1882 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Breußischen Ktaats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und KöͤnigI. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 8 drs Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersueh

2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen et

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

-Sachen.

8 u. s. w. von öffentlichen Papierev.

Oeffentlicher Awzeiger.

orladungen

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen c. 7. Literarische Anzeigen. 8 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. *.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen den „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein 8 & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größerer

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Annoncen⸗Burraux.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[8666] Steckbriefs⸗Erledignng.

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nommen. Berlin, 16. Februar 1882. Staatsanwaltschaft I.

8665] Steckbrief.

Gegen den früheren Polizeiserganten Wilhelm Blublies aus Stolp, welcher fluͤchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Majestäts⸗ und verläum⸗ derischer Beleidigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß Stolp abzuliefern. J. 141/81. Stolp, den

„Februar 1882. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lad 8152] SOeffentliche Zustellung. Ddie verehelichte Kürschner Dietrich, Marie Frie⸗ erike, geborene Butthof zu Halle a./S., vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Göcking zu Halle, agt gegen ihren Ehemann, den Kürschner und Handschuhmacher Heinrich Eduard Dietrich, zur eit in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen bös⸗ willigen Verlassens mit dem Antrage auf Ehe⸗ trennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a./S. uf den 1. Juni*) 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Halle a./S., den 15. Februar 1882. ner, 6

Wag Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

*) Nicht 16. Mai, wie in Nr. 44 d. Bl. ab⸗ gedruckt ist.

Verkaufsanzeige und Aufgebot. In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des dem Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören⸗Grünendeich ge⸗ hörenden Everschiffes 1“ K. 4. 82. soll der auf Antrag der Wittwe Metta Michelsen, geb. Ropers, zu Jork, vom 27. Januar 1882 in Pfand genommene, dem Schuldner, Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören⸗Grünendeich gehörende Gig⸗ ever „Germania“, erbaut von Eichenholz mit einem Mast im Jahre 1874, an Nettoraumgehalt groß 68,2 Kubik⸗Meter oder 24,07 Brit. Register⸗Tons, beheimathet zu Grünendeich, Unterscheidungssignal K. M. R. P., liegend z. Z. auf der Schiffswerfte des Schiffsbaumeisters Claus Sietas zu Grünen⸗ deich am Lühedeich, mit dem sämmtlichen vorhan⸗ denen Inventar, unter welchem sich befinden: ein 12 Fuß langes Boot mit 1 Riemen, 2 Anker, 1 Wurfanker, 2 Ankerketten (30 und 45 Faden), 2 Fock⸗ und 2 große Segel, 1 Klü⸗ ver, 1 Jager, 1 Breitfock, 1 Toppsegel, 2 schwere und 2 leichte Trossen von Stroh, sämmtliches Tauwerk komplet, sämmtliche Ge⸗ räthschaften, sowie Haken, Bäume, jedoch nur 1 Riemen, 2 Signallaternen, 1 Kugellaterne, 1 Kompas, 1 Nebelhorn und Glocke, 2 eiserne Oefen, kompletes Kochgeräth und 1 Flagge, in dem auf Sonnabend, den 15. April 1882, 10 Uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter⸗ mine öffentlich meistbietend verkauft werden, zu welchem Kaufliebhaber damit vorgeladen werden. Alle, welche an dem vorbenannten Erverschiffe Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, sideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗ besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, insbesondere auch die Schiffs⸗ gläubiger nach §S§. 757 flg. des Allg. Deutschen Handelsgesetzbuchs, werden aufgefordert, diese Rechte in dem obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß in dem Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Ever⸗ schiffes verloren geht. Zsork, den 17. Februar 1882. b Königliches Amtsgericht. II. gez. Erxleben. Beglaubigt und veröffentlicht:

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47110] Aufgebot.

Der zum Armenrechte zugelassene Schreinergeselle Wilhelm Eberhard hierselbst hat das Aufgebot eines Depositenscheines über eine bei der Düsseldorfer Gewerbebank unter dem 3. Juni 1875 im Betrage von 570 Mark gemachten Einlage (Sparbuch VI. Fol. 389) beantragt. 1

Jeder, welcher an diesem Depositenscheine irgend wie Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 24. Inni 1882, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9, hiesigen Feftiigebamdes, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Düsseldorf, den 15. Dezember 1881. 1 Königliches Amtsgericht. III. (gLez.) Günther.

[8567] Aufgebot. 8 Der seit dem Jahre 1871 verschollene Arbeiter

Der unterm 13. Ja⸗ nuar 1882 in actis J IV. d. 732/79 hinter den am 26. August 1848 in Groß⸗Sieber, Kreis Satzig, geborenen Arbeiter Wilhelm August Albert Werth erlassene Steckbrief wird hiermit zurückge⸗ Königliche

bruar 1846 zu Pommerensdorf, zuletzt in Scheune aufhältlich, Sohn des am 25. März 1868 zu Stet⸗ tin verstorbenen Arbeiters, früheren Fuhrmanns resp. Schachtmeisters Wilhelm Boese und dessen ebenfalls verstorbener Ehefrau, Marie -Louise, geb. Heine, wird hiermit aufgefordert, sich bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte vor oder in dem auf den 20. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, vor dem Amtsrichter Bergmann, bestimmten Termine schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklärung des auf Antrag durch Urtheil ausgesprochen wird. Das Aufgebotsverfahren ist von dem Bruder des Verschollenen, dem Schiffszimmermann Wilhelm Boese aus Grabow a./O., Langestraße Nr. 87, be⸗ antragt worden. Stettin, den 14. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. 8 [8582] In Sachen des Goldarbeiters Johann Hund zu Vreden, jetzt dem Aufenthaltsorte nach unbekannt, Klägers, gegen den Kaufmann Magnus Barbet zu Vreden, Beklagten, 1 wegen Herausgabe von Werkzeugen ist, nach Beendi⸗ gung der Beweisaufnahme, zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf den 31. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird, dieses bekannt gemacht. Vreden, den 10. öö 1882. übbert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8563] Nachstehendes Ausschlußurtheil, verkündet am 13. Februar 1882, Referendarius Joswich, Gerichtsschreiber.

1 Im Namen des Königs!

In der Preuß'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht XI. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Aßmann für Recht, daß der Theodor Reinhold Viert sowie dessen Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die Hypothe⸗ kenpost von 755 Thalern 19 Sgr. 9 ½ Pf. Antheil des Theodor Reinhold Viert an den 4533 Thalern 28 Sgr. 8 Pf., welche von dem für den Hofbesitzer Alexander Viert und dessen Ehefrau Ottilie, geb. Schwanke auf dem Grundstücke Neuenhuben Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen Kauf⸗ gelderrest von 5450 Thalern für die sechs mino⸗ rennen Geschwister Viert umgeschrieben sind, aus⸗ zuschließen. Von Rechts Wegen 8

Danzig, den 13. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. XI.

(gez.) Aßmann,

wird hierdurch bekannt gemacht.

Danzig, den 16. Februar 1882. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts XI.

[8581] Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Kath. Walter, Ehefrau des Ackerers Michael

Walter, Beide zu Ingenheim wohnend, vertreten

durch Rechtsanwalt Schneegans,

klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen Gütertrennung mit dem Antrage: Das Gericht volle die Gütertrennung zwischen den Parteien

aussprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Rechte vor Notar North u Dettweiler verweisen und die Kosten dem

Beklagten zur Last legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist die Phens der

2. Tivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier

vom ,30. März 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Straßburg, den 18. Februar 1882. Der Landgerichts⸗Sekretär: Birlo.

[8586] Bekanntmachung. Die Eheleute Bergmann Heinrich Lietschulte und Anna Catharina Wilhelmine, geb. Wenninghoff, in Barop, haben behufs Löschung der unten bezeich⸗ neten, angeblich getilgten Hypothekenpost deren Auf⸗ gebot beantragt: 28 Thaler 14 Sgr. 11 Pf., welche zufolge Protokolls vom 14. April 1818 das bei der Schicht und Theilung fortgesetzte Muttergut der beiden noch minorennen Kinder der Ehe⸗ frau des H. Flottmann aus erster Ehe,

a. der Elies. Wenninghoff und

b. des Casp. Diedr. Wenninghoff, betragen und hierhin versichert sind.

Ficetragen ex decreto vom 1. Februar Die der Person oder dem Aufenthalt nach unbe⸗ kannten Inhaber dieser Hypothekenpost, sowie deren

treten sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den

1. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 26, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post würden ausgeschlossen und die Post selbst wüͤrde gelöscht werden. Dortmund, den 10. Februar 1882.

Köͤnigliches Amtsgericht.

[8568

Nachdem:

1) der Dienstknecht Pauxl Wagner,

2) die Ehefrau des Caspar Simon jun., Doro⸗

Franz Gustav Adolph Boese, geboren am 6. Fe⸗

von Seligenthal belegenen Grundeigenthums, als:

[8559]

16 Referendar als Gerichtsschreiber. G

—2 2* 2 24 Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte ge⸗

den Rekognitionsscheine, wird für kraftlos erklärt.

1“ gez. Weil, thea, geb. Michelsdorf, Beide aus Seligenthal,

die Eintragung des 8 den Namen von Johannes Grimm’s Kindern katastrirten, in der Gemarkung

Bl. 28 Nr. 2 Wiese im Malmersbach 34 Ar 97 M., unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Seligenthal beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 3. Mai 1882, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist, der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗

dung eingetragen sind, verliert. Schmalkalden, am 8. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Sebold. [85790)0) Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertretene geschäftslose Emma te Kloot zu Vohwinkel, Ehefrau des geschäftslosen Albert Gerwin daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Errungenschaftsgemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai c., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt. Schuster, Gerichtsschreiber der I. C.⸗K. des Königl. Landgerichts.

[8580] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Hünerbein vertretene, zum Armenrechte zugelassene Bertha, geb. Eimer, zu Elberfeld, Ehefrau des Wirthes Carl Geiger daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche E1114“ mit Wirkung vom Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Maj er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schuster, Gerichtsschreiber der I. C.⸗K. des Königl. Landgerichts.

[8675] Oeffentliche Ladung. Rechte an dem auf den Namen des Heinrich Beil katastrirten, in der Gemarkung von Bottendorf be⸗ legenen Grundstück Bl. 5 Nr. 31 Wiese im Hel⸗ mersdörfer Grund 26 Ar 46 Qu.⸗M. sind bis zum 12. April 1882 bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer Dienstknecht Johann Heinrich Finger Adams Sohn zu Bottendorf als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er⸗ wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert Frankenberg, am 15. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. Calaminus.

[8562] Im Namen des Königdd Auf den Antrag der Frau Eleonore Elisabetha Schwann, geb. Preiß, Ww. dahier, Schulstraße 3, erkennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frank⸗ furt a. M. durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. von Welling für Recht: Die Ausfertigung des zweiten Ueberbesserungs⸗ Insatzes über 400 Fl. = 685 71 auf Litt. M. Nr. 179 zu Gunsten der Antrag⸗ stellerin, Eleonore Elisabetha Schwann, geb. Preiß, Ww. von hier, und zu Lasten der Jo⸗ hann Heinrich Hitzelschen Eheleute dahier, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 31. Januar 18822. Königliches Amtsgericht. IV.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1882. gez. Dittrich,

8 Peber Leyenthal'schen Aufgebotssache XVII. . 72/81,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amtsrichter Dr. Weil für Recht:

1) das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buch der Nicolai⸗Vorstadt von Breslau, Band V. Blatt 185 des Grundstücks Nr. 2, Nicolaistadt⸗ graben, bezw. der davon abgezweigten Trennstücke Band XI. Blatt 11, 21, 31, 41 desselben Grund⸗ buchs in Abtheilung III. Nr. 3, für Fräulein Wil⸗ helmine v. Falkowska eingetragene Darlehnsforderung von 1000 Thlrn., bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 12. Februar 1851 und dem das Grundstück Nr. 2 Nicolaistadtgraben betreffen⸗

2) die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller zur Last gelegt. Breslau, den 15. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Beglaubigt: Nemitz, Gerichtsschreiber

[8561] Im Namen des Königs! In Sachen,

betreffend das Aufgebot des Hypotheken⸗Instruments über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 47 Groß Fabor in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragene

ost,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Poln. Wartenberg durch den Amtsrichter Grüttner:

Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstücke Nr. 47 Groß Tabor in Abtheilung III. unter Nr. 3 aus der gerichtlichen Urkunde vom 28. April 1860 an demselben Tage ursprünglich für den Mathias Latislaw eingetragene und demnächst auf den Geschäftsführer Reinhold Wuttke zu War⸗ tenberg umgeschriebene, zu 5 % verzinsliche Forde⸗ rung von 35 Thlrn. 17 Sgr. 8 Pf. rückständigen Kauf⸗ resp. Erbegeldern wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

Poln. Wartenberg, den 16. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. gez. Grüttner.

Dieses Erkenntniß ist am 10. Februar 1882 ver⸗

kündet worden

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Es soll den 7. März er. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus hiesiger Ober⸗ försterei: Belauf Kleinsee, Totalität 106 rm Eich. Scheit Anbruch, 79 rm Knüppel, 236 rm. Kief. Scheit, 74 rm Knüppel; Belauf Schönhöhe, Tota⸗ lität 610 rm Cich. Scheit Anbruch, 120 rm Knüppel, 2 rm Reis I., 144 rm Kief. Scheit, 88 rm Knüppel, 12 rm Reis I., Jag. 247, 258, 259 (Schläge) 1043 rm Eich. Scheit, 182 rm Knüppel, 108 rm Reis I., 114 rm Kief. Scheit, 27 rm Reis I., 24 rm Reis III., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882. Der Oberförster. Winkler.

Es soll den 3. März cr. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus hiesiger Oberförsterei I. Aus dem Einschlage pro 1881, Belauf Kleinsee, Jag. 76, 219 und 221, 54 rm Kief. Scheit und 132 rm Knüppel, Belauf Schönhöhe, Jag. 223, 765 rm Reis trockene Stangenhaufen, Belauf Dolk⸗ Jag. 103, 666 rm Kief. Scheit. II. Aus dem Einschlage pro 1882, Belauf Kleinsee, Jag. 127, 500 rm Reis (Stangenhaufen), Belauf Großsee, Jag. 32 und 85, 43 rm Kief. Scheit, 258 rm Knüppel, 1553 rm Reis (Stangenhaufen), Totalität 124 rm Kief. Scheit, 275 rm Knüppel, 110 rm Reis I., Belauf Tauer, Jag. 6 und 266, 45 rm Knüppel, 1179 rm Reis (Stangenhaufen), Totalität 11 rm Scheit, 19 rm Knüppel, Belauf Dolk, Jag. 193 = 1378 rm Reis, Totalität 26 rm Scheit, 4 rm Knüppel, Belauf Dubrau, Jag. 158 = 5 rm Birken Scheit, 2 rm Reis I., 66 rm Kief. Scheit, 2 rm Reis I., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung Vormittags um 10 Uhr verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882. Der Oberförster: Winkler.

Verschiedene Bekanntmachungen. Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und 1e88. Hütten⸗Verein.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrück und Th. Holste zur Georgs⸗Marienhütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist berechtigt, die Firma unserer Gesellschaft allein zu zeichnen. Die Stellvertretung des Vorstandes haben wir den Herren Maschinendirektor C. Kummerfeld und “*“ C. Ahrens gemeinschaftlich über⸗ ragen. Hannover, den 20. Februar 1882. Der Verwaltungsrath des Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ Hütten⸗Vereins. H. Müller, Dr.

Aktiengesellschaft Eisen⸗und Stahl⸗

660 8 8 18669]=) werk zu Osnabrück. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrück 5 -zeea Th. Holste zur Georgs⸗Marienhütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist berechtigt, die Firma unserer Gesellschaft allein zu zeichnen. In Beziehung auf die Stellvertretung des Vor⸗ standes ist eine Aenderung nicht eingetreten. Hamburg, den 20. Februar 1882. Der Verwaltungsrath der Aktiengesellschaft Eisen zu Osnabrück. J. Wesselhoeft.

und Stahlwerk

8

86 8

18680] Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welche glauben an den Nachlaß

des verstorbenen Fleischermeisters Karl Schnierl

aus Posen noch Ansprüche zu haben, wollen sich

bis spätestens zum 1. Mai 1882 melden beim

Wurstfabrikanten Heinrich Schnierl in Posen, Breslauerstraße Nr. 14. .

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 22. Februar

1882

Richtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (5.) Sitzung des Herrenhauses erklärten sich noch die Herren Graf Zieten⸗Schwerin und Dr. Dernburg für den Kommissionsantrag zu 8. 24 des Ge⸗ setzes über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten und die Herren Freiherr von Patow (Magdeburg) und Graf zur Lippe gegen diesen Antrag. Letzterer gab dem Finanz⸗Minister Bitter Veranlassung zu einer kurzen Replik. Dann wurde die Dis⸗ kussion geschlossen und nachdem der Referent Herr Dr. Dernburg die Debatte resumirt, der Antrag der Kommission verworfen und der §. 24 in der Fassung der Regierungsvorlage ange⸗ nommen.

Hiernächst trat das Haus in die Berathung des Berichts der IX. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872.

Der Referent Herr Dr. Dernburg empfahl im Namen der Kommission, der Gesetzesvorlage die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen, jedoch in dem Artikel I. die Bestim⸗ mung zu streichen, welche an Stelle des §. 30 des Pensions⸗ gesetzes vom 27. März 1872 gesetzt werden soll. Diese Be⸗

stimmung lautet:

„Sucht ein nicht richterlicher Beamter, welcher das vierzigste

Dienstjahr vollendet hat, seine Versetzung in den Ruhestand nicht

nach, so kann dieselbe unter Beobachtung der Vorschriften der §§. 20. ff. dieses Gesetzes in der nämlichen Weise verfügt werden, wie wenn der Beamte seine Pensionirung selbst beantragt häͤtte.“ In der sich hieran anknüpfenden Diskussion erktärten sich die Herren Graf zur Lippe, von Winterfeldt, Struckmann und von Bernuth gegen diese Bestimmung; in derselben liege eine erhebliche Härte gegen die Beamten, indem fie dieselben der Gewalt der Departementschefs überantworte. Gerade den älteren Beamten gegenüber sollte man eine größere Rücksicht obwalten lassen. Der Finanz⸗Minister Bitter nahm wieder⸗ holt Veranlassung, diese Bedenken zu widerlegen und die Nothwendigkeit der Aenderung der bisherigen Be⸗ stimmungen des Gesetzes darzulegen und die Annahme der Regierungsvorlage zu empfehlen. Bei der Abstimmung wurde schließlich der Antrag der Kommission bei Namensaufruf mit 41 gegen 36 Stimmen abgelehnt, die Fassung der Regierungs⸗ vorlage wiederhergestellt und mit dieser das ganze Gesetz an⸗ genommen. 1 Um 4 ¼ Uhr wurde die Sitzung vertagt.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (16.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Innern (Kap. 31 der Einnahme) fort. Bei Tit. 3 (Erlös aus dem Verkauf der Veröffentlichungen des Statistischen Bureaus 12 990 ℳ) bat der Abg. Sombart, für den Fall der nach dem Rücktritt des jetzigen Leiters des preußischen Statistischen Bureaus erfolgenden Vereinigung dieses Bureaus mit dem statistischen Amt des Reiches im Interesse einer besseren und übersichtlichen Statistik für die Landwirth⸗ schaft in den 12 Provinzen am Regierungssitze besondere statistische Abtheilungen zu errichten. Diese Provinzialstationen müßten dann ihr Augenmerk vornehmlich auf die Ausführung der Wünsche des Reichstags bei Gelegenheit der Debatte über die Viehzählung lenken, und könnten sehr segensreich wirken. Er für seine Person glaube, daß der Reichskanzler diese Wünsche ebensowenig berücksichtigen werde, wie diejenigen in Bezug auf die Forststatistik, auf welche man schon Jahre lang ver⸗ geblich warte. Eine Waldstatistik sei aber zur Vervollstän⸗ digung einer allgemeinen Anbaustatistik durchaus nothwendig, und er bitte auch heut wieder, baldmöglichst eine solche vor⸗ zunehmen. b

Der Abg. Schmidt (Stettin) erklärte, das preußische stati⸗ stische Bureau, dessen Leiter sich europäischen Rufes erfreue und dessen Urtheil auch bei statistischen Kongressen maßgebend sei, habe sich bis jetzt so bewährt, daß kein Grund zu einer solchen Dezentralisation vorliege. Dieselbe sei schon früher versucht, aber bald wieder ausgegeben worden. Uebrigens müßte cine solche Theilung doch auch in den anderen Staaten eintreten. Hoffentlich bleibe Preußen der jetzige Leiter des statistischen Bureaus noch lange erhalten.

Der Abg. Kieschke bemerkte, eine Vereinigung des statisti⸗ schen Amts des Reiches mit dem preußischen Bureau würde der Statistik nicht nützlich sein, weil die Mittheilung der statistischen Ergebnisse wegen der Eigenthümlichkeit der bundes⸗ staͤatlichen Verhältnisse nicht rechtzeitig genug erfolgen könne. Schon jetzt erfolgten die statistischen Publikationen zu spät. Was helfe es für den praktischen Zweck, wenn nach einem oder 1 ½ Jahren ein großes für das Publikum schwer ver⸗ ständliches Werk erscheine. Es sei nicht zu verlangen, daß, wie in Amerika, Frankreich und England, vierteljährliche oder gar monatliche Zusammenstellungen erfolgten, aber es müßten wenigstens die Hauptresultate der Handelsstatistik schnell zu⸗ sammengestellt und veröffentlicht werden.

Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Herrfurth erwiderte, ob bei einer persönlichen Veränderung im preu⸗ ßischen statistischen Bureau eine organische Verbindung dessel⸗ ben mit dem Reichsamt eintreten solle, darüber seien Verhand⸗ lungen bisher nicht eingeleitet. Er glaube aber schon erklären zu können, daß eine Decentralisation nicht in Aussicht genom⸗ men sei, da die bisherige Organisation sich vollkommen bewährt habe. Dieselbe ermögliche in viel rascherer, sichererer, zuver⸗ lässigerer und billigerer Weise die Resultate als ein anderer Weg und trage auch zur Entlastung der Lokalbehörden bei, welche ohnehin schon mancherlei Zusammenstellungen zu machen

ätten. Die Klage über die zu langsame Mittheilung der

tatistik sei unbegründet. Es erscheine seit einiger Zeit in regelmäßiger Zeitfolge eine statistische Correspondenz des Bureaus, in welchem in übersichtlicher Weise alle Resultate sosort zur allgemeinen Kenntniß gebracht würden.

Der Abg. Dr. Seelig erklärte, das Centralbureau in Berlin stehe einzelnen Fragen der praktischen Verwaltung ferner als ein Provinzialbureau, wie er aus eigener Er⸗

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fahrung als früherer Leiter des statistischen Bureaus für Schleswig⸗Holstein bestätigen könne. 1 Der Abg. Sombart erkannte die Schwierigkeit der Aus⸗ führung seines Vorschlages an, empfahl denselben aber wohl⸗ wollender Erwägung. Tit. 1 sowie sämmtliche andere Titel der Einnahme wurden ohne Debatte unverändert bewilligt. Im Kap. 85 der dauernden Ausgaben werden im Tit. 1 (Gehalt des Ministers 36 000 ℳ) verlangt. Bei diesem Titel erklärte der Abg. von Lyskowezki, die polnische Nation hänge fest an ihrer Nationalität, nicht nur wegen ihrer Lebensfähigkeit, sondern namentlich wegen des Druckes, den sie erleiden müsse. Druck erzeuge Gegendruck, und dieser Um⸗ stand stärke die Lebenskraft der polnischen Nation. Dieses Druckes wegen, der in der letzten Zeit nur noch gewachsen sei, werde seine Partei gegen den Titel stimmen. Er müsse an die neulichen Angriffe des Ministers gegen die Polen eine Beschwerde über die sich immer steigernde aggressive Haltung der Regierung knüpfen und er hoffe, daß nach Beendigung des Kulturkampfes

eintreten würden.

Der Abg. Dr. Majunke klagte über Ungerechtigkeit der Polizeibehörden bei der Anmeldung der Versammlungen yvon Centrumsmännern und führte einen derartigen Fall in der Stadt Malmedy an. Im vorigen Jahre hätte in dieser Stadt eine Volksversammlung stattfinden sollen. Die polizeiliche Ge⸗ nehmigung sei nachgesucht und gewährt. Der Einberufer, welcher persönlich behindert gewesen sei, habe einen Andern mit der Er⸗ öffnung der Versammlung beauftragt Dieselbe sei jedoch aufgelöst, weil sie nach Ansicht des Aufsichtsbeamten von dem Ein⸗ berufer hätte eröffnet werden müssen. Dieses Verfahren sei zwar von dem Kreislandrath für eine Ueberschreitung der polizeilichen Befugnisse erklärt, wer ersetze aber der dortigen Bevölkerung ihre mannigfachen Opfer? Um solchen Fällen vorzubeugen, wäre es gut, wenn der Minister in einer Verfügung den Polizeiorganen die Kenntniß und Befol⸗ gung der gesetzlichen Vorschriften recht dringend ans Herz legen möchte. Seine zweite Beschwerde betreffe das amtliche Inseratenwesen. Der Rickertschen, vom Hause mit großer Majorität angenommenen Resolution, wonach bei Distribution der amtlichen Inserate nicht die Tendenz, sondern die Ver⸗ breitung der Zeitung in Betracht gezogen werden solle, scheine von der Regierung in der Praxis nicht die geringste Folge gegeben zu werden. Nach wie vor würden die gelesensten Blätter unberücksichtigt gelassen, während die wenig gelesenen Kreisblätter bedacht würden. Hoffentlich werde die Regierung von dieser Praxis bald abgehen.

Hierauf ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Puttkamer das Wort. (Wir werden die Rede morgen im Wortlaut bringen.)

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es könne Blätter geben, welche eine so destruktive Tendenz verfolgten, daß man ihnen die amtlichen Publikationen nicht mit auf den Weg geben dürfe; wenn man aber die Entscheidung hierüber der Ver⸗ waltung überlasse, so sei es nicht anders möglich, als daß sich eine gewisse Willkuür geltend mache. Er könne das dem Minister nachweisen. Er halte die „Kölnische Zeitung“ für eine der destruktivsten Zeitungen, die es überhaupt geben könne er wisse wohl, die „Kölnische Zei⸗ tung“ werde es nicht anerkennen, und daß ihr großer Leserkreis es entweder leugne oder nicht begreife, es gebe eben gewisse Narkosen, die man einnähme, ohne es zu merken und doch würden ihr die Inserate in Hülle und Fülle über⸗ wiesen. Der „Kölnischen Volkszeitung“ aber würden die In⸗ serate nicht zugewendet. Er wolle nun nicht, daß der „Kölnischen Zeitung“ die Inserate entzogen würden, aber er verlange gleiches Wetter für Alle. Wolle man nicht die In⸗ serate allen Blättern entziehen und ein eigenes amtliches Intelligenzblatt herausgeben, dessen Ueberschüsse recht gut für die Zwecke der Intelligenz verwendet werden könnten, so müsse man gleiches Recht walten lassen. .

Der Abg. Dirichlet erklärte, es sei noch gar nicht lange her, daß ein hochstehender Beamter sich geäußert habe, dse Kreuz⸗Zeitung sei ein Blatt, das kein anständiger Mann lesen könne; ob dieser Zeitung aber die amtlichen Inserate genommen seien, wisse er nicht. Der Minister denke vom Publikum doch etwas gering, wenn derselbe dem Publikum nicht zutraue, daß es zu unterscheiden wisse zwischen dem, was auf der ersten und auf der vierten Seite eines Blattes stehe. Wollte seine Partei alle ihre Beschwerden vorbringen, so könnte man mehrere Sitzungen damit ausfüllen. Er beschränke sich auf einige Worte über das Verhältniß des Beamtenthums zur Selbstverwaltung. Auf den Fall Bennigsen⸗Förder gehe er nicht ein. Ein sehr wunder Punkt sei die Aus⸗ führung des Bestätigungsrechts. Der Kollege Kaufmann sei nicht als Bürgermeister bestätigt, derselbe sei vorher einem Examen unterworfen, ob er die Gesetze auch „gern“ aus⸗ fäͤhren wolle. Aber derselbe sei doch wenigstens gefragt und man habe die Dehors gewahrt. Das hätte man jetzt nicht mehr nöthig. In Tilsit sei der einstimmig gewählte Stadt⸗ rath Volkmann, ein sehr gemäßigt liberaler Mann, welchem man sogar eine Hinneigung zur Schu⸗ zöllnerei vorgeworfen habe, ohne Angabe irgend welcher Gründe nicht bestätigt. Wenn man demfelben einen Vorwurf hätte machen wollen, so wäre es vielleicht der gewesen, daß er den Liberalen eine Ab⸗ schrift der Wählerlisten habe ausfertigen lassen, derselbe hätte es auch für die Konservativen gethan, wenn nicht Präsident Steinmann ein generelles Verbot solcher Mittheilung erlassen hätte. In Goldap sei Stadtrath Mielke, ein Spiritusfabri⸗ kant, ohne Angabe der Gründe und trotz der Beschwerde der Stadtverordneten beim Minister nicht bestä igt. In Lyck sei der Rittergutsbesitzer Ahrends nach zehnjähri⸗

er Amtssührung im November 1879 einstimmig zum Kreisdeputirten wieder gewählt worden. Erst am 27. Ok⸗ tober 1880 habe der Kreisausschuß die Nachricht erhalten, daß der Betreffende nicht bestätigt sei. Während der Zwischenzeit hätte Ahrends als stellvertretender Landrath merkwürdige Ent⸗ deckungen in den Archiven gemacht. Eine Deputation von zwei Mitgliedern habe hierüber dem Ober⸗Präsidenten Vortrag

gehalten, welcher umsassende Untersuchung versprochen hätte.

mit Hülfe der Parteien auch für die Polen bessere Zustände

Erst am 21. Juli 1881, nachdem noch eine schristliche Eingabe eingereicht sei, sei die Antwort erfolgt, daß nichts Gra⸗ virendes vorliege. Inzwischen sei Ahrends wiedergewählt, aber nicht bestätigt. Derselbe habe sich beschwerdeführend an den Minister gewandt, sei aber von demselben keiner Ant

wort gewürdigt. Gehe das so weiter, so käme man noch in die Zustände der Konfliktsperiode. Da habe ihn (den NRedner) ein Vetter, der als Assessor Stellvertreter eines Regierungs⸗ Raths gewesen sei, zu Weihnachten besuchen wollen. Dessen Vorgesetzten hätten es demselben aber widerrathen, damit er nicht seine Karriere verderbe. So weit sei man freilich noch nicht. Aber das gegenwärtige Verfahren mache ein Zusammenwirken von Beamten und Laien unmöglich. Halte man daher den Geist

der Kreisordnung aufrecht und stelle man das Laienelement nicht auf eine zu harte Probe.

Demnächst nahm der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums von Puttkamer, das Wort: (Wir werden diese Rede morgen in Wortlaut bringen).

Der Abg. Dirichlet entgegnete, er sei weder voreilig ver fahren, noch habe er die nöthige Schonung gegen Hrn. Ahrends aus den Augen gelassen, er habe sich zuvor mit demselben in Verbindung gesetzt, und Hr. Ahrends habe ihn ausdrück⸗ lich autorisirt, die Sache hier zur Sprache zu bringen. Nachdem die Beschwerde des Hrn. Ahrends eingelaufen, hätte er es für richtig gehalten, daß dieselbe unter An hörung des Hrn. Ahrends untersucht, oder die straftrechtliche Verfolgung gegen ihn eingeleitet würde. Er wiederhole es, Hr. Ahrends wünsche die Oeffentlichkeit in diesem Falle. Auf die Gründe hierfür habe er hingedeutet, indem er den Berlingschen Fall gestreift habe. Im Kreise Lyck seien alle die Denunzia tionen, die sich gegen Ahrends gerichtet, bekannt gewesen, trotz dem sei derselbe wieder zum Deputirten gewählt worden. Aber ein dreißigjähriges ehrenhaftes Handeln wiege gegen die Denunziationen „königstreuer“ dunkler Ehrenmänner nichts auf, wenn man ein liberaler Mann sei. Er glaube, daß der Ahrendsche Fall ganz denselben Ausgang nehmen werde, wie der des Kammer⸗Rath Berling; im Kreise Lyck theile man diese Ansicht überall.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Putt⸗ kamer entgegnete, wenn der Abg. Dirichlet die Sache auf das politische Gebiet gespielt und behauptet habe, die Nicht bestätigung sei erfolgt, weil Hr. Ahrends liberal gewesen, so weise er das zurück. Dieselde sei ausgesprochen nach einer objektiven Prüfung von Seiten des Ober⸗Präsidenten. Den Abg. Dirichlet mache er darauf aufmerksam, daß jetzt die Wiederwahl Ahrends nicht erfolgt sei. Er weise es auf das Entschiedenste zurück, in einer so schweren Sache unvorbereitet und ohne die Akten Urtheil zu fällen. Man könne doch unmöglich verlangen, daß er sich sämmtliche Akten des Ministeriums hierher nachfahren lasse. Der Abg. Dirichlet hätte zu ihm kommen können und privatim würde er demselben dann Mittheilungen gemacht haben. Aber hier im Hause lehne er es ab, die Gründe der Nichtbestätigung auszusprechen. Der Abg. Dirichlet spreche von strafrechtlicher Verfolgung. Das sei etwas zu scharf. Es gebe Delikte, die der Kompetenz des Staatsanwalts sich ent⸗ her und doch der Art seien, daß auf Grund derselben eine

tichtbestätigung erfolgen könne. 8

Der Abg. Richter bemerkte, es würden sich weitere Titel ergeben, um auf diesen Fall näher zurückzukommen. Der Minister könne sich also über eine Ueberraschung in diese Beziehung gar nicht beklagen. Wenn der Minister einfach gesagt hätte, die Gründe dieser Nichtbestätigung seien nicht politischer, sondern persönlicher Art, so würde derselbe seinem Standpunkt genügt haben. Statt dessen ee der Minister erklärt, es seien Gründe, welche mit dem bürgerlichen Rufe des Mannes zusammenhingen. Damit habe der Minister diesem Manne einen Makel beigelegt, der viel schlimmer sei. Es müsse von dem Minister, wenn nicht jetzt, so doch später geradeheraus gesagt werden, das und das seien die Gründe, welche gegen den Mann vorgelägen hätten. Nicht um Privat⸗ personen zu genügen, sondern weil es auffällig sei, daß i einer Provinz mehrere solche Fälle der Nichtbestätigung vor⸗ gekommen seien, für die sich die Betreffenden in dem Kreise keine andere Erklärung geben könnten, als daß dieser oder jener politische Grund in Frage stehe, deshalb habe seine Partei den Fall hier vorgebracht. Es müsse festgestellt werden, daß nicht ein System politischer Maßregeln in der Bestät gung oder Nichtbestätigung wieder Platz greife, das schließ lich wieder darauf hinauslaufe, eine ganze Kategorie vo Personen, die einer Partei angehörten,

auszuschließen. Die Wählerlisten gehörten nicht zum Amts geheimniß; das Gesetz schreibe ihre Offenlegung vor. Daß die Abschristen der Wählerlisten allen Parteien zugängig ge⸗ macht würden, liege im öffentlichen Interesse, weil es dadur den Wählern ermöglicht werde, eine möglichst starke Wahl⸗ betheiligung herbeizuführen. Der Fall, welcher das Berliner Polizeipräsidium betreffe, verhalte sich so, daß das Präsidium überhaupt keine Abschrift der Listen mitgetheilt habe, sondern der Magistrat, und daß das nach der Wahl eine solche Abschrift amtlichen Untersuchunge u Grunde gelegt habe ein Fall, der hier gar nicht in ees stehe. Der Minister von Boetticher habe also auch ar keine Erklärung abgegeben, die irgend was mit diese Frage zu thun habe. In Berlin sei es alter Brauch bei allen Wahlen, daß der Magistrat jeder Partei ohne Unterschied zu derselben Zeit gegen dieselben Ko pialien Abschriften der Wählerlisten segeben hätte, damit eine reichere Wahlbetheiligung ermöglicht werde. Zweck der Abschriften sei um so wichtiger, je weniger in eine tadt die persönliche Bekanntschaft schon allein ausreiche, den Kreis der Wahlberechtigten kennen zu lernen. Wenn jetzt keine Abschriften mehr gegeben würden, so schade das in den große Städten nur derjenigen Partei, die sich in der Minorität be⸗ finde, also der konservativen Partei. Denn die in den großen Städten am meisten vertretene Partei habe auch am meisten Mitglieder unter den Wahlvorstehern, den Beamten, die mit den Wahlen selbst beauftragt seien. Er möchte bitten, noch einmal zu erwägen, ob das eine richtige Verfügung sei, in der

von der Theile nahme an der Selbstverwaltung und von den Ehrenämtern

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