1882 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

„Dem Könige jeder Minister wechselten; könne eine Zeit

Vorgehen jener schönen Devise: Ruhm, dem Minister jeder Tadel!“ für den ruhmvollsten Staatsmann kommen, in der er des Vertrauens seines Volkes nicht mehr theilhaftig sei. In solchen Zeiten sei der König das stabile Element, der eherne Fels, der steis un⸗ verrückt bleibe, auf den namentlich in kritischen Zeiten Alles vertrauensvoll zu blicken pflege, der das erlösende Wort aussprechen könne: „Ich will Frieden mit mei⸗ nem Volke!“ Zu dem zweiten Theil des Erlasses über⸗ gehend, fragte Redner, wie die darin ausgesprochenen Grund⸗ sätze denn mit den vom Reichskanzler bei Gelegenheit des An⸗ trages Mendel betonten Prinzipien in Einklang ständen? Jede Art amtlicher Thätigkeit, angewandt zur Herbeiführung eines bestimmten Wahlergebnisses, stehe im Widerspruch mit der ver⸗ fassungsmäßig garantirten Freiheit der Wahl. Auch dürften keiner⸗ lei Anforderungen an die Beamten gestellt werden, die das staats⸗ bürgerliche Recht der aktiven und passiven Wahlfreiheit zu be⸗ einträchtigen geeignet seien. Er gebe zu, daß gewisse Grenzen durch die Pflichten gezogen würden, die das Amt selber auferlege. Von dieser Einschränkung sei aber in dem Erlaß nicht die Rede. Derselbe werde vielmehr überall als eine energische Aufforderung an alle strebsamen Beamten aufgefaßt, die Politik der Regierung durch Wahlagitationen zu unterstützen. Redner erinnerte an den ministeriellen Erlaß vom Jahre 1863, der sich ähnliche Zwecke gesetzt habe, und betonte nochmals, daß der Erlaß dem Königthum nicht förderlich sein werde. .

Demnächst ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort. (Schluß des Blattes.)

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 19. Dezember 1881 dem Kreise Merzig im Regierungsbezirk Trier für die zum provinzial⸗ straßenmäßigen Ausbau des Weges von Merzig über Hil⸗ bringen bis zur lothringischen Grenze in der Richtung auf Waldwies erforderlichen Grundstücke. Zugleich ist dem Be⸗ schlusse der Kreisstände des Kreises Merzig vom 22. April v. J. wegen Uebernahme eines Drittels der anschlagsmäßigen Baukosten dieser Straße gemäß §. 6b. der Verordnung vom 9. April 1846 die Allerhöchste Genehmigung ertheilt und fer⸗ ner genehmigt worden, daß dieses Drittel durch Begebung eines entsprechenden Theiles der dem Kreise durch das Privilegium vom 10. Dezember 1877 bewilligten, noch nicht völlig zur Verausgabung gelangten Anleihe von 240 000 zum Bau einer Brücke über die Saar zwischen Merzig und Hilbringen gedeckt werde; 2) unter dem 21. Dezember 1881 der Stadtgemeinde Breckerfeld im Kreise Hagen, Regie⸗ rungsbezirk Arnsberg, welche den Bau einer Chaussee von Breckerfeld durch die sogenannte Illekatte und das Nord⸗Ep⸗ scheider Thal bis Priorei an der Volmethal⸗Eisenbahn be⸗ schlossen hat, für die Grundstücke, welche zu dieser Chaussee nothwendig sind; 3) unter dem 28. Dezember 1881 dem Wege⸗ verbande des Amtes Emden im Landdrosteibezirke Aurich be⸗ hufs Erwerbung der zum Ausbau der Landstraße von Groot⸗ husen nach Greetsiel erforderlichen Grundstücke; 4) unter dem 2. Januar 1882 dem Kreise Pleß, Regierungsbezirks Oppeln, welcher beschlossen hat, an Stelle des auf dem Kreistage vom 16. Oktober 1879 beschlossenen Baues einer Chaussee von der Zabrzer Kreisgrenze bei Paniow bis zur Kreischaussee Nicolai⸗Woschezytz bei Mokrau, eine Chaussee von Mokrau im Anschluß an die bestehende Kreis⸗ chaussee Nicolai⸗Woschczytz (Mokrau⸗Nicolia) über Kieferberg bis zur Zabrzer Kreisgrenze zur Ausführung zu bringen, unter Aufhebung der demselben bezüglich des Baues der erstgenannten Chaussee durch den Erlaß vom 29. Dezember 1879 verliehenen Rechte, für die Grundstücke, welche zu dieser Chaussee und den chausseemäßig ausgebauten Wegen von Pleß über Lonkau, Polnisch⸗ und Deutsch⸗Weichsel bis zur Landesgrenze bei Schwarzwasser, sowie von der Kreisgrenze bei Ober⸗Borin über Timmendorf, Kreuzdorf und Warschwitz zum Anschluß an die Provinzial⸗Chaussee Sohrau⸗Golassowitz gebraucht werden.

Der Stadtgemeinde Breckerfeld und dem Kreise Pleß

ist für die unter II. und IV. bezeichneten Chausseestrecken gegen Uebernahme der künstigen chausseemäßigen Unterhaltung jener Straßen gleichzeitig auch das Recht zur Erhebu ng des Chausseegeldes auf denselben nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarißs vom 29. Februar 18140 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗ freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen Allerhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehän ten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die Abgaben für Benutzung des städtischen Bohlwerks in gert a. O., im Kreise Randow, des Regicrungsbezirks Stettin, sind durch einen unter dem 12. Dezember 1881 Aller⸗ höchst vollzogenen Tarif geregelt worden.

Die Bestimmung des §. 330 des Strafgesetzbuchs, wonach Derjenige, welcher bei der Leitung oder Ausfuͤhrung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieraus für Andere Gefahr entsteht, mit Geldstrafe oder Gefängniß bestraft wird, findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 22. November v. J., keine Anwendung, wenn die Ge⸗ fahr noch nicht durch das Bauwerk, so weit es sertig gestellt ist, droht, sondern erst eintreten würde, wenn die inzwischen poli⸗ zeilich inhibirte Bauausführung fortgesetzt würde.

Nach §. 4 des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Mabßregeln gegen die Rinderpest betreffend, tritt der Ver⸗ lust des Anspruchs des Viehbesitzers, dessen Vieh in Gemäß⸗ heit dieses Gesetzes getödtet worden, auf Vergütung, als Folge der Unterlassung schleunigster Anzeige, nur ein, wenn derselbe zuverlässige Kunde davon erlangt hat, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. Januar d. J. aus esprochen, daß in einem Seuchenorte die Unterlassung einer Anzeige über einen ö3ö8 des Viehes, der nicht den Verdacht erregen muß, daß das Vieh pestkrank 1.en thatsächlich das Vieh an der Pest erkrankt war), die Erstattungspflicht für das ge⸗ anlete pestkranke Vieh im Sinne des Reichsgesetzes nicht aus⸗

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Der Statrhalter in Elsaß⸗Lothringen, General⸗Feld⸗ marschall Freiherr von Manteuffel, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender

General des XV. Armee⸗Corps, hat sich nach Straßburg i. Els. zurückbegeben. Ferner sind von hier wieder abgereist: die kommandiren⸗ den Generale des I., IV., IX. und VII. Armee⸗Corps, Gene⸗ rale der Infanterie Freiherr von Barnekow, von Blumenthal und von Tresckow, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und der General der Kavallerie Wilhelm Graf zu Stolberg⸗Wernigerode.

Bayern. München, 23. Januar. (W. T. B.) Die Kammer der Reichsräthe setzte heute nach lebhafter Debatte die von der Abgeordnetenkammer gestrichenen Dis⸗ positionsfonds für die Ministerien der Finanzen, des Aeußern und des Innern in das Budget wieder ein. bestimmungen. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtage mit einigen Abänderungen in erster Lesung angenommen.

Sachsen. Dresden, 23. Januar. (W. T B.) In der heutigen Sitzing der Zweiten Kammer beantwortete der Finanz⸗Minister die Interpellation des Abg. Heine: ob die Regierung sich im Bundesrathe dafür verwenden werde, daß Seitens der Reichsregierung bei der bevorstehenden Fort⸗ setzung der internationalen Münzkonferenz die Reha⸗ bilitirung des Silbers und die Einführung der Doppelwährung durch internationale Verträge für Deutschland herbeigeführt werde, verneinend. Der Minister fügte hinzu, daß die säch⸗ sische Regierung auch heute noch bei der Erklärung stehen bleibe, welche der Staatssekretär des Reichsschatzamts Namens der verbündeten Regierungen am 10. März v. J. im Reichs⸗ tage abgegeben habe.

Oldenburg. Oldenburg, 20. Januar. (Wes. Ztg.) In der heute nach der im vorigen Monat eingetretenen Ver⸗ tagsng abgehaltenen ersten Sitzung des Landtags stand der Gesetzentwurf, betreffend den Forstdiebstahl und die Forst⸗ und Feldpolizei, auf der Tagesordnung. Derselbe schließt sich im Wesentlichen an die in Preußen geltenden Gesetze an und enthält durchweg nur Abweichungen, welche sich in Folge anderer Verhältnisse als nothwendig oder beson⸗ ders zweckmäßig herausstellten; der Entwurf hat dabei das preu⸗ ßische Forstdiebstahlsgesetz und das Forst⸗ und Feldpslizeigesetz aus Gründen besserer praktischer Handhabung zu einem Gesetz verschmolzen; er enthält in Titel I. die allgemeinen Bestim⸗ mungen, in Titel II. die materiellen Bestimmungen über den Forstdiebstahl, in Titel III. diejenigen über Feld⸗ und Forst⸗ polizei, sowie über den Schadenersatz und die Pfändung, in Titel IV. die das Strafverfahren regelnden Vorschriften und endlich in Titel V. die gemeinsamen Uebergangs⸗ und Schluß⸗

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 21. Januar. (Lpz. Ztg.) Eine Fürstliche Verordnung be⸗ stimmt, daß von allen in die Schule eintretenden Kindern eine Bescheinigung ihrer Taufe zu fordern ist und daß auch die nicht ge⸗ tauften Kinder an dem Religionsunterrichte der Schuler theilzunehmen haben, falls nicht nachgewiesen wird, daß für die sittlich⸗religiöse Unterweisung derselben in anderer Weise ausrelchend gesorgt wird.

SHesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Januar. (W. T. B) Nach amtlicher Mittheilung fanden am 20. d. in Dubrava Zusammenrott ngen statt. Der Gensd'armerieposten in Glavaticevo wurde von angeblich 150 Insurgenten zurück⸗ gedrängt und traf in Konjica ein; die Insurgenten gingen gegen Konjica vor. Bei Vratlo stehen etwa 1000 Insurgenten, in Zagorje zwischen Ulok und Kalinovic etwa 500 mit Snider⸗ gewehren und 100 mit Harken bewaffnete Insurgenten unter Führung des Serdars Tungus. Die Banden suchen durch Terrorismus weiterer Gebiete zu insurgiren. Die in Folge des Angriffs auf die Gensd'armerie in Kalinovic von Foca abgesandten drei Compagnien fanden am 19. d. Vratlo⸗ Karaula von 200 Insurgenten besetzt, welche bei dem Vor⸗ rücken der Truppen zurückgingen. Ein Jäger⸗Bataillon stieß am 18. d. M. bei einer Rekognoszirung gegen Ulok auf eine ausgedehnte Wachenlinie der Insurgenten, welche zurückgeworfen wurde. Die große Prozessiomn der Wasserweihe der griechisch⸗orthodoxen Kirchengemeinde in Serajewo hat unter zahlreicher Betheiligung der Land⸗ bevölkerung ohne jede Störung stattgefunden.

(W. T. B.) Gegenüber einem Telegramm der „Prager Politik“ versichert das „Fremdenblatt“ auf Grund zuverlässigster Informationen, daß über die Annexion der okkupirten Pro⸗ vinzen oder über eine anderweitige Aenderung der staats⸗ rechtlichen Stellung derselben keinerlei Verhandlungen oder Pourparlers, weder unter den österreichisch⸗ungarischen Staats⸗ männern, noch mit fremden Diplomaten gepflogen würden. Gegenüber dem „Pester Lloyd“, welcher sich wegen jener erfundenen Meldung gegen den Fürsten Bismarck sehr ereiferte, bemerkt das „Fremdenblatt“: was die auswärtige Politik des deutschen Reichskanzlers, insbesondere seine Haltung in den schwebenden inter⸗ nationalen Fragen betrifft, so haben wir in Oesterreich⸗ Ungarn wahrlich nicht den geringsten Anlaß, uns dieserhalb irgendwie zu beunruhigen oder zu beschweren. Wir haben im Gegentheil die allerbegründetste Ursache in der Stellungnahme Bismarcks zu allen Fragen, in denen unsere Monarchie engagirt erscheint, ein Unterpfand mehr für eine unseren Interessen entsprechende Lösung zu erblicken.

24. Januar. (W. T. B.) Wie amtlich mitgetheilt wird, sind weder von dem Generalkommando in Serajewo noch von dem Statthalter von Dalmatien, Jovanovic, seit E Gefechte gemeldet worden. Der Erzbischof Dr. Stadler st am 14. d. M. in Serajewo eingetroffen.

Pest, 23. Januar. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute der Minister⸗Präsident Tisza, die Inter⸗ pellation des Abgeordneten Helsy bezüglich Krivoscies beantwortend: daß sowohl in Süd ⸗Dalmatien, als auch in der E Unruhen entstanden seien, welche ein kräftiges

uftreten der Regierungen erheischten. „Die Ursache ist wie im Jahre 1869 der Rekrutirungsversuch. Was die Herzegowina angeht, so ist es begreiflich, daß in Ländern, deren Bevölkerung viele Jahrzehnte an Unruhen gewöhnt war, die zu Unruhen —5 Elemente in wenigen Jahren nicht verschwinden; ebenso egreiflich ist es, daß die im Interesse der Ordnung und Admi⸗ nistration im Sinne des übernommenen Mandates erforder⸗ lichen Verfügungen bei den Völkern, welche unter ganz anderen Verwaltungsverhäaltnissen lebten, manchmal selbst Antipathie hervorrufen. Bedenkt man noch, daß, obgleich ferner oder naͤher stehende Regierungen in solchen Fällen die ihnen gegen⸗ seitig obliegenden internationalen Pflichten korrekt erfüllen, es gerade in dem Volke, welches die Majorität in den okkupirten

Ländern bildet, Elemente giebt, die sich durch das inter⸗

nationale Recht nicht gebunden erachten, sondern ihre Aufgabe betrachten, die glimmenden Funken zur Flamme anzufachen, so wird man es natürlich finden, daß solche Unruhen in einem Theile jener Länder entstehen können. Die Regierung hält es für ihre Pflicht, Unruhen und deren Ausbreitung nicht nur zu verhindern, sondern dieselben mit größter Energie zu unterdrücken und die entsprechenden Ver⸗ fügungen so durchzuführen, daß sich die dortige Bevölkerung überzeuge, das System fortwährender Unruhen, an welches sie gewohnt sei, könne nicht fortbestehen. Die Regierung, ent⸗ schieden auf dem Boden der Verträge stehend, erachtete es nicht und erachtet es auch heute nicht für ihren Beruf, sich mit Zukunftsplänen zu beschäftigen, in einem Momente, wo vor Allem Ruhe und Ordnung hergestellt und die schwebende Verordnung durchgeführt werden muß. Zu diesem Behufe und zur Beschaffung der Mittel hierzu werden die Delegationen in den nächsten Tagen einberufen.“ Was die Frage betreffe, ob die Türkei Angesichts der Be⸗ wegung Schritte gethan habe, so könne er auf das Bestimm⸗ teste versichern, daß ein solcher Schritt nicht geschehen sei und nicht geschehen konnte, da die durchzuführenden Maßregeln geradezu Konsequenzen des im Berliner Vertrage übernom⸗ menen Mandates seien, welches Oesterreich das Recht gebe und die Pflicht auferlege, in den okkupirten Ländern Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten und sie, wenn sie irgendwie ge⸗ stört sei, mit voller Energie wieder herzustellen. (Lebhafter Beifall.) Das Haus nahm die Antwort zur Kenntniß.

Zara, 24. Januar. Die dalmatinischen Land⸗ wehr⸗Bataillone Nr. 79 und 80 werden mobilisirt.

Ragusa, 23. Januar. (W. T. B.) Der Fürst von Montenegro empfing eine Deputation aus der Herze⸗ gowina, welche um Unterstützung bat, wies deren Ansuchen ab und forderte die Deputation unter Androhung sonstiger Internirung zur Heimkehr auf.

Schweiz. Bern, 22. Januar. Der „Bund“ schreibt: Wie wir von zuverlässiger Seite erfahren, rücken die Unter⸗ handlungen in Paris, betreffend den schweizerisch⸗fran⸗ zösischen Handelsvertrag, ihrem Abschlusse entgegen. Immerhin sind noch vwesentliche Differenzen zu erledigen. Wenn nicht neue, unerwartete Schwierigkeiten eintreten, so dürfte die Unterzeichnung des Vertrages etwa Mitte nächster Woche erfolgen.

Großbritannien und Irland. London, 21. Januar. (Allg. Corr.) In Irland sind während der letzten Tage verhältnißmäßig wenig Ausschreitungen vorgekommen. Der gegenwärtige Monat dürfte wohl eine Abnahme in der Zahl der Agrarverbrechen zeigen, was theils eine Folge der von der Regierung ergriffenen scharfen Maßregeln, theils aber auch von dem Umstande herrühren mag, daß das Volk endlich der ewigen Unruhen müde wird und die Geschworenen anfangen, Verbrecher schuldig zu finden. Das geschah früher fast nie. Nach allem zu urtheilen, scheint daher eine kleine Besserung in den irischen Zuständen eingetreten zu sein, die hoffentlich von Dauer sein wird. Die Nachricht, daß eine Verstärkung von 50 jungen Amerikanerinnen für die Frauenliga Fantreffen würde, hat sich als unbegründet erwiesen, dagegen ist diese durch die Ver⸗ haftung einiger ihrer Mitglieder noch mehr geschwächt worden. Die seit einiger Zeit vielfach erörterte Frage, ob die inhaftirten irischen Abgeordneten bei Eröffnung des Parlaments frei⸗ gelassen werden würden, um ihren parlamentarischen Pflichten nachkommen zu können, hat ihre Lösung gefunden. Parnell und O'Kelly, die bereits 3 Monate im Kilmainhamgefängnisse zugebracht haben, erhielten gestern die amtliche Mittheilung, Füngee Haft um weitere drei Monate verlängert werden würde.

Frankreich. Paris, 23. Januar. (W. T. B.) Der oberste Kriegsrath wird demnächst die Frage wegen der successiven Zurückziehung der Truppen aus Tunis und Algier sowie die Bildung eines Stammes von stän⸗ dig für die afrikanische Armee bestimmten Truppen in Be⸗ rathung ziehen. Die Kommission für die Handels⸗ verträge hatte eine Besprechung mit dem Handels⸗ Minister Rouvier, und man kam überein, daß, wenn eine Verlängerung des englisch⸗französischen oder eines anderen Handelsvertrages nothwendig werden sollte, dieselbe erst nach Beilegung der Krisis eintreten solle. Die Verlängerung würde sich nur auf diejenigen Nationen beziehen, welche den Ver⸗ trag vor dem kommenden 1. Februar unterzeichnet haben würden.

In der Deputirtenkammer legte heute der Finanz⸗ Minister das Budget sür das Jahr 1883 vor. Die Sitzung wurde dann suspendirt, um die Vorlegung des Be⸗ richts der 33er Kommission abzuwarten. Nach Wieder⸗ aufnahme der Sitzung wurde der Bericht verlesen und die Berathung desselben auf Donnerstag festgesetzt. In dem Be⸗ richte wird die Aufnahme des Listenskrutiniums in die Ver⸗ fassung formell abgelehnt; der Bericht stellt ferner die Voll⸗ machten des Kongresses als unbeschränkte hin, glaubt aber, daß man trotzdem die Reformpunkte bezeichnen müsse, um dem Senat einige Garantien zu bieten.

(Fr. Corr.) Der „Temps“ enthält gaben über das neue von dem Campenon entworsene Rekrutirungsgesetz. Darnach wären die Grundzüge dieser Vorlage folgende: Der Militärdienst ist für Jedermann obligatorisch. Die Dauer der Dienstzeit beträgt drei volle Jahre; aber da die Rekru⸗ tirung ein Effektiv von 70 000 Mann mehr liefert, als dem Budget gemäß unterhalten werden könnte, so ergiebt sich die Nothwendigkeit, aus den drei unter die Fahnen be⸗ rufenen Kontingenten eine gleiche Anzahl auszuscheiden. Dem⸗ gemäß werden 10 000 Mann in ihrer Eigenschaft als uner⸗ läßliche Stützen ihrer Familien von jedem Dienste entbunden, 10 000 Mann, die für ihre Familien nicht ganz unentbehr⸗ lich, aber doch sehr wichtig sind (Familienstützen zweiten Gra⸗ des), nach einjährigem Dienst und 20 000 Mann nach zwei⸗ jährigem Dienste entlassen. Auf diese Weise wird das erste Kontingent um 10 000, das zweite um 20 000 und das dritte um 40 000 Mann herabgesetzt, was für die drei Dienstjahre zusammen die erforderte Reduktion von 70 000 Mann ergiebt. Um die Rekrutirung der jungen Leute, die sich einem höheren Beruse widmen, zu erleichtern, soll gestattet sein, die Einberu⸗ fung derselben durch drei Jahre aufzuschieben, während sie andererseits, wenn sie dies vorziehen, schon im Alter von 17 statt von 18 Jahren in die Armee eintreten können.

Numänien. Bukarest, 23. Januar. (W. T. B.) Der Senat und die Kammer haben heute ihre Arbeiten wieder aufgenommen; der Minister des Innern zeigte der Kammer an, daß er seine Entlassung eingereicht habe.

t nähere An⸗ Kriegs⸗Minister General

stets als

folgt sei, kann man in alle Ewigkeit streiten, wenn man

ganzen System losge

Montenegro. Cettinje, 14. Januar. (Wien. Ztg.) Die fürstliche Regierung verfolgt die Ereignisse an der Grenze Montenegrosgegen Oesterreich⸗Ungarn mit größter Aufmerksamkeit. Wohl niemals fanden so häufige Ministerberathungen statt als seit dem Ausbruche der Unruhen in der Krivoscie und in der südlichen Herzegowina. Es handelt sich darum, den Unruhen an den Grenzen jede Nahrung vom Fürstenthume aus zu entziehen und even⸗ tuellen Sukkurs aus Montenegro nach Möglichkeit hintan⸗ zuhalten. Die Regierung ist sich des Ernstes der Lage be⸗ wußt und sucht durch die von ihr ergriffenen Maßregeln dieser Lage zu entsprechen. Der an der dalmatinischen und herzegowinischen Grenze aufgestellte Kordon wird thunlichst verstarkt, und die Grenzkommandanten haben die stiiktesten Weisungen erhalten, Flüchtlinge aus dem Schauplatze der Unruhen beim Eintritte ins Montenegrinische zu interniren. Daß die „avitische“ Rauflust sich nicht auch dieses Mal Bahn zu brechen suchen wird, läßt sich, wenn man Land und Leute kennt, gewiß nicht unbedingt verneinen. Das Eine muß aber immer wieder konstatirt werden, daß der Fürst von Montenegro und die leitenden Kreise von dem Willen beseelt sind, die un⸗ ruhigen Elemente ihres Volkes so kräftig als nur möglich im Zaume zu halten und ihren Unterthanen gegenüber den Ge⸗ boten des internationalen Rechtes Geltung zu verschaffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 19. Ja⸗ nuar. Die von dem Könige bei der heutigen Eröffnung des Reichstages verlesene Thronrede lautet:

Gute Herren und schwedische Männer! Ich heiße Sie heute wieder willkommen zu den wichtigen Berathschlagungen über die Angelegenheiten des Vaterlandes, wie die Verfassung es vorschreibt.

Gott hat auch während des verflossenen Jahres seine beschirmende Hand über Volk und Land gehaltev. Die Sicherheit, die eine uralte und gesetzliche Freiheit so mächtig befestigte, hat, ungestört von der Unruhe der Zeit, fruchtbringende Entwickelungsarbeiten in vielen Richtungen begünstigt. Fest wie ehemals sind die Bande gegenseitiger Anhänglichkeit, die seit Alters her Schwedens Volk mit König und Königshaus vereinen. Niemals wurde die Wahrheit davon deutlicher an den Tag gelegt, als da das Volk die junge Fürstin begrüßte, deren Verlobung mit Meinem ältesten Sohne Ich während der letzten Reichstagssession mittheilte, und welche seitdem Schwedens und Nor⸗ wegens Kronprinzessin geworden ist.

Abstammend von schwedischen Königsgeschlechtern, gehört sier nunmehr durch die Fügung der Vorsehung deren Lande an, um hier an der Seite eines geliebten Gatten sich heiligen und bedeutungs⸗ vollen Pflichten zu widmen. Möge sie durch deren Erfüllung stets die Liebe des Volkes sich erhalten, das, von ihrer ersten Ankunft an, ihr seine warme Huldigung darbrachte.

Auf den Reisen außerhalb des Reiches, welche Ich im letztver⸗ gangenen Jahre unternahm, habe Ich sowohl von den Regenten wie von den Bevölkerungen vielfältige Proben freundschaftlicher Ge⸗ sinnungen und Gefühle für Mich sowohl wie für die vereinigten Reiche erhalten, und sind unsere Verhältnisse zu sämmtlichen fremden Mächten die befriedigendsten.

Die Verhandlungen zwischen den vereinigten Reichen und Frankreich wegen Ordnung der Handels⸗ und Schiffahrtsverhältnisse haben zu Ueber⸗ einkünften geführt, welche Ich Ihnen und dem Storthinge Norwegens gleichzeitig zur Prüfung vorlege. Die Fürsorge für die wichtigen Erwerbszweige, deren Wohlfahrt davon berührt wird, wird jedenfalls nach sorgfältiger Erwägung der hierher gehörigen Materien in erster Linie Ihre Beschlüsse lenken.

Mein lebhafter Wunsch, zur gleichzeitigen Ordnung des Steuer⸗ und des Vertheidigungswesens jetzt Vorschläge zu machen, hat nicht verwirklicht werden können, weil die vorbereitenden Erörterungen, mit denen Ich besondere Comités betraut habe, noch nicht beendet sind. Ich hoffe indessen, daß der Meinungsaustausch, den die Be⸗ handlung dieser für das Land so wichtigen Fragen bereits hervor⸗ gerufen hat, wesentlich zu einem wünschenswerthen Fortschritt und zu ihrer schließlichen zweckmäßigen Lösung beitragen wird.

In hauptsächlicher Uebereinstimmung mit den ausgesprochenen Ansichten des Reichstages beabsichtige Ich Ihnen vorzuschlagen, daß die Leitung des Baues der Staatseisenbahnen auf die Wege⸗ und Wasserbau⸗Direktion übertragen werde, wie auch ein Vorschlag zur Bildung einer Domänen⸗Direktion, zur Pflege und Verwaltung so⸗ wohl der Land⸗ wie der Forstgüter des Staates Ihnen vorgelegt werden wird.

Für die Lehrer an den Elementarschulen des Reiches erachte Ich von Ihnen Gehaltsverbesserungen fordern zu müssen, unter solchen Bedingungen, daß dieselben einer künftigen Reorganisation dieser Schulen keine Hindernisse in den Weg legen.

Ueberzeugt, daß ein geordnetes Finanzwesen, mit Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Staates eine noth⸗ wendige Bedingung für eine ruhige und fruchtbringende Entwickelung des Staatslebens ist, habe Ich von den vorhandenen Mitteln nur das verlangt, was zur Befriedigung solcher Bedürfnisse erforderlich ist, die nicht fernerweit aufgeschoben werden dürfen. Ohne in Frage zu stellen, ob zu der allgemeinen Bewilligung für nächstes Jahr eine be⸗ sondere Erhöhung hinzukommen soll, habe Ich Ihnen gleichwohl vor⸗ schlagen können, von den bereits vorhandenen Ueberschüssen zwei und eine halbe Million Kronen zur Verstärkung des Grundfonds des Staates anzuweisen.

Gottes Segen über diese Reichstagssession erflehend, die Ich hiermit für eröffnet erkläre, verbleibe Ich Ihnen, gute Herren und schwedische Männer, mit aller Königlichen Gnade und Huld stets wohlgewogen! 1

Zeitungsstimmen.

Die „Hannov. Post“ berichtet unter dem 20. d. M.:

Gelegentlich einer vorgestern Abend im „Glöckner“ abgehaltenen Festfeier zur Erinnerung an die am 18 Januar 1871 zu Versailles erfolgte Kaiserproklamation wurden folgende Telegramme abgesandt:

„An Se. Majestät Kaiser Wilhelm, Berlin. Die zur Feier der Gründung des Deutschen Reiches versammelten Mitglieder des Vereins „Babelsberg“ senden Ew. Majestät erfurchtsvollen Gruß unter Versicherung unwandelbarer Treue und Ergebenheit und wünschen auch fürderhin des Himmels besten Segen auf Ew. Majestät Haupt herab, so daß Ew. Majestät noch recht lange die Zügel der Regicaung zum Heile Alldeutschlands führen mögen.“

Das Telegramm, an den Fürsten Bismarck gerichtet, hat folgen⸗ den Wortlaut: 8

„Dem Gründer deutscher Einheit und Stärke, dem Förderer des allseitig bedürftigen Weltfriedens, dem Fürsorger für Volkswohlfahrt ind gedeihliche Entwickelung von Handel und Industrie senden patrio⸗ schen Gruß die zur Feier des 12. Gründungstages des Deutschen

Kaiserreichs versammelten Mitglieder des Vereins „Babelsberg“.

Die „Deutsche Landwirthschaftliche Presse“ ußert sich in ihrer Rundschau über die Zolldebatte im Reichs⸗ ag, wie folgt:

Ueber die zweitägige Zolldebatte, welche den Rest der Woche

ausfüllte, können wir um 8 kürzer hinweggehen, als neue Argu⸗

ente absolut nicht vorgebracht wurden. Einen wenigstens par⸗ ellen v- von Handel und Wandel konnte Niemand leugnen, arüber aber, ob derselbe wegen oder trotz der neuen Zollpolitik * einma nicht überzeugen lassen will. Eigenthümlich ist es, daß bei llen diesen Dehatten die Frage der Lebensmittelzölle eine so große olle spielt und ganz vereinzelt betrachtet wird, als ob sie aus dem 1”” werden könnte. Das geht doch am wenigsten

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in unserem Lande, wo die Industrie so wenig gleichmäßig entwickelt ist und die Landwirthschaft der östlichen Provinzen ohne Schutzzoll von all den indirekten Vortheilen, welche die Landwirthschaft in den Industriegegenden aus dem Blühen der Industrie gewinnt, nichts er⸗ fahren würde. Für die östlichen Provinzen wäre es daher eine schreiende Ungerechtigkeit, die Industrie durch Schutzzölle zu protegiren und die Landwirthschaft schutzlos zu lassen.

In einem Artikel über die Abstimmung in der Ham⸗ burger Zollanschlußfrage sagt die „Nordd. Allg. Ztg.“ zum Schluß:

Die Bedeutung dieser Abstimmung erscheint in ihrem wahren Lichte, wenn man bedenkt, daß durch Ausführung des Hamburger Zollanschlusses die Forderung des §. 33 der Reichsverfassung, welche die Einigkeit des deutschen Wirthschafts⸗ und Handelsgebietes ver⸗ langt, ihrer Verwirklichung näher geführt worden ist. Daß diese Bedeutung in Hamburg selbst richtig erkannt worden ist, beweist ein an den Fürsten Bismarck nach der Annahme der Zollanschlußvorlage im Reichstage aus Hamburg abgeschicktes Telegramm, in welchem im Namen zahlreicher industrieller Kaufleute und Kleinhändler für die Niederreißung der Mauern, welche bisher Hamburg von dem übrigen Deutschland abschlossen, dem Reichskanzler der wärmste Dank aus⸗ gesprochen wird.

Der „Aktionär“ schreibt:

Nach dem Jahresbericht der Börsenkommission in Essen über die montanindustrielle Lage bezw. die Lage des Kohlen⸗ und Eisenmarktes war im abgelaufenen Jahre die Industrie und namentlich die Eisen⸗ industrie wohl beschäftigt. Schon zu Ende des ersten Quartals wuchs die Nachfrage nach Produkten der Eisen⸗ und Stahlfabrikation, nament⸗ lich für Eisenbahnbedarf, da in Aussicht auf die Verstaatlichung ver⸗ schiedener Eisenbahngesellschaften die Aufträge bis dahin zurückge⸗ halten worden waren. Seidem wurde bei dem größeren Ver⸗ trauen, welches durch die von dem Reichskanzler inaugurirte Wirth⸗ schaftspolitik bei den Eisenkonsumenten und Produzenten zurück⸗ gekehrt war und durch namhafte Bestellungen aus Amerika verstärkt wurde, die Beschäftigung der Eisenwerke im Laufe des Jahres eine stets wachsende. Die in den Jahren des Niederganges still gelegten Werke wurden in der zweiten Hälfte zum Theil wieder in Betrieb genommen, alle Werke waren im Herbste vollauf be⸗ schäftigt und die Preise hatten sich nicht unwesentlich gebessert. Die Eisen⸗ und Kohlenindustrie des niederrheinisch⸗westfälischen Distrikts hat nie vorher eine solch große Ausdehnung genommen, als heute, und nach Ueberwindung bedeutender Schwierigkeiten kann nicht verkannt werden, daß sie den Kern eines großartigen Aufschwungs für die Zukunft in sich birgt, und daß allem Anschein nach der Zustand der Rekonvalescenz, in welchem wir uns im verflossenen Jahre be⸗ fanden, nunmehr einer gesunden und zufriedenstellenden Entwickelung weichen wird.

In einem Artikel des „Dresdener Journals“ über die Dresdener Chocolade⸗Industrie heißt es:

Der ausländischen Konkurrenz gegenüber hat die in Folge des Gesetzes vom 15. Juli 1879 stattgehabte Erhöhung des Eingangszolles von Chocolade⸗ und Zuckerwaaren auf 60 pro 100 kg eine fühl⸗ bare Besserung bewirkt, was schon daraus hervorgeht, daß die auf dem deutschen Markt stark vertretene Firma Suchard in Neufchatel durch die Erhöhung des Eingangszolles bewogen wuddee, eine Filiale in Süddeutschland zu errichten. Die ausländische Konkurrenz sieht sich durch diesen Zollsatz erheblich gehindert. Allerdings glaubt unsere Chocolade⸗Industrie hiermit noch nicht das Ziel ihrer Wünsche erreicht zu haben; dieselbe möchte selbst erportiren und möchte in einem verstärkten Export ins Ausland einen Ersatz für die Schwan⸗ kungen des heimischen Marktes finden.

Aus Chemnitz meldet die „Wiesbadener Ztg.“ vom 22 d. M.:

Im geschäftlichen Leben unserer Stadt ist der Stand der Dinge nach Allem, was man hört und theilweise wohl auch selber beob⸗ achten kann, ein recht günstiger. Die Zahl der, namentlich in unsern Maschinenfabriken beschäftigten Arbeiter, ist eine faft mit jeder Woche wachsende, die Löhne zeigen allmählich steigende Tendenz. Auch sonst hört man nirgends eigentlich klagen. Man wird schwerlich leugnen können und wollen, daß auch hier der Tarif bezw. die wirthschaftliche Reform günstig gewirkt habe.

Die Nr. 3 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend Rinder⸗ pest. Konsulatwesen: Ernennungen; Erequatur⸗Ertheilung. Heimathwesen: Zusatzprotokoll vom 21. Dezember 1881 zu dem deutsch⸗schweizerischen Niederlassungsvertrage, nebst Verzeichniß der für die Anerkennung der Staatsangehörigkeit in der Schweiz zuständigen Behörden. Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen; Bestellung eines Reichsbevollmächtigten. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Nr. 5 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 14 Januar 1882: Be⸗ rechnung der Fahrtgebühren für die Postbegleiter von Bahnhofs⸗ fahrten. Vom 11. Januar 1882: Abweichende Behandlung der Begleitadressen zu den auf der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn zu be⸗ fördernden Packeten.

Nr. 1 des Archivs für Post und Telegraphie, Beiheft zum Amtsblatt des Keichs⸗Postamte herausgegeben im Auftrage des Reichs⸗Postamts, hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Auf⸗ sätze: Die Beschädigungen der oberirdischen Telegraphenanlagen durch Vögel. Das dänische Postwesen im Jahre 1879/80. Die Ber⸗ liner Stadtbahn. Von Guatemala zum See von Jlopango. Kleine Mittheilungen: Auffindung eines gesunkenen Schiffes mit Hülfe der Elektrizität. Internationale Konferenz für Erforschung der Heegheehen. Elektrische Beleuchtung von Eisenbahnzügen.

der Sitz der Kolonialregierung von Britisch⸗Ostindien. Die Lokomotiven und Dampfkräfte auf der Erde. Literatur des Verkehrs⸗ wesens: Zeitschrift für Instrumentenkunde. Organ für Mittheilungen aus dem gesammten Gebiete der wissenschaftlichen Technik. Zeitschriften⸗ Ueberschau.

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie. Organ des hydrographischen Amts und der deut⸗ schen Seewarte. Herausgegeben von dem hydrographischen Amt der Kaiserlichen Marine. Neunter Jahrgang. 1881. Heft XI. Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefseeforschungen. V. Arktischer Ocean. Die drei norwegischen Nordmeer⸗Expeditionen auf dem Dampfer „Vöringen“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. H. Mohn, 1876—1878 (Fortsetzung). Ergehnisse einiger physisch⸗ ozeanischen Beobachtungen auf der Dogger⸗Bank. Dampferrouten von Aden nach der Sundastraße und zurück. Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Juli 1881. Beschreibung der Insel Diego Garcia. Chagos⸗ archipel. Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats August 1881 in Nordamerika und Centraleuropa. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Ursprung und Herleitung des Wortes Taifun (Tvphoon). Die Schiffbrüche an der Küste von Spanien, 1866 bis 1880. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Kleine hydrographische Notizen. Literarisches. Dabellen. Kartenbeilagen.

Heft XII. hat folgenden Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefseeforschungen. V. Arktischer Ocean. 8) Die drei nor⸗ wegischen Nordmeer⸗Erxpeditionen auf dem Dampfer „Vöringen“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. H. Mohn, 1876 —1878 (Schluß). Das Verhalten der Chronometer auf See. Von Dr. C. F. W. Peters in Kiel. Beiträge zur Kenntniß der atmosphäri⸗ schen Wirbel und ihrer Beziehung zur Cirruswolke. Von Max Möller. Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Juli 1881 (Schluß). Eingänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im

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Monat August 1881. Beschreibung der Momprang⸗ oder Montaran⸗ Inseln in der Carimata⸗Straße. Phvyvsikalische Untersuchungen im adriatischen und sicilisch⸗ionischen Meere, 1880. Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats September 1881 in Nord⸗ amerika und Centraleuropa. (Mittheilung von der Deutschen See⸗ warte.) Reise⸗Chronik der Schiffe der Kaiserlich deutschen Marine, deren Berichte in dem Jahrgange 1881 (IX.) der „Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie“ veröffentlicht worden sind, Kleine hydrographische Notizen. Anzeige. Zur Routenkarte von 6 Schiffen der Kaiserlichen Marine, 1875 1881. Tabellen. Kartenbeilagen.

Nr. 2 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allge⸗ meine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Indirekte Steuern: Erstattung zu viel entrichteter statistischer Gebühr. Ausführung des Gesetzes wegen der Reichs⸗Stempelabgaben. Gewerbe⸗ und Handelssachen: Dauer des Handelsvertrages mit Italien. Uebersicht der in einzelnen schweizerischen Kantonen von geistigen Getränken zu erhebenden Verbrauchssteuern. Personal⸗ nachrichten.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Im 1. Aachener Wahlbezirk ist an Stelle des verstorbenen Rentner Franßen der Rentner Carl Kreuser jun. in Bonn (Centrum) mit 224 Stimmen gegen den Fabrikanten Albert Christoffel (liberal) 16 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Ab⸗ geordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts sind in der 2. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 22,1, in Breslau 30,3, in Königsberg 31,0, in Cöln 30,5, in Frankfurt a. M. 17,8, in Hannover 27,5, in Cassel 13,4, in Magdeburg 23,0, in Stettin 23,2, in Altona 26,3, in Straßburg 27,1, in Metz 19, in München 28,9, in Nürnberg 25,9, in Augsburg 23,3, in Dres den 25,3, in Leipzig 20,9, in Stuttgart 23,4, in Braunschweig 30,1, in Karlsruhe 22,8, in Hamburg 25,6, in Wien 29,9, in Budapest 44,3, in Prag 30,9, in Triest 44,8, in Krakau 24,8, in Basel 29,9 in Brüssel 23,9, in Amsterdam 20,4, in Paris 27,6, in Kopen⸗ hagen 23,0, in Stockholm 21,1, in Christiania 16,0, in St. Peters⸗ burg 47,1, in Warschau 37,8, in Odessa 33,5, in Rom —, in Turin —, in Bukarest 29,9, in Madrid —, in London —, in Glas⸗ gow —, in Liverpool —, in Dublin —, in Edinburg 19,9, in Alexandria (Egypten) 33,1. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗York 29,6, in Philadelphia 21,8, in Chicago 21,0, in St. Louis 20,0, in Cincinnati 20,1, in San Franzisko 18,4, in Kalkutta —, in Bombay 28,4, in Madras —.

Beim Beginn und in der ersten Hälfte der Berichtswoche waren an den deutschen Beobachtungsstationen westliche und südwestliche, in Konitz, Berlin und Bremen mit nordnestlichen Windrichtungen wechselnde Luftströmungen vorherrschend, die am 12. fast allgemei nach Nordwest, in Karlsruhe nach Nordost und am 13. nach Ost und Südost (in Konitz nach Nordost) umgingen, nur in Cöln blieb bis zum 12. Westwind, der am 13. gleichfalls nach Südost umging, vor wiegend. Die Temperatur der Luft war beim Wochenbeginn eine höhere, nahm im Laufe der Woche ab, so daß Nachtfröste in den letzten Tagen der Woche fast überall vorkamen und überstieg die normale nur wenig. Bei meist nebligem todten Wetter fielen nur wenig Niederschläge. Der schon beim Wochenbeginn ziemlich hohe Luftdruck zeigte in den ersten Tagen der Woche mehrfach Schwan⸗ kungen. Vom 11. an stieg das Barometer jedoch stetig und erreichte am Schluß der Woche einen ungewöhnlich hohen Standpunk

Auch in dieser Berichtswoche hat die Sterblichkeit in den meisten Großstädten Europas eine weitere Abnahme erfahren. Für di deutschen Städte sank die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl, pro Mille und Jahr berechnet, auf 24,9 von 25,8 der voran⸗ gegangenen Woche. Das Säuglingsalter zeigte auch in dieser Woche wieder eine geringere Theilnahme an der Sterblichkeit, während di Altersklasse über 60 Jahr eine größere Betheiligung an derselben aufwies. Von 10 000 Lebenden starben pro Jahr Kinder unte 1 Jahr 73 gegen 78 der Vorwoche (in Berlin 64 gegen 65).

Unter den Todesursachen erfuhren die Infektionskrankheiten meist Abnahmen, besonders wurden Masern und Unterleibstyphen all⸗ gemein seltener. Die Masernepidemien in Berlin Christiania, Stuttgart, Barmen, Essen haben bedeutend an Ausdehnung verloren, nur in Hamburg ist noch keine Abnahme der Todesfälle ersichtlich, und in Triest gewinnt die Epidemie bedeutend an Ausdehnung.

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Das Scharlachfieber zeigt gleichfalls eine Abnahme der Todesfälle (in Fürth, Erfurt, Barmen), doch ist in vielen Städten, wie in Kiel, München, Nüecnberg, Hamburg, Berlin, Leipzig, Cöln, Crefeld, Essen, Wien, Budapest, Warschau die Zahl der durch sie bedingten Todes fälle noch immer eine größere. Auch die Diphtherie zeigt in Bres⸗ lau, Nürnberg, Dresden, Berlin, Hannover, Dortmund, Essen, Wien, eine Abnahme, doch ist sowohl in den genannten Orten, wie in Kö⸗ nigsberg, Danzig, Stettin, Elbing, München, Augsburg, Chemnitz, Leipzig, Hamburg, Barmen, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Paris Budapest, St. Petersburg wieder eine bedeutendere. Unterleibs typhen wurden allgemein seltener, dagegen stieg die Zahl der gemel⸗ deten Todesfälle an Flecktyphus, so wurden aus Wien 4, aus Warscha 2, aus St. Petersburg 14, aus Königsberg, Thorn, Tilsit, Posen Krakau je 1, aus Valencia, Malana, Murcia, Saragossa mehrfach Sterbefälle gemeldet. Auch ein Todesfall an Rückfallsfieber kam aus Danzig zur Meldung. Todesfälle an Keuchhusten wurden in Ber lin, Coburg, Hamburg seltener, in Rostock. Trier häufiger. Darm katarrhe der Kinder zeigten keine wesentliche Aenderung in ihrem Vorkommen. Brechdurchfälle wurden in Königsberg häufiger Todes⸗ veranlassung. Die Zahl der Opfer an Pocken hat in Wien, Paris St. Petersburg etwas ab⸗, in Budapest und Prag etwas zugenommen. In Warschau erlagen den Blattern in der letzten Dezemberwoche 41 Personen. Einzelne Sterbefälle an Pocken wurden aus Dresden, Frankfurt a O., Aachen je 1, aus Eupen und Murcia je 2 gemeldet.

Auf Anregung der deutschen evangelischen Kirchenkonferenz in Eisenach sind zum Zweck der Ausarbeitung einer neuen Statistik der deutschen evangelischen Kirche die erforderlichen Notizen auch in Württemberg erstmals für das Kalenderjahr 1880 gesammel worden. Wir entnehmen einer Zusammenstellung der Ergebnisse au dem „St. A. f. W.“ folgende Angaben: 8 1

Nach der Aufnahme pro 1. Dezember 1880 zählt Württember bei einer Gesammtbevölkerung von 1 971 118 Einwohnern 1 361 557 Evangelische, 590 178 Katholiken, 13 331 Israeliten, 6050 Angehörig sonstiger Bekenntnisse. Evangelische Pfarrorte sind vorhanden 904 außerdem 306 sonstige Orte, in welchen eigene Gottesdienste statt⸗ finden. Evangelische Kirchen sind im Gebrauch 1156, daneben 228 Kapellen und Betsäle. Definitive geistliche Stellen werden 991 ge⸗ ählt neben 65 Stadtvikariaten und ständigen Pensserehen

uf je 1228 evangelische Einwohner kommt ein Geistlicher.

Kinder evangelischer Eltern wurden im Jahre 1880 geboren 53 647; davon blieben ungetauft 1240 oder 2,33 %. Ehen wurden geschlossen 9225 und zwar rein evangelische 8562, gemischte 663. Von den rein evangelischen Paaren wurden kirchlich getraut 8408 ode 98,2 %, von den gemischten Paaren wurden evangelisch getraut 42 oder 63,3 %. Gestorben sind 37 138 evangelische meindeglieder. Davon wurden kirchlich beerdigt 29 368 oder 79,07 %. Die nicht kirchlich Beerdigten sind zum größeren Theil kleine Kinder, welche an vielen Orten herkömmlich ohne Betheiligung des kirchlichen Amts beerdigt werden. 8