1882 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

wenn die Meinung genährt wird, daß sie irgendwie bemüht sei, der

Zollabfertigung Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Ich habe mir

schon erlaubt, voriges Mal zu sagen, daß die Bestimmungen, auf die

unser Abfertigungsverfahren sich gründet, alte sind, und ich kann heute hinzufügen, daß auch nicht eine einzige Bestimmung des Bundesraths bekannt gemacht ist, welche die Zollbehörde veranlassen könnte, anders zu verfahren als bisher. Es sind an den Bundesrath bisher nur

3 spezielle Fälle gelangt. Ich glaube, der Hr. Abg. Bamberger hat sie

in der letzten Sitzung ausführlich erörtert. Der Bundesrath hat diese 3 Fälle geprüft, und zwar unter dem Gesichtspunkte, wie es ihm oblag, ob die Entscheidungen der obersten Landes⸗Finanzbehörde, die in diesen

einzelnen Fällen ergangen waren, nach den bestehenden Vorschriften

richtig und zutreffend wären. Er hat sich nun einstimmig oder wenigstens in seiner Majorität dafür entschieden, daß das Verfahren ein zutreffendes gewesen ist. Der Bundesrath hat sich dabei zunächst nicht in eine Prüfung eingelassen, ob etwa eine Abänderung der Be⸗ stimmungen nothwendig sei, schon deshalb nicht, weil diese

Bestimmungen seit Jahren bestehen, und weil, obwohl hin und wieder

Klagen laut geworden sind Klagen sind ja immer vorgebracht und

werden nie aufhören —, zunächst nicht zu erkennen war, daß eine

Nothwendigkeit vorlag, sofort auf die einzelnen Beschwerden hin die

Bestimmungen abzuändern. Der Bundesrath hat sich jedoch vorbe⸗

halten, generell zu prüfen, ob etwa gegenüber den wiederholten Klagen,

die, wenn sie auch zum Theil übertrieben und ich möchte fast sagen, tendenziös sind, zum Theil doch ihre Berechtigung haben mögen,

Anlaß vorliegt, jene Bestimmungen zu ändern, oder weitere Aus⸗

nahmen zu gestatten. Es wird dies, wie ich voraussetze, an der Hand

einer Vorlage geschehen, die dem Bundesrath bezüglich der Tara⸗ bestimmungen im Allgemeinen zugegangen ist. Der Bundesrath wird sich, so meine ich, bei der Prüfung dieser Frage davon leiten lassen müssen, den Zolltarif nach allgemeinen Regeln zu interpretiren und dasjenige zum Ausdruck zu bringen, was nach der Absicht des Gesetzes gewollt ist; er wird sich dabei allerdings nicht von den Interessen des Auslandes leiten lassen dürfen, sondern in erster Linie von den

Interessen des Inlandes.

Ich möchte auch der Behauptung, daß unsere Zollbeamten schärfer wären, als die Zollbeamten anderer Länder, daß sie ein mangel⸗

hafteres Einsichtsvermögen hätten, oder was sonst, nachdrücklich wider⸗

sprechen. Ich glaube in der That, daß Diejenigen, welche viel nach dem Auslande exportirt haben, erfahren haben werden es sprechen dafür die zahllosen Beschwerden, die an die Reichs⸗ behörden bezüglich im Auslande der Zollabfertigung gelangen —, daß der Zolldienst in anderen Ländern zum mindesten ebenso scharf, aber meist viel schärfer gehandhabt wird, als bei uns. Im Uebrigen ist es ja, wie Ihnen bekannt ist, zunächst nicht Sache der Reichsregie⸗ rung, alle einzelnen Fälle dieser Art hier zu erörtern. Die Zollver⸗ waltung ist ja den Einzelstaaten vorbehalten, und die Spezialfragen treten erst an den Bundesrath heran, wenn nach Erledigung der

Instanzen in den Landesverwaltungen die Frage zur Entscheidung es Bundesrathes gebracht wird. Daß in anderen Ländern doch solche Zollkuriosa, wie sie genannt werden, auch nicht fehlen, kann ich hier nicht näher auseinandersetzen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß, abgesehen von unserem östlichen Nachbar, den ich ganz außer Betracht lasse, in England transparente Seifen der Spiritusabgabe unterliegen, weil unter Umständen zur Herstellung von transparenten Seifen Spi⸗ itus verbraucht wird. Das ist doch in der That ein Analogon, das nan denjenigen Fällen, die hier beklagt werden, zum mindesten an die Seite stellen kann.

Ich möchte ferner darauf hinweisen, daß unser Export nach einem anderen großen Staate neuerdings durch eine Anordnung bezüglich er Beglaubigung Seitens der Konsuln über den Ursprung der Waare wesentlich erschwert worden ist. Wer von den geehrten Herren dieser Thatsache näher steht, wird auch wissen, daß in der

hat diese Vorschrift geeignet ist, unseren Export auf das Lebhafteste zu schädigen. Ich fasse mich aber dahin zusammen, daß ich bezüglich dieses Punktes nur beruhigend die Mittheilung machen kann, daß der Bundesrath bald in die Lage kommen wird, zu prüfen, ob die Be⸗ stimmungen über die Tara, die zu mannigfachen Beschwerden Anlaß gegeben haben, etwa einer Abänderung bedürftig sind.

Der Abg. Dr. Frege führte aus, Hr. von Mirbach sei bei den Wahlen nicht deshalb unterlegen, weil derselbe die Wirthschaftspolitik des Reichskanzlers unterstützt habe, son⸗ dern weil in dessen Heimath unter der Bevölkerung ein großes Vorurtheil gegen einen alten, angesehenen Namen herrsche. Der Abg. Dirichlet sei auch nicht etwa deshalb ge⸗ wählt worden, weil derselbe Fortschrittsmann, sondern weil er Bauer sei, als welchen er sich ja hier im Reichstage so gern anführe. Er (Redner) freue sich über die An⸗ erkenuung des Abg. Oechelhäuser, daß sich der Export im vergangenen Jahre gehoben habe, er glaube aber, daß überhaupt eine wirthschaftliche Besserung in Deutschland eingetreten sei. Ein großer Theil seiner politischen Freunde habe den Schutzzöllen anfangs sehr kühl gegenüber⸗ gestanden und ihnen erst dann zugestimmt, als die Regierung die absolute Nothwendigkeit derselben nachgewiesen habe; sie seien hauptsächlich deshalb nöthig, um die Spekulation im Lande zu verhindern. Frage man den Landmann, den kleinen Bauer, den Arbeiter auf dem Lande, überall werde der Schutz⸗ zoll seine Vertreter in solchem Maße finden, daß der Frei⸗ handel dagegen nicht mehr aufkommen könne. Der Abg. Bam⸗ berger habe mit seinen neuen Dogmen in Zollangelegenheiten ebenso wenig Glück, wie der Abg. Richter mit der Be⸗ rechnung, wie viel Brod eine Arbeiterfamilie gebrauche. Der Abg. Richter behaupte, die Zölle vertheuern dem Arbeiter das Brod um 13 jährlich. Die Landwirthschaft könne nur durch den Zoll prosperiren und wenn man berück⸗ sichtige, welche bedeutende Strecken Landes in Deutschland noch unbebaut lägen, werde man zugeben müssen, daß dasselbe vor⸗ zugsweise ein Ackerbau treibender Staat sei. Das Interesse, welches die Landwirthschaft an den Schutzzöllen habe, werde man hiernach ermessen können und dieselbe nicht mehr stief⸗ mütterlich behandeln. Man halte diesen Reichstag doch nicht für einen Parteitag. Lasse man nur erst Ruhe ins Volk kommen. Wie gestern im Reichstag Niemand etwas von einem Kulturkampf habe wissen wollen, so werde es hoffent⸗ lich bald eine Zeit geben, in der Niemand etwas vom Frei⸗ handel wissen wolle.

Der Abg. Dirichlet bemerkte, der Vorredner habe von seiner angeblichen Geschicklichkeit bei den Wahlen gesprochen, die darin bestanden hätte, daß er sich als Bauer habe wählen lassen, und hinzugefügt, er (der Abg. Frege) werde sich auch nächstens so wählen lassen. Wenn derselbe das könne und die Leute ihm das glaubten, so sei ja nichts dagegen zu sagen. Was aber seine (des Redners) sozialen Verhältnisse betreffe, so habe er das volle Recht, sich zum Kleingrundbesitzer⸗ stande zu rechnen, da sein Besitz ein bäuerlicher sei. Solle damit aber eine Anspielung auf die etwaigen Bildungs⸗ verhältnisse der bäuerlichen Besitzer beabsichtigt sein, vielleicht auch auf seine eigenen, so müsse er das doch als eine antiquirte Anschauung bezeichnen. Lebensberuf und Bildungsverhältnisse ständen eben heute nicht mehr in so engem Zusammenhange mit einander. Es gebe recht gebildete Bauern und recht ungebildete Rittergutsbesitzer. Der Minister von Puttkamer habe neulich die Behauptung, daß die neue Zoll⸗ und Wirthschaftspolitik da⸗ rauf hinauslaufe, den Armen auszubeuten und den Großgrund⸗ besitz zu bevorzugen, als eine tendenziöse Entstellung der Wahrheit bezeichnet, der mit allen Mitteln entgegenzutreten sei Dieser Kritik ungeachtet müsse er aber doch jene Be⸗

werde, in nichts

hauptung bis auf das Wort „ausbeuten“, für das er „benach⸗ theiligen“ setzen möchte, aufrechterhalten. Die Herren, welche jetzt so leidenschaftlich dem Manchesterthum entgegenträten, bitte er, eine kleine Schrift einer der Autoritäten der rechten Seite dieses Hauses, Lassalles, nachzulesen. Man würde sich daraus über den Einfluß der indirekten Steuern auf die Nahrungsverhältnisse recht interessante Belehrungen verschaffen können. Die Konservativen schöben den Liberalen oft absolut unsinnige Behauptungen in die Schuhe, gegen die die Konservativen dann mit einer Reihe von Zahlen zu Felde zögen. Niemand von seiner Partei habe beispielsweise be⸗ hauptet, daß die Schwankungen in den Bodenpreisen absolut identisch seien mit den Schwankungen in den Getreidepreisen; ebenso wie seine Partei behauptet habe, der Zoll allein vertheure das Getreide. Blicke man doch auf die Ernährungsverhältnisse des ein⸗ fachen Landarbeiters. Derselbe kaufe sich einen Scheffel Roggen, lasse ihn mahlen, und seine Frau backe das Brod. Hier sei von Zwischenhandel, Kornwucher und allen den Dingen, die nach Ansicht der Konservativen, abgesehen vom Zoll, zur Ver⸗ theuerung der Preise beitrügen, nicht die Rede. Und hier sei es doch klar, daß jede fünf Pfennig, um die der Scheffel Roggen vertheuert werde, in demselben Maße das Brod des Landarbeiters vertheuere. Das Ausland trage den Zoll nur in ganz erzeptionellen Fällen, wie sie eintreten könnten, wenn bei einer Reihe von guten Ernten in allen Produktions⸗ und Konsumtionsländern der Bedarf der letzteren auf ein Minimum herabgesetzt werde. Es regele sich auch hier eben alles nach dem allgemeinen Gesetz von Angebot und Nachfrage, das man dauernd durch keine gesetzgeberischen Maßregeln irgend welcher Art beeinflussen werde. Ihm liege eine Tabelle, von dem Kaiserlichen Statistischen Amt herrührend, vor, die die rechte Seite dieses Hauses immer zum Beweise dafür angeführt habe, daß der Zoll nichts aus⸗ mache. Darüber beweise nun zwar diese Tabelle nichts; dagegen erhelle aus ihr zur Evidenz die Thatsache einer von Jahr zu Jahr zunehmenden konstanten Steigerung der Ge⸗ treidepreise, und sie widerspreche entschieden der Berechtigung der Klagen der Konservativen, daß bei den früheren Preisen der Landwirth nicht habe bestehen können. Er gebe zu, daß man über die Produktionskosten und über die Belastung der Getreideproduktion durch die Grundsteuer verschiedener Ansicht sein könne, wie denn auch Fürst Bismarck auf seiner eigenen Besitzung sich ausgerechnet habe, daß der verkäufliche Scheffel Roggen mit 1,50 allein durch die Grundsteuer belastet werde. Wenn jedoch in seiner bäuerlichen Wirthschaft und in der seiner Nachbaren die Belastung sich auf den 30. Theil ungefähr reduzire, dann müsse doch irgendwo ein Rechensehler vorliegen, gewiß nicht auf seiner (des Redners) Seite, der er den Dingen doch wohl näher stehe, als der Reichskanzler. Eine schutzzöllnerische Autorität, Rensche, habe von dem Einflusse der Eisenzölle auf die Landwirthschaft als von einer Bagatelle gesprochen. Nun, diese Bagatelle belaufe sich für einen Regierungsbezirk auf 25 Proz. der Grundsteuer, was für die armen Kleingrundbesitzer keine geringe Rolle spiele. Wie sehr man übrigens auch in offiziellen Kreisen s. Z. von den konservativen Anschauungen entfernt gewesen sei, lehre eine Aeußerung des Ministers Lucius, der sich dahin ausgesprochen habe, daß Angesichts der realen Thatsachen eine Entmuthigung Seitens der Landwirthschaft nicht berechtigt sei. Wenn man berücksichtige, daß ein großer Bruchtheil im Lande Leute, die kein Getreide verkaufen könnten, die vollen Industriezölle trügen, dann komme man zu dem Resultat, daß ein recht großer Grundbesitz dazu gehöre, um die Letzteren nur zu übertragen. Entschieden würden aber der Osten und Norden Deutschlands durch die Zölle mehr benach⸗ theiligt, als sie ihnen Vortheil gewährten. Das habe seiner Zeit der Abg. von Minnigerode, wenn auch nur für seine Provinz, und der Abg. Windthorst anerkannt. Auch ein im Jahre 1876 erschienenes konservatives Flugblatt habe von den „für die Landwirthschaft höchst verderb⸗ lichen Eisenzöllen“ gesprochen. Die Landestheile, welche die Naturz schon bevorzugt habe, also namentlich den Westen Deutschlands, habe man durch die neue Zollpolitik begünstigt, die Theile mit dünner Bevölkerung, die Theile, die vor Allem mit der Ungunst des Klimas und des Bodens zu kämpfen hätten, seien durch jene Politik benachtheiligt worden. Das sei die Gerechtigkeit der jetzigen Gesetzgebung! Es seien doch nahezu amerikanische Zustände, wenn eine Stadt wie Bochum seit 1864 um mehr als das Doppelte an Einwohnern sich vermehrt habe. Unter solchen Umständen könne man es den Liberalen nicht verdenken, wenn sie jede Gelegenheit be⸗ nutzten, um die Konsequenzen eines solchen Systems zu be⸗ kämpfen. Die Liberalen würden, wenn sie das nicht thäten, ihre Pflicht verletzen.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Staats⸗Minister von Boetticher, das Wort. die Rede am Montag veröffentlichen.)

Der Abg. von Schalscha bemerkte, der Hinweis auf die Verstärkung der freihändlerischen Seite des Hauses durch die letzten Wahlen sei insofern hinfällig, als keineswegs allein wirthschaftliche Gesichtspunkte bei den Wahlen ent⸗ scheidend gewesen Feien. Habe doch er selbst, der er ein Gegner des Freihandels sei, aus anderen politi⸗ schen Rücksichten freihändlerische Kandidaten unterstützt. Der Erfolg der neuen Wirthschaftspolitik spreche gegen die Frei⸗ händler; die Prophezeihungen derselben vom Sinken des Exports und der Vertheuerung des Getreides seien nicht ein⸗ getroffen, dagegen seien die Prophezeiungen der Anhänger des neuen Systems wahr geworden, die Industrie weise einen Aufschwung nach, die Preise des Getreides seien sogar zurück⸗ gegangen. Der Abg. Dr. Barth vergesse, daß auch er vom grünen Tische spreche, und von der Ueberzeugung, daß in wirthschaftlichen Dingen schwer zu urtheilen sei, lasse die Leichtigkeit, mit der der Herr Kol⸗ lege seine Urtheile abgebe, wenig merken. Recht irrig sei auch die Ansicht des Abg. Oechselhäuser, daß es nicht möglich sei, dem Einen zu geben, ohne dem Anderen zu nehmen. Durch wirthschaftliche Arrangements sei das sehr gut möglich. Wenn man z. B. zur Einführung von Fleischtaxen käme, die er wünsche, so würde der Konsument billiger kaufen, der Fleischer würde mehr Verdienst haben und der Landwirth sein Vieh theurer verkaufen. Der Export steige, der Import sinke, das seien erfreuliche Thatsachen, die gegen den Freihandelf prächen. Die Steigerung der Brotpreise sei ebenso illusorisch, wie die Befürchtung, daß der russische Getreideexport nach Einführung des deutschen Getreidezolls intensiv über Libau sich entwickeln berde zerflossen sei, und zwar in Folge der Ver⸗ hältnisse der russischen Valuta. Den einzigen Schutzzoll, der die Landwirthschaft und die Arbeiter positiv schädige, sei die Goldwährung. 9

Bundesrath, (Wir werden

Nach Ablehnung eines Schlußantrages verwahrte sich der Abg. Dr. Bamberger dagegen, daß die Handelskammern vom Minister von Boetticher getadelt würden, wenn sie scharfe Klagen gegen den Zolltarif führten; dagegen erführen die⸗ jenigen Kammern, welche in wahre Jubelhymnen über die neue Schutzzollpolitik ausbrächen, keinen Tadel! Der Abg. Frege habe seine (des Redners) Reden feuilletonistisch amüsant ge⸗ nannt; allerdings huldige er (Redner) dem Grundsatz, daß ihm jedes Genre mit Ausnahme des langweiligen recht sei. Das Schlimmste was ihm passiren könne, sei ohne Absicht amüsant zu sein, wie es dem Abg. Dr. Frege öfter geschehe. Die Beschwerden über falsche Tarifirung der Zolleingänge nach der Tara müsse er unbedingt aufrecht erhalten, und er freue sich, daß selbst der Abg. von Kardorff ihm beigepflichtet habe. Etwas freundlicher als Weihnachten habe der Direktor Burchard heute die Sache behandelt, aber noch immer sei es ihm (Redner) nicht klar, wie es geschehen könne, den Import zu erleichtern, indem man von dem Importeur nur unver⸗ zierte Verpackung zu liefern verlange. Wie scharf stehe da⸗ gegen die Anklage gegen die deutschen Exporteure, daß sie ihrer schlechten Verpackung wegen mit den übrigen Produktionslän⸗ dern nur schwer konkurriren könnten. Dagegen sei auch das Argument des Staatssekretärs nicht stichhaltig, daß andere Staaten ähnliche Zollplackereien verübten. Je loyaler man in Deutsch⸗ land verfahre, desto eher werde man entsprechendes Entgegen⸗ kommen vom Auslande verlangen können. Redner zählte nun verschiedene bekannt gewordene Zollkuriosa auf. Schon die Instruktion für die Zollbeamten hätte die Mittel zur Abhülfe an die Hand geben sollen; dennoch habe jetzt diese Willkür einen solchen Umfang angenommen. Erfreulich sei die Mittheilung des Direktors Burchard, daß durch eine neue Instruktion Wandel geschaffen werden solle, dieser Ausspruch werde schon eine große Beruhigung im Verkehr Von allgemeinen Fragen wolle er heute nicht weiter sprechen. Bei dem Submissionsverfahren namentlich für Eisenbahn⸗ fabrikate könnte von den verbündeten Regierungen oder einer Regierung etwas gethan werden. Man habe heute und das vorige Mal über die Eisenindustrie und die Wirkung der Eisen⸗ zölle hier viel sprechen hören. Man habe den inneren Konsum zu Gunsten eines Exportgeschäfts in einer Weise belastet, daß man schon vom Standpunkt der Gerechtigkeit Einspruch er⸗ heben müsse. Er habe vor sich eine Mittheilung über die neuesten Submissionen von Stahlschienen im Ausland und im Inland und daraus ersehen, daß Hr. Krupp der Mindestfordernde für 14 500 t Stahlschienen bei der spanischen Nordeisenbahn mit 164 Frcs. per Tonne franco Santander gewesen sei. 164 Frcs. seien 131 20 ₰, ab Fracht von Essen nach Santander, 21 60 ₰, ergebe als Nettopreis der Hütte 109 60 loco Werk. Am 14. Dezember sei in Straßburg eine Sub⸗ mission gemacht, da seien folgende Submissionspreise: Bochumer Verein 164 ℳ, Rheinische Stahlwerke 165 80₰, Verein Hörde 164 40 ₰, Alles loco Werk, nicht einmal nach Straßburg. Das seien Unterschiede von beinahe 50 Proz., die die berühmte Selbstlosigkeit der Schutzzollbewegung genügend illustrirten und eine wesentliche Beigabe zu der Mittheilung des Abg. von Schorlemer⸗Alst bildeten. Wenn die Liberalen hier immer, er wisse nicht mit welchem Recht, als die Reprä⸗ sentanten der Interessen dargestellt würden, müsse er sie doch auf solche Thatsachen hinweisen und die Regierungen auffor⸗ dern, hier ein gewisses Ziel zu setzen und den Bogen nicht zu straff zu spannen. Seiner Partei könnte das ja nur recht sein, aber ihm gehe das Interesse des Parteikampfes auf diesem Gebiet nicht über das allgemeine Interesse der Produktion Deutschlands. Er müsse schließlich dem Abg. Frege, der zum Schluß, wie ihm scheine, einen sehr unglücklichen Vergleich gemacht habe, doch auch diesen in seiner Verfehltheit zu Gemüthe führen. Derselbe habe gesagt, es seien gestern gewisse Exzesse des Kulturkampfes beseitigt, Niiemand hätte an der Urheberschaft desselben betheiligt sein wollen, so werde es vielleicht auch einmal mit der freihändle⸗ rischen Anschauung gehen, es werde Niemand gestehen wollen, daß er sich dazu bekannt habe. Dem Abg. von Kardorff müsse er darin Recht geben, daß das Centrum, indem es für den Schutzzoll eingetreten sei, nur seinem bisher befolgten System gehuldigt habe. Wenn ein Handel geschlossen sei, so sei es nicht der zwischen Centrum, Regierung und Konservativen gewesen, sondern der zwischen Landwirthschaft und Industrie. Aber so sehr auch die Landwirthe mit Tagesanbruch auf⸗ ustehen pflegten, diesmal seien die Industriellen doch viel srücer aufgestanden. Ein unglücklicherer Gedanke, als der, zwischen der gestrigen Eroberung des Centrums und dem Triumph einer Schutzzollpartei eine Analogie zu ziehen, sei nicht zu finden. Wenn gestern ein Sieg des Centrums er⸗ fochten sei, so sei derselbe im Namen der liberalen Parteien erfochten; aber ein Triumph des Schutzzolls im Namen der liberalen Parteien werde wohl nicht kommen und er wünsche Allen, daß die liberalen Ideen und deren Folgen länger halten möchten, als das System des Schutzzolls. Damit werde man ihm zustimmen.

Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor im Reichsschatzamt Burchard, das Wort:

Meine Herren! Auf die letzten Bemerkungen des Herrn Vor⸗ redners möchte ich doch kurz Einiges erwidern. Zunächst bedauere ich, wenn der geehrte Herr mich darin mißverstanden hat, daß er glaubt, es wäre ein Erfolg seiner Bemerkungen, daß der Bundes⸗ rath die Frage der etwaigen Aenderung der Larifvorschriften in Erwägung nehmen wollte. Nein, meine Herren, das hat sich der Bundesrath lange vorher vorbehalten vor der zweiten Berathung des Etats. Wenn ich dies in der vorigen Etats⸗ berathung nicht genügend hervorgehoben habe, so ist das gewiß nicht mit Absicht geschehen. Es lag auch in der Natur der Sache, daß nicht bei einem speziellen Falle vom Bundes⸗ rath eine generelle Regel zu berathen war, sondern daß diese Berathung vorbehalten bleiben mußte bis zu der ssnes Er⸗ örterung der geltenden Ausführungsvorschriften hinsichtlich der Tara⸗ vergütung. Meine Herren, dann hat der geehrte Herr Vorredner meine Bemerkungen bemängelt, die ich bei der vorigen Berathung rücksichtlich der Einfuhr von Corned beef gemacht habe. Ich sagte damals, der Bundesrath würde zu erwägen haben, daß es nicht Aufgabe der Zollvorschriften sei, lediglich den Import zu er⸗ leichtern, sondern daß er bei der Prüfung, was nothwendig sei an Zollvorschriften, das inlanbische Interesse vor allem zu Rathe zu ziehen habe. Bei dieser Auslegung bin ich auch heute stehen geblie⸗ ben. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe irgend einer Zollgesetzgebung sein kann, die Zollvorschriften so zu gestalten, daß der Import unge⸗ bührlich erleichtert wird, und man kann darüber nicht zweifelhaft sein, daß der Import wesentlich erleichtert wird, wenn statt 60 12 erhoben werden.

Dann hat der geehrte Herr Abgeordnete trotz meiner Ausfüh⸗ rungen von heute ein vollständiges Verzeichniß gegeben all der Be⸗ schwerden, die in öffentlichen Blättern über die Zollabfertigung vor⸗ liegen. Ich glaubte genügend deutlich markirt und an einem be⸗ stimmten Beispiel erwiesen zu haben, wie im höchsten Maße unzuver⸗ lässig derartige Artikel sind. Das hat den geehrten Herrn nicht

herbeiführen.

abgehalten, gleichwohl aus Zeitungsnotizen heraus uns noch weitere Fälle mitzutheilen, die ich vollständig nicht verstanden habe. Ich beneide jeden, der sie verstanden hat, denn sie waren viel zu kurz gefaßt, als daß sie nach meiner Auffassung überhaupt ohne Weiteres verstanden werden konnten. Es ist ja in der That sehr leicht, so zu diskutiren, wenn man klurze Zeitungsnotizen mit⸗ theilt und sagt, daß man eine Verantwortung für die that⸗ sächliche Richtigkeit der Mittheilungen nicht übernehmen könne; dann kann aber auch nicht der Anspruch an die Regierung erhoben werden, daß sie versucht, derartige Behauptungen, für die keine that⸗ sächliche Bürgschaft übernommen wird, zu widerlegen. Ich habe aber versucht, in meiner früheren Rede an einem bestimmten Beispiel auseinanderzusetzen, und zwar an der ersten Zeitungsnachricht, welche überhaupt zum Gegenstand weiterer Untersuchung ge⸗ macht worden ist, daß dieselbe als im höchsten Grade un⸗ zuverlässig und nichtig sich herausgestellt hat, und ich glaube nicht, daß der Regierung zugemuthet werden kann, alle die mitge⸗ theilten zwölf Punkte deswegen, weil irgend eine Zeitung solche bringt, zum Gegenstande eingehender Untersuchungen zu machen.

Was dann der geehrte Herr Vorredner bezüglich der Sub missionsverhältnisse gesagt hat, so bin ich in der That nicht im Stande, nach seinen Mittheilungen, die er hier dem hohen Hause gemacht hat, irgend etwas Weiteres darauf zu äußern. Erstens kann ich nicht übersehen, wie weit die Thatsachen zutreffend sind, der geehrte Herr Vorredner hat sie wohl auch Zeitungsnachrichten entnommen, und wenn sie zuverlässig sind, so würde in Erwägung zu ziehen sein, mit welchen Mitteln etwa derartigen Mißständen ent⸗ gegenzutreten wäre. Ich muß in dieser Beziehung zunächst mich jeder Auslassung enthalten.

Damit schloß die Debatte. Der Titel wurde genehmigt.

Inzwischen war vom Abg.) 8 ein hinreichend unter⸗

stützter Antrag eingegangen, die 2

wieder aufzuheben. Der Abg. Kagyser erklärte, der Abg. Dietz sei am Mitt⸗

woch wegen Verbreitung des Kalenders „Omnibus“ in Stutt⸗

erhaftung des Abg. Dietz

gart verhaftet worden. Derselbe habe heute früh dem Präsi⸗

denten und ihm hiervon telegraphisch mit der Bitte Mitthei⸗ lung gemacht, seine Freilassung zu bewirken. Daß die De⸗ pesche von Dietz herrühre, sei unzweifelhaft, daß der Inhalt der Depesche auf Wahrheit beruhe, gehe schon daraus hervor, daß die Gefängnißdirektion die Depesche unbeanstandet habe abgehen lassen. Außerdem habe er den Staats⸗Minister von Boetticher gebeten, die Sache zu recherchiren. Im In⸗ teresse der Sicherheit der Abgeordneten und der freien Aus⸗ übung ihrer Pflichten bitte er das Haus, seinen Antrag an⸗ zunehmen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, nach Art. 31 der Verfassung könne die Verhaftung eines Abgeordneten nur erfolgen, wenn derselbe auf frischer That ergriffen werde. Jedenfalls liege ein ganz außergewöhnlicher Anlaß zu dieser Verhaftung vor, über welchen das Haus nicht informirt sei. Er beantrage deshalb, den Antrag an die Geschäftsordnungs⸗ kommission zu verweisen.

Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Boetticher, dessen Rede wir am Montag mittheilen werden, das Wort.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er würde unter diesen Umständen vorschlagen, den Antrag auf die morgige Tages⸗ ordnung zu setzen.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, den Antrag der Geschäftsordnungskommission zur Berichterstattung zu über⸗ Fecsah und deren Bericht auf die morgige Tagesordnung zu setzen.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, da die Thatsache der Ver⸗ haftung feststehe, und sie sei nicht bezweifelt worden, so wäre die Stuttgarter Behörde verpflichtet gewesen, dem Reichstage davon eine Anzeige zu machen und denselben in die Lage zu versetzen, darüber zu befinden. Er beantrage, über den An⸗ trag sofort Beschluß zu fassen.

verfügen könne, Mittheilung zu machen.

Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, die Thatsachen, um die es sich handele, ständen durchaus nicht fest und auf bloße Ver⸗ muthungen hin könne das Haus keinen Beschluß fassen.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn (Gültz) betonte, nach Art. 31 der Verfassung sei die Gerichtsbehörde nur dann ver⸗ pstichtet, sich an den Reichstag zu wenden, wenn sie die Ge⸗ nehmigung zur Verhaftung eines Abgeordneten von demselben erwirken wolle. Da diese Genehmigung nicht eingeholt sei, so könne man a priori annehmen, daß der Abg. Dietz auf frischer That ergriffen worden sei. Zur Mittheilung dieser Thatsache aber sei die Behörde nicht verpflichtet.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, gewiß sei dieser Vor⸗ gang ungewöhnlich, um so mehr wäre die Behörde verpflichtet, sofort einer Instanz, die in jedem Augenblick die Freilassung Er ordne hier jedes formale und juristische Moment der ganzen Stellung des Ab⸗ geordneten unter. Wenn man ihn verhindere, seinen parla⸗ mentarischen Pflichten zu genügen, so habe die Behörde die Schuldigkeit, sofort den Grund anzuzeigen. Er beantrage ebenfalls, die Sache sofort zu erledigen, damit der Abgeord⸗ nete nicht noch weiter in Haft bleibe.

Der Abg. Marcard plaidirte in demselben Sinne, wie der Abg. von Maltzahn (Gültz).

Nachdem der Antraasteller nochmals die sofortige Annahme seines Antrages empfohlen, schloß die Debatte. Das Haus trat dem Antrage des Abg. Windthorst bei, die Geschäfts⸗ ordnungskommission mit der Vorprüfung der Frage zu be⸗ trauen und deren Bericht als ersten Gegenstand auf die Tages⸗ ordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Sonn abend 1 ½ Uhr. 1

—— NeTERMA 8

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Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Comptoiristen Max Hugo Growe von hier, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung von Geldern in Höhe bis zu 4500 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Culmsee abzuliefern. G. 4/82. Culmsee, den 11. Januar 1882. König⸗ liches Amtsgericht. Petersen. Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe ca. 1,70 m, Statur kräftig, breitschulterig, Haare dunkel, Bart Schnurrbart, Gesicht, rauhe Haut, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, polnisch, russisch. Besondere Kennzeichen: Auf einer, wahrscheinlich der linken Backe eine Narbe.

2153 hinter den Pferdeknecht Wilhelm Fritz aus Lohmühle bei Berlinchen unterm 30. Dezember 1881 (Nr. 48896—82 dieses Blattes) erlassene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen ist durch Ergreifung des p. Fritz erledigt. Berlinchen, den 10. Ja⸗ nuar 1882. Königliches Amtsgericht.

[2223]

Landgericht Mülhausen i./E. Ladung zur Hauptverhandlung

un

Bekanntmachung über Vermögensbeschlagnahme.

Nachstehend verzeichnete Personen werden beschul⸗ digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär⸗ Uücht gen 86 84 außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben. b Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B.

Dieselben werden auf 3

den 4. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Hoffnungsgasse, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von der mit der Kontrolle der Wehrpflich⸗ tigen beauftragten Behörde über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, nämlich: 1

1) Ehlinger, Franz Joseph, geboren am 26. Ok⸗

tober 1858 zu Ammerschweier, zuletzt in Ran⸗ spach wohnend,

2) Maechler, Georg, geboren am 3. September

1858 zu Kaysersberg, zuletzt daselbst wohnend, Beide zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend,

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß durch Be⸗ schluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier vom 3. Januar 1882 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der obengenann⸗ ten Wehrpflichtigen bis zur 1-. von 3000 mit Beschlag belegt worden ist.

Müilaufen i.,E., den 5. Januar 1882.

Der Kaiserliche Frse Staatsanwalt: Veit.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[2237] Oeffentliche Zustellung.

Der Kossäth Carl Pröhl zu Saleske hat gegen die Erben der zu Saleske verstorbenen Wittwe Lück, Johanne, geb. Moldenhauer, bei dem Königlichen Landgericht in Stolp auf Zahlung von 600 Ver⸗ pflegungsgelder nebst 5 % Zinsen⸗ siit dem 27. März 1876 aus dem sfüclafse der Erblasserin, Wittwe Lück, Klage erhoben. Derselbe ist durch Urtheil des senannten Gerichts vom 1. November 1881 mit einer Klage abgewiesen und hat nunmehr gegen dieses Urtheil die Berufung eingelegt. Da der jetzige Aufenthalt der zu den beklagten Erben gehö⸗ rigen unverehelichten Johanna Auguste Louise Grum⸗ misch, zuletzt in Berlin wohnhaft, und der unver⸗ ehelichten Henriette Florentine Franziska Grum⸗ misch, zuletzt in Colberg wohnhaft, unbekannt ist, so ladet der Berufungskläger dieselben vor das König⸗

am 10. März 1882, Vormittags 10 ½ Uhr, anstehenden Termin zur Verhandlung über die ein⸗ gelegte Berufung unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Meinke, Gerichtsschreiber des Königlichen Oberlandesgerichts.

[2387] Aufgebot.

Auf Antrag des Todtengräbers Carl Jacobs, als

Kurator für den Nachlaß des am 3. Januar 1881.

hieselbst verstorbenen Gärtners Friedrich August

Frankenfeld, werden alle Diejenigen:

a. welche Erbrechte, und 8

b. welche sonstige Ansprüche an den Nachlaß des

ꝛc. Frankenfeld zu haben vermeinen,

eldung ihrer Rechte in dem auf den 14. März 1882,

Mittags 12 Uhr,

Zimmer 42 anberaumten Termine unter theile: 8

ad a. daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe fin⸗ det, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden aus⸗ geantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen an⸗ zuerkennen schuldig, auch weder Rechnungs⸗ ablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden, 8 ad b. daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welcher nach Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht, 1 8 damit aufgefordert. Braunschweig, den 10. Januar 1882. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen.

8 In Sachen des Schlachtermeisters Louis Brüning hierselbst, Klägers, gegen

den Anbauer Philipp Merkel in Veltenhof, Be⸗ klagten,

dem Rechtsnach⸗

wegen Wechselforderung, 8 wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 35 zu Veltenhof nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. Ja⸗ nuar 1882 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ sclusses im Grundbuche am selben Tage erfolgt ist,

ermin zur Zwangsversteigerung auf

den 27. April 1882,

Morgens 10 Uhr, 2 vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddagshausen zu Braunschweig angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 9. Januar 1882. Hererzogl. Amtsgericht Riddagshausen. Kulemann.

andgericht Straßburg. [2258] Auszug. G Die Wittwe und Erben des zu Wittersheim ver⸗ storbenen Handelsmannes Elias Metzger, nämlich: 1) Gertrude Dreyfuß, ohne Gewerbe in Witters⸗ heim wohnend, Wittwe des daselbst verlebten Handelsmanns Elias Metzger, 2) Estel Metzger, ohne Gewerbe in Hagenau wohnend, Wittwe von Meyer Meyer, 3) Louise Metzger, Wittwe von Nathan Guthmann, Handelsmann in Wittersheim, 4) Mathilde Metzger, ohne Gewerbe, Ehefrau von Salomon Meyer, Handelsmann in Brumath, 5) Gim⸗ pel Metzger, Handelsmann, in Wittersheim wohnend, 6) der Tochter und Vertreterin der verstorbenen Jeannette Metzger, im Leben Ehefrau des zu Kolbs⸗ heim wohnenden Handelsmanns Leopold Fürst, Namens Elise Fürst, minderjährig, unter der sesetz⸗, lichen Vormundschaft ihres genannten

maliger Unteroffizier, zur Zeit Agronom in Ighra⸗

wohnend, 8) Sarah Metzger, Ehefrau von Sylvain Haas, Handelsmann, in Belfort wohnend, 9) Hein⸗ rich Metzger, Handelsmann, in Dieuze wohnend, 10) Jakob Metzger, Handelsmann, in Paris woh⸗ nend, 11) Fanny Metzger, Ehefrau von Heinrich Rüdelsahn, Schuhfabrikant, in Genf wohnend, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Kauffmann, klagen gegen die Wittwe und Erben des in Hagenau verstorbenen ehemaligen Gerichtsvollziehers Georg Heinrich Pfeiffer, nämlich 1) dessen Wittwe Caroline Manny, in Jahra⸗Amoka Algerien wohnend, 2) Eugen Pfeiffer, Kapitän im zweiten Spahis⸗ Regiment in Jahra⸗Amoka, 3) Carl Pfeiffer, ehe⸗

Amoka, 4) Leon August Pfeiffer, Geometer in Bougio, Algerien, Beklagte, auf Theilung mit dem Antrage: Das Gericht wolle verordnen, daß vor Notar Diemer in Brumath zur Versteigerung der den Parteien in ungetheilter Gemeinschaft gehörigen, im Banne von Mommenheim und Wingers⸗ heim gelegenen Liegenschaften geschritten werde, denselben Notar mit der Vertheilung des Er⸗ löses nach den Rechten der Parteien zu beauf⸗ tragen und den Beklagten die Kosten zur Last zu legen, und laden dieselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 1 auf den 28. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor das Kaiserliche Landgericht Straßburg, I. Civilkammer, unter der Aufforderung, einen bei dem bezeichneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Se Eugen Pfeiffer wird dieser Auszug bekannt gemacht. Straßburg, 6. Januar 1882. er c. Landgerichts⸗Sekretär:

[2247] Oeffentliche Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil der 1I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 15. De⸗ zember 1881 ist die zwischen den zu Münstermaifeld wohnenden geschäftslosen Eheleuten Carl Kern und Maria Margaretha, geb. Hecken bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. 8 Coblenz, den 11. Januar 1882. Stroh,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2232

8 Sachen des Klempnermeisters Albert Gaus hierselbst, Klägers,

wider B

den Arbeiter Wilhelm Mull und dessen Ehefrau, Caroline, geb. Kolle, allhier, Beklagte, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des den Beklagten gehörigen, an der Mauern⸗ straße Nr. 3 hierselbst belegenen Grundstücks, von welchem das Haus Nr. ass. 1740 polizeilicher An⸗ ordnung gemäß zum Abbruch gekommen ist, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 30. Dezember 1881 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 2. dieses Monats erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung

auf den 20. Februar 1882, Morgens 10 Uhr, 88 vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer Nr. 37. angesest, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 5. Januar 1882. Herzogliches Amtsgericht. VIII. Peattuzu. In Sachen des Ziegeleibesitzers Franz Eduard Mever in Gliesmarode, Klägers, wider den Bau⸗ techniker Julius Tröller hier, z. Z. in Oldenburg, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, hieselbst an der Bruchstraße belegenen, auf dem Handriß mit III., fI., yI., 21I., III. auf⸗

liche Oberlandesgericht (dritten Civil⸗Senat) zu Stet⸗ tin zu dem

in Wittersheim

Vaters 7) Simon Metzger,] Handelsmann

bezüglich des darunter begriffenen vormaligen Oker⸗ grabenterrains mit den im Grundbuche eingetragenen Eigenthumsbeschränkungen zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 22. c. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche am 27. c. erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf Donnerstag, den 23. März 1882, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Zim⸗ mer Nr. 41, angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 29. Dezember 1881. Herzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.

[2225] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Plath'schen Büdnerei Nr. 3 zu Dreenkrögen, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung Termin auf den 24. Januar 1882, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 17. Januar 1882 an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt sein. Neustadt, den 11. Januar 18. A. Wendt, Actuaga Gerichtsschreiber des Großherzoglich Me klenburg⸗ Schhwerinschen Amtsgerichts. [2241] 1 Für den geisteskranken Kaufmann Hoppe von hier ist heute der Materialienverwalter L. Thießeng hier⸗ selbst zum Kurator bestellt, welches mit dem Be⸗ merken hierdurch bekannt gemacht wird, daß Ver⸗ fügungen des Kaufmanns Hoppe über sein Ver⸗ mögen ohne Genehmigung des genannten Kurators keinen Rechtsbestand haben. Schwerin, den 9. Januar 1882. Das Waisengericht. Burgmann.

8 b“ 2384] Nachstehend verzeichnete Personen werden beschul⸗ digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben. 8 Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf 1 Freitag, den 3. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die⸗ selben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Landrathsamte Saarbrücken über die der Füatla zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten rklärung ver⸗ urtheilt werden, nämlich: 1) Barré, Sebastian, geboren zu Geislautern, am 24. März 1859, zuletzt in Schönecken. 1 2) Dahlem, Franz Adolph, geboren zu Dudweiler, am 14. November 1860, zuletzt in St. Johann⸗ Rohrbach. 8 8 Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Saargemünd vom 31. De⸗ zember 1881 wird zugleich auf Grund der §§. 480, 325, 326 St. P. O. zur Deckung der die vorge⸗ genannten Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche besindliche Ver⸗ mögen der Angeschuldigten mit Beschlag be legt. 9 Saargemünd, den 12. Januar 1882. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

geführten Theilgrundstücks zu 1 a 60 qm, und zwar