—
aalleinigen Inhabers der Handlung sfirma Venn u. Schhlett in Soest 8 1 ,g. 9ehpengn Tpechsels. d. d. Soest, den 28. zember 1879 über 61 ℳ 25 ₰, zahlbar am 28. Mäg 1880, 2. g2 *₰ Schlett, an eigene Ordre,
fühlen.
burgs hingewiesen nicht begreifen können. lionen Hamburg vor ir
zu Schulden kommen lasse? darauf hinausgelaufen, zu zeigen, aller Anstrengung nicht im Stande gewesen sei, niß zu befriedigen weshalb sie ins Leben geruf hinreichende Argumente wirthschaf derung herauszuf wenn
aus dem stenographische Uebersetzung de
Argument sehr stark verwerthet, daß man die Hamburger mit ihrer bewährten Klugheit allein Herren in Hamburg würden sich dadurch nicht sehr geschmeichelt Denn man sage doch mit anderen Worten: der Reichstag möge machen, was er wolle doch so schlau, den Reichstag zu überlisten. spielung auf die kaufmännische Schlauheit, auf die Ueberlegen⸗ heit, die sich zu helfen wisse, thue 1 sschieden ihrer Sache schwerlich, Der Reichstag ziehe die Hamburger hinein in sch hältnisse, doch habe man den Trost, sich bei ihrer Klugheit wieder heraus der Abg. Windthorst zur Motivirun sonst drohende Gefahr einer gänzlichen Einverleibung Ham⸗ habe, so habe er die Logik dieser Deduktion Er verstehe nicht, wieso die 40 Mil⸗ 1 gend einem annexionslustigen Reichs⸗ Regenten oder Reichs Minister schützen sollten. Abg. von Kleist⸗Retzow sage, über die an erhoben, so Gegentheil stoße, Hamburg verwendet würden. ausgelaufen, daß er gesagt habe, er glaube, Schaden. Die Herren hätten ihm in g den Vorwurf illoyalen Auftretens macht, der vorzusitze sür so leichtsinnig
Unrecht. Auch nütze
wenn sie fort und
Hamburg zu
zahlenden nüsse
er konstatiren, daß er wenn sie
seiner Ansicht nach zum
Sein Argument sei
g
nicht verstanden hͤtten. dieser Vorwurf getroffen. Wenn Sticheleien gesagt würden, da dafür habe er seinen Humor.
ihn
genommen habe.
solle entscheiden lassen.
„ die Hamburger seien Mit dieser An⸗
man den Hamburgern ent⸗ die Rechte dieses Hauses
wierige Ver⸗ die Hamburger würden zuziehen wissen. g seines Votums auf die
er (Redner) hätte Wehklagen 40 Millionen
sich nicht im Mindesten an die 40 Millionen Nutzen von
1 “ 8 eher ewissen Umschreibungen 8 b gegen Komnisston b treter der Regierung die Frage, n be vsc gehabt 8 Halte man * und beschränkt, daß er nicht wüßte, welche 1 1 Waffe man daraus machen könnte, wenn er sich einen sohten weüche Der Bundesrathskommissar Regierungs⸗Rath Neumann Seine Argumentation sei gerade daß die Kommission mit das Bedürf⸗ en sei, nämlich tlicher Natur für diese For⸗ inden, und er müsse falsch argumentirt haben, er hier die Kommission als eine leichtsinnige, mangel⸗ hafte bezeichnet habe, vorausgesetzt, M ind unartigen Prozedur fähig wäre. habe er gesagt. Ihm schei Argumentation habe m Hause vwieder, daß er gegen eine Kommission, ondere Egre gewesen sei, nachträglich herab eemacht haben solle, berühre ihn schmerzlich. Er habe darum n Bureau eine neue, unkorrigirte 1 s Stenogramms bringen lassen, das er mit rlaubniß des Herrn Präsidenten hier gleich verlesen werde. (Redner verlas die betreffende Stelle des Stenogramms.) Er hoffe, daß dasselbe auch die Abgg. von Kardorff Retzow veranlassen werde, lassen, wie er das gewiß thun würde. Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, der Vor⸗ redner habe sich darüber beklagt, hätte abschneiden wollen. merkt zu werden, daß zweimal das Wort Geschäftslage habe seine (des Re Diskussion schließ daß die Schlauhe
daß er zu einer so illoyalen kein Grund vorhanden, Gerade das Gegentheil ne es darum, daß jene Herren seine Um so empfindlicher
Aber dieser Vorwurf, hm eine be⸗
der vorzusitzen i setzende Vorwürfe
„ihm Gerechtigkeit widerfahren zu an ihrer Stelle bei einem gleichen Falle
daß man ihm das Wort Dem gegenüber verdiene wohl be⸗ der Vorredner in derselben Diskussion Mit Rücksicht auf die dners) Partei geglaubt die en zu sollen. Er habe nicht die Meinung, daß die it der Hamburger Kaufleute den Reichstag überlisten werde, sondern er glaube, keine besseren
die Hamburger anführen zu können. Die gestrigen Aeußerungen des Abg. Bamberger über die Kommission hätten allerdings unangenehm berührt, umsomehr, als sie aus dem Mnnde des Vorsitzenden gekommen seien. Jadeß erkenne er gern die Un⸗ parteilichkeit der Geschäftsleitung des Abg. Bamberger an. Die Debatte wurde geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen wies der Referent Abg. Staudy in seinem Schlußwort auf die wirthschaftlichen Vortheile des Anschlusses von Hamburg hin. Wenn auch nur für 50 ℳ pro Kopf der Hamburger Bevölkerung in Zukunst aus dem Zollverein kon⸗ sumirt werde, dann betrage der Gewinn jährlich 25 Millionen Mark, wogegen die Verzinsung der Anleihe mit 1 600 000 ℳ nicht ins Gewicht falle. Darauf wurde in namentlicher Abstimmung §. 171 gegen 102 Stimmen angenommen. §. 3 lautet übereinstimmend mit §. 2 der Vorlage: Der Reichskanzler ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem der Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeichneten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 zu ver⸗ waltende Anleihe aufzunehmen ꝛund Schatzanweisungen auszugeben. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Richter (Hagen) vor, dem Paragraphen folgenden Zusatz zu geben: „Die auf Grund dieses Gesetzes jährlich zu verwendenden Beträge sind in den Reichshaushalts⸗Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen.“ Der Abg. Richter (Hagen) richtete zunächst an die Ver⸗ . ob sie gegen seinen Antrag, der ganz in der Natur der Sache liege, etwas einzuwenden aben.
Die
bringt“.
dem sonst stimmung zunehmen.
fort sage: Meinung
Wenn 2 mit Griechen
Wenn
genau im „pou
darauf hin⸗
der Verw
wachsen,
erklärte, er halte den Antrag für entbehrlich, da das in dem⸗ sollen, in
selben Verlangte selbstverständlich sei.
Der Abg. Nichter (Hagen) erinnerte daran, daß bei der Marineanleihe ein Zusatz, wie er ihn jetzt beantrage, gemacht worden sei, um damit die Möglichkeit auszuschließen, daß die Regierung ohne die etatsmäßige Bewilligung der einzelnen Raten über die bewilligte Gesammtsumme verfüge. Es sei von der bei früheren Anleihen beob⸗ achteten Form abzuweichen.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe in der Kommission angefragt, ob die Regierung die Voraussetzung, von der der Richtersche Antrag ausgehe, zugebe, der Finanz⸗Minister für Preußen habe das für selbstverständlich erklärt.
Nachdem der Staats⸗Minister Bitter dies bestätigt hatte, wurde der §. 3 in der Fassung der Kommission mit großer Mehrheit, der Antrag Richter gleichfalls angenommen.
§. 4, welcher nach der Vorlage lautet:
Die Bestimmungen in den §é. 2 bis 5 des Ge etzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer 8 Scfe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
sowie Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes wurden debatte⸗ los angenommen, und die auf dasselbe bezüglichen Petitionen durch diese Beschlüsse für erledigt erklärt.
Es folgte die Berathung der von der Kommission bean⸗ tragten Resolution, welche lautet:
„die Erwartung auszusprechen, daß — in Gemäßheit des zwischen dem Bundesrathe und dem Senate der Stadt Hamburg auf Grund des an den hanseatischen Herrn Ministerresidenten gerichteten Schreibens des Herrn Reichskanzlers vom 27. Mai v. J. erzielten Einverständnisses — die Befreiung von jeder zollamtlichen Behandlung für die zwischen der See und dem Freihafengebiet Hamburg und umgekehrt unter Zollflagge und Leuchte transitirenden Schiffe eine dauernde Einrich⸗ tung sein werde und daß dieselbe, falls sie sich später als ungeeignet erweisen sollte, nur durch eine solche Einrichtung ersetzt werde,
kommissar,
Verträgen
und Lipke
ihm sonst
unveränder steche er
erklärung,
und Kleist⸗ des interne
wie der Abg
mission.
Hierau
Zeugen als
welche eine
Der Abg. Frhr. von Minni darauf, daß das Schicksal dies vieler Abgeordneten
lagen des Landes abhängig zu Ausführung gelangen soll, welche aus der unterlass
In der Del
daß ein Grund zur Deklaration nicht vorlie
Reichsregierung d
und der Konsularvertrag
Als dritter Gegenstand dritte Berathung der zu B zeichneten internationalen unterm 17.
Verseuchung wenn nicht schleunigst der interne lichen Beschränkungen neten empföhlen daher den h zweiter Lesung angenommenen
Ohne Debatte wurde h Beschlüsse der Petitionskommission ebenso wie Lesung genehmigt.
f vertagte sich um 4 ¾ Uhr das Haus auf Mon⸗ tag 12 Uhr.
in der dritten
igen Gebrauch entgegen, Berathung
Der Abg. Dr. Windthorst und der Präsident traten dieser die Resolution wurde zur Debatte gestellt, es ergriff aber Niemand das Wort und diese angenommen.
Es folgte die dritte Berathung des zu Berlin am 26. No⸗ vember 1881
bei,
unterzeichneten Konsularvertrages
ryu que ces actes aient été soumis aux droits
timbre d'enregistrement ou à toute autre taxe ou im-
position établie dans le pays où ils devront recevoir leur
executien.“ nicht beabsichtigt worden ist, die Gültigkeit oder Ungültigkeit der von einem deutschen Konsul in Griechenland legalisirten Akte von Registrirungsgebühren und Auf⸗ machen, in welchem der Akt zur sondern daß vielmehr die Rechtsfolgen, enen Entrichtung solcher Gebühren er⸗-⸗ lediglich nach den Gesetzen des Landes entschieden werden
endung von Stempeln,
welchem der Akt zur Ausführung gelangt.
betheiligten,
t genehmigt.
Dezember 1881 in Bern unterzeichneten
n Rebverkehrs ausgesprochen hätten.
bisher intakter Gebiete unterworfen werde.
Antrag der
größere Erschwerung des Transitverkehrs nicht mit sich
gerode beantragte mit Rücksicht er Resolution für das Votum Lesung entscheidend sei, und Ab⸗ über die Resolution schon in zweiter Lesung vor⸗
lbe wurde einstimmig
mit land, auf Grund der in zweiter Berathung un⸗ verändert angenommenen Vorlage Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Kapp und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dafür wollen, daß bei Gelegenheit des Konsularvertrages zwischen protokollarisch konstatirt werde, daß mit dem Satze:
8 Sorge tragen zu Austausches der Ratifikationen des dem Deutschen Reiche und Griechenland
bvatte über denselben erklärte der Bundes⸗ Wirkl. Legations⸗Rath Dr. Frhr. von Richthofen, der betreffenden Bestimmung ge, da dieselbe sich in verschiedenen anderen ähnlichen unbeanstandet finde und nach der Auffassung der erselben keine andere Bedeutung beiwohne als die vom Abg. Kapp gewünschte.
Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Meibauer wurde der Antrag Kapp abgelehnt in der Fassung der zweiten Lesung
stand auf der Tagesordnung: die ern am 3. November v. J. unter⸗ Reblauskonvention und der Zusatz⸗ auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlagen.
Der Abg. Dr. Thilenius als Refe mission theilte mit, daß tionen eingegangen seien,
2
88
rent der Petitionskom⸗ inzwischen wieder eine Anzahl Peti⸗ 3 die sich für eine baldige Regelung 1 Er sowohl. Schulze⸗Delitzsch müßten auf die Gefahr einer weiteren te aufmerksam machen, Rebverkehr den erforder⸗ Beide Abgeord⸗ jerauf bezüglichen, bereits in Petitionskom⸗
in zweiter
—
[1350]
klagt gegen den Handelsmann Gotthilf Ottomar Fiedler 4 ½ % von 15. März bis 15. September 1881, trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57 ℳ 18 steigerung des für die geklagte Forderung verpfändeten “ Grundstücks Folium 1486 des Grundbuchs für Mee⸗ rane und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Meerane auf
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. lbrech
18610° ꝑOeffentliche Zustellung.
klagt gegen den Schlossermeister Gustav Mahlke aus Zempelburg, jetzt ohne bekannten Aufenthalt in Amerika, wegen 289 Mark 64 Pf. dem A urtheilen, an ihn 289 Mark 64 Pf. zu zahlen, und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen 11 Verhandlung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg auf den . n Seea ee anttags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt. 1 senhafen, den 189. Zempelburg, den 19. Januar 1882. 7
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts [3788]
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition den Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigern:
Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
28 Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissemonts, Fabriken
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel.
„ a. dergl. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Verkkufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 8
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börgen- u. g8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. u.
Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Ernst Ludwig Riedel zu Meerane
zu Meerane wegen 57 ℳ 37 ₰ 3
1 . . insen zu 2250 ℳ Kapital auf
die Zeit vom mit dem An⸗
37 ₰ bei Vermeidung der Zwangsver⸗
den 14. März
1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öff ’1 -
öffentlichen Zustellung
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
☛ — 2 —2 Der Schmied Theodor
Treder fzu Zempelburg
Forderung, mit ntrage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver⸗
römer,
Aufgebot.
5 den Antrag des Kaufmanns A. Schlett,
wird der Inhaber des angeblich
ausgestellt von der Firma Venn & die acceptirt von dem G.
Friedrichs zu Unna, indossirt von der Firma Venn Schlett an die Ordre des Lambrechts u. Comp., Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗ termine den
20. September 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, erklärung desselben erfolgen wird.
Unna, den 16. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.
“ Gerichtsschreiber.
Auf Antrag der t Königlichen Landgerichts zu Kiel wird die durch den früheren Edmund Koch, Amtskantion hierdurch aufgeboten. den Alle, welche Ansprüche an die bezeichnete Amts⸗ kaution, insbesondere auch auf Grund etwaiger von
dem ꝛc. Koch zu vertretender amtlicher Defekte zu haben glauben —
wird 136
angemeldeten
versicherungs⸗Gesellschaft zu Magdeburg — fordert,
Sonnabend, den 15. April 1882, Vormittags gebotstermin anzumelden, Ansprüche werden von der Befriedigung aus der ge⸗ dachten Amtstaution ausgeschlossen werden.
Umtsgericht. schreiber.
[3558]
.
Zum Königl. Bayerischen Amisgericht 8 sch⸗ 8 bach (Pfalz) l erisch gerichte Waldfisch 5
Franz Jakob Ventuleth, Krämer,
von Franz Jakob
—— —ü —— ——
Deffentlicher Anzeiger.
beilage. & 8”
—
Inferate nehmen ant die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
wohnhaft gewesen, zur Zeit Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, — n dem Antr
1t Bankhauses Fischer, hierdurch aufgefordert, seine
herichte - neter widrigenfalls die Zinsen hieraus zu 5 % vom 14. Oktober 18 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, auch d
(gez.) Kul emann. Beglaubigt: Martens,
Die Klageschrift enthält zugleich die Vorladu der Beklagten zur Sache, wofür Termin auf Freitag, den 10. Mä 1882, Vormittags präcis 9 Uhr, angesetzt word ist, in welchem vor dem obigen Prozeßgerichte erscheinen, Beklagte hiermit aufgefordert wird.
Aufgebot. In Ausführung der auf Ansuchen bewilligt
2
Herren Vorstandsbeamten des
iesigen Gerichtsvollzieher
’ kraft Auftrags zur Zeit
in Glückstadt, bestellte
tafel des Kgl. Amtsgerichts Waldfischbach durch d Demnach wer⸗
Unterfertigten heute angeheftet, und wird Vora stehendes
öffentlicht.
Waldsischbach, den 19. Januar 1882. allein ausgenommen die bereits Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. Ansprüche der Magdeburger Lebens⸗ Ball, aufge’- ö..“;
diese Ansprüche spätestens in dem auf
[3643
Uhr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Auf⸗ 889 den Antrag des Wierbe 2 1 C d Wirths
Die nicht angemeldeten
Ausschlußurtheil. 88G
Heili⸗ zu Sensburg durch den Amtsgeri⸗
Königliches daß⸗
1882. ; Gerichts⸗ I. die unbekannten
Rohd
9. Januar Veröffentlicht:
„Vorladuu mittelst öffentlicher Fustellun
Berechtigten mit ihren A Bl. 14 Abth. III. Nr. 1 auf Grund des Er
eingetragenen Muttererbtheilsforderung blr. 24 Sgr. 6 Pf. wie hiemit geschieht Post im Grundbuche zu löschen, die Kosten des Verfahrens dem Antragstell aufzulegen. Sensburg, den 19. Dezember 1881. Khsönigliches Amtsgericht.
hat — Ventuletl Wirth und Bürgermeister in Clausen wohnhaft, II. Klage erhoben gegen Auna Maria ller, gewerblose Wittwe uckel, sie früher in Claufen
—-—-—xx
aber ohne bekannten [2599]
ag: Die Veklagte zu verurtheilen, an den Kläger für von ihm kaufweise erhaltene Krämerwaaren, dann für baares Darleihen einschließlich berech⸗ d Zinsen und früher entstandener Kosten Kraftlos⸗ die Summe von 92 ℳ 25 ₰ mit weiteren
Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
mündlichen Verhandlung der
öffentlichen Zustellung mit Ladung an die Beklagte wurde Abschrift des Gegenwärtigen an der Gerichts⸗
gesetzlicher Vorschrift gemäß weiter ver⸗
Christof Pokorra aus Babienten erkennt das Köntgllche Amitgericht htsrath Dettmann
sprüchen auf die im Grundbuche von Babienten rezesses vom 11. März 1790 gemäß Verfügnng 8 von demselben Tage für die Maria Leymann
von
auszuschließen und die
nit Zwangsvollstreckung in Liegenschaften.
verrechner hier, am Dienstag, den 7. Februar 1882, Nachmittags 2 Uhr
81 im Rathhause zu Breisach, nachstehend beschrie⸗ öff, Eigenthum ver⸗ steigert und der endgültige Zuschlag ertheilt, wenn
as bene Liegenschaften öffentlich zu ng der Schätzungspreis oder mehr geboten wird.
rz Ein einstöckiges Wohnhaus mit Stall und en Hof in der Mukensturmstraße in Brei⸗ zu “
2.
en Zwei Viertel Acker im unteren Krütt, neben
Anton Mäder und Ignaz Schwende. 180
n⸗ Breisach, 10. Januar 1882. Gr. Gerichtsnotar. Wolff.
[37862 Vermögens⸗Beschlagnahme. Nr. 726. J. A. S. Donaueschingen, z. Zt.
Konstanz, Strafkammer II., vom 17. d. Mts., Anwendung des §. Deutschen
mit Beschlag belegt. .
⸗ Konstanz, den 17. Januar 1882.
3 Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts.
[3635353 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 18.
auf die bei Grundstücks Nr. 74 Herrnstadt er Spezialmasse von 322 ℳ 63 ₰ ausgeschlossen. Herrnstadt, den 18. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Tietze.
8 In Folge richterlicher Verfügung werden der Josef Stehlin Ehefrau Maria Anna, geb. Selinger, in Haricourt, vertreten durch Jakob Schäffner, Stadt⸗
. 1000 ℳ
Dieses wi 8 Dieses wird dem an unbekannten Orten abwesen⸗ en den Franz Selinger von Breisach hierdurch eröffnet.
gegen Karl Fischer von flüchtig, wegen Körperver⸗ letzung, wurde durch Beschluß des Gr. Landgerichts
„§. 332 der St. P. O., das im Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Carl Fischer von Donaueschingen
anuar 1882 sind die unbekanntrn Interessenten mit ihren Ansprüchen der nothwendigen Subhastation des Gorsive gebildete
1
jerauf die Konvention und die
185ss] Oeffentliche Zustellung.
Die böhmische Unionbank zu Prag, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedleben hier, klagt gegen die Inhaber der früheren hiesigen Handlung Weißberger & Weiß, nämlich: a. den Kaufmann Carl Weiß⸗ berger und b. den Kaufmann Ludwig Weiß, Beide unbekannt wo abwesend, wegen Forderung aus Wechseln vom 10. März und 20. März 1879 über 1200, bezw. 1400 ℳ mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten als Solidarschuldner zur Zahlung der Wechselsumme von 2600 ℳ nebst 6 % Fahln aus 1400 ℳ seit 17. September 1879 und aus 1200 ℳ seit 17. März 1880, sowie der Protest⸗ kosten von Fl. 6 Oe. W. = 12 ℳ, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf
den 6. März 1882, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 —
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 16. Januar 18822. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8
18561]1 Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsgesellschaft unter der Firmao: Amberg und Klestadt in Elberfeld, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Zurhellen, klagt gegen den Bäcker Ernst Schürmann, früher in Elberfeld, jeßt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit folgendem Antrage: 3 „Königliches Landgericht, Kammer für Handels⸗ sachen, wolle den öffentlichen Verkauf verordnen, der vom Beklagten durch Akt vor Notar Oster vom 9. März 1881 der Klägerin verpfändeten, auf dem Kaufvertrage vor Notar Oster vom 18. August 1868 und der Cession vom 30. Juli 1873 beruhenden, dem Beklagten zustehenden Forderung gon 3000 ℳ, zu Lasten des Färbers Dtto Eickelberg zu Elberfeld, wolle den Notar Oster in Elberfeld mit diesem Verkaufe beauf⸗ tragen, denselben anweisen aus dem Erlöse die Forderung der Klägerin aus dem Urtheile des Königlichen Landgerichts Elberfeld vom 7. De⸗ zember 1881 nebst Zinsen und Kosten zu berich⸗ tigen“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf Mittwoch, den 15. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. “ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Elberfeld, den 20. Januar 1882. 8 Der Gerichtsschreiber der Kammer für Handelssachen. Führer.
tesel Oessentliche Zustellung.
Der Konditor Georg Amrhein in Lohr hat gegen Karolina Schmitt, Ehefrau des Schreiners Andreas Schmitt von Lohr, zuletzt in Würzburg wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, Klage erhoben auf Zahlung von 200 ℳ, welche Georg Amrhein von Karolina Schmitt unter Angabe folgender Gründe beansprucht:
Er sei in der Gant des Ehemannes der Beklagten mit 2600 ℳ 52 ₰ unbefriedigt geblieben, Beklagte lebe mit ihrem Ehemanne nach Mainzer Landrecht, hafte deshalb ihm für den dritten Theil des unbe⸗ friedigten Betrages zu 866 ℳ 84 ₰, hiervon ver⸗ lange er vorerst nur 200 ℳ B
Der Kläger beantragt, die Karolina Schmitt zur Zahlung von
200 ℳ Hauptsache sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites ist die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichtes Würzburg I. vom
Samstag, den 15. April I. Irs., Vermittags 9 Uhr, 1 in dessen Sitzungssaale für Civilsachen Nr. 15 be⸗ stimmt, wozu die Beklagte hiermit gemäß §. 187
der R. C. Pr. O. öffentlich geladen wird.
Würzburg, den 18. Januar 1882. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. I. Baumüller. “ [35900) SDeffentliche Zustellung. 8 Der Kgl. Advokat Rechtsanwalt Unsleber klagt bei der II. Civilkammer des hiesigen Kgl. Land⸗ erichts Namens der Sophie Magdalena Elisabetha Koelsscus in Leipzig, gegen deren Ehemann Mar Koloseus, z. Zt. in Amerika, ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, und stellt den Antrag: Kgl. Landgericht wolle die Ehe der Streit⸗ theile dem Bande nach trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil erklären und in die Kosten des Verfahrens verurtheilen.
Zugleich ladet derselbe den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung in die Sitzung des Prozeß⸗ gerichts vom 8
Samstag, den 6. Mai Il. Irs, Vormittags 9 Uhr, und fordert denselben auf, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt für sich zu bestellen.
Behufs öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiemit bekannt gemacht.
Würzburg, am 19. Januar 1882. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgericht JWWW 6“ Schierlinger.
[33645] Aufgebot.
Die Wittwe des Kaufmanns Heinrich Koch, Lina, geborne Müller, zu Schleusingen, hat das Aufgebot der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ zu Stettin, unter dem 24. Mai 1878 ausgestellten Police Nr. 267 748, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Kaufmann Heinrich Kach zu Schleusingen die Summe von 6000 ℳ, zahlbar nach dem Tode des ꝛc. Koch, versichert hat, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf
den 20. April 1882, Vormittags 11 Uhr,
or dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 15. September 1881. —
Königliches Amtsgericht. 2 [3572] Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A., für Civilsachen,
hat unterm 16. Januar 1882 folgendes
erlassen: Aufgebot
Ueber Leben und Aufenthalt des landesabwesenden Säcklergesellen August Schmidt, geboren am 25. Juni 1835, Sohnes des verlebten Feldwebels Friedrich August Schmidt und seiner gleichfalls ver⸗ lebten Ehefrau Therese Schmidt, später verehelichten Fenk, von München, ist seit dem Jahre 1857 keine Nachricht mehr vorhanden.
Ueber sein Vermögen Kuratel.
Auf Antrag seines obervormundschaftlich hiezu er⸗ mächtigten dermaligen Kurators, Wirths Georg Priem vonhier, ergeht daher die öffentliche Auf⸗ forderung:
1) an den Verschollenen, August Schmidt, spä⸗
estens im Aufgebots⸗Termin: 31. Oktober 1882, Morgens 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei hiesigem Gerichte im Geschäfts⸗ immer Nr. 19/I. sich anzumelden, widrigen⸗
alls er für todt erklärt wird; 1 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗
gebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen.
München, 18. Januar 1882.
Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
—
besteht dhr. eine gerichtl.
[3587 Hufgebot eines erblosen Nachlasses.
Auf den Antrag des zum Pfleger bestellten Gerichts⸗ dieners Busch von hier haben die unbekannten Erben des am 7. April 1880 zu Siebigerode verstorbenen Bergmanns Robert Böttcher spätestens
am 7. November 1882, Mittags 12 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte hier anzumelden, widri⸗ genfalls der preußische Staat als rechtmäßiger Erbe angenommen, demselben als solchem der Nachlaß zur freien Verfügung verabfolgt werden wird; nähere Erben, die sich nachher erst melden sollten, alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu for⸗ dern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden sein werden.
Mansfeld, 14. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht. Aufgebot.
Nachstehend verzeichnete, angeblich abhanden ge⸗ kommene Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse werden hierdurch aufgeboten: 1
a. auf den Antrag der hiesigen Armendirektion das auf den Namen des Carl Kulnick lautende Buch Nr. 14 186 über 43 ℳ 56 ₰, 1
„auf den Antrag des Fräulein Anna Keseler von hier das auf den Namen derselben lautende Buch Nr. 87 172 über 30 ℳ 42 ₰,
—. auf den Antrag der verehelichten Maurer Bertha Billepp, geb. Voigt, von hier, das auf den Namen derselben lautende Buch Nr. 174 608 über 240 ℳ und
auf den Antrag des Steppers Friedrich Kaul von hier das auf den Namen seiner Tochter Elise Kaul lautende Buch Nr. 25 454 über 156 ℳ 20 ₰.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1882, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58 hierselbst, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Ber⸗ lin, den 5. Januar 1882. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.
[3550] Feirssess 8
Johannes Kölle, Bierbräuerssohn von Neu⸗Ulm, geb. 15. Januar 1845, ist seit längerer Zeit landes⸗ abwesend und ist über dessen Leben seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden.
Derselbe soll für todt erklärt werden und ergeht demgemäß Aufforderung: b 3
1) an den Verschollenen, spätestens in dem auf
Dienstag, den 21. November 1882, Vormittags 9 Uhr,
dahier anberaumten Aufgebotstermine persönlich
oder schriftlich sich zu melden, widrigenfalls er
für todt erklärt würde;
an die Erbbetheiligten, ihre
Aufgebotstermine wahrzunehmen; 3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des
Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung
hierüber bei Gericht zu machen.
Nen⸗Ulm, am 13. Januar 1882.
— Kdoönigliches Amtsgericht.
feufer. Zur Beglaubigung: Die Gerichtsschreiberei: Endras, k. Sekretär.
Aufgebot. Der frühere Gerichtsvollzieher Peter Storch zu Burg hat in seiner Eigenschaft als sol⸗ cher eine Dienstkaution in Höhe von 600 ℳ mit den 4prozentigen konsolidirten Staatsanleihescheinen Litt. F. Nr. 27 203, 64 787 und 64 788 über je 200, ℳ nebst Talons bestellt. Zum Zwecke der Rückgabe dieser Dienstkaution ist das Aufgebot der⸗ selben von dem Herrn Präsidenten des Königlichen Ober⸗Landesgerichtes und dem Königlichen Herrn Ober⸗Staatsanwalt zu Naumburg a./S. beantragt. Demgemäß werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die gedachte Kaution zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, dieselben spätestens in dem auf den 21. April d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Kaution verlustig erklärt und lediglich an die Person des ꝛc. Storch verwiesen werden sollen. Burg, den 16. Januar 1882.
Interessen im
Königliches Amtsgericht.
1ee,‚2xr. Subhastationspatent und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen der Wittwe Emilie Marz, geb. Böttcher hier, wieder den Kleinhändler Peter Heinrich Benecke hier, ist das dem Letzteren gehörige Bürgerwesen an hiesiger Langenstraße Nr. 24, Hyp. Nr. 985, zwischen Beyer und Gries, Grundsteuermutterrolle für Harburg, Kartenblatt 13, Parz. 187/59, 2,24 Ar groß, (Wohnhaus nebst Hof⸗ raum, auf letzterem 1 Nebengebäude) öffentlich meist⸗ bietend zu verkaufen.
Verkaufstermin:
Freitag, 24. März d. Js., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, wozu Parteien nebst sonst Betheiligten und Kaufliebhaber geladen werden.
Zugleich ergeht an Alle, welche an dem Bürger⸗ wesen Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnsrechtliche, Pfand⸗, fideikommissarische und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses gegenüber dem neuen Erwerber spätestens im obigen Termine anzumelden. begründenden Urkunden sind gleichzeitig vorzu⸗ egen.
Harburg, den 14. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht. III. gez. Hölscher. Rehkuh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[3544] Aufgebot.
Der am 7. August 1836 zu Vlotho geborene Carl Friedrich August Leesemann ist im Jahre 1863 nach Amerika ausgewandert und hat seit dem 10. September 1868 von seinem Leben und Aufent⸗ haltsorte keine Nachricht gegeben. Derselbe, nebst seinen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben, wird daher auf Antrag seines Schwagers, des Postsekretärs Diedrich Hoberg zu Rinteln, hierdurch vorgeladen,
sich innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem
auf den 18. November ecr., Morgens 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine persön⸗
lich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls Carl Friedrich August Leesemann für todt erklärt, sein Vermögen aber seinen gesetzlichen Erben überwiesen werden soll. Vlotho, den 9. Januar 1882. u““ Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung.
Lorenz Müller, Bauerssohn von Oberrammingen, geboren am 1. März 1821, Veronika Müller, geehe⸗ lichte Schilling, geboren am 25. Februar 1829, und Franziska Müller, später verehelichte Vogel, geboren am 6. April 1835, Beide Bauerstöchter von Ober⸗ rammingen, sind, und zwar Lorenz und Veronika Müller am 6. April 1852, und Franziska Müller am 19. Juni 1854 nach Amerika ausgewandert.
Für die genannten Personen wird hieramts ein Erbgut von zusammen 213 ℳ 44 ₰, angelegt bei der Distriktssparkasse Türkheim mit Sparkassenbuch Nr. 1025, verwaltet. Nachdem seit dem Jahre 1868 jede bestimmte Kunde über das Leben und den Aufenthalt des Lorenz, der Veronika und Franziska Müller fehlt, wurde Seitens der Schwester derselben, der Bauers⸗ wittwe Creszenz Müller von Oberrammingen unter Zustimmung der Kuratelbehörde beantragt, dieselben im Wege des Aufgebots für todt zu erklären.
Es wird deshalb gemäß §. 823 ꝛc. der Reichs⸗ Civilprozeßordnung und Art. 103 ꝛc. des Ausfüh⸗ rungsgesetzes zur Reichs⸗Civilprozeßordnung hiezu Aufgebotstermin auf —
Samstag, den 18. November 1882, Vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer des unterfertigten Amtsrichters anberaumt, mit der Aufforderung:
1) an die Verschollenen oder deren Descendenten, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt und descendenzlos erklärt würden.
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen. “ Türkheim, den 18. Januar 1882. EKRhgnigliches Amtsgericht.
Christenn, K. A. R. Zur Beglaubigung: ö Die Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Türkheim: Wagenbeimer, Kgl. Sekretär. 8
18 Aufgebot.
Der Privatmann Paul Loth in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Falker daselbst, hat das Aufgebot der 4 % igen Obligationen der Hessischen Ludwigseisenbahngesellschaft in Mainz über 500 Fl. s. W. Ser. II. Nr. 10139, 10468, 12334, 12554, 12728, 18806, 18080, 18368, 18684, sowie der 4 % igen Obligationen über 100 Fl. s. W. Ser. I. Nr. 9142, 9277, 16317 und 16771 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
den 1. Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Ürkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Mainz, den 5. Januar 1882. 1
Grohherzogliches Amtsgericht.
„K“ gez. Dr. Hohfeld. 8 “ ür richtige Abschrift: “ Die Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts Mainz.
Hülfs⸗Gerichtsschreiber.
..“
[3633] Aufgebot.
Die Frau Auguste Schauer, geborene Brandt, aus Ziegenort hat das Aufgebot ihres Bruders, des am 3. August 1856 in Königsfelde geborenen Matrosen Friedrich Gustav Albert Brandt, welcher am 25. November 1876 auf dem Schiff „Urania“ von Hull mit Kohlenladung nach Stettin in See gegangen, daselbst aber nicht eingetroffen ist, zum Zwecke der
Todcserklärung in Antrag gebracht. Deinzufolge
G
wird der Matrose Friedrich Gustav Albert Brand t
aufgefordert, sich spätestens in dem auf 2 den 12. April 1882, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeicha neten Gericht schriftlich oder persönlich zu melden 2
widrigenfalls der Matrose Brandt wird für tod⸗ erklärt werden. 8 1 Neuwarp, den 10. Januar 1882. Koönigliches Amtsgericht
In der Zwangsvollstreckungssache des Kothsassen
Heinrich Lohl zu Ampleben, Klägers, wider den Kothsassen Anton Buchheister zu Bornum, Be⸗ klagten, wegen Anfechtung resp. Kosten,
werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Capital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf
den 3. März 1882,
vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden.
Königslutter, den 18. Januar 1882.
Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
[3549] Proclama.
Auf den Antrag der Finder werden die Verlierer oder Eigenthümer folgender im Monat August 1881 in Schulitz resp. im Monat Dezember 1881 in der Weichsel bei Steindorf resp. Friedrich Wilhelms Mühle gefundener Sachen:
a. einer rothwollenen Pferdedecke, 1 b. von fünf Stück Rundhölzern zum Theil B. B. gezeichnet und 4 Stück Kanthölzern, Hvon neun Stück Rundhölzern gezeichnet P. O., vier Stück Kanthölzern und dreizehn theils eichenen, theils kiefernen Schwellen, einzelne gezeichnet VVI.
aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 21. März 1882, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, des Landgerichtsgebäudes ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber aus⸗ geschlossen werden wird.
Bromberg, den 17. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die auf den Namen Sper⸗ ling lautenden Guthabenbücher der Stettiner Spar⸗ kasse Nr. 150 584 über 138,37 ℳ nebst Zinsen und Nr. 184 005 über 89,87 ℳ nebst Zinsen für kraft⸗ los erklärt.
Stettin, den 17. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht. 8 [3577] 8
Auf Anstehen 1) der Eheleute Gustav Götzel, Kaufmann, und Esther, geb. Hoffmann, zuz Sieg⸗ burg, 2) des Rechtsanwalts Dr. Rath II. zu Bonn, als Pfleger der Vermögensmasse von Hugo Schild⸗ gen, letzterer früher Kaufmann zu Eitorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, .3) der Ehe⸗ frau Hugo Schildgen, Helena, geb. Eick, ohne Ge⸗ schäft zu Eitorf, fuͤr welche beim Kgl. Landgericht zu Bonn der unterzeichnete Rechtsanwalt Dr. Eick daselbst das Collokationsverfahren gegen die nachge⸗ nannten Eheleute Molsberger betreibt, zeige ich den Eheleuten Heinrich Molsberger, Ackerer, und Ca⸗ tharina, geb. Bergmann, früher zu Juckenbach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, an, daß der Richter Kommissar Hr. Landgerichtsrath Dr. Obernier zu Bonn am 14. Januar c. den pro⸗ visorischen Vertheilungsplan angefertigt und auf der Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts zu Bonn hinterlegt hat.
Gleichzeitig fordere ich die ꝛc. Eheleute Mols⸗ berger auf, binnen Monatsfrist von diesem Plane Einsicht zu nehmen, ihre allenfallsigen Einreden dagegen zum Protokoll des genannten Herrn Kom⸗ missars vorzubringen und durch Klage weiter zu verfolgen, unterm Nachtheile wie Rechtens. 1
Bonn, den 17. Januar 1882. 8 Der Rechtsanwalt: 8
Dr. Eick. Veröffentlicht: Januar 1882.
3 11“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[3644] Ausschluß⸗Urtheil. Auf den Antrag des Altsitzers Michael Skrodzki aus Sziersbowen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sensburg durch den Amtsgerichtsrath Dettmann, daß I. die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche des Grundstücks Sziersbowen Blatt 4 Abthei⸗ lung III. Nr. 6 auf Grund der Verhandlung vom 13. April gemäß Verfügung vom 13. April 1864 für die Brüder Gottlieb und Johann Kopka eingetragene Forderung von 30 Thaler bt G %, Insen
nebst 6 % Zin en
für kraftlos zu erklären,
II. die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzulegen. “
ensburg, den 19. gember 1881. 1“ Königliches Uimtogerich
[3632] Vermögensbeschlagnahme. 8
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichts Colmar vom 13. Januar 1882 ist gegen Bronner, Karl, geboren den 21. Juli 1860 zu Natzweiler, letzter Wohnort Markirch, wegen Verletzung der Wehrpflicht das Hauptver⸗ fahren eröffnet und die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche besindlichen Vermögens bis ur Höhe von 1200 ℳ verfügt worden, was in Bemäaäßheit des §. 326 der Strafprozeßordnung be⸗ kannt gegeben wird.
Colmar, den 19. Januar 1882.
r Kaiserliche Erste Staatsanwalt.
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