1882 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

handlung der Sache vor die II. Civilkammer des Koöniglichen Landgerichts zu Beuthen O./S.

auf den 31. März 1882, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung geladen, in dem gedachten

Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der beim hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ widrigenfalls nach dem Antrage des Gegners ent⸗

gelegt, oder wegen Ungehorsams zu seinem Nach⸗ theile verfahren und was den Rechten nach daraus

8 8

nämlich:

war auch die Postverwaltung darauf bedacht, die Verwendung möglichst nutzbringend zu gestalten. Zunächst richtete die sorddeutsche Postrerwaltung ihr VBestreben darauf, den neuen Karten auch über das deutsch⸗österreichische Gebiet hinaus im Verkehr mit anderen Staaten Eingang zu verschaffen. Schon im Juli 1870 nahm das General⸗Postamt Veranlassung, über die Zulassung der Post⸗ karten im internationalen Verkehr, wenn auch vorerst gegen das Porto für gewöhnliche Briefe, mit den außerdeutschen Post⸗ verwaltungen eine Verständigung herbeizuführen. Fast alle Staaten gaben der Anregung Deutschlands Folge. Demgemäß konnten vom 1. Januar 1871 ab Postkarten mit brieflichen Mittheilungen nach Dänemark, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Nor⸗ wegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und nach den Vereinigten Staaten von Amerika versendet werden. Belgien trat mit dem 1. Mai des gedachten Jahres hinzu. Die Karten waren denselben Portosätzen wie die Briefe nach den betreffenden Ländern unterworfen und unterlagen dem Frankirungs⸗ zwange. Die Zulassung der Postkarten im Verkehr mit Italien er⸗ folgte vom 1. November 1873. Weitere Verbesserungen und Erleich⸗ terungen in dem Postkartenverkehr folgten. Zunächst wurde vom 12. Oktober 1871 ab nachgegeben, die Postkarten auch als Formulare zu Drucksachen zu benutzen. Vom 1. Januar 1872 ab wurde dann gestattet, die Postkartenformulare auch zu Postvorschußsendungen zu verwenden. Ferner erfolgte vom gleichen Zeitpunkte ab im deutschen Reichs⸗Postgebiet, sowie im Verkehr mit Bayern und Württemberg, die Einführung von Antwortkarten. Diese Karten wurden vom Publikum so beifällig aufgenommen, baß in den fünf Tagen vom 15. bis 20. Februar 1873 sich die Stückzahl der innerhalb des Reichs⸗ Postgebiets zur Versendung gekommenen Doppelkarten auf 3293 Exemplare belief, was für das Jahr rund 240 000 Stück ergeben würde. Im Jahre 1880 belief sich der Ver⸗ brauch an doppelten Postkarten innerhalb Deutschlands auf 1 121 392 Stück. Vom 1. Juli 1872 ab wurde die Gebühr für Postkarten innerhalb Deutschlands und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn, sowie Luxemburg, ohne Unter⸗ schied der Entfernung auf ½ Sgr. festgesetzt. Postkarten mit Antwort, welche nur im inneren Verkehr Deutschlands zulässig waren, kosteten 1 Sgr. Die Ermäßigung der Postkartengebühr trug wesentlich zur Hebung des Verkehrs bei. Während im Jahre 1872 die Stückzahl der bei Postanstalten im deutschen Reichs⸗Postgebiete eingelieferten und an Empfänger im Reichs⸗Postgebiete bestimmten Briefe auf 307 042 009, die Zahl der Postkarten auf 7 727 833 sich bezifferte, stieg dieselbe im Jahre 1873 auf 337 567 392 Briefe und auf die Anzahl von 24 952 986 Karten. Außer durch die Einführung mit Werthstempel versehener Formulare ist das Jahr 1873 in der Ge⸗ schichte der deutschen Postkarte noch dadurch bemerkenswerth, daß es

diesem Wege mit dem Abschluß des Berner Vertrages gemacht. Der in Bern zunächst zwischen Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Dänemark, Egypten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz, Spanien und der Türkei unterm 9. Oktober 1874 ab⸗ geschlossene und mit dem 1. Juli 1875 für Frankreich vom 1. Januar 1876 ab in Kraft getretene Allgemeine Postvereins⸗ vertrag setzte bekanntlich das Vereinsporto für den einfachen bis 15 Gramm schweren Brief auf 25 Cts. fest, wobei als Uebergangs⸗ maßregel jedem Lande das Recht zugestanden wurde, mit Rück⸗ sicht auf seine Münz⸗ oder sonstigen Verhältnisse, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosatz zu er⸗ heben, sofern derselbe sich auf nicht mehr als 32 und auf nicht weniger als 20 Cts. stellte. Im Anschluß hieran war das Porto für Postkarten, unter entsprechender Abrundung der Bruchtheile, auf die Hälfte des Briefportosatzes festgesetzt. Die deutsche Postverwal⸗ tung erhob nach dem Inkrafttreten des Vertrags für Postkarten nach dem gesammten Vereinsgebiet 10 ₰; dagegen verblieb es im Wechsel⸗ verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn, sowie mit Luxemburg, da dieser Verkehr durch die Vereinsbestimmungen nicht berührt wurde, bei dem bisherigen billigeren Satze von ½ Sgr. Die jetzigen Rohrpostkarten zu 25 erschienen nach Eröffnung der Rohr⸗ post in Berlin im Monat Dezember 1876. Der Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878 erweiterte das Geltungsbereich der internationalen Postkarten über den größten Theil aller Länder der Erde. Das Porto für die Weltpostkarten wurde im Pariser Vertrage auf den einheitlichen niedrigen Satz von 10 Cts. fest⸗ gesetzt, wobei den Postverwaltungen allerdings überlassen worden ist, in gewissen Fällen, in denen durch die Beförderung unverhältnißmäßig hohe Kosten erwachsen, die gedachte Taxe durch ein mäßiges Zuschlags⸗ porto zu erhöhen. Während von den europäischen Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen, Oesterreich⸗Ungarn, Portugal, Schweden und Spanien von dieser Berechtigung Gebrauch gemacht haben, versendet die deutsche Post die Postkarten nach sämmtlichen Vereinsländern ohne Zuschlag für 10 ₰. Von den 73 Ländern der Erde, welche eigene Postkarten besitzen, haben zur Zeit 44 besondere Weltpostkarten ein⸗ geführt. Im Jahre 1879, nach dem Inkrafttreten des Pariser Weltpost⸗Vertrages, stieg die Anzahl der zwischen dem deutschen Reichspost⸗Gebiete und anderen Ländern, theils direkt, theils im Durchgange befoöͤrderten, gewöhnlichen und doppelten auf 16 614 000 gegen 14 096 000 des voraufgegangenen ahres, erfuhr mithin gegen das Vorjahr eine Zunahme um mehr als 2 ½ Millionen Stück. In den meisten der 73 Länder, in welchen

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karten enthält zur 30 erschiedene Arten aller seit Einführung der Postkarten amtlich ausgegebenen Formulare. Die Zahl der in allen Ländern der Erde im Jahre 1879 beförderten Postkarten läßt sich nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen auf rund 700 Millionen aunehmen. Von dieser bedeutenden Summe entfällt ein Fünftel auf die im Reichs⸗Postgebiete zur Einlieferung gelangten Postkarten. 1“

An der Humboldt⸗Akademie beginnen morgen, Mittwoch (Abends 8—9 Uhr), die Unterhaltungseyklen: Litteratura italiana, Sign. Asinelli Siro, und: die Rechtsverhältnisse des städtischen Grund⸗ besitzes, I. Miethsrechte, Rechtsanwalt Dr. E. Friedmann (Halbeyklus). Am Donnerstag (8— 9 Uhr) beginnen die Vorlesungen: Akustik, Ober⸗ lehrer Thurlin, und deutsche Kulturgeschichte 1648 1748, Lic. Dr. Fr. Kirchner. Sämmtliche Vorträge finden für Herren und Damen (Georgenstraße 30/31) statt. Jeder erste Vortrag eines Cyklus ist auch ohne Hörerkarte zugänglich. 3 8

In der Permanenten Kunstausstellung des Vereins Berliner Künstler ist von heute ab ein anderes Gemälde, eine Gebirgslandschaft von Doré, und ein großes Schlachtenbild (Schlacht bei Champigny) von F. Faber du Faur, einem jüngeren Bruder des Württembergischen Mllitaͤrbevollmächtigten, zu sehen. 1“

—— 8 8

In der Taubenstraße (Nr. 34) haben am Sonntag die Herren Emil Ph. Meyer u. Co. eine mit Kunsthandlung verbundene Kunst⸗ Ausstellung eröffnet, welche außer vielen kleineren Werken nam⸗ hafter Künstler zwei Kolossalgemälde: „Die klugen und die thörichten Jungfrauen“ von Carl von Piloty und „Die Ankunft der Seelen in der Unterwelt“ von Georg Papperitz, zur Anschauung bringt. Wir kommen auf diese Bilder, welche wohl geeignet sind, das Interesse des kunstli'ebenden Publikums der Hauptstadt zu erregen, noch ein⸗ gehend zurück.

Die Arenvsschen Stenographen⸗Vereine haben sich vereinigt und ertheilen nunmehr auch brieflichen Unterricht. Anmel⸗ dungen sind an Hrn. Matschenz, Berlin SW., Möckernstraße 104 a., zu richten und sind hierbei gleichzeitig 9 zur Deckung der Unkosten

zuerst auch im Verkehr mit gungen brachte. Ein weitere

fremden Staaten Portoermäͤßi⸗ bedeutender Schritt wurde auf

gegenwärtig Postkarten eingeführt sind, haben die urspruͤnglichen For⸗ mulare im Laufe der Zeit mehrfache Aenderungen erfahren. Die im Reichspost⸗Museum zu Berlin befindliche Sammlung von Post⸗

und für das Lehrbuch einzusenden.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Han

Prenßischen Staals-Anzrigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

88

8 1 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

register nimmt an: die Königliche Expedition .Steckbriefe urd Untersachungs-Sachen. drs Drutscheu Rrichs-Anzeigers und Königlich 82

abhastationen, u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Submissionen ete Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

—— —. ne

u. s. w. von öKentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Aufgebote, Vorladungen

5. Industrielle Etablissemente, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. .“

8. Theater-Anzsigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Züttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

A.

ESubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

28 2 11428] Oeffentliche Zustellung. Die Caroline Sophie Singrün, ohne Gewerbe Ehefrau von Paul Krone, früher Proviantamts⸗ assistent, sie zu Leipzig wohnend, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Colmar wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer I. Abth. des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 23. Mürz 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Jansen,

Landgerichts⸗Sekretär.

[13977 Seffentliche Zustellung. Vorladung zum mündlichen Verfahren in Sachen des Civil⸗Ingenieur Richard Lüders zu Görlitz, Klägers, wider den Fabrikbesitzer G. Benda jan., früher in Kattowitz resp. Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Verklagten, wegen Feststellung einer Forderung von 678

20 ₰.

8 E1“ Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Ver⸗

Termine in Person oder durch einen mit gehöriger

anwälte zu erscheinen und den Aufruf und die dem⸗ nächstige Verhandlung der Sache zu gewärtigen,

weder die Akten auf Kosten des Verklagten zurück⸗

folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekannt gemacht. Beuthen O./S., den 3. Januar 1882. Kaluba, 16— Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Horn. Da an die in der Bekanntmachung vom 7. Juni v. J. bezeichneten Urkunden und Ingrossate,

1) die auf das Klöppingsche Kolonat Nr. 2 zu Holzhausen am 25. April 1837 19. Orts für Marie Klöpping daselbst laut Urkunde vom 25. April 1837 eingetragenen 216 Thlr.,

2) die auf das Kochsche Kolonat Nr. 43 zu Mein⸗ berg am 23. Juni 1814 laut Urkunde von dem⸗

selben Tage zweiten Orts für den Richter Pi⸗

derit zu Blomberg eingetragenen 40 Thlr. und die am 17. Juli 1815 daselbst dritten Orts für die Kochschen Erben zu Detmold auf Grund der De rets vom 24. Juni 1815 eingetragenen

die auf das Haus Nr. 61 hierselbst und ver⸗ schiedene Grundgüter des Bürgers H. Höffel⸗ mann hierselbst für den Kamerarius Sünkler am 29. Februar 1828 zweiten Orts laut Ur⸗ kunde vom 22. Februar 1828 und am 15. Fe⸗ bruar 1833 fünften Orts eingetragenen Dar⸗ lehne zu 20 Thlr. und 53 Thlr. Ansprüche nicht angemeldet sind, so sind durch Aus⸗ schlußurtheil vom 20. v. M. die Urkunden für kraft⸗ los und die Eintragungen für erloschen erklär Horn, den 2. Januar 1882. Fürstlich Lippisches Amtsgericht

Cordemann.

[1447] Aufgebot.

Auf Antrag der unverehelichten Nähterin Emma Dehmelt zu Neisse und ihres Bruders, des Sattler⸗ gehülfen Fritz Dehmelt zu Grottkau wird deren Vater, der frühere Gutsbesitzer Louis Dehmelt aus Riegersdorf, welcher im Jahre 1865 nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 2. November 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Strehlen, den 2. Januar 1882.

KFKFanigliches Amtsgericht.

[1417] Kaiserliches Landgericht Mülhausen i./E. Ladung zur Hauptvergaß dbung un

Bekanntmachung über Vermögensbeschlagnahme.

„Nachstehend verzeichnete Personen werden beschul⸗ digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen ie c außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben.

Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 25. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Hoffnungsgasse, zur Hauptverhand⸗ lung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die⸗

selben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗

prozeßordnung von der mit der Kontrolle der Wehr⸗

pflichtigen beauftragten Behörde über die der An⸗

klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten

Erklärung verurtheilt werden, nämlich:

1) Alphons August Ehrhardt, geboren am 7. Ok⸗ tober 1855 zu Mühlbach, Kreis Colmar,

2) Joseph Casy, geboren am 22. April 1859 zu Arzenheim, Kreis Colmar,

Beide zuletzt im Landgerichtsbezirke Mülhausen wohnend und zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß durch Be⸗ schluß der Strafkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts dahier vom 27. Dezember 1881 das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen der oben genannten Wehrpflichtigen bis zur Höhe von 3000 mit Beschlag belegt worden ist. Mülhansen i./E., den 3. Januar 1882. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt:

[1581] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Gerichts vom 30. Dezember 1881 ist der Depotschein der Reichshauptbank zu Berlin Nr. 65020 vom 13. Sep⸗ tember 1877 über die deponirten vier Berliner Sparkassenbücher:

Nr. 141198, eingetragen für Heinrich Rehage,

über 113,23, Nr. 141199, eingetragen für Klara Rehage, ü⸗ 0

Nr. 141200, eingetragen für Elise Rehage, über r. 141201, eingetragen für Marie Rehage, über 8 14 1a9 28 getragen f karie über für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 5. Januar 1882. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 55.

[1406] Urtheilsauszug.

Durch Versäumnißurtheil der 1. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 28. Dezember 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Elise Maertian, Näherin, und Wilhelm Landfritz, Bau⸗ techniker, Beide zu Diedenhofen wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage, dem 7. November 1881, für aufgelöst erklärt und verordnet, daß dieselben fortan in getrennten Gü⸗ tern leben sollen. Die Parteien wurden zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar Feilzer in Diedenhofen verwiesen, und der Beklagte verur⸗ theilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8. Juli 1879 bekannt gemacht. 8

Metz, den 5. Januar 1882.

Dcerr Landgerichts⸗Sekretär:

4 Metzger.

8

[1450]

8 Im Namen des König In der Zirpel’'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Strehlen durch den unter⸗ zeichneten Richter . 8 8 für Recht: daß 1) väes saazashen Peoe a. der verwittweten Oberamtmann Pilz, Agnes Sophie Theodore, geb. Graewe, zu hersüen⸗ stein, eree sebn . dem Oberamtmann Karl Pilz zu Schweidnitz, .der verwittweten Frau Johanne Dorothea Bienewald, geb. Pilz, zu Berlin, .der verwittweten Kaufmann Wolf, Johanne Eleonore, geb. Pilz, zu Frankenstein, dem Ober⸗Postkommissar Rudolph Plischke zu Wiesbaden, der verehelichten Regimentsschreiber Clara Mathilde Elisabeth Menzel, geb. Sahm, zu Breslau, Ffen Ktacl Georg Eugen Rudolph Sahm zu eisse, dem Karl Friedrich Alerander Sahm zu Breslau, i. dem Kaufmann Paul Rudolph Sahm zu 1 Breslac, - der Marie Pauline Elisabeth Sahm zu Breslau b. ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 4000 Thlr. Darlehn, eingetragen für die verwittwete Erbscholti⸗

29 Thlr. 5 Gr. 3 Pf⸗

8 1 r. 0

seibesitzer Anna Rosina Pilz, geb. Opitz Stein⸗ ö14X“ 8

kirche in Abtheilung III. Nr. 5 auf dem Grundbuch⸗ blatte der dem Gutsbesitzer Oskar Zirpel gehörigen Erbscholtisei Steinkirche Nr. 2 aus der Schuld⸗ urkunde vom 11. Oktober 1847 zufolge Verfügung von demselben Tage, vorzubehalten,

2) die sonstigen Rechtsnachfolger der Hypotheken⸗ gläubigerin Anna Rosina Pilz, geb. Opitz, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypo⸗ thekenpost auszuschließen,

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Guts⸗ besitzer Oskar Zirpel zu Steinkirche aufzuer⸗

““ 8 Königliches Amtsgericht.

Martini.

Verkündet am 28. Dezember 1881.

Thiel, Referendar, als Gerichtsschreiber. [1439] Bekanntmachung. Die Ehefrau Elie Victor Jourdain, Caroline, geb. Buck, zu Dettweiler, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Fetter zu Zabern, klagt gegen deren Ehe⸗ mann, den Krämer Elie Victor Jourdain, zu Dett⸗ weiler, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites ist die Sitzung der Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern vom 8. März 1882, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bestimmt. - Hörkens, Landg.⸗Sekret., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[1411]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land⸗ gerichts, II. Civilkammer, zu Cöln vom 15. Dezember 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Schreiner Johann Hubert Flatten und dessen Ehefrau Franziska, geb. Wichterich, ohne Geschäft, Beide in Cöln wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Cöln verwiesen.

Breuer, 4 Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

1403 99 Antrag des früheren 1/16 Hufners in Seedorf, jetzigen Hans Hinrich Langmaack in Schülp 28— erkennt das Königliche Amtsgericht in Nortorf für Recht: 1 Die Obligation des Käthners Claus Delfs an Carsten Bock über 50 Thlr. R. M., jetzt 112 50 ₰, protokollirt am 21. November 1795 im Guts Emkendorf'er Schuld⸗ und Pfandprotokoll Fol. IV. pag. 60 wird für V. gez. Schwartz. Veröffentlicht: Mansfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen

(einschließlich Börsen⸗B. 8 v1“

thanen enthalte:

Gebiete nichts thun solle.

8

gr

““ Erste eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königli

5

ch Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1882.

Berlin, Dienstag, den 10. Januar

Dentsches Reich.

Uebe

der in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1881 stattgehabten Ausprägungen von Reichs⸗Gold⸗ und ⸗Silbermünzen.

ischt

1) Im Monat Dezember Goldmünzen

S

Silbermünzen

Doppel⸗ Kronen

Halbe

1881 sind geprägt wor⸗ Kronen

Kronen

8 rivatrech⸗ 88 vEGees 8 den in: 8 rung Markstücke Markstücke Markstücke

ünfzig⸗ Zwanzig⸗ fennig⸗ Pfennig⸗ stůücke stücke

Fünf⸗

Zwei⸗ Ein⸗

Berlin. Dresden. Stuttgart. Karlsruhe Darmstadt Hamburg.

8 303 340

[S 305 3720

67 175 203 451 400 000

74 250

71 600 107 989

1

Summe 1. 2) Vorher waren geprägt

8303 20— 455 479 350 27 969 9257434 402 960771 653 095 ,101 026 9421163 601 386] 71 486 552 35 717922 80

924 465

8 Gesammt⸗Ausprägung

4) Hiervon wieder eingezogen 314 720 5 260

C5 479 350 27 960 925 1⁷2706 30071 653 095101 026 942164 525 85171 486 552 35 717922 80

3 215 3 546 2 388 1 324 505 000 655—

5) Bleiben . . . . . . 1228890 820 55 164 5027S665

1762 028 915

2880TD29164523 46321555 139 399 234,30

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (20.) Sitzung trat der Reichs⸗ tag in die Berathung folgender Interpellation des Abg. Dr. Frhr. von Hertling ein: 1

An den Herrn Reichskanzler erlaube ich mir die Anfrage zu richten: 18 98 Liegt es in der Absicht der verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen die bestehende Fa⸗ brikgesetzgebung einer weiteren Ausbildung zu unterziehen, ins⸗ besondere in der Richtung, daß 1 die Sonntagsarbeit thunlichst beseitigt, die Frauenarbeit weiter eingeschränkt und eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter verhindert werde, daß erner

spferai Vorschriften über die im Sinne des §. 120 Abs. 3 der

Gewerbeordnung in den gewerblichen Anlagen vorzunehmenden Schutzmaßregeln erlassen, und die mit der Fabrikinspektion beauftragten Beamten mit umfassenderen Befugnissen aus⸗ gestattet werden?

Nachdem auf Anfrage des Präsidenten der Reichskanzler sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit er⸗ klärt hatte, erhielt das Wort zur Begründung derselben der Abg. Dr. Frhr. von Hertling. Die Allerhöchste Botschaft habe der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die sozialen Schäden des wirthschaftlichen Lebens Deutschlands nicht durch einseitige Repression zu heilen seien, sondern nur durch positive Maß⸗ regeln. Mit solchen befaßt zu werden, habe der Reichstag zwar in dieser Session keine Aussicht; dennoch habe seine (des Redners) Partei geglaubt, die an den Reichstag gerichtete

Mahnung nicht unbeantwortet lassen und die Stellung des

entrums zu jenen allgemeinen Zielen bezeichnen zu sollen. Er habe die Form der Interpellation gewählt, weil ein for⸗ mulirter Gesetzentwurf jetzt kaum einen Erfolg versprechen würde, und weil er nicht damit den erst in der Vorbereitung egriffenen Maßregeln der Regierung habe gegenübertreten vwollen. So sei es ihm richtiger erschienen, die Aufmerksamkeit der tegierung für jetzt nur auf gewisse Punkte von besonderer

edeutung zu richten. Alle wüßten, wo der tiefste Grund der Arbeiterfrage zu suchen sei: darin, daß bei aller rechtlichen Freiheit des Arbeitsvertrages der einzelne Arbeiter thatsächlich so gut wie gar keinen Einfluß auf die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses habe, daß derselbe die Arbeit annehmen müsse, wo derselbe sie sinde, zu hohem oder niedrigem Lohn, in schlechten oder guten Räumen, unter gesundheitsgefähr⸗ lichen oder gesundheitsschädlichen Umständen. Täglich stehe der Arbeiter in den Fluktuationen des Weltmarkts, täglich

8

9 müsse derselbe seine Arbeitskraft losschlagen, weil die Noth

ihn zwinge. Die Mahnungen an den Arbeiter, zu sparen, seien da, wo sich seine Sparsamkeit nicht an feste Organisationen nlehne, fast durchgehends ohne nennenswerthen Er⸗ olg geblieben. Selten werde sich der Lohn des Arbeiters doch über das Maß seines Lebensbedarfs erheben. Auch setze die Mahnung zur Sparsamkeit bei dem Arbeiter eine mora⸗ lische Höhe voraus, in der demselben der Arbeitgeber häufig genug nicht voranleuchte. Schließlich zehrten Krisen, Lohn⸗ erniedrigungen ꝛc. die vorhandenen Ersparnisse immer wieder

auf. Ueber alle diese Erscheinungen und deren Folgen herrsche woohl heutzutage Uebereinstimmung; auch verhehle man sich

nirgend die enormen Schwierigkeiten einer wirksamen Abhülfe. An radikalen Vorschlägen habe es freilich nicht gefehlt; den Vorschlägen vom kommunistischen Zukunftsstaat hätten aber die

Massen weniger deshalb angehangen, weil jene praktisch aus⸗

ührbar gewesen, als weil sie überhaupt eine Besserung ihrer materiellen Lage versprochen hätten. Auch wo man nicht so weit gehe, überschätze man nicht selten die Tragweite staatlicher Eingriffe und unterschätze die daraus drohenden Gefahren. Die Geschichte zeige keine Form des öffentlichen Lebens, die in sich selbst die Garantien für die Wohlfahrt der Unter⸗ sie warne vielmehr vor einem zu weit gehenden Eingreifen des Staates in die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse, da der Staat, wo derselbe an die Stelle der indi⸗ iduellen Erwerbsthätigkeit getreten sei, die Erschütterungen, eren Verhinderung derselbe intendirt habe, eher gefördert Damit sei aber nicht gesagt, daß der Staat auf diesem Das Centrum habe die Doktrin des Gehenlassens stets verworfen. Die allzugroße leberschätzung der Produktion habe zwar eine An⸗ häufung ungeheurer RNeichthümer in den Händen Weniger zu Wege gebracht, dagegen eine Vernach⸗ lässigung der höheren Ziele der Menschheit bewirkt. Im

Interesse der Letzteren sollten Staat und Gesetzgebung auch

auf das wirthschaftliche Leben einwirken. Der Staat müsse insbesondere erstens dem Einzelnen und den mancherlei freien ozialen Gebilden Luft und Raum für die Realisirung ihrer

88 igenartigen Zwecke schaffen, zweitens einander widerstreitende

nteressen im Sinne der distributiven Gerechtigkeit aus⸗ gleichen. Im Punkte der Arbeiterversicherung habe das

Centrum deshalb vollkommen auf dem Boden des Versiche⸗ rungszwanges gestanden, und seine Partei ziehe auch nach der Seite der Alters⸗ und der Wittwen⸗ und der Waisenversiche⸗ rung die Konsequenzen dieses Standpunktes. Insbesondere verlange das Centrum aber schon jetzt: wirksameren Schutz der wichtigsten eigenen Rechte der arbeitenden Bevölkerung, Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, Schutz für das Heiligthum der Familie. Diese Forderungen habe das Centrum seit Jahren vertreten, besonders auch 1878 bei Gelegenheit der Reform der Gewerbeordnung. Hoffentlich finde das Centrum dafür jetzt geneigtere Ohren als damals. Der erste Punkt sei der der thunlichsten Beseitigung der Sonn⸗ tagsarbeit, die unter dem Gesichtspunkt sittlicher Religiosität sei. Das deutsche Volk habe als ein christliches ein

echt auf Sonntagsheiligung. Der §. 105 der Gewerbeord⸗ nung dabe seinen Zweck nicht erreicht, derselbe müsse durch eine strengere gesetzliche Vorschrift ersetzt werden. Die Arbeiter einer Zuckerfabrik am Rhein seien, wenn sie sich geweigert hätten, des Sonntags zu arbeiten, von dem Fabrikherrn in Us Geldstrafen genommen; 30 ebendort beschäftigte Ge⸗ angene aus einer nahe belegenen Strafanstalt seien dagegen vor der Sonntagsarbeit durch den Einspruch des Direktors jener Anstalt bewahrt. Hier könne nur ein allgemeines Verbot helfen. Was den zweiten Punkt betreffe, so sei das letzte Ziel des Centrums: völlige Beseitigung der verheiratheten Frauen aus den ö Seine Partei fordere dies im Interesse der Familie, des Grund⸗ und Ecksteins des gesellschaftlichen Lebens. Vergegen⸗ wärtige man sich die unglücklichen Zustände, die für eine Ar⸗ beiterfamilie entständen, wenn Mann und Frau in der Fabrik arbeiteten. Wie müßte da die Erziehung der Kinder vernach⸗ lässigt werden? Kinderkrippen und Kinderbewahranstalten seien nur ein unzureichender Ersatz, und glücklich noch die Orte, wo solche sich fänden. Häufig herrsche die Unsitte, daß die verheiratheten Frauen ihre Säuglinge mit in die Fabriken brächten und sie während der Arbeitszeit in einem Winkel auf einem Haufen Lumpen liegen ließen. Der Ausfall in den Ein⸗ nahmen der Arbeiterfamilie, der durch den Wegfall der Frauen⸗ arbeit entstehe, sei nicht so bedeutend, wie man glaube; derselbe verschwinde gegenüber den dadurch bewirkten Vortheilen. Min⸗ destens erscheine aber für verheirathete Frauen eine Maximal⸗ arbeitszeit von 10 Stunden geboten; ferner sei der Schutz der Wöchnerinnen umfassender als jetzt zu gestalten, auch sei alle Nachtarbeit zu verbieten. Schwieriger sei die Regelung der Maximalarbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter. Die Erfahrungen in der Schweiz seien vielleicht noch zu neu, um allgemein gültige Schlüsse zu ermöglichen. Er wisse wohl, daß nicht für alle Arbeiter die Verkürzung der Arbeits⸗ zeit eine wirkliche Wohlthat sein würde: eine sehr kurze Arbeitszeit fordere intellektuell und moralisch hoch stehende Arbeiter, welche wüßten, was sie mit der freien Zeit anfangen sollten. Es liege indessen in der Kompetenz des Staates, daß gewissen extremen und zu weit gehenden Ausbeutungs⸗ versuchen der Menschenkraft entgegengetreten werde. In ge⸗ wissen Bezirken der Textilindustrie, namentlich da, wo aus⸗ ländische Konkurrenz einwirke, sei die Arbeitszeit fast durch⸗ gängig eine 14⸗ bis 15stündige, was von den Arbeitern als eine tiefe Schädigung ihres Wohles, als eine Entwür⸗ digung empfunden werde. In einer mittelrheinischen Fabrik⸗ stadt hätten sich die Fabrikanten selbst zur Innehaltung einer wölfstündigen Arbeitszeit verbunden eine Vereinbarung, ie indessen sehr bald wieder in Vergessenheit gerathen sei. Große Nachtheile, insbesondere für die Bergarbeiter, hätten die Ueberschichten im Gefolge gehabt; die dadurch erzielten Gewinne seien geradezu als Wuchergewinne anzusehen. Der zweite Theil seiner Interpellation betreffe die Maßregeln, die zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter getroffen seien. Ein Erlaß sei angekündigt, in dem bestimmte Vorschriften in dieser Richtung aufgestellt werden sollten. Daß derselbe bis jetzt noch ausgeblieben 8 werde von den Fabrikinspektoren besonders be⸗ klagt, denen dadurch die Ausübung ihres Amtes erschwert und die Abstellung bestehender Schäden vielfach unmöglich gemacht würde. Es sei daher zu wünschen, daß die Sachverständigenkom⸗ missionen, die schon früher und auch jetzt, vor den Feiertagen, zusammengetreten seien, endlich zur Ausstellung bestimmter Vorschriften für den Schutz der Arbeiter kommen möchten. Das Institut der Fabrikinspektoren, das seit 1878 auch auf das Reich übertragen sei, habe sich jetzt allgemeiner Anerken⸗ nung zu erfreuen. Selbst ehemalige Gegner desselben er⸗ kennten an, daß man es für die Durchführung der Fabrik⸗ gesetzgebung nicht entbehren könne. Nun höre man die Fabrik⸗ inspektoren vielfach klagen, daß von der Ortspolizei und Orts⸗ behörden eine nur mangelhafte Revision der ihnen unterstehen⸗ den industriellen Unternehmungen vorgenommen würde, nicht weil es denselben an Bildung oder den nöthigen technischen Kenntnissen mangle, sondern weil sie nicht unabhängig genug seien. Hier sei auf dem Wege der Landesgesetz⸗ gebung Abhülfe zu treffen. Es müsse auch die in der In⸗

struktion für die Fabrikinspektoren getroffene Bestimmung, daß dieselben wegen mangelhafter Revisionen Geldstrafen nicht verhängen dürften, geändert und endlich die Kompetenz⸗ verhältnisse der Inspektoren allgemein vom Reich regulirt werden. Den hohen Werth einer Fortbildung der Fabrik⸗ gesetzgebung erkenne er an, aber dieselbe müßte Hand in Hand gehen mit der Verwirklichung der Maßregeln, die durch die Kaiserliche Botschaft angekündigt seien. Die wohlwollende Intervention der Arbeitgeber solle durch die Fabrikgesetzgebung nicht beseitigt werden. Auch das beste Gesetz sei für sich allein unzureichend, soziale Schäden zu heilen. Das Meiste aber sei in dieser Beziehung von der sulichen Macht der Kirche zu hoffen. Denn die Aufgabe der Kirche sei es, dem Arbeitgeber Era sehärfen, daß derselbe in dem Arbeiter nicht nur einen Faktor des Gewinnes, sondern ein ihm gleich gestelltes, gott⸗ ähnliches Geschöpf erkenne, den Arbeiter aber daran zu er⸗ innern, daß derselbe auch in seiner bescheidenen Stellung seine Menschenwürde hochhalten könne. Wo die Machtmittel des Staats nicht mehr ausreichen, zeige sich die Kirche noch immer wirksam. Um so schmerzlicher werde es daher empfunden, daß die Kirche an ihrer Freiheit geschädigt worden, um so lauter die Forderung, daß diese Schädigung endlich aufhöre. Er hoffe, daß die Anregung, die er der Bundesregierung mit seinem Antrag gegeben, in dieser Richtung nicht ohne Nutzen bleiben werde.

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Die Antwort, welche der Herr Interpellant als die ihm liebste bezeichnet hat, kann ich ihm nach meiner Ueberzeugung vorweg geben. Ich glaube, daß die Anregung eine für den Augenblick unnöthige war. Ich will nicht sagen, daß sie nicht eine dankenswerthe Unterstützung der Bestrebungen der Regierung gewesen wäre, aber als solche halte ich sie wesentlich verfrüht. Der Herr Interpellant selbst ist sich darüber klar gewesen, daß die verbündeten Regierungen verwandte Anträge zu den seinigen noch in diesem Jahre voraussichtlich ein⸗ bringen werden, er hat aber geglaubt, daß einige der von ihm ange⸗ regten Punkte unabhängig und vorweg erledigt werden könnten. Ich glaube im Gegentheil, daß sie nur in Verbindung mit den für das Frühjahr in Aussicht stehenden Vorlagen der verbündeten Regierungen sachgemäß erledigt werden können. Ich glaube, daß die meisten der Ziele, die der Herr Vorredner uns stellt, nur auf der Basis korporativer Assoziationen mit annähernder Sicherheit, ich will nicht sagen erreicht werden können, aber daß es nur auf dieser Basis möglich sein wird, ihnen soweit näherzutreten, wie es nach menschlicher Unvollkommenheit thunlich ist. Um diese Basis zu schaffen, steht uns noch mindestens ein arbeitsvolles Jahr, vielleicht mehr wie das bevor. Die Vorlage über die Berufsstatistik, welche Ihnen diese Session gebracht hat, ist die erste Grundlage davon, und es wäre mir lieber gewesen, diese Vorlage gefördert zu sehen, als eine Interpellation gestellt zu sehen, deren Beantwortung mir der Herr Vorredner dadurch erschwert hat, daß er sie selbst beantwortet hat, und zwar so, daß ich seiner Be⸗ antwortung so sehr viel kaum hinzuzufügen haben werde.

Der Herr Vorredner hat die Schwierigkeiten und Schäden, von denen unsere Industrie und die Mitwirkung der Arbeiter an den⸗ selben begleitet ist, lebhaft und drastisch geschildert; er hat dadurch das Interesse der Regierung, die Sorgfalt, mit der die Regierung bemüht ist, diesen Schäden abzuhelfen, nicht steigern können, wenigstens die meinige nicht. Es ist, wie ich schon häufig wiederholt habe, die einzige Aufgabe, die mir die Nothwendigkeit, im Dienste zu bleiben, willkommen macht, und der Herr Vorredner kann in dieser Richtung meinen Eifer nicht stärker beleben. Ob durch die akademische Diskussion, in die wir nach der erheblichen Rednerliste, die ich vor mir liegen habe, eingehen werden, diese unsere Aufgabe gefördert werden wird, ich glaube es und hoffe es, denn diese Aufgabe ge⸗ hört zu denen, die, je mehr sie diskutirt werden, je mehr sie von den Schlacken und den Vorurtheilen befreit werden, von den Irrthümern, die absichtlich oder unabsichtlich darüber verbreitet werden, um so mehr gewinnen und um so mehr Hoffnung auf Lösung bieten werden. Ich bin also in dieser Beziehung dem Herrn Vorredner dankbar, daß er über die Fragen, die wir bearbeiten, eine öffentliche Diskussion angeregt hat.

Wenn ich vor dem Feste den Wunsch geäußert hatte, diese Inter⸗ pellation selbst beantworten zu können, so bin ich dazu nicht veranlaßt worden durch das Bewußtsein, daß ich mehr darüber zu sagen hätte, als irgend ein Anderer sagen könnte, sondern gerade durch die Empfin⸗ dung, daß sich in dem jetzigen Stadium über diese Fragen nur wenig sagen läßt und daß das wenige wesentlich in der Kundgebung meiner persönlichen Ansichten besteht. Die verbündeten Regierungen sind bisher nicht in der Lage gewesen, sich schlüssig zu machen; sie warten dazu das Material ab, an dessen Vorbereitung wir gegenwärtig arbeiten. Ich bin nicht einmal in dem Falle, wie sonst wohl, im Namen des Kaisers bestimmte, schon Gestalt habende Ziele zu be⸗ zeichnen, da Se. Majestät der Kaiser in Fragen von der Wichtigkeit wie diese die definitiven Entschließungen nicht faßt, bevor das Für und Wider sorgfältig und funditus erwogen ist. Die I welche der Kaiserlichen Politik vorschweben, sind durch die Kaiserliche Botschaft gekennzeichnet. Es handelt sich nun aber um die Wege, auf welchen sie zu erreichen sind, und die Wahl dieser Wege ist gleich wichtig wie die Festlegung des Zieles überhaupt, denn jeder 8 kann ein richtiger Weg sein, er kann auch ein Irrweg sein. Ich muß sagen: ich selbst bin meiner Ueberzeugung über die Wahl der Wege über die Ziele bin ich mir ganz klar —, aber der Wahl der Wege bin ich so un- bedingt sicher nicht, daß ich Ihnen heute mit Bestimmtheit amtliche Andeutungen über das machen könnte, was ich hoffe etwa im Monat April dem Reichstage vorlegen zu können auf diesem Gebiete. Ich bin theils noch nicht mit mir darüber einig, theils nicht mehr in dem Maße, wie ich es früher war; noch nicht, weil ich der Belehrung bedarf. Ich bin nicht durch die Weihe der öffentlichen Wahl gegangen und bin deshalb auch nicht in der Lage, über alle Dinge der Welt eine feste unabänderliche Meinung rasch inpromptu zu haben, sondern ich überlege mir die Dinge felbst, und wie ich in manchem Konzept über wichtige Sachen viel streiche, viel ändere, sie kassire und wieder neu arbeite, so ist es auch in diesen Fällen. Ich

Dinge, die sich der menschlichen Beherrschung in demselben Maße entziehen, wie der Organismus des menschlichen Körpers der ärztlichen, so zu durchschauen, daß meine Meinung nicht der Belehrung und Aenderung unterworfen wäre. Ich sage dies in der Erinnerung daran, daß ich über die Unfallversicherung erst seit der Vorlage des vorigen Jahres die Ueberzeugung gewonnen habe, daß ohne korporative Unterlagen die Sache faktisch nicht ins Leben zu führen sein wird. Die bei der Vorlage vom vorigen Jahre uns vorschwebende, auf den ersten Anblick gewählte, ich möchte sie bureaukratische Einrichtung nennen, hat mich als Geschäftsmann überführt, daß die Masse der Geschäftsnummern, die entstehen würden, für keine Centralbehörde zu bewältigen sein würde. Es ist also nothwendig eine Arbeitstheilung geboten, und zwar eine solche, die den Interessenten mit heranzieht, und welche den schließlichen Ersatz des Schadens kombinirt mit der

Aufgabe, den Schaden durch Aufsicht zu verhindern und einzuschränken,

ich meine also, eine Beziehnrg dec Fibeik⸗Jispektoren um

Aaube nicht, es schon erreicht zu haben; ich glaube nicht, düeste 8 .