henommen sei. Nun habe Hamburg einen Schritt gethan, welcher die ganze Sachlage wesentlich verändert habe; cs handle sich jetzt nicht mehr um einen Prozeß gegen Hamourg, sondern um die Frage: solle der Reichstag den Antrag Ham⸗ burgs mit einem Korb beantworten? Die Herren in Hamburg hätten sich die Sache gewiß nach allen Seiten hin überlegt. Sie hätten gesagt: sie seien bereit, die und die Opfer zu bringen und wollten jetzt beitreten, da nur dadurch die Freihafenstellung Hamburgs gesichert werde, daß sie den neuen Zustand als eine dauernde Institution acceptiren. Sei diese Institution wirklich eine dauernde, dann werde Hamburg bleiben, was es sei: eine freie unabhängige Stadt des Deutschen Reichs. Weil er die⸗ sen Erfolg wünsche, darum stimme er für den Antrag. Die Ablehnung würde im Gegentheil zur Folge haben, daß die Selbständigkeit Hamburgs unwiederbringlich verloren gehe, sie würde die Wiederaufnahme all der alten Maßregeln zur Folge haben und bewirken, daß Hamburg eine Preußen sub⸗ jizirte Stadt werde. Darauf komme es ihn allerdings vor Allem an: sei durch die Vorlage und die Kommissionsbeschlüsse das neue Verhältniß dauernd geschaffen? Dauer an sich gebe es auf dieser Welt überhaupt nicht. Die Verhältnisse würden geordnet durch den Menschen und — mens ambulatoria ad mortem, der Mensch wechsele mit seinen Gedanken, bis der⸗ selbe begraben werde. Und wenn man ihm frage, ob es denn immer so bleiben werde hier unter dem wechselnden Mond, dann glaube er doch antworten zu können: die neue Institution werde mindestens so dauerhaft sein, wie jeder Friede. Zu einer befriedigenden Erledigung dieser Angelegen⸗ Pr habe vor Allem auch der ausgezeichnete Scharfsinn des Abg. Hänel beigetragen. Die Darstellung im Bericht sei ein eklatantes Zeugniß davon. Mit Recht sei darauf hingewiesen worden und auch er wolle das hier konstatiren, daß der §. 1 der Kommission nicht ein bloßer Gesetzes⸗, sondern ein Verfassungsparagraph sei. Daraus folge, daß eine Abände⸗ rung desselben unmöglich sein würde, wenn 14 Mitglieder im Bundesrath widersprächen. Die vom Abg. Hänel mit seinem Antrage befolgte Tendenz wolle er als eine durchaus motivirte anerkennen; es sei nur die Frage, ob sie praktikabel sei. Zur Zeit sei er nicht davon überzeugt. Der Abg. Hänel habe auf die Nothwendigkeit gesetzlicher Regelung hingewiesen. Er sei nicht dieser Ansicht. Man würde in die Exekutive eingreifen, wenn man diese Bestimmung dem Bundesrath entziehen wollte. Ihm genüge vollständig die Resolution der Kommission, die die Bedeutung habe, daß das, was die beiden Faktoren der Gesetzgebung festgestellt hätten, auch vom Reichstage acceptirt werde. In der Kommission schon habe der preußische Finanz⸗ Minister, der die Bundesregierungen vertreten habe, sein Ein⸗ verständniß mit dieser Resolution ausdrücklich erklärt. Er bitte denselben, heute, oder doch vor der Abstimmung, diese Erklä⸗ rung hier im Hause zu wiederholen. Es sei der Folgen ge⸗ dacht worden, die der Anschluß für die Umgegend haben würde. Seines Erachtens würde dieselbe dadurch nur gewinnen. Ins⸗ besondere würde Hamburg einen großen Theil der jetzt dort vorräthig gehaltenen Produkte demnächst von der Umgegend beziehen müssen. Das würde auf die Landwirthschaft sehr nützlich einwirken und die Solvenz steigern. Er bitte, dem §. 1 zuzustimmen, mit dem nach seiner Ansicht das möglichst Beste erreicht sei.
Hierauf nahm der Staats⸗Minister Bitter das Wort:
Der Hr. Dr. Windthorst hat mich soeben aufgefordert, mich darüber zu erklären, wie sich die verbündeten Regierungen gegenüber der Resolution des hohen Hauses stellen würden, und ich bin ihm dankbar, daß er dabei hinzugefügt bat, daß er nicht nach dieser Richtung hin eine unmittelbare Antwort von mir erwarte. Ich will sie aber doch bis auf einen gewissen Punkt geben und zunächst bemerken, daß eine Beschlußfassung der verbündeten Regierungen ja natürlich nicht eher zu erwarten ist, als bis die Beschlüsse des hohen Hauses vorliegen, die ja noch nicht gefaßt sind, weder für die Resolution noch für den Zusatzantrag zu §. 1, der heute erst vertheilt worden ist. Ich möchte aber auf die Vorgeschichte dieser Frage doch etwas näher eingehen, um das hohe
aus in den Stand zu setzen, ein Urtheil zu fassen, nwieweit die Frage bisher als eine solche behandelt worden ist, die eine dauernde Regulirung in Anspruch nimmt.
Bei den Verhandlungen, welche zwischen mir und den Vertretern der freien Stadt Hamburg geführt worden sind, war von jener Seite, wie dies soeben auch angedeutet worden ist, der Wunsch ausgesprochen worden, daß die schon im Bundesrath wiederholt besprochene Frage der Regulirung der Zollverhältnisse auf der Unterelbe im Protokoll selbst und in der Uebereinkunft geordnet werden möchte. Es hat das Bedenken gefunden, weil man nicht in der Lage war, die verbündeten Regierungen im Voraus in einer Weise vertragsmäßig zu vinkuliren, welche ihrer freien Entschließung vorgegriffen haben würde. Nur aus diesem Grunde ist eine Bestimmung uüber die Zoll⸗
behandlung auf der Unterelbe nicht in den Vertrag aufgenommen worden.
Es hat dies, wie wir das ja auch vorausgesehen haben, in Hamburg Beunruhigungen verursacht und diese Beunruhigungen haben dahin lübfr. daf der diplomatische Vertreter der Hansestädte, Dr. Krüger, ich schriftlich in dem Ihnen mit dem Kommissionsbericht mit⸗ getheilten Schreiben vom 25. Mai an den Herrn Reichskanzler Feinbt und ihn gebeten hat sich darüber zu erklären.
ese Erklärung ist erfolgt. Der Vortrag selbst aber enthält folgende Bestimmung:
„Für diesen Bezirk, welcher der Stadt Hamburg als Freihafen dauernd verbleibt u. s. w. — behält Artikel 34 seine Wirksam⸗ keit und zwar so, daß jener Bezirk ohne Hamburgs Zustimmung nicht verändert oder aufgehoben werden kann.
Man hat diese Bestimmung mit der Bestimmung der Zollver⸗ hältnisse auf der Unterelbe als identisch, als zusammengehörig be⸗ trachtet. Nun hat der Herr Reichskanzler gar kein Bedenken getragen, seinerseitz, und zwar nicht gesprächsweise, sondern in einer, wenn auch nicht urkundlichen, doch authentischen Form sich über diese Frage auszusprechen und ich glaube, daß es mir erlaubt werden wird, gerade diesen Theil des Schreibens des Herrn Reichskanzlers hier noch ein⸗ mal vorzulesen. Es heißt:
„Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich, auf das gefällige
Schreiben vom 25. d. M. ergebenst zu erwidern, daß die Belassun der Zolleinrichtungen auf 1 .
- auf der Unterelbe in der gegenwärtigen Lage r nicht thunlich erscheint, daß ich aber meinerseits die Voraus⸗ ehenh des Senates der freien und Hansestadt Hamburg theile und
estätige, daß die geplante Anordnung, wonach die aus der Sce nach Hamburg und von Hamburg nach der See gehenden Schiffe, sofern sie unter Zollflagge rder Leuchte transitiren, von zollamtlicher Behaadlung befreit bleiben, als eine dauernde Einrichtung ins
in verkleinertem Umfange dauernd beizubehaltenden wie des jetzigen Freihafengebietes — mindestens im gleichem Maße wie die Zollflaggen⸗Einrichtung Genüge leistet. Auch werde ich in solchem Falle nicht unterlassen, dem Senat durch eine vorgängige Benach⸗ richtigung Gelegenheit zu geben, seine desfallsigen Ansichten und Vorschläge rechtzeitig zur Vertretung zu bringen.“
„Ich werde bestrebt sein, den Interessen und Wünschen Ham⸗ burgs u. s. w.“
Hier ist also alles Dasjenige, was sich auf eine dauernde Ord⸗ nung der Verhältnisse bezieht, eben als eine dauernde Einrichtung ins Auge gefaßt. Diese dauernde Einrichtung ist ja, wie wir rück⸗ haltlos anerkannt haben, nothwendig, wenn Hamburg seiner bis⸗ herigen Welthandelsstellung weiter entsprechen will, wenn es überhaupt in der Lage sein will, seinen trans⸗ atlantischen Handel fortzuführen, und zwar nicht blos in seinem eigenen Nutzen, sondern, wie wir Alle anerkennen werden, zum allge⸗ meinen Vortheil und auch besonders im allgemeinen deutschen Inter⸗ esse. Es handelte sich also nur darum, eine dauernde Einrichtung zu schaffen, die den Bedürfnissen des Großhandels von Hamburg nach wie vor entspricht, und die nicht etwa durch irgend welche ander⸗ weiten Auffassungen und Ideen leichthin in Frage gestellt werden kann und soll. Der Hr. Abg. Windthorst hat sehr richtig erklärt, daß es nicht möglich sei, Alles, was überhaupt durch Ver⸗ träge oder durch Gesetze ausgesprochen wird, ein für alle Mal und bis ans Ende der Welt zu firiren. Das ist nicht möglich. Wohl aber liegen hier alle Bürgschaften vor, daß die Frage, wie sie jetzt durch das Regulativ über die Zoll⸗ verhandlungen der ein⸗ und ausgehenden Schiffe auf der Elbe fixirt worden ist, als dauernd ins Auge gefaßt wird und auch als eine solche behandelt werden wird. Die Frage wird, so wie sie eine Fest⸗ stellung nach der einen oder andern Seite erhalten haben wird, den verbündeten Regierungen zu ihrer Erklärung und Beschlußfassung vor⸗ gelegt werden. Bis dahin glaube ich meinerseits diejenige Erklärung wiederholen zu dürfen, wie ich sie in der Kommission abgab, daß ich, der ich die Verhältnisse von vornherein bis ins Detail geleitet und mich mit ihnen persönlich beschäftigt habe, daß ich für meine Person kein Bedenken trage, für die Resolution, welche von der Kommission dem hohen Hause vorgeschlagen worden ist, mich zu er⸗ klären. Ich anerkenne, daß ich dadurch die Bundesregierungen nicht vinkulire, ich habe aber auch keine Befugniß, daß dadurch, daß die Bundesregierungen meiner Auffassung nicht beitreten möchten, eine Behinderung der ganzen Sachlage und eine Störung dessen, was dem hohen Hause vorgeschlagen ist, herbeigeführt werden wird.
Der Abg. Meyer (Jena) bemerkte auf die Erklärung des Ministers, die Regierung sehe es als verfassungsmäßiges Recht Hamburgs an, eine eigene Zollverwaltung zu besitzen, lege er großes Gewicht. Es sei in der That erforderlich, wenn den Interessen des Seehandels Rechnung getragen werden solle, daß bei der Zollabfertigung eine große Coulanz herrsche. Dies könne aber nur erreicht werden, wenn die Abfertigung unter einer mit den lokalen Interessen vertrauten Behörde stehe. §. 1 in der vorliegenden Fassung stelle materiell nur fest, was in der Vereinbarung zwischen dem Reichskanzler und Hamburg festgestellt sei; auch sei gegen denselben, außer vom Abg. Pfafferott, Opposition nicht erhoben worden. Der Hänelsche Antrag zum §. 1 entspreche dem schon in der Kommission zur Erörterung gelangten Amendement. Die Abgg. von Kleist und Windthorst hätten sich gegen die Annahme desselben erklärt. Allerdings gewähre auch die Resolution eine gewisse Sicherheit; von gleichem Werthe mit jenem Antrage sei sie aber nicht; der letztere biete vielmehr größere Vortheile. Der Umstand, daß der Senator Versmann sich gegen die Nothwendigkeit gesetz⸗ licher Regelung erklärt habe, könne den Reichstag nicht be⸗ stimmen, von einer solchen abzusehen. Im Interesse eines dauernden Rechtszustandes sei der Weg des Gesetzes entschie⸗ den nothwendig. Die Erwägung, man müsse die hier Ham⸗ burg gewährten Erleichterungen nun auch Bremen zu Theil werden lassen, treffe bei der offenbar durchaus verschiedenen Lage der Verhältnisse nicht zu. Was die staatsrechtliche Seite der Frage betreffe, so gestatte §. 54 des Vereinszollgesetzes nur die Anordnung von Zollerleichterungen durch den Bun⸗ desrath. Hier handele es sich aber um Befreiungen, zu denen also der Bundesrath allein nicht zuständig sei. Wenn übrigens gegen die genauere Spezialisirung im Hänelschen Antrage Be⸗ denken herrschten, so würde er folgende Fassung vorschlagen: „ . . wenn sie den durch Verordnung des Bundesraths festzustellenden Kontrolvorschriften genügen.“ Die Ablehnung des Antrages würde jedoch für ihn kein Grund zur Ver⸗ werfung des §. 1 sein, wenn nur die Resolution angenom⸗ men werde.
Der Bundeskommissar Regierungs⸗Rath Neumann entgeg⸗ nete, §. 54 des Zollgesetzes, auf welchen sich der Bundesrath stütze, laute: „auf kurzen durch das Vereinsgebiet führenden Straßen können nach Maßgabe der von den obersten Landes⸗ Finanzbehörden zu treffenden Anordnungen bei der Abfer⸗ tigung Erleichterungen eintreten“; nun habe der Abg. Hänel in der Kommission gesagt, daß die Grenze von kurz und lang sich nicht ziehen lasse. er Ausdruck „kurze Strecke“ sei aber ein historischer. Schon das Protokoll der Zollkonferenz von 1839 enthalte eine Bestimmung, was unter dem Ausdruck kurz zu verstehen sei, und habe solche Strecken aufgezählt, welche länger seien, als diese Strecke von 10 Meilen. Der Abg. Hänel habe dann die Frage aufgeworfen, welche Behörde zum Erlaß von Regulativen berechtigt sei, die entsprechende Landes⸗ zollbehörde oder der Bundesrath. Derselbe habe sich hinsichtlich der Erleichterungen für eine gesetzliche Regelung entschieden. Wenn der Bundesrath die Regulative erlassen habe, so liege dies an der Wichtigkeit der zu wahrenden kommer⸗ ziellen Interessen. Eine gesetzliche Regelung wäre schon deshalb bedenklich und unpraktisch, weil es sich hier um Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte handele. Die verbündeten Re⸗ gierungen hofften zwar, daß das bicherige Verfahren sich be⸗ währen werde, es sei aber immerhin möglich, daß Aenderungen eintreten müßten, und dann wäre es schwierig, die Gesetz⸗ ebungsmaschinerie in Bewegung zu setzen. Er glaube also, aß eine gesetzliche Festlegung die Sache, welche das Haus fördern wolle, eher schädigen als ihr nützen würde. Er bitte daher, die Anträge Hänel und Meyer abzulehnen.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, der Bundesrath spreche eine doppelte Sprache. Wenn der Bundesrath gesetzgeberisch spreche, dann sei die betreffende Anordnung eine Befreiung von jeder Abfertigung, wenn man aber gegen den Rei stag polemisire, dann sei es keine Befreiung, sondern eine Er eich⸗
die Resolution annehme. Er möchte den Abg. Windthorst fragen, was würde Derselbe sagen, wenn man in kirchen⸗ politischen Fragen eine derartige Resolution vorschlüge und ihm sage, das wäre genau so, als wenn man die Sache gesetz lich regele? Diese Resolution basire auf einem Schreiben des Reichskanzlers an den Mininer⸗Residenten Krüger, in welchem die bekannte Klausel enthalten sei, die Regierungen würden bei der weiteren Ordnung der Zolleinrichtungen um so weiter gehen, wenn die technischen Fragen nicht zu Anknüpfungs⸗ punkten für politische Bestrebungen benutzt würden, welche den verbündeten Regierungen die Pflicht zur Wahrung ihrer verfassungsmäßigen Rechte auferlegten. Diese Klausel mache eine wirkliche Garantie für die Versprechungen fast illusorisch. Hier könne nur eine gesetzliche Fixirung zum Ziele führen, nicht eine Resolution, die nur ein Verlegenheitsmittel sei, um nicht das thun zu müssen, was man thun müsse.
Der Bundeskommissar Regierungs⸗Rath Neumann erwiderte, der Bundesrath spreche keineswegs eine doppelte Sprache. Wenn in den Regulativen von Zollbegleitungen die Rede sei, Zollbeamten und Lootsen zu verstehen sei. Die vereidigten Lootsen würden nach wie vor auf das Schiff gehen; es sei also nicht eine Zollbefreiung, sondern eine Zollerleichterung, welche der Bundesrath im Sinne habe.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Majorität der Kommission sei der Meinung gewesen, daß man nicht das Vollendete erreichen müsse, sondern was überhaupt zu er⸗ reichen sei. Deshalb habe sich die Majorität für die Reso⸗ lution entschieden. Er kenne das Schreiben des Reichskanzlers auch. Aber auf den Tenor komme es an, und den habe die Kommission in die Resolution aufgenommen. Dieselbe gebe
ständniß mit den Forderungen Hamburgs.
Die Debatte wurde geschlossen und nach dem befür⸗ wortenden Resumé des Referenten §. 1 nach den Kommissions⸗ beschlüssen fast einstimmig angenommen, der Antrag Hänel dagegen abgelehnt.
Der §. 2 der Kommissionsbeschlüsse, welcher dem §. 1 der Verlage entspricht, lautet:
„Der Reichskanzler wird ermächtigt, der freien und Hansestadt Hamburg zu den Kosten der Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Erpropriationen, welche durch den Zollanschluß Hamburgs und die mit demselben verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels⸗ und Verkehrsanlagen veranlaßt werden, aus der Reichskasse einen Beitrag in Höhe der Hälfte des hamburgischerseits für die bezeich⸗ neten Zwecke festzustellenden Kostenbedarfs, jedoch höchstens in Höhe von 40 000 000 ℳ zu leisten.“
Der Abg. Sandtmann erklärte, in der ersten Lesung dieser Frage habe er auf das Wort verzichtet in der Meinung, daß es angemessen sein würde, dem Hause Gelegenheit zu geben, über die Frage selbst sich erst klar zu werden. In Ham⸗ burg handele man in dieser Frage nicht ganz frei und nicht ganz aus eigenem Entschluß. Die Stellung Hamburgs sei hierbei eine solche, daß die Hamburger glaubten, mit Fug und Recht Anspruch darauf machen zu können, daß die Bei⸗ hülfe, welche das Reich in diesem Fall für den Anschluß Ham⸗ burgs zu leisten habe, die kleinere sei gegenüber den außer⸗ ordentlichen Opfern, welche Hamburg sich selbst auferlege. Im Allgemeinen hätte man in Hamburg gewünscht, die alten Ver⸗ hältnisse Hamburgs aufrecht erhalten zu können, aber man habe dort unter dem Eindruck gestanden, daß in Wahrheit die große Mehrzahl der deutschen Nation mindestens in dem Irr⸗ thum befangen sei, daß die Ausnahmestellung der Hansestädte nicht im Interesse des gesammten Vaterlandes liege. Man könne sich nicht verhehlen, daß sowohl die Hamburger Bürger⸗ schaft wie der Senat unter diesem Einfluß gestanden habe, und daß diese Meinung dazu wesentlich beigetragen habe, die Ge⸗ neigtheit in Hamburg hervorzurufen, diesem Zustande ein Ende zu machen, um Frieden mit Deutschland zu haben. Es habe schon der Hamburger Senat erklärt, daß Hamburg den Frie⸗ den dem fortgesetzten Kriege vorziehen müsse. Die Opfer, welche Hamburg in diesem Falle, wenn auch unfreiwillig, zu übernehmen bereit sei, träfen Hamburg in außerordentlicher Schwere. Die große Umwandlung, die sich in Hamburgs Verhältnissen vollziehen werde und müsse, sei eine bedeutende Last für eine lange Reihe von Jahren, und es könne nicht bezweifelt werden, daß nicht allein die materiellen Nachtheile, welche einstweilen Hamburg träfen, sondern namentlich auch die Umstände, die als außerordentlich erschwerend mit ins Ge⸗ wicht fielen, wie zum Beispiel die Nothwendigkeit der Räumung eines wesentlichen Gebietes, das heute von etwa 25 000 Menschen bewohnt werde, die aus ihren bisherigen Verhältnissen, in welchen sie theils seit langen Jahren Erwerb und Unterhalt gefunden hätten, scheiden müßten. So habe die Sache für die Bewohner Hamburgs gelegen, ehe der Vertrag vom 25. Mai durch die Hamburger Bürgerschaft gut geheißen sei. Seitdem aber das geschehen sei, müsse man sich in Hamburg sagen, daß, nachdem der Vertrag angenommen sei und die gesetzgebenden Faktoren den Antrag an den Bun⸗ desrath gestellt hätten, Hamburg nunmehr in die Zollgemein⸗ schaft Deutschlands aufzunehmen, es sür die Bewohner Ham⸗ vurgs auch gegeben sei, eine veränderte Stellung einzunehmen und sich in die Verhältnisse hineinzusinden. Die außerordent⸗ lich großen Kosten aber, welche namentlich der noͤthwendige Kanal verursache, lägen allerdings schwer auf Hamburg. Man müsse sich sagen, daß alle Veränderungen, welche durch die nothwendige Anlage dieses Kanals entstehen würden, Hamburg allerdings auf eine lange Reihe von Jahren hinaus schädigen und ein sehr schweres Budget schaffen würden. Aber man hege in Hamburg andererseits das Vertrauen, daß durch den Fleiß und die Tüchtigkeit der Bevölkerung diese Nachtheile nach und nach über⸗ wunden würden. Wenn er nun annehme, wie kolossal die ekuniären Opfer seien, welche Hamburg, nur dem Drucke olgend, doch schließlich sich bereit erklärt habe, zu übernehmen, o halte er die Opfer, welche vom Reiche gefordert würden, ür mäßige und das Reich könne sich wohl mit ihnen befreun⸗ den. Dabei sei der verbesserte Transit, welcher vom Zoll⸗ inlande nach dem Zollinlande und namentlich über Hamdurg
so wisse das Publikum, daß darunter die Begleitung von
zwar nicht eine volle Garantie, aber ein materielles Einver⸗
deem dieses Citat entnommen, sei j
burg gehabt habe, und den man so lange habe tragen müssen. Ferner sei von großer Bedeutung, daß der direktere und intimere Verkehr, der sich zwischen dem deutschen Inlande und Hamburg entwickeln würde, dazu beitragen würde, daß die Produkte des deutschen Vaterlands in Hamburg nicht nur mit größerer Vor⸗ liebe, sondern auch in größerer Bedeutung gehandelt würden. Er beziehe das namentlich auf Getreide, Zucker und Sprit, wo, wie man wisse, das Getreidegeschäft im Augenblick in Hamburg durch die Zollverhältnisse fast unmöglich gemacht sei. Es könne außerdem keinem Zweifel unterliegen, daß deutscher Zucker konsumirt werden müsse, wo augenblicklich vorzugsweise auch französischer konsumirt werde. Es sei viel⸗ fach geäußert worden, daß auch das Exportgeschäft darunter außerordentlich gewinnen müsse. Er (Redner) könne die An⸗ sicht nicht theilen, daß durch große Expportlager, die vielfach als günstig angesehen würden, dem Handel in Wahrheit ge⸗ dient werden könne, aber er sei andererseits der Meinung, daß es unausbleiblich sei und die natürliche Folge der näheren Berührung tüchtiger Faktoren sein werde, wie man die In⸗ dustrie Deutschlands und andererseits die Kaufmannschaft zu nennen wohl berechtigt sei, daß daraus unter allen Umständen Vortheile hervorgehen würden. Indirekt habe Deutschland ja ein außerordentliches Interesse daran, eine Handelsstabt wie Hamburg nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern ihr behülflich zu sein in jeder Weise, wo es sich um die Konkurrenz mit anderen Nationen handele. So selbständig also Hamburg bisher auch gestanden habe, so seien doch diese 40 Millionen, um die es sich hier handele, immer nur ein kleiner Theil derjenigen Kosten, welche Hamburg selbst auf sich nehmen
werde, und er sei der Meinung, daß das Deutsche Reich bei
er Verzinsung und Amortisation dieser Summe immerhin icht mehr thun werde, als sich vom allgemeinen deutschen Interesse und mit Fug und Recht erwarten lasse. Er möchte ich dahin resumiren, daß, wenn er ganz naturgemäß in diesem Augenblick beeinflußt sei von dem doppelten Interesse, seiner Vaterstadt die Stellung zu erhalten, die unter den jetzt ge⸗ ebenen Umständen ihm die einzig mögliche scheine, bei der er allerdings bedauere, daß sie nicht in dem Sinne aufrechterhal⸗ en werden könne, wie man früher in Hamburg mit Lieb⸗ haberei die Freihafenstellung Hamburgs aufgefaßt habe, wobei er aber anerkennen müsse, daß bei der jetzigen Lage der Dinge as Freihafensystem aufrechterhalten werde und bei der An⸗ icht, die er hege, daß sie nicht nur eine Frage der Handels⸗ tadt Hamburg, sondern Deutschlands in seiner Gesammtheit ei, lege er darauf viel Werth. Er möchte daher empfehlen, die 40 Millionen im Hinblick auf die Bedeutung und die kothwendigkeit und auf die Billigkeit zu bewilligen. Der Abg. Dr. Bamberger beleuchtete das geringe Ergeb⸗ niß der Kommissionsberathungen gegenüber den in erster Be⸗ rathung laut gewordenen Anforderungen. Bei der Verwei⸗ sung an die Kommission seien drei Gesichtspunkte maßgebend gewesen: 1) es müsse gezeigt werden, daß wirklich aus diesem Anschlusse Hamburgs so große wirthschaftliche Vortheile für das Reich hervorgehen würden und so wenig Benachtheiligungen für Hamburg, daß für beide Theile die Opfer durchaus gerecht⸗ ertigt wären, 2) daß man einen Zustand herbeizuführen suche, er auch den Rechtsbestand des hier ins Leben zu rufenden icher stelle, 3) habe man verlangt, daß der Punkt der Hinein⸗ eziehung Bremens in diesen Zollverband aus der Kommission ait einem ganz anderen Gesichtspunkt herauskommen müsse, ls derselbe jetzt hinein gekommen sei. Wenn er sich nun aber frage, was sei trotz all der redlichen Bemühungen der Kommission geleistet worden, so müsse er doch sagen, daß von allen den Wünschen, die der Kommission auf den Weg gegeben worden seien, beinahe nichts erfüllt sei. Was Bremen anlange, so habe der Bericht seiner nur in iner halben Seite erwähnt, und selbst der Abg. Meier von Bremen habe sich damit beruhigt und mit großer Sanguinik ie liebenswürdigen Versicherungen des Finanz⸗Ministers be⸗ glich des Bremer Anschlusses entgegengenommen. Was sei aber das Ende jener großen Forderungen von Rechtsgarantie geworden? Man habe den großen Kirchbof der Resolutionen im ein neues Grab vermehrt. Die freundlichen Versicherungen des Finanz⸗Ministers in dieser Frage hätten den Abg. Windt⸗ horst zu erquickendem. Troste gereicht und allerdings, „wen solche Reden nicht erfreuten, verdiene nicht, ein Mensch zu sein“, aber ein Rechtsboden für solche Versicherungen existire nicht. Ferner vertröste der Abg. Windthorst mit dem Worte;: „e8 könne ja nicht immer so bleiben“; die Ueberschrift des Liedes, a wohl: „Trost für man⸗ cherlei Thränen!“ Bezüglich der Nothwendigkeit des Opfers sei ebenso wenig eine Motivirung gelungen; noch in erster Lesung hätten die Abgg. Windthorst und von Minnigerode ringend eine nähere Erläuterung der vierzig Millionen⸗ sorderung verlangt, die Erläuterungen seien ausgeblieben, ind doch hätten die Herren flott die Summe bewilligi. ie Regierung habe ja in den Motiven alles gesagt, was sich sagen lasse; es seien in Wirklichkeit nicht mehr
Metive vorhanden, als von der Regierung beigebracht worden
seien, und die beste Regierung könne keine guten Motive bei⸗ bringen, wo keine vorhanden seien. Das sei üͤberhaupt der Fehler an so manchem Gesetz, bei dem man sich über die
schlechten Motive beklage; der Fehler liege nicht in den
——
Evidenteste zeige. Die paar tiefgefühlten Worte: „Organismus“, „Andringen“, „wirthschaftliche Einheit“, „Bedürfniß der Nation“, „Absperrung und Abgrenzung“ seien schließlich alles, was in dieser Sache zu sagen sei. Thatsächliches Material sei so wenig vorhanden, daß es gegenüber dem kolossalen Anlauf und Kraftaufwand, den man mache, in nichts verschwinde. Der Grund, den man später geltend ge⸗ macht habe und zu einem allgemeinen deutschen erhoben habe, laufe schließlich da hinaus, daß man das ganze Freihafen⸗ system Hamburgs unterdrücken wolle. Den völligen Abschluß Hamburgs vom Auslande in schutzzöllnerischem Sinne habe man nicht erreichen können trotz aller entrüsteten Deklamationen gegen die gottvergessenen Hamburzer Sprit⸗ Kaufleute und gegen die Importeure dänischen Getreides und Rindviehs, zu deren Hauptvertreter der Abg. von Kardorff sich gemacht, der ja zuerst gegen den Strom des menschlichen Fortschritts das Ruder ergriffen habe. Dieselbe Autorität habe die berühmte Behauptung s. Z. aufgestellt, daß alle Städte, denen man die Freihäfen genommen habe, aufgeblüht seien. Hätten nicht darnach die Freihäfen zurückgehen müssen? Zulängliche Motive für die große, mit Hamburg vorzuneh⸗ mende Veränderung seien also absolut nicht aufzutreiben. Allerdings werde ja irgend etwas Erfreuliches aus dem Ver⸗ trage herauskommen, gerade so wie auch der große Hamburger Brand zuletzt einem neuen Aufblühen der Stadt die Wege geebnet habe. Uebrigens werde bei dem Fortschreiten aller Industrien, bei dem steigenden Umfang des Weltverkehrs bald jede Sperr⸗ maßregel auf unüberwindliche Hindernisse stoßen. Was speziell die versprochenen statistischen Nachweise betreffe, die die Vortheile der Vereinbarung ins Licht stellen sollten, so habe der hamburgische Kommissar solche nicht zu geben vermocht, auch von derartigen rechnungsmäßigen Zusammenstellungen sich keinen großen Nutzen versprochen. Den ganzen Verkehr mit dem Auslande in andere zweifelhafte Bahnen zu lenken, sei höchst bedenklich für das wirthschaftliche Wohlergehen Ham⸗ burgs; man habe auch diese Sache zu wenig in Erwägung gezogen. Neue Zustände da zu schaffen, wo die vorhandenen als gut anerkannt seien, nur in der Hoffnung, sie würden noch besser sein, sei ein gefährliches Experiment. Auch werde in Hamburg eine neue Industrie erstehen, die der Industrie in den anderen Theilen des Reiches großen Abbruch thun würde. Ein Nutzen der neugeschaffenen Einrichtungen sei auf keiner Seite zu sehen, wenigstens nicht ein solcher, der die Nachtheile aufwiege. Was den Kostenpunkt anlange, so handele es sich nicht blos um die 40 Millionen, nicht blos um die ganzen Ausgaben, die Hamburg machen müsse, sondern auch um die für Bremen, mithin um ein Opfer an nationalem Vermögen von beiläufig 200 Millionen, und da sei es doch der Mühe werth zu fragen: sei Grund vorhanden, solche Summe aufzuwenden? Die Hauptkosten verursache der merkwürdige Kanal, der jetzt in Hamburg gebaut werden solle. Anderwärts baue man be⸗ kanntlich Kanäle, um Wassergebiete miteinander zu verbinden. Hier habe Gott einen schönen breiten Fluß in die Stadt ge⸗ legt und was thue man? Man baue dicht nebenher einen Kanal, auf dem man fahren könne. Spätere Geschlechter
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würden die Zeit, welche diesen Kanal gebaut habe, vergleichen mit gewissen klassischen Städten des Alterthums und der heutigen Zeit, die berühmt gewesen feien wegen ihrer klugen Maßregeln. Nicht des Verkehrs wegen, sondern zur Befriedigung der Zollbedürf⸗ nisse baue man einen Kanal von 50—60 Millionen? Dieses Geld könne man sehr gut für andere Kanäle anlegen, für welche man im Deutschen Reiche wohl ein Bedürfniß habe. Nur der kleinste Theil der Schiffe würde durch diesen Kanal gehen, denn der Hauptverkehr gehe von der Oberelbe weiter nach der See und von der See nach der Oberelbe. Es sei also kein Bedürfniß einen solchen Kanal anzulegen. Trotz dieser Bedenken würden auch manche seiner Freunde für das Gesetz stimmen. Auch in den anderen Fraktionen sei ein Bruderzwist entstanden darüber, ob man die Vorlage annehmen oder ablehnen solle. Diejenigen nun, die für die Vorlage stimmen würden, sagten, ja Hamburg selbst wolle es so. Wenn Hamburg von vornherein gesagt hätte, es geschehe ihm eine Wohlthat mit dieser Einschlie⸗ ßung, so würde er trotz der 40 Millionen der Vorlage zustimmen. Aber er könne diesen Beweis absulut nicht aner⸗ kennen, denn Hamburg habe nicht mit freiem Urtheil gehan⸗ delt, als es diesen Vertrag eingegangen sei. Die ganze Ver⸗ handlung durchwehe die einzige Tonart, als seien sie Ver⸗ handlungen, die ein belagernder General mit der in zwei Parteien, eine für die Uebergabe, die andere für Widerstand, gespaltenen Bürgerschaft gepflogen habe. Wenn das Jemand bezweifele, so erinnere er ihn an die Worte eines unanfecht⸗ baren Zeugen, des Abg. Wolffson, der bisher Mitglied des Hauses gewesen sei: allen Hamburgern blute das Herz, wenn sie sähen, wie die guten reichstreuen Hamburger jetzt in eine Stimmung hineingebracht würden, die so ganz im Widerspruch lehe gegen das, was sie um das Reich verdient hätten. Man habe hier ein Votum, das in der Noth der Zeit ausge⸗ sprochen sei, in dem Glauben, man thue gut, ein kleineres Uebel hinzunehmen, um ein größeres zu vermeiden. Die Hambur⸗
Meinung existire. Er halte alle Aussagen von der öffentlichen Meinunz, die seit Jahrzehnten den Anschluß des hansestädtischen Gebietes an den Zollverein verlange, für ersunden von Inter⸗ essenten, die ihr vermeintliches Interesse für das des großen Vaterlandes hielten, und von einer gewissen begeisterten Publizistik, die sich dieser Dinge bemächtigt habe. In der Willensäußerung der Stadt Hamburg liege durchaus nicht der Beweis, daß seine Bewohner mit der Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit des Anschlusses an das Zollgebiet einverstan⸗ den seien. Dem Redner blute das Herz, wenn er das leicht⸗ sinnige Vorgehen in der Hamburger Angelegenheit überdenke. Auf diese Weise schaffe man kein einiges Deutschland. Der Abg. von Kardorff habe früher einmal gesagt, man müsse bei den Wahlen jedem Kandidaten die Frage vorlegen, ob derselbe für die Freihafenstellung Hamburgs sei, oder nicht, bevor man ihm seine Stimme gebe; er (Redner) habe bei den letzten Wahlen nicht ein einziges Mal gehört, daß einem Kan⸗ didaten diese Frage vorgelegt worden sei. Eine solche Wichtig⸗ keit habe die Hamburger Anschlußfrage nicht. Ueberdies sei die Abneigung gegen den Anschluß in Hamburg trotz des Vertrages weit größer, als die Befriedigung darüber. Die Hamburger hätten wiederholt geglaubt. sie hätten sich Ruhe verschafft, aber sie hätten sich immer getäuscht. Nachdem sie die 5 ℳ Aversum bewilligt, sei das Verlangen gesteut, Altona und St. Petri in den Zollverband hineinzuziehen. Dann sollte das Hauptzollamt aufgehoben werden. Jetzt mache man wieder einen neuen Zustand, für den das Reich 40 Millio⸗ nen hergebe. Er befürchte nur, daß, wenn die Handlung voll⸗ zogen sei, die jetzt als so rosig hingestellt werde, das geeinigte Deutschland nicht dem idealen Bilde entsprechen werde, das man jetzt von demselben entwerfe. Jetzt sei die Zollg enze kaum sichtbar, dann aber werde man das schöne Bild einer großen Stadt haben, durch deren lebendigsten Theil eine absperrende Ouarantänelinie gehe, und jener schöne freie Elbfluß, von dem der Abg. von Kleist⸗Retzow so begeistert gesprochen habe, bekomme ein Pfahlwerk mitten in seinen Leib hinein. Schließlich werde dem Reichstage noch ein besonderes eindrucksvolles Schauspiel vorgeführt. Es hatten nämlich eine Anzahl ehrbarer Industrieller aus Rheinland und Westfalen eine Reise angetreten und hätten Hamburg entdeckt. Sie seien überwältigt gewesen von der Betriebsamkeit und den Reichthum der Bewohner Hamburgs. Hr. Bück, der der wesentliche Veranstalter der Sache gewesen, habe sich verdient gemacht auch in seinem (des Redners) Sinne um das Deutsche Reich, denn Hr. Bück, der in allen Dingen, wo es nicht seine häusliche Industrie angehe, ein scharfes Auge und unbefangenes Urtheil habe, habe gleich gesehen, daß Hamburg ohne Frei⸗ hafen nicht bestehen könne. Aber es sei doch viel langt, wenn die Herren glauben machen wollien, daß man erst Hamburg entdecken müsse, damit man sehe, wie nützlich die Verbindung von Rheinland und Westfalen werden könnte. Darauf seien einige Hamburger Herren nach Rhein land und Westfalen gegangen und so ser das merkwürdige Ereigniß zu Stande gekommen, daß Rheinland und Westfalen von Hamburgern entdeckt sei, daß die Herren dem Neichstage nun schilderten, welche gute Einrichtung und welche Fabrikation dort herrsche und nun sagten sie merkwürdigerweise: diese Entdeckung werde dazu beitragen, daß ein anderer modus vivendi des binnenländischen Deutschlands und der Hanse städte stattfinde. Es werde jetzt genügen, daß die Herren wüßten, was sie gegenseitig werth seien, damit sie in dieser Beziehung besser arbeiteten, als sie vorher gearbeitet hätten Also auch dieses Argument sei nur Kolorit und man habe es zu thun mit Phantomen, die verschwänden, wenn man ihnen näher träte. Es sei eine Zeit gewesen, wo er und die so dächten wie er, verspottet seien wegen ihrer Sympathien für die Hansestädte, und mancher von den Abgeordneten sei auch bei den Hansestädten recht gut angeschrieben. Jetzt würden er und seine politischen Freunde vielleicht als zweifelhafte Freunde angesehen werden und Andere, die nicht genug die Nase hätten rümpfen können, wenn von den Hansestädten und ihrem Eigennutz die Rede gewesen, seien jetzt die guten Freunde. Er wolle den Hanse⸗ ädten von Herzen wünschen, daß ihnen diese neue Freund⸗ schaft gut bekommen möge. Er glaube, daß der ein guter Freund der Hansestädte sei, welcher ihnen sage, sie sollten sich nicht bestimmen lassen durch momentane Unbequemlichkeit, durch eine große momentane Beklemmung, um in eine Zukunft hineinzukommen, die voller Gefahren ser und die mit ihrer Gefährlichkeit und ihren Schäden viel länger daueren und auch viel drücken werde, als die gegenwärtige Beunruhi⸗ gung, darum stimme er gegen diese Vorlage.
Hierauf vertagte das Haus die weitere Debatte.
Persönlich bemerkte der Abg. von Kardorff, der Vor⸗ redner habe in seinen langen Elegien auch seiner wiederholt liebenswürdigst gedacht. Er könne natürlich in dem Rahmen einer persönlichen Bemerkung nicht auf alle die persönlichen Angriffe antworten. Nur das Eine möchte er bemerken: wenn bei den letzten Wahlen nach der Stellung der Kandi⸗ daten zum Hamburger Anschluß nicht mehr gefragt worden sei, so sei das doch selbstverständlich, da die Angelegenheit schon eine abgeschlossene gewesen sei.
ger und Bremer als die Verfolgten, hätten sich von denen, die ein Interesse daran hätten, die zsenüic Meinung herauszustaffi⸗ ren, bange machen lassen, daß überhaupt eine solche öffentliche
Darauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.
Motiven, sondern in der Vorlage, wie es sich hier auf das
PInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition den Dentschen Reichn⸗Anzeigerg und Königlich Preußischen Staats-Anzeigern: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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1. Steckbriefe und [EEC
2. 2—☛‿ Aufgebots, u. dergl. 3. q—Ng 4. Verloogung, Am u. s. w. von öseatlichen Papieren. 9.
Deffentlicher Anzeiger. ——
orladungen und Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
ortisation, Zinszaklung Familien-Nachrichten.
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Steckbriese und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den früheren Oekonom Gustav Adam, welcher bisher als Colporteur der
Entzichung der Militärpflicht mit je 150 ℳ Geld⸗ stroße event. 30 Tagen Gefängniß folgende Personen bestraft worden: 1) der am 26. Januar 1854 in
5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Bürsen- 2 eilage. *.
— —,-— ———— —õ-— 1 — Schreiber zu Grüsselbach, Kreis Hünfeld, in Arheit, welcher einer am 25. Dezember pr. zu Grüsselbach verübten schweren Körperverletzung dringend ver⸗
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Burtaux.
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[3415] Der gegen den
Handelsmann, früheren Schneider Franz
Julius Kleinschmidt aus
terung. Wenn man gegen den Reichstag polemisire, so sage man, es handle sich um eine amtliche Begleitung, als Gesetz⸗ eber aber sage man, das gehe aus den Regulativen klar eervor, daß die amtliche Begleitung gerade das Gegentheil LA. 652 der Begleitung der Schiffe durch Lootsen sei. as Kontrole auf das Zollwesen b ter Lootsen wird gestellt werden chlimmste Manöver aber sei es, wenn man ohne Weiteres die können, in der 5— sich
Oldesloe, unterm 2. Oktober 1880 erlassene Steck⸗ brief, betreffend die Vollstreckung einer Rest-⸗ Gefängnißstrafe von 3 Jahren 3 Monaten und 18 Tagen, ist erledigt Halle a./S., den 14. Januar 1882. Der Kgl. Erste Staatsanwalt. von Moer
Sommerfeld geborene Spinnmeistersohn Albert dächtig ist, ist in den Akten J. 2935/81 die Unter⸗
zulius venen; Knappe, 2) der am 3. Juni 1854 suchmngebaft verhängt. Es wird ersucht, denselben ebenda geborene Tuchmachersohn Carl Friedrich im Betretungsfalle zu verhaften und i das Amts⸗ Osc Heinrich Hoppe. Der Aufenthaltsort der gerichtsgefängniß zu Eiterfeld, Kreis Hünfeld, ab⸗ deioxa Personen ist unbekannt. Es wird um Voll⸗ zuliefern. Hanau, den 18. Januar 1882. Der streckung der gedachten Strafen und um Mittheilung hierher zu den Akten 8. 418 von 1874 ersucht. Guben, den 10. Januar 1882. Königliche Staats⸗ anwaltschaft. Burchtorff.
nach dem Norden durch den Anschluß Hamburgs erreicht werde, von ganz wesentlicher Bedeutung. Bisher sei durch 8 ist aus §. 263 Strafgesetzbuchs die Voruntersuchung das nöthige Zollverfahren ein Zeitauswand von 1 bis 2 Tagen ecrröffnet. Der jetzige Urfentbait desselben ist nicht erforderlich gewesen, der in Zukunst ganz fortfalle. Der Auf⸗ z2u ermitteln gewesen. Wir ersuchen nach dem enthalt sei vermöge der Lage der Bahnen und Bahnhöfe nicht Xc. Adam zu recherchiren, ihn, 1be e. üeben zu vermeiden. Es sei auch nicht zu leugnen, daß ein kleinerer, wird, zu verhaften und gn Ientegech wenn auch nicht so wichtiger Faktor eine Rolle spiele: die Fkengniß eeeczes an Kernigliches Landarricht. Belästigung des Personenverkehrs; daß auch dieser falle, Seeʒniienlhalhes I 8
werde wenigstens insofern sein Gutes haben, als derselbe bis⸗ 18532]
her die Stellung Hamburgs im Allgemeinen ganz wesentlich Strafvollstreckungs Requisition. Durch voll⸗ zum Vorwurf —2 ser allerdings sei das ein kleiner Vor⸗ streckbares Urtheil des früheren Königlichen Kreisge⸗ wurf gegenüber der Bedeutung, die der Freihafen für Ham⸗ richts zu Sorau vom W. Februar 1875 sind wegen
Auge gefaßt 1X Klose'schen Buchhandlung zu Breslau fungirt hat, 8 s entspricht also der Voraussetzung, die der Hr. Abg. Dr. Windt⸗ horst eben ausgesprochen hat, und die auch in der Kommission all⸗ gemein Fett worden ist. Es wird weiter gesagt: Amn. bezweifle nicht, daß dieses Syvstem, dessen Durchführung, n
Erste Staatsanwalt. Schumann. auch nicht ausschließlich, so doch überwie ür —
Ladung. 1) Der Tagelöhnersohn Peter Begier, Um Auskunft über den Aufenthaltsort des Arbei⸗ geboren am 26. Juni 1857 in Cherleine, katholisch ters (Handelsmanns) Heinrich Wacker aus solegt in Czerleino aufhaltsam, 2) der Komornt 8 Wiescheidt, zu den Akten J. I. 41,82, wird ersucht. sohn, Joserh Frackowak, geboren am 6. März Cassel, am 17. Januar 1882. Königliche Staats⸗ 1857 in Chorzalki, karbolisch. ule t in Chorzalk anwaltschaft. Wilbhelmi. faufhaltsam, 3) der Knecht Valentin Wachowiat
geboren am 5. Februar 1857 in Bodgai, kalholis
n 22&☚ sestimmung, wonach die oberste Finanzbehörde Zoll⸗ ee ee . Beööe bestimmungen erlasse, ganz einfach hinwe interpretire und 8 nach Maßsabe künftiger Erfahrungen als nothwendig erweisen, sae⸗ der Bundesrath sei eben so gut. Der Abg. Windt⸗ o werde ich meinerscits nur orst habe erklärt, daß für ihn eine gesetzliche Regelung, wie mitwirken, welche den er (Redner) sie vorschlage, zwar annehmbar sein könne, daß gebietes mit der der Abg. Windth sich aber beruhigen könne, wenn man
zu einer solchen Eimrichtung Verkehrsbedürfnissen des — und zwar nicht
3538] 8 Gegen den Schlosser August Oelstätter aus Magdeburg, zuletzt als Schlessergefelle bei J.
Fre!hafen⸗ minder eines
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