1882 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

wählte nahm die Wahl mit Worten des Dankes an. Unter den ferner zur Erledigung gelangten 21 Sachen befand sich eine Reihe von Rekursgesuchen aus dem Gebiete der Land⸗ Feuersozietät, welche nur zum kleinsten Theile bewilligt werden konnten. Dagegen wurde auf den befürwortenden Bericht der General⸗Direktion wiederum eine Summe von 30 000 für das kommende Etatsjahr zu Prämien sür die Umwandlung von Strohdächern in feuersichere Bedachungen ausgeworfen. Auch ein fernerer Vorschlag der General⸗Direktion fand Bei⸗ fall: es soll für deren Bereich das Gewinde der Berliner

Spritzenschläuche als Normalgewinde, gleichfalls unter Gewäh⸗ rung von Prämien, eingeführt und die Einwirkung des Ober⸗ Präsidenten und der Landräthe auf Gemeinden und Guts⸗ bezirke zu dem Ende in Anspruch genommen werden. Man hofft durch ein gleichmäßig eingeführtes Gewinde die Spritzen brauchbarer und die Löschhülfe wirksamer zu machen. Von Anträgen anderer Art mußten zwei solche, welche von Ge⸗ meinden resp. Privaten gegen die Gutsherrschaft gerichtet waren, wegen Unzuständigkeit des Landtages abgewiesen werden. Endlich lagen dem Landtage die Berichte über die Verwaltung des kurmärkschen Kriegsschuldensteuerfonds pro 1880/81 vor. Danach sind in diesem Jahre wiederum 355 074 6 ge⸗ tilgt, und es befinden sich darunter als Braumalzsteuer⸗ zuschlag 171 182 77 Z. Schließlich fand die Rechnung über den Kommunal⸗Landtagsfonds pro 1880/81 durch die ertheilte Decharge ihre Erledigung. Die nächste Sitzung wird der Landtag erst am Montag, den 13. d. Mts., Vormittags 10 Uhr halten, damit die Ausschüsse bis dahin ferneres Material beschaffen können.

Seitens des Herzoglich braunschweigisch⸗lüneburgischen Staats⸗Ministeriums sind unterm 25. Juli v. J. neue Vor⸗ schriften über die Ausbildung und Prüfung für den Herzoglich Gu64“ Staatsdienst im Baufache resp. über die Ablegung einer Prüfung im Ma⸗ schinenbaufache erlassen, welche sich im Allgemeinen den Vor⸗ schriften über die Ausbildung und Prüfung für den Königlich preußischen Staatsdienst im Bau⸗ und Maschinenfache vom 27. Juni 1876 anschließen. Auf Grund einer mit dem Her⸗ zoglichen Staats⸗Ministerium über die gegenseitige staatliche Vleichstellung und Anerkennung der vor einer der beiderseitigen Prüfungs⸗Kommissionen bestandenen ersten Staatsprüfung im Baufache resp. Maschinenbaufache getroffenen Vereinbarung bringt der Minister der öffentlichen Arbeiten nunmehr zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die Ablegung der gedachten ersten Staats⸗ prüfung vor der mit dem 1. Oktober v. J. in Wirksamkeit getretenen Herzoglich braunschweigischen technischen Prüfungskommission zu Braunschweig für den darin Bestandenen in Preußen bei der späteren Zulassung zu der zweiten Staatsprüfung resp. bei er Zulassung zum höheren preußischen Staatsdienst die gleiche Wirkung hat, als wäre die Prüfung vor einer der preußischen Prüfungskommissionen zu Berlin, Hannover oder Aachen ab⸗ gelegt, und daß umgekehrt das Bestehen der ersten Staats⸗ prüfung vor einer der letztgenannten Prüfungskommissionen für die Zulassung zu der Herzoglich braunschweigischen zweiten Staatsprüfung resp. bei der Bewerbung um Zulassung zum höheren braunschweigischen Staatsdienst ebenso angesehen werden soll, als wäre die erste Prüfung in Braunschweig ab⸗ elegt. 8 SZugleich macht der Minister den Betheiligten zur Nach⸗ achtung noch bemerklich, daß diejenigen Kandidaten, welche nach Ablegung der ersten Staatsprüfung vor einer der preu⸗ ßischen Prüfungskommissionen zum braunschweigischen Bau⸗ führer resp. Maschinenbauführer ernannt zu werden wünschen, ihren bezüglichen Antrag unter Beifügung einer Beschreibung ihres Lebenslaufes und des ihnen ertheilten Prüfungszeug⸗

nisses bei dem Herzoglich braunschweig⸗lüneburgischen Staats⸗

Ministerium einzureichen, und daß diejenigen Kandidaten, welche nach Ablegung der ersten Staatsprüfung vor der Her⸗ zoglich braunschweigischen technischen Prüfungskommission zum preußischen Bauführer resp. Maschinenbauführer ernannt zu werden wünschen, ihren Antrag unter Beifügung ihres Prü⸗ fungszeugnisses mit einer Beschreibung ihres Lebenslaufes an den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten zu richten aben.

Die Bestimmung des §. 137 des Strafgesetzbuchs, wonach die Entziehung von Sachen, die durch die zu⸗ ständigen Behörden oder Beamten in Beschlag genommen worden sind, aus der Verstrickung mit Gefängniß bis zu einem Jahr bestraft wird, sindet, nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 9. Dezember v. . auf die polizeiliche Beschlagnahme von bei einem des Dieb⸗ stahls oder der Unterschlagung Verdächtigen zur Sicherung des Eigenthümers angehaltenen Gegenstände (ohne sie dem Besitz des Verdächtigen zu entziehen) keine Anwendung.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts vom 10. Februar v. J., muß nach der sich aus dem gemeinen Eigen⸗ thum des Staats ergebenden Bestimmung der von Natur schiffbaren Flüsse, welche dahin geht, unbeschadet der sich aus dem Regal ergebenden Rechte des Fiskus dem gemeinen Gebrauch zu dienen, angenommen werden, daß ein Jeder das Recht hat, sich die in dem Flußbette liegenden Steine anzueignen, falls ihm dieses nicht von der Flußpolizei im öffentlichen Interesse untersagt wird.

Bayern. München, 10. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer berieth heute über den Antrag Schels, an den König die Bitte zu richten, die bayerischen Be⸗ vollmächtigten zum Bundesrathe zu beauftragen, einer auf Einführung des Tabakmonopols im Deutschen Reiche ab⸗ ielenden Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen. Auf hestige Angriffe es Abg. Bonn gegen die Regierung antwortete der Finanz⸗ Minister von Riedel: er könne sich über das Materielle des Antrages nicht aussprechen, da eine Vorlage bezüglich des Tabaksmonopols noch nicht eingebracht sei. Im Uebrigen widerlegte der Finanz⸗Minister die Anklage wegen schwacher Wahrnehmung der bayerischen Reservatrechte und wies den Verbwuef daß das Ministererium die bayerischen Landesfarben nicht liebe, fuͤr sich und seine Kollegen energisch zurück. Die Regierung müsse auch das Gedeihen des Reiches berücksichtigen. Die preußische Regierung habe gegen Bayern stets volle Bundesfreundlichkeit bewiesen, und niemals sei von einem Angriffe auf die Reservatrechte die Rede gewesen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Schels mit 98 gegen 43 Stimmen angenommen, ein Antrag von Stauffen⸗ bergs auf motivirte Tagesordnung abgelehnt. Gegenüber den Vorwürfen des Abg. Kopp über Preis⸗ ebung von Kronrechten, wie der Justiz⸗, Finanz⸗, Münz und ilitärhoheit sowie des Gesandtschaftsrechts und daß das Ministerium durch Zulassung des Monopols im Begriffe sei,

die letzten Thronrechte nach Berlin auszuliefern, serner auf tadelnde Aeußerungen des Abg. Nuppert wegen mangelnder Energie in der Vertretung der Rechte Bayerns im Bundes⸗ rathe von Seiten Bayerns bezüglich der Gesetzvorlagen der letzten drei Jahre erklärte der Finanz⸗Minister: die Frankensteinsche Klausel entbehre des praktischen Werthes, denn die Einnahmen auf Grund dieser Klausel würden doppelt durch Ausgaben gewonnen. Das Reservatrecht der Bier⸗ steuer werde nie preiegegeben werden. Dem Volkswirth⸗ schaftsrathe sei im engeren Interesse des Landes zugestimmt worden. Da der preußische Volkswirthschaftsrath mit seinem Einflusse auf die preußische Regierung bereits bestanden, so sei es gerathen gewesen, ihn durch bayerische Mitglieder zu verstärken. Hinsichtlich des Unfallgesetzes sei im Interesse der Versicherten eine große Anstalt besser als viele kleine. Der Vorwurf der Vernachlässigung des Föderativprinzips sei un⸗ begründet: das Ministerium sei jederzeit ernstlich bestrebt ge⸗ wesen, die Rechte Bayerns zu erhalten, dabei müsse man aber objektiv und mit voller Bundestreue zu Werke gehen. Mit Ausnahme des Kriegs⸗Ministers war das ganze Ministerium anwesend.

Sachsen. Dresden, 10. Februar. (Dr. J.) In der gestrigen Abendsitzung der Zweiten Kammer wurde der Rest des Etats des Ministeriums des Innern ebenfalls im Wesentlichen nach den Regierungsvorschlägen bewilligt. Zu einer längeren Diskussion gab nur Kap. 53, Polizeidirektion zu Dresden, Anlaß, indem einerseits von dem Abg. Bebel eine Reihe von Beschwerden gegen die Thätigkeit der genann⸗ ten Behörde bei Ausführung des Sozialistengesetzes vor⸗ gebracht, andererseits von verschiedenen Seiten die Thunlich⸗ keit der Heranziehung der Stadt Dresden zu einem höheren Beitrage zu den Kosten der Polizeidirektion erörtert wurde. Die Kammer beschloß auf Antrag des Abg. Döhlinger, die Staatsregierung zu ersuchen, bal⸗ digst die erforderlichen Schritte zu thun, um eine ander⸗ weite Regelung des Verhältnisses, betreffend die Verwaltung der Sicherheitspolizei in der Stadt Dresden, behufs Ent⸗ lastung des Staatshaushalts⸗Etats herbeizuführen.

Die Erste Kammer ertheilte heute dem Gesetzentwurfe, betr. vorläufige Grundbuchseinträge bei Grundstückszusammen⸗ legungen, 1öö ihre Zustimmung und erledigte sodann titionen. b

v1111e.“

—Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Februar. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus nahm in der Spezialdebatte den §. 1 des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhöhung des Petro⸗ leumzolles in namentlicher Abstimmung mit 160 gegen 146 Stimmen an. Die übrigen Paragraphen wurden ohne jede Diskussion genehmigt.

Im Herrenhause wurde die Prager Universitäts⸗ vorlage berathen. Nach dem Schlußworte der beiden Berichterstatter wurde der §. 1 derselben in der Spoezial⸗ debatte nach dem Antrage der Minorität, also im Sinne des vom Abgeordnetenhause gefaßten bezüglichen Be⸗ schlusses mit 82 gegen 55 Stimmen genthmigt Die von der Majorität vorgeschlagene Fassung war bei der nament⸗ lichen Abstimmung mit demselben Stimmenverhältniß abge⸗ lehnt worden. Der Rest der Vorlage wurde ebenfalls nach dem Antrage der Minoxität ohlge Debatte angenommen und das ganzer Gesetz sodann in drister Lesung zum Beschluß er⸗ hoben. Die Resolution betreffs der Garantien für die Kenntniß der deutschen Sprache wurde nach längerer Debatte, an ehche auch der Kultus⸗Minister von Eybesfeld theilnahm, abgelehnt.

Ein amtlicher Bericht des Generalkommandos in Serajewo vom 9. d. M. lautet: Das obere Narenta⸗ Thal ist fortwährend der Hauptsitz des Aufstandes. Die Banden von Tungus und Salkoforte, etwa 200 Mann stark, stehen bei Hanzimje, Glavaticevo und Bjelemic, das Gros der Auständischen in einer Stärke von 1200 Mann bei Ulok, die Bande von Kovacsevic mit ihrem Gros von 500 bis 600 Mann, welche bisher gegen Foca operirte, hat sich durch allmähliche Zuzüge verstärkt, während die Bande auf Krbljnia, 200 bis 300 Mann stark, Zuzug aus der Gegend von Foca erhält. Es scheint, daß die Banden, nachdem ihre Anschläge auf Foca mißlungen sind, sich wieder auf Krbljnia konzentriren. FML. Jovanovic meldet die Besetzung von Tedenice durch das 3. Feldjägerbataillon unter krästiger Mitwirkung der Kriegsmarine, wobei auf öster⸗ reichischer Seite 1 Mann getödtet und 5 Mann verwundet wurden. Aus Nevesinje wird gemeldet, daß ein Infanterist des 71. Regiments bei einem Patrouillengefecht gegen die Insurgenten, welches in der Nähe von Jasena statifand, leicht verwundet worden ist.

Die „Wiener Abendpost“ veröffentlicht eine Erklärung des Direktors der Kaiserlichen Privat⸗ und Familiensonds, Hofraths Baron Mayr, welche die Zeitungsgerüchte über Verluste, welche das Kaiserliche Privatvermögen und der kaiserliche Familienfonds bei der Union générale und bei Bontoux erlitten haben sollen, ausdrücklich als der thatsäch⸗ lichen Begründung vollständig entbehrend bezeichnet, da die Verwaltung der kaiserlichen Fonos weder mit der Union générale, noch mit Bontoux jemals in irgend einer Verbindung gestanden habe. Ebenso unrichtig sei die seiner Zeit von französischen Journalen gebrachte Behauptung, daß die öster⸗ reichische Länderbank Gelder der Kaiserlichen Familie auf⸗ bewahre, indem alle mit der Verwaltung der Kaiserlichen Fonds verbundenen Geschäfte nach wie vor ausschließlich durch ein anderes Wiener Bankinstitut besorgt würden.

Lemberg, 10. Februar. Die amtliche „Gazeta Lwowska“ meldet: Seit Sonnabend sind nur zwei Personen ver⸗ 11g; worden, ein ruthenischer Redacteur und ein rutheni⸗ cher Gymnasiallehrer. Die Nachricht von der Auflösung ruthenischer Vereine ist unbegründet.

Mostar, 11. Februar. (W. T. B.) Wie aus Metokia (Gaczko) gemeldet wird, haben die dortigen Moha⸗ medaner in einer Volksversammlung beschlossen, sich dem Aufstande nicht anzuschließen. An Jovanovic wurde eine Deputation entfendet, welche demselben eine Ergebenheitsadresse überreichen soll.

Belgien. Brüssel, 10. Februar. (W. T. B.) Bei der heutigen Berathung des Kriegsbudgets durch die Re⸗ präsentantenkammer erklärte der Kriegs⸗Minister: er halte eine Befestigung der Maaslinie nicht für noth⸗ wendig. Die über diesen Punkt vom General Brialmont veröffentlichte Broschüre enthalte lediglich die persönlichen Ansichten dieses Generals, und er habe demselben wegen der

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darin ausgesprochenen antikonstitutionellen Ansichten seine Mißbilligung zu erkennen gegeben.

Großbritannien und Irland. London, 10. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause antwortete heute der Unter⸗ Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Bartletts: der russische General Skobeleff nehme eine amtliche Stellung bei der russischen Regierung nicht ein; der russische Botschaster, Fürst Lobanoff, habe Lord Granville in⸗ sormirt, daß Skobeleffs Rede ohne jede politische Be⸗ deutung sei und in keiner Weise die Ansichten der rus⸗ sischen Regierung wiedergebe. Der Staatssekretär des Krieges Childers, erklärte auf eine Anfrage Gordons: das Projekt eines Dunnels unter dem Kanal nach der französischen Küste werde vom General Wolseley bekämpft, vom General Adye für unbedenklich erklärt. Die Regierung werde zur gehörigen Zeit ihr Verhalten gegenüber dem Projekte erwägen. Das vorige Kabinet habe der französischen Regierung mitgetheilt, es werde dem Projekte kein Hinderniß in den Weg legen, müsse im Kriegsfalle aber die Errichtung von fortifikatorischen Werken und die Einstellung des Tunnelverkehrs vorbehalten. Hierauf wurde die Adreßdebatte fortgesetzt und dieselbe nach längerer Diskussion auf Montag vertagt. Gibson bedauerte, daß Gladstone durch seine gestrige Rede über „home rule“ den Impuls zu neuer Agitation gegeben habe.

Frankreich. Paris, 9. Februar. (Fr. Corr.) Gestern Nachmittag konstituirte sich die neue Union republicaine. Es hatten sich etwa 80 Mitglieder eingefunden, während die Gesammtliste, die zur Verlesung gelangte, 138 Namen zählt. Hervé⸗-Mangon wurde zum Präsidenten, Greppe zum Vize⸗ Präsidenten gewählt.

In der Sitzung, welche der Kammerausschuß für die Ehescheidung gestern hielt, wurde das Prinzip der Lösbarkeit der Ehe angenommen und dann der Art. 230 des code civil in dem Sinne abgeändert, daß fortan beide Gatten gleiche Rechte für den Fall einer Ehebruchsklage haben, so zwar, daß die Frau auch dann klagbar werden kann, wenn

der Ehebruch außerhalb des häuslichen Domizils stattfindet.

Der Ausschuß strich ferner im Art. 232 die Bestimmung, der zufolge eine Verurtheilung wegen politischer Verbrechen die Ehescheidung nach sich ziehen und setzte an die Stelle derselben eine verlängerte Abwesenheit eines der Gatten. Was den Wahnsinn als Ehescheidungsgrund betrifft, so sollen erst mehrere Fachmänner, darüber zu Rathe gezogen werden.

11. Februar. (W. T. B). Der Nihilist Pierre

Lavroff ist aus dem französischen Gebiete ausgewiesen

worden.

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nationalen und finanziellen Verträge.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 10. Februar. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Charkoff, von heute, hat der Rektor der dortigen Universität wegen

unter den Studenten vorgekommener Uno rdnungen di Schließung der Universität angeordnet. Wie verlautet, sollen

die Unordnungen einen politischen Hintergrund nicht gehabt

haben. 11. Februar. (W. T. B.) Der „Regierungs

Anzeiger“ und das „Journal de St. Pétersbourg“ veröffentlichen folgendes Com muniqué: Das Gerücht, daß eine englische zu Gunsten der rus⸗

ereitung sei, ist so wenig mit den guten Beziehungen des Kabinets verträglich, daß es eigentlich kein Dementi verdient. Da aber diese Gerüchte einen neuen Beleg für die Spannung der Beziehungen zwischen den Israeliten und der Masse der Bevölkerung herbei⸗ führen könnten, so geben wir eine Darlegung von dem wahren Stande der Dinge. Die jüdische Frage gehört zu den inneren Angelegenheiten, in welche kein Staat jemals weder die Ein⸗

sischen Juden in Vor

mischung noch Rathschläge Fremder zulassen wird, in welche

Form dieselben auch auftreten mögen. Eine Verletzung der inter⸗ nationalen Gebräuche wäre diesmal um soweniger zuzulassen, als jede Intercession Mißvergnügen und Erbitterung der Massen erzeugen und der Lage der Juden, welche als russische Unter⸗ thanen den Schutz der Regierung genießen, schaden würde. Die gegen die Unordnungen ergriffenen Maßregeln sind

keineswegs schwache. Es sind im Süden 3675 Per⸗

sonen verhastet und davon 2359 bestrast worden

In Warschau sind 3151 Personen verhaftet und sollen 2302 gerichtlich verfolgt werden. Die Regierung sucht nach

Mitteln, um die Möglichkeit einer Erneuerung derartiger

Unordnungen definitiv zu beseitigen. Die Frage ist Gegen⸗ stand der Erörterungen eines besonderen Comités; wenn aber

die Resultate gut sein sollen, kommt es vor Allem darauf an

daß die Frage nicht durch auswärtige Einflüsse und falsche

Gerüchte vergiftet werde.

„Nach dem letzten Bulletin über das Befinden der Großfürstin Maria Paulowna hatte gestern Abend die Körpertemperatur bis 40,1 zugenommen; der Puls betrug 104, die Schmerzen an der Entzündungsstelle dauern fort. Nachdem die Großfürstin eine ziemlich ruhige Nacht verbracht,

betrug die Temperatur heute früh 39,5, der Puls 100, und hat der Appetit ein wenig zugenommen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Fe⸗

bruar. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin haben gestern die Reise nach Christiania ange⸗

treten und sind auf derselben aller Orten enthusiastisch empfangen worden. In Karlstadt, wo Nachtquartier genom⸗ men worden war, fanden heute ein Festdiner und ein glän⸗ zender Festball statt. Die Weiterreise nach Christiania, wo der König und die Königin bereits heute eingetroffen

kgn morgen. Zum festlichen Empfange des kron⸗ prinzlichen Paares in Christiania sind große Vorbereitungen

sind, erso

getroffen.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Februar. (Hamb. Corr.) Die Kommission, welche das Landsthing gestern wegen der reenae

niedergesetzt, hat sich mit General Hoffner als

und Raben als Sekretär konstituirt.

Gestern Abend waren hier die Delegirten des Vereins

für Handwerk und Industrie versammelt, um die Be⸗

rathung über die Zollreform fortzusetzen. Auf Grund des

in einer früheren Versammlung gefaßten Beschlusses war von verschiedenen Industriellen eine große Anzahl Abänderungs⸗ anträge zur Zollreformvorlage gestellt. Dieselben bde⸗ zwecken meistens eine Erhöhung der beantragten Zoll⸗

Papierfabrikanten beantragen auf Papier

Die seeländischen Salzwerke wollen industriellen und landwirthschastlichen; mit einem Zolle von 21 Oere pro 10 Die Vorlage beantragt Tabaksfabrikanten beant 80 Oere auf 1 Krone zu erhöhen. verlangen einen Zoll auf Cement von Die Schuhmacher beantragen eine Erhö Fußzeug von 1 Krone pro Pfund. anträge, welche von den wurde nicht abgest Vorstande von demsel

Erhöhung 4 auf 5 Salz, das nicht zu zwecken verwendet wird, 0 Pfund be

legt wissen. Zollfreiheit für Salz.

Die hiesigen Zoll auf Cigarren von

Die Cementfabrikanten Oere pro 100 Pfund. hung des Zolles auf Ueber diese Aenderungs⸗ Antragstellern kurz motivirt wurden, immt, vielmehr werden dieselben jetzt dem des Vereins dänischer Industrieller zugestellt, um en näher geprüft zu werden.

Zeitungsstimmen.

Wie die „Schlesische Zeitung“ mittheilt, hat der Neue Wahlverein für den Kreis Reichenbach am durch Vermittelung des Fürsten Bismarck an den Kaiser nachstehende Adresse gerichtet:

„Ew. Kaiserlichen und Koͤniglichen Majestäͤt wag voll unterzeichnete Vorstand eines Vereins, der letzten Reichstagswahl 5000 wahlberechtigte Männer des K Reichenbach gestimmt haben, den Ausdruck seiner dankb Anhänglichkeit in tie Die Allerhöchste Botschaft vo

21. Januar Se. Majestät

Hagt der ehrfurchts⸗ ür dessen Kandidaten bei

arsten und un⸗ fster Ehrerbietung darzubringen. m 17. November v. J. hat dem deut⸗ schen Volke von Neuem das väterliche Herz seines erhabenen Führers aufgethan, dem die Liebe der Seinen als höchstes Kleinod Seiner Krone gilt, der Erlaß vom 4. Januar d. J. hat die Nation und König preußische Traditisnen lendung oder Verirrung sinnte Deutschland jemals wird entbekre ffener Männer, auf denen Gegenwart und schwerem Drucke lasteten,

wandelbaren

dessen persönliche Herrschermacht weder der an genährte Sinn, noch das ganze, trotz der Verb Einzelner, monarchisch ge n rechtscha Zukunft ihres Volkes mit Tagen dem geliebten Monarchen zugejauch Kraft in dem nicht immer erfreulichen das Vaterland selbst dem Friedlichsten heute auferleg s Ihm in tiefster Seele Dank, daß Sein Gebot christlicher Liebe auch Ehren gebracht hat, und hoffe kommende Geschlechter bestimmt war seinem vollen Werthe erkannt wir für die tröstliche Gewißheit, daß machtlos erweisen wird an dem starke der seit Jahrhunderten das Glück u Vaterlandes trägt.

haben in diesen zt und empfinden neue e Pflicht gegen Sie wissen Fürstliches Wort das in der Ordnung der Staaten wieder zu n, daß, was als heiliges

Kampfe, den di

Vermächtniß fuͤr „auch von dem jetzigen schon nach sie wissen Ihm Dank vor Allem urm und Woge der Zeiten sich n Felsen des Hohenzollernthums, nd die Groͤße des gesammten Kaiserliche und eichneten, das Ge⸗ und die Zuversicht aus⸗ daß Deutschlands allverehrter Kaiser, dem die Nation die Fülle kriegerischer Ehren und jeder äußeren Herrlichkeit verdankt, auch die Wege zu erschließen weiß, auf denen Wohlfahrt gedeiht. In tiefster Ehrfurcht ꝛc.

Der Vorstand des Neuen Wahlvereins für de Kreis Reichenbach i. Schl.“ lesse ist nun zu Händen des Vorsitzenden des Vereins, des Direktors Dr. Weck, folgende Antwort Sr. Majestät ergangen:

Aus der Adresse, welch hat, habe Ich mit Befriedigung ersehen, daß verein für den Kreis zu Mir und Meinem Hause steht. loyale Gesinnung,

Und mit ihnen bitten Königliche Majestuͤt auch die ehrfurchtsvoll Unterz löbniß unerschütterlicher Treue sprechen zu dürfen,

Türkei. Konstantinopel, 10. Februar. (W. T. B.) Eine Depesche des Sultans an den Khedive, welche sich mit den letzten Ereignissen beschäftigt, empfiehlt dem Khedive Besonnenheit, Erhaltung der Ordnung und Achtung der inter⸗

ihre sittliche und materie

Auf diese Adr.

e Mir der Vorstand eingereicht der Neue Wahl⸗ Reichenbach mit unerschütterlicher Treue Ich freue Mich, daß die durch Meine neuerlichen Kundgebungen ge⸗ weckt und gestärkt, in dem Verein und sei

veckt nen Anhängern so tiese Wurzel geschlagen hat.

In voller Würdigung dieser An⸗ hänglichkeit fühle Ich Mich gedrungen, Ihnen und den ühri⸗ gen Unterzeichnern der Adresse für das Gelöbniß Ihrer pa⸗ triotischen Hingebung Meinen anerkennenden Dank

Berlin, den 6. Februar 1882. 8 Wilhelm.“

Die „Nordd. Allg. Ztg.“ entnimmt den Ermitte⸗ lungen des Kaiserlichen statistischen Amts rung des Tabaks folgende Thatsachen:

Im Erntejahre 1880/81, in welchem zum ersten Male be des innerhalb des Zollgebiets erzeugten Tabaks die Vo neuen Tabakssteuergesetzes vom 16. haben 92 512 Pflanzer,

über die Besteue⸗

rschriften des Juli 1879 zur Ausfüͤhrung kamen, 3900 000 a mit Tabak dukts geerntet hatten, ßgabe der Gewichtsbesteuerung, 129 837 läche von 124 809 a und einem Ernte⸗ Doppelcentner die Flächensteuer und 36 Pfl Doppelcentner

die eine Fläche von bepflanzt und 494 365 Doppelcentner dieses Pro ihre Tabaksabgabe nach Ma Pflanzer mit einer Tabaksf ertrag von 24 905 Tabaksfläche Gewichtssteuer

Steuernachlässe 7 057 154 ℳ, Flächensteuer 244 781 und firirte bgabe für die Verwendung von ten wurden erhoben 15 356 ℳ, und zwar für 6 Do centner Weichselkirschblätter, 64 Doppeleentner

115 Doppelcentner centner eingesalzene Rosenblätter.

Gewichtssteuer Gewichtssteuer 3160 Tabakssurroge gewöhnliche Kirsch⸗ Melilotenblüthen (Steinklee) und 49 Eine Vergleichung mit den daß der Gesammtumfang des Tabaksbaus im Erntejahr 1880/81 (24 259 ha) gegen die vorhergegangenen 4 Jahre sehr erheblich sich gesteigert und annähernd wieder den Erntejahr 1875/76 zehnjährigen ) und 1872/73 (26 490 ha) einen Die Tabaksernte des ergab einen Ertrag von 51 947 t

Vorjahren ergiebt,

eingenommen (24 293 ha), die Erntefahre 1873/74 (30 500 ha) und srößeren Umfang des Tabaksbaus aufweisen. Jahres 1880 war sehr günstig und kg) trockener Tabaksblätter, der innerhalb der Jahre nur noch von dem Ernte⸗Ertrag des und durchschnittlich auf 1 ha berechnet chste in der 10jährigen Reihenfolge erscheint (24,1 Doppel⸗ centner gegen 19,9 Doppelcentner im 10jährigen Durchschnitt). Auch der Geldertrag der Tabaksernte des Jahres 1880, der auf 36 827000 berechnet ist, nimmt in der 10 ährigen Reihen ein; der mittlere Preis

vorhergegange⸗ 1 5 Jahres 1873 0 t) übertroffen wird

olge die höchste Stellung für 100 kg trockener Blätter ist für een im gedachten Jahre geernteten Tabak zu 70,9 ermittelt und eht nicht viel zurück hinter dem ungewöhnlich hoben ahrs (75,4 ℳ), Steuer eingerechnet ist, welch Der Nettoertra

Preis des Vor⸗ wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß in diese e gegen das Vorjahr sich sehr g. der Tabaksabgaben (die abzüglich der Steuererlasse ahre 1880/81 21 685 636 ℳ, n Kopf der jeweiligen Bevölkerung gegen 0,38 im erbrauch im Zollgebiet ist im auf 561 964 Doppelcentner und im Durch⸗ auf den Kopf der jeweiligen Bevölkerung fabrikationsreifem Zustande berechnet.

ie neueste Nummer der „Els. Lothr. Ztg.“ bringt Rundschau auf dem Eisen⸗ und Kohlenmarkt in gen, Luxemburg und dem Saardistrikt: 1

fte nehmen guten Fortgang. Das lothringisch⸗luxem⸗ ensyndikat hält den Preis, wie es heißt, zwischen 65

beträchtlich erhöht hat. Lumme der Zoll⸗ und Steuereinnahmen und der Ausfuhrvergütungen) betrug im J 048 auf de Uqjährigen Du Zahre 1880,81 im Ganzen hnitt der letzten 10 Jahre 1,72 kg Rohtabak in

orsitzendem rchschnitt, der Tabaksv

aß⸗Lothrin Die Geschä urgisch

und 67 Fr. Vor kaum 3 Monaten wurde noch zu 58 Fr. kontrahirt. Die vorlicgenden Abschlüsse umfassen einen großen Theil des laufen⸗ den Jahres; eine Preiserhöhung ist daher wohl erklärlich. In Walz⸗ eisen und Blechen sind die betreffenden Etablissements zu unver⸗ änderten Preisen anhaltend flott beschäftigt. Der Kohlenmarkt hat keine veränderte Physiognomie angenommen; vielmehr ist der Bedarf an Industriekohlen und Kokes ein andauernd reger, während Haus⸗ haltkohlen ziemlich matt tendiren.

Der „Magdeburger Ztg.“ wird aus Thüringen unter dem 8. Februar geschrieben:

Der direkte Export nach den Vereinigten Staaten aus Gera betrug im Januar 1882 ca 335 000 gegen 176 000 des gleichen Monats im Vorjahre; die Zunahme beträgt also 159 000 Es ist das die höchste bis jetzt erreichte monatliche Exportziffer.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Die XII. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abände⸗ rungen der kirchenpolitischen Gesetze, hat sich wie folgt konstituirt: 1

von Rauchhaupt, Landrath, Vorsitzender; Schmidt (Sagan), Justiz⸗Rath a. D., Rittergutsbesitzer, Stellvertreter des Vorsitzenden; Dr. Franz, Chefredacteur, Schriftführer; von Holtz, Landschafts⸗ direktor, Rittergutsbesitzer, Schriftführer, Schmidt (Sangerhausen), Kreisrichter a. D., Amtsvorsteher, Schriftführer, Dr. Holtze, Sanitäts⸗Rath, Schriftführer. Dr. Windthorst, Staats⸗Minister a. B.;

Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, Premier⸗Lieutenant a. D., Ritter⸗

gutsbesitzer und Kreisdeputirter; Dr. Reichensperger (Cöln), Appellations⸗ gerichts⸗Rath g. D.; Dr. Brüel, Geheimer Regierungs⸗Rath a. D.;

rhr. von Zedlitz und Neukirch (Mülhausen); Dr. Grimm, Justiz⸗

ath, Rechtsanwalt; Graf zu Limburg⸗Stirum, Gesandter z. D.; Frhr. von Hammerstein, Rittergutsbesitzer; R. von Bennigsen, Landes⸗ direktor; Hobrecht, Staats⸗Minister a. D., Wirklicher Geheimer Rath; Dr. von Cuny, Appellationsgerichts⸗Rath a. D., Professor der Rechte; Beisert, Kreisgerichtsdirektor a. D., Syndikus der Kaufmannschaft von Berlin; Dr. von Stablewski (Wreschen), Propst; Zelle, Stadt⸗ syndikus; Gruenhagen, Amtsgerichts⸗Rath.

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Statistische Nachrichten. Nach den vom Kaiserlichen Statistischen Amte veröffentlichten Uebersichten über die Eheschließungen, Geburten und Sterbe⸗ fälle im Jahre 1880 waren die betreffenden Zahlen im Deutschen

Reiche folgende:

absolute Zahl auf 1000 der Bevölkerung Eheschließungen.. 337 342 75 11164“ 39,1

Unter den Geborenen waren 3,8 % todtgeborene, 9,0 % unehe⸗ liche; Verhältnißzahlen, die in den Jahren 1872 bis 1880, für die überhaupt bis jetzt solche Aufzeichnungen für das Reich gemacht wurden, nur ganz geringe Veränderungen zeigten; ebenso wie das mit dem Verhältniß der männlichen zu den weiblichen Geburten der Fall ist, welches nahezu stetig 106:100 beträgt.

Die Veränderungen, welche in den Gesammtzahlen der Ehe⸗ schließungen, Geborenen und Gestorbenen während des gedachten Zeit⸗ raums aufgetreten sind, werden am besten durch folgende Zahlenreihen veranschaulicht. Es kamen auf 1000 Einwohner (berechnet auf den Bevölkerungs⸗Bestand in der Mitte des betreffenden Jahres):

8 Eheschließungen Geburten Sterbefälle

875V1 30,6

41,3 29,9

1 5 41,8 28,4 42,3 29,3 42,5 28,0 1 28,1 40,5 27,9 40,5 212 ischaft und Literatur.

Preußische Verwaltungskunde. Für Verwaltungs⸗, na⸗ mentlich auch Kassen⸗ und Rechnungsbeamte, bearbeitet und heraus⸗ gegeben von Hermann Meißner. Band I. 1) Ueber preußisches Etatswesen. 2) Ueber Baufonds. Mit chronologischen und alpha⸗ betischen Registern. Grünberg i. Schl. Verlag von Friedr. Weiß Nachf. Der Verfasser, welcher seit einer Reihe von Jahren bemüht ist, die wichtigsten Verwaltungsbestimmungen zu sammeln und sie den betheiligten Beamten in übersichtlicher und handlicher Form zugäng⸗ lich zu machen, liesert in dem vorliegenden Bande eine eingehende Darstellung zunächst des preußischen Etatswesens, in Verbindung mit der Lehre über die Baufonds, Materien, welche, insofern sie die Grundlage der gesammten Staatsperwaltung bilden, beziehungsweise in sämmtlichen Staatsverwaltungszweigen eine mehr oder minder erhebliche Rolle spielen, eines eingehenderen Studiums für angehende Verwaltungsbeamte vor allen anderen werth erscheinen. Der zweite Band des Werkes soll in größeren Darstellungen die „Organisation der Staatsbauverwaltung“ und „das preußische Staatskassenwesen“ enthalten. Durch solche monographische Darstellungen praktisch wichtiger Verwaltungsmaterien, namentlich aus dem Gebiete des Finanzwesens, dürfte der Verfasser einen werthvollen Beitrag zur Befriedigung des hervorgetretenen Bedürfnisses liefern, einem eingehen⸗ deren und umfassenderen Studium der Staatsverwaltungsordnung, zu Nutz und Frommen der Dienstpraxis und im Interesse einer guten Heranbildung des Beamtennachwuchses, die Wege zu ebenen.

Im Verlage der Königl. Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn hierselbst erschien vor Kurzem „Das internationa Le öffentliche Seerecht der Gegenwart“ von F. Perels, Geh. Admiralitäts⸗Rath und vortragender Rath in der Kaiserl. Admiralität.

breis 8 Dem vorliegenden Handbuche liegen die Vorlesungen über Völkerrecht und Seerecht zu Grunde, welche der Verfasser während der Jahre 1873 bis 1877 an der Kaiserlichen Marine⸗ Akademie zu Kiel gehalten hat. Dasselbe wird denjenigen Berufs⸗ kreisen, welche sich mit dieser Rechtsmaterie zu befassen haben, zum praktischen Gebrauche besonders willkommen sein. Das internationale Seerecht der Neuzeit vom Jahre 1856 ab, ist zwar zum Theil be⸗ handelt in den Lehrbüchern des Völkerrechts, zum Theil in besonderen Werken, welche entweder die gesammte Materie in eingehender Methode umfassen oder einzelne groͤßere Theile derselben, doch dürften diese Darstellungen für den deutschen Praktiker schwerlich ausreichen, insofern sich für diesen das Bedürfniß geltend gemacht hat, das inter⸗ nationale Seerecht unter Berücksichtigung der für dasselbe in Betracht kommenden Beziehungen des Deutschen Reichs zu fremden Mächten und des deutschen öffentlichen Rechts, soweit dasselbe mit als eine Erkenntnißgquelle jener Materie dienen kann, kennen zu lernen. Ein Bedürfniß, welches um so schärfer hervortritt, als in neuerer Zeit die Schiffe der Kaiserlichen Marine stets in größerer Zahl berufen sind, das Ansehen und die Macht des Vater⸗ landes in auswärtigen Meeren zu repräsentiren und an fremden Plätzen für den internationalen Rechtsschutz mit derjenigen Kraft und Sicherheit einzutreten, welche die Stellung des Deutschen Reichs, als einer Weltmacht ersten Ranges, bedingt. Der Verfasser hat es sich angelegen sein lassen, die Rechtsverhältnisse so darzulegen, daß das Werk als ein Theil des positiven Völkerrechts der Gegenwart erscheint, doch hat er sich nicht auf eine bloße Abstraktion der geltenden Normen beschränkt, vielmehr auch die neueren auf die Fortentwickelung und Reform des Gegenstandes gerichteten Bestrebungen berücksichtigt. Auch die historische Entwickelung wird kurz beleuchtet, wo das Verständniß der im Zeitenlaufe zur Anerkennung gelangten Prinzipien es erfordert. Was die äußere Behandlung der Materie anlangt, so sind zweckmäßiger Weise die den französischen und englischen Buellen entnommenen Citate, deren Würdigung besonders wichtig ist, im Originaltert wieder⸗ gegeben; die Nutzbarkeit derselben hat dadurch nur gewonnen.

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Aus demse ben Vorlage sind uns in jüngster Zeit zugegangen:

1) Ausbildung und Besichtigung oder Rekrutentrupp und Compagnie. Von A. v. Boguslawski, Oberst.⸗Lieutenant und Ba⸗ taillons⸗Commandeur im 1. Westpreußischen Grenadier⸗Regiment Nr. 6. Zweite nach den neuesten Veränderungen umgearbeitete Auf⸗ lage, vermehrt durch einen Anhang über die Ausbildung der Ersatz⸗ reserven. Preis 1,80 Wir haben dem Buche bereits in Nr. 35 des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ eine kurze Besprechung gewidmet, hatten dort aber die Verla sbuchhandlung namhaft zu machen ver⸗ gessen, was wir hiermit nachholen.

2) Soldatenliederbuch. Ausgegeben vom Königlich Preu⸗ ßischen Kriegs⸗Ministerium. Partitur. Preis 1 50 ₰. Das Buch enthält eine Sammlung von 117 der beliebtesten vierstimmigen Gesänge militärischen, patriotischen und volksthümlichen Inhalts in korrektem Text und leicht singbarer Melodie.

3) Eine gleiche Sammlung von 159 einstimmigen Gesängen bildet ein zweites unter demselben Titel „Soldatenliederbuch“ vom Königlich Preußischen Kriegs⸗Ministerium ausgegebenes Heft, dessen Preis nur 1 beträgt.

Die beiden Bände werden für die Soldaten⸗ und Krieger⸗Ge⸗ sangvereine eine willkommene, empfehlenswerthe Gabe

Au neu erschienenen Schriften liegen uns weiter noch folgende vor:

Von den im Verlage von Gebr. Henninger in Heilbronn heraus⸗ kommenden „Zeitfragen des christlichen Volkslebens“, be⸗ gründet von Ober⸗Kirchenrath Dr. Mühlhäußer und Prof. Dr. Geffcken, fortgeführt von E. Frhr. v. Ungern⸗Sternberg und Pfr. G. Schlosser. 1) Heft 3 des VII. Bandes (Heft 43 der ganzen Sammlung). Das⸗ selbe enthält eine Abhandlung: „Der Kampf um Christum ein Zeuge für Christum.“ Von 86 Meumann, Pfarrer in Langenberg. Der Einzelpreis dieses Heftes beträgt 1 20 2) Heft 4 bringt einen Aufsatz: Richard Wagners „Ring des Nibe⸗ lungen“ und „Parsifal“ von Lic. Dr. Gustav Portig. Preis des Heftes 1 ℳ. Der VII. Band (Heft 41 48) ist zum Abonnementspreis von 5 zu haben. b

Die kommunalen Abgaben und Lasten im Groß⸗ herzogth um Oldenburg. Bearbeitet und herausgegeben vom Großherzoglich oldenburgischen statistischen Bureau. Oldenburg. Druck von Gerhard Stalling. Die in dieser Schrift niedergelegten Re⸗ sultate über die Kommunalbelastung erstrecken sich auf sämmtliche weltlichen und kirchlichen Gemeindeverbände für einen Zeitraum von fünf Jahren, nämlich für diejenigen letzten fünf Jahre, deren Rech⸗ nungen beim Beginn der Ermittelung im Sommer 1879 abgeschlossen waren. Es sind dies für die Zeit von 1873 bis 1877 im Herzogthum Oldenburg: die politischen Gemeinden im engeren Sinne, die Armen⸗ gemeinden, die Ortsgenossenschaften und besonderen Wegegemeinden, die evangelischen und katholischen Schulachten (für Volks⸗ schulwesen), die politischen Gemeinden in Bezug auf mittleres und höheres Schulwesen wie die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden; im Fürstenthum Birkenfeld: die politischen und kirchlichen Gemeinden der beiden christlichen Kon⸗ fessionen; endlich für 1874 bis 1878: im Füͤrstenthum Lübeck die politischen Gemeinden, getrennt nach ihren Aufgaben für die politische Verwaltung, das Armen⸗ und das Schulwesen, sowie die evangelischen Kirchengemeinden. Die Ergebnisse der Ermittelungen über die Höhe der kommunalen Belastung sind in dem vorliegenden Schriftchen auf drei umfänglichere tabellarische Uebersichten vertheilt worden. Die erste derselben enthält für jede einzelne der genannten Gemeinden, nach politischen, Armen⸗, Schul⸗, Kirchen⸗ und sonstigen Zwecken dienenden

Verbänden geordnet und nach Gebietstheilen geschieden, den Ge⸗

sammtbetrag der erhobenen Geldumlagen jedes der 5 Jahre wie des Durchschnittes aus denselben nebst einer Berech⸗ nung dieses Durchschnittsbetrages zur Einwohnerzahl. Ein Anhang hierzu beziffert die durchschnittlichen ordentlichen Geldlasten und den mittleren Geldwerth der Zins⸗ und Spanndienste im Fürstenthum Lübeck, wie ferner der setzteren im erzogthum Oldenburg, auch hier stets namentlich für die einzelnen Dorfschafts⸗ oder Gemeindebezirke. Die zweite Tabelle zeigt die Ver⸗ theilung der in Geld erhobenen Gesammtbeträge nach dem zur An⸗ wendung gekommenen Umschlagefuße und giebt das Verhälkniß der

nach jedem dieser Steuerfüße umgelegten Beträge zum Gesammt⸗

betrage an. Die dritte Uebersicht endlich zerlegt die Umlagen nach den Zwecken für diese bezw. nach den Arten der Gemeinden, von denen sie ausgeschrieben sind. Auch sie berechnet das Verhältniß der einzelnen der so auseinandergehaltenen Posten zum Gesammtbetrage der Abgaben, wie ferner im Einzelnen wie im Ganzen zum Ertrage der Staats⸗Einkommensteuer, deren Höhe iu dem Ende ebenfalls be⸗ nannt worden ist. Mittheilungen des Statistischen Bureaus der Stadt München. V. Band. 2. Heft. Bericht über di Ergebnisse der Volkszählung am 1. Dezember 188 II. Theil: Die Einwohnerschaft Münchens nach dem Berufe in Ver⸗ bindung mit der Ausscheidung nach Alter und Civilstand, sowie nach Stadtbezirken. München 1882. Adolf Ackermann, K. Hof⸗Buch⸗ und Kunsthandlung. Land⸗ und Forstwirthschaft. 1 In einem Berathungszimmer des Reichstagsgebäudes begannen am 9. d. M. die Verhandlungen des Landes⸗Oekonomie Kollegiums. Seitens des Ministeriums für Landw rthschaft ware der Ober⸗Landstallmeister, General⸗Major Lüderitz, der Geheim Ober⸗Regierungs⸗Rath Rothe, der Geheime Regierungs⸗ und Landes⸗ Oekonomie⸗Rath Dr. Thiel und der Ober⸗Regierungs⸗Rath Beyer deputirt. Der Wirkliche Geheime Rath von Schubmann (Berlin), welcher der Versammlung präsidirte, eröffnete dieselbe mit kurzen Worten der Begrüßung. worauf der Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛc. Dr. Lucius eine Ansprache hielt, in welcher derselbe darauf hinwies, daß wenn auch das diesjährige Arbeitsprogramm nicht so

weittragende und schwerwiegende Fragen biete wie in mancher früheren

Session, so seien doch die zur Diskussion stehenden Materien keinesweg

von untergeordneter Bedeutung. Im Gegentheil sei jetzt wo sich große grundlegende Maßnahmen auf dem Gebiete der allgemeinen Zoll⸗ und Handelspolitik vollzogen hätten, wo die Durchführung des Staatsbahnsystems und der Ausbau des Netzes im Meliorations⸗ interesse des Landes mit voller Energie angefaßt sei, der richtige

Zeitpunkt, sich der stilleren Arbeit der Vervollkommnung der Technik des landwirthschaftlichen Betriebes in allen Zweigen zuzuwenden. Den ersten Gegenstand der Tagebordnung bildete folgender

Antrag des Rittergutsbesitzers von Below (Saleske, Kreis Stolp): „Das Kollegium wolle beschließen, an den Minister das Ersuchen zu

richten, dahin wirken zu wollen, daß sowohl auf der Berliner, als

auch auf anderen bedeutenderen Produktenbörsen des Staate der Artikel „nasse Stärke“ antliche Notirung findet.“ In Abwesenheit des Antragstellers befürwortete Landschafts Rath Hn (Alt⸗Varzin in Pommern) den Antrag. Nach kurzer Debatte wurde obiger Antrag mit der Modifikation „nasse und trockene Stärke“, einstimmig angenommen. Vom landwirth⸗ schaftlichen Provinzialverein für Posen war folgender Antrag ein⸗-

gegangen: „Das Königliche Landes⸗Oekonomiekollegium zu ersuchen,

bei dem Minister für Landwirthschaft dahin vorstellig zu werden, daß Seitens desselben ein Plan festgestellt werde, nach welchem die

größeren landwirthschaftlichen Ausstellungen in den

verschiedenen Provinzen des Staates wechseln und dabei vor⸗ uschlagen, 5 die G östlichen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Hosen, Schlesien, Pommern und die Mark zu einem, und die 6 westlichen Sachsen, Hannover, Schleswig⸗Holstein, Hessen⸗Nassau,

Westfalen und die Rheinprovinz zu dem anderen Tur-

nuß verbunden werden, in welchem alljährlich nur eine Aus⸗ stellung stattfindet, daß ferner den landwirthschaftlichen Central⸗ vereinen Seitens des Ministers aufgegeben werde, die in Aus⸗

sicht genommenen Termine für die Ausstellungen dem Minister recht⸗

zeitig anzuzeigen, damit zwischen den beiden im Osten und im Westen

stattfindenden Ausstellungen keine Kollision stattfinde und wenigstens

ein Zwischenraum von einer Woche zwischen den beiden Terminen liege. Der Referent, Oekonomie⸗Rath Korn (Breslau) beantragte,

zur Tagesordnung überzugehen. Dieser Antrag gelangte ein⸗ *