1882 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

stoff aus dem Stickstoff der Luft salpetrige Säure gebildet wird, eine Oxydation, welche nach den sorgfältigen Versuchen von Carius durch Os nicht, ebenso wenig durch andere oxydirend wirkende Agentien mit Ausnahme von 01 ausgeführt werden kann. Die beiden kräftigsten Oxydationsmittel, welche wir

Unterschiede: Oi oxydirt 02 zu 08, H20 zu HzZ 02 und den Stick- stoff der Luft zu salpetriger und Salpetersäure, während O8 bei der Einwirkung auf reines Wasser nicht Hz Oz bildet und den Stick- stoff der Luft nicht zu oxydiren vermag. Remsenund Southworth haben ferner beobachtet, dass Ozon (03) bei gewöhnlicher Tempe-

vermag; Baumann bestätigt diese Behauptung einwandslose Versuche, dass andererseits durch 01

und zeigt qurch bei gewöhn-

licher Temperatur Kohlenoxyd zu Kohlensäure oxydirt wird.

Dr. med. Lender (Berlin, Potsdamerstrasse 132

2 . 9— kennen, Oi und Oz, zeigen daher folgende bis jetzt bekannte und Kissingen, Curhausstrasse 104).

ratur das Kohlenoxyd nicht zu Kohlensäure (C02²) zu oxydiren

1

.— Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, G. 2. Daube & Co., E. Schlotte, Buüttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

üDeffentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

NR

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

A. u. s. w, von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.] beilage.

Annoncen⸗Bureaux.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [7422] Aufgebot. Der Joseph Lieb, Sohn der Eheleute Bäcker Fürn Lieb und der Ida Maria, geb. Goetz, von ettingen in welcher am 23. Septem⸗ ber 1797 zu Hettingen geboren, ist im Jahre 1821 nach Paderborn verzogen und hat dort seinen letzten bekannten Wohnsitz gehabt. In den Sterberegistern für die Stadt Paderborn ist derselbe nicht ver⸗ zeichnet, wohl aber findet sich in dem Kirchenbuche der Dompfarre zu Paderborn vermerkt, daß der Joseph Lieb zweimal verheirathet gewesen ist und ine zweite Frau Elisabeth, geb. Amediek, am 13. Januar 1874 als Wittwe kinderlos zu Paderborn verstorben ist. * Auf Antrag des Franz Jochum zu Hettingen als Vormundes der abwesenden Erben des für todt er⸗ klärten Anton Lieb, Bruders des Joseph Lieb, wird der Joseph Lieb resp. dessen Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 1. Dezember 1882, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Termine zu melden, wiedrigenfalls der Jo⸗ seph Lieb für todt erklärt und sein Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben ausgeantwortet wer⸗ den wird. Paderborn, den 8. Februar 1882. KFänigliches Amtsgericht. Naendrup.

Aufgebot.

Die Wittwe Johann Bernard Gottfried Emme⸗ rich, Antonia, geb. Ninck, zu Stadtlohn, hat das Aufgebot von dem auf den Namen des Johann Bernard Emmerich eingetragenen Zwölftheile der Grundstücke der Kat.⸗Gem. Gescher Flur 11. Nr. 340/1 a., Wiese, groß 44 Qu.⸗Mtr. und Nr. 342/1 -., Hofraum und Wohnhaus Nr. 158, groß 84 Qu.⸗Mtr., beantragt.

s werden daher alle Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vorbezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 16. September 1882, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden und die Besitztitelberichtigung fuür die Antragstellerin er⸗ folgen wird.

Coesfeld, den 3. Februar 1882. .“ Füee⸗ Königliches Amtsgericht.

[74277 3

Seiner Majestät 1 1n von Bayern!

U Todeserklärung der Magdalena Rauch, ab⸗ wesend von Miltenberg. Entscheid: I. Magdalena Rauch, abwesend von Miltenberg, wird für todt erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens sind aus deren Vermögen zu entnehmen. Königliches Amtsgericht. imon, K. O. A. R. Verkündet am ersten Februar 1882. Heß, stellvertr. Ger. Schreiber. Zur Beglaubigung. Miltenberg, den 13. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber: 8 In Sachen des Lederhändlers J. Kiefer zu Staß⸗ furth, Klägers, 1 wider

den Schuhmacher und Neuanbauer Carl Hülsing in Wahrstedt, Beklagten, end bxssaa wegen Forderung, wird zufolge Beschlusses vom heutigen Tage der zur Zwangsversteigerung des Neuan dterbesens Nr. ass. 50 zu Wahrstedt auf woag den 22. April 1882 zu Wahrstedt anberaumte Termin wieder aufgehoben. Vorsfelde, den 4. Februar 1882. Herzogliches Amtsgericht. (gez.) A. Ludewig.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. Oberförsterei Steinförde.

Holzverkauf.

Am Mittwoch, den 22. Februar, von Vor⸗ mittags 10 Uhr an, sollen im Gasthofe des Herrn Tiburtius zu Fürstenberg in Mecklenburg nach⸗ stehende Hölzer öffentlich meistbietend gegen Baar⸗ zahlung verkauft werden.

1) Begang Droegen. 3 Nutzenden: 14 Eichen, 17 Buchen, 73 Kiefern. Raummeter: 5 Eichen⸗Kloben, 195 Buchen⸗Kloben, 32 Knüppel, 82 Kiefern⸗Kloben, 10 Knüppel. 2) Begang Schoenhorn. Nutzenden: 13 Buchen,

81 Eichen, 8 Kahnkniee, 1 Aspe, 263 Kiefern (starke Schneidehölzer). Raummeter: 2 Eichen⸗Nutzholz, 332 Kloben, 99

Knüppel. 158 Buchen⸗Kloben, 81 Knüppel, 257 Kiefern⸗Kloben, 59 Knüppel, ca. 100 Raum⸗ mmeter Stubbenholz. 3) Began E5 440 Kiefern⸗Nutzenden, loben, 120 Knüppel. v1. Steinförde. Nutzenden: 15 Eichen, 1 Buche, 41 Kiefern. Raummeter: 2 Eichen⸗Nutzholz, 180 Kloben, 22 Knüppel, 80 Buchen⸗Kloben, 20 Knüppel, 416 Kiefern⸗Kloben, 112 Knüppel, ca. 200 Fuder

5) Begang Priepert. b 248 Kiefern Nutzenden, 345 Raummeter Kloben, 138 Knüppel. 1 Abschriften der Verkaufslisten können von dem Revierjäger Kort hieselbst bezogen werden. Steinförde, am 11. Februar 1882. Der Oberförster. Frhr. von Hammerstein

Am Mittwoch, Willschen Gasthofe in Mirow, von Morgens 10 Uhr ab, aus der Oberförsterei Mirow, und zwar: 1

Begang Canow Jagen 2 18 Stück,

8 250 Wesenberg 200 Zwenzow 2 403 Neiter 8 18 Pee 1 8 8 8 80 5 1 270 u 500 n Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer versteigert werden. 1“““ auf Verkaufslisten werden baldigst er⸗ eten. Mirow, den 12. Februar 1882. Der Oberförster F. Scharenberg.

1“ [7409]

Am Freitag, den 24. Februar, von Morgens 9 ½ Uhr an, sollen im bisher Bürvenig'schen Lokale zu Strelitz öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden: 8 8

I. Aus der Oberförsterei Strelitz: 1) Begänge Godendorf, Drewin und Strelitz: 00 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz.

2) Begang Fürstensee:

300 Stück desgleichen.

den 22. Februar, sollen im

3) Sis ew 170 Stück, größtentheils Bauholz. 4) Begang Goldenbaum: 1 100 Stück, größtentheils Schneideholz. 5) Begang Dabelow: 150 Stück desgleichen. II. Aus der Oberförsterei Wildpark: Begang Serrahn: .680 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz. Die resp. Unterförster und Revierjäger, mit dem speziellen Nachweis der Hölzer beauftragt, werden auf rechtzeitige Bestellung Verkaufslisten an⸗ fertigen. Strelitz und Nenstrelitz, den 13. Februar 1882. Oberförster Wentzel. Forstmeister von Kamptz.

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Berlin. Sub⸗ mission auf Lieferung von Werkstattsmaterialien pro 1882/83, und zwar: Farben, Droguen, diverse Lacke, Schmirgel, Schmirgelleinwand, Leinöl, Waterproof⸗ firniß, Pappe, Blattgold, Seife, Spiritus, Leder, Gummiwaaren, Glas, Holzkohlen, Stuhlrohr, sowie Manufaktur⸗, Posamentier⸗ und Seilerwaaren Donnerstag, den 23. Februar d. J., Vormitt. 10 Uhr, in unserem Gef chäftslokal hierselbst, Köthener⸗ straße Nr. 8/9. Offerten sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift versehen „Submission auf Werkstatts⸗ materialien“ bis zu obigem Termin an uns ein⸗ zureichen. Bedingungen können bei uns eingesehen oder gegen Baareinsendung von 1 und des Be⸗ stellgeldes unter Bezeichnung des zu offeriren⸗ den Artikels empfangen werden. Berlin, den 10. Februar 1882. Materialien⸗Bureau.

Submission auf Werkstatts⸗Materialien. Die für die Werkstätten des diesseitigen Direktions⸗ Bezirkes pro 1882/83 erforderlichen nachstehenden Materialien als: Gruppe III.: Meter⸗, Wollen⸗, Leder⸗, Seidenwaaren, Filz, Cocosdecken, Plüsch,

Segel⸗Leinen, Posamente, Hanf⸗Schläuche, Wachs⸗ tuche, Waldwolle. Gruppe IV.: Produkte, Dro⸗ guen, Glas⸗, Gummiwaaren, Farben, Oele, Lacke, Pappe, Schmirgel, Firnisse sollen in öffentlicher Sub⸗ mission beschafft werden. Die Lieferungsbedingungen und Bedarfsnachweisungen liegen im diesseitigen Materialien⸗Büreau, Fuürstenwallstraße Nr. 10 hier⸗ selbst, zur Einsicht aus, können auch von demselben pegen franco Einsendung von 1 für jede Gruppe ezogen werden. Offerten sind mit der Aufschrift: Offerte auf Werkstatts⸗Materialien bis zum Termine am 28. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, an das oben bezeichnete Büreau einzusenden, Magdeburg, den 9. Februar 1882. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

veseetesnchung. Für die Kaiserliche Werften zu Wilhelmshaven, Danzig und Kiel soll der für das Etatsjahr 1882/83 vorliegende Bedarf an Eisen⸗ blechen, Eisenplatten, Bandeisen, Eckeisen, Flach⸗ eisen, Rundeisen, Vierkanteisen, Blechnieten, Faß⸗ nieten, Stahlblech, Kupferhautplatten, Kupfer in Platten, Rundkupfer, Vierkantkupfer, Flachkupfer, Kupferhautnägeln, versch. Kupferrohren, Weißblech, Zinkblech, Blei in Platten, Bleiblech, Blei in Röhren, Messingblech und Yellow⸗Metall be⸗ schafft werden. Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Liefe⸗ rung von Eisen, Kupfer, Blei ꝛc.“ bis zu dem am 1. März 1882, Nachmittags 3 Uhr, im Bürean der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin einzureichen. Die besonderen Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden allgemeinen Submissions⸗ Anzeigers sowie in der Registratur der Verwaltungs⸗ Abtheilung zur Einsicht aus und können auf porto⸗ freien Antrag gegen Einsendung von 3 Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 13. Februar 1882. Kaiserliche Werft, Verwaltungsabtheilung.

[7403]

Einnahme.

I. Gewinn- und Vverlust-Conto

für das Rechnungsjahr vom 1. Januar 1881 bis 31. Dezember 1881.

„Borussia“, Hagelversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit.

Ausgabe.

1) Gewinn⸗YUebertrag aus dem Vorjahre 2) Reserve⸗Ueberträge aus dem Vorjahre:

für noch nicht verdiente Prämie vacat

für noch nicht regulirte Schäden und

für festgestellte, aber noch nicht abgeho⸗

bene Entschädigungen (Schäden⸗Reserve)

vacat

vorausbezahlte noch nicht verdiente Zinsen

vacat 3) Prämien⸗Einnahme für 32 356 911 Ver⸗ sicherungs⸗Summe: a. Prämie: a. für direkt geschlossene Versicherungen 5. für übernommene Rückversicherungen

vacat Nachschuß⸗Prämien: a. für direkt geschlossene Versicherungen 28 4 vacat 5. für übernommene Rückversicherungen

ebenleistungen der Versicherten: ö. Eintrittgelder . . Polizegebühren anderweit.

vacat vacat

vacat

5) Zinsen abzüglich der perausgabten Zinsen. 5 Zensen ze w2be 8 Werthpapiere ꝛc.

111““ 8 28 726

abzüglich

abzüglich des

kosten, sicherer:

kosten.

Zum Reservefonds. ) Abschreibungen auf: a. Immobilien

b. Inventar 201 893 c.

Forderungen

Rü⸗ ckversicherer : 1 700 50 a. 2 rovisionen der b.

1 423 28

) Sonstige Ausgaben 9) Gewinn

8

Activa.

233 7902 Bilanz

1) Rückversicherungs⸗Prämie . . .. 2) Eingegangene aber noch nicht verdiente Prämie des Antheils der

3) Entschädigungen einschließlich der Regulirungs⸗ fbr reulul hiervon 16 472 95 Regulirungs⸗

b. für noch nicht regulirte Schäden und für feestgestellte, aber noch nicht abgehobene Entschädigungen reservirt

Vorausbezahlte noch nicht verdiente Zinsen

Werthpapiere (wegen Coursverlust)

Verwaltungskosten abzüglich des Antheils der

onstige Verwaltungskosten.

21. Januar 1881 bis 31. Dezember 1881.

vacat

Rückversicherer vacat

ntheils für Rückver⸗

vacat

vacat vacat vacat

vacat ““ vacat

Agenten.. 59 390 98

7 2 087 11 233 74402

für das Rechnungsjahr vom

1) Forderungen an die Garantiefonds⸗Zeichner wegen nicht baar

gedeckter Obligos .. ““ 2) Sonstige Forderungen: SE a. Rückstände der Versicherten. b. Ausstände bei den Agenten. c. Guthaben bei Gelder

auf das laufende Jahr treffen. 1212272325252

8 hi3, f 4) Kapitalanlagen: 8

Fopot heken und Grundschulden

ʒeeeee—

vie“

nÜmmnn“ 5) Bruttowerth der Grundstücke.

6) Inventar:

a. Möbeln und Hausrath.

b. Sonstiges Inventaur.

9 Noch zu deckende Organisationskosten IIe—

a. 88 C.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ Berlin, den 23. Januar 1882.

Für den Borstand:

eme. und 100 Raummeter Stubben⸗

Freiherr von Hammerstein.

Bankinstituten wegen niedergelegter

8 und Verlust⸗Conto habe ich mit den auf Gegenseitigkeit verglichen und mit denselben in Uebereinstimmung gefunden.

Passiva.

1) Betrag vacat

a. C.

vVacat vAacat

7) a.

14 044 67

2 065 63 jahr.

25 753 64

Der gerichtlich vereidete Bücherrevisor. 3 Erust Bierstedt.

2) Reserve⸗Ueberträge für das nächste Jahr von

3) Hypotheken und Grundschulden, sowie sonstige Hin Geld zu schätzende Lasten 4) Senstige Passiva . G EEoEo121414164* 1 5) Reservefonds. d. im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie antheilig 6) Spezialreserven .. . 1““ . AOC11A1A6AX“ b. Sonstige Verwendung des Gewinnes vacat 8) Gewinn⸗Uebertrag auf das nächste Rechnungs⸗

des Garantiefonds vacat . vacat

vacat

vacat vacat vacat

. * * * * . .

. 2* *

8 3 2575564

Handlungsbüchern der hiesigen

Die Direction.

5

1“ 8 8 I

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierte ljahr.

Insertionspreis für den Ranm einer Zruckzeile 30 ₰.

—ms

für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vermessungs⸗Revisor Koch zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Direktor der Provinzial⸗ Taubstummen⸗Anstalt zu Posen, Matuszewski, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem herrschaftlichen Kunst⸗ gärtner Kurzmann zu Trebichow im Kreise Crossen, dem Gefangnenwärter a. D. Keil zu Suhl im Kreise Schleusingen und dem Waldarbeiter Hans Hüttmann zu Billencamp im Kreise Herzogthum Lauenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem General à la suite, dem General⸗Major Grafen von Waldersee, General⸗Quartiermeister der Armee, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehren⸗ Großkreuzes mit Schwertern am Ringe des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen. 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberlehrer und katholischen Religions⸗ lehrer an der Realschule in Neisse, Dr. theol. Arthur König zum ordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fa⸗ kultät der Universität in Breslau zu ernennen. rreess. E1I1“ 8 1“ Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 26. August 1881, betreffend die Aufhebung der zwischen der König⸗ lich preußischen und der Königlich württember⸗ gischen Regierung getroffenen Uebereinkunft vom 27. September 1“ 8 8 14 Dezember 1864 C11I11““ der Föhcste, Jagd⸗, Feld⸗ und Fischereifrevel in den beider⸗ 8 seitigen Grenzgebieten. Ministerialerklärung.

Im Hinblick auf die am 1. Oktober 1879 in Kraft ge⸗

tretenen Reichsjustizgesetze ist zwischen der Königlich preußischen und der Königlich württembergischen Regierung ein Einver⸗ ständniß darüber erzielt worden, daß die zwischen den König⸗

27. September 1 W ecedM e AArahin, reichen Preußen und Württemberg unterm ö 1864 abgeschlossene Uebereinkunft wegen Bestrafung der Forst⸗, Jagd⸗, Feld⸗ und Fischereifrevel in den beiderseitigen Grenz⸗ gebieten als außer Wirksamkeit getreten anzusehen sei. Zur Urkund dessen ist die gegenwärtige Ministerial⸗ erklärung ausgestellt worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich württembergischen Ministeriums der Aus wärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden. Berlin, den 26. August 1881. Der Königliche preußische Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung: Busch.

VVorstehende Ministerialerklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Königlich württem⸗ bergischen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenbeiten vom 26. April 1881 ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 8.

Berlin, den 9. Februar 1882. . Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten In Vertretung:

8

(L. s.)

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Hoheit die Herzogin Anna Elisabeth Auguste Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin die Trauer auf acht Tage an.

Berlin, den 16. Februar 1882.

18 Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf Stillfried. 8* 5 8 E 11“ EEETETeee111111“*“ egen Ausfertigung auf den Inhaber l nder Stadt⸗ Anleihescheine der Stadt Halberstadt, Regierungs⸗ bezirk Magdeburg, im Betrage von 1 500 000 ℳ, 8 vom 25. Januar 1882.

von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

„Nachdem der Magistrat der Stadt Halberstadt in Uebereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, die zur Ab⸗ Pesung anderer bereits vorhandener städtischer Schulden und zur

reitung verschiedener außerordentlicher städtischer Bedürfnisse,

b E11“ 8 Provinz Sachsen.

namentlich zur Errichtung einer Wasserleitung und Kanalisation erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 500 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 500 000 ℳ, in Buchstaben: Eine Million fünf⸗ hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 8 6650 Stück à 1000 = 650 000 1300 à 500 = 650 000 10900 à 200 = 200 000 zusammen 1 500 0. nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mit⸗ telst Verloosung vom 1. Oktober 1883 ab mit wenigstens Einem und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen, und zwar mit der Maßgabe, daß die Ausgabe der Anleihescheine in Höhe des Betrages von 212 000 zur Ausführung eines Kanalisi⸗ Fengeprüjerts so lange ausgesetzt bleibt, bis ein solches Projekt definitiv eftgestellt ist.

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertra⸗ gung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, der. 25. Januar 1882. ZA“

(L. 8.) Wilhelm. 82 vpon Puttkamer. Bitter.

—n— 8

Regierungsbezirk Magdeburg. Anleiheschein

der Stadtgemeinde Halberstadt, . te Ausgabe Buchstabe .. . ..

N über Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

25. Januar 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magde⸗

burg vom .. ten 1 1882 Nr. Seite. .. und Gesetz⸗

Sammlung für 1882 Seite. .. laufende Nr. . ).

Auf Grund der Beschlüsse der Stadtbehörden zu Halberstadt vom 3. März und 8. November 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 500 000 ℳ, bekennt sich der Magistrat zu Halberstadt Namens der Stadtgemeinde durch diesen, für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 500 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1883 bis spätestens 1917 ein⸗ schließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem und einem halben Prozent des Kapitales jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung

eschieht in dem Monate Februar jeden Jahres. Den Stadtbehörden leibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal ziu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu.

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, dem Amtsblatte der Koͤniglichen Regierung zu Magdeburg, der Börsenzeitung in Berlin und dem Halberstädter Intelligenzblatte. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von den Stadtbehörden mit Geneh⸗ migung des Königlichen Regierung⸗Präsidenten zu Magdeburg ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Ok⸗ tober, vom 1. Oktober 1881 ab, mit vier Prozent jährlich verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheines bei der Stadthauptkasse zu Halberstadt und zwar auch in der nach dem Eintritt des älligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig. Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Fnlen verfähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die

raftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach veescheis. der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichsgesetzblatt S. 83), beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. Samml. S. 28l.)

Bintssheinm köͤnnen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt wer⸗ den. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat an⸗ meldet und den stattgehabten 87b. der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und

bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 8

Mit diesem Anleiheschein sind bis zum Schlusse des Jahres halbjährige Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Halberstädter Stadt⸗ Hauptkasse gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet das Gesammtvermöͤgen und die Gesammteinnahme der Stadt.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. .“

Halberlatt, den ien

(Siegel.)

Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines Magistratsmitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Provinz Sachsen.

3 zu dem Anleihescheine der Stadtgemeinde Halberstadt Ausgabe, Buchstabe. Nr.. . über zu vier Prozent Zinsen 1

über 85 Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Seit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 188.. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom .. . ten bs mit 4 bei der Stadthauptkasse zu Halberstadt. 1—

Halberstadt, den .. ten ... wenn dessen Geldbetrag nicht

8 b Der Maciftrat Dieser Zinsschein ist ungültig, 1—

vnee. vier Fahren nach Abkauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg.

Anweisung 1

zum Stadtanleiheschein der Stadtgemeinde Halberstadt ... Ausgabe, Buchstabe .. Nr. über

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die. . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18.. bis 18.. . bei der Stadthauptkasse zu Halberstadt, e nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch er⸗ hoben wird.

Halberstadt, den .. ten 5

Der Magistrat.

Anmerkung. Die Namensunterschriften unter den Zinsscheinen und Anweisungen können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eig händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Nummer 4 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 8829 die Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 26. August 1881, betreffend die Aufhebung der zwischen der Königlich preußischen und der Köesae, gh 1 8 27. September 1 Regierung getroffenen Uebereinkunft vom 14. Dezember 1864 wegen Bestrafung der Forst⸗, Jagd⸗, Feld⸗ und Fischerei⸗ frevel in den beiderseitigen Grenzgebieten; unter Nr. 8830 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks 87 Amtsgerichts Hannover. Vom 28. Januar 1882; und unter Nr. 8831 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Lüchow. Vom 3. Februar 1882. Berlin, den 16. Februar 1882. 3 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 1“ VI“

3. Plenarsitzung des Herrenhauses, 8 Freitag, den 17. Februar 1882, Nachmittags 1 Uhr. Tagesordnung: 8 Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend eine Abänderung der Grundbuchordnung. Ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Umgestaltung des Kurmärkischen und Neumärkischen Aemter⸗ kirchenfonds. Einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend das Kirchenwesen im Jadegebiet. Ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Fleckensgemeinde Moritzburg mit der Stadt⸗ gemeinde Hildesheim.