1882 / 22 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

für die Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein, sowie für den Regierungsbezirk Tassel durch den Bezirks⸗Eisenbahnrath zu

Hannover;

. für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz durch den Be⸗ zirks⸗Eisenbahnrath zu Cöln;

für den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Stadt Frankfurt a. M. durch den Bezirks⸗Eisenkahnrath zu Frankfurt a. M.;

Zuziehung von Sachverständigen. 1 Dem Minister der öffentlichen Arbeiten bleibt es

geeigneten Fallen Spezial⸗Sachverständige bei den Berathungen behufs Auskunftertheilung zuzuziehen.

Aus seiner Mitte bestellt der Landes⸗Eisenbahnrath einen ständigen Ausschuß zur Vorbereitung seiner Berathungen.

8

Zusammensetzung des Ausschusses.

Der Ausschuß besteht: 8 1) aus dem Vorsitzenden des Landes⸗Eisenbahnrathes und dessen

Stellvertreter (§. 10 Litt.

2) aus zwei Ministerial⸗Kommissarien (§. 10 Litt. b.); 83) aus je zwei Mitgliedern der Häuser des Landtags nebst je zwei Stellvertretern (§. 10 Litt. 0.; 4) aus vier, Seitens der Bezirks⸗Eisenbahnräthe in den Landes⸗ Mitgliedern und vier Stellvertretern (§. 10

Eisenbahnrath gewählten Litt. d.).

1

Zuständigkeit des Landes⸗Eisenbahnrathes.

Dem Landes⸗Eisenbahnrathe sind zur Aeußerung vorzulegen: 1) die dem Entwurf des Staatshaushaltsetats beizufügende Ueber⸗

sicht der Normal⸗Transportgebühren für Personen und Güter; llgemeinen Bestimmungen über die Anwendung der Tarife

2) die A (Tarifvorschriften);

3) die Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von Aus⸗ nahme⸗ und Differenzialtarifen (unregelmäßig gebildeten Tarifen); auf allgemeine Bahnpolizei⸗Reglements, soweit sie nicht technische Bestimmungen be⸗

4) Anträge

treffen.

Auch hat der Landes⸗Eisenbahnrath in allen wichtigeren, das öffentliche Verkehrswesen der Eisenbahnen berührenden Fragen auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten sein Gutachten zu

erstatten.

öe“ Landes⸗Eisenbahnrath kann in Angelegenheiten der vorbe⸗ zeichneten Art auch selbständig Anträge an den Minister der öffent⸗

lichen Arbeiten richten und

Berufung des Landes⸗Eisenbahnrathes.

Der Landes⸗Eisenbahnrath wird von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten nach Bedürfniß, mindestens aber vierteljährlich, nach

Berlin berufen.

Die Tagesordnung für die Sitzungen, in Gegenstände der im §. 14 bezeichneten Art umfaßt, ist mindestens acht Tage vorher von dem Vorsitzenden zur öffentlichen Kenntniß

zu bringen.

C1111“

Berufung des

In eiligen Fällen kann mit Ausnahme der im §. 14 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Angelegenheiten der Ausschuß (§. 12) von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Aeußerung aufgefordert werden.

Eine solche kann auch werden.

Nachträgliche Mittheilung vorläufiger Anordnungen der Staats⸗ regierung an den Landes⸗Eisenbahnrath und Ausschuß.

Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verzuge ohne vor⸗ herige Anhörung des Landes⸗Eisenbahnrathes oder des Ausschusses in Angelegenheiten der im §. 14 bezeichneten Art getroffenen Anord⸗ nungen sind dem Ausschusse und dem Landes⸗Eisenbahnrathe bei dem ten Zusammentreffen mitzutheilen.

näch

Geschäftsordnung.

Z’W Geschäftsgang in den Sitzungen des Landes⸗Eisenbahnrathes wird durch ein von dem Staats⸗ Ministerium zu genehmigendes Re⸗

gulativ geordnet.

Der Ausschuß regelt seine Geschäftsordnung selbständig.

Vorerhebungaenn. Erachtet der Landes⸗Eisenbahnrath oder der Ausschuß

erhebungen für erforderlich, der öffentlichen Arbeiten.

Mittheilung der Verhandlungen des Landes⸗Eisenbahnrathes an den

„Die Verhandlungen des Landes⸗Eisenbahnrathes werden von dem Minister der öffentlichen Arbeiten unter Beifügung einer übersicht⸗ lichen Darstellung des Ergebnisses und der darauf getroffenen Ent⸗

scheidungen ebenso wie die

und Güter dem Landtage regelmäßig mitgetheilt.

Freie Fahrt der Mitglieder des Landes⸗Eisenbahnrathes und der Bezirks⸗Eisenbahnräthe.

„Die Mitglieder des Landes⸗Cisenbahnrathes und der Bezirks⸗ Eisenbahnräthe erhalten behufs Theilnahme an den Sitzungen freie ahrt in beliebiger Wagenklasse für die Reisen nach und von dem

rite der Sitzungen.

Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirks⸗Eisenbahnrathe und Landes⸗Eisenbahnrathe.

Jeder in der Person

rathes, sowie eines durch die Bezirks⸗Eisenbahnräthe gewählten Mit⸗ liedes des Landes⸗Eisenbahnrathes (§. 10 Litt. d. saand⸗ durch welchen dasselbe zur Bekleidung öffentlicher Aemter dauernd

oder auf Zeit unfähig wird, über das

gliedschaft zur Folge.

1 Scheidet aus dieser Veranlassung oder durch Tod oder Verzicht dem Mitglied vor Ablauf der Periode, für welche dasselbe gewählt ist, aus, so ist von derjenigen Körperschaft

glied gewählt hat, für den zu wählen.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1883 in Kraft. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

eigedrucktem Königlichen Gegeben b

eermögen solcher Mitglieder, hat das Erlöschen der Mit⸗

§. 11.

vorbehalten, in

Ausschuß.

§. 13.

22*

a);

§. 14.

Aenderungen der Betriebs⸗ und

von diesem Auskunft verlangen. ö“ §. 15.

so weit dieselbe

§. 16. Ausschusses in eiligen Fällen.

im Wege schriftlicher Umfrage eingeholt

17.

§. 18.

§. 19.

,0 1 Vor⸗ so erfolgen dieselben durch den Minister

Landtag.

Normal⸗Transportgebühren für Personen

§. 21.

§. 22.

eines Mitgliedes des Bezirks⸗Eisenbahn⸗ eintretende Um⸗

ebenso wie die Eröffnung des Konkurses

„welche das ausscheidende Mit⸗

Rest der Periode ein neues Mitglied

§. 23.

siegel.

Im Wintersemester 1881 82 studiren an der vereinigten Fried⸗ rich⸗Universität Halle⸗Wittenberg, mit Einschluß der nachträg⸗ lich Immatrikulirten und 20 Hospitanten, 2422 Landwirthe von Be⸗ ruf. Davon gehören an: dem Königreich Preußen: Provinzen: Sachsen 53, Schlesien 28, Hannver 12, Ostpreußen 11, Brandenburg 11, Pom⸗ mern 8, Westpreußen 7, Westfalen 7, Hessen⸗Nassau 7, Rheinprovinz 7, Posen 1, Schleswig⸗Holstein 1, zusammen 153; dem Königreich Sachsen 18, Braunschweig 10, Mecklenburg⸗Schwerin 4, Anhalt, Bremen, Hamburg und Württemberg je 3 = 12, Lippe⸗Detmold, Reuß jüngere Linie, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha, Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Weimar je 2 = 12, Bayern, Lippe⸗ Schaumburg, Mecklenburg⸗Strelitz, Oldenburg und Hessen je 1 = 5, Oesterreich 9, Rußland 12, Belgien 2, Dänemark, Schweden, die Türkei und die Schweiz je 1 = 4, Amerika 1: Summa 242.

Jahrbuch der preußischen Gerichtsverfassung, redigirt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums. 15. Jahrgang. Berlin 1882. R, von Deckers Verlag, Marquardt & Schenck. 27 ½ Bg. 8c0. geh Preis 6 Der vorliegende am 9. Januar c. abgeschlossene Jahrgang des offiziellen Jahrbuchs hat theilweise eine tertliche Er⸗ weiterung gegen seine Vorgänger erfahren. Die Eintheilung ist da⸗ gegen dieselbe geblieben. Sein Inhalt zerfällt nach wie vor in drei Theile, deren erster wieder vier Unterabschnitte aufweist und sich mit einer allgemeinen Darstellung der Gerichtsverfassung in Preußen be⸗ schatgt. Nur werden unter stetem Hinweis auf die einschlägigen Legal⸗

estimmungen, die Zusammensetzung der mit der Ausübung der sordent⸗ lichen Gerichtsbarkeit betrauten Behörden, der besonderen Gerichte, Dis⸗ ziplinarbehörden und der mit gerichtlicher Organisation versehenen Verwaltungsbehörden erörtert und in einem Anhang das Institut der Schiedsrichter und Schiedsmänner besprochen. Im zweiten Theil be⸗ gegnen wir einer eingehenden Behandlung der Einrichtung und Besetzung der Justizbehörden, und zwar gelangen hier: das Justiz⸗Ministerium, die Justizprüfungskommission und die Ober⸗ Landesgerichte zur Darstellung. Der dritte Theil umfaßt schließ⸗ lich eine Uebersicht der. Gerichtsbehörden und des Beamten⸗ personals, ein Ortschaftsregister mit Bezeichnung der vorhan⸗ denen Gerichtsbehörden nebst Angabe der Servisklasse und der höhe⸗

ren Lehranstalten sowie ein Namenregister aller in dem Jahrbuch genannten Beamten. Was speziell den Kammer⸗ gerichtsbezirk betrifft, so sei noch erwähnt, daß der⸗ selbe die Provinz Brandenburg mit 3 383 560 Gerichtseingesessenen, 9 Land⸗ und 101 Amtsgerichte umfaßt. Das etatsmäßige Richter⸗ personal besteht bei dem Kammergericht aus 1 Präsidenten, 9 Senats⸗ präsidenten und 49 Räthen, bei den Landgerichten aus 9 Präsidenten, 28 Direktoren und 126 Landrichtern (von welchen 112 den Charakter Landgerichts⸗Rath führen), bei den Amtsgerichten aus 331 Amts⸗ richtern (von welchen 160 den Charakter Amtsgerichts⸗Rath führen). Für die Handelskammern sind 32 Handelsrichter und 32 Stell⸗ vertreter bestimmt. Als Beamte der Staatsanwaltschaft fungiren 1 Ober⸗Staatsanwalt, 9 erste Staatsanwälte und 20 Staatsanwälte. Die Zahl der Rechtsanwälte und Notare beträgt im Ganzen 296 in Berlin allein sind 156 thätig.

Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt folgende statistische Notiz mit: Die Produktion von Edelmetallen in den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, Britisch⸗Columbia und der Westküste von Mexiko belief sich in 1881 auf 31 869 986 Dollars Gold und 45 077 829 Dollars Silber. Die Minen in Nevada weisen eine Abnahme auf, die in Utah, Colorado und Arizona eine Zunahme, und die Berawerke in Kalifornien eine Zunahme in Silber und eine Abnahme in Gold.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von „Unser Jahrhundert“, von Otto von Leixner (Verlag von Engelborn in Stuttgart) liegen die Lieferungen 35 und 36 vor, in denen der Verfasser die neuere Literatur (vornehmlich Börne, Heine, Laube, Gutzkow, Bettina von Arnim, Jeremias Gotthelf, Anastasius Grün, Lenau, Hoffmann von Fallersleben, Herwegh, Freiligrath, Freytag, dann Beranger, Vickor Hugo, de Musset, George Sand, Sue, Scribe u. A.) behandelt. Zahlreiche Porträts der Dichter schmücken die Lieferungen.

Gewerbe und Handel.

Nach einer aus Moskau hierher gelangten Mittheilung haben

die dortigen Bankgeschäfte S. A. Blioch & Comp. sowie Krapotkin & Comp. ihre Zahlungen eingestellt. Der Inhaber der ersteren Firma, S. Blioch, soll mit einem Defizit von 400 000 Rbl.

übl. nach anderen Angaben 700 000 Rbl. flüchtig geworden sein.

Amtlichen Nachrichten zufolge ist im Gouvernement Warschau die Rinderpest neuerdings in den Dörfern Kobialki und Niedzialki ausgebrochen, dagegen in den Dörfern Potrzebna *), Grabie⸗polskie**) und Ludwikow **), Kreis Gostynin, nunmehr erloschen.

Dortmund, 23. Januar. (Ess. Ztg.) Auf dem Eisen⸗ markt herrscht bei fester Haltung der Preise und reger Nachfrage eine zuversichtliche Stimmung. Die Eisenwerke aller Branchen sind sämmtlich gut besetzt, und die fortwährend einlaufenden Bestellungen bieten eine Gewähr, daß die Beschäftigung derselben sobald keine Verminderung erfährt, um so mehr, da die Nachrichten aus allen eisenindustriellen Distrikten, auch des Auslandes, günstig lauten. Die Hochofen werke sind noch immer sehr stark engagirt, und sie haben meist ihre gesammte Produktion für das erste Semester d. J. ver⸗ kauft, bei einigen sind auch schon Abschlüsse für das dritte Quartal d. J. perfekt geworden. In Bessemereisen können die heimischen Hütten den Bedarf der Stahlwerke nicht ganz decken, und haben letztere daher in letzter Zeit ziemlich bedeutende Posten aus England bezogen. Spiegeleisen geht dagegen noch immer stark zum Export. Die Roh⸗ eisenpreise sind unverändert geblieben, doch verfolgen dieselben steigende Tendenz. Auch in Walzeisen werden die kürzlich herauf⸗ gesetzten Notirungen mit Festigkeit behauptet und dürfte demnächst eine weitere Erhöhung derselben erfolgen, da sie im Verhältniß zu Roheisen noch immer zu niedrig stehen. Unter den Walzwerk⸗ fabrikaten sind besonders Stabeisen, Fagoneisen und Bleche am stärksten begehrt und sind die betreffenden Werke darin immerfort so sehr mit Aufträgen überhäuft, daß sie die Lieferfristen nicht einzuhal⸗ ten vermögen und neue Abschlüsse nur bei Bewilligung 2— 3 monat⸗ licher Fristen kontrahiren. Walzdraht steigt der Bedarf ebenfalls noch immerfort, so daß verschiedene der betreffenden Werke zur Erweiterung ihrer Anlagen übergehen, um die Produktion ent⸗ prechend der Nachfrage erhöhen zu können. Die Stahlwerke sind nach wie vor voll besetzt und die vorliegenden wie regelmäßig neu einlaufenden Ordres 8 ihnen hinreichende Beschäftigung für längere Zeit. Die Brücken bauanstalten haben in der letzten Zeit einen erheblichen Zu⸗ wachs an Aufträgen erhalten und sind daber meist gut beschäftigt; einige sogar, wie der früher Harkortsche Brückenbau in Duisburg, sehr reichlich. Auch die Maschinenfabriken, Kesselschmieden und Gieße⸗ reien sind durchweg vollauf mit Bestellungen 362 Auf dem Kohlenmarkt ist andauernd ein sehr reger Verkehr zu verzeichnen, der denjenigen in der entsprechenden Zeit des Vorsahres weit über⸗ trifft, indem in der ersten Hälfte des laufenden Monats an jedem Tage durchschnittlich 1500 Ladungen à 100 Ctr. an Kohlen und Koke mehr versandt worden sind, als in der ersten Hälfte des Monats Januar 1881, was um so mehr ins Gewicht fällt, als das Geschäft in Hausbrandkohlen diesmal weit hinter dem in der letztbezeichneten Zeit zurücksteht. . 8

291 de 1881.

„Wien, 25. Januar. (W. T. B.) Die Morgenblätter konsta⸗ tiren die Rückkehr geordneter Zustände an der Börse und die Wiederherstellung des früheren geregelten Geschäftsganges. Mit Ruhe sehe man der weiteren Entwickelung der Dinge entgegen, und die Stimmung werde immer zuversichtlicher. Es sei eine entschiedene Wendung zum Besseren eingetreten, vorzugsweise fänden fortgesetzt Anschaffungen des großen Publikums zu den Banken statt.

Liverpool, 24. Januar. (W. T. B.) Heute wurde die hiesige Wollauktion unter ziemlich lebbafter Konkurrenz eröffnet; es waren 14 000 Ballen angeboten, 3000 Ballen wurden verkauft. b Preise erreichten ungefähr die Schlußpreise der November⸗ auktion.

Glasgow, 24. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen

von Roheisen während der letzten Woche betrugen 7742 gegen 4608 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Paris, 24. Januar. (W. T. B.) Eine Note der „Agence Havas“ theilt mit, daß die Compagnie der Agents de change die erforderlichen Dispositionen getroffen habe, um zu ermöͤglichen, 5 8 nächste Liquidation sich unter den gewöhnlichen Bedingungen vollziehe.

Paris, 25. Januar. (W. T. B.) Die Bank von Frank⸗ reich hat dem Lyoner Platze bedeutende Mittel gegen Pfänder ersten Ranges, welche von ersten Finanz⸗ und Handelshäusern Lyons her⸗ gegeben wurden, zur Verfügung gestellt.

New⸗York, 23. Januar. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach England 46 000, do. nach dem Konti⸗ nent 12 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 110 000 QOrtrs.

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 24. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Ll oyd „Rhein' ist hier eingetroffen.

Berlin, 25. Januar 1882.

Preußische Klassenlotterie.

(Ohne Gewähr.) 1 Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse Königlich preußischer Klassenlotterie sielen:

1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 10 132. 4 Gewinne von 6000 auf Nr. 44 459. 70 523. 87 021.

Gewinne von 3000 auf Nr. 3714. 5071. 8727. 12 904. 16 406. 18 397. 18 811. 25 188. 26 910. 39 030. 41 162. 43 805. 46 626. 46 918. 48 018. 59 844. 60 223. 64 259. 70 010 „. 70 763. 70 97. 75 997. 77 100. 84 501. 90 581. 90 753. 91 959.

52 689. 75 959 93 616. 44 Gewinne von

12 806. 13 681. 23 542. 25 024. 33 979. 34 169. 39 783. 47 079. 62 448. 67 929. 81 337. 86 250. 71 Gewinne

14 093. 23 669. 29 045. 35 192. 41 943. 53 635. 66 887. 79 110.

1500 auf Nr. 610. 4203. 9073. 17 788. 18 608. 18 997. 19 734. 20 206. 25 130. 26 337. 30 481. 3 618. 32 679. 35 302. 35 696. 36 451. 37 741. 39 737. 48 611. 51 724. 52 019. 52 281. 54 209. 73 676. 74 955. 75 810. 77 512. 80 813. 87 799. 90 456. 91 187. 92 157. von 600 ℳ% auf Nr. 278. 7043. 8504. 16 439. 17 666. 18 924. 22 737. 22 830. 24 370. 24 383. 25 050. 25 301. 26 686. 29 364. 30 619. 31 164. 31 607. 32 432. 36 784. 38 083. 38 276. 38 537. 39 973 42 696. 45 150. 49 271. 50 342. 50 448. 54 202. 57 064. 61 064. 63 036. 64 057. 71 254. 73 142. 75 825. 76 096. 77 438. 79 663. 79 751. 80 591. 80 992. 81 572. 82 594. 82 849. 84 804. 85 028. 85 540. 87 725. 88 208, 88 497. 89 277. 89 589. 89 947. 90 298. Berichtigung. In dem gestrigen Bericht steht: 22 371 mit 1500 ℳ, muß heißen: 22 971 mit 1500 ℳ; 32 607 mit 1500 ℳ, muß heißen: 33 607 mit 1500 ℳ; 27 078 mit 600 ℳ, muß heißen: 27 098 mit 600 M

7 11 119. 23 467. 26 773. 33 807. 41 309. 52 763. 66 756. 77 625.

In Folge der Aufforderung des Köͤniglichen Polizei⸗Präsidenten von Madai vom 10. v. M. sind an Beiträgen für die durch den Brand des Ring⸗Theaters in Wien Geschädigten ferner eingegangen 2532,92 und 121 Fl. österr., dazu laut Be⸗ kanntmachung vom 17. Dezember 4448,80 und 4 Fl. österr. (nicht 3 Fl.), zusammen 6981,72 und 125 Fl. österr., welche der K. K. österr.⸗ungar. Botschaft hier übersandt worden sind. ist hiermit geschlossen und spricht der Herr Polizei⸗Präsident Allen welche seiner Aufforderung so bereitwillig entsprochen haben, seinen verbindlichsten Dank aus.

Aus Weggis wird dem „Luzerner Tagblatt“ geschrieben: Wenn auch die Nebel im Herbst und Winter in unserer Gegend eine gewöhnliche Erscheinung sind, so müssen dieselben in diesem Winter wegen ihrer langen Dauer, Dichtigkeit und fast gänzlichen Unbeweg⸗ lichkeit als ungewöhnlich bezeichnet werden. In der Höhe von circa 500 Fuß über dem See v die unten scharf begrenzte Nebellage und erstreckt sich bis auf einen Drittheil der Höhe des Rigi, her wärts der Kreuzkapelle, somit in einer Mächtigkeit von ca. 1000 Fuß so undurchdringlich, daß man nur auf wenige Schritte sieht. Alle Bäume, Sträucher und Gräser sind schwer beladen von der prächtigsten Reif⸗ krystallisation, so zierlich und schön, daß keine Künstlerhand es nach⸗ zubilden nur versucht werden möchte. Ein wunderschönes Winter⸗ landschaftsbild! Plötzlich, wie der Taucher aus dem See, tritt der Bergsteiger am Rigi, auf einem Dritttheil der Höhe, aus dem Nebel⸗ meer heraus in lachenden Sonnenschein und schaut den tiefblauen, schleierlosen Himmel. Wie unten der See, ebenso glatt und beweg⸗ lich ist die Oberflaͤche dieses luftigen Nebelmeers. Der Anblick der Berge und Hochthäler ist wunderbar, die Luft mild und warm. Blumen und Knospen treiben, und der freundliche Lenz will wohl seinen p auf dem Berge eher halten, als im Thal. Fremde besuchten dieser Tage den Rigi und fanden sich reichlich belohnt.

Port Vendres, 24. Januar. (W. T. B.) Heute Abend um 5 Uhr fand in der hiesigen Dynamit⸗ und Patronenfabrik eine Explosion statt, wobei 16 Personen verunglückten. Der da⸗ durch entstandene Brand wurde alsbald begrenzt und wurden Maß⸗ regeln ergriffen, um nachträgliche Erplosionen zu verhindern.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen

*) conf. R **) conf. R.

284 de 1881.

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Maße.

Die Sammlung

Berlin, Mittwoch, den 25. Januar

1882

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Januar. Im w eiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (33.) Sitzung setzte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats sfür das Etatsjahr 1882/83, auf Grund der in zweiter Berathung ge⸗ faßten Beschlüsse fort. In der Generaldiskussion ergriff nach dem Abg. Dr. Hänel der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt, das Wort:

Der Herr Vorredner ist, wie ich höre, im Anfang seiner Rede zweifelhaft gewesen über seine Legitimation, hier im Reichstage einen Erlaß des Königs von Preußen, an seine Minister gerichtet, zu be⸗ sprechen. Ich muß ihm überlassen, sich mit seiner Legitimation als Reichstagsabgeordneter abzufinden. Ich bestreite sie nicht. Die meinige ist mir ganz zweifellos. Wenn ich hier als Reichskanzler und nur als solcher existirte, so wäre ich vielleicht zweifelhaft, aber ich muß da eine Fiktion 1 Verfassung gegenüber ist es eine Fiktion berichtigen: der Reichskanzler, so oft er hier genannt wird, ist eigentlich hier gar nicht anwesend. Nach Artikel 9 der Verfassung haben die Mitglieder des Bundesraths und nur diese, resp. die vom Bundesrath ernannten Kommissarien das Recht, hier zu erscheinen und jeder Zeit gehört zu werden, um die Ansichten ihrer Re⸗ gierung so steht es in der Verfassung zu vertreten. Ich bin also vollständig berechtigt, wenn ich die Ansicht meiner Regierung über den von mir kontrasignirten und verantwortlich vertretenen Er⸗ laß hier nach Artikel 9 der Verfassung vertrete.

Nach Art. 6 der Verfassung werden die Mitglieder des Bundes⸗ raths, die also allein berechtigt sind, hier zu erscheinen, von den »Bundesgliedern“ ernannt, der Reichskanzler aber wird von Sr. Ma⸗ jestät dem Kaiser ernannt, und der Kaiser gehört nicht., zu den bei der Eintheilung der Ernennung der Bundesrathsmitglieder aufge⸗ führten Bundesgliedern. Der Kaiser als solcher ist im Bundesrath nicht stimmführend vertreten. Der Reichskanzler hat den Vorsitz, aber wenn es Se. Majestät der Kaiser nicht für gut findet, einen der preußischen Bevollmächtigten im Bundesrath zum Reichskanzler

u ernennen, weil vielleicht Keiner derselben ihm dazu geeignet scheint, dann ist es sehr fraglich, ob der Reichskanzler hier das Ver⸗ gnügen haben kann, wenn es eins ist, vor Ihnen zu reden. Ich bin also hier und spreche hier in meiner Eigenschaft als Königlich preußischer Bevollmächtigter. Als solcher ist meine Legitimation nicht zweifelhaft; im Gegentheil, ich ergreife mit Vergnügen die Gelegen⸗ heit, die Ansichten meiner Regierung hier auszusprechen. Ich würde nicht den Muth gehabt haben, meinerseits hier die Initiative dazu zu ergreifen, nachdem sie aber ergriffen ist, so bin ich dafür dankbar.

Der Erlaß hat in keiner Weise den Zweck, neues Recht bu schaffen, steht auch in keiner Verbindung mit irgend welchen Aus⸗ sichten auf Konflikt.

Wenn der Herr Vorredner von dem Hochseligen Könige von Bayern sprach, der Frieden mit seinem Voölke haben wollte, so hat den der jetzt regierende König von Preußen im vollsten Er hat nur mit einigen Fraktionen des Landtags nicht den vollen Frieden, wie er es wünschte, aber doch auch keinen Konflikt; und einen Konflikt 1 das sind fromme Wünsche ei Konflikt, den werden Sie nicht haben. 1

der Herr Vorredner das an Wiener Blätter und an was für Wiener Blätter! an solche, die in franzöͤsischem Solde tehen anknüpft, so sollte man solche Auteritäten in diesen Räumen doch überhaupt nicht zitiren; gegen den Konflikt übernehme ich die Garantie, meine Herren! ja, auch selbst, wenn er von⸗ anderer Seite gesucht werden sollte Sie werden ihn nicht finden! Aber, wenn der Erlaß kein neues Recht hat schaffen wollen, so hat er den Zweck, wie aus seinem Inhalt ja bervor⸗ geht, die Verdunkelung des bestehenden Rechtes zu verhüten, die konstitutionellen Legenden zu bekämpfen, welche sich wie wucherische Schlingpflanzen an den ganz klaren Wortlaut der preußischen Verfassungsurkunde legen, als ob es noch andere Rechts⸗ quellen für uns gäbe außer dem preußischen geschriebenen Rechte, als ob die zufällig in anderen Ländern bestehenden Traditionen oder Verfassungen auf irgend welche Gültigkeit bei uns in P reußen An⸗ spruch hätten. Das Ergebniß dieser Legendenbildung, die wir ja im vollsten Umfange in wucherischer Ueppigkeit in der Rede des Herrn Vorredners hier vor uns haben entstehen sehen, geht in der letzten Konsequenz dahin, daß eben in Preußen der König zwar regiere, im Sinne des französischen regner wir, nach richtigen preußischen Traditionen, unterscheiden Beides nicht —, aber nicht regiere im Sinne des französischen gouverner, sondern daß die aktive Bethäti⸗

1 5 b1 zno 248 8 No⸗ gung der Regierungsgewalt in den Händen einer ministeriellen Re⸗

gierung wäre, die neben dem Könige steht und, wenn sie ganz korrekt und in Ordnung ist nach dem Sinne des Vorredners, getragen wird von der Mehrheit eines oder beider Körper des preußischen Landtags. Wie man sich nach französischen Begriffen eine solche Regierung denkt, finde ich in dem ausgezeichneten Werke von Taine „!'ori- gine de la France contemporaine“ gesagt, nach welchem der König der Girondins „serait une espèce de président honoraire de la république, auquel ils donneraient un conseil exécutif vommé par PAssemblée., c'est-à-dire par enx-mêmes“. Das ist ungefähr das konstitutionelle Ideal der ministeriellen Regierung, die dem selbstregierenden König von Preußen gegenüber gestellt werden könnte, und die dann allerdings, gestützt auf eine sichere nd wohlgeschulte Majorität, sehr wohl im Stande wäre, das Ideal zu realisiren, was beispielsweise der Abg. Mommsen in seinen Wabhl⸗ reden als ein Schreckbild bezeichnete, nämlich den ministeriellen Ab⸗ solutismus, neben welchem unser Königthum verschwinden würde zu der Rolle schattenhafter Erbkönige, die, wenn man einen neuen

Minister braucht, aus den Coulissen vorgeführt werden und unter⸗

schreiben und dann wieder verschwinden, nachdem sie auf diese Weise der landtäglichen Opposition ein neues Ziel zur Bekämpfung, eine neue Festung zur Belagerung, ein neues Ministerium mit anderen Worten angewiesen haben. Also diese konstitutio⸗ nelle Hausmeierei, die der Abg. Mommsen mit einer für einen so angesehenen Geschichtsschreiber ungewöhnlichen Feind⸗ schaft gegen die Wahrheit mir vorwirft; ich kann nur annehmen, daß die Vertiefung in die Zeiten, die zweitausend Jahre hinter uns liegen, diesem ausgezeichneten Gelehrten den Blick für die sonnenbeschienene Gegenwart vollständig getrübt hat, sonst hätte er unmöglich in Reden, die er gehalten hat, mir Schuld geben können, daß die „Reaktivirung des absoluten Regiments“ erstrebt werde, in der Rede: „Es gilt um die Zukunft des deutschen Ver⸗ fassungsstaates! Rettet, was noch gerettet werden kann! es gilt die Reaktivirung des absoluten Regiments.“ Es ist wirklich eine nationale Beschämung für mich, wenn ich einen so ausgezeichneten Gelehrten, der unseren Ruhm dem Ausland gegenüber als Historiker vertreten soll, bezüglich der Gegenwart so reden höre. Also diefes Ministerregiment, diese Kanzlerdiktatur ist Etwas, was gerade dann möglich wird, wenn Sie üͤberhanpt das Ministerregiment an die Stelle des Königlichen Regiments setzen, wenn es Ihnen gelingt es wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie haben gar keine Unterlage hinter sich, die preußische Verfassungsurkunde weiß davon gar nichts. Es ist das eine Urkunde, die, fürchte ich, viel zu wenig gelesen wird; viele Leute haben sie au ihrem Tische liegen, sehen sie aber niemals an. Ich wi nur den! Titel von dem Könige lesen; von den Ministern ist nur

8

ganz kurz in der Verfassung die Rede, wo gesagt wird, daß sie ver⸗ antwortlich sein sollten, und wie sie angefaßt werden sollen, wenn sie das Mißfallen der Majoritäten sich zugezogen haben,

Es heißt in Tit. 3 vom Könige Art. 43:

„Die Person des Königs ist unverletzlich.“ 1

Nun, das ist sie, Gott sei Dank, in Preußen immer gewesen, und es hat außer einigen Verbrechern, die dem Strafgesetz verfallen, noch nicht Jemand es über sich gebracht, die Person des Königs zu be⸗ rühren, zu schädigen, kurz, seine Unverletzlichkeit zu mißachten. Zu derselben rechne ich auch, daß das Königliche Ansehen, die Königliche Würde, die Ehre des Königs in Worten geschont wird überall, wo der König erwähnt wird. Dieser Paragraph sagt meines Erachtens: in allen Diskussionen, wo vom Könige die Rede ist, wenn ich etwa, wie Luther die zehn Gebote in seinem Katechismus weiter aus⸗ spinnt, hier die feineren Konsequenzen ausführen soll, so heißt dies nach der Verfassung: Ihr sollt vom Könige nicht anders als in Ehr⸗ erbietung sprechen und nicht in so unehrerbietiger Weise, wie es hier in diesem Jahre vorgekommen ist. (Bewegung und Widerspruch links.) Meine Herren, ich meine die Rede des Hrn. Abg. Dr. Virchow. .

Die Minister des Königs sind verantwortlich. Nun, gut! Gewiß sind wir das, und ich schrecke vor dieser Verantwortlichkeit nicht zurück. Mein Name steht auch unter diesem Erlaß, und ich bin, ob⸗ schon im Krankenrecht, heute erschienen, weil mein Name darunter stoßt Die Minister sind verantwortlich: ich kann mich verantwortlich machen für meine eigenen Handlungen und kann mich auch verantwort⸗ lich gemacht haben durch eine Bürgschaft, die ich übernehme für Handlungen eines Anderen, und ich habe mich verantwortlich gemacht auch für alle Handlungen meines Königs, die ich gegenzeichne, und auch für die, welche ich nicht gegenzeichne, werde ich am letzten Ort die Verantwortlichkeit gern übernehmen. Das ändert also gar nichts am Königsrecht; die Regierungsakte, welche zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung bedürfen, sie bleiben doch Regierungsakte des Königs. Sie werden ja als solche hier in der Verfassung ausdrücklich be⸗ zeichnet: u““

„Regierungsakte „des Königs“ bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung.“

Sind sie gegengezeichnet, werden sie dadurch etwa „ministerielle Akte? Ist der König dabei Nebensache und der Minister die Haupt⸗ sache, die ministerielle Unterschrift, die tief unten in der Ecke steht? Ja, meine Hexren, wie Sie das mit der weitgetriebenen Verehrung, die der Herr Vorredner für die Königliche Stellung hat, zusammen⸗ bringen wollen, daß Sie den Hauptaccent von den beiden Unterschrif⸗ ten, die unter einander stehen, wie unter diesem Erlaß, auf die Mi⸗ nisterunterschrift legen, verstehe ich nicht. Es ist ganz erklärlich, wenn man sich denkt, daß in Ihrer Verehrung der König so hoch steht, und noch höher, bis in die Wolken hinein, wo ihn kein Mensch

mehr merkt und kein Mensch mehr spürt, vor lauter Verehrung; nicht aus Herrschsucht stellen Sie ihn so hoch, nein, aus lauter Ver⸗ ehrung für das Königsthum, so daß er zuletzt, wie früher der geistliche Kaiser in Japan, alle Jahre einmal an einem hohen Festtage gezeigt wird von unten auf einem Gitter gehend, so daß man nur seine Sohlen sehen kann. Auf diese Weise wird jedenfalls eine konstitu⸗ tionelle Hausmeierei ausgebildet, noch mehr, als sie bei den Karo⸗ lingern mit ihren Schattenkönigen bestand; bei uns aber regiert der König selbst, die Minister redigiren wohl, was der König befohlen hat, aber sie regieren nicht. „Dem König allein“, sagt die Ver⸗ fassung, „steht die vollziehende Gewalt zu“, von den Ministern ist gar nicht die Rede; „der König besetzt alle Stellen in allen Zwei⸗ gen des Staatsdienstes“, auch da ist von Ministern nicht die Rede. „Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt.“ Ja, das preußische Volk hat die beiden Kammern acceptirt, so daß die früher dem König allein zu⸗ stehende gesetzgebende Gewalt getheilt wurde; der König hat den Kammern zwei Drittel der Legislative abgetreten, das ist bei uns ge⸗ schriebenes Recht; aber wenn dieses letzte Drittel noch auf ein Ministerium, das der König ernennen kann, etwa, wie ich früher einen Justitiar ernennen konnte und noch unter Umständen einen Pfarrer ernennen kann; ist er aber einmal ernannt, so steht er mir gegenüber unabsetzbar, und unabsetzbar ist ein Minister, wenn er eine starke Majorität in einer Kammer oder gar in beiden Kammern oder im Reichstage hat und diese Majorität befriedigt mit Rechten und Konzessionen, die er dem König abgewinnt. Ein solcher Minister kann sich dem König gegenüber genau in der Lage befinden, wie ein Pfarrer, den ich vozirt habe, und der mir, nachdem ich ihn vozirt habe, das Leben so sauer macht wie möglich. 3

Die Verfassung sagt: „Die Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Dem Könige sowie jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Gesetze, die vom König einmal verworfen worden sind, können .. .. nicht wieder eingebracht werden-’. Der Minister ist also ein in der Ver⸗ fassung kaum genannter Lückenbüßer; ob das nun in die konstitu⸗ tionelle Theorie paßt oder nicht, ist mir vollständig gleichgültig, es steht das in der preußischen Verfassung, und ich kenne kein anderes Grundgesetz, nach dem in Preußen zu regieren und zu leben ist; Se. Majestät der König von Preußen hat aber den Eindruck gehabt, daß diese Seine zweifellosen verfassungsmäßigen Berechtigungen einiger⸗ maßen verkannt zu werden anfingen, namentlich auch aus den letzten Diskussionen hier, und Er hat das Bedürfniß gehabt, das geltende Verfassungsrecht so, wie wir Alle es beschworen haben, auch der König, neu in Erinnerung zu bringen in seiner ganzen nüchternen Nacktheit, frei von den Zuthaten legendärer Gebilde, die der Herr Vorredner uns vorgetragen hat, und daran ändert weder die Unyer⸗ letzlichkeit noch die Verantwortlichkeit das Geringste. Nx

Die preußischen Traditionen entsprechen auch vollständig den Be⸗ stimmungen der Verfassung, es ist von den preußischen Königen ihre Stellung niemals in erster Linie aus dem Gesichtspunkt der Rechte, sondern in erster Linie aus dem Gesichtspunkte der Pflichten auf⸗ gefaßt worden. Unsere Könige, bis zu den Kurfürsten zurück, haben nie geglaubt, daß sie „fruges consumere nati“ wären und zu ihrem Vergnügen an der Spitze des Staates ständen, sondern sie haben das streng dienstliche Gefühl der Regentenflicht gehabt, wie Friedrich der Große es in seinem Ausspruch bethätigt, daß er sich selbst für den ersten Diener des preußischen Staates erklärte. Diese Tradition ist in unseren Regenten, wie wir ja Alle wissen ich erzähle ja nichts Neues wir wissen, wie unser jetziger Herrscher lebt und seine Zeit ausfüllt vom Morgen bis zum Abend —, in dem Maße lebendig, daß in der That bei uns in Preußen innerhalb des Ministeriums der König befiehlt und die Minister gehorchen, so lange sie glauben, die Verantwortlichkeit tragen zu koͤnnen. Könnten sie das nicht mehr, so ist der Wechsel eines Ministers so sehr schwierig nicht: wir haben ja von Politikern jeder Art sehr reichliche Auswahl auf Lager (Heiter⸗ keit) und der König, wenn er nicht ganz etwas Erzentrisches will, würde für Alles, was seine gegenwärtigen Minister nicht kontra⸗ signiren wollen, leicht andere Minister finden, welche bereit sind, die Verantwortung dafür zu tragen. Es wird uns aber nichts Erzentri⸗

angesonnen, sondern in den festen, tiefen Geleisen, die die

iti reußens im Deutschen Reich allein „geben kann, 2 Majestät der König im Prinzip. Er bestimmt, was ge⸗ chehen soll, wie die preußischen Vertreter am Bundesrath danach sen. werden sollen, bestimmt, daß danach die Vorlagen im Land⸗ tag und im Reichstag gemacht werden sollen, nach der eigenen Ueber⸗

hier gar nicht vorhanden.

zeugung, und die Ausarbeitung, das Formale in der Sache ist Sache der Minister. Nun können ja Minister abweichender Meinung sein, dann findet ein Kompromiß statt, wie ich schon früher sagte, das konstitutionelle Lehen besteht aus Kompromissen, und ein König, der einen Minister nicht ohne Weiteres entlassen will, konzedirt ihm wohl etwas, was er eigentlich lieber nicht gewollt hätte. Noch häufiger aber kommt es vor, daß die Minister für eine Arbeit oder eine Schrift, die ihrer Meinung nach aus einem Guß und richtig war, die König⸗ liche Zustimmung nicht gewinnen können und sich dann fragen müssen: soll ich nun die ganze Sache fallen lassen? soll ich sie zu einer Kabinetsfrage machen, zurücktreten, oder es für das Vaterland und für den Dienst nützlicher finden, dem Königlichen Willen Konzessionen zu machen? Der Königliche Wille ist und bleibt der allein ent⸗ scheidende. Der wirkliche, faktische Minister⸗Präsident in Preußen ist und bleibt Se. Majestät der König. Ich, der vor Ihnen steht, habe meinen Kollegen gar nichts zu befehlen, ich habe sie nur zu bitten und ihnen Briefe zu schreiben, die sie nicht immer überzeugen; das ist sehr angreifend, und ich thue es des halb nicht immer, sondern wenn ich glaube, daß etwas geschehen muß, und ich kann es nicht durchsetzen, dann wende ich mich an den wirklichen Minister⸗Präsidenten, an Se. Majestät den König; finde ich da keinen Anklang, so lasse ich die Sache fallen; finde ich ihn, so kommt ein Königlicher Befehl, es so und so zu machen, und dann geschiehts, oder es folgt eine Kabinets⸗ krisis, die sich dann ruhig vollzieht.

Diese Regentenpflicht, die Freude an der Arbeit, wenn überhaupt eine Freude bei dem Regieren ist, wird nun von dem Könige von Preußen innerhalb der Schranken, welche die Verfassung gezogen hat, mit derselben Hingebung geübt und erfordert vielleicht noch eine größere Arbeit, weil die Schranken die Bewegung erschweren und der Raum, auf dem man sich bewegt. ein sehr viel engerer ist. Die Könige von Preußen waren im Vollbesitz der Macht, der gesetzgeben⸗ den wie jeder anderen, zu der Zeit, wo die Verfassung erlassen wurde. Die Herren, die mit mir, es werden wenige sein, in den Jahren 1849, 1850 und 1851 an der Versassung gearbeitet haben, und die noch par⸗ lamentarisch thätig sind, die mit mir 1851 die Verfassung beschworen haben, wissen, wie fern uns damals die konstitutionelle Theorie der Majoritätsregierungen lag, und wie stark die Vorbehalte waren, die der Hochselige König bei der Beeidigung machte über die „Möglich⸗ keit“, mit dieser Verfassung zu regieren. Es waren, wenn Sie es vom Gesichtspunkt des contract social betrachten wollen, wie dieser Vertrag geschlossen wurde, die Ansprüche der parlamentarischen Ein⸗ flüsse hinter dem heute vom Hrn. Abg. Dr. Hänel uns skizzirten Ideal damals noch sehr weit zurück.

Daß es so in Preußen ist, ist doch ein großes Glück. Bedenken Sie mal, wenn es anders wäre, dann wären wir ja gar nicht hier, ich hätte gar nicht den Vorzug, zu Ihnen hier in diesem Saale zu reden, wir hätten gar keinen Deutschen Reichstag. Nehmen Sie mal an, daß von 1860 ab Se. Majestät, unser konstitutioneller König, die Konstistution nach den Hänelschen Grundsätzen ausgelegt hätte und bis zur Entlassung der Minister die ministerielle Politik, also beispielsweise die auswärtige Politik, meiner beiden Vorgänger zur Ausführung gebracht, sich ihr gefügt hätte, und daß Se. Majestät die Minister so gewählt hätte, wie die Majorität der Kammer, des Landtags es damals angezeigt erscheinen ließ, daß also der König seine Politik der Majoritätspolitik untergeordnet, die Hänelsche Legende ins praktische Leben geführt hätte, dann hätten wir zunächst keine reorganisirte Armee gehabt, das ist doch klar, denn die Herren im Parlament verstanden die politischen Möglichkeiten in Europa so wenig, daß sie sich darüber nicht klar waren, daß, wenn man die deutsche Einheit wollte, das Erste, was man dazu brauchte, eine starke preußische Armee war und die Unterschrift des Königs von Preußen. 36 Ene⸗ dessen wurde dieser König von Preußen in seinem Versuch, diese Armee so stark zu bilden, daß er die deutsche Einheit nicht nur herstellen, sondern auch nachher in den zweifellos ferner zu führenden Kriegen weiter vertreten konnte, aufs Aeußerste bekämpft, und wir hätten zunächst die Armeereorganisation gar nicht, wir hätten die Armeeorganisation behalten, die den tapfersten Soldaten das war der damalige Kriegs⸗Minister zur Olmützer Zeit doch veranlaßten, mir, als ich als Abgeordneter und Landwehroffizier einberufen, mich bei ihm meldete, zu sagen: wir können uns gar nicht schlagen, wir sind gar nicht in der Lage, wir haben erst in 14 Tagen 70 000 Mann zwischen Oder und Elbe, wir können die Oesterreicher gar nicht hindern, Berlin zu besetzen, wir müssen mobilisiren in zwei getrennten Lagern, das eine in Königsberg, das andere in Coblenz, von da müssen wir unser Land und Hauptstadt wieder erobern; also, ich „muß Sie bitten“, wenn Sie Einfluß auf Ihre Kollegen haben Sie haben Urlaub von Ihrem Regiment —: wiegeln Sie ab, was Sie können, wir können mit der Landwehr heute nicht schlagen, wir haben die Cadres von 150 000 Mann in Baden stehen und haben sie nicht zusammen. In derselben Verfassung wären wir militärisch bis heute geblieben, wenn es nach dem Parlament ging. 1 1 2

Die zweite Foloe wenn der König nicht in der Lage gewesen wäre, seine eigene Politik durchzusetzen, sondern die parlamen⸗ tarische, ministerielle, legendare Politik, war, daß wir 1863 unter der Leitung des damaligen Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses, Herrn Behrend aus Danzig, für die polnische Insurrekeion Partei nahmen gegen Rußland, daß wir die polnische Insurrektion ermuthigten ich erinnere Sie an den Antrag Donalies aus Ostpreußen und der⸗ gleichen, ich habe das im Gedächtniß, die sogenannte Seeschlange kurz die Königliche Politik war, Rußland zu schonen für künftige Kriege, für große Zeiten. Die parlamentarische Politik war: mein Gott, da ist Lärm, da ist Aufstand, da ist Insurrektion, kurz und gut, da wird eine Regierung angegriffen, das erregt unsere Sym⸗ pathie, und ohne weitere Ueberlegung wurde parlamentarisch Jeszze Polska gesungen und damit vorwärts. Das war die Politik, die man dem König aufgezwungen haben würde, wenn er nicht seine eigene

folgt hätte. ö.

8 Cs hütge. weiter im Jahre 1864 in Bezug auf die Elbberzog⸗ thümer Preußen sich, wenn es nach der Mehrheit des Parlaments damals ging, in den Dienst der Frankfurter Majorität gestellt haben. Das war ja die damals im Abgeordnetenhause populäre Politik. Wir würden also im Dienste dieser Frankfurter Majorität wahr⸗ b scheinlich eine Bundeserekution auf Grund der Bundesprotokolle mit preußischen Mitteln vollzogen haben. Lesen Sie doch die damali Verhandlungen, wie bin ich vilipendirt worden, weil es mir neben der Bundesexekution gelungen war, Oesterreich für gemeinsame Ope⸗ rationen zu gewinnen. Wir hätten also Oesterreich den Kauf auf⸗ sagen, auf den gemeinschaftlichen Feldzug verzichten müssen und dafür die Bundeserekution vollziehen müssen, um dann ein gutes Zeugniß des Bundespräsidiums zu erhalten und den Bund zu verewigen, nach⸗ dem wir für ihn gethan hätten, was wir konnten. Wir würden aber ohne Oesterreich viel wahrscheinlicher durch Europa, von dem euro⸗ päischen Seniorenkonvent gemaßregelt worden sein und uns bundes⸗ protokollarisch gefügt haben; wir würden eben ein zweites Olmütz erlebt haben. 1 8

Das wären die Folgen gewesen, wenn damals parlamentarische Politik und nicht Königliche Politik getrieben wäre, wir würden dann wahrscheinlich, meine Herren, noch heute in der Eschenbeimer Gasse festsitzen, und wenn ich auch nicht mehr Bundestagsgesandter sein wuͤrde, so wäre ein Anderer dort und würde meinen Instruktionen gemäß Exrekutionen und Protokolle beschließen und Sie Alle wären Statt dessen hat der König an seiner

1“