1882 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

auf jeder Seite zwei Sitze mit Schreibpulten für Refe⸗ renten.

Schreibtische und Stehplätze für sechs Stenographen vor der Rednerbühne.

Von den gegen den Saalraum durch eine Barriere abgetrennten Stenographentischen sollen die Steno⸗

raphen auf kurzem Wege nach dem im unteren

Geschosse gelegenen Stenographensaale gelangen können,

hne den Sitzungssaal selbst durchschreiten zu müssen.

.Zu jeder Seite der Tribüne für das Präsidium Tische mit 24 Plätzen für die Mitglieder und Kommissare des Bundesraths.

Es wird besonderer Werth darauf gelegt, daß von allen, auch den entferntesten Plätzen dieser Tische, die Redner auf der Tribüne und unten im Saale gut ver⸗ standen werden können.

.Ein Tisch zum Niederlegen von Dokumenten. 8

Eine Loge mit 12 Fauteuils für den Kaiserlichen Hof und die verbündeten Fürsten; dazu ein Salon, ein Vorzimmer und eine Toilette. Diese Räume müssen rechts von dem Präsidenten⸗ stuhl (nicht im Rücken desselben) liegen und durch einen Zugang, getrennt von den übrigen Zugängen, V zu erreichen sein. b

Eine oder zwei Logen mit zusammen 24 Fauteuils für diplomatische Corps, dazu ein Vorzimmer und eine

oilette.

„Eine Loge zur Disposition der Mitglieder des Bundes⸗ raths

mit etwa 40 Sitzplätzen. Eine Loge zur Disposition der Abgeordneten mit etwa 80 Sitzplätzen. Eine Loge für die Mitglieder der deutschen Landtage mit etwa 30 Sitzplätzen. 1 „Eine Loge zur Disposition der Behörden mit etwa 60 Sitzplätzen. Zwei reservirte Logen mit etwa je 30 Sitzplätzen. .Logen für das Publikum mit zusammen etwa 150 Sitzplätzen. Die Logen unter i. bis o. müssen Vorräume mit ausreichenden Garderoben erhalten.

Logen für die Vertreter der Presse mit zusammen

80 Sitzplätzen, von denen 60 Plätze verschließbare Schreibpulte erhalten.

Die Logen unter i. bis p. müssen durch Zugänge, ge⸗ trennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein.

Von allen Logen aus muß der Sitzungssaal gut über⸗ sehen, von den Logen unter p. müssen die Redner besonders gut verstanden werden können.

Es wird anheimgestellt, einige Logen mäßig, nicht über 1 m weit, vor die Saalwände vorspringen zu lassen.

Die Logeneingänge sind gegen das Eindringen von Zug⸗ luft zu schützen; Nothausgänge sind vorzusehen.

B. Räume, welche im Niveau des Saalbodens liegen.

1) Eine Halle (Foyer) für die Abgeordneten, in unmittel⸗ barem Anschluß an den Sitzungssaal, etwa 500 qm Grund⸗ läche. eDiese Halle soll bei vorkommenden Festlichkeiten sowie bei ausnahmsweise großen Kommissionsberathungen benutzt werden können.

Auf eine reichere architektonische Durchbildung der Halle ist Bedact zu nehmen.

2) Ein Arbeitszimmer des Reichstags⸗Präsidenten 40 qm.

3) Ein Sprechzimmer desselben.. 40 qm.

8Vorzimmer desselboen . .. 20 gm.

5) Zwei Zimmer der Schristführer . .. je 40 qm.

Die Zimmer unter 2 bis 5 sind in der Nähe des Sitzungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von der Tribüne des Präsidenten aus sich erreichen lassen.

6) Ein Arbeitszimmer des Reichskanzlers . 40 qm.

7) Ein Sprechzimmer desselben . . . . . 40 qm.

8) Ein Vorzimmer desselben .20 qm.

9) Zwei Geschäftszimmer für die Chefs der Reichsämter

je 40 qlum.

10) Ein gemeinschaftliches Vorzimmer . 20 qm.

Die Zimmer unter 6 bis 10 sind in der Nähe des Sitzungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von den Tischen des Bundesraths aus sich erreichen lassen.

11) Zwei Sprechzimmer für die Mitglieder und Kom⸗ missare des Bundesratmhzs . . je 40 qlm.

12) Ein Sitzungssaal für den Bundesrath, nicht zu ent⸗ fernt vom Sitzungssaal des Reichstags . 180 bis 200 qm.

Der Saal soll reichliches hohes Seitenlicht oder Oberlicht erhalten. In dem Saale ist ein 1,25 m breiter Sitzungstisch mit 60 Fauteuilsitzen anzuordnen.

Gehülfen

6) Einige kleinere Sprechzimmer in der Nähe der Räume unter 3 bis 5. 1 7) Arbeitsräume für die Vertreter der Presse mit zusam⸗ men 80 hellen Schreibplätzen, vertheilt auf mindestens 8 111118—8—8 Diese Arbeitsräume müssen in möglichst direkter Verbin⸗ dung mit den Logen der Presse stehen. 8) Ein Vorraum zum Aufenthalt der ar qm. 9) Ein Geschäftszimmer des Bureaudirektors . 40 qm. 10) Ein Vorzimmer desselben . . . . . . 20 qm. 11) Ein zweites Vorzimmer desselben, für das qm. Das Zimmer unter 9 muß auf kurzem Wege von der Präsidententribüne und das Zimmer unter 11 von einem für

das Publikum bestimmten Zugange aus zu erreichen sein.

12) Zwei Säle für die Registratur zusammen 200 qm. 13³) Ein Kassenzimmer . . . . . .. 40 qm. 14) Ein Raum für die Kanzlei mit 15 hellen Schreib⸗ plätzen.

15) Ein Zimmer zum Kollationiren . . . . 20 qm. 16) Zwei Räume zur Expedition der Drucksachen

40 und 100 qm.

17) Ein Zimmer für den Botenmeister daneben 60 qm. 18) Ein Raum für 60 Kanzleidiener und Boten des 1114141616465642“*“ 19) Ein Garderobenraum für dieselben . .140 qm. 20) Ein Raum für die Kanzleidiener des Bundesraths, in der Nähe des Aufganges zu den Sälen des Bundes⸗ 21) Ein helles Archiv mit besonderer Sicherung gegen außen und gegen Feuersgesahr .. . .200 qm. 22) Ein Raum zur Aufbewahrung der alten Akten 200 qm. 23) Die Bibliothek des Reichstags. Die Bibliothek soll eine Grundfläche von 1000 qm nicht überschreiten und eine Repositorien⸗Ansichtsfläche von min⸗ destens 2500 qm darbieten. 24) Zwei Arbeitszimmer, für den Bibliothekar und dessen c“ 60 und 40 qm.

25) Ein Lesezimmer für die Abgeordneten . 60 qm. 26) Ein Schreibzimmer für dieselben .. . . 40 qm.

27) Ein Dienerraum, nahe bei dem Zimmer des Biblio⸗ 61661661 Die Räume unter 23 und 24, sowie die unter 24 bis 26 müssen unter einander in Verbindung stehen.

D. Räume, welche im unteren Geschoß liegen.

1) Zwei Säle für die Stenographen mit je 15 hellen Sre aacc 6 ls 80 qm.

2) Ein Saal zur Korrektur der stenopraphischen Aufzeich⸗ nungen mit 3 Schreibplätzen und mit Leseplätzen für die Ab⸗ gehrhteeahba *“ 60 qm

3) An Vestibulen Na. ein Vestibul für die Abgeordneten mit einem bedeckten

Haupteingange; 8

b. eine Einfahrt nebst Vestibul für den Kaiserlichen Hof,

die verbündeten Fürsten und das diplomatische Corps;

c. eine Einfahrt nebst Vestibul für den Bundesrath;

Es ist gestattet, statt der beiden Einfahrten unter b. und c. eine einzige, gemeinsame Einfahrt anzu⸗ ordnen; ein Vestibul für das Publikum. 1

Bei der Anordnung der Vestibule ist davon aus⸗ zugehen, daß die Zugänge für den regelmäßigen Ge⸗ schäftsverkehr, der lokalen Verhältnisse wegen, nicht von der Seite des Königsplatzes genommen werden.

4) Ein Zimmer fur bie Post . .... 40 qm.

5) Ein Zimmer für den Telegraphen . . 40 qm.

6) Raum für Telephoneinrichtungen. 40 bis 60 qm.

Die Räume unter 4 bis 6 müssen in der Nöhe des Vestibuls 3 a. liegen.

7) Ein Billetbureau neben dem Vestibul 3 6d.,

8) Portierlogen an den Vestibulen,

9) Eine Wohnung für den Hausinspektor von 4 Stuben

nebst Zubehör,

10) Drei Portierwohnungen von je 2 Stuben nebst

Zubehör,

11) Zwei Wohnungen für Hausdiener oder Heizer, je 2 Stuben und Zubehör. 8 18 1 NJ.

1) Wirthschaftsräume für den Restaurateur. 8 2.) Räume zur Unterbringung einer Dampfmaschine mit Kesselhaus.

3) Räume für Brennmaterial in der Nähe der Heiz⸗

apparate und des Kesselhauses.

4) Räume für Utensilien.

5) Kleine Werkstätten für Haus⸗Handwerker. 6) Eine kleine Druckerei.

4) zwei perspektivische Ansichten des Aeußern. Für diese Ansichten sind a. der Austritt aus dem Brandenburger Thore, b. der Alsenplatz als Standorte zu nehmen. Bei der Konstruktion der Perspektive soll ein Grundriß im Maßstabe ½00 benutzt und die Bildebene durch die dem Standorte zunächst befindliche Ecke des Reichstagsgebäudes gelegt werden. Im Interesse einer gleichmäßigen Beurtheilung der Ent⸗ würfe ist die strenge Einhaltung der vorstehenden Bedingun⸗ gen nothwendig. Alle nicht verlangten Zeichnungen bleiben von der Beurtheilung und Ausstellung ausgeschlossen. Bei⸗ zufügen ist ein Verzeichniß der einzelnen Zeichnungen, sowie ein Erläuterungsbericht, welcher in möglichster Kürze die ge⸗ wählten Anordnungen und Konstruktionen dargelegt. An der Konkurrenz können alle deutschen Architekten sich betheiligen. Die Entwürfe dürfen nur mit einem Motto versehen werden. Die Adresse des Verfassers ist in einem mit dem⸗ selben Motto versehenen geschlossenen Couvert beizufügen. Die Einlieferung der Entwürfe an das Bureau des Reichsamts des Innern, Wilhelmstraße Nr. 74 W, muß am Sonnabend, den 10. Juni 1882, Mittags 12 Uhr, erfolgt sein. Später eingelieferte Entwürfe sind unbedingt von der Konkurrenz ausgeschlossen. die rechtzeitig eingelieferten Entwürfe wird Quittung ertheilt. Die Entwürse gehen zunächst an die Jury zur Beurthei⸗ lung und Entscheidung über die zuzuerkennenden Preise. Die Entscheidung wird durch den „Reichs⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. Demnächst werden die Entwürfe öffentlich ausgestellt. Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Kommission ür die Errichtung des Reichstagsgebäudes und acht an der Konkurrenz nicht betheiligten Sachverständigen. Die Namen der Jurymitglieder werden binnen Kurzem durch den „Reichs⸗Anzeiger“ bekannt gemacht. Für diejenigen beiden Entwürfe, welche nach dem Urtheile der Jury die gestellte Aufgabe am besten lösen, werden 11.“ Zwei erste Preise von je 15 000 gezahlt. Ferner werden 8 Drei zweite Preise von je 10 000 und Fünf dritte Preise von je 3000 für die zunächst besten Entwürfe gezahlt. Gegen Zahlung der Preise werden die Entwürfe Eigen⸗ thum des Reichs. Außerdem bleibt vorbehalten, zehn durch die Jury be⸗ stimmte Entwürfe für je 2000 anzukaufen Die übrigen Entwürfe werden nach der öffentlichen Aus⸗ stellung gegen Aushändigung der Quittung zurückgegeben oder den Verfassern, auf Gefahr derselben, portofrei zurückgesandt. Nur diejenigen Konkurrenten, welche alle Bedingungen des Programms innehalten, haben Anspruch auf Berücksich⸗ tigung bei der Preisertheilung.

Gestern Mittag hatte das Kunstgewerbe⸗Museum die Ehre, in seinen neuen Raͤumen zum ersten Mal Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin begrüßen zu dürfen. Schon vor der Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften war Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschienen. Zum Empfang der Majestäten hatten sich ferner die Staats⸗Minister von Boetticher und von Goßler, der Ministerial⸗Direktor Greiff, der Generaldirektor der Königlichen Museen, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Schöne, der Direktor der ethnologischen Abtheilung der Königlichen Museen, Pro⸗ fessor Dr. Bastian, und der Direktorial⸗Assistent derselben, Dr. Voß, sowie die Direktoren des Kunstgewerbe⸗Museums, Grunow, Professor Dr. Lessing und Professor Ewald versammelt. Von den Kaiserlichen Hofstaaten waren Graf Perxponcher und Gräfin Oriolla anwesend. Nachdem kurz vor 2 Uhr Se. Majestät der Kaiser und bald darauf Ihre Majestät die Kaiserin eingetroffen waren, wurde auf einem Rundgang durch das von Besuchern dicht angefüllte Erdgeschoß des Museums zuerst die Ausstellung der Schliemannschen Sammlung trojanischer Alterthümer, sodann die Reihe der in der Ost⸗ und West⸗ front des Gebäudes belegenen Säle und schließlich der Lichthof mit der in ihm befindlichen indischen Ausstellung in Augenschein genom⸗ men. Das Gebäude selber sowohl wie der Inhalt und die Auf⸗ stellung der reichen Sammlungen fanden hierbei wiederholt die leb⸗ hafteste Anerkennung der Allerhöchsten Herrschaften, und Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher erst um 3 ½ Uhr nach mehr als andert⸗ halbstündigem Verweilen, Ihrer Majestät der Kaiserin folgend, Aller⸗ höchstwelche Sich bereits vorher verabschiedet hatte, das Museum verließen, geruhten demselben einen baldigen wiederholten Besuch in Aussicht zu stellen.

Im Weißen Saale des Fürstlich Radziwillschen Palais in der Wilhelmstraße ist heute Vormittag der Bazar eröffnet worden dessen Ertrag zur Deckung der Kosten für den bereits in Benutzung genommenen Neubau dienen soll, durch den das Katholische Hed⸗ wigs⸗Krankenhaus in die Lage versetzt wird, 200 Kranken gast

zum Deuts 29. 8

Berlin, Donnerstag, den 2. Februar

1882.

N

Preußen. Berlin, 2. Februar. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (6.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten wurde der Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation der preußischen Staats⸗ anleihen durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Es folgte die erste Berathung der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1880/81. Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er beabsichtige nicht, schon heute eine Diskussion über den reichen Inhalt der Uebersicht hier anzuregen, halte sich aber für verpflichtet, auf zwei Einnahmetitel die Auf⸗ merksamkeit selbst zu lenken, weil dieselben in einem engen Zusammenhange mit dem in erster Lesung durchberathenen

Etat ständen und wesentlich zur Beurtheilung desselben bei⸗ getragen hätten. Das seien die beiden Titel der Verwaltung der indirekten Steuern und zwar der Titel „Stempelsteuer“ und „gerichtliche Kosten und Strafen.“ Wie aus der vor⸗ liegenden Uebersicht hervorgehe, hätten sich auch in dem hier in Betracht kommenden Geschäftsjahr die Einnahmen aus der Stempelsteuer um mehr als 5 Millionen gegen den Voranschlag vermindert und es seien die Einnahmen aus der Stempelsteuer unter dem Titel „Gerichtskosten“ um mehr als 2 Millionen gegen den Voranschlag in die Höhe gegangen. Hieraus werde nun vielfach der Schluß gezogen, daß die wirk⸗ liche Verwendung von Stempeln nachgelassen und die Ein⸗ nahmen aus den Gerichtskosten sich vermehrt hätten. Beide Annahmen seien unrichtig und könnten aus dem gegenwärtigen finanziellen Resultate der Uebersicht nicht gewonnen werden, und zwar aus solgenden Gründen nicht. Es würden unter dem Titel der Stempelsteuereinnahmen nur diejenigen Einnahmen verbucht, die die Verwaltung der indirekten Steuern aus

dem Verkauf von Stempelmarken und beziehungsweise

Stempelbogen einnehme. Nun werde aber bei einem sehr namhaften Theile des Geschäftsverkehrs in Preußen, der seinen Ausdruck finde in den gesetzlich vorgeschriebenen For⸗ meln der Eigenthumsübertragung, der Stempel verrechnet unter dem Titel der Gerichtskosten. In dem hier in Betracht kommenden Jahre hätten allein die Stempel, die im Zu⸗ sammenhang mit den Auflassungserklärungen bei den Grundbuchrichtern zu bezahlen gewesen seien, mehr als 7 000 000 ausgemacht. Es sei deshalb nichts weniger als auffallend, daß man unter dem Titel „Stempel⸗ einnahmen“ fortwährende Herabminderungen der Einnahmen beobachte. Er würde auf diesen Punkt weniger Gewicht legen, wenn derselbe nicht nach mehreren Richtungen hin zu Miß⸗ deutungen Veranlassung gegeben hätte. Es sei hiernach also ab⸗ solut ausgeschlossen, daß man aus einer Verminderung der Ein⸗ nahmen sich ein Urtheil bilden dürfe auf die Vermin⸗ derung des Geschäftsverkehrs im Lande. Noch in der eben beendeten Budgetdebatte sei von einer Seite darauf hingewiesen worden, um zu zeigen, daß jene Behauptung, das Geschäft in Preußen sei in einer steigenden Richtung begriffen, widerlegt würde durch die verminderten Ein⸗ nahmen aus den Stempelgebühren. Wie gesagt, die Voraus⸗ setzung treffe nicht zu; aber eine wirkliche Herabminderung der Stempeleinnahmen stehe im Zusammenhang mit einer reichsgerichtlichen Entscheidung vom vorigen Jahre, die auch in Zukunft ihre nachtheiligen Wirkungen auf die Einnahmen aus der Stempelsteuer äußern werde. Während früher in solchen Fällen, wo bei der Gründung der Aktiengesellschaften die Einlagen nicht in Baar, sondern durch Einbringung von Objekten erfolgt sei, und nach Anordnung der Stempelbehörde ein einprozentiger Stempel erhoben würde, sei nunmehr durch Reichsgerichtsurtheil vom Januar vorigen Jahres, wenn er nicht irre, festgestellt, daß diese Erhebung nicht im Gesetz begründet sei. In Folge dessen habe in dem hier vorliegen⸗ den Geschästsjahr die preußische Verwaltung mehr als 900 000 an Aktiengesellschaften in Rheinland und West⸗ falen zurückzahlen müssen; und wo gegenwärtig und in Zu⸗ kunft die Bildung von Aktiengesellschaften vor sich gehe, würden abweichend von der früheren Praxis der Stempel⸗ verwaltung die Stempel nicht mehr zur Erhebung ge⸗ langen können. Weiter habe die Finanzverwaltung geglaubt,

Das Haus beschloß demgemäß.

In erster Berathung genehn den Entwurf eines Ge an die Stadt Berlin für Uebe lischen Straßen⸗ und Brücke zahlenden Rente; ebenso in er den Entwurf eines Gesetzes, ordnung über die eines evangelisch⸗refo Frankfurt a./M. vom 8. F organischen Gesetzes vom 5. F einiger die evan Bestimmungen Frankfurt a./M.

Es folgte die erste Berathung de setzes, betreffend die Ausdehnung der sauischen Centralkirchenfonds u schen evangelischen auf die vormals he bezirks Wiesbaden.

Der Abg. Bork erklärte, habe dieser Entwur Antrag des Abg. Dr. sondere Kommission von 7 Mitgliede Kommission habe wegen Schluß d Durchberathung des Entwurfs komn welche damals für die Verweis hätten, sprächen auch he halb, den Entwurf an eine Ko verweisen.

Der Abg. Schreib sicht auf die eigenth

Das Haus beschloß dem

Damit war die Tagesordnung erled vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Freitag

nigte das Haus ohne Debatte setzes, betreffend die Ablösung der rnahme der fiska⸗ nbaulast in Berlin zu ster und zweiter Berathung betreffend Abänderung der Ver⸗ d den Geschäftskreis rmirten Konsistorii in der ebruar 1820, sowie des ebruar 1857 über Abä gelisch⸗lutherische Kirchenverfassung be der Konstitutions Ergän

Bildung un

rührenden zungsakte der Stadt

Entwurfs eines Ge⸗ ksamkeit des Nas⸗ d der E1.“ Waisen⸗ ssischen Theile des Konsistorial⸗

Pfarrwittwen⸗ und

bereits in der vorigen Session f dem hohen Hause vorgelegen. Petri sei der Entwurf damals an eine be⸗ In verwiesen. er Session nicht mehr zur Die Gründe, ung an eine Kommission ge⸗ üte dafür. Er beantrage des⸗ mmission von 7 Mitgliedern zu

nen können.

er schloß sich diesem Antrage mit Rück⸗ nassauischen Verhältnisse an.

zudtags⸗Angelegenheiten.

1 ines Gesetzes, be⸗ Vervollständigung nbahnnetzes (s. Nr. 28

gründung des Entwurfs ei Erweiterung, bessere Ausrüstung des Reichs⸗Anzeigers“) lautet:

In dem vorstehenden Gesetzentwurf sind die Mittel Verkehrsinteresse und im Interesse der Betriebssicherh wendig erachtete Erweiterung, Vervoll der Staatsbahnen und der Privatbahnen vorgesehen.

Staatseise

für eine im 3 eit für noth⸗ ständigung und bessere Ausrüstung für Rechnung des Staa

im §. 1 unter Nr. I zur Ausführung empfohlenen Eisenbahnen bildet auszubauende, ungefähr 17 Probstzella⸗

die als Vollbahn Kilometer lange Linie ad 1 (Eichicht⸗ enze) die nothwendige und in Aussicht genommene Ergänzung des rnehmens, durch deren Ausführung die der betheiligten Staaten hergestellte t die naturgemäße Fortsetzung und den Bayerische Cisenbahnnetz erhalten würde. Thüringischen Eisenbahnunternehmens fällt die Verbindung dem Staate als Au hierdurch in den Besitz einer neuen, für den Ve westlichen Deutschland wichtigen Durchgangsroute gelangt. Nähere Darlegungen über das zu dem Gesetzentwurf, betreffend de bahnen für den Staat, enthalten. Die Anlagekosten der Bahn sind auf 5 000 000 v zu deren Deckung in erster Reihe diejenigen Entschäd trage von 700 000 bezw. 128 000 Verwer deren Zahlung sich die Herzoglich sachsen⸗ Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtische genannten Gesetzentwurf beigefügten Verträgen vom 12. ffend den Uebergang der dem Herzogthum Sachsen⸗ Schwarzburg⸗Rudol nden finanziellen en Staat, verpflichtet haben. Der als⸗ dann noch aufzubringende Restbetrag mit 4 172 000 würde aus zu entnehmen sein, welche mit dem zeichneten Privateisenbahn⸗ t letzterem anheimfallen.

yerisch⸗Meiningensche Landesgr bereits von der Gesellschaft üringischen Eisenbahnunte seiner Zeit unter Zinsgarantie Bahn von Gera nach Eichich Anschluß an das Erwerbe des Herstellung dieser fgabe zu, welcher rkehr mit dem

Projekt sind in der Begründung n weiteren Erwerb von Privat⸗

eranschlagt, igungen im Be⸗ idung finden sollen, zu meiningensche und die Regierung in den, dem eben⸗ bezw. 14. No⸗ vember 1881, betre Meiningen Fürstenthum an dem Thüringischen Eisenbahnunternehmen zustehe Betheiligung auf den Preußisch

den Beständen derjenigen Fonds ergange der in jenem Gesetzentwurf b. unternehmungen auf den Staa

Betheiligung der Interessenten denjenigen Anforderungen, welche bereits früher unter ähnlichen Verhältnissen an die Interessenten der durch die Gesetze vom 25. Februar 1881 (§. 1 Nr. 7—10, Lit. A. b. —e. und Lit. B.) und vom 7. März 1880 (§. 1b. Lit. A. B. und C.) zur Ausführung genehmigten Unternehmungen, deren Fortsetzung bezw. Ergänzung erstere bilden, gestellt worden sind.

Der zu den Grunderwerbskosten der Linie Ahrweiler⸗Adenau (§. 1 Nr. I. 17 des Gesetzentwurfes) abweichend hiervon auf zwei Drittel ihrer anschlagsmäßigen Höhe bemessene staatsseitige Zuschuß erscheint ebenso, wie die von den Interessenten der beiden übrigen in der Eifel projektirten Verbindungsbahnen von Raeren nach Eupen und von Walheim nach Stolberg (§. 1 Nr. I. 15 und 16 des Gesetz⸗ entmwurfes) in größerem Umfange verlangte Betheiligung an den Bau⸗ kosten derselben durch die besonderen, in der weiter unten beigefügten Denkschrift des Näheren crörterten Verhältnisse gerechtfertigt.

Die Erfüllung der Bedingungen, von welchen der staatsseitige Ausbau der einzelnen Projekte in dem Gesetzentwurf abhängig gemacht worden, ist bereits in den meisten Fällen durch rechtsverbindliche Be⸗ schlüsse der betreffenden Kommunalverbände sicher gestellt.

„Die für die Herstellung der projektirten Sekundärbahnen erforder⸗ lichen Flächen befinden sich zum Theil bereits in fiskalischem Besitz. Nach eingehender Prüfung der in jedem einzelnen Falle in Betracht kommenden besonderen Verhältnisse ist indeß mit Rücksicht auf die erheblichen Vortheile, welche dem Fiskus aus der Ausführung der be⸗ treffenden Unternehmungen erwachsen, von der Forderung einer be⸗ sonderen Entschädigung für die Hergabe des benöthigten Terrains zu dem veränderten Verwendungszweck billiger Weise auch hier überall abgesehen worden.

Wenngleich über die künftige Rentabilität der zu bauenden Meliorationsbahnen ein sicheres Urtheil zur Zeit nicht abgegeben werden kann, so muß nach dem Ergebniß der in dieser Beziehung an⸗ gestellten Ermittelungen doch zugegeben werden, daß die direkten Er⸗ trägnisse der meisten Linien eine volle Verzinsung des Anlagekapitals zunachst wohl kaum ermöglichen werden. Insbesondere werden von den im §. 1 unter I. 2, 14— 16 des Gesetzentwurfs bezeichneten Linien nennenswerthe Ueberschüsse vorerst wohl nicht zu erwarten sein, wogegen die Bahnen ad Nr. 1. 3, 4, 10, 13 und 17 voraussichtlich schon während der ersten Betriebsjahre einen mäßigen, und die Bahnen ad Nr. I. 5— 9, 11 und 12 voraussichtlich schon bald einen erheb⸗ licheren Betrag zu der Verzinsung der staatsseitig aufgewendeten An⸗ lagekosten liefern und zum Theil sogar eine nahezu volle Verzinsung der letzteren zulassen werden. Es ist indeß auch hierbei zu berück⸗ sichtigen, daß es sich um Meliorationsanlagen handelt, deren Vor⸗ theile nicht sowohl in den unmittelbaren Erträgnissen als vielmehr in der Hebung des Wohlstandes und der Steuerkraft der betreffenden Landestheéile und in der besseren Alimentirung der anschließenden fiskalischen Hauptbahnstrecken zu suchen sind.

Die in der Eifel projektirten Meliorationsbahnen Prüm⸗St. Vith⸗Montjoie⸗Rothe Erde (Aachen) bezw. Malmedy, Eupen und Stolberg (§. 1 Nr. I. 14—16 des Gesetzentwurfes) würden im Falle ihrer demnächstigen Fortsetzung in südlicher Richtung zum Anschluß an das Luxemburgische Eisenbahnnetz, deren Herstellung nach den näheren Darlegungen der bereits oben erwähnten Denkschrift wohl nur als eine Frage der Zeit anzusehen sein dürfte, einen erheblichen Verkehrszuwachs erhalten und voraussichtlich schon binnen Kurzem eine nahezu ausreichende Verzinsung der aufgewendeten Kosten er⸗ möglichen.

Die Länge der zur Ausführung empfohlenen Lokalbahnen (§.

Nr. I. 2—17 des Gesetzentwurfes), über deren Richtung und Be⸗ deutung für die Entwickelung der durchschnittenen Gebiete die (in der Anlage beigefügten) Denkschriften das Nähere ergeben, beträgt rund 538 km; das nach Abzug der den Interessenten zur Last fallenden Beiträge staatsseitig aufzuwendende Anlagekapital ist auf 46 814 000 veranschlagt.

Zur Deckung des letzteren stehen, nachdem über die Bestände de in Folge der Gesetze vom 20. Dezember 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 635) und 14. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 20) auf den Staat über⸗ gegangenen Gesellschaftsfonds zu Gunsten der durch die Gesetze vo 9. März bezw. 18. Dezember 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 169, 377 und 25. Februar 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 32) genehmigten Melio⸗ rationsbahnen disponirt und außerdem die Vernichtung der dies Fonds angehörenden hochverzinslichen Prioritätsobligationen de Rheinischen, Magdeburg⸗Halberstädter und Berlin⸗Potsdam⸗Magde burger Eisenbahngesellschaft im Betrage von 15 750 6000 Mark⸗ ange ordnet worden, ebenfalls zunächst die dem Staate mit dem weiteren Erwerb von Privateisenbahnen zufallenden, bereits oben erwähnten Gesellschaftsfonds zur Verfügung. 1

Dieselben beziffern sich, vorbehaltlich definitiver Feststellung, nach Abrechnung derjenigen Beträge, über welche bereits in dem Gesetzent: wurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, anderweit disponirt worden, auf die ee,eek voꝛ 24 385 668 50 ₰, so daß nach Abzug des nach den obigen Aus-⸗ führungen für die Fortsetzung der Linie Gera⸗Eichicht aufzubringenden Restbetrages von 4172 000 für den Bau der projektirten Meliorationsbahnen noch 20 213 668 50 verfügbar bleiben.

3) Ein V Sj 30 pij 7 8 1G liche Aufnahme und liebevolle Pflege zu gewähren. Reiche Gabe daß bei den sogenannten Auflassungserklärungen Hinter⸗ Die übrigen im §. 1 unter Nr. 1 aufgenommenen Linien sollen Im Uebrigen ist aus den bereits in der Begründung zu dem 13) Ein Vorsaal zu diesem Sitzungssaal 80 bis 100 888 7) Wachtlokal für Polizei und Feuerwehr . . 60 qm. sind zum Besten des Bazars eingegangen. Allen voran hat auch hier gehungen und Benachtheiligungen der Staatskasse vielfach nach den für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung maßgebenden 19 289 lst „Samml S. 33 8* 14) Zwei Säle für die Ausschußsitzungen des Bundes⸗ 8 8 1 3 bes Fatart gange men ben Verrc⸗..,⸗ b S 86 8 1771 1 8 n 1 Gesetz vom 25. Febrnar 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 32), betreffend die raths in der Nähe des Sitzungssaales r80 und 40 qm Allgemeine Bedingungen. wieder Ihre Majestät die Kaiserin opferfreudige Mildthätigkeit erfolgt seien, indem das Objekt, für welches bei der Auflassung Grundsätzen gebaut und betrieben werden. Dieselben sind Meliorations⸗ Herstellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, erörterten 15 Eine Garderobe fi . B1 dens 1b 40 Im. Das Gebäude muß durchweg feuerfest konstruirt sein. bewiesen. Geschmackvolle Stückereien zumeist religiösen Inhalts der Stempel zu kassiren sei, zu gering angerechnet werde. bahnen, deren Herstellung für die Erschließung der betreffenden, mit Rücksichten (Nr. 75 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten n ne Garderobe für den Bundetrath... ö Die T für den Kaiserlichen Hof beziehungsweise seltene Porzellane und kunstvolle Gemälde verdankt neben vielen Diese Frage sei bereits in der vorjährigen Rechnungs⸗ Schienenverbindungen bisher nochnicht bedachten Landestheile und die Be⸗ 1880/81 S. 9) eine Verwerthung jener dem Staate anheimfallenden Die Räume unter 6 bis 15 müssen durch einen Zugang, deeeve far dn 58 ie Aobpes d d anderen Sachen der Bazar der Huld Ihrer Majestät kommission zur Sprache gelangt und es sei damals von lebung der wirhschaftlichen und industriellen Thätigkeit ihrer Bewohner in Effekten auch im vorliegenden Falle nur insoweit in Aussicht ge⸗ getrennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein. den Bundesrath, sowie die rhin für die Abgeordneten Zur Eröffnung des Bazars waren Ihre Kaiserlichen und König mehreren Mitaliedern derselben aus ihren eigenen Wahr⸗ Uebereinstimmung mit den Anträgen der Provinzialbehörden als be⸗ nommen, als dieselben ohne Nachtheil für die Staatskasse flüssig ge⸗- 16) Für die Restauration ein Saal mit drei endlich diejenigen für das Publikum sind vollständig von ein⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin persönlich er⸗ 88 8 A P sonders förderlich erkannt und Mangels geeigneter Privat⸗Unter⸗ macht werden können. ͤ11* zusammen 400 qm. ander zu trennen. Sie müssen von außen her auf möglichst schienen. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wählte Sich nehmungen festgestellt, daß diese Annahme der ertreter nehmer für Rechnung des Staates unter der Voraussetzung ent⸗ Der biernach noch zu deckende Restbetrag soll durch Ausgabe von 17) Ein oder zwei Lesesäle für Tagesliteratur . 250 qm. kurzen und hellen Zugängen zu erreichen sein. eine kostbare Vase aus. Höchstseine Erlauchte Gemahlin machte der Königlichen Staatsregierung leider auf Wahrheit sprechender Betheiligung der Lokalinteressenten in Aussicht genommen ist. Staatsschuldverschreibungen beschafft werden. 18) Zwei Schreibsäle zusammen 150 qm. Nebenausgänge für wirthschaftliche Zwecke und für den reiche Einkäufe. Um 11 ½ Uhr erschien Ihre Majestät die Kaiserin sich begründe. Wenn nämlich die Auflassung und in Folge Die einzelnen Linien bilden theils die Fortsetzung bezw. Ergänzung Die für die Herstellung der vorhezeichneten Bahnen nachgesuchte 19) Mindestens zwei helle Garderobenräume für dic Dienstbetrieb sind vorzusehen. Allerhöchstwelche gleichfalls reiche Einkäufe machte. Der Bazar wir dessen die Umschreihung eines Grundstückes vor sich gehe, der durch die Gesetze vom 7. und 9. März 1880 (Gesetz⸗Sammlung Kreditbewilligung wird daber durch die Annahme des mehrfach er⸗ Garderobe von 400 Abgeordneten im Ganzen Klosets, Pissoirs und Waschvorrichtungen, letztere in be⸗ bis einschließlich Sonnabend geöffnet bleiben. 1 ohne daß der Eigenthumsübertragung ein formell abgeschlosse⸗ 2 157, 169) und ,25. Februar 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 32) zur wähnten Gesetzentwurfes, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ 6, e;⸗ u r⸗ 122 d Räumen sind in jedem Geschoß und bei jeder Gruppe 1 ner Vertrag zu Grunde liege, so hätten bekanntlich die Pacis⸗ Ausführung genehmigten! nternehmungen, theils gehören sie Projekten eisenbahnen für den Staat, bedingt, da im Falle der Nichtannahme Die Räume unter 16 bis 19 müssen in möglichst be⸗ son Ien aumen, 1” in S8 Zahl, hell und geräumi 88 Bezüglich der aus englischen Zeitungen in die deutschen Blätte centen den Betrag des Verkragsobjekts anzugeben, und sofern an, durch welche die Wohlthaten des wichtigen Kmmunikationsmittels desselben einerseits die Voraussetzungen für den staatsseitigen Ausbau quemer Verbindung mit dem Sitzungssaale und der Halle von Näumen in ausreichender Zahl, h 4 übergegangenen Nachricht, daß das in London für die heraldische das Geschäft ohne weitere rechtliche Wirkung Zug um Zug neuen, in jenen Gesepen nicht berücksichtigten Verkehrsgebieten zuge⸗ der Fortsetzung der Linie Gera⸗Eichicht entfallen, andererseits dem

tehen. zulegen. 1 3 8n Ausstellung zu Berli sc tretene Comité sich aufgelö 8 8 bis —† ts wendet werden sollen. 25 8 Staate die Möglichkeit genommen sein würde, die ihm mit dem Er⸗ 8 Ran me, welche nach ihrer Zusammengehörigkeit Auf möglichst direkte und zweckmäßige Tagesbeleuchtun 1. nd fähr seemfhc tbeßn verfekt geworden sei, also 3. B. beim Kauf die Zahlung statt⸗ Der staatsseitige Ausbau dieser Bahnen ist, den für die Heran⸗ werbe der betreffenden Ftbalgohnen mfallerden 2 zur Deckung

1 - habe, hören wir aus sicherster Quelle, daß allerdings die von dem 8 4 1 257. b 1— 1 8. 8 auf die verschiedenen Geschosse angemessen ver⸗ sämmtlicher Räume, welche für den Verkehr und Aufenthalt englischen Comité in Aussicht KollektivA⸗usstellung nicht gefunden habe, sei es erklärlich, daß dann von einem Theile ziehung der Interessenten zu den Kosten derartiger Meliorations, der fur die projektirten Bauausführungen . Mittel mit theilt sind: bestimmt sind, wird großer Werth gelegt.

fo i 1 8 ge süh rBevölkerung, der in solchen Dingen leicht zu denken pflege, anlagen seither angenommenen Grundsätzen entsprechend, überall von anzuzie 8 erfolgen wird, daß dagegen die Engländer als einzelne Anssteller sich der Bevõ erung, de 7 lege, gen seither ang nenen Grundsätzen entsprechend, b heranzuziehen. b 3 Um den Geschäftsbetrieb des Reichstags einigermaßen zu betheiligen werden. Eine Anzahl von englischen Anmeldungen liegt dem Interesse des Fiskus entgegen chandelt werde. Dergleichen der unenigeltlichen und lastenfreien Hergabe des erforderlichen Terrains G J. des Ges G 1) Sechs theils kleinere, theils größere Sprechzimmer für Se2. schaß drei Grundrißzeichtungen des n bereits vor. lasse sich nicht ganz verhüten. Aber er meine, es liege im und der Einräumung des Rechts auf unentgeltliche Mitbenußung der Im §. 1 unter Nr. II., III. und IV. des Gesetzentwurfes die Ab dnete s 180 qm zr „Jo2 ; exbhst M 1 er Finam rwal daß durch den Justiz⸗Minister Chausseen und öffentlichen Wege in dem von der Aufsichtsbehörde für sind die Mittel zur Deckung der Ausgaben für eine Reihe zur Ver- ie geordneten zusammen . . ... qm. wärti für den Reichstag benutzten Gebäudes beigefügt.) Interesse der Finanzverwaltung, daß durch den Justiz⸗Minister enn w 2,n X;.* 2 8 g. S o 56 & 4 9 8 Pa 8 alm ’. z 9 8 . 1 8 . . 3 g 9 1 4 9 L 1 ele vang 90 40 en. ere 1 1 U Aaltbse 419* 1 Der größere Theil dieser Zimmer ist in der Nähe des 8 g ve 1 „Im Palmenhause der Charlottenb urger Flora steht augen dafür Sorge getragen würde, daß festgestellt werde, in welchem unlässig. erachteten Umfange abhängig gemacht worden. Ebenso sind vollständigung und besseren Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes in Sitzungssaales oder der Halle, möglichst im Niveau derselben, Konkurrenz⸗Bedingungen. blicklich die große Musa Ensete in Blüͤthe. Die mächtige grüngelbliche Umfange die Stempelbenachtheiligung bei dergleichen Geschäften auch für die Bemessung der, abweichend hiervon, in Aussicht ge. Aussicht genommener Bauausführungen und Beschaffungen so anzuordnen, daß die Zimmer auch von den Zugängen des An Entwurfszeichnungen werden verlangt: Blume mißt nahezu einen halben Meter im Durchmesser und dürfte vor sich gehe. Ferner halte er es für nothwendig, daß eine onmmenen geringeren benw. größeren Belastung der bei dem Bau Dieselben haben sich als nothwendig erwiesen, da die vorhandenen

Arn - 1 8 1 va acht Tagen j zͤste 6. 1 ch 62 b u der Linien ad §. 1 Nr. I. 13, 14 und 17 bezw. 5— 9. 11, 12, v115] Anlagen und Betriebsmittel durch die in stetiger Zunahme begriffene Publikums aus leicht sich erreichen lassen. 1) ein Situationsplan im Maßstabe 1—oo⸗ sun etwa acht Tagen ihre größte Entfaltung erreicht haben. verschärste Kontrolle und Revision der Auflassungsgeschäfte und 16 des Gesetentwurfes betheiligten Jateiesenten diejenigen Rück- Verkehrsentwickelung bis zur außersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit

2) Vier Toilettenzimmer für die Abgeordneten je 20 qlum. 2) die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im Maß⸗ bei der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkte der Inter⸗ sichten maßgebend gewesen, aus welchen in den betreffenden Fällen in Anspruch genommen sind und die im Verkehrsinteresse wie im

3) Sechs Sitzungssäle für die Abtheilungen und stabe 1/200. essen des Siaates vor sich gehe. Wenn also sämmtliche der erwähnten früheren Gesetze einerseits staatliche Beihülfen zu den Interesse der Betriebssicherheit gleich dringliche Erhöhung der letzteren Kommissionen des Reichstags für je 60 Personen . Redacteur: Riedel. Schlüsse aus der AgN der Stempelabgaben falsch Grunderwerbskosten einzelner Lienien gewährt, andererseits Baarzu⸗ nur durch eine angemessene Erweiterung und Umgesalhmg der vor⸗ je 130 bis 150 qm. jeden einzelnen Raum die Zweckbestimmung sowie der Flächen⸗ öe F2Ks. S...-c as0278,877n 1 268 3. seien, so könne er andererseits anführen, daß die Schlüsse, schüfse 142 8 *en neben der unentgeltlichen Terrainhergabe S1ae. lens faburc⸗ Is ehe Vermehrung der

ei Sitzungsse 1g 1 b 12reeeee 1 V 7,77 . Zerichte iner verlangt worden sind. 1 Transportmittel herbeigeführt werder 8* *8 1 Zwei Sitzu gssäle füͤr die Abtheilungen und Kommis⸗ inhalt deutlich einzuschreiben, deine Seit se Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elbne ie aus der Vermehrung der Gerichtskosten als aus einer Es entspricht daher insbesondere auch die bei dem Bau der Ein erheblicher Vetrag der hierfür bestimmten Summe entzällt sionen sfeereich fuͤr die Fraktionen) des Reichstags für je 3) die beiden Längsansichten und eine Seitenansicht, sowie Vier Beilage . Konsequenz des Gerichtskostengesetzes gezogen seien, ebenfalls Meleliorationsbahnen im Westerwald (Westerburg⸗Hachenburg) und auf die Umgestaltung größerer Bahnhofsanlagen der westlichen Staats⸗ 150 Personen .. 1v. .,F ee . je 300 qm. die zur vollständigen Klarlegung des Entwurfs erforderlichen zier Beilagen 8 nicht zuträfen, da unter diesen ja auch die Einnahmen aus in der Eifel, (Prüm⸗St. Vith⸗Mont oie⸗Rothe Erde [Aachen bezw. und für Rechnung des Staates verwalteten Privatbahnen, deren Aus⸗ 5) Acht Sitzungssäle für je 30 Personen je 80 dm.] Durchschnitte im Maßstabe 20 8 dem Stempel angeführt seien. Er beantrage, die Uebersicht Malmedv), sowie der Linie Wabern⸗Wildungen (§. 1 Nr. 1. 13, 14 führung sich im Interesse einer einheitlichen und wirthschaftlichen 1 G Rechnungskommission zu überweisen. bezw. 12, Lit. A., B. und C. g. des Gesetzentwurfes) vorausgesetzte! Verkehrs⸗ und Betriebsleitung als besonders dringlich herausgestellt

In die Grundrißzeichnungen sind die Hauptmaße und in