— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11 ½ Uhr den Eö Dr. von Forckenbeck sowie den Stadt⸗
baurath Blankenstein und Nachmittags 4 ½ Uhr den Ritt⸗
meister Grafen von Pückler vom 1. Schlesischen Husaren⸗Regi⸗
ment Nr. 4. 1 Abends wohnte Höchstderselbe mit Ihrer Königlichen
Hoheit der Erbprinzessin sowie Ihren Hoheiten dem Erbprinzen
und der Prinzessin Marie von Sa
bei Ihren Majestäten bei. 8
1“
In der unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers von Boetticher am 16. März abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde den Entwürfen von Gesetzen für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Fähigkeit zu dem Amte eines Notars und die Licenzgebühren für den Kleinverkauf von geistigen Getränken, in der Fassung, welche diese Entwürfe durch die Beschlüsse des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen erhalten haben, die Zustimmung ertheilt. Ein auf Gewährung von Ruhegehalt gerichteter Antrag wurde zur demnächstigen Plenarberathung gestellt, ein Antrag wegen Aufnahme der Nitrocellulose⸗ und Kunstwollefabriken in das Verzeichniß der genehmigungspflichtigen Gewerbeanlagen dagegen dem zu⸗ ständigen Ausschusse zur Vorberathung überwiesen. Gemäß den Anträgen der Ausschüsse beschloß die Versammlung ferner, die Eingaben von Privaten, betreffend Ermäßigung des Eingangszolls für Holzpapierstoff, die Zollbehandlung von Emballagen aus Jutegeweben, die Nacherhebung von Zoll für eine Sendung Petroleum, die zwangsweise Einführung des Gewichts beim Handel mit Früchten, die Bezeichnung des Inhalts der Weinflaschen und die Bewilligung einer Pension, ablehnend zu bescheiden. Ueber die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß⸗Lothringen für 1880/81, über die allgemeine Rechnung über den Landes⸗ haushalt von Elsaß⸗Lothringen für 1877 sowie über den Be⸗ richt der Reichsschulden⸗Kommission wurde gemäß den Anträgen der Ausschüsse Beschluß gefaßt. Schließlich überwies die Ver⸗ sammlung mehrere Eingaben von Privaten an die zuständigen Ausschüsse zur Vorberathung.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (10.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 25 Mi⸗ nuten, eröffnete, und welcher der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister der öffentlichen Arbeiten und mehrere Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß das Mitglied des Hauses, Fürst Bismarck, sein heutiges Aus⸗ bleiben von der Sitzung durch Krankheit entschuldigt habe und daß das Präsidium am 22. d. Mts. von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige werde empfangen werden, um Allerhöchst⸗ demselben die Glückwünsche des Herrenhauses darzubringen. „Ferrner theilte der Präsident mit, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten die Mitglieder zu einer Fahrt auf der Stadtbahn für die nächsten Tage eingeladen habe und daß die Mitglieder des Hauses Prinz Biron von Curland und Herr von Below in der Zeit seit der letzten Sitzung gestorben seien. Auf den Vorschlag des Präsidenten erhob sich die Ver⸗ sammlung, um das Andenken derselben zu ehren, von den Plätzen.
Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der mündliche Bericht der Kommission für Eisen⸗ bahnangelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Verwendung der Jahresüberschüsse der Verwal⸗ tung der Eisenbahnangelegenheiten, war. Der Refe⸗ rent der Kommission, Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg, beantragte Namens der Kommission, dem Gesetzentwurfe in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. — Freiherr Senfft von Pilsach befürwortete, diesen Gegenstand von der
Tagesordnung abzusetzen, da der Kommissionsbericht noch nicht, der Geschäftsordnung gemäß, 3 Tage lang in den Händen der Mitglieder sei. — Dieser Antrag fand jedoch im Hause keine Unterstützung. — In der General⸗ diskussion wies zunächst der Referent, Fürst von Hatzfeldt, darauf hin, daß das Abgeordnetenhaus das Gesetz über die Peeheae lchuns der Eisenbahnen von der dritten Berathung so lange abgesetzt habe, bis das Herrenhaus sich über diese Vorlage schlüssig gemacht habe. Dies sei der Grund, weshalb vas Herrenhaus jetzt schleunig die Vorlage berathen müsse, die Wiederherstellung des vom Abgeordnetenhause gestrichenen Reservefonds, der schließlich doch nur eine fiktive Bedeutung habe, sei von keiner Seite wieder angeregt worden und die Kommission empfehle die unveränderte Annahme.
„Herr Theune erklärte sich gegen diesen Antrag, da dies Gesetz die erforderlichen Garantien nicht gewähre und der Eisenvahnverwaltung nur unnöthige Fesseln auferlege. Wenn die erzielten Ueberschüsse zur Deckung der Zinsen der Kapital⸗ schuld nicht ausreichten, werde immer der Seckel der Steuer⸗ zahler dafür eintreten müssen und bei großen Ueberschüssen mangele der Verwaltung die freie Bewegung. Er habe so⸗ wohl zu der obersten Eisenbahnverwaltung, als auch zu der finanziellen Leitung das größte Vertrauen und werde deshalb gegen das Gesetz stimmen.
Der Finanz⸗Minister Bitter bat, unter längerer Dar⸗ legung der Tendenz der Vorlage um Annahme des Gesetzes, welches die Fortsetzung der Verstaatlichung gewährleiste und das sroh Prinzip der Amortisation der gesammten Eisenbahn⸗ chuld ausspreche.
Herr Mevissen erklärte sich mit den Grundzügen der Vor⸗ lage einverstanden, gab aber zu erwägen, ob nicht in den T“ auch ausländische Staatspapiere zu legen eien.
Nach einer kurzen Bemerkung des Freiherrn Senfft von schlsach gegen die Vorlage wurde die ven hern keenfht ge⸗
en.
In der Spezialdiskussion wies bei §. 1 Graf zur Lippe auf die Thatsache hin, daß durch das Gesetz ein nitia⸗ Fonbs zur Tilgung der Staatsschulden geschaffen werde. Er halte dies zwar für bedenklich, werde jedoch keinen Antrag deshalb stellen. Nachdem die Staats⸗Minister Bitter und Maybach in Betreff dieses Fonds beruhigende Erklärungen gegeben hatten, wurde die Debatte geschlossen und §. 1, ebenso auch nach kur⸗ zer Diskussion §. 2 und die übrigen Paragraphen des Gesetzes und schließlich das ganze Gesetz angenommen.
Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗
chsen⸗Meiningen der Soirée
Diskussion bei. — Schluß der Sitzung 1 Uhr. Sitzung Montag, 27. März.
theilung, daß von dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten das Verwendungsgesetz eingegangen sei. Sodann suchte der Präsident die Erlaubniß nach, Sr. Majestät zu dem bevor⸗ “ Geburtstage die Glückwünsche des Hauses zu über⸗ ringen. Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung, die Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Entwurss des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1882/83, und zwar: Ministerium der geistlichen ec. Angelegenheiten. Hierzu lagen Anträge vor, die einzelne Titel des Etats finanziell tangirten. Der Präsident sprach deshalb den Wunsch aus, diese Titel mit⸗ sammt den Anträgen der Budgetkommission zu überweisen. Nachdem der Abg. Dr. Lieber die Erwartung ausgedrückt hatte, daß es den betreffenden Antragstellern gestattet sein würde, in der Budgetkommission die Motive für ihre Anträge klar zu legen, und der Präsident diese Erwartung als selbstverständlich bezeichnet hatte, trat das Haus dem Vorschlage des Präsi⸗ denten bei. Bei Kap. 120 Tit. 6b. (Dispositionsfonds für die Ein⸗ führung der revidirten Lehrpläne an den höheren Lehr⸗
kommission unter ausführlichem Hinweis auf die Folgen dieser Abänderung auch in finanzieller Beziehung für den Titel ein. Der Abg. Dr. Perger bedauerte, daß durch eine Reform, wie sie in der Denkschrift vertreten sei, eine vollkommene Vermischung der realistischen und humanistischen Bildungselemente erzeugt und dadurch der rein humanistische Charakter der Gymnasien, den jeder erhalten wissen möchte, vollkommen beseitigt werde. Die Erläuterungen, dievon der Regierung gegeben worden, ließen vollkommene Unklarheit darüber, wie sich die beabsichtigte Re⸗ form in der Praxis gestalten würde. Auch ihr Einfluß auf die Finanzen des Staats und derj nigen Kommunen, die höheren Lehranstalten unterhalten, sei nicht abzusehen. Er bitte für dieses Jahr den Fonds noch nicht bewilligen zu wollen. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bonitz erklärte, daß die beabsichtigte Reform nicht ein Werk des Augenblicks sei, sondern daß an derselben ununterbrochen seit 1872 gearbeitet werde. Die so entstandenen Reformpläne seien im Oktober v ff. den einzelnen Provinzialbehörden zur Begutachtung zuges ült worden. Die Bemerkungen, die hier gemacht worden, fien berücksichtist, aber an den Grund⸗ lagen der Regiermegspläne nirgend gerüttelt worden. Man habe aus einer Wfeitigung des griechischen Skriptums bei dem Abiturientenexgmen auf eine Beseitigung oder Beschrän⸗ kung des humanistenhen Elements schließen wollen. Das sei keineswegs der Fall! Auch früher habe ein solches Skriptum nicht bestanden, ohne daß die Leistungen im Griechischen geringer gewesen seien. Man beabsichtige, jetzt ein größeres Gewicht auf die Lektüre zu legen, die bisher etwas zu sehr vernachlässigt worden sei. Die Vorurtheile gegen die Realschule seien unge⸗ recht. Man übersehe, daß sich der Charakter gerade dieser Anstalten in den letzten Jahrzehnten sehr geändert habe, sowie daß die Erwerbung höherer Bildung nicht mehr allein von der Kenntniß alter Sprachen abhängig sei. Die heutigen Real⸗ schulen trügen einen vollkommen veränderten Charakter, einmal darum, weil die Behauptung nicht mehr zutreffend sei, daß man mit Latein allein durch die Welt komme, wurde sodann, weil der Sprachunterricht an den Realschulen nicht mehr nach Art der Maitres und Gouvernanten, sondern in wissenschaft⸗ licher Weise wie auf den Gymnasien ertheilt werde. Zum Schluß wendete sich der Regierungskommissar gegen die finan⸗ ziellen Bedenken, die gegen die Reform geltend gemacht wor⸗ den seien, und die er als unbegründet nachwies. Der Abg. Schmidt (Sagan) drückte seine Uebereinstim⸗ mung mit den Reformplänen der Regierung aus und trat für eine volle Gleichberechtigung der Realschul⸗ und Gymna⸗ sial⸗Abiturienten ein. Der Abg. Sarrazin beklagte, daß die Jugend auf den Schulen in lateinischer und griechischer Grammatik auf⸗ und untergehe; das komme daher, weil man in Preußen unter den Lehrern zuviel Spezialisten habe. Auf den großen Streit zwischen Gymnasium und Realschule wolle er sich hier nicht einlassen, sondern nur eine praktische Frage berühren, ob die Regierung beabsichtige, auch den lateinlosen Schulen mit neunjährigem Lehrkursus die Berechtigung für das Bergfach, Forstfach und die Post zu ertheilen. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Wehrenpfennig trat der Behauptung entgegen, daß die Regierung durch Begünstigung der Realschulen zu übertriebe⸗ nen Hoffnungen hinsichtlich der Berechtigung dieser Schulen Raum gegeben habe. 8 Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) erklärte, daß auch sein Wunsch dahin gehe, die realistische und humanistische Bildung mit einander auszugleichen. Deshalb sei ihm der vom Abg. Schmidt (Sagan) vertretene Gedanke einer Einheitsschule durchaus sympathisch. Um dieses Ziel zu erreichen, empfehle es sich, dem lateinischen Unterricht möglichst weitgehende Konzessionen zu machen, da ihn das Leben gelehrt habe, welch bedeutendes erziehliches Moment gerade dieser Sprache innewohne. Habe die Realschule nach dieser Richtung hin ihren Lehrplan erweitert, so sehe er nicht ein, warum man nicht auch den Realschul⸗Abiturienten bezüglich der Universitätsstudien größere Berechtigungen ein⸗ räumen solle. Bei Schluß des Blattes von Goßler das Wort.
— Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern, vom 11. Januar d. J., ist die Auffassung, wonach Beamten, welche zum Zwecke von Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks eine Pauschsumme für Reisekosten oder Unterhaltung von Fuhrwerk oder Pferden beziehen, bei Dienstreisen, die über die Grenze ihres Amtsbezirks hinausgehen, unter Umständen nur für die außerhalb des Amtsbezirks zurückgelegte Wegestrecke Tagegelder und Reisekosten zu gewähren seien, nicht zutreffend.
nahm der Staats⸗Minister
treffend eine dem Herzoglich Glücksburgischen
Hause zu gewährende vertragsmäßige Abfindung. Der Referent Herr Beseler beantragte, dem Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert zuzustimmen. Das Haus trat diesem Antrage ohne weitere
Nächste
— In der heutigen (36.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten von Goßler nebst mehreren Kommissarien bei⸗ swohnten, machte der Präsident dem Hause zunächst die Mit⸗
anstalten) trat der Abg. Dr. Kropatschek Namens der Budget⸗
anzuerkennen und von der vorgesetzten Behörde als solche be⸗ scheinigt ist und dabei der Beamte von seinem Wohnorte aus mindestens zwei Kilometer zurückgelegt hat, sind grund⸗ sätzlich dem Beamten nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 8 des Gesetzes vom 24. März 1873 die gesetzlichen Tage⸗ gelder und Reisekosten für die ganze Wegestrecke von seinem Wohnorte nach dem Reiseziel und zurück zu bewilligen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ausdehnung der Reise über den Amtsbezirk hinaus von vorn herein in Aussicht genommen war oder sich erst bei Ausführung der bezüglichen Dienstgeschäfte als nothwendig herausgestellt hat, und ohne Rücksicht auf die Länge der außerhalb des Amtsbezirks zurück⸗ gelegten Reisestrecke.
In dem Falle, daß ein Beamter bei Gelegenheit einer solchen Reise andere Dienstgeschäfte innerhalb seines Amts⸗ bezirks abmacht, ist die auf die Erledigung dieser Geschäfte verwendete Zeit und ein zum Zwecke derselben etwa gemachter Umweg bei der Festsetzung der vorerwähnten Vergütung selbstverständlich nicht anzurechnen.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar 1882 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 47 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 29 340,99 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12 338 Courier⸗ und Schnellzüge, 86 646 Personenzüge, 53 827 gemischte Züge und 83 412 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 1557 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 25 768 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 638 024 517 Achskilometer bewegt, von denen 183 760 853 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeför⸗ derung entfallen. Es verspäteten von den 152 811. fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 934 oder 0,61pCt., (gegen 2,46 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,46 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver⸗ spätungen wurden jedoch 329 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 605 Verspätungen (= 0,40 Ct.) zur Last fallen (gegen 0,81 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 146 268 beförderten fahrplanmäßi⸗ gen Zügen mit Personenbeförderung 2016 oder 1,38 pCt., mithin 0,98 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 181 Anschlüsse versäumt (gegen 886 in demselben Monat des Vorjahres und 374 im Vormonat). Von den Verspätun⸗ gen auf den eigenen Strecken entfallen auf die Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische) zu Cöln 121 mit 13, auf die Königliche Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Cöln 45 mit 51 Anschlußversäumnissen.
— Nach Allerhöchster Bestimmung scheidet S. M. Korvette „Vineta“ bei der Ostseestation aus und gehört fortan zur Nordseestation.
— Unter Abänderung der Allerhöchsten Ordre vom 24. April 1873 ist bestimmt worden, daß einem Marine⸗ zahlmeister, Unterzahlmeister oder Zahlmeister⸗ Aspiranten der Consens zur Verheirathung nur dann ertheilt werden darf, wenn er den Nachweis eines sicher⸗ gestellten Einkommens führt, welches mit 'Einschluß seines Diensteinkommens mindestens 3000 ℳ jährlich beträgt. Die Annahme bereits verheiratheter Individuen für die Zahl⸗ meisterlaufbahn soll von der Erfüllung dieser Bedingung ab⸗ hängig sein.
— Die Bestimmung des §. 395, Theil 21, Tit. 1 des Preuß. Allgem. Landrechts, wonach der Vermiether wegen seines Zinses oder „anderer Forderungen“ auf die vom Miether in die gemietheten Räume eingebrachten Sachen und Effekten die Rechte eines Pfandgläubigers hat, findet, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfs⸗ senats, vom 16. Februar d. J., keine Anwendung auf For⸗ derungen des Vermiethers gegen den Miether aus anderen, nicht aus dem Miethsverhältniß fließenden Verbindlichkeiten, z. B. Waarenforderungen, Darlehnen.
— Die Kosten zum Bau einer Kirche sind nach §. 712, 720 Th. II. Tit. 11 des Preuß. Allg. Landrechts zu⸗ nächst aus dem Kirchenvermögen zu nehmen und nur in⸗ soweit dasselbe nicht hinreicht, vom Patron und den Ein⸗ gepfarrten zu tragen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. Februar d. J. ausgesprochen, daß der auf Zahlung eines Beitrages vom Kirchenvorstande verklagte Patron, welcher gel⸗ tend macht, daß das vorhandene Kirchenvermögen zu den Kosten des Baues hinreicht, diesen Einwand zu beweisen hat.
— Das „Marine⸗Verord.⸗Bl.“ enthält folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Carola“ 2./3. Sidney 23,./3. (Poststation: Sidney ([Australien)). S. M. S. „Elisabeth“ 23./2. Callao 27./2. — nach Yokohama. (Poststation: Yokohama.) S. M. Knbt. „Habicht“ 22./12. 81. Auckland. — Sidney 9./3. — Heimreise über Adelaide⸗Albany angetreten. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Hertha“ 5./1. Nagasaki 15./1. — 16./1. Kagoshima. (Poststation: Singapore.) S. M. Knbt. „Iltis“ 16./1. Amoy. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 22./12. 81. Konstantinopel. — Letzte Nachricht von dort 7./3. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. S. „Luise“ 31./1. Puerto Cabello 9./2. — 10./2. St. Anna [Curagaol. (Post⸗ station: Havanna.) S. M. Knbt. „Moewe“ 8./11. 81. Sidney. — Letzte Nachricht von dort 21./1. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Moltke“. Letzte Nachricht aus Val⸗ pariso 22./2. (Poststation: Panama.) S. M. S. „Stosch“ 19./1. Manila 22./1. — 31./1. Bangkok 5./2. — 11./2. Singa⸗ pore. (Poststation: Hongkong.) S. M. Schiff „Vineta“ Kiel 9./3. — nach Wilhelmshaven. S. M. Knbt. „Wolf“ 7./1. Hongkong 15./1. — zur Kreuzfahrt nach Ningpo, Nagasaki, Shantung⸗Promontory, Shanghay. (Poststation: Hongkong.)
Stettin, 16. März. Die heute um 11 Uhr eröffnete 4. Sitzung des 8. pommerschen Provinzial⸗Land⸗ tages begann mit der Berathung des von der Königlichen Staatsregierung erforderten Gutachtens über die Reform der inneren Staatsverwaltung. Nachdem der ernannte Referent, von Kleist⸗Retzow, die Veranlassung zu der dem Landtage emachten Vorlage in einem eingehenden Vortrage erörtert, sbvann dargethan, daß es zweckmäßig sei, zunächst in die erathung der ad B. von dem Minister gestellten Frage ein⸗
Sofern die Ausdehnung einer solchen Reise über den Amtsbezirk hinaus als im dienstlichen Interesse nothwendig
zutreten und ferner nachzuweisen versucht hatte, wie es sich durchaus empfehle, den jetzt bestehenden, durch das Gesetz
geregelten Unterschied zwischen Beschluß⸗ und Streitverfahren beizubehalten, gab derselbe ad B. sein nach einer kurzen Dis⸗ kussion durch Streichung des Wortes „prinzipiell“ modificirtes Gutachen dahin ab:
und Beschlußsachen im Sinne des jetzt geltenden Systems ist beizubehalten und demgemäß auch ein verschiedenes Verfahren in Streit⸗ bezw. Beschlußsachen geboten. Es erscheint nicht zweckmäßig, die Form des Verfahrens der Bestimmung der Parteien zu überlassen, oder von den Anträgen der Parteien abhängig zu machen.“
Vahl — welcher gleichzeitig das von dem Provinzial⸗Ausschusse gegebene Gutachten vertrat —, das von ihm abgegebene Gut⸗ achten und schloß sich sodann dem Votum des Referenten an, welches letztere demnächst in der angenommen wurde.
C. a. und b. 1 die Gründe für die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Verschmelzung des Bezirksrathe unter dem Vorsitze des Regierungs⸗Präösidenten, der Korreferent die gegen eine derartige Vereinigung sprechen⸗ den Momente in längerem Vortrage erörtert und hierbei nament⸗ lich darauf hingewiesen hatte, daß es die Kräfte des Regierungs⸗ Präsidenten übersteige, außer der ihm bereits in reichem Maße obliegenden Arbeitslast auch noch die Geschäfte der Leitung des Bezirksverwaltungsgerichts zu übernehmen, Ober⸗Präsident Freiherr von Münchhausen das führte — wenn er auch die reichliche itslast gierungs⸗Präsidenten anerkannte — aus, daß die Führung des Vorsitzes in dem zu bildenden Bezirksausschuß durch den Re⸗ gierungs⸗Präsidenten be. fähigung doch wohl ausführbar sei — namentlich dann, wenn die bereits 1 Regierung gehegte Absicht der gemessen der großen Regierungsbezirke zur Wirklichkeit werden daß aber ferner die zweifellos als eine Vereinfachung zu erachten und eine Ver⸗ schmelzung deshalb nicht nur für das Publikum, sondern auch für die Staatsregierung erwünscht sei, um die Verwaltungs⸗ behörden bezw. den Regierungs⸗Präsidenten mit schäften sowie der Praxis der Verwaltungsstreitbehörde stets in lebendigem Zusammenhange zu erhalten.
werthe nicht unwesentliche Vereinfachung würde eintreten, wenn die Ertheilung von Schankkonzessionen als Beschlußsache be⸗ handelt würde. Instanzenzuges.
ständen das Verwaltungs⸗Streitverfahren beizubehalten sein.
das Gesetz vom 26. Juli 1880 in Verbindung mit dem Ver⸗
keitsgesetze gestalteten Organisation der allgemeinen Landes⸗
wurde die S. 8;8;. des
rovinzial⸗Landtages, 38 “ der Königlichen Staatsregierung, 8 Vorlagen des provinzialständischen Verwaltungs⸗ Ausschusses, 7 Propositionen sowie 84 Petitionen, — den betreffenden Spezial⸗Ausschüssen überwiesenen, in 28 Be⸗ richten erledigt worden, und in welcher 6 Ausschüsse nieder⸗ gesetzt gewesen sind, — von dem Ober⸗Präsidenten Steinmann mit nachstehenden Worten geschlossen:
zehn Plenar⸗ und einer langen Reihe von Ausschußsitzungen haben
darboten, vollständig und in befriedigendster Weise gelöst.
8
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itionen Erledigung gefunden und sind die erforderlichen Wahlen von Ihnen vorgenommen worden.
zur letzten Stunde getragen von dem schönen Patriotismus und der warmen Liebe zur engeren H
Zusammenwirken zurückblicken,
Anträge des im Wesentlichen das Votum des des Korreferenter angenommen:
Grundsätze ist es weder geboten noch angemessen, in Ab⸗ änderung bestehender Institutionen den Bezirksrath und das Bezirksverwaltungsgericht zu einer Behörde zu verschmelzen.
unter geringer Modisikation der Anträge Jorreferenten dahin beantwortet:
gesetzes de 1880, wie solches aus den Berathungen des Land⸗ tages hervorgegangen ist, erung Instanzenzuges sind im Allgemeinen als zweckmäßig anzu⸗ erkennen.
Beschlüssen und Entscheidungen der Selbstverwaltungskollegien
in weiteren Sachen wie bisher (z. B. bei Armenbeschwerden) Endgültigkeit beizulegen oder den Instanzenzug abzukürzen.
Berufung oder der Revision von eine minimum des Streitgegenstandes abhängig zu machen.
vorschriften abgegeben.
„Die Unterscheidung zwischen Verwaltungs⸗Streitsachen
Demnächst entwickelte der Korreferent, Justiz⸗Rath von
vorstehenden Fassung
Demnächst trat man in die Berathung der Fragen ad Nachdem der Referent von Kleist⸗Retzow
Bezirksverwaltungsgerichts mit dem
nahm der Wort und Arbeitslast der Re⸗
bei gutem Willen und gleicher Be⸗ Seitens der Königlichen Staats⸗ angemessenen Verkleinerung sollte; Behörden
länger
Vereinigung der beiden
mit den Ge⸗
Diskussion über die verschiedenen Referenten bezw. Correferenten, welche keine neuen Momente ergaben, wurde
Provinzialausschusses beziehungsweise mit ziemlich erheblicher Majorität dahin
Nach längerer
„ad C. 1. Bei Aufrechthaltung der eben hervorgehobenen
Ein Wechsel im Vorsitz empfiehlt sich ev. nicht. In gleicher Weise wurden demnächst die weiteren Fragen des Referenten und
ad C. 2. Die Frage ist zu verneinen. ““ ad D. 1. a. Die in dem Entwurf eines Zuständigkeits⸗
enthaltenen Veränderungen des
b. Es empfiehlt sich, den in erster Instanz ergehenden
c. Eine aus praktischen Gründen dringend wünschens⸗
Mindestens empfiehlt sich eine Kürzung des Bei Entziehung der Konzession würde unter allen Um⸗
Es empfiehlt sich nicht, die Zulässigkeit der
ad D. 2. — einem gewissen Werths⸗
ad A. Das Bedürfniß zu einer Vereinfachung der durch
3. Juli 1875 altungsgerichts⸗Gesetze vom 2 8 gust 1880 und dem Zuständig
erwaltung ist theilweise anzuerkennen.“
Heute, Nachmittags 31⁄½ Uhr, Schleswig⸗Holsteinischen — in welcher in 13 Sitzungen
Schleswig, 16. März.
Privat⸗ mit Ausnahme von 2
Hochgeehrte Herren! 8 8 Eine mühe⸗ und arbeitsvolle Zeit liegt hinter Ihnen. In drei⸗
Sie die Aufgaben, welche sich Ihnen für Ihre diesjährige Session
Der Aufforderung der Königlichen Staatsregierung entsprechend, haben Sie sich einer eingehenden Begutachtung der hochwichtigen Entwürfe einer Kreis⸗ und einer Provinzialordnung., für unsere Pro⸗ vinz unterzogen, und nicht minder ein Gutachten über die bezüglich der Vererbung der Landgüter für erforderlich zu erachtenden Gesetzes⸗
Der Finanz⸗Etat für die provinzialständische Verwaltung für 1882/83 ist von Ihnen festgestellt und darin in ausgiebiger Weise für die Bedürfnisse der ständischen Institute und des Wegewesens sowie für die Förderung der Aufforstungen und sonstiger gemeinnütziger Interessen Sorge getragen worden. 5
Außerdem hat eine Reihe von Privatpropositionen und von Pe⸗
Ihre unter allbewährter Leitung in so erfolgreicher Weise statt⸗ gefundenen Berathungen, meine Herren, waren von der ersten bis eimath, welche dieselben zu jeder Zeit Kein Mißton ist in dieselben hineingedrungen, Sie mit ebensoviel Befriedigung auf Ihr wie es mir zur Freude gereicht hat,
ausgezei net hat. und ich bin überzeugt, daß
gebung an das Interesse des Staats und der Heimathprovin warmen Dank der Königlichen Staatsregierung ausspreche und indem ich Ihnen bei der Rückkehr in die Heimath die herzlichsten Wünsche für Ihr Wohlergehen mitgebe, erkläre ich im Namen Sr. Majestät des Königs den XV. Schleswig⸗Holsteinischen Provinzial⸗Landtag für geschlossen.
Nach einem von dem Landtags⸗Marschall, Grafen zu Rantzau, ausgebrachten dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König trennte sich sodann die Ver⸗ sammlung.
Bayern. München, 16. März. (W. T. B.) Das Generalcomité des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern hat sich mit 13 gegen 12 Stimmen für die Einführung des Tabackmonopols ausgesprochen..
Württemberg. Stuttgart, 14. März. Der „St.⸗A. f. W.“ meldet: Nach den aus Florenz eingetroffenen Nach⸗ richten ist der dortige Aufenthalt von sehr günstigem Einfluß auf das Befinden des Königs. Die Witterung ist fort⸗ während herrlich und der König macht täglich Vormittags einen Spaziergang und Nachmittags eine längere Fahrt in die Umgegend. — Anläßlich des Allerhöchsten Geburtsfestes sandte der König von Italien den Ober⸗Ceremonienmeister Grafen Panissera zur Beglückwünschung nach Florenz; auch wurde bei diesem Anlasse von Sr. Majestät eine Deputation der daselbst befindlichen Württemberger empfangen.
Baden. Karlsruhe, 17. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer nahm einen Antrag an, die Regierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise eine Enquete über die Verschuldung der bäuerlichen
Grundbesitzer angestellt werden könnte.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 16. März. (W. T. B.) Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Unter⸗ Elsaß hat den ihm vom Ministerium zur Begutachtung vor⸗ gelegten Gesetzentwurf über das Tabackmonopol berathen und sich mit allen gegen zwei Stimmen für denselben aus⸗ gesprochen.
Gegenüber den Behauptungen norddeutscher Blätter, daß selbst unter den Freunden des Tabackmonopols eine Andeu⸗ tung des Direktors der Straßburger Tabackmanu⸗ faktur im Volkswirthschaftsrathe, ein Durchschnitts⸗ lohn für die Tabackarbeiter von 528 ℳ jährlich sei völlig hinreichend, wenn man weibliche Arbeiter heranziehe, Sensation gemacht habe, konstatirt die „Elsaß⸗Lothrin⸗ gische Zeitung“ daß diese Erklärung folgendermaßen ge⸗ lautet habe: ein Durchschnittslohn von 577 ℳ sei völlig hin⸗ reichend, wenn man weibliche und jugendliche Arbeiter mit be⸗ schäftige, wie dies bei der Durchschnittsberechnung der Löhne in Aussicht genommen sei, und wenn man ferner berücksichtige, daß es sich bei der Durchschnittsberechnung nicht blos um Löhne in den größeren Städten, sondern auch um solche an kleineren Orten handele.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. März. (W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ erhielt auf Anfrage von der montenegri⸗ nischen Regierung die telegraphische Antwort, daß die Ge⸗ rüchte über eine Mobilisirung montenegrinischer Truppen, sowie über Beschwerden, welche Montenegro dar⸗ über erhoben hätte, daß österreichische Granatkugeln während der letzten Gefechte in der Crivoscie auf montenegrinisches Gebiet herübergeflogen, pure Erfindungen seien. Ueber⸗ haupt seien die von dem überwiegenden Theile der Presse aus und über Montenegro veröffentlichten Nachrichten zumeist falsch und mit größter Vorsicht aufzunehmen. 3
— Amtlich wird gemeldet: Seit dem 11. März hat in der Crivoscie kein Gefecht stattgefunden. Die Truppen richten sich in Crkvice, Zagvosdak, Golivrh, Velivrh, Napoda, Celina und Vratlo mit flüchtigen Befestigungen ein. Von Cemerno aus werden Grab, Zagorje und der oberste Theil des Narentathals beobachtet. Dort sind nirgends Insurgenten wahrgenommen worden; gleichwohl aber sind dort wie in der mittleren Herzegowina fast alle waffenfähigen Männer ab⸗ wesend. Dieselben rotten sich zusammen, um Raubzüge aus⸗ zuführen und zerstreuen sich, sobald Truppen anrücken. In jenen Gegenden ist die Herstellung von Wegen wegen Man⸗ gels an Arbeitern schwierig.
Großbritannien und Irland. London, 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unt--hauses antwortete der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Northceote's: der Botschafter Lord Lyons in Paris habe keine Instruktion zur Wiederaufnahme der Unterhandlungen über den Handelsvertrag mit Frankreich, es sei aber mög⸗ lich, daß die von den Zeitungen erwähnte Unterredung zwischen Lord Lyons und dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet darüber stattgefunden habe. Der Deputirte Smith kündigte an, er werde nach Ostern beantragen, daß es nothwendig sei, die irische Landakte zu ergänzen, um den irischen Pächtern die käufliche Erwerbung der Pachtgüter zu er⸗ leichtern. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung er⸗ widerte der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Mac Ivers: der jüngst unterzeichnete Schiffahrtsver⸗ trag mit Frankreich stimme fast ganz mit dem alten Ver⸗ trage überein, mit Ausnahme einiger Artikel. Unter letzteren sei ein Artikel, welcher bestimmt, daß die Unterthanen der kontrahirenden Parteien vom Militärdienst, von Requisitionen, Kriegskontributionen, Zwangsanleihen, Vorschüssen und an⸗ deren Kontributionen, welche unter Ausnahmezuständen er⸗ hoben werden, befreit sind, so lange diese Kontributionen nicht auf Grundbesitz erhoben werden. — Trevelyan brachte das Marinebudget ein, dessen erste Position angenommen wurde. —
Frankreich. Paris, 16. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die vom Senat bereits geneh⸗ migte Vorlage über die Militärverwaltung ange⸗ nommen. — Von der zur Vorberathung des Antrags Boysset auf Aufhebung des Konkordats von der Kammer gewählten, aus 22 Mitgliedern bestehenden Kommis sion sind sämmtliche Mitglieder bis auf zwei Gegner des Antrags.
Eine Depesche des „Temps“ aus Tunis meldet: von den Militärbehörden sei beschlossen worden, alle von den Schotts in Südtunis nach der tripolitanischen Grenze führen⸗ den Zuͤgänge vollständig zu schließen, man erwarte, daß diese Maßregel alle neuen Einfälle verhindern werde. Die von den Marodeurs geführten weittragenden Gewehre kämen aus Tripolis und würden durch einen Italiener, Namens Rossi, verkauft, der dieselben den Stämmen zuführe.
Tu nis wurden Graf Saucy und der Kanzler des franzö⸗
als sie in der Nacht vom 15. zum 16. d. M. in ihre Wohnungen zurückkehrten, von zwei Italienern angegriffen. Ein in der Nähe befindlicher Wachtposten verhaftete die Angreifer und führte dieselben nach dem italienischen Konsulat, wo der Thatbestand festgestellt wurde. 1 — (Cöln. Ztg.) Der Ministerrath wird sich in nächster Zeit mit dem von der Kommission zur Revision der Militärgesetze im Kriegs⸗Ministerium ausgearbeiteten Rekru⸗ tirungsgesetze beschäftigen. undlage di G G ist der dreijährige Dienst mit Disponibilität für die zwei solgenden Jahre. Nach dreijährigem aktiven Dienst können alle Bürger während der nächsten zwei Jahre wieder unter die Fahnen berufen werden, jedoch nur im Kriegsfalle, sodaß, wenn die Vertheidigung des Landes es erheischt, der Kriegs⸗ Minister fünf Klassen anstatt drei zu seiner Verfügung haben würde. Obgleich die Dienstpflicht für alle gilt, so zwingen die Bedürfnisse des Budgets den Staat doch, zwei Theile im jährlichen Kontingent beizubehalten. Der erste, der zahlreichere, wird drei Jahre, der zweite nur ein Jahr dienen die beiden Theile werden durch Loosziehung bezeichnet. Eine Neuerung ist die, daß die ärztliche Untersuchung vor der Loos ziehung staatfinden soll, so daß die für den Dienst untaug⸗ lichen Leute vor Bildung der beiden Kontingente ausgeschieden werden und die Loosziehung nur tüchtige junge Leute be⸗ treffen wird. Junge Leute, welche sich der sogenannten libe⸗ ralen Professionen widmen, werden in den zweiten Theil des Kontingents gestellt, das Volontariat mit Geldprämie aber wird vollständig aufgehoben werden. Zur Erleichterung der Rekrutirung der Unteroffiziere sollen Schulen gegründet wer⸗ den. Diese Vorlage soll am 20. März in der Kammer einge⸗ bracht werden.
Griechenland.
sischen Konsulats,
Athen, 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde von dem Minister⸗Präsidenten Trikupis das Programm des neuen Ministeriums verlesen. In demselben heißt es: das neue Ministerium finde die Zustände im Orient nicht ohne Gefahren und müsse sich auf Veränderungen ge⸗ faßt machen. Die Hauptaufgabe der Regierung sei, eine friedliche Politik zu befolgen, indem sie freundschaftliche Beziehungen zu allen Staaten, vor Allem mit der Türkei zu unterhalten suche und sich mit allen Kräften der Reorganisation der Finanzen des Landes sowie seines Heeres und seiner Marine zu widmen. Das Kabinet werde der Kammer u. A. einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem die für die alter Provinzen des Landes gültigen Gesetze und die zwischen diesen und den auswärtigen Mächten abge⸗ schlossene Konvention auch für die neu erworbenen Provinzen Gesetzeskraft erlangen sollen.
Rumänien. Bukarest, 16. März. (W. T. B.) Die Mitglieder der auf der Rückreise von Konstantinopel hier ein⸗ getroffenen außerordentlichen preußischen Gesandt⸗ schaft wurden heute Mittag von dem Könige in Audienz empfangen und zu derselben in Hofwagen von ihrem Ab⸗ steigequartier abgeholt. Am Nachmittag inspizirte der König mit seinen Gästen ein Jäger⸗Bataillon; heute Abend findet zu Ehren derselben ein Galadiner von ca. 40 Gedecken im König⸗
lichen Palais statt.
— 17. März. (W. T. B.) Das amtliche Blatt ver⸗ öffentlicht ein Königliches Dekret, durch welches ein allgemeiner Garnisonwechsel der Regimenter an⸗ geordnet wird. Veranlassung dazu ist die in Folge des an⸗ strengenden Dienstes in der Dobrudscha nothwendig gewor⸗
dene Ablösung der daselbst stationirten Truppen.
Serbien. Belgrad, 16. März. (W. T. B.) Das Regierungsblatt veröffentlicht die von dem Könige an die verschiedenen Höfe gerichteten Danktelegramme anläßlich der Anerkennung des Königreichs Serbien, sowie die hier ein⸗ gegangenen Beglückwünschungstelegramme der Sou⸗ veräne von Oesterreich⸗ Uneth Deutschland, Italien und Rumänien, in we chen den wohlwollendsten und herzlichsten Gesinnungen der Freundschaft für den König von Serbien Ausdruck gegeben wird. In dem Telegramme des Kaisers Wilhelm heißt es außerdem, das Königreich Serbien bilde eine Garantie mehr für den Frieden Europas. — In Folge der Drohung der Radikalen, die Skupschtina zu verlassen, falls die Regierung nicht heute Auskunft über das Pariser Arrangement ertheile, erschien der Finanz⸗Minister heute in der Skupschtina nicht. ““ 1
— 17. März. (W. T. B.) Einundfünfzig der radi⸗ kalen Partei angehörige Deputirte haben ihre Man⸗ date niedergelegt. Die Regierung ordnete Neuwahlen an und vertagte die Skupschtina bis zur Kompletirung derselben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. März. (W. T. B.) Der Reichstag hat heute den Handels⸗ und
mit 197 gegen 112 Stimmen angenommen.
telegraphischen Berichten aus New⸗York, 14. März, der Mississippi etwas im Fallen. Zwischen New⸗Orleans und Baton Rouge sind hunderte von Menschen beschäftigt, die Deiche zu verstärken. Auch aus Memphis wird berichtet, daß das Wasser fällt und die Eisenbahnverbindung dahin wieder aufgenommen ist, aber im Großen und Ganzen ist die Ueber⸗ schwemmung noch nicht im Rückgange und ihre Ausdehnung ist kolossal. Ein Dampfer, der von St. Louis in New⸗ Orleans angekommen ist, berichtet, daß von Cairo abwärts das Ueberschwemmungsgebiet eine Breite von 30 — 40 engl. Meilen hat. Alle Deiche mit Ausnahme einer Strecke von 60. Meilen ober⸗ und unterhalb Neu⸗Vicksburg sind weggewaschen. Bei Vicksburg droht der Strom sich ein anderes Bett zu graben.
hülfe ernährt werden müssen.
AAAAX*“ Aus Levern (Kr. Lübbecke), 14. März, meldet die „Neue Preuß. Ztg. *
Auf Vorschlag des Präses beschloß der hiesige konservative Land⸗ b . brschlagsdr Bismarck eine Anzeige von der Bildung des
Hierauf ist folgendes Schreiben eingegangen: „Berlin, 10. März 1882.
Aus dem gefälligen Schreiben vom 2. März habe ich gern ersehen
daß die Konservativen daselbst die Organisation ihrer Partei in An
Vereins zu senden.
Iben Theil nehmen zu dürfen. h2 8 Ihnen für die von Neuem bethätigte treue Hin⸗
1
— 17. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus
Die Grundlage dieses Gesetzes
Schiffahrtsvertrag mit Frankreich nach zweitägiger Berathung 8
Amerika. (Allg. Corr.) Bei New⸗Orleans ist nach
Die von der Ueberschwemmung Heimgesuchten werden nach Bericht des Regierungsbeamten bis zum Mai durch Staats⸗
griff genommen haben; ich würde mich freuen, wenn dieses Beispiel in
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