1882 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

straßen aller Art im Ganzen größer geworden.

Landstraßen, die Extraposten und Couriere.

Wie sich die Gesammtleistungen der Reichspost im Beförderungs⸗ dienste auf Gegenstände verschiedener Art vertheilen, erhellt aus fol⸗ gender Uebersicht der Zahl von Sendungen in Tausenden von Stück:

im Post⸗ aus nach nur gebiet anderen

verblieben Ländern Briefe u. Zustellungs⸗

urkunden 4 45 450

Postkarter 7 430

Drucksachen 14 923

Waarenproben .. 2 106 1 640 2 248

Postanweisungen ... 2 135 1 764 54 Postauftrags⸗Briefe. 167 1

Postnachnahme⸗Briefe 3 109 78 Zeitungsnummern .. außergewöhnliche Zeitungsbeilagen

b. Päckerei⸗ und G Geldsendungen: Packete ohne Wertha angabe 55 Packete mit Werth⸗

angabe 1 173

Briefe mit Werth⸗ 8

angabe 481 41 6 976 8 Die durch die Post beförderten Packete ohne Werthangabe wogen zusammen 256 325 t von 1000 kg oder einzeln im Durchschnitt 4227 g, die Packete mit Werthangabe 9458 t oder einzeln 3685 g. Insoweit der Werth angegeben war, bewirkte die Post den Transport von 14 110,79 Millionen Mark Werth, und zwar durch

Briefe mit Werthangabe 54,67 %, pro Stück 1106 ℳ,

Packete 5 TII9 EETI“

Postanweisungen .17

Postauftrags⸗Briefe.. .2,33

Postnachnahme⸗Sendungen 0,40 .““ Zugenommen hat der Verkehr in der Stückzahl um 5,47 %, im Packetgewichte um 5,55 % und im Geldwerthe um 7,29 %. Dagegen 1““ sich die beförderten Personen auf 2 544 016 oder um 8 5 0 0.

Von sämmtlichen Briefsendungen innerhalb des Gebietes der deutschen Reichspost waren 4,3 % portofrei; von der Summe der portopflichtigen Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben waren 1,3 % eingeschrieben; von den portopflichtigen gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen waren 3,6 % unfrankirt und überschritten 7,2 % das einfache Gewicht. Uebsssicht b der Studirenden an den landwirthschaftlichen Akademien während der beiden Semester des Jahres 1881/82.

Studi⸗ Neu V p

trotene Hospi⸗ zusam⸗ men.

B sammen

37 340

anderen Ländern

48 946 7 803 17 897 11 021

a. Briefsendungen:

Bezeichnung der Akademien. 1 früheren Stu⸗ Semestern dirende

andwirthschaftliche Hochschule zu Berrlin: a. Sommersemester 1881 13 8 18 88 b. Wintersemester 1881/82 . 6 60 21 .T Landwirthschaftliche Akademie zu Poppelsdorf: a. Sommersemester 1881.. 46 921 8Q0u —— 74 b. Wintersemester 1881/82 . 87 usam⸗] a. Sommersemester 1881 DETö1öö men b. Wintersemester 1881/82 45 106 28 174 Davon sind: im Sommer⸗ im Winter⸗

semester semester aus der Provinz Ostpreußen. 8 11 Studirende Westpreußen b 7 Brandenburg .. 43 ““ 9 ““ 11 Schlesien. 22 Sachsen 6“ Schleswig⸗Holstein A* 10 Hessen⸗Nassau .. . 4 e 18 den Hohenzollernschen Landen 11“ 92 aus den übrigen deutschen Staaten .. 10 zusammen aus Deutschland. —107 8 aus dem Auslande. 10 10

zusammen wie oben . —117 174 Studirende. 2 Anmerkung. Die Vorlesungen der landwirthschaftlichen Hochschule in Berlin wurden außerdem noch im Sommersemester 1881 von 88 und im Wintersemester 1881/82 von 121 theils an der Uni⸗ versität, theils an der technischen Hochschule und Bergakademie immatrikulirten Studirenden frequentirt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das „Historische Taschenbuch“, Verlag von F. A. Brock⸗ haus in Leipzig, hat mit dem soeben erschienenen ersten Jahrgang der 6. Folge einen neuen Abschnitt begonnen. Das „vHistorische Taschenbuch“, von dem jetzt bereits 50 Jahrgänge vorliegen, wird unter der Leitung von Professor Wilhelm Mauren⸗ brecher in Bonn mweiter erscheinen. Von Friedrich von Raumer im Jahre 1830 begründet und 40 Jahre lang herausgegeben, dann 10 Jahre lang von Wilhelm Heinrich Riehl geleitet, hat das Werk stets eine geachtete und eigenartige Stellung behauptet; es hat die historische Literatur durch hervor⸗ ragende Essays aus den verschiedensten Gebieten der Geschichte be⸗ reichert und Fervert namentlich aber auch den nicht berufsmäßigen Freunden der Geschichte Anregung und Belehrung geboten. Infolge dessen ist das „Historische Taschenbuch“ von der Kritik wie don der deutschen Lesewelt mit lebhafter Anerkennung und reger Theilnahme ausgezeichnet worden.

Das „Historische Taschenbuch“ will unter der neuen Redaktion seinen bisherigen Platz in der deutschen Literatur nicht nur ehrenvoll behaupten, sondern sich einen noch größern Wirkungskreis erobern. Es wird alljährlich eine Vereinigung ausgewählter und hervorragender histo⸗ rischer Essays, nicht bloß kulturgeschichtlicher, wie unter Riehl, darbieten und darin von den Fortschritten, welche Wissenschaft und Kunst der Geschichtschreibung seit einem halben Jahrhundert gemacht haben, Feaczaiß ablegfn. Die einzelnen Aufsätze sollen ihrem Inhalte nach elbständige wissenschaftliche Bedeutung haben; aber sie sollen sich auch durch schöne und kunstvolle Form der Darstellung auszeichnen; sie werden den ganzen Umkreis des historischen Lebens umfassen, ohne einer einzelnen Richtung der Wissenschaft den Vorrang vor anderen einzuräumen. In der Zusammenstellung der einzelnen Beiträge wird das Ziel verfolgt werden, den Lesern des Täschenbuchs ein Spiegelbild der historischen Wissenschaft, wie sie in unserer Gegenwart sich dar⸗ stellt, vorzuführen.

Der erste Jahrgang der sechsten Folge enthält außer einem Vorwort des Herausgebers: Die Kassettenbriefe der Königin Maria Stuart. Eine historisch⸗diplomatische Untersuchung von Professor Dr. Harry Breßlau in Berlin. Lord Bolingbroke. Ein Vortrag von Prof. Dr. Carl von Noorden in Leipzig. Zur Geschichte der Jatholischen Reformation im nordwestlichen Deutschland 1530 1534

2 82 22

Studirende

Studirende

*

t Eine Verminderung der Wegstrecken erfuhren im Jahre 1880: die mit voller Post besetzten Eisenbahnposten, auf welche 46 ½ % der Eisenbahnposttouren gegen 48 ½ % im Vorjahr entfallen, die Personen⸗ und Kariolposten auf

575 309 4 222 140 982 135 538 11 043 42 503

3 548

3 311 348 973

von Staatsarchivar Dr. Ludwig Keller in Münste sitionsprozeß aus dem Jahre 1568. Aus venetianischen Akten von Prof. Karl Benrath in Bonn. Die Pack'schen Händel. Ein Bei⸗ trag zur Geschichte Herzog Georg's von Sachsen, von Dr. Wilhelm Schomburgk in Leipzig. (†). Der Augsburger Religionsfriede (1555), von Prof. Dr. Moritz Ritter in Bonn. Der russische Hof unter Kaiserin Elisabeth, von Prof. Dr. Ernst Herrmann in Marburg. Ueber die Objektivität des Historikers, von Prof. Dr. W. Mauren⸗ brecher in Bonn.

Die sechste Folge des „Historischen Taschenbuchs“ erscheint in einem gegen das bisherige etwas vergrößerten Format. Der Preis eines Jahrgangs beträgt 8 geheftet, 9 gebunden.

Die bisherigen 50 Jahrgänge des „Historischen Taschenbuchs“ (Ladenpreis 339 50 ₰) sind zusammengenommen zu dem ermäßigten Preise von 150 zu beziehen (nach Verständigung mit der Verlags⸗ handlung auch in Ratenzahlungen); jede der vier ersten Folgen (je 10 Jahrgänge) zu dem ermäßigten Preise von 30 ℳ, einzelne Jahrgänge zu 4 ℳ; die fünfte Folge zu 60 ℳ, einzelne Jahrgänge zu 6

Dem ersten Jahrgange der sechsten Folge ist eine Inhaltsangabe der bisherigen 50 Jahrgänge (nebst einem Sachregister und einem Autorenregister) beigefügt, welche den reichen Inhalt des Werks zeigt und Geschichtsforschern besonders willkommen sein wird; sie wird auf Wunsch jeder Bestellung auf einen Jahrgang gratis beigefügt.

Gewerbe und Handel. 1“

Der Aufsichtsrath der Hibernia u. Shamrock Berg⸗ werksgesellschaft hat die Bilanz pro 1881 genehmigt und dem Vorstande Decharge ertheilt. Der erzielte Bruttogewinn beziffert sich auf 1 108 295 Nach Dotirung des Reservefonds, Abzug der statutenmäß igen Abschreibungen und eines Betrages von 55 000 für Extra⸗Abschreibungen, endlich nach Zuweisung von 3000 an die Bergarbeiter⸗Unterstützungskasse, wurde die Zahlung einer Divi⸗ dende von 4 % zum Beschluß erhoben, welche unmittelbar nach der auf den 18. Mäarz festgesetzten Gexreralversammlung zur Auszahlung gelangen soll.

Dortmund, 20. Februar. (Ess. Ztg.) Im Eisengeschäft hat sich die feste Tendenz der Vorwochen erhalten. In der Hochofen⸗ industrie können die Produzenten den Anforderungen der Konsumenten kaum entsprechen und ist es den Hochöfen daher auch nicht besonders schwer geworden, dem Druck der Käufer auf Ermäßigung der Preise zu widerstehen. Es kommen zwar gegenwärtig nicht viel Abschlüsse zu Stande, da die Walzwerke ihren Bedarf für die nächste Zeit gedeckt haben, diejenigen aber, welche in den letzten Tagen perfekt geworden, sind zu unveränderten Preisen kon⸗ trahirt worden. In der Walzenbranche haben sich die in der Vor⸗ woche erhöhten Preise gut eingeführt. In Stabeisen, Fagon⸗ eisen, Walzdraht und insbesondere in Blechen hat sich die Nachfrage, die im vorigen Monat wie gewöhnlich im Januar jeden Jahres etwas schwächer war, wieder zu beleben angefangen. Allem Anschein nach macht die Baulust in der kommenden Saison weitere Fortschritte; die Nachfrage nach Baueisen macht sich schon jetzt in verstärktem Maße fühlbar und sind die betreffenden Werke daher dazu übergegangen, Trägereisen um weitere 5 pro Tonne zu erhöhen. In der Stahl⸗

ind in der letzten Zeit Aufträge auf Stahlblöcke (Blooms) für

branche s das Ausland seltener geworden, aber die noch vorliegenden Ordres in Stahlschienen, Lang⸗ und Querschwellen, Laschen, Bandagen, Radsätzen ꝛc. sind noch immer so umfangreich, daß die Stahlwerke noch für längere Zeit flotte Beschäftigung haben. Nach einer kurzen Ruhepause sind in den letzten Tagen wieder belangreiche Aufträge in Oberbau⸗ materialien durch Submissionen heimischer Bahnen eingegangen, wie auch an Lokomotiven, Güter⸗ und Personenwagen in ziemlich erheb⸗ licher Zahl neue Ordres ertheilt worden sind, sc daß, da gemäß dem Etat pro 1882/83 für die preußischen Staatsbahnen ferner⸗ weit sehr bedeutende Vergebungen an Oberbaumaterialien wie an Betriebsmaterial zu erwarten sind, die Stahlwerke und Kleineisenzeugfabriken, Lokomotiv⸗ und Wagenbauanstalten um ein hinreichendes Arbeitsquantum nicht besorgt zu sein brauchen. In den Gießereien hat der Bedarf an Gußwaaren nachgelassen, dagegen sind sie mit Aufträgen in Maschinenguß sehr reichlich versehen. Dem⸗ entsprechend sind auch die Maschinenfabriken fortwährend sehr lebhaft beschäftigt, und auch die Kesselschmieden haben andauernd viel zu thun. Manche Brückenbauanstalten sind voll besetzt, während andere noch recht gut neue Aufträge plaziren könnten. Die Lage der Kohlenindustrie ist unverändert geblieben, indem der Absatz an Industriekohlen, Kokeskohlen und Koke bei festen Notirungen sehr bedeutend ist, während die Flaue in Hausbrand anhält.

Leipzig, 22. Februar. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt hat die Dividende auf 9 festgesetzt.

London, 23. Februar. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute den Diskont von 6 auf 5 % herabgesetzt.

Stockholm, 17. Februar. Die Stockholmer Ausschank⸗ Aktiengesellschaft, welche von der Stadt den gesammten Brannt⸗ wein⸗Detailhandel und ⸗Ausschank gepachtet hat, veröffentlichte in diesen Tagen den Direktionsbericht für die Zeit vom 1. Oktober 1880 bis 1. Oktober 1881, aus welchem die heutige „Post. och Inr. Tidn.“ folgenden Auszug mittheilt:

„Von den 10 Detailhandelsgerechtigkeiten, worüber die Gesellschaft während des Jahres zu verfügen hatte, benutzte die Gesellschaft eine für eigene Rechnung und überließ zwei an Privatpersonen, wogegen die übrigen 7 Gerechtigkeiten unbenutzt blieben. Von den 250 Ausschankgerechtigkeiten, welche der Gesellschaft für das Verwaltungsjahr bewilligt worden waren, wurden 125 an Privatpersonen überlassen, nämlich 38 für den Verkauf zum Abholen von besseren Spirituosen und 87 für den Betrieb des eigentlichen Ausschankgeschäftes. 111 Ausschankgerechtigkeiten benutzte die Gesell⸗ schaft selbst, davon 85 in den Ausschankstellen, in welchen Brannt⸗ wein in Gläsern verabreicht wird, und 26 in den Branntwein⸗ magazinen, aus welchen Branntwein und ähnliche Spirituosen in Partien von wenigstens ¼ Kanne (1 Kanne = 2,6173 1) nur zum bholen verkauft werden. Die übrigen 14 Ausschankgerechtigkeiten wurden während des Jahres nicht benutzt. Von den 87 an⸗ Privat⸗ personen überlassenen Ausschankgerechtigkeiten sind 24 nur während eines Theiles des Jahres überlassen wurden. Zwei von der Gesell⸗ schaft benutzte Gerechtigkeiten wurden zu sog. Apetitschnapsstellen ein⸗ gerichtet, in welchen Spirituosen nur in Verbindung mit Speisen verabreicht wurden. Der Gesammtumsatz der Gesellschaft betrug während des Jahres: in den Ausschankstellen . 805 954,50 Kannen Branntwein, 33 824,58 bessere Spirituosen, 1 2 605,75 8 Wein, in den Branntweinmagazinen 659 334,690 Branntwein u. Sprit. Während der letzten fünf Ausschankjahre sind in Stockholm wegen Trunkenheit sistirt worden: .

vMom 1. Oktober 1876/77 7245 Personen, 4 u—1 8 1877/78 6102 8 1 5 1878/79 5883 5

.—“ 8 8188bbbssXX“

Ein Vergleich zwischen jeder einzelnen Bevölkerungsziffer der letzten Jahre und der Menge der Spirituosen, welche während dieser Jahre in den Ausschankstellen und den Branntweinmagazinen zu Stockholm verkauft sind, zeigt, daß seit 1877 der jährliche Konsum succesive von 10,15 auf 8,92 Kannen pro Individuum gefallen ist. Der Nettogewinn des Jahres, der vertragsmäßig der Stadt zu⸗ fällt, hat 1 383 132,38 Kronen betragen, die Verkaufsabgaben, welche die Gesellschaft für das Jahr an die Stadtkasse bezahlt hat, im Ganzen 123 000 Kronen, mithin hat die Stadt Stockholm von der Gesellschaft in 1880/81 1 506 132,38 Kronen vereinnahmt. Werden von diesem Betrage 252 853 Kronen abgezogen, welche als Verdienst aus den an Privaten überlassenen Ausschankgerechtigkeiten eingegangen sind, so zeigt es sich, daß der eigene Verkauf der Gesellschaft der

verkaufte

Stadt 1 253 279,38 Kronen eingebracht hat oder 83,60 Dere für jede Kanne Spirituosen. 27 .

Ein Inqui⸗

Verkehrs⸗Anstalten. Southampton, 22. Februar. (W. T. B.) Der Dampfer 4 Norddeutschen Lloyd „General Werder“ ist hier ein⸗ getroffen.

Beerlin, 23. Februar 1882.

Bremen, 23. Februar. (W. T. B.) Die Rettungsstation Jershoeft der eutschen Gesellschaft Schiffbrüchiger meldet: Am 23. Februar von dem norwegi⸗ schen Schooner „Martin Luther“, Kapitän Olsen, gestrandet zwischen Vitte und Jershoeft, 6 Personen gerettet durch den Raketen⸗ Apparat der Station Jershoeft.

Um Frl. Wegner Zeit zum Ausruhen gewähren zu können, sollen von morgen an die Aufführungen der Posse „Der Mann im Monde“ von Jacobson, die jetzt wieder die alte Anziehung üben, mit denen des Bürgerschen Lustspiels „Der Jourfix“ abwechseln. Am Freitag und Sonnabend gelangt also „Der Jourfix“, am Sonntag „Der Mann im Monde“ zur Auf⸗ ührung.

Im National⸗Theater tritt Frl. Kathi Frank morgen einmal als „Maria Stuart“ auf. Man rühmt der Kuͤnstlerin nach, daß sie in dieser Rolle besonders Bedeutendes leiste. Das ebenso interessante wie erfolgreiche Gastspiel nimmt schon in der nächsten

1“

Wallner⸗Theater.

ische Neuigkeiten und periodische Schriften.

„Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Wochenschrift für Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege in Pbeuchen. Herausgeber: Dr. jur. Binseel. Verlag und Erpedition: Otto Drewiß in Berlin N., Monbijou⸗Platz 10. Jahrgang III. Nr. 21. Inhalt: Fort⸗ führung und Revision der Verwaltungsreformgesetzgebung. Bil⸗ dung von Innungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1881. Aufruf zur Mitwirkung am Arbeiterwohl. Verwendung der Gensd'armen außerhalb des Patrouillenbezirks. Einsendung der Schöffenurlisten Seitens der Gemeindevorsteher. Anstellung von Militäranwärtern im Kommunaldienst. Ausstellung von Reise⸗ und Wanderpapieren an Personen des Beurlaubtenstandes und Ersatzreservisten 1. Klasse. Verjährung der Genehmigung von Dampfkesselanlagen. Zu §§. 14 und 27 Reichs⸗Unterstützungs⸗ wohnsitzgesetzes. Zu §. 30 unter b. Reichs⸗Unterstützungswohnsitz⸗ gesetzes. Armenrechtliche Familieneinheit. Zu §. 65 Reichs⸗Unter⸗ stützungswohnsitzgesetzes. Heimathsrecht im Sinne des Reichsgesetzes (§. 65 Nr. 1). Verfahren gemäß §§. 11, 13, 15 ff. Vorfluths⸗ gesetzes. Entwässerung von Grundstücken durch Drainröhrenleitung. Inbegriff der Eisenbahnen als öffentliche Straßen. Vormer⸗ kung auf Auflassung. Dampfreinigung der Bierdruckapparate. Literarische Mittheilungen.

Garten⸗Zeitung, Monatsschrift für Gärtner und Garten⸗ freunde, unter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner aus Wissenschaft und Prarxis herausgegeben von Dr. L. Wittmack, Professor an der Universität und an der landwirthschaftlichen Hochschule, General⸗ Sekretär des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den König⸗ lich preußischen Staaten (Berlin, Verlag von Paul Parey), Nr. 3 (März 1882). Inhalt: Linaria maritima. (Mit farbiger Abbil⸗ dung.) Adhatoda cydoniaefolia Nees ab Esenb. (Mit Holzschnitt.) Cycas siamensis. (Mit Holzschnitt.) Pflanzen⸗ und Blumen⸗ kultus im Zimmer. Von H. Gaerdt. (Schluß.) (Mit Holzschnitt.) Turkestans Anstalt für Forst⸗ und Obstkultur in Margelan. Von K. Koopmann. (Schluß.) Ueber die Ulmen und Negundo der Baumzüchter und die der Dendrologen. Von Dr. G. Dieck. Alten oder neuen Melonensamen. Von Carl Sprenger. Zur Behand⸗ lung des Sellerie. Von Theodor Dreesen. Knospenmißbildung an den Triebspitzen von Syringa vulgaris, verursacht durch Gallmilben (Phytoptus). Von L. Wittmack. (Mit 3 Abbildungen.) Der wilde Garten. Von Dendrophilus. (Fortsetzung) Ein Tag in Hatfield⸗ House. Von L. Freiherr von Ompteda. (Mit 3 Holzschnitten.) Kulturversuche mit elektrischem Licht. Von L. Wittmack. Eine blühende Agave americana L. des botanischen Gartens zu Breslau. Von Dr. Lackowitz. Das neue Palmenhaus des Königlichen Berg⸗ gartens zu Herrenhausen. Inneres. Von Hermann Wendland, Ober⸗ Hofgärtner. (Mit Holzschnitt.) Aus Tiflis. (Prunus Pissardi. Obsternte in Tiflis.) Gefülltblühende Knollen⸗Begonien. Vom Hofgärtner H. Roese in Eutin. Die neuen Pflanzen des Jahres 1881. Von Carl Matthieu, Charlottenburg. (Fortsetzung.) Interessante blühende Pflanzen im Dezember und Januar: 1) im Botanischen Garten zu Berlin; 2) im Borsigschen Garten zu Berlin; 3) in Herrenhausen; 4) in Wilhelmshöhe bei Cassel; 5) in Karlsruhe; 6) in Donaueschingen; 7) in Reuthen bei Spremberg. Ausstel⸗ lungen. Preisverzeichnisse. Sprechsaal.

Milch⸗Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. Begründet von Benno Martiny, unter Mit⸗ wirkung von Fachmännern herausgegeben von C. Petersen, Oekonomie⸗Rath, in Eutin (Fürstenthum Lübeck), Verlag von M. Heinsius in Bremen. Nr. 7. Inhalt: Gewichtszunahme von Weidemastvieh. Von v. Mendel⸗Oldenburg. Verschiedene Mit⸗ theilungen. Deutschland. Berlin. Hühnerzucht⸗ und Mastanstalt. Enquete über die land⸗ und forstwirthschaftliche Produktion in Nord⸗ Amerika. Posen. Molkerei⸗Ausstellungen in der Provinz. Kiel. Viehverladung auf Dampfschiffen. Angeln. Herdbuch. Olden⸗ burg. Jahresbericht des Wesermarsch⸗Herdbuch⸗Vereins. Amerika. New⸗Orleans. Butter aus Baumwollensamen⸗Oel. Allgemeine Berichte. Ein neues Hausthier. Anregung zur Milchproduktion für eine amerikanische Sammel⸗Molkerei. Der milchwirthschaft⸗ liche Verein in Hamburg. Von G. Dangers. Erfahrungen in der Froris Konservirung von Zuckerrüben und sonstigen Hackfrüchten.

ine Futterpflanze, Paluschke. Mästung von Rambouillet⸗Kreu⸗ zungs⸗Lämmern. Gegen das Ausschlagen der Pferde. Die An⸗ wendung der aröometrischen Fettbestimmungs⸗Methode für Mager⸗ milch. Milchuntersuchungen durch die städtische Kontrol⸗ und Aus⸗ kunftsstation für Nahrungsmittel ꝛc. in Kiel. Statistik. Groß⸗ britannien. Wolleinfuhr. Einfuhr von lebendem Vieh, Fleisch, Butter, Käse in Großbritannien 1879, 1880, 1881. Geräthe⸗, Maschinen⸗ und Baukunde. Ofen mit kontinuirlichem Betrieb zum Sengen von Schweinen. Literatur. „Die Mängel der Milch⸗ kontrole mit besonderer Berücksichtigung vorgekommener Fehler“ von G. Cramer. Preußens landwirthschaftliche Verwaltung in den Jahren 1878, 1879, 1880. Dr. Conrad Michelsens Buchführung auf kleineren landwirthschaftlichen Besitzungen. Bericht über die Dampfflug⸗Konkurrenz zu Banteln vom 2. bis 8. September 1881. „Landwirthschaftliche Maschinenkunde, Handbuch für den prak⸗ tischen Landwirth“, von Prof. Dr. A. Wüst. Die Entwickelung der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Hinsicht ihrer Produktion auf landwirthschaftlichem Gebiete, mit besonderer Berücksichtigung der Einwanderung. Zur Versorgung der Städte mit Milch und Molkereiprodukten. Sprechsaal. Farbe der Shorthorns. Shorthorn⸗Dairy⸗Kühe. Personalien. An⸗ und Verkauf von Zuchtvieh. Das Jahr 1881 für englische Landwirthe. Zuchtvieh⸗ Auktion in Quoossen. Marktberichte. Anzeigen.

Redacteur: Riedel. Berlin: 8

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Els

Fünf Beilagen 4 (einschließlich Boͤrsen⸗Beilage), und die Besondere Beilage Nr.

zur Rettung

des Antrags das Wort.

schen Rei

Berlin, Donnerstag, den 23. Februar

Preußen. Berlin, 23. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (6.) Sitzung des Herrenhauses wurde der Gesetzentwurf, enthaltend Bestimmungen über die Gerichtskosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher nach den Anträgen der Kommission ohne Debatte angenommen.

h.e. Kommission hatte den §§. 1 und 2 folgende Fassung

egeben:

8 „§. 1. Soweit die in dem Ausführungsgesetze vom 10. März 1879 in Bezug genommenen Vorschriften des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher vom 24. Juni 1878 durch das Reichsgesetz vom 29. Juni 1881 ine Abänderung oder Zusätze erfahren haben, gelten dieselben auch für die Anwendung des Gesetzes vom 10. März 1879“.

„§. 2. Die Beglaubigungen der Unterschriften unter den zu Eintragungen oder Löschungen in einem Grund⸗ oder Hypotheken⸗ buche (Stockbuche, Schuld⸗ und Pfandprotokolle) erforderlichen An⸗

trägen und Urkunden sind stempelfrei.“

Die §§. 3, 4 und 5 wurden unverändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. 1

Es folgte nunmehr der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten über den Bericht der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen über die Verwen⸗ dung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahnparzellen und über die Verwendung der Entwerthungsentschädigung bezüglich eines im Besitz der genannten Bahn befindlichen Hauses. Auf Antrag des Berichterstatters Herrn Brüning wurde die Vorlage durch Kenntnißnahme als erledigt erachtet.

Fünfter Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht derselben Kommission über den Bericht des Herrn

Ministers der öffentlichen Arbeiten über die Ergebnisse des

Betriebes der für Rechnung des Staates verwalteten Eisen⸗

bahnen im Jahre 1880/81. Auch diese Vorlage wurde auf

Antrag des Berichterstatters Herrn Brüning durch Kenntniß⸗

nahme für erledigt erachtet.

Den Schluß der Tagesordnung bildete der mündlich⸗ Bericht der Kommission für den Staatshaushalts⸗Etat und

Finanzangelegenheiten über den Bericht über die bisherige

Ausführung des §. 4 des Gesetzes, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat, vom 20. Dezember 1879 und des §. 5 des Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ unternehmens für den Staat, vom 14. Februar 1880. Der Bericht⸗ erstatter Freiherr von Tettau stellte Namens der Kommission den Antrag: durch den Bericht des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanz⸗Ministers vom 15. Januar 1882 den Nachweis über die bisherige Ausführung des §. 4 des Gesetzes, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat, vom 20. Dezember 1879 und des §. 5 des Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und des Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahnunternehmens, vom 14. Februar 1880 für geführt zu erachten. Das Haus trat auch diesem Antrage ohne Debatte bei, worauf die Sitzung um 2 ½ Uhr geschlossen wurde. 33½ l . 8

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (17.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die Berathung des Antrages der Abgg. Richter und Büchtemann, betreffend die Zuwendung an S u. s. w. für Zeitungen Seitens der Eisenbahnbehörden und das Petitionsrecht der Beamten der Eisenbahnverwaltung. Der Antrag lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Erwartung auszusprechen,

I. daß die Eisenbahnbehörden bei Zuwendung von Inseraten für Zeitungen oder Beilegung von Fahrplänen in denselben nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Partei⸗ richtung der Zeitungen in Betracht zu ziehen, auch nicht den Bahn⸗ hofs⸗Restaurateuren das Auflegen bestimmter Zeitungen untersagen;

II. daß die Eisenbahnbehörden ihren untergebenen Beamten nicht das verfassungsmäßig allen Preußen gewäͤhrleistete Petitions⸗ recht zu verkümmern, insbesondere auch nicht die Beamten wegen Ausübung dieses Petitionsrechts bei der Vertheilung von Weih⸗ nachtsgratifikationen benachtheiligen. 1

Hierzu hatte der Abg. von Tepper⸗Laski und Genossen solgenden Antrag eingebracht:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

„In Erwägung I. daß der vorliegende Antrag durch das bisherige Verfahren der Eisenbahnbehörden bei Zuwendung von Inseraten für Zei⸗ tungen oder Beilegung von Fahrplänen in denselben und bezüglich des Auslegens von Zeitungen in den Bahnhofsrestaurationen nicht genügend begründet erscheint;

IlI. daß Seitens der Eisenbahnbehörden eine Verkümmerung des den Beamten verfassungsmäßig zustehenden Petitionsrechts bisher nicht stattgefunden hat und nach den Erklärungen des Ministers der öffentlichen Arbeiten auch in Zukunft nicht zu be⸗ sorgen ist, über den Antrag der Abgg. Richter und Büchtemann zur Tagesordnung überzugehen“.

Der Abg. Büchtemann erhielt zunächst zur Begründung Derselbe hob hervor, daß die Erklärung des Ministers von Puttkamer bezüglich der Publikation der amtlichen Anzeigen keine Besserung des bis⸗ herigen Zustandes verspreche und daß der Ausschluß der libe⸗ ralen Zeitungen der S aatsverwaltung entschieden zum Nach⸗ theile gereiche. 89 keiner Verwaltung liege das Bedürfniß der weitesten Verbreitung der amtlichen Anzeigen so dringend vor, als in der Eisenbahnverwaltung. Redner erörterte als⸗ dann den bereits vielfach besprochenen Fall mit der „Hagener Zeitung“ und wies demnächst darauf hin, daß nicht blos die Auslegung bestimmter Zeitungen in den Bahnhofsrestaura⸗ tionen, sondern auch der Verkauf auf den Bahnhöfen beschränkt ei. Auf dem Bahnhofe Pasewalk sei dem Colporteur der

trieb des „Berliner Tageblatts“ verboten, worauf derselbe

der Mirektion erklärt habe, daß er alsdann die verlangte hohe

Pacht nicht bezahlen könne. Das sei die Maus, die der krei⸗ sende Berg der Eisenbahn⸗Verstaatlichung geboren habe und der Minister Maybach thäte wohl daran, von dem hohen Standpunkt, von dem derselbe den Ueberblick über das Ganze zu haben beanspruche, zu den gewöhnlichen Sterblichen herabzusteigen und sich zu begnügen, das zu sehen, was alle

Welt sehe, damit, wenn der Tiane falle, wie seine Vor⸗

gänger gefallen seien, ihm neben dem Verlust des Porte⸗ feuilles nicht noch der bitterste Hohn und Spott nachfolge. Was die Rechtsstellung der Beamten betreffe, so habe das alte Preußen, das sich gegen politische Neuerungen abgeschlossen habe, die freieste Meinungsäußerung seiner Beamten geduldet, erst mit dem Verfall der Büreaukratie seien die kleinlichen Maßregeln begonnen, welche den Beamten das gewehrt hätten. Aber jetzt würden sogar nach einem ganz neuen Systeme die Beamten der Staatsbahnen einer militärischen Disziplin unterworfen, die man in England, Frankreich und Amerika, in den Ländern, in denen das Eisenbahnwesen im höchsten Grade florire, nicht kenne. In Deutschland habe es eben⸗ falls früher nicht gegolten, weder für Privat⸗ noch für Staatsbahnen. Daß dieses System der militärischen Disziplin jetzt plötzlich für nothwendig erklärt werde, liege lediglich in der Natur des gegenwärtigen Ministers. Rußland sei das

einzige Land, in denen solche Grundsätze gälten und folgerecht

müßte der Minister Maybach sein Portefeuille an einen General abgeben. Auch in Bezug auf die literarischen Publikationen durch Beamte gälten noch immer die engherzigen Verfügungen vom 17. Januar und 23. Februar 1881. In Bezug auf das Pe⸗ titionsrecht der Beamten verlange der Antrag ein solches nur, soweit es verfassungsmäßig den Beamten zustehe. Die Petition der Beamten der Ostbahn sei hier schon erörtert worden. Es sei gegen einen der Unterzeichner vom Minister die Entlassung verfuͤgt worden, auf eine nachträgliche Beschwerde aber die Sache an die Direktion Bromberg verwiesen worden. Das sei ein Fehler im Disziplinarverfahren! Die Beamten der Coln⸗Mindener Bahn, die zur Direktion Hannover ge⸗ kommen, seien besonders schlecht weggekommen; sie seien aus einem etatsmäßigen in ein diiltarisches Verhältniß über⸗ gegangen, könne man ihnen da verdenken, wenn sie da⸗ gegen petitionirten und wenn die Presse, wie das „Berliner Tageblatt“ für sie Partei nehme? Nun habe die Behörde aber gegen die Petenten strenge Maßregeln ergriffen. Die diesbezügliche Verfügung spreche von einer weit⸗ greifenden Agitation, und rüge wie bekannt, daß die Petenten sich, um einen Druck auf die Entschließungen der Regierung auszuüben, an einen oppositionellen Abgeordneten gewendet und den öffentlichen Blättern Material zu Invek⸗ tiven gegen ihre Vorgesetzten geliefert hätten. Er habe sich nun in den Besitz des gedachten Materials zu setzen versucht, habe aber gefunden, daß der inkriminirte Artikel des „Berliner Tageblatts“ zwar scharf geschrieben, aber keineswegs beleidigend sei. Demnach bleibe von den Vorwürfen und Anlässen zur Maßregelung der betreffenden Petenten blutwenig übrig. Unter solchen Umständen müsse doch der Standpunkt der Rechten verlassen werden, wonach das Petitionsrecht der Be⸗ amten, da es leicht zu Kollisionen mit den vorgesetzten Be⸗ hörden führe, mit äußerster Beschränkung in Anspruch zu nehmen sei. Allen Seiten des Hauses liege gleichmäßig die Pflicht ob, die an das Haus gelangenden Beschwerden un⸗ befangen zu prüfen und ihnen, soweit sie begründet seien, im Einvernehmen mit einer wohlwollenden Regierung Abhülfe zu verschaffen. In diesem Sinne bitte er, den Antrag an⸗ zunehmen.

Hierauf ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat de omnibus rebus et quibusdam aliis gesprochen. Ich will ihm nicht folgen auf dem Wege, den er betreten hat, sondern mich lediglich an den Antrag halten und an das, was er zur Motivirung gesagt hat. Ich finde nämlich, daß zu dem Antrage, dessen Inhalt ja das hohe Haus schon verschiedentlich beschäftigt hat, eine Veranlassung nicht vorliegt, und ich kann mich dafuͤr berufen auf dasjenige, was über die verschiedenen Theile des Antrags und seinen Inhalt ich im hohen Hause bereits gesagt habe. Ich will zunächst auf den Antrag I. eingehen, und ich erinnere Sie an das, was ich in der Sitzung am 3. dieses Monats gesagt habe, es handelte sich da um die Inserate und um die Auflegung von Zeitungen, sowie über die Beilegung von Fahrplänen. Ich habe gesagt:

Die wirklich erlassene Anordnung, auch nur ein Direktiv, ist her⸗ vorgerufen durch Klagen, die aus dem Publikum und der Presse an mich gekommen sind, worin gesagt ist: wir reisen, wir sind genöthigt, mitunter in der Bahnhofsrestauration zu sitzen und uns nach einer Zeitung zur Vertreibung der Langeweile umzusehen, und da finden wir nur fortschrittliche Blätter, das entspricht unserem Geschmacke nicht, wir wünschen auch andere Blätter.

Darauf habe ich gesagt: mir wäre es am liebsten, wenn man in Bahnhofsrestaurationen nur Unterhaltungsblätter fände, keine poli⸗ tischen; dann geschähe Niemandem ein Unrecht; aber wenn einmal politische Zeitungen aufliegen sollen, so möge man doch nicht blos auf eine Seite des Publikums rechnen, sondern auch auf die andere, denn die Fortschrittspartei wird soviel Reisende nicht auf die Bahn bringen, daß man für Lektüre für sie ganz besonders sorgen müßte. Die Auflegung von Zeitungen in Bahnhöfen ist nach der Forderung der Lokalverwaltung eine Pflicht der Restaurateure, und da meine ich, daß es in der Ordnung ist, neben liberalen Zeitungen auch andere aufzulegen, und dahin geht die Direktive. Es ist, wie ich allerdings gehört habe, dagegen auch gesündigt worden, und da habe ich Remedur eintreten lassen. Ich will noch hinzufügen: Blätter der sogenannten Skandalpresse, oder, wie Herr Richter sie früher genannt hat, der Schmutzpresse, können natürlich unbe⸗ dingt nicht aufgelegt werden. 8. 3 1

Sodann hat er gesagt: es ist doch fürchterlich mit dem Ver⸗ fahren in Bezug auf die Inserate in den Zeitungen und die Beilage von Fahrplänen; da wird die Stadtbahn eröffnet und trotzdem werden einem sehr greßen hiesigen Blatte, einem fortschrittlichen Blatte, die nöthigen Exemplare des Fahrplans nicht beigegeben. Ja, meine Herren, ich habe heute zu meinem Erstaunen gehört,

daß in Berlin nicht weniger als 281 politische Zeitungen

füie sollen. Wir können doch unmöglich die Verpflichtung haben, allen diesen Zeitungen Fahrpläne beizulegen. Ich bin nun allerdings der Meinung, daß die Eisenbahnverwaltung dafür sorgen soll, daß das Publikum über die Verkehrseinrichtungen in ausrei⸗ chendster Weise unterrichtet werde, und ich gehe darin so weit, als irgend durch den Ministerialbeschluß, der den Herren bekannt ist, gestattet. Diese Vorschrift, hinsichtlich der Inserate, beziehe sich selbstverständlich auch auf die Beilegung von Fahrplänen. Ich bin in dieser Beziehung gar nicht so Kngftnich und meine, daß die Eisenbahnverwaltung, die ja kein politisches Institut ist, im eigentlichen Sinne des Wortes, diese Rücksicht in der Praxis frei und entgegenkommend befolgt.

Ich sage also, soweit es mir durch das Direktivp, welches für die Verwaltung im allgemeinen gegeben ist, irgend gestattet ist, soweit gehe ich in Bezug auf die Mittheilung der Einrichtungen, die im

Tarsne

Eisenbahnwesen das Publikum interessiren, weiter zu gehen, kann mir natürlich nicht erlaubt sein.

In Bezug auf den zweiten Theil des Antrages, der Gegenstand der Debatte auch heute wieder gewesen ist, habe ich mich wiederholt schon assgesprachen. Ich habe gesagt in der Sitzung vom 30. Ja⸗ nuar 32:

Ich bezeichne es als unrichtig, daß das Petitionsrecht irgend eines Beamten meincs Ressorts beschränkt sei. Was sagt denn die Verfassung im Artikel 322 Sie sagt: „Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Korporationen gestattet.“ Wäre das Petitioniren im allgemeinen in meinem Ressort untersagt, so würden Sie nicht hier im Hause so viel Petitionen erhalten, wie wir sie Ihrer Wirksamkeit wesentlich mit verdanken. Es ist solche eben nicht untersagt und wenn ich auch nicht sagen kann, daß mich Massenpetitionen angenehm berühren, wenn sie an dieses Haus kommen, ebensowenig, wie sie meinen Herrn Amtsvor⸗ gänger angenehm berührt haben, so habe ich mich doch nicht ver⸗ anlaßt gesehen, diesen Weg zu beschränken. Sie werden, wenn Ihnen das Vergnügen macht, derartige Petitionen noch in großer Menge be⸗ kommen. Ist denn aber das Haus in der Lage, über das, was in den Petitionen gesagt ist, sich materiell schon aussprechen zu können? Alles, was vorgetragen ist, insbesondere über die Beschränkung des Petitionsrechts und über die Einleitung von Disziplinarunter⸗ suchungen ist noch nicht bis in die Centralinstanz gelangt; ich glaube doch, daß es richtig ist, den Instanzenzug inne zu halten und dann erst darüber zu sprechen.

Weiter habe ich gesagt:

Nicht wegen der Einreichung einer Petition beim Abgeordneten⸗ hause ist eine förmliche Disziplinaruntersuchung auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1852 eingeleitet worden; nein, meine Herren, sondern wegen der Agitation, die vorhergegangen ist, und wegen eines Aufrufs unerhörter, beinahe revolutionärer Natur. 1

Ich habe dann erst gesagt an demselben Tage: 1

Also, ich glaube, daß das Verfahren, welches ein⸗ geschlagen worden, nicht anzufechten ist. Ich wiederhole also, ich beschränke den Beamten das Pelitionsrecht nicht, ich wünsche aber nicht, daß dasselbe innerhalb der Verwaltung in einer Weise gehandhabt wird, die das dienstliche Ansehen und den Respekt gegen 1— vorgesetzten Beamten, den Gehorsam und die Disziplin verletzt.

Ich habe weiter gesagt in der Sitzung vom 31. Januar:

Ich wiederhole, das Petitionsrecht, das verfassungsmäßige Recht jedes Staatsbürgers, einem Beamten zu beschränken, fällt mir nicht ein; ich halte das absolut für unzulässig; aber ich füge hinzu: ich erwarte, daß der Beamte das Petitionsrecht der Haltung gegenüber in einer Form gebraucht, welches dem dienstlichen An⸗ stand und der Disziplin entspricht.

Wenn speziell angeführt worden ist, daß ein Betriebsamt schon die Absendung einer Petition an und für sich mit Entlassung be⸗ droht habe, so würde ich der Fall ist mir nicht bekannt das nicht billigen können, denn das Petitionsrecht steht den Beamten zu. Ich wiederhole, daß das Petitioniren nicht allgemein verboten, ergiebt sich daraus, daß Sie, wie Sie sagen, mit Petitionen über⸗ schwemmt werden.

Es ist das der Fall, den der Herr Abgeordnete vorhin erwähnt bat, der beim Betriebsamt Wiesbaden vorgekommen ist. Es ist richtig, daß dies Betriebsamt in einer Verfügung warnend gesagt hat, es könnte unter Umständen Entlassung auf den Gebrauch des Pe⸗ titionsrechtes erfolgen; es ist dies indeß geschehen ohne meine Bewilligung und bevor es zu meiner Kenntniß gelangte und lange bevor die Sache hier zur Verhandlung gelangte, ist dies Verfahren Direktions⸗Präsidenten bereits als ungehörig rektifizirt worden.

Der Herr Abgeordnete hat dann verschiedene Zeitungen genannt. Er hat gesagt, die „Hagener Zeitung“ solle zu Inseraten nicht benutzt und aufgelegt werden, dasselbe passire der „Barmer Zeitung“. Er erwähnte, daß in Pasewalk gewisse Blätter nicht verkauft werden dürften. Ich kann nur bitten, daß man solche Fälle, über die der Centralverwaltung bei der bestehenden Einrichtung doch nicht die Kenntniß beiwohnen kann, wenn man glaubt, daß ein Unrecht passirt ist, in ordnungsmäßigem Wege verfolgt und dann wird sich das Weitere finden. Aber ich kann mich unmöglich dazu herbeilassen, auf die einseitige Anzeige irgend eines Blattes hin in große Diskussionen einzutreten und über Dinge mich auszulassen, uͤber die ich mich in dieser großen Verwaltung absolut nicht unterrrichtet balten kann. Das ist eben die Aufgabe und Folge der Dezentralisa⸗ tion, daß wir hier nicht in alle diese Dinge uns einmischen. Wozu sind dann die Behörden in der Provinz da? Wir haben allgemeine Gesichtspunkte zu geben und zu verfolgen, ihre Anwendung muß ich den Behörden in der Provinz überlassen. 8

Die weitere Beschwerde, die der Herr Abgeordnete um darauf einzugehen erhoben hat, daß eine Kollektivpetition von Beamten auf der Strecke von Minden nach Hanau an mich gerichtet sei, muß ich dahin richtig stellen, daß eine solche Kollektivpetition an mich nicht gelangt ist, ich daher auch nicht in der Lage gewesen bin, die Pe⸗ tenten an eine andere Instanz zu verweisen, was allerdings Rechtens gewesen wäre. Der Beamte, dessen der Herr Abgeordnete gedenkt, welcher entlassen worden, weil er sich bei Invektiven und Agitationen betheiligt hat, hat auf die Verfüßzung, die an ihn ergangen ist, bis jetzt eine Beschwerde bei mir nicht erhoben. Ich bin also nicht in der Lage, auf die Spezialitäten dieses Falles einzugehen.

Ich bestreite auf das Allerbestimmteste und wiederhole, daß ich irgendwie durch eine Direktion von hier Anlaß gegeben hätte zu der Auffassung, daß das Petitionsrecht der Beamten, welches ihnen ver⸗ fassungsmäßig garantirt ist, solle eingeschränkt werden. Ich werde dies auch ferner nicht und werde auch nicht gestatten, daß eine Ein⸗ schränkung erfolge. Wir haben in unserer Verwaltung nichts zu ver⸗ heimlichen. Die Maßregeln, die ich den Beamten gegenüber treffe und die von Wohlwollen, aber nicht von büreaukratischer Liebhaberei zeugen, können wir vertreten nach allen Richtungen. Und wenn der Herr Vorredner meint, daß der Verwaltung und mir insbesondere das Ver⸗ trauen der Untergebenen abhanden komme, so bestreite ich das. Ich habe im Gegentheil mehr Beweise dafür, daß dieses Vertrauen mir nicht fehlt, wenigstens, füge ich hinzn, von denjenigen Beamten, auf deren Urtheil und deren Verbleiben in der Verwaltung ich Werth zu legen habe. 4

1 Ich kann Sie nur bitten, lehnen Sie den Antrag ab, er ist nach meiner Auffassung nach keiner Richtung begründet, und ich wüßte auch gar nicht, was ich auf den Antrag hin sollte verfügen können.

Der Abg. Leonhard erklärte, seine politischen Freunde erkennten zwar die Richtigkeit der in dem Antrage aus⸗

esprochenen Grundsätze an, hielten aber die Fixirung der⸗ felben in einem besonderen Antrage für unangemessen. Es sei überflüssig, einem Ministerium Grundsätze zur Anwendung u empfehlen, welche das he bereits durch Annahme der Rüidkerischen Resolution gebilligt habe. Wolle man dieselben für einen bestimmten Zweig der Verwaltung nochmals in An⸗ regung bringen, so läge hierin ein Mißtrauen gegen diese Verwaltung, zu welchem kein Anlaß vorliege. Hinsichtlich des Petitionsrechts sei nachgewiesen worden, daß nur die ungebuͤhrliche Art der! Agitation einen Grund zum disziplinarischen Einschreit