“ 8 8 v1““ 8 88 8 8
thierischen Geweben hat der aktive Sauerstoff (01) mit dem Ozon (03) und bei Gegenwart von löslichen Fermenten auch mit H2 02 gemein, wie schon Schoenbein nachgewiesen hat. — Dass der Sauerstoff 02 über einer faulenden Flüssigkeit in relativ kurzer Zeit vollständig verschwindet, zeigt eine mit Fäulnissfermenten und Sauerstoff (02) in einer Glasröhre eingeschlossene haemoglo-
binhaltige Flüssigkeit.
8 — ““ ““ 1“ S
Da der nascirende Wasserstoff selbst den 02 zu aktiviren vermag, so wird der Sauerstoff zum grösseren oder kleineren Theile von dem nascirenden Wasserstoff gebunden, Eine Aktivirung des Sauerstoffs (02) durch den nascirenden Wasser- stoff kann nur da stattfinden, wo der Wasserstoff entsteht, und wenn die Wasserstoffatome selbst mit Sauerstoffmolecülen in
direkte Verbindung kommen. Der Wasserstoff, welcher in mole- cülarem Zustande mit 02 in Berührung kommt, bleibt erhalten, weil beide Gase nicht auf einander einwirken (Baumann).
Dr. med. Lender (Berlin, Potsdamerstrasse 132 8 und Kissingen, Curhausstrasse 104).
——y—
* NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastatienen, u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger ————
und Grosshandel.
Aufgebote, Vorladungen
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Preußischen Atnats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung *ℳ u. s. w, von öffentlichen Papieren.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux.
9. Familien-Nachrichten. beilage. NR
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
11663] LSerbrief. Gegen den unten beschriebenen Kanzlei⸗Hülfsarbeiter Berthold Schröter, ge⸗ boren am 24. März 1852 zu Bomst, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung in den Akten J. IVa. 76. 82. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 6. März 1882. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. J. V.:Lippert. Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,70 m, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn niedrig, Bart blond, voll, Augen⸗ brauen blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe bräunlich, Sprache deutsch. Kleidung: dunkler Winterüberzieher und Rock, dunkelgraue Hose, kleiner schwarzer Hut und Schaftstiefel.
[11673] 1 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen
Sattlergesellen Friedrich Wilhem Schmohl, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchuchshaft wegen Diebstahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in actis J. IV a. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 2. März 1882. Die Staatsanwaltschaft I. Lippert, i. V. Beschreibung: Alter 20 Jahre, Größe 1 m 66 cm, Statur mittel, Haare blond, Stirn hoch, breit, Bart fehlt, Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase hervorstehend, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Mitte der Brust mehrere Blutegelstichnarben.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter, früheren Fleischer Max Julius Fischer, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Nöthigung in den Akten III. J. 1899/81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß Alt⸗Moabit Nr. 11/12 abzuliefern. Berlin, den 9. März 1882. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte II. Beschreibung: Alter 29 Jahre, Größe 175 cm, Statur kräftig, Haare hellbraun, Stirn breit, gewölbt, Bart brauner Schnurrbart, sonst rasirt, Augenbrauen dunkelblond, Augen blaugrau, Nase breit, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht breit, oval, Gesichtsfarbe gesund. Kleidung: schwarzer Ueberzieher, brauner Oberrock, schwarze Weste, graue Hose, Schaftstiefeln. Besondere Kennzeichen:
Am rechten Vorderarm rothe Tät iden
Schienbeinen braune Narben.
SS E“
Steckbrief. Gegen den Arbeiter (Schmied) Emil Rudolph Paul Schmidt, geb. 30./4. 38 zu Berlin, welcher flüchtig ist und sich verborgen hält., ist, da er des Diebstahls dringend verdächtig erscheint (Vergeh. geg. §. 242 Str. Ges. B.), die Untersuchungshaft verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Untersuchungsge⸗ fängniß zu Berlin, Altmoabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 3. März 1882. Königliches Amts⸗
gericht I., Abth. 94.
[11685]
Steckbrief. Gegen 1) den Reservisten Eduard
Spangenberg aus Fritzlar, 35 Jahre alt, 2) den Ersatzreservisten 1. Klasse Johann Konrad Friedrich Schulz aus Rotenburg a./Fulda, 24 Jahre alt,
3) den Reservisten Karl Konrad August Geld⸗
macher aus Wolfhagen, 35 Jahre alt, 4) den
Wehrmann der Landwehr Johann Weißgerber aus
Nabollenbach, Kreis St. Wendel, 33 Jahre alt,
welche sich verborgen halten, soll eine durch Urtheil
des Königlichen Schöffengerichts zu Cassel vom
24. Januar 1882 erkannte Haftstrafe von je zehn
Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselbe
zu verhaften und in das nächste Amtsgerichtsgefäng⸗
niß abzuliefern, an welches das Ersuchen gerichtet
wird, die Strafen zu vollstrecken und Nachricht zu den Akten E. 623 — 26/81 hierher zu geben. Cassel, den 6. März 1882. Königliches Amtsgericht, Ab⸗ theilung 5. Henkel. 8
111664] 1 Steckbrief. Gegen den unten Arbeiter Adolf Karl Friedrich Richter aus Flein Kienitz, Kreis Teltow, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Vergehen gegen §. 120. d. Str. G. B. verhängt. Es wird ersucht, den⸗ elben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Marne abzuliefern. Marne, den 1. März 1882. Königliches Amtsgericht. Möller. Beschreibung. Alter 45 Jahre, hagre schwarz melirt, Augen braun (trübe), Sprache heiser. Kleidung: graue Schützen⸗ joppe, schwarze Tuchhose, graue Mütze, schwarz und weiß karrirtes Halstuch und Halbstiefeln. Besondere Kennzeichen: zwinkert mit den Augen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
111686] Oeffentliche üeh
Der Kaufmann Fritz Blome zu Suttrup, ver⸗
treten durch die Rechtsanwälte J. & B. Dyckhoff, klagt gegen den Zimmermann Hermann Schulte zu Nortrup, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Scha⸗ densersatzes und Erstattung zu viel gezahlter Gelder, mit dem Antrage, daß Beklagter kostenpflichtig ver⸗
beschriebenen
8 1 Lindewiese
Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König⸗
lichen Landgerichts zu Osnabrück
auf den 26. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Fromme, 8 Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts
[11696] Oeffentliche Zustellung.
Der Bauer Vinzenz Weber von Burghaun, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Loeser zu Fulda, hat in seiner Prozeßsache gegen den Müller Bruno Koch von Hünfeld, jetzt unbekannt wo? abwesend, um Verlegung des auf heute anberaumten Termins ge⸗ beten und ladet, da dieser Bitte stattgegeben worden ist, den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau auf
den 10. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, als anderweiten Termin. . b
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hanau, den 8. März 1882.
Baabe,
[1166613 Heffentliche Zustellung.
Hortensia Fréchard, Wittwe des Müllers Franz August Richard zu Urbeis, Joseph Renard, Eigen⸗ thümer, wohnhaft zu la Bourgonce bei St. Die, Maria Renard, Wittwe des Eigenthümers Johann Baptist Favard zu Mortagne, Kanton Brouvelier — Frankreich — vertreten durch Rechtsanwalt Ronner, klagen gegen: 1) Franz Perrin, Handelsmann in San Francisco (Nordamerika), 2) Marie An⸗ toinette Loudais, Ehefrau von Franz Eduard Henry, Porzellanwaarenhändler zu Lunsville, mit dem An⸗ trage auf Anordnung der Auseinandersetzung und Theilung der Gütergemeinschaft Richard⸗Fréchard, sowie des Nachlasses des Franz August Richard und der Vornahme derselben, sowie auch der Versteige⸗ rung der zu beiden Massen gehörenden Immobilien und Mobilien durch Notar Noel in Lapoutroye und laden die Beklagte ad 2 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Abtheilung der b““ des Kaiserlichen Landgerichts zu Col⸗ mar au
den 27. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. —
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemachtt.
Colmar, den 8. März 1882.
1 (Unterschrift.)
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[11627]7 „Deffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Fänge in Lunden klagt gegen den Arbeiter Jürgen Ferdinand, früher zu Karolinen⸗ koog, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen im Jahre 1881 käuflich gelieferter Waaren und Bezahlung der Restschuld mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 26 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lunden auf
den 22. April 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zimmermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11658] Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Häusler Carl und Rosalie Wenzelschen Eheleute zu Mittel⸗Neuland erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amts⸗ richter Gentz für Recht:
Die aus der notariell beglaubigten Schuld⸗ verschreibung vom 23. April 1877 und Hypo⸗ thekenbriefen der Grundstücke Nr. 123 b. und Nr. 176 b. Neuland und Nr. 2c. Heidau gebildete Hypothekenurkunde über die auf vor⸗ bezeichneten Grundstücken Abtheilung III. Litt. 1. beziehungsweise Abtheilung III. Nr. 3 und beziehungsweise Abtheilung III. Nr. 1 für
Mittel⸗-Neuland mit 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1877 auf Grund der Schuldurkunde vom 23. April 1877 am 3. Juli 1877 zur Gesammthaft eingetragene Darlehnsforderung von 2700 ℳ (in Buchstaben Zweitausend ssiebenhundert Mark) wird für kraftlos erklärt. Neisse, den 24. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.
[11659] Bekanntmachunng. Auf den Antrag des Königlichen Justizraths Rechtsanwalts Gerstenberg zu Neisse erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Gentz für Recht: Die unbekannten Erben des am 22. März 1880 LI im Kindesalter Seftpstepe Joseph Franz Rieger, unehelichen Sohnes der vorverstorbenen Gutsbesitzerstochter Catharina Rieger zu Lindewiese, werden mit ihren An⸗ ssprüchen und Rechten auf den Nachlaß des vor⸗ ggenannten Joseph Franz Rieger ausgeschlossen und wird der Nachlaß dem Königlichen preußi⸗ schen Fiskus zugesprochen. Neisse, den 24. Februar 1882.
urtheilt werde zur Zahlung von 410 ℳ, und ladet
en Beklagten zur mündlichen Verhandlung des!
Königliches Amtsgericht. 1
die Wittwe Theresia Winter, geb. Moritz, zu
[11670 Auszug.
Maria Nicolas, Ehefrau von Prosper Franz erry, Gastwirth, beisammen zu Lemud wohnhaft, lagt gegen ihren genannten Ehemann wegen dessen Vermögensverfalles und beantragt, Gütertrennung zwischen Parteien auszusprechen, dieselben zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar zu ver⸗ 1. und dem Beklagten die Kosten zur Last zu egen.
Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffent⸗ liche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 8. Mai 1882, Mor⸗ gens 9 Uhr, bestimmt. 1
Publizirt gemäß des Ausf. Ges. vom 8./7. 79
Metz, den 8. März 1882. 3
Der 1““] etzger. 8
[11662]
Zur Ermittelung der nachbezeichneten, nach Amerika ausgewanderten Abwesenden, als:
1) Schmidt, Carl Georg Friedrich, geboren den 28. März 1819 zu Neuhof, außerehelicher Sohn der Sophie Christiane Kost, Tochter des Amts⸗ dieners Balthasar Kost daselbst, seit seinem 15. Lebensjahre abwesend,
Zapf, Wilhelm Zacharias, Leineweber, geboren den 25. Januar 1827 zu Heldburg, Sohn des Webers Georg Zacharias Zapf und seiner Ehe⸗ frau Wilhelmine, geb. Brachmann, seit 1852 abwesend, Pressel, Johann Georg, Schäfer, geboren den 8. Dezember 1830 in Lindenau, Pressel, Barbara Elisabetha, LE11 ge⸗ boren den 11. Oktober 1836 daselbst, Kinder des Schäfers Adam Pressel und seiner Ehefrau Dorothea, geb. Gienlein, daselbst, seit 1851 bezw. 1852 abwesend, Fiebig, Heinrich Christian, geboren den 9. April 1834 zu Heldburg, Sohn des Schuhmachers Johann Nikel Fiebig und seiner Ehefrau Bar⸗ bara Elisabetha, geb. Schubert, seit seinem 15. Lebensjahre abwesend, ist dahier, da von den Abwesenden seit der ange⸗ gebenen Zeit ihrer Abwesenheit bezw. von Wilhelm Zacharias Zapf seit dem Jahre 1856 keine Nachricht eingegangen ist, das Aufgebotsverfahren beantragt worden, und zwar: ad 1) von dem Kurator des Carl Georg Friedrich Schmidt hier, ad 2) von dem Bruder Schlossermeister Christian Zapf hier, ad 3) von der Schwester Wittwe Margaretha Florschütz, geb. Pressel, in Lindenau, ad 4) von den Schwestern Johanne Marie Bingmann, geb. Fiebig, und Wittwe Marie Feuchter, geb. Fiebig, hier.
Demgemäß werden die vorgenannten Abwesenden und deren ihrer Existenz nach unbekannte Erben hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf 8
Mittwoch, den 4. Oktober 1882, 6 früh 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte an das Vermögen der Abwesenden anzu⸗ melden und zu bescheinigen, widrigens die Ab⸗ wesenden für todt erklärt und ihr Vermögen als
vererbt angesehen und behandelt werden wird, die ihrer Existenz nach unbekannten Erben aber mit ihren Erbansprüchen werden ausgeschlossen werden. Zugleich wird Termin zur Verkündung des Aus⸗ schlußurtheils auf Mittwoch, den 11. Oktober d. Is., früh 10 Uhr, 8 angesetzt.
Heldburg, den 3. März 1882. Herzogliches Amtsgericht. E. Heinze.
[11697]
Zufolge Ausschlußurtheil vom 3. d. M. ist die vom Ackermann Johannes Nuhn zu Kirchditmold unterm 17. Oktober 1850 zu Gunsten des Pfarrers Gottfried Tenner zu Kirchditmold ausgestellte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über Dreihundert Thaler, eingetragen im Grundbuch von Harleshausen Band VI. Artikel 188 Abtheilung III. pos. 3, für kraft⸗ los erklärt. 8
Cassel, am 7. März 1882.
Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, Abth. 1. Kohlhepp.
[11193] In der Königlichen Geschützgießerei zu Spandau findet am 28. März ecr., Vormittags 10 Uhr, eine öffentliche Submission auf die Lieferung von 1000 hl Roßmist statt.
Reflektanten haben ihre Offerten schriftlich, ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift „Submission auf die Lieferung von Roßmist“ versehen bis zum genannten Termin hierher einzureichen. Die Lieferungsbedin⸗ ungen liegen während der Dienststunden in dies eitiger Registratur zur Einsicht aus.
Spandau, den 7. März 1882.
Direktion der Geschützgießerei.
[11747]
Berlinische Spiegelglas⸗Versiche⸗
rungs⸗Actien⸗Gesellschaft in Berlin.
Die Herren Aktionäre der Gesellschaft werden
hiermit zu der vierten ordentlichen General⸗
versammlung auf Freitag, den 31. März d. J., Nachmittags 5 Uhr, nach dem Hackeschen Markt Nr. 4, 1 Treppe, er⸗ gebenst eingeladen. 8 Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht, Vorlage der Jahresrechnung und Bilanz für das Jahr 1881. 2) Bericht der Revisoren. 3) Ertheilung der Decharge. 4), Wahl der Revisoren für das Jahr 1882. Die Legitimationskarten zum Eintritt sind in unserm Geschäftslokale von 9—3 Uhr in Empfang zu nehmen. . Berlin, den 11. März 1882. Der Aufsichtsrath.
[11749]
hierdurch zu der
Statuten angegebenen Verhandlungen und
erforderlichen Einlaßkarten zu erheben.
Frankfurt a. M., den 8. März 1882. Die Direction: C. Laemmerhirt.
Dienstag, den 4. April d. im Sitzungs⸗Zimmer der Gesellschaft (kleiner Hirschgraben Nr. 14) dahier stattfindenden fünfundzwanzigsten (24. ordentlichen) eö“ welche sich mit den ahlen beschäftigen wird, eingeladen und zugleich ersucht, am 23. oder 24. März in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in dem Bureau der Gesellschaft, unter Angabe der Nummern der auf ihren Namen oder auf den Namen ihrer Vollmachtgeber in die Register der Gesellschaft eingetragenen Actien, sich anzumelden und die
Frankfurter Rückversicherungs⸗Gesellschaft. Fünfundzwanzigste (24. ordentliche) General⸗Versammlung.
Die stimmberechtigten Actionäre der Frankfurter Rückversicherungs⸗Gesellschaft werden
J., Vormittags 11 Uhr,
in den Artikeln 32 und 37 der
Die Bevollmächtigten haben außerdem ihre Vollmachten einzureichen. Diejenigen Actionäre oder Bevollmächtigten, welche in Carlsruhe ihre Einlaßkarten für die General⸗Versammlung zu empfangen wünschen, können diese am 24. März in dem Bur des Deutschen Phönix in Carlsruhe entgegennehmen. 8
2 der Section
Präsident.
auf Sonnabend, den 25. März
erufen.
2) Beschlußfassung über die Geesellschafter.
78 vkkcecbenfalls den zweiten Satz zu streichen. Meyer & Sohn in Hannover, oder im Ge
Braunschweig, den 10. März 188. Der Vorst
82. tzende des O. Haeu
Vorwohler Portland⸗Cement⸗Fabrik S— Prüssing, Planck & Co. Die 7. ordentliche Generalversammlung der Kommanditisten wird damit
d. J., Nachmittags 4 Uhr,
nach Braunschweig, in Schrader’s Hötel,f“
“ “ Tagesordnung: 1) Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses. Bilanz sowie
über Dechargirung der persönlich haftenden
3) Neuwahl von einem Aufsichtsrathsmitgliede. 4) Beschlußfassung über den Antrag, im §. 26 des Statuts den zweiten Satz und im §. 39
Ditee Legitimation der Kommanditisten erfolgt nach §. 25 des Statuts durch Deposition der Aktien im Effektenbüreau der vraudschegisis Credit⸗Anstalt in Braunschweig . chäftscomptoir der Gesellschaft zu Holzminden, vom 19. d. Mts.
an, und ist gleichzeitig an denselben Stellen der Geschäftsbericht in Empfang zu nehmen.
bei den Herren Ephraim
Aufsichtsraths u“ sler
Altenburg
Qas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierte ljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 ₰.
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X 8 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellnng an; für Berlin nußer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ b
E“ 5 8 LE1111“
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Berlin, Dienstag,
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor des Königlichen Domchors, Professor von Hertzberg zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem evangelischen Schullehrer, Organisten und Küster Stephan zu Hofgeismar den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem pensionirten
Gerichtsdiener und Gefangnenwärter Ewoldt zu Schönberg
im Kreise Plön das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
6 8
1“ 8 11u“ 111A“ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kreuzes des Königlich bayerischen Theresien⸗ Ordens: der Freiin Amalie von Blumenstein zu Paris, ge⸗ bürtig aus Cassel; 2 “ —,des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: — dem Landstallmeister Grafen von Lehndorff zu c des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich 8 sächsischen Albrechts⸗Ordens: ddem Züchter von Beschälern, August Schmidt zu Hannover; des Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Fürstlich hohenzollernschen Ober⸗Baurath Laur zu Sigmaringen; 8 — des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des
Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Obersten a. D. von Chelius zu Karlsruhe, zuletzt Commandeur des Badischen Train⸗Bataillons Nr. 14;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen:
dem Fürstlich Bentheimschen Geheimrath Dr. Schüßler
zu Burgsteinfurt, und 3 “ dem Fürstlich Isenburgschen Geheimen Kammer⸗Rath
Haberkorn zu Birstein; des silbernen Kreuzes desselben Ordens: den Landgräflich hessischen Oberförstern Linck zu Wil⸗ helmsbad bei Hanau und Graner zu Schloß Adolphseck bei Fulda; des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone: dem Fürstlich Wiedschen Kammerdirektor Freiherrn von Dungern zu Neuwied; des Komthurkreuzes des Großherzoglichsächsischen Haus⸗Ordens der “ oder vom weißen Falken:
dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Grafen von Schlieffen zu Dresden;
des Ritterkreuzes zweiter Abtheilung desselben
Ordens: dem Hauptmann a. D. von Kottwitz auf Laubsdorf
im Kreise Cottbus;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzogli
8. sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: 1 dem Bürgermeister Corneli zu Cleve; 8
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Gutsbesitzer Carl Friedrich Wollank zu Berlin und dem Herzoglich sachsen⸗ meiningenschen Domänenrath Karl Hicketier zu Leopoldowitz im Landkreise Breslau;
der demselben Ordenaffiliirten Verdienstmedaille in Silber mit Schwertern:
dem Gefangenen⸗Aufseher und Magistrats⸗Kastellan Jäger zu Neustadt⸗Magdeburg;
des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗
verliehenen Verdienstkreuzes Kunst und Wissenschaft: dem Direktor des Stadt⸗Theaters zu Breslau Emil Hillm ann; der von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗ verliehenen silbernen Verdienst⸗ medaille für Kunst und Wissenschaft: dem Concertsänger und Lehrer am Königlichen Konser⸗
Meiningen für
vpatorium zu Dresden Eugen Hilldach;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Stadtrath, Premier⸗Lieutenant a. D. Sittig zu Eisleben; des Fürstlich waldeckischen Verdienst⸗Ordens erster Klasse: dem Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg zu Cassel; des Fürstlich waldeckischen Verdienst⸗Ordens zweiter Klasse: dem Fürstlich Bentheimnschen Kammer⸗Rath Lorenz zu Burgsteinfurt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Amtsrichter Emil Ludwig Fuhrmann zum Amtshauptmann zn ernennen; sowie
dem Landesrath und Landrath a. D. Freiherrn Stanislaus von Seherr⸗Thoß auf Lorzendorf, Kreis 18 Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu ver⸗ eihen; un
den seitherigen Bürgermeister der Stadt Solingen, van Meenen, in Folge der von der dortigen Stadtverordnet en⸗ versammlung getroffenen Wiederwahl in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Ihre Majestät die Königin haben Allergnä digst geruht: dem Rahmen⸗ und Leistenfabrikanten Friedrich Gott⸗ lieb Conzen zu Düsseldorf das Prädikat eines Hof⸗ Lieferanten Allerhöchstderselben, sowie der Wittwe des Kaufmanns Joseph Baum, Laura, geborenen Salm, und der Wittwe des Kaufmanns Gusta v Baum, Marie, geborenen Stroever, Inhaberinnen der Firma „Joseph Baum“ zu Cöln, das Prädikat als Hof⸗ Lieferan⸗ innen Allerhöchstderselben zu verleihen. 8*
Ministerium des Innern.
Dem Amtshauptmann Fuhrmann ist die Amtshaupt⸗ mannsstelle zu Bersenbrück und zugleich die Wahrnehmung der Funktion als Kreishauptmann für den Kreis Bersenbrück
übertragen worden.
8
Bekannihhach
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Die Bekanntmachung vom 23. März v. J., betreffend das Verbot der Einführung von Rindvieh aus dem König⸗ reich Dänemark (Regierungs⸗Blatt, Amtliche Beilage, 1881, Nr. 12), wird hiermit wieder aufgehoben. 3
Schwerin, den 6. März 188227. “ Großherzoglich mecklenburgisches Ministerium, Abtheilung für
Medizinal⸗Angelegenheittcen. Buchka. 3 8
8.
Nichtamtliches.
Deutsches Keich.
Preußen. Berlin, 14. März. Se. Maäjestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten von Madai, des Chefs der Admiralität, Staats⸗ Ministers von Stosch, und des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, und nahmen um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin erschien heute in dem Bazar zum Besten des Diakonissen⸗ Mutterhauses Kaiserswerth im Gräflich Redernschen Palais.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 10 ½ Uhr den Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch und wohnte um 12 Uhr dem Trauergottesdienst bei, welcher aus Anlaß des Todestages Kaiser Alexanders II. in der Kapelle der russischen Botschaft stattfand.
Um 1 ½ Uhr empfing Höchstderselbe die Konsistorial⸗ Räthe Koenig und Risch aus Speyer in Audienz.
11“
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüe desselben für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Rechnungs wesen hielten heute Sitzungen. 8
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten, sowie der nachträgliche Be⸗ richt über die 5. Sitzung des Volkswirthschaftsraths und das Protokoll der 3. Sitzung des npermanenten Aus⸗ schusses desselben befinden sich in der Ersten beziehungsweise Zweiten Beilage.
— In der heutigen (34.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83, und zwar des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst suchte zunächst eine Reihe von Auslassungen, die der Abg. von Eynern gestern über die kirchlichen Zustände des Rheinlands gemacht, richtig zu stellen. Sodann nahm der Abg. Strosser das Wort, um seine Bemerkungen über die Dotation der evangelischen Geistlichkeit im Vergleich mit den Dotationen der katholischen Geistlichkeit gegenüber der Kritik des Abg. Dr. Franz in Schutz zu nehmen. Sollten die Verpflichtungen des Staates beiden Kirchen gegenüüber festgestellt werden, so könne allein das Jahr 1810 maßgebend sein. Der Abg. Dr. Franz fragte an, ob die Dotationen an die katholische Geist⸗ lichkeit, sowie sie jetzt beständen, als abgeschlossen angesehen werden könnten. —
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenbeiten von Goßler erklärte, daß die Regierung seit Jahren nicht Veranlassung gehabt habe, sich mit der Dotationsfrage zu beschäftigen. An der weiteren Debatte, die sich mit den kirchlichen Zuständen der Rheinlande beschäftigte, betheiligten sich noch die Abgg. Fuchs, von Eynern und Dr. Reichensperger. Hierauf wurde die Debatte geschlossen und der Titel genehmigt.
Bei Kap. 115 Tit. 3 trug der Abg. Dr. von Jazdzewski zahlreiche Klagen und Beschwerden vor und richtete bezüglich Abstellung derselben Fragen an die Regierung.
Der Staats⸗Minister von Goßler stellte das von den polnischen Rednern beliebte Verfahren klar. Ohne der Regie⸗ rung irgend welche Nachricht zu geben, bringe man hier im Hause polnischerseits eine Reihe von Klagen ganz detaillirter Natur vor, zu deren Erledigung mindestens die Herbeischaffung der ganzen Registratur nöthig sein würde. In den polnischen Zeitungen heiße es dann gewöhnlich: der Abgeordnete X. habe Beschwerden vorgebracht, auf die eine Antwort zu geben die Regierung nicht im Stande gewesen sei.
Der Minister griff sodann einige der vom Abg. Dr. von Jazdzewski vorgetragenen Fälle, die ihm bekannt seien, heraus, um sich der angegriffenen Behörden anzunehmen. Sodann wies er noch einmal auf die immer mehr um sich greifende polnisch⸗nationale Bewegung hin, an der sich die polnische Geistlichkeit in ganz hervorragender Weise betheilige, und die es der Regierung besonders zur Pflicht mache, gerade hier ein wachsames Auge zu haben. Zur Ausübung der der Regie⸗ rung durch das Juligesetz verliehenen Fakultäten liege hier am wenigsten Veranlassung vor.
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, man dürfe für verwerfliche Ausdrücke Einzelner nicht die ge⸗ sammte Bevölkerung einer Provinz verantwortlich machen. Wolle man die Unzufriedenheit, die in Polen be⸗ stehe, in ihrem Keime beseitigen, so solle man doch den Polen halten, was man ihnen vertragsmäßig zugesichert habe. Gleiches Recht für Alle müsse sein. Ganz besonders bedauere er es, daß die Regierung von den Härten des Sperr⸗ gesetzes immer noch nicht absehen wolle. Das beweise doch, daß es mit dem Wohlwollen und der Herzlichkeit, von der man immer reden höre, nicht so weit her sein könne.
Nachdem der Abg. Dr. von Jazdzewski den Minister er⸗ sucht hatte, die Namen der Geistlichen anzugeben, welche die Schuld an jener Bewegung in der Provinz Posen trügen, wurde die Debatte geschlossen und der Titel genehmigt.
Zu Tit. 4 nahm bei Schluß des Blattes der Abg. Dr. Franz das Wort.
— Nach dem Allerhöchsten Erlasse vom 7. Mai 1880 ist die Akademie des Bauwesens berufen, wichtige öffent⸗ liche Bauunternehmungen zu beurtheilen. In Ausführung dieser Bestimmung hat der Finanz⸗Minister sich damit einver⸗ standen erklärt, daß die in der nachfolgenden Nachweisung be⸗ zeichneten Projekte öffentlicher Bauten als der Beurtheilung der Akademie des Bauwesens unterliegend zu betrachten sind, sowie ferner, daß auch andere Projekte, bei welchen es sich vorzugsweise um die Wahrung des dabei in Betracht kommen⸗ den baukünstlerischen Interesses handelt, und zwar ohne Rück⸗ sicht auf die Höhe des zu ihrer Ausführung erforderlichen Kostenaufwands in gleicher Weise behandelt werden. Endlich ist der Superrevisionsinstanz vorbehalten, das Gutachten der
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Akademie des Bauwesens zu erfordern, wenn sie aus irgend