländers, in einer handlichen und wohlfeilen Ausgabe er⸗ scheinen zu lassen, darf einer allseitigen freudigen Aufnahme gewiß sein. Hackländers kleine Bilder und Geschichten aus dem bürgerlichen und Soldatenleben, wie seine größeren Romane sind in allen Kreisen der gebildeten Welt eine willkommene Erscheinung unnachahmlich ist sein Humor, der stets erheitert und erfreut, nie verletzt; anheimelnd und fesselnd ist das Gemüth, das mit seinen Erzählungen zum Leser spricht. Die Auswahl wird folgende Werke enthalten: Eugen Still⸗ fried. Handel und Wandel. Soldatenleben im Frieden, Europäisches Sklavenleben. Wachtstubenabenteuer. Namenlose Geschichten. Der letzte Bombardier. „Der Roman meines Lebens. Die ersten vier Bände liegen bereits in handlicher hübscher Ausstattung vor; die ersten drei bringen den unterhaltenden Roman „Eugen Stillfried“, der vierte „Handel und Wandel“, die eigenen Lehr⸗ und Wanderjahre Hackländers, seine theils humoristisch, theils ernst gehaltenen Er⸗ lebnisse als Handelsbeflissener.

Im Verlage von Alexius Kießling in Berlin, Brandenburg⸗ straße 64, erschien soeben ein neues Gesellschastsspiel: „Die Völker der Erde“, dessen Inhalt in einer Welttarte als Spieltableau, 40 Spielkarten (die verschiedenen Völker in ihrer charakteristischen Umgebung) und 40 Figurenkarten (zum Aufstellen auf das Spiel⸗ tableau) besteht Während die Weltkarte die Lage und das Größen⸗ verhältniß der 5 Erdtheile veranschaulicht, geben die Spielkarten und Figuren ein anschauliches Bild von den Völkern, Thieren und

flanzen der Erde. Das Spiel gewährt somit den Kindern nicht nur Unterhaltung, sondern bereichert auch ihr Wissen in der Länder⸗ und Völkerku nde. Die gefällige Ausstattung, der reiche Inhalt, und die eigenartige Spielweise sichern dem nützlichen Spiel die beste Aufnahme. Das Spiel ist in drei Ausgaben: in Enveloppe zu 1 ¼ ℳ, in Mappe zu 2 ¼½ und in einer Prachtausgabe in Kasten zu 4 zu haben.

v1ZIEII1I T. Heckenhauersche Buch⸗ und Antiqua⸗ riatshandlung in Tübingen hat für das jeßt herannahende Weihnachtsfest wiederum einen Weihnachtskatalog bereits den 21. Jahrgang ausgegeben. Derselbe gliedert sich in folgende 11 Abtheilungen: Allgemeines, Damenliteratur einschl. Koch⸗ und Gartenbücher, Galerie⸗ und Bilderwerke, illustrirte Prachtwerke, er⸗ bauliche Literatur, Jugend⸗ und Volksschriften, A.⸗B.⸗C.⸗ und Bilder⸗ bücher, englische Literatur, französische Literatur, italienische Literatur, Musikalien und Werke über Musik, und enthält eine reichhaltige Auswahl von gediegenen Schriften, die theils zur Unterhaltung, theils zur Belehrung dienen und dem Bedürfniß jeden Alters und Ge⸗- schlechts, des Kindesalters ebensowohl wie dem der gereifteren Jugend, dem Bedürfniß gebildeter Männer und Frauen, der Freunde der Literatur und der Kunst, wie der ernsten Wissenschaft in gleicher Weise entsprechen. Wir finden hier die ausgezeichnetsten Werke der alten griechischen und römischen Literatur Homer, Aeschylos, Sophokles, Euripides, Horaz, Virgil, Ovid in deutscher Uebersetzung, wie die des deutschen Mittelalters das Nibelungenlied, Gottfried von Straßburg, Hart⸗ mann von der Aue, Walther von der Vogelweide u. s. w. und der neueren deutschen Literatur Goethe, Schiller, Wieland, Herder, Lessing, Bürger, Chamisso, Freiligrath, Geibel, Heine, Hebel, Hölty, Klopstock, Körner, Matthison, Fr. Rückert, Reuter, Scheffel, Uhland u. s. w. ebenso wie die berühmten Werke der französischen, eng⸗ lischen und italienischen Literatur Chateaubriand, Victor Hugo, Molidre, Lamartine, Alfr. Musset, Racine, Voltaire . s. w.; Byron, Longfellow, Milton, Shakespeare, Tennyson u. s. w.; Alfiéri, Dante, Tarq. Tasso, Petrarca u s. w.; ferner die Schriften der namhaftesten Romanschriftsteller Auerbach, Hauff, Zschokke Gust. Freytag, Fr. Spielhagen, Walter Scott, Bulwer, Dickens, Bret Harte u. s. w., außerdem verschiedene gediegene Literaturgeschichten, die Geschichts⸗ werke berühmter Historiker von Archenholz, Dahlmann, Droysen, Max Duncker, Gervinus, Häusser, Mommsen, W. Müller, Ranke, Schlosser, v. Sybel, v. Treitschke u. s.w. geographische Werke wie Alex. v. Humboldt naturwissenschaftliche Schriften, wie Brehms Thierleben die philosophischen Werke von Kant, Fichte, Schleiermacher, Hartmann. Aus der Abtheilung für „Galerien und Bilderwerke“ heben wir die „Dresdener Galerie“, die „Goethe⸗ Galerie“, die „Reuter⸗Galerie“ und die „Schiller⸗Galerie“ besonders hervor. Schließlich sei auch noch auf die Abtheilung „Illustrirte Prachtwerke“ besonders aufmerksam gemacht.

Das Dezemberheft der „Deutschen Rundschau“ (Verlag von Gebrüder Pätel in Berlin W., Lützowstraße Nr. 7) beginnt mit „Die Nereide“ von Hans Hoffmann, welcher zuerst in der „Rund⸗ schau“ mit glücklichem Erfolge als Novellist auftrat. Der Schau⸗ platz seiner neuen Novelle ů9 Corfu, dessen landschaftliche Schön⸗ heiten, dessen buntes, sagen⸗ und märchenreiches Volksleben auf das Eigenartigste verknüpft sind mit den Schicksalen, dem Lieben und Personen, von welchen uns hier berichtet wird. Von sonniger Heiterkeit ist die zweite Novelle des Heftes: „Vor seiner arina, einem der jüngeren italienischen No⸗ ie „Rundschau“ bereits vor Jahren die elenkt hat, und dessen ansprechende Geschichte Dohm einen sorgfältigen Uebersetzer gefunden seinen Humor und seine liebevolle Darstellung

auf welchen Aufmerksamkeit

man wird sich freuen, daß die „Rundschau“ Weiteres von ihm in

Aussicht stellt. Ein getreues Abbild der zauberischen Wirklichkeit bietet Paul Güßfeldts Schilderung eines der gefürchtetsten Gletscherpässe in der Kette der Alpen, zwischen Mont Blanc und Monte Rosa. In derselben lokalen Umgebung, aber nicht auf den schneebedeckten Gipfeln, sondern in den lachenden Thä⸗ lern, den freundlichen Städten

einer Besteigung des „Col du Lion“,

und an den lieblichen Seen bewegt ch ein folgender Aufsatz, in welchem Prof. H. Breitinger „Die iteratur der französischen Schweiz“ behandelt ein T hema, welches

üer die Mebrfahr der Leser den Reiz der Neuheit haben wird.

e deutsche in dem

ltergeschichte findet eine —9 Vertretun Friedrich Arnold Brockhaus“, in welchem Friedrich die Charakteristik des Mannes auf dem Hintergrunde interessanten Mittheilungen

mit einer letzten Serie von Briefen

chließen. „Der Bericht eines vüsischem Gouverneurs“ wirft Streif⸗ ichter auf die agrarischen Verhä tnisse des Czarenreiches, und der scar Lenz giebt eine höchst drastische Darstellung der Franzosen in der Wuüste Sahara und im er „Literarischen Rundschau“ werden Spielbagens „Geschwister“, sowie das treffliche Buch über die unsen“ besprochen. Ein geschmackvoller Weihnachts⸗ efte beigegeben ist, erregt nicht nur durch seine Feteehe sondern wird den be⸗ ondern Dank der Lefer verdienen, welche ns der Auswahl eines iterarischen Festgeschenkes gut berathen zu sehen wünschen.

Guthaben im