8 13626350) GSubhmission. 1 7) Herr Franz Damian Leiden, Königlich Nieder⸗ “ Das unterzeichnete Regiment beabsichtigt 4 — 500 ländischer Consul, in Firma: D. ˖Leiden, daselbst. aarbüsche renoviren zu lassen und nimmt frankirte 8) Herr Theod. Movius, Director des A. Schaaff⸗
fferten mit Preis⸗Angabe bis zum 1. März ecr. hausenschen Bankvereins, daselbst, 8 entgegen. err Freiherr Eduard von Oppenheim, Kaiser⸗
Ratibor, den 21. Januar 1882. lich Königlich Oesterreichisch⸗Ungarischer General⸗ Königl. Schles. Ulanen⸗Regmt. Nr. 2. Consul und Banquier, in Firma: Sal. Oppen⸗
bemmn jr. * Cie., daselbst,
2 gewählt worden. 8
169638 Bekanntmachung. Cöln, den 11. Februar 182ã.. Auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 8 1 Direktion.
25. September 1878, betreffend die Emission ver⸗ 1— 8
zinslicher Obligationen des Provinzialverban⸗— “ 8
des der Provinz Ostpreußen fuͤr Chausseezwecke (7484] Schlesische
d im Ganzen 2 216 600 ℳ solcher Obligationen 3 . 8 beK-ene Fö“ Bodem-Credit-Actien-Bank.
emittirt worden. 1 “] Gemäß §. 3 der dem erwähnten Allerhöchften Status am 31. Dezember 1881. Activa. ℳ 4 838 476.
Privilegio beigefügten Emissionsbedingungen sind im Rechnungsjahr 1882/83 ein Prozent dieser Kassen- und Wechsel-Bestände Effecten nach §. 40 des Statuts 292 045. 41 391 208.
661669 und die ersparten Zinsen von den be⸗ Unkündbare Hypotheken-Dar- lehne.. 1 874 879. 240 125.
reits ausgeloosten und gekündigten v11“ 45 400 ℳ à 4 ½ %)). — Kündbare Hypotheken-Darlehne „ in Summa Darlehne an Communen und Korporationen. 496 080. 270 000. 274 903.
2 043 „ 24 203 ℳ
auf die geringsten vorhandenen Ap⸗ points abgerundet. .24 200 ℳ Lombard-Darlehne . . .. urch Einlösung zu tilgen. 8 Grundstück Herrenstr. Nr. 26 Die Tilgung soll durch Kündigung der durch das in Breslau.. 1“ Loos bestimmten Obligationen erfolgen. sSonstiger Grundbesitz Bei der am 31. Januar 1882 vorschriftsmäßig Pfandbrief- erfolgten Ausloosung der für das Jahr 1882/83 Zinsen. ℳ 1 862 207. 19. zu tilgenden Obligationen sind nachstehende Num⸗ noch nicht ab- 3 iern gezogen worden: . gehobene . „ 524 910. 45. „ Litt. A. Nr. 235 242 247 à 1’ 3000 Nℳ . . . . . . . . Litt. B. Nr. 151 175 212 245 342 523 557 591 675 à Iat C. Nr 95 153 177 192 290 400 418 à 500 ℳ . Litt. D. Nr. 9 17 109 173 215 545 564 657 à 200 ℳ Litt. N. Nr. 20 143 146 281 434 557 590 629 737 771 848 à 100 ℳ 1“ 1100 zusammen 24 200 ℳ Ddie mit vorstehenden Nummern bezeichneten Pro⸗ vinzial⸗Obligationen der auf Grund des Allerhöch⸗ sten Privilegii vom 25. September 1878 emittirten Pprovinzial⸗Anleihe der Provinz Ostpreußen für Chausseezwecke werden hiermit den Inhabern zum 1. Juli 1882 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitalbetrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1882 fälligen Coupons und der Talons zu der gedachten Verfall⸗ zeit entweder bei der Landes⸗Hauptkasse hierselbst, Königsstraße Nr. 29, oder bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin oder bei dem Bank⸗ hause M. A. von Rothschild u. Söhne in Frank⸗ furt a./M. in Empfang zu nehmen.
Die Einlieferung mit der Post ist direkt an die Landes⸗Hauptkasse zu bewirken. Falls die Ueber⸗ sendung der Valuta auf gleichem Wege beantragt
oird, geschieht dieses auf Kosten und Gefahr des
mpfängers. 8
Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten S. 88 und u““ 8 so Pg bene, neht Hinteng d it eingelieferten Coupon ei der Aus⸗ erreicht die autograph. Presse an Leistungsfähigkeit, über⸗ mit ivgea 1 ug göhe ct — daiht gchs abe an Schärfe der Abzüge, durch Einfachheit
Die Verjährung der ausgeloosten igationen Apparate mit zwei Druckflächen: No. 1 25/32 em. tritt 85 bden Bestimmungen des §. 4 1. c. nach N.815. 2, e.. d M. 20.—, No. 3 40150 dreißig Jahren ein. EII“ EEoe
Ieahrmn. den 3. Februar 1882. seah ö 1“ Der Landes⸗Direktor der Provinz Ostpreußen.
von Saucken⸗Tarputschen.
1 337 296.
Guthaben bei
Verschiedene Actina „ 403 565. 59. ℳ 51 751 509. 60. Passiva.
Actien-Kapital-Konto ℳ 7 500 000. —. Unkündbare Pfandbriefe im „ 40 226 550. —.
Umls Unerhobene Valuta gelooster e““ 1 135 525. —. Hypothekendarlehnszinsen und Verwaltungseinnahmen. „ 2 418 371. 29. Kreditoren im Konto-Korrent „ 98 295. 60. Verschiedene Passiva „ 3872 7 ℳ. 51 751 509. 60. Breslau, den 10. Februar 1882. Die Direction.
„Augenblicks-Drucker“
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Jeseph Strauss Agent in Frankfurt a. Main. Spezialitäten in Getreide und Mehl. Prima⸗Referenzen stehen zur Disposition.
Verschiedene Bekanntmachungen.
7483] Kölnische Unfall⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft.
Bei der in der heutigen ordentlichen General⸗ F. . hn gemäß §. 28 des Statuts statt⸗ gefundenen Neuwahl sind die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsraths, nämlich: b 1) der Präsident: Herr J. Gilbert, Direktor der
Cölnischen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Colonia“ in Cöln, der Vizepräsident: Herr Robert Esser II., Rechtsanwalt daselbst, 11u“ Herr Theodor Deichmann, Banquier, in Firma: Deichmann u. Cie, daselbst, 1 err Dr. H. Grüneberg, Fabrikbesitzer, in irma: Vorster u. Grüneberg daselbst, err Robert Heuser, Stadtrath, Kaufmann, in Firma: P. G. Heuser’s Söhne, daselbst, err Jacob Langen, Fabrikbesitzer, in Firma: .J. Langen u. Söhne, daselbst
preussische Boden-Credit-Actien-Bank.
Die Herren Actionaire der Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank werden hierdurch in Gemäß⸗ heit des §. 46 des Statuts auf
Sonnabend, den 11. März c., Vormittags 10 Uhr,
im kleinen Saale des „Englischen Hauses“, Mohrenstraße 49 hierselbst,
zu der dreizehnten ordentlichen Generalversammlungg eingeladen. 88 Die Vorlagen für diese Generalversammlung sind:
[6261]
1) Nach §. 48 des Statuts: 1 a. der Geschäftsbericht der Direktion pro 1881; I““ bestehend aus den von der zwölften ordentlichen Actionairen
„Bericht der Prüfungs⸗Commission, Generalversammlung nach §. 30 des Statuts zu Revisoren gewählten Herren und Erledigung der etwa von dieser gezogenen Monita;
die nach §. 30 des Statuts von dem Curatorium festgesetzte Jahres⸗Bilanz;
die Feststellung der den Actionairen pro 1881 zu zahlenden Dividende;
.Ertheilung der Decharge für die Direktion auf Grund des ad b. erwähnten Revisions⸗ berichts und des Antrags des Curatoriums nach §. 30 Alin. 4 des Statuts;
f. Wahl von 5 Mitgliedern des Curatoriums, von welchen nach §. 40 des Statuts min⸗
— destens 3 Domizil in Berlin haben müssen;
2) Wahl von drei Revisoren zur Prüfung der Bilanz pro 1882 nach §. 30 Alin. 1 des Statuts. Die Legitimation der Herren Actionaire zum Erscheinen und zur Stimmenabgabe in der General⸗ versammlung in Person oder durch Vertretung ist nach §. 47 des Statuts durch Deposition der Actien oder der Actien⸗Depositenscheine der Reichsbank bei der Direktion zum Nachweise des Besitzes bis zum 8. März c. einschließlich zu führen. Die Eintrittskarten mit Angabe der den — Actionairen gebüh⸗ renden Stimmenzahl können bei Niederlegung der Actien oder Actien⸗Depositenscheine der Reichsbank bei der Direktion in Empfang genommen werden. 1 Den Geschäfsbericht der Direktion und die Jahres⸗Bilanz pro 1881 wird die Direktion vom . März c. ab an die Herren Actionaire auf Verlangen verabfolgen.
Berlin, den 7. Februar 1882.
[7207]
Zu der auf
Mittwoch, den 22.
“
Hannoversche Bank.
Februar d. J., Morgens 12 Uhr,
im Saale unseres Bankgebäudes (Eingang Schillerstraße, Portal II.),
anberaumten diesjährigen ordentlichen Generalversammlung werden die geehrten hierdurch eingeladen.
Die im §. 32 der Statuten unter 1—4 einschließlich aufgeführten Gegenstände.
Tagesordnung: —
— Die Einlaßkarten werden von der Direktion gegen Vorzeigung der Aktien, welchen ein Num⸗ mernverzeichniß beizugeben ist, im Geschäftslokale der Bank am 20. und 21. Februar d. J. verabfolgt. Haunnover, den 25. Januar 1882.
Der Verwaltungsrath der Hannoverschen Bank.
L. Meyer.
82
Cöln, den 11. Februar 1882.
Kölnische Privat⸗Bank.
Die sechsundiwanzigtt ordentliche Generalversammlung snnet am Sonnabend, den 18. März 1882, Vormittags 11 Uhr,
im Bankgebände, Agrippastraße Nr. 12 hierselbst, Statt und sind zu derselben die Herren Aktionäre
ergebenst eingeladen. 4 1 1 . Die Einlaß⸗ und Stimmkarten können von den, gemäß §. 36 des Statuts hierzu berechtigten
Aktionären vom 15. März cr. ab in Empfang genommen werden. Tagesordnung:
1) Bericht des Aufsichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über die
Resultate des verflossenen Jahres insbesonder.. 8
2) Wahl von sechs Aufsichtsraths⸗Mitgliedern an Stelle der nach dem Turnus ausscheidenden
erren: Theodor Deichmann, Franz Heuser, Albert Freiherr von Oppenheim, Eugen vom Rath, Adolf
und 3 chm 8 . Rautenstrauch und Heinrich Stein. “ 3) Wahl von drei Kommissarien, welche den Auftrag erhalten, die Bilanz mit den Büchern und
Scripturen der Gesellschaft zu vergleichen und, rechtfindend, der Direktion Decharge zu ertheilen
Die Direktion.
[7 4 85] “ v“
Säelgbebe
hierdurch eingeladen, zu der am
abzuhaltenden diesjährigen
Nach dem IJ. Nachtrag zu
M. A
deponirt werden, Generalversammlung.
wieder ausgehändigt.
Dividende; 3) Wahl von fünf
Chemnitz, Dresden.
werden. . Ernst Rülke. wiederum und zwar:
zu richten. Breslau, Januar 1882.
Der Präsident des Curatoriums: J. Alexander. b
8
eSs sa am 11. Februar 1882. Sächsische Bank Der Verwaltungsrath:
“ “
Bank 2n Mesden
Die Actionaire der Sächsischen Bank zu Dresden, welche fünf oder mehr Actien besitzen, werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in 8§8. 27 bis 36 der Statuten
Montag, den 20. Märs 1882,
8 Vormittags 10 Uhr, 1b im Saale des Meinhold'schen Etablissements in Dresden,
Moritzstraße Nr. 16,
ordentlichen Generalbversammlung
sich einzufinden und ihre Stimmberechtigung durch Produktion der Actien bei den an den Ein⸗ gängen des Sitzungssaales expedirenden Herren Notaren nachweisen zu wollen.
§. 30 der Statuten können jedoch die Actien vom 11. bis
mit 17. März d. J. auch bei der Bank oder ihren Filialen zu Leipzig, Chemnitz, Zittau, Meerane, Reichenbach i. V., Annaberg und Glauchau oder bei
Herrn S. Bleichröder in Verlin,
F. Mart. Magnus in Liquidation daselbst, Herren Sal. Oppenheim jun. & (Co. in Cöln, von Rothschild Frankfurt a. NM.
2 — und genügt solchenfalls eine Bescheinigung der Filiale oder eines der nur benannten Bankhäuser zur Legitimation der Actionaire für die Die deponirten Actien werden vom 21. März d. J. ab gegen Rück⸗ gabe der ausgestellten Bescheinigung an den Stellen, an welchen die Deposition erfolgt ist,
Bankdirection oder einer
Als Gegenstände der Tagesordnung sind zu bezeichnen: 1) Vortrag des Jahresberichts und Jahresabschlusses pro 1881, sowie Ertheilung der Decharge an die Verwaltung; 2) Beschlußfassung über die Bilanz des Jahres 1881 und Bestimmungen über die Höhe und die Zeit der Auszahlung der an die Actionaire zu vertheilenden
Verwaltungsrath⸗Mitgliedern an Stelle der statutengemäß
ausscheidenden Herren S. Bleichröder in Berlin, Gustav Hartmann in
Stadtrath heim jun. & Co. in Cöln, Geheimer Commerzienrath Fedor IZschille in
Theodor Hultzsch in Dresden, Sal. Oppen⸗
Das Versammlungslokal wird ½ 9 Uhr geöoffnet und Punkt 10 Uhr geschlossen
resden. Die Direction:
Der Breslauer landwirthschaftliche Verein veranstaltet nach achtzehnjährigen günstigen Erfolgen
am S., 9. und 10. Juni 1882 in Breslau eine Ausstellung und einen Markt von Land⸗, und Hauswirthschaftlichen Maschinen und Geräthen.
Programme und jede etwaige gewünschte Auskunft ertheilt der mitunterzeichnete Oekonomie⸗ Rath Korn, Matthiasplatz 6; an denselben sind die Anmeldungen bis spätestens ultimo März
8*
— Forst⸗
—
Verspätete Anmeldungen finden keine Berücksichtigung.
Der Vorstand des Breslauer landwirthschaftlichen 1 W. Korn.
B. Wyneken.
& Söhne in
um
Diritte B 1“ s⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen
Mittwoch, den 15. Fehruakd
—
—
eilage
8
“
Verlin,
““ 8
taats⸗Anzeiger. 1882.
3 ; .“ 1“] * 1s8 9 Der Inhalt dieser Beilage, welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in
Modellen vom 11. Januar 1876, und die
i üte. e. 1 kor dem Gesetz im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in Peee besonderen
betreffend das Urheberrecht an Mustern und Blatte unter dem Titel
Central⸗Handels⸗g begister für das Deutsche Reich. Gr 40)
Das Central⸗Handels⸗Register
nzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
8 8 ür d s Kei III
Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
e
Das
7 „ 9- Centra
Handels⸗Register
Insertionspreis
8n trg er für das Deutsche Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Reich erscheint in der Regel täglich. — Das — Einijelne Nummern kosten 20 2. —
Beauftragt Jemand einen Bankier, für ihn Börsenpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, wobei er die Ausführung seines Auftrags von der per⸗ sönlichen Meinung des Bankiers über den
der Course (ob er beispielsweise die Mei⸗
nung hege, daß die fraglichen Papiere im Course weiter hinauf oder hinuntergehen werden) abhängig macht, und führt der Bankier eine derartig modifizirte Kommission aus, so hat der Bankier nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 10. Dezember 1881, auf Verlangen des Kommit⸗ tenten Rechenschaft darüber zu geben, daß und warum er im Interesse des Kommittenten nach der von diesem gegebenen Direktive gelegen erachtet habe die Kommission auszuführen. Diese Rechenschaft zu ben, ist der Bankier um so mehr verpflichtet wenn er die Kommission durch Eintritt als Selbst⸗ kontrahent ausgeführt hat.
Die Handelskammer zu Leipzig hat über den Erlaß eines Verbotes der Bezeichnung inländische Waare als ausländische folgen⸗ des Gutachten abgegeben:
Laut der Vorlage, welche das Königl. Ministerium des Innern der Handelskammer unter dem 11. No⸗ vember v. J. mit dem Erfordern einer gutachtlichen Aeußerung hat zugehen lassen (Nr. 2540, III. A) ist von Seiten des Vereins deutscher Papierfabri⸗ kanten, des Schutzvereines für die Papierindustrie und des Schutzvereines für den Papier⸗ und Schreib⸗ waarenhandel der Erlaß eines Gesetzes beantragt durch welches verboten werde, „daß inländischen Waaren durch Inschrift oder Verpackung oder auf andere Weise der Anschein gegeben werde, als seien sie ausläͤndisches Fabrikat⸗.
Die Motive, soweit sie in der Vorlage mitgetheilt sind, besagen, daß die deutsche Fabrikation noch viel⸗ fach, und zwar theils durch Lieferungsverträge ge⸗ bunden, theils aber auch aus freien Stücken, für ihre Fabrikate eine Ausstattung wähle, welche der Waare den Anschein eines ausländischen, namentlich französischen oder englischen Ursprungs verleihe. Dieser Gebrauch schließe nicht nur Täuschungen der die Waaren beziehenden Bevölkerung ein, sondern müsse auf die Dauer auch das Ansehen der deut⸗ schen Industrie schädigen und den Absatz deutscher Waaren benachtheiligen.
Nun ist das Verlangen, daß deutschen Industrie sich auch als möchten, im Allgemeinen gewiß vollem Rechte ist in der
die Erzeugnisse der solche kennzeichnen zu billigen, und mit G 1 Vorlage betont, daß, wenn dies der Fall wäre, darin ein erfreulicher Beweis der Selbständigkeit und ein Zeichen der Erstarkung unseres Gewerbefleißes zu erblicken sein würde. Um aber die Frage zu beantworten, ob ein gesetzliches Verbot der beantragten Art zu empfehlen sei, bedarf es eines Eingehens auf die sehr verschieden⸗ artigen Umstände, unter denen inländische Waaren etwa mit dem Anschein ausländischen Ursprungs ver⸗ sehen werden, auf die Gründe, welche dazu geführt haben, auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, durch welche schon jetzt Ausschreitungen entgegen⸗ gewirkt wird, endlich auf die Frage der Durchführ⸗ barkeit und der Folgen eines solchen Verbotes. 8— Zu unterscheiden ist vor allen Dingen zwischen Waaren, welche für den inländischen Verbrauch be⸗ stimmt sind, und solchen, welche nach dem Auslande ausgeführt werden sollen und ausgeführt werden. Die Sorge der Antragsteller, daß das Publikum durch fremdländische Bezeichnungen getäuscht werden könnte, bezieht sich wohl in der Hauptsache auf die Waaren der ersteren Kategorie; denn das Publikum im Auslande vor Täuschungen zu schützen, kann schwerlich als eine Aufgabe unserer Gesetzgebung angesehen werden. In Bezug auf den inländischen Verkehr nun läßt sich ziemlich allgemein sagen, daß, wer über den Ursprung einer Waare nicht getäuscht sein will, jetzt kaum noch getäuscht wird. Was ins⸗ besondere die Papierindustrie anlangt, so ist eine Nachahmung fremdländischer Wasserzeichen nach unseren Informationen auch schon vor dem Erlaß des Markenschutzgesetzes nicht oder doch nur ganz ver⸗ einzelt vorgekommen; durch den Trockenstem pel „Bath“, der auf ordinärem Briefpapier zuweilen noch vor⸗ kommt, oder durch Bezeichnungen wie „ürst quality“, vextrafne note paper“ u. dgl. auf dem Umschlage — die übrigens mehr und mehr deutschen Bezeich⸗ nungen Platz machen — wird doch kaum jemand veranlaßt werden, das Papier auf Treu und Glauben für englisches zu nehmen. Aehnlich verhält es sich mit allgemeinen Bezeichnungen wie „savon do Paris“ oder „Windsor soap“ oder mit französischen Auf⸗ schriften auf Parfümerien. Auch durch die hoch⸗ tönenden spanischen Inschriften auf Cigarrenkisten, welche bis herunter zu den allergewöhnlichsten Sorten noch in Gebrauch sind, läßt sich wohl selten Jemand ernstlich über den Ür⸗ sprung täuschen. Immerhin liegt in solchen Be⸗ zeichnungen ein Mißbrauch, dessen Beseitigung zu wünschen ist. Beachtenswerthe Anfänge sind auch ereits gemacht. So hat z. B der Verband deutscher
Hokoladen⸗Fabrikanten in dieser Richtung gewirkt, ohne die Gesetzgebung in Anspruch zu nehmen. Der mit der Vorberathung des gegenwärtigen Gutachtens betraute Ausschuß der Handelskammer hat u. A. einen Mitinhaber einer hiesigen Parfümeriefabrik zugezogen, welche es sich zum Grundsatze gemacht hat, ihre Erzeugnisse nur mit deutschen Aufschriften und mit ihrer Firma zu versehen, e23 einen Cigarren⸗ abrikanten, welcher für seine Cigarren gleichfalls die . mit seiner Firma durchzführen bestrebt 5 und die es Ziel für etwa % seiner Produktion ereits erreicht hat. unter dem 23.
293.
Letzterer hatte schon fruͤher, ² August 1880, bei der Handelskammer Verwendung für den Erlaß eines Gesetzes nach⸗ 1““ 8—8
— —
gesucht, wonach saͤmmtliche mit deutschen Etiketten und mit der Firma des Erzeugers versehen sein mußten. Die Handelskammer hat s. Z. in Erwägung, daß die Petition, durch welche die Interessen der gesammten Tabak⸗Industrie berührt werden, nur von einem einzelnen Fabrikanten ausgegangen, daß aber ferner die Angelegenheit für eine gesetzgeberische Behandlung, dafern eine solche über⸗ haupt sich empfehlen sollte, jedenfalls noch nicht reif erscheine, beschlossen, dem Petenten anheim⸗ zugeben, daß er sich behufs Erreichung des erstrebten Zieles, sei es im Wege der freien Vereinbarung, sei es durch eine erneute Petition, mit Berufs⸗ genossen in Verbindung setze, im Uebrigen aber die Petition zur Zeit auf sich beruhen zu lassen. Der Petent hat darauf auch seinerseits weitere Schritte nicht gethan. Auch von dem erwähnten Parfümerie⸗ Fabrikanten wurde übrigens bei der jetzigen Be⸗ rathung unter Hinweis darauf, daß das Vermeiden jeder ausländischen Bezeichnung, namentlich im Anfange, mit Opfern für ihu verbunden gewesen sei, welche sich erst mit der Zeit aus gleichen würden, der Erlaß eines Gesetzes gewünscht, welches seine Konkurrenten, soweit es sich um den inländischen Markt handle, zu gleichem Verfahren zwinge. Allein er sand damit keinen Anklang. 8 3 Die Schwierigkeit, mit deutschen Bezeichnungen überall auf dem deutschen Markte durchzudringen, beruht auf der noch immer nicht überwundenen Vor⸗ liebe des Publikums für ausländisch Waren — einer Vorliebe, die übrigens in England für gewisse französische und in Frankreich für gewisse englische Artikel nicht weniger herrscht. Diese Vorliebe ist bekanntlich in Deutschland schon älteren Ursprungs; sie ist hauptsächlich eingeführt durch die Sucht der kleineren deutschen Höfe, den Hof Ludwigs XIV. nachzuahmen, und hat sich all⸗ mählich auf weitere Kreise der Gesellschaft ausge⸗ dehnt. Dazu kam eine für die damalige Zeit bis fast auf die Gegenwart herab nicht wegzulengnende Ueberlegenheit der französischen Industrie in Hinsicht auf Geschmack, der englischen in Hinsicht auf sorg⸗ fältige Wahl der Stoffe und Tüchtigkeit der Aus⸗ führung. Jetzt sind die meisten Industriezweige in Deutschland so vorwärts geschritten, daß dieser Grund der Hauptsache nach in Wegfall gekommen ist; und nachdem mit der Förderung der Kunstgewerbe der Stil wieder angefangen hat, der vorzugsweise von Paris beeinflußten Mode die Herrschaft streitig zu machen, ist die Aussicht, jene Vorliebe mit Erfolg zu bekämpfen, gestiegen. Zur Zeit ist fteilich in den höheren Kreisen der Gesellschaft, welche im Uebrigen die Bestrebungen zur Hebung des deutschen Kunstgewerbes in anerkennenswerther Weise fördern, noch z. B. die Gewohnheit ver⸗ breitet, nur englisches Briefpapier zu verwenden während die gleichen Sorten in Deutschland fabrizirt werden oder doch fabrizirt werden könnten, wenn nicht gerade das Vorurtheil der Konsumenten, daß das englische besser sein müsse, die Fabrikanten ab⸗ hielte, in Sorten, deren Herstellung allerdings be⸗ sondere Vorbereitungen erheischt, zu konkurriren. Das sind aber Erscheinungen, die mehr und mehr schwinden. Hiernach liegt, soweit es sich zunächst um den inländischen Markt handelt, für ein Verbot der fraglichen Art kein genügender Anlaß vor. Wirk⸗ liche Täuschungen des Publikums kommen nur wenig vor. Wo sie aber vorkommen, da reichen die bestehenden Gesetze — das Markenschutzgesetz, das Gesetz über den Verkehr mit Nahrungs⸗ und Ge⸗ nußmitteln u. s. w. — in den meisten Fällen hin, sich dagegen zu schützen; um so mehr, als die Auffassung der Gerichte in Hinsicht auf diese Ge⸗ setze, ebenso wie in Betreff des Betrugs, eine stren⸗ gere geworden ist. Im Ganzen hat die frühere Ge⸗ wohnbeit, fremdländische Bezeichnungen zu wählen, so erheblich abgenommen, daß die Bekämpfung der⸗ selben auch ohne gesetzliches Verbot mit Zuversicht auf Erfolg geführt werden kann. Was aber weiter die Waaren anlangt, welche von vorn herein für den Verkehr nach dem Auslande angefertigt oder doch thatsächlich ausgeführt werden, so liegen hier die Verhältnisse so mannigfaltig, daß ein allgemeines, mehr aus patriotischem Gefühl als aus klarer Erkenntniß hervorgehendes Verbot das schwerste Unheil anrichten würde. Die Petenten selbst haben auf „Lieferungsverträge“ hingewiesen, durch welche die Fabrikanten „gebunden“ sein können, 88 ihre Fabrikate eine Ausstattung zu wählen, welche hnen den Anschein fremdländischen Ursprungs ver⸗ leiht. Die Bedingungen solcher Verträge sind aber sehr verschiedener Art; bald stelle der ausländische Besteller nur im Allgemeinen die Forderung, daß die Waare den Gewohnheiten und dem Geschmacke des Landes entspreche, wohin sie bestimmt ist, und daß etwaige Aufschriften in dessen Sprache abgefaßt seien, bald wählt er von vorgelegten Mustern ein⸗ zelne für seine aus, bald schreibt er geradezu von ihm selbsterfundene Muster vor. In Fällen der letzteren Art läßt sich selbst dem Verlangen, daß die Waare seine Handelsmarke oder seine Firma trage, eine gewisse Berechtigung nicht absprechen. Allein die Grenze, wo die Verechtigung aufhört, ist oft sehr schwer zu bezeichnen. 5 Der Wunsch mag begründet sein, daß die deutsche Industrie in Verbindung mit dem deutschen Handel die englische oder französische Vermittelung bei Seite schieben und unmittelbar mit den überseeischen Ab⸗ sücbpebieten in Verkehr treten möchte. Zum Theil st das ja auch geschehen, aber noch nicht überall hat es sich erreichen lassen. Namentlich in englischen oder französischen Kolonien, auf deren Kundschaft Deutschland, ohne eigene Kolonien, wesentlich mit angewiesen ist, fällt es nicht so leicht, festen Fuß zu
deutsche Tabaksfabrikate
e
—
schäft verbindungen, auch Vorurtheile ins Spiel, welche der deutschen Waare den Eingang erschweren, In Australien haben die Ausstellungen der letzten Zahre dazu beigetragen, manche Gattungen deutscher Waare als solche kennen und schätzen zu lernen, auch hie und da neue direkte Verbinduugen zu ermög⸗ lig en; selbst hier aber, wo also die Umstände ver⸗ hältnißmäßig günstig liegen, würde ein Verbot der beantragten Art voraussichtlich keineswegs fördernd weren, sondern im Gegentheil eher dahin führen, 1A.“ zu zerstören. Im Verkehr mit anderen Absatzgebieten würde dasselbe noch umfänglicheren Schaden anrichten.
Ein etwaiger Versuch, das Verbot auf die das Inland bestimmten Waaren zu b würde von vorn herein daran scheitern müssen, aß in vielen Fällen eine solche Unterscheidung unmöglich ist, weil nicht selten Waaren, die für das Inland bestimm waren, später exportirt werden und um⸗ gekehrt.
An eine gerechte, das Ansehen des Gesetzes wah⸗ rende Durchführung des Verbots — möchte dasselbe nun allgemein oder in der eben angedeuteten Weise beschränkt sein — wäre ohne eine ebenso kostspielige wie lästige, ja geradezu unerträgliche Ueberwachung der Industrie und des Verkehrs nicht zu denken, ganz abgesehen von der oft kaum lösbaren Schwierigkeit, zu entscheiden, wo der „Anschein des ausländischen Ursprungs“ beginnt. Mee unterzeichnete Handelskammer kann ‚hiernach ein Bedürfniß für das beantragte Verbot nicht anerkennen; sie ist der Ueberzeugung, daß dasselbe den angestrebten Zweck nicht erreichen, anderseits aber die freie Bewegung des Handels und der Industrie hemmen und ihnen empfindliche Verluste zufügen würde. Die Handelskammer giebt zugleich der Zu⸗ versicht Ausdruck, das unverkennbare Fortschreiten der deutschen Industrie, namentlich auch in Hinsicht auf den Geschmack, werde mehr und mehr dahin führen, daß im Inlande das Vorurtheil für das Fremde schwindet, und daß im Auslande die deutsche Waare das ihr gebührende Ansehen erringt.
Leipzig, den 24. Januar 1882.
8 Die Handelskammer. Wachsmuth, Vors.
Dr. Gensel, S.
Glü⸗ kauf, Berg⸗ und Hüttenmännische Zeitung ir den Niederrhein und Westfalen, zugleich Organ Vereins für die bergbaulichen Interessen (durch Host bezogen vierteljährlich 3 ℳ6). Nr. 10 u. 11.
Inhalt: Die internationale Ausstellung für rauch⸗ verzehrende Verbrennungsapparate in London (I.). — Weitere Erläuterungen über hydraulische Caps. — Beschäftigung jugendlicher Arbeiter. — Die Bildung von Eisenbahnräthen. — C.
ur
von Eiß⸗ Flektrische Beleuchtung. — Rundschau auf dem Kohlenmarkte (Belgien, Frank⸗ reich, Großbritannien. — Correspondenzen. — Die Einfuhr westfälischer Steinkohlen und Koke in Ham⸗ burg. — Inserate. — Patentertheilungen. — Ueber⸗ sicht der Steinkohlenproduktion im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Dortmund im Jahre 1881. — Die inter⸗ nationale Ausstellung für rauchverzehrende Verbren⸗ nungsapparate in London (II.). — Erfahrung mit komprimirter Schießbaumwolle. — Erweiterung, Umgestaltung und bessere Verbindung der Gruben⸗ und Hüttenanschlüsse, sowie der Bahnhöfe im rhei⸗ nisch⸗westfälischen Industriebezirk. — Beschaffung von Betriebsmitteln. — Das Wasserbauwesen Oester⸗ reichs im Jahr 1881. Der englische jährliche Kohlenexport. Correspondenzen. — Wagengestellung der Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahn in der Zeit vom 16. bis 31. Januar 1882. — Wagengestel⸗ lung im Ruhrkohlenreviere vom 16. bis 31. Javuar 1882 nach Ladungen à 5000 kg. — Submissionen. — Inserate.
Deutsche Töpfer⸗ tung. Begründet von A. Türrschmiedt. Redigirt von Friedr. Hoffmann. Organ des Ziegler⸗ und
alkbrenner⸗Vereins. Berlin N. XIII. Jahrg. Nr. 6. Frmeebant Generalversammlung des Ziegler⸗ und Beltörenner⸗ Vereins am 3. und 4. Februar 1882 zu Berlin. — Untersuchung des Gifhorner Torfmoores in der Provinz Hannover. — Brief⸗ und Frage⸗ kasten. — Submission. — Anzeigen.
und Ziegler⸗Zei⸗
—]
Gewerbeblatt aus Württemberg, ausgegeben von der Königlichen Eentralstelle Gewerbe und Handel. Nr. 7. — Inhalt: Frrichtung einer Lehrwerkstätte für Korbflechterei in Metzingen. — Bekanntmachung, betr. die Ueberein⸗ kunft mit Rumänien wegen gegenseitigen Marken⸗ schutzes. (Vom 27. Januar 1882.) — Oester⸗ reichisches Besch. betr. den Veredlungsverkehr mit dem deutschen Zollgebiet. — Die Eisenproduktion in England im Jahre 1881. — Konservirung von ge⸗ branntem Kalk. — Neues Vorlagenwerk für Moͤbel⸗ schreiner. — Literatur. (Lydia und Emma Bröm, Anleitung zur Anfertigung von Weißwäsche aller Art.) — Frequenz der Bibliothek. — Ankündigung.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachjen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags
bezw. Sonnabends ( Württemberg) unter der Rubrit
Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.
her⸗ für Die
[7469 Anchen. Unter 924 des Gesellstbafts. registers, woselbst eingetragen ist die Handelsgesell⸗
2 Nr.
fassen. Es kommen da alte Gewohnheiten und Ge⸗ schaft unter der Firma Dortmunder Brauhaus,
f beschränken, d
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Dittmann & Sanerländer, wurde vermerkt, daß genannte Firma seit dem 11. Februar 1882 Aachener Exportbier⸗Brauerei, Dittmann & Sauerländer umgeändert worden ist. Aachen, den 13. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. V. 17470] KLachen. Die in Erkelenz unter der Firma Dr. C. L. Henck Apotheker bestehende Apotheke ist eingegangen; genannte Firma wurde daher unt Nr. 3460 des Firmenregisters gelöscht. u Aachen, den 13. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. V. Achim. Bekanntmachung. [7340] Ins hiesige Handelsregister ist auf Folium 194 Firma: Hemelinger Actien⸗Brauerei eingetragen zu Col. 3. Firmeninhaber: Kaufmann Ernst Rudolf Münder in Breme ist aus dem Vorstande ausgeschieden, und ist Kaufmann Philipp Rudolf Tewes in Bremen statt seiner eingetreten. Achim, den 8. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. I. Dieckmann.
8 “ 7322 At-Landsbe- g. In unser 11“ 1 heute zufolge Verfügung vom 18. Januar 1882 Folgendes eingetragen:
a. Laufende Nummer: b. Bezeichnung des Firmeninhabers: „Kaufmann Robert Frick zu Alte Grund“. c. Ort der Niederlassung: „Alte Grund“.
d. Bezeichnung der Firma: 8 8 „Robert Frick. Alt⸗Landsberg, den 8. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht.
8 111111q Alt-Landsberg. In unser nn beute zufolge Verfügung vom 7. Februar 1882 fol⸗ gendes eingetragen: a. Laufende Nummer: 197. .Bezeichnung des Firmeninhabers: Kaufmann Albert Frick zu Dorf Rüdersdorf. Ort der Niederlassung: Dorf Rüdersdorf. .Bezeichnung der Firma: Albert Frick. 8 Alt⸗Landsberg, den 8. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.
AIt-Landsberg. In unser Firmer egister ist heute zufolge Verfügung vom 18. Januar 1882 die daselbst unter Nr. 33 eingetragene Firma:! 2 1— „W. Frick“ zu Kalkberge Rüdersdorf gelöscht worden. Alt⸗Landsberg, den 8. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. “
“ „ (320 AIE-Landsberg. In unser Firmenregister ist heute zufolge Verfügung vom beutigen Tage die daselbst unter Nr. eenzgetraßene Firma:
„Gust. 8 zu Bernau gelöscht “ Alt⸗Landsberg, den 13. Januar 1882. Koönigliches Amtsgericht.
— — 6 1 Alt Landsberg. In unser ea. 81 heute zufolge Verfügung vom heutigen Tage Fol⸗ gendes eingetragen: a. Laufende Nummer: I85. b. Bezeichnung des Firmeninhabers: .““ „Kaufmann Bernhard Thiele in Bernau“. c. Ort der üee g: „Bernau“. d. Bezeichnung der Firma: 1 „Bernhard Thiele“. Alt⸗Landsberg, den 13. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.
““ 7318 Alt-Landsberg. In 8 Firmenregifl 87 heute zufolge Verfügung vom heutigen Tage folgen⸗ des eingetragen: a. Laufende Nummer: 154. b. Bezeichnung des Firmeninhabers: Kaufmann Paul Kisse in Neuenhage c. Ort der Niederlassung: Neuenhagen. d. Bezeichnung der Firma: Paul Kisse. Alt⸗Landsberg, den 13. Januar 1882 Königliches Amtsgericht.
Altenburg. Bekanntmachung. 8 [7316] „Auf Fol. 12 des Handeltregisters des vormaligen Gerichtsamts Lucka, jetzigen Amtsgerichts hier, ist heute antragsgemäß, das Erloͤschen der Firm E. Göring in Lucka verlautbart worden. Alteuburg, den 11. Februar 1882. Herzoglich Sächs. Amtsgericht, Abtheilung II. Pilling.
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