8
Magdeburg, 8. Mürz. 141““ — Cichorienwurzel pr. 100 kg 13 ℳ, Gedarrte Runkelrüben 100 kg — ℳ, Rappskuchen 100 kg 15 — 16 ℳ, Rüböl 100 kg 56,50 — 57,00 ℳ, Landweizen 1000 kg 226 — 232 ℳ, Weissweizen —,—, Englisch-Weizen 215 — 223 ℳ, Rauhweizen 210 — 218 ℳ. Roggen 1000 kg 174 — 181 ℳ, Chevaliergerste 1000 kg 180— 204 ℳ, Landgerste 1000 kg 165 — 175 ℳ, Hafer 1000 kg 153—
174 ℳ
Cöln, 8. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 22,50, pr. März 22,30, pr. Mai 21,80, pr. Juli 21,70. Roggen loco
19,50, pr. März 16,35, pr. Mai 16,10, pr. Juli 16,00. Hafer loco 16,50. Rüböl loco 30,50, pr. Mai 28,70, pr. Oktober 28,80.
Bremen, 8. März. (W. T. B.)
8 Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. Standard white loco 7,15 à 7,10 bez., pr. April 7,25 bez. u. Br., pr. Mai 7,40 Br., Pr. Juni 7,50 Br., pr. August-Dezember 8,05 Br.
Hamburg, 8. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine Roggen loco unverändert, auf Termine flan.
Weizen pr. April-Mai 217,00 Br., 216,00 Gd., pr. Mai-Juni
217,00 Br., 216,00 Gd. Roggen pr. April-Mai 159,00 Br.,
158,00 Gd., pr. Mai-Juni 156,00 Br., 155,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 57,00, pr. Mai 57,00. Spiritus geschäftslos, pr. März 39 Br., pr. April-Mai 38 ¾ Br., pr. Mai-Juni 38 ¾ Br., pr. Juli-August 39 ½ Br. Kaffee fest. Umsatz 3000 Sack.
Petroleum matt, Standard white loco 7,55 Br., 7,45 Gd., pr. März 7,45 Gd., pr. August-Dezember 8,15 Gd. — Wetter:
8 Trübe.
8 Wien, 8. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 12,28 Gd., 12,30 86 Hafer pr. Frühjahr 8,27 Gd., 8,30 Br. Mais pr. Mai-Juni
8
Br.
7,52 Gd., 7,55 Br.
(W. T. B.)
Pest, 8. März. Produktenmarkt. Weizen loco und auf Termine lust- s, pr. Frühjahr 12,03 Gd., 12,06 Br., pr. Herbst 10,70 Gd., 10,75 Br. Hafer pr. Frühjahr 8,05 Gd., 8,07 Br. Mais pr. Mai-Juni 7,27 Gd., 7,30 Br. 1 “ Amsterdam, 8. März. (W. T. B.) 8 (W. T. B.)
1 flau.
Amsterdam, 8. März. 8 Weizen auf Termine
unverändert, pr. März 315. Roggen loco niedriger, auf Termine un- verändert, pr. März 187, pr. Mai 184. Rüböl loco 33 ½, pr. Mai 32 ½, Pr. Herbst 32 ¼.
Amsterdam, 8. März. (W. T. B.)
Die heute von der niederländischen Handelsgesell- schaft abgehaltene Kaffeeauktion über 89 347 Ballen Java-, 183 B. Padang-, 4550 B. Macassar- und 2423 B. Palembang-Kaffe ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 843 B. Java Preanger braun Taxe 62, Ablauf 68 à 68 ¼, 1598 B. do. gelb u. gelblich Taxe 49 à 45, Ablauf 44 ½ à 47, 1889 B. do. blank Taxe 40, Ablauf 43 ½ à 43 ¼, 8336 B. do. Tjilatjap Taxe 34 ½ à 37 ⅛, Ablauf 37 ¼ à 39 ½. 2263 B. gelblich bis blank Taxe 34 à 36, Ab- lauf 36 à 40 ¼, 2392 B. Palembang Taxe 33 ½ à 38 ½, Ablauf 36 ¼ à 40 ¼, 1033 B. Cheribon Taxe 34, Ablauf 38 à 38 ½, 594 B. do. Westind. Bereitung Taxe 39 ½ à 40, Ablauf 39 à 40 ¼, 4702 B. do. Probolingo Taxe 30 ½ à 33, Ablauf 31 ½ à 36, 24 978 B. do. Passa- roean grün Taxe 28 8½ à 31, Ablauf 30 ½ à 31 ¼, 5863 B do. do. blass u. blass grünl. Taxe 29 ½ à 32 ½, Ablauf 30 ½ à 35 ¼, 19 581 B. do. blass grünlich Taxe 28 ½ à 32 ½, Ablauf 29 ¼¾ à 34 ¼, 10 364 B. do. Sole Taxe 29, Ablauf 29 ½ à 30. 4136 B. Macassar Taxe 34 à 40, Ablauf 34 ½ à 44 ¼. 1456 B. ordinär und Triage Taxe 16 à 28, Ablauf 18 ¼ à 38 ¼, 6475 B. Beschädigte und Diverse —.
Antwerpen, 8. März. (W. T. B.)
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 18 bez. u. Br., pr. April 18 bez., 18 ¼ Br., pr. Mai 18 ⅜ Br., pr. September-Dezember 20 ¼ Br. Weichend.
London, 8. März. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. — Wetter: Reg- nerisch. — Havannazucker Nr. 12 24 ½. Stetig.
London, 8. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 11 640, Gerste 9600, Hafer 19 010 Orts.
Weizen ½ — 1 sh. billiger, träge, angekommene Ladungen matt, Mehl X sh. billiger, Mais fest.
Liverpool, 8. März. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 15 000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Anzichend. Middl. amerika- nische April-Mai-Lieferung 641 64, Mai-Juni-Lieferung 623⁄2, Juni- Juli-Lieferung 625⁄32, Juli-August-Lieferung 627⁄12, August-Septem- ber-Lieferung 657⁄64 d. — Spätere Meldung: Amerikaner ¹⁄16, braune Egypter ½ d. höher.
Glasgow, 10. März. (W. T. B) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. 8 ½ d. biz
48 sh. — d.
Leith, 8. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen nominell unverändert, Käufer zurückhaltend. Gerste 1 sh. niedriger, andere Artikel vernachlässigt.
Paris, 8. März. (W. T. B)
„Rohzucker 880° loco ruhig, 57,25 à 57,50. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 i 100 Kilogr. pr. März 65,30, pr. April 65,80, pr. Mai-August 67,25.
Paris, 8. März. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen matt, per März 29,40, per April 29,40, per Mai-Juni 29,00, per Mai-August 28,75. Mehl 9 Marques träge, per März 61,00, per April 61,30, per Mai- Juni 61,75, per Mai-August 61.25. Rüböl matt, per März 68,50, per April 69,00, per Mai-August 71,00, per September-Dezember 72,50. Spiritus fest, per März 59,00, per April 59,50, per Mai- August 61,00, per September-Dezember 57,00
New-Xork, 8. März. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 111 3⁄16, do. in New-Orleans 11 . Mehl 4 D. 70 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 31 C., do. pr. März 1 D. 29 ½ C., do. pr. April 1 D. 31 ⅞ C., do. pr. Mai 1 D. 31 ⅞ C. Mais (old mixed) 69 C. Getreidefracht 43..
Rio de Janeiro, 7. März. (W. T. B.) 1 8
Wechselcours auf London 20 ¾, do. auf Paris 458. Tendenz des Kaffeemarktes: Fest. Preis für good first geschäftslos. Durchschnittliche Tageszufuhr 1250 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 30 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 24 000, do. nach dem Mittelmeer —, Vorrath von KaffA in Ri 51 000 Sack.
Eisenbahn-Einnahmen.
Posen-Creuzburger Eisenbahn-Gesellschaft. Im Februar cr. 146 708 ℳ (+ 13 499 ℳ), seit Anfang 1882 + 32 808 ℳ
Dortmund-Enscheder-Eisenbahn. Im Februar 1882 95 900 ℳ (+ 21 160 ℳ).
Oberschlesische Eisenbahn. Im Februar 'cr. nach pro- visorischer Feststellung 4 295 941 ℳ, gegen die provisorische Ein- nahme im Februar 1881 mehr 58 090 ℳ, gegen die definitive Ein- nahme im Februar 1881 weniger 28 732 ℳ 8
Bancazinn 67. Getrieidemarkt. (Schlussbericht).
]
Lenx LxE
Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗
haus. 64. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges
Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Seene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 68. Vorstellung. Kabale und Liebe. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. (Hof⸗ marschall von Kalb: Hr. Conrad, vom Stadttheater in Leipzig, als Gast.) Anfang halb 7 Uhr. DSponnabend: Opernhaus. 65. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3. Akten von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Lehmann, Frl. Pollack. 58* Driese, Hr. Fricke, Hr. Hedmont, Hr. Schmidt.)
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 69. Vorstellung. Zum 1. M. wiederholt: Das Dokument. Schauspiel in 3 Akten von Wilhelmine Gräfin Wickenburg⸗Almäaͤsy. Zum Schluß: Zum 1. Male wiederholt: Kleine Mißverständnisse. Schwank in 1 Akt, nach dem
Englischen von Alexander Bergen. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Freitag: Zum 7. Male:
Unsere Frauen. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan.
Victoria-Theater. (Direktion: Emil Hahn). Italienische Oper. Freitag: (Novität) Ruy Blas.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Freitag: Zum 51. Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonnabend: Der lustige Krieg.
Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann. Fretta, Zweites Gastspiel der Herzoglich Coburg⸗
othaischen Hofschauspielerin Frl. Marie Schröder, Gastspiel des Frl. Elise Bach und des Hrn. Eugen Stägemann. Odette. “
Krolls Theater. Gemälde⸗Ausstellung von W. Wereschagin, täglich von 1—9 Uhr. Eintritts⸗ geld 40 ₰. 8
National-Theater. Weinbergsweg 6 und 7.
Freitag: Novität! Zum 3. M.: Duelle. Schau⸗ spiel in 3 Akten von Emil Arter. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Germania-Theater. Freitag: Extra⸗Vor⸗
stellung. Zum 28. Male (Novität): Carmen. Gro⸗ es Ausstattungs⸗Schauspiel in 4 Akten und 5 Ta⸗ 8 mit Gesang aus dem Leben der Zigeuner von G. Braun. Musstk von Liste. W 8
4 2
8
r. 25/26. Freitag: Mit gänzlich neuer Ausstattung und mit neuen Couplets von Dr. E. Jacobson versehen: 500 000 Teufel. Ausstattungsposse mit Gesang i 2 5 und 6 Tableaux. (Frl. Clara Bonné als Gast.
2.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: En⸗ semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters. Zum 115. Male: Kyritz — Pyritz. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und O. Justinus. Anfang 7 Uhr. EE111“
Sonnabend: Kyritz — Pyritz. EE
Böttcher's instr. Soirée im Stadt⸗Thea⸗ ter, Lindenstraße 43. Täglich von 7 bis ½10 Uhr.
1) Nordamerikas grandiose Landschaftsnatur in Urwaldsszenen, Prärie⸗ und Waldbränden, Wasser⸗ stürzen, Grotten und Seen.
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Verehelicht: Hr. General⸗Major z. D. von Horn mit Frl. Louise v. Pirch (Berlin).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Seconde⸗Lieu⸗ tenant Gießner (Cottbus). — Hrn. Freiherr R. Waitz v. Eschen (Cassel). — Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Franz v. Berger (Cassel).
Gestorben: Hr. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Maetzke (Hohenschönhausen)). — Hr. Dr. med. Johann Heinrich Busch (Bremen). — —* Regie⸗ rungs⸗Präsident z. D. Freiherr v. Schlotheim (Potsdam). — Hr. Dr. Adolf Bahn (Wiesbaden). — Frau Konsistorial⸗Rath Alma Hohenthal, geb. Heinicke (Münster i. W.).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[112063 Oeffeutliche Zustellung.
Der Bäckermeister Robert Schulze zu Waldheim klagt gegen den Schnittwaarenhändler A. Kochmann, früher zu Waldheim, wegen einer Miethzins⸗ forderung von 75 ℳ auf Januar und Februar 1882 s. A. mit dem Antrage auf Verurtheilung Be⸗ klagtens zur Zahlung von 75 ℳ Miethzins sammt Zinsen davon zu 5 v. H. seit 1. März 1882, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Waldheim auf
den 27. April 1882, Vormittags ½11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
DGeimnmer
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1i12¹I] Oeffentliche Zustellung.
Die zu Grußenheim unter der Firma: Gebrüder Wormser bestehende Handelsgesellschaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Abt, klagt gegen: 1) den Jonas Levy, Vater, Metzger; 2) Baruch Levy, Metzger, und dessen Ehefrau Rosalie Levy, ohne Ge⸗ werbe zu Regisheim; 3) Lippmann genannt Lazar Levy, früher Metzger in Regisheim, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung zur Zah⸗ lung einer Summe von 1481 ℳ 36 ₰ nebst Zinsen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Abthlg. I. der Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf
den 26. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.
8* 8
[112041 Oeffentliche Zustelung. Die Ehe⸗ und Ackersleute Peter Schmitt und Anna Hauprich zu Mehring, vertreten durch Rechtsanwalt Meurin, klagen gegen den Johann Britz, Ackerer, früher zu Neumehring, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, auf Auflösung einer Immobiliarversteigerung (Werth 372,00 ℳ), wegen Nichtzahlung der fälligen Steiggelder mit dem Antrage: as Königliche Landgericht wolle die Resiliation der auf Anstehen der Kläger am 20. September 1879 durch Notar Hoffmann zu Schweich ab⸗ gehaltenen Immobiliarversteigerung, soweit diese die Ansteigerungen des Beklagten folgender Grundstücke betrifft, nämlich: a. Bann Bescheid Nr. 80 des annexirten Ka⸗ tasterauszuges, Ackerland im Bogen, Flur 10
Nr. 107, groß 13 Ar 15 Meter, neben Ma⸗ thias Becker und Mathias Adams⸗Welter. Bann Naurath, Flur B. Nr. 680, Acker⸗ land, auf'm Heidflur, 46 Ruthen 60 Fuß, neben Peter Ludwig dem Jungen und Anna Simon, Bann Naurath, Flur B. Nr. 685, Acker⸗ land, daselbst 21 Ruthen 20 Fuß neben 3 Peter Lehnen und Nikolaus Klasen, für aufgelöst und Kläger beziehungsweise die klagende Ehefrau für Eigenthümer derselben erklären; den Beklagten zur sofortigen Abtretung an Kläger ver⸗ urtheilen, letzteren alle Schadensansprüche wegen Nichtgenusses und Minderwerthes zu besonderem Ver⸗ fahren vorbehalten und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Sc Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu rier
auf den 22. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Trier, den 28. Februar 1882.
“ Groß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2 —— 84 1112051 Oeffentliche Zustellung.
Die 6 J. G. Grach Nachfolger, Colonial⸗ waarenhandlung zu Trier, vertreten durch Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Wenzel, klagt gegen den Jakob Schweich, Handelsmann, früher zu Schweich, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Förherrgs von 810,39 ℳ für käuflich erhaltene
aaren und an berechneten Zinsen, mit dem An⸗ trage: Wolle das Königliche Landgericht den Ver⸗ klagten zur Zahlung von 810,39 ℳ mit Zinsen zu sechs Prozent, seit I. Januar 1882 ab, kostenfällig verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trierz auf den 22. Mai 1882, Vormittags 9 E mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ee⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
8 1“ voB,. . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lllles] Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
5 „In Sachen des Ackermanns Hans Heinrich Meyer in Weyhausen, Gläubiger, g. gegen den Abbauer Heinrich Jacob Stein sen. und dessen Ehefrau, geb. Artler, in Osloß, Schuldner, wegen Forderung, soll auf Antrag des Gläubigers die den Schuldnern sehörende Abbauerstelle Hs.⸗Nr. 30 in Osloß, be⸗ tehend aus:
1) einem aus Fachwerk mit Zaunwänden gebauten, mit Stroh gedeckten, 36 Fuß langen, 32 Fuß breiten Wohnhause, worin sich 2 Stuben 3 Kammern, 1 Küche, 1 Hausdiele, Stallung und Bodenraum befinden, einem mit dem Wohnhause verbundenen, aus Fachwerk mit Zaunwänden gebauten, mit Stroh gedeckten, 16 stalle,
3) dem dazu gehörigen Hofraum, Kartenblatt 2,
FFErll⸗ 147 der Gemarkung Osloß, 3 Ar 1“ 03 [11209]
3 OQ.⸗Mtr. groß,
4) einem Hausgarten, Kartenblatt 2, Parzelle 146 82 Gemarkung Osloß, 3 Ar 92 O.⸗Mtr. groß,
zwangsweise in dem dazu auf
Donnerstag, den 27. April 1882, B Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und fonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗
uß langen, 8 Fuß breiten Vieh⸗
dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. G „Der Ausschlußbescheid, sowie alle sonstigen in dieser Sache noch erforderlich werdenden Bekannt⸗ machungen werden nur durch Anhang an hiesiger Gerichtstafel bekannt gemacht werden. Fallersleben, den 23. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. ““ Kolligs.
Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.
„In Sachen der Sparkasse Amts Dorum, bigerin,
[11199]
die Vormünder über den minderjährigen Sohn des weil. Klempnermeisters Diedrich Theodor Schade i Dorum, als Schmiedemeister Matthias Krön senior in Dorum und Hausmann Fr. Wrede in Spieka, Schuldner, —
soll der dem Mündel zu ⅛ gehörige, im Ge⸗ meindebezirk Dorum belegene Grundbesitz von zu⸗ sammen 16 a 65 am, nebst darauf befindlichem Wohnhause und daneben liegender Schmiede und Stallung zwangsweise in dem dazu auf
Freitag, 28. April d. J., 10 Uhr, b allhier anberaumten Termine oͤffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche an dem fraglichen Wohnwese Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗ besondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. 8
Dorum, den 6. März 1882.
Königliches Amtsgericht. Baring.
[112021
Aufgebot.
Der gegenwärtige Inhaber der Büdnerei Nr. 59
zu Wustrow, Steuermann Heinrich Konow dafelbst, hat das Aufgebot derselben zwecks Berichtigung 1G seines Besitztitels beantragt. Alle diejenigen, welche an dieser Büdnerei dingliche, der Verlassung des Grundstücks auf den Antragsteller zu einem für das selbe zu eröffnenden Grund⸗ und Hypothekenbuche entgegenstehende Rechte in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. April 1882, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumtem Auf
ebotstermine ihre Rechte anzumelden und der Ver⸗
assung zu widersprechen, widrigenfalls die bezeichne dinglichen Rechte für erloschen erklärt werden. Ribnitz, den 6. März 1882. Großherzogl. Mecklenburgisch⸗Schwerinsches Amtsgericht. 1 Beglaubigung: er Gerichtsschreiber A. Beister, Act.⸗Geh.
Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts hierselbst, II. Civilkammer, vom 10. November 1881, ist die zwischen der Ehefrau des Bäckers und Krämers Johann Peter Gabriel, letzterer ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
Barbara Jann, ohne Stand, zu Bous wohnhaft, 9
und ihrem genannten Ehemanne bisher bestandene, auf die Errungenschaft beschränkte eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, deren Theilung in zwei gleiche Hälften verordnet, und sind Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor Notar Eich zu Saarlouis verwiesen worden. “ Saarbrücken, den 7. März 1882.
Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
währt, die der Stadt
4
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierte ljahr.
“ für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
1 NR
5
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, Freitag,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister in Bern, General der Infanterie von Roeder das Kreuz der Großkomthure des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; dem Hauptmann Kunz im 1. Nie⸗ derschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 46 und dem Kanzlei⸗ Rath Brücken zu Neuwied den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Postkommissarius Korn zu Magdeburg, dem
Kaiserlich russischen Konsular⸗Agenten Magsig zu Danzig
und dem Hegemeister Körber zu Castaven in der Oberförsterei Himmelpfort⸗West, Regierungsbezirk Potsdam, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Fürstlichen Bereiter Falz zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
8 Deutsches Neich.
Flaggenatteste sind ertheilt worden:
1]) vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool vom 24. v. M. der im Jahre 1870 in Sundswall erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Schoonerbrigg „Kolstrup“
8 (früher „Sophia Amalia“) von 190,42 Register⸗Tons Ladungs⸗
fähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließ⸗ liche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Carl Johann Frahm zu Kolstrup bei Apenrade, welcher Apenrade zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;
2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Groningen vom 4. d. M. der im Jahre 1869 in Martenshoek erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Galiote „Tomma“ (früher
„College⸗Eendracht“) von 204,01 chm Ladungsfähigkeit nach
dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Wilhelm Cor⸗ nelius Janssen zu Neuharlingersiel, welcher Neuharlingersiel
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Landesgerichts⸗Raͤth von Choltitz in Posen zum Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht in Hamm
zu ernennen; sowie den Landgerichts⸗Direktor Patzig zu Allenstein in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Breslau zu versetzen; den Landgerichts⸗Rath Neumann in Schneidemühl zum
Ober⸗-⸗Landesgerichts⸗Rath in Posen,
den Landgerichts⸗Rath Goebell in Cassel zum Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath, und
die Gerichtsassessoren Geßler, Oberüber, Tannen⸗ baum, Stephan, Dudek, Sawinski, Brandes und Hirsch zu Amtsrichtern zu ernennen; ferner
den Landes⸗Oekonomiekommissarien Dünsing zu Diep⸗ holz, Köhler zu Meppen, Francke zu Bergen bei Celle, von Steuber zu Osnabruüc und Wedekind zu Hameln
den Charakter als Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath zu verleihen.
.“ 8
betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin
für Uebernahme der fiskalischen Straßen⸗ und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente.
Vom 3. März 1882.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: ooo A“X“
König von
8 “
Es ist eine Anleihe aufzunehmen, welche die Mittel ge⸗ Berlin nach dem Vertrage vom 31. Dezember 1875 für Uebernahme der fiskalischen Straßen⸗ und Brückenbaulast in Berlin zustehende Rente von jährlich 556 431 ℳ 22 ₰ zum 1. Juli 1882 durch Zahlung des
zwanzigfachen Betrages derselben abzulösen.
§. 2. 88
Das dazu erforderliche Kapital von 11 128 624 ℳ 40 ₰ ist durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen zu beschaffen.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung
und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung
3 der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der
insen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ Samml. S. 1197) zur Anwendung.
Provinzen
Urkundlich unter Unserer m gen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
GSegeben Berlin, den 3. März 1882. —
8 (L. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Bitter. Lucius.
von Boetticher.
von Kam Friedberg. von Goßler.
“ Gesetz “ 88 zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die evan⸗ gelische Kirchenverfassung in den acht älteren der Monarchie, vom 3. Fn 1876 (Gesetz⸗ Sammc Vom 6. März 1882.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
Der Bestimmung unter Nr. 2 im Artikel 8 des Gesetzes, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml. S 128) über das Recht der vereinigten Kreissynoden der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin, allgemeine Umlagen eg schreiben, tritt hinter dem zweiten Absatz der Littr. b. die nachstehende Vorschrift hinzu:
c. Behufs Berichtigung des Antheils aller Gemeinden an den Kreis⸗, Provinzial⸗ und General⸗Synodalkosten, sowie an den im Wege kirchlicher Gesetzgebung festgestellten Umlagen für provinzielle und landeskirchliche Zwecke.
Beschlüsse über den Repartitionsfuß solcher Umlagen bedürfen der Genehmigung der Staatsbehörde.
Urkundlich unter Unserer eeige Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
gzegeben Berlin, den 6. März 1862. “
(L. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. von Kameke. Maybach. Bitter. Lucius. Friedberg. vpon Boetticher. von Goßler. 8
Der Königliche Hof legt heute für Se. Großherzog⸗ e Hoheit den Markgrafen Maximilian von den die Trauer auf acht Tage an. Berlin, den 9. März 1882. 1 Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf Stillfried.
“ Ministerium des Innernrnr.
Im Anschlusse an den Cirkular⸗Erlaß vom 18. April 1879 (M. Bl. f. d. i. V. S. 105), betreffend die Herstellung der Schöffenlisten, übersende ich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst hierbei Ab⸗ schrift einer anderweiten, in Gemeinschaft mit dem Herrn Justiz⸗Minister unter dem 18. d. Mts. getroffenen Cirkular⸗ Verfügung, 8 betreffend die Einsendung der Schöffenurlisten an die Alnmtsgerichte Seitens der Gemeindevorsteher,
welche demnächst im Justiz⸗Ministerialblatte sowie im Ministerial⸗
blatt für die innere Verwaltung zum Abdrucke gelangen wird, zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veran⸗ lassung.
Berlin, den 18. Januar 1882.
Der Minister des Innern.
von Puttkamer.
An die Herren Regierungs⸗Präsidenten der Pro⸗ vinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden⸗ burg, Pommern, Schlesien, Sachsen und zu Sigmaringen, sowie die Königlichen Regie⸗ rungen der Provinzen Posen, Schleswig⸗ olstein, Westfalen, Rheinprovinz und Hessen⸗
kassau und sämmtliche Königliche Lande
dderosteien. “]
Gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und des Justiz⸗Ministers vom 18. Januar
“
1882 — betreffend die Einsendung der Schöffen⸗
urlisten an die Amtsgerichte Seitens der Gemeindevorsteher.
Zur Ausführung des §. 57 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes vom 27. Januar 1877 wird hierdurch bestimmt, daß alljährlich die Aufstellung der Schöffenurlisten Seitens der Gemeindebehörden bis zum 1. August und die Einsendung derselben an die Amtsgerichte bis zum 1. September zu er⸗ folgen hat.
Berlin, den 18. Januar 1882.
Der Minister des Innern:
Der Justiz⸗Minister: von Puttkamer. 1
Friedberg.
.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Porsch zu Guttstadt ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg Pr., mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Guttstadt, ernannt worden.
Der Notar Thurn in Zell a. Mosel ist in den Amts⸗ gerichtsbezirk Cöln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Cöln, versetzt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 8 und Forsten.
Der Umstand, daß im vergangenen Herbste an der
Hafenkaje zu Bremerhaven ein lebender, wahrscheinlich von
einem Schiffspassagier dorthin verschleppter Koloradokäfer auf⸗ gefunden worden ist, giebt mir Veranlassung, beim Heran⸗ nahen der Frühjahrsbestellung auf die Möglichkeit eines Wiederauftretens des Käfers und die dadurch dem Kartoffel⸗ bau drohende Gefahr von Neuem aufmerksam zu machen.
Im Anschluß an den Cirkularerlaß meines Herrn Amts⸗ vorgängers vom 8. März 1878 und die demselben voraus⸗ gegangenen Verfügungen vom 13. Juli und 26. August 1877 ersuche ich demnach Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, (veranlasse ich die Königliche Regierung — Landdrostei) die Anordnungen, welche im Verfolg jener Verfügungen erlassen sind, in geeig⸗ neter Weise wiederholt den betheiligten Bevölkerungskreisen in Erinnerung zu bringen und hierbei besonders auf die Noth⸗ wendigkeit einer sorgfältigen Beobachtung der Kartoffelfelder durch die Besitzer aufmerksam zu machen, auch zur sofortigen Anzeige verdächtiger Erscheinungen aufzufordern.
Wenn Umstände ermittelt werden sollten, welche das Auf⸗ treten des Käfers mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuthen lassen, so ist nach Vorschrift des Erlasses vom 8. März 1878 zu verfahren und insbesondere nicht zu unterlassen, mich und die betreffende Landespolizeibehörde sofort auf telegraphischem Wege zu benachrichtigen.
Berlin, den 2. März 1882.
Der Minister für Lenehtrthichats. Domänen und Forsten. ucius.
An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden⸗
burg, Pommern, Schlesien, Sachsen und den Herren Regierungs⸗Präsidenten zu Sigma⸗ ringen,
und an sämmtliche Landdrosteien und die Regie⸗
rruungen der Provinzen Posen, Schleswig⸗Hol⸗ stein, Westfalen, Hessen⸗Nassau und der Rhein⸗ provinz.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, zu den Sitzungen des sächsischen Provinzial⸗Landtages nach Merseburg.
Die Nummer 5 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 8832 das Gesetz, betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiskalischen Straßen⸗ und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente. Vom 3. März 1882; unter Nr. 8833 das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, be⸗ treffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 125). Vom 6. März 1882; und unter 8 Nr. 8834 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für den Bezirk des Amtsgerichts Fallersleben und für einen Theil der Bezirke der Amtsgericht Gifhorn und Münder. Vom 23. Februar 1882. Berlin, den 10. März 1882. 8 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
Bekanntmachung.
Se. Majestät der König haben durch Aller⸗ höchsten Erlaß vom 3. ds. Mts. die Einberufung des Provinzial⸗Landtags der Provinz West⸗ falen auf den 19. März d. Js. anzuordnen und den Erbmarschall in der Grafschaft Mark Königlichen Kammerherrn Freiherrn von Bodelschwingh⸗Plettenberg auf Bodel⸗ schwing zum Landtagsmarschall und den Königlichen Kammer⸗ herrn Freiherrn von Landsberg⸗Steinfurt zu Dren⸗ steinfurt zu dessen Stellvertreter, sowie den Unterzeichneten zum Landtags⸗Kommissarius zu ernennen geruht.
Die Eröffnung findet an dem bezeichneten Tage nach vor⸗ gängigem Gottesdienste im Dome und in der evangelischen Kirche um 12 Uhr Mittags im hiesigen Ständehause statt. Miuünster, den 9. März 1882. 18.
Der Köni 11 Landtags⸗Kommissar, Ober⸗Präsident von Westfalen. von Kühlwetter,. 8
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