fakultative Gestaltung des griechischen Unterrichts. Mediziner das Griechische wegen der vielen in
lägen, wesentlich in ihrer Existenz bedroht seien, werde die allgemeine Bildung durch sie ebenso gefördert, wie durch die Gymnasien, welche letztere übrigens nichts als Vorschulen für hilologen seien. Daß Ueberproduktion an Gebildeten vorhanden sei, glaube er nicht. Uebrigens sei er der Mei⸗ ung, daß man Bildung nach Möglichkeit solle zu verbreiten suchen. 16 8 be Der Abg. Theissing erklärte, er sei gleichfalls ein Anhänger der Gleichberechtigung und meinte, daß die theilweise Berech⸗ tigung den Realschulen schon in hohem Grade geschadet habe. Mit der Fortdauer derselben sei geradezu ihr Todesurtheil gesprochen. 3 18 1
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) wünschte, daß beim lateinischen Unterricht die Grammatik mehr zurücktreten und dafür größeres Gewicht auf den Inhalt der Schriftsteller ge⸗ legt werden möchte. Rücksichtlich des Lektionsplans der Gymna⸗ sien verlange er Beseitigung der höheren Mathematik und Wenn die ihrer Wissen⸗ schaft vorkommenden Kunstausdrücke für unentbehrlich hielten, so 8 er, daß die letzteren sich auch sehr gut verdeutschen ließen. 8
Die Diskussion wurde geschlossen und der Tit. 6 bewilligt,
benso ohne Diskussion Tit. 7 und 8. 1
In Tit. 9 werden an Zuschüssen für höhere Mädchen⸗ schulen 80 000 ℳ gefordert. “
Der Abg. Dr. Franz beklagte sich über die Beschränkung der Wirksamkeit der katholischen Schulschwestern. .
Der Abg. Dr. August Reichensperger brachte auch hier wieder seine Beschwerden wegen der Ueberbürdung an, nament⸗ lich bezeichnete er die Forderungen für das Lehrerinnenexamen als zu hoch gespannt. — 1 1 8 Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider erwiderte, wer das vom Abg. Franz beregte Feld kenne, wisse, mit welchen Schwierigkeiten die Regierung auf demselben seit dem Jahre 1875 zu kämpfen gehabt habe. Die Regierung sei gegen die Ordensschwestern, welche sich die Mädchenerziehung zu Aufgabe gemacht hätten, mit der größten Schonung vorgegangen. Eine Beschränkung der Anforderungen beim Lehrerinnenexamen lasse sich in der Praxis nicht durchführen, man fordere eben nur das Nothwendigste. Die Klausur bei diesem Examen sei derjenigen, welcher Männer unterworfen seien, gar nicht zu vergleichen. Zu viel werde nicht verlangt: solle z. B. eine Lehrerin in französischer und englischer Sprache unterrichten, so müsse sie auch genau wissen, welchen Accent sie da und da zu gebrauchen habe. In Bezug auf das Vorsteherinnen⸗Examen verlange die Regierung nur den Nachweis, daß die Lehrerin in den fünf Jahren ihrer Unter⸗ richtsthätigkeit die Augen offen gehalten habe und wenigstens wisse, welche Bücher sse den jungen Mädchen in die Hand geben könne.
Dieser, sowie die folgenden Titel dieses Kapitels wurden bewilligt.
Bei Kap. 121 (Elementar⸗Unterrichtswesen 20 053 849 ℳ) beklagte sich der Abg. Steinbusch über die durch die Ver⸗ fügung des Ministers Falk im Jahre 1876 erfolgte Aus⸗ schließung vieler katholischer Geistlichen von der Ertheilung des Religionsunterrichts in den katholischen Volksschulen. Zwar habe der Minister von Puttkamer einige Härten durch eine Verfügung zu mildern gesucht, einzelne Bezirks⸗ regierungen hätten sie aber theilweise gar nicht oder aber nur in beschränktem Umfange ausgeführt. Ein verschieden⸗ artiges Verhalten des Klerus habe dafür keinen Grund
abgegeben, denn der Klerus habe überall dieselbe Stellung eingenommen. Er bitte den Mmnister, jene Verfügung den Bezirksregierungen nochmals einzuschärfen. Ferner müsse gefordert werden, daß nur denjenigen Lehrern der Religions⸗ unterricht anvertraut werde, welche die missio canonica hätten. Angesichts der erziehlichen Wirksamkeit der Kirche sei es eine berechtigte Forderung, ihr diejenige Frriheit zu gehen, ohne welche sie ihre hohe Aufgabe nicht erfüllen könne. Wohin es führe, wenn der Staat die Schule monopolisire, habe das Beispiel Rußlands gezeigt, welches unter dem Sprengstoff des Nihilismus erschüttert sei.
Demnächst nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten von Goßler das Wort. (Wir werden diese Rede am Montage im Wortlaute bringen.) 1
Der Abg. Platen erklärte, der Staat könne sich das Auf⸗ sichtsrecht über die Schule niemals nehmen lassen, dagegen würden alle Angriffe der Ultramontanen nicht anstreben kön⸗ nen. In das Innere des Religionsunterrichts hätten die Be⸗ hörden niemals eingegriffen, dem Pfarrer stehe es zu, den Lehrer sachlich zu berichtigen. Mehr könne die Kirche nicht verlangen. Redner ging dann des Weiteren auf die Steuer⸗ verhältnisse der Lehrer ein. ,
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, daß der Art. 14 den Kirchen das Recht gebe, den Religionsunterricht zu leiten; das sei ohne Unterrichtsgesetz aktuelles Recht. Wenn kein ge⸗ schriebenes Gesetz darüber bestehe, dann liege es in der Natur der Sache, denn Christus habe den Aposteln den Auftrag ertheilt, die Religion zu lehren. Der Staat könne den Religionsunter⸗ richt nicht in seinem Namen ertheilen lassen; das sei eine unrecht⸗ mäßige Usurpation, eine unchristliche Auffassung. Er bedauere, daß der Minister in dieser Beziehung mit dem früheren Minister Falk übereinstimme. Wenn in einzelnen Distrikten die Geistlichen zum Religionsunterricht in größerer Zahl zu⸗ gelassen seien, so liege das an den vernünftigen Beamten. Wo dies nicht geschehen, da seien eben Regierungs⸗Präsidenten und Regierungs⸗Räthe, die die katholische Kirche bedrückten. Was die polnische Geistlichkeit angehe, so scheine es jetzt gesährlich zu sein, für dieselbe einzutreten. Aber er (Redner) habe niemals durch Furcht sich bestimmen lassen, sonst dürfte er schon lange nicht mehr sprechen. Impavidum ferient ruinae! Der Staat sei nicht berech⸗ tigt die Sprache vorzuschreiben, in der der Religionsunter⸗ richt ertheilt werden solle; die Religion solle nach Christi Gebot den Völkern in ihrer Sprache gelehrt werden, daran könnten auch die preußischen Gesetze nichts ändern. Der Kaiser habe verlangt, daß dem Volke die Religion erhalten werden olle. Wer die Ertheilung des Religionsunterrichtes durch 88 verhindere, der handle gegen die Intentionen des
aisers.
Der Abg. Schmidt (Sagan) lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf das in der Schützenstraße befindliche Lehrerinnen⸗ institut und die damit in Verbindung stehende Augusta⸗ Mädchenschule. ’1 - Lehrerinnen und 400 Schülerinnen in Räumlichkeiten, die nicht genügend ventilirt werden könnten und auch für die Zahl der Schülerinnen viel zu klein seien. Ein Neubau sei darum dringend geboten. Ebenso sei der Ausbau des projek⸗ tirten Flügels der Blindenanstalt in Steglitz wünschenswerth, damit nicht die unteren Räume des bisherigen Baues zu Zwecken herangezogen würden, für die jener Flügel nicht be⸗ stimmt gewesen set
Der Regierungskommissar erkannte die unhaltbaren Zu⸗ stände in der Augustaschule an. Die Regierung habe bereits
In dem Institut befänden sich zur Zeit 120
einen Bauplatz für einen Neubau ausfindig gemacht und hoffe, daß, wenn sie demnächst mit einer finanziellen Forde⸗ rung an das Haus herantreten sollte, sie nicht abschlägig be⸗ schieden werden würde.
Es wurde ein Vertagungsantrag gestellt.
Der Präsident gab vor der Abstimmung über den An⸗ trag über die allgemeine Geschäftslage Folgendes bekannt: Das Haus habe den Etat seit zwei Monaten in Händen und sei dem Lande gegenüber verpflichtet, auch mit Einsetzung aller Kräfte dahin zu wirken, daß der Etat bis zum 1. April Gesetz werde. Wenn dies Haus dem Herrenhause, nachdem es 2 Monate lang den Etat hier berathen habe, nur 3 Tage Zeit lasse, so sei es nach dem Kalender nöthig, daß der Etat spätestens am 28. März hinüber gegeben werde. Solle das ge⸗ schehen, so brauche das Haus den 27. und 28. März für die dritte Lesung; der 26. sei ein Sonntag, der 25. ein katholischer Feiertag — an beiden Tagen keine Sitzung. Am 24 und 23. müsse das Haus den Etat der Eisenbahnverwaltung und der allgemeinen Finanzverwaltung berathen; am 22. Königs⸗ Geburtstag, keine Sitzung. Am 21. habe das Haus die Steuererlaßfrage zu erledigen und die sämmtlichen Titel des Kultusetats, die heute mit den betreffenden Anträgen an die Budgetkommission verwiesen seien. Das Haus werde einsehen, daß, solle das Etatsgesetz zum 1. April in der Gesetz⸗Sammlung erscheinen, so müsse der Kultusetat spätestens am 20. März, Abends, fertig sein. Dazu gehöre es aber, daß das Haus heute mit dem Elementarunterricht wenigstens zu Ende komme. Werde also jetzt der Vertagungsantrag genehmigt, so müsse er eine Abendsitzung für 8 Uhr vorschlagen.
Der Vertagungsantrag wurde hierauf abgelehnt. .
Der Abg. Dr. von Stablewski kam wieder, wie neulich der Abg. von Jazdzewski und so eben der Abg. Windthorst, auf das „Unglück“ zu sprechen, daß polnische Kinder den Reli⸗ gionsunterricht nicht in polnischer Sprache erhielten. Er müsse sich auch gegen die Einrichtung von Simultanschulen in seiner Provinz erklären, wobei es Seitens der Regierung an Ein⸗ schüchterung und allem möglichen Druck auf die Kommune nicht fehle. Hinter dem katholischen Klerus stehe in dieser Frage die gesammte katholische Lehrerschaft. Die Simultanschule trage an der zunehmenden Ver⸗ wilderung und Verrohung einen großen Theil der Schuld. Die deutschen Lehrer, die ihre Schüler als „polnische Bande behandelten“, könnten keine Sympathien gewinnen. In der Anstellung der Lehrer mache sich, wo die Deutschen die Mehr⸗ zahl in der Kommunalvertretung polnischer Städte bilde, die rücksichtsloseste Majoritätstyrannei geltend. Er bitte den Minister, wenigstens zu verfügen, daß der Religionsunterricht in den Provinzen Posen und Westpreußen den Schülern in ihrer Muttersprache ertheilt werde. 1
Der Staats⸗Minister von Goßler erwiderte, nach der Nachweisung von 1879 hätten sich in den Regierungsbezirken Posen und Bromberg 2181 Schulen befunden, wovon 78 Simultanschulen gewesen seien. Unter dem Minister Putt⸗ kamer seien 2 neue Simultanschulen begründet, 2 ausgehoben worden. Das Verhältniß sei also dasselbe geblieben. Unter seinem Ministerium sei eine Simultanschule aufgehoben, eine andere eingerichtet worden, die indessen im strengen Wortsinn nicht eine Simultanschule zu nennen sei, sondern noch ihren konfessionellen Charakter bewahre.
Tit. 1 wurde bewilligt, ebenso Tit. 2 — 21 (der Rest des Kapitels).
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staata-Anzrigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
5
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 1 Oeffe
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.
Vorladungen und Grosshandel.
9. Familien-Nachrichten.
ntlich er Anzeiger. 1“ nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen 8
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung V 8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen-
AR u. s. w. von öffentlichen Papieren. beilage.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
2 R
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[12658] Steckbrief.
Gegen den Eisenbahn⸗Magazin⸗Aufseher Hein⸗ rich August Wilhelm Kaufmann aus Belgard, geboren am 15. Dezember 1833 zu Marienwalde, Kreis Arnswalde, evangelischer Religion, welcher der Unterschlagung amtlicher Gelder dringend verdächtig und flüchtig geworden ist, ist die Untersuchungshaft
beschlossen. 8
Wir ersuchen sämmtliche Behörden, auf den ꝛc. Kaufmann zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und per Transport an unsere Gefängniß⸗ Inspektion abzuliefern.
Belgard, den 9. März 1882. Königliches Amtsgericht. Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Ci⸗ garrenmacher Carl Hentschel wegen Unterschla⸗ gung und Untreue unter dem 29. Januar 1881 in
U. R. I. 126. 81 actis ca. Hent à. I. . 81 gecenien nen J. I. B. 47. 81 erlassene
teckbrief wird erneuert. Berlin, den 7. März 1882. taatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1f12421] Oeffentliche Zustellung.
Der Robßschlächter Ernst Louis Bernhardt in Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Carl Hempel daselbst, klagt im Urkundenprozesse gegen den Bildhauer Hermann Friedrich Teichmann, früher in Trachenberge, zuletzt in Dresden, jetzt unbekannten ufenthalts, wegen einer hypothekarischen Forderung von 1650 ℳ — ₰ sammt Anhang mit dem Antrage, den Beklagten als Besitzer des auf Fol. 30 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Wilder⸗Mann eingetragenen Grundstücks zu verurtheilen, bei Ver⸗ eidung der Zwangsversteigerung oder Zwangsver⸗ altung dieses Grundstücks dem Kläger die für diesen daselbst in III. Rubrik unter Nr. 1/I. einge⸗ tragenen 1650 ℳ — ₰ sammt Zinsen zu 4 % hier⸗ von vom 1. Oktober 1880 bis zur Klagezustellung und von da ab zu 5 % zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts
zu Dresden auf
den 24. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dresden, am 15. März 1882.
Johst, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[12645] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachergesellen Franz Fraedrich, Bertha, geb. Schulz, zu Prenzlau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Rintelen hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmachergesellen Franz Fraedrich, früher zu Beenz bei Prenzlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung:
die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 22. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Fhenn Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Prenzlau, den 2. März 1882.
Radnitz, 2 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[12643] b 1 Verschollenheitsverfahren.
Nr. 2956. Das Großh. Amtsgericht Kenzingen hat heute beschlossen:
der am 22. Oktober 1810 zu Niederhausen ge⸗ borene Anton Grösch wanderte im Jahre 1840 nach Amerika aus und hat seit dieser Zeit keine Nachricht mehr von sich gegeben.
Auf Antrag seiner muthmaßlichen Erbin Sophia Schwörer, geb. Ehret in Niederhausen, wird er nun
aufgefordert binnen Jahresfrist 8 Kunde hierher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt würde. Kenzingen, 13. März 1882. Geri tsschreiber des Großh. Amtsgerichts. “ Reinhard. 8
[12686] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma H. Happe zu Lippstadr — vertreten durch den Justiz⸗Rath Lorsbach daselbst — klagt gegen den August Weinert aus Lippstadt wegen einer Waarenforderung mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 132 ℳ 76 ₰ nebst 5 % Zinsen von 126 ℳ 32 ₰ seit dem 1. Ja⸗ nuar 1882, und ladet sie den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lippstadt auf
den 10. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr.
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schlaap,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
In Sachen des Bankhauses Firma Theodor Ebeling hierselbst, Klägerin, wider 1) den Inhaber der Firma F. Holzberg & Co., Kaufmann F. Holz⸗ berg, 2) den Particulier W. Fichtner hierselbst, Be⸗ klagte, wegen Wechselforderungen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Mitbeklagten ꝛc. Holzberg gehörigen, hinter der alten Waage Nr. 1172 belegenen Wohn⸗ und Brau⸗ hauses und Hofes sammt Zubehör, insbesondere mit dem Nr. 117 im Eichthale belegenen, 60 Ruthen haltenden Abfindungsplane, nach der neuen Ver⸗ messung: Neupetrithor Feldmark Blatt II. Nr. 178. im Eichthale zu 12 a 94 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 4. März 1882 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 7. März 1882 erfolgt ist, Ter⸗ min zur Zwangsversteigerung auf
den 23. Juni cr., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte — Zimmer Nr. 42 —
angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die
Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 9. März 1882. Herzogliches Amtsgericht. V. v. Münchhausen.
112
[12659
In Sachen des Amtsvoigts Albert Dienemann zu Braunschweig, Klägers, wider den Neuanbauer Fritz Fädler in Hagen, Beklagten, wegen Hypothekkapitals und Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers
die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen einen Morgen Ackerlandes auf dem Weidencampe auf der Holzmarsch nebst darauf erbautem, in Hagen sub Nr. ass. 97 katastrirten Wohngebäude mit Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 11. März 1882 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 11. März 1882 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung
auf Freitag, 5 den 30. Juni 1882,
Morgens 9 Uhr, 8 8 vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothenbriefe zu überreichen haben. 1 8
Thedinghausen, den 14. März 1882. KHKeerzogliches Amtsgericht. T61666
Das Kgl. Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 14. März 1882 folgendes Aufgebot erlassen. 11“
Der Metzgerssohn Auton Leibold von München hat im Jahre 1832 im Alter von etwa 30 Jahren als Soldat nach Griechenland sich begeben und sind seitdem keinerlei Nachrichten über sein Leben einge⸗ troffen. Ueber sein Vermögen besteht dahier eine gerichtliche Curatel. Auf Antrag seines obervor⸗ mundschaftlich hiezu angewiesenen Curators Johann Bapt. Trappentreu von hier, ergeht sonach die öffent⸗ liche Auffordernng: 1 1) an den Verschollenen: Anton Leibold, späte⸗ stens im Aufgebotstermin:
30. Dezember 1882, Morgens 9 Uhr, persönlich der schriftlich bei hiesigem Gericht, Ge⸗ schiftenmmer Nr. 19/1, sich anzumelden, widrigen⸗ alls er für todt erklärt wird;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen. 8*
München, den 16. 1ö2. 1882.
er geschäftsleitrende Kgl. Gerichtsschreiber.
[12704]
Hagenauer. “
das qu.
schlu
112685] Oeffentliche Zrstenang.
Der Kaufmann Isaac Halle zu Lippstadt, ver⸗ treten durch den Justizrath Lorsbach zu Lippstadt, klagt gegen den August Weinert aus Lippstadt aus dem Wechsel vom 13. November 1881 mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 180 ℳ 50 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 13. Februar 1882, sowie 3 ℳ 80 ₰ Wechselunkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Koͤnigliche Amts⸗ gericht zu Lippstadt auf
den 10. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr,
Wum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
b . Schlaap, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[12687] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann August Zurhelle zu Lippstadt, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Lorsbach daselbst, klagt gegen den August Weinert aus Lippstadt wegen einer Waarenforderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 92 ℳ 5 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 6. Juli 1880, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lipp⸗ stadt auf
den 10. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1.“ Schlaap,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [126887 SOeffentliche Zustellung.
Der Wirth W. Schaphaus zu Steele, vertreten durch Rechtsanwalt Althaus daselbst, klagt gegen den Gelbgießer Heinr. Wilh. Förster, früher zu Steele, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, wegen Miethsforderung auf vorzugsweise Befriedigung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten darin zu willigen, daß Kläger sich zur Höhe seiner Miethsforderung ad 150 ℳ aus dem Auktionserlöse der in Sachen Kruse gegen Förster C. 678/80 ge⸗ pfändeten Gegenstände vorzugsweise befriedigt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steele auf
den 10. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Steele, den 13. März 1882.
3 6 Göwel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
12sis⸗ Spezialkonkurs
und Verkaufsanzeige. Auf Antrag eines protokollirten Gläubigers des Landmannes Carl August Schröder in Neustadt wird über das demselben gehörige, im III. Quartier Nr. 18 belegene Gewese cum pert. der Spezial⸗ konkurs erkannt. „Es werden deshalb Alle, welche Ansprüche ding⸗ licher Art gegen den ꝛc. Schröder, sowie wegen rückständiger Zinsen protokollirter Forderungen, allein die protokollirten Gläubiger wegen ihrer eingetra⸗ genen Forderungen ausgenommen, glauben erheben zu können, hierdurch aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 16. Mai 1882, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hierselbst anzumelden, bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse und des Verkaufs des qu. Geweses, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertreters. Termin zum Verkauf des Geweses wird auf Dienstag, den 30. Mai 1882, Mittags 12 Uhr, “ vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt und können die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor diesem Termin in der hiesigen Gerichtsschreiberei eingesehen werden. um Spezialkonkursverwalter ist der Stadtkassirer Braasch in Neustadt ernannt. Neustadt in Holstein, den 15. März 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Müller. Veröffentlicht: H. Michelsen, Gerichtsschreiber.
112822] Zwangsverkaufsanzeige und Aufgebot.
Auf Antrag des Partikuliers P. F. Schröder in Schleswig, Gläubigers, ist auf Grund eines voll⸗ streckbaren Zahlungsbefehles, wegen einer demselben zustehenden Zinsforderung von 198 ℳ und Kosten auf ein protokollirtes Kapital von 4400 ℳ in die in dem Gemeindebezirk Jagel belegene, verpfändete Stelle des Schuldners, des Schmieds und Parzel⸗ listen Hans Neuwerk, bisher zu Kropp, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, vom unterzeichneten Gericht die Zwangsvollstreckung angeordnet und Termin zum öffentlichen Verkauf auf
den 17. Mai 1882, 1 Morgens 10 Uhr, im des Gastwirths Vagt zu Jagel anbe⸗ raumt.
Das Verkaufsobjekt besteht aus Wohnhaus mit Stall, Hofraum und Hausgarten und einem Land⸗ areal von 4 ha 66 a 28 qm zu einem jährlichen Katasteralreinertrage resp. Natzungewerihe von zu⸗ sammen 81,54 ℳ
Mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dinaliche Ansprüche, insbesondere auch nach dem Gesetz vom 27. Mai 1873 als privilegirt anerkannte Forderungen an
Gewese zu haben vermeinen, aufge⸗ fordert, solche unter Vorlegung der die Rechte 88 gründenden Urkunden bis spätestens in dem angesetzten Verkaufstermin bei Vermeidung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Aus⸗ luß durch Urtheil erfolgen und das Verkaufs⸗ obi⸗ dem Käufer anspruchsfrei zugeschlagen werden wird.
Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin in der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Ein⸗ sicht aus.
Schleswig, den 4. März 1882.
Königliches Amtsgericht, Abth. II. Dr. Leppel.
1126771 Oeffentliche Ladung.
Die Wittwe Auguste Schüler, geb. Rettner, zu Costebrau klagt gegen den Glasschleifer August Hoff⸗ mann, früher zu Costebrau, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, für gewährte Wohnung und Beköstigung während der Zeit vom 9. Dezember 1880 bis 9. März 1881, und wegen eines gegebenen Darlehns, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 88,50 ℳ nebst fünf Prozent Ver⸗ zugszinsen seit 1. März 1881, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 5 vor das Königliche Amtsgericht Senftenberg auf den
28. April 1882, Vormittags 9 ½ Uhr.
Seunftenberg, den 11. März 1899 4 z
Der Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Amtsgerichts 8 8 Hübner. 8
112817212 Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
bracht, daß das Hypothekendokument vom “
3. ⸗ tember 1841 „ 1 . nuar 1843 über die unter Nr. 22 Abtheilung III. des Grundbuchblattes des Band I. Nr. 39 des Grundbuchs von Alt⸗Schöneberg verzeichneten Grund⸗ stücks der Wittwe Eschert, geb. Thomas, für den Rentier Johann Heinrich Eschert eingetragene Post von 3000 Thalern (3000 ℳ) durch Urtel des hiesi⸗ gen Königlichen Amtsgerichts I. vom 7. März 1882 für kraftlos erklärt worden ist. Berlin, den 7. März 1882. Hoffmann, sschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 54.
[12786] Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 6 des Gesetzes vom 9. No⸗ vember 1867 (B. G. Bl. S. 157), des §. 5 des Fesehe vom 12. Mai 1873 (R. G. Bl. S. 91), des §. 20 des preußischen Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281) und des §. 6 der preußischen Verordnung vom 16. Juni 1819 (G. S. S. 157) wird bekannt gemacht, daß dem Herrn Rothschild zu Stadt Oldendorf die Schuldverschreibung der Reichsanleihe von 1879 Litt. C. Nr. 4192 über 1000 ℳ angeb⸗ lich abhanden gekommen ist.
„Es wird derjenige, welcher sich im Besitze dieser Urkunde befindet, hiermit aufgefordert, solches der unterzeichneten Kontrolle der Staats⸗ papiere oder dem Buchhalter Silberstein hier, Taubenstraße Nr. 43 bei Bodenstein anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung der Urkunde beantragt werden wird. 9
Berlin, den 16. März 1882.
Königlich preußische Kontrolle der Staatspapiere.
Ir
[12701]
In Sachen betreffend folgender auf dem Grund⸗ stücke des Gutsbesitzers Giese Endreischken Nr. 21 eingetragener Hypothekenforderungen
I. der mit 5 % verzinslichen Kaufgelderforderungen
a. von 666 Thlr. 20 Sgr. des Christof Kuhrau in Neuendorf, b. von 1000 Thlr. der Johann Christof und Eva Schulzschen Eheleute in Neuendorf aus dem Vertrage vom 6. Dezember 1784, ein⸗ getragen unter Nr. 1 und 2 gemäß Verfügung vom 7. Dezember 1789,
I. der mit 5 % verzinslichen Darlehnsforderung von 1666 Thlr. 20 Sgr. der Frau Amtmann Radtke in Rautenburg aus der Urkunde und gemäß Verfügung vom 5. Juni 1792 unter Nr. 3 eingetragen und subingrossirt für Justiz⸗ Rath Lindenauschen Eheleute in Insterburg aus der Urkunde vom 20. gemäß Verfügung vom 30. Juli 1810,
.der mit 5 % verzinslichen väterlichen Erbtheile der Geschwister Hennig,
N. . Christof Ferdinand mit 44 Thlr.
gr., . F Friedrich mit 300 Thlr. 1 Sgr. Nr. 6 der Johanne Julianne Friedricke mit 300 Thlr. 2 Sgr., · Nr. 7 der Wilhelmine Amalie mit 300 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf., Nr. 88g Dorothee Heinriette mit 300 Thlr. Sgr. ö“ 86 Erbrezesses vom 19. Dezember eingetragen gemä Verfügung vom
. 11“ IV. der mit 5 % verzinslichen Darlehnsforderung von 342 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. des Köllmer Johann Christof Schulz von Neuendorf eingetragen unter Nr. 9 auf Grund der Urkunde vom 25. Februar 1812, 7. Juli 1823, gemäß Verfügung vom 5. November 1816 und 10. Mai 1823 hat das Amtsgericht Kaukehmen für Recht erkannt, daß die unbekannten Berechtigten der unter I., II., III., IV. aufgeführten Hypothekenforderungen mit ihren Ansprüchen auf dieselben auszu⸗ schließen,
und die Kosten dem Gutsbesitzer Giese in Polompen aufzulegen.
[126922 Berichtigung. In dem in der zweiten Beilage zu Nr. 54 des St Reichs⸗Anzeigers“ vom 3. März 1882 inserirten Auszug aus dem Gütertrennungsurtheil des Landgerichts Metz vom 15. Februar 1882 zwischen Marie Bouchy und ihrem Ehemanne in Craincourt muß der letztere Name Mansuy Ni⸗ doaus Michel und nicht Nicolaus Michael Mansuy heißen. Metz, den 15. März 1882. “ Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei⸗
erung des dem Arbeitsmann Heinrich Carl riedrich Rath hieselbst früher gehörigen, allhier an der St. Georgsstraße auf der Südseite sub Nr. 1902 c./m. belegenen Hauses und Gartens Nr. 733 I. ist zur Abnahme der Rechnung des
Sequesters, zur Erklärung über den Theilungs⸗ plan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 25. d. M., 1 „Morgens 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, hieselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsverstei⸗ gerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 12. März 1882. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches 88 — Amtsgericht. 8 1 Zur Beglaubigung: E. Blanck, A.⸗G.⸗Aktuar. [12682] 8 Nachdem 1) Bäcker und Wirth Hermann Vöhl dahier, 2) die Ehefrau des Bäckers Justus Heinrich Renner, Sophie, geb. Vöhl, 3) die Wittwe des Bäckers Johann Conrad Vöhl, 4) Heinrich Andreas Schneider, Heinrichs Sohn in Nordamerika⸗, 8½2 Schmidt, Sohn des Lehrers Johannes chmidt zu Rosenthal, die Eintragung nachstehender Grundstücke: 1) Bl. 44 Nr. 145. Auf der Leimen.⸗ kante Acker 11 a 94 qm, 2) Bl. 31 Nr. 107. Auf'm Hom⸗ mershof Acker 27 a 28 qm, 3) Bl. 31 Nr. 108. Stennerbach katastrirt auf Wiese 25 a 27 am, Justus 4) Bl. 41 Nr. 69. Auf der Oster⸗s Hartmann höhe Acker 12 a 40 qm, Vöhl Erben 5) Bl. 42 Nr. 57. Auf den Krieg⸗ äckern Acker 17 a 78 qm, 6) Bl. 48 Nr. 24. Auf'm Umkreis Acker 23 a 70 qm,
7) Bl. 53 Nr. 32. Ueber dem Teich Acker 28 a 84 qm,
8) Bl. 81 Nr. 108. An der Teich⸗ pforte Garten 3 a 32 qm,
—) Sohn
9) Bl. 50 Nr. 76. Hiaterm Han⸗
berg Acker 49 a 40 qm, katastrirt auf 10) Bl. 81 Nr. 109. An der 116“ Con⸗
pforte Garten 3 a 55 qm, rad Vöhl 11) Bl. 52 Nr. 14. Im Bakenthal Heinrich
Acker 8 à 83 qm, Andreas 12) Bl. 50 Nr. 143. Bei der Bot⸗Sohn Wittwe
tendörfer Mühle Wiese 28 a 94 qm, — 13) Bl. 52 Nr. 129. Auf'm Grün⸗] katastrirt auf
8g Acker 27 a 97 qm, Justus Hart⸗ 14) Bl. 48 Nr. 101. Auf'm Um⸗] mann Vöhl kreis Garten 6 a 73 qm, Erben unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Frankenberg beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 3. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist die bisherigen Be⸗ sitzer und zwar zu Nr. 1 Hermann Vöhl, zu Nr. 2— 6 die Ehefrau des J. H. Renner, zu Nr. 7 und 8 H. A. Schneider, zu 9—12 die C. Vöhls Ww., zu 13 und 14 Julius Schmidt, als Eigenthümer in dem Grund⸗ buch eingetragen werden und der die ihm oblie⸗ gende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist ersolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert.
Frankenberg, den 28. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. Calaminus.
katastrirt auf Heinrich Schneider, Heinrichs
Nachdem der Bürgermeister Möbes zu Langen⸗ dorf die Eintragung des bisher zum Theil gar nicht, zum Theil als Gemeindsgüter katastrirten, in der Gemarkung von Langendorf belegenen Grundeigen⸗ thums, als:
Kbl. Parz. 1 1 — ha 38 a 74 qm der Ruppers⸗ beig,
28 „ 74 „ Weide am Weinwehr, 13 „ 90 „ do. am Hofwiesenrain, 8. 8 „ do., die Bettcheswiesen,
do. daselbst, oberste
Wiese, der Grund,
49 „ 15 „ do., die Eichstachwiesen,
5 „ 47 „ do., die Kohlwiesen,
9 „ 09 Weide das.,
45 „ 15 do. das.,
58 „ 18 „ do., die Langethalshecke,
1 „ 43 „ Weide, die Brücken⸗
wiesen, 19 „ 10 „ do. am Hertingshäuser ’
eg, do., die Dünnergrube, 87 do. das., 49 „ do. das., 19 „ do. auf dem Dörr⸗ scheidt, 46 do. in den Caddern, 05 Acker das., 64 Weide, die Pflanzländer, 15 Garten das., Weide am Stück, 41 do., die Auwiesen, 82 Wiese das., 66 do., der Breitacker, 34 „ do., die Gemeinds⸗ wiesen, 8 84 do. in Theilen, do. das., 43 Weide an der Rosen⸗ thaler Straße, Weide, die Erlen⸗ wiesen, inge be, do., die Zinnenwiesen, Hofraide im Unterdorf, Wiese das., Hofraide im Oberdorf, Garten das., Weide das. Garten, Flohgarten, Weide, der Thalacker,
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Holzung, im Dompöhl,
a 53 qm Acker, i
9 25 9„ 2 Wiese, im Floh, cker, hinterm Dom⸗
pöhl, Weide, die Steinbachs⸗ seite, do., auf den Hasseln, do., der Günsterrück, o·. das., Wiese das., Weide das., b Wiese, die Binnen⸗ wiesen, 327
46 „ 69 „ 30 „ Weide, auf dem Berg. 1. Nutzungs⸗Antheil.
ganz und von: des Theils 28 35 g es Theilstücks alter Bl. 3 Nr. 35 69 a 07 qm Karte:
Weide, das Brü 4 8 s 9 „ desgl. daselbst Brückefeld, des Theilstücks alter Karte: B. 1634 3 ½ a 6 Ruthen, Weide, auf dem Berg,
35
36
28 A½ 2 α d
Bl. 7. Nr. 94 94 a 89 qm Weide auf dem Berg
Kbl. Parz. 152 — ha 42 a 09 qm Weg, 153 34 „ 37 „ Wasser, 120 26 „ 59 desgleichen, 130 962 Weg, die Dünnergrube, 131 98 198 65 199 99 200 11 201 58 202 94 92 06 93 78 318 14 319 85 320 73 95
322 58 63 00
83 128
62 50
129 45
170 171 177 172 0⁰ 02 „ 16 „ Wasser, 04 Weg an der
106 107 thalerstraße, 64 04
173 174
07 ⸗ Weg 91
176 8⁸ Wasser,
177 178 180 181 81 Turnplatz, 75 Baumschule, 66 öffentlicher Platz, der 8 Münchgarten,—
2 180
61 48
217 67
220
221 84 84
299 65
02 66
224 „ 38
22 60
225
226 43 50
227 228 229 230 79 23 52 02
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