1882 / 56 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

1 Posen, 4. März. (W. T. B.) . 8 Spiritus loco ohne Fass 44,40, pr. März 44,80, 45,70. pr. 46,70, pr. gr. 1.

Ssn. 6. Mirs. (W. T. B.) . Wien, 4. März. (W. T. B.

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per März I. A e.e pr. Frühjahr 12,25 Gd., 12,27 45,00, do. per April-Mai 46,50, do. per Mai⸗-Juni 46,60. Weizen Br. Hafer pr. Frühjahr 8,37 Gd., 8,40 Br. 8 per März 214,00. Roggen per März 161,00, do. per April-Mai 7,52 Gd., 7,55 Br. 162,50. per Mai-Juni 163,00. Rüböl loco per März 55,50, per"% Pest, 4. Mürz. (W. T. B.)

April-Mai 55,50, per Mai-Juni 56,00. Zink umsatzlos. Wetter: Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine

Schön. ruhig, pr. Frühjahr 12,10 Gd., 12,13 Br., pr. Herbst 10,80

Cöln, 4. März. (W. T. B.) Gd., 10,85 Br. Haf Frühjahr 8,10 Gd., 8,15 Br. Mais pr. 8 Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 7., e en e 8w 8 e

22,50, pr. Mürz 22,35, pr. Mai 22,10, pr. Juli 21,85. Roggen loco

Petroleum fest, Standard white loco 7,70 Br., 7,60 Gd., pr. März 7,55 Gd., pr. August-Dezember 8,20 Gd. Wetter: Regnerisch.

Liverpool, 4. März. (W. T. B.) Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikanische ⁄⁸ d. höher.

9 9 eichs⸗Anzeiger Middl. amerikanische April-Mai-Lieferung 6 ⅝, Mai-Juni-Lieferung . 64⁄14, Juni-Juli-Lieferung 6 ⁄64, Juli-August-Lieferung 6 ¹2⁄18 d. 8 G

April-Mai

Mais pr. Mai-Juni Paris, 4. März. (W. T. B.) 8 1141“ 8— 8 2 8 Rohzucker 88° loco behauptet, 56,75 à 57,00. Weisser 8 8 8 E“ 1“

Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. März 65,30, pr. April 5 5* b

65,75, pr. Mai-August 66,87. 88 .“ . Paris, 4. März. (W. T. B.) 88 3 8 3 1

E 8 1 Produktenmarkt. Weizen ruhig, per März 29,80, per 8—

8 1 Ga. 7,32 Br. Kohlraps pr. August Ssvatsn r 13 t. April 29,80, per Mai-Juni 29,80, per A 29,25. Mehl

etter: Schön. 8 3

Bancazinn 67 ¼.

——2

Dienstag:

Bremen, 4. März. (W. T. B)

Petroleum (Schlussbericht) Ruhig

8 35 i 16 Juli 8 8 9 Marques ruhi er März 61,80, per April 62,10, per Mai- 19,50, pr. März 16,35, pr. Mai 16,20, pr. Juli 16,10. Hafer loco 8 ün 3 8 1 s g. P . 131,80, per April 62,10, 28 16,50. Rüböl loco 30,50, pr. Mai 28,80, pr. Oktober 29,00. Amsterdam, 4. März. (W. T. B.) AJuni 62,30, per Mai-August 62,10. Rüböl ruhig, per März 69,75,

7,65 Br., pr. August-Dezember 8,20 Br. Hamburg, 4. März. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Roggen loco und auf Termine ruhig.

Weizen pr. April-Mai 218,00 Br., 217,00 Gd., pr. Mai-Juni Roggen pr. April-Mai 1700,00 Br., 159,00 Gd., pr. Mai-Juni 157,00 Br., 156,00 Gd. Hafer still, Gerste matt. Rüböl ruhig, loco 57,00, pr. Mai 57,00. Spiritus still. flau. pr. März 39 ¾¼ Br., pr. April-Mai 39 ½ Br., pr. Mai-Juni 39 ½ Br., pr. Juli-August 40 Br. Kaffee fest, ruhig. Umsatz 2000 Sack.

218,00 Br., 217,00 Gd.

Standard white loco 7,25 bez., pr. April 7,45 Br., pr. Mai 7,55 Br., pr. Juni

Weizen loco und auf Termine ruhig.

Amsterdam, 4. März.

(W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht).

Roggen pr. März 186, pr. Mai 186. Antwerpen, 4. März. (W. T. B.) Petroleummar kt (Schlussbericht). Raffinirtes. Type weiss,

loco 18 ¾ bez. und Br., pr. April 18 ¼ bez., 18 8¾6 Br., pr. Mai

18 ½ Br., pr. September-Dezember 20 ¼ Br. Ruhig.

Antwerbpen, 4. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen

Hafer weichend. Gerste unverändert. London, 4. März. (W. T. B.) . An der Küste angeboten 4 Weizenladungen.

*

Weizen pr. März 315,

D. 82 C. pr. Mai 1 D.

er April 70,50, per Mai-August 72,50, per September-Dezember 73,50. Spiritus fest, per März 58,50, per April 59,50, per Mai August 61,25, per September-Dezember 56,75. New-YXork, 4. März. (W. T. B.) Waarenbericht.

rohes Petroleum 6 ¾¼, do. Pipe line Certificates

Mehl 4 D. 75 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 32 ¾ C., do. pr. März 1 D. 32 ¼ C., do. pr. April 1 D. 34 C., do.

34 ½¼ C. Mais (old mixed) 69 C. Zucker (fair

refining Muscovados) 7 ¼. Kaffee (Rio-) 9 ¼. Schmalz (Marke Wil- cox) 1013⁄16, do. Fairbanks 11, do. Rohe & Brothers 10 ¾. Speck (short clear) 9 ½ C., Getreidefracht 4 ½.

ms nen

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 61. Vorstebung. Der Widerspänstigen Zähmung. Komische Oper in 4 Akten, nach Shakespeare gleichnamigem Lustspiele, frei bearbeitet von Joseph Victor Widmann. Musik von Herrmann Götz. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Lehmann, Frl. Driese, Hr. Fricke, Hr. Sa⸗ Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 65. Vorstellung. Spielt nicht mit dem Feuer. Lustspiel in 3 Akten von G. zu Putlitz. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. (Minchen: Frl. Stähle, vom Stadt⸗Theater in Celle, als Gast.) Vorher: Euphrosine. Schauspiel in 1“ von Otto Franz Gensichen. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 62. Vorstellung. Neu einstudirt: Alceste. Oper in 3 Abtheilungen. Musik vom Ritter Gluck. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Besetzung. Admetos, König von Phenä in Thes⸗

salien, Hr. Niemann. Alceste, dessen Gattin, Fr.

v. Voggenhuber. Der Oberpriester des Apollo,

Hr. Fricke. Vorsängerinnen, Frls. Horina, See⸗

hofer. Apollo, Hr. Schmidt. Herakles, Hr. Betz.

Ein Herold, Hr. Oberhauser. Evander, Hr.

Junck. Thanatos, Hr. Krolop. Eine Orakel⸗

stimme, Hr. Barth.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 66. Vorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 4. Male: Unsere Frauen. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan. Viectoria-Theater. (Direktion: Emil Hahn). Italienische Oper. Dienstag: Don Pasquale.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Zum 48. Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann. Dienstag: 2. Gastspiel des Hrn. Eugen Stägemann, vom Stadttheater in Frankfurt a./M., Gastspiel der Frau Charlotte Frohn und des Frl. Elise Bach.

Krolls Theater. Gemälde⸗Ausstellung von W. Wereschagin, täglich von 1—9 Uhr. Eintritts⸗ National-Theater. Weinbergsweg 6 und 7. Dienstag: Im Schlafe. Lustspiel von Jul. Rosen. Das erste Mittagessen. Lustspiel in 1 Akt von Görlitz. Ein Schnäpschen. Lustspiel in 2nl Ballet. Kasseneröffnung 6, Anfang

r.

Mittwoch: Novität! Zum 1. Male: Duelle.

Schauspiel in 3 Akten von Emil Arter.

Germania-Theater. Dienstag: Ertra⸗Vor⸗ tellung. Zum 25. Male (Novität): Carmen. Gro⸗ es Ausstattungs⸗Schauspiel in 4 Akten und 5 Ta⸗ fenag mit Gesang aus dem Leben der Zigeuner von . Br.

G aun. Musik von Liste.

Wilhelm-Theater. Chausseestraße Nr. 25/26. Mit gänzlich neuer Ausstattung und mit neuen Couplets von Dr. E. Jacobson versehen: Zum 3. Male: 500 000 Teufel. Ausstattungs⸗ posse mit Gesang in 3 Akten und 6 Tableaux. (Frl. Clara Bonné als Gast.) 8

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: En⸗

semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters. Zum 112. Male: Kyritz Pyrit. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und O. Justinus. Musik von G. Michaelis. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. 88

Böttcher's instr. Soirée im Thea⸗ ter, Lindenstraße 43. Täglich von 7 bis ½10 Uhr.

1) Nordamerikas grandiose Landschaftsnatur in Urwaldsszenen, Prärie⸗ und Waldbränden, Wasser⸗ stürzen, Grotten und Seen.

,2) Das romantische Spanien. Pittoreske Ge⸗ birgs⸗ und Waldnatur. Volksleben, Feste, die Zau⸗ berschlösser der Alhambra.

3) Soirée fantastiqaue. Farbenmagie.

L.

Entrée: 2 ℳ, 1 50 ₰, 1 und 50 ₰. Kinder z. täglich die Hälfte. Tagesbillet zu ermäßig⸗ ten Preisen: 9—4 Uhr, Lindenstr. 43, à 1 50 ₰, 1 ℳ, 75 und 40 ₰. Violin⸗Concert: Herr Waßmann. Nur noch kurze Zeit.

Concert-Haus. Concert des Kgl. D lao Hof⸗Musikdirektors Herrn Bilse.

Famtlien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Caroline v. Massow mit Hrn. Major Rudolph v. Zawadzky (Potsdam). Frl. Ebba v. Blücher⸗Rosenow mit Hrn. Referendar Ulrich Vicco v. Blücher (Schwerin i. M.).

Verehelicht: Frl. Olga Boehmer mit Hrn. Dr.

med. Biernath (Jucha Neidenburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Bergrath Dr. Stein (Halle a. S.) Hrn. Regierungs Rath v. Ditfurth (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Oberlehrer Dr. Lackemann (Düsseldorf). Hrn. Prem.⸗Lieutenant v. Kunow (Frankfurt a. O.). Hrn. Pastor F. Lehmann (Zachasberg bei Kol⸗ mar i. P.). Hrn. Major v. Blücher (Ludwigs⸗ Uist Me)..

Gestorben: Hr. Professor Oscar (Breslau).

Simon

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [10649]

Steckbörief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter August Ferdinand Morackw, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchuchshaft wegen Diebstahls (§§. 242, 244, 248 Str. G. B.) verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß des Ergreifungsortes abzu⸗ liefern, hiervon auch zu den Akten c./a. Morack J. III. B. 1078. 81. Nachricht zu geben. Berlin, den 2. März 1882. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht IJ. Beschreibung: Alter 41 Jahre Größe 1 m 70 em, Statur schlank, Haare dunkel⸗ blond, Stirn frei, Bart dunkler Vollbart, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

[10640] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2521. Der uneheliche Otto Schweizer zu Wyhl, vertreten durch dessen Prozeßvormund Josef Schweizer von da, klagt gegen den Friseur George Zimmermann von Broggingen, unbekannt wo, ab⸗ wesend, wegen Forderung aus außerehelichem Bei⸗ schlaf, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zah⸗ lung eines wöchentlichen Ernährungsbeitrags von 60 vom 13. April v. J. bis zum 14. Lebens⸗ jahre, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Kenzingen auf

Freitag, den 28. April 1882, Vormittags 9 Ue.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kenzingen, den 3. März 1882.

1“] Reinhard, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. —-——-— 8 2

[106652 Oeffentliche Zustellung. 8

Die verehelichte Anna Rosalie Riedel, geb. Padrias, zu Posen, Breitestraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Schottlaender, klagt gegen den Maurer . Riedel, ihren Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe⸗ zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn zu den gesetzlichen Ehe⸗ scheidungsstrafen zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen

auf den 9. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Posen, den 21. Februar 1882.

Pruefer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10656] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina Weiland, Krämerin, in Gan⸗ bübingen wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagt

gegen den Peter Weiland, ohne Gewerbe, unbekannt wo abwesend, und Koas., wegen Thei⸗ lung mit dem Antrage:

Es wolle dem Kaiserlichen Landgerichte gefallen, die Theilung des Nachlasses der Susanna Greff,

Wittwe von Nikolas Weiland von Gaubübingen

in der Weise zu verordnen, daß ihren vier Kin⸗

dern je ein Viertel davon zugewiesen werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemuünd unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 1 Woche

auf den 1. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Saargemünd, den 3. März 1882.

CCEFk

Erren. [10652] Oeffentliche Zustellung.

Elisabetha, geb. Nauth, Wittwe von Friedrich Nostadt, im Leben Ackersmann in Ebersheim, sie daselbst wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Scherer in Mainz, klagt gegen Johann genannt Jean Nostadt, früher in Ebersheim wohnhafty; jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Theilung mit dem Antrage, das Gericht wolle die Inventur und Thei⸗ lung des Nachlasses des zu Ebersheim wohnhaft ge⸗ wesenen und verlebten Ackersmanns Friedrich Nostadt und der mit seiner Ehefrau, der Klägerin, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft verordnen, Notar, Sach⸗ verständige und Berichterstatter ernennen, soweit nöthig zur Vertretung des abwesenden Jean Nostadt einen Notar bestellen, Kosten der Theilung von der Masse, diejenigen etwaiger Kontestationen vor⸗ behalten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mainz auf

den 12. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Moyat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[10657] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 6519. Louis Goldbaum, Kaufmann, zu Pforzheim, vertreten durch J. Goldbaum daselbst, klagt gegen den P. Herion, gewesenen Schutzmann, zu Pforzheim, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, wegen 39 aus Waarenlieferung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 39 ℳ, sowie vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils und ladet den Beklagten gemäß §. 24 C. P. O. zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ e 8 das Großherzogliche Amtsgericht zu Pforz⸗ eim au Dienstag, den 25. April 1882, Vormittags 9 Uhr.

„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pforzheim, den 27. Februar 1882. b 1 Schönthaler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

1—

10sso Oeffentliche Ladung.

Nachdem die Wittwe des Johs. Fett, Margarethe, geb. Peter, zu Amönau, die Eintragung des auf ihren Namen katastrirten, in der Gemarkung von Wetter belegenen Grundeigenthums, als:

Bl. 16 Nr. 59 im Entenpfuhl, Wiese, 7,27 Are, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Wetter beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine

am 28. April 1882, Morgens 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfälls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die

Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗

vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann,

sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen,

deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ Lebnt. Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Wetter, am 21. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. v. Dehn. Rotfelser. Veröffentlicht: Schumacher, Gerichtsschreiber.

[10661] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Wolff zu Essen klagt gegen den Rentner E. J. Renson zu Waremme in Belgien wegen seiner Gebühren und Auslagen mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 378,80 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Han⸗ delssachen des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 10. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf 14 Tage festgesetzt. Essen, den 2. März 1882. Klemp, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[106541 SOeffentliche Zustellung.

Die Wirth Anton und Sophie Janaczyk'schen Eheleute zu Pustkowie Schildberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Szurminski, klagen gegen den Wirths⸗ sohn Stanislaus Galinski, Aufenthaltsort unbe⸗ kannt, wegen Objekt 300 mit dem Antrage auf öffentliche Zustellung, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schildberg auf 3

den 17. April 1882, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nast, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10644]

Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.

In Sachen des Barriere⸗Einnehmers Lockhorn z Wietmarschen, Glaͤubiger,

gegen

den Colon Berend Hofmeyer zu Badhorn, Schuldner, soll das dem Schuldner gehörige Colonat, Hs.⸗Nr. 14,

zu Badhorn mit Zubehör zwangsweise in dem dazu auf den 17. April 1882, Morgens 11 Uhr,

allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht

im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks

verloren gehe. Reuenhaus, den 1. März, 1882. 8 Königliches Amtsgericht. Abth. I.

[10646]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Maurer Remer gehörigen Häuslerei Nr. 5 zu Upost mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 16. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am 8 Donnerstag, den 8. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, 8 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an da Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am 1“ Vormittags 10 Uhr, 18 i Fböfsensaal des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes Statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. Mai an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Schoknecht zu Upost, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Dargun, den 2. März 1882.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: L. Jürges.

[10653]

Die Ehefrau des Manufaktur⸗ und Schuhwaaren⸗ händlers Heinrich Klett zu Cöln, Wilhelmina, geb. Nothen, ohne Geschäft, daselbst wohnhaft, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Sieger, klagt gegen ihren genannten Ehemann, sowie gegen den in Cöln woh⸗ nenden Rechtsanwalt Eugen Cardauns, als Ver⸗ walter des Konkurses des vorgenannten Heinrich Klett, auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 2. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Cöln anberaumt.

““ Breuer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Baumwolle in New-York 11 ¼, do. in New-Orleans 11 . Petroleum in New-York 7 ½ Gd., do. in Phila- delphia 7 8 Gd.,

Dienstag, den 16. Mai 1882.,

Der Gerichtsschreibe 1

““

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierte ljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.

11“ EbT“

& 8 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; v; 888 für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens der Königlich württembergischen Krone:

dem Major Lüdemann im Niederschlesischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 5;

des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone: dem Major von Schlick vom Hannoverischen Husaren⸗ Regiment Nr. 15;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Obersten von Leipziger, Commandeur des 1. Ba⸗ dischen Leib Grenadier⸗Regiments Nr. 109;

des RitterkreuzeszweiterKlassedesselben Ordens:

dem Premier⸗Lieutenant von Hagen im 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6; 1

der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären:

dem Hauptmann Freiherrn von Seckendorff im 2. Garde⸗Regiment zu Fuß;

des Fürstlich waldeckischen Militär⸗Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse: dem Obersten Westerweller von Anthoni, Flügel⸗ Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, beauftragt mit den Funktionen des General⸗ Adjutanten, und dem Obersten z. D. mit dem Range eines Regiments⸗

Commandeurs, von Mansard, Bezirks⸗Commandeur des

Reserve⸗Landwehr⸗Regiments (Cöln) Nr. 40;

des Fürstlich reußischen jüngerer Linie Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Hauptmann Grafen von Reichenbach im 6. West⸗ fälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 55; sowie

des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses:

dem Premier⸗Lieutenant Neuber im Branden

Jäger⸗Bataillon Nr.; 3. v“

burgischen

Deutsches Reich.

Se. Majestät vder Kaiser haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten in der Verwaltung der Reichseisenbahnen, und zwar den Eisenbahn⸗Sekretären Trier zu Colmar und Lindenau zu Straßburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie den Eisenbahn⸗Sekretären Reichert und Kahl zu Straßburg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu

verleihen. 1 8 1 Einrichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle in

der Oranienburgerstraße.

Am 10. März d. J. wird bei dem Postamt Nr. 24 (Oranienburgerstraße) eine öffentliche Fernsprechstelle in Be⸗ trieb genommen, durch welche dem Publikum Gelegenheit ge⸗ geben ist, mit jedem Theilnehmer der hiesigen allgemeinen Fernsprecheinrichtung unmittelbar in Verkehr zu treten.

Das Verzeichniß dieser Theilnehmer kann bei dem ge⸗ achten Postamte eingesehen werden. 8*

Berlin C., den 4. März 1882.

4 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath: 8 Sachße.

Verkauf von Verzeichnissen der bei der Fernsprech⸗ einrichtung Betheiligten.

Das Verzeichniß der an der hiesigen allgemeinen Fern⸗ sprecheinrichtung Betheiligten ist an dem Briefannahme⸗ Schalter des Hofpostamts (Spandauerstraße) käuflich zu haben. Der Preis des gegenwärtigen Verzeichnisses ist auf 30 Pfg. für das Stück festgesetzt. ““

Berlin C., den 4. März 1882. 8

88 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Geheime Postrath: Sachße.

Königreich Preußen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen der preußischen Anleihen können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hier⸗ selbst, Oranienstraße Nr. 94 unten links, schon vom 15. d. Mts. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage und der drei letzten Geschäftstage jeden Monats, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, gegen Ablieferung der Zinsscheine in Empfang genommen werden.

Von den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Haupt⸗ kassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frank⸗ furt a. Main werden diese Zinsscheine vom 20. d. Mts. ab, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗ revisionstage, eingelöst werden.

Die Zinsscheine müssen nach den einzelnen Schulden⸗ gattungen und Werthabschnitten geordnet und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Betrag der verschiedenen Werthabschnitte enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Angabe der Wohnung des Inhabers versehenes Ver⸗ zeichniß beigefügt sein.

Berlin, den 3. März 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

8 Deutsches Neich. Preußen. Berliigh, 7. Mätz Se. eiss der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗Präsi⸗ denten von Madai zum Vortrage und nahmen darauf mili⸗ tärische Meldungen entgegen. Von 11 Uhr ab hörten Se. Majestät den Portrag des Chefs des Militär⸗Kabinets.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Nachmittag 4 Uhr den Bot⸗

schafter Grafen von Hatzfeldt.

b 81

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des J der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (28.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, die Staats⸗Minister von Kameke, Dr. Lucius, von Boetticher und von Goßler und zahlreiche Kommissarien beiwohnten, kam zunächst der Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Westfalen zur Verhandlung. Der Abg. Uhlendorff erklärte sich gegen die Vorlage. Es sei zwar in Westfalen allgemein Sitte, daß der Bauernguts⸗ besitzer das Gut ungetheilt auf den ältesten oder, wo dies gebräuch⸗ lich, auf den jüngsten Sohn vererbe, es liege aber keine Nöthigung vor, diese Sitte gesetzlich festzulegen. Namentlich wendete sich Redner gegen §. 17, welcher den Taxwerth der Güter für die Erbtheilung aufstelle und dem Erben zu bedeutende Vortheile zuwende. Um die Vorlage genau zu prüfen, beantragte dieselbe einer Kommission von 21 Mitgliedern zu über⸗ weisen.

Der Abg. Grumbrecht erkannte die Mängel des §. 17 an und hielt es für nothwendig, denselben zu modifiziren. Das größte Lob für die Vorlage sei, daß sie eine in den betreffen⸗ den Landestheilen bestehende Sitte gesetzlich fixire. Redner schloß sich dem Antrag auf Kommissionsberathung an.

Der Abg. vom Heede hob zunächst hervor, daß die Sitte der Vererbung keine allgemein in der Provinz verbreitete sei, daß im Münsterlande allerdings die ungetheilte Vererbung der Höfe die Regel sei, in der Grafschaft Mark dagegen sich die freie Theilbarkeit des Grundbesitzes bei der Vererbung er⸗ halten habe. Redner wies darauf hin, daß der frühere Schor⸗ lemersche Entwurf, welcher für den Fall der Intestat⸗Erbfolge die ungetheilte Vererbung der Landgüter als Regel habe fes setzen wollen, gerade deshalb auf den Widerstand des Bauern⸗ standes gestoßen sei, weil man einen solchen Eingriff in das Erbrecht nicht wünsche. Der vorliegende Entwurf sei empfehlenswerther, weil der Entwurf dem Grundbesitzer vollständig freilasse, ob derselbe sein Gut in die Rolle eintragen lassen wolle oder nicht. Redner bemängelte ebenfalls den §. 17 und wünschte namentlich, daß an die Stelle des Katasterreinertrages der effektive Reinertrag als Maßstab für die Taxe gesetzt werde. Die allzu große Bevorzugung des Anerben würde die übrigen Kinder leicht dem Proletariat und der Sozialdemokratie in die Arme treiben, und so würde die Vorlage das Gegentheil von dem erreichen, was sie bezwecke.

2

Der Abg. Fritzen wies darauf hin, daß die Bestimmungen des Entwurfs für den rheinischen Kreis Rees, in welchem dieselben ebenfalls Anwendung finden sollten, nicht paßten und daß es deshalb angezeigt sei, entweder von einer Ausdehnung des Gesetzes auf diesen Kreis ganz abzusehen oder das Gesetz entsprechend zu modifiziren.

Der Abg. Frhr. von Wendt bedauerte, daß nicht der weitergehende von Schorlemersche Entwurf vorgelegt worden sei. Man müsse sich aber mit dem begnügen, was geboten sei, und es sei deshalb die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission überflüssig.

Der Minister für die Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, hob hervor, daß der Gesetzentwurf in dem betreffenden Landestheil allgemein befriedigt habe. Es handele sich lediglich darum, eine allgemein verbreitete Sitte durch eine gesetzliche Fixirung zu er⸗ halten. Ob der Anerbe zu sehr berücksichtigt sei, dar⸗ über lasse sich streiten. Eine Begünstigung desselben sei aber nothwendig, wenn man überhaupt den Geist des Gesetzes festhalten wolle. Uebrigens biete der Ent⸗ wurf nur eine Fakultät, und es stehe deshalb dem Kreise Rees frei, von derselben Gebrauch zu machen oder nicht.

Der Antrag auf Kommissionsberathung wurde darauf abgelehnt; die zweite Lesung wird also im Plenum erfolgen.

Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten ein.

Aus Konstantinopel wird uns über den Aufenthalt des Fürsten Anton Radziwill und der ihm beigebenen Offiziere weiter gemeldet: 186

Für Mittwoch, den 1. März, hatte Se. Majestät der Sultan die außerordentliche Mission nach Iildiz Kiosk entboten, woselbst den Herren zunächst die prächtigen von einem Deutschen ausgeführten und unterhaltenen Garten⸗ anlagen gezeigt wurden. G

Um 7 Uhr fand das Galadiner bei Sr. Majestät dem Sultan statt. Die Tafel war diesmal in Hufeisenform auf⸗ gestellt und mit einem Schatze von gediegenem Golde ge⸗ schmückt. Bei Beginn der Tafel wurde dem Fürsten Radziwill die Gelegenheit geboten, im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs Sr. Majestät dem Sultan Dessen Dank für die ehrenvolle Aufnahme der außerordentlichen Mission auszudrücken. Se. Majestät der Sultan gab hierauf Seinen Gefühlen der Freundschaft gegenüber Sr. Majestät dem deutschen Kaiser erneuten Ausdruck, gedachte des guten Verhältnisses zmischen Deutschland und der Türkei und rühmte den Fleiß, die Kenntnisse, die Arbeitskraft und Zuverlässigkeit der in türkischen Diensten stehenden deut⸗ schen Beamten. Den Ehrenplatz in der Mitte der Tafel nahm der Sultan ein; gegenüber saßen zwei junge benenses Prinzen zwischen dem Major von Below und dem Rittmeister Prinzen Heinrich XVIII. Reuß. Rechts vom Sultan waren placirt der Fürst Radziwill, Said Pascha, der Präsident des Minister⸗Conseils, Savfet Pascha, der Major von Beverförde, der Dolmetscher Testa, links der Kaiserliche Geschäftsträger von Hirschfeld, Mahmud Nedim Pascha, Osman Pascha, Prinz Georg Radziwill und der Marine⸗Minister Hassan Pascha. Außer den aktiven Wür⸗ denträgern des Hofes, des Staates und Heeres waren auch die früheren Minister geladen worden. Um den Sultan amtirte Munir Bey, der Oberst⸗Ceremonienmeister des Padischah; er führte für seinen Monarchen die Gespräche mit den nächstsitzen⸗ den bevorzugten Gästen und verdolmetschte der Letzteren Ant⸗ wort seinem Herrn. Nach aufgehobener Tafel hielt der Sultan engeren Cercle.

In einer Klage eines Grundstücks⸗Kommissionärs gegen den Käufer auf Zahlung der ihm vom Käufer zugesicherten Provision für die Kaufsvermitte⸗ lung, obwohl der Kommissionär auch vom Verkäufer die ihm aufgetragene Vermittelung des Verkaufs gegen Entgelt übernommen hatte, hat das Reichsgericht, I. Hülfssenat, durch Urtheil vom 31. Januar d. J. ausgesprochen, daß die Bestimmung des §. 22 Tit. 13 Theil I. des Allgemeinen Landrechts, wonach ein Bevollmächtigter Aufträge verschiedener Personen, deren Interesse einander entgegenläuft, nicht an⸗ nehmen kann, auch auf mit der Vermittelung eines Rechts⸗ geschäfts beauftragte Personen zur Anwendung kommt.

Forderungen aus Arbeiten, die zum Bau eines Fabrikgebäudes geleistet sind, das für den Gewerbebetrieb des Bauherrn errichtet wird, verjähren nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Hülfsenats, vom 20. Januar d. J, im Geltungsbereich des Pr. A. R. nicht nach zwei Jahren, sondern erst nach dreißig Jahren.

Wider deutsche Eisenbahnverwaltungen sind beim Reichs⸗Eisenbahnamt in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1881 im Ganzen 71 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sich 13. den Personenverkehr, 47 auf den Güterverkehr und 11 au

andere Gegenstände.