Landtags⸗Angelegenheiten.
Die I. Kommission des Herrenhauses für die Ge⸗ schäftsordnung besteht aus den Herren: von Bernuth, Vorsitzen⸗ der. Graf von Brühl, Stellvertreter des Vorsitzenden. Adams, Schriftführer. von Wiedebach, Stellvertreter des Schriftführers. von Simpson⸗Georgenburg. Eggeling. Graf zu Lynar. Freiherr von Minnigerode. Dr. Baumstark. von Kröcher. von Rath. von
Bandemer. Becker. Dr. Beseler. von Waldow und Reitzenstein.
Die II. Kommission für die Petitionen besteht aus den Herren Dr. Sulzer, Vorsitzender. Dr. Wever, Stellvertreter des Vorsitzenden. von Wiedebach, Schriftführer. von Schöning, Stell⸗ vertreter des Schriftführers. Graf von Radolin⸗Radolinski. Reichert. Doetsch. von Pfuel. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode. Graf zu Eulenburg. Fürst zu Putbus. Graf von Brühl. von
Gruner. von Winterfeld. von Neumann.
III. Kommission für den Staatshaushalts⸗Etat und Finanz⸗Angelegenheiten. von Schuhmann, Vorsitzender. von Dechend, Stellvertreter des Vorsitzenden. von Pfuel, Schrift⸗ führer. Becker, Stellvertreter des Vorsitzenden. Freiherr von Boden⸗ hausen. Bürgers. Mölling. Graf von Zieten⸗Schwerin. Dr. Baum⸗ stark. von Brand. Graf von der Schulenburg⸗Angern. Freiherr Senfft von Pilsach. Dr. Stephan. Graf zur Lippe. Freiherr von
Tettau.
IV. Kommission für Justiz⸗ Angelegenheiten. von Bernuth, Vorsitzender. Graf zur Lippe, Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden. Adams, Schriftführer. von Schöning, Stellvertreter des Schriftführers. Graf von Schwerin. Dr. Dernburg. Eggeling. von der Osten. Graf von Borcke. von Rath. Dr. Friedenthal. Meyer (Berlin). Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf. Dr. Beseler.
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Dr. Wever
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von einem im Verlage von Heinrich Schmidt und Carl Günther in Leipzig erscheinenden neuen Prachtwerk: „Griech enland in Wort und Bild: eine Schilderung des hellenischen Königreiches von Amand von Schweiger⸗Lerchenfeld, (Mit ca. 200 Illu⸗ strationen. In 20 Lieferungen à 1 ½ ℳ), liegt die erste Lieferung vor. Das Werk will dem Leser in großen, aber erschöpfenden Zügen ein Gemälde der hellenischen Welt (soweit sie mit dem heutigen Königreiche identisch ist) vorführen, und zwar vorwiegend, wie sie sich heute darstellt. Auf dieser reellen Unterlage soll dann die Er⸗ innerung an das antike Leben ihre verschollenen Herrlichkeiten auf⸗ bauen, die Landschaften beleben, den Zusammenhang der Erscheinungen zwischen Ereigniß und Schauplatz herstellen und die Lücke zwischen Vorstellung und Wirklichkeit überbrücken. Es soll also in erster Linie das landschaftliche Element zur Geltung kommen. Die un⸗ zähligen, von der Sage, Kultur und Geschichte verklärten, alten Orte sollen dem Leser bildlich zur Anschauung gebracht und hierbei geistig mit dem reichen Schmuck der Vergangenheit versehen werden. Auf diese Weise soll der Leser in diesem Werke kein antikes Denkmal, kein berühm⸗ tes Bauwerk, keine denkwürdige Stätte vermissen. Allen Bildern sollen vorzügliche Originalaufnahmen und Photographien zu Grunde liegen, Die erste Lieferung beginnt mit Athen und enthält folgende Ab⸗ bildungen: Der Pirgeus (Ansichten), Ansicht von Athen, die Pro⸗ pyläen, der Tempel der Nike Apteros, der Areopag, die Akropolis von Athen (2 Ansichten), die Pnyr, das Kap Sunion, Athene⸗Tempel auf Kap Sunion, Sulioten aus der Umgegend von Athen. Der Ver⸗ fasser schildert in lebhaften Farben den Piräus und die Akropolis. Die Ausstattung des Werkes ist ebenso vorzüglich wie die der an⸗ deren von der Verlagshandlung herausgegebenen Prachtwerke.
— Von Ferd. Raabes Nachf. Eugen Heinrich, dem Inhaber eines Antiquariats und einer Buchhandlung in Königs⸗ berg i. Ostpr., sind vor Kurzem 2 Verzeichnisse seines anti⸗ quarischen Bücherlagers erschienen. Kat. 57 enthält unter dem Titel „Außerdeutsche und außereuropäische Geschichte mit Ausschluß des Orients“ die 6. Abtheilung des Verzeich⸗ nisses der in dem genannten Antiquariat vorräthigen Bibliotheca historica und führt 1566 Schriften auf, welche die Geschichte der Länder Europas, mit Ausschluß des Orients, sowie Amerika und Australien betreffen und unter folgende Rubriken vertheilt sind: 1) Frankreich (548 Nrn.), 2) Italien (202 Nrn.), 3) Spanien und Portugal (98 Nrn.), 3) Großbritannien (196 Nrn.), 4) Niederlande (49 Nrn.), 5) Dänemark, Schweden und Norwegen (84 Nrn. im Ganzen); 6) Rußland, Polen, Griechenland, mit Einschluß von Rumänien, Bulgarien, Serbien und Montenegro (im Ganzen 229 Nrn.), 3) Amerika und Australien (190 Nrn.). In allen Abtheilungen dieser werthvollen Sammlung finden sich mehr oder weniger wichtige und interessante Werke aufgeführt, bei weitem am reichhaltigsten ist das Verzeichniß von Schriften über Frankreich. Viele derselben betreffen Napoleon I., Napoleon III. und Paris, andere die große französische Revolution, sowie andere Ereignisse der französischen Geschichte. Nächst Frankreich ist besonders die Literatur über Großbritannien werthvoll. Bei der Abtheilung über Rußland ꝛc. machen wir besonders auf die vielen Karten aufmerksam. — Der 2. Kat., Nr. 58, bringt unter der Ueber⸗ chrift: „Bibliothek Nesselmann. Orientalia. Sprache und Geschichte“ ein Verzeichniß der den Orient betreffenden Schriften aus der Bibliothek des vor einem Jahre verstorbenen Pro⸗ fessor der orientalischen Sprachen in Königsberg Nesselmann, die Eug. Heinrich an sich gebracht hat. Dieses Verzeichniß, im Ganzen 1362 Nummern un faffe de bietet eine höchst werthvolle Sammlung von vielen wichtigen, interessanten und zum Theil seltenen Werken über den Orient im Allgemeinen, seine verschiedenen Landschaften, seine ver⸗ schiedenen Sprachen, die vielen Reisen, die von verschiedenen Forschern nach den verschiedenen Ländern des Orients zu verschiedenen Zeiten unternommen wurden, sowie über deren Geschichte, außerdem auch ziemlich viele aus den verschiedenen Sprachen des Orients übersetzte Werke, poetische und prosaische. Der Inhalt des Katalogs gruppirt ch nach Pleeaden Rubriken: 1) allgemeine und vergleichende Sprach⸗ wissenschaft, Polyglotten, Zeitschriften, der Orient im Allgemeinen (190 Nummern im Ganzen); 2) Indien mit den Inseln, Sanskrit 248 Nummern im Ganzen); 3) Kellschrift, Zend, Persisch, Armenisch,
ssprisch sim Ganzen 71 Nummern); 4) Arabisch (148 Nummern); 5) das hebräische Volk (451 Nrn.): a. alt⸗ und neuhebräische Philo⸗ logie (115 Nrn.), b. die heiligen Schriften (78 Nrn.), c. alte und neue Literatur der Juden, sowie Archäologie, Ritus, Judenfrage (196 Nrn. im Ganzen), d. Geschichte der Juden und das heilige Land (im Ganzen 62 Nrn.); 6) Aramäisch, Chaldäisch, Sprisch, Samari⸗ tanisch, Phönizisch, Punisch, Malt sisch (sim Ganzen 72 Nrn.); 7) die tüctiscartarisch mongollschen Völker (65 Nrn.); 8) China, Japan⸗ und Tibet (im Ganzen 46 Nrn.); 9) Egppten, ierogliphen, Koptisch (im Ganzen 00 Nrn.); 10) Aethiopisch, Amharisch, Abessinien (im Ganzen 16 Nrn.); 11) das übrige Afrika (51 Nrn.); 12) orientalische Münzkunde (23 Nrn.); 13) Nachtrag (21 Nrn.)
Land⸗ und Forstwirthschaft.
8 8
Mastvieh⸗Ausstellung am 10, und 11. Mai 1882
in Berlin. In der am 5. Dezember unter Vorsitz des
Kammerherrn von Behr⸗Schmoldow abgehaltenen Sitzung des Aus⸗
stellungs. Comités wurde nach Erledigung geschäftlicher Ungelegenheiten
der Oekonomierath Sre Direktor des städtischen Central⸗ 8
Viehhofs, zum Mitgliede des Comité gewählt. Der Antrag Kiepert, für die Lämmer unter 6 Monaten mehrere Unterabtheilungen ein⸗ zurichten, wie für die älteren Schafe, wurde dahin erledigt, daß wie
Abtheilung Schweine auch derjenigen für Lämmer, mehrere gleichwerthige Preise zur Verfügung gestellt werden sollen, um die verschiedenen Kreuzungen (Southdown⸗Kreuzung und Kreuzung anderer englischer assen) gleichartig beachten zu können. Um das silberne Schaf als Ehrenpreis für Merinoschafe auch fernerhin gewähren zu können, der Staats⸗Minister Dr.
Lucius gebeten werden Comité auch Verfügung zu stell Comité zu einem ev. hierselbst Zuchtvieh (Pferde ausg Regierungs⸗Rath der Landwirthe wurde beschlossen, stellung zu unterbreiten,
„neben dem jährlichen Staatszus güsse der Behmerschen Schafstatuette zur frage Noodt's, welche Stellung das zu errichtenden Tattersall für deutsches enommen), wie derselbe von dem Geheimen rofessor Settegast in einem kürzlich im Klub Vortrage gezeichnet sei, nehmen
diese Idee der Preisrichterkommission der 8 t der zahlreich in derselben Frage kennen zu lernen. ewählt für die Abth. A. 1—5, Brehmer⸗Wehre, Pepper⸗Amalienhof, Baerfelde, Vielhaak⸗Segeletz; für die Herren: Barchewitz⸗Märzdorf, Christiani⸗ ann⸗Erlenkamp⸗Lubin, Knust⸗Stendell, Koch⸗ „Pfaff⸗Roitzsch, Voigt⸗ afe, die Herren: Gaudich⸗ ack⸗Berlin, Poehn⸗ kerhof; für Abth. Schweine von Blücher⸗Jürgensdorf, Bohn⸗ d'Heureuse⸗Schmetzdorf, Sponholz⸗Berkenbrügge, re wird mit der Schau chinen und Geräthen für die Landwirth⸗ e verbunden sein, zu welcher die bedeu⸗ bereits ihre Betheiligung zugesagt und Anmeldeformulare sind durch das Aus⸗ ndwirthe, Berlin NW., Dorotheen⸗ nmeldungen müssen daselbst bis zum
chuß für Preise „ Marinesekretär
angewiesen
die Nachsuchungen nach der n periodischen Kunstvereins für das der Monate März zu Han
um die Ansich Herren Züchter über diese srichterkommission wurden g h, die Herren: Fleck⸗Kerkow, Scharmer⸗§
vereine zu Baden⸗Baden, außerdem während des g Näheres wird dur des Rheinischen zu Darmstadt, b
vertretenen
von Boltenstern⸗Battlewo, Jank⸗Dresden, Klopfer⸗Schänitz, Horstreihe, von Sydow⸗ Abth. A. 5 — 7, Rindvieh, Kerstenbruch, von Langerm Berlin, Olde⸗H Berlin, Witt⸗Charlo Ilkendorf, von Homey Gr. Borrek, Sto die Herren: 2
amburg, Peters⸗Siedenbollentin ttenburg; für Abth. B., Sch er⸗Ranzin, Meyer⸗Brießnitz, Now lze⸗Markee, Waldeyer⸗Bö Bergmann⸗Berlin, von dem Borne⸗Ber Lübben⸗Sürwürden, Auch in diesem Jah
nach Berlin gekommen,
Kutscher⸗Wobesde,
von Thünen⸗Tellow. eine Ausstellung schaft und das tendsten Firmen dieser Branchen Programm
stellungsbureau im K straße 95/96, zu beziehen. Die 1. April bewirkt werden.
zweiten Abend
Schlächterg schmeicheln, sich geschickt au herrscht und d schimmerndes, f wiegenden, sch
Gewerbe und Handel.
20. Januar. . uhren in allen ßbritannien 46 000 B.,
000 B., Vorrath 1 159 000 B.
freilich manchmal durch Glei Ansicht erreich des Komponist die Aufführung betrifft, n wiederholt werden, wie das Antrittslied Sebastiano's mit dem ch!“ und auch sein Sololied im zweiten des zweiten Aktes fand ebenfalls
ew⸗York,
G .B.)) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuh
Unionshäfen 95 000 B., Aus⸗ Ausfuhr nach dem Kontinent
ten früheres
b Refrain „Der Klügere giebt na 8 Schlußsatz Verkehrs⸗Anstalten. ork, 19. Januar. 3 etia“ von der National⸗Dam (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. — 20. Fanuarv. von der Nation Linie) ist hier
Publikums Hauptrolle, „Violetta“ eine frische hübsche St Scheiden aus Berlin. Sicherheit und Uebermuth ei
8 wiederholt. Der Dampfer
„Helvetia“ fs⸗Compagnie
C(C(iee Se al⸗Dampfschiffs⸗Comp angekommen.
agnie (C. Messingsche
Berlin, 21. Januar 1882.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
fortgesetzten ch preußi
tung zu bringen. häufigen Hervorrufes nach jeden noch der farbenprächtigen De Erwähnung zu thun.
— Im Wilhelm⸗Theater findet am Montag bereits die 38. Aufführung der Posse „Ueber Land und Meer“ statt.
Ziehung der 4. scher Klassenlotterie fielen: 0 ℳ auf Nr. 81 317. ℳ auf Nr. 78 604.
165. Königli 1 Gewinn von 30 00
1 Gewinn von 15 000
4 Gewinne von 6000 ℳ auf Nr. 37 579. 45 707. 62 837. Sing⸗Akadem 46 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 983. 2193.
2458. 4807. 9828. 10 141. 10 876. 10 916. 11 440. 12
380. 14 038.
35 447. 41 772. 44 308. 58 911. 60 944. 76 219. 80 736.
50 878. 57 931. 72 148. 74 865. 82 608. 83 659. 85 021. 89 042. 91 744.
auf Nr. 1400. 3210. 3641. 15 511. 15 522. 19 802. 22 367. 5 27 639. 32 409.
Heiligthume zu.
46 Gewinne von 1500 ℳ 5741. 6355. 6721. 24 390. 25 171.
schöne Land Italien, Alarichs Gestalt
zwischen hat in Rom auflodernden Lebenslust Platz Clytia wird ein üppiges Gastmahl gefeiert. Die sagenhafte tausend⸗ jährige Greisin Sibylla Tiburtina tritt in den Kreis der trunkenen entarteten Römer, um sie zu neuer Sendung vorzubereiten; ehe aber egriffen, stürmen die Gothen die Porta germanischen Kraft schließt den ersten dder Majestät der ewigen Stadt ergriffen, überwinden, das Signal zur Zerstörung und Römer stimmen ein gemeinschaftliches Alarich zum ersten Male ein vollkom⸗ on Haß und liebender Bewunderung er⸗
72 Gewinne von 600 ℳ auf Nr. 3856.
dieselben jedoch diese Mahnung b
16 949. 17 430. Der Sieg der
Tedeum an. Clytia sieht in menes Heldenbild und wird v r Die Gothen stürzen aber sich an goldenen Tafeln zu einem ungeheueren Trinkgelage. Schließlich
Polstern und dem Estrich; dem sehla Jassergeister des Busento ein Lied von seiner kurzen seinem baldigen Ende. Alarich springt auf und um Weiterziehen an; er fühlt, daß die einzelnen
ruhen Alle auf den P aber singen di Heldenlaufbahn und treibt seine Gothen z Menschen wie die Völker nur al gebraucht werden zu Zwecken, sind. Die ganze Weltgeschicht gang ein großer Hymnus
as die Komposition dieser Dichtung anbelangt, so hat uns die⸗ ahrheit der Empfindung angemuthet. Am ommen die Chöre zur Geltung; in denselben bringt der prächtige Tonmalerei die verschiedenen Situationen lar z so in den Chören: Nr. 4, die Gothen, die Schönheit Italiens schildernd, Nr. 9 der Erstürmung der Porta Salaria, Nr. 11 dem Tedeum, Nr. 12 dem Trinkchor bei dem Trink Nr. 14 dem Chor der Wassergeister des Busento. — Die Soli bilden Alarich (Bariton), Clvtia (Sopran), Sibylla unter diesen sind die Gesänge des Alarich
Die bisherigen Nachrichten üb nette“ werden in dem von „Petermanns Mi „Jeannette“ 7
er den Untergang der „Jean⸗ geographischen Monatsbericht des Januarhefts wie folgt zusammengefaßt: Die in 77⁰0 15 n. Br.
ttheilungen“r wurde am 23. Juni 1881 von Eismassen eingeschlossen und erließ das Schiff auf zwei K. sie wendete sich der ülfe von Schlitten, von dem Lena⸗Delta, von einander G. W. Melville, J. Matrosen gelangte am 26.
nordöstliche Landspitze des L in die östliche oder Bykow bei einem Dorfe nich enieur Melvi
Mannschaft v 9 uttern und einem W sibirischen Küste zu und hatte, eine gute Reise bis wo die Fahrzeuge dur Das Walfischb W. Dannenhauer,
selbe durchweg durch die W wirksamsten Komponist durch klar zum B
50 Meilen nordwestlich ch Stürme und Nebel oot mit den Offizieren R. L. Newcomb und acht September an das Kap Barkin, die ena⸗Deltas, und am 29. Mündung der von Eis aufgehalten wurde. bald die Eisdecke des Flusses ge⸗ Bulun, der nördlichsten ickte sogleich die - alfischbootes bei an sie als Geborgene betrachten kann. Am des ersten Kutters nach an der nördlichen Mündung traurigem Zu⸗ mehrere Personen
getrennt wurden. ewußtsein;
September gelage der Gothen,
trussischer Eingeborener wirksamsten lle setzte sich, so mit dem Kommand „in Verbindung, auch befand sich die
Vorführung des Werks war eine entsprechende. Der Chor löste seine Aufgabe in jeglicher Beziehung in 1 zda war Fülle des Tones und Schlagfertigkeit der Ausdrucksweise. Prächtig namentlich klang der große Trinkchor der Män⸗ nerstimmen (Nr. 12). — Die Soli waren besetzt durch die Damen rl. Breidenstein, Fürstliche Kammersängerin und Frl. Finkelstein, Großbher⸗ 8 Darmstadt, sowie durch den Kammersänger
owohl wie auch Frl. Breidenstein sind im rtsaale gehörte und bewährte Künstler; neu war aͤngerin aus Darmstadt. Dieselbe besitzt eine weiche, Altstimme und singt ohne die einer Bühnensängerin Mängel hinsichtlich des Tremulirens, offenen
Ortschaft an der Lena nöthige Hülfe; guter Gesundheit, sodaß m 10. November kamen Bulun mit der N der Lena gel stande befinde:
Besatzung des vollendeter Weise: da w ferner zwei Matrose achricht, daß derselbe andet sei und sich die Bem fehle ihr an dem frorene Glieder und sch Kutters waren der ziere Dr. Ambler, J. J ützung ist, ebenf
zogliche Hofopernsängerin au Der Letztere s oncertsaale gern dagegen die S aber kräftige anhaftenden Vokalsinns ꝛc.
Besondere Anerkennun Sing⸗Akademie; Hrn. Prof
annung in sehr Nöthigsten; webten in großer „Jeannette“, Collins und neun Matrosen. alls von Bulun aus, eine Expedition eiten Kutter, auf dem sich Lieutenant C bar und sechs Matrosen be⸗ amme geben noch keine Andeu⸗ und wo sie die beiden Winter daß auf Wrangelland und an der ar, geht mit Wahr⸗ and im Norden umfuhr,
4 Lieutenant de Long, die Offi
Zu ihrer Untersti⸗ abgegangen. W. Chipp mit dem Eisp fand, fehlt jede Nachricht. — Die Telegr tung über den Cours der „Jeannette“ ait. Daraus aber, enküste keine Sp
die Insularität desse
iloten W. Dun
febracht hat. des gewaltigen Chors
ur von ihr zu finden w Symphoniekapelle mit b daß sie Wrangell
Iben zuerst ermi
worden, in Jakutsk zu bleiben, um och fehlenden Mannschaft zu unterstützen
Ausstellungen des Rheinischen Jahr 1882 werden stattfinden während au, April zu Darmstadt, Mai zu Mainz, Juni zu Mannheim, Juli zu Heidelberg, August zu Karlsruhe, Sep⸗ tember zu Freiburg i. B., Oktober zu Baden⸗Baden. Die Kunst⸗
Karlsruhe und Heidelberg, veranstalten ses ganzen Jahres permanente Ausstellungen. ch die einzelnen Kunstvereine oder den Präsidenten Kunstvereins, Geheimen Ober⸗Baurath Dr. Müller ereitwilligst mitgetheilt werden.
Seit Donnerstag giebt das Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theater die neueste Operette von Johann Strauß: „Der lustige Das Libretto ist von den Herren F. Zell und R. Genée ver⸗
faßt und nicht gerade bedeutend. Mit Mühe erkennt man aus dem Chaos, das sie geschaffen haben, die leitende Handlung heraus. Zu den ersten Aufführungen des „lustigen Krieges“ ist der Komponist von Wien b „und die Erwartung des Publikums war dadurch auf das Höchste gespannt. In der That erregte dieses des berühmten Walzerkomponisten auch an dem der Vorstellung ungeheueren Beifall. Die gefälligen
g
großer Zahl unser Ohr um⸗
Wund Sinn gefangen. Mit Anmuth und Grazie reihen die Weisen sich aneinander. Der Komponist hat f das Feld beschränkt, welches er mit Sicherheit be⸗ er immer seine Lorbeeren verdankte. Wie ein arbenprächtiges Band zieht sich der Rythmus des webenden Tanzes durch das Tonstück, die Sinne be⸗ rückend mit unaufhörlichen luftigen und leichten Melodien, deren Ueberzahl
hförmigkeit ermüdend wirkt. Nach unserer t der lustige Krieg“ jedoch trotz allen Melodienreichthums erk, „Die Fledermaus“ nicht. — Wasz
mußten viele von den reizenden
auf den lebhaften Wunsch des Die Darstellung der weiblichen
„hatte Frl. Kopka übernommen; die Dame hat imme, die auch bedeutend erstarkt ist seit ihrem e Frl. Kopka spielte und sang ihre Rolle mit Gewandtheit, doch fehlt ihr hier und da der launige ner Soubrette. Frl. Erdösy war in Gesang und Spiel eine ihre Partie wirkungsvoll gestaltete. Frl. Schmidt zeichnete sich wie immer durch ihren drastischen Humor aus. Eine überaus komische Figur hatte Hr. Wellhof aus dem Tulpenzüchter Baltha⸗ sar geschaffen; Hr. Swoboda fand als Sebastiano mehrfach Gelegenheit, seine übermüthige Laune, verbunden mit feinem Vortrage, zur Gel⸗ Der Komponist und die Darsteller erfreuten sich
n Aktschluß. Am Schluß haben wir
korationen und der malerischen Kostüme
18
Abonnements⸗Concert brachte die Gesellschaft der ie hierselbst am gestrigen Abend als Novität für : „Alarich“ von A. Fitger, für Soli, Chor und Orchester kom⸗ ponirt von Georg Vierling. — Werke gegenüber: das welke germanische Volkskraft. Basilika St. Peters.
Zwei Typen stehen sich in diesem
Römerthum und die jugendlich trotzige Die erste Scene versetzt uns vor die alte Das Volk hat die Kunde von den heranziehen⸗ den Barbaren vernommen und strömt mit einem Bußgesange dem In der zweiten Scene dringt uns das Volks⸗
Siegesfreudig. preisen sie das dessentwillen sie ihre kalte nor⸗
haben. Aus diesem Getümmel hebt
die von einem unwiderstehlichen
Zerstörung Roms getrieben wird. In⸗ die fromme Zerknirschung einer bacchantisch
gemacht. In der Villa der Römerin
in die Cäsarenpaläste und sammeln
eenden Alarich
s Werkzeuge in der Hand des Herren
die ihnen selbst ein ewiges Geheimniß e aber wird mit Aufgang und Nieder⸗ zur Ehre Gottes.
rauensoli zurückstehen. — Die n Traditionen der Sing⸗Akademie
g verdient die Wahl der Solisten der 8 or Blumner, dem Direktor der Akademie, aber gebührt besonderes Lob für die energische und sichere Leitung
und des Orchesterz, dessen Part die Berliner ekannter Tüchtigkeit ausführte.
wo sie zu Grunde ging, lie
gt nordöstlich von den neusibirischen er beiden
aren noch alle 31 f man noch ni auf dem zweiten Kutter sin gescheut, um sie aufzusuchen der sibirischen Küste geland
sind Lieutenant
Ueberwinterungen w als sie verlassen wurde. Auch dar die Rettung der 8 Personen werden keine Anstrengungen und Kosten
an einem Punkte
ann am Leben, Hoffnung auf
ir den Fall, daß sie ein sollten.
Telegramm aus Washin und die anderen Offizi
Dannenhauer
Redacteur: Riebel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elzner. Vier Beilagen
Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch Anzeiger.
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 21. Januar
IATmrrrmAnm: — taes 2e.,
Nichtamtliches.
8 Preußen. Berlin, 21. Januar. Im weiteren Ver⸗
laufe der gestrigen (30.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend den Beitrag des Reiches zu den Kosten des An⸗ schlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet auf Grund des Berichtes der VI. Kommission mit der Diskussion über §. 1 fort. Nach dem Abg. von Kleist⸗Retzow ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Bitter, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Ich halte es für nothwendig, den sehr bestimmten
und präzisen Aeußerungen des Hrn. Abg. Hänel gegenüber von diesem Platze aus, die ebenso bestimmt entgegenstehenden Anschauungen, welche bei den verbündeten Regierungen bis jetzt in Geltung gewesen sind, und, wie ich glaube, auch in Geltung bleiben werden, zu betonen.
Der Abg. Hänel hat damit begonnen, daß er mit den Vor⸗
schlägen, die von Seiten der verbündeten Regierungen in Uebereinkunft mit Hamburg gemacht worden seien, materiell im Ganzen einver⸗ standen sei, daß er keinen Kompetenzstreit erheben wolle, daß er auch als juristische Deduktion den Zusatz zu §. 1 nicht betrachtet wissen wolle, daß er aber doch glaube, gegenüber der Stellung, welche die verbündeten Regierungen in dieser Angelegenheit und im Hause einge⸗ nommen haben, einen Eingriff in die Rechte des Reichstags zu finden.
Er hat behauptet, daß die verbündeten Regierungen in Aus⸗ übung ihres Verordnungsrechts, ich will nicht sagen Cg mißbraucht, aber doch in einer Weise gebraucht hätten, die den Kompetenzen des Reichstags gegenüber nach seiner Auffassung nicht zu rechtfertigen seien. Er hat die Kompetenzfrage als eine ein⸗ seitig gelöste bezeichnet, und hat geglaubt, daß dadurch eine Ver⸗ fassungsfrage in die Berathung des hohen Hauses hineingeworfen werden solle. Er ist ferner der Meinung gewesen, daß die Art und Weise, wie die Hamburger Frage von vornherein behandelt worden sei, zunächst eine Pression auf die freie Entschließung Hamburgs, demnächst aber auch eine Pression auf den Reichstag habe einschließen sollen und, er hat nachher ausdrücklich hinzugesetzt, daß er darin eine
gewisse Methode finde. Das erinnert mich an dasjenige, was ein
anderer der Herren von jener Seite (links) des Hauses neulich als ein gewisses System im Aufsuchen oder zur Herbeiführung von Kon⸗ flikten bezeichnet hat.
Demgegenüber möchte ich doch — ich werde auf die einzelnen Punkte noch weiter zurückkommen — erklären, daß die Pression, von
der der Hr. Abg. Hänel gesprochen hat, soweit sie auf Hamburg hätte
stattfinden sollen, niemals zum Ausdruck gekommen ist. Es ist aller⸗
dings richtig, daß der Herr Reichskanzler erklärt hat, er fühle sich
vollkommen berechtigt, aber auch verpflichtet, in Dingen von dieser be⸗
deutenden und großen Wichtigkeit, die er im Interesse des deutschen Vater⸗
landes für nöthig halte, auch zu Pressionsmitteln zu schreiten. Von dieser Pression ist aber doch nur gesprochen worden; von einer wirklichen Pression kann wohl nicht die Rede sein, noch weniger von einer
Pression, die auf die Berathungen des hohen Hauses hätte Einfluß
haben können; wenigstens nach meiner Auffassung der Verhältnisse
haben die verbündeten Regierungen nicht daran gedacht, eine Pression
ausüben zu wollen, und zwar aus dem Grunde, weil sie geglaubt haben, sich ganz vollständig und ohne Vorbehalt auf dem Boden des
ihnen zustehenden Rechts zu befinden. Sie waren gar nicht darüber
im Zweifel, daß sie ihrerseits in dieser Frage so verfahren konnten und mußten, wie sie es gethan haben, und sie sind keineswegs in der Lage gewesen, voraussetzen zu können, daß durch ihre Handlungsweise irgendwie eine Pression auf den Reichstag geübt und dadurch — wenn ich es mit einem scharfen Ausdruck bezeichnen soll — ein Verfassungs⸗ konflikt hervorgerufen werden könne. Ich muß also nach dieser Seite hin die Stellung der verbündeten Regierungen wahren.
Der Bundesrath ist allerdings, wenn Sie es so betrachten wollen, einseitig in Bezug auf das Regulativ, über welches in der Hauptsache nach jetzt die erfsen eingeleitet ist, und zwar via tacti vorgegangen, aber nicht deshalb, weil er irgend wie der Mei⸗
nung gewesen wäre, daß er damit eine Grenze überschritte,
die ihm verfassungs⸗ und kompetenzmäßig nicht zustehe, sondern lediglich deshalb, weil er sich bei sich auf dem Boden der Verfassung, auf dem Boden der Reichsgesetze und auf dem Boden derjenigen Bestimmungen und Vorgänge zu befinden, die ihn bis jetzt in hinreichendem Maße zu seinem Vorgehen berechtigt haben und immer berechtigen werden.
Der Hr. AbgHänel erklärt zwar, daß durch dieses Vorgehen des Bundesraths ein Vorgang geschaffen werde, daß, wenn diese vollendete Thatsache einmal bestehe, was sehr schwer werden würde, in ähnlichen Fällen dem Bundesrath gegenüber beschränkend in den Weg zu treten;
aber ich werde Ihnen nachweisen, daß dieser Fall keineswegs ein ver⸗
einzelter ist, sondern daß der Bundesrath sich jetzt ebenso wie bisher auf dem Boden der Verfassung und Zollgesetze bewegt hat, wie er es in dieser vorliegenden Frage gethan. Wenn der Hr. Abg. Hänel dabei hinzugesetzt hat: wenn das Haus sich zu einer solchen Aner⸗ kennung in einer oder der anderen Weise herbeilassen wollte, würde der Bundesrath als Sieger hervor⸗ gehen, so muß ich bemerken, daß der Bundesrath keineswegs die
bsicht hat, sich mit irgend einem Lorbeerkranz dabei schmücken zu wollen, wohl aber das Bewußtsein haben wird, daß er seine Pflicht erfüllt und dasjenige gethan habe, was er im öffentlichen Interesse,
im Interesse des Reichs und des Vaterlandes thun mußte; — als
Sieger wird er sich dabei nicht betrachten, sondern lediglich als einen Organismus, der 1 Pflicht erfüllt hat. “ Hiermit glaube ich auch schon angedeutet zu haben, wie ich über ie Frage denke, daß in den Pressionen, die angeblich dem hohen 2 angethan sein sollen, irgendwie eine Methode sei. Eine Methode kann schon deshalb nicht vorhanden sein, weil der Bundesrath gar nicht darüber zweifelhaft gewesen ist, daß eine reine Frage der Kom⸗ petenz, wie sie in der Verfassung begründet ist, vorliegt. 1 Ich möchte auf die Bemerkungen, die Hr. Hänel über das Ver⸗ hältniß des Herrn Reichskanzlers zum Bundetzrath und des Bundesraths zum Herrn Reichskanzler gemacht hat, hier nicht eingehen; ich glaube, das würde dem Herrn Reichskanzler sowohl als dem Bundesrath gegenüber ganz überflüssig und jedenfalls auch sehr wenig nützlich sein. Der Bundesrath ist allerdings, wie Hr. Hänel richtig bemerkte, dem Reichs⸗ tag gegenüber unverantwortlich, aber daraus folgt nicht, daß er seine Verantwortlichkeit nicht ebenso fühlt wie jeder einzelne und wie auch der Reichstag selbst Der Bundesrath hat in jedem Mitglied, das nach seinen Instruktionen handeln muß, die volle Verantwortlichkeit für das, was er thut, als ein leichberechtigter Faktor der Gesetzgebung; man kann nicht hier aussprechen, daß gerade die Beschlüsse des Bundcbraths gewissermaßen ex aequo et bono, je nachdem irgend ein gewisser Wille darauf einwirken möchte, gefaßt werden, die Be⸗ schlüsse des Bundesraths beruhen auf der verantwortlichen Ueber⸗ zeugung Derjenigen, die dort ihre Stimme zu geben —— und auf den Instruktionen ihrer Regierungen, und diese Regierungen sind, wenn auch nicht der Bundesrath selbst, doch ihrerseits monarchisch gegliedert. 4 Uecbrigens weiß ich nicht, warum dieser ganzen üezge diese hohe politische Bedeutung beigelegt wird, die ihr der Hr. Hänel bei⸗ gelegt bat. Es handelt sich bier nicht um eine große Staateaktion, ondern um ein Zollregulatix, mit welchem Hr. Hänel, wie er aus⸗ drücklich ausgesprochen hat, im Ganzen und Großen einverstanden ist
und von dem er anerkennt, daß, wenn es nicht erlassen wurde oder erlassen wäre, der Vertrag mit Hamburg überhaupt unaus führbar und in jedem Falle höchst schädlich und bedenklich sein würde.
Ich möchte also von allen diesen Fragen absehen, weil ich, wie ich schon neulich ausgesprochen habe, von der Verschärfung solcher Kon⸗ flikte und Ansichten, so wie von dem Herandrängen an Konflikte oder Verfassungsfragen mir keinen besonderen Vortheil versprechen kann, weder für das Ganze noch für das Einzelne. Die verbündeten Regierungen glauben ihrerseits in dieser ganzen Frage, wie Hr. von Kleist⸗Retzow ganz richtig an die Spitze seiner Erklärungen gestellt hat, eine Pflicht nationaler Politik erfüllt zu haben, welche vielleicht schon früher hätte in Gang gebracht werden sollen, welche aber jetzt sicher nicht zu spät kommt und, wie ich die Zuversicht hege, vom hohen Hause auch getheilt wer⸗ den wird. Ich muß aber, da Hr. Hänel in dem Anfange seiner Bemerkungen auf seine gedruckte Erklärung im Bericht der Hambur⸗ ger Kommission zurückgegangen ist, doch noch einiges sagen über die Details des Zollrechts, welche dem Bundesrath Veranlassung gegeben haben, seinerseits die Frage so zu ordnen, wie sie bisher geordnet worden ist. Das Material befindet sich der Hauptsache nach in der Zollordnung. 1
Ich gehe über Artikel 34 der Verfassung fort, darüber habe ich mich bereits wiederholt ausgesprochen und kann dem nur beitreten, was hier vorhin gesagt worden ist, daß nämlich auch ohne die Ein⸗ schiebung des §. 1 im ersten Absatz die ganze Frage in ruhiger und sicherer Weise ihren Fortgang genommen haben würde auf Grund der Vereinbarungen und der Verfassung. Die Frage des Zollregu⸗ lativs hat den Sitz ihrer Materie in §§. 90 und 167 der Zollordnung, welche die Ausführung der Gesetze und Verordnungen betreffen, und über die Hafenordnungen bestimmen, vor allen Dingen, wie schon vorhin angeführt ist, in dem §. 54 des Zollgesetzes. Dieser §. 54 lautet wörtlich: “ 1
„Auf kurzen durch das Vereinsgebiet führenden Straßen können nach Maßgabe der von der „obersten Landes⸗Finanzbehörde zu treffenden Anordnungen bei der Abfertigung Erleichterungen ein⸗ treten.“
Nun hat der Hr. Abg. Hänel in seiner Erklärung ausgeführt, daß die Erleichterungen, die in dem Zollregulativ für die Unterelbe ausgesprochen sind, keine Erleichterungen seien, sondern eine Auf⸗ hebung des Abfertigungsverfahrens. — Im Großen und Ganzen werde ich es der Kürze wegen so ausdrücken können. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß dies eine kühne Interpretation des Regulativs selbst ist. Das Regulativ hat von vornherein keineswegs das Abfertigungsverfahren aufgehoben, es hat es nur nach einer Seite hin erleichtet, es hat ausdrücklich vorbehalten, daß nur die Schiffe, welche im Transit von Hamburg, Altona, Harburg nach der See und umgekehrt gehen, gewissen Erleichterungen unterworfen sind, daß im übrigen aber die Zollvorschriften für alle übrigen Schiffe be⸗ stehen bleiben, und es sind die Modalitäten für Schiffe dieser Art ganz besonders angegeben. Aber ich muß doch noch besonders darauf hinweisen, was auch schon ausgesprochen worden ist, und ich glaube, es kann nicht oft genug wiederholt werden, wenn die entgegenstehende Auffassung so bestimmt betont ist, wie dies vor⸗ hin geschehen, daß die Bedingung der Führung der Zollflagge für die Schiffe, welche direkt transitiren, hier aufgestellt ist, die ist, daß ein Lootse an Bord genommen werden muß. Dieser Lootse hat neben seiner Funklion als Schiffsführer ganz besonders die Verpflichtung, auf die er eidlich verpflichtet worden ist, auf die Beobachtung der Zollformalitäten, auf das Zollinteresse aufmerksam zu sein, er hat auch die besondere Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß an einem Schiffe, welches nicht mit der Zollflagge und Zollleuchte zu gehen be⸗ rechtigt ist, keine Zollflagge und Zollleuchte fuͤhren darf; denn diese Schiffe sind den allgemeinen Zollmaßregeln unterworfen.
Es ist außerdem besonders darauf aufmerksam zu machen, daß ausdrücklich angeordnet ist und zwar in §. 2: es kann die B e⸗ gleitung der Schiffe angeordnet werden. Diese Beglei⸗ tung ist, wenn sie zollseitig für nothwendig erachtet worden ist, nicht aufgehoben. Es ist ferner ebendaselbst festgestellt, daß alle diejenigen Schiffe mit Waaren, die den in See gehenden Schiffen zugeladen werden sollen, die Zollflagge zu führen haben, daß aber auch die Ueberwachung der Einladung angeordnet werden kann. Alle diese Fragen deuten bestimmt darauf hin, daß hiee nicht von ei ner Auf⸗ hebung des Abfertigungsverfahrens an sich, sondern von einer Erleichterung des Abladeverfahrens die Rede ist. Was be⸗ deutet denn das Aufziehen der Zollflagge? es bedeutet, daß die Schiffe in direktem Verkehr, ohne irgend sich anders als durch Naturereignisse gezwungen, auf der Elbe aufzuhalten, nach Hamburg transitiren wollen, und daß sie dann in Hamburg dekla⸗ riren und entladen können. Das ist eine Erleichterung, welche die Regierungen geglaubt haben, der Stadt Hamburg schuldig zu sein, erstens, weil es unter Umständen ganz unmöglich sein würde, daß die Zollbeamten an Bord gehen, wenn schweres Wetter auf der Außen⸗ elbe ist, und weil die Lootsen, welche in solchen Fällen sich dennoch auf die Schiffe begeben müssen, sehr wohl in der Laße sein werden, die Zollkontrole soweit zu üben, daß die Schiffe nicht abladen dürfen, daß
sich also hier lediglich um ein Interesse des Verkehrs in Ueberein⸗ fünhuh mit dem §. 54 der Zollordnung, um eine Erleichterung es Ansageverfahrens, keineswegs aber um irgend eine Aufhebung einer zollgesetzlichen Bestimmung in dem Sinne, wie es in der Er⸗ klärung des Hrn. Abg. Dr. Hänel ausgesprochen worden ist. Andererseits sind aber noch ähnliche Fälle schon in weitem Maße vorgekommen. Ich erinnere an Bremen. Bremen liegt auch an einem Strom, der mit der Nordsee in Verbindung steht, der Weser, und auf der Unterweser transitiren von Bremerhafen aus die Schiffe ganz frei nach Bremen hin, allerdings in einer anderen Weise. Die Weser ist nicht ein so mächtiger Strom wie die Erbe, se kann keine See⸗ schiffe von irgend einer Bedeutung führen. Es müssen also die Waaren üͤbergeladen werden in Leichterschiffe. Aber die Frage ändert sich da⸗ durch gar nicht, denn auch diese Leichterschiffe transitiren auf der Weser durch das Zollinland von beiden Seiten und sind nur gewissen Formalitäten unterworfen. Es muß auch da eine Art von Flagge gezeigt werden, die Schiffe werden unter Zollverschluß gelegt, bedürfen dann keiner Begleitung u. s. w. Alles dies ist im Jahre 1856 zwischen dem damaligen Zollverein und der freien Stadt Bremen vertragsmäßig geordnet worden. Man köͤnnte ja freilich be⸗ haupten, es läge hier ein Fall vor, der mit dem Fall auf der Unter⸗ elbe gar nicht in Verbindung steht, weil ein vertragsmäßiges Ver⸗ hältniß vorhanden sei. Indessen ist im Jahre 1878 dieser Vertrag etündigt worden und im Jahre 1879 ist eine Kundgebung des Zundesraths erfolgt, üesad. daß die früheren Verträge ihre Geltung im Wesentlichen behalten 2 „Es süt also durch den Bundesrath auch dort in einer sehr ähnlichen Weise dasselbe Recht ausgeübt, was der Bundesrath jetzt in Bezug auf die Unterelbe aus⸗ müben geglaubt hat. 8 Nun ist ja auch wiederholt davon gesprochen worden, daß der Ausdruck „kurze Strecken“ die verbündeten Regierungen nicht hätte berechtigen können, eine solche Auenahmemaßregel im Erleichterungs⸗ verfahren, wie der §. 54 der Zollordnung dies zuläßt, eintreten zu lassen. Man hat gesagt, „kurze Strecken“ seien — Strecken von keiner solchen Länge, wie die Elbe von Hamburg bis Curhafen, und es müsse auch in dieser Beziehung darauf hingewiesen werden, daß der Bundesrath die Grenzen uͤberschritten habe, die er nach der
Ausführung der Zollordnung nur hätte innehalten dürfen. Auch dies
nichts von den Schiffen ans Ufer gebracht werden kann. Es handelt
ist keineswegs zuzugeben. Man wird anerkennen müssen, daß der Ausdruck „kurze Strecken“, der in die pflichtmäßige des Bundesraths nach der Zollordnung gelegt ist, nur subjektiv beurthei t werden kann nach den Anschauungen, die der Bundesrath über die ganzen Verhältnisse hat. Wenn dies noch zweifelhaft sein sollte — in der Kommission we⸗ nigstens ist dies fast allgemein anerkannt worden, wenn auch nicht ganz ohne Widerspruch — es kommt im Wesentlichen ganz darauf an, was der Ausdruck: „kurze Strecke“ nicht absolut, sondern im Vergleich der Länge des gesammten Weges, um den es sich handelt, zu bedeuten hat. Die Weser, meine Herren, hat 435 km Länge von der Mündung bis nach dem ehemaligen hannoverischen Mündungsort. Das sind 56 — 57 Meilen. Dem gegenüber ist eine Strecke von 8 Meilen, um die es sich bei Bremen handelt, jedenfalls eine kurze. Die Elbe hat eine Länge von Cuxhafen bis Schandau von 730 km, das sind 96 Meilen, und dieser langen Straße gegenüber handelt es sich um eine Länge ven etwa 12 Meilen, also auch um eine kurze Strecke. Dem gegenüber hat der Bundesrath gar kein Bedenken gehabt und haben können, anzunehmen, daß es sich hier nur um eine kurze Strecke handeln könne und gehandelt habe, und ich muß also die Bedenken und den Widerspruch, die von Seiten des Hrn. Abg. Hänel in seine Er⸗ klärungen aufgenommen sind, für irrig halten.
Ich kann hiernach den Zusatzantrag zu §. 1, der heute von Hrn. Abg. Hänel eingebracht ist, nichk für begründet erachten, um so we⸗ niger, als er nichts Anderes sagt, als was in den Vorverhandlungen mit den Hamburger Behörden und durch „die Bevoll⸗ mächtigten des Bundesraths schon seinen prägnanten Aus⸗ druck gefunden hätte. Ich kann nur die dringende Bitte aussprechen, daß dieser Zusatzparagraph nicht angenommen werden möchte. Er scheint mir keine Nothwendigkeit zu enthalten. Er scheint mir aber höchst bedenklich in Bezug auf die Verwickelungen, die sich daraus für das Gesetz etwa würden ergeben können.
Ich möchte im Allgemeinen noch bemerken, daß die Bundes⸗ regierungen sich, wie sie geglaubt haben, und wie sie auch jetzt noch glauben, auf einem ganz positiven Boden befinden, auf einem Boden, auf dem sie dasjenige geblaubt haben thun zu müssen, was sie gethan haben. Sie haben das nicht gethan, um ohne Noth⸗ wendigkeit neue Verhältnisse zu schaffen. neue Ordnungen herzustellen, nicht etwa, um dem Reichstage gegenüber irgend eine Position sich zu schaffen, das brauchen sie in der That nicht, sondern nur die Bestimmungen der Verfassung, so weit sie noch nicht vollständig ausgeführt, zu erweitern und ihrer endgültigen Ausführung näher zu bringen, und zwar in keinem anderen Interesse, als in dem des Deutschen Reiches, in dem des deutschen Vaterlandes und seiner gesammten Stellung, seiner Würde und seiner Größe, und zwar vor allen Dingen in der Erfüllung einer Pflicht für den nationalen Gedanken, der in dieser ganzen Frage die erste und dringendste Aufgabe für die verbündeten Regierungen war, und der, wie ich glaube, der Hauptgesichtspunkt sein wird, nach dem die hohe Versammlung diese ganze Frage mit Beseitigung aller unbedeutenden Nebenfragen beurtheilen wird. 1
Der Abg. Pfafferott erklärte, in der revidirten Elbschiff⸗ fahrtsakte vermöge er nicht eine große nationale oder gar ideale Handlung, wie der Abg. v. Kleist, zu erblicken, sie ent⸗ halte nichts als die Bedrohung der Selbständigkeit Hamburgs. Der §. 1 der Vorlage könne das eingeschränkte Freihafengebiet Hamburgs ebensowenig garantiren, als der §. 34 der Ver⸗ fassung die Einschränkung selbst hätte verhindern können. Heute sei hier erst wieder gesagt, daß eine Pression auf Ham⸗ burg in keiner Weise ausgeübt sei. Sei denn die Einbeziehung der Unterelbe in das Zollgebiet etwas anderes als eine Pression? Die Selbständigkeit Hamburgs sei mit diesem Akt gebrochen, und der Eintritt der Hansestadt selbst in den Zoll⸗ verband nothwendig gemacht. Trotzdem bedeute derselbe nicht die Herstellung eines einheitlichen Zollgebietes. Der Art. 34 der Verfassung lasse zwei Möglichkeiten offen: entweder bleibe
amburg, wie zuvor, mit seinem ganzen Gebiet außerhalb des Zollgebietes, oder es trete mit allen seinen Territorien in dasselbe ein. Durch diese Vorlage werde nur ein künstlicher, unnatürlicher Zustand geschaffen. Er bitte aus diesem Grunde die Vorlage abzulehnen.
Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern bemerkte, die Sache habe für ihn eine doppelte Seite: eine rechtliche und eine föderative. Der Reichskanzler habe erklärt, daß die Er⸗ fahrungen in der Hamburger Angelegenheit für ihn von ganz besonderem Gewichte gewesen seien. Das treffe genau den Punkt, der ihm seit dem 8. und 10. Mai 18860 stets vor der Seele gestanden habe. Es sei damals doch einmal ein Moment gewesen, wo sehr verschiedene Parteien sich in dem Eintreten für das Recht und zwar auch für die Sonderrechte eines einzelnen Staates vereinigt hätten. Man dürfe den Anlauf, den man damals genommen, nicht muthlos aufgeben und gerade der Konservatismus sollte das Recht und die eigene Würde achten. Er verstehe es wenigstens nicht, wie man sich auf der Rechten des Hauses darüber freuen könne, daß die Regierung in dem Augenhblick, wo der Reichstag Hamburg zu Hülfe habe kommen wollen, einen Vertrag mit diesem abgeschlossen habe, der dem Reichstage den Boden unter den Füßen entzogen habe. Er gehe von durchaus konservativen Gesichtspunkten aus; dennoch sei er gegen die Vorlage auch als Föderalist. Der Abg. von Kleist habe gesagt, das Reich sei eine einheitliche Persönlichkeit, und derselbe habe damit doch vor Allem sein Votum begründet, — da habe man die république une et indivisible der französischen Revolution. Näher auf die Einzelnheiten einzugehen, sei er nicht Fachmann genug. Das aber sei ihm vollständig klar, daß die ganze Sache in der Luft schwebe, wenn nicht die Freiheit der Unterelbe garantirt werde. Auch fürchte er, daß das künftige Frethafengebiet zu klein, von viel zu dünner Taille sein werde, um lebensfähig se sein, und daß der Hamburger Handel trotz allem in mannig. hemmt und geschädigt werden würde.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er stehe auf dem Standpunkte, daß keine Politik anders gedeihen könne, als dadurch, daß sie sich auf dem Rechtsboden halte. Eine Politik, welche sich von demselben entferne, müsse unwiderbringlich mit Allem, was sies geschaffen habe, untergehen. Es sei ein großes nationales Interesse, Hamburg in seiner Selbständig⸗ keit zu erhalten. Gerade weil er Föderalist sei und unter die Kategorie derer einbegriffen werde, die man für Partikula⸗ risten erkläre, sei er für diese Vorlage. Mit Sorgfalt habe er im Vorjahr die Schritte beobachtet, welche die Regierung Hamburg gegenüber unternommen hätte und sie auf ihre Be⸗ rechtigung hin geprüft. Wenn er die Ueberzeugung ihrer Unrechtmäßigkeit erlangt habe, so habe er stets dagegen Front
gemacht, obwohl ihm das von gewisser Seite oft recht übel
Weise ge: