1882 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (8.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats⸗Minister Maybach und Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Entwurfs, betreffend die Erweiterung, Ver⸗ vollständigung und bessere Ausrüstung des Staats⸗ eisenbahnnetzes. Der Abg. Dr. Wehr führte aus, daß

r im Großen und Ganzen die Erweiterung der Bauten von Sekundärbahnen billige. In der Provinz Ostpreußen habe

as System segensreiche Folgen gehabt. Er wünsche nur, daß 8 in Westpreußen bald in gleicher Weise vorgeschritten würde. 8 Der Abg. von Eynern polemisirte zunächst gegen die gestrigen Auslassungen des Abg. Dr. Meyer. Die Vorlage selbst habe er mit Befriedigung aufgenommen. Er sehe in derselben vor allem die segensreiche Folge der Verstaatlichung der Eisenbahnen. Das Privatbahnsystem sei dem Ausbau

on Sekundärbahnen nicht günstig. Dasselbe habe vor allem

die Rentabilität der Bahnen im Auge und lasse darum die

leineren Orte unberührt. Der Vermehrung der öffentlichen Schuld durch den Bau von Sekundärbahnen sehe er mit Be⸗ ruhigung entgegen. Bezüglich der Beamtenfrage hebe er hervor, daß die Gehälter der unteren Beamten weit günstiger seien bei den Staatsbahnen als bei den Privatbahnen. Er bitte darum, die Vorlage anzunehmen. Der Abg. Dirichlet führte aus, daß sich bei den Se⸗ undärbahnen der Staat gleichfalls den Privatgesellschaften gegenüber im Nachtheil befinden würde. Speziell auf die jetzige Vorlage zu große Hoffnungen zu setzen, halte er nicht r berechtigt. Er spreche hier lediglich als Eisenbahnkonsu⸗ ment. Redner hob sodann noch hervor, daß ein Landrath im Kreise Sensburg erklärt habe, er könne eine Eisenbahn⸗ eputation nicht nach Berlin begleiten, wenn der konservative andidat durchfiele. Bei Schluß des Blattes nahm der Staats⸗Minister Maybach das Wort.

Nach einer Entscheidung des Finanz⸗Ministers, vom 1. d. M., ist für die Frage, ob ein Brief im Sinne der Befreiung Nr. 3 zur Tarifnummer 4 des Reichsgesetzes vom 1. Juli v. J. auf eine Entfernung von mindestens 15 km befördert wird, die Länge des Weges entscheidend,

welchen der Brief bis zum Bestimmungsorte zurückzulegen hat.

Durch eine gemeinschaftliche Verfügung des Ministers

des Innern und des Justiz⸗Ministers, vom 18. v. M., ist zur lusführung des §. 57 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 bestimmt worden, daß alljährlich die Auf⸗ stellung der Schöffenurlisten Seitens der Gemeindebehörden bis zum 1. August und die Einsendung derselben an die

Amtsgerichte bis zum 1. September zu erfolgen hat.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 4. April

J., stellt der protokollirte Beschluß einer Gewerkschaft, einem

eamten für die Vergangenheit einen Geldbetrag als Remu⸗

neration an einem bestimmten Tage zu zahlen, eine dem

für Schenkungen erforderlichen Stempel unterliegende Ur⸗ kunde dar.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Straf⸗ senats, vom 7. Dezember v. J, begeht ein Kommissionär ‚wel⸗ cher die Vermittelung des Verkaufs eines Grundstücks zu einem be⸗ stimmten Preise übernommen und auch zu diesem Preise einen ernstlichen Käufer gefunden hat, dadurch einen strafbaren Be⸗ trug, daß er dem Verkäufer vorspiegelt, der Käufer wolle einen geringeren Preis geben, und diesen zur Annahme des geringeren Preises bewegt, um den erübrigten Betrag des ursprün glich festgesetzten Kaufpreises ganz oder theilweise für sich zu behalten.

M— Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 5. v. Mts. ist ein neuer Organisationsplan für die vereinigte Artillerie⸗ und Ingenieurschule genehmigt worden.

„— Der General⸗Lieutenant von Heuduck, Chef des Militär⸗Reit⸗Instituts, ist zur Erstattung persönlicher Meldungen us Hannover hier eingetroffen.

Hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen⸗ übungen ist Folgendes Allerhöchst bestimmt worden: 1) Für

das Garde⸗Corps hat das Generalkommando desselben Vor⸗

chläge einzureichen, dabei aber durch entsprechende Auswahl des Terrains auf möglichst geringe Flurbeschädigungskosten Be⸗ dacht zu nehmen. Das 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin nimmt an den Uebungen des VIII. Armee⸗Corps Theil. 2) Das V. und VI. Armee⸗Corps sollen große Herbstübungen:

Parade, Corpsmanöver jedes Armee⸗Corps für sich und

dreitägige Feldmanöver gegen einander vor Sr. Majestät abhalten. Für die abgesehen von den erforderlichen Marsch⸗ und Ruhetagen unmittelbar vorangehenden Divisionsübungen dieser Armee⸗Corps sind die Bestimmungen des Abschnitts IIa. und b. des Anhanges III. der Verordnungen vom 17. Juni

1870 mit dem Zusatze maßgebend, daß die Generalkömmandos

ermächtigt werden, die drei für Manöver ganzer Divisionen gegen einen markirten Feind bestimmten Tage nach ihrem Ermessen auch zu Feldmanövern der Divisionen oder des Armee⸗Corps in zwei Abtheilungen gegen einander zu ver⸗ wenden und eventuell auch an einem dieser Tage ein Corps⸗ manöver gegen markirten Feind stattfinden zu lassen. Die genannten Armee⸗Corps haben aus dem Beurlaubtenstande

so viel Mannschaften einzuberufen, daß die betreffenden

Truppentheile mit der in den Friedensetats vorgesehenen Mannschaftsstärke zu den Uebungen abrücken können. 3) Die übrigen Armee⸗Corps haben die im Abschnitt I. es Anhangs III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen, „. mit solgenden Modifi⸗ kationen abzuhalten: aà. Die Regimenentsübungen der Infanterie sind um zwei Tage zu verkürzen; dafür sind die san die Periode a. der Drvisio üͤbunzen vorgeschriebenen Feld⸗ und Vorpostendienst⸗-Uebungen in gemischten Detache⸗ nents um zwei Uebungstage zu verlängern, ohne daß dadurch aber die zuständigen Biwakskompetenzen erhöht werden. Auch können anstatt dessen, falls die von den Brigaden benutzten Exerzierplätze zur ausreichenden Uebung des gefechtsmäßigen Exerzierens im Terrain nicht genügende Gelegenheit geben, die erwähnten beiden Tage zum Exerzieren der Infanterie⸗Bri⸗

gaden gegen einen markirten Feind, jedoch ohne Zutheilung anderer Waffen, in dem für die Periode a. der Divisions⸗ übungen ausgewählten Terrain verwandt werden. b. Bei dem IV., VII., XI., XIvV. und XV. Armee⸗Corps sind die Kavallerie⸗Regimenter nebst einer reitenden Batterie welche für das XV. Armee Corps von dem VIII. Armee⸗Corps abzu⸗ geben ist zu Kavallerie⸗Divisionen behufs Uebung im Bri⸗ gade⸗ und Divisionsverbande zusammenzuziehen Die 5. Es⸗ cadrons können für die Verwendung auf dem Exerzierplatze zur Formirung der an der normalen Zahl fehlenden Regi⸗ menter verwandt werden; im Uebrisen wird anheimgegeben, ein Treffen eventuell nur aus einem Regiment zu formiren. Für diese Uebungen ist die Zeit der um zwei Tage ver⸗ längerten Brigadeübungen zu verwenden, während die Regimentsübungen um zwei Tage verkürzt werden. Bei Anlage der Manöver ist darauf Bedacht zu nehmen, daß diese Zusammenziehung der Kavallerie ohne Ansatz einer besonders großen Zahl von Marschtagen erfolgen kann, und daß die Gesammtkosten mit Rücksicht hierauf, wie auf die zu er⸗ wartenden Flurentschädigungskosten innerhalb mäßiger Grenzen bleiben. c. Von einer Zutheilung von Artillerie an die Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen ist mit Ausnahme des unter b. gedachten Falles, allgemein abzusehen. d. Dem Ermessen der Generalkommandos bleibt es überlassen, die Periode c. auf nur einen Tag zu bemessen und dafür die Periode b. auf fünf Uebungstage zu verlängern. Die vorstehenden Bestimmungen sind auch für das Garde⸗ Corps, diejenigen sub a. bis c. auch für das V. und VI. Armee⸗ Corps maßgebend. 4) Bei allen Uebungen auch bei der Auswahl des Terrains für die sub 3 d. erwähnten Manöver ist auf möglichste Verringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. 5) Zur Abhaltung von Gefechts⸗ und Schieß⸗ übungen der Infanterie, Jäger (Schützen) und Unteroffizier⸗ Schulen im Terrain, sowie zu garnisonweisen Felodienst⸗ übungen mit gemischten Waffen werden den Generalkom⸗ mandos, der Inspektion der Jäger und Schützen und der Inspektion der Infanterieschulen durch das Kriegs⸗Ministerium Mittel zur Verfügung gestellt werden. 6) Bei dem II., VIII., IX., X., XI., XIV. und XV. Armee⸗Corps haben Kavallerie⸗ Uebungsreisen nach der Instruktion vom 23. Januar 1879 stattzufinden. 7) Im Juli und August d. J. kommt bei Coblenz auf dem Rhein eine größere Pontonierübung in der Dauer von drei Wochen zur Ausführung, an welcher eine Compagnie des Westfälischen Pionier⸗Bataillons Nr. 7, drei Compagnien des Rheinischen Pionier⸗Bataillons Nr. 8, drei Compagnien des Pionier⸗Bataillons Nr. 16, sowie je zwei Compagnien des Königlich Sächsischen und Königlich Württemhergischen Pion er⸗Bataillons Theil nehmen. 8) Von den unter 1 und 3 bezeichneten Uebungen müssen sämmtliche Truppen vor dem 28. September d. J. in die Garnisonorte zurückgekehrt sein.

Bayern. München, 2. Februar. (Allg. Ztg.) Der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten wird die sehr eingehende Berathung des Etats der Eisenbahnen, der ihn im Laufe der Woche täglich in zwei mehrstündigen Sitzungen beschäftigt, morgen zum Abschluß bringen können, so daß der Etat in der zweiten Hälfte der kommenden Woche in der Kammer zur Berathung gelangen könnte. Der Aus⸗ schuß hat bisher bereits mehrfache und wesentliche Erhöhungen der Einnahmepostulate und Abminderungem jener der Aus⸗ gaben beschlossen, so daß sich, vorausgesetzt, daß die Einnahme⸗ voranschläge des Ausschusses erreicht werden, ein viel gün⸗ stigerer Abschluß ergeben würde, als im Budget aufgestellt wird.

Sachsen. Dresden, 3. Februar. (Dr. J) Die Zweite Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Etat der Staatseisenbahnen mit einer von der Finanz⸗ Deputation vorgeschlagenen geringfügigen Abminderung der Ausgaben. Aus der Debatte ist hervorzuheben, daß der Abg. Bebel Beschwerde führte über die Einziehung von zahl⸗ reichen Beamtenstellen, welche nach seiner Ansicht zu einer Ueberanstrengung der Beamten ohne genügendes Aequivalent und zu einer Gefährdung der Betriebssicherheit führe; in beiden Beziehungen wurden die Angaben des Red⸗ ners durch den Staats⸗Minister Freiherrn von Könneritz widerlegt. Zum Schluß wurde der Antrag des Vize⸗Präsidenten Streit und des Abg. Dr. Stephani, das Knappschaftskassen⸗ wesen betreffend, mit einigen von der Gesetzgebungsdeputation beantragten Aenderungen und Zusätzen angenommen.

Württemberg. Stuttgart, 3. Februar. (W. T. B.) Der Extrazug, mit welchem die Kaiserin von Oesterreich heute ihre Reise über hier nach England fortsetzte, hatte durch einen Achsenbrand am Kaiserlichen Salonwagen einen fünfstündigen Aufenthalt in Eßlingen erfahren.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Plenarsitzung der ungarischen Dele⸗ gation wurde die Kreditforderung der Regierung berathen. Graf Andrassy bekämpfte die pessimistischen An⸗ schauungen Apponyi’'s und wies darauf hin, daß es Frankreich mit Algier, Nordamerika mit den Indianern und den Eng⸗ ländern in Indien ähnlich ergehe. Der Aufstand sei von Dalmatien nach der Herzegowina gekommen, es folge daraus, daß der Aufstand ganz andere Dimensionen angenommen haben würde, wenn Bosnien und die Herze⸗ gowina nicht von Oesterreich⸗Ungarn okkupirt wären. Graf Andrassy erinnerte ferner an die Zeit, wo 10 Millionen an die bosnischen Flüchtlinge gewendet worden seien, ohne daß man von der Türkei oder von den Christen einen Dank da⸗ für gehabt habe. Die Nichtokkupation Bosniens und der Herzegowina würde zweisellos weit größere Gefahren nach sich gezogen haben. Der Reichs⸗Finanz⸗Minister zlavy be⸗ merkte Apponyi gegenüber gleichfalls, daß derselbe die Situation zu schwarz male, man müsse dieselbe ohne Pessimismus männlich aufnehmen und bezwingen. Minister⸗Präsident Tisza legte Ver⸗ wahrung dagegen ein, daß die Maßregeln der Regierung gegen die slawische Bewegung gerichtet seien. Im Interesse der Monarchie sei es nothwendig, die Entwickelung der Indi⸗ vidualität der einzelnen Nationen zu schützen und er sympa⸗ thisire mit diesen Bestrebungen, nur die panslawische 5 gung wolle die einzelnen Nationalitäten unterdrücken. Er verlange, daß die Schwierigkeiten der Lage erkannt und be⸗ wältigt würden. Schließlich wurde die weitere Berathung auf morgen vertagt.

Amtlich wird gemeldet: Ein stärkeres Streif⸗ kommando unter dem Obersten Hotze beabsichtigte nach der Ersteigung und Sicherung des Rogoysattels in der Front die

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schwer zugängliche Stellung des Gros der Insurgenten auf Krbijina zu umgehen und mit der Garnison von Foca in Verbindung zu treten. In Varos erfuhr Oberst Hotze von einer stärkeren Ansammlung von Insurgenten zwischen Mrezika und Susjesno. Da nun zwischen den der Garnison von Foca entnommenen Besatzungen von Susjesno, Lokve, Brod und den Insurgenten kleinere Gefechte stattfanden, marschirte Oberst Hotze im Hinblick auf eine mögliche Bedrohung des wichtigen Punktes von Foca über Mrezica, Ustikolina unter Verdrängung der Insurgenten nach Foca, woselbst er gestern eintraf.

Die „Wiener Abendpost“ tadelt in einem längeren Artikel die Methode einiger Wiener Journale, welche die Pariser Börsenkrise so behandelten, als ob die Krise sich nicht in Paris, sondern in Wien zugetragen habe und welche bei dieser Gelegenheit die österreichische Regie⸗ rung nach Kräften verunglimpften und in den Augen des Auslandes bloßstellten. Die „Abendpost“ sagt: „Würde es sich bei diesen verzweifelten publizistischen Anstrengungen, die österreichische Regierung durchaus mit dem Niedergang eines französischen Vankinstituts in Verbindung zu bringen, nur um persönl che Fragen handeln, so hätte es sich nicht der Mühe verlohnt, sich mit solchen Pamphleten zu beschäftigen. Allein da man versucht, den Namen der Regierung und des Staates zu entweihen, so glauben wir dem Auslande, welches die Bedeutuug derartiger journalistischer Produkte überschätzen könnte, eine Erklärung schuldig zu sein. Die österreichische Regierung trat, wie wir mit aller Bestimmtheit versichern können, nur ein einziges Mal mit der Union genérale in Berührung, als es sich um die Ertheilung der Konzession für die Länderbank handelte. Diese Konzession wurde bewilligt, nachdem Seitens der Union générale die möglichsten Bürgschaften geleistet worden waren, im Uebrigen wurden zwischen der österreichischen Regierung und der Union générale oder Bontoux keine wie immer ge⸗ artete Abmachungen gepflogen oder geplant. Demnach er⸗ scheint die Behauptung, die Union générale hätte in Oester⸗ reich ein Monopol besessen, als plumpe frivole Ersindung“. Die „Abendpost“ bezeichnet schließlich ein derartiges Benehmen einiger Wiener Journale als geradezu unpatriotisch.

Pest, 3. Februar. Der „Pester Lloyd“ meldet, der Staatssekretär Giers habe vorgestern in spontaner Weise dem Grafen Kalnoki sein Bedauern über General Skobe⸗

effs Toastrede ausdrücken lassen.

Niederlande. Haag, 3. Februar. (W. T. B.) Nach einer heute in Paris unterzeichneten Konvention ist der mit Frankreich bestehende Handelsvertrag bis zum 1. März d. J. verlängert worden.

Frankreich. Paris, 2. Februar. (Cöln. Ztg.) Der Conseils⸗Präsident und Minister des Auswärti⸗ gen hat an die französischen Vertreter im Aus⸗ lande am Dienstag ein Rundschreiben gerichtet, worin er denselben die Bildung des neuen Ministeriums anzeigt und sie auffordert, die Regierungen davon in Kenntniß zu setzen und denselben die Versicherung zu ertheilen, daß das Kabinet den Wunsch hege, mit ihnen die friedlichen und freundschaft⸗ lichen Beziehungen fortzusetzen, welche zwischen ihnen und Frankreich bestehen.

3. Februar. (W. T. B.) Der Präsident Grévy empfing eine Deputation aus Nantes und versprach derselben, im Laufe dieses Jahres, wahrscheinlich im Frühjahr, Nantes zu besuchen.

Marseille, 3. Februar. (W. T. B.) Als Gam⸗ betta heute nach Nizza weiterreiste, fand gegen denselben eine Demonstration statt, indem aus der versammelten Menge Zischen und der Ruf „Nieder mit Gambetta“ ver⸗ nommen wurde.

Italien. Rom, 3. Februar. (W. T. B.) Bei der heute fortgesetzten Berathung des Listenskrutiniums in der Deputirtenkammer hielt der Deputirte Genola das Prinzip der Proportions⸗Vertretung aufrecht. Es wird er⸗ wartet, daß die Regierung am Sonnabend Erklärungen ab⸗ geben und in Betreff des Prinzips des Listen skrutiniums die Kabinetsfrage stellen werde. Die Entscheidung der Kammer dürfte durch namentliche Abstimmung erfolgen. Der deutsche Gesandte von Schlözer ist hier eingetroffen.

Türkei. Konstantinopel, 3. Februar. (W. T. B.) Der Wortlaut der dem Minister des Auswärtigen, Assim Pascha, vom russischen Botschafter abgegebenen münd⸗ lichen Erklärung, welche die Mittheilung beantwortet, die der türkische Botschafter in St. Petersburg von den durch die Pforte am 13. v. M. in der egyptischen An gelegenheit nach Paris und London gerichteten Telegrammen gemacht hatte, ist folgender: Der russische Botschafter ist von seiner Regierung beauftragt, Folgendes zu erklären. Die Regierung Sr. Majestät des Kaisers wünscht die Aufrechterhaltung des status quo in Egypten auf der Grundlage der europäischen Arrangements und der Firmane der Sultane, und ist der Anschauung, daß der status quo nur durch ein Einvernehmen zwischen den Groß⸗ mächten und der suzeränen Macht geändert werden könne. Abschrift dieser Erklärung wurde bei Assim Pascha zurück gelassen. Von den Regierungen von Deutschland, Oesterreich Ungarn und Italien wurde eine identische Mit⸗ theilung gemacht.

4. Febeuar. (W. T. B.) Die Pforte hat den Ver⸗ tretern der Mächte nunmehr eine Antwortsnote auf die Note derselben vom Dezember v. J. bezüglich des Konsular⸗ Ceremoniells zugehen lassen. In derselben spricht die Pforte ihr Bedauern aus, die Ansicht der Botschafter nicht theilen zu können; sie halt vielmehr an ihrer Auffassung fest, daß die Kapitulationen keinerlei Restrin zirung ihres Rechts mit sich bringen, paßt ihre Haltung bezüglich des Ceremoniells der Haltung der europäischen Staaten an, stellt den Usus, auf den sich die Botschafter in ihrer Note berufen, in Abrede, hält das neue Konsular⸗Ceremoniell, wie solches durch ihr be⸗ zügliches Rundschreiben angeordnet wird, vollständig aufrecht und bittet schließlich die Botschafter, dem Konsular⸗Corps ent⸗ sprechende Instruktionen zu ertheilen, um jedem Mißverständ⸗ nisse vorzubeugen.

RNumänien. Bukarest, 3. Februar. (W. T. B.) Wie es heißt, würde das Ministerium in der Weise ver⸗ vollständigt werden, daß der Minister⸗Präsident Bratiano das Finanz⸗Ministerium, und der seitherige Finanz⸗Minister Chitzu das Ministerium der Justiz übernähme, Bratiano da⸗ gegen das von ihm seither verwaltete Kriegs⸗Ministerium an den General Angelescu abträte und der Vize⸗Präsident des Senats, Lecca, zum Minister des Innern ernannt würde.

wird, durch die neuen

es Ministeriums ist in der bereits gemeldeten Weise unmehr erfolgt. Der Ministerpräsident Bratiano übernimmt as Finanz Ministerium, General Georg Angelescu das Kriegs⸗ Ministerium, Chitzu das Justiz⸗Mininerium und Georg Lecca das Ministerium des Innern. Sämmtliche Minister gehören entschieden der nationalen Partei an. In der Deputirten⸗ kammer entwickelte Lahovary seine Interpellation über die Ausweisung der Banater Familien. Lahovary führte aus, die rumänische Regierung habe kein Recht gehabt, die Ausweisung zu verfügen, und die österreichische Regierung ein Recht, die Ausweisung zu verlangen, da keine Ausliefe⸗ ungskonvention mehr existire. Der Minister des Auswärti⸗ gen antwortete, daß jene Familien in Folge eines falschen Gerüchtes nach Rumänien gekommen seien. In der Dobrudscha abe die Regierung ihnen kein Land geben nen, da in ieser Beziehung kein Gesetz existire. Als jene Familien dem Minister geklagt hätten, daß sie vor Hunger umkommen müß⸗ ee, habe die Regierung sie mit Geld unterstützt und sie urückbefördert, um sie nicht umkommen zu lassen. Der Minister⸗Präsident Bratiano fügte hinzu, daß sich fremde Emigranten ohne Auswanderungspässe in Rumänien nicht an⸗ iedeln dürften.

Serbien. Belgrad, 3. Februar. (W. T. B.) Da ich sowohl serbische Unterthanen, wie auch zahlreiche Angehörige der bosnisch⸗herzegowinischen Emigrantenkolonie um Zweck des Anschlusses an die Insurrektion nach Bosnien begeben hatten, so sind von der Regierung

strenge Maßregeln ergriffen worden, um den weiteren Zu⸗

zug von Freiwilligen in die von Oesterreich okkupirten Pro⸗ vinzen zu verhindern. Sowohl Peko Pawlowics, wie die Emigrantenkolonie wurden strenger Ueberwachung unterstellt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Februar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pôtersbourg“ be⸗ spricht das englische Meeting vom 1. d. in der Juden⸗ frage und sagt: Wer beschränken uns darauf, auf die Un⸗ umwundenheit hinzuweisen, mit welcher die Führer der Agi⸗ tation das Recht in Anspruch nehmen, die Gesetze des russi⸗ schen Reiches zu verurtheilen, mit welchem England in freund⸗ schaftlichen Beziehungen steht. Die Führer der Agitation würden eine solche Unumwundenheit wohl seltsam finden, wenn Versammlungen auf dem Kontinent sie auf die Gesetz⸗ gebung über Irland anwenden würden; indessen begreifen wir sehr wohl den Zweck der Agitation, nämlich der alten Russophobie, welche unter der gegenwärtigen Regierung zur Ruhe gekommen war, einen Aufschwung zu geben.

4. Februar. (W. T. T.) Der „Regierungs⸗An⸗ zeiger“ veröffentlicht heute einen Kaiserlichen Ukas, durch welchen der Senator Manassein zum Revisor Liv⸗ lands und Kurlands bestimmt wird. Der Oberst Ogranowitsch ist behufs Regelung der Beziehungen zwischen den russischen und persischen Nomaden an der persischen Grenze und behufs Beilegung feindseliger Reibungen zwischen denselben dorthin abkommandirt. Auch Seitens der persischen Regierung ist ein Kommissar dorthin abgesandt. Die „Börsenzeitung“ meldet, daß in diesen Tagen im Finanz⸗Ministerium die Berathung über einen Reorgani⸗ sationsentwurf des Normal ⸗Statuts für Privatbanken stattfinden wird, zu welcher Direktoren solcher Banken hier bereits eingetroffen sind.

Afrika. Egypten. Kairo, 3. Februar. Das „Reutersche Bureau“ meldet: Die Notabelnversammlun g weigerte sich Anfangs, eine Ministerliste aufzustellen, weil dies die Prärogative des Khedive verletzen würde. Die Militär⸗ partei, sehr aufgebracht über diesen Entschluß, bestand auf der Bildung eines Ministeriums unter Mahmud Pascha Barudi. Die Notabelnversammlung gab nach und ernannte Mahmud zum Präsidenten des Ministerraths. Nach einer weiteren Meldung des „Reuterschen Bureaus hatten 15 Dilegirte der Notabelnkammer heute Vor⸗ mittag 11 Uhr beim Khedive eine Audienz und schlugen dabei Mahmud Pascha Barudi als Minister⸗Präsidenten vor. Der Khedive anwortete, daß er Mahmud Pascha mit der Bildung eines neuen Ministeriums beaustrage. Die Delegirten begaben sich darauf in die Wohnung Mahmud Paschas, welcher den Auftrag zur Bildung eines neuen Kabinets übernahm und die Ministerliste dem Khedive Nachmittags vorlegen wird.

(W. T. B.) Das neue Ministerium ist nunmehr wie folgt gebildet: Mahmud Pascha Präsidium und Inneres, Araby Bey Krieg, Mahmud Bey Arbeiten, Abdallah Pascha Unterricht, Fabry Auswärtiges und Fehmi Pascha Justiz.

Zeitungsstimmen.

Die „National⸗Zeitung“ bespricht die Diskussion des Hauses der Abgeordneten über den Gesetzentwurf, betreffend die Eisenbahn⸗Verstaatlichung, wie folgt:

Die Ansicht, daß der Uebergang zum absoluten Staatsbahnsystem entschieden ist, wird kaum noch von irgend einer Seite bestritten, und so weit überhaupt noch prinzipieller Widerspruch erhoben wird, ge⸗ schieht es doch ohne Hoffnung auf Erfolg; der Widerstand gegen die begele Vorlagen, um welche es sich jetzt handelt, stützt sich nur auf

ründe momentaner Natur; Abneigung gegen eine Maßregel, welche der etzigen Regierung eine gewisse Machterweiterung zuführt; Unzufrieden⸗ eit mit den Leistungen der gegenwärtigen Staatsbahnverwaltung ꝛc Was den letzteren Punkt betrifft, so stehen einander zwei entgegen⸗ gesetzte Beurtheilungen thatsächlicher Verhältnisse gegenüber; wir können auf Grund der vorliegenden Berichte, aus denen wir Aus⸗ züge mitgetheilt haben, der geringschätzigen Auffassung der bisherigen Leistungen nicht zustimmen. Was aber die politische Seite, das Vertrauen oder Mißtrauen gegenüber der jetzigen Regierung betrifft, so liegen thatsächlich Beweise eines Mißbrauchs der Eisenbahnmacht, welche allerdings zu einem verwerfenden Votum zwingen würden, nicht vor; unter diesen Umständen muß die Er⸗ wägung entscheiden, daß es sich um eine Maßregel handelt, die, wäh⸗ rend sie gegenwärtigen Mißständen abhelfen soll, zugleich auf eine lange Zukunft berechnet ist; daß in dieser der etwa mögliche Miß⸗ brauch nicht erfolgen würde, 1882 hätte man auch keine Garantie, wenn augenblicklich eine den Liberalen nahe stehende Regierung am Ruder wäre.

Die „Neue Preuß. Ztg.“ weist auf den Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen hin und bemerkt dazu:

Die zufriedenstellende Regelung dieses kolassalen Verkehrs ist natürlich nur möglich gewesen durch die vorzügliche Organisation der gesammten Verwaltung, ein Werk, das dem Minister Mavybach stets zum Ruhme gereichen wird. Wir glauben mit Bestimmtheit, daß die gegen ihn gerichteten Angriffe immer mehr den vEe gegen⸗ über verstummen werden, und hoffen, daß es ihm nicht blos gelingen

Verstaatlichungspläne den Besitz des Staates

4. Februar. (W. T. B.) Die Vervollständigung

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an Eisenbahnen zu vermehren, sondern auch mit dem gleichen genialen Organisationstalent gleich großartige Erfolge zu erringen.

Der „Gothaischen Ztg.“ wird aus Ichtershausen

unter dem 31. Januar geschrieben: Es wurde vor einiger Zeit angesichts der neuen Zollpolitik die Befürchtung laut, daß die hiesige, so blühende Nähnadelindustrie durch eine Vertheuerung des Rohmaterials geschädigt und die Kon⸗ kurrenz mit den Engländern auf dem asiatischen Markt unmöglich gemacht werden möchte. Dazu kam noch, daß der Reichstagsabgeord⸗ nete für Gotha, Hr Syndikus Dr. Barth aus Bremen, in der Reichstagssitzung vom 13. Januar gerade die hiesige Nähnadelfabrik als ein Beispiel für die verderblichen Folgen des Zolltarifs von 1879 anführte und sagte:

„In meinem Wahlkreise existirt eine außerordentlich leistungsfähige große Nähnadelfabrik, die nachzuweisen vermag, daß sie ein mühsam errungenes Absatzfeld, Egypten, nur deshalb verloren hat, weil sie ihre Nadeln in Folge der Zollerhöhung auf die Halb⸗ und Ganz⸗ fabrikate, deren die Industrie bedarf, nicht mehr so billig zu liefern vermag, wie vordem. (Hört! Hört!)“

Jetzt verlautet indessen, daß eine bedeutende Bestellung aus Ost⸗ asien von der hiesigen Nähnadelfabrik habe zurückgewiesen werden müssen, weil alle Hände vollauf beschäftigt seien. Von einem Rück⸗ gang der Industrie wäre also da nichts zu spüren.

Aus Westpreußen schreibt der „Nordd. Allg. Ztg.“ ein Landwirth:

Drei bedeutende Handelsmühlen an und neben dem Grenzfluß Drewenz im Strasburger und Thorner Kreise verarbeiten sehr große Getreidemassen zu Mehl und schicken ihr Fabrikat nach Süddeutsch⸗ land. Das Getreide zu diesen Mühlen liefern Besitzer aus Preußen und Polen und werden die Preise theils circa 11 unter Danzig oder circa 16 unter Stettin oder Berlin, auch wohl 20 unter Thüringen, der Fracht wegen, normirt. Polnisches und preußisches Getreide bringt bei gleicher Qualität gleiche Preise. Ob die Besitzer von drüben beim Transport über die Grenze Zoll, oder ob sie Brücken⸗ oder Chausseegeld zahlen müssen, ist ihre Sache und übt auf die Mehlpreise hier keinen Einfluß. Uebri⸗ gens machen die Besitzer aus Polen mit ihrem Getreide glänzende Geschäfte trotz aller Transportspesen, denn sie erhalten hier preußisch Geld, weil sie durch den Geldcours ihr Produkt um 1 höher verwerthen

als wir, beklagen uns gegenüber auch das neue Mißgeschick, den Ge⸗ treidezoll, nicht ernstlich Danach kann der Getreidezoll, den das Aus⸗ land trägt, niemals hier auf die Brodpreise einwirken, wovon sich Jeder, der sehen will, überzeugen kann. Sehr zu beklagen ist es da⸗ her, daß diese Einnahme für unsere Landeskasse fort und fort zur Erregung von Mißstimmung gegen die vaterländische Regierung ohne Grund benutzt wird, unter Angabe, daß der nothwendig ins Gefecht vorgeführte arme Mann zum Vortheil der Besitzer bedrückt werde. Durch diese Einnahme wird das mit sehr hohen Kom⸗ munalabgaben gedrückte Land schon entlastet und soll es noch mehr werden. Wenn Professoren und Journalisten von diesen praktischen Lebensverhältnissen nichts verstehen, so ist es nicht befremd⸗ lich, denn in der Stadt und aus den manchesterlichen Zeitschriften kann man dergleichen Lebensfragen nicht gründlich kennen lernen; nur sollte jeder Volksvertreter auch nur rein sachlich, ohn⸗ jedes Parteiinteresse, solche Dinge zum allgemeinen Wohle vertreten, worin er Sachverständiger ist.

Nach einer Zusammenstellung der „Wiener Sg über die Ergebnisse des Tabaksmonopols in Oesterreich im vorigen Jahre erreichten die Einnahmen aus dem Tabak⸗ verkaufe in den ersten neun Monaten 1881 47,6 Millionen Fl. und stellten sich gegen die gleiche Periode 1880 um 1,6 Millionen Fl. oder um 3,4 Proz. höher heraus. Die Zunahme ist eine konstante und beträgt seit 1878 bereits 4,3 Millionen Fl. oder 10 Proz.

Ueber den Eisen⸗ und Kohlenmarkt schreibt der „Frankf. Presse“ ihr fachmännischer Correspondent:

Es dürfte wohl noch in Erinnerung sein, daß in der Sommer⸗ saison des Jahres 1880 sowohl in Westfalen als in Oberschlesien eine Reihe von Hochöfen ausgeblasen wurde, da die Produktion damals im Verhältniß zum Konsum eine zu bedeutende geworden war. Heute nun ist beinahe das Umgekehrte der Fall, wenigstens kann Roheisen nicht so schnell geliefert werden, als dies wünschenswerth wäre. Man gedenkt daher, in Westfalen einige der ausgeblasenen Hochöfen von Neuem in Betrieb zu nehmen. Das Roheisengeschäft geht flott vor sich, die neu einlaufenden Ordres können nur mit längeren Liefer⸗ fristen acceptirt werden.

Nr. 3 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Größere Truppenübungen im Jahre 1882. Bekleidungs⸗ entschädigung für Uebungsmannschaften. Ogrganisationsplan der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieurschule. Nachträge zu den Dienst⸗ vorschriften für den Train im Frieden. Abänderungen der Dienst⸗ anweisung für die Infanteriebagage im Kriege. Wohlthätigkeit.

Nr. 5 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und des Justiz⸗Ministers vom 18. Januar 1882, betreffend die Einsendung der Schöffenurlisten an die Amtsgerichte Seitens der Gemeinde⸗ vorsteher. Erkenntniß des Reichsgerichts vom 4. April 1881.

Die Nr. 5 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1882. Konsulatwesen: Ernennung; Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstandsakten; Exrequa⸗ turertheilung. Zoll⸗ und Steuerwesen: Bekanntmachung, betreffend die Berechnung der Stempelabgabe von ausländischen Werthpapieren ꝛc. von den in einer anderen als der Reichswährung ausgedrückten Sum⸗ men; Aufhebung einer öffentlichen Niederlage. Statistik: Ein⸗ reihung des sauren schwefelsauren Natron in das statistische Ver⸗ zeichniß der Massengüter. Polizeiwesen: Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete.

Nr. 5 des „Centralblatt der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Preisausschreiben, betreffend die Errichtung des Reichstagsgnbäudes. Programm für den Entwurf eines Reichs⸗ tagsgebäudes. Pesonalnachrichten. Nichtamtliches: Anlage neuer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung in Preußen. Zur Regu⸗ lirung der Ströme Preußens. Beleuchtung der französischen Küsten. Neue Straßenbahn⸗Oberbau⸗Konstruktionen. Aus den preußischen Staatshaushalts⸗Etat für 1882/83. (Schluß.) Ver⸗ mischtes: Das neue Reichstagsgebäude. Anbringung von Höhen⸗ tafeln an den Eisenbahn⸗Stationsgebäuden in Preußen. Die Grundrißbildung des Bahnwärterhauses. Rauchverzehrende Feue⸗ rungen. Normal⸗Schienenprofil für die italienischen Eisenbahnen. Bücherschau. Rechtsprechung und Gesetzgebung. Briefkasten.

Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes 1882. I. Heft (Januar). Inhalt: I. Angelegen⸗ heiten des Bereins. Namensverzeichniß der Mitglieder vom 1. Januar 1882. Leitung und Verwaltung des Vereins für 1882. Ver⸗ zeichniß der dem Verein als Frei⸗ oder Tausch⸗Exemplare regelmäßig zugehenden Schriften. Preisaufgaben und Honorarausschreibungen. II. Abhandlungen. A. Sachliche Würdigung der in Deutschland er⸗ theilten Patente. XVIII. Kl. 13. Vorrichtungen zur Regulirung der Speisung von Dampfkesseln. Von H. Wehage, Hülfsarbeiter im Kaiserlichen Patentamt und Privatdozent. B. Berichte über die wirthschaftliche Lage der deutschen Industrie im Jahre 1881. I. Die deutsche Roheisen⸗Industrie. Von Dr. H. Wedding, Geh. Bergrath in Berlin.

Das Centralblatt fürdiegesammte Unterrichts⸗Ver⸗ waltung in Preußen, herausgegeben in dem Ministerium der eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Januar⸗ und Fehrunr eft Berlin 1882, Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche

Buchhandlung), enthält das Personalverzeichniß des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und seines Ressorts.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Nach einem dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Nachweis der Ausrangirng und Einrangirung in den Land⸗ gestüten 1881/82 sind in den 152Landgestüten in diesem Jahre bei einem Etat von 1897 Hengsten, von denen 550 in Hauptgestüten ge⸗ 2 züchtet und 1347 angekauft sind, 167 Hengste und zwar: 59 von den in den Hauptgestüten gezüchteten und 108 von den Ankaufshengsten ausrangirt.

Von dem Bestande hätten nach demselben Verhältnisse, nach welchem von den in den Hauptgestüten gezüchteten Hengsten 59 aus⸗ Fre sind, von den angekauften Hengsten 144 ausrangirt werden önnen.

Eingegangen sind 28 Hengste.

In die Landgestüte sind einrangirt:

I. Aus den Hauptgestüten:

2. aus Trakehnen: 8 30 Halbbluthengste in die Littauischen Landgestüte (1 8 Halbbluthengst in das Hauptgestüt Trakehnen); b. aus Graditz: 4 Vollbluthengste und 19 Halbbluthengste in 8 Landgestüte; c. aus Beberbeck: 6 Halbbluthengste in 4 Landgestüte. 86 I. Durch Ankauf: 213 Hengste für 15 Landgestüte (Hiervon für Littauische Landgestüte 24 Hengste.)

Von den angekauften Hengsten sind 10 Hengste von den betref⸗ fenden Gestütsvorständen in ihrem Bezirke gekauft.

„Sämmtliche Hengste sind direkt vom Züchter resp. Aufzüchter gekauft. Nur bei Ankauf der belgischen 19 Last⸗ und Ackerschlaghengste ist die Mitwirkung eines Maklers in Anspruch genommen.

Unter den angekauften Hengsten befinden sich 19 Hengste des belgischen Last⸗ und Ackerschlags ohne nachgewiesene Abkunft, 10 Hengste des Ackerschlages, bei denen nur die Abkunft des Vaters nach⸗ gewiesen ist; bei allen übrigen Hengsten ist die Abkunft des Vaters sowie der Mutter bis in mehrere Generationen hinauf nachweisbar.

Statistische Nachrichten.

Nach dem dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Bericht über die Ergebnisse des Betriebs der für Rechnung des Staats verwalteten Eisenbahnen im Jahre 1880—1881 hatten die letzteren am Schluß des Betriebsjahres 1879 80 eine Länge von 6199,03 km, Ende 1880 81 11 392,80 km; außerdem waren 123,17 km nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Bahn⸗ strecken vorhanden. Auf die einzelnen Verwaltungsbezirke vertheilen sich die Bahnstrecken wie folgt: Eisenbahndirektion Berlin⸗ 1002,72 km, Bromberg 2571,74 km, Hannover 1570,91 km, Frankfurt a. M. 1517,92 km, Stettin 590,85 km, Magdeburg 1567,55 km, Cöln Minden 1144,62 km, Rheinische Eisenbahn 1367,82 km.

Von den Bahnen, mit Ausschluß der erwähnten Anschlußbahnen für nicht öffentlichen Verkehr, fallen auf die Provinzen

Sfipreuscsasa 659,61 k Westpreußen 1 730 29 Hommern. 1 013,74 511,73 1 100,18 1 140,62 1 507,00 1 082,45 892,28 1 919,45 8 0,15 zusammen 10 883,75 km während von den übrigen Strecken außerhalb des preußischen Staats⸗ gebietes, und zwar I“ 52,22 v111146“*“ 35,12 Sa“ . 4,65 Mecklenburg⸗Strelitz . . 71,82 46,06 11“ 8 151,90 ö1u“ 3,88 ͤ1“ 29,40 im Königreich Sachen 12,35 Großherzogthum Hessen . 96,70 Königreich der Niederlande. .. 4,95

zusammen 500,05

Hannover. 111u 4““ o1114¹““

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und auf das Jahdegebiet

.„ 2

belegen sind. Das Anlagelapital betrug 3319 354517 ℳ, d. i. für einen Kilo⸗ meter Bahnlänge 290 378 ℳ.

Die Betriebsergebnisse der für Rechnung des Staates be⸗ triebenen Eisenbahnen haben sich im Jahre 1880/81 gegen das Vor⸗ jahr günstiger gestaltet und können im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. Wenn auch bei einzelnen Verwaltungen die Er⸗ höhung der Verkehrseinnahmen zum Theil durch vorübergehende lokale Einflüsse, wie Ausstellungen ꝛc., herbeigeführt worden ist, so ist doch daraus, daß sowohl im Personen⸗ als auch im Güterverkehr während derjenigen Monate, in welchen außergewöhnliche Einflüsse nicht ein⸗ getreten, dennoch Mehreinnahmen stattgefunden haben, zu entnehmen, daß der größere Theil der Frequenz⸗ und Ertragszunahme einer günstigeren Entwickelung des Verkehrs im Allgemeinen zu verdanken ist, welche nicht lediglich auf vorübergehenden Konjunkturen beruht, sondern auch eine längere Dauer zu versprechen scheint.

Die Betriebseinnahmen sind

b vpon 331 001 331 im Jahre 1879/80 auf 342 906 269 1880/81 8 oder um 3,6 %, b die Betriebsausgaben von 180 193 298 im Jahre 1879/80 auf 183 646 588 1880/81 4 ,,der um 1,9 % gestiegen. Hierbei sind die Vergütungen für Ueberlassung von Betriebsmitteln (Miethe und Leihgeld) nur mit den Nektobeträgen eingestellt. Auf ein Kilometer Betriebslänge sind die Einnahmen von 29 502 auf 29 172 ℳ, die Ausgaben von 15 749 auf 15 288 zurückgegangen. Der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben ist hiernach von 150 808 033 in 1879/80 auf 159 259 681 1880/81 bezw. pro Kilometer Bahnlänge von 13 669 auf 13 812 gestiegen. Derselbe beträgt 4,87 % des Anlagekapitals. Bei den verstaatlichten Bahnen ist der Ertrag durch Reduzirung der Einnahmen in dem Zeit⸗ raum vom 1. Januar 1880 bis 31. März 1881 um % berechnet worden; werden statt dessen die wirklichen Einnahmen in dem Zeit⸗ raum vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 eingestellt, so ergiebt sich eine Steigerung der Einnahmen 1““ von 331 001 331 im Vorjahre auf 334 498 728 oder um 4,1 %„), und eine Erhöhung des Ueberschusses auf 160 852 140 Die Einnahmen haben betragen: 1879 80 331 001 331 = 29 502 pro Kilom., 1880 81 342 906 269 = 29 172 pro 8 mithin im letzten Jahre 11 901 938 = 3,0 % mehr, dagegen pro Kilometer 1,1 % weniger. . Was die einzelnen Einnahmequellen anlangt, so weisen der

Fr und vornehmlich der Gaͤterverkehr gegen das Vorjahr ehrerträge auf und zwar 88 5