1882 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

daß der deutsche Volkswirthschaftsrath in der zur Berathung stehenden Frage neuerdings nachstehenden Beschluß gefaßt habe:

1 „Bei dem Erlaß eines Gesetzes, betreffend die

obligatorische Unfallversicherung der Arbeiter, muß dasselbe auch Anwendung finden auf landwirthschaft⸗ liche Unternehmungen, in welchen Dampfkessel und durch elementare oder durch thierische Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen.

Die Ausdehnung der obligatorischen Unfallver⸗ sicherung auf andere Gebiete des landwirthschaftlichen Betriebes, bei denen Arbeiter gefährdet sind, ist wünschenswerth.

Dagegen ist schon jetzt die fakultative Versiche⸗ rungsnahme gegen andere als die oben bezeichneten Unglücksfälle zuzulassen.“

Hr. Graf Henckel von Donnersmarck erklärt, gestützt auf die beim Betriebe der Land⸗ und Forstwirthschaft in sehr stark wie in sehr künn bevölkerten Distrikten gemachten Erfah⸗ 5 rungen, daß das landwirthschaftliche Gewerbe nicht nur ge⸗ eignet sei, in den Rahmen des Gesetzes hineingezogen zu wer⸗

größtentheils ausfielen. Es erscheine mithin die Annahme gerechtfertigt, daß die Erhebungen, was das Arbeiterpersonal

anlange, erschöpfend seien. Wenn ein ähnliches Verhältniß

auch in den uͤbrigen Industriegruppen obwalten sollte, so

könnte man sehr zufrieden sein; eine unmittelbare Ver⸗ gleichung mit den Resultaten der Gewerbezählung sei hier allerdings weniger möglich, weil die letztere all die bei der Unfallstatistik fast ausnahmslos nicht in Betracht kommenden Handwerksbetriebe mit umfasse, die bei der Montanindustrie

überhaupt nicht vorkämen. Aber auch die ermittelten Unfälle machten den Eindruck der Vollständigkeit. Wie bereits angegeben, betrage beim Bergbau, Sa⸗ linen⸗ und Hüttenwesen die Zahl der in den vier Monaten

August bis November 1881 in Folge Unfalls Gestorbenen 307.

Aufs Jahr berechnet, mache dies auf 1000 Arbeiter 2,11, während ausweislich der „Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen“, Band 29 von 1881, Seite 84, auf den unter Aufsicht der Bergbehörde stehenden Bergwerken und Aufbereitungsanstalten in Preußen, im Durchschnitt der Jahre

1867 bis 1880 ““ 2,465,

sicherungsprinzip zu Grunde gelegt werde, und findet gerade darin den Hauptvortheil der Einrichtung von Genossenschaften, daß die Entschädigungen durch laufende Beiträge aufzubringen seien. Redner wünscht eine Betheiligung der Arbeiter bei der Zahlung der Beiträge, und befürwortet neben einer die Leistungsfähigkeit der Genossenschaften sicherstellenden Aus⸗ dehnung der Bezirke die Bildung von Reservefonds für den Fall besonders großer Unfälle ꝛc.

Hr. Leydendecker befürwortet den Weg der Bildung fakul⸗ tativer Genossenschaften unter Rückversicherung bei Privat⸗ gesellschaften. Von den zu XI. 4 der Vorlage angedeuteten verschiedenen Modalitäten der Bemessung der Beiträge erachtet er die erste für sehr bedenklich. Auf die ausreichende Sicher⸗ stellung der Renten sei besonders Gewicht zu legen.

Zu Abschnitt 4: „Die erstmalige Bildung der Genossen⸗ und spätere Abänderung ihrer Zusammen⸗ etzung“

bemängelt Hr. Schimmelfennig, daß in den Grundzügen die Knappschaftskassen nicht erwähnt werden, und befürwortet den nachstehenden Passus aufzunehmen:

ö Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Freitag, den 10. März

Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen grösßeren

Annoncen⸗Bureaux. 1

o feFnserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Drutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 1 5. Industrielle Etablissements, Fabrike 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. ’. u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 8 . 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 2 8 h. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilage.

an diesen Liegenschaften in den Grund⸗ und Unter⸗ [11431] Bekanntmachung. ann üssenzeteg nicht 11“ und auch sonst nicht Die durch Rechtsanwalt Schweitzer vertretene, zum

Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnsrechtliche, Pfand⸗, fidei⸗

111 kommissarische und sonstige dingliche Rechte, ins⸗

1 qqbq667 von je 1000 Arbeitern mit tödtlichem Ausgange verunglückt

ien. Würden in der gegebenen Zusammenstellung die Hütten⸗ betriebe außer Ansatz gelassen, so ergebe sich für die tödtlich Verunglückten auf den Bergwerken ꝛc. die Zahl 26 auf 10 000, und ebenso nach jener Zeitschrift für die be⸗ treffenden preußischen Werke im Jahre 1880 26 auf 10 000. Die Zahl der durch Unfall überhaupt ver⸗ letzten männlichen Berg⸗ und Hüttenarbeiter beträgt

2 991, d. i. 867 pro Jahr und 10 000 Arbeiter. Auch

iese Zahl stimme sehr gut mit einer anderweitig zuverlässig ermittelten, nämlich derjenigen, welche sich für das Jahr 1879 bei 62 preußischen Knappschaftsvereinen herausgestellt habe. Diese habe 812 auf 10 000 Arbeiter betragen. Daß die letz⸗ tere Zahl etwas niedriger sei, als die in der hier aufgestellten Statistik, erkläre sich zur Genüge daraus, daß zu den Knapp⸗ schaftsvereinen relativ weniger Hüttenwerke (Hochöfen) ge⸗ hörten, als erstere Statistik nachweise. Gerade die Hütten⸗ werke (bezw. Hochöfen) aber zeichneten sich durch eine große Anzahl nicht tödtlicher Unfälle aus (vergl. Statistik der Knapp⸗ schaftsvereine in Preußen in der Zeitschrift für Berg⸗ ꝛc. Wesen, Band 28 Seite K. 76). .

Dieser günstige Ausgang der statistischen Erhebungen sei nicht zum wenigsten der hingebenden Mitwirkung und Unter⸗ stützung Seitens der vorhin bezeichneten großen Verbände in den alten deutschen Landen wie im Reichslande Elsaß⸗Lothrin⸗ gen zuzuschreiben. Von den Vorstandsmitgliedern bezw. Vor⸗ sitzenden dieser Verbände und Vereine seien mehrere in diesem Saale anwesend.

Redner glaube und er sei überzeugt, damit im Sinne des Herrn Reichskanzlers zu handeln, und von dem Herrn Staatssekretär des Innern sei er hierzu ausdrücklich autori⸗ sirt diesen Anlaß nicht vorübergehen lassen zu sollen, ohne allen diesen Herren, mögen sie nun hier anwesend sein oder nicht, sowie allen Betriebsbesitzern, welche den Aufzeichnungen sich unterzogen haben, den wärmsten Dank für deren in wich⸗ iger Sache geleistete patriotische Hülfe auszusprechen.

Zu Abschnitt 2: „Bemessung der Entschädigung und das

Verhältniß der Knappschaftskassen zu den Unfallversicherungs⸗ Genossenschaften.

A. Berggewerkschaften und Fabrikbesitzer, welche einer auf Grund der Berggesetze errichteten Knappschaftskasse angehören, bleiben von der Verpflichtung, einer der nach Maßgabe der neuen gesetzlichen Bestimmungen errichteten Unfallversicherungs⸗ Genossenschaft beizutreten, befreit.

B. Die landesgesetzlichen Vorschriften über die Knapp⸗ schaftskassen bleiben mit der Maßgabe in Kraft, daß die Bei⸗ tragspflicht zu denselben die Beihülfe des Reichs einge⸗ schlossen und die Leistungen dieser Kassen bei Unfällen, den für die Unfallversicherung vorgeschriebenen Minimalleistungen entsprechen, beziehungsweise gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen demgemäß organisirt werden.“

Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann glaubt diesem Antrage mit Rücksicht auf die von dem Kommissar der preußischen Regierung bei Berathung des Gesetzentwurfs über die Unfallversicherung im Reichstage vertretenen Anschauungen widersprechen zu müssen. In Preußen werde eine Reihe von Knappschaftskassen den Ansprüchen des Unfallversicherungsgesetzes nicht gewachsen sein.

Die HH. Schimmelfennig und von Velsen sprechen sich gegen die betreffenden Auffassungen des preußischen Vundes⸗ rathskommissars aus.

Eine nähere Erörterung dieses Punktes im permanenten Ausschuß wird vorbehalten.

Zu vhet 5: „Die Verwaltungsorgane der Genossen⸗

aften“ befürwortet Hr. Kade eine Herabminderung der in dem vorig⸗ jährigen Gesetzentwurf in den §§. 27 und 47 ff. angedrohten Strafen und will namentlich dem richterlichen Ermessen weni⸗ ger Spielraum gelassen wissen.

Hr. Brockhoff wünscht ebenso eine Vertretung der Arbeiter bei der Regelung der Unfallversicherung, wie der Arbeitgeber bei der Verwaltung der Krankenkassen.

Hr. Herz erachtet die ad Nr. XII. der Grundzüge in Aussicht genommenen Bestimmungen über die Kontrole der

den, sondern auch dessen bedürftig. Es liege auch um so weniger Grund für die Landwirthe vor, der Betheiligung an der obligatorischen Krankenversicherung ihrer Arbeiter zu widerstreben, als sie gegenwärtig in den weitaus meisten Fällen freiwillig schon das Gleiche leisteten. Das Wider⸗ streben betreffs der Unfallversicherung lasse sich auf Mangel an praktischen Erfahrungen, welche man bei der Industrie durch die Knappschaftskassen habe, zurückführen. Er sei bei dem vorliegenden Mißtrauen der Ansicht, daß die Industrie in den Grenzen heranzuziehen sei, wie dies in der Vorlage der Staatsregierung sich angedeutet finde, und bezweifle nicht, daß die gemachten Erfahrungen bald die Hineinziehung der Land⸗ und Forstwirthschaft mit Einwilligung der Betreffenden in vollstem Umfange herbeiführen werde. Die Möglichkeit der Hineinziehung sei daher offen zu halten.

Hr. Clauditz befürwortet, die obligatorische Unfallversiche⸗ rung der in der Forstwirthschaft beim Betriebe von Lokomo⸗ bilen beschäftigten Arbeiter vorzusehen. Für die übrigen Arbeiter sei jedoch nur der fakultative Beitritt erwünscht.

Hr. von Risselmann kann gleichfalls nur eine fakultative Ausdehnung der Unfallversicherung auf die landwirthschaft⸗ lichen Arbeiter befürworten. Im Allgemeinen sei im Osten der Monarchie die Einrichtung von Kranken⸗ versicherungskassen kein Bedürfniß, da auch ohne dieses aus- reichend für die Arbeiter gesorgt werde. Uebrigens sei nicht abzusehen, wie es mit der Festsetzung und Beitreibung der deefa für die landwirthschaftlichen Arbeiter gehalten wer⸗

en solle. Hr. Kennemann kann sich die Befürwortung der Heran⸗ ziehung der ländlichen Arbeiter durch die Herren von Tiele⸗ Winkler und Graf Henckel nur dadurch erklären, daß dieselben vorzugsweise die Verhältnisse der Landwirthschaft in Industrie⸗ bezirken im Auge hätten.

Auch Hr. Albrecht weist auf die praktische Unmöglichkeit der Heranziehung aller ländlichen Arbeiter hin, für welche es übrigens auch an dem Bedürfniß fehle.

Hr. Heimendahl befürwortet dagegen für die westlichen Provinzen mit Entschiedenheit die Ausdehnung des Unfall⸗

und Unfall⸗—

ladungen u. dergl.

11255 Oeffentliche Zustellung. 1 Der der Provinz Westfalen zu Münster, vertreten durch seinen Landarmendirektor Plaßmann zu Münster, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Schlüter zu Essen, klagt gegen den Berg⸗ arbeiter Johann Daniel Haas zu Bochum wegen der seiner zurückgelassenen Ehefrau und seiner 4 minderjährigen Kinder gewährten v für die Zeit vom 28. Oktober 1874 bis 9. Juni 1875 und fernere Zeiten mit im Ganzen 657 37 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zah⸗ lung von 657 37 nebst 5 % Zinsen seit Zu⸗ stellung der Klage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts treits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf

den 2. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 3

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

f Sr. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[112541 Oeffentliche Zustellung. Die ledige Inwohnerstochter und Taglöhnerin Theresia Völtl von Bannholz, Gemeinde Ort, hat gegen Michael Küblbeck, Bauerssohn und Dienst⸗ knecht von Hinterschmiding, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage erhoben auf: .

1) Anerkennung der- Vaterschaft zu ihrem am 12. Juni v. J. außerehelich geborenen Kinde „Ludwig“,

2) Bezahlung eines jährlichen, in Vierteljahrs⸗ raten voraus abzuführenden Alimentations⸗ beitrages von 60 bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes,

3) Bezahlung der allenfallsigen Kur⸗ und Leichen⸗ kosten, falls das fragliche Kind innerhalb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte, .

4) Bezahlung einer Kindbettkostenentschädigung

besondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung deren Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber der Stelle spätestens im obigen Termine anzumelden. Die begründenden Urkunden sind gleich⸗ zeitig vorzulegen. Dem Heinrich Ohlmeyer, Sohn des weiland Johann Friedrich Ohlmeyer zu Obergeorgswerder, früher als Milchmann unverheirathet auf der Päute im Hamburgischen sich aufhaltend, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt, ist dieses Aufgebot öffentlich zuzustellen und wird zugleich zu dem Zweck die An⸗ heftung des Aufgebots an die Gerichtstafel, die so⸗ fortige zweimalige Einrückung in das hiesige Kreis⸗ blatt und die einmalige Einrückung in den Reichs⸗ Anzeiger angeordnet. Harburg, 4. März 1882. 8 Königliches Amtsgericht III. gez. Hölscher.

Rehkuh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

11,9 Aufgebot. Nachdem die nachstehenden Personen den Verlust nachstehender Schuldverschreibungen der Nass. Landes⸗ bank genügend bescheinigt und auf Kraftloserklärung angetragen haben und zwar: .“ 1) Jacob Rauscher zu Frankfurt a./M. für die Wittwe des A. C. Wirsing zu Glarus,

4 ½ % Schuldverschreibung vom 31. Dezem⸗

ber 1874 über 1500 Litt. C d. Nr. 2180, 2) die Gemeinde Bilkheim, Schuldverschreibung Litt. Cc. Nr. 4175 über

Rea00 . Heck zu Dietz 3) Rentner Jean Heck zu Dietz, 8 Schuldverschreibung Litt. Cc. Nr. 4194 über 600 ℳ, 4) die Ehefrau des Gärtners Daniel Kuhn zu SSehüldverschreib 16

uldverschreibung: Litt. Ca. Nr. 1439 über 150 ℳ,

FCb 10 300

bekannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 3. Mai d. Js., Vorm. 9 Uhr, festgesetzten Termine bei diesseitigem Gerichte geltend zu machen, widrigens die nicht angemeldeten An⸗ sprüche für erloschen erklärt würden. Kenzingen, 4. März 1882. b Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts: Reichard.

Königliches Amtsgericht I.

Hildesheim, den 2. März 1882. Oeffentliche Sitzung Gegenwärtig: Amtsgerichtsrath Bening, Referendar Oetken. In Sachen v der Spar⸗, Leih⸗ und Vorschuß⸗Kasse der Aemter Hildesheim und Marienburg, Klägerin, gegen

den Tischler Kleinhändler Heinrich Linkogel zu

oritzberg, Beklagten, 8 Wg Forderung, jetzt Subhastation

[11251]

erschienen ꝛe. 1u Gerichtsseitig 16 wurde das Ausschlußurtheil dahin verkündet: Alle der vorschriftsgemäß bekannt gemachten öffent⸗ lichen Ladung vom 1. Dezember 1881 zuwider bis⸗ lang nicht angemeldeten Rechte der darin verzeichne⸗ ten Art an den darin verzeichneten Liegenschaften werden in Ausführung des in jener öffentlichen Ladung angedrohten Rechtsnachtheils im Verhältniß zum neuen Erwerber für verloren gegangen erkannt. 8 Vorgelesen, genehmigt. Zur Beglaubigung: (gez.) Bening. Oetken. Ausgefertigt: b Gade, Sekretär, 8— Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Hildesheim 1.

Armenrechte zugelassene geschäftslose Mathilde Bösch zu Elberfeld, Ehefrau des Fabrikarbeiters und Spezereiwaarenhändlers Josef Warstein daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber⸗ feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende ehe⸗ liche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 17. Mai ecr., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schuster, 1 Gerichtsschreiber der I. C.⸗K. des Kgl. Landgerichts.

Zweite Bekanntmachung

[11036] Eviktions⸗Proklam. 88 Auf desfälligen Antrag werden Alle und Jede, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des am 19. Dezember 1881 verstorbenen Hufners Peter Wittmaack in Luhnstedt, oder an die zum Nachlaß gehörige Hufe c. p. daselbst zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und An⸗ sprüche innerhalb 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proklams an gerechnet, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse und der Nichtberücksichtigung, beim hiesigen Amtsgerichte rechtsbehörig anzumelden.

Rendsburg, den 2. März 1882. 8 Königliches Amtsgericht, Abtheilung III.

[11262] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts 22. Februar 1882 ist das Hypotheken⸗Dokument 1

s über die auf dem Grundstücke Dt.⸗Thierau Nr. 13 Abth. III. Nr. 3 für Heinrich Schoen⸗ feld eingetragenen 100 Thlr. 24 Sgr. 6 ½ P für kraftlos erklärt. Heiligenbeil, 22. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. II.

[11260]

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königl. Amts⸗ gerichts vom 22. Februar 1882 ist das Hypotheken⸗ Dokument: 8 über die auf dem Grundstücke Alt⸗Passarge dr. 3 Abtheilung III. Nr. 16 für die Wittwe Ulrike Moßner, geb. Brelow, eingetragenen 6000 Thlr. für kraftlos erklärt. Heiligenbeil, 22. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. II.

111258]1 Bekanntmachung

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. Februar 1882 ist das Hypo⸗ theken⸗Dokument 8 8 über die auf dem Grundstücke Schoenlinde Nr. 25 Abth. III. Nr. 1 für die Geschwister Ferdinand und Hei 8 t 1000 Thaler für kraftlos erklärt. . Heiligenbeil, 22. Februar 1882

Königliches Amtsgericht. II. 6

Betriebsführung in den Etablissements der Mitglieder der Genossenschaft durch die Organe der letzteren für zu weit gehend und unter Umständen mit Rücksicht auf die wünschens⸗ werthe Geheimhaltung der Betriebseinrichtungen für bedenklich. Die Kontrole der Fabrikinspektoren werde dem Bedürfniß ge⸗ nügen.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗ Regie⸗ rungs⸗Rath Lohmann weist darauf hin, daß es für an⸗ gemessen erachtet worden sei, gerade hier eine Betheiligung der Selbstverwaltung eintreten zu lassen, und daß aus der gegenseitigen Ueberwachung der Genossenschaftsmitglieder aller⸗ dings Vortheile zu erwarten seien. Einer mißbräuchlichen Ausnutzung der fraglichen Befugnisse könne dadurch vorge⸗ beugt werden, daß die Beamten der. Genossenschaft auf Ge⸗ heimhaltung der Betriebseinrichtungen, soweit diese erforder⸗ lich, beeidigt würden.

Hr. Leyendecker ist der Ansicht, daß der verfolgte Zweck durch die Kontrole der Fabrikinspektoren vollständig werde erreicht werden. Auch ihm gehe die Befugniß der Genossen⸗ schaften, die Mitglieder mit Strafe zu belegen, zu weit. Gegen Hrn. Brockhoff bemerkt Redner, daß für eine Be⸗ theiligung der Arbeiter bei der Unfallversicherung ausreichend gesorgt scheine, indem ihre Mitwirkung bei Feststellung der Entschädigungen vorgesehen sei.

Hr. von Velsen bittet ad Nr. XII. 4. der Grundzüge, den Forderungen auf rückständige Beiträge der Genossenschaften ꝛc. auch die Priorität bei Subhastationen gegenüber anderen Forderungen wie den Gemeindeabgaben einzuräumen.

Zu Abschnitt 6ö: „Die Ausdehnung der ganzen Regelung 1 auf die Landwirthschaft“

befürwortet Hr. von Tiele⸗Winkler unter Bezugnahme auf seine Ausführung bei Berathung der Grundzüge für die ge⸗ setzliche Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter die Ausdehnung der Bestimmungen des demnächstigen Gesetzes über die Unfallversicherung auch auf die landwirthschaftlichen Arbeiter. Ein Ausschluß dieser Arbeiterkategorie werde schon deshalb ungerechtfertigt sein, weil der vom Reiche zu zahlende Zuschuß auch von der Landwirthschaft, bezw. von den land⸗ wirthschaftlichen Arbeiten mit aufgebracht werde. Bei dem Widerspruch anderer Vertreter der Landwirthschaft befürworte er zunächst nur die fakultative Ausdehnung auf die landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter, überzeugt, daß eine obligatorische Ver⸗ Sfi geing zum Beitritt demnächst allseitig werde gewünscht werden.

Hr. Kennemann spricht unter Hinweis auf die bisherige Entwickelung dieser Frage gegen die Heranziehung der länd⸗ lichen Arbeiter und hält unter allen Umständen für aus⸗ geschlossen, daß Verletzungen, welche bei der Bedienung der durch Pferdekraft oder gar durch die Hand bewegten Maschinen vorkommen, unter das Gesetz gezogen werden. Mit demselben Rechte würde man alle städtischen Arbeiter, Domestiken ꝛc. den Bestimmungen des Gesetzes unterwerfen können. Die Heran⸗ ziehung aller dieser Personen sei praktisch gar nicht ausführbar. Wie die Beiträge festgestellt, von wem sie aufgebracht werden sollten? In den östlichen Provinzen liege auch ein Bedürfniß

Verhältniß zu den Krankenkassen einerseits und dem Reiche andererseits.“

Hr. Albrecht bezeichnet es als unbillig, daß diejenigen Arbeiter, welche nicht gegen Unfälle versichert werden sollten, also ungünstiger gestellt werden, als die unter das Unfall⸗ versicherungsgesetz fallenden Personen, die vollen Kranken⸗ kassenbeiträge zahlen sollten, während für die gegen Unfälle Versicherten der Arbeitgeber ein Drittel zu zahlen habe.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann entgegnet hierauf, daß zur Zeit eine gesetzliche

Verpflichtung zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen nicht

für alle Arbeitgeber, sondern nur für die Fabrikbesitzer be⸗ stehe, daß man zwar erwogen habe, ob diese Verpflichtung auf alle Arbeitgeber auszudehnen sein möchte, dies aber mit Rücksicht darauf nicht für angemessen erachtet habe, weil in vielen Fällen der Arbeitgeber, z. B. der kleine Handwerker, kaum besser gestellt sei als der von ihm beschäftigte Arbeiter, und es deshalb unbillig sein würde, jenem zu Gunsten von diesem Lasten aufzuerlegen. Eine Erweiterung des Kreises der zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen verpflichteten Arbeitgeber werde durch die beabsichtigte Gesetzgebung immerhin herbeigeführt werden. Daß die Arbeiter in dieser Beziehung nicht gleichmäßig behandelt würden, dürfte deshalb schwerlich zu Unzuträglichkeiten führen, als in den seltensten Fällen gegen Unfall versicherte Arbeiter mit nicht versicherten derselben Krankenkasse angehören würden.

Hr. Leyendecker bezeichnet es nochmals als erforderlich, daß die Krankenkassen für die Aufwendungen, die ihnen aus versicherungspflichtigen Unfällen erwachsen, entweder durch entsprechende Beiträge der Arbeitgeber oder durch Ersatzleistung Seitens der betreffenden Unfallversicherungskassen vollständig entschädigt werden. Eventuell werde er sich mit einer Be⸗ freiung der Arbeitgeber von der Zahlung von Beiträgen zur

9 Krankenkasse einverstanden erklären können, wenn die Kassen für in Folge von Unfällen der Mitglieder zu leistenden Auf⸗ wand aus der Unfallversicherungskasse vollständigen Ersatz erhielten. Einen Zuschuß zur Unfallversicherungskasse Seitens des Reichs hält Redner entsprechend dem im Vorjahre von ihm vertretenen Standpunkt nicht für angemessen, jedoch

eine Erledigung der Frage auf der von dem Hrn. Baare an⸗ gedeuteten Grundlage nicht für ausgeschlossen.

Hr. Breithaupt spricht sich gegen eine etwaige Beschrän⸗ kung der Versicherungspflicht auf Arbeiter mit einem Jahres⸗ verdienst bis zu 1500 aus, und will die Grenze von 2000 festgehalten wissen.

Hr. Baare konstatirt, daß die Vorschläge, welche dahin gingen, das Reich in der einen oder anderen Form zur Spitze des Gesammtorganismus der zu bildenden Genossenschaften zu machen, allseitig Anklang zu finden scheine. Dagegen spricht sich der Redner gegen den Vorschlag des Hrn. Mevissen be⸗ treffs Kapitalisirung der Seitens der Genossenschaften zu über⸗ nehmenden Renten aus.

Diesem Widerspruch schließt sich Hr. Meyer (Celle) an.

Hr. Albrecht hält sein früher geäußertes Bedenken durch die letzte Erklärung des Herrn Regierungskommissars nicht

von 12 (,“ 8 Klägerin beantragt, das k. Amtsgericht wolle er⸗ J 6s“ 805 nge. 5) die Wittwe des Johann Adam Schupp I. zu 1) Es habe der Beklagte die Vaterschaft zu 5) E“ Joh fraglichem Kinde anzuerkennen, Schuldverschreibung: 8 2) die über sub Ziffer 2 bis 4 inelusive auf⸗ Litt. GCc. Nr. 2732 über 600 ℳ, EE14““ zu F sowie alle o 8 rozeßkosten zu tragen, endlich. 8 Johann Jacob Schäfer zu Helferskirchen 3) es sei das zu erlassende Urtheil für vorläufig 6) ETE113“ 9 111“ 8 Litt. Cc. Nr. 2977 über 600 ℳ, rung der Friederike Karoline Auguste Stallmann Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist Ter⸗ (9. 600 3 qus Bockenem min auf o wird den Schuldnern die Zahlungsleistung an den 1“ Samstag, den 22. April heurigen Jahres, d en 1Schaldner der betreffenden Schuldver⸗ ist nachfolgendes Erkenntniß erlassen und verkündigt: Vormittags 8 Uhr, schreibungen bis zum Austrage der Sache bei Meidung Nachdem die durch Aufgebot vom 17. Januar im Sitzungssaale des k. Amtzgerichts Freyung an⸗ doppelter Zahlung untersagt und die etwaigen In⸗ 1881 zur Meldung aufgeforderte, daselbst benannte beraumt, wozu der Beklagte hiemit gemäß §. 187 haber dieser Schuldverschreibung aufgefordert, Friederike Karoline Auguste Stallmann der R. C. P. O. öffentlich geladen wird. solche binnen fünf Jahren vom Tage dieser Auf⸗ aus Bockenem 1 Freyung, den 6. März 1882. 8 forderung an gerechnet, spätestens bis 28. Februar sich bislang nicht gemeldet hat, auch von ihrem Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts: 1887 bei Verlust ihres Rechtes aus diesen Schuld⸗ Forrleben glaubwürdige Kunde nicht eingegangen ist, Krämer. verschreibungen dem Gerichte vorzulegen, sowie dem 5 wird dieselbe nunmehr für todt erklärt. Schuldner aufgegeben, bei Vermeidung der sonst Zugleich werden etwa noch nicht angemeldete Erb⸗ eintretenden Nachtheile während der Frist von fünf oder Nachfolge⸗Berechtigte zur Meldung unter der Jahren in einem Anhange zu den zu veröffentliche⸗ Verwarnung aufgefordert, daß sonst auf sie bei den Verzeichnissen gekündigter Schuldverschreibungen Ueberweisung des Nachlasses an die angemeldeten diejenigen derselben, hinsichtlich welcher ein Amorti⸗ Erben nach der nach 90 Tagen eintretenden Rechts⸗ sationsverfahren bei Gericht anhängig ist, zu bezeich⸗ kraft dieses Urtheils keine Rücksicht genommen nen, und dem Gerichte ein Exemplar dieses Ver⸗ werden soll. b zeichnisses zuzustellen. 1 Geschehen wie oben. Wiesbaden, 15. Februar 1882. Zur Beglaubigung: Königliches Amtsgericht. V. FPFfingsthorn. Gerns Otto. 1 Für g Auszug:

11286 Aufgebot. Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. 8— Großh. Amtegerscht Kenzingen hat heute E“ 8 Seee [11250]0 Königsiches Amtsgericht J.

versicherungszwanges auf die Arbeiter in den landwirthschaft⸗ lichen Betrieben. ““

BHr. Cramer weist auf die Schwierigkeiten hin, welche auch in den westlichen Provinzen den kleinen Landwirthen aus der Einführung der obligatorischen Unfallversicherung erwachsen würden. Anders lägen die Verhältnisse in Betreff der Kranken⸗ versicherung.

Hr. Hessel befürwortet, den Beitritt der ländlichen Arbeiter zunächst nicht obligatorisch zu machen. Die Noth⸗ wendigkeit der Ausdehnung der Unfallversicherung auch auf diese Arbeiter werde sich bei demnächstiger Einführung allge⸗ meiner Invalidenversorgungskassen von selbst ergeben.

Damit ist die Berathung erledigt. Die Vorlage geht an den permanenten Ausschuß. Zu Referenten werden die Hrrn. Baare und Kalle bestellt.

Der Vorsitzende ersucht die Mitglieder noch, schon im Interesse einer einheitlichen Redaktion der Protokolle für die Folge nicht selbständig Aenderungen der zur Prüfung aus⸗ liegenden Protokolle vorzunehmen, etwaige Wünsche auf Ab⸗ änderung vielmehr mündlich zur Sprache zu bringen. Die des G des Volkswirthschaftsraths sind

iermit vorläufig beendet.

Der Vorsitzende beraumt die erste Sitzung des permanen⸗ wohmehaft vertrenen 1. E ten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths auf Mittwoch, den Söb Taglöhner, früher in Mainz wohnhaft, 8. März 1882, Vormittags 11 Uhr, und setzt auf die Tages⸗ jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ehescheidung ordnung die Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend mit dem Antrage auf Trennung der am 15. März das Reichstabaksmonopol. ö111111A“ 1873 zwischen den Parteien abgeschlossenen Ehe und

Verurtheilung des Beklagten in die Kosten, und Eb1“ ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 14. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diche Auszug der Klage bekannt gemacht. Moyat, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[11244

Subhastationspatent und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Vollhöfners Hans Wülfken in Georgswerder gegen die Wittwe weiland Köthners und Milchers Johann Friedrich Ohlmeyer, Kath., geb. Albers in Obergeorgswerder ist die der Letzteren gehörige Kothstelle Nr. 52 in Obergeorgswerder öffentlich meistbietend zu ver⸗ kaufen.

Die Stelle enthält nach der Grundsteuermutter⸗ rolle für Wilhelmsburg auf Kartenblatt 5 die Parz. 65 (Obergeorgswerder, Hofraum, 83 qm), Parz. 67

24 (desgl., Hausgarten, 16,94 a), Parz. 64 (desgl.,

[11257] Todeserklärung. 8

Geschehen Amtsgericht Bockenem I. am 2. März

1 1882 in öffentlicher Sitzung.

88 Gegenwärtig:

Amtsgerichts⸗Rath Pfingsthorn, Assistent Gerns.

betreffend das zum Zweck der Todeserklä⸗

Armensache. [11287] Oeffentliche Zustellung. Karoline, geb. Dorstmüller, Wäscherin, in Mainz

11256 1 Die lghefrau des Schreiners Friedrich Ramb zu Cöln, Maria, geb. Bloch, ohne besonderes Geschäft daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Claasen, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter 1“ trennung. 1 8 Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai 1882, Vormittags im Sitzungs⸗

saale der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Cöln anberaumt.

Breuer, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11261]

Nr. 6 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden In⸗ halt: Uebungen der Ersatzreservisten für das Etatsjahr 1882/83. Dislokation der 18. Kavallerie⸗Brigade. Zulage für die als Adju⸗ tanten zu den höheren Kommandobehörden abkommandirten Lieute⸗ nants. Orientirung bei Eisenbahn⸗Vorarbeiten bezüglich der Lage der Schießstände der betreffenden Garnison. Abänderung der Be⸗ stimmungen über die Ausbildung der zu den Pionier⸗Bataillonen behufs Unterweisung im Feld⸗Pionierdienst kommandirten Offiziere und Unteroffiziere der Infanterie ꝛc. Frachtberechnung für Militär⸗ Fahrzeuge. Requisitionsscheine für den Rücktransport der nach

pandau kommandirten Mannschaften der Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie. Nachträge ꝛc. zu den Feldgeräths⸗Etats. Ausgabe von Nach⸗ trägen zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. Bekanntmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die

Armee und Marine. Nr. 14 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 6 8

der Eisenbahnstrecke Erbach —Hetzbach.

Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königl. Amts⸗ gerichts vom 22. Februar 1882 ist das Hypotheken⸗ Dokument

8 über die auf dem Grundstücke Rosenberg Nr. 11, Abtheilung III., Nr. 1, für den Ferdinand Reiß Kingetragenen 8 Thaler

ür kraftlos erklärt.

b Heiligenbeil, den 22. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. II.

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In 1. Strafsache gegen den Rekruten Conrad Vockeroth aus Spangenberg, geb. 15./2. 61, Bier⸗ brauergeselle, wegen Fahnenflucht, wird, da derselbe beschuldigt ist, in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen zu haben, Vergehen gegen §. 1401. Str.⸗G.⸗B. auf Grund der §§. 325, 326, 480 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Antrag des Königl. Gerichts der

wegen Forderung, 1 jetzt Subhastation, waren erschienen ꝛc. 2c.

Gerichtsseitig .

wurde sodann folgendes Ausschlußurtheil verkündet: Alle der vaeeectrehc gfts bekannt gemachten öffent⸗ lichen Ladung vom 22. November 1881 zuwider bis⸗ lang nicht angemeldeten Rechte der darin verzeich⸗ neten Art an den darin verzeichneten Liegenschaften werden in Ausführung des in Hener öffentlichen La⸗ dung angedrohten Rechtsnachtheils im Verhältniß

Der katholische Kirchenfond Kenzingen besitzt auf t- 8* der G Kenzingen folgende Grundstücke; Hildesheim, den 2. März 1882. 1) Plan Nr. 7 Grundstück Nr. 1069; 6 Ar 47 „Oeffentliche Sitzun. Meter Ackerfeld im Gewann eins. Gegenwärtig: n Gewannweg, ands. Franz Kaiser Wittwe, Amtsgerichtsrath Bening. 3 2) Plan Nr. 8 Iren . : 5 e.; Referendar Oetken. In Sachen Meter Ackerfeld im Gewann Georgenbreite, 1 Sachen 1 1 eins. Hecerfel ands. Eduard Bilharz hier, des Magistrats der Stadt Hildesheim, und des 3) Plan Nr. 36 e Nr. .S Lederhändlers August Henke daselbst, Gläubiger 413 Meter Wiesen im Gewann Saarmatten, EEE . eins. Gemarkung Herbolzheim, ands. Gemeinde 1) den Partikulier Meyer zu Hildesheim, als Vor⸗ Kenzingen, mund der minderjährigen Kinder des Tischlers c4) Plan Nr. 42 Grundstück Nr. 5837: 44 Ar Wieeingarten, Wilhelm und Heinrich Weingar⸗ 55 Meter Wiesen im Zinkengrün, eins. Joseff ten zu Hildesheim, f 1 6 utterer von Forchheim, ands. Kasp. Kaiser, 2) gegen die volljährige Sophie Weingarten eben⸗ 5) Plan Nr. 42 Grundstück Nr. 5925: 21 Ar daselbst, Schuldner, 24 Meter Wiesen im Gewann Brühl, einsüä. Josef Becherer, ands. Johann Scherer in Brog⸗ gingen, 6) Plan Nr. 46 Grundstück Nr. 6326: 39 Ar 60 Meter Wiesen im Gewann Kieslöchle, eins. Gemeinde, ands. Jos. Anton Schwarz, 7) Plan Nr. 46 Grundstück Nr. 6328: 47 Ar 07 Meter Wiesen im Gewann Kieslöchle, eins. Gemeinde, ands. Katharina Fuchs, 8) Plan Nr. 57 Grundstück Nr. 8103: 22 Ar

241 1 Garten, 9,30 a), Parz. 68 (desgl., Weide, 4,81 a),

angrenzend, soviel diese sämmtlichen Parzellen an⸗ 8 Obergeorgswerder Elbdeich, Köthner Saft,

für erledigt, und bittet den permanenten Ausschuß, auf eine Abänderung der bemängelten Bestimmung Bedacht zu nehmen. Zu Abschnitt 3: „Das dem Haushalt der Genossenschaften

b zu Grunde zu legende System“ widerspricht Hr. von Velsen, wie verschiedene Vorredner, der Auffassung des Hrn. Mevissen, daß für die Aufbringung der

durchaus nicht vor. Ueberhaupt verminderten sich, wie statistisch nachgewiesen, die Unfälle beim Gebrauche landwirth⸗ schaftlicher Maschinen alljährlich, weil die Leute mit der Be⸗ handlung derselben vertrauter würden. Gegen die Zulassung fakultativer Versicherung der ländlichen Arbeiter habe auch er nichts zu erinnern.

Renten Seitens der Genossenschaften das sogenannt Ver⸗

Der Vorsitzende bringt zur Kenntniß der Versammlung,

Köthner Peter Albers.

Auf der Stelle befindet sich das Wohnhaus Nr. 52,

ein Milchschauer und drei Schweinekoben. Werraufetergth; 8.3

reitag, den 12. Mai d. J.,

8 Vormittags 10 Uhr,

ozu Parteien und Kaufliebhaber

eladen werden.

tern

41 Meter Wiesen im Gewann Stangenmatten, eins. Gemeinde, ands. Javer Vetter in Amol⸗

9) Plan Nr. 57 Grundstück Nr. 8225: 36 Ar 27 Meter Wiesen im Gewann Stangenmatten, eins. Landolin Herr in Emmendingen, ands.

8 Vorgelesen, genehmigt. Zur Beglaubigung: gez.) Bening. Oetken. Ausgefertigt:

zum neuen Erwerber für verloren gegangen erkannt.

22. Division der Arrest auf Höhe von 3000 ℳ, in Buchstaben: Dreitausend Mark angeordnet, und das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Svee n mit Beschlag be⸗ legt. Spangenberg, den 3. März 1882. König⸗

Wilh. Sexauer in Königschaffhausen.

Zugleich ergeht an Alle, welche an der Stelle

Seinem Antrage zufolge werden nun Alle, welche

Gad e, Gerichts chreiber

liches Amtsgericht.