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8 Berlin, 4. März 1882.
Der unter dem Hohen Protektorat Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stehende Berliner Verein deutscher Landwirthschaftsbeamten hielt gestern unter Vorsitz des Amtsraths Jungk seine 17. Jahresversammlung ab, die im Lokal des Klubs der Landwirthe stattfand. Die Zahl der CEhrenmitglieder hat sich dem Jahresbericht zufolge im abgelaufenen
Geschäftsjahre von 135 auf 136, die der ordentlichen Mitglieder von
714 auf 750 erhöht. Der Verein zählt somit insgesammt 886 Mit⸗ glieder gegen 849 im Vorjahr. Die Hanuptthätigkeit des
Vereins erstreckte sich auch im abgelaufenen Jahre auf die
Vermittelung von Stellen. Es lagen insgesammt 324 Anmel⸗ dungen vor, und in 149 Fällen konnten Mitgliedern durch den Verein Stellungen verschafft werden. Diese Zahl hat sich gegen die des
Vorjahres, wo 171 Stellungen vermittelt werden konnten allerdings verringert, aber doch wohl nur um deswillen, weil überhaupt nicht so viele Mitglieder stellenlos gewesen sind. In 16 Fällen wurden zu⸗ sammen 910 ℳ Unterstützungen gegeben, und ein Mitglied erhielt eine feste Jahrespension von 300 ℳ Es ist dies das erste Mal, daß der Verein eine solche Pension zahlt. Aus den Mitteln des Koppefonds wurde eine Wittwe mit 100, eine andere mit 150 ℳ unterstützt. Einnahme und Ausgabe balanciren mit 14 914 ℳ Unter den Einnahmen figuriren die Beiträge der Ehrenmitglieder mit 1274, die der wirklichen Mitglieder mit 7800 ℳ Der Landwirthschaftliche Centralverein des Regierungs⸗ bezirks Potsdam hat auch im abgelaufenen Jahr einen Zuschuß ge⸗ währt, der dem Koppefonds überwiesen wurde. Dieser selbst verfügt zur Zeit über 18 125, der Gesammtverein über 123 875 ℳ, d. h. 9000 ℳ mehr im Jahre vorher. Zu Ehren Koppe's und der
verstorbenen 10 Mitglieder erhob sich die Versammlung von den Plätzen,
dem hohen Protektor wurde ein dreifaches Hoch ausgebracht. Die Ausstellung für Spiritusindustrie Programm gemäß morgen, Sonntag, geschlossen. in den letzten Tagen ein besonders starker, sowohl von Seiten der Interessenten als des Publikums. Die Ge⸗ sammtziffer des Besuches stellt sich nach einer vorläufigen Berech⸗ nung auf etwa 20 000 Personen — für den einzelnen Tag 1000. — Der Schlußtag wird durch ein Konzert des Musikcorps des 2. Garde⸗Regiments z. F., welches von 4—8 Uhr Nachmittags währen wird, zu einem festlichen gemacht werden. Am Montag beginnen sofort die Aufräumungsarbeiten. Die finanzielle Lage ist eine gute; ohne besondere Zwischenfälle wird sich ein geringer Ueber⸗ schuß herausstellen. Die Aussteller werden sich am Dienstag, den 7., zu einem Schlußdiner vereinigen.
wird dem Der Besuch
“ Frankfurt, a./ M. Am 31. d. M. findet nun definitiv die 8 Ziehung der II. Serie der Ausstellungs⸗Lotterie statt, welche mit Gewinnen reich dotirt ist. Ein kurzer Besuch der Ausstel⸗
8 8
lung im Saalbau wird Jedem diese Ueberzeugung aufdrängen. Als
ein großer Vorzug der II. Serie darf es betrachtet werden, daß die Gewinn⸗Ankaufs⸗Kommission diesmal nicht auf die Ausstellung aus⸗ schließlich angewiesen war, sondern die Ankäufe größtentheils durch
1
Bestellung bei renommirten Handwerkern und Fabrikanten der Kunstgewerbebranche vollzogen hat. Dadurch ist der Umstand, der zu vielen Klagen Anlaß gab, vermieden, daß entweder Gegenstände er⸗ worben wurden, die Monate lang ausgestellt waren und während dieser Zeit vom Staub und Licht sehr zu leiden hatten, oder Objekte ausgewählt wurden, die bei den Gewinnern Unzufriedenheit hervor⸗ riefen. Die Ausstellung der Gewinne bietet jetzt nur eine Auswahl gediegener und praktischer Gegenstände aus allen Zweigen des Ge⸗ werbes und der Kunst.
Wetterbericht vom 4. März 1882. 8 Uhr Morgens.
Uebersicht der Witterung.
Während eine flache umfangreiche Depression über Frankreich lagert, ist bei den Shetlands eine neue Depression erschienen, welche, gefolgt von hohem Luftdrucke, nordostwärts fortzuschreiten scheint. Bei sehr gleichmässig vertheiltem Luftdrucke und leichten, vorwiegend südlichen bis östlichen Winden ist über Centraleuropa das Wetter meist trübe, vielfach, insbesondere im Westen, neblig, jedoch, ausser im Nordwesten, wo seit gestern fast allenthalben Regen fiel, ohne wesentliche Niederschläge. Die Temperatur ist meist wenig verändert; in Bayern herrscht “]
1 Deutsche Seewarte.
Barometer auf V Temperatur
28 0 Gr. u. d. Meeres- ; in 00 Stationen. gpiegel reduz. in Wind. Wetter. in ° Celsius
Millimeter. ’ 50 C. =4-R.
bedeckt 8 wolkig ¹) 3 wolkenlos — 3 Regen 2 bedeckt — 7 wolkenlos — 23 bedeckt — 7 bedeckt
Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda. St. Petersburg Moskau
Cork. Queens-
172X.-, e9äöö Brest.. Helder.... Hamburg .. Swinemünde. Neufahrwass Memel ...
Münster Karlsruhe.. 2 bedeckt Wiesbaden . . 1 wolkig München .. 75 1 2 heiter Leipzig.. 1 shalb bed. 6) Berlin... halb bed. Wien.. wolkenlos Breslau ... 1 bedeckt7)) 5
E““ 8G
halb bed. ²) wolkenl.³) wolkenlos Nebel⁴) wolkig ⁵) Nebel bedeckt
Regen
still wolkig 8
1¹) Seegang mässig. ²) Seegang mässig. ³) Seegang leicht. 4) Nachmittags Regen. ⁵) Nachts Reif. 6) Reif. 7) Nachts Regen.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen georduer: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 9) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skals für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger
Sturm, 12 = Orkan.
Rerlin, 3. März 1882. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol.-Präs.
Höchste Niedrigrte Preise. per 100 Kilogr. ℳ ₰ Für Weizen gute Sorte 23 20 ä11I1n1n“ 111“ ͥb111141X412*“*“ Roggen mittel Sorte . .. 61610 Roggen geringe Sorte .. 16 — e111111I1121X212““ Gerste mittel Sorte .. I““ Gerste gerings GHorte 413 20 TTb-“; 17 — Hafer mittel Sorte . . . .„. 1..1111“ 1 8 13 20 k144*4* 7 1“ 8 ö184“* Speisebohnen, weisse . . . . . .. W1111414X4“ 144““ 5 Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr. Bauchfleisch 1 Kilogr.. Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr.ü Butter 1 Kilogr. . Eier 60 Stück. Karpfen per Kilogr. Aale 8 2 Zander 8 Hechte Barsche 3 Schlaie . „ Bleie 8 .. „ Krebse per Schock.. .
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Auswahl in den großen reichen Magazinen Frankfurts, theils durch
FR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Deseentlicher Anze
1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote,
u. dergl.
SS und Grosshandel.
* ger. Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
55.
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Beilage
s⸗Anzeiger und Königlich b
Berlin, Sonnabend, den 4. Mäürz
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chen Staats⸗Anzeiger. “ 82
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8 Auszug der Klage hekannt gemacht.
Dorf bei Lekno, vertreten durch den Justizrath Hahn
jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
lung desselben zur Zahlung von 292 ℳ, sowie Auf⸗
110419] gegen den Oberlehrer Rettig, früher in Metz, jetzt gelieferter Waaren, zö urrtheilung desselben zur Zahlung von 270 ℳ 22 ₰
Amitsgericht zu Metz auf
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 88
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung N u. s. w. von öffentlichen Papieren.
7. Literarische Anzeigen. 8 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.] beilage. 5
Annoncen⸗Bureaux.
„*Q
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 8 ladungen u. dergl.
[10417] Oeffentliche Zustellung. 18 Der Franz Cuny, Eigenthümer in Metz, klagt gegen den Küfer Victor Bertrand, früher in Metz,
wegen verfallener und laufender Miethe, sowie vor⸗ bezahlter Steuern mit dem Antrage auf Verurthei⸗
hebung des zwischen den Parteien bestehenden Mieth⸗ vertrages, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf den 13. April 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Rinckenbach, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[10418] Oeffentliche Zustellung.
Der Geschäftsagent Friedrich Karm in Metz klagt gegen die Rebecca Levy, ohne Stand, früher in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung derselben zur Zahlung von 178 ℳ nebst Zinsen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf
den 20. April 1882, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rinckenbach,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Gebrüder Even, Buchhändler in Metz, klagen
ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen mit dem Antrage auf Ver⸗
nebst Zinsen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche
den 20. April 1882, Vormittags 9 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
Rinckenbach, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Febecumg. Der Eigenthümer Peter Paszkiewicz zu Lukowo,
in Wongrowitz, klagt gegen den Knecht Joseph Paszkiewicz, fruͤher zu Werkowo Hufen, Kreises Wongrowitz, jetzt angeblich unbekannten Aufenthalts in Amerika, behauptend: daß er die auf seinem Grundstück Lukowo Dorf, Blatt 7, für den Beklag⸗ ten eingetragenen 300 Thaler Muttererbtheil nebst Zinsen bezahlt habe, mit dem Antrage: Den Beklagten zu verurtheilen, in die Löschung der im Grundbuche des Grundstücks Lukowo Dorf, Blatt 7 Abtheilung III. Nr. 1 einge⸗ tragenen Forderung von 900 ℳ nebst Zinsen in gesetzlicher Form zu willigen oder dem Kläger solche Urkunden auszuantworten, auf Grund deren die Löschung der Post auf Antrag des
des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf den 24. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gunesen, den 25. Februar 1882. Fontana,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [10434] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Nagelschmied Anna Wenzel, geb. Hentschel, zu Liegnitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Fränkel daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Nagelschmied Heinrich Wenzel, zuletzt in Liegnitz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien beftehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Liegnitz auf den 13. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Liegnitz, den 21. Februar 1882.
Negelein. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[101151] Oeffentliche Ladung.
In Sachen 1“ der bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank zu München gegen den Weber Nikolaus Lang von Döbrastöcken, wegen Forderung, wird der Schmied Johann Peetz von Döbra, der⸗ malen unbekannten Aufenthalts, zu dem vom Kgl.
Amtsgerichte Naila auf 8 Donnerstag, den 13. April 1882,2, Vormittags 9 Uhr, “ anberaumten Vertheilungstermine unter dem Rechts⸗ nachtheile des Ausschlusses mit seinen Einwendun⸗ gen gegen den aufgestellten oder im Termine berich⸗ tigten Vertheilungsplan und die darin aufgenomme⸗ nen Forderungen vorgeladen. Naila, den 1. März 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts: Braun, K. Sekretär.
9 2 110426] Oeffentliche Zustellung.
Der K. Advokat, Rechtsanwalt Kaiser hier, klagt bei dem K. Landgerichte Würzburg, Civilkammer II., Namens des Privatiers Andreas Sauer von Würz⸗ burg gegen den Bäcker Michael Then, früher dahier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 2950 ℳ, und stellt den Antrag, K. Landgericht wolle zu Recht erkennen:
„Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger 750 ℳ Hauptsache nebst 5 % Zinsen hieraus vom 6. Februar 1882 an,
900 ℳ desgl. nebst 5 % Zinsen hieraus vom
Klägers im Grundbuche erfolgen kann, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun
1300 ℳ desgl. nebst 5 % Zinsen hieraus vom 10. Januar 1882 an zu bezahlen und hat die Kosten des Prozesses zu tragen.
Zugleich wird das Urtheil gegen Sicherheits⸗ leistung im Betrage von 3000 ℳ für vorläufig vollstreckbar erklärt.“
„Genannter Anwalt ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung in die Sitzung des Prozeß⸗ gerichts vom “ Freitag, den 26. Mai I. Irs, 8 1 Vormittags 9 Uhr, “ und fordert ihn auf, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt für sich aufzustellen. Behufs öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiemit bekannt gemacht.
Würzburg, am 1. März 1882.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.
* Der K. Obersekretär: b 2 Schierlinger.
[10436306 „ã 1
Zwangsversteigerungs⸗Proclam.
Nachdem auf Antrag des Kornhändlers C. Harbeck in Neumünster, Klägers, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Haack daselbst, gegen den Mühlenbesitzer Wilhelm Christoph Schramm in Hornsmühlen, Be⸗ klagten, wegen einer protokollirten Forderung von 11 000 ℳ nebst Zinsen und Kosten, auf Grund des vollstreckbaren Urtheils des Königlichen Landgerichts, Civilkammer I., in Kiel, vom 15. Dezember 1881, das Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des dem Mühlenbesitzer Wilhelm Christoph Schramm in Hornsmühlen gehörigen, daselbst belegenen Land⸗ und Mühlenbesitzers eingeleitet worden, werden hierdurch, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubi⸗ ger, Alle, welche Ansprüche dinglicher Art an den gedachten Land⸗ und Mühlenbesitz zu haben vermeinen, oder Befriedigung aus dem Erlöse beanspruchen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses mit denselben spätestens in dem auf
Sonnabend, den 22. April 1882, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Ausschlußtermin hier anzugeben, widrigenfalls der bezeichnete Land- und Mühlenbesitz anspruchsfrei verkauft werden wird.
Wegen Verkaufs des Grundstücks wird weiterer Termin vorbehalten.
Segeberg, den 28. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht. I.
[10460] Das Verfahren, betreffend Aufgebot der Nachlaß⸗
gläubiger des am 27. Mai 1881 zu Endorf ver⸗
storbenen Händlers Josef Werthschulte ist beendet. Dies wird gemäß §. 14 eF. vom 28./3. 1879,
Gesetz⸗Sammlung Seite 293, bekannt gemach Balve, den 24. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht.
EEE.“*“;
Die Loswittwe Ennusze Anyszus, geb. Jonuleit, zu⸗ letzt wohnhaft in Groß⸗Wingsnupönen, ist seit dem Jahre 1868 in einem Alter von 63 Jahren ver⸗
15. Februar 1882 an
schollen. Auf Antrag des Losmann Friczus Jonuleit
aus Groß⸗Wingsnupönen und des Losmann Frieczus Anyszus daselbst wird die Loswittwe Ennusze Anyséus, geb. Jonuleit, aufgefordert, sich spätestens in dem am 16. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1, des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Termin schriftlich oder persönlich zu
werden wird. 1“
Heinrichswalde, den 27. Februar 1882. Koönigliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. “
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß das Sparkassenbuch Nr. 81 234 der städtischen Sparkasse in Berlin, auf den Namen des Portiers Friedrich Kitzigg und über 120,26 ℳ lautend, durch Urtel des hiesigen Königlichen Amts⸗ gerichts I. erklärt worden ist.
Berlin, den 25. Februar 1882.
Hoffmann, Gerichtsschreiber bei der Abtheilung 54 des Königlichen Amtsgerichts I.
[10423] .“
Das Bankhaus Ephraim Meyer u. Sohn zu Hannover hat das Aufgebot des von der Herzoglichen Leihhaus⸗Kasse hieselbst am 7. November 1879 über die zur Sicherstellung wegen eines der Firma aus⸗ gezahlten Darlehns von 500 000 ℳ deponirten Werthpapiere ausgestellten, in das Ausgaberegister XI. unter Nr. 988 und in das Pfandscheinregister unter Nr. 5422 eingetragenen Pfandscheins beantragt.
Der Inhaber dieses Pfandscheins wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf
den 29. September d. J.⸗ Morgens 11 Uhr,
vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine sein Recht anzumelden und den Pfandschein vorzulegen, widrigenfalls diese Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.
Braunschweig, den 25. Februar 1882.
Herzogliches Amtsgericht. IX L. Rabert.
.“
[10438] Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur ö entlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die drei 4 ½ % Berliner Stadtobligatio⸗ nen von 1846: “
Litt. G. Nr. 15515, 8— Nr. 17594 und Nr. 17847 über je 25 Thaler n “ durch Urtel des hiesigen Königlichen Amtsgerichts I. bom 25. Februar 1882 für kraftlos erklärt worden ind.
Berlin, den 25. Februar 1882.
Hoffmann, Gerichtsschreiber bei der Abtheilung 54 des Königlichen Amtsgerichts I.
Redacteur: Riedel.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
8 Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage
melden, widrigenfalls sie auf Antrag für todt erklärt
vom 25. Februar 1882 kraftlos
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (25.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 fort und zwar mit der Diskussion des Etats der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung, (Dauernde Ausgaben. Kap. 14 [Bergwerke] Tit. 7. (Betriebslöhne, Gratifikationen, Remu⸗ nerationen, Reisekosten ꝛc.] 32 536 975 ℳ). Der Abg. Dr. Schultz sprach sein tiefes Bedauern darüber aus, daß man das bis dahin gute Verhältnißzwischen den Arbeitern und Arbeitgebern durch Agitation störe und achtbare Arbeitgeber in solcher Weise wie geschehen verunglimpfe. Er könne es nicht auf das Schicksal der dritten Lesung ankommen lassen, die ehrenhaften Arbeit⸗ geber zu schützen. Die für das Arbeiterverhältniß nöthige Herzenswärme, die durch kein Gesetz ersetzt werden könne, werde ausgetilgt, wenn man den Arbeitgeber an den Pranger stelle. Wisse denn der Vorredner nicht, daß polizeilich für jedes Bergwerk außer der Seilfahrt noch ein Eingang vorhanden sein müsse, auf dem die Arbeiter aufsteigen könnten? — Eine Kameradschaft bestehe aus drei bis sechs Leuten, man müßte also bei einem größeren Bergwerk etwa 200 Kontrol⸗ Arbeiter an der Förderbank aufstellen. Dabei sei der Con⸗ troleur gar kein Steiger, sondern ein Arbeiter. Daß bei einer Zahl von 85 000 Bergleuten in den rheinisch⸗westfäli⸗ schen Gruben nicht Fälle von Mißbrauch vorkommen sollten, scheine ihm unechört, der Vorredner könnte darüber nur die dortigen Gerichte befragen. Auch er habe ein Herz für die Arbeiter. Aber es sei immer das Interesse der Bergbau⸗ besitzer mit zu berücksichtigen. Wenn dem Arbeiter ein nicht voll resp. theilweise mit Steinen beladener Wagen garnicht angerechnet werde, so sei das ein nothwendiges Schutzmittel gegen eine Defraudation, die nicht schwer ins Werk zu setzen sei. Im Allgemeinen aber würden die Verhält⸗ nisse der westfälischen Bergleute, wie die Lage der Bergleute überhaupt, vielfach falsch beurtheilt. Zumeist seien es politische Motive, aus welchen man in diesen Kreisen Unzufriedenheit zu schüren sich angelegen sein lasse. Thatsächlich sei für diese Arbeiter bereits Vieles geschehen, was noch für andere Arbeiterkreise erst zu erstreben sei. Die Beragwerksarbeiter hätten einen Normalarbeitstag, würden nicht schlecht bezahlt und dazu sei das Gewerbe, wenn auch gefährlich, wie der Abg. Dr. Virchow an der Hand statistischer Zahlen schlagend nachgewiesen habe, doch weniger ungesund, als viele andere Gewerbe.
Der Abg. Bachem unterstützte die Ausführungen des Abg. Schröder und hielt ein so rigoroses Vorgehen gegen die dortigen Bergleute um so weniger für geboten, als man sich dafür nicht einmal auf sozialdemokratische Ausschreitungen berufen könne. Die Sozialdemokratie habe dort, wie die letzten Wahlen gezeigt hätten, keinen Boden. Die Klagen der Arbeiter seien völlig berechtigt. Er bedauere die Abwesenheit seines Freundes von Schorlemer, er hoffe, derselbe werde später Gelegenheit finden, die Wahrheit seiner früheren Behauptungen aufrecht zu erhalten. Er wolle hier nur den Wunschäußern, daß die Besserung, die in dem Bergwerkswesen eingetreten sei, auch den Arbeitern zu Gute kommen möge. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen. Die Klagen der Arbeiter hätten vielmehr noch zugenommen. Der Abg. Dr. Hammacher behaupte, den Arbeitern sei mehr Gelegenheit zur Arbeit gegeben worden. Dies sei zwar wahr, aber in der Weise, wie es der Abg. Schröder hervorgehoben habe. Die Arbeiter würden wider ihren Willen zu Ueberstunden gezwungen. Die Gefährlichkeit der Arbeit in Bergwerken leugneten selbst die Abgg. Dr. Ham⸗ macher und Schultz nicht, und der Autorität, welche die Gefähr⸗ lichkeit für die Gesundheit widerlegt haben solle, stelle er den Sterblichkeitsbericht der Bergwerke im Bezirke Gelsenkirchen entgegen, der unter den Arbeitern in Bergwerken einen weit größeren Prozentsatz zeige als bei irgend einer anderen Berufsklasse.
Der Abg. Schröder (Lippstadt) erklärte, es sei doch signi⸗ fikant, daß die Vorredner gar nicht begreifen könnten, daß sich auch andere für die Arbeiter in den Bergwerken inter⸗ essirten als Bergwerksbesitzer. Es sei ein nobile officium, für den Arbeiterstand hier einzutreten, um so mehr, als derselbe hier nicht vertreten sei, wie im Reichstage. Er halte alle Beschwer⸗ den seines Freundes von Schorlemer aufrecht, wiewohl man ihm nicht zumuthen könne, alle bergpolizeilichen Vorschriften, die einen Folioband füllen dürften, zu kennen. Es sei die Pflicht dieses Hauses und des Reichstags, gegen eine ungerechte Aus⸗ nutzung der Arbeiter Front zu machen, und er hoffe, daß es in der dritten Lesung gelingen werde, die Nothwendigkeit der bergpolizeilichen Vorschriften nachzuweisen.
Der Abg. Dirichlet beschwerte sich bei dieser Gelegenheit
über die mißliche Lage der ländlichen Arbeiter in den östlichen
Provinzen. Er wolle dabei seine freudige Genugthuung über den häuslichen Zwist aussprechen, der zwischen den Aposteln der neuen Wirthschaftsreform ausgebrochen sei. Von der einen Seite höre man, daß die Arbeiter in den Bergwerksdistrikten zu den bestsituirten in ganz Deutschland gehörten, während andererseits konstatirt werde, daß den Nutzen der Wirth⸗ schaftsreform lediglich die Fabrikanten abgeschöpft hätten. Und das sei ja gerade das, was seine Partei immer vorher⸗
gesagt habe.
Der Abg. Dr. Schultz entgegnete, in Bezug auf den Bergbau könne er dem Vorredner nur sagen, daß er nie für
heinen Kornzoll gestimmt habe, also in dieser Beziehung Frei⸗
händler sei. Gegenüber dem Abg. Bachem weise er auf die günstigen Berichte der Handelskammern und die günstigen Sparkassenbestände in Gelsenkirchen hin. Die Arbeitslöhne
für dieselbe Leistung hätten sich seit 5 Jahren um 9,16 Proz. vermehrt.
Die Diskussion wurde geschlossen und Tit. 7 angenom⸗ men, ebenso Tit. 8 und 9.
Die Tit. 10 der Kap. 14, 15 und 16, welche von Neu⸗ und Erweiterungsbauten auf Kohlenhütten und Salinenwerken handeln, wurden ohne Diskussion bewilligt. Desgleichen die 6 ersten Titel des folgenden Kapitels, Hüttenwerke 18 566 288 ℳ
Beim Tit. 7, welcher für Betriebslöhne 1 571 406 ℳ aus⸗
weist, wunderte sich der Abg. Berger, daß trotz der gesunkenen Bleipreise sich in der Einnahmeposition für Produkte ein Plus von 236 180 ℳ finde, motivirt durch die Worte „wegen ge⸗ steigerter Bleiproduktion“, während die Eingangs erwähnten Ausgabe⸗Positionen „in Folge der stärkeren Bleiproduktion“ ein Plus von 542 000 ℳ aufwiesen. Der Regierungskom⸗ missar Ministerial⸗Direktor Dr. Serlo erwiderte, daß jene Po⸗ sitionen mit der Produktion an sich nichts zu thun hätten.
„Der Titel wurde bewilligt, ebenso wurden die übrigen Titel sowie Kap. 16, Salzwerke, Kap. 17, Badeanstalten, Kap. 18, Kommunionwerke, Kap. 19, Verwaltungskosten, Ministerial⸗Abtheilung für das Bergwesen unverändert ange⸗ nommen.
Bei Kap. 20, Ober⸗Bergämter, 1 241 450 ℳ, bemerkte der Abg. Dr. Hammacher, im Regierungsbezirke Münster habe man ein für die Extraktion des Zuckers aus der Melasse sehr werthvolles Material gefunden, den Strontianit. Wenngleich er sich freue, daß derselbe als nicht unter das Berggesetz fallend angesehen werde, so könne er sich doch damit nicht ein⸗ verstanden erklären, daß die Gewinnung desselben lediglich der Aufsicht der Lokalpolizeibehörden unterstellt werde. Es empfehle sich vielmehr, auch auf denselben die Aufsicht der Bergpolizei zu erstrecken.
Der Regierungskommissar entgegnete, es liege nicht in der Absicht der Regierung, die Strontianitgruben in West⸗ falen unter die spezielle Aufsicht der Bergbehörden zu stellen. Die Landespolizeibehörde sei durchaus in der Lage, die nöthige Aussicht zu führen. Jedoch hätten die Bergbehörden die Prü⸗ fung der Betriebsführer vorzunehmen und bei Unglücksfällen deren Ursachen zu konstatiren.
Das Kapitel wurde bewilligt.
Kap. 21 handelt von den bergtechnischen Lehranstalten und weist dafür 399 020 ℳ aus.
Bei dem Titel „Geologische Landesanstalt und Berg⸗ akademie zu Berlin“, empfahl der Abg. Sombart, bei Fertigstellung der geologischen internationalen Karte Europas neben den Interessen der Geognosie auch die der Agronomie zu berücksichtigen.
Die Position „Wasserversorgungsanlage bei Tarnowitz und Königshütte“ gab dem Abg. Dr. Holtze Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß dieselbe den Bergbau daselbst zu gefährden geeignet scheine und damit den Arbeitern eine Erwerbsquelle rauben werde. .
Der Regierungskommissar hielt diese Befürchtung für ungerechtfertigt, da an der vom Vorredner in Bezug ge⸗ “ Stelle an eine Aufschließung noch nicht gedacht werde.
Das Kapitel wurde genehmigt; ebenso das Kavitel 897 sonstige Verwaltungs⸗ und Betriebsausgaben 798 308 ℳ6, sowie das Extraordinarium 236 000 ℳ, damit war der Etat der Verg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung erledigt.
Es folgte der Etat der Bauverwaltung, Kapitel 28; Einnahmen 1 233 659 ℳ
Die beiden ersten Titel wurden ohne Diskussion ge⸗ nehmigt.
Bei Titel 3, Prüfungsgebühren von Feldmessern 3030 ℳ bemerkte der Abg. Sombart, die hervorragende Bedeutung des Landes auf dem Gebiete der höheren Geobäsie lasse den Zustand der niederen um so schmerzlicher fühlen, und zwar seien es hauptsächlich zwei Punkte, die einer sorgfältigen Be⸗ achtung bedürstig seien. Schon im Jahre 1878 seien Vorschläge und Gutachten von der Regierung mit Wohlwollen behandelt und es stehe zu erwarten, daß das auch noch geschehe. Zuerst sei es dringend nöthig, die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Feldmesser zu erhöhen, und zwar wäe das Abiturientenexamen der geeignete Maßstab. Damit würden die Schwierigkeiten, welche der Fortbildung auf den politechnischen Hochsculen bei zu geringer wissenschaft⸗ licher Vorbildung entgegenständen, fortfallen und außerdem die ungeheure Anzahl der Supernumerare sich reduziren. Der zweite Punkt betreffe die Organisation des Vermessungs⸗ wesens, den Stein des Anstoßes zwischen den einzelnen Nessorts, der sich leicht dadurch beseitigen lasse, daß man ein Central⸗ vermessungsamt schaffe.
Hierauf wurden die Tit. 3 und 4 bewilligt.
Bei Tit. 5 Beiträge zur Unterhaltung der Land⸗ und Wasser⸗ straßen 230 160 ℳ bemerkte der Abg. Schmidt (Stettin), vor Jahresfrist sei in Warschau eine Kommission von Deutschen, Oesterreichern und Russen zusammengetreten, um über die Schritte in Betreff der Stromregulirungen sich zu vereinbaren, deren praktisches Resultat in einer Konvention zwischen den drei Staaten bestehen solle. Da im diesjährigen Etat eine größere Summe für die Stromregulirung stehe, so sei eine Angabe über die Erfolge jener Kommission erwünscht. Ferner habe die Königsberger Kaufmannschast bei der gänz⸗ lichen Untauglichkeit des Pillauer Hafens und den unzureichen⸗ den Mitteln zur Aufbesserung eine Summe Geldes ausgesetzt für das beste Projekt einer Hafenvertiefung. Die Pläne seien eingegangen, aber man wisse nicht, ob Seitens der Staats⸗ regierung dieses Projekt Unterstützung finde oder nicht? Auch für die Mainkanalisirung seien vor zwei Jahren 800 000 ℳ bewilligt, aber diese Position sei jetzt verschwunden und über die Intentionen der Regierung nichts bekannt.
Der Regierungs⸗Kommissar, Wirklicher Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Schultz entgegnete, die Warschauer Konferenz habe im Wesentlichen die Methode der Re⸗ gulirungen festgestellt und geregelt. Die Königsberger Regierung habe Kenntniß genommen von den Pro⸗ jekten der Königsberger Kaufmannschaft, jedoch sei man noch nicht dahin schlüssig, ob die Ausführung allein auf Staatskosten oder unter Hinzuziehung der Kaufmannschaft geschehen soll. Ueber die Verwendung des zum Mainkanal bewilligten Fonds habe die Regierung sich vorbehalten, zu beschließen nach Beendigung der betreffenden Verhandlungen. Die Hoffnung der Regierung, den angeregten Uebelständen auf der Memel, dem Pregel und der Weichsel schon in diesem Jahre abhelfen zu können, sei nicht in Erfüllung gegangen. Theils seien die eingereichten Meliorationsprojekte nicht zweck⸗ entsprechend gewesen, theils seien die diesbezüglichen Anfragen bei den auswärtigen Regierungen auf Widerstand gestoßen.
Jedoch habe die Regierung die Verbesserung der schiffbaren Fahrrinne der deutschen Ströme stets im Auge behalten und könne eine Abhülfe der betreffenden Uebelstände in nächste Aussicht gestellt werden. Ob dieselbe von Seiten der Regie⸗ rung allein, oder im Anschluß an die betreffenden Kaufmann⸗ schaften ins Werk gesetzt werden würde, darüber könne er zur
Zeit noch nichts sagen.
Die Einnahmen wurden darauf bewilligt, desgleichen die ersten 8 Titel des Kap. 64 der dauernden Ausgaben, im Ganzen 703 690 ℳ, darunter Gehalt des Ministers 36 000 ℳ
Bei Tit. 8a., Attachirung von Bautechnikern an die diplo⸗ matischen Vertretungen im Auslande, 30 000 ℳ, bemerkte der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln), die Attachirung von Bautechnikern an einzelne diplomatische Vertre⸗ tungen sei eine erfreuliche Maßregel. Bisher seien die Bautechniker stetig nach Italien gewandert, um dort an den antiken und antikisirenden Kunstwerken ihre Studien zu machen und dann Deutschland mit fremdartigen Ideen zu überschwemmen. Dagegen sei es doch wichtig, die germanische Baukunst zu studiren und deshalb sei nur eins in den Er⸗ läuterungen auszusetzen, nämlich, daß Techniker nach Paris geschickt werden sollten. Man brauche keine Pramie für solche, die nach Paris gehen sollten, um Studien zu machen, denn das⸗ selbe ziehe durch seine eigenthümlichen Reize genug Kräfte heran. Die französische Bauliteratur sei allgemein in Deutsch⸗ land verbreitet, hingegen die englische fast unbekannt und vernachlässigt, obgleich doch England in Bezug auf Bautechnik germanischer sei, als Deutschland selbst. Nach französischem Muster ein deutsches Parlamentshaus bauen, wäre doch wenig wünschenswerth! Vielmehr könnten die Bau⸗ techniker am englischen Parlamentsgebäude und noch mehr am neuen Justizpalast in London für hiesige Zwecke lernen. Des⸗ halb möchte er, daß der Techniker anstatt nach Paris, nach London geschickt würde.
Ohne weitere Debatte wurde Tit. Za., und 10 bewilligt. Bei Tit 11 der Mitglieder der Prüfungskommission für Bau⸗ beamte 24 740 ℳ, bemerkte der Abg. Dr. Köhler, bei dem zweiten Examen der Bautechniker trete allgemein der große Zeitraum von 1 bis 2 Jahren, der zur Absolvirung be⸗ nutzt werde, als Uebelstand hervor. Da in Hannover 1 Jahr dazu genüge, so sei es zu erwägen, ob nicht auch sonst diese Frist hinreiche. Die Staatsregierung möge in diesem Sinne die Verordnungen einrichten.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, er trete dem Antrage des Vorredners gern bei, da er nicht vom Wunderglauben an die hiesige Examinationsmethode beseelt sei. Der große Zeitaufwand werde hervorgerufen durch die Art der gestellten Aufgaben und durch die bis ins Peinlichste verlangte Ausführung der Skizzen. Die letztere genüge schon, Brust und Augen zu ruiniren. Die großen Meister, deren klassische Bauten man bewundere, würden heute durchfallen; sie hätten ohne große Papierverschwendung Häuser für die Wirk⸗ lichkeit gebaut; die jetzigen Architekten arbeiteten nur auf dem Papier. Trotz ihrer zahllosen Zeichnungen müßten sie sich dann doch noch erst ein Holzmodell bauen von dem, was sie im Kopfe hätten, um zu sehen, wie's aussehe! In England gebe es für den Baumeister keine Zwangsexamina, es lasse sich nur prüfen wer wolle. Die Anforderungen dort ständen zu den hiesigen in gar keinem Verhalimniß und doch seien dort Bauten, auf die das jetzige Zeitalter stolz sein könne. Hoffent⸗ lich habe der Minister die nöthige Energie, um gegen diesen wirklichen Krebsschaden durchzugreifen.
Hierauf ergriff der Minister für die öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort:
Die Prüfungen der Bautechniker werden zur Zeit abgelegt auf Grund von Prüfungsvorschriften, welche im Jahre 1876 erlassen worden sind. Diese Vorschriften hatten vor einigen Jahren eine Ver⸗ schärfung, dann aber auch eine Erleichterung erfahren. Ich leugne nicht, daß ich den Eindruck gewonnen habe, als wenn in der That hier und da des Guten etwas zu viel verlangt wäre. Ich meine, daß es bei den Prüfungen darauf ankommt, das Gebiet, welches der Be⸗ treffende kennen soll, nicht zu weit auszudehnen, vielmehr darauf zu sehen, daß sein Wissen auf dem engeren Gebiet möglichst vertieft werde. Wenn wir diesen Grundsatz uns zu eigen machen, werden wir vielleicht dahin kommen, dies und jenes, was jetzt noch gefordert wird, zu beschränken oder vielleicht ganz fallen zu lassen. So bin ich z. B. nicht der Ansicht gewesen, daß es richtig sei, von dem Bau⸗ techniker zu verlangen, daß er auch juristisch vorgebildet sei, daß er Pandekten und Institutionen kennen, daß er eine beinahe juristische Universitätsbildung haben soll. Wenn er weiß, was für seinen speziellen Wirkungskreis nothwendig, wenn er die Bestimmungen über Baupolizei und Baurecht kennt und eine gewisse allgemeine Vor⸗ bildung hat, so, glaube ich, hat er für seinen Zweck vollkommen genug.
Ich bin dem Hrn. Abg. Köhler sowohl wie Hrn. Dr. Reichen⸗ sperger sehr dankvar für die Amezung, die sie gegeben haben. Ich sehe, daß die Besorgniß, welche sich mir bis dahin aufgedrängt hat, nicht unbegründet ist und werde dieser Anregung weitere Folge geben. 1 — Eigenthümlich ist allerdings, daß trotz dieser strengen Eramen⸗ vorschriften die Ueberproduktion auf diesem Gebiet heute noch nicht aufgehört hat, — ich kann sagen „leider“, weil uns nicht die Gelegen heit geboten ist, eine große Zahl von Technikern, die jetzt der Be⸗ schäftigung entbehren, der gewünschten Beschäftigung entgegen zu führen; indessen ich hoffe, daß sich auf diesem Gebiet mit de Zeit eine Wandelung vollziehen wirkr.
Der Abg. Berger erklärte sich befriedigt durch die Ae⸗aße⸗ rung des Ministers, daß vom Bautechniker nicht auch eine juridische Ausbildung verlangt werden könne, aber der Minister hätte sich doch fragen sollen, woher der Dreing nach einer solchen Ausbildung gekommen sei. Lediglich daher, weil in der Eisenbahnverwaltung die Juristen das große Wort hätten, dagegen die Bau⸗ und Masch inentechniker zum wahren Aschenbrödel ihnen gegenüber hero’gedrückt seien. Aus dieser Thatsache erkläre sich allein das Bestreben der Bautechniker, sich auch in der Jurisprudew Kenntnisse zu er⸗ werben. Der Abg. Reichensperger mög, ihm ein Wort in seinem Streit mit den Bautechnikern erlauben. Von einer Reihe junger Bauführer wisse er, daß man den Abg. Reichen⸗ sperger als Dilettanten verehre. Moer seitdem derselbe die Acußerung gethan habe, daß es besse“ sei, die Akademie zuschließen und den Schlussel in die Spree zu wersen, da sei man demselben
sowie Tit. 9 Remunerationen