Rheinprovinz.
am. Stadtkasse zu Crefeld
ungültig, wenn die Vorderseite durchkreuzt ist
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TETEEEaaaaaaaaaeö——“
nach dem Fälligkeitstermine erfolgt. Die Zinsscheine verjähren zu Seen 5 1. Ablauf des vierten Ferescheine, n nach dem
re ihrer Fälligkeit. . 1 — 1. 8. Fänig oder die Kraftloserklärung derselben ist unstatt⸗ haft, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Gemeindeverwaltung angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 1
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Stadt⸗Anleihescheine erfolgt nach “ der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung für das Deutsche keich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetz⸗Blatt S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung vom
24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 281.)
Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem ganzen Vermögen und ihrer ganzen Steuerkraft.
Crefeld, den .. ten ö“
8 Der Ober⸗Bürgermeister. 8 (Unterschrift durch Faecsimile.)
Regierungbezirk Düsseldorf. Crefelder Stadt⸗Anleihe Reihe Nr. .. von 1882 à 4 %.
aa iheschei tempe zum Anleiheschein Zinsschein ( t 2) über Mark. Buchstabe Nr. .. der fla
er Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe 18 18 .. an halbjährlichen Zinsen aus der
Reihe Nr. .. Erster ꝛc.
(in u““ Crefeld, den .. ten Pee Der Ober⸗Bürgermeister. (Unterschrift durch Faesimile. N. N., (eigenhändig) Kontrolbeamter.
Dieser Zinsschein verjährt am . . ten und ist
Regierungsbezirk Düsseldorf.
Rheinrovinz. ezirk Anleiheschein der
Anweisung zum Zinsschein 8 ( Stempel )
der Stadt Stadt Crefeld. Crefeld
über
Buchstabe. . Nr.
Mark. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe die... Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre vom .. ten bis bei der Stadtkasse zu Crefeld, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben worden ist. Crefeld, den .. ten 18 Der Ober⸗Bürgermeister. (Unterschrift durch Faesimile.) N. N. (eigenhändig.) Kontrolbeamter.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent bei der Universität in Kiel,
Dr. Weber ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität zu Breslau ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Wolff ist das Landraths⸗A Kreise Rosenberg i. Schl. übertragen worden. 8
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Thierarzt Hermann Schmitt zu Hersfeld ist zum Kreisthierarzt des Kreises Hersfeld ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind die anzlei⸗Diätarien Gollack und Pohl zu Geheimen Kanzlei⸗ Sekretären ernannt worden.
Die Nummer 6 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 8835 das Gesetz, betreffend das Kirchenwesen im Jadegebiet. Vom 10. Marz 1882; unter
Nr. 8836 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Februar 1882, betreffend die Ertheilung der staatlichen Genehmigung zum Erwerb preußischer Grundstücke durch außerhalb Preußens domizilirende deutsche juristische Personen; unter
Nr. 8837 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Tondern. Vom 13. März 1882; und unter
Nr. 8838 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Bruchhausen, für den Bezirk des Amtsgerichts
Hagen und für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts
Verden. Vom 13. März 1882. Berlin, den 20. März 1882. Känigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
Nachricht für Seefahrer. Am 1. April d. J. beginnt an der Staats⸗Navigationsschule zu
Geestemünde ein neuer Steuermannskursus.
Die Herren Navigationslehrer daselbst vermitteln die Aufnahme. Leer, den 17. März 1882. j Der Königliche Navigations⸗Schuldirektor für die Provinz Hannover. 8 J. V.: Wendtlandt.
3 ½ % iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 5000 000 Fl. vom 12. Mai 1846.
„Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen 29. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. vom 12. Mai 1846 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen: A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1882. Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 56 142 237 311
328 411 441 532 660 700 734 740 764 827 856 895 913 1002
1085 1116 1143 1192 1412 1457 1466 1554 1661 1704 1726 = 29 Stück über 29 000 Fl. oder 49 714 ℳ 41 ₰.
Litt. E. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 2122 2147 2193 “ “ ““
mt im 1e
2207 2226 2266 2278 2283 2349 2535 2566 2628 2655 2706 2744 = 15 Stück über 7500 Fl. oder 12 857 ℳ 10 ₰. 8
Litt. E. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰. Nr. 2892 2901 2951 2957 3075 3143 = 6 Stück über 1800 Fl. oder 3085 ℳ 74 ₰.
Litt. E. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 3399 3421 3469 3618 3676 3709 3751 3786 3800 = 9 Stück über 900 Fl. oder 1542 ℳ 87 ₰.
8 Litt. E. Summa: 59 Stück über 39 200 Fl. oder 67 200 ℳ 12 ₰. B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1883.
Litt. 8 à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 117 130 212 297 332 363 486 511 592 678 874 897 916 997 1029 1031 1055 1162 1206 1259 1449 1459 1487 1543 1549 1571 1619 1628 1767 = 29 Stück über 29 000 Fl. oder 49 714 ℳ 41 ₰. Ies ger ehpe
Litt. F. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 1882 1891 1988 2122 2155 2209 2339 2373 2377 2510 2514 2533 2542 2575 2674 = 15 Stück über 7500. Fl. oder 12 857 ℳ 10 ₰. 8
Litt. F. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰. Nr. 2821 2848 2897 3022 3223 3254 = 6 Stück über 1800 Fl. oder 3085 ℳ 74 ₰.
Litt. F. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 3350 3379 3383 3401 3408 3644 3677 3732 = 8 Stück über 800 Fl. oder 1371 ℳ 44 ₰.
Litt. F. Summa: 58 Stück über 39 100 Fl. oder 67 028 ℳ
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse in E1“ a./M., bei der König⸗ lichen Schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, sowie bei jeder Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Haupt⸗ kasse gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscheinen und der Zinsschein⸗Anweisungen, und zwar bei den Obligationen Litt. E. mit den Zinsscheinen Ser. I. Nr. 7 und 8 und bei den Obligationen Litt. F. mit den Zinsscheinen Ser. I. Nr. 8 erheben können. 88 3
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem Kapitalbetrage zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder bei der Königlichen Regierungshauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheine und Zinsscheinanweisun⸗ gen vierzehn Tage vor dem Verfalltermine bei diesen Kassen einzu⸗ reichen, von welchen dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeich⸗ neten zur Prüfung einzusenden sind.
Rückständig sind aus der
17. Verloosung: E. 3798.
22. Verloosung: F. 1818.
23. Verloosung: F. 139 2111.
24. Verloosung: E. 18740, F. 2536 3244 3645.
25. Verloosung: E. 1983 2677 3026 3781, F. 1129 2178 2923 3543. 8
26. Verloosung: F. 68 342 2154 2217 2406 2807 2860 3182 3262.
27. Verloosung: E. 2102 2804 2876 3383 3608, F. 915 1958 2095 2594 2986 3001 3205 3571 3661 3749.
28. Verloosung: E. 1445 1803 1859 2659 3072 3484 3668 373 3766, F. 146 1610 1711 1754 1895 1925 2624 2829 3642 3719, 3759.
Die Inhaber dieser Obligtionen werden wiederholt zu deren Ein⸗ lösung aufgefordert. . 3
Wiesbaden, den 8. März 1882. 5
8 Der Regierungs⸗Präsident. 1 von Wurmb.
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 20. März. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin empfingen gestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Landgrafen und der Landgräfin von Hessen und Prinzessin⸗Tochter.
Se. Majestät der Kaiser machten demnächst eine längere Spazierfahrt.
eute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Civilkabinets sowie einige Meldungen entgegen und machten eine Ausfahrt.
Se. Majestät empfinden beim Gehen in Folge des neu⸗ lichen Unfalls leider immer noch eine nicht unwesentliche Be⸗ schwerde.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Matthäikirche bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte am Sonnabend Mittag das Atelier des Genremalers Professors Knaus.
Gestern wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Höchst⸗ ihren Kindern dem Gottesdienst in der Hauskapelle bei und besuchten mit Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin sowie Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Mei⸗ ningen die Matinée im Opernhause.
Se. Kaiserliche Hoheit nahm vorher noch die Meldung des nach Spandau kommandirten Premier⸗Lieutenants Titze Höchstseines Schlesischen Grenadier⸗Regiments entgegen und stattete Abends 6 ¾ Uhr Ihren Königlichen Hoheiten dem Landgrafen und der Landgräfin sowie der Prinzessin Elisabeth von Hessen einen Gegenbesuch ab⸗
Um 7 ½ Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit nach dem Wallner⸗Theater.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung W der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
—-In der heutigen (38.) Sihung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten von Goßler nebst mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ Etats für 1882/83, und zwar: Ministerium der geist⸗ lichen 2ꝛc. Angelegenheiten. Bei Kap. 120 Tit. 2 be⸗ klagte sich der Abg. von Thokarski über die Mißstände an den höheren Lehranstalten in Westpreußen. Unter den Lehrern sei das polnische Element zu schwach vertreten, und an der einen katholischen Anstalt zu Neustadt seien Altkatholiken und Evangelische als Lehrer angestellt.
Der Staats⸗Minister von Goßler räumte ein, daß am Gymnasium in Neustadt ein altkatholischer und zwei evange⸗ lische Lehrer angestellt seien. Das komme daher, weil auch die Zahl der evangelischen Schüler an der Anstalt eine ganz beträchtliche sei. Zu diesem Titel lag ein Antrag des Abg. Franz vor: .“
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließe
.120 Tit. 2 (Zuschüsse für die vom Staate zu unter⸗
haltenden Anstalten und Fonds) den Zuschuß für das Gymnasium zu Groß⸗Strehlitz um 3000 ℳ und demzufolge die Gesammt⸗ umme des Tit. 2 von 3 085 282,10 ℳ auf 3 088 282,10 ℳ zu er⸗ öhen.
Der Antrag wurde nach einer skurzen Begründung Sei⸗
tens des Dr. Franz abgelehnt. ½
Zu Kap. 120 Tit. 4 lagen zwei Anträge vor, der eine
vom Abg. Kletschke: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
In Kap. 120, Tit. 4 (Zuschüsse für die von Anderen zu unter⸗
haltenden, aber vom Staate zu unterstützenden Anstalten) hinter den Worten „Regierungsbezirk Breslau“ die Worte hinzuzufügen: 8 „Gymnasium zu Schweidnitz“ un
die Gesammtsumme des Titels 4 um 9000 ℳ, also von
939 570,67 ℳ zu auf 948 570,67 ℳ erhöhen. war von der Budgetkommission befürwortet worden. Der zweite Antrag, den der Abg. Dr. Lieber eingebracht, lautete:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
In Kap. 120 Tit. 4 den de et e chns ens Staatsfonds für das Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium zu Montabaur um 3000 ℳ zu erhöhen, mithin zu bewilligen:
61““ 2) in Kap. 120 Tit. 4 die Gesammtsumme von 942 570,67 ℳ Von der Budgetkommission war vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen. Der Abg. Dr. Lieber beklagte sich über die Be⸗ handlung, die sein Antrag innerhalb der Budgetkommission erfahren habe, und brachte für den Fall, daß der vorliegende Antrag abgelehnt werden sollte, folgenden neuen Antrag ein:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Für den Fall der Annahme des Antrages der Kommission auf Ablehnung des Antrags des Abg. Dr. Lieber, Nr. 128 der Druck⸗ sachen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, den Bedürf⸗ nißzuschuß aus Staatsfonds für das Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium zu Montabaur vom nächstjährigen Staatshaushalts⸗Etat an um 3000 ℳ zu erhöhen, mithin für diese Anstalt im Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84 auszubringen den Bedürfnißzuschuß von 16 200 ℳ
Für die Budgetkommission traten die Abgg. von Benda und Graf zu Limburg⸗Stirum ein.
Von dem Abg. Grafen zu Limburg⸗Stirum war in seiner Entgegnung der Affaire von Runkel⸗Lieber Erwähnung ge⸗ than. Dies gab Veranlassung zu einer längeren Debatte, in welcher der Fall klar gelegt wurde. Es betheiligten sichan derselben die Abgg. Bachem, Dr. Lieber, Knebel, Frhr. von Schorlemer⸗ Alst, von Meyer⸗Arnswalde. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Kletschke angenommen. Der Antrag Lieber, betreffend die Einstellung von 9000 ℳ für das Gymnasium in Montabaur, wurde abge⸗ lehnt, sein Eventualantrag dagegen mit großer Majorität an die Budgetkommission verwiesen.
Zu Kap. 120 Tit. 5 lag ein Antrag des Abg. Schmidt (Stettin) vor. Derselbe lautet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:
1) Bei der Bewilligung von Zuschüssen an städtische und stiftische höhere Lehranstalten aus Kapitel 120 Titel 5 von dem Nachweise, daß die lokalen Verhältnisse, insbesondere die Woh⸗ nungs⸗ und Lebensmittelpreise in den betreffenden Städten die Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses an die Lehrer der Anstalten nothwendig machen, abzusehen. Die Frage, ob die betreffenden Kommunen in der Lage sind, die zur Gewährung des Wohnungsgeldzuschlusses erforderlichen Mittel durch Erhöhung der Schulgelder an der betreffenden Anstalt oder auf andere Weise ganz oder zum Theil aufzubringen, bleibt hierdurch unberührt;
2) noch im Laufe des Etatsjahres 1882/83 den vorhandenen Bestand des qu. Fonds zunächst unter Gymnasien und Realschulen erster Ordnung zur Vertheilung zu bringen;
3) die Wiederergänzung des gedachten Fonds um die durch den Staatshaushalts⸗Etat pro 1879/80 abgesetzten Beträge von 66 000 ℳ durch den Staatshaushalts⸗Etat des Jahres 1883/84 herbeizuführen. 8*
Namens der Budgetkommission beantragte der Referent Abg. von Wedell⸗Piesdorf: G
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
. Titel 5 unverändert zu bewilligen; . 88
. den Antrag des Abg. Schmidt (Stettin) Nr. 57 der Druck⸗
sachen ad 1 anzunehmen;
». Nr. 2 und 3 des Antrages des Abg. Schmidt (Stettin) in
Nr. 57 der Drucksachen abzulehnen.
Nachdem ein Regierungskommissar die Zustimmung des Finanz⸗Minister zu Nr. 1 des Antrags ausgedrückt, und der Abg. Dr. Kropatschek sich für den Antrag der Kom⸗ mission ausgesprochen, der Abg. Dr. Hammacher dagegen die Ablehnung sämmtlicher 3 Nummern des Antrags empfohlen hatte, trat das Haus den Kommissionsbeschlüssen bei.
Bei Schluß des Blattes folgte die Berathung von Kap. 121 Tit. 29.
— Das Enteignungsrecht ist worden: 1) unter dem 15. Februar 1882 dem Kreise Stolp im Regierungsbezirk Cöslin, welcher den Bau einer Chaussee von Luebzow über Carzin, Gambin, Wittbeck, Wittstock, Klein⸗ und Groß⸗Garde nach Schmolsin beschlossen hat, für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke. Zugleich ist Aller⸗ höchst genehmigt worden, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwen⸗ dung kommen; 2) unter dem 6. März 1882 dem Kommunal⸗ verbande der Hohenzollernschen Lande, welcher eine Korrektion der unmittelbaren Landstraßen von Haigerloch nach Rangendingen, von Veringendorf nach Benzingen und von Sigmaringen nach Krauchenwies beschlossen hat zur Erwer⸗ bung der hierzu nothwendigen Grundstücke.
Das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 8. Februar 1882 dem Kreise Teltow, Regierungsbezirks Potsdam, welcher eine von Mittenwalde nach Klein⸗Ziethen bis zur Berlin⸗Glasower Chaussee führende Chaussee nebst einer das Dorf Waßmannsdorf mit der Hauptlinie verbindenden Zweig⸗ chaussee erbaut und beide Chausseestrecken künftig chaussee⸗ mäßig zu unterhalten beschlossen hat, für diese Strecken; 2) unter dem 20. Februar 1882 in Allerhöchster Genehmigung der Beschlüsse der Stände des Kreises Warendorf, im Regierungsbezirke Münster, vom 15. Juli 1870, 18. August 1876 und 27. Juni 1879 hinsichtlich des Baues und der künf⸗ tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Chaussee von Frecken⸗ horst nach Westkirchen, dem genannten Kreise für diese Chaussee⸗ strecke, nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich
der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmun⸗
Allerhöchst verliehen
gen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern
und des Finanz⸗Ministers vom 8. v. M.
ist die durch den Cir⸗
kularerlaß vom 22. Juli 1852 angeordnete Prüfung und Bescheinigung der auf fiskalische Fonds zur Zahlung an⸗ zuweisenden Liquidationen über Gebühren der Rechts⸗ anwälte durch die Justitiarien nach wie vor erforderlich. Denn die Voraussetzung dieser Anordnung, daß die gericht⸗ liche Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Rechts⸗ anwälte zum Zweck der Einforderung vom Mandanten nicht
mehr stattfinde, treffe auch jetzt noch zu,
und es müsse des⸗
halb Werth darauf gelegt werden, daß die Prüfung der qu. Liquidationen durch einen Rechtsverständigen bestehen bleibe.
Nachdem das Gesetz über den Ansatz und die Erhebung der Gebühren der Rechtsanwälte vom 12. Mai 1851 durch
die Gebührenordnung für Rechtsanwälte
vom 7. Juli 1879
aufgehoben worden sei, habe die gedachte Prüfung und Be⸗ scheinigung sich allerdings nicht mehr auf die im §. 3 des
erstgedachten Gesetzes angegebenen fünf
Gesichtspunkte, son⸗
dern auf die Richtigkeit der Liquidation nach der entsprechen⸗
den Vorschrift des §. erstrecken.
86 der neuen Gebührenordnung zu
— Bei der Enteignung eines großen Grundstücks in Berlin mit alten, wenig praktischen Baulichkeiten, das dem⸗ zufolge einen geringen Ertrag hatte, zu Stadtbahnzwecken, wurde dem Expropriaten eine geringere Entschädigung gezahlt, als seines Erachtens das Grundstück mit Rücksicht auf die
künftige Ausnutzungsfähigkeit desselben bebauung werth war.
durch dessen Neu⸗
Der Eigenthümer klagte auf Ent⸗
schädigung des Mehrwerthes und in erster Instanz wurden ihm auch weitere 29 000 ℳ Entschädigung zugesprochen, wo⸗
gegen die Stadtbahndirektion appellirte.
Das Kammergericht
wies den Kläger ab, indem es annahm, daß die künftige Aus⸗ nutzungsfähigkeit des Grundstücks nicht zu berücksichtigen sei, weil zur Zeit der Enteignung eine derartige Ausnutzung durch Neubebauung gar nicht projektirt gewesen sei. Auf die Revision des Expropriaten hob das Reichsgericht, II. Hülfssenat, durch Urtheil vom 9. Februar d. J. das Urtheil des Kammer⸗ gerichts auf und führte motivirend aus: „Der gegenwärtige Preis eines Grundstücks wird durch die Schätzung des kauflustigen Publi⸗ kums bestimmt, diese aber nicht allein durch den gegenwärtigen Zustand desselben, sondern auch durch dessen künftige Aus⸗ nutzungsfähigkeit bedingt, wobei es vollkommen gleichgültig st, ob der gegenwärtige Besitzer in dieser Beziehung schon irgend etwas projektirt oder gar auszuführen begonnen hat. Es kann daher sehr wohl die Summe des Grund⸗ und Boden⸗ verths und des Werthes der vorhandenen Baulichkeiten ohne Kücksicht auf die Ertragslosigkeit der letzteren den richtigen Maßstab für den wahren Verkaufswerth des Grundstücks bieten, und es erscheint mithin eine nochmalige Erörterung
8
dieser Frage geboten.“ — In gleicher Weise spricht sich in einem
nderen ähnlichen Entschädigungsprozeß eines anderen Expro⸗
priaten auch Erkenntniß vom 20. Februar d. J. aus.
der II. Hülfssenat des Reichsgerichts durch
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren:
DPr. Hundrieser in Königsberg i. Pr., Stabsarzt Dr. Kuschel
in Insterburg, Dr. Trull in Arendsee, Dr. Creutzberg in Salz⸗ wedel, Stabsarzt a. D. Dr. Müller in Gr. Ottersleben, Dr.
Kollosser in Nordhausen. Stettin, 17. März.
Nach der Eröffnung der heutigen
5. Sitzung des 8. pommerschen Provinzial⸗Land⸗ tages trat die Versammlung nach einem kurzen Vortrage
des Reserenten der Kommission ohne
alsbald in die Berathung des etats. Nach Genehmigung der welche ohne nennenswerthe Debatte
sichtlich deren nur zu erwähnen ist, daß
Generaldiskussion
Provinzial⸗Haushalts⸗ einzelnen
Spezialetats,
erfolgte und hin—⸗
der Spezialetat für
die Taubstummen⸗Anstalt zu Stettin nach dem Beschlusse des Landtages nur zur Ausführung gelangen soll, wenn die An⸗ stalt definitiv in das Eißenthum der Provinz übergehen wird, wurde ohne nennenswerthe Diskussion der Hauptetat in Aus⸗
abe in folgender Weise festgestellt:
1) Die Provinzial⸗Hauptverwaltung 179 145 ℳ gegen
1’ 135: mehr 4117 ℳ, hervorgerufen durch die nothwendig
gewordene Mehranstellung eines Bureaubeamten sowie die
Vermehrung der Kanzleiarbeiten.
2) Für Zwecke der Kreis⸗ und Amtsverwaltung wie im
vorigen Jahre, 190 635 ℳ
3) Tilgung und Verzinsung der Schulden und Passiv⸗
renten 209 947 ℳ
4) Landarmen⸗ und Korrigendenwesen 430 750 ℳ gegen
381 450 ℳ im Vorjahre; das Mehr
von 49 300 ℳ ist
hervorgerufen durch die größere Zahl der Landarmen und
Korrigenden.
5) Fürsorge für verwahrloste Kinder 81 000 ℳ; gegen das Vorjahr Mehr 36 000 ℳ, hervorgerufen durch die er⸗ heblich größere Zahl der durch das Vormundschzftsgericht
überwiesenen Kinder.
6) Irrenwesen 235 500 ℳ gegen 232 700 ℳ im Vor⸗
jahre, also 2800 ℳ mehr.
7) Taubstummenwesen 113 830 ℳ gegen 119 490 ℳ im
Vorjahre.
8) Blindenwesen 34 550 ℳ gegen 31 224 ℳ im Vor⸗
jahre. Mehr 3326 ℳ.
9) Hebammenwesen 20 373 ℳ gegen 16 113 ℳ Mehr
4260 ℳ 10) Unterstützung milder Stiftungen,
Rettungs⸗, Idioten⸗
und anderer Wohlthätigkeitsanstalten 98990 ℳ, wie im Vor⸗
jahre.
11) Zuschüsse an Vereine, welche der Kunst und Wissen⸗
schaft dienen 9400 ℳ, wie im Vorjahre.
12) Zuschüsse an Unterrichtsanstalten 7350 ℳ, wie im
Vorjahre.
13) Chaussee⸗ und Wegebau⸗ 1 295 145 ℳ gegen 1 322 728 ℳ
Weniger 27 593 ℳ
14) Zuschuß an den Fonds zur Förderung des Eisenbahn⸗
baues 150 000 ℳ, wie im Vorjahre.
292 ℳ Hiernach sind die Ausgaben:
iim Ordinarium auf .
im Extraordinarium auf
15) Insgemein und zur Abrundung 21 950 ℳ Mehr
2 989 570 ℳ, 398 430 ℳ
im Ganzen also auf
festgestellt, gegen. im Vorjahre.
3888 000 N 3 347 000 ℳ
die Initiative der Landtage geändert worden,
Die Einnahmen a. dauernde auf . 3 014 611 ℳ b. einmalige außf 3373 389 28
Hiermit war die erste Lesung des Etats beendigt.
Nachdem hierauf die Sitzung geschlossen und nach einer halben Stunde wieder eröffnet worden war, trat man in die 2. Lesung des Etats, und wurde derselbe der ersten Lesung entsprechend einstimmig angenommen.
Nach Erledigung mehrerer Rechnungssachen von unter⸗ geordneter Bedeutung genehmigte der Provinzial⸗Landtag, dem Vorschlage des Ausschusses entsprechend, ohne weitere Dis⸗ kussion das dem Minister des Innern bereits zur Kenntniß⸗ nahme vorgelegte Reglement zur Ausführung der Bestim⸗ mungen des Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 in der Fassung bezw. Berücksichtigung derjenigen Abänderungen, wie solche von dem Minister des Innern sowie dem Minister für Landwirthschaft erfordert worden.
Schließlich wurde die Wahl des Abgeordneten des Kreises Schlawe, Landraths a. D. von Kleist⸗Nemitz, für ungültig er⸗ klärt, weil dieselbe der Bestimmung des Wahlreglements ent⸗ gegen durch Akklamation erfolgt ist.
Da hiermit sämmtliche Vorlagen erledigt waren, schloß der Ober⸗Präsident Freiherr von Münchhausen den Landtag, indem er den Mitgliedern Namens der Provinz für den den geschäftlichen Angelegenheiten bewiesenen Eifer seinen Dank aussprach.
Nachdem der Vorsitzende ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König unter begeisterter Theilnahme der Versammlung ausgebracht und der Alters⸗ Präsident im Namen des Provinzial⸗Landtages dem Vor⸗ sitzenden desselben seinen Dank ausgesprochen, trennte sich die Versammlung.
Münster, 19. März. Heute Mittag 12 Uhr wurde der auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs ein⸗ berufene Landtag der Provinz Westfalen im Sitzungs⸗ saale des hiesigen Ständehauses, nachdem zuvor die Mitglieder des Landtags dem im Dome und in der evangelischen Kirche abgehaltenen Gottesdienste beigewohnt hatten, durch den König⸗ lichen Landtagskommissarius, Ober⸗Präsidenten Dr. von Kühl⸗ wetter in herkömmlicher Weise eröffnet.
Der Landtagskommissar bemerkte, daß, nachdem bereits im Dezember v. J. eine Versammlung des Landtags statt⸗ gefunden habe, die Verhandlungen sich dermalen, abgesehen von einzelnen Vorlagen und Anträgen, im Wesentlichen auf die Erstattung des Verwaltungsberichtes für die beiden abge⸗ laufenen Jahre, das Rechnungswesen und die Etats der nächst⸗ folgenden beiden Jahre beschränken würde und nahm zugleich Veranlassung, seine volle und aussrichtige Anerkennung der bis⸗ herigen Verwaltung und ihrer Erfolge auszudrücken und vor Allem auf die höchst erfreuliche Entwickelung und Förderung des Wegebaues durch Neubauprämien hinzuweisen.
Wiesbaden, 18. März. Nachdem das Protokoll ver⸗ lesen war, trat der Kommunal⸗Landtag in seiner heu⸗ tigen 5. Plenarsitzung in die Tagesordnung ein und beschloß zunächst auf Bericht der Wegebau⸗Kommission: 1) über den Antrag des Kreises Biedenkopf um Gewährung eines weiteren Zuschusses zu den Leistungen des Kreises für die Eisenbahn⸗ Kölbe⸗Laasphe aus kommunalständischen Mitteln zur Tages⸗ ordnung überzugehen, dagegen aber die außer den bewilligten 75 000 ℳ noch in Aussicht gestellten 10 000 ℳ zu bewilligen und auszuzahlen, 2) hinsichtlich des Ausbaues einer Sekundär⸗ bahn Lollar nach Gladenbach, die Angelegenheit nochmals an die Wegebau⸗Kommission zurückzuverweisen, 3) über die Ein⸗ gabe des Bürgermeisters Unverzagt zu Biedenkopf um Ueber⸗ nahme der von Privaten zum Bau der Sekundärbahn Kölbe⸗Laasphe gezeichneten 15 035 ℳ auf den Kommunalver⸗ band zur Tagesordnung überzugehen.
Auf den Bericht der Kommission zur Begutachtung des Entwurfs eines Reglements zur Ausführung der Vorschriften in §s. 57—64 des Reichs⸗Viehseuchegesetzes vom 23. Juni 1880 ꝛc. ward das Reglement mit einigen Abänderungen an⸗ genommen.
Auf die Berichte der Eingabenkommission wurde 1) der Rekurs des Peter Hermann zu Oberjosbach um Erhöhung seiner Brandentschädigung zurückgewiesen, 2) das Gesuch des Joseph Henrich zu Oberreifenberg ebenfalls zurückgewiesen. Auf die Berichte der Finanzkommission wurde beschlossen, daß 1) auf das Gesuch des Gemeinderaths zu Idstein um einen Zuschuß von 4500 ℳ zur Erhaltung der dortigen Baugewerkschule ein solcher von 3300 ℳ bewilligt werde, 2) auf das Gesuch des Curatorii der Bergschule zu Dillenburg um Gewährung einer Beihülfe eine solche von 1800 ℳ gewährt werde.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. März. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause erklärte bei der heute fortgesetzten Berathung der Wahlreformvorlage der Minister⸗ Präsident Graf Taaffe, daß die Regierung den Antrag des Abgeordneten Zeithammer auf Theilung der Wahl des böhmischen Großgrundbesitzes unterstütze und ver⸗ wies auf die betreffende Vorlage im böhmischen Land⸗ tage. Die Wahlordnungen seien bereits wiederholt durch der Weg der Initiative sei daher nicht neu. Graf Taaffe wies nach, daß der Antrag nicht gegen den Konservatismus verstoße, vielmehr entspreche derselbe den Bestimmungen der Verfassung. Der Minister⸗Präsident verwies auf die analogen Verhältnisse in Galizien. Der Antrag involvire nicht eine Aenderung des Grundgesetzes. Einer weitergehenden Erweiterung des Wahl⸗ rechts nach dem Antrag Kronawetter stimme die Regie⸗ rung für jetzt nicht zu. Dieselbe halte an den „Fünfgulden⸗ Männern“ in den Landgemeinden fest. Auch den direkten Wahlen in den Landgemeinden könnte die Regierung nicht beistimmen. Sie verhalte sich nicht ablehnend gegen eine Ver⸗ mehrung der Abgeordneten für Wien und die Vororte, stimme jedoch der Cumulirung dieser Frage mit dem vorliegenden Entwurfe nicht zu. Ueberhaupt wären etwa sich ergebende Uebelstände nach und nach konsequent zu beseitigen. — Die Rede des Minister⸗Präsidenten wurde von der Rechten mit Beifall aufgenommen.
Die Generaldebatte über die Wahlreformanträge wurde heute geschlossen. Am Montag sprechen noch die beiden Ge⸗ und der Berichterstatter, worauf die Abstimmung erfolgt.
Die außerordentliche preußische Gesandtschaft ist auf der Rückreise von Konstantinopel heute Abend hier eingetroffen.
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— 20. März. (W. T. B.) Meldungen aus Zara be⸗ sagen, den flüchtigen Insurgenten würden von de
montenegrinischen Regierung
albanesischen Grenze Wohnplätze angewiesen.
bei Podgoritza an der Der unter den
Gefangenen befindliche Gemeindevorstand von Übli soll an⸗
gegeben haben, daß sein Einfluß
auf die Krivoscianer,
um dieselben zur Bewahrung der Treue gegen Oesterreich zu
bestimmen,
an dem Tage aufgehört habe, wo der englische
Zeitungscorrespondent Evans in Ubli angekommen sei und
Selder vertheilt habe.
Großbritannien und Irland. London, 17. März.
(Allg. Corr.) Die Königin Victo
ria traf gestern Nach⸗
mittag um 4 ½ Uhr wohlbehalten in Mentone ein und stieg in dem Chalet des Rosières ab. Der englische Vizekonsul empfing die Monarchin auf dem Bahnhofe, aber ein offizieller Empfang unterblieb auf besonderen Wunsch Ihrer Majestät. Mr. Henfrey,
der Besitzer des Chalets, begrüßte die
zessin Beatrice am Eingange zur Villa,
Königin und die Prin⸗ wo jede mögliche Vor⸗
bereitung für die Bequemlichkeit der hohen Gäste getroffen
worden ist.
Der Gemeinderath von Mentone übersandte der
Königin einen prachtvollen Blumenstrauß.
Frankreich. Paris, 18. März.
(Cöln. Ztg.) Der
„Temps“ bringt folgende Mittheilung: „Der französische Controleur in Egypten ist nicht unter die Leitung des
Generalkonsuls gestellt.
Der Controleur ist
egyptischer
Beamter und kann nicht vom französischen Vertreter abhängen . dagegen sind Weisungen ertheilt, daß der Controleur im voll⸗ kommenen Einvernehmen mit dem Generalkonsul handle.“ — In dem Ausschuß zur Prüfung des Gesetzes wegen der Ausweisung von Ausländern wurde der Regierungs⸗ entwurf mit 6 gegen 5 Stimmen angenommen; die beiden
Mitglieder der äußersten Rechten stimmung.
— 19. März (W der Gesetzentwürfe Say haben
merklich nachgelassen. Kreisen
beginnt
man zuzugestehen, daß die
enthielten sich der Ab⸗
Die Bedenken hinsichtlich des Finanz⸗Ministers Léon
In parlamentarischen Budget⸗
frage und die Frage der Konventionen mit den Eisen⸗
bahngesellschaften verschiedene Dinge
seien. Die öffentliche
Meinung erkennt die Vortheile der Konventionen an, welche die Preise für die Beförderung von Personen und Waaren mit Schnellzügen um die Hälfte herabsetzen sollen. Alles be⸗ rechtige, wie die „Agence Havas“ meldet, zu der Hoffnung,
daß die Majorität der Budgetkommission s
ich zu Gunsten der
Gesetzentwürfe Léon Say's aussprechen werde.
Rumänien.
Bukarest, 19. März. (W. T. B.) Das
amtliche Blatt veröffentlich zwei Dekrete, durch welche der
Import von Taback und Cigar
ren auswärtiger Pro⸗
venienz in die Dobrudscha verboten, und das Taback⸗ monopolgesetz mit dem 1. April d. J. auch für die Do⸗ brudscha eingeführt wird. — Zur der am 26. d. stattfinden⸗ den Feier des Jahrestages der Erhebung Rumäniens zum Königreiche hat auch das diplomatische Corps Einla⸗
dung erhalten.
Serbien. militärische Deputation des
Belgrad, 19. März. Fürsten von
(W. T. B.) Eine Bulgarien
zur Begrüßung des Königs wird demnächst hier eintreffen.
Dänemark. Kopenhagen, 16. März. (Hamb. Corr.) Das Folkething setzte heute die Budgetberathung in einer gestrigen Abendsitzung fort, ohne dieselbe zum Abschluß zu
bringen. Conseils⸗Präsidenten sehr scharf an.
In der gestrigen ersten Sitzung griff Berg den
Der Regierungsantrag
in Betreff der Theuerungszulage wurde schließlich mit 61 gegen
21 Stimmen abgelehnt.
Von besonderem Interesse in der
Abendsitzung war die Verhandlung über einen Antrag des Marine⸗Ministers, betreffend einen Staatszuschuß von 50 000 Kronen zu den Kosten einer arktischen Expedition unter Leitung
des Lieutenants Hovgaard.
Die Budgetkommission empfahl
die Bewilligung des Betrages. Die Berathung wurde in der
heutigen Sitzung fortgesetzt.
Amerika. (Allg. Corr.) Mit 199 Stimmen gegen 42
hat das Repräsentantenhaus die weiberei angenommen.
Bill gegen die Viel⸗
Dieselbe unterliegt jetzt der Geneh⸗
migung des Präsidenten. Die Versuche der Demokraten, durch Amendements die Wirkungen der Bill abzuschwächen, waren
vergeblich. In Salt Lake City ist die
Nachricht von der An⸗
nahme des Gesetzes mit Ruhe aufgenommen worden. Das
Gesetz bestraft diejenigen, desselben eingegangene Doppelehe Geldstrafe von 300 Dollars oder fängniß, entzieht sie für unfähig zur Bekleidung eines
welche die vor
ihnen aber das Wahlrecht
Erlaß sortsetzen, mit einer sechs Monaten Ge⸗ und erklärt
Amtes. Wer nach der
Publikation des Gesetzes der Polygamie schuldig befunden wird, soll mit Gefängniß bis zu 5 Jahren und außerdem mit einer Geldbuße von 500 Dollars bestraft werden. — Das
Haus wird sich in dieser Woche mit
dem Gesetze über die
Ausschließung der Chinesen beschäftigen.
Die Folgen der Ueberschwemmung
durch den
Mississippi und seine Nebenflüsse sind viel größer,
als man anfänglich gedacht.
Der Kriegs⸗Minister, in dessen
Ressort die Unterstützung der Hülfsbedürftigen fällt, schätzt die Zahl derjenigen, welche von ihm unterhalten werden, auf 50 000 und sieht voraus, daß sich die Zahl noch bedeutend stei⸗ gern wird. Bei Vicksburg ist immer die Gefahr vorhanden, daß der Mississippi durch den Grants Cut⸗of⸗Canal seinen Weg
nehmen könnte.
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8 Zeitungsstimmen.
15. d. M. datirte Korrespondenz aus Thüringen über das Tabackmonopol, zu welcher sie bemerkt, sie verwahre sich dagegen, daß aus der Aufnahme derselben irgend welche Schlüsse auf ihre eigene Stellung zum Monopol gezogen würden. Die Korrespondenz weist im Eingange auf die tendenziöse Art hin in welcher die fortschrittliche Presse Thüringens das Monopol
bekämpfe, und fährt dann fort:
Wir trauen der von der Sorge für das Gesammtwohl des
Deutschen Reiches getragenen Darstellung größere Objektivität und Gründlichkeit zu,
der Reichsregierung eine als den von den partei⸗
lichen Sonderinteressen hervorgerufenen Entgegnungen. Es ist dem fortschrittlichen Ratsonnement bis jetzt nicht möglich gewesen, die wesentlichste Bedeutung des Tabackmonopols als illusorisch darzu⸗ stellen. Diese Bedeutung besteht aber in der Verwendung des Monopolertrags zur Minderung der so drückenden direkten Steuern
und in der Möglichkeit, durch das das Wohl der arbeitenden Klassen dauernd
Unfallversicherungsgesetz zu fördern und der reichs⸗
““ A““ pziger Zeitung“ bringt eine vom