1881 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 22. Dezember. rhr. v. Mirbach, —2 u. Comp. Chef v. Garde ⸗Füs. Regt., auf Monate z. Dienst⸗ eistung bei des Prinzen Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit kommandirt. Frhr. v. Minnigerode, Major vom Großen General⸗ stabe, zum Generalstabe der 28. Div. versetzt. v. Rudorff, Major 3. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17 ernannt. Bauer, Major vom Inf. Regt. Nr. 58 als Bats. Com⸗ mandeur in das Inf. Regt. Nr. 63 versetzt. v. eineccius, Maj. vom Inf. Regt. Nr. 58, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Hey⸗ mons, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 55, unter Beförder. zum überz. Major, in das Inf. Regt. Nr. 58 versetzr. Graf v. Reichenbach, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 96, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung bei des Erb⸗ prinzen Reuß j. L. Durchlaucht, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 55 versetzt. Werner, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 88, zum Platzmajor in Diedenhofen ernannt. Pikardi, Major z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16 ernannt. v. Portatius, Major z. D. und Bez. Com⸗ mandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, im aktiven Heere, und zwar als charakteris. Major bei den Offizn. von der Armee, wieder⸗ chäfte der Eisenb. Linien⸗

angestellt und mit der Führung der Ges Kommission in Sachsenhausen beauftragt. 8 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 22. Dezember. v. Rudorff, Major vom Inf. Regt. Nr. 63, mit Pens. zur Disp. gestellt. Pikardi, Major, aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 5 und kommandirt zur Dienstleist. bei der Eisenb. Abtheil. des Großen Generalstabes, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Rge, .Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94 mit Pens. verabschiedet. Kolw, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, der Charakter als Hauptm. verliehen. 24. Dezember. Bork, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Inf. 2. Aufgebots des damal. Res. Land. Bats. Nr. 35, der Charakter als Hauptm. verliehen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittags 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und hörten danach die Vor⸗ träge des Kriegs Ministers und des Chefs des Militär⸗ kabinets.

Später unternahmen Se. Majestät eine Ausfahrt und empfingen um 3 ½ Uhr den Unter⸗Staatssekretär im Aus⸗ wärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Dr. Busch.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 ½ Uhr einige mili⸗ tärische Meldungen entgegen und ertheilte Nachmittags 4 Uhr dem Unter⸗Staatssekretär Dr. Busch Audienz.

Am Abend besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Vorstellung im Schauspielhause.

1“ h-1.“ 8 11““ 8EE111“ Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestä Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre G lückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober Hofmeisterin Gräfin von Perponcher abzugeben. 8 111““ Far Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens hat der Finanz⸗Minister durch Cirkularverfügung vom 13. v. M. bestimmt, daß die Grundsätze, welche durch die Allerhöchste Ordre vom 29. August 1838 und den Allerhöchsten Erlaß vom 16. März 1878 bezüglich der Aussetzung des Strafvoll⸗ Sehs aus Anlaß von Immediat⸗Begnadigungs⸗ he uchen festgesetzt sind, entsprechend auch auf die Ein⸗ ellung der Zwangsvollstreckung bei Immediatgesuchen um Erlaß von Gerichtskosten anzuwenden sind. Demnach ist die Zwangsvollstreckung nur dann auszusetzen, wenn auf ein erstes Begnadigungsgesuch Allerhöchsten Orts Bericht erfordert worden ist. Im Uebrigen darf regelmäßig die bloße Einreichung eines Gnadengesuchs die Zwangsvollstreckung nicht aufhalten, jedoch sind die Hauptamtsdirigenten ermächtigt, wenn nach ihrem verantwortlichen Ermessen dem Bittsteller so er⸗ hebliche Begnadigungsgründe zur Seite stehen, daß eine Er⸗ mäßigung oder Niederschlagung der Kosten im Wege der Gnade zu erwarten ist, die Zwangsvollstreckung bis zur Aller⸗ höchsten Entschließung auszusetzen. Die Sicherstelung der Kostenforderung durch Pfändung wird in der Regel nur dann zu unterlassen sein, wenn dem Schuldner durch diese Pfän⸗ dung ein unersetzlicher Vermögensnachtheil entstehen würde. In den betreffenden Berichten ist jedesmal anzuzeigen, was in dieser Hinsicht veranlaßt ist.

2 Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern, vom 16. v. M., kann es im Hinblicke auf die bezüglichen Fest⸗ setzungen im Theil II., Titel 7, §. 37 des Allgemeinen Land⸗ rechts einem begründeten Zweifel nicht unterliegen, daß den Gemeinden die Ablieferung der in ihren Bezirken ange⸗ haltenen Fahnenflüchtigen und anderen Militär⸗ arrestaten an die nächste Militärbehörde obliege, ohne daß ssiie auf Entschädigung für die Bewachung, Begleitung und den Transport derselben einen Anspruch haben. Es sei dem⸗ entsprechend in den in Betracht kommenden Landestheilen bisher auch verfahren worden. In dem Reglement über die Geldver⸗ pflegung der Truppen im Frieden vom 7. April 1853 (§. 260) so⸗ wie in der Umarbeitung desselben vom 24. Mai 1877 hätten jene landrechtlichen Vorschriften, insoweit dabei Fahnenflüch⸗ tige und andere Militärarrestaten in Betracht kommen, wieder⸗ holt Ausdruck gefunden. Die gegen die Anwendbarkeit des vorerwähnten Geldverpflegungs⸗Reglements erhobenen Zweifel eerledigten sich dadurch, daß dasselbe durch Allerhöchste Ordre bbestätigt und seine Einführung in dem Armee⸗Verordnungs⸗ bllatte pro 1877, Seite 110, sub Nr. 125 öffentlich bekannt ggemacht worden sei. Fangprämien würden nach §. 262 des Geldverpflegungs⸗Reglements vom 7. April 1853 nur noch für die Einbringung desertirter Sträflinge, für die Ein⸗ lieferung anderer Fa nenflüchtigen im Inlande aber nicht ge⸗ währt. Inzwischen seien dereächen Prämien auch für das Einbringen von Sträflingen (Militärgefangenen) mit Emani⸗ rung des Allerhöchst beftätigien Militär⸗ ög Reglements vom 2. Juli 1873 in Wegfall gekommen.

Ein kleines, von dem geräuschvollen Verkehr der Land⸗ straße abgeschlossenes Gut, welches zum ruhigen ländlichen Sommeraufenthalt der Besitzerin diente, sollte durch Anlage

tober d. J.,

111“ 2 ö111““ 11““ 8 2 einer neuen Linie der Cöln⸗Mindener Eisenbahn durchschnitten werden. Ein Theil des Gutsterrains wurde expropriirt und die dafür fixirte Entschädigung wurde gezahlt. Dagegen ver⸗ stand sich die Eisenbahngesellschaft nicht zu einer Entschädigung für die Entwerthung, welche das verbliebene Restgut in Folge der Enteignung und der auf den enteigneten Stücken erfolgten Bahnanlage dadurch erlitten hat, daß demselben die Abge⸗ schlossenheit und Ruhe des ländlichen Aufenthaltes verloren gegangen ist. Die Besitzerin klagte demzufolge gegen die Eisenbahngesellschaft auf Ersatz für diese Entwerthung des Rest⸗ gutes, und das Ober⸗Landesgericht sprach ihr auch einen Ersatz zu, nachdem durch Sachverständige festgestellt worden, daß durch die Anlage der Bahn auf dem expropriirten Theil die Ruhe und der ländliche Aufenthalt durch die Nähe der Eisenbahn am Hause gestört, die Abgeschlossenheit des Gütchens nach Außen durch Niederlegung des größten Theils der der Klägerin ge⸗ hörig gewesenen Kastanien⸗Allee aufgehoben und ein freier Einblick auf die Gebäude und Anlagen von dem Eisenbahn⸗ damm und dem dem Hause näher gerückten öffentlichen Wege aus gewährt werde. Auf die von der Eisenbahngesellschaft eingelegte Revision bestätigte das Reichsgericht durch Urtheil vom 5. November d. J. (II. Hülfssenat) das vorinstanzliche Erkenntniß.

Leistet der Cedent einer Hypothek für dieselbe Gewähr, so bedarf es nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, I. Hülfssenats, vom 25. Oktober d. J., wenn der Cessionar sodann bei der Subhastation des verpfändeten Grundstücks mit seiner Hypothek ausfällt, einer Inanspruchnahme des persönlichen Schuldners Seitens des Cessionars nicht zur Erhaltung des Regresses gegen den Cedenten.

Die Schuldeputation eines Magistrats ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafs., vom 28. Ok⸗ 1 im Geltungsbereich der Preußischen Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 eine mittelbare Staatsbehörde, welche wegen der einem Kommunallehrer zugefügten Be⸗ leidigung einen Strafantrag stellen kann.

S. M. S. „Hertha“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See von Kall, ist am 15. November cr. von Wusung⸗Rhede nach Amoy in See gegangen.

S. M. Kanonenboot „Habicht“, 5 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Kuhn, ist am 12. Oktober cr. in Apia eingetroffen und beabsichtigte am 1. Dezember cr. nach Auckland zu gehen.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Strauch, ist am 12. November cr. auf der Rhede von Hoihow eingetroffen. .

Stettin, 28. Dezember.

(W. T. B.) In Gegenwart

des Chefs der Admiralität, Staats⸗Ministers von Stosch, des Staats⸗Ministers von Boetticher und des chinesischen Gesandten Li⸗Fong⸗Pao lief heute die für chinesische Rechnung auf der Werft Vulkan erbaute Panzerkorvette glücklich vom Stapel. Der chinesische Gesandte vollzog die Taufe in chine⸗ sischer Sprache; das Schiff erhielt den Namen „Ting yuen.“

1“ 8

Großbritannien und Irland. London, 27. Dezember. (Allg. Corr.) Gleichzeitig mit dem von dem „Standard“ betonten, temporär eingetretenen Stillstand in den agrarischen Prozeßstreitigkeiten in Irland derichtet der Correspondent der „Times“ in Dublin auch eine Ruhepause in dem Tumult der widerstreitenden Interessen und Leidenschaften. „Das Land schreibt derselbe bietet eine verhältnißmäßig friedliche Oberfläche dar, gestört nur hie und da von einzelnen wenigen ausnahmsweisen Gewaltthätigkeiten. Selbst eine nur augenblickliche und vorübergehende Erholung von der Aufregung und den Schreckensvorfällen ist willkommen, und obgleich der milde und erfreuliche Einfluß, welcher in vergangenen Jahren herrschte und sich geltend machte, nicht länger empfunden wird, so liegt doch ein tiefes Wohlgefüͤhl in der Abnahme des Leidens und in der Hoffnung auf bessere Zeiten, welche erloschen zu sein schien, aber von Neuem lebendig erwacht ist. Wenn die Zustände des Landes sich nur nach dem äußeren Ansehen, welches die Hauptstadt zeigt, beurtheilt werden könnten, so möchte man annehmen, daß die düsteren Schilderungen, welche von denselben gemacht wurden, nicht wahr und nicht natur⸗ getreu gewesen sein konnten. Der Zeichen der Vorbereitung für die Festtage sind ebenso viele und von ebenso anziehender Art gewesen als in früheren Jahren, und es war eine Freude, die Fröhlichkeit und Geschäftigkeit in den volks⸗ gedrängten Straßen anzuschauen, obschon es nur ein vorüberziehender Sonnenstrahl sein mag, der die schwarze tiefe Fluth der Besorgnisse, der Befürchtungen und der Mühen mit erquickendem Scheine bhedeckt. Sich die Aussichten mit Ruhe und Besonnenheit betrachtend, können dem ausmerksamen Beobachter, welcher nicht in den mörderischen Kampf mit verwickelt ist, der zwischen den gegeneinander streitenden Kräften der Regierung und der Anarchie, der gesetzlichen Autorität und der revolutionären Leidenschaften wogt, gewisse Anzeichen einer Rückkehr der sozialen Ordnung nicht entgehen, welche, wenn auch bis jetzt noch so vereinzelt und schwach erscheinend, doch sehr er⸗ muthigender Art sind. In der Zwischenzeit werden alle mög⸗ lichen Anstrengungen gemacht zur Aufrechterhaltung des Ge⸗ setzes und zum Schutze der Eigenthumsrechte, und wenn die Landeigenthümer und die Grundherren mit entschlossener Energie handeln, die Zahlung der ihnen zustehenden Pacht⸗ gefälle zu erzwingen, so wird ihnen von der Regierung alle nur billigerweise zu erwartende Hülfe gewährt werden. Dublin, 28. Dezember. (W. T. B.) Durch eine Ver⸗ füͤgung des Geheimen Rathes ist angeordnet worden, daß in Zukunft die Exmissionsmandate in den im Belage⸗ rungszustand befindlichen Distrikten nicht persönlich be⸗ händigt, sondern brieflich per Post zugestellt werden sollen. Durch einen Erlaß des Vize⸗Königs wird ferner das unbefugte Halten und Tragen von Waffen in den Grafschaften Dublin, Waterford, Kildare, South Drogheda, Meath, Tipperary, Wexford und Wicklow verboten.

Frankreich. Paris, 27. Dezember. (Fr. Corr.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, welches die bisherige Direktion der Kultusabtheilung aufhebt und den kürzlich auf diesen Posten berufenen Staats⸗Rath Castagnary beauftragt, diesen Verwaltungszweig neu zu organisiren und die Aenderungen vorzuschlagen, welche in der zuständigen scheinen könnten.

Der Admwiral Conrad telegraphirt aus La Goletta

Gesetzgebung zweckmäßig und wünschenswerth

unter dem 26. Dezember an den Marine⸗Minister:

Die K „Logerot, die am 21. 8 en war, mußte am 24. wieder nach Sfarx aufbrechen. Nach einem Gefecht im Djebel⸗Merud, das zu unseren Gunsten endete, konnte der General Tedjrut besetzen und erlangte nun die Unterwerfung der Metmatas⸗ Geruas und der Beni⸗Zid, welch letztere sich durch ihren seit einigen Tagen gefangenen Scheikh wieder zur Empörung hatten aufstacheln lassen. Dieser Streifzug nach dem Süden hat den besten Erfolg gehabt, denn ohne ihn wäre Gabes nach dem Abgang der Truppen bloßgestellt gewesen. Die Uarghammas, welche allein noch Widerstand leisten, werden sich nächstens wohl auch unterwerfen.

28. Dezember. (W. T. B.) Der tunesische General Elias bezeichnet die bei der Verhandlung in dem Prozesse Roustan⸗Rochefort über ihn und seine Frau gemachten Angaben als Verleumdungen und erklärt, daß der angebliche Denunziant Arib Effendi vor zwei Jahren in Konstantinopel, von Irrsinn besallen, gestorben sei.

Spanien. Madrid, 29. Dezember. (W. T. B.) Im Senat richtete der frühere Minister Lasala eine Anfrage an die Regierung in Betreff ihrer Haltung, falls während des Nichtzusammenseins des Parlaments die eine oder die andere Macht die Rechte des Papstes schützen würde. Der Minister des Auswärtigen erwiderte: er wisse nicht, ob irgend eine Nation beabsichtige, die Rechte des Papstes zu schützen; er müsse es indessen ablehnen, Erklärungen abzugeben, welche eine andere Nation irgendwie verletzen könnten. Im Uebrigen sei seiner Ansicht nach die Lage des Papstes in Rom die gleiche wie damals, als die spanischen Bischöfe an⸗ läßlich der Vorgänge in Nom interpellirten.

Italien. Rom, 28. Dezember. (W. T. B.) Der „Diritto“ sagt bei einer Besprechung der Möglichkeit, daß Deutschland internationale Verhandlungen über die Papft frage einleiten möchte: Italien müsse solchen Verhandlungen zuvorkommen, indem es sich Oesterreich⸗Ungarn und Deutsch land anschließe und das Werk, zu welchem die Wiener Reise der erste Schritt gewesen, vollende. Nicht nur die die Papst⸗ frage allein betreffenden Gründe, sondern auch Gründe all⸗ gemeiner Natur, besonders die Erhaltung des europäischen Friedens, müßten Italien hierzu bestimmen.

Der „Popolo Romano“ dementirt die Nachricht, daß Italien von den Mächten Eröffnungen über die Lage des Papstes erhalten habe, und erklärt: die Regierung würde jede diesbezügliche Verhandlung ablehnen, indem sie die Frage der Freiheit des Papstes als durch das Garantiegesetz erschöpft, als eine rein innere Angelegenheit betrachte. Das Journal fügt hinzu: „Wenn Oesterreich⸗Ungarn, dessen Bevölkerung gänzlich katholisch, niemals in zehn Jahren daran dachte und dies mit anerkennenswerther Delikatesse, Zweifel in die Rechte Italiens auf Rom hervorzurufen, vielmehr immer die volle Freiheit Italiens anerkannte, die päpstliche Frage als innere Angelegenheit zu regeln, so ist es zum Mindesten unzulässig anzunehmen, daß das zum großen Theile von Nichtkatholiken bevölkerte Deutschland die päpstliche Frage als eine internationale betrachten könnte. Die Erklärungen selbst der italienischen Monarchie bei Ver⸗ legung der Hauptstadt nach Rom verschlössen jeder äußeren Einmischung in diesem Falle das Thor. Der Papst habe zwei Wege: entweder sich dem Geschicke zu fügen, indem er mit Italien sich auseinandersetze, oder abzureisen. Wir glauben nach wie vor, daß der gegenwärtige Papst zu sehr Italiener ist und ein viel zu hohes Verständniß besitzt, um den zweiten Weg zu wählen.“ 8

Gegenüber der Nachricht, daß der frühere französische Minister Constans nach Italien kommen und über ein Arrangement bezüglich Tunis verhandeln werde, sagt die „Opinione“: der einzige und richtige Weg hierzu wäre die Herstellung der Autorität des Bey, indem man ihm die Regierung über seine Städte zurückgäbe, welche die Franzosen sofort nach der Be⸗ zwingung der Insurrektion räumen sollten. Das Blatt zweifelt, daß Gambetta diesen Weg einschlagen werde, und fügt hinzu: Italien müsse über alle Vorschläge, welche mmer es seien, freundschaftlich verhandeln, aber ohne seine Freiheit zu engagiren oder die Polikik der Annäherung an Oesterreich . Ungarn zu verlassen; keinesfalls aber könnte Italien den Bardovertrag anerkennen.

Türkei. Konstantinopel, 28. Dezember. (W. T. B. Der Sultan hat die Konvention der Pforte mit der Banquiers von Galata, welche das Uebereinkommen mit den Delegirten der Bondholders vollständig ergänzt, sanktionirt. Der von Smyrna kommende russische Dampfer „Azoff“ hat heute Vormittag im Bosporus den Postdamp fer „Provence“ der Messageries françaises, welcher daselbst vor Anker lag, angefahren. Der Dampfer „Provence“ versank nach 26 Minuten bei einer Tiefe von 37 Metern. Die Mann⸗ schaft wurde vollständig gerettet. Der Dampfer „Azoff“ ist leicht beschädigt. Der gesunkene Dampfer, welcher heute nach Marseille abgehen sollte, hatte eine bedeutende Ladung, namentlich mehrere Geldgroups, an Bord. Die Postbeutel waren noch nicht eingeschifft; dieselben gehen mit dem nächsten italienischen Dampfer nach Brindisi.

29. Dezember. Die Delegirten der Bondhol⸗ ders versammelten sich gestern zum letzten Male und nahmen, nachdem sie das Protokoll der Konvention unterzeichnet und die aufrichtige Mitwirkung der Pforte konstatirt hatten, offiziell von den indirekten Steuern Besitz, welche sie bis zum 14. März der gegenwärtigen Administration überantworteten. Hierauf trennte sich die Versammlung. Der englische Delegirte Bourke ist gestern bereits abgereist. Der durch den Untergang des französischen Dampfers „Provence⸗ verursachte Schaden wird einschließlich des Schiffes auf 5 Millionen Frs. geschätzt, von denen 3 Millionen auf die Ladung entfallen.

Rumänien. Bukarest, 28. Dezember. (W. T. B.) Das Budget für das Jahr 1882 wird morgen den Kammern vorgelꝛat werden. Der Ueberschuß der Einnahmen beträgt 310 762 Frcs. Die Ausgaben für die Staatsschuld sind mit 45 Millionen, diejenigen für das Kriegs⸗Ministerium mit 26 ½ Millionen, diejenigen für das Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten mit 9 Millionen und diejenigen für das Ministerium des öffentlichen Unterrichts mit 10 ⁄1 Millionen veranschlagt.

Alsien. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuter⸗ schen Bureaus“ aus Kalkutta, vom 28. Dezember, hat Ajub Khan am 14. d. M. auf dem Wege persische Stadt Khaff erreicht.

Zeitungsstimmen.

Einer Privatmittheilung der „Voss. Ztg.“ aus Oder⸗ berg i. M. vom 23. d. M. entnehmen wir Folgendes:

Der hiesige „Oderberger“ See, an der Mündung der Finow in die alte Oder, früher unter dem Namen „Lieper See“ bekannt, hildet das Centrallager für sämmtliche Hölzer, die aus der Weichsel, Warthe, Netze und Oder dem Finowkanal zugeführt werden, und deren Zuführung in diesem Jahre sich auf etwa 300 000 Stück Bauholz, ohne die sonstigen Brenn⸗ und Nutz⸗ hölzer, belaufen hat. Dieses Holzlager, welches von den hiesigen romantischen Höhen aus einen herrlichen Anblick gewährt, ist umringt von 10 Dampfschneidemühlen, 2 bei Liepe, 4 bei Oderberg und 4 bei Brahlitz, welche die rohen Blöcke in Bauhölzer, Bohlen, Dielen, Latten u. s. w. verwandeln und dann durch Kähne weiter be⸗ fördern. Fast alle diese Mühlen, bei denen seit mehreren Jahren vielfach große Stockungen vorhanden waren zum großen Leidwesen der Arbeiterklassen, arbeiten jetzt Tag und Nacht und beschäftigen Hunderte von Arbeitern; ein Beweis, daß das Geschäftsleben sich wieder mehr zu heben beginnt. Auch ist bereits eine bedeutende Lich⸗ tung des Holzlagers auf hiesigem See bemerkbar geworden.

Aus Morgenroth wird der „Schles. Ztg.“ be⸗ erichtet, daß die Löhne auf Paulus⸗Grube (Eigenthum des Grafen Schaffgotsch) um 5 Prozent erhöht worden sind, so daß also der letzte Monat des Jahres zahlreichen Bergarbeitern eine erfreuliche Aufbesserung ihres Einkommens gebracht hat. In einem Berliner Blatte fand sich als Beitrag zur

Frage der Unfallversicherung dieser Tage das nachstehende

erat: 1 se „Eine Frau, deren Mann auf der Bahn todtgefahren wurde, sucht einen tüchtigen Rechtsanwalt. Adresse: Gohlis,

Hauptpostamt I., lagernd Leipzig.

Dazu bemerkt die „Südd. Pressen:

„So lange unsere Eisenbahn⸗ und Versicherungsgesellschaften in jedem nur denkbaren Falle zunächst eine Klage abwarten, um die ge⸗ wöhnlich armen Klagesteller durch Zeitverlust mürbe zu machen und dann billiger abfinden zu können, wird die Frage der staatlichen Re⸗ gelung dieser Angelegenheit, trotz aller Hinweise auf die berech⸗ tigten Interessen“ des Versicherungsgeschäftes, nur stets unabweisbarer werden.“

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

der Nachwahl im 8. Frankfurter Wahlbezirk (Sorau) sind 14 227 gültige Stimmen abgegeben worden. Davon haben erhalten: Hr. Witt (Sezessionist) 8021, Hr. Schön (Reichs⸗

partei) 6206. Ersterer ist somit gewählt.

Statistische Nachrichten.

Die Zahl der Lehrer an den preußischen Universitäten, der kademie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg im Sommer⸗ semester 1881 betrug nach dem „Centralbl.“ in 1) Berlin: 65 orventliche Professoren, 6 Honorarprofessoren, 71 außerordentliche Professoren, 81 Privatdozenten, zusammen 223 Dozenten; von diesen gehörten zur evangelisch⸗theologischen 18, zur juristischen Fakultät 16, zur medizinischen Fakultät 79, zur philosophischen Fakultät 110, außerdem waren noch 3 Lektoren für Sprach⸗, landwirthschaftlichen Unterricht ꝛc., 4 Lehrer für den Unterricht in Stenographie, Musik, Zeichnen, Turnen ꝛc. angestellt. 2) Bonn: 53 ordentliche Professoren, ĩ Honorarprofessor, 28 außerordentliche Professoren, 22 Privat⸗ dozenten, zusammen 104 Dozenten; von diesen gehörten zur evangelisch⸗ theologischen Fakultät 10, zur katholisch⸗theologischen 5, zur juristi⸗ schen 10, zur medizinischen 24, zur philosophischen 55, außerdem waren angestellt noch 2 Lektoren für Sprach⸗ ꝛc. Unterricht und 3 Lehrer für Stenographie ꝛc.; 3) Breslau: 53 ordentliche, 2 Honorar⸗, 30 außerordentliche Professoren, 29 Privatdozenten, zu⸗ sammen 114 Dozenten, von diesen gehörten an: der cvangelisch⸗theolo⸗ gischen Fakultät 9, der katholisch⸗theologischen 6, der juristischen 11, der medizinischen 37, der philosophischen 51 Professoren, außerdem waren angestellt 2 resp. 4 Lehrer für Sprach⸗ ꝛc. Unter⸗ richt und für Stenographie ꝛc.; 4) Göttingen: 58 ordent⸗ liche, 1 Honorar⸗, 24 außerordentliche Professoren, 32 Privat⸗ dozenten, zusammen 115 Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakultät 9, der juristischen 14, der medi⸗ zinischen 25, der philosophischen 67 Professoren; ferner waren an⸗ gestellt 5 Lehrer für Stenographie, Zeichnen ꝛc. 5) Greifswald: 37 ordentliche, 15 außerordentliche Professoren, 10 Privatdozenten, zusammen 62 Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelisch⸗ theologischen Fakultät 6, der juristischen 7, der medizinischen 19, der philosophischen 30 Professoren; waren 3 Lehrer für Stenographie, Zeichnen ꝛc. angesttellt. 9 Halle: 47 ordent⸗ liche, 1 Honorar⸗, 22 außerordentliche rofessoren, 28 Privat⸗ dozenten, überhaupt 98 Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakultät 10, der juristischen 11, der me⸗ dizinischen 22, der phelosophischen 55 Professoren; außerdem waren angestellt 3 Lektoren sür Sprach⸗ ꝛc. Unterricht, 5 Lehrer für Steno⸗ graphie, Zeichnen ꝛc. 7) Kiel: 40 ordentliche, 8 außerordentliche Professoren, 15 Privatdozenten, überhaupt 63 Dozenten, von diesen gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakultät 7, der juristischen 5, der medizinischen 18, der philosophischen 33 Professoren, außerdem waren 2 resp. 3 Lehrer für Sprach⸗ ꝛc. Unterricht und für Stenographie, Zeichnen ꝛc. angestellt. 8) Königsberg: 43 ordentliche, 11 außerordentliche Professoren, 14 Privat⸗ dozenten, zusammen 68. Dozenten; von diesen gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakultät 6, der juristischen 7, der medi⸗ zinischen 29, der philosophischen 41 Professoren, außerdem waren an⸗ gestellt 1 resp. 4 Lehrer für Sprach⸗ ꝛc. Unterricht, und 4 für Steno⸗ graphie, —— ꝛc. 9) Marburg: 43 ordentliche, 11 außerordent⸗ liche Professoren, 14 Privatdozenten, zusammen 68 Dozenten; davon gehörten an: der evangelisch⸗theologischen Fakultät 8, der juristischen 11, der medizinischen 18, der philosophischen 31 Professoren; außerdem waren an⸗ gestellt: 1 resp. 4 Lehrer für Sprach⸗c. Unterricht und für Stenographie, Zeichnen zc. 10) Münster: 19 ordentliche, 7 außerordentliche Professor, 5 Privatdozenken, zusammen 31 Dozenten; davon gehörten an: der katholisch⸗theologischen Fakultät 7, der philosophischen 24 Professoren, außerdem waren 1 resp. 2 Lehrer für Sprach⸗ ꝛc. Unterricht, für Stenographie, Zeichnen ꝛc. angestellt. 11) Brau nsberg: 8 ordent⸗ liche, 1 außerordentlicher Professor, 1 Privatdozent, überhaupt 10 Do⸗ zenten; hiervon gehörten an: der katholisch⸗theologischen Fakultät 5, der philosophischen 5 Professoren. Im Ganzen waren daher für das Sommersemester 1881 angestellt 971 Dozenten, 15 Lektoren für Sprach⸗, landwirthschaftlichen de. Unterricht, und 36 Lehrer für Sienographie, Musik, Zeichnen, Turn, ꝛc. Unterricht. Die Zahl der Studirenden betrug, nach dem „Centralbl.“, m Sommersemester 1881 auf den preußischen Universitäten, auf der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Braunsberg: Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden: 11 305, davon 9918 Preußen und 1387 w2 außerdem waren zum Besuche der Üniversitäten berechtigt 1458, so daß die Gesammtzahl aller an den Vor⸗ lesungen Theilnehmenden 12 763 betrug; davon gehörten an: der evangel.⸗ theologischen Fakultät 1266, der katholischen 256, der juristischen 2424, der medizinischen 1930, der philosophischen 5192. Es waren immatrikulirt in 1) Berlin 3128 Preußen, 581 Nichtpreußen, zusammen 3709; 2) Bonn 956 Preußen, 114 Nichtpreußen, zusammen 1070; 3) Breslau 13590 Preußen, 21 Nichtpreußen, zusammen 1380; 4) Göttingen 769 Preußen, 233 Nichtpreußen, zusammen 1002; 5) Greifswald 598 Preußen, 46 Nichtpreußen, zusammen 644; . 9 Halle 1108 Preußen, 185 Nichtpreußen, zusammen 1293; 7) Kiel 278 Preußen, 66 Nichtpreußen, I 344; 8) Königsberg

814 Preußen, 27 Nichtpreußen, zusammen 841; 601 Preußen, 100 Nichtpreußen, zusammen 701; 286 Preußen, 14 Nichtpreußen, zusammen 300; 21 Preußen. 8 Der Ab⸗ und Zugang der Studirenden in den preußischen Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum zu Brauns⸗ berg betrug nach dem „Centralbl.“ vom Wintersemester 1880/81 zum Sommersemester 1881: Im Wintersemester 1880/81 waren imma⸗ trikulirt in: Berlin 4107, Bonn 903, Breslau 1281, Göttingen 971, Greifswald 603, Halle 1232, Kiel 285, Königsberg 801, Marburg 694, Münster 268, Braunsberg 18, zusammen 11 073; davon sind üabgegangen in: Berlin 1311, Bonn 298, Breslau 254, Göttingen 337, Greifswald 143, Halle 317, Kiel 76, Königsberg 135, Marburg 1700 Münster 54, Braunsberg 1; es sind demnach ver⸗ blieben auf allen Universitäten ꝛc. 7977 Studirende. Im Sommer⸗ semester 1881 sind hinzugekommen in: Berlin 913, Bonn 465, Bres⸗ lau 353, Göttingen 368, Greifswald 184, Halle 378, Kiel 135, Königsberg 175, Marburg 267, Münster 86, Braunsberg 4; mithin betrug die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden im Sommer⸗ semester 1881 auf allen Universitäten ꝛc.: 11 305. Die Zahl der in den philosophischen Fakultäten als immatrikulirt aufgeführten Preußen betrug zusammen auf allen Universitäten ꝛc.: a. mit dem Zeugnisse der Reife 3825, b. ohne Zeugniß der Reife (§. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879) 621; zusammen 4446 Studirende.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Universität zu Greifs⸗ wald im Winter⸗Semester 1881/82. Im Sommer⸗Semester 1881 sind immatrikulirt gewesen laut Personalverzeichniß 644. Nach Aufstellung dieses Verzeichnisses wurden noch immatrikulirt 2, zusam⸗ men 646. Davon sind abgegangen 180, es sind demnach geblieben 466. Dazu sind in diesem Semester gekommen 188. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 654. Die theolo⸗ gische Fakultät zählt Preußen 92, Nichtpreußen 6, zusammen 98. Die juristische Fakultät zählt Preußen 69, Nichtpreußen 3, zusammen 72. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 288, Nichtpreußen 20, zusammen 308. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 142, b. Pancg ohne Zeugniß der Reife, nach §. 3 der Vorschriften für die Stußirenden der Landesuniversität vom 1. Oktober 1879 14, c. Nichtpreußen 20, zusammen 176. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit Genehmigung des z. Rektors 7. Es nehmen mithin an den Vorlesungen Theil 661.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Universität Marburg im Winter⸗Semester 1881/82. Im Sommer⸗Semester 1881. sind (einschließlich 2 noch Hinzugekommener) immatrikulirt gewesen 703. Davon sind abgegangen 251. Es sind demnach geblieben 452. Dazu sind in diesem Semester gekommen 194. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt 646. Die evangelisch⸗ theologische Fakultät zählt Preußen 73, Nichtpreußen 6; zusammen 79. Die juristische Fakultät zählt Preußen 81. Nichtpreußen 12; usanmnen 93. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 130,

Lichtpreußen 34; zusammen 164. Die philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 209, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 56; zu⸗ sammen Preußen 265, c. Fichtntengeg 45; zusammen 310. Außer diesen immatrikulirten Studirenden esuchen noch Vorlesungen mit Genehmigung des Rektors 19. Es nehmen mithin an den Vor⸗ lefungen überhaupt Theil 665. 1

(Wiener Zeitung). Die General⸗Direktion der fran⸗ zösischen Tabakmanufakturen hat eine übersichtliche Dar⸗ stellung ihres Gebahrens und der Resultate des Tabakmono⸗ pols im Jahre 1878 veröffentlicht. Die Zahl der einheimischen Pflanzen, welche im Jahre 1876 in Frankreich und Algerien 40 563 betragen hat, ist im Jahre 1877 auf 35 596 gesunken. Die Tabak⸗ kultur wurde von denselben im Jahre 1877 auf 14 279 ha betrieben und wurde hierauf eine Gesammternte von 15 146 860 kg erzielt. Die Tabakregie hat im Jahre 1878 35 000 000 kg Blättertabak und Tabakprodukte angekauft. Verkauft wurden durch die Tabakregie im Jahre 1878 im Ganzen 32 240 864 kg Tabak und Tabakfabrikate. Die Zahl der Tabakverschleiße betrug Ende Dezember 1878 42 702; dieselben bezogen von der Regie 31 842 306 kg Tabak in allen Formen um den Gesammt⸗ betrag von 326 116 111,45 Fr. und haben für diese Quantität 357 831 865,59 Fr. von den Konsumenten eingenommen. Der Gewinn der Detailverkäufer betrug demnach 31 715 754,14 Fr. oder 9,72 von 100 Fr. Umsatz. Das Tabakmonopol in Frankreich hat dem Staats⸗ schatze im Jahre 1878 einen Reinertrag von 272 611 812 Fr. abge⸗ worfen. Von 1811, in welchem Jahre das Tabakmonopol in Frank⸗ reich eingeführt wurde, bis 1814 betrug das Reinerträgniß für die vier Jahre zusammen 93 355 842 Fr.; im Jahre 1815 32 123 Mill. Fr.; im Jahre 1825 44 030 Mill.; im Jahre 1835 51,7 Mill.; im Jahre 1845 82 534 Mill.; im Jahre 1855 113 816 Mill.; im Jahre 1865 177 920 Mill.; im Jahre 1875 254 547 Mill. Fr.

9) Marburg 10) Münster 11) Braunsberg

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Dezemberheft XXVII. Bandes von Petermanns Geographischen Mittheilungen (Gotha, Justus Perthes) bringt den Schluß der Hydrologie des Bering⸗Meeres und der benachbarten Ge⸗ wässer, von W. H. Dall, sowie ferner den Schluß der Arbeit über die Wasser⸗ straßen Frankreichs, von H. Keller. Der letztere Artikel behandelt in einem 4. Abschnitt die Wasserstraßen des Nordwestens, dann die des Loire⸗Beckens, die Charente⸗Gruppe, das Garonne⸗ Becken, die Adour⸗Gruppe und endlich das Rhone⸗Becken. Die Gesammtlänge der im Jahre 1878 in Betrieb gewesenen Wasser⸗ straßen Frankreichs betrug, den in der Schlußbetrachtung mitgetheilten Daten zufolge, 11 600 km, nämlich 4500 km Kanäle und 7100 km Flüsse (das Eisenbahnnetz hatte eine Länge von 21 700, das Land⸗ straßennetz eine solche von 37 100 km; das Verhältniß der 3 Ver⸗ kehrsstraßengruppen war also 1731: 52). Die Summe der Trans⸗ porte bezifferte sich auf den Wasserstraßen mit 2000 Millionen Kilo⸗ metertonnen (auf dem Eisenbahnnetz mit 8500 Kilometertonnen, auf dem Landstraßennetz mit 1700. Kilometertonnen; das Verhältniß war also 16 % : 70 % : 14 %). Die durchschnittliche Transport⸗ menge pro Kilometer betrug auf den Wasserstraßen 173000 t (auf den Eisenbahnen 390 000 t, auf den Landstraßen 45 000 t). Die durchschnittlichen Anlagekosten stellten sich bei den Wasser⸗ straßen auf 115 000 Frs. pro Kilometer (bei den Eisenbahnen auf 445 000 Frs., bei den Landstraßen auf 33 000 Frs.). Die Betriebskosten berechnen sich für die Wasserstraßen auf 2 Cms.

ro Kilometertonne (für die Eisenbahnen auf 6 Cms., für die Land⸗ traßen auf 30 Cms.). Ferner wird in diesem Heft auch der Be⸗ richt über den geographischen Kongreß in Venedig, vom 15. bis 22. September 1881, abgeschlossen. Besonders anziehend ist die Schil⸗ derung einer Reise von Kanagawa nach dem Oyama und Hakonegebirge in Japan, von E. Knipping. Beigegeben ist eine Karte, auf welche die Reseroute nach den eigenen Aufzeichnungen des Verfassers eingetragen ist. In dem „Geographischen Monatsbericht“ wird mitgetheilt, daß nach längerer Unterbrechung wieder Nachrichten von dem Gouverneur der egyptischen Aequatorialprovinzen, Dr. Emin⸗Bey in Ladd, einge⸗ troffen sind. Dieselben reichen bis zum 8. Juli 1881 und bezeugen, f derselbe mit ungeschwächtem Eifer die Wohlfahrt der ihm unter⸗ gebenen Länder zu heben bestrebt und es ihm gelungen ist, voll⸗ kommene Ordnung und Ruhe in seinem weiten Bereiche herzustellen und zu erhalten. Häuptlinge, welche früher die heftigsten Gegner der egvptischen Regierung waren, sind jetzt zuverlässige Anhänger ge⸗ worden. Die Regierung scheint denn auch großes Ver⸗ trauen in ihn zu setzen, denn erst in diesem Jahre wurden die Gebiete von Rohl und Amadi, Theile der Niam⸗ Niam⸗Länder und ganz Monbuttu, zu seiner Provinz hinzu efügt. Weiter werden interessante Auszüge aus Briefen des Dr. Eiecher an Hofrath Gerhard Rohlfs, datirt aus Debra Tabor, vom 21. Juni

und Aschangi, 9. August 1881, mitgetheilt. Derselbe hat eine Karte von dem Tana⸗See und seinen gebirgigen Ufern im Maßstabe von

1 zu 200 000 nach Berlin abgesandt, die er für sehr zuverlässig hält⸗ Der Reisende war im Begriff nach Zabul, einem für den Natur⸗ forscher wie für den Geographen jungfräulichen Gebiet aufzubrechen, von dem er sich besonders viele Ausbeute versprach. Im Tert des Monatsberichts ist ferner eine kleine Karte von Ed. Robert Flegels Reisen im Nigergebiet (1880 81) abgedruckt, welche die bedeutenden Aenderungen in der Zeichnung des Nigerlaufs zwischen Bussa und Gomba sowie den Lauf des zum ersten Mal aufgenommenen Gulbi⸗n⸗Gindi, des aus Sokoto kommenden großen Nebenflusses des Niger, veranschaulicht.

Unter dem Titel „The political economist’s library. Cata- logue of Books and Pamphlets on serial science, polirical economy, the currency, the finances, banking, population, pauperism, charity, the land question, politics, political biography, and kindred sub- jects, ineluding Ireland. India. Turkey. and other prostrate States. For Sale by Henry Carey Baird & Co., Industrial Publishers, Bookfellers and Importers, 810 Walnut Street, Philadelphia, Pa.“, ist am 15. November d. J. ein Verzeichniß von ca. 1480 Schriften erschienen, welche in der Buchhandlung von H. Car. Baird & Co. in Philadelphia käuflich zu erhalten sind. Dieselben beziehen sich auf die Volkswirthschaft und zwar theils im Allgemeinen, theils auf di einzelnen Zweige derselben und verwandte Gegenstände, soziale Wissenschaft, politische Oekonomie, Finanzwesen, Geld⸗ und Münzwesen, Bankwesen, Kapital und Arbeit, Armuth und Reichthum, Vertheilung des Geldes, die Bevölkerungsfrage einschl. der Landfrage in Irland, Handel und Gewerbe (verschiedene volkswirthschaftliche Systeme), Politik u. s. w. und zwar in der Weise, daß über einen Gegenstand theils ohne Rücksicht auf ein bestimmtes einzelnes Land gehandelt, theils ein bestimmtes Land und eine bestimmte Zeit berücksichtigt wird. Aus der Menge der in dem vorstehenden Kataloge zusammengestellten volkswirths chaftlichen Schrif⸗ ten des verschiedenartigsten Inhalts heben wir besonders die 50. Schrif⸗ ten von Carey, dem Reformator der Volkswirthschaftslehre und der Sozialwissenschaft hervor. Einzelne Schriften betreffen die Vereinig⸗ ten Staaten von Nordamerika, andere England, Irland, Indien, China, die Türkei, ein paar Schweden, Dänemark, Schleswig⸗Hol⸗ stein, Preußen, Frankreich, die Schweiz, Italien, Rußland. Mit Ausnahme von 3 deutsch geschriebenen Schriften, die sich auf Carey beziehen, und 2 französische Schriften, sind alle übrigen in englischer Sprache abgefaßt und datiren ihrer entschiedenen Mehrzahl nach aus den letzten 20 Jahren; mehrere gehören dem 18. Jahrhunderte an.

Die (Leipzig, am 31. Dezember, erscheinende Nr. 2009 der „Illustrirten Zeitung J. J. Weber) enthält folgende Abbil⸗ dungen: Prinz Leopold von England, Herzog von Albany, und seine Ver⸗ lobte, Prinzessin Helene von Waldeck. Karte des Südpols und der an⸗ tarktischen Regionen mit Angabe der zu ihrer Erforschung unternommenen Erxpeditionen. Der Brand des Wiener Ring⸗Theaters: Das Innere des Gebäudes nach dem Brand. Originalzeichnung von V. Katzler. Porträts aus dem deutschen Reichstag: Mar von Forckenbeck. Die neue evangelische Johanneskirche in Düsseldorf. Nach einer pho⸗ tographischen Aufnahme gezeichnet von G. Theuerkauf. Bilder aus St. Petersburg. 2 Abbildungen. Originalzeichnungen von G. Bro⸗ ling: 1) Der Weihnachtsmarkt auf der Bolschaja Sadowaja. Dworniks (Hauswächter) in der Sylvesternacht. Zusammentreffen einer englichen Dampspinasse mit einem arabischen Sklavenschiff an der Ostküste Afrikas. Nach einer Zeichnung des Spezialzeichners der „Illustrated London News“, Mr. J. Bell. Die Beschießung des Risikopfs bei Elm in der Schweiz. Nach der Katur gezeichnet von Th. Pestalozzi. Prosit Neujahr! Nach einer Photographie aus dem Verlag von W. Luks in London. Kuriosi⸗ täten aus den Gebieten der Heraldik, Numismatik, Sphragistik ꝛc.: Ein Beitrag zur antiquarischen Sagenbildung. Polytechnische Mittheilungen: Ein neuer Geradehalter für Schulkinder. 2 Fig Universal⸗Wärmapparat. 2 Fi M Berthen zur G nitur von Ballkleidern J1

Gewerbe nd Handel.

Das „Deutsche Handels⸗Archiv“ veröffentlicht Folgendes: Die stets wachsende Fülle und Bedeutung der Materialien, deren Ver⸗ öffentlichung das „Deutsche Handels⸗Archiv“ sich zur Aufgabe gesetzt hat, läßt es wünschenswerth erscheinen, der Zeitschrift eine Einrichtung zu geben, welche in höherem Maße die Benutzung derselben erleichtert und dem bleibenden Werthe ihres Inhalts entspricht. Die bisherige Form einer Wochenschrift, bei welcher der beschränkte Raum jeder Nummer auf das gesetzgeberische Material und auf die Mittheilungen über Handels⸗ und Verkehrsverhältnisse zu vertheilen war, hatte viel⸗ fach eine Zersplitterung des Gesammtinhalts zur Folge, welche der Uebersichtlichkeit Eintrag that und die Benutzung des Einzelnen erschwerte. Als ein Uebelstand ist es namentlich empfunden worden daß die von den Kaiserlichen Konsulaten erstatteten Berichte und die in denselben enthaltenen werthvollen Uebersichten über die Handels verhältnisse der betreffenden Gebiete nicht gesondert, vielmehr in Ver mischung mit dem sonst vorliegenden Material und oft bruchstückweise zur Veröffentlichung gelangten. Man glaubt, diesen Mängeln am zweckmäßigsten durch Umwandlung der Zeitschrift in eine Monats⸗ schrift abhelfen zu können. Das Handels⸗Archiv“ wird demnach von Anfang des nächsten Jahres an in monatlichen Heften ausgegeben werden. Eine Aenderung in Bezug auf den Inhalt ist damit nicht verbunden. Das „Handels⸗Archiv“ wird auch ferner bemüht sein, die für Handel und Verkehr wichtigen Gesetze, Verträge und Anordnungen des In⸗ und Auslandes in thunlichster Vollständigkeit zu sammeln, und daneben durch Mittheilung von Berichten und statistischen Aus weisen den Fortgang von Handel und Industrie zu verfolgen. Vo den zwei Theilen, in welche jedes Heft zerfällt, soll der erste den obe genannten Stoffen gewidmet sein, während der zweite ausschließlich bestimmt ist, die Berichte der Kaiserlichen Konsulate aufzunehmen, un dieselben zu einer vollständigen für sich bestehenden Sammlung z vereinigen. Beide Theile werden für sich paginirt und am Jahres⸗ schlusse mit besonderem Titel uud Inhaltsverzeichniß versehen. An Stelle der beiden Halbjahrsbände bilden sich daher in Zukunft aus dem Jahrgange zwei inhaltlich von einander geschiedene Jahresbände und weiterhin zwei Folgen von Bänden, deren jede ihren selbständigen Werth besitzt. Das Abonnement ist halbjährig und beträgt für das

Semester 9 Mark. Dortmund. 27. Dezember. (Ess. Ztg.) Die Tendenz des Eisenmarktes ist fortwährend sehr fest. Da die Nachfrage sich noch immer in allen Branchen verstärkt, so dauert auch die Aufwärt bewegung der Preise an. Die Hochöfen haben ihre gesammte Pr duktion für das 1. Quartal nächsten Jahres verschlossen, in Spiegel⸗ eisen auch diejenige für das 2. Quartal, kleine Posten, die sie noch über das muthmaßliche Quantum hinaus zu vergeben haben, suchen sie möglichst hoch an den Mann zu bringen; aber zu größeren, weiter gehenden Abschlüssen sind sie wenig geneigt, da sie auf höhere Preise rechnen. Es verlautet, daß die kartellirten Luremburger Hochöfen beabsichtigen, den Preis für Luxemburger Roheisen um weitere 5 Frs., also auf 60 Frs. pro Tonne zu erhöhen, was jedenfalls auch die Erhöhung des rheinisch⸗westfälischen Puddelroheisens zur Folg⸗ haben würde. Bessemer Roheisen ist infolge verstärkter fachfrage der Stahlwerke um 2 pro Tonne gestiegen. In Walz⸗ werkfabrikaten bleibt die Nachfrage ebenfalls sehr rege, in erster Linie aber in Blechen, so daß es den Blechwalzwerken nicht schwer ge⸗ worden ist, die berhäͤltaißmäßig große Erhöhung von 10 pro Tonne durchzusetzen. Siegener Feinbleche sind den Kesselblechen in der Aufwärtsbewegung gefolgt, indem dieselben ebenfalls einen Preis⸗ aufschlag von 10 erfahren haben und 210 pro Tonne notiren. Stabeisen ist in lebhaftem Begehr geblieben und hat daher auch darin die Preiserhöhung von 5 leicht durchgeführt werden können. Zu 135 ist nur noch bei einzelnen kleineren Werken anzukommen, man sordert fast allgemein 140 pro Tonne. Ebenso wird Klein⸗ eisenzeug von den betreffenden Produzenten höher gehalten und jüngst haben auch die Fabrikanten von Breiteisenwaaren (Schaufeln ꝛc.) be⸗ schlossen, die Preise in Rücksicht auf die gestiegenen Rohmaterialien⸗ um 10 % zu erhöhen. In Walzdraht ist immerfort eine sehr rege

Nachfrage zu konstatiren, die Walzdraht⸗Etablissements sind daher